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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1967 Inhalt: Abg. Frau Mönikes tritt in den Bundestag ein 6401 Abg. Dr. Hellige scheidet aus der Fraktion der FDP aus 6401 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse . . . . . . 6401 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6401 C Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 6402 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6402 C Fragestunde (Drucksachen V/2188, zu V/2188) Frage des Abg. Geldner: Anteil privater Bauherren an Baugenehmigungen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 6402 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Bezeichnung West-Berlins durch die Behörden im anderen Teil Deutschlands 6402 D Fragen der Abg. Röhner und Dr. Schulze-Vorberg: Ausführungen des EWG-Vizepräsidenten Mansholt über die landwirtschaftliche Strukturpolitik Höcherl, Bundesminister . 6403 A, 6406 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 6403 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 6403 D Ehnes (CDU/CSU) . . . 6404 B, 6407 A Logemann (FDP) . . . 6404 B, 6407 B Schoettle, Vizepräsident . . . . 6404 D Sander (FDP) 6404 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 6405 A Reichmann (FDP) 6405 B Moersch (FDP) 6405 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6406 C Frage des Abg. Müller (Worms) : Beihilfen für die Landwirtschaft aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Höcherl, Bundesminister . . . . 6405 D Müller (Worms) (SPD) 6406 A Fragen des Abg. Ollesch: Angebliche Lieferung von an den Iran bzw. Italien verkauften Kampfflugzeugen an Pakistan bzw. Indien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6407 C Genscher (FDP) 6408 A Moersch (FDP) 6408 B Kohlberger (SPD) 6408 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig): Übernahme von durch deutsche Firmen in den arabischen Staaten errichtete Industrieanlagen durch Industriefirmen verbündeter und befreundeter Natio- nen 6408 C Frage des Abg. Ertl: Einreise nach Italien: Lederhose kein Uniformstück Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6408 C Ertl (FDP) 6408 D Schoettle, Vizepräsident 6409 A Frage des ,Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Ausdehnung des internationalen Land-und Seekriegsrechts auf den Schutz der Zivilbevölkerung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6409 B Frage des Abg. Moersch: Rechtsschutz für Ausländer gegenüber behördlichen Maßnahmen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6409 D Moersch (FDP) 6410 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6410 B Fragen der Abg. Dr. Ritz und Dr. Klepsch: Verunglimpfung des deutschen Staatsoberhauptes durch Ausstellung von Publikationen wie des „Braun-Buches über Kriegs- und Naziverbrecher" Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6410 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6411 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 6411 C Rollmann (CDU/CSU) 6411 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6412 A Fragen des Abg. Dorn: Zuständigkeit für die Rundfunkgebühren — Frage einer Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . 6412 B, 6412D, 6413 A Genscher (FDP) 6412 B, 6413 B Moersch (FDP) . . . . 6412 C, 6413 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6413 C Frage des Abg. Fritsch- (Deggendorf) : Grenzöffnungen zur CSSR 6413 D Fragen der Abg. Hübner und Gscheidle: Vorschriften über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . 6413D, 6414 B, . 6414 D Hübner (SPD) 6414 A, 6414 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Auslagenerstattung für den Erwerb von Führerscheinen durch Beamte an ausländischen Dienstorten 6415 A Fragen der Abg. Felder und Frau Freyh: Deutsche Bibliothek in Frankfurt Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6415 B Felder (SPD) 6415 D Frau Freyh (SPD) 6416 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil — Finanzänderungsgesetz 1967 (Drucksache V/2149) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Verbilligung von Gasöl für Betriebe der Landwirtschaft (Gasöl-Verbilligungsgesetz — Landwirtschaft) (Drucksache V/2194) — Erste Beratung —, mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Rates für Finanzplanung (Finanzplanungsrat) (Drucksache V/2134) und mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Reform der direkten und indirekten Steuern (Drucksache V/2164) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 6416 D Nächste Sitzung . . . . . . . . 6432 D Anlagen 6433 127. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 126. Sitzung, Seite 6331 B, Zeile 16 statt V/2068: V/2168 und Seite 6390 C, Zeile 16 statt 109. Sitzung: 121. Sitzung. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 24. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Blachstein ** 25. 10. Blumenfeld ** 25. 10. Dr. Dittrich * 27. 10. Draeger ** 25. 10. Frau Dr. Elsner 27. 10. Dr. Emde 27. 10. Flämig ** 25. 10. Gibbert 27. 10. Haase (Kellinghusen) 28. 10. Hamacher 27. 10. Dr. Hellige ** 25. 10. Herold ** 25. 10. Hussong 27. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann ** 25. 10. Dr. Kempfler ** 25. 10. Klinker * 25. 10. Dr. Kopf ** 25. 10. Kriedemann * 26. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lemmer 24. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Lenze (Attendorn) ** 25. 10. Lücker (München) * 24. 10. Mattick 24. 10. Mauk * 24. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Mertes 25. 10. Paul 27. 10. Pöhler ** 25. 10. Rehs 24. 10. Richarts * 24. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 10. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Stein (Honrath) 24. 10. Steinhoff 27. 10. Strohmayr 26. 10. b) Urlaubsanträge Böhm 3. 11. Liehr 10. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der WEU Anlage. 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Oktober 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Becher Anlagen zum Stenographischen Bericht (Pullach) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) *) In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 4. Oktober 1967 haben Sie mich gefragt, ob der Bundesregierung ein sogenanntes ,,Meinungsmonopol" des Deutschen Fernsehens bekannt und sie bereit sei, eine Kommission zur Überprüfung des Vorgangs einzusetzen. Ich habe eine Überprüfung des Fragenkomplexes vornehmen lassen und komme zu dem Ergebnis,. daß die Einsetzung einer Kommission nicht empfehlenswert ist. *) Siehe 121. Sitzung Seite 6125 C Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 12. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Paul (Drucksache V/2155 Frage 26) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, einseitig den Sichtvermerkzwang für Besucher aus der Tschechoslowakei aufzuheben? Eine einseitige Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für tschechoslowakische Staatsangehörige ist zur Zeit nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung ist aber bemüht, das Verfahren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks an Staatsangehörige aller osteuropäischen Staaten weiter zu vereinfachen. Mit einer entsprechenden Regelung ist in Kürze zu rechnen. Die vorgesehenen Erleichterungen werden auch für den Reiseverkehr aus der Tschechoslowakei gelten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 20. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/2155 Frage 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Bundesforschungsanstalten zur Zeit nicht in der Lage sind, die notwendige Fachliteratur und die Periodikas für die wissenschaftliche Arbeit zu beziehen, die notwendig sind, um durch Auswertung neuester Ergebnisse eigene Forschungsaufgaben und Aufträge zu fördern? Der Bundesregierung ist bekannt, wie wichtig die Ausstattung der Bundesforschungsanstalten mit Fachliteratur und Periodica für ihre wissenschaftliche Arbeit ist. Die Büchereimittel (Tit. 202) sind deshalb für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten z. B. von 408 300 DM im Rechnungsjahr 1966 auf 467 900 DM im Rechnungsjahr 1967 und für die Bundesanstalten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr von 88 000 DM im Rechnungsjahr 1966 auf 101 900 DM im Rechnungsjahr 1967 erhöht worden. 6434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 Die Büchereimittel für die im Raum Braunschweig liegende Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) sind z. B. in den letzten fünf Jahren (1962-1967) von 49 500 DM auf 79 200 DM, die der Forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) von 63 400 DM auf 66 400 DM erhöht worden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in dem Ansatz für 1962 bei der Forschungsanstalt für Landwirtschaft ein besonderer Betrag in Höhe von 18 400 DM für eine einmalige Ergänzung der Zentralbücherei enthalten war. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bundesforschungsanstalten befriedigend mit Mitteln für die Bücherei ausgestattet sind. Soweit in Einzelfällen dennoch Engpässe entstanden sind, hat die Bundesregierung wiederholt den Nachholbedarf durch die Veranschlagung besonderer, auch einmaliger Büchereimittel in beträchtlichem Umfang befriedigt. Entsprechend wird sie bei nachgewiesenem Bedarf im Rahmen des finanziell Möglichen auch künftig verfahren. Im übrigen stehen den Bundesforschungsanstalten in der Regel auch die Bibliotheken der Universitäten und technischen Hochschulen zur Verfügung, mit denen sie ohnehin in ständigem Leihverkehr stehen. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die laufende Steigerung der Sachausgaben insgesamt bereits wiederholt im Haushaltsausschuß auf Widerstand gestoßen ist und daß beantragte Büchereimittel durch Beschluß des Haushaltsausschusses gekürzt worden sind. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schiller vom 9. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Gierenstein (Drucksache V/2155 Fragen 51 und 52) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf den im Hinblick auf die technologische Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt notwendigen Zusammenschluß der deutschen Flugzeugindustrie hinzuwirken? Ist die Bundesregierung bereit, die ins Stocken geratenen Gespräche über Fusionen in der Flugzeugindustrie durch Rat und Tat wieder in Gang zu bringen? Ja, die Bundesregierung hat auch wiederholt erklärt, zuletzt bei Beantwortung der „Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie vom 29. Mai 1967 (BT-Drucksache V/1806)", daß sie eine Konzentration der Luft- und Raumfahrtindustrie zu international wettbewerbsfähigen Unternehmenseinheiten für notwendig hält und daß sie alle dem Ziel einer Rationalisierung dienlichen Schritte der Industrie in dieser Richtung unterstützen werde. So ist es bereits gelungen, für die deutsche Beteiligung am europäischen „Airbus"-Projekt einen engeren organisatorischen Zusammenschluß aller deutscher Flugzeugunternehmen in der Deutschen Airbus GmbH zu erreichen. Ist der Bund Auftraggeber der Luft- und Raumfahrtindustrie, insbesondere also auf dem Verteidigungssektor, gibt es ebenfalls Möglichkeiten, um auf eine sinnvolle Konzentration in dieser Industrie hinzuwirken. Aufträge sollen nämlich unter der Bedingung vergeben werden, die rationellste Durchführung der Vorhaben zu gewährleisten. Die Bundesregierung erwartet, daß die Luft- und Raumfahrtindustrie nach dem Abbruch der Fusionsverhandlungen zwischen zwei größeren Unternehmen dieser Branche in ihrem eigenen Interesse von sich aus nach neuen Wegen zu einem engeren Zusammenschluß sucht. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, sind bereits entsprechende Verhandlungen zwischen den Firmen neu aufgenommen worden, und werden schon früher begonnene Fusionsgespräche der Industrie weiter fortgesetzt. Die Bundesregierung wird, wie mehrfach von ihr zum Ausdruck gebracht wurde, weiterhin mit der Industrie über Lösungsvorschläge sprechen und im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Konzentrationsbemühungen der Unternehmen unterstützen. Die Bundesregierung wird zu diesen Fragen bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BT-Drucksache V/1869) ausführlich Stellung nehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schiller vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2155 Fragen 53 und 54) : Womit werden die Anträge auf Strom- und Gaspreiserhöhung _ begründet, die beim Bundeswirtschaftsministerium vorliegen? Um wieviel würden die jetzt geforderten höheren Strom- und Gaspreise zusätzlich angehoben werden müssen, wenn der neue Mehrwertsteuersatz von 11 % in Kraft tritt? Beim Bundesministerium für Wirtschaft liegen keine Anträge auf Erhöhung von Gas- und Strompreisen vor. Die Gaspreise sind seit 1959 ails der staatlichen Preisbindung entlassen. Infolgedessen sind die Gasversorgungsunternehmen in ihrer Preisbildung frei. Ein Teil der Strompreise, insbesondere die Strompreise für Haushaltabnehmer, unterliegt dagegen noch dem Preiserhöhungsverbot von 1936. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von diesem Verbot sind die Wirtschaftsministerien der Länder. Wie mir bekannt ist, liegen diesen Stellen eine Reihe von Erhöhungsanträgen vor, die damit begründet werden, daß Stromlieferungen ab 1. Januar 1968 stärker mit Umsatzsteuer belastet sein werden als bisher. Bei Gas wird in erster Linie der Markt entscheiden, ob und inwieweit die Gasversorgungsunternehmen die steuerliche Mehrbelastung von 1 % auf die Abnehmer abwälzen können. Bei Strom ist mit einer Preiserhöhung von 1 % zu rechnen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 6435 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache V/2155 Fragen 55, 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Zusammenbruch internationaler Investmentfonds auch kleinere und mittlere Sparer in der Bundesrepublik geschädigt worden sind? Wäre es nicht nur für die deutschen Anleger, sondern auch für die ausländischen Investmentgesellschaften besser, wenn es ein klares Zulassungsverfahren und ausreichende Publizitätsvorschriften geben würde? Besteht auf Grund der Erfahrungen insbesondere mit einer Reihe sogenannter Ferienfonds nicht die Gefahr einer Schädigung des Investmentgedankens und damit eines wichtigen Bereichs der Möglichkeiten zur Eigentumsbildung? Wie ich kürzlich schon in Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen ausgeführt habe, ist bekannt, daß vor allem durch den Absatz unsolider Schweizer Ferienzertifikate Verluste in der Bundesrepublik entstanden sind. Seit 1. Februar 1967 werden alle Schweizer Investmentgesellschaften staatlich überwacht, so daß ungeprüfte Schweizer Zertifikate nicht mehr angeboten werden können. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investmentgesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Aufsicht. Jedoch sind bei den angebotenen Investmentzertifikaten Mängel in der Publizität und in der Werbung festzustellen. Die Bundesregierung prüft intensiv, wie diese Mißstände abgestellt werden können, und hat dies vor kurzem bereits den Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Kiep auf entsprechende Anfragen mitgeteilt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schiller vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2155, Fragen 61 und 62) : Werden die Fortschritte bei der Entwicklung billiger Energie aus Atomkraftwerken, wie sie von der britischen Regierung jetzt im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer Industrien in bisher wirtschaftlich unterentwickelten Gebieten mitgeteilt worden sind, auf Dauer zu einer Benachteiligung unserer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb führen? Welche Auswirkung wird in dem in Frage 61 erwähnten Zusammenhang die für größere Räume der Bundesrepublik angekündigte Strompreiserhöhung haben? Großbritannien steht z. Z. hinsichtlich der experimentellen Nutzung der Kernenergie mit einer Gesamtleistung von rd. 4000 Megawatt in der Welt an erster Stelle. Im Rahmen des in diesem Jahre angelaufenen zweiten britischen Atomenergieprogramms soll durch weiterentwickelte Reaktoren der Atomstrom gegenüber dem Strom aus herkömmlichen Energieträgern voll wettbewerbsfähig werden. Der erste dieser Reaktoren soll Anfang der siebziger Jahre in Betrieb genommen 'werden. In der Bundesrepublik sind die ersten beiden kommerziellen 600-MW-Kernkraftwerke in Auftrag gegeben 'worden. Ihre Inbetriebnahme (1972) ist bei uns der Beginn der wirtschaftlichen Nutzung der Atomenergie. Der Atomstrom in diesen Kraftwerken wird billiger erzeugt werden als der Strom aus herkömmlichen Kraftwerken. Diesen beiden ersten Kernkraftwerken werden weitere folgen. Dabei wird die Entwicklung der Kernreaktoren weitere Fortschritte machen. Die von Ihnen, Herr Abgeordntxer, befürchteten Wettbewerbsnachteile unserer Wirtschaft sind deshalb nicht zu erwarten. Die Strompreiserhöhung erfolgt auf Grund der Einführung der Mehrwertsteuer, also am 1. 1. 1968. Sie trifft den privaten Verbraucher, nicht dagegen die gewerbliche Wirtschaft, die die Mehrwertsteuer für Stromlieferung von der Mehrwertsteuerschuld auf ihre eigene Erzeugung oder auf ihren eigenen Verbrauch wieder absetzen kann. Selbstverständlich wird die Verbilligung der Stromerzeugung nach der Einführung des Atomstroms der steuerlichen Mehrbelastung für den Verbraucher entgegenwirken. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 10. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/2155 Frage 70): Ist die Bundesregierung bereit, den § 13 des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 1. Juli 1965 zu novellieren, um sicherzustellen, daß Krankengeldempfängern durch die Nutzung des Gesetzes keine erheblichen Nachteile entstehen? Bereits 'bei der Vorbereitung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Zweites Vermögensbildungsgesetz) sind die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile gesehen worden, .die Arbeitnehmer durch die vermögenswirksame Anlage von Teilen ihres ohnehin gezahlten Arbeitslohns (sog. „§ 4-Fälle") insbesondere dann erleiden können, wenn sie anschließend arbeitslos oder länger als sechs Wochen krank sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb bei den Gesetzesberatungen im Wege der Formulierungshilfe Änderungsvorschläge gemacht, ,die diese Nachteile vermieden hätten (vgl. Protokoll Nr. 105 der Sitzung des Ausschusses für Arbeit des Deutschen Bundestages vom 25. Februar 1965, Seite 10). Der federführende Ausschuß für Arbeit hat diese Änderungsvorschläge in erster Lesung auch beschlossen, in zweiter Lesung aber nicht mehr befürwortet, weil zu große verwaltungsmäßige Schwierigkeiten befürchtet wurden. In der Folgezeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch intensive Aufklärungsarbeit versucht, die Arbeitnehmer über die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile zu unterrichten, und Wege empfohlen, um diese Nachteile zu vermeiden (Anlage von einmaligen Zuwendungen, z. B. Weihnachtsgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, zusätzlichem Urlaubsgeld, Jahresabschlußprämien) oder zu vermindern (Anlage in monatlichen Beträgen). Durch .die Aufklärungsarbeit, die von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Kreditinstituten und von der Presse unterstützt worden ist, dürfte die Zahl der Arbeitnehmer, die Nachteile 6436 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 erlitten haben, laufend zurückgegangen sein. Gleichwohl wird das Gesetz auch in Zukunft immer wieder in Einzelfällen zu Härten im Bereich der Sozialversicherung führen, die sich auch durch Aufklärung nicht ganz vermeiden lassen werden. Deshalb und wegen eines entsprechenden Beschlusses des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 20. April 1967 hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft, wie das Gesetz geändert werden könnte, um solche Härten auszuschließen. Zu diesem Zweck ist auch mit Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Fühlung genommen worden. Dabei hat sich herausgestellt, daß zur Zeit keine Gesetzesänderung möglich erscheint, die allgemeine Zustimmung finden würde. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vertritt überdies die Auffassung, nach Überwindung der Anlaufschwierigkeiten bei der Anwendung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes könnten künftig sozialversicherungsrechtliche Nachteile nur noch in so verschwindend geringem Umfang auftreten, daß eine Änderung des Gesetzes in diesem Punkt nicht gerechtfertigt erscheine. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, eine Initiative zur Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes zu ergreifen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 17. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2155 Frage 76): Wäre die Bundesregierung bereit, den Militärflughafen Fürstenfeldbruck freizugeben, wenn dadurch das Problem eines neuen Flughafens für München gelöst werden könnte? Der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck steht als ehemaliger MDAP (Mutual Defense Assistance Program)-Flugplatz, d. h. als ein Flugplatz, der mit Mitteln des Programms für gegenseitige Verteidigungshilfe gebaut wurde, nicht ausschließlich der deutschen Luftwaffe zur Verfügung. Die US-Streitkräfte haben noch ein Nutzungsrecht. Der Flugplatz muß auch in Zukunft für amerikanische Einsätze ((z. B. „Big Lift") zur Verfügung stehen. Außerdem ist er als Ausweichflugplatz Tag und Nacht einsatzbereit zu halten. Der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck kann daher auf absehbare Zeit für den zivilen Flugverkehr nicht freigemacht werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 17. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2155 Frage 77): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den Einbau von Atomminen in Mitteleuropa, der Pressemeldungen zufolge von amerikanischen Militärdienststellen erwogen wird, zu verhindern? Es gibt keine „Atomminen", d. h. nukleare Sprengmittel, die durch den Gegner selbst infolge einer physischen Berührung zur Detonation gebracht werden und die die Zerstörung des gegnerischen Fahrzeugs oder Geräts bewirken, das den Kontakt auslöst. Sondern unter dem Begriff ADM werden atomare Sperrmittel verstanden, die durch die eigenen Kräfte eingesetzt und ausgelöst werden, um Hindernisse im Gelände zu schaffen und dadurch dem Gegner das Vordringen zu erschweren. Über die Bedeutung dieser ADM finden in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO Untersuchungen statt, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisher hat sich gezeigt, daß die ADM unter bestimmten Bedingungen militärische Vorteile bieten und daß in unbewohnten Gebieten ihr Einsatz nützlich sein kann. In dichter besiedelten Gebieten sind mit einem evtl. Einsatz dieser Sperrmittel Probleme verbunden, die noch nicht gelöst sind. Insoweit ist daher die Frage ihrer Verwendung noch offen. Ich darf im übrigen auf meine Ausführungen im Verteidigungsausschuß verweisen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 16. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/2155 Fragen 78 und 79): Beabsichtigt die Bundesregierung zur Behebung des Nachwuchsmangels beim fliegenden Personal der Luftwaffe eine eigene geschlossene Laufbahn für Piloten auf Zeit einzuführen? Wann ist gegebenenfalls mit der Einführung der in Frage 78 erwähnten Laufbahn zu rechnen? Für das fliegende Personal der Luftwaffe ist zur Zeit Nachwuchs in ausreichendem Maße vorhanden. Es besteht deshalb gegenwärtig kein Anlaß, zur Gewinnung von Nachwuchskräften für das fliegende Personal besondere Maßnahmen zu ergreifen. Die Bundesregierung prüft aber, wie eine Steigerung der Einsatzbereitschaft und der Flugsicherheit der Strahlverbände durch längeres Verbleiben der Strahlflugzeugführer im fliegenden Verband erreicht werden kann. Dabei stellt sich auch die Frage, ob für Strahlflugzeugführer im Berufssoldatenverhältnis eine auf ihre Verwendung bezogene besondere Altersgrenze eingeführt werden soll. Ein Strahlflugzeugführer, für den nach seinem Ausscheiden aus dem fliegenden Verband eine Anschlußverwendung in der Bundeswehr nicht zu finden ist, würde dann früher als bisher in den Ruhestand versetzt werden können. Er würde die entsprechenden Versorgungsbezüge erhalten. Der Entwurf für eine entsprechende gesetzliche Regelung ist im Bundesministerium der Verteidi- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 6437 gung fertiggestellt worden. Er wird zur Zeit innerhalb der Bundesregierung erörtert. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 16. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2155 Frage 84) : Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundeswehr die in Trageversuchen erprobten Uniformen aus leichterem Stoff erhalten? Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit können Uniformen aus leichterem Stoff erst ausgegeben werden, wenn die Bestände an Uniformen bisheriger Qualität aufgetragen sind. Die Beschaffung neuer Uniformen aus leichterem Stoff ist nur im Rahmen des laufenden Ersatzbedarfes möglich. Eine allgemeine Ausstattung der Soldaten kann frühestens 1970 erfolgen. Die Truppe wurde über diesen Termin unterrichtet. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 16. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2155 Frage 85) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach deutsche Beauftragte bereits Verhandlungen über den Kauf von amerikanischen Flugzeugen des Typs F 4 Phantom mit Vertretern der Firma McDonnell in Los Angeles führten? Mit der Firma McDonnell in Los Angeles sind keine Verhandlungen über einen Kauf von Flugzeugen des Musters F-4 (Phantom), sondern lediglich informatorische Gespräche geführt worden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 11. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/2155 Fragen 90 und 91): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit langem überlastete Ortsdurchfahrt Sinsheim mit der Fertigstellung des Autobahnanschlusses Sinsheim demnächst noch eine stärkere Belastung erfahren wird? Kann angesichts der ständigen Zunahme des Verkehrs auf der B 292 im Raume Sinsheim mit dem baldigen Bau der vollständigen Ortsumgehung Sinsheim gerechnet werden? Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der bestehenden Ortsdurchfahrt Sinsheim liegt bereits eine genehmigte, baureife Planung für eine Umgehungsstraße im Zuge der Bundesstraße 292 vor. Durch diese Maßnahme wird auch den künftigen Verkehrsbedürfnissen, die sich durch die BAB Walldorf—Heilbronn mit der Anschlußstelle Sinsheim ergeben werden, Rechnung getragen. Die Anschlußstelle Sinsheim mit Anschluß an die bestehende Bundesstraße 292 wird zusammen mit dem Bundesautobahnstreckenabschnitt Walldorf- Sinsheim fertiggestellt werden. Die Arbeiten für die Ortsumgehung Sinsheim im Zuge der Bundesstraße 292 sind auf dem 1. Bauabschnitt von der Bundesautobahn bis zur Bundesstraße 45 bereits im Gange und sollen im Jahre 1968 abgeschlossen werden. Für den 2. Bauabschnitt bis zum Wiederanschluß an die bestehende Bundesstraße 292 wird in Kürze das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Es ist beabsichtigt, anschließend nach Möglichkeit noch im Jahre 1968 auf dieser Reststrecke mit den Bauarbeiten zu beginnen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2155 Frage 92) : Trifft es zu, daß die Einführung der automatischen Verbrennungskontrolle durch elektronisches Gerät in der Bundesrepublik dadurch gehindert wird, daß es in der Bundesrepublik noch keine Bestimmungen über den Kohlenoxydgehalt gibt, der im Auspuff des Motors vorhanden sein darf? Die Einführung elektronischer Geräte zur Verbrennungskontrolle bei Kraftfahrzeugmotoren wird nicht behindert. Bestimmungen über den zulässigen Gehalt an Kohlenmonoxyd in den Abgasen von Ottomotoren im Leerlauf werden voraussichtlich noch in diesem Monat dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Es handelt sich um eine Verordnung, durch die die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ergänzt wird. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/2155 Frage 99) : Wann ist mit der Errichtung einer außerhalb des Stadtgebietes von München verlaufenden Verbindung der Autobahn von Nürnberg und nach Salzburg zu rechnen? Eine außerhalb des Stadtgebietes von München verlaufende Verbindung zwischen den Bundesautobahnen München-Berlin und München-Salzburg wird auch von mir als notwendig erachtet. Ich habe sie daher als Ergänzung in das Netz der Autobahnen aufgenommen. Die Planungsarbeiten sind bereits angelaufen. Wann diese Verbindung verwirklicht werden kann, kann schon im Hinblick auf die sehr hohen Kosten z. Z. noch nicht übersehen werden. 6438 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache V/2155, Fragen 103, 104 und 105) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf zu dringen, daß die Mittel aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer, die für kommunale Straßenbauvorhaben vorgesehen sind, besonders auch denjenigen Gemeinden zugute kommen, die unmittelbar an der Zonengrenze liegen? Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden hierbei besonders das Zonengrenzgebiet in Schleswig-Holstein zu berücksichtigen? Ist die Bundesregierung bereit, im Zonenrandgebiet beim Mehraufkommen der Mineralölsteuer die sogenannte Bagatellgrenze für Straßenbaumaßnahmen zu beseitigen, damit diejenigen Städte und Gemeinden im Zonenrandgebiet in den Genuß dieser Mittel kommen, die auf Grund ihrer Größe wichtige Vorhaben aus eigenen Mitteln nicht finanzieren können? Die Mittel aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung in den Gemeinden. Gemeinden im Zonenrandgebiet, die entsprechende Maßnahmen durchzuführen haben, können dafür die zur Verfügung gestellten Zuschußmittel aus dem Steueränderungsgesetz 1966 erhalten, und zwar bis zu 60 der zuschußfähigen Baukosten. Voraussetzung ist jedoch, daß diese Maßnahmen den Zuschußrichtlinien entsprechen und vordringlich sind. Im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Zonenrandgebiete ist eine besondere Berücksichtigung des Zonenrandgebietes von Schleswig-Holstein nur im Rahmen der dem Land Schleswig-Holstein entsprechend den Kfz-Zulassungen zugeteilten Zuschußmittel möglich. Der besonderen Lage der Gemeinden im Zonenrandgebiet wird dadurch entsprochen, daß der Zuschuß höher bemessen sein kann als bei Bauvorhaben anderer Gemeinden. Die Bagatellgrenze ist eingeführt worden, um den Ablauf des Zuwendungsverfahrens durch eine Unzahl zu erwartender kleiner und kleinster Vorhaben nicht zu erschweren. Soweit in den Zonenrandgebieten wichtige Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit zuwendungsfähigen Kosten unter 200 000 DM ausgeführt werden müssen und Gemeinden hierzu finanziell nicht in der Lage sind, ist es Sache der Länder bzw. Landkreise, helfend einzugreifen. Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, die Bagatellgrenze aufzuheben. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Wehner vom 24. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/2188 Frage 3) : In welcher Form gedenkt die Bundesregierung die Bezeichnung West-Berlins durch die Behörden im anderen Teil Deutschlands als „Westliche Stadtteile der Hauptstadt der DDR" zurückzuweisen, da weder West-Berlin noch Ost-Berlin „auf dem Territorium der DDR" liegt? Der Standpunkt der Bundesregierung und der Drei Mächte über den rechtlichen und politischen Status Berlins ist eindeutig. Die Bundesregierung kennt die Bemühungen der Regierung in Ost-Berlin, den auf den Vereinbarungen der Mächte beruhenden Vier-Mächte-Status Berlins, die in diesem Zusammenhang eingeordneten Funktionen der Drei Mächte in West-Berlin und den besonderen Status Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland durch die Festlegung eines neuen politischen und völkerrechtlichen Status für West-Berlin zu ersetzen. Solche Versuche sind immer wieder angestellt worden. Seit der brutalen Trennung Berlins durch eine Mauer und den rücksichtslosen Gebrauch von Schußwaffen gegen wehrlose Menschen wird Ost-Berlin besonders betont als „Hauptstadt der DDR" herausgestellt. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, mit der Sowjetzonenregierung und ihrer Propaganda einen imaginären Dialog über Positionen zu führen, die für uns unter den Bedingungen der Teilung Deutschlands in Wahrung des Nutzens des deutschen Volkes nicht verzichtbar sind. Im Einklang mit der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 wird die Bundesregierung weiterhin alles tun, um die Zugehörigkeit Berlins zur Bundesrepublik zu erhalten, und gemeinsam mit dem Senat und den Schutzmächten prüfen, wie die Wirtschaft Berlins und seine Stellung in unserem Rechtsgefüge gefestigt werden können. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/2188 Fragen 8 und 9) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die durch den Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit den arabischen Staaten eingeschränkten Exportmöglichkeiten der deutschen Industrie zu beseitigen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in jenen arabischen Staaten, mit denen wir zur Zeit keine diplomatischen Beziehungen haben, in steigendem Maße Industriefirmen verbündeter und befreundeter Nationen, gedeckt durch staatliche Subventionen, die Ausbaustufen bisher von deutschen Firmen errichteter Industrieanlagen übernehmen? Nach den Feststellungen der Bundesregierung ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen arabischer Staaten zu uns und eingeschränkten Exportmöglichkeiten der deutschen Industrie. Beobachtungen über einen längeren Zeitraum haben ergeben, daß sich die Möglichkeiten des deutschen Exports nach arabischen Ländern nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen unterschiedlich entwickelt haben: Dem Rückgang des Exports nach einigen arabischen Ländern standen Zunahmen der Ausfuhren nach anderen gegenüber. Es wurde ferner festgestellt, daß in Fällen rückläufiger deutscher Ausfuhren die Ursache in den innerwirtschaftlichen Schwierigkeiten des betreffenden arabischen Landes, ins- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 6439 besondere in seinen geringen Devisenverfügbarkeiten, zu finden war. Diese Schwierigkeiten haben sich bei einigen arabischen Staaten im Rahmen des jüngsten Nahost-Konflikts erheblich verstärkt. Die Bundesregierung hat seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch die arabischen Staaten immer wieder ihre Entschlossenheit bekundet, den Warenaustausch mit allen arabischen Ländern weiter zu fördern, und hat auch demgemäß gehandelt. Sie hat, um nur einige Beispiele zu nennen, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Deutschland und in arabischen Ländern weiter gefördert, Besuchsreisen von Vertretern der Wirtschaftsverwaltungen verschiedener arabischer Länder ermöglicht, eine sehr verständnisvolle Haltung in der Frage der Gewährleistung deutscher Exportgeschäfte nach arabischen Ländern eingenommen und insbesondere darauf hingewirkt, daß die deutschen Wirtschaftsabteilungen bei unseren Schutzmachtvertretungen in arabischen Ländern trotz der veränderten Verhältnisse ihrer Tätigkeit im Interesse der deutschen Exportwirtschaft wie bisher nachgehen konnten. Der Bundesregierung sind keine wirtschaftlichen Vorhaben in arabischen Ländern bekannt, die von deutschen Firmen begonnen und im Zusammenhang mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen in ihren weiteren Ausbaustufen von Firmen verbündeter oder befreundeter Staaten fortgeführt worden sind. Die Berichte unserer Auslandsvertretungen haben lediglich die Erwartung bestätigt, daß auch Firmen verbündeter oder befreundeter Staaten nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen versuchen würden, ihren Marktanteil in arabischen Ländern zu vergrößern. Die Bundesregierung hat, da auch die deutschen Ausfuhren nach arabischen Ländern einen den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechenden normalen Verlauf genommen haben, keine Veranlassung anzunehmen, daß psychologische Faktoren die wirtschaftlichen Erwägungen arabischer Wirtschaftskreise zuungunsten der deutschen Exportwirtschaft zurückgedrängt hätten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gegenwärtig laufen Verhandlungen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen, von denen ich hoffe, daß sie in absehbarer Zeit abgeschlossen werden können. Erst nach Abschluß dieser Verhandlungen können die entsprechenden Grundlagen gelegt werden.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist die Fragestunde beendet. Ich rufe Punkt 3 a bis e der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) — Drucksache V/2150 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil — Finanzänderungsgesetz 1967
— Drucksache V/2149 —

