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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 17. November 1967 Inhalt: Große Anfrage betr. Studienreform (CDU/ CSU) (Drucksache V/1742) in Verbindung mit Große Anfrage betr. Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsplanung (SPD) (Drucksache V/2132) Zur Geschäftsordnung Dichgans (CDU/CSU) . . . . 6895 B Schulte (SPD) 6895 B Moersch (FDP) 6895 C Dr. Jaeger, Vizepräsident 6895 D, 6906 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 6930 D Scheel, Vizepräsident . 6927 D, 6930 B, 6930 D Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 6896 A Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . . 6898 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 6901 B, 6938 C Moersch (FDP) . . . . 6906 D, 6941 A Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6910 C Dr. Weichmann, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg 6912 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 6915 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 6919 A Dr. h. c. Goppel, Ministerpräsident des Landes Bayern . . . . . . 6920 C von Heydebreck, Minister des Landes Schleswig-Holstein . . 6922 A Dr. Mühlhan (FDP) . . . . . . . 6928 A Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . 6931 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 6932 A Dr. Schütte, Minister des Landes Hessen . . . . . . 6934 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 6936 A Fragestunde (Drucksachen V/2268, zu V/2268) Frage des Abg. Weigl: Zuweisung von Mitteln aus dem erhöhten Mineralölsteueraufkommen für Projekte des Personennahverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6941 C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 6941 C Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 6941 D Frage des Abg. Weigl: Begrenzung der mit Hilfe des Bundes in München zu erstellenden Bauten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6942 B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . 6942 C Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 6942 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 6943 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Planung der Bundesautobahn Regensburg—Passau Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6943 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 6943 D Frage des Abg. Josten: Fertigstellung der B 416 zwischen Lehmen und Winningen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6944 A Frage des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Von der Bundesregierung angemeldete Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse für die EWG Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6944 B Dichgans (CDU/CSU) 6944 C Frage des Abg. Dichgans: Zustand der B 9 in Bad Godesberg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6944 D Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 6945 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6945 A Fragen des Abg. Fellermaier: Planungen zur Verlegung der B 10 bei Burlafingen und Nersingen . .. . . . 6945 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Streckenstillegungen im Zonengrenzgebiet 6945 D Frage des Abg. Opitz: Bundeszuwendungen für durch den Straßenbau verursachte Veränderungen von Versorgungsanlagen und Anlagen des öffentlichen Nahverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6945 D Genscher (FDP) 6946 B Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) : Gefahren für Benutzer und Anlieger der B 44 und B 47 im Bereich der Ortsdurchfahrt Bürstadt — Bau von Umgehungsstraßen — Durchführung der Baumaßnahmen im Jahre 1968 . . . 6946 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Beraterstab beim Bundeskanzleramt Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 6946 D Genscher (FDP) 6947 B Frage der Abg. Frau Freyh: Verkehrsaufkommen auf dem RheinMain-Flughafen — Auffächerung des Langstreckenverkehrs auf andere Flughäfen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6947 C Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 6947 C Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung für alle vierspurigen Umleitungen an längeren Autobahnbaustellen . . . 6948 A Frage des Abg. Peiter: Tiefflüge von Düsenflugzeugen über Heilbädern 6948 B Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Diebstahl eines Flugkörpers auf dem Flugplatz Neuburg (Donau) Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 6948 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Räumung von Wohnungen für das Kreiswehrersatzamt Fulda 6948 D Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Verteilung des Berichts über die Hintergründe des Rücktritts der Generäle Trettner und Panitzki an die Truppe Dr. Carstens, Staatssekretär . . . . 6948 D Fragen des Abg. Dr. Mommer: Kindergeld für deutsche bzw. ausländische Arbeitnehmer 6949 B Frage des Abg. Freiherr von Gemmingen: Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Dr. Barth, Staatssekretär 6949 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 III Fragen des Abg. Müller (Mülheim):: Rechtsstandpunkt der Bundesregierung betr. die Rückführung aller verschleppten Koreaner — Zusage der koreanischen Regierung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6949 D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 6949 D Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Berichte über Einsatz deutscher Techniker während des nigerianischen Bürgerkrieges 6950 C Frage des Abg. Dr. Imle: Verhandlungen über die Freilassung der in Italien und in den Niederlanden noch inhaftierten Kriegsverurteilten Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6950 D Dr. Imle (FDP) 6950 D Dorn (FDP) . . . . . . . . . 6951 B Frage des Abg. Dr. Mühlhan: Personelle Ausstattung der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts . . . 6951 B Frage des Abg. Wächter: Zustimmungsgesetz zu dem Genfer Übereinkommen über den Festlandsockel Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6951 C Fragen des Abg. Dorn: Rückkehr der aus der Bundesrepublik Deutschland entführten südkoreanischen Staatsangehörigen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6951 D Dorn (FDP) 6952 A Frage des Abg. Kubitza: Bericht über die bilateralen Verhandlungen zur Intensivierung der Zusammenarbeit der jungen Generation Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6952 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Konzentrierung öffentlicher Mittel auf wenige Ballungsräume Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6952 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6952 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 6952 D Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Einführung eines festen Aussteuerfreibetrages für Jungvermählte — Entscheidung des Bundesfinanzhofs 6953 B Fragen des Abg. Mick: Entschädigung von Zwangssterilisierten 6953 C Fragen des Abg. Dr. Imle: Wirtschaftlichkeit der Gewinnung von Schmieröl aus Altölen Dr. Neef, Staatssekretär 6953 D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 6954 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Versorgung der Bundesrepublik mit Einfuhrenergie während der Nahostkrise 6954 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Vorlage des Berichts der Untersuchungskommission über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/ Fernsehen und Film . 6954 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Existenzgefährdende Konkurrenznachteile der deutschen Mineralölwirtschaft 6954 C Frage des Abg. Brück (Holz) : Lizenzen für die Einfuhr von Hausbrandkohle aus der Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg . . . . 6954 D Fragen des Abg. Büttner: Streitsachen beim Bundessozialgericht — Revisionsverfahren Kattenstroth, Staatssekretär . . . 6954 D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 6955 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Höhe der Elternrente im Fall eines tödlich verunglückten Gefreiten . . . 6955 C Frage des Abg. Mertes: Ausgleich von durch Strukturveränderungen bedingten unangemessenen Beitragsbelastungen einzelner Wirtschaftsbereiche 6955 D Frage des Abg. Jung: Bericht über die Gewährung eines Bildungsurlaubs 6956 A Frage des Abg. Reichmann: Nutzbarmachung der in der Kriegsopferversorgung gewonnenen Erkenntnisse 6956 A Frage des Abg. Spitzmüller: Beseitigung sozialversicherungsrecht- licher Nachteile 6956 B Frage des Abg. Pöhler: Ausübung einer bezahlten Tätigkeit von über die Altersgrenze hinaus Beschäftigung suchenden Berufstätigen Kattenstroth, Staatssekretär . . . 6956 C Frage dies Abg. Haase (Kassel) : Zügigere Ableistung des Ersatzdienstes von Kriegsdienstverweigerern . . . 6956 D Frage dies Abg. Schmidt (Kempten) : Anrechnungsbestimmungen in sozialen Leistungen 6956 D Fragen der Abg. Frau Rudoll: Ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung 6957 A Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Europäisches Übereinkommen zur gegenseitigen Hilfe auf dem Gebiet medizinischer Spezialbehandlung und -heilklimatischer Hilfsmittel . . . . 6957 C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierungsverfahren für das Europäische Übereinkommen über den Austausch von Testsera zur Blutgruppenuntersuchung . . . . . . . . . . 6957C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6957 D Anlagen 6959 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 6895 136. Sitzung Bonn, den 17. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 134, Sitzung, Seite 6869 B, in den Zeilen 5 und 6 von unten sind die Worte „und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung" zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 17. 11. Dr. Apel * 17. 11. Dr. Arndt (Berlin) 17. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 11. Dr. Arnold 17. 11. Dr. Artzinger * 17. 11. Bading* 17. 11. Dr. Barzel 17. 11. Behrendt * 17. 11. Berkhan 17. 11. Berlin 9. 12. Beuster 17. 11. Blachstein 17. 11. Dr. Brenck 17. 11. Dr. Burgbacher * 17. 11. Corterier * 17. 11. Damm ** 17. 11. Dr. Dittrich * 17. 11. Draeger ** 17. 11. Dr. Eckhardt 17. 11. Dr. Effertz 17. 11. Dr. Elbrächter. 17. 11. Frau Dr. Elsner 18. 11. Faller * 17. 11. Flämig** 17. 11. Dr. Frede 31. 12. Dr. Furler * 17. 11. Gerlach* 17. 11. Gibbert 16. 12. Dr. Giulini 17. 11. Graaff 17. 11. Haage (München) 17. 11. Hahn (Bielefeld) * 17. 11. Hanz (Dahlen) 18. 11. Frau Herklotz ** 17. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Illerhaus * 17. 11. Kiep 17: 11. Killat 17. 11. Kriedemann * 17. 11. Klinker * 17. 11. Knoblauch 17. 11. Dr. Koch 17. 11. Frau Dr. Krips 17. 11. Dr. Kübler 17. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 17. 11. Kulawig* 17. 11. Kunze 30. 11. Kurlbaum 17. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Lenze (Attendorn) ** 17. 11. Dr. Löhr * 17. 11. Lotze 17. 11. Lücker (München) * 17. 11. Memmel * 17. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 17. 11. Dr. von Merkatz 17. 11. Merten 30. 11. Mertes 17. 11. Metzger * 17. 11. MicheLs 17. 11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 11. Müller (Aachen-Land) * 17. 11. Ott 17. 11. Paul 31. 12. Petersen 17. 11. Picard 17. 11. Pähler ** 17. 11, Dr. Pohle 17. 11. Dr. Preiß 17. 11. Porten 17. 11. Reichmann 17. 11. Richarts * 17. 11. Riedel (Frankfurt) * 17. 11. Rollmann 17. 11. Ruf 17. 11. Schmidt (Braunschweig) 17. 11. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Schulhoff 17. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Serres 17. 11. Springorum * 17. 11. Dr. Starke (Franken) 17. 11. Dr. Stecker 17. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Dr. Süsterhenn 17. 11. Weimer 17. 11. Welke 17. 11. Anlage 2 Umdruck 301 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Studienreform - Drucksache V/1742 - und der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsplanung - Drucksache V/2132 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Wahrnehmung ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung dafür Sorge zu tragen, daß 1. Die Autonomie der Hochschulen sich sinnvoll in ein Gesamtsystem der Zusammenarbeit aller Kräfte der Gesellschaft einordnet. Diese Einordnung muß nach innen eine stärkere Beteiligung * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union bzw. der Nordatlantischen Versammlung 6960 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 auch der Studenten und Assistenten an der Gestaltung und Verwaltung der Hochschulen, nach außen Kontinuität in der Leitung der Hochschulen berücksichtigen; 2. alle an der Gestaltung des Bildungswesens mitwirkenden Gremien, auch die Selbstverwaltungsorgane und Zusammenschlüsse der Hochschulen, Mechanismen einführen, die es ermöglichen, eine gründlich durchgeführte Diskussion nach angemessener Überlegungszeit durch eine Mehrheitsentscheidung abzuschließen; 3. der Bundes- und die Landesgesetzgeber die gesetzlich geregelten Laufbahnvorschriften systematisch überprüfen und die Anforderungen an den Eintritt in eine Laufbahn der Notwendigkeit anpassen, daß der Beginn der praktischen Berufstätigkeit zu einem früheren Lebenszeitpunkt ermöglicht wird als bisher; 4. die Hochschulentwicklungspläne in den Bundesländern in einen Gesamtplan einmünden, unbeschadet der Möglichkeit von Experimenten mit neuen Ausbildungsgängen; 5. die neuen Erkenntnisse, die die Forschung ständig liefert, den Berufstätigen durch Kontaktstudien nutzbar gemacht werden. Bonn, den 16. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 302 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Studienreform — Drucksache V/1742 — und zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsplanung — Drucksache V/2132 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag appelliert an die Bundesregierung, die Landesparlamente, die Landesregierungen sowie an die Organisationen für Bildung und Wissenschaft, a) den im folgenden genannten Aufgaben den ihnen gebührenden Vorrang zu sichern und erforderliche haushalts- und finanzpolitische Folgerungen daraus zu ziehen, b) eine wirksame und zügige Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Organisationen herzustellen, c) Schulreform, Berufsbildungsreform und Hochschulreform als Einheit zu betreiben, d) die Studienreform zu beschleunigen. 2. Wer Begabung und Leistungswillen mitbringt, muß ohne Rücksicht auf seine soziale Herkunft und seine finanzielle Lage Zugang zu den Ausbildungswegen Linden, die er wünscht. 3. Der Ausbau der bestehenden und der Bau neuer Hochschulen müssen beschleunigt werden, weil die Zahl der Absolventen höherer Schulen im nächsten Jahrzehnt sprunghaft ansteigen wird. Jeder für eine akademische Berufsausbildung aufgeschlossene und für eine wissenschaftliche Bildung begabte Abiturient muß die Chance haben, die Hochschule zu besuchen. Für anders befähigte junge Menschen müssen Fachschulen und Fachakademien erweitert und ausgebaut werden. 4. Die Notwendigkeit, die Gesamtdauer der Ausbildung zu verkürzen, erfordert a) eine Regelung, die es möglich macht, die Ausbildung mit dem 5. Lebensjahr zu beginnen, b) den Abschluß der Gymnasialausbildung mit 18 Jahren, c) die Verkürzung der jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen auf der Grundlage der Vorschläge des Wissenschaftsrates. 5. Um den Ausbau und die Neugründung von Hochschulen und Fachschulen mit dem Bedarf, mit den Berufswünschen und mit der Ausbildungskapazität abstimmen zu können, ist eine gemeinsame Beratung und Planung im Koordinierungsausschuß von Wissenschaftsrat und Bildungsrat nötig. Bund und Länder sollten diese Institutionen zur Zusammenarbeit miteinander und zugleich mit Wissenschaftlern, Pädagogen und Wirtschaftlern stärker nutzen, um zu einem Gesamtkonzept für den Ausbau aller Instututionen in Bildung und Wissenschaft zu kommen. 6. Die seit langem ausstehenden Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über den Ausbau und Neubau von Hochschulen müssen unverzüglich abgeschlossen werden. 7. Die Finanzreform muß in der Wissenschaftsförderung davon ausgehen, daß Forschung auf überregionale Zusammenarbeit angelegt ist und die Förderung der Forschung diesem Umstand in Form und Methode entsprechen muß. Die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern darf nicht zugunsten von Regelungen aufgegeben werden, die nur noch ein Zusammenwirken des Bundes mit je einem Bundesland ermöglichen würde. Wenn die Wissenschaftsförderung im Sinne der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden soll, dann muß dies in einer Weise geschehen, die ein Zusammenwirken der Gesamtheit der Länder mit dem Bund sichert. 8. Unbeschadet der individuellen Gestaltung der einzelnen Hochschulen, die sich durch ihre Schwerpunkte auch in Zukunft unterscheiden mögen, hält der Bundestag eine Verständigung zwischen den Ländern über die Grundsätze, die jedes Landeshochschulgesetz erfüllen muß, für notwendig. Die Autonomie der Hochschulen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 6961 muß sich in ein System der Zusammenarbeit aller Kräfte der Gesellschaft einordnen. Diese Einordnung erfordert nach innen eine stärkere Beteiligung der Dozenten, Assistenten und Studenten an der Gestaltung und Verwaltung der Hochschulen, nach außen eine längere Kontinuität in der Leitung der Hochschulen. 9. Die Laufbahn des Hochschullehrers sollte von unzumutbaren Belastungen der Abhängigkeit von einzelnen Persönlichkeiten befreit werden. Das führt zu einer Objektivierung und Beschleunigung des Promotions- und Habilitationsverfahrens, einer gleichberechtigten Eingliederung aller Dozenten in die Fakultät sowie zu einer angemessenen Beteiligung auch der jüngeren Dozenten an allen Lehr- und Forschungsaufgaben. Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Forschung müssen auch die jüngeren Forscher, vom Zeitpunkt der Promotion ab, die Möglichkeit erhalten, ihren eigenen Fragestellungen nachzugehen. Die Freiheit der Forschung muß auch für sie gelten. 10. Bundes- und Landesgesetzgeber sollten die Laufbahnvorschriften im öffentlichen Dienst systematisch überprüfen und die Anforderungen an den Eingang in eine Laufbahn der Notwendigkeit anpassen, den Beginn der praktischen Berufstätigkeit zu einem früheren Lebenszeitpunkt zu ermöglichen als bisher. In den Laufbahnvorschriften für Hochschullehrer müssen die Voraussetzungen hergestellt werden, die für die neue Struktur des Lehrkörpers nötig sind. 11. Die neuen Erkenntnisse, die die Forschung liefert, müssen den Berufstätigen durch Kontaktstudien vermittelt werden. 12. Die Ausbildungs- und Bildungsberatung muß ergänzt sowie dem Umfang und der Qualität nach ausgebaut werden. Sie muß die Möglichkeiten der Massenmedien, insbesondere des Fernsehens, nutzen. 