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    531. nicht,: 1
    532. Gefahr: 1
    533. bringen,: 1
    534. Wahlmöglichkeit: 1
    535. einseitig: 1
    536. Lasten: 1
    537. auswirkt.: 1
    538. Davon: 1
    539. abgesehen: 1
    540. gestellt: 1
    541. warum: 1
    542. Angestellter: 1
    543. einem: 1
    544. Einkommen: 1
    545. außerhalb: 1
    546. stellen: 1
    547. während: 1
    548. alle: 1
    549. weniger: 1
    550. verdienenden: 1
    551. Beiträgen: 1
    552. bestreiten: 1
    553. müssen.Insoweit: 1
    554. muß: 1
    555. Subsidiarität: 1
    556. hinter: 1
    557. zurücktreten.: 1
    558. Er: 1
    559. wird: 1
    560. damit: 1
    561. aber: 1
    562. keineswegs: 1
    563. völlig: 1
    564. verdrängt,: 1
    565. denn: 1
    566. vorrangig,: 1
    567. gesetzliche: 1
    568. gewährt.Damit: 1
    569. kommen: 1
    570. wir: 1
    571. ersten: 1
    572. Punkt: 1
    573. Tagesordnung:Fragestunde—: 1
    574. Drucksachen: 1
    575. V/2188,: 1
    576. V/: 1
    577. 2188: 1
    578. —Ich: 1
    579. rufe: 1
    580. Fragen: 1
    581. Geschäftsbereich: 1
    582. Post-: 1
    583. Fernmeldewesen: 1
    584. auf.: 1
    585. 102: 1
    586. Kuntscher:Ich: 1
    587. frage: 1
    588. Bundesregierung:: 1
    589. Welche: 1
    590. nachgeordnete: 1
    591. Dienststelle: 1
    592. zeichnet: 1
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    594. Ausschreibung,: 1
    595. Offerteneinholung: 1
    596. Vergabe: 1
    597. Neubaues: 1
    598. Hauptpost: 1
    599. Stade?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1967 Inhalt Begrüßung von Mitgliedern des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments 6607 A Erweiterung der Tagesordnung 6593 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6593 B Fragestunde (Drucksachen V/2188, zu V/2188) Fragen des Abg. Kuntscher: Ausschreibung, Offerteneinholung und Vergabe des Neubaus der Hauptpost in Stade Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6594 D Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 6595 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 6596 A Fragen des Abg. Dr. Klepsch: Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6596 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6596 C Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 6596 D Maucher (CDU/CSU) . . . . . 6597 A Frage des Abg. Genscher: Jubiläumsmarke aus Anlaß des 150. Geburtstages von Friedrich Wilhelm Raiffeisen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6597 B Ertl (FDP) 6597 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6597 D Frage des Abg. Hübner: Bildung eines „Instituts für Zukunftsforschung" Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 6598 A Hübner (SPD) . . . . . . . . . 6598 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 6598 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer Zwischensammelstelle für radioaktive Abfallstoffe in der Nähe der Stadt Birkenfeld Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6599 A Dröscher (SPD) 6599 B Frage des Abgeordneten Dröscher: Wahrung der Schutz- und Wirtschaftsinteressen der angrenzenden Gemeinden und ihrer Bürger Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6599 C Dröscher (SPD) 6599 D Fragen des Abg. Sander: Bau eines Atomkraftwerkes bei Würgassen (Kreis Höxter) Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 6600 A, 6601 B Sander (FDP) 6600 B, 6601 D Moersch (FDP) . . . . . . . 6601 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 Frage des Abg. Moersch: Verantwortlichkeit für die Rückgewinnung deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6602 B Moersch (FDP) 6602 C Kiep (CDU/CSU) 6602 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6603 B Raffert (SPD) 6603 D Frage des Abg. Rollmann: Sicherstellung der Anwendung von Präparaten mit thyreostatischer Wirkung ausschließlich als Arzneimittel und nicht als Masthilfsmittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 6604 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 6604 B Frage des Abg. Rollmann: Ausstellung von Blankorezepten dieser Präparate durch Tierärzte und Weitergabe an Versandapotheken Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6604 B Frage des Abg. Rollmann: Gesundheitsschäden für Mensch und Tier bei Anwendung der erwähnten Präparate Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 6604 C Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Aussendung schädlicher Röntgenstrahlen durch Farbfernsehgeräte — Löschung der Thyreostatika im Arzneispezialitätenregister . . . 