(Gasöl-VerbilligungsgesetzLandwirtschaft)

— Drucksache V/2194 —
d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Rates für Finanzplanung (Finanzplanungsrat)

— Drucksache V/2134 —
e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Reform der direkten und indirekten Steuern
— Drucksache V/2164 —
Punkt 3 e ist hinzugekommen, weil wir heute früh beschlossen haben, den Antrag der Fraktion der SPD noch in Punkt 3 einzubeziehen.
Das Wort zur Einbringung des Haushaltsgesetzes 1968 und, wie ich annehme, auch zur Begründung des Finanzänderungsgesetzes 1967 hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 stellt einen Einschnitt in der Finanzgeschichte unseres Staates dar. Es ist der erste Haushaltsentwurf des Bundes, der aus einer mehrjährigen Finanzplanung heraus erarbeitet worden ist. Die Ansätze dieses Haushalts sind dazu bestimmt, ein langfristig angelegtes Programm der neuen Regierung zu verwirklichen. Es ist der rechnerische Entwurf einer politischen Planung, und damit wird auch gleichzeitig die grundsätzliche Abkehr von dem traditionellen Jährlichkeitsdenken vollzogen.
    Die Haushaltspolitik der Vergangenheit war vorwiegend durch Einzelentscheidungen geprägt. Ausgaben wurden oft für sich allein beschlossen, ohne



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    die Gesamtverpflichtungen genügend zu berücksichtigen. Häufig wurden ihre Auswirkungen auf die Folgejahre außer acht gelassen. Begünstigt durch eine alle Erwartungen übertreffende wirtschaftliche Entwicklung, durch reichlich fließende Steuereinnahmen wurden neue Ausgabeschwerpunkte gesetzt, aber auf alte nicht verzichtet. Die neuen Aufgaben hatten häufig eine selbsttätig sich steigernde Ausgabenentwicklung zur Folge. Was kommen mußte, kam: bei abnehmenden Zuwachsraten der Steuereinnahmen mußte sich die Schere zwischen den finanziellen Möglichkeiten einerseits und den Ausgabeverpflichtungen andererseits immer weiter öffnen.
    Die einzelnen Stationen dieser Entwicklung lassen sich bis in die Mitte der fünfziger Jahre zurückverfolgen. Von 1965/66 an brachten jährliche Haushaltssicherungsgesetze nur vorübergehende Erleichterung. Wir gewöhnten uns fast an den Gedanken, künftig mit Deckungslücken als Dauererscheinung leben zu müssen. Wir waren gegenüber dem Anwachsen der großen Ausgabenblöcke fast wehrlos, fasziniert, hypnotisiert. Bei der ersten ernsteren wirtschaftlichen Rezession mußte dieses Gebäude einer auf den Augenblick abgestellten Haushaltspolitik wanken. So geschah es im Herbst des Jahres 1966.
    Die jeweilige Ausgabenstruktur der Jahreshaushalte unterlag zudem großen Zufälligkeiten, weil sie in steigendem Maße durch gesetzlich festgelegte konsumtive Ausgaben bestimmt wurde. Unter diesen Umständen war die Verfolgung langfristiger wirtschaftspolitischer Ziele mit den Mitteln der Haushaltspolitik ausgeschlossen.
    Mit der Finanzplanung wird eine Entwicklung beendet, in der die Haushaltspolitik im wesentlichen nur noch im Vollzug früherer Einzelentscheidungen bestand, wird die Buchhalteperiode der Finanzpolitik hoffentlich endgültig abgeschlossen. Durch die Finanzplanung sollen die Folgerungen in den kommenden Jahren sichtbar gemacht werden, die sich aus der Erfüllung einer bestimmten Aufgabe ergeben. Durch die längerfristige Gesamtbetrachtung aller Ausgaben wird es möglich, die politischen Schwerpunkte unseres Handelns so zu setzen, daß sie auf die Dauer im Einklang sowohl mit den finanziellen Möglichkeiten wie auch mit den volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten stehen. Der Haushaltsentwurf 1968 beweist, daß die gedankliche Vorwegnahme künftigen Geschehens nicht nur theoretische Spielerei ist. Der Haushaltsentwurf 1968 ist ein Teil, der erste Teil realisierter Finanzplanung.
    Der Übergang zur Erstellung mehrjähriger Finanzprogramme, die den einzelnen Jahreshaushalten vorgeschaltet sind, ist nicht nur für unsere Haushalts- und Finanzpolitik, sondern auch für unsere Gesamtpolitik von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Es wird manchmal so getan, als ob man mit der mittelfristigen Finanzplanung gewissermaßen auf der grünen Wiese hätte beginnen können, also unabhängig von dem, was war, unabhängig von den gegebenen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen und ohne Rücksicht auf die gegebenen Strukturen, sozusagen mit einem finanzpolitischen Kraftakt unter Ausnutzung der angeblichen Gnade des Nullpunkts ein Idealrezept hätte schaffen können, ein Idealrezept, das mit einem Schlag eine grundlegende Sanierung unserer Staatsfinanzen herbeizaubert und darüber hinaus als willkommenes Nebenprodukt eine Globallösung aller aufgestauten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme unseres Staates enthält.
    Der Finanzminister ist kein Magier und kann keine paradiesischen Zustände herbeizaubern.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr! — Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Schmidt [Hamburg] : Es wäre aber schön! — Heiterkeit.)

    — Schön wär's! Die Bundesregierung kann und konnte nichts anderes tun als den Weg aufzeigen, wie auf weite Sicht eine Gesundung der Staatsfinanzen herbeigeführt werden kann, wie auf der Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Zielprojektion und einer Bestandsaufnahme die Ausgabenstruktur an die neuen Ziele einer zukunftsorientierten Wachstumspolitik anzupassen ist. Mittelfristige Finanzplanung ist keine abstrakte Spielerei; sie ist ein Instrument praktischer Politik. Sie zeigt uns auf, wo die kritischen Punkte liegen, wie groß oder wie eng der Spielraum für Entscheidungen mit finanzwirksamen Folgen ist.
    Was wir zuerst und was wir später erledigen wollen, müssen wir politisch selbst entscheiden. Da hilft uns auch kein Computer, da müssen wir Farbe bekennen. Die finanziellen Möglichkeiten und Grenzen sind aber aufgezeigt, und wir unterliegen alle diesem heilsamen Zwang, Prioritäten zu setzen. Wir müssen uns auf vorrangige Aufgaben konzentrieren. Vor den mit der Finanzplanung ausgewiesenen Fakten und Zahlen kann niemand die Augen verschließen; er kann sie auch nicht durch Ignorieren verändern. Durch die Finanzplanung erhalten die Wirkungs- und Entscheidungsmöglichkeiten des Parlaments von der Regierung den ihnen angemessenen Rahmen.
    Es kann und darf nicht übersehen werden, daß dieser erste Versuch einer mehrjährigen Finanzplanung und seine Umsetzung in praktische Politik sicherlich gewisse Verbesserungsmöglichkeiten in der Methodik und der ökonomischen Ausrichtung in sich trägt. Der entscheidende Fortschritt besteht darin, daß die auf ein Jahr begrenzte und durch tagespolitische Zufälligkeiten häufig bestimmte Haushaltspolitik endgültig überwunden sein soll. Man kann diese oder jene Einzelheit der Finanzplanung selbstverständlich und mit Recht kritisieren. Nichts wäre aber beklagenswerter und gefährlicher, als den Stil der letzten Jahre weiterhin frei walten zu lassen.
    Unser Volk und unsere Wirtschaft brauchen Vertrauen in die Zukunft. Das können sie nur gewinnen, wenn der Staatshaushalt in Ordnung ist und jedermann weiß, welche Anforderungen künftig an ihn selbst gestellt werden. Jede Verwässerung des jetzt von der Regierung gefundenen Konzepts wäre der Anfang des Endes dieser Sanierungsmaßnahmen



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    und der Auftakt zum Rückfall in vergangene Sünden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung wird deshalb mit großem Ernst und eindringlicher Entschiedenheit darauf hinwirken, daß erstens der Umfang der Ausgabekürzungen erhalten bleibt,

    (Zustimmung in der Mitte)

    zweitens die Steuerlastquote nicht zu dem Zweck erhöht wird, durch Anziehen der Steuerschraube Ausgabenkürzungen zu vermeiden, was sich auf die Dauer auch als Fehlrechnung erweisen würde,

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP.)

    drittens der Anstieg der den öffentlichen Investitionen dienenden Prozentsätze des Haushalts 1968
    und der folgenden Haushalte nicht vermindert wird

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und viertens nicht in noch stärkerem Maße auf die Kreditfinanzierung ausgewichen wird, um damit andere Schwierigkeiten zu vermeiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der FDP.)

    Die Vorschläge der Bundesregierung über die notwendigen steuerlichen Maßnahmen sind von dem Hohen Hause bereits erörtert worden. Die Maßnahmen zur Verminderung des Ausgabebedarfs werden heute gleichzeitig mit dem Haushaltsentwurf 1968 in Form des Entwurfs eines Finanzänderungsgesetzes 1967 vorgelegt. Dieses Gesetz wirkt — anders als die Haushaltssicherungsgesetze — nicht nur auf das unmittelbar bevorstehende Rechnungsjahr. Die Entlastungen ziehen sich vielmehr — und zwar in jährlich steigendem Umfange — zumindest bis zum Jahre 1971 durch. Die Verpflichtung aber, die mehrjährige Finanzplanung 1968 auf 1972 und 1969 auf 1973 auszudehnen, enthält in sich den Zwang, auch für die Periode nach 1971 bereits langfristige Lösungen der großen Finanzierungsprobleme jetzt anzusteuern.
    Die notwendigen Einschränkungen betreffen die konsumtiven Ausgaben, deren weitgehende gesetzliche Festlegung zu der Unbeweglichkeit der Haushaltspolitik in der Vergangenheit wesentlich beigetragen hat. Mit dem Abbau dieser Ausgabenüberhänge wird zugleich eine Umstrukturierung des Bundeshaushalts angestrebt, und diese soll wieder den Haushalt zu einem geeigneten Instrument einer modernen, vor allem an den Bedürfnissen der Zukunft orientierten Finanzpolitik machen.
    Die Bundesregierung glaubt, mit ihren Vorschlägen zur Haushaltssanierung im Finanzänderungsgesetz den richtigen Mittelweg zwischen dem finanzpolitisch Notwendigen und dem allgemeinpolitisch Vertretbaren gefunden zu haben. Das schließt zwar nicht aus, daß in Einzelpunkten bessere Lösungen gefunden werden könnten. Ich muß jedoch mit allem Nachdruck davor warnen, die auf Dauer angestrebte Sanierung der Bundesfinanzen und die Verwirklichung der Ziele der gesamtwirtschaftlichen Projektion in Gefahr zu bringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deshalb kommen als Alternativen nur solche Regelungen in Betracht, die gleichwertige Lösungen mit Dauerwirkung enthalten. Einschränkungen, durch die der Bundeshaushalt längerfristig entlastet wird, können nicht durch eine einmalige Kürzung etwa im Haushalt 1968 ersetzt werden.

    (Beifall in der Mitte.)

    Dem Überhang der meistens gesetzlich begründeten konsumtiven Ausgaben soll Einhalt geboten werden. Wir müssen uns damit von dem Denken lösen, das dem Heute, dem Tag und der Stunde den Vorrang einräumt. Gleichrangig neben dem Bemühen um den Wohlstand von heute steht das Bemühen um die Erhaltung und Bewahrung des Erreichten und die Sicherung des Fortschritts. In der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung darf es nicht nur Ziel sein, die heutige Produktion zu beleben, sondern darüber hinaus durch verstärkte öffentliche Investitionen namentlich im Bereich der materiellen und geistigen Infrastruktur auch die Grundlagen für die Produktion in der Zukunft zu schaffen. Unsere Wirtschaft kann nur mit staatlicher Hilfe in die Lage versetzt werden, auch die Technik von morgen zu verkaufen, während sie bis jetzt große Erfolge mit dem Verkauf der Technik von heute erzielt hat. Das gilt gerade für die Wachstumsindustrien der Zukunft. Als Bundesminister der Finanzen muß ich allerdings darauf hinweisen, daß Haushaltspolitik in erster Linie Deckung des Staatsbedarfs ist. Aus der Natur der Sache kann der Haushalt deshalb niemals einseitig nur als Instrument etwa der Konjunkturpolitik gesehen werden;

    (Sehr gut! in der Mitte)

    er muß sich jedoch so weit wie möglich in die gesamtwirtschaftlichen Zielsetzungen einpassen. Das haben wir ehrlich versucht und bis jetzt im Rahmen des uns Möglichen erreicht. In dieser Beziehung muß der Haushalt 1968 unter zwei Aspekten gesehen werden, nämlich 1. einem längerfristigen, wachstumspolitischen und 2. einem kurzfristigen, antizyklischen, konjunkturpolitischen.
    Um zu ermessen, welche Aufgaben hier längerfristig auch auf dem Gebiete der Finanzpolitik vor uns liegen, ist es vielleicht nützlich, eine kleine Standortbestimmung vorzunehmen. Mit der Rezession der Jahre 1966/67 ist eine lange Zeitspanne ununterbrochenen wirtschaftlichen Aufstiegs beendet worden. Weiterer wirtschaftlicher Fortschritt fällt uns nicht mehr — wie in der Vergangenheit als selbstverständlich angenommen — in den Schoß. Wie eng der Wachstumsspielraum geworden ist, wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Jahre seit 1950 zurückverfolgt.
    In der Wiederaufbauphase der Jahre von 1950 bis 1955 bestand ein großer Nachholbedarf. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, das große Arbeitskräftepotential, das noch ständig zunahm, wirkten dynamisch. Auf Grund der anfänglich hohen Zahl von Arbeitslosen war eine starke jährliche Zunahme der Erwerbstätigen möglich. Außerdem waren Kapazitätsreserven vorhanden, die oft durch nicht allzu große Investitionsaufwendungen wieder voll für die Erzeugung von Gütern nutzbar gemacht und rasch