13. Nur ein kooperativer Föderalismus gibt der Bundesregierung, den Landesparlamenten, der Konferenz der Ministerpräsidenten, den Finanzministern und den Kultusministern sowie den Organisationen der Wissenschaft und des Bildungswesens die. Möglichkeit, diese Aufgaben für Wissenschaft und Bildung unverzüglich und in gemeinsamer Arbeit zu verwirklichen. Bonn, den 16. November 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 303 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Studienreform — Drucksache V/1742 — und zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Wissenschaftsförderung und Wissenschaftsplanung — Drucksache V/2132 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag appelliert an die Bundesregierung, die Länderparlamente, die Länderregierungen sowie an d) e Organisation für Bildung und Wissenschaft, a) den in folgenden genannten Aufgaben den ihnen gebührenden Vorrang zu sichern und erforderliche haushalts- und finanzpolitische Folgerung daraus zu ziehen, b) eine wirksame und zügige Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Organisationen herzustellen, c) Schulreform, Berufsbildungsreform und Hochschulreform als Einheit zu betreiben, d) die Studienreform zu beschleunigen. 2. Der Ausbau der bestehenden und die Gründung neuer Hochschulen müssen beschleunigt werden, weil die Zahl der Absolventen höherer Schulen im nächsten Jahrzehnt sprunghaft ansteigen wird. Jeder für eine akademische Berufsausbildung aufgeschlossene und für eine wissenschaftliche Bildung begabte Abiturient muß die Chance haben, die Hochschule zu besuchen. Für anders befähigte junge Menschen müssen Fachschulen und Fachakademien erweitert und ausgebaut werden. 3. Die Notwendigkeit, die Gesamtdauer der Ausbildung zu verkürzen, läßt es wünschenswert erscheinen, a) die Gymnasialausbildung mit 18 Jahren abzuschließen, b) die jeweiligen Studiengänge an den Hochschulen auf der Grundlage der Vorschläge des Wissenschaftsrats zu verkürzen. 4. Die seit. langem ausstehenden Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über den Ausbau und Neubau von Hochschulen müssen unverzüglich abgeschlossen werden. 5. Die Finanzreform muß in der Wissenschaftsförderung davon ausgehen, daß Forschung auf überregionale Zusammenarbeit angewiesen ist. Auch aus diesem Grunde sollte die Finanzreform rasch abgeschlossen werden. Sie muß eine sinnvolle Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Wissenschaftsförderung sichern. 6. Unbeschadet der individuellen Gestaltung der einzelnen Hochschulen, die sich durch ihre Schwerpunkte auch in Zukunft unterscheiden mögen, hält der Bundestag eine Verständigung zwischen den Ländern über die Grundsätze, die jedes Landeshochschulgesetz erfüllen muß, für notwendig. Die Autonomie der Hochschulen muß sich in die Gesamtheit der Aufgaben des Staates ein- 6962 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 ordnen. Diese Einordnung erfordert nach innen eine stärkere Beteiligung der Dozenten, Assistenten und Studenten an der Gestaltung und Verwaltung der Hochschulen, nach außen eine längere Kontinuität in deren Leitung. 7. Die Laufbahn des Hochschullehrers sollte von unzumutbaren Belastungen aus der Abhängigkeit von einzelnen Persönlichkeiten befreit werden. Das sollte zu einer Objektivierung und Beschleunigung des Promotions- und Habilitätionsverfahrens, einer gleichberechtigten Eingliederung aller Dozenten in die Fakultät sowie zu einer angemessenen Beteiligung auch der jüngeren Dozenten an allen Lehr- und Forschungsaufgaben führen. 8. Bundes- und Landesgesetzgeber sollten die Laufbahnvorschriften im öffentlichen Dienst systematisch überprüfen und die Anforderungen an den Eingang in eine Laufbahn der Notwendigkeit anpassen, den Beginn der praktischen Berufstätigkeit zu einem früheren Lebenszeitpunkt zu ermöglichen als bisher. 9. Die neuen Erkenntnisse der Forschung müssen den Berufstätigen durch Kontaktstudien vermittelt werden. 10. Die Ausbildungs- und Bildungsberatung muß ergänzt sowie dem Umfang und der Qualität nach ausgebaut werden. Sie muß die Möglichkeiten der Massenmedien, insbesondere des Fernsehen, nützen. 11. Der moderne kooperative Föderalismus gibt den Regierungen und Parlamenten des Bundes und der Länder die Chance, diese Aufgaben für Wissenschaft und Bildung unverzüglich und in gemeinsamer Arbeit zu verwirklichen. 12. Der Bundestag begrüßt es, daß die Bundesregierung den Vorrang dieser Aufgaben durch eine großzügige Erhöhung der Ansätze im Haushaltsplan 1968 anerkannt hat. Sie begrüßt ferner die Zusage der Bundesregierung, den Ausbau und Neubau von Universitäten mit jährlich steigenden Anteilen zu unterstützen. Bonn, den 16. November 1967 Dr. Barzel und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Ohne die Frage der Kompetenz anzutasten, sollten wir das Rede- und Informationsrecht dieses Hohen Hauses zur so notwendigen Studienreform voll in Anspruch nehmen. Ich will nur noch ein paar Akzente setzen und einige Fragen aufwerfen, die bisher nicht oder nicht genügend behandelt worden sind. Zu dieser fortgeschrittenen Stunde sollte man unnötige Wiederholungen vermeiden. Zugleich aber darf ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, daß Herr Dr. Martin auf seine sehr konkreten und wichtigen Fragen von der Bundesratsbank bisher keine konkreten Antworten bekommen hat. Es wäre sehr schade, wenn die Gelegenheit dieser gemeinsamen Diskussionsrunde vorüberginge, ohne daß er auf seine Fragen Antwort bekommen hätte. Die Akademiereife, die Professor Mikat vorgeschlagen hat, die Frau Wex erläutert hat und die von Herrn Dr. Martin noch näher erfragt sein wollte, würde noch einen Gesichtspunkt bringen, der bisher nicht genannt worden ist. Wir würden nämlich damit im Rahmen einer europäischen Lösung eine gemeinsame Akademiereife am Ende der 11. Klasse haben. Dies hätte auch im EWG-Raum ganz entscheidende Folgen. Wenn der Staat auf allen Ebenen mit dazu beiträgt, daß diese Akademiereife eine entsprechende Aufwertung erfährt, würde erreicht werden, was Herr Dr. Martin vorher meinte: die sehr erfreulichen Bildungsströme in eine bestimmte Richtung zu lenken. Natürlich müßten der Zoll, die Bundesbahn, die Bundespost, die Finanzverwaltungen die Akademiereife als Grundlage für den gehobenen Dienst anerkennen. Auch müßte die Akademiereife genügen, Offizier in der Bundeswehr und im Bundesgrenzschutz zu werden. Mit der Akademiereife und dem dadurch bedingten Abgang eines großen Teiles der Schüler der höheren Schule könnte die Unter- und Oberprima auf bessere Weise die Vorbereitung für die Hochschulreife und das wissenschaftliche Studium vollziehen. Durch andere Einteilungen des Unterrichts, durch kleinere Klassen, durch eine andere Methodik könnte zusammen mit einer Verschulung der ersten zwei Semester an der Universität hier eine Einheit geschaffen werden, auf die ich gleich an anderer Stelle zurückkommen werde. Obwohl Frau