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Frau Abgeordnete, die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, auf die Gestaltung der Honorare für freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten Einfluß zu nehmen. Die Rundfunkanstalten des Bundes wie der Länder haben das Recht der Selbstverwaltung. Dazu gehört natürlich die Festsetzung der Honorare.
Im übrigen ist, Frau Abgeordnete, soweit ich das 'übersehe, nicht einmal sicher, ob die Einführung der Mehrwertsteuer immer zu einer Schlechterstellung führen muß. Zwar sind die Sätze höher, aber die Möglichkeit des Vorabzugs könnte manche Differenz ausgleichen. Ich will aber Ihre Frage, Frau Abgeordnete, gern zum Anlaß nehmen, das Problem mit den Bundesrundfunkanstalten zu besprechen.