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ID0512916300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5129

  • date_rangeDatum: 26. Oktober 1967

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1967 Inhalt: Abg. Dr. Hellige tritt der CDU/CSU-Fraktion bei 6493 A Amtliche Mitteilungen 6493 A Fragestunde (Drucksachen V/2188, zu V/2188) Frage der Abg. Frau Funcke: Durchführungsbestimmungen zur Mehrwertsteuer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6493 B Frau Funcke (FDP) 6493 D Fragen der Abg. Frau Funcke: Höhe der Lohnsteuerausfälle durch kurzfristig beschäftigte ausländische Arbeitskräfte — Anträge auf Lohnsteuerjahresausgleich Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6494 A Dr. Imle (FDP) 6494 B Frage des Abg. Borm: Zuschüsse zum Berlin-Flugverkehr Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6494 C Borm (FDP) 6494 D Frage des Abg. Cramer: Rechtsbehelfsbelehrung zum Fragebogen für die EinheitswertbescheidHauptfeststellung auf den 1. Januar 1964 — Vordruck EW 118 — Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6495 A Cramer (SPD) 6495 B Frage des Abg. Cramer: Erschwerte Nachprüfung der Berechnungs- und Entscheidungsgrundlagen des Einheitswertbescheides Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6495 C Cramer (SPD) 6495D Dr. Enders (SPD) 6496 A Dr. Stecker (CDU/CSU) 6496 A Fragen des Abg. Kiep: Wettbewerbsbeschränkungen beim Verfahren der gegenwärtigen Ausschreibung des Entwicklungsfonds der Europäischen Gemeinschaften für die Erstellung einer Seewasserdestillation auf den Niederländischen Antillen . . 6496 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 Frage des Abg. Dr. Stecker: Maßnahmen zur Beseitigung der Ölrückstände nach dem Auslaufen der Altölbeihilfen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6496 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 6496 D Dr. Imle (FDP) 6496 D Frage des Abg. Dr. Stecker: Förderung des Baues von Verbrennungsanlagen mit Bundes- oder ERP- Darlehen an private Unternehmungen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär.. . . . . . . . 6497 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 6497 A Frage des Abg. Westphal: Unterschiede in der Entwicklung des Kohlenbergbaues zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6497 B Westphal (SPD) 6497 C Frage des Abg. Westphal: Unterschiedliche Auswirkung des Montanunionvertrages auf den verstaatlichten bzw. den privatwirtschaftlich organisierten Bergbau Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6497 D Westphal (SPD) . . . . . . . . 6497 D Frage des Abg. Zebisch: Fördermaßnahmen zur Ansiedlung weiterer Industriebetriebe in den Lkr. Thirschenreuth, Neustadt-Waldnaab, Eschenbach, Kemnath und im Stadtkreis Weiden 6498 B Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Tankstellengewerbe — Einkommenssituation, wirtschaftliche und rechtliche Lage, Schutz vor dem Mißbrauch wirtschaftlicher Macht durch die Mineralölgesellschaften Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6498 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 6498 C Frage des Abg. Dröscher: Angebot einer amerikanischen Firma an das deutsche Elektro-Unternehmen Braun AG auf Übernahme der Aktienmajorität Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6499 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 6499 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 6500 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 6500 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6501 A Frage des Abg. Walter: Leistungsfähigkeit der Gemeinden am Zonenrand Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6501 C Genscher (FDP) 6501 C Frage des Abg. Weigl: Befreiungsmöglichkeit für jüngere Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung 6502 A Fragen des Abg. Kubitza: 370-m-Rundbahn im Bereich der Luitpold-Kaserne in Dillingen (Donau) Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6502 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 6502 B Frage des Abg. Kubitza: Allwetter-Hartplatz in dem erwähnten Kasernengelände Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6502 D Kubitza (FDP) 6502 D Fragen des Abg. Lemper: Bundessprachenschule in Euskirchen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6503 A Lemper (SPD) . . . . . . . . . 6503 A Weiland (CDU/CSU) . . . . . . 6503 D Frage des Abg. Cramer: Angebliche Absicht zur Verlegung des Marineamtes von Wilhelmshaven Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6503 D Cramer (SPD) 6504 A Frage des Abg. Geldner: Schwierigkeiten für die bayerischen Zonenrandgebiete durch Erhöhung der Transportkosten und vorgesehene Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 III Streckenstillegungen bei der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6504 B Geldner (FDP) . . . . . . . . 6504 B Fragen des Abg. Haehser: Ermittlung der bei einem Fahrplanwechsel entstehenden Kosten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6504 C Frage des Abg. Ramms: Aufbesserung des Eigenkapitals der Deutschen Bundesbahn wegen Übernahme der Zinslasten durch den Bund Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6505 A Fragen des Abg. Peiter: Aufnahme der Stadt Marienberg (Westerw.) in das Verzeichnis der Fern- und Nahziele , 6505 A Fragen des Abg. Weigl: Vermeidung sozialer Härten bei etwa notwendiger Versetzung einer größeren Zahl von Eisenbahnern bei der Verkehrskontrolle II in Weiden (Oberpf.) . . . . . . . . . . . 6505 B Frage des Abg. Dr. Enders: Zahl der im Jahre 1967 auf dem Schulweg tödlich verunglückten Schüler Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6505 C Frage des Abg. Dr. Enders: Wirksamer Schutz für Kinder auf dem Schulweg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6505 D Frage des Abg. Dr. Enders: Staffelung der Anfangszeiten des Schulunterrichts und Schaffung von Über- und Unterführungen an gefährlichen Straßenübergängen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6506 A Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 6506 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Überprüfung der Sicherungsvorschriften für den Luftfracht- und Luftpostverkehr bei der Flughafen AG Frankfurt (Main) Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6506 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6506 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Verkehrssituation am Bahnübergang Wallen bei Linz/Rhein Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6506 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 6506 D Josten (CDU/CSU) 6507 A Fragen des Abg. Zebisch: Schnellstraßen in den Lkr. Thirschenreuth, Neustadt-Waldnaab, Eschenbach, Kemnath sowie in der gesamten Oberpfalz — Termin für den Ausbau der Autobahn Nürnberg—Amberg—Waidhaus und der Bundesstraße Regensburg—Weidenhof 6507 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das. Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil — Finanzänderungsgesetz 1967 (Drucksache V/2149) —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Verbilligung von Gasöl für Betriebe der Landwirtschaft (Gasöl-Verbilligungsgesetz — Landwirtschaft) (Drucksache V/2194) — Fortsetzung der Ersten Beratung —, mit Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Rates für Finanzplanung (Finanzplanungsrat) (Drucksache V/2134) sowie mit Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Reform der direkten und indirekten Steuern (Drucksache V/2164) Spitzmüller (FDP) 6507 D Dr. Schellenberg (SPD) 6514 D Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 6522 B Stingl (CDU/CSU) 6524 A Katzer, Bundesminister 6549 B Büttner (SPD) . . . . . . . 6557 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 6558 C Dr. Götz (CDU/CSU) 6566 A Ollesch (FDP) 6568 A Geiger (SPD) 6570 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 6572 A Frau Funcke (FDP) 6573 B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6575 A Mertes (FDP) 6575 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Brandt, Bundesminister . . . . . 6532 A, 6546 A Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6533 B, 6541 C von Kühlmann-Stumm (FDP) . . . 6534 B Dr. Furler (CDU/CSU) . . . . . 6537 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 6539 C Dr. Mende (FDP) . . . . . . . 6543 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 6545 A Genscher (FDP) . . . . . . . 