Dr. Wex heute morgen ihre Jungfernrede in diesem Hohen Hause gehalten hat, kann ich nicht umhin, ihr an einer Stelle ihrer sonst so ausgezeichneten Begründung der Großen Anfrage widersprechen zu müssen. Frau Dr. Wex war der Meinunng, daß mit der Akademiereife die Oberstufe der höheren Schule ihre Aufgabe wieder erfüllen könnte. Für meine Kollegen und Kolleginnen in den höheren Schulen der Bundesrepublik möchte ich hier sagen dürfen, daß sie trotz sehr erschwerter Umstände in .den Primen ihre Aufgabe zum Teil unter großen Opfern und auch unter körperlichen Strapazen erfüllt haben. Die vom Wissenschaftsrat empfohlene Verschulung der beiden ersten Semester an den Hochschulen wird dazu führen, daß ein Bruch zwischen Endstufe der höheren Schule und dem Hochschulstudium — der doch heute noch weitgehend zu beklagen ist — vermieden wird. Durch die ungeheure Expansion der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen ist es zu einem großen Lehrermangel gekommen. Wer sich die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 6963 Zahlen der zu erwartenden Schüler und die Zahl der in den nächsten Jahren zu erwartenden Lehrer vor Augen führt, wird feststellen, daß die Beseitigung des Lehrermangels durch die normale Ausbildung nicht zu beseitigen sein wird. Es wurde allseits sehr begrüßt, daß der seinerzeitige Kultusminister von Nordrhein-Westfalen Mikat für bestimmte Fächer an allen Schulen Lehrer an Akademien ausbilden läßt, an denen kein Abitur Vorschrift ist. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch einmal auf die großen Erfolge hinweisen dürfen, die .der Kultusminister mit seinen sogenannten Mikätzchen hat. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Rheinland-Pfalz neuerdings an ,den höheren Schulen besonders im naturwissenschaftlichen Bereich Hilfskräfte eingesetzt werden, ohne daß sie eine pädagogische Ausbildung haben. Die große Fehlzahl an Lehrern brachte aber auch eine positive Seite zum Aufleuchten. Dies ist die Durchlässigkeit der Lehrer an den einzelnen Schultypen. Ebensowenig wie wir uns finanzielle Experimente leisten können, können wir uns in diesem Bereich der Erziehung, Bildung und Ausbildung ein Prestigedenken leisten. Ich glaube, daß ich dies sagen darf, vielleicht gerade deshalb, weil ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Studienrat mit der Genehmigung des Kultusministers von Nordrhein-Westfalen an der Oberstufe der Volksschule in meiner Heimatgemeinde Tönisberg Naturkundeunterricht erteilt habe. Übrigens, gestatten Sie mir eine Zwischenbemerkung dazu: mir persönlich ist es leichter gewesen, den gleichen Unterricht in der gleichen Altersstufe einer höheren. Schule zu erteilen, als in der Volksschule. Warum sollte nicht gelegentlich ein Dozent oder Assistent einer Hochschule an den Primen der höheren Schulen unterrichten? Würde es nicht eine Befruchtung bedeuten für den Unterricht einerseits und das Studium der ersten Semester an den Hochschulen andererseits, wenn ein Lehrer einer höheren Schule ein Vorserninar oder eine Vorübung an der Universität abhielte? Mit Freude haben wir beobachtet — und ich bin persönlich bei einem meiner Söhne davon betroffen —, daß Realschullehrer an höheren Schulen unterrichten. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß Volksschullehrer in den entsprechenden Stufen der Realschulen und höheren Schulen eingesetzt würden. Wenn unsere Kinder in Zukunft mit fünf Jahren in die Volksschule kommen können und mit 16 Jahren die Akademiereife erhalten, wenn diese eingeführt sein wird, im Zusammenhang damit eine Änderung der letzten zwei Jahre ,des Unterrichts an den höheren Schulen erfolgt sein wird, die ersten Semester der Hochschulen eine Veränderung erfahren haben werden, sowie eine erhebliche Verkürzung des Studiums erreicht sein wird, dann könnte das Ziel in greifbare Nähe rücken, daß das Hochschulstudium, die Wehrdienstzeit einbezogen, in einem Lebensalter von 24 Jahren abgeschlossen werden kann. Wenn all dies erreicht ist, muß in Ruhe gearbeitet werden können. Es darf nicht geschehen, daß dann bereits neue Pläne an unsere Türe klopfen, die Milliarden kosten würden. Für weitere Milliarden Experimente ist im Rahmen ,der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und, wenn diese auch in den Ländern eingeführt sein wird, auch dort kein Platz. Die Kultusminister der deutschen Länder können sich große Verdienste, ja Ruhm erwerben, wenn es ihnen bald gelänge, die großen Fragen der Bildungs-und Studienreform von den Schulen zu den Hochschulen in bester Weise zu koordinieren ohne zu egalisieren. Der Dank des gesamten Volkes wäre ihnen gewiß. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Rau (SPD) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Der Beifall quer durch die Fraktionen des Bundestages, der meinen Kollegen gespendet wurde, und das Lob meines Parteifreundes Schmidt für Professor Dahrendorf zeigen weitgehende Gemeinsamkeit des Urteils in diesem Haus. Für mich zum erstenmal so deutlich ist eine andere Fraktionierung hervorgetreten zwischen den erfreulich zahlreichen Mitgliedern des Bundesrats, die heute hier sind. Leider muß auch ich in diese Kerbe schlagen, obwohl ich glaube, den Wert des Föderalismus zu kennen. Zunächst möchte auch ich, wie es der Kollege Schmidt schon tat, an die eigene Brust schlagen. Auch der Bundestag hat manches versäumt, entschuldbar höchstens durch die größere Sachferne im Detail, z. B. bei der Neukonzipierung des Hochschullehrerrechts. Die Vorstellung, daß die Lehrkörper der Hochschulen aus Hochschullehrern und solchen bestehen sollen, die es werden wollen, denen gemeinsam ist, daß Forschung zu ihren Berufspflichten oder zu ihren Berufszielen gehört, ist veraltet, herrscht bei uns aber noch ganz und gar vor. Das trifft auch den Punkt der Kontroverse zwischen meinem Freund Schmidt und Herrn Minister von Heydebreck über die Kosten. Wenn wir ungezielt mit Schrot schießen in der Hoffnung, daß ein Schrotkügelchen mit zweifelhaftem Erfolg trifft, indem wir es unterlassen, die Personalstruktur an den vielfältigen Aufgaben der Hochschulen gezielt zu orientieren, dann wird der Aufwand für oftmals in der Sache nicht begründete Forschungseinrichtungen, die der eigentliche kostenbestimmende Faktor sind, so wie jetzt überproportioniert bleiben, zumal dieser Aufwand auch vom Prestigedenken beeinflußt ist. Es kostet eben weniger