6604 D, 6605 A Frage des Abg. Moersch: Besoldungsneuregelung beim GoetheInstitut Jahn- Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6605 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 6605 C Dr. Huys (CDU/CSU) 6605 D Kahn-Ackermann (SPD) 6606 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . . 6606 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6606 D Frage des Abg. Genscher: Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Verbrechensbekämpfung im Bundesmaßstab Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6607 B Genscher (FDP) 6607 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6607 D Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Vereinigungen linksradikaler griechischer Kräfte unter Führung der EDA in der Bundesrepublik Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6608 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6608 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 6608 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Aufnahme des Mannit und des Sorbit (Nummer 29.04 C II des Gemeinsamen Zolltarifs) in die Liste der Waren, auf die die Verordnung Nr. 160/66/EWG Anwendung findet eine Verordnung des Rats zur Festlegung der Zollspezifikation für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen (Drucksachen V/2012, V/2207) 6608 D Antrag betr. verstärkte Unterrichtung der Steuerpflichtigen über die Auswirkung und das Verfahren der Mehrwertsteuer (Abg. Schlager, Wagner, Meis, Schmidhuber, Ott, Dr. h. c. Dr.-Ing, E. h. Möller, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/2217) . 6609 A Nächste Sitzung 6609 C Anlagen 6611 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 6593 130. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 27. 10. Arendt (Wattenscheid) 30. 10. Dr. Arndt (Berlin) 27. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 10. Bäuerle 27. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 27. 10. Behrendt * 27. 10. Berger 27. 10. Bergmann * 27. 10. Böhm 3. 11. Borm 27. 10. Corterier 27. 10. Deringer 27. 10. Dr. Dittrich * 27. 10. Frau Dr. Elsner 27. 10. Dr. Emde 27. 10. Enk 27. 10. Flämig 27. 10. Freiherr von Gemmingen 27. 10. Gerlach * 27. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Giulini 27. 10. Graaff 27. 10. Haase (Kellinghusen) 28. 10. Hahn (Bielefeld) * 27. 10. Hamacher 27. 10. Hörmann (Freiburg) 27. 10. Hussong 27. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kiep 27. 10. Klinker 27. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Dr. Kübler 31. 10. Kurlbaum 27. 10. Kunze 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Liehr 10. 11. Dr. Lohmar 27. 10. Frau Meermann 27. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Dr. Miessner 6. 11. Müller (Aachen-Land) * 27. 10. Paul 27. 10. Petersen 27. 10. Picard 27. 10. Ramms 27. 10. Röhner 27. 10. Dr. Schmidt (Wuppertal) 27. 10. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Schwabe 27. 10. Dr. Starke (Franken) 27. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Steinhoff 27. 10. Stücklen 27. 10. Wächter 27. 10. Weigl 27.10. Dr. Wilhelmi 27. 10. Wolf 27. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vorn 26. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/2188 Frage 89) : Wie ist das Ergebnis der mir mit Schreiben vom 4. Dezember 1964 auf meine Frage in der Fragestunde vom 4. Dezember 1964 zugesagten Überprüfung, ob die Stadt Marienberg (Westerw) in das Verzeichnis der Fern- und Nahziele aufgenommen werden kann? Die in der Fragestunde vorn 4. 12. 1964 zugesagte Überprüfung, ob die Stadt Marienberg in das Verzeichnis der Fern- und Nahziele aufgenommen werden kann, ist vorgenommen worden. Das Ergebnis wurde Ihnen mit Schreiben vom 31. Juli 1965 - StB 4 - Bsw - 6027 Bd 64 - mitgeteilt. Ich vermute, daß Sie dieses Schreiben wohl nicht erhalten haben. In dem Antwortschreiben vom 31. Juli 1965 war ausgeführt worden, daß in der Anschlußstelle Montabaur in Richtung Köln bereits 4 Ausfahrtsziele genannt werden, deren Anzahl nach den allgemein gültigen Grundsätzen nicht vermehrt werden kann. Bad Marienberg könnte deshalb nur bei Verzicht auf die Benennung von Montabaur Koblenz Bad Ems Westerburg angeführt werden. Diest ist jedoch nicht vertretbar. In der Gegenrichtung mit den Angaben der Ausfahrtsziele Montabaur Bad Ems Westerburg wäre die Nennung von Bad Marienberg technisch möglich. Sie kann jedoch nicht in Betracht gezogen werden, weil Bad Marienberg in dieser Fahrtrichtung verkehrsgünstiger von der Anschlußstelle Dierdorf aus zu erreichen ist. Die Umbenennung von Marienberg in „Bad Marienberg" ändert an der Möglichkeit, in das Verzeichnis der Fern- und Nahziele der Bundesautobahnen oder Bundesstraßen aufgenommen zu werden, nichts, da hierfür nur die Lage zu einer Bundesstraße und die Verkehrsbedeutung eines Ortes ausschlaggebend sind. Bad Marienberg liegt nicht an einer Bundesstraße. 