6547 C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 6548 C Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 30. September 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/2181) Entwurf eines Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Zehntes Rentenanpassungsgesetz — 10. RAG) (Drucksache V/2182) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1967) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (Drucksache V/2117) Becker (CDU/CSU) 6575 D Killat (SPD) 6576 D Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-DonauGroßschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (Drucksache V/1820); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2195) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2176) — Zweite und dritte Beratung — 6578 B Entwurf eines Gesetzes zur Förderung freiwilliger sozialer Hilfsleistungen (Abg. Horten, Porten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Dr. Schwarzhaupt, Teriete u. Gen.) (Drucksache V/1966) 6578 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Beschleunigung der Erteilung von Sichtvermerken (Drucksache V/2163) . . . . 6578 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Einbeziehung von Bruchreis zur Stärkeerzeugung und von Quellmehl in die Verordnung Nr. 178/67/EWG zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl eine Verordnung des Rats zur Festlegung der Interventionsbedingungen für Ölsaaten in den letzten beiden Monaten des Wirtschaftsjahres und zur Festlegung der Grundsätze für den Absatz der von Interventionsstellen aufgekauften Saaten (Drucksachen V/2047, V/2060, V/2173) 6578 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über das Vorgehen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der den Unternehmen des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs auferlegten Verpflichtungen, die unter den Begriff des öffentlichen Dienstes fallen (Drucksachen V/1858, V/2177) 6578 D Entwurf eines Gesetzes über eine Holzstatistik (Drucksache V/2180) — Erste Beratung — 6579 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1966 mit dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisenbahnen (Drucksache V/2189) — Erste Beratung — 6579 A Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/1749); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6579 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für die selbständigen Tätigkeiten des Filmverleihs (Drucksachen V/1744, V/2183) 6579 C Nächste Sitzung 6579 D Anlagen 6581 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 6493 129. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 128. Sitzung, Seite 6463 D, Zeile 22 statt 10. September 1966: 10. November 1966. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 27. 10. Arendt (Wattenscheid) 30. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 27. 10. Bading * 26. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Behrendt * 27. 10. Bergmann * 27. 10. Böhm 3. 11. Deringer 27. 10. Dr. Dittrich * 27. 10. Frau Dr. Elsner 27. 10. Dr. Emde 27. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Freiherr von Gemmingen 27. 10. Gerlach * 27. 10. Gibbert 27. 10. Haase (Kellinghusen) 28. 10. Hamacher 27. 10. Hussong 27. 10. Jacobi (Köln) 26. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kiep 27. 10. Koenen (Lippstadt) 27. 10. Kriedemann * 26. 10. Dr. Kübler 31. 10. Kunze 31. 10. Lange 26. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Liehr 10. 11. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Müller (Aachen-Land) * 27. 10. Paul 23.10. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Starke (Franken) 27. 10. Steinhoff 27. 10. Strohmayr 26. 10. Stücklen 27. 10. Freiherr von Vittinghoff-Schell 26. 10. Weigl 27. 10. Dr. Wilhelmi 27. 10. b) Urlaubsanträge Dr. Miessner 6. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Exner (CDU/CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen ihrer mittelfristigen Finanzplanung zur Anlagen zum Stenographischen Bericht Konsolidierung der Bundesfinanzen und zum Ausgleich der Haushalte der kommenden Jahre vorschlägt, gehört auch der Vorschlag, in der Rentenversicherung der Angestellten die Pflichtversicherungsgrenze zu beseitigen. Alle Angestellten, deren Monatseinkommen die Grenze von DM 1800 übersteigt, sollen künftig grundsätzlich der Pflicht zur Mitgliedschaft in der Rentenversicherung unterliegen. Wir haben über diese Frage, seit die Bundesregierung ihre Absicht bekanntgegeben hat, in der Offentlichkeit eine recht lebhafte Diskussion gehabt. Dabei hat sich gezeigt, daß der Vorschlag der Bundesregierung keineswegs nur Beifall gefunden hat; es hat zum Teil recht kritische Stimmen gegeben, und es darf auch nicht verschwiegen werden, daß auch in unserer Fraktion in dieser Frage bis zur Stunde die letzten Bedenken keineswegs ausgeräumt sind. Nun hat der Verlauf der bisherigen Diskussion zu dieser Frage es den Interessierten in gleicher Weise wie den Betroffenen nicht gerade leicht gemacht, für die eigene Urteilsbildung die notwendige sachliche Übersicht und Einsicht gewinnen zu können. Kräftige ideologische Nebelbildung hat der wünschenswerten Klarsicht hier deutlich im Wege gestanden. Lassen sie mich deshalb zunächst einmal in diesem Zusammenhang auf einige grundsätzliche Tatbestände verweisen: Ich darf als erstes daran erinnern, daß wir in der Rentenversicherung der Arbeiter bisher zu keiner Zeit eine Pflichtversicherungsgrenze gekannt haben. Alle in abhängiger Tätigkeit beschäftigte Arbeiter sind, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe, in der Rentenversicherung der Arbeiter pflichtversichert. Das gleiche gilt für die knappschaftliche Rentenversicherung, nur mit dem einen bemerkenswerten Zusatz, daß diese unbeschränkte Mitgliedspflicht hier immer auch für die Angestellten gegolten hat. Ausgenommen sind lediglich Angestellte mit Arbeitgeberfunktion. Es ist also durchaus keine so einschneidende Neuerung und auch schon gar nicht als ein Abweichen von der in der Rentenversicherung bisher bestimmend gewesenen Leitlinie anzusehen, wenn die Versicherungspflicht nunmehr auch auf alle Angestellten ausgedehnt werden soll. Viel eher wird man davon sprechen können, daß mit diesem Schritt in einem wesentlichen Bereich unseres Systems sozialer Sicherheit eine längst überfällige Abrundung vorgenommen werden soll. Sicherlich wäre es aber unzureichend, wenn man unterstellen wollte, daß es in der Bundesregierung mit dieser Maßnahme lediglig darum ginge, den Rentenversicherungsträgern eine zusätzliche Einnahme zu verschaffen, um für die Bundeshaushalte der kommenden Jahre eine entsprechende Entlastung zu haben. Wenn man nun ein einigermaßen vollständiges Bild über die allgemeine Situation zu Beginn der breiten Diskussion in diesem Fragenkomplex geben will, so darf der Hinweis auf die Darlegungen der 6582 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 Sozialenquete-Kommission in dieser Frage nicht fehlen. Die Wissenschaftler haben sich sehr eindeutig für die Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze ausgesprochen. Sie verweisen zur Begründung vor allem auf die nach ihrer Ansicht für eine auf dem Umlageverfahren basierende Rentenversicherung unerläßliche Solidarhaftung der Generationen untereinander. Davon dürfte der höher verdienende Angestellte nicht ausgenommen sein. Das ist in der Tat der entscheidenste Gesichtspunkt. In einer Rentenversicherung, die auf dem Umlagesystem aufgebaut ist — und kein anderes System wäre für unsere Rentenversicherung heute denkbar —, bestimmt sich die Einzelleistung in Form der Rente nicht allein aus der eigenen eingebrachten Vorleistung, sondern immer zugleich auch aus der Leistungskraft der Versichertengemeinschaft. Die aktive Generation hat die Rentenleistungen für die inaktive Generation durch ihre Beiträge aufzubringen, und es ist nicht einzusehen, warum die höher verdienenden Angestellten von der Einkommensverteilung zugunsten einkommensschwächerer Schichten, die damit zwangsläufig verbunden ist, ausgenommen bleiben sollen. Wenn die Leistungskraft der Versichertengemeinschaft für die Einzelleistung der Rentenversicherung ein so entscheidender Faktor ist, dann ist die Sicherung dieser Leistungskraft auch als die entscheidende Grundlage einer vorausschauenden Politik für unsere Rentenversicherung anzusehen. Daraus ergeben sich Konsequenzen, vor allem auch für die Frage der freiwilligen Weiterversicherung, die im Zusammenhang mit der Diskussion um die Beseitigung der Pflichtversicherungsgrenze immer eine wesentliche Rolle gespielt hat. Von bestimmter Seite wird nämlich die Auffassung vertreten, daß eine Erleichterung zur freiwilligen Weiterversicherung an Stelle der Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze zu einem kaum nennenswert anderen Ergebnis, vor allem finanziell, führen würde. Wenn die Rentenversicherung auf die Sicherung ihrer finanziellen Grundlage aus den eben dargelegten Gründen einen so großen Wert legen muß, dann braucht sie vor allem konstante Beitragseinnahmen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß sie nur einen begrenzten Kreis freiwilliger Mitglieder gebrauchen kann, die ja selber darüber bestimmen wollen, wann und in welcher Höhe sie Beiträge entrichten