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    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1967 Inhalt Begrüßung von Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments 6607 A Erweiterung der Tagesordnung 6593 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6593 B Fragestunde (Drucksachen V/2188, zu V/2188) Fragen des Abg. Kuntscher: Ausschreibung, Offerteneinholung und Vergabe des Neubaus der Hauptpost in Stade Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6594 D Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 6595 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 6596 A Fragen des Abg. Dr. Klepsch: Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6596 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6596 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 6596 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . 6597 A Frage des Abg. Genscher: Jubiläumsmarke aus Anlaß des 150. Geburtstages von Friedrich Wilhelm Raiffeisen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6597 B Ertl (FDP) 6597 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6597 D Frage des Abg. Hübner: Bildung eines „Instituts für Zukunftsforschung" Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 6598 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 6598 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 6598 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer Zwischensammelstelle für radioaktive Abfallstoffe in der Nähe der Stadt Birkenfeld Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6599 A Dröscher (SPD) 6599 B Frage des Abgeordneten Dröscher: Wahrung der Schutz- und Wirtschaftsinteressen der angrenzenden Gemeinden und ihrer Bürger Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6599 C Dröscher (SPD) 6599 D Fragen des Abg. Sander: Bau eines Atomkraftwerkes bei Würgassen (Kreis Höxter) Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 6600 A, 6601 B Sander (FDP) 6600 B, 6601 D Moersch (FDP) . . . . . . . 6601 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 Frage des Abg. Moersch: Verantwortlichkeit für die Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6602 B Moersch (FDP) 6602 C Kiep (CDU/CSU) 6602 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6603 B Raffert (SPD) 6603 D Frage des Abg. Rollmann: Sicherstellung der Anwendung von Präparaten mit thyreostatischer Wirkung ausschließlich als Arzneimittel und nicht als Masthilfsmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 6604 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 6604 B Frage des Abg. Rollmann: Ausstellung von Blankorezepten dieser Präparate durch Tierärzte und Weitergabe an Versandapotheken Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6604 B Frage des Abg. Rollmann: Gesundheitsschäden für Mensch und Tier bei Anwendung der erwähnten Präparate Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6604 C Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Aussendung schädlicher Röntgenstrahlen durch Farbfernsehgeräte — Löschung der Thyreostatika im Arzneispezialitätenregister . . . 6604 D, 6605 A Frage des Abg. Moersch: Besoldungsneuregelung beim GoetheInstitut Jahn- Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6605 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 6605 C Dr. Huys (CDU/CSU) 6605 D Kahn-Ackermann (SPD) 6606 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 6606 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6606 D Frage des Abg. Genscher: Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Verbrechensbekämpfung im Bundesmaßstab Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6607 B Genscher (FDP) 6607 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6607 D Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Vereinigungen linksradikaler griechischer Kräfte unter Führung der EDA in der Bundesrepublik Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6608 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6608 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 6608 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Aufnahme des Mannit und des Sorbit (Nummer 29.04 C II des Gemeinsamen Zolltarifs) in die Liste der Waren, auf die die Verordnung Nr. 160/66/EWG Anwendung findet eine Verordnung des Rats zur Festlegung der Zollspezifikation für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen (Drucksachen V/2012, V/2207) 6608 D Antrag betr. verstärkte Unterrichtung der Steuerpflichtigen über die Auswirkung und das Verfahren der Mehrwertsteuer (Abg. Schlager, Wagner, Meis, Schmidhuber, Ott, Dr. h. c. Dr.