6612 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 26. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/2188 Frage 66) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf Grund der über dem Bundesdurchschnitt liegenden Zahl an Arbeitslosen in den Landkreises Tirschenreuth, Neustadt-Waldnaab, Eschenbach, Kemnath und im Stadtkreis Weiden besondere Fördermaßnahmen zur Ansiedlung weiterer Industriebetriebe zu gewähren? Die von Ihnen genannten Gebiete werden im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung bereits seit langem gefördert. Alle Kreise gehören zum Zonenrandgebiet, ausgenommen Eschenbach i. d. Obpf., das aber als Bundesausbaugebiet ebenfalls in die Bundesförderung einbezogen ist. Der Bundesregierung ist bekannt, daß bestimmte Teile des ostbayerischen Grenzgebietes besonders stark unter der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung, die sich hier insbesondere in überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquoten niederschlägt, zu leiden haben. Die Bundesregierung hat daher unter anderem im Zweiten Programm für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/68 durch Aufstockung des Regionalen Förderungsprogramms mit einer Zinszuschuß- und Zuschußaktion in Höhe von 50 Mio. DM ein zusätzliches Investitionsvolumen von ca. 550 Mio. DM im Zonenrandgebiet und in den andern Strukturgebieten mobilisiert. Dadurch wird die Auftrags- und Beschäftigungslage in diesen Gebieten günstig beinflußt. Die Auswirkungen dieser zusätzlichen Investitionen und der daraus entstehenden zusätzlichen Aufträge werden auch in dem von Ihnen erwähnten Raum, auf den aus diesem Programm ein Investitionsvolumen von über 5,6 Mio. DM entfällt, bald spürbar sein. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung in der Steigerung der Wirtschaftskraft dieser Region, um die sie zusammen mit der Landesregierung seit Jahren bemüht ist, eine Aufgabe auf längere Sicht. Die Bundesregierung wird die Förderung des Zonenrandgebietes und der Bundesausbaugebiete im Rahmen ihres Regionalen Förderungsprogramms mit aller Kraft fortführen und nach Möglichkeit noch steigern. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benda vom 27. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache zu V/2188 Fragen 123 und 124) : Wie groß war die Arbeitsbelastung der einzelnen Senate des Bundesdisziplinarhofes in den letzten Jahren? Ist mit einer Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate beim Bundesverwaltungsgericht auf Grund der Änderungen der Bundesdisziplinarordnung durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 725) zu rechnen? Auf die Arbeitsbelastung der BeamtendisziplinarSenate des Bundesdisziplinarhofes läßt sich aus der Zahl der jährlich eingehenden Disziplinarsachen schließen. Diese Zahl hat sich in den Jahren 1964 bis 1967 wie folgt entwickelt: 1964 = 221 Sachen 1965 = 252 Sachen 1966 = 174 Sachen Erste Hälfte 1967 = 80 Sachen Die Eingänge verteilen sich etwa gleichmäßig auf die drei Beamtendisziplinarsenate. Nach der Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts ist mit einer weiteren Verringerung der bei den Beamtendisziplinarsenaten des Bundesverwaltungsgerichts eingehenden Disziplinarsachen zu rechnen. Wann diese Entwicklung eine Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate notwendig machen wird, läßt sich erst beurteilen, wenn mit der Anwendung des neuen Rechts Erfahrungen gesammelt worden sind. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 27. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache zu V/2188 Fragen 129, 130 und 131) : Von welchen Überlegungen gedenkt die Bundesregierung bezüglich einer Neuregelung des Schlechtwettergeldes, wie sie von verschiedenen Seiten gefordert wird, auszugehen? Ist die Bundesregierung bereit, in die Überlegungen bezüglich einer Neuregelung des Schlechtwettergeldes die bisher im Winterbau und seiner Förderung insbesondere in Schweden und Norwegen gemachten guten Erfahrungen miteinzubeziehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Weiterentwicklung des Winterbaues in der Bundesrepublik und damit eine Verlängerung der kontinuierlichen Beschäftigung in der Bauwirtschaft mit ihren produktiven Aspekten einer Verstärkung der Ausfallzahlung vorzuziehen ist? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung — nämlich Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld — gleich hoch bemessen sein sollten, weil dabei jeweils der gleiche Grundtatbestand vorliegt. Im Siebenten Änderungsgesetz zum AVAVG, durch das alle Lohnausgleichsleistungen der Arbeitslosenversicherung auf 62,5 v. H. des Nettoarbeitsentgelts eines Ledigen angehoben wurden, hat der Deutsche Bundestag diesen Grundsatz verwirklicht. Wir können heute feststellen, daß sich die zur Zeit gültige Schlechtwettergeldregelung bewährt und einen starken Rückgang der winterlichen Arbeitslosigkeit der Bauarbeiter in der Bundesrepublik zur Folge gehabt hat. Sie soll deshalb auch beibehalten werden. Den Empfängern von Schlechtwettergeld entstehen jedoch gegenüber den übrigen Leistungsempfängern infolge ihrer ständigen Arbeitsbereitschaft erhebliche Mehraufwendungen, insbesondere an Fahrkosten. Um diese auszugleichen, sieht der Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes einen Zuschlag zum Schlechtwettergeld für jede ausgefallene Stunde Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Oktober 1967 6613 in Höhe von 5v. H. des Stundenlohnes für Maurer der Ortsklasse I des jeweils geltenden Lohntarifvertrages für das Baugewerbe — das sind gegenwärtig 23 Pfennige — vor. Außerdem will die Bundesregierung auf dem Wege zu einer ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft noch einen Schritt weiter gehen, weil eine verstärkte kontinuierliche Beschäftigung in der Bauwirtschaft einer Entschädigung für Lohnausfälle auf jeden Fall vorzuziehen ist. Der Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes sieht deshalb als neue Leistung die Produktive Winterbauförderung vor, deren Maßnahmen ausschließlich produktionsorientiert sind. Hiernach sollen für die im Januar und Februar auf den Baustellen verrichteten Arbeiten Zuschüsse gewährt werden, die es dem Unternehmer ermöglichen, wirkungsvolle und dauerhafte Winterschutzvorkehrungen zu treffen. Die Förderungssätze sind bedeutend höher als die bisherigen Leistungen zur Winterbauförderung. Sie sollen einen ausreichenden Anreiz zum Weiterbauen in dieser Zeit bieten und die Mehrkosten weitgehend decken. Die Bundesregierung wird weiterhin die in anderen Ländern bei der Förderung des Winterbaues gewonnenen Erfahrungen in ihre Überlegungen einbeziehen. Zu diesem Zweck hat sie auch ihre Vertreter in die entsprechenden Ausschüsse der OECD und des Europa-Rates entsandt. Die Erfahrungen lassen sich jedoch wegen der unterschiedlichen Systeme und Voraussetzungen nicht immer ohne weiteres auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik übertragen. So wäre zum Beispiel die in Schweden bestehende Regelung der Auftragsvergabe und der Festsetzung der Bautermine durch die Baugenehmigung und die damit verbundene Zuteilung der notwendigen Arbeitskräfte durch die Arbeitsmarktbehörden mit dem marktwirtschaftlichen System in der Bundesrepublik nicht zu vereinbaren. Die Bundesregierung ist bemüht, eine kontinuierliche ganzjährige Beschäftigung der Bauwirtschaft mit marktkonformen Mitteln zu erreichen. Einen wichtigen Beitrag hierfür stellen die erwähnten Maßnahmen zur produktiven Winterbauförderung im Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes dar. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (Drucksache zu V/2188 Fragen 132 und 133) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen früheren Absichten die Bundesbahnhauptverwaltung auch aus dem zweiten Eventualhaushalt nur völlig unzureichende Mittel zur Instandsetzung des Hauptbahnhofs Hildesheim bereitstellt? Ist die Bundesregierung bereit, sich mit Rücksicht auf die trostlosen Verhältnisse auf dem Bahnhof Hildesheim und unter Berücksichtigung der Zonenrandlage für eine stärkere Mittelbewilligung im Sinne der ursprünglichen Planung einzusetzen? Das Bauvorhaben Hildesheim konnte — vor allem wegen der Kürzung des DB-Anteils auf 50 Mio DM — nicht mehr im 2. Eventualhaushalt berücksichtigt werden. Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, wird jedoch innerhalb ihres normalen Bauprogramms eine erste Rate für das Jahr 1967 bereitgestellt. Die Bauarbeiten werden in Kürze beginnen. Die Deutsche Bundesbahn wird sich' bemühen, die Instandsetzung des Bahnhofsanlagen in Hildesheim im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zügig durchzuführen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 28. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache zu V/2188 Fragen 134 und 135) : Warum sind Phono-Post-Sendungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal nicht zulassig? Kann die Bundesregierung in Aussicht stellen, daß Vereinbarungen über die Zulässigkeit von Phono-Post-Sendungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal und umgekehrt in Kürze getroffen werden? Nach den Bestimmungen des geltenden Weltpostvertrags sind die Mitgliedsländer des Weltpostvereins verpflichtet, einige bestimmte Dienste, z. B. die Annahme und Zustellung von eingeschriebenen Briefsendungen, auszuführen. Neben derartigen obligatorischen Diensten sind andere Dienste fakultativ, so auch nach Artikel 16 § 12 des Weltpostvertrags der Phonopostdienst. Er ist auf die Länder beschränkt, deren Postverwaltungen sich einverstanden erklärt haben, solche Sendungen in ihrem gegenseitigen Verkehr oder nur in ankommender Richtung zuzulassen. Bereits vor Jahren hat die Deutsche Bundespost über das Internationale Büro des Weltpostvereins allen Ländern bekanntgegeben, daß aus und nach der Bundesrepublik Deutschland Phonopostsendungen zugelassen sind. Dagegen hat die Postverwaltung des Königreichs Nepal in derselben Weise bekanntgegeben, daß Phonopostsendungen aus und nach Nepal nicht zugelassen sind. Nachdem sich die nepalesische Postverwaltung allgemein in offizieller Bekanntgabe definitiv gegen die Zulassung von Phonopostsendungen ausgesprochen hat, schließt sich leider eine bilaterale Vereinbarung über eine mögliche Zulassung dieser Sendungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal aus.
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.

(des Rats zur Festlegung der Zollspezifikation für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie .der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen, Drucksachen V/2012 und V/2207. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen. Ferner soll auf die Tagesordnung gesetzt werden der Antrag der Abgeordneten Schlager, Wagner, Meis, Schmidhuber, Ott, Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Mertes und Genossen betreffend verstärkte Unterrichtung der Steuerpflichtigen über die Auswirkung und das Verfahren der Mehrwertsteuer, Drucksache V/2217. Erhebt sich Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; damit ist dieser Antrag auf die Tagesordnung gesetzt. Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat am 25. Oktober 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winkelheide, Mick, Orgaß, Exner, Müller Der Präsident des Bundestages hat entsprechend 'dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung Nr. 619/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/EWG bezüglich Knäckebrot Verordnung Nr. 620/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Einfügung eines Artikels 4 a in die Verordnung Nr. 217/67/EWG und zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung Verordnung Nr. 621/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 408/67/EWG .an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden Verordnung des Rates vorn 26. September 1967 zur Verlängerung der Verordnung Nr. 281/67/EWG über die Festsetzung der Höchstbeträge der Erstattung bei der Erzeugung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden Verordnung Nr. 616/67/EWG des Rates vom 3. Oktober 1967 über die Rückvergütung der Ausgaben des Königreichs Belgien auf dem Zuckersektor im Wirtschaftsjahr 1966/1967 Verordnung Nr. 617/67/EWG des Rates vom 3. Oktober 1967 über den Handel mit gesalzenem Rindfleisch und mit Rindfleisch in Salzlake an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden Verordnung des Rates zur Änderung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften Verordnung des Rates zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienstund Versorgungsbezüge der Beamten Verordnung des Rates zur Festlegung der Höhe der in Anhang VII, Art. 4 a)

— Drucksache V/2198 —
an den Innenausschuß — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im November erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Festsetzung der ab 1. Oktober 1967
geltenden Höchstbeträge der Erstattung bei der Erzeugung
für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
— Drucksache V/2199 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich noch im Oktober erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/EWG betreffend Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
— Drucksache V/2200 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im November erfolgen wird.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 20. bzw. 27. Oktober 1967 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden EWG- Verordnungen keine Bedenken erhoben habe:
Verordnung Nr. 619/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/EWG bezüglich Knäckebrot
Verordnung Nr. 620/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Einfügung eines Artikels 4 a in die Verordnung Nr. 217/67/EWG und zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung
Verordnung Nr. 621/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 408/67/EWG



Verordnung Nr. 178/67/EWG des Rats vorn 27. Juni 1967 zur Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide und Kartoffelstärke und Quellmehl
Verordnung Nr. 363/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Preise für Reis und Bruchreis für das Wirtschaftsjahr 1967/1968
— Drucksache V/1960 —Verordnung Nr. 186/67/EWG des Rats vorn 27. Juni 1967 zur Anderung der Verordnung Nr. 215/66/EWG, um der Auswirkung der auf dem Getreidesektor geltenden einheitlichen Preise auf die Regelung des Warenverkehrs mit MilchMischfuttermitteln Rechnung zu tragen
— Drucksache V/1987 —
Verordnung Nr. 214/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festlegung der Sonderbestimmungen für Waren, die unter die Verordnung Nr. 160/66/EWG fallen und zwischen den Mitgliedstaaten und Griechenland gehandelt werden
— Drucksache V/1954 —Verordnung Nr. 141I67/EWG des Rats vom 21. Juni 1967 über die Festsetzung der monatlichen Zuschläge der Preise für Getreide und bestimmte Arten von Mehl, Grobgrieß und Feingrieß für das Wirtschaftsjahr 1967/1968
Verordnung Nr. 362/67/EWG des Rats vorn 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Standardqualitäten für Reis und Bruchreis
— Drucksache V/1957 -
Verordnung Nr. 166/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und Interventionspreis für Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1967/1968
Verordnung Nr. 167/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Interventionsorte und die dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für Ölsaaten
— Drucksache V/1958 -
Verordnung Nr. 169/67/E WG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Einführung von Erstattungen bei der Erzeugung von Olivenöl zur Herstellung von Fisch- und Gemüsekonserven und zur Änderung der Verordnung Nr. 217/66/EWG über die Aussetzung der Abschöpfung für dieses Öl
— Drucksache V/1986 —
Verordnung Nr. 172/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Grundregeln zur Denaturierung von Weizen und Roggen Verordnung Nr. 174/67/EWG dos Rats vom 27. Juni 1967 über besondere Interventionsmaßnahmen für Getreide
- Drucksache V/1984 -
Verordnung Nr. 215/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über allgemeine Regeln für die Erstattung bei der Erzeugung und die Befreiung von der Abschöpfung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
— Drucksache V/1959 —
Verordnung Nr. 337/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tafeltrauben
Verordnung Nr. 395/67/EWG des Rats vorn 28. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel
— Drucksache V/2034 —
Verordnung Nr. 356/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Handelsregelung für bestimmte Obst- und Gemüseverarbeitungserzeugnisse mit Zusatz von Zucker aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten
— Drucksache V/2032 —
Verordnung Nr. 357/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung von Artikel 3 und Anhang B der Verordnung Nr. . . .167/EWG des Rats
— Drucksache V/2043 —Verordnung Nr. 367/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Grob- und Feingrieß von Mais sowie von Bruchreis, die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
— Drucksache V/2047 —
Verordnung des Rats über die allgemeinen Regeln zur Festsetzung der Grundquoten für Zucker
Verordnung Nr. . . ./67/EWG des Rats über die Regelung für Zucker mit Ursprung in Surinam im Wirtschaftsjahr 1967/ 1968
— Drucksache V/2056 —
Zu der in der Fragestunde der 129. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Oktober 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Weigl, Drucksache V/2188 Nr. 74, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 26. Oktober 1967 eingegangen. Sie lautet:
Die Bundesnegierung sieht keinen Widerspruch zwischen ihren gesellschaftspolitischen Grundsätzen und der Absicht, keine Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht für Angestellte einzuführen, die über die im Finanzänderungsgesetz bereits vorgesehene Befreiungsmöglichkeit hinausgehen. Ein anderes Verfahren würde mit den Prinzipien unserer Sozialversicherung, die zu den Grundpfeilern der Gesellschaftspolitik der Bundesregierung gehört, nicht in Einklang stehen.
