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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1967 Inhalt: Abg. Frau Mönikes tritt in den Bundestag ein 6401 Abg. Dr. Hellige scheidet aus der Fraktion der FDP aus 6401 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse . . . . . . 6401 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 6401 C Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . 6402 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6402 C Fragestunde (Drucksachen V/2188, zu V/2188) Frage des Abg. Geldner: Anteil privater Bauherren an Baugenehmigungen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 6402 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Bezeichnung West-Berlins durch die Behörden im anderen Teil Deutschlands 6402 D Fragen der Abg. Röhner und Dr. Schulze-Vorberg: Ausführungen des EWG-Vizepräsidenten Mansholt über die landwirtschaftliche Strukturpolitik Höcherl, Bundesminister . 6403 A, 6406 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 6403 B Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 6403 D Ehnes (CDU/CSU) . . . 6404 B, 6407 A Logemann (FDP) . . . 6404 B, 6407 B Schoettle, Vizepräsident . . . . 6404 D Sander (FDP) 6404 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 6405 A Reichmann (FDP) 6405 B Moersch (FDP) 6405 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6406 C Frage des Abg. Müller (Worms) : Beihilfen für die Landwirtschaft aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Höcherl, Bundesminister . . . . 6405 D Müller (Worms) (SPD) 6406 A Fragen des Abg. Ollesch: Angebliche Lieferung von an den Iran bzw. Italien verkauften Kampfflugzeugen an Pakistan bzw. Indien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6407 C Genscher (FDP) 6408 A Moersch (FDP) 6408 B Kohlberger (SPD) 6408 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig): Übernahme von durch deutsche Firmen in den arabischen Staaten errichtete Industrieanlagen durch Industriefirmen verbündeter und befreundeter Natio- nen 6408 C Frage des Abg. Ertl: Einreise nach Italien: Lederhose kein Uniformstück Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6408 C Ertl (FDP) 6408 D Schoettle, Vizepräsident 6409 A Frage des ,Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Ausdehnung des internationalen Land-und Seekriegsrechts auf den Schutz der Zivilbevölkerung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6409 B Frage des Abg. Moersch: Rechtsschutz für Ausländer gegenüber behördlichen Maßnahmen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6409 D Moersch (FDP) 6410 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6410 B Fragen der Abg. Dr. Ritz und Dr. Klepsch: Verunglimpfung des deutschen Staatsoberhauptes durch Ausstellung von Publikationen wie des „Braun-Buches über Kriegs- und Naziverbrecher" Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6410 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6411 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 6411 C Rollmann (CDU/CSU) 6411 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6412 A Fragen des Abg. Dorn: Zuständigkeit für die Rundfunkgebühren — Frage einer Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . 6412 B, 6412D, 6413 A Genscher (FDP) 6412 B, 6413 B Moersch (FDP) . . . . 6412 C, 6413 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6413 C Frage des Abg. Fritsch- (Deggendorf) : Grenzöffnungen zur CSSR 6413 D Fragen der Abg. Hübner und Gscheidle: Vorschriften über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . 6413D, 6414 B, . 6414 D Hübner (SPD) 6414 A, 6414 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Auslagenerstattung für den Erwerb von Führerscheinen durch Beamte an ausländischen Dienstorten 6415 A Fragen der Abg. Felder und Frau Freyh: Deutsche Bibliothek in Frankfurt Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6415 B Felder (SPD) 6415 D Frau Freyh (SPD) 6416 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil — Finanzänderungsgesetz 1967 (Drucksache V/2149) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Verbilligung von Gasöl für Betriebe der Landwirtschaft (Gasöl-Verbilligungsgesetz — Landwirtschaft) (Drucksache V/2194) — Erste Beratung —, mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Rates für Finanzplanung (Finanzplanungsrat) (Drucksache V/2134) und mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Reform der direkten und indirekten Steuern (Drucksache V/2164) Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 6416 D Nächste Sitzung . . . . . . . . 6432 D Anlagen 6433 127. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 126. Sitzung, Seite 6331 B, Zeile 16 statt V/2068: V/2168 und Seite 6390 C, Zeile 16 statt 109. Sitzung: 121. Sitzung. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 24. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Blachstein ** 25. 10. Blumenfeld ** 25. 10. Dr. Dittrich * 27. 10. Draeger ** 25. 10. Frau Dr. Elsner 27. 10. Dr. Emde 27. 10. Flämig ** 25. 10. Gibbert 27. 10. Haase (Kellinghusen) 28. 10. Hamacher 27. 10. Dr. Hellige ** 25. 10. Herold ** 25. 10. Hussong 27. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann ** 25. 10. Dr. Kempfler ** 25. 10. Klinker * 25. 10. Dr. Kopf ** 25. 10. Kriedemann * 26. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lemmer 24. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Lenze (Attendorn) ** 25. 10. Lücker (München) * 24. 10. Mattick 24. 10. Mauk * 24. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Mertes 25. 10. Paul 27. 10. Pöhler ** 25. 10. Rehs 24. 10. Richarts * 24. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 10. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Stein (Honrath) 24. 10. Steinhoff 27. 10. Strohmayr 26. 10. b) Urlaubsanträge Böhm 3. 11. Liehr 10. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der WEU Anlage. 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 16. Oktober 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Becher Anlagen zum Stenographischen Bericht (Pullach) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) *) In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 4. Oktober 1967 haben Sie mich gefragt, ob der Bundesregierung ein sogenanntes ,,Meinungsmonopol" des Deutschen Fernsehens bekannt und sie bereit sei, eine Kommission zur Überprüfung des Vorgangs einzusetzen. Ich habe eine Überprüfung des Fragenkomplexes vornehmen lassen und komme zu dem Ergebnis,. daß die Einsetzung einer Kommission nicht empfehlenswert ist. *) Siehe 121. Sitzung Seite 6125 C Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 12. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Paul (Drucksache V/2155 Frage 26) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, einseitig den Sichtvermerkzwang für Besucher aus der Tschechoslowakei aufzuheben? Eine einseitige Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für tschechoslowakische Staatsangehörige ist zur Zeit nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung ist aber bemüht, das Verfahren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks an Staatsangehörige aller osteuropäischen Staaten weiter zu vereinfachen. Mit einer entsprechenden Regelung ist in Kürze zu rechnen. Die vorgesehenen Erleichterungen werden auch für den Reiseverkehr aus der Tschechoslowakei gelten. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 20. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/2155 Frage 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Bundesforschungsanstalten zur Zeit nicht in der Lage sind, die notwendige Fachliteratur und die Periodikas für die wissenschaftliche Arbeit zu beziehen, die notwendig sind, um durch Auswertung neuester Ergebnisse eigene Forschungsaufgaben und Aufträge zu fördern? Der Bundesregierung ist bekannt, wie wichtig die Ausstattung der Bundesforschungsanstalten mit Fachliteratur und Periodica für ihre wissenschaftliche Arbeit ist. Die Büchereimittel (Tit. 202) sind deshalb für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten z. B. von 408 300 DM im Rechnungsjahr 1966 auf 467 900 DM im Rechnungsjahr 1967 und für die Bundesanstalten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr von 88 000 DM im Rechnungsjahr 1966 auf 101 900 DM im Rechnungsjahr 1967 erhöht worden. 6434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 Die Büchereimittel für die im Raum Braunschweig liegende Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) sind z. B. in den letzten fünf Jahren (1962-1967) von 49 500 DM auf 79 200 DM, die der Forschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) von 63 400 DM auf 66 400 DM erhöht worden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in dem Ansatz für 1962 bei der Forschungsanstalt für Landwirtschaft ein besonderer Betrag in Höhe von 18 400 DM für eine einmalige Ergänzung der Zentralbücherei enthalten war. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bundesforschungsanstalten befriedigend mit Mitteln für die Bücherei ausgestattet sind. Soweit in Einzelfällen dennoch Engpässe entstanden sind, hat die Bundesregierung wiederholt den Nachholbedarf durch die Veranschlagung besonderer, auch einmaliger Büchereimittel in beträchtlichem Umfang befriedigt. Entsprechend wird sie bei nachgewiesenem Bedarf im Rahmen des finanziell Möglichen auch künftig verfahren. Im übrigen stehen den Bundesforschungsanstalten in der Regel auch die Bibliotheken der Universitäten und technischen Hochschulen zur Verfügung, mit denen sie ohnehin in ständigem Leihverkehr stehen. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die laufende Steigerung der Sachausgaben insgesamt bereits wiederholt im Haushaltsausschuß auf Widerstand gestoßen ist und daß beantragte Büchereimittel durch Beschluß des Haushaltsausschusses gekürzt worden sind. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schiller vom 9. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Gierenstein (Drucksache V/2155 Fragen 51 und 52) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf den im Hinblick auf die technologische Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt notwendigen Zusammenschluß der deutschen Flugzeugindustrie hinzuwirken? Ist die Bundesregierung bereit, die ins Stocken geratenen Gespräche über Fusionen in der Flugzeugindustrie durch Rat und Tat wieder in Gang zu bringen? Ja, die Bundesregierung hat auch wiederholt erklärt, zuletzt bei Beantwortung der „Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie vom 29. Mai 1967 (BT-Drucksache V/1806)", daß sie eine Konzentration der Luft- und Raumfahrtindustrie zu international wettbewerbsfähigen Unternehmenseinheiten für notwendig hält und daß sie alle dem Ziel einer Rationalisierung dienlichen Schritte der Industrie in dieser Richtung unterstützen werde. So ist es bereits gelungen, für die deutsche Beteiligung am europäischen „Airbus"-Projekt einen engeren organisatorischen Zusammenschluß aller deutscher Flugzeugunternehmen in der Deutschen Airbus GmbH zu erreichen. Ist der Bund Auftraggeber der Luft- und Raumfahrtindustrie, insbesondere also auf dem Verteidigungssektor, gibt es ebenfalls Möglichkeiten, um auf eine sinnvolle Konzentration in dieser Industrie hinzuwirken. Aufträge sollen nämlich unter der Bedingung vergeben werden, die rationellste Durchführung der Vorhaben zu gewährleisten. Die Bundesregierung erwartet, daß die Luft- und Raumfahrtindustrie nach dem Abbruch der Fusionsverhandlungen zwischen zwei größeren Unternehmen dieser Branche in ihrem eigenen Interesse von sich aus nach neuen Wegen zu einem engeren Zusammenschluß sucht. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, sind bereits entsprechende Verhandlungen zwischen den Firmen neu aufgenommen worden, und werden schon früher begonnene Fusionsgespräche der Industrie weiter fortgesetzt. Die Bundesregierung wird, wie mehrfach von ihr zum Ausdruck gebracht wurde, weiterhin mit der Industrie über Lösungsvorschläge sprechen und im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Konzentrationsbemühungen der Unternehmen unterstützen. Die Bundesregierung wird zu diesen Fragen bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion zur Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BT-Drucksache V/1869) ausführlich Stellung nehmen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schiller vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2155 Fragen 53 und 54) : Womit werden die Anträge auf Strom- und Gaspreiserhöhung _ begründet, die beim Bundeswirtschaftsministerium vorliegen? Um wieviel würden die jetzt geforderten höheren Strom- und Gaspreise zusätzlich angehoben werden müssen, wenn der neue Mehrwertsteuersatz von 11 % in Kraft tritt? Beim Bundesministerium für Wirtschaft liegen keine Anträge auf Erhöhung von Gas- und Strompreisen vor. Die Gaspreise sind seit 1959 ails der staatlichen Preisbindung entlassen. Infolgedessen sind die Gasversorgungsunternehmen in ihrer Preisbildung frei. Ein Teil der Strompreise, insbesondere die Strompreise für Haushaltabnehmer, unterliegt dagegen noch dem Preiserhöhungsverbot von 1936. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von diesem Verbot sind die Wirtschaftsministerien der Länder. Wie mir bekannt ist, liegen diesen Stellen eine Reihe von Erhöhungsanträgen vor, die damit begründet werden, daß Stromlieferungen ab 1. Januar 1968 stärker mit Umsatzsteuer belastet sein werden als bisher. Bei Gas wird in erster Linie der Markt entscheiden, ob und inwieweit die Gasversorgungsunternehmen die steuerliche Mehrbelastung von 1 % auf die Abnehmer abwälzen können. Bei Strom ist mit einer Preiserhöhung von 1 % zu rechnen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 6435 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache V/2155 Fragen 55, 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Zusammenbruch internationaler Investmentfonds auch kleinere und mittlere Sparer in der Bundesrepublik geschädigt worden sind? Wäre es nicht nur für die deutschen Anleger, sondern auch für die ausländischen Investmentgesellschaften besser, wenn es ein klares Zulassungsverfahren und ausreichende Publizitätsvorschriften geben würde? Besteht auf Grund der Erfahrungen insbesondere mit einer Reihe sogenannter Ferienfonds nicht die Gefahr einer Schädigung des Investmentgedankens und damit eines wichtigen Bereichs der Möglichkeiten zur Eigentumsbildung? Wie ich kürzlich schon in Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen ausgeführt habe, ist bekannt, daß vor allem durch den Absatz unsolider Schweizer Ferienzertifikate Verluste in der Bundesrepublik entstanden sind. Seit 1. Februar 1967 werden alle Schweizer Investmentgesellschaften staatlich überwacht, so daß ungeprüfte Schweizer Zertifikate nicht mehr angeboten werden können. Damit unterliegt die Mehrzahl der ausländischen Investmentgesellschaften, deren Zertifikate hier angeboten werden, in ihrem Sitzland einer staatlichen Aufsicht. Jedoch sind bei den angebotenen Investmentzertifikaten Mängel in der Publizität und in der Werbung festzustellen. Die Bundesregierung prüft intensiv, wie diese Mißstände abgestellt werden können, und hat dies vor kurzem bereits den Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen und Kiep auf entsprechende Anfragen mitgeteilt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schiller vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2155, Fragen 61 und 62) : Werden die Fortschritte bei der Entwicklung billiger Energie aus Atomkraftwerken, wie sie von der britischen Regierung jetzt im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer Industrien in bisher wirtschaftlich unterentwickelten Gebieten mitgeteilt worden sind, auf Dauer zu einer Benachteiligung unserer Wirtschaft im internationalen Wettbewerb führen? Welche Auswirkung wird in dem in Frage 61 erwähnten Zusammenhang die für größere Räume der Bundesrepublik angekündigte Strompreiserhöhung haben? Großbritannien steht z. Z. hinsichtlich der experimentellen Nutzung der Kernenergie mit einer Gesamtleistung von rd. 4000 Megawatt in der Welt an erster Stelle. Im Rahmen des in diesem Jahre angelaufenen zweiten britischen Atomenergieprogramms soll durch weiterentwickelte Reaktoren der Atomstrom gegenüber dem Strom aus herkömmlichen Energieträgern voll wettbewerbsfähig werden. Der erste dieser Reaktoren soll Anfang der siebziger Jahre in Betrieb genommen 'werden. In der Bundesrepublik sind die ersten beiden kommerziellen 600-MW-Kernkraftwerke in Auftrag gegeben 'worden. Ihre Inbetriebnahme (1972) ist bei uns der Beginn der wirtschaftlichen Nutzung der Atomenergie. Der Atomstrom in diesen Kraftwerken wird billiger erzeugt werden als der Strom aus herkömmlichen Kraftwerken. Diesen beiden ersten Kernkraftwerken werden weitere folgen. Dabei wird die Entwicklung der Kernreaktoren weitere Fortschritte machen. Die von Ihnen, Herr Abgeordntxer, befürchteten Wettbewerbsnachteile unserer Wirtschaft sind deshalb nicht zu erwarten. Die Strompreiserhöhung erfolgt auf Grund der Einführung der Mehrwertsteuer, also am 1. 1. 1968. Sie trifft den privaten Verbraucher, nicht dagegen die gewerbliche Wirtschaft, die die Mehrwertsteuer für Stromlieferung von der Mehrwertsteuerschuld auf ihre eigene Erzeugung oder auf ihren eigenen Verbrauch wieder absetzen kann. Selbstverständlich wird die Verbilligung der Stromerzeugung nach der Einführung des Atomstroms der steuerlichen Mehrbelastung für den Verbraucher entgegenwirken. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 10. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/2155 Frage 70): Ist die Bundesregierung bereit, den § 13 des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 1. Juli 1965 zu novellieren, um sicherzustellen, daß Krankengeldempfängern durch die Nutzung des Gesetzes keine erheblichen Nachteile entstehen? Bereits 'bei der Vorbereitung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Zweites Vermögensbildungsgesetz) sind die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile gesehen worden, .die Arbeitnehmer durch die vermögenswirksame Anlage von Teilen ihres ohnehin gezahlten Arbeitslohns (sog. „§ 4-Fälle") insbesondere dann erleiden können, wenn sie anschließend arbeitslos oder länger als sechs Wochen krank sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb bei den Gesetzesberatungen im Wege der Formulierungshilfe Änderungsvorschläge gemacht, ,die diese Nachteile vermieden hätten (vgl. Protokoll Nr. 105 der Sitzung des Ausschusses für Arbeit des Deutschen Bundestages vom 25. Februar 1965, Seite 10). Der federführende Ausschuß für Arbeit hat diese Änderungsvorschläge in erster Lesung auch beschlossen, in zweiter Lesung aber nicht mehr befürwortet, weil zu große verwaltungsmäßige Schwierigkeiten befürchtet wurden. In der Folgezeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch intensive Aufklärungsarbeit versucht, die Arbeitnehmer über die sozialversicherungsrechtlichen Nachteile zu unterrichten, und Wege empfohlen, um diese Nachteile zu vermeiden (Anlage von einmaligen Zuwendungen, z. B. Weihnachtsgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, zusätzlichem Urlaubsgeld, Jahresabschlußprämien) oder zu vermindern (Anlage in monatlichen Beträgen). Durch .die Aufklärungsarbeit, die von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Kreditinstituten und von der Presse unterstützt worden ist, dürfte die Zahl der Arbeitnehmer, die Nachteile 6436 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 erlitten haben, laufend zurückgegangen sein. Gleichwohl wird das Gesetz auch in Zukunft immer wieder in Einzelfällen zu Härten im Bereich der Sozialversicherung führen, die sich auch durch Aufklärung nicht ganz vermeiden lassen werden. Deshalb und wegen eines entsprechenden Beschlusses des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 20. April 1967 hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft, wie das Gesetz geändert werden könnte, um solche Härten auszuschließen. Zu diesem Zweck ist auch mit Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Fühlung genommen worden. Dabei hat sich herausgestellt, daß zur Zeit keine Gesetzesänderung möglich erscheint, die allgemeine Zustimmung finden würde. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vertritt überdies die Auffassung, nach Überwindung der Anlaufschwierigkeiten bei der Anwendung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes könnten künftig sozialversicherungsrechtliche Nachteile nur noch in so verschwindend geringem Umfang auftreten, daß eine Änderung des Gesetzes in diesem Punkt nicht gerechtfertigt erscheine. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, eine Initiative zur Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes zu ergreifen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 17. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2155 Frage 76): Wäre die Bundesregierung bereit, den Militärflughafen Fürstenfeldbruck freizugeben, wenn dadurch das Problem eines neuen Flughafens für München gelöst werden könnte? Der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck steht als ehemaliger MDAP (Mutual Defense Assistance Program)-Flugplatz, d. h. als ein Flugplatz, der mit Mitteln des Programms für gegenseitige Verteidigungshilfe gebaut wurde, nicht ausschließlich der deutschen Luftwaffe zur Verfügung. Die US-Streitkräfte haben noch ein Nutzungsrecht. Der Flugplatz muß auch in Zukunft für amerikanische Einsätze ((z. B. „Big Lift") zur Verfügung stehen. Außerdem ist er als Ausweichflugplatz Tag und Nacht einsatzbereit zu halten. Der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck kann daher auf absehbare Zeit für den zivilen Flugverkehr nicht freigemacht werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 17. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2155 Frage 77): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den Einbau von Atomminen in Mitteleuropa, der Pressemeldungen zufolge von amerikanischen Militärdienststellen erwogen wird, zu verhindern? Es gibt keine „Atomminen", d. h. nukleare Sprengmittel, die durch den Gegner selbst infolge einer physischen Berührung zur Detonation gebracht werden und die die Zerstörung des gegnerischen Fahrzeugs oder Geräts bewirken, das den Kontakt auslöst. Sondern unter dem Begriff ADM werden atomare Sperrmittel verstanden, die durch die eigenen Kräfte eingesetzt und ausgelöst werden, um Hindernisse im Gelände zu schaffen und dadurch dem Gegner das Vordringen zu erschweren. Über die Bedeutung dieser ADM finden in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO Untersuchungen statt, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisher hat sich gezeigt, daß die ADM unter bestimmten Bedingungen militärische Vorteile bieten und daß in unbewohnten Gebieten ihr Einsatz nützlich sein kann. In dichter besiedelten Gebieten sind mit einem evtl. Einsatz dieser Sperrmittel Probleme verbunden, die noch nicht gelöst sind. Insoweit ist daher die Frage ihrer Verwendung noch offen. Ich darf im übrigen auf meine Ausführungen im Verteidigungsausschuß verweisen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 16. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/2155 Fragen 78 und 79): Beabsichtigt die Bundesregierung zur Behebung des Nachwuchsmangels beim fliegenden Personal der Luftwaffe eine eigene geschlossene Laufbahn für Piloten auf Zeit einzuführen? Wann ist gegebenenfalls mit der Einführung der in Frage 78 erwähnten Laufbahn zu rechnen? Für das fliegende Personal der Luftwaffe ist zur Zeit Nachwuchs in ausreichendem Maße vorhanden. Es besteht deshalb gegenwärtig kein Anlaß, zur Gewinnung von Nachwuchskräften für das fliegende Personal besondere Maßnahmen zu ergreifen. Die Bundesregierung prüft aber, wie eine Steigerung der Einsatzbereitschaft und der Flugsicherheit der Strahlverbände durch längeres Verbleiben der Strahlflugzeugführer im fliegenden Verband erreicht werden kann. Dabei stellt sich auch die Frage, ob für Strahlflugzeugführer im Berufssoldatenverhältnis eine auf ihre Verwendung bezogene besondere Altersgrenze eingeführt werden soll. Ein Strahlflugzeugführer, für den nach seinem Ausscheiden aus dem fliegenden Verband eine Anschlußverwendung in der Bundeswehr nicht zu finden ist, würde dann früher als bisher in den Ruhestand versetzt werden können. Er würde die entsprechenden Versorgungsbezüge erhalten. Der Entwurf für eine entsprechende gesetzliche Regelung ist im Bundesministerium der Verteidi- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 6437 gung fertiggestellt worden. Er wird zur Zeit innerhalb der Bundesregierung erörtert. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 16. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2155 Frage 84) : Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Bundeswehr die in Trageversuchen erprobten Uniformen aus leichterem Stoff erhalten? Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit können Uniformen aus leichterem Stoff erst ausgegeben werden, wenn die Bestände an Uniformen bisheriger Qualität aufgetragen sind. Die Beschaffung neuer Uniformen aus leichterem Stoff ist nur im Rahmen des laufenden Ersatzbedarfes möglich. Eine allgemeine Ausstattung der Soldaten kann frühestens 1970 erfolgen. Die Truppe wurde über diesen Termin unterrichtet. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 16. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2155 Frage 85) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach deutsche Beauftragte bereits Verhandlungen über den Kauf von amerikanischen Flugzeugen des Typs F 4 Phantom mit Vertretern der Firma McDonnell in Los Angeles führten? Mit der Firma McDonnell in Los Angeles sind keine Verhandlungen über einen Kauf von Flugzeugen des Musters F-4 (Phantom), sondern lediglich informatorische Gespräche geführt worden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 11. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/2155 Fragen 90 und 91): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die seit langem überlastete Ortsdurchfahrt Sinsheim mit der Fertigstellung des Autobahnanschlusses Sinsheim demnächst noch eine stärkere Belastung erfahren wird? Kann angesichts der ständigen Zunahme des Verkehrs auf der B 292 im Raume Sinsheim mit dem baldigen Bau der vollständigen Ortsumgehung Sinsheim gerechnet werden? Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der bestehenden Ortsdurchfahrt Sinsheim liegt bereits eine genehmigte, baureife Planung für eine Umgehungsstraße im Zuge der Bundesstraße 292 vor. Durch diese Maßnahme wird auch den künftigen Verkehrsbedürfnissen, die sich durch die BAB Walldorf—Heilbronn mit der Anschlußstelle Sinsheim ergeben werden, Rechnung getragen. Die Anschlußstelle Sinsheim mit Anschluß an die bestehende Bundesstraße 292 wird zusammen mit dem Bundesautobahnstreckenabschnitt Walldorf- Sinsheim fertiggestellt werden. Die Arbeiten für die Ortsumgehung Sinsheim im Zuge der Bundesstraße 292 sind auf dem 1. Bauabschnitt von der Bundesautobahn bis zur Bundesstraße 45 bereits im Gange und sollen im Jahre 1968 abgeschlossen werden. Für den 2. Bauabschnitt bis zum Wiederanschluß an die bestehende Bundesstraße 292 wird in Kürze das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Es ist beabsichtigt, anschließend nach Möglichkeit noch im Jahre 1968 auf dieser Reststrecke mit den Bauarbeiten zu beginnen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2155 Frage 92) : Trifft es zu, daß die Einführung der automatischen Verbrennungskontrolle durch elektronisches Gerät in der Bundesrepublik dadurch gehindert wird, daß es in der Bundesrepublik noch keine Bestimmungen über den Kohlenoxydgehalt gibt, der im Auspuff des Motors vorhanden sein darf? Die Einführung elektronischer Geräte zur Verbrennungskontrolle bei Kraftfahrzeugmotoren wird nicht behindert. Bestimmungen über