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    erweitert werden konnten. In dieser Wiederaufbauphase nahm das Bruttoinlandsprodukt real, d. h. gemessen in konstanten Preisen, im Jahresdurchschnitt um gut 9 v. H. zu.
    In dem Folgezeitraum von 1955 bis 1960 führte die weiterhin dynamische Entwicklung der Nachfrage in vielen Wirtschaftsbereichen bereits zu einer Vollauslastung der Produktionskapazitäten. Auch das Arbeitskräftepotential wurde trotz abnehmender Arbeitslosigkeit und trotz erheblichen Zugangs von neuen Arbeitskräften zunehmend ausgeschöpft. Infolgedessen wurde der Wachstumsspielraum in der Volkswirtschaft gegenüber der ersten Wiederaufbauphase bereits enger. Das durchschnittliche jährliche reale Wachstum betrug aber immer noch rund 61/2 v. H. in diesem Jahrfünft gegenüber 9 v. H. im vorherigen Jahrfünft.
    In der Periode von 1960 bis 1965 haben sich die Wachstumsbedingungen der Volkswirtschaft in der Bundesrepublik grundlegend geändert. Dieser Zeitraum war gekennzeichnet durch eine vollständige Ausschöpfung des Arbeitskräftepotentials. Die Arbeitslosenquote unterschritt bei weitem den früher als Vollbeschäftigung bezeichneten Satz von 3 v. H. Der binnenländische Arbeitsmarkt bot keine wesentlichen Reserven mehr, auch nicht an erwerbsfähigen Frauen oder Zuwanderern. Die Lage am Arbeitsmarkt wurde weiter verschärft durch schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit. In stärkerem Maße mußte auf die Einstellung ausländischer Arbeitskräfte ausgewichen werden. Rationalisierungsinvestitionen nahmen einen größeren Raum ein. Der reale Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts verringerte sich auf durchschnittlich 4,8 v. H.
    In dieser Situation steht die Finanzpolitik vor neuen Aufgaben. Auch mit den Mitteln der Finanzpolitik muß künftig eine zielstrebige Wachstumsförderung betrieben werden. Die Finanzplanung für die Jahre bis 1971, in die der Haushalt 1968 sich organisch einpaßt, ist daher von der Ausgabenseite her aufgestellt. Der Haushalt 1968 liegt mit einem Volumen von 80,7 Milliarden DM um 8,2 % über dem Volumen des Kernhaushalts 1967, d. h. des Haushalts 1967 ohne Einrechnung der besonderen konjunkturpolitischen Maßnahmen. Aber auch bei Einrechnung der beiden Konjunkturprogramme, die das Volumen des Haushalts auf 78,46 Milliarden DM für 1967 erhöhen, beträgt die Ausgabesteigerung für 1968 immer noch knapp 3 %. Diese Steigerungsrate ist nicht nur vertretbar, sie ist auch notwendig. Wir haben im Jahre 1967 Wachstumsverluste hinnehmen müssen, die jedenfalls zum Teil durch ein verstärktes Wachstum im Jahre 1968 ausgeglichen werden müssen. Dabei kommt der durch öffentliche Investitionen herbeigeführten öffentlichen Nachfrage in Zukunft erhöhte Bedeutung zu. Der Anteil der investiven Ausgaben an den Gesamtausgaben soll deshalb von 17,7 % im Kernhaushalt 1967 auf 18,3 % im Jahre 1968 gesteigert werden. Es besteht die begründete Hoffnung, daß bei dieser Ausgabengestaltung die der Zielsetzung der Finanzplanung entsprechende gesamtwirtschaftliche Wachstumsrate im Jahre 1968 erreicht werden kann. Die in den letzten Tagen uns zugegangene Schätzung aller wirtschaftswissenschaftlichen Institute — wenn sie auch unter sich noch erhebliche Unterschiede aufweisen — gibt uns Anlaß zu einer optimistischeren Beurteilung der Lage, daß jedenfalls diese Darstellung, die ich hier gebe, in der Tendenz und im Trend richtig ist.
    Dabei dürfen wir nicht übersehen, daß die öffentlichen Investitionen im Vergleich zu den privaten Investitionen stärkeres Gewicht erhalten und daß darüber hinaus auf lange Sicht gesehen der Anteil der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt — man kann sagen, leider; aber auch das ändert nichts — nicht absinken wird. In unserer hochtechnisierten Wirklichkeit steigen naturgemäß ständig die Anforderungen an die öffentliche Hand. Es geht dabei um den Ausbau zahlreicher öffentlicher Institutionen und Infrastrukturmaßnahmen sowie die Bereitstellung vielfältiger Dienstleistungen durch den Staat. Diese sind für ein weiteres ungestörtes Wachstum der Volkswirtschaft unerläßlich. Nutznießer ist auch die private Wirtschaft, die darauf angewiesen ist.
    Die Notwendigkeit, die öffentlichen Investitionen im Infrastrukturbereich zu steigern, ist nicht etwa nur ein spezifisch deutsches Problem. Diese Entwicklung ist in allen modernen Industriestaaten zu beobachten. Wir wollen uns bewußt dieser Entwicklung stellen. Unsere Entscheidung kann deswegen nur ein Ja zur Wachtumsförderung sein, wie sie mit der Finanzplanung angestrebt und mit dem Haushalt 1968 praktisch in Angriff genommen wird.
    Der zweite tragende Gesichtspunkt für die Haushaltsgestaltung 1968 ist die konjunkturpolitische Komponente. Die im Jahre 1967 entschlossen begonnene antizyklische Politik zur Bekämpfung der aufgetretenen Rezessionserscheinung, die fühlbare Arbeitslosigkeit herbeizuführen drohte, wird folgerichtig fortgeführt. Insofern müssen die Jahreshaushalte 1967 und 1968 einschließlich der Konjunkturprogramme . im Zusammenhang gesehen werden. Die konjunkturpolitischen Sondermaßnahmen des Jahres 1967 —, das 1. Investitionsprogramm —, die Eröffnung besonderer, befristeter Abschreibungsmöglichkeiten für neue Investitionen der Wirtschaft — das 2. Konjunktur- und Strukturprogramm — sind Ihnen allen bekannt.
    Durch die beiden konjunkturpolitischen Programme ist das Haushaltsvolumen des Jahres 1967 gegenüber 1966 um fast 13 % ausgedehnt worden. Die Steigerung der investiven Ausgaben von 1966 auf 1967 betrug über 37 %. Bereits heute können wir mit Befriedigung feststellen, daß es gelungen ist, mit diesen Maßnahmen nicht nur den Konjunkturabschwung aufzufangen, sondern auch die Grundlagen für eine konjunkturelle Wiederbelebung zu legen. Wenn gerade in jüngster Zeit die wirtschaftliche Entwicklung im Jahre 1968 wieder optimistischer beurteilt wird, so ist das eine Bestätigung dafür, daß die Vertrauenskrise zwischen Staat und Wirtschaft überwunden ist, ist auch eine Mahnung, im Sprachgebrauch mit Worten wie „Krise" oder Katastrophe" sich sehr sorgsam zurückzuhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Nach der jüngsten Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute wird für das Jahr 1968 eine Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts von nominal 6,8 % erwartet. In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine solche von 6,5 %unterstellt. Ich halte das für ein erfreuliches Zeichen, für eine Bestätigung, daß die dem Haushalt 1968 zugrunde liegenden Steuerschätzungen realistisch sind und aus heutiger Sicht keine Reserven enthalten. Entsprechend der bisherigen Übung werden — das möchte ich sehr deutlich sagen — vor der zweiten Lesung die Steueransätze von dem Arbeitskreis Steuerschätzung, dem auch diese vier Institute angehören, überprüft und die Ergebnisse dem Hohen Hause mitgeteilt werden.
    Trotz aller Hoffnungen, die wir haben, sieht es aber nicht danach aus, daß der nächste Wirtschaftsaufschwung gleich zu Beginn des kommenden Jahres mit voller Wucht einsetzt. Ich warne vor dem Irrglauben, gewisse vorgeschlagene Sparmaßnahmen könnten im Hinblick auf die Anzeichen einer Konjunkturbelebung etwa überflüssig werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wer so rechnet, täuscht sich und andere. Bürger und Wirtschaft müssen Gewißheit über die kommenden erfreulichen oder unerfreulichen Maßnahmen des Staates erhalten. Das Risiko wirtschaftlichen Vorausdenkens ist ohnehin bei der überaus komplizierten Materie außerordentlich stark. Investitionsentscheidungen, die ein Unternehmen auf längere Zeit festlegen, können nicht gefällt werden, wenn auch noch der Staat über die künftige Steuer- und Sozialpolitik keine zuverlässige Auskunft gibt. Jetzt braucht unsere Wirtschaft Ruhe und Zeit. Ihre „Selbstheilungskräfte" müssen wirksam werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie muß in Ruhe ihre Dispositionen treffen und Vertrauen in die Wirtschafts- und Finanzpolitik haben können. Darum sollten wir alle Störungen vermeiden. Keine weiteren Manipulationen an der Steuerschraube, keine anderen wirtschaftspolitischen Eingriffe!
    Mit großer Sorge betrachte ich — ich kann bei dieser Gelegenheit nicht daran vorbeigehen — die sich zuspitzende Entwicklung in der Tarifpolitik, besonders in der Metallindustrie.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Im Falle eines ernsthaften Konflikts muß befürchtet werden, daß die konjunkturelle Wiederbelebung nicht das angestrebte Maß erreicht. Das würde aber bedeuten, daß die von uns eingeleitete Politik zur Stabilisierung der Finanzen geschwächt und gefährdet würde. Ich muß deshalb auch als Finanzminister alle Beteiligten mit Nachdruck an ihre Verantwortung gegenüber der Gesamtwirtschaft erinnern und sie bitten, alles zu tun, um eine ungefährliche wirtschaftliche Entwicklung, von der beide Partner abhängen, zu gewährleisten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es wäre verhängnisvoll, wenn auf diese Weise die konjunkturpolitische Tätigkeit der Bundesregierung durchkreuzt würde, die ja mit dem Ablauf des Jahres 1967 nicht schlagartig abreißt. Sicherlich wird sich die Durchführung des Zweiten Konjunkturprogramms bis in das Jahr 1968 hinein erstrecken. Zum anderen bietet das Ausgabevolumen des Haushalts 1968 die Gewähr für eine gleichmäßige Auslastung der Kapazitäten, soweit öffentliche Investitionen in Frage stehen. Dies sei ohne Vorbehalt der privaten Wirtschaft gesagt, die sich in ihren Dispositionen nach öffentlichen Aufträgen oder sonstwie nach dem Haushaltsgebaren auch des Bundes richten muß.
    Die konjunkturpolitische Komponente des Haushalts 1968 kommt besonders in der hohen Kreditfinanzierung zum Ausdruck. Wie schon das Jahr 1967 wird auch das Jahr 1968 gekennzeichnet sein durch eine hohe Neuverschuldung insbesondere im Bereich der kurz- und mittelfristigen Kredite. In der rezessiven Phase seit Herbst 1966 durften wir es uns nicht leisten, die Ausgaben des Bundes ausschließlich nach den zurückbleibenden Steuereinnahmen auszurichten. Es war das klare Gebot einer antizyklischen Finanzpolitik, durch zusätzliche haushaltspolitische Maßnahmen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einzuwirken. Mit Hilfe einer erhöhten Kreditfinanzierung mußte eine expansive staatliche Ausgabenpolitik betrieben und den bereits einsetzenden deflatorischen Effekten entgegengetreten werden, wie auch die Bundesbank mehrmals und nachdrücklich festgestellt hat. Das war nicht nur erforderlich zur Stabilisierung der Inlandsnachfrage, es war auch ein außenwirtschaftliches Gebot. Es galt zu verhindern, daß die Bundesrepublik durch eine länger anhaltende Rezession zu einem Störungsfaktor im internationalen Wirtschaftsleben wurde. Deshalb ist eine expansive Kreditfinanzierungspolitik des Bundes auch in den Empfehlungen der OECD und der EWG gefordert worden. Die entschlossene Hinwendung der Bundesregierung zu einer antizyklischen Finanzpolitik ist voll von der Deutschen Bundesbank unterstützt worden, was ich mit Dank hier öffentlich vermerken darf.
    Im Haushalt 1968, in dem eine Kreditrate von insgesamt 7,4 Milliarden DM vorgesehen ist, soll mit der hohen kurzfristigen Neuverschuldung die im Jahre 1967 begonnene expansive Ausgaben- und Kreditfinanzierungspolitik folgerichtig fortgesetzt werden. Das ist notwendig, da die konjunkturell bedingten Steuerausfälle des Jahres 1967 auf Grund der Basisverschlechterung auch bis in das Jahr 1968 hineinwirken; es ist notwendig, um das für 1968 vorgesehene Ausgabenniveau zu halten, um im Jahre 1968 eine gesunde wirtschaftliche Ausgangsbasis für die Finanzplanung zu gewinnen und um in die angestrebte Wachstumsphase überzuleiten. Der besondere konjunkturpolitische Charakter der Verschuldung der Jahre 1967 und 1968 wird dadurch deutlich, daß die hohe kurzfristige Neuverschuldung in der mittelfristigen Finanzplanung auf diese beiden Jahre beschränkt bleibt.
    Wie in der Haushaltspolitik insgesamt, gibt es auch in der Kreditfinanzierungspolitik neben dem nur kurzfristig geltenden konjunkturpolitischen Aspekt auch einen längerfristigen, wachstumspoliti-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    schen Aspekt. Für den gesamten Zeitraum der Finanzplanung bis 1971 ist auf der Einnahmeseite eine wesentliche Ausweitung der Kreditfinanzierung vorgesehen. Das ist die korrespondierende Maßnahme zu den in der Finanzplanung vorgesehenen Ausgabensteigerungen zur Erreichung der langfristigen Wachstumsziele. Eine Finanzierung öffentlicher Aufgaben über kürzerfristige Kredite muß allerdings für außergewöhnliche konjunkturelle Situationen vorbehalten bleiben. Dementsprechend ist vorgesehen, die längerfristigen Nettokreditaufnahmen von annähernd 0,6 Milliarden DM im Jahre 1967 in den folgenden Jahren bis auf 1,8 Milliarden DM im Jahre 1971 zu steigern. Den daneben vorgesehenen, geringen kürzerfristigen Kreditaufnahmen ab 1969 fällt nur noch eine ergänzende Rolle zu. Sie sollen die vollständige Finanzierung des gesamtwirtschaftlich für notwendig erachteten Ausgabevolumens sicherstellen.
    Entsprechend der Zielsetzung, die öffentlichen Investitionen wesentlich zu verstärken, ist in den Jahren 1967 bis 1971 eine zusätzliche Nettoneuverschuldung, d. h. eine Neuverschuldung abzüglich der kreditmarktwirksamen Tilgungen, von insgesamt 21 Milliarden DM vorgesehen. Mißt man diese Neuverschuldung des Bundes mit den aus der Vergangenheit gewohnten Maßstäben, so mag das Ausmaß der geplanten Nettokreditaufnahmen sehr hoch erscheinen. So machten die gesamten Anleiheaufnahmen des Bundes nach Abzug der Anleihetilgungen im Zeitraum der Jahre 1952 bis 1956 rund 2 Milliarden DM, 1957 bis 1961 sogar nur 1,5 Milliarde DM und 1962 bis 1966 annähernd 7 Milliarden DM aus. Die investiven Aufgaben wurden in der Vergangenheit weitgehend aus Steuermitteln finanziert. Das wird auch in den kommenden Jahren noch der Fall sein, wenn auch in etwas geringerem Maße.
    Der vorgesehenen Nettoneuverschuldung des Bundes von insgesamt rund 21 Milliarden DM in der Zeit von 1967 bis 1971 stehen investive Ausgaben von fast 83 Milliarden DM gegenüber. Das bedeutet, daß auch in den Jahren bis 1971 die investiven Ausgaben des Bundes zu lediglich 25 % aus Kreditmitteln finanziert werden. Diese Finanzierungsweise mag mutig genannt werden, sie kann aber keineswegs als unsolide angesehen werden. Der Anteil der Zinszahlungen an den Gesamtausgaben des Bundes, der den wesentlichen Maßstab für eine verantwortliche Kreditfinanzierungspolitik abgibt, wird mit durchgängig 3 % in den Jahren 1968 bis 1971 praktisch unverändert bleiben. Die Tilgungsaufwendungen werden allerdings spürbar zunehmen, und zwar von 3 % des Haushaltsvolumens im Jahre 1968 auf rund 5 % im Jahre 1971.
    Es wird allerdings nicht möglich sein, in dem Zeitraum bis 1971 die hohen Tilgungsverpflichtungen aus den konjunkturpolitisch bedingten kurzfristigen Kreditaufnahmen vor allem der Jahre 1967/1968 voll aus den zu erwartenden ordentlichen Einnahmen — sprich Steuereinnahmen — zu finanzieren. Ein solches Vorgehen würde die Ausgabemöglichkeiten des Bundes für andere Zwecke, insbesondere für Investitionen, in unvertretbarer Weise einschränken. Es ist deshalb vorgesehen, in den kommenden Jahren durch neue Kreditaufnahmen Umfinanzierungen vorzunehmen, die die Tilgungsbelastungen des Bundes in tragbaren Grenzen halten.
    Im übrigen besteht gerade im Bereich der Umfinanzierungen ein weiter Spielraum für antizyklische Aktivität. Ich möchte keinen Zweifel daran lassen, daß die Bundesregierung im Falle einer konjunkturellen Entwicklung, die die Grenzen der angestrebten Wachstumsziele überschreitet und Gefahren für das gleichzeitig angestrebte Ziel der Preisstabilität mit sich bringt, mit allem Nachdruck zusätzliche Steuermittel für eine vorzeitige und verstärkte Schuldentilgung einsetzen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist die zweite Bewährungsprobe. Die Bundesregierung ist nicht gewillt, verstärktes Wachstum durch eine schleichende Inflation, d. h. eine ständig hohe Preisauftriebsrate, zu erkaufen.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Deshalb dürfen Steuermehreinnahmen gegenüber den jetzt zugrunde gelegten Erwartungen nicht dazu verwendet werden, konsumtive Ausgaben zu verstärken, auch nicht dazu, vorgenommene Ausgabenkürzungen rückgängig zu machen, beabsichtigte zu unterlassen, beseitigte Dynamisierungseffekte wieder einzuführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung erwartet, daß sie bei diesem Bemühen die volle Unterstützung des ganzen Hohen Hauses findet.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun zu den Ausgabenschwerpunkten. Die Diskussion, besonders der letzten Wochen, hat den fatalen Eindruck hinterlassen, als ob wir einerseits einem sozialen Ruin entgegenlaufen würden, andererseits aber auch auf dem besten Wege wären, in den Abgrund eines totalen Versorgungsstaates abzugleiten. Der Bundesregierung wird dazu noch der Vorwurf gemacht, daß sie aus kurzfristigen finanziellen Erwägungen oder, wie man immer so schön sagt, aus fiskalischer Denkweise heraus sozialpolitische Tatsachen schaffen wolle, die nur schwer wieder zu korrigieren seien.
    Die Bundesregierung will nichts anderes als eine Politik der beständigen sozialen Sicherheit auf gesunder Grundlage fortführen. Der eindrucksvollste Beweis dafür ist die Tatsache, daß die Sozialausgaben auch 1968 weiterhin die Spitze im Bundeshaushalt einnehmen.
    Gerade durch die Leistungen im Sozialbereich werden für die finanzielle Situation des Bundes wie für unsere Volkswirtschaft überhaupt größte Probleme aufgeworfen, bei uns und anderswo. Der überproportionale Anstieg der Sozialleistungen, die sich in den Haushalten des Bundes und der übrigen Gebietskörperschaften, im Haushalt des Lastenausgleichsfonds und in den Haushalten der verschiedenen Träger der Sozialversicherung niederschlagen, ist seit Jahren Gegenstand besonderer Sorge. Diese Erscheinung ist auch in anderen Industriestaaten zu