-Ing, E. h. Möller, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2217) . 6609 A Nächste Sitzung 6609 C Anlagen 6611 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 6593 130. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 27. 10. Arendt (Wattenscheid) 30. 10. Dr. Arndt (Berlin) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 10. Bäuerle 27. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 27. 10. Behrendt * 27. 10. Berger 27. 10. Bergmann * 27. 10. Böhm 3. 11. Borm 27. 10. Corterier 27. 10. Deringer 27. 10. Dr. Dittrich * 27. 10. Frau Dr. Elsner 27. 10. Dr. Emde 27. 10. Enk 27. 10. Flämig 27. 10. Freiherr von Gemmingen 27. 10. Gerlach * 27. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Giulini 27. 10. Graaff 27. 10. Haase (Kellinghusen) 28. 10. Hahn (Bielefeld) * 27. 10. Hamacher 27. 10. Hörmann (Freiburg) 27. 10. Hussong 27. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kiep 27. 10. Klinker 27. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kübler 31. 10. Kurlbaum 27. 10. Kunze 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Liehr 10. 11. Dr. Lohmar 27. 10. Frau Meermann 27. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Dr. Miessner 6. 11. Müller (Aachen-Land) * 27. 10. Paul 27. 10. Petersen 27. 10. Picard 27. 10. Ramms 27. 10. Röhner 27. 10. Dr. Schmidt (Wuppertal) 27. 10. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Schwabe 27. 10. Dr. Starke (Franken) 27. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Steinhoff 27. 10. Stücklen 27. 10. Wächter 27. 10. Weigl 27.10. Dr. Wilhelmi 27. 10. Wolf 27. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vorn 26. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/2188 Frage 89) : Wie ist das Ergebnis der mir mit Schreiben vom 4. Dezember 1964 auf meine Frage in der Fragestunde vom 4. Dezember 1964 zugesagten Überprüfung, ob die Stadt Marienberg (Westerw) in das Verzeichnis der Fern- und Nahziele aufgenommen werden kann? Die in der Fragestunde vorn 4. 12. 1964 zugesagte Überprüfung, ob die Stadt Marienberg in das Verzeichnis der Fern- und Nahziele aufgenommen werden kann, ist vorgenommen worden. Das Ergebnis wurde Ihnen mit Schreiben vom 31. Juli 1965 - StB 4 - Bsw - 6027 Bd 64 - mitgeteilt. Ich vermute, daß Sie dieses Schreiben wohl nicht erhalten haben. In dem Antwortschreiben vom 31. Juli 1965 war ausgeführt worden, daß in der Anschlußstelle Montabaur in Richtung Köln bereits 4 Ausfahrtsziele genannt werden, deren Anzahl nach den allgemein gültigen Grundsätzen nicht vermehrt werden kann. Bad Marienberg könnte deshalb nur bei Verzicht auf die Benennung von Montabaur Koblenz Bad Ems Westerburg angeführt werden. Diest ist jedoch nicht vertretbar. In der Gegenrichtung mit den Angaben der Ausfahrtsziele Montabaur Bad Ems Westerburg wäre die Nennung von Bad Marienberg technisch möglich. Sie kann jedoch nicht in Betracht gezogen werden, weil Bad Marienberg in dieser Fahrtrichtung verkehrsgünstiger von der Anschlußstelle Dierdorf aus zu erreichen ist. Die Umbenennung von Marienberg in „Bad Marienberg" ändert an der Möglichkeit, in das Verzeichnis der Fern- und Nahziele der Bundesautobahnen oder Bundesstraßen aufgenommen zu werden, nichts, da hierfür nur die Lage zu einer Bundesstraße und die Verkehrsbedeutung eines Ortes ausschlaggebend sind. Bad Marienberg liegt nicht an einer Bundesstraße. 6612 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 26. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/2188 Frage 66) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf Grund der über dem Bundesdurchschnitt liegenden Zahl an Arbeitslosen in den Landkreises Tirschenreuth, Neustadt-Waldnaab, Eschenbach, Kemnath und im Stadtkreis Weiden besondere Fördermaßnahmen zur Ansiedlung weiterer Industriebetriebe zu gewähren? Die von Ihnen genannten Gebiete werden im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung bereits seit langem gefördert. Alle Kreise gehören zum Zonenrandgebiet, ausgenommen Eschenbach i. d. Obpf., das aber als Bundesausbaugebiet ebenfalls in die Bundesförderung einbezogen ist. Der Bundesregierung ist bekannt, daß bestimmte Teile des ostbayerischen Grenzgebietes besonders stark unter der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung, die sich hier insbesondere in überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquoten niederschlägt, zu leiden haben. Die Bundesregierung hat daher unter anderem im Zweiten Programm für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/68 durch Aufstockung des Regionalen Förderungsprogramms mit einer Zinszuschuß- und Zuschußaktion in Höhe von 50 Mio. DM ein zusätzliches Investitionsvolumen von ca. 550 Mio. DM im Zonenrandgebiet und in den andern Strukturgebieten mobilisiert. Dadurch wird die Auftrags- und Beschäftigungslage in diesen Gebieten günstig beinflußt. Die Auswirkungen dieser zusätzlichen Investitionen und der daraus entstehenden zusätzlichen Aufträge werden auch in dem von Ihnen erwähnten Raum, auf den aus diesem Programm ein Investitionsvolumen von über 5,6 Mio. DM entfällt, bald spürbar sein. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung in der Steigerung der Wirtschaftskraft dieser Region, um die sie zusammen mit der Landesregierung seit Jahren bemüht ist, eine Aufgabe auf längere Sicht. Die Bundesregierung wird die Förderung des Zonenrandgebietes und der Bundesausbaugebiete im Rahmen ihres Regionalen Förderungsprogramms mit aller Kraft fortführen und nach Möglichkeit noch steigern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benda vom 27. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache zu V/2188 Fragen 123 und 124) : Wie groß war die Arbeitsbelastung der einzelnen Senate des Bundesdisziplinarhofes in den letzten Jahren? Ist mit einer Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate beim Bundesverwaltungsgericht auf Grund der Änderungen der Bundesdisziplinarordnung durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 725) zu rechnen? Auf die Arbeitsbelastung der BeamtendisziplinarSenate des Bundesdisziplinarhofes läßt sich aus der Zahl der jährlich eingehenden Disziplinarsachen schließen. Diese Zahl hat sich in den Jahren 1964 bis 1967 wie folgt entwickelt: 1964 = 221 Sachen 1965 = 252 Sachen 1966 = 174 Sachen Erste Hälfte 1967 = 80 Sachen Die Eingänge verteilen sich etwa gleichmäßig auf die drei Beamtendisziplinarsenate. Nach der Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts ist mit einer weiteren Verringerung der bei den Beamtendisziplinarsenaten des Bundesverwaltungsgerichts eingehenden Disziplinarsachen zu rechnen. Wann diese Entwicklung eine Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate notwendig machen wird, läßt sich erst beurteilen, wenn mit der Anwendung des neuen Rechts Erfahrungen gesammelt worden sind. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 27. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/2188 Fragen 129, 130 und 131) : Von welchen Überlegungen gedenkt die Bundesregierung bezüglich einer Neuregelung des Schlechtwettergeldes, wie sie von verschiedenen Seiten gefordert wird, auszugehen? Ist die Bundesregierung bereit, in die Überlegungen bezüglich einer Neuregelung des Schlechtwettergeldes die bisher im Winterbau und seiner Förderung insbesondere in Schweden und Norwegen gemachten guten Erfahrungen miteinzubeziehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Weiterentwicklung des Winterbaues in der Bundesrepublik und damit eine Verlängerung der kontinuierlichen Beschäftigung in der Bauwirtschaft mit ihren produktiven Aspekten einer Verstärkung der Ausfallzahlung vorzuziehen ist? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung — nämlich Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld — gleich hoch bemessen sein sollten, weil dabei jeweils der gleiche Grundtatbestand vorliegt. Im Siebenten Änderungsgesetz zum AVAVG, durch das alle Lohnausgleichsleistungen der Arbeitslosenversicherung auf 62,5 v. H. des Nettoarbeitsentgelts eines Ledigen angehoben wurden, hat der Deutsche Bundestag diesen Grundsatz verwirklicht. Wir können heute feststellen, daß sich die zur Zeit gültige Schlechtwettergeldregelung bewährt und einen starken Rückgang der winterlichen Arbeitslosigkeit der Bauarbeiter in der Bundesrepublik zur Folge gehabt hat. Sie soll deshalb auch beibehalten werden. Den Empfängern von Schlechtwettergeld entstehen jedoch gegenüber den übrigen Leistungsempfängern infolge ihrer ständigen Arbeitsbereitschaft erhebliche Mehraufwendungen, insbesondere an Fahrkosten. Um diese auszugleichen, sieht der Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes einen Zuschlag zum Schlechtwettergeld für jede ausgefallene Stunde Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 6613 in Höhe von 5v. H. des Stundenlohnes für Maurer der Ortsklasse I des jeweils geltenden Lohntarifvertrages für das Baugewerbe — das sind gegenwärtig 23 Pfennige — vor. Außerdem will die Bundesregierung auf dem Wege zu einer ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft noch einen Schritt weiter gehen, weil eine verstärkte kontinuierliche Beschäftigung in der Bauwirtschaft einer Entschädigung für Lohnausfälle auf jeden Fall vorzuziehen ist. Der Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes sieht deshalb als neue Leistung die Produktive Winterbauförderung vor, deren Maßnahmen ausschließlich produktionsorientiert sind. Hiernach sollen für die im Januar und Februar auf den Baustellen verrichteten Arbeiten Zuschüsse gewährt werden, die es dem Unternehmer ermöglichen, wirkungsvolle und dauerhafte Winterschutzvorkehrungen zu treffen. Die Förderungssätze sind bedeutend höher als die bisherigen Leistungen zur Winterbauförderung. Sie sollen einen ausreichenden Anreiz zum Weiterbauen in dieser Zeit bieten und die Mehrkosten weitgehend decken. Die Bundesregierung wird weiterhin die in anderen Ländern bei der Förderung des Winterbaues gewonnenen Erfahrungen in ihre Überlegungen einbeziehen. Zu diesem Zweck hat sie auch ihre Vertreter in die entsprechenden Ausschüsse der OECD und des Europa-Rates entsandt. Die Erfahrungen lassen sich jedoch wegen der unterschiedlichen Systeme und Voraussetzungen nicht immer ohne weiteres auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik übertragen. So wäre zum Beispiel die in Schweden bestehende Regelung der Auftragsvergabe und der Festsetzung der Bautermine durch die Baugenehmigung und die damit verbundene Zuteilung der notwendigen Arbeitskräfte durch die Arbeitsmarktbehörden mit dem marktwirtschaftlichen System in der Bundesrepublik nicht zu vereinbaren. Die Bundesregierung ist bemüht, eine kontinuierliche ganzjährige Beschäftigung der Bauwirtschaft mit marktkonformen Mitteln zu erreichen. Einen wichtigen Beitrag hierfür stellen die erwähnten Maßnahmen zur produktiven Winterbauförderung im Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes dar. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (Drucksache zu V/2188 Fragen 132 und 133) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen früheren Absichten die Bundesbahnhauptverwaltung auch aus dem zweiten Eventualhaushalt nur völlig unzureichende Mittel zur Instandsetzung des Hauptbahnhofs Hildesheim bereitstellt? Ist die Bundesregierung bereit, sich mit Rücksicht auf die trostlosen Verhältnisse auf dem Bahnhof Hildesheim und unter Berücksichtigung der Zonenrandlage für eine stärkere Mittelbewilligung im Sinne der ursprünglichen Planung einzusetzen? Das Bauvorhaben Hildesheim konnte — vor allem wegen der Kürzung des DB-Anteils auf 50 Mio DM — nicht mehr im 2. Eventualhaushalt berücksichtigt werden. Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, wird jedoch innerhalb ihres normalen Bauprogramms eine erste Rate für das Jahr 1967 bereitgestellt. Die Bauarbeiten werden in Kürze beginnen. Die Deutsche Bundesbahn wird sich' bemühen, die Instandsetzung des Bahnhofsanlagen in Hildesheim im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zügig durchzuführen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 28. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache zu V/2188 Fragen 134 und 135) : Warum sind Phono-Post-Sendungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal nicht zulassig? Kann die Bundesregierung in Aussicht stellen, daß Vereinbarungen über die Zulässigkeit von Phono-Post-Sendungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal und umgekehrt in Kürze getroffen werden? Nach den Bestimmungen des geltenden Weltpostvertrags sind die Mitgliedsländer des Weltpostvereins verpflichtet, einige bestimmte Dienste, z. B. die Annahme und Zustellung von eingeschriebenen Briefsendungen, auszuführen. Neben derartigen obligatorischen Diensten sind andere Dienste fakultativ, so auch nach Artikel 16 § 12 des Weltpostvertrags der Phonopostdienst. Er ist auf die Länder beschränkt, deren Postverwaltungen sich einverstanden erklärt haben, solche Sendungen in ihrem gegenseitigen Verkehr oder nur in ankommender Richtung zuzulassen. Bereits vor Jahren hat die Deutsche Bundespost über das Internationale Büro des Weltpostvereins allen Ländern bekanntgegeben, daß aus und nach der Bundesrepublik Deutschland Phonopostsendungen zugelassen sind. Dagegen hat die Postverwaltung des Königreichs Nepal in derselben Weise bekanntgegeben, daß Phonopostsendungen aus und nach Nepal nicht zugelassen sind. Nachdem sich die nepalesische Postverwaltung allgemein in offizieller Bekanntgabe definitiv gegen die Zulassung von Phonopostsendungen ausgesprochen hat, schließt sich leider eine bilaterale Vereinbarung über eine mögliche Zulassung dieser Sendungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal aus.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Abgeordneter, Thyreostatica sollen über eine Hemmung der Schilddrüsenfunktion zu einer Beeinflussung des Stoffwechsels und damit zu einer besseren Futterverwertung und besseren Mastleistung führen. In den mir vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten und bekanntgewordenen einschlägigen Publikationen wird das von Ihnen bezeichnete Symptom nicht erwähnt.
    Was Ihre weitere Frage nach der Gesundheitsschädlichkeit für Menschen betrifft, so sind konkrete Krankheitsfälle beim Menschen nach Verzehr des Fleisches von Tieren, die mit thyreostatischen Mitteln gemästet worden sind, bisher nicht bekanntgeworden. Der Bundesgesundheitsrat hat sich 1961 gegen die Verwendung solcher Stoffe ausgesprochen, weil nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse immerhin gesundheitsschädigende Spätwirkungen nicht mit Sicherheit auszuschließen sind.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 117 des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) auf:
Hat die Prüfung der Farbfernsehgeräte, die jetzt in der Bundesrepublik auf dem Markt sind, das Ergebnis gehabt, daß sie nicht, anders als die Geräte der General Electric, Röntgenstrahlen in einer Stärke aussenden, die eine mögliche Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellt (Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Juli 1967 nach einer Feststellung der US-Regierung) ?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 27. Oktober 1967 lautet:
Auf Grund der Presseveröffentlichung vom 24. Juli 1967 habe ich sofort prüfen lassen, ob bei den in Deutschland hergestellten Farbfernsehgeräten Gesundheitsgefährdungen zu befürchten sind.
Die Herstellung von Farbfernsehgeräten basiert auf der einschlägigen VDE-Vorschrift (Vereinigung Deutscher Elektroingenieure)-Vorschrift 0860, Teil II Ausgabe April 1962. Weitere Richtlinien bilden die für Farbfernsehbildröhren gültigen ICRP (International Commission on Radiological Protection)-Empfehlungen und die IEC (International Electrotechnical Commission) — Publikation 65 — 1 (Ausgabe 1965).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen, insbesondere den Meßergebnissen einiger Farbbildröhrenhersteller und eines Uni-



Vizepräsident Dr. Jaeger
versitäts-Instituts entsprechen die deutschen Geräte den oben genannten Vorschriften bzw. Richtlinien. Eine Gesundheitsgefährdung besteht demnach nicht.