Wie bei der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in den Jahren 1957 und 1965 räumt auch der Entwurf eines Finanzänderungsgesetzes den Angestellten, die bisher wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ein, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Grundgedanke dieser Regelungen ist es, eine Doppelbelastung der Angestellten zu vermeiden, die nach ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine anderweitige Alterssicherung abgeschlossen haben. Nach Wegfall der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte kann, wie es bisher hei entsprechender Gesetzesänderung der Fall war, nicht mehr von neuem eine Doppelbelastung hinsichtlich der Aufwendungen für eine Alterssicherung entstehen. Damit besteht dann auch kein Bedürfnis mehr, aus diesem Grunde eine Befreiungsmöglichkeit in dem angedeuteten Sinne für die Zukunft vorzusehen.
Daneben können derartige Befreiungsmöglichkeiten auch aus grundsätzlichen Erwägungen, auf die besonders die Sozialenquete-Kommission nochmals mit Nachdruck hingewiesen hat, nicht in Betracht kommen. Es kann heute eine rein individuelle, auf sich selbst gestellte Vorsorge für die u. U. in weiter Zukunft liegenden Risiken, wie die des Alters oder der Invalidität, keine genügende Sicherheit geben. Die Sicherung der ökonomischen Freiheitssphäre in fernerer Zukunft ist angesichts der zahlreichen möglichen Veränderungen im privaten wie im gesamtwirtschaftlichen Bereich nur in einer sich ständig bewährenden Solidargemeinschaft zu verwirklichen. Wir sind es auf vielen Gebieten gewohnt, daß Gemeinschaftseinrichtungen mannigfaltiger Art, wie z. B. Schulen, Universitäten, Straßen, Krankenhäuser usw., notwendig sind, um berechtigte Forderungen des einzelnen zu erfüllen. Solidarität und Individualität stehen hier nicht im Gegensatz zueinander, vielmehr dient die Solidarität der Individualität. Sie ist zum Gestaltungsprinzip unserer Gesellschaftsordnung geworden.
Mit der Entfaltung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte des einzelnen dient die Solidarität als ein gesellschaftspolitisches Prinzip zugleich der Aufgabe, das Wohl der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern. Jede Solidargemeinschaft dient dem einzelnen wie der Gesamtheit. Besonders die Versichertengemeinschaft, bei der die aktiv im Erwerbsleben Stehenden für die Alten, Erwerbs- und Berufsunfähigen und ihre Hinterbliebenen einstehen, ist eine solche notwendige Solidargemeinschaft. Diese Gemeinschaft kann ihre zum Wohle des einzelnen wie der Gesellschaft gesteckte Aufgabe nur erfüllen, wenn die Zugehörigkeit zu ihr nicht allein vom Willen des einzelnen abhängig ist. Das dem Prinzip der Solidarität entsprechende und der Rentenversicherung zugrunde liegende Umlageverfahren kann nur verwirklicht werden, wenn der einzelne fortlaufend verpflichtet ist, sich an den Aufwendungen der Gemeinschaft zu beteiligen.
Angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Rentenversicherung rund der privaten Invaliditäts- und Alterssicherung würde eine dem einzelnen eingeräumte Wahlmöglichkeit, in der Versichertengemeinschaft zu bleiben oder nicht, die Gefahr mit sich bringen, daß sich die Wahlmöglichkeit einseitig zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt. Davon abgesehen würde mit Recht die Frage gestellt werden, warum ein Angestellter von einem bestimmten Einkommen an sich außerhalb der Solidargemeinschaft stellen kann, während alle weniger verdienenden Angestellten die Aufwendungen der Solidargemeinschaft mit ihren Beiträgen bestreiten müssen.
Insoweit muß auch der Grundsatz der Subsidiarität hinter dem der Solidarität zurücktreten. Er wird damit aber keineswegs völlig verdrängt, denn der Grundsatz der Solidarität ist nur für den Bereich vorrangig, für den die gesetzliche Rentenversicherung Vorsorge gewährt.
Damit kommen wir zum ersten Punkt der Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksachen V/2188, zu V/ 2188 —
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Frage 102 des Abgeordneten Kuntscher:
Ich frage die Bundesregierung: Welche nachgeordnete Dienststelle zeichnet verantwortlich für Ausschreibung, Offerteneinholung und Vergabe des Neubaues der Hauptpost in Stade?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Dollinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Darf ich die Fragen des Abgeordneten Kuntscher zusammen beantworten?