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    beobachten. Ein immer größerer Teil unseres Sozialprodukts wird durch diese Leistungen in Anspruch genommen. Dieser Anteil betrug 1950 noch 11,6 % des Bruttosozialprodukts; er war 1966 bereits auf 14,4 % gestiegen und hat sich 1967 auf 16,1 % erhöht. Aus dem in Zukunft sich ändernden Altersaufbau unserer Bevölkerung werden sich zusätzliche Probleme ergeben.
    Um die Entwicklung in den Griff zu bekommen, schlägt die Bundesregierung im Finanzänderungsgesetz Maßnahmen vor, durch die gerade die im Interesse der einzelnen Berechtigten dringend erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Leistungsträger sichergestellt und durch die zugleich die Belastung des Bundes in tragbaren Grenzen gehalten werden sollen.
    Die Bundesregierung hat weder eine soziale Demontage in Betracht gezogen — ein solcher Eindruck wurde nur von jenen erweckt, die ständig das Bedürfnis haben, auf die Barrikaden ihrer eigenen Schlagworte zu steigen —,

    (Beifall in der Mitte)

    noch lautete für uns die Alternative: hie totaler Versorgungsstaat, hie freiheitliche Sozialpolitik. Beides sind Schlagworte. Es war weder die Absicht der Bundesregierung, noch bestand kurzfristig die Möglichkeit, zugleich mit der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung fällig gewordene, dringliche, vielleicht sogar überdringlich gewordene Reformen auf sozialpolitischem Gebiet gleichzeitig in allen Einzelheiten schon auszuarbeiten und durchzuführen.
    Es besteht kein Zweifel, daß wir uns in der Zukunft darüber Gedanken machen müssen, wie z. B. im Bereich der allgemeinen Rentenversicherungen verschiedener Art bei der immer aus verschiedenen Gründen sich ändernden Bevölkerungspyramide die auf uns zukommenden Belastungen finanziell getragen werden können, ebenso wie es auf die Dauer notwendig sein wird, ausgewogene Vorschläge für eine langfristige Neuordnung des Familienlastenausgleichs zu erarbeiten.
    Mit der Aufstellung der Finanzplanung ist die Bundesregierung für die nächsten vier Jahre auf diesem Gebiet wahrlich nicht arbeitslos geworden. Sie hat auch nicht alle notwendigen Reformen in ferne Zukunft abgeschoben. Niemand wird einem Mann wie Müller-Armack die soziale Gesinnung und das Ethos der sozialen Verantwortung absprechen. Man sollte deshalb einen mahnenden, damals von nur wenigen ernstgenommenen Satz aus seiner Denkschrift des Jahres 1966 ernster nehmen, als es weithin geschehen ist. Dieser Satz heißt — ich zitiere ihn wörtlich:
    Der soziale Status eines Landes hängt auf die Dauer nicht von übersteigerten Sozialausgaben ab, sondern von der Fähigkeit einer gesunden Wirtschaft, Gewinne zu erzielen, zu investieren und damit das gesamte Einkommensniveau zu erhöhen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Was wir tun konnten, war, erst einmal ,die Weichen zu stellen. Jetzt können die Züge in der Zukunft in die richtige Richtung fahren. Wir bedienen uns bisweilen einer seltsamen Hektik und meinen, es könnten hier und heute alle Probleme auf einmal gelöst werden und möglichst so, daß wir die jeweils beste Lösung jeweils einer Frage in jeweils einem anderen Staate bei uns für alle Fragen zugleich übernehmen könnten.
    Im sozialen Bereich ging es zunächst einmal darum, angesichts der Not der Stunde einige brauchbare Lösungen zu finden, die sachlich richtig, in ihrer öffentlichen Wirkung überzeugend und sozial ausgewogen waren. Es ist eine Utopie zu glauben, daß solche Lösungen konfliktfrei sein könnten. Auf diesem Gebiet gibt es nichts mehr, was von vornherein konfliktfrei wäre oder sich in der Diskussion konfliktfrei gestalten würde. Natürlich bleibt auch weiterhin richtig, daß der Leistungswille, der Start des einzelnen sich dann am besten entfalten kann, wenn er nicht durch allzu schwere „fiskalische Bleiklötze" gehemmt wird. Wir können aber auch die Augen nicht davor verschließen, daß es nur noch wenige in unserer Gesellschaft gibt, die in der Lage sind, allen vielfältigen Risiken des Lebens allein aus eigenen Mitteln begegnen zu können. Ein auch nur oberflächlicher Blick auf die Sozialverhältnisse in der Bundesrepublik zeigt, daß die gesellschaftlichen Voraussetzungen, auf denen die Bismarcksche Sozialgesetzgebung aufbaute, heute längst nicht mehr gegeben sind. Aus der bürgerlichen Besitzgesellschaft mit starken ständischen Unterschieden und Differenzierungen ist die am Wirtschaftserfolg teilhabende moderne Arbeitnehmergesellschaft geworden. Das ist ein Ergebnis der Politik, die der Bund in den Jahren nach 1949 konsequent getrieben hat.
    Für die Gestaltung der sozialen Sicherheit gilt es, daraus auf weite Sicht Konsequenzen zu ziehen. Es muß uns gelingen, die Umverteilungsprozesse in unserem sozialen Sicherungssystem Zug um Zug mit den steigenden Masseneinkommen zurückzudrängen und das im Markt verdiente Leistungseinkommen zur Grundlage der Sicherung des einzelnen in höherem Maße zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn der Regierung der Vorwurf gemacht wird, sie betrachte die Sozialpolitik zu sehr aus finanz-
    und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, dann kann ich darauf nur erwidern, daß allein eine erfolgreiche Finanz- und Wirtschaftspolitik eine gute Sozialpolitik überhaupt ermöglicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist eine Binsenwahrheit, daß sich ohne wirtschaftliches Wachstum und ohne eine stabile Währung eine fortschrittliche Sozialpolitik nicht verwirklichen läßt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte ausdrücklich beides erwähnen: Wachstum und Stabilität. Eine fortschrittliche Sozialpolitik ist, wenn nur das eine oder andere gegeben wird, nicht durchzuführen. Von einer wirtschaftlichen Stagnation oder Rezession werden im übri-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    .gen die sozial Schwachen am ersten und am stärksten getroffen.
    Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik befinden sich in einer komplementären Abhängigkeit und müssen sich darum, wenn sie die ihnen gestellten Ziele erreichen wollen, auch gegenseitig ergänzen.
    Was wir daher in Zukunft brauchen, ist auch ein Sozialbudget.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Es muß ein Überblick erarbeitet werden über den gesamten künftigen Sozialbedarf. Das allgemeine Unbehagen über die Sozialpolitik der letzten Jahre hatte nicht zuletzt seinen Grund in ihrer wuchernden Unübersichtlichkeit und mangelnden Abstimmung mit der ökonomischen Leistungsfähigkeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

    Die Sozialleistungen des Bundes liegen bei Berücksichtigung der Zuschüsse zur Sozialversicherung und zur Altershilfe für Landwirte, bei Berücksichtigung der Kriegsopferversorgung, der Kriegsopferfürsorge, der Aufwendungen für den Lastenausgleich sowie des gesetzlichen Kindergeldes, die im Haushaltsentwurf 1968 ein Volumen von 21,8 Milliarden DM ausmachen, immer noch um 1,7 Milliarden DM über dem Ansatz des Jahres 1967. Es soll nicht geleugnet werden, daß die vorgesehenen sozialpolitischen Maßnahmen das Ergebnis eines politischen Kompromisses sind. Dars darf jedoch über die positiven, in die Zukunft weisenden Komponenten nicht hinwegtäuschen.
    So sind z. B. für die knappschaftliche Rentenversicherung Lösungen gefunden worden, die Ansatzpunkte in Richtung einer dauerhaften Umgestaltung der Knappschaft enthalten, wie sie dann auch wirtschaftlich vertretbar und finanziell verkraftbar ist.
    Im Bereich des Mutterschutzes werden an die Stelle der Provisorien der letzten Jahre klare Rechtsverhältnisse gesetzt, die zu einer für die Krankenkassen und den Bund tragbaren Dauerlösung führen und den Berechtigten auch noch gewisse Leistungsverbesserungen bringen. Der zur Entlastung der Krankenkassen vorgesehene Verzicht auf weitere Leistungsverbesserungen bedeutet für die Berechtigten keinen Eingriff in den Besitzstand, da die entsprechenden Regelungen noch nicht in Kraft getreten waren.
    Die von der Bundesregierung für die Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten vorgeschlagenen Maßnahmen stellen noch keine Dauerlösung der hier besonders schwierigen finanziellen, rechtlichen und verwaltungstechnischen Probleme über das Jahr 1971 hinaus dar. Immerhin werden durch eine wohl abgewogene Kombination von Einzelmaßnahmen die vordringlichsten Ziele erreicht, nämlich die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Rentenversicherungsträger für die nächsten Jahre, die Lösung des Problems der Rentnerkrankenversicherung in Verbindung mit einer Verbesserung der Finanzlage der Krankenkassen und schließlich die im Rahmen der Finanzplanung unvermeidliche Verminderung der Wachstumsraten des Bundeszuschusses.
    Gerade die Vorschläge der Bundesregierung im Bereich der Rentenversicherung und der Knappschaft bilden, was nicht überraschend war, den Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen, obwohl schon diese Mindestvorschläge der Regierung wegen der Ungewißheit über die Entwicklung noch mit zusätzlichen Risiken behaftet sind. Ich habe alle Stellungnahmen sorgfältig verfolgt. Mir ist aber bisher keine annehmbare, nach Umfang und Dauer gleich wirksame Alternativlösung bekanntgeworden.
    Ich möchte ausdrücklich erklären, daß die Bundesregierung ihre Überlegungen wahrlich nicht für der Weisheit letzten Schluß hält, daß sie nur nach den vier Prinzipien, die ich zu Eingang meiner Rede genannt habe, die Finanzpolitik der nächsten Jahre gestalten will und daß sie nicht glaubt, eine Perle aus ihrer Krone zu verlieren, wenn nach Umfang und Dauer gleich wirksame, aber bessere Lösungen im Zuge der parlamentarischen Beratung gefunden werden. Bis jetzt sind sie uns allerdings noch nicht bekanntgeworden.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Sie sind auch noch nicht gefaßt, Herr Finanzminister! Nun warten Sie mal ab, was das Parlament dabei zustande bringt!)

    — Sie werden noch Gelegenheit haben, an dieser Stelle darüber zu reden. Bei Ihrer bekannten Genialität und auch Entwicklungsfähigkeit habe ich nicht den leisesten Zweifel, daß Sie dieser Aufgabe Ihre ganz besondere Aufmerksamkeit widmen werden.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Das klingt schon viel besser, was Sie jetzt gesagt haben!)

    — Ich habe Ihnen noch nie die Entwicklungsfähigkeit abgestritten.
    Die 4%ige Beteiligung der Rentner an den Kosten der Krankenversicherung wird angegriffen; sicherlich keine populäre, aber eine notwendige Maßnahme, wenn die bisherige Rentenformel aufrechterhalten bleiben soll. Die hierzu vorgeschlagenen „Ersatzmaßnahmen" sind insgesamt gesehen finanzpolitisch
    — ich muß das hier sagen, weil ich die Regierungsvorlagen zu vertreten habe — unzulänglich und sozialpolitisch nicht überzeugend. Außerdem hat die darüber geführte Polemik eines erreicht: Es ist nämlich durch die Wahl der Schlagworte der Eindruck erweckt worden, als müßten die Rentner aus ihrem gegenwärtigen Besitzstand diesen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die Tatsache, daß die Renten zunächst um 8,1 % erhöht und dann aus diesem Gesamtbetrag einschließlich der Erhöhung rund die Hälfte des Erhöhungsbetrages entrichtet werden soll, ist demgegenüber weitgehend aus dem Bewußtsein verdrängt worden. Im Ergebnis verbleibt den Rentnern erfreulicherweise immer noch ein Mehr von rund 4 % gegenüber 1967.
    Es wird vorgeschlagen, den Rentenbeginn um einen Monat zu verschieben. Dieser Vorschlag ist zu prüfen unter dem Aspekt, welche stärkere finan-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    zielle Belastung der Sozialhilfeträger durch diese Verschiebung entstehen würde.
    Oder nehmen Sie die Erhöhung der Rezeptgebühren! Wenn das finanzielle Ergebnis dieser Maßnahme für die Krankenversicherung einigermaßen befriedigend sein soll, dann müssen auch die Rentner, und zwar alle Rentner, in den Kreis der Gebührenpflichtigen einbezogen werden. Es ist die Frage, ob es eine echte Alternative gegenüber dem Regierungsvorschlag ist, wenn auf diese Weise alle Rentner und gerade die kranken Rentner besonders getroffen werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.) Darüber muß gesprochen werden.