oder ob sie es überhaupt tun sollen. Jede Ausweitung dieses Personenkreises bedeutet daher immer auch eine Vergrößerung des Unsicherheitsfaktors für die Rentenversicherung, der sich ohnehin nicht ganz ausschalten läßt. Niemand denkt heute daran, die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung einzuengen oder sie gar völlig zu beseitigen. Man sollte aber andererseits aus den dargelegten Gründen Verständnis dafür haben, daß eine Ausweitung der freiwilligen Versicherung über das heute vorhandene Maß hinaus ebensowenig in Frage kommen kann. Daß es nach Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze für die Wertung und Behandlung früherer freiwilliger Beiträge Probleme gibt, ist unbestritten. Aber für diese Fragen werden sich Lösungen finden. In der heutigen Debatte anläßlich der ersten Lesung des Gesetzes muß es uns in erster Linie um die Grundsätze gehen. Wir wollen ja hier keine Ausschußarbeit betreiben. Zum Abschluß dieses Kapitels kann ich daher nur sagen: Beibehaltung der freiwilligen Weiterversicherung — ja —; Ausweitung der freiwilligen Weiterversicherung — nein —! Ich habe eben betont, daß die Versicherungspflichtgrenze vor allem beseitigt werden soll, weil allein auf diesem Wege der höherverdienende Angestellte zur Solidarhaftung der Generationen herangezogen werden kann. Damit erübrigt es sich eigentlich, noch auf eine andere kritische Frage einzugehen, die bei den Erörterungen um diese Dinge immer wieder aufkommt, auf die Frage nämlich, ob der leitende Angestellte, der vielzitierte Generaldirektor also, in bezug auf seine Alterssicherung plötzlich schutzbedürftig geworden sei. Davon kann gewiß keine Rede sein, obwohl eine Einsichtnahme in die Unterlagen unserer Sozialämter einem sehr rasch zeigen kann, daß auch für manchen dieses Personenkreises der glanzvolle berufliche Werdegang eben doch vor den Schaltern der Sozialämter endet. Auch dieser Gesichtspunkt darf bei der persönlichen Einstellung zur Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze nicht unberücksichtigt bleiben. In einer Industriegesellschaft mit ihren oft überstürzend raschen Veränderungen sind eben alle in einem ganz anderen Maße in ihrer existenziellen Sicherheit gefährdet als je zuvor. Bleibt noch zu erwähnen, daß durch die Beitragsbemessungsgrenze wie sie in der Rentenversicherung Geltung hat, der nunmehr pflichtversicherte höherverdienende Angestellte ja auch nur eine gewisse Grundsicherung erreichen kann. Je höher-sein persönlich-es Einkommen diese Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, desto mehr wäre er unterversichert, müßte er auf privater Basis für eine zusätzliche Alterssicherung Sorge tragen. Im übrigen hat die Sozialenquete-Kommission in ihrem Bericht einen Tatbestand erwähnt, der die ganze Frage der Mitgliedspflicht in der Rentenversicherung in einem neuen Licht erscheinen läßt. Die Wissenschaftler verweisen nämlich auf einen bernerkenswerten Wandel, der sich bei jüngeren höherverdienenden Angestellten in den letzten Jahren in ihrer Einstellung zurgesetzlichen Rentenversicherung vollzogen hat. Bei diesem Personenkreis, so etwa sagt die Sozialenquete-Kommission, überwiegt eindeutig -der Wunsch nach Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gebe heute in diesen Kreisen das Gefühl des Aufgeschlossenseins, ganz im Gegensatz zu früher; wo jede Ausdehnung des Kreises ,der Pflichtversicherten als Zwang angesehen wurde. Die Sozialenquete-Kommission gibt für (diesen Wandel eine ebenso ausführliche wie einleuchtende Begründung. Man spürt heute eben stärker, daß man gegenüber ,den elementaren Risiken des Lebens wie dem Risiko des Währungsverfalls, des Arbeitsplatzverlustes, der Invalidität usw. in einer auf Gesetz beruhenden allgemeinen Versicherung am besten gesichert sei. Es kann so kaum bestritten werden, daß in Kreisen der Betroffenen bestenfalls Teile -der älteren Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 6583 Angestellten mit dem Vorschlag der Bundesregierung nicht einverstanden sind, weil sie in der Regel entweder auf privater Basis oder im Wege der freiwilligen Weiterversicherung bei ,der gesetzlichen Rentenversicherung für ihr Alter vorgesorgt haben und nun eine Schlechterstellung befürchten. Im übrigen muß auf die vorgesehene Befreiungsmöglichkeit als Übergangslösung für alle jene verwiesen werden, die entweder das 50. Lebensjahr vollendet haben oder die sich für ihr Alter bei einer privaten Lebensversicherung in einer vergleichbaren Weise versichert haben. Über den Streit, wie viele Angestellte von dieser Befreiungsmöglichkeit tatsächlich Gebrauch machen werden, möchte ich mich nicht näher auslassen. Nur eines scheint mir erwähnenswert: Von niemandem, der die von der Bundesregierung angenommene Quote von 20 % bestreitet, konnten bisher auch nur annähernd stichhaltige Angaben für eine andere Quotegemacht werden. Die Tatsache jedoch, daß diese Zweifel 'aus der gleichen Richtung kommen, aus der auch 1957 bei der großen Rentenreform die stärksten Zweifel geäußert wurden, sollte uns zu denken geben. Als Letztes möchte ich zur Begründung für die Aufhebung der Pflichtversicherungsgrenze auf die doch sicherlich bevorstehende Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für freie Berufsgruppen hinweisen, zu der sich ja alle Parteien bereits grundsätzlich bekannt haben. Nur durch die Beseitigung der Pflichtversicherungsgrenze kann letztlich der groteske Zustand vermieden werden, daß am Ende der Einzelhändler Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und der leitende Angestellte seines Unternehmens nicht. Alles in allem ist der Schritt, der hier gemacht werden soll, sicherlich nicht als eine Maßnahme im Sinne einer großen Sozialreform anzusehen; wer so argumentiert, der scheint mir zu übertreiben. Aber ganz gewiß wird diese Entscheidung der Rentenversicherung nicht nur eine Mehreinnahme einbringen; von ihr werden vielmehr auf lange Sicht unzweifelhaft starke harmonisierende und das ganze System sozialer Sicherung abrundende Wirkungen ausgehen. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Geldner (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Offensichtlich hat es in bestimmten Regierungskreisen Erstaunen hervorgerufen, als welch stabiler Faktor sich gerade die kleineren und mittleren Betriebe in der rückläufigen konjunkturellen Entwicklung erwiesen haben. Es hat sich nämlich gezeigt, daß in diesem Bereich unserer Wirtschaft — und das gilt insbesondere für das Handwerk mit seinen über 4 Millionen Beschäftigten in rund 650 000 Betrieben — ,die Arbeitslosigkeit im Durchschnitt weit geringer war als in anderen Bereichen, in denen Großbetriebe auf die Herstellung von Massengütern spezialisiert waren. Für uns Freie Demokraten war dies keine erstaunliche Erscheinung, weil wir wissen, in welch mannigfacher Weise gerade diese Sektoren sich auch schon in der Vergangenheit, d. h. auch während der Hochkonjunktur, als anpassungsfähig erweisen mußten, wenn sie sich in dem ständig wandelnden Prozeß der Bedarfsänderung behaupten wollten. Dieses jahrzehntelange Training auf der Basis einer umfassenden und — wie sich eben jetzt wieder erweist — guten und praxisnahen Ausbildung hat gerade die kleineren und mittleren Betriebe in den vergangenen Monaten in die Lage versetzt, sich den konjunkturellen Wandlungen elastisch anzupassen. Das hat sich insbesondere als ein großer Vorteil für die beschäftigten Arbeiter und Angestellten erwiesen, da hierdurch ihr Arbeitsplatz weit sicherer war und weit sicherer ist als in manchen Großbetrieben, die in der Vergangenheit mit mancherlei Vergünstigungen und dem Versprechen einer Lebensstellung geworben hatten. Es hat uns daher sehr gefreut, festzustellen, daß der Herr Bundesarbeitsminister diese Situation richtig erkannt hat, wie wir seinen Feststellungen und Ausführungen auf dem Handwerkskammertag entnehmen. Es ist aber in diesem Zusammenhang eine ernste Frage an die Bundesregierung zu richten. Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, daß in Erkenntnis dieser Situation Maßnahmen getroffen werden, die gerade diesen Sektor vor weiteren einschneidenden Kostensteigerungen einigermaßen bewahren? Es ist kein Geheimnis, daß gerade bei den kleineren und mittleren Unternehmungen wie auch im Handwerk die Kostensituation durch einen besonders hohen Anteil an Arbeitskosten gekennzeichnet ist. Die Lohn- und Lohnnebenkosten werden im Handwerk mit seinem Jahresumsatz 1966 in Höhe von 135 Milliarden DM auf immerhin 30 Milliarden beziffert; das ist knapp ein Viertel des Umsatzes. Und hier bringt die Lohnbezogenheit der sozialen Abgaben ihre besonderen Probleme mit sich, weil z. B. die Steigerung der Beitragssätze nicht nur Einkommensminderungen auf der Arbeitnehmerseite hervorrufen, sondern ebenso stille Kostenerhöhungen auf der Unternehmerseite, die der Offentlichkeit im allgemeinen gar nicht bewußt werden. Die Vorschläge des Finanzänderungsgesetzes entsprechen nun gerade nicht den Erkenntnissen des Herrn Bundesarbeitsministers und den Ausführungen auf dem Handwerkskammertag und auch nicht den Erkenntnissen des Herrn Bundesfinanzministers, der vorgestern darlegte, daß es sein Ziel sein müsse, im Rahmen steigender Masseneinkommen die Umverteilungsprozesse einzudämmen und einzuschränken. Das, was die Bundesregierung im Finanzänderungsgesetz vorschlägt, führt nämlich zu besonderen Belastungen gerade der kleineren und mittleren Unternehmungen, die durch ihre Lohnintensität charakterisiert sind. Ich denke dabei nicht nur an die mehrprozentige Steigerung der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ebenso an die Situation in der Krankenversicherung und an die geforderten Steuerhöhungen. Diese Maßnahmen 6584 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 bringen besondere Probleme, wenn nicht .gar Gefahren, gerade in dem Sektor, der sich als außerordentlich stabil erwiesen hat. Es erscheint uns daher erforderlich gerade auch im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherheit der Betroffenen hier in diesem Hause wie in den .Ausschüssen die Vorschläge der Regierung nicht nur unter fiskalischen Gesichtspunkten zu sehen, sondern ebenso unter denen der Gefahren für den mittelständischen Bereich und denen der Arbeitsplatzsicherheit. So wie die Dinge hier liegen, wird nicht ent. sprechend den Erkenntnissen des Herrn Bundesfinanzministers und des Herrn Bundesarbeitsministers gehandelt, Erkenntnisse, über die wir uns freuen und die wir bejahen, sondern diesen Erkenntnissen diamentral entgegengesetzt. Wir Freien Demokraten halten es für notwendig, hier in dieser Stunde warnend auf diese Probleme hinzuweisen, weil es nicht Sinn einer vernünftigen Finanzplanung sein kann, durch scheinbare fiskalische Ausgleiche neue Gefahren an anderer Stelle heraufzubeschwören. Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Ich greife das Wort von der Solidarität der Generationen auf, das heute so viel gebraucht wurde im Verhältnis der Aktivgeneration zur alten Generation. Natürlich gilt es auch im Verhältnis zur nachfolgenden Generation. Damit sind wir bei der Frage des Familienlastenausgleichs. Wir sind uns alle klar darüber, daß uns die Stabilität unserer Verhältnisse etwas wert sein muß. Deshalb bestanden auch keine Illusionen darüber, daß die mittelfristige Finanzplanung Opfer fordern würde. Nach den Ergebnissen der Koalitionsgespräche haben wir eine etwas andere Lage vor uns als auf Grund der Vorlage. Eine Position ist verschwunden, die mehr als ein Schönheitsfehler in den Augen der Familienpolitiker war; das war die beim Kindergeld vorgesehene Einkommensgrenze. Ich begrüße den Verzicht auf die Einkommensgrenze dankbar; denn wäre sie Gesetz geworden, hätte sie den Charakter des Kindergeldes umgemünzt von einem Rechtsanspruch zu einer Bedürftigkeitsfrage. Ich will diesen Gedanken nicht vertiefen, denn er ist bereits behandelt worden. Aber sie hätten auch zur weiteren Zersplitterung des Kindergeldrechtes beigetragen und die Kindergeldbezieher nach dem Kindergeldgesetz schlechter gestellt als den öffentlichen Dienst hinsichtlich der Kinderzuschläge. Hier eine Bedürftigkeitsgrenze, dort keine! Auf dem Wege zu einem einheitlichen Kindergeldrecht wäre dies ein erhebliches Präjudiz gewesen. Aber den Preis, den wir zahlen müssen für den Verzicht auf die Einkommensgrenze, ist eine Reduzierung des Kindergeldes für das dritte Kind. Das ist nur sehr schwer hinzunehmen. Die erneute Schmälerung des Familienlastenausgleichs zwingt uns zu einer Vergegenwärtigung der Gesamtlage in diesem Bereich. Wie sieht der Familienlastenausgleich am Ende des Jahres 1967 aus? Das Kindergeld für das 3. Kind ist um 3 DM gekürzt. „Was sind schon 3 DM?" konnte man gestern schon hier im Hause hören. Es bedeutet vielleicht im Einzelfall nicht viel. Aufs Ganze gesehen bedeutet es eine Konsumschmälerung um 65 Mio. Auf keinem anderen vergleichbaren Gebiet gibt es eine lineare Kürzung oder einen Eingriff in den Besitzstand. Zum Jahresschluß aber läuft für viele Familien auch die Ausbildungszulage aus, die sie für ihre in Schul- oder Berufsausbildung befindlichen Kinder bisher bezogen. Dazu kommt eine empfindliche Erhöhung der Schülerfahrpreise vor nicht langer Zeit. Es kommt in den Ländern die Neigung hinzu, Erziehungsbeihilfen zu kürzen, Lernmittelfreiheit ganz oder teilweise zu streichen, ganz zu schweigen von den Belastungen, die aus erhöhten Verbrauchssteuern auf den Mehrpersonenhaushalt zukommen. Für die ausfallende Ausbildungszulage gibt es keinen Ersatz. Es gibt auch keine andere Form von Hilfen, um wenigstens die Fälle aufzufangen, die ohne weitere Hilfe in der Gefahr eines Abbruchs der Ausbildung stehen. Wir sind deshalb ohne Ersatzlösung, weil es in langen Jahren nicht gelungen ist, Bund und Länder zu einer gemeinsamen Ausbildungsförderung zu bringen. Die Länder haben bis heute mit Erfolg dem Bund die Zuständigkeit für Maßnahmen auf diesem Gebiet bestritten. Jetzt ist der letzte Rest des AusbildungszulagenEtats zum Jahresende entschwunden. Für eine Anschlußlösung ist es zunächst zu spät. Zunächst — sage ich. Wir werden hart an der Sache bleiben, und auch diese Seite der Förderung der Familien nicht zu kurz kommen lassen. Es treffen also im Augenblick die verschiedensten Kürzungen bei der Familie zusammen. Ein merkwürdiger Trend wird sichtbar, die Familie auf ihre Eigenkraft und Eigenverantwortung zu verweisen. Es kann die Familien nur ehren, daß man ihre Leistungsfähigkeit so hoch einschätzt. Aber selbst das beste Pferd bricht einmal zusammen, wenn die Last zu groß wird. Grundlage unserer Konzeption des Familienlastenausgleichs ist tatsächlich die Solidarität der Generationen. Die Aktivgeneration — von 15 bis 65 Jahren — erreichte 66 % im Jahre 1966. Nach Unterlagen des Statistischen Bundesamtes wird sie aber im Jahre 1970 nur noch 63 %betragen. Das bedeutet, daß die Lasten, die die Aktivgeneration für die alte Generation und für die Jugend zu übernehmen hat, in dem Maße ansteigt, in dem sich die Altersschichtung im Volk verschiebt, zuungunsten der Aktivgeneration. Die auf sie zukommenden Lasten sind überschaubar, soweit es sich um schon bestehende Verpflichtungen handelt. Aber die Lasten wachsen ja. Auch mit dieser gleichen Vorlage, mit der man einerseits das Kindergeld kürzt, legte man ihr weitere Verpflichtungen auf, die in der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 6585 nächsten Generation erfüllt werden müssen. Wenn man diese größeren Verpflichtungen auch für gesellschaftspolitisch notwendig hält, kommt man doch nicht daran vorbei, mit einzukalkulieren, daß die Rentenlast einmal durch die Beitragsleistungen nicht mehr gedeckt werden kann. Auf die Frage, was dann zu tun sei, gab der Kollege Stingl hier heute morgen selbst die Antwort, daß dann die Aktivgeneration mehr leisten müsse. Auch das ist richtig. Wenn das aber so ist, dann darf man es heute nicht an der notwendigen Solidarität gegenüber dieser Generation fehlen lassen. Dann muß der Familienlastenausgleich als Leistung der Gesellschaft an die Familie wirksam genug sein, um die junge Generation lebens- und berufstüchtig in die Zukunft hineinwachsen zu lassen. Das müssen wir uns etwas kosten lassen. Wir müssen in den Menschen investieren, in gute Berufsausbildung und gute Sozialerziehung. Das, scheint mir, wird oft nicht so gesehen. Investitionen in den Menschen brauchen längere Zeit zur Reife. Sie kommen immer erst in der nächsten Generation zum Tragen. Diese Tatsache verführt zu falschen Konsequenzen wenn der Blick allzu sehr auf schnellen Ertrag des Einsatzes gerichtet ist. So warnt tauch das zweite Jahresgutachten der Wirtschaftssachverständigen davor, den Rotstift am falschen Ende anzusetzen und Ausgaben für den Nachwuchs aus Gründen gegenwärtiger Finanzenge zu opfern und damit den folgenschweren Fehler zu begehen, die Weichen langfristig falsch zu stellen. Die gegenwärtige Lage auf dem Gebiet der Familienpolitik zwingt uns, zu einer neuen Lösung zu finden. Das ist ein großer Vorteil. Diese neue Lösung muß den drei Kernanliegen der Familie gerecht werden: 1. Kindergeld als angemessener Ausgleich für die Kinderzahl; dabei sollte es keine verschiedenen Kategorien der Familienleistungen mehr geben; 2. Wohngeld und Familienzusatzdarlehen zum Ausgleich des größeren Wohnbedarfs; 3. Ausbildungsförderung zum Ausgleich der erheblichen Lasten für die Schul- und Berufsausbildung der Kinder. Wenn auch mancher schmerzliche Schritt, der jetzt getan wird, uns schwer erträglich ist, so ist es anderseits doch auch sicher, daß nur auf dem Hintergrund einer gesicherten Haushaltslage eine gute Sozialpolitik und ein wirksamer Familienlastenausgleich gestaltet werden können. Daran knüpft sich die Hoffnung auf bessere Lösungen. Und nur dieser Gedanke läßt die augenblicklichen Maßnahmen tragbar erscheinen. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Nachdem bereits in der bisherigen Diskussion des klassischen Teil der Sozialpolitik, soweit er vom Finanzänderungsgesetz 1967 angesprochen wird, deutlich geworden ist, daß die Bundesregierung leider ohne jede Konzeption an die Dinge herangegangen ist, daß auf der einen Seite ideologische Barrikaden vorhanden sind und auf der anderen Ratlosigkeit vorherrscht, muß ich namens der Freien Demokratischen Fraktion darüber hinaus feststellen, daß der durch die Folgen des Krieges bedingte Teil sozialpolitischer Maßnahmen so gut wie gar nicht angesprochen wurde. Das geschieht nicht etwa, wie man zunächst glauben könnte, weil dort keine Einsparungen vorgenommen würden, sondern weil man diesen Personenkreis seitens der Bundesregierung offensichtlich abzuschreiben gedenkt. Hier wird deutlich, daß die drei verhängnisvollen Sätze der Regierungserklärung im Dezember 1966 kein Zufall waren, daß die mangelhafte Beantwortung der Anfrage der FDP zur Kriegsfolgengesetzgebung nicht nur auf ein mangelndes Konzept zurückzuführen ist, sondern daß darüber hinaus die Bundesregierung sich wohl entschieden hat, die Disparität zwischen klassischen und kriegsbedingten Sozialleistungen weiter zu vergrößern und sich damit weiterhin vom Prinzip der sozialen Gerechtigkeit zu entfernen. Wer die automatische Dynamik in der Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie beim Bundesentschädigungsgesetz vollauf bejaht, darf und kann andere Personengruppen von dieser Dynamik nicht ausschließen. Deshalb lehnen wir die in Artikel 5 vorgesehene Streichung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes ab. Wir teilen vollauf die Meinung des Bundesrates, der ebenfalls keinen Anlaß sieht, die Bundesregierung aus der Berichtspflicht bezüglich der Kriegsopferrenten und ihrer Entwicklung zu entlassen. Wir sind der Auffassung, daß sich das Hohe Haus auch in der Kriegsopferversorgung die Verantwortung, die Entwicklungen zu beachten, durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht nehmen lassen darf. Aùch in der Haushaltsvorlage 1968 wird im Haushaltsansatz des Vertriebenenministeriums die Absicht der Bundesregierung deutlich, rechtliche und soziale Verpflichtungen, die aus den Kriegsfolgen erwachsen sind, vor sich herzuschieben bzw. in Vergessenheit geraten zu lassen. Während der Haushalt des Vertriebenenministeriums 1966 immerhin noch mit 268 Millionen — gleich 0,4 % des Gesamthaushaltes — bestückt war, wurde bereits durch die Reduzierung 1967 auf 125 Millionen — gleich 0,15 % — die negative Haltung der Bundesregierung gegenüber dem von diesem Ministerium betreuten Personenkreis deutlich. Obwohl der Haushalt 1967 gegenüber 1966 um 13 % zunahm, mußten Vertriebene, Flüchtlinge, Heimkehrer und politische Häftlinge eine 53%ige Kürzung in Kauf nehmen. Trotz dieses bereits hohen Eingriffes scheut sich die Bundesregierung nicht, im Haushalt 1968 die 125 Millionen noch einmal um 23 % auf 96,3 Millionen — gleich 0,12 % — abzusenken, obwohl auch diesmal das Gesamtvolumen einen Zuwachs von rund 9 % aufweist. 6586 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 Wenn die Bundesregierung eine Zäsur zwischen solchen Personengruppen, die das Glück hatten, in guten Haushaltsjahren in die Kriegsfolgengesetzgebung hineinzuwachsen, und solchen, die geduldig den Versprechungen und Zusagen glaubten, nun aber auf der Strecke bleiben sollen, zu machen gedenkt, so werden wir Freien Demokraten ihr auf diesem Weg keinen Schritt folgen. Für uns gilt weiterhin die Priorität der Beseitigung der Kriegsfolgen vor anderen sozialpolitischen Maßnahmen, und ich möchte hier die Bundesregierung noch einmal und mit aller Deutlichkeit an die gemeinsame Verantwortung für die Kriegsfolgen erinnern. Heimatvertriebene und Flüchtlinge, Heimkehrer und politische Häftlinge haben im Vertrauen auf die Regierungserklärungen der früheren Bundesregierungen darauf gewartet, daß ihre rechtlichen und sozialen Ansprüche realisiert werden. Ich möchte (die sozialdemokratische Fraktion daran erinnern, daß sie unter 8 b) ihres 8-PunkteProgrammes zur Koalitionsbildung vom November 1966 erklärt hat: ,,... wir müssen zu jeder Zeit den sozialen Verpflichtungen gerecht werden, die aus Krieg, Flucht und Vertreibung erwachsen sind." Ich möchte aber auch dem Herrn Bundesfinanzminister ins Gedächtnis zurückrufen, daß er in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP zur Abwicklung von Kriegs- und Nachkriegsfolgen — Drucksache V/1639, vom 12. April 1967 —, erklärt hat: Entscheidungen über gesetzliche Regelungen zum Ausgleich von Kriegs- und Nachkriegsfolgen für Deutsche aus dem anderen Teil Deutschlands können nur im Rahmen der vorgesehenen mittelfristigen Finanzplanung getroffen werden, die alle Prioritäten sachgerecht gegeneinander abzuwägen haben wird. In diesem Zusammenhang muß ich den Herrn Bundesfinanzminister fragen: Wo sind die Ansätze im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bzw. im Haushalt 1968 zu finden, oder ist es so, daß der Rechtsanspruch der Sowjetzonenflüchtlinge in der Priorität bei der Bundesregierung an letzter Stelle rangiert? Es geht bei der Beseitigung der noch nicht geregelten Kriegsfolgen, bei den Abschlußgesetzen für Heimkehrer und politische Häftlinge, beim Währungsausgleichsgesetz und beim Leistungsgesetz für Sowjetzonenflüchtlinge im Augenblick nicht um quantitative Ausgabensätze, sondern um qualitative Rechtsansprüche, es geht um das gleiche Recht, die gleiche soziale Leistung für Schäden und Verluste, die unter gleichen Tatbeständen infolge des Krieges entstanden sind. Es geht aber vor allem auch darum, daß insbesondere ein großer Teil der Flüchtlinge sich bereits in einem Alter befindet, wo er bei weiteren Vertröstungen und einem Hinausschieben der Maßnahmen dies nicht mehr erleben wird. Die FDP-Fraktion ruft daher die Regierungsfraktionen auf, bei den einsetzenden Beratungen des Haushalts 1968 und des Finanzänderungsgesetzes 1967 sich der sozialen Verantwortung gegenüber den vom Kriege besonders Betroffenen bewußt zu sein und mit dafür zu sorgen, daß die notwendige Regelung der Rechtsansprüche in einer Weise und in kürzester Frist so durchgeführt wird, wie es der auch von den Regierungsfraktionen immer vertretenen sozialen Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik entspricht. Anlage 6 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Schroeder (Detmold) (CDU, CSU) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Das Finanzänderungsgesetz bringt nunmehr ein Gesetzgebungswerk zum Abschluß, das zu unser aller Bedauern seit dem Herbst 1965 in ein unbefriedigendes Hin und Her geraten war: die Novellierung des Mutterschutzgesetzes und der entsprechenden Bestimmungen der RVO über Mutterschaftshilfe. Wir haben diese Novellierung im Juli 1965 verabschiedet; im Herbst 1965 wurde ein Teil hinausgeschoben, ein Teil zum 1. 1. 1966 in Kraft gesetzt. Am 1. 1. 1967 wurde wiederum die Inkraftsetzung auf den 1. 1. 1969 verschoben. Selbst bei guten Kennern der Materie bestand keine Klarheit mehr, was nun eigentlich gültiges Recht war, was nicht. Die Ablösung dieses Provisoriums durch klare Rechtsverhältnisse ab 1. 1. 1968 ist zunächst einmal außerordentlich zu begrüßen, besonders auch der Art. III § 6, der dem Arbeitsminister die Ermächtigung geben soll, den Gesamtwortlaut des Gesetzes nunmehr neu bekanntzugeben. Alle Betroffenen, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, Betriebe und Gewerbeaufsichtsämter müssen dringend wissen, woran sie sind. Es empfiehlt sich, sich nunmehr noch einmal zu vergegenwärtigen, was für die einzelnen Betroffenen an Verbesserungen insgesamt eingetreten ist und was von den Vorstellungen, die wir 1965 gehabt haben und auch bereits im Gesetz verankert hatten, geändert werden mußte. Dabei komme ich doch zu einer recht positiven Bilanz. Ohne auf die verschiedenen InkraftsetzungsTermine einzugehen, möchte ich zunächst die wichtigsten Verbesserungen nennen: 1. Die Verlängerung der Schutzfrist von 6 auf 8 Wochen nach der Geburt 2. Wesentlich verbesserte Bestimmungen über die Gestaltung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter 3. Das generelle Verbot der Akkordarbeit 4. Die Ausdehnung einer Reihe von Beschäftigungsverboten auch auf stillende Mütter. Als finanzielle Verbesserungen für die arbeitende Mutter darf ich nennen: 1. Die Neuregelung der Verpflichtung des Arbeit- gebers, Lohneinbußen, die durch gesetzliche Be- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 6587 schäftigungsverbote und -beschränkungen entstehen, zu ersetzen 2. Eine günstigere Berechnung des Mutterschaftsgeldes 3. Zahlung von Mutterschaftsgeld an versicherte Frauen, die nicht als Arbeitnehmerinnen beschäftigt sind, so an Arbeitslose, freiwillig weiterversicherte Selbstständige und auch Rentenbezieherinnen 4. Klarstellung über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes an nichtversicherte erwerbstätige Frauen zu Lasten des Bundes an Stelle der Verpflichtung des Arbeitgebers. Im Bereich der RVO ist eine der positivsten neuen Bestimmungen die Einführung der Vorsorgeuntersuchungen als Pflichtleistung der Krankenkassen. Nach dem Urteil aller Sachverständigen ist hiermit ein wesentlicher Schritt im Kampf gegen die Mütter-und Säuglingssterblichkeit getan. Es wird ermöglicht, gefährdete Fälle rechtzeitig zu erkennen. Es ist nur zu hoffen, daß recht viele Mütter von diesen Möglichkeiten auch wirklich Gebrauch machen: Vier wichtige Punkte möchte ich hier ansprechen, die nach Verabschiedung des Finanzänderungsgesetzes nicht der Novellierung von 1965 entsprechen werden. 