Trotzdem habe ich das Bundesgesundheitsamt veranlaßt, unter Berücksichtigung des mir inzwischen vorliegenden Berichtes des Direktors des National Center for Radiological Health des Public Health Service durch eigene Messungen eine Überprüfung der deutschen Geräte durchzuführen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen, die bereits Mitte September 1967 veranlaßt wurden, werde ich Sie gern unterrichten.
Ich rufe weiter die Frage 118 des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) auf:
Wird die Bundesregierung schilddrüsenwirksame Stoffe (Thyreostatica), wie sie in der Tiermast verbotenerweise verwendet werden (vergleiche Verbraucherpolitische Korrespondenz vom 5. September 1967 Nr. 25), im Arzneispezialitätenregister löschen lassen?
Auch hier hat sich der Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 27. Oktober 1967 lautet:
Das Bundesgesundheitsamt hat am 28. September 1967 die beiden letzten als Arzneispezialitäten registrierten Mittel mit thyreostatischer Wirkung im Spezialitätenregister gelöscht. Arzneispezialitäten mit thyreostatischer Wirkung zur Anwendung am Tier sind nunmehr nicht mehr registriert. Ich darf hierzu auch auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage des Abgeordneten Büttner in der Fragestunde am 12. Oktober 1967 aufmerksam machen.
Wir kommen zu den Mündlichen Anfragen der Drucksache zu V/2188. Ich rufe die Frage 119 des Herrn Abgeordneten Moersch auf — sie betrifft den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts —:
Hat die Bundesregierung die Absicht, mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft über die Besoldungsneuregelung beim Goethe-Institut unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen und damit der Unruhe wegen der Besoldungskürzungen entgegenzuwirken?
Bitte, Herr Staatssekretär!

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    Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, das für Tarifvertragsangelegenheiten federführend ist.
    Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft über die Vergütungsneuregelung beim Goethe-Institut Verhandlungen aufzunehmen.
    Sie vertritt die Ansicht, daß der Abschluß von besonderen Tarifverträgen oder Anschlußtarifverträgen für die Arbeitnehmer bei den Zuwendungsempfängern, zu denen das Goethe-Institut zählt, ausgeschlossen ist, weil die Arbeitnehmer nach den Vergütungsgruppen besoldet werden, die im Bundesangestelltentarif bereits niedergelegt sind. Sie ist jedoch bereit, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Gelegenheit zu geben, ihre Ansicht in einer unverbindlichen Besprechung vorzutragen.
    Die Bundesregierung ist überzeugt, daß nach der beabsichtigten Neuregelung der Auslandsbezüge auf der Grundlage der Harmonisierungsnovelle eine etwa eingetretene Unruhe bei den entsandten Angestellten des Goethe-Instituts beseitigt sein dürfte, zumal etwaige Kürzungen der Bezüge geringfügig sind und im wesentlichen darauf beruhen, daß falsch berechnete Kaufkraftausgleiche durch die jetzt geltenden Kaufkraftausgleiche ersetzt werden. Im übrigen werden von der beabsichtigten Neuregelung, die eine einheitliche Auslandszulage in Höhe von 60 % vorsieht, nur die Leiter der Goethe-Institute im Ausland betroffen, wogegen die Auslandszulage der übrigen entsandten Angestellten unverändert bleibt oder sogar angehoben wird.
    Außerdem ist vorgesehen, den Leitern der GoetheInstitute im Ausland eine Zulage zu gewähren, durch die etwaige Kürzungen der bisherigen Bezüge teilweise aufgefangen werden.