    Neuerdings ist zur Diskussion gestellt, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ad hoc spürbar anzuheben und dann weiterhin zu dynamisieren. Das bedeutet — was in der gegenwärtigen Situation niemand wünschen kann — eine zusätzliche Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit Sozialbeiträgen. Das bedeutet aber auch höhere Ansprüche der Berechtigten und damit höhere Belastung der Träger der Rentenversicherung in der Zukunft.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Offen bleibt im übrigen bei allen Vorschlägen, wie die zum Ausgleich des Haushalts notwendigen Einsparungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung erreicht werden sollen. Die mir bisher bekanntgewordenen Alternativen sind in diesem Punkte unzureichend.
    Nicht annehmbar ist auch der Vorschlag, statt der Herabsetzung der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherungen wieder Schuldbuchforderungen zuzuteilen, die erst ab 1972 verzinst und getilgt werden sollen. Mit einer solchen Maßnahme ist die langfristige Konsolidierung der Bundesfinanzen unvereinbar. Das wäre ein bedauerlicher Rückfall in gewisse Methoden, es wäre auch ein Verstoß gegen die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ordnung der Bundesfinanzen angestrebten politischen Prioritäten und Zielsetzungen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, daß ich auch die neuerdings in die Debatte geworfene Erhöhung der Ergänzungsabgabe als Alternative zu den Vorschlägen der Bundesregierung unter keinen Umständen für vertretbar halte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die von der Bundesregierung bisher vorgeschlagenen Steuererhöhungen finden ihre Rechtfertigung ausschließlich in der Notwendigkeit, die im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung angestrebte Wiederherstellung eines dauerhaften Haushaltsgleichgewichts zu verwirklichen und die Finanzierung der auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht notwendigen und vertretbaren Ausgaben sicherzustellen. Eine .Steuererhöhung ausschließlich zu dem Zweck, unterbliebene Kürzungen im Bereich der konsumtiven Bundesausgaben auszugleichen, würde nicht nur die in der Finanzplanung vorgesehene Erhöhung des Anteils der Investitionsausgaben im Bundeshaus-
    halt beeinträchtigen. Sie würde vor allem die bislang erreichte Übereinstimmung der mehrjährigen Finanzplanung mit den für die kommenden Jahre angestrebten volkswirtschaftlichen Zielen in Frage stellen. Damit ist niemandem gedient, am allerwenigsten den Betroffenen selbst. Eine weitere Verbesserung der Rentenleistung ist in der Zukunft nur dann gesichert, wenn die angestrebten gesamtwirtschaftlichen Ziele erreicht werden. Durch zusätzliche Steuererhöhungen dürfen wir uns dafür nicht die Grundlagen entziehen.
    Es muß unser Bestreben sein, bereits in diesem Jahre für die Rentenversicherung in möglichst großem Umfang dauerhafte Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten.
    Bei der angespannten Finanzlage des Bundes wie auch der Länder erschien auch eine Korrektur der jetzigen Wohngeldregelung notwendig. Die seinerzeit getroffene Regelung für die Gewährung des Wohngeldes konnte auf keinerlei Erfahrungen oder statistischen Unterlagen aufbauen. Inzwischen hat sich gezeigt, daß die Wohngeldleistungen zu einem laufend steigenden Finanzbedarf geführt haben, der die ursprünglichen Erwartungen und Schätzungen erheblich übertroffen hat. Dieser Entwicklung wollte die Bundesregierung mit den Ihnen bekannten Maßnahmen — die, wie ich betonen darf, einstimmig beschlossen worden sind — entgegentreten. Wegen der gegen diesen Vorschlag erhobenen Einwendungen wird die Bundesregierung sich im Laufe des weiteren Verfahrens an der Prüfung beteiligen, ob die Kürzung beim Wohngeld unter der Voraussetzung eines anderweitigen Ausgleichs in demselben Bereich ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden kann. Dabei verstehe ich unter Ausgleich echte Ausgabenkürzungen.
    Die Notwendigkeit zur längerfristigen Bereinigung und Umschichtung in der Zusammensetzung der Bundesausgaben macht leider auch gewisse, allerdings bescheidene Eingriffe im Bereich des Familienlastenausgleichs unvermeidlich. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß auch über diese Maßnahme im Kabinett Einigkeit bestanden hat.
    Der vorgeschlagenen Einführung einer Einkommensgrenze beim Kindergeld liegt die Überlegung zugrunde, daß die Zahlung von Kindergeld bei Beziehern hoher und höchster Einkommen weniger dringlich ist, zumal sich bei diesen Familien die Kinderfreibeträge des Einkommensteuerrechtes zunehmend progressiv auswirken. Dieser sicherlich richtige Gedanke gilt übrigens nicht nur für das Kindergeld, er gilt auch für andere Bereiche.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Aufgabe der Bundesregierung wird es nunmehr sein, im Rahmen der von diesem Hohen Hause geforderten Überprüfung und Neugestaltung des Familienlastenausgleichs eine brauchbare Dauerlösung zu finden. Ohne dem Ergebnis der Überlegungen der Bundesregierung vorgreifen zu wollen, könnte ich mir eine Regelung vorstellen, die innerhalb der von der Finanzplanung gezogenen Grenzen zu einer stärkeren Konzentration der Kindergeldleistungen auf diejenigen Familien führt, die besonders darauf



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    angewiesen sind. Hier scheint mir noch ein gewisser Spielraum für weitere Überlegungen zu bestehen.
    Die weltpolitische Lage erfordert von uns auch weiterhin hohe Aufwendungen für die äußere Sicherheit. Die Ausgaben für die militärische und zivile Verteidigung nehmen deshalb auch in den Jahren 1968 bis 1971 einen breiten Raum im Bundeshaushalt ein. 1968 werden die gesamten Verteidigungsausgaben 21,7 Milliarden DM betragen, wenn man die Aufwendungen für militärische Verteidigung, für Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt alliierter Streitkräfte, Ausgaben für die zivile Verteidigung sowie für die Berlinhilfe zusammennimmt. Die Verfügungssumme für die militärische Verteidigung wird dabei im Jahre 1968 gegenüber dem laufenden Jahr nicht abnehmen, sondern — wenn auch nur um 1,1 % —wachsen und in den Jahren ab 1969 wieder stärker steigen.
    Die Ist-Entwicklung der Verteidigungsausgaben in den Jahren 1963 bis 1966 zeigt folgendes Bild: 1963 17,8 Milliarden DM, 1964 17,1 Milliarden DM, 1965 17,4 Milliarden DM, 1966 18,1 Milliarden DM. Demgegenüber werden sich die für Verteidigungszwecke bereitstehenden Verfügungssummen einschließlich der nach den USA überwiesenen Beträge im Rahmen der Finanzplanung wie folgt entwickeln: 1967 18,5 Milliarden DM — ohne Investitionshaushalte —, 1968 18,7 Milliarden DM, 1969 20,1 Milliarden DM, 1970 21,3 Milliarden DM, 1971 22 Milliarden DM.
    Es kann keine Rede davon sein, daß die Bundesrepublik ihre Verteidigungsanstrengungen in den nächsten Jahren vermindert oder ihr Bündnisengagement abbauen will.
    Der Streit, der sich an der echten oder vermeintlichen Notwendigkeit einer neuen Bundeswehrkonzeption entzündet hat, war bedenklich. Er hat bewiesen, daß wir die Probleme einer modernen Verteidigung noch nicht immer von sachfremden Bezügen zu lösen vermögen. Es ist das Schicksal aller Armeen der Neuzeit, sich einem ständigen Anpassungs- und Umwandlungsprozeß unterwerfen zu müssen.
    Zwar liegt eine auf die mehrjährige Finanzplanung bis 1971 abgestellte militärische Umplanung aus den Ihnen allen bekannten Gründen noch nicht vor. Wie Sie wissen, ist jedoch der Bundesminister der Verteidigung zur Zeit damit befaßt, ins einzelne gehende Vorschläge und Vorstellungen zu erarbeiten, die sowohl unseren Bündnisverpflichtungen als auch unseren finanziellen Möglichkeiten gerecht werden. Es wird das Ziel sein müssen, im Rahmen des uns innerhalb des westlichen Bündnisses gestellten Auftrages die zur Verfügung stehenden Mittel in optimaler Weise, mit dem höchsten Wirkungsgrad einzusetzen.
    Es geht hier vor allem auch darum, das in den letzten Jahren sprunghaft schlechter gewordene Verhältnis von Investitionsausgaben zu Betriebskosten zu verbessern.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Die Absicht, die Betriebskosten zu senken und die Investitionsausgaben zu erhöhen, wird im Haushaltsentwurf 1968 sowie im Finanzänderungsgesetz in Zahlen deutlich.
    Auch in Zukunft wird es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung sein, den weiteren Wiederaufbau Berlins nachhaltig zu fördern und auf diese Weise zur Erhaltung der Lebensfähigkeit dieser Stadt beizutragen. Wir können die Augen vor den äußeren und inneren Schwierigkeiten, denen diese Stadt gewachsen sein muß, nicht verschließen. Die Bundesregierung wird deswegen im Jahre 1968 ihre Bemühungen zugunsten Berlins noch verstärken. Dementsprechend wird die Bundeshilfe — Bundeszuschuß und Bundesdarlehen — von 2,300 Milliarden DM im Jahre 1967 auf 2,415 Milliarden DM gesteigert. Daneben werden auch weiterhin Anleihen Berlins vom Bund in beträchtlicher Höhe verbürgt. Äußere Sicherheit und innere Ordnung dieser Stadt sind wesentliche Faktoren für die privatwirtschaftliche Tätigkeit und Initiative in dieser Stadt,

    (Beifall)

    und ohne diese privatwirtschaftliche Tätigkeit und Initiative kann das finanzielle Problem der Stadt Berlin nicht gelöst werden, auch nicht durch steigende Bundeszuschüsse.

    (Beifall.)

    Entsprechend der politischen Zielsetzung der Bundesregierung, die Bemühungen zu verstärken, um heute die Voraussetzungen und Grundlagen für die stetige wirtschaftliche Entwicklung von morgen zu schaffen, ist den Aufgaben des Verkehrswesens in der Finanzplanung ein besonderer Vorrang eingeräumt. Die Bundesausgaben für Verkehrszwecke sollen in den Jahren bis 1971 überproportional um jeweils 8 % gesteigert werden. Im Bundeshaushalt 1968 sind 8,2 Milliarden DM, das sind 10,3 % der Gesamtausgaben des Bundes, vorgesehen. Das Ausmaß der Bemühungen der Bundesregierung um eine weitere Verbesserung unserer Verkehrsverhältnisse wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, daß vor zehn Jahren, im Haushalt 1958, für dieselben Zwecke nur 2,5 Milliarden DM oder 6,5 % des damaligen Haushaltsvolumens bereitgestellt wurden.
    Gleichwohl hat der Bund schon in den zurückliegenden Jahren ungeheure Leistungen besonders auf dem Straßenbausektor vollbracht. Das wird deutlich, wenn man die im Rahmen der Vierjahrespläne für den Bundesfernstraßenbau eingesetzten Mittel im Zusammenhang sieht. Der 1. Vierjahresplan von 1959 bis 1962 hat Mittel von 7,1 Milliarden DM beansprucht. Im Rahmen des 2. Vierjahresplans von 1963 bis 1966 sind vom Bund 12,6 Milliarden DM bereitgestellt worden. Mit dem 3. Vierjahresplan für die Jahre 1967 bis 1970 werden sich diese Leistungen auf rund 18,0 Milliarden DM erhöhen.
    Nimmt man die Straßenbauleistungen der übrigen Gebietskörperschaften — Länder und Gemeinden — hinzu, so übertreffen die Straßenbauaufwendungen in der Bundesrepublik die Summe der für Straßenbauzwecke eingesetzten Mittel, die alle übrigen



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    EWG-Staaten zusammengenommen im gleichen Zeitraum verbaut haben.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Für die Jahre ab 1968 hat sich die Bundesregierung nicht damit begnügt, für Verkehrszwecke lediglich höhere Mittel bereitzustellen, sondern sie hat sich in der Finanzplanung zugleich die Aufgabe gestellt, in einem Generalverkehrsplan unter Nutzen-
    Kosten-Gesichtspunkten sachliche und regionale Schwerpunkte sowie zeitliche Prioritäten zu setzen, die verschiedenen verkehrspolitischen Maßnahmen — namentlich für Bundesbahn, Straßenbau und Wasserstraßen — zu harmonisieren und dabei der Notwendigkeit der Umstrukturierung und Gesundung der Bundesbahn Rechnung zu tragen.
    Der Bundesverkehrsminister hat inzwischen einen Entwurf des in der Finanzplanung geforderten Generalverkehrsplans vorgelegt. Die Aufstellung dieses Entwurfs entspricht im Grundsatz den Bestrebungen, zu wohlabgewogenen langfristigen Programmen für alle wichtigen Sektoren der staatlichen Aktivität zu kommen. Mit der neuen Konzeption sollen die Verzerrungen beseitigt werden, die sich im Verhältnis der einzelnen Verkehrsträger zueinander herausgebildet haben.
    Die steuerlichen Maßnahmen, die zur Lösung der anstehenden Probleme von dem Herrn Bundesverkehrsminister vorgeschlagen werden, stellen Ordnungsmaßnahmen aus verkehrspolitischer Sicht dar. Dies sei all denen gesagt, die hier etwa eine Reservekasse für zusätzliche Ausgabenwünsche vermuten könnten. Ein eventuelles Steuermehraufkommen aus gezielten verkehrspolitischen Maßnahmen darf in keinem Fall zur Deckung zusätzlicher konsumtiver Ausgaben verwendet werden.
    Hinsichtlich der Einzelheiten möchte ich der Stellungnahme der Bundesregierung nicht vorgreifen. Als Bundesfinanzminister begrüße ich aber im Grundsatz alle Vorschläge zur langfristigen Harmonisierung der verkehrspolitischen Maßnahmen des Bundes, die letztlich auch die Defizite der Bundesbahn einschränken und die Deutsche Bundesbahn wieder auf eigene Füße stellen sollen. Ich verhehle nicht, daß gerade in der weiteren Entwicklung der Finanzlage bei der Deutschen Bundesbahn eines der großen Risiken für die Finanzplanung liegt.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Wir stehen auch in diesem Punkt unter dem unausweichlichen Zwang zu schnellem Handeln.
    Ein Bereich, der für unseren künftigen technischen Entwicklungsstand sowie für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft in seiner Bedeutung gar nicht überschätzt werden kann, ist das Gebiet von Wissenschaft und Forschung. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um die Finanzierung unserer Zukunft. Unsere politische Selbstbehauptung hängt fast ausschließlich von unserer ökonomischen Stärke ab. Unsere ökonomische Stärke kann aber nur gehalten werden, wenn wir unser Geld nicht dazu verwenden, die Vergangenheit zu bewältigen, sondern anfangen, steigende Mittel für die Modernisierung unseres Landes, für die geistige und materielle Infrastruktur unseres Staates für morgen zu schaffen.
    Noch haben manche nicht erkannt, daß das Steuer in der Wissenschafts-, Forschungs- und Ausbildungspolitik auf Zukunftskurs gelegt werden muß, wenn die Bundesrepublik nicht in den letzten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts wirtschaftlich zurückfallen will. Diesem Schwerpunkt unserer staatlichen Aktivität ist deshalb in der mittelfristigen Finanzplanung die erste Priorität eingeräumt. Hier liegen die absolut höchsten Steigerungsraten vor, nämlich Jahr für Jahr 16 %. Damit soll erreicht werden, daß die Bundesrepublik weiterhin mit dem internationalen Fortschritt von Wissenschaft und Technik Schritt halten kann und in den Bereichen, wo ein Nachholbedarf besteht, den Abstand zu den technisch führenden Nationen der Welt vermindert, was zum Teil in internationaler, besonders aber nur in europäischer Kooperation erreicht werden kann.
    Durch die erhöhte Mittelbereitstellung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wird der Anstoß gegeben, in diesem Bereich zu einer in sich widerspruchsfreien und zukunftsorientierten Gesamtkonzeption und einem neuen Schwerpunkt- und Prioritätenprogramm für die Wissenschaftsförderung zu kommen. Bei der Prioritätsentscheidung der Bundesregierung ist ausdrücklich vorausgesetzt, daß ein umfassendes Gesamtkonzept vorgelegt wird, in dem die rationale Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel unter Berücksichtigung der auf andere Haushalte zukommenden laufenden Folgekosten sichergestellt ist, und daß eine laufende und intensive Erfolgskontrolle wie auch die Gewährleistung einer wirksamen Verwendungskontrolle erfolgt.
    Die Ansätze des Haushaltsentwurfs 1968 lassen die Richtung erkennen, in der die staatliche Förderung der Wissenschaft gehen wird. Ich greife nur einige Vorhaben aus dem breiten Fächer heraus: neben den überkommenden Programmen Hochschulausbau, Datenverarbeitung, Kernenergieforschung, Weltraumforschung, werden eine Reihe neuer Schwerpunkt- und Einzelprogramme in Angriff genommen wie die Förderung der Ozeanographie, ein Programm zur Errichtung regionaler Großrechenzentren für den steigenden Rechenbedarf von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Beteiligung an einer Trägergesellschaft für angewandte Forschung, die Förderung der Sonderforschungsbereiche an den Hochschulen, ein Programm zur Entwicklung der Plutoniumtechnologie sowie die Förderung von Verfahren zur Energie-Direktumwandlung. Wegen der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten wird es erforderlich, insbesondere mit den Ländern, aber auch mit anderen Trägergesellschaften und Gremien im Forschungsbereich eine umgehende und umfassende Abstimmung vorzunehmen. Denn bei einer langfristigen Konzeption, in deren Rahmen sich der Bund zur nachhaltigen Verstärkung der Mittel für Wissenschaft und Forschung bereit findet, muß sichergestellt sein, daß die Ziele unbeschadet der angestrebten Regelung in der Finanzreform schon jetzt mit den Ländern abgestimmt werden.