1. Die Novelle von 1965 sah die Erstattung von Klinikentbindungen als Pflichtleistung der Krankenkassen vor. Sie soll nunmehr Kannleistung der Kassen bleiben, die durch Satzung geregelt wird. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, hier doch noch den Rechtsanspruch in das Gesetz einzufügen. Die Bundesregierung hat sich diesem Vorschlag mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Krankenkassen nicht anschließen können. Dabei werden vom Bundesrat und von der Bundesregierung sehr unterschiedliche Schätzungen über die dadurch entstehende zusätzliche . Belastung der Kassen gemacht. Der Bundesrat hat sie auf 20 bis 25 Millionen DM, die Regierung auf 100 Millionen DM geschätzt. Wir sollten im Ausschuß prüfen, woher diese unterschiedlichen Schätzungen kommen. Wir wollten weiter eine Ubersicht darüber anstreben, inwieweit jetzt schon Klinikentbindung von den Kassen gewährt wird, ob und wie viele Anträge abgelehnt werden müssen, ob sich bei Hausentbindungen Gefährdungen ergeben haben. Durch die Einführung der Vorsorgeuntersuchungen wird auch bei der jetzt bestehenden Regelung eine bessere Gewähr als bisher gegeben sein, gefährdete Fälle einer Klinikentbindung zuzuführen, wenn sich dies aus gesundheitlichen Gründen als nötig erweist. Wir sollten also prüfen, ob nicht die Vorlage der Bundesregierung au c h den Notwendigkeiten gerecht wird. 2. Nicht eingeführt wird der Pauschbetrag von 100 DM an Stelle des Entbindungskostenbeitrages und des Stillgeldes als gesetzlich vorgeschriebene Leistung der Krankenkasse. Es bleibt auch hier bei der durch Satzung möglichen Kannleistung. Der einzelne wird dadurch in seinem bisherigen Besitzstand nicht beeinträchtigt. Die Kassen werden von sich aus, wenn dies im Bereich ihrer finanziellen Möglichkeiten liegt, diese Pauschalierung einführen, schon wegen des erheblich geringeren Verwaltungsaufwandes. 3. Der dritte Punkt betrifft den zusätzlichen Pauschalbetrag des Mutterschaftsgeldes für mitversicherte Familienangehörige von 150 DM, ¡der in der Novelle von 1965 vorgesehen war. Dies war ein besonderes Anliegen vieler meiner politischen Freunde. Esging uns hier um die Hilfe für die Familien, in denen die Mutter nicht berufstätig ist oder sein kann, weil bereits weitere Kinder zu betreuen sind. Wir sahen auch hierin ein Stück Familienpolitik, in etwa ein praktisches Zeichen zur Verwirklichung 'der so oft geforderten Aufwertung 'der Arbeit der „Nur-Hausfrau". Wir müssen uns jedoch den finanziellen Notwendigkeiten beugen. Es bleibt auch hier bei der bisherigen Regelung: Ein Pauschbetrag von 35 DM. Jedoch ist eine Kannleistung der Krankenkassen bis zu 150 DM im Finanzänderungsgesetz vorgesehen. Ich glaube, 'daß diese Regelung das Günstigste ist, was zur Zeit getan werden kann. Die grundsätzliche Berechtigung der Hilfe ist m. E. damit anerkannt. Sie ist nicht auf jeden Fall ausgeschlossen. Wir können aber in der gegenwärtigen Situation nicht vom Gesetz her 'die Krankenkassen weiter belasten. Die befriedigende Lösung dieser 3 Fragen wird von oder finanziellen Kraft der Krankenkassen ¡abhängen, ein Grund mehr, der die Reform der Krankenversicherung dringend notwendig macht. 4. Der vierte, besonders für die Krankenkassen wichtige Punkt, der 'im Finanzänderungsgesetz anders geregelt wird, als es die Novelle von 1965 vorsah, ist die neue Regelung der Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Krankenkasse. Der Bund soll pro Entbindungsfall einen festen Betrag von 400 DM an die Kassen zahlen. Die bisherige Leistung des Bundes pro Fall wird auf 500 DM durchschnittlich geschätzt, so daß zusätzlich in etwa ein Betrag von 50 Millionen DM bei etwa 500 000 versicherten Müttern auf die Krankenkasse zukommt. Wir dürfen dabei aber nicht übersehen, daß sich die Kassen ursprünglich bei ,der Novellierung des Gesetzes von 1965 eine wesentliche Entlastung von den Kosten der Mutterschaftshilfe versprochen hatten. Der Bund ist dazu zur Zeit nicht in der Lage. Allen, denen die .finanzielle Leistungskraft der Krankenkassen am Herzen liegt, werden dies bedauern. Es kann nur wiederholt werden: Die Krankenkassenreform bleibt Aufgabe dieses Parlamentes. Ich möchte .albschließend noch auf eines .hinweisen: Der Mutterschutz für die berufstätige Frau wird in Zukunft immer mehr ,an Bedeutung gewinnen. Die Zahl der jungen Frauen, 'die bis zur Geburt ihres 6588 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 ersten Kindes berufstätig bleiben, wächst ständig. Schon jetzt ist die Zahl der Selbstversicherten, die Mutterschaftshilfe in Anspruch nehmen, die also noch im Arbeitsprozeß stehen, gleich hoch wie die der mitversicherten nicht erwerbstätigen Frauen. Wir 'haben vor einiger Zeit hier die Frauen-Enquete behandelt und beraten sie jetzt in ,den Ausschüssen. Dabei ist immer wieder das Problem angesprochen: Wie kann die Frau ihre Aufgabe im Beruf und als Mutter miteinander vereinbaren? Die Regelung ,des Mutterschutzes wird ,dabei eine erhebliche Rolle spielen. Ich begrüße in diesem Sinne nochmals, daß nun eine gesetzliche Klarheit geschaffen wird, die tragbare Lösungen bietet. Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt 4 der Tagesordnung. a) Sozialbericht 1. Zur Gestaltung des Berichts Der Sozialbericht 1967 zeichnet sich positiv durch eine erweiterte Darstellung der Struktur und der Schichtung der laufenden Renten aus. Diese Schichtung gewährt einen interessanten Einblick in die Verteilung der Renten nach ihrer Höhe. Es ist etwas Mode geworden, die soziale Situation der aus dem Erwerbsleben ganz oder teilweise Ausgeschiedenen — es handelt sich ja nicht nur um Altersrentner — unter Hinweis auf Durchschnittswerte, Durchschnittsrenten und dergleichen mehr darzustellen. Mit solch einer Darstellung können in der Offentlichkeit absolut falsche Eindrücke über die soziale Situation der alten Menschen bzw. Rentner entstehen. Wir möchten daher vor einer allzu starken Bezugnahme auf solche Durchschnittswerte warnen, weil sie auch bei politischen Entscheidungen zu unsachgemäßen Beschlüssen auf Grund von Fehlschlüssen führen können. Um Schlußfolgerungen über die soziale Situation der alten Menschen ziehen zu können, müßten ausreichende Daten und Unterlagen über deren direkte und indirekte Gesamtbezüge und Einkünfte vorliegen. Wir möchten daher eine Anregung geben: Die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung und der anderen Rentenversicherungsgesetze zur Vorlage versicherungstechnischer Bilanzen, des Gutachtens des Sozialbeirates und der Sozialberichtes bedürfen einer Ergänzung. Sie könnten im Rahmen der Änderungen des geltenden Rentenversicherungsrechts mit beschlossen werden. Diese Ergänzung sollte sich insbesondere auf die Vorlage von Berichten beziehen, die ein ausreichendes Bild über die Gesamtversorgungssituation der Rentner vermitteln. Um nur ein kleines Beispiel zu erwähnen: Es ist ein entscheidender Unterschied, ob z. B. ein Rentnerehepaar von einer durchaus akzeptablen Rente seinen Gesamtlebensunterhalt bestreiten muß oder ob z. B. eine verhältnismäßig geringe Rente eine Ergänzung sonstiger Einkünfte — eine erfreuliche Ergänzung — darstellt. Aus einer Schichtung der Rentenstruktur in tabellarischen Übersichten ist eine solche Schlußfolgerung nicht im geringsten möglich. Es ist insbesondere von Frau Professor LiefmannKeil in der öffentlichen Informationssitzung des Bundestagsausschusses schusses für Sozialpolitik am 8. und 9. März 1967 in Berlin (Protokoll Seite 40) darauf hingewiesen worden, „daß wir hier eine Einkommensstatistik brauchen. Das, was wir vom Bundesarbeitsministerium an Unterlagen für die Renten-, Pensions- und sonstigen Empfänger. haben, nützt uns gar nichts, wenn die Einkommenstatistiken nicht besser sind. Das hat auch die an und für sich außerordentlich verdienstvolle Untersuchung von Herrn Ministerialdirigenten Tietz (BMA), die im Herbst im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht wurde, deutlich gemacht." In Ergänzung dessen, was ich eingangs sagte, scheint mir die in diesem Zusammenhang getroffene Feststellung von Frau Professor LiefmannKeil im Hinblick auf die künftige Diskussion über sozialpolitische Fragen in diesem Hause und in den sonstigen politischen Gremien von besonderer Bedeutung: „Ich glaube, man sollte sich erst über die Einkommensbegriffe Klarheit verschaffen, bevor man hinsichtlich der Höhe der Rente Vergleiche zieht und bevor man Forderungen stellt." Bei Annahme unserer Anregung könnten die künftigen Sozialberichte ein brauchbares Instrument werden, das nicht nur einen ausreichenden Aufschluß über die Einkommenssituation der alten Menschen gibt, sondern auch sachgemäße Entscheidungen in der Sozialpolitik in einer besseren Weise als bisher fördert. 2. Bemerkenswerte Feststellungen und Daten Die Ubersicht Nr. 7 weist eine Steigerung der öffentlichen Sozialleistungen um 10,6 % im Jahre 1966 gegenüber 1965 aus. Die Steigerung des Bruttosozialproduktes zu Marktpreisen betrug im gleichen Zeitraum 6,3 %. Dies ist selbstverständlich durch unser System sozialer Sicherheit und unsere Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur bedingt. Ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang gut, wenn wir uns vor Augen halten, daß auch 22 Jahre nach Kriegsende die Kriegsfolgen trotz Wirtschaftswunder, Hochkonjunktur und dergleichen mehr nicht überwunden sind und auch in den nächsten Jahrzehnten nicht überwunden sein werden. Wenn man allerdings eine Politik verfolgen will, in der die Umverteilungsprozesse eingeschränkt werden, wie es der Herr Bundesfinanzminister als ein erstrebenswertes Ziel dargestellt hat, so ist dies nur durch eine grundsätzliche Neuorientierung unseres gesamten . Systems sozialer Sicherheit im Rahmen nicht nur einer sozialpolitischen, sondern einer gesellschaftspolitischen Konzeption möglich. Wer glaubt, hier gebe es ein „Sowohl-Als-auch", irrt sich. Ein „Sowohl-Als-auch" bedeutet nichts anderes als eine Politik der Halbheiten. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang nochmals auf die Übersicht Nr. 5 hinzuweisen, d. h. auf Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 6589 die Tatsache, daß das verfügbare Nettoeinkommen der Arbeiter, Angestellten und Beamten, prozentual bezogen auf das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit, seit 1950 bis heute permanent gesunken ist, und zwar mit einer einzigen Ausnahme im Jahre 1965, als eine Besserung infolge der Steuersenkung eintrat. Die Funktion des Sozialberichts liegt ja nicht zuletzt darin, eine Grundlage für künftige sozialpolitische Entscheidungen abzugeben. Ich wiederhole hier nochmals in aller Deutlichkeit: Wer ein möglichst kontinuierliches Einkommen vom Eintritt ins Erwerbsleben bis zum Tod unbeschadet aller möglichen Risiken und der jeweiligen Verpflichtungen in den einzelnen Lebensabschnitten gewährleisten will, muß durch die Höhe der sozialen Abgaben und der direkten und indirekten Steuern bei unserer derzeitigen und künftigen Bevölkerungsstruktur derart in das Bruttoerwerbseinkommen eingreifen, daß für eine rechtzeitige Vermögensbildung während ides Arbeitslebens kaum mehr Raum bleibt. Wer ,die Sozialberichte der Vergangenheit und den neuesten in Drucksache V/2117 vorliegenden Bericht aufmerksam liest und die Entwicklungstendenzen zu analysieren weiß, kann zu anderen Schlußfolgerungen kaum kommen, wenn er sich keinem Wunschdenken hingeben will. 3. Gutachten des Sozialbeirates Es war zweifellos ein Handicap für den Sozialbeirat, eine Empfehlung über die Anpassung der Renten geben zu müssen, ohne die Beschlüsse der Bundesregierung über die mittelfristige Finanzierung der Rentenversicherung zu kennen. Zumindest scheinen einige Überlegungen bei der Empfehlung eine Rolle gespielt zu haben, die als Vorschläge der Bundesregierung im Rahmen des Finanzänderungsgesetzes vorliegen. Trotzdem zeigt es sich, daß die Mehrheit der Beiratsmitglieder die Beschlüsse der Bundesregierung für bedenklich halten, und zwar in konjunkturpolitischer Hinsicht, dia sie einen Vermögensverzehr, einen möglichen Vermögensverzehr der Rücklagen der Rentenversicherung für so problematisch halten, daß ihnen eine Annahme der Vorschläge der Bundesregierung in dem bekanntgewordenen Rahmen nicht akzeptabel erscheint. Das geht insbesondere aus der Empfehlung hervor, die Beitragssätze ab Januar 1968 von 14 auf 16 % zu terhöhen, entgegen dem Vorschlag der Bundesregierung um 1 %, von 14 auf 15 %. Abgesehen davon muß 'der Sozialpolitische Ausschuß des Bundestages die verschiedenen Überlegungen ides Sozialbeirates noch eingehend beraten, bevor er seine Entscheidung über die 10. Rentenanpassung trifft. b) 10. Rentenanpassungsgesetz Der Entwurf eines 10. Rentenanpassungsgesetzes erscheint im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen besonders bemerkenswert. Durch die verwaltungstechnische und gesetzestechnische Gestaltung der Rentenanpassung soll der Eindruck erweckt werden, die Leistungsverbesserungen erfolgten im Prinzip wie bisher. Der Pferdefuß :der Zuwachskürzungen, unid zwar durch den sogenannten Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wie die Änderung ,des Steigerungssatzes in der Knappschaftsversicherung, ist wohlweislich in das Finanzänderungsgesetz gepackt worden. Was von dieser Methode der Verschleierungsversuche der Rentenkürzungen zu halten ist, ist heute morgen schon gesagt worden. Zur Rentenanpassung muß noch ein grundsätzliches Wort gesagt werden, weil in den Beiträgen der Koalitionsfraktionen zum sozialpolitischen Teil des Finanzänderungsgesetzes einige sozialpolitische Anliegen und wirtschafts- und finanzpolitische Schlußfolgerungen total durcheinandergeworfen worden sind. Wir Freien Demokraten halten die Rentenschere, d. h. das Auseinanderklaffen von Neu-und Altrenten nicht gerade für einen Schönheitsfleck in unserer gesetzlichen Rentenversicherung. Nun ist heute morgen so getan worden, als ob das Nachhinken 'der Bestandsrenten eine Folge einer falschen Entscheidung uneinsichtiger Politiker aus dem Jahre 1957 sei. Damit sich niemand irgendwelchen Illusionen hingibt: ein Heranziehen ,der Bestandsrenten hätte in der Vergangenheit Kosten in Höhe von 17 Mrd. DM verursacht. Diese Zahl ist das Ergebnis versicherungsmathematischer Berechnungen. Was würde das heute bedeuten? Entweder es bestünde kaum ein Vermögen, das noch Manipulationen zur Überbrückung finanzieller Schwierigkeiten zuläßt, oder aber die Eingriffe in 'den Leistungsrahmen, die wir nunmehr vornehmen müssen, wären schon zu einem früheren. Zeitpunkt erforderlich geworden und das jetzige System hätte sich in seiner jetzigen Form nicht einmal 10 Jahre aufrechterhalten lassen. Wir sind also der Auffassung, daß Diskussionen über die künftige Rentenentwicklung nicht nur im Hinblick auf die Bestandsrentner geführt werden können, ida diese im Vergleich zu den Neurentnern sowieso schon benachteiligt sind. Es erscheint uns ,daher auch aus diesem Grunde als eine besondere Ironie, daß diejenigen, die an 'dem sogenannten bruttobezogenen Prinzip festhalten wollen, mit der Krankenversicherungsabgabe gerade diejenigen belasten wollen, die am weitesten von der Bruttolohnbezogenheit entfernt sind. Und das alles um der Optik willen, um den Schein wahren zu können, ein System habe sich bewährt und werde sich weiter bewähren. Diese 10. Rentenanpassung, die wir im Prinzip bejahen, ist daher nicht nur :aus der Entscheidung für das kommende Jahr zu sehen, sondern auch im Hinblick auf die Gesamtsituation der Rentenversicherung in der Zukunft. Wir betrachten sie nicht als einen isolierten Vorgang, der gewohnheitsmäßig durch den Bundestag zu absolvieren ist, sondern als eine Entscheidung, die im Gesamtzusammenhang mit unserem Rentenversicherungsrecht zu sehen ist. . 6590 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Horten (CDU/CSU) zu Punkt 6 der Tagesordnung. Mit dem vorliegenden Antrag eines Gesetzes zur Förderung freiwilliger sozialer Hilfsleistungen soll erreicht werden, daß ein von Jahr zu Jahr wachsender Notstand gemildert, ja, wenn irgend möglich, weitgehend beseitigt wird. Es handelt sich um den empfindlichen Mangel an geeigneten Kräften für pflegerische und erzieherische Arbeit in Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, in Altenwohn-, Kinder-und Jugendheimen sowie Kindertagesstätten und Kindergärten. Wenn wir mit Recht stolz darauf sind, daß wir mit Sozialaufwendungen von nahezu 80 Milliarden DM jährlich in der Welt an der Spitze stehen, dann ist dieser Stolz nur begründet, wenn wir auch dafür sorgen, daß mit diesen Mitteln auch in den obengenannten Anstalten zweckmäßige, ausreichende und der menschlichen Würde entsprechende Hilfeleistungen erfolgen. Dies ist nun leider in zunehmendem Maße nicht mehr der Fall. Allein in der Krankenversorgung fehlen heute nach vorsichtigen Schätzungen 30 000 Pflegepersonen. Nach den neuesten Angaben der Nürnberger Bundesanstalt und des Landesarbeitsamtes Düsseldorf hat die Zahl der offenen Stellen im Krankenpflegeberuf auch im vergangenen Jahr nicht abgenommen, obwohl noch 1500 ausländische Schwestern, die zum größten Teil aus Asien stammen, neu eingestellt worden sind. Wer die Sozial-Enquete unter diesem Aspekt kritische durchsieht, insbesondere !die Ziffern 697 ff. über das Krankenhaus-Problem, sowie die Ziffern 360 bis 362 über Sicherung bei langfristigen Leiden und Gebrechen, wird ernste Sorgen empfinden, zumal die Altersstruktur unseres Volkes und manche andere Gründe den Bedarf an Pflegepersonen in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach noch erheblich steigern werden. Ein ähnlich ernstes Bild ergibt sich bei den Kindertagesstätten, ,die nach der Frauenenquete „um etwa ein Drittel ihres Bestandes vermehrt werden müßten, wenn allen pädagogischen und sozialen Anforderungen entsprochen werden sollte". Die Frauenenquete stellt dann weiter kurz fest, daß die Errichtung weiterer Kindertagesstätten keineswegs nur eine Finanzierungsfrage sei, „sondern mehr noch eine Frage der Gewinnung und Heranbildung der erforderlichen Fachkräfte". Bei den Altenheimen gibt die Frauenenquete den heutigen Stand mit 250 000 Plätzen 'an; sie beziffert den echten Bedarf aber auf 419 000 Plätze. Diese Zahlen, die sich ohne Schwierigkeit noch weiter ergänzen und deutlicher illustrieren ließen, genügen hier heute wohl, um zu zeigen, daß der immer stärker wachsenden Zahl von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen auch nicht annähernd eine entsprechende Zahl von Pflegepersonen gegenübersteht. Überall tauchen braune, gelbe, schwarze helfende Hände in den Krankenhäusern auf. Mehr als 20 000 Ausländer sind heute allein in der Krankenpflege tätig. Dabei zeigt ein Bericht des Deutschen Roten Kreuzes, daß .die Möglichkeiten, weitere Kräfte vom Ausland heranzuziehen, praktisch erschöpft sind. Hinzu kommt der Hinweis der verschiedenen Organisationen der Gesundheitspflege, daß zahlreiche Anstalten überhaupt nur deswegen noch aufrechterhalten werden können, weil die vorhandenen Pflegerinnen trotz teilweise erheblicher Überalterung, vor allem bei Ordensschwestern und Diakonissen, sich geradezu aufopfern und weit mehr als ihre Pflicht tun. Es muß also unbedingt etwas Wirksames geschehen, um diese höchst unbefriedigenden Zustände zu verbessern. Darauf zielt der vorliegende Antrag ab. Es gibt einen beträchtlichen Kreis älterer alleinstehender Frauen, Rentnerinnen, älterer verheirateter Frauen ohne Kinder oder mit erwachsenen Kindern, jüngere verheiratete Frauen ohne Kinder oder mit einem Kind, verheiratete Frauen, die vor der Eheschließung in Pflegeberufen tätig waren, die bereit und in 'der Lage wären, hier in Teilzeitarbeit mitzuhelfen, wenn gewisse Voraussetzungen ihnen diesen Entschluß erleichtern würden. Diese Frauen sind fast durchweg nicht auf eine zusätzliche reguläre Erwerbstätigkeit angewiesen, sondern streben danach, ihre Kraft und Erfahrung in echter Hilfsbereitschaft für pflegerische Hilfsdienste zur Verfügung zu stellen, um damit ihrem Leben einen neuen Inhalt zu geben, wenn ihre Aufgabe als Hausfrau und Mutter sie nicht mehr so stark beansprucht. Durch den Einsatz solcher Hilfskräfte könnten hauptamtliche Pflegerinnen entlastet und damit für die ihnen eigentlich obliegenden wichtigeren Aufgaben frei gemacht werden. Daß es bisher nicht gelungen ist, diese Frauen in ausreichendem Maße für eine Hilfstätigkeit zu gewinnen, hängt nachweisbar damit zusammen, daß das Entgelt für soziale Hilfsleistungen heute als Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes betrachtet wird. Dies bedeutet, daß diese Entgelte als zusätzliche Einkommen bei verheirateten Frauen steuerlich teilweise außergewöhnlich hoch belastet werden, da sie die vorhandenen Renten- und Pensionseinkünfte durch Anrechnung beträchtlich mindern. Schließlich kann durch zusätzliche Kranken-und Rentenversicherung, die in vielen Fällen gar nicht benötigt wird, eine weitere Erschwerung eintreten, ganz abgesehen davon, daß die zwangsläufig mit der heutigen Praxis verbundenen Antrags- und Formularschwierigkeiten die in diesen Dingen unerfahrenen Frauen von vornherein abschrecken. Nach dem Urteil erfahrener Krankenhausoberinnen und der einhelligen Meinung der Wohlfahrtsverbände wäre es durchaus möglich, zahlreiche Hilfskräfte zusätzlich zu gewinnen, wenn nur die heute bestehenden und immer wieder beklagten Hemmnisse wegfallen würden. Ich will hier keine Einzelbeispiele anführen, sondern mich mit der Feststellung begnügen, daß unter den heutigen Verhältnissen zusätzliche Einkommen aus Teilzeitarbeit aus den verschiedensten Gründen um die Hälfte oder gar zwei Drittel gemindert werden können mit der negativen Folge, daß es dann, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 129. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Oktober 1967 6591 zumal bei den bereits erwähnten Antrags- und Formularschwierigkeiten, gar nicht zu einer Teilzeitarbeit kommt. Nun wird gegen die von uns beantragte Regelung vor allem eingewendet, daß eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht gegen den Grundsatz der Solidarität verstoße und damit !die Grundlage unserer ganzen Sozialordnung gefährde. Selbstverständlich ist der Grundsatz der Solidarität: „Einer für alle, alle für einen" eine großartige Grundlage für unsere gesamte Sozialversicherung. Wenn nun aber nachweisbar die Überspitzung dieses Grundsatzes dazu führt, daß Frauen gezwungen werden, zusätzlich in Versicherungen zu gehen, die sie nicht brauchen und wegen des teilweise notwendigen Arztwechsels gar nicht wollen, dann muß doch gerade zur Bewahrung des Grundsatzes der Solidarität soviel Verständnis für das 'soziale Anliegen selber bestehen, daß man unter der Überbetonung des theoretischen Grundsatzes die Sache selbst nicht leiden läßt. Die Zustände in den Krankenhäusern, Altenheimen usw. sind teilweise so katastrophal, daß wir es uns einfach nicht mehr. leisten können, ein großes Resevoir an hilfs- und arbeitswilligen deutschen Frauen nicht auszunützen und statt dessen spanische Mädchen — die z. B. kürzlich auf dem Venusberg in Streik traten — oder gar Koreanerinnen, die, wie sich nachträglich herausstellte, gar nicht ausgebildet waren, heranholen. Wesentlich für die Beurteilung der ganzen Frage ist der Gedanke, daß es sich bei der Arbeit im Krankenhaus oder im Heim nicht um eine Arbeit im üblichen Sinne handelt, sondern infolge des sozial-ethischen Charakters um etwas anderes bzw. etwas mehr. Die freiwillige Hilfstätigkeit in Pflegeberufen ist eben keine reine Erwerbstätigkeit, sondern besitzt eine darüber weit hinausgehende Komponente sozialer Hilfe, deren Mobilisierung unter den heutigen Verhältnissen einfach notwendig ist, wenn wir unsere sozialen Einrichtungen erhalten und im Sinne der Sozial- und Frauenenquete noch weiter ausbauen wollen. Es wäre also gerade ein Beispiel dafür, idaß wir den Gedanken der Solidarität zweckmäßig und elastisch anwenden, wenn wir in diesem besonderen Falle anerkennen würden, daß die betreffenden Frauen ihren Beitrag zur Solidarität eben nicht finanziell, sondern durch persönlichen Einsatz in der sozialen Hilfstätigkeit leisten. Wahrscheinlich kann in unserer modernen Gesellschaft das differenzierte Gefüge von Sozialleistungen mit zum Teil starkem Wechsel in der Beanspruchung nur aufrechterhalten und noch erweitert werden, wenn man in wachsendem Umfange die Reserven freiwilliger Hilfskräfte mobilisiert, wie das z. B. in England und den USA schon in einer nach meiner Empfindung 'beispielhaften Weise geschieht. Wir haben im Entwurf des Gesetzes von vornherein eine 'auf drei Jahre beschränkte Geltungsdauer vorgesehen, um die Möglichkeit offenzuhalten, aus den Erfahrungen schnell die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Ich beschränke mich auf diese allgemeinen Ausführungen und überlasse die Behandlung aller weiteren Einzelheiten den Ausschußberatungen. Mir kam es nur darauf an, Ihnen die Grundgedanken darzulegen, die zu unserem Antrag geführt haben, in dem Bestreben, die teilweise besorgniserregenden Zustände in Krankenhäusern, Altenheimen usw. zu verbessern und damit ein Beispiel für wirksame, sich den Verhältnissen anpassende praktische Sozialpolitik zu geben.
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      Rede von Dr. Karl Mommer


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    Rede von Holger Börner
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