Geld, auch wenn did Zahl der Wissenschaftler an den Hochschulen unter dem Strich größer wird bei einer angemessenen Verkleinerung der Zahl der Hochschullehrer im engeren Sinn. Ich möchte also wenige Sätze an die erfreulicherweise so gut besetzte Bundesrats-Bank richten. Es war von 20 Jahren die Rede, die seit dem Erscheinen des „Blauen Gutachtens" verstrichen sind. Ich 6964 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 13.6. Sitzung. Bonn, Breitag, den 17. November 1967 möchte Herrn Ministerpräsident Goppel daran erinnern, daß es fast 50 Jahre her ist seit dem Erscheinen von Beckers „Gedanken zur Hochschulreform". Wenn das, was ich sage, auf der Bundesrats-Bank als Drohung oder gar Nötigung angesehen wird, habe ich gar nicht dagegen, nicht nur weil ich das Recht der Immunität genieße, sondern weil ich mich auch durch einen außergesetzlichen Notstand, in welchem sich unser Land befindet, gerechtfertigt fühle: Hauptträger der Forschung in der Bundesrepublik sind noch immer die wissenschaftlichen Hochschulen. Forschung und Lehre sind nach allgemeiner Ansicht, wenn auch nicht unbestrittenermaßen, in unserem System nicht trennbar. Nach Art. 74 Nr. 13 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 des Grundgesetzes besitzt der Bund konkurrierende und die Ordnung der allgemeinen Verhältnisse betreffende Gesetzgebungskompetenzen in der Forschungsförderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 16. Juni 1954, dessen Kenntnis ich Herrn Minister Hahn verdanke, den Grundsatz aufgestellt, daß es für den Bund wie auch für die Länder, hier also für den Bund, eine sogenannte Annex-Zuständigkeit aus dem Sachzusammenhang gibt. Wir müssen angesichts der Explosivität der Situation, die unser Kollege Dr. Lohmar zutreffend gekennzeichnet hat, erwarten, daß jetzt endlich die Länder auf dem schnellsten Weg zu Vereinbarungen gelangen, welche die bisher vereinzelten Ansätze zu in die Zukunft weisenden Reformkonzeptionen, wie die Universitäten Konstanz und Ulm sie entworfen haben, stützen. Die Neugründungen üben heute noch große Faszination auf Gelehrte aus, an deren Gewinnung fortschrittliche Universitäten interessiert sein müssen. Dies stellt ein wirksames Gegengewicht gegen gewisse selbstgewählte Nachteile dar, die diese neuen Hochschulen im Hinblick auf den Wettbewerb bei der Gewinnung von Hochschullehrern auf sich genommen haben. Wenn durch Zeitablauf diese Faszination abebbt, wird die Situation in Berufungsfragen infolge solcher Askese gewisser Reformuniversitäten hoffnungslos. Konstanz hat die Institutsstruktur aufgegeben, plant den Aufbau nach objektiven Maßstäben und gibt subjektiven Wünschen bei Berufungsverhandlungen keinen Raum. Es ist ein Unterschied, ob die berufende Hochschule dem Professor einen gestaltbaren, nach subjektiven Wünschen mit Personal und Material auszustattenden Machtbereich anbietet, oder ob die Berufung in eine bestehende Gemeinschaft, in der Konstanzer Terminologie den Fachbereich hinein erfolgt, wo er eine an objektiven Maßstäben orientierte und ohne sein Zutun geplante Situation vorfindet. Wird die Verlockung der Macht über einen eigenen wissenschaftlichen Stab und Apparat, wie das im Institut herkömmlicher Art der Fall ist, dann nicht in der Mehrzahl der Fälle stärker sein als die Bereitschaft des einzelnen zur Reform? Dies ist nur eines für viele Beispiele, das ich herausgriff, obwohl die Askese der jetzigen und künftigen Ulmer Ärzte, die ihre Einkünfte aus der Behandlung von Privatpatienten auf alle Mitarbeiter verteilen, ähnliche Wirkungen erzeugen kann und Ulm, das in meinem Wahlkreis liegt, mir an sich wohl näherstehen darf. Diese Beispiele sollen zeigen, daß die besten Reformansätze gefährdet sind, wenn nicht — etwa durch eine Vereinbarung, wie sie die Kultusminister früher zu weit weniger guten Zielen häufig abgeschlossen haben — die Länder sich verpflichteten, das subjektive Moment — abgesehen natürlich vom Gehalt — aus den Berufungsverhandlungen zu verbannen. Nur so kann sich die Entwicklung der Hochschulen planvoll vollziehen, und nur so kann das, was dabei an Reformen verwirklicht wird, aus der Gefahrenzone herausgenommen werden. Sonst zwingen Sie, meine Herren Kultusminister, diese fortschrittlichen Hochschulen in das veraltete System zurück zum Nachteil der Wissenschaft, zum Nachteil für den Ertrag unserer Hochschulen in Forschung und Lehre. Der Bund wir nicht untätig zusehen dürfen, wenn die noch schwachen Ansätze der Reform, die keineswegs etwa Experimente sind, sondern auf fundierten Erkenntnissen der Wissenschaftspolitik beruhen, in Gefahr geraten, das Opfer des Selbsterhaltungstriebs der Reformhochschulen zu werden. Die Legitimation des Bundes ist nicht, im Sinne dessen was ich eingangs sagte, rein formaljuristischer Natur, sondern sie ergibt sich auch aus den bekannten Interdependenzen zwischen wirtschaftlichem, gesellschaftlichem und kulturell-wissenschaftlichem Wachstum. Sicher sollen die Länder auch nach unseren Vorstellungen den Vortritt haben, aber sie dürfen sich durchaus auch als vom DamoklesSchwert der vom Verfassungsrecht sanktionierten Bundeszuständigkeit bedroht fühlen. Denn man muß mit Sorge feststellen, daß es nicht einmal das hochschulreichste Land der Bundesrepublik bisher mit den Mitteln, die ihm zu Gebote stehen, fertiggebracht hat, die angedeuteten Gefahren in bezug auf die eigenen neuen Hochschulen zu bannen. Man fragt sich, wozu ein Hochschulgesetz gut sein soll, wenn es nicht einmal die Sicherung von Reformkonzeptionen bewirkt, die im eigenen Land entstanden sind. Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Gestatten Sie mir, daß ich zum Schluß dieser Debatte noch kurz Ihre Aufmerksamkeit auf ein Gebiet lenke, das eigentlich zwischen den beiden großen Bereichen Schule und Universität einzuordnen ist, das Gebiet der Fachhochschulen nämlich. Dieses Gebiet, das bisher weithin fast sträflich vernachlässigt wurde und bildlich gesprochen allzu lange Zeit Niemandsland war, muß endlich als zukunftsbedeutsames Neuland vorrangig in die Landschaft unserer Bildungsplanung eingeordnet werden. Dieser Bereich ist in seiner Bedeutung weit größer als man es offenbar wahrhaben will, und ich bedauere deshalb sehr, daß sich die Bundesregierung in ihrer heutigen Stellungnahme so gut wie gar nicht dazu äußerte. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 6965 Der Hinweis des Herrn Bundesministers für wissenschaftliche Forschung auf den Plan einer „differenzierten Gesamthochschule". unseres Freundes Dahrendorf, in dem der Herr Bundesminister die Ingenieurschulen nur kurz erwähnte, genügt mir nicht. Die Industrie, die Wirtschaft weiß sehr wohl, warum die Ingenieurschulen — künftig Ingenieurakademien — einen bedeutsamen Platz in einem neuen Bildungssystem einnehmen müssen. Die Ingenieurschulen haben sich gewissermaßen von selbst, von innen heraus zu einer der erfolgreichsten Bildungseinrichtungen unseres Bildungssystems entwickelt, und gerade dieses Erfolges wegen, muß sich ihre Stellung künftig verändern. Diese Institution muß Schritt für Schritt in den differenzierten Hochschulbereich hineingeführt werden — wie es der Dahrendorf-Plan vorsieht —, um den begabten und bildungswilligen Ingenieuren normale Aufstiegsmöglichkeiten zu bereiten, wie es unserem angestrebten offenen System einer mobilen Leistungsgesellschaft entspricht. Die Berufsentscheidung des Heranwachsenden selbst oder seiner Eltern darf keine unabänderliche Entscheidung für das Leben sein, das in einem Kästchen unter dem Begriff „mittlere Führungsposition" abgeschlossen ist. Die vertikale und horizontale Mobilität, die Möglichkeit, auf der Leiter des Berufs oder der Macht herauf-, aber gelegentlich auch ohne großen Prestigeverlust herunterzusteigen, muß gegeben sein. Diese Institution an der Nahtstelle zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und ihrer praktischen Nutzanwendung ist hierzu in besonderem Maße geeignet. Ich stelle dies sehr bewußt heraus, weil ich sehr wohl das hohe Niveau der Ingenieurschulen kenne und bei meinen Informationsbesuchen nicht ohne einen gewissen Neid feststellen mußte, daß heute die Ingenieurschulen größtenteils über bessere Einrichtungen verfügen, als wir sie z. B. nach Kriegsende an den Technischen Hochschulen vorfanden. Dementsprechend sind auch die Leistungen angestiegen, und ich glaube fast, daß der „level", den ich z. B. an baden-württembergischen Ingenieurschulen feststellen konnte, fast dem unserer Technischen Hochschulen vor drei Jahrzehnten entspricht. Um so bedauerlicher ist es, daß den Absolventen solcher Anstalten innerhalb der EWG die Anerkennung immer noch versagt bleibt und die Bundesregierung es bisher nicht fertig brachte, diese Anerkennung durchzusetzen. Ja, durch die Entscheidungen des Bundesrates, der sich im wesentlichen aus CDU- und SPD-Ministern zusammensetzt, z. B. durch seine Ablehnung des Architektengesetzes, haben sich die Durchsetzungsmöglichkeiten dieser Forderung nach Anerkennung sogar wesentlich vermindert. Natürlich hängt die Niveau-Anhebung auch eng damit zusammen, daß auf dem weiten Gebiet der Technik ständig Neuerungen die Überholung oder gar Zerstörung des Alten bewirken. Allein diese Tatsache würde schon genügen, um der Forderung nach größerer Flexibilität noch mehr Nachdruck zu verleihen. Bei der Lösung des Problems der Durchlässigkeit beim Übergang von einem Ausbildungsgang in den anderen, muß selbstverständlich die gesamte Fachschulausbildung in die Überlegungen mit einbezogen werden. Obgleich also die Ingenieurschulen gute Ingenieure in die Praxis entlassen, gelingt es ihnen zumeist nur schwer, in der Industrie und bei den Behörden in führende Positionen zu kommen. Leider ist es bei uns in der Bundesrepublik Deutschland noch immer so, daß ein attraktiver Titel die Basis zum sozialen Aufstieg ist. Das hängt weitgehend mit dem Obrigkeitsdenken zusammen und scheint mir Symptom einer gewissen Unfreiheit zu sein. Hier gilt es, soziale Rangunterschiede abzubauen und das Sozialprestige der Ingenieurschulen anzuheben. Das ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe. Im übrigen ist dieser Rangunterschied auch einer der Gründe des Andranges an unseren Technischen Hochschulen, der aus einem Mißverständnis resultiert, da gleiche Bildungschancen ja leistungsmäßig und nicht nach sozialer Stellung zu verstehen sind. Zur Beseitigung dieses Mißverständnisses würde unsere Forderung, den Weg zur kontrollierten studentischen Selbstverwaltung — wie bei den Universitäten — endlich freizugeben und .die noch vielfach vorhandene fatale Unterordnung unter die Schulämter aufzugeben, sehr wesentlich beitragen. Die Ingenieure werden ihrer neuen Rolle des Führens und Leitens in unserer Gesellschaft nur gerecht, wenn sie durch eine liberale Bildung und Ausbildung darauf vorbereitet sind. Es wäre gefährlich, wenn die Ingenieure nicht selbst auf die Gestaltung von Öffentlichkeit und Politik einwirken würden und ihre technischen Fähigkeiten überlegt zur Bewältigung der großen Zukunftsaufgaben zur Verfügung stellten. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen uns, wie verhängnisvoll die Versuchung ist, sich von den technokratischen Möglichkeiten locken zu lassen, ohne zu prüfen, von wo das Kommando kommt und wohin es führt. Die gewünschte Arbeitsteilung zwischen Technischen Universitäten und Ingenieurakademien, die Teilung nach Begabung und Bedarf, nicht nach sozialem Rang, ist auch aus ökonomischen Gründen notwendig, denn die Ausbildungskosten bei der Technischen Hochschule sind dreimal so hoch wie die an den Ingenieurakademien. Allerdings wird es auch notwendig sein, um der Aufgabenstellung gerecht zu werden, die Allgemeinbildung der Ingenieurschulstudenten anzuheben und die Zugangsvoraussetzungen zu den Ingenieurakademien in Richtung auf eine fachgebundene Reife anzuheben. Die zweijährige Praktikantenzeit muß .auf ein Jahr reduziert und das andere Jahr zur Schließung .der zweifellos vorhandenen theoretischen Lücken — die bei den sehr verschieden gelagerten Zugangswegen nun einmal vorhanden sind — genutzt werden. Ein sinnvolles Nebeneinander der Schulformen, die Schaffung eines neuen Schultyps, etwa der einer polytechnischen Akademie — eine einfache Änderung des Namens, wie dies jetzt geschehen ist, genügt nicht — könnte zur Lösung der Probleme, die uns allen auf den Nägeln brennen, beitragen. 6966 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1967 Auch die Entlastung der Dozenten durch die Entwicklung einer neuen Ingenieurschul-Didaktik, eine Reform der Besoldung und ,das Zugeständnis einer gewissen Unabhängigkeit der Dozenten wird dem Anspruch der Ingenieurakademien dienlich sein, Bildungsstätten von hohem Rang zu werden, Stätten, die nicht nur das berufliche Wissen, sondern auch das gesellschaftliche Verständnis vermitteln, um den jungen Ingenieur verfügbar zu machen für seine Berufswelt, für 'die Welt der Technik von morgen mit all ihren Anforderungen, die sie an uns alle stellt. Ich hoffe, daß diese Debatte ein Auftakt für eine große bildungspolitische Offensive der Bundesregierung und der Länderregierungen auf dem Gebiet der Fachhochschulen sein wird. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 16. November 1967 auf 'die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hudak (Drucksache V/2268 Fragen 78, 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbürger die nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes Deutsche sind, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, bei den Behörden auf zunehmende Schwierigkeiten stoßen, wenn sie Einbürgerungsanträge stellen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den in Frage 78 aufgezeigten Sachverhalt sehr viele Anspruchsberechtigte von der Einbürgerungsmöglichkeit nicht Gebrauch machen? Wäre die Bundesregierung bereit, im Wege einer Novellierung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit allen Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen, zumal bereits eine zweite Generation dieser Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit herangewachsen ist? Davon, daß die Durchführung von Einbürgerungen nach dem § 6 des Ersten Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes bei den Behörden auf zunehmende Schwierigkeiten stößt und viele Deutsche dadurch bewogen werden, von ihren Rechten keinen Gebrauch zu machen, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Da es sich um Anspruchseinbürgerungen handelt, können Schwierigkeiten nur im Zusammenhang mit den erforderlichen Nachweisungen über die deutsche Volkszugehörigkeit, den Vertreibungstatbestand und die Aufnahme im Reichsgebiet entstehen. Das Verfahren liegt hier ausschließlich in den Händen der Länder. Vorstellungen wegen etwaiger Unzulänglichkeiten bei der Durchführung von Anspruchseinbürgerungen wären daher bei dem betreffenden Land zu erheben. Das Erste Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz hat ,es bewußt der Entscheidung des einzelnen überlassen, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben oder zur Wahrung seiner Rechte und Interessen in seinem bisherigen Heimatstaate lieber davon absehen möchte. Daran ist nach Meinung der Bundesregierung festzuhalten. Einer generellen, gesetzlichen Zwangsverleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an alle Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stehen gewichtige rechtliche und tatsächliche Bedenken entgegen. Selbst bei einer solchen Regelung aber blieben — z. B. bei Beantragung von Staatsangehörigkeits- und Personalausweisen — die gleichen Beweise zu führen wie bei einer Anspruchseinbürgerung nach § 6 des Ersten Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 17. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/2268 Frage 102) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, für welchen Zeitraum während des Höhepunktes der Nah-Ost-Krise die Versorgung der Bundesrepublik mit Einfuhrenergie gesichert war? Ja. Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik war während der Nahost-Krise stets gewährleistet, da die gesetzlichen Mindestvorräte, die bei Benzin 35 Tage, bei Mitteldestillaten 36 Tage und bei schwerem Heizöl 37 betragen, zu keinem Zeitpunkt angegriffen werden mußten. Die tatsächlichen Vorräte reichten zu den jeweiligen Tiefpunkten bei Benzin für 53 Tage, bei Mitteldestillaten für 43 Tage und bei schwerem Heizöl für 50 Tage. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 17. November 1967 auf die Mündliche Anfrage dies Abgeordneten Dr. Bucher (Drucksache V/2268 Frage 103) : Warum hat die Bundesregierung ihre Stellungnahme zu dem Bericht der Untersuchungskommission über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk/Fernsehen und Film (Drucksache V/2120) noch nicht vorgelegt? Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme zu dem Bericht der Michel-Kommission noch nicht vorlegen können, weil die Verbände die von ihnen erbetenen Stellungnahmen zum Bericht der MichelKommission nicht, wie vorgesehen, bis zum 25. Oktober übergeben konnten. Die ierste ausführliche Äußerung der Spitzenorganisation ,der Filmwirtschaft erhielt die Bundesregierung am 8. November. Die Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger ist am -13. November eingegangen; die der Zeitschriftenverleger soeben erst, und die Rundfunkanstalten haben sich ergänzende Ausführungen für später vorbehalten. Deshalb wird sich auch die Stellungnahme der Bundesregierung, die in Kenntnis der Einwände und Anregungen der Verbände erfolgen sollte, gleichfalls verzögern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die Antwort lautet: 6.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Frage 73 des Herrn Abgeordneten Dorn auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung die in Frage 72 erwähnte Affäre mit Südkorea endgültig zu bereinigen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Auswärtige Amt hat die Forderung nach Rückkehr der aus dem Bundesgebiet nach Südkorea verbrachten Koreaner, die in seiner Note vom 13. Juli 1967 erhoben worden war, in der Folgezeit in Gesprächen, die in Seoul und Bonn geführt wurden, fortdauernd mit Nachdruck wiederholt. So hat Staatssekretär Duckwitz dem neuen koreanischen Botschafter bei dessen Antrittsbesuch im Auswärtigen Amt am 7. November die Forderung nach Rücküberstellung der be-



    Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
    troffenen Koreaner erneut übermittelt und den Botschafter gebeten, seiner Regierung eine befriedigende Lösung dieser Frage dringend zu empfehlen. Wie ich heute schon in der Beantwortung der Frage des Herrn Abgeordneten Müller (Mülheim) ausgeführt habe, wurde gegen die nicht freigelassenen Koreaner am 9. November ein Strafverfahren vor einem koreanischen Gericht eröffnet. Ich sagte schon, daß die Bundesregierung ungeachtet der sich daraus etwa ergebenden Schwierigkeiten für die koreanische Regierung ihren Standpunkt aufrechterhält. Um den Ernst ihrer Forderungen zu unterstreichen, hat die Bundesregierung Leistungen für geplante Entwicklungshilfe in Korea einstweilen zurückgestellt. Die Bundesregierung behält sich für die Zukunft alle ihr geeignet erscheinenden Maßnahmen vor.