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Ein anderer Bereich, in dem eine Überprüfung der bisherigen Konzeptionen unausweichlich ist, ist der Bereich der Landwirtschaft. Der deutschen Landwirtschaft sollen — das möchte ich hier unmißverständlich und ohne alle Vorbehalte erklären — auch weiterhin Hilfen zuteil werden, um sie für die Aufgaben und für die Wettbewerbsverhältnisse der Zukunft zu rüsten. Auch im Interesse der Landwirtschaft selbst ist es allerdings erforderlich, gewisse Schwerpunktverschiebungen bei der Förderung vorzunehmen. Eine langfristige Landwirtschaftspolitik muß in erster Linie zum Ziel haben, auf Dauer wettbewerbsfähige Betriebsstrukturen zu schaffen. Dazu hat sich die Bundesregierung in der Finanzplanung ausdrücklich und wörtlich bekannt.
    Hier reicht der Betrachtungshorizont von der Festlegung der langfristigen Ziele zur Verbesserung der Agrarstruktur und der technischen Modernisierung der auf Dauer lebensfähigen Betriebe über Fragen des Pachtrechts bis hin zur landwirtschaftlichen Sozialpolitik. Es handelt sich also um Probleme, die teilweise abseits der tagespolitischen Diskussion über direkte Einkommenshilfen liegen, Probleme aber auch, die vielfach andere Aufgabenbereiche berühren und insoweit einer umfassenden und sorgfältigen Abstimmung bedürfen.
    Der Haushaltsentwurf 1968 spiegelt bereits neue Schwerpunktbildungen wider. Ich habe die Zuversicht, daß es uns mit den in der Finanzplanung für den Landwirtschaftsbereich vorgesehenen Mitteln auf Dauer gelingen wird, die deutsche Landwirtschaft von einem in der Vergangenheit in der öffentlichen Diskussion viel geschmähten Subventionsempfänger zu einem gesunden Produktionsbereich zu machen. Ich begrüße es mit großer Genugtuung, daß auch in der deutschen Landwirtschaft der gedankliche Umstellungsprozeß dafür 'in vollem Gange ist und daß die deutsche Landwirtschaft an die Bewältigung der Zukunftsaufgaben mit großem Ehrgeiz herangeht, der schon immer die Grundlage für größere Erfolge war.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein besonderes Problem innerhalb der mehrjährigen Finanzplanung stellen die finanziellen Risiken aus den Belastungen des Bundes im Zusammenhang mit der EWG-Agrarpolitik dar.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Bereits die beschlossenen Marktordnungen mit automatischem Zwang zu Interventionen und Ausfuhrerstattungen führen zu ständig wachsenden Ausgaben, deren Höhe wegen ihrer dynamischen Entwicklung zu echter Besorgnis Anlaß gibt.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Hört! Hört!)

    Mit der Einführung weiterer Marktordnungen oder mit künftigen Beschlüssen des EWG-Ministerrates über neue Agrarpreise kann sich auf diesem Gebiet ein zusätzliches Ansteigen der Ausgaben ergeben, das jedes vertretbare Maß übersteigt.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Hört! Hört!)

    Die Finanzplanung konnte nur die überschaubaren
    finanziellen Auswirkungen der bisherigen oder abzusehenden EWG-Marktordnungen berücksichtigen. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß agrarpolitische Beschlüsse — auch Preisbeschlüsse — oft nicht den Gesamtzusammenhang hinreichend berücksichtigt haben.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Sehr richtig!)

    Solche Beschlüsse reizen zur Überproduktion und haben auf verschiedenen Gebieten auch schon zu unerwünschten Produktionsausweitungen geführt. Produktionsausweitungen sind bei Interventionspflicht für die Produzenten verhältnismäßig risikofrei. Für die Mitgliedstaaten der EWG und damit für uns in besonderem Maße bedeuten sie ständig steigende Belastungen.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Hört! Hört!)

    Ich weise auf das uns allen bekannte Beispiel des Butterberges hin. Nachdem wir früher einmal einen großen Einfuhrbedarf an Butter hatten, stehen wir heute vor einer Überproduktion, die weitgehend den öffentlichen Haushalten zur Last fällt. Die Kosten, die aus der Lagerung, der Umwälzung und der Ausfuhr entstehen, übersteigen teilweise schon den Wert des Produktes selbst.

    (Hört! Hört! bei der SDP.)

    Daß eine solche Politik nicht endlos fortgesetzt
    werden kann, brauche ich wohl kaum zu betonen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es muß erreicht werden, daß sich die agrarpolitischen Beschlüsse des EWG-Ministerrates künftig in einem für die Mitgliedstaaten tragbaren Rahmen halten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die ohnehin Ende 1969 auslaufende AgrarfinanzierungsVerordnung muß bei ihrer Neuregelung mit dem Ziel überprüft werden, auf dem Agrarsektor zu einem finanzpolitisch und handelspolitisch sinnvollen Ergebnis zu kommen.
    Gestatten Sie mir im Zusammenhang mit dem Agrarhaushalt an dieser Stelle eine kurze Bemerkunng zu einem Gesetzentwurf, der auch auf der Tagesordnung steht, über die Gasölverbilligung für die Landwirtschaft. Nach diesem Entwurf soll der deutschen Landwirtschaft die Verbilligung des Gasöls bereits unmittelbar beim Bezug zugute kommen, damit sie in diesem Punkt mit den Partnern in den übrigen EWG-Ländern gleichgestellt wird. Der Bundesrat empfiehlt demgegenüber eine Beibehaltung des jetzigen Verfahrens der nachträglichen Erstattung.
    An dem Regierungsentwurf sollte nach unserer Überzeugung festgehalten werden, damit das Gasöl unmittelbar beim Bezug verbilligt werden kann. Ich möchte ausdrücklich davor warnen, den im Jahre 1968 vorgesehenen Systemwechsel bei der Gasölverbilligung zu unterlassen und — wie der Bundesrat ebenfalls empfohlen hat — einen Teil der Mittel — für die Umstellungskosten bereitgestellt — für andere Zwecke einzusetzen; denn sonst entstehen zusätzliche Dauerbelastungen für die Zukunft, die in der Finanzplanung nicht berücksichtigt sind.



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft ergeben sich für eine langfristige Struktur- und Regionalpolitik vielfältige Aufgaben, um die von strukturellen Schwierigkeiten betroffenen Wirtschaftsbereiche zu unterstützen, die Anpassung an veränderte Marktverhältnisse zu erleichtern und im Interesse unserer weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die optimale Ausnutzung der uns zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren zu erreichen. Bereits bei der Durchführung des 2. Konjunkturprogramms 1967 ist die Bundesregierung bemüht, regionale und strukturelle Schwerpunkte zu setzen. Diese Bemühungen sollten im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung fortgesetzt werden. Im Jahre 1968 stehen wiederum insbesondere die wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Energiewirtschaft im Vordergrund. Die in den vergangenen Jahren angelaufenen Maßnahmen zur Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaues werden verstärkt fortgesetzt.
    Daneben werden die Luftfahrttechnik — ich nenne nur die Stichworte Airbusprojekt und VFW 614 — sowie die elektronische Datenverarbeitung gefördert, beides Bereiche, die eine Schlüsselfunktion für unsere weitere wirtschaftliche und technische Entwicklung besitzen.
    Auf Grund seiner großen Breitenwirkung ist der Wohnungsbau für die Stabilität der Gesamtwirtschaft von großer Bedeutung. Nach der weitgehenden Befriedigung des als Folge des letzten Krieges entstandenen Nachholbedarfs und wegen der veränderten Einkommens- und Marktverhältnisse wird auch die langfristige Konzeption im Wohnungsbau neu überdacht werden müssen. Die verschiedenen, teilweise parallel laufenden Förderungsmaßnahmen müssen harmonisiert und an die langfristigen Erfordernisse angepaßt werden. Der Herr Wohnungsbauminister hat hierzu bereits aus Anlaß der Einbringung des Zinserhöhungsgesetzes eingehende Ausführungen gemacht. Wir müssen heute davon ausgehen, daß sich der Bedarf an Neubauwohnungen in den kommenden Jahren auf einem wesentlich niedrigeren Niveau einpendeln wird als im Durchschnitt der letzten Jahre. Das kann auch für die Förderung des Wohnungsbaues durch die öffentliche Hand nicht ohne Konsequenzen bleiben. In dieser Richtung enthält der Entwurf des Finanzänderungsgesetzes bedeutsame Schritte. Es gilt vor allem, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Es bedarf auch gewisser Schwerpunktverlagerungen der Mittel auf Strukturgebiete, die aus wirtschaftlichen Gründen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur einer gewissen Hilfe bedürfen. Es muß sichergestellt werden, daß in Zukunft Wohnungen dort gebaut werden, wo sie auf die Dauer auch wirklich gebraucht werden.
    Insgesamt bleibt zu überlegen, was an Wohnungsbauförderung seitens der öffentlichen Hand unabdingbar bleibt und wie dieser Stand schrittweise — d. h. ohne schädliche Folgen für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung — erreicht werden kann.
    Neben der Pflege und Förderung der innerdeutschen wirtschaftlichen Entwicklung kommt in der Finanzplanung auch der Hilfe und Förderung der Entwicklungsländer große Bedeutung zu. Der Herr
    Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat dazu noch in der Debatte am 11. Oktober anläßlich der Großen Anfragen der drei Fraktionen dieses Hohen Hauses eindrucksvolle und überzeugende Ausführungen gemacht. Von der moralischen Verpflichtung abgesehen, ist unsere Mitwirkung beim Aufbau der Entwicklungsländer für uns von höchster außenpolitischer, handels- und wirtschaftspolitischer Bedeuutng. In diesen Ländern soll — auf lange Sicht gesehen — ein sich selbst tragendes wirtschaftliches Wachstum erreicht werden. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß sich zum Wohle aller Partner unsere Handelsbeziehungen mit diesen „Märkten von morgen" auf die Dauer ebenso eng und intensiv gestalten, wie dies zwischen den modernen Industriestaaten bereits der Fall ist. Da die Wirkungsmöglichkeiten des Bundes trotz der in der Finanzplanung vorgesehenen Verstärkung unserer Anstrengungen notgedrungen begrenzt bleiben müssen, ist eine stärkere Koordination und Schwerpunktbildung bei den verschiedenen .Entwicklungshilfeleistungen in sachlicher und regionaler Hinsicht erforderlich.
    Meine Damen und Herren, der Ausblick und Überblick über die Ausgabenschwerpunkte des Bundeshaushalts 1968 kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. In einer Rede zur Erläuterung des Haushalts kann schon aus zeitlichen Gründen nicht die ganze Vielfalt staatlichen Wirkens und staatlicher Probleme dargestellt werden, die im Haushalt ihren Niederschlag finden. Wenn ich einzelne Gebiete bisher nicht angesprochen habe, so bedeutet das keine Wertung. Über die Probleme der verschiedenen Einzelpläne wird ohnehin im Rahmen der kommenden Lesungen noch eingehend zu sprechen sein.
    Lassen Sie mich aber am Ende des Überblicks über die Ausgabenschwerpunkte nur noch auf einen Punkt eingehen, der in der bisherigen Diskussion über die Finanzplanung sehr hochgespielt worden ist, nämlich die Aufgaben und Ausgaben des Bundes in seiner Rolle als Arbeitgeber und Dienstherr. Der Bundesregierung liegt es absolut fern, sich zum Avantgardisten für Lohnbewegungen zu machen. Es war eine Forderung des Deutschen Bundestages, das Besoldungsdurcheinander zugunsten einer vernünftigen und planvollen Konzeption zu beseitigen. Das Vernünftige kostet meistens Geld — so auch hier.
    Der Bund hat in seiner Finanzplanung gewisse zusätzliche Mittel auf dem Gebiet der Personalausgaben vorgesehen. Hieraus hat sich eine breite Diskussion ergeben. Kritik, die vor einer weiteren Verteuerung des Verwaltungsapparates warnt und Leistungsverbesserungen auf dem Gebiet der Personalausgaben angesichts der finanziellen Lage des Bundes für überflüssig und unangebracht hält, solche Kritik trifft andererseits zusammen mit echten oder vermeintlichen Ansprüchen der Betroffenen und der interessierten Verbände. Der Bundesrat hat die Forderung erhoben, im Jahre 1968 generell auf Maßnahmen auf dem Besoldungs- und Tarifsektor zu verzichten und die im Haushaltsentwurf 1968 eingesetzten Mittel anderweitig — u. a. für die Stärkung der Länderfinanzen — zu verwenden. Auf



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    der anderen Seite werden vom Bund gefordert: Lohn- und Gehaltserhöhungen, Arbeitszeitverkürzungen, Angleichung der Besoldung der Bundesbeamten an die Länderbeamten und strukturelle Überleitung der Versorgungsempfänger. Der in den Haushaltsentwurf 1968 eingestellte allgemeine Personalverstärkungstitel soll der Abdeckung aller unter Umständen auf den Bund zukommenden Mehrbelastungen dienen. Die Bundesregierung würde sich dem Vorwurf der unrealistischen Haushaltsaufstellung aussetzen, wenn sie von vornherein überhaupt keine Mittel eingeplant hätte.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dabei sollte keinerlei Unklarheit darüber bestehen, daß die in den Haushaltsentwurf 1968 eingestellten Mittel bei weitem nicht ausreichen, um die obengenannten Forderungen abdecken zu können. Über die Frage der Verwendung der in den Bundeshaushalt eingestellten Personalverstärkungsmittel muß entschieden werden, und zwar nach zwei Gesichtspunkten.
    Einmal muß es das Bestreben des Bundes sein, Verzerrungen im Besoldungsgefüge zu beseitigen, die insbesondere durch das höhere Niveau der Grundgehälter in einigen Ländern sowie die in manchen Ländern gesetzlich verankerten Regelbeförderungen entstanden sind. Ich muß jedoch ganz entschieden der Darstellung entgegentreten, als ob der Bund nun seinerseits durch ein einseitiges Vorgehen neue Verzerrungen im Besoldungsgefüge verursache. Durch die vom Bund vorgesehenen Maßnahmen soll kein neuer Wettlauf zwischen Bund und Ländern begründet, sondern soll der Wettlauf beendet werden.
    Zum anderen kann nicht übersehen werden, daß eine an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientierte Einkommenspolitik notwendige Voraussetzung für die mit der Finanzplanung anvisierte weitere wirtschaftliche Entwicklung ist. Wenn man die der Finanzplanung zugrunde liegende Zielprojektion bejaht, so ergeben sich unter diesem Gesichtspunkt zwangsläufig Rückwirkungen auch auf die Tarif- und Besoldungspolitik, die bei realistischer Betrachtung nicht einfach unberücksichtigt bleiben können. Ein allgemeines Ansteigen der Einkommen aus unselbständiger Arbeit auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung kann nicht ohne Auswirkungen für den Bereich des öffentlichen Dienstes bleiben. Das ist bei der Beurteilung der Höhe der Personalverstärkungsmittel zu berücksichtigen.
    Die Vorschläge der Bundesregierung werden sich im Rahmen der von diesem Hause dazu gefaßten Beschlüsse, insbesondere der angestrebten Harmonisierung auf der Grundlage der Neufassung des Art. 75 des Grundgesetzes halten. Er liegt dem Hohen Haus als Regierungsentwurf vor, er sollte bald verabschiedet werden.
    Die vom Bundestag grundsätzlich gebilligte mehrjährige Finanzplanung hat den finanziellen Rahmen bis 1971 abgesteckt. Sie hat die Möglichkeiten zur Verstärkung namentlich der Sozialinvestitionen, mehr noch aber die Grenzen des politischen und finanziellen Handlungsspielraums für die nächsten Jahre aufgezeigt. Mit der Finanzplanung, mit dem Haushalt 1968, mit den zu ihrer Verwirklichung unerläßlichen Gesetzentwürfen ist der Weg für die grundsätzliche Sanierung der Bundesfinanzen frei gemacht. Damit ist zugleich eine der Voraussetzungen für die Wiederherstellung des Vertrauens der Bevölkerung in die Zukunft, für einen weiteren wirtschaftlichen Aufschwung und für stabile innenpolitische Verhältnisse geschaffen worden. Wir können heute allen denen, die uns bei Vorlage der Finanzplanung vorgeworfen haben, wir hätten nur die Verpackung gezeigt, sagen: hier ist jetzt der Inhalt, hier ist die Ummünzung — im Finanzänderungsgesetz, im Haushalt 1968 — in praktische Politik, hier ist die politische Linie aufgezeigt, die die Bundesregierung in den kommenden Jahren verfolgen wird.
    Wir können uns aber mit dem Erreichten noch nicht zufriedengeben. Es bleibt noch manches zu tun, damit die Mittel des Bundes mit dem größten Wirkungsgrad eingesetzt werden können. Dazu sind in manchen Einzelbereichen ergänzende, zum Teil mehr in die Tiefe gehende Untersuchungen erforderlich. Die Bundesregierung wird daher im Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Finanzplanung für geeignete Sektoren ergänzende Untersuchungen über das Verhältnis von aufgewandten Mitteln zum angestrebten Ergebnis durchführen. Auch insoweit müssen Methodik und ökonomische Aussagekraft der Finanzplanung verfeinert und vervollkommnet werden. Die wesentlichste Aufgabe sehe ich darin, durch eine Gesamtschau auch für den einzelnen Bereich zu einer in sich widerspruchsfreien politischen Konzeption zu kommen. Dabei wird eine Fülle von Fragen aufgeworfen. Ich darf nur wenige erwähnen:
    Ist gewährleistet, daß sich die einzelne Aufgabenerfüllung organisch in die auch von anderen Leistungsträgern eingeleiteten Maßnahmen einfügt?
    Sind bei der Festlegung einer einzelnen Leistung auch die sonstigen Leistungen gesehen worden, die der gleiche Empfängerkreis — möglicherweise mit anderer Begründung — erhält?
    Sind wirklich noch alle automatisch anfallenden oder sonstwie vorgesehenen Leistungsverbesserungen erforderlich, wenn man zwischenzeitliche Änderungen im gesellschaftlichen Gefüge oder die stürmische Einkommensentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt?
    Ist es noch eine sinnvolle Politik, wenn Begünstigte die ihnen zugedachten Leistungen über höhere Steuern und Beiträge selbst bezahlen müssen?
    In diesen Zusammenhang gehört auch das Thema Subventionspolitik. Zur Abrundung des mit der Finanzplanung gegebenen Gesamtbildes beabsichtige ich, der Bundesregierung vorzuschlagen,. dem Auftrag des § 12 des Stabilitätsgesetzes, wonach sie dem Hohen Hause alle zwei Jahre über die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuerbegünstigungen zu berichten hat, schon in diesem Jahr zu ent-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    sprechen und gegen Jahresende den Subventionsbericht Nr. 1 vorzulegen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ohne den künftigen Diskussionen vorgreifen zu wollen, möchte ich heute nur folgendes bemerken:
    Die Finanzhilfen werden trotz der Einschränkungen im Jahre 1968 ansteigen. Diese Entwicklung ist auf eine — vor allen Dingen im kommenden Jahre wirksam werdende — Ausgabendynamik in bestimmten Bereichen zurückzuführen. Erhebliche Ausgabesteigerungen entstehen als Folge der Eingliederung der Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt, aus der verstärkten Förderung der Strukturanpassung des Bergbaus und aus steigenden Zahlungen nach dem Sparprämiengesetz. Die Bundesregierung strebt an, das Gesamtvolumen der Finanzhilfen in den Jahren ab 1969 nicht weiter ansteigen zu lassen, sondern möglichst stufenweise abzubauen. Bereits die Gesetzentwürfe zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes enthalten Vorschläge für den Abbau direkter oder indirekter Finanzhilfen.
    Mit dem Mehrwertsteuergesetz und dem Zweiten Steueränderungsgesetz 1967 sind konkrete Schritte zur Verminderung der unsichtbaren Finanzhilfen eingeleitet worden. So wird mit der Einführung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1968 eine erhebliche Zahl von Begünstigungen im Rahmen des bisherigen Umsatz- und Beförderungsteuersystems entf allen. Daneben wird eine Beseitigung oder Einschränkung steuerlicher Privilegien im Kreditgewerbe vorgeschlagen. Die Diskussion über Steuervergünstigungen und ihre Beseitigung ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Die weitere Entwicklung wird von dem Ergebnis der Erörterungen über den angekündigten Subventionsbericht weitgehend abhängen.
    Ein letztes Wort zur Steuerpolitik. Mit der Frage nach dem Abbau steuerlicher Begünstigungen ist der Gesamtkomplex der Steuerpolitik angesprochen. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung im Rahmen der Finanzplanung auf der Einnahmenseite die zwischenzeitlich verabschiedete Anhebung des Mehrwertsteuersatzes und die Einführung einer Ergänzungsabgabe vorgesehen, Maßnahmen, die zur langfristigen Sanierung der Bundesfinanzen und zur Erreichung einer ausgewogenen und gerechten Lastenverteilung unabdingbar sind.
    Nach Verwirklichung der in den Steueränderungsgesetzen 1967 vorgesehenen Maßnahmen muß dann auf dem Gebiet des Steuerrechts eine Beruhigung eintreten. Ich vertrete diese Forderung mit besonderem Nachdruck, um nicht in der Wirtschaft neue Zurückhaltung zu erzeugen und Hindernisse für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung hervorzurufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Besonders wird eine Reform des Einkommensteuerrechts, ein besonders stark diskutiertes Thema, in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Angriff genommen. Ich habe deshalb auch nicht vor, Änderungen in den sich dafür anbietenden Einzelfragen durchzusetzen. Zunächst müssen für einige Bereiche die weiteren Überlegungen zur steuerlichen Harmonisierung im EWG-Bereich abgewartet werden, damit mögliche Neuerungen unseres Systems sich in gemeinschaftlich einzuführende EWG-Regelungen einfügen können. Das gilt für das Zollrecht und für Verbrauchsteuern genauso. Sobald die Harmonisierung im EWG-Bereich überschaubar ist, wird auch Gelegenheit sein, die dankenswerten, umfangreichen Untersuchungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zur Diskussion zu stellen. Die Verschiebung der Einkommensteuerreform auf spätere Jahre gibt zugleich dem ohnehin sehr stark belasteten Finanzausschuß dieses Hohen Hauses die notwendige Zeit, im nächsten Jahr das große Reformwerk der Finanzreform in Angriff zu nehmen und, so Gott will, abzuschließen.
    Diese Finanzreform soll die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu ordnen. Auf der Grundlage unserer Verfassung ist die Funktionsfähigkeit des Föderalismus zu verbessern. Die Finanzreform ist ebensowenig wie die Finanzplanung des Bundes ein Zaubermittel, um allen Ebenen unseres Staatswesens mehr Geld für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Man muß ganz richtig sehen und sagen, daß die große Chance der Finanzreform nur darin bestehen kann, über eine sachgerechte Ordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu einer wirksameren Erfüllung der Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden und nicht beliebig zu vermehrenden Mitteln zu kommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Schaffung klarer Zuständigkeiten für die Wahrnehmung und Finanzierung öffentlicher Aufgaben. In den Verwaltungsbereichen, in denen sich — ohne verfassungsrechtliche Festlegung — in der Verfassungswirklichkeit Überschneidungen und Unsicherheiten ergeben haben, soll auf dem Weg der Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern eine Flurbereinigung vorgenommen werden.
    Ein Kernstück der Finanzreform bildet die verfassungsrechtliche Regelung der Gemeinschaftsaufgaben. Es hat sich längst gezeigt, daß in gewissen Bereichen ein Zusammenwirken von Bund und Ländern erforderlich ist. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung muß die Verfassung dahin ergänzt werden, daß bestimmte öffentliche Aufgaben, die für die wirtschaftliche und soziale Zukunftssicherung von entscheidender Bedeutung sind, von Bund und Ländern gemeinsam geplant und finanziert werden. Ich betone ausdrücklich: nicht einheitlich und nicht zentralistisch, sondern gemeinsam geplant und finanziert werden. Auch die Tatsache der gemeinsamen ist noch nicht ein ausreichendes Kriterium. Es muß eine gemeinsame Planung und eine gemeinsame Finanzierung sein. Hier soll sachliche Zweckmäßigkeit und nicht sachfremdes Zuständigkeitsdenken die Herzen und Gehirne zu gerechten Entscheidungen bewegen.

    (Heiterkeit. — Zuruf von der Mitte: Das wollen wir hoffen!)

    Im Interesse einer gleichmäßigen Beteiligung von Bund und Ländern an den Steuereinnahmen hält es



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    die Bundesregierung für erforderlich, die Umsatzsteuer mit in den Steuerverbund einzubeziehen, der bisher auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer beschränkt war. Für die Aufteilung der Gemeinschaftssteuern sollte künftig eine zusammenfassende mittelfristige Finanzplanung und die damit verbundene Rangordnung der öffentlichen Aufgaben die Entscheidungsgrundlage bilden.
    Die Finanzreform muß von der jetzt geltenden Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern ausgehen. Vorgriffe auf eine Neuordnung, ..wie sie vom Bundesrat mit dem Antrag auf eine erweiterte Lastentragung des Bundes beim Wohngeld und bei den Wohnungsbauprämien vorgeschlagen sind, konnten nicht angenommen werden. Ein Abgehen von der Lastenverteilung, die noch Anfang des Jahres für alle Beteiligten tragbar erschien, würde zu einer einseitigen Verschiebung der Ausgangspositionen für die Finanzreform führen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Im Rahmen der Finanzreform erscheint eine Verbesserung des Länderfinanzausgleichs dringend erforderlich. Die finanzschwachen Länder sind zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gehalten, sich bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben den leistungsstärkeren Ländern anzupassen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die Unterschiede in der Steuerausstattung der Länder durch eine Änderung und Verfeinerung des geltenden Länderfinanzausgleichs zu verringern.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Einen wesentlichen Teil der Gesamtreform bildet ferner die Gemeindefinanzreform. Hier geht es einmal um die Verstärkung der Finanzkraft der Gemeinden, zum anderen um eine qualitative Verbesserung des Gemeindefinanzsystems, dessen Mängel durch das Übergewicht der Gewerbesteuer gekennzeichnet werden.
    Die Bundesregierung hat mit ihrem Kabinettbeschluß vom 19. Juli dieses Jahres die aufgezeigten Grundzüge der Finanzreform festgelegt. Dieses Programm wird zur Zeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern beraten. Ich hoffe, daß die Verhandlungen zu einem schnellen und sachgerechten Ergebnis führen und von beiden Seiten mit Blick auf die Gesamtverantwortung gehandelt wird. Die ersten Meldungen, die mich von der letzten Ministerpräsidentenkonferenz erreicht hatten, erfüllen mich leider mit der Sorge, daß hier vielleicht doch ein den weiteren Verhandlungen nicht unbedingt förderlicher Standpunkt bezogen worden ist. Gerade in der Finanzreform muß sich der Wille zu dem vielberufenen kooperativen Föderalismus bewähren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Finanzreform noch in dieser Legislaturperiode zu verwirklichen. Was an ihr liegt, wird geschehen. Dazu müssen die Gesetzentwürfe aber spätestens zu Beginn des nächsten Jahres eingebracht werden. Die Bundesregierung hofft auch bei diesem für unser gesamtes Staatswesen so bedeutsamen Programm auf volle Unterstützung und rasche Arbeit dieses Hohen Hauses.
    Neben der Finanzreform ist die von Bund und Ländern angestrebte Neuordnung des Haushaltsrechts und der Haushaltssystematik von allergrößter Bedeutung. Die Grundsätze der Haushaltsneuregelung, die zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des Haushaltsrechts in Bund und Ländern führen sollen, sind inzwischen in Zusammenarbeit mit den Ländern so weit vorbereitet, daß sie in absehbarer Zeit dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt werden können. Die Arbeiten an der neuen Haushaltssystematik, d. h. an dem Gruppierungsplan und dem Funktionenplan, sind in den zuständigen Gremien von Bund und Ländern soweit abgeschlossen, daß diese Haushaltssystematik für den Bereich des Bundes schon ab 1969, für die Länderhaushalte wahrscheinlich ab 1970 eingeführt werden könnte. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Haushalte von Bund und Ländern, ferner für die Sichtbarmachung ihrer ökonomischen Wirkung erfüllt und damit auch die Anwendungsmöglichkeit des Stabilitätsgesetzes und die Ausdehnung der mittelfristigen Finanzplanung auf Länder und Gemeinden wesentlich erleichtert.
    Im Rahmen der Haushaltsreform soll ein Finanzplanungsrat errichtet werden, in dem Bund, Länder und Gemeinden kooperativ zusammenwirken. Die unbedingt notwendige Koordinierung der Finanzplanungen für die verschiedenen öffentlichen Haushalte würde damit die organisatorische Grundlage erhalten. Eine solche langfristige Koordinierung der Maßnahmen erhöht den Wirkungsgrad öffentlicher Mittel wesentlich, sowohl hinsichtlich der angestrebten Verbeserung der Infrastruktur als auch hinsichtlich der Beeinflussung des gesamtwirtschaftlichen Geschehens.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Bundesregierung der Großen Koalition hat bei ihrem Amtsantritt am 1. Dezember des vergangenen Jahres die längerfristige Sanierung und Konsolidierung der Bundesfinanzen als einen ihrer besonderen Programmpunkte öffentlich verkündet und versprochen. Viele Stationen dieses schwierigen und steinigen Wegs liegen schon hinter uns:
    — Umbau und Verabschiedung des Haushalts 1967,
    — Finanzplanungsgesetz und Erstes Steueränderungsgesetz 1967,
    — Neuregelung der Steueraufteilung zwischen Bund und Ländern,
    — die beiden Konjunkturprogramme, deren gesamtwirtschaftliches Produktionsvolumen
    zwischen 16 und 18 Milliarden DM in Bewegung gesetzt haben und zur Zeit noch in Bewegung setzen,
    — Mehrwertsteuergesetz,
    — Stabilitätsgesetz,
    — Erstellung der mehrjährigen Finanzplanung.



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Nunmehr liegt der Haushaltsentwurf 1968 vor, der zusammen mit dem Finanzänderungsgesetz diese Finanzplanung verwirklicht.
    Die Reihe der großen Vorhaben auf finanzpolitischem Gebiet wird noch in dieser Legislaturperiode mit der Finanzreform und der Neuregelung des Haushaltsrechts weitergeführt.
    Schon im nächsten Jahr muß uns die Anpassung der mehrjährigen Finanzplanung an die zwischenzeitliche Entwicklung und ihre Fortschreibung unter Einbeziehung des Jahres 1972 beschäftigen. Diese Anpassung muß auf den Entscheidungen dieses Hohen Hauses zum Haushalt 1968 aufbauen.
    Die Große Koalition hat mit der bisher geleisteten Arbeit den Beweis erbracht, daß sie auf finanzpolitischem Gebiet nicht nur arbeitsfähig ist, sie hat auch die Kraft, die Aufgaben der Zukunft zu bewältigen. Mit dem Haushalt 1968 stehen wir an an einem Wendepunkt. Es muß jetzt gehandelt und entschieden werden; es besteht keine Hoffnung auf irgendwelche glücklichen Umstände, die die Schwierigkeiten von selbst beseitigen. Wir werden gemessen werden an dem nachhaltigen und in die Zukunft projizierten Fortschritt, den wir für unser Volk erreichen, nicht aber daran, ob diese oder jene durch die tagespolitische Diskussion hochgespielte, im Grunde aber doch unvermeidliche Einschränkungsmaßnahme verhindert wurde.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Beratungen über den Haushaltsentwurf 1968 und das Finanzänderungsgesetz werden ohne Zweifel zu einer harten Belastungsprobe für die in der Großen Koalition verbundenen Fraktionen werden. Die Regierung der Großen Koalition hat diese Belastungsprobe nach langen Diskussionen, Auseinandersetzungen, Erörterungen und Erzielung von Kompromissen bestanden. Nun muß die sie tragende Parlamentsmehrheit mit überzeugenden Lösungen die in dieses Parlament gesetzten Erwartungen erfüllen. Nur wenn dies gelingt, werden wir gestärkt und gerechtfertigt aus dieser Haushaltsdebatte hervorgehen. Nur dann werden wir in dem Geiste, der die bisherige Zusammenarbeit bestimmt hat, auch die noch vor uns liegenden Aufgaben bewältigen können. Bei diesem Hohen Hause, das kraft seiner Legitimation durch das Volk dazu berufen ist, unsere Lebensverhältnisse zu gestalten, liegt jetzt die Entscheidung, liegt die Verantwortung für ein wesentliches Stück unseres künftigen Schicksals. Mögen wir alle, jeder einzelne in Parlament und Regierung, unserer vornehmsten Pflicht gerecht werden, indem wir uns mit unseren Entscheidungen in den Dienst der Ziele stellen, von deren Erreichung das künftige Leben der Gesamtheit unseres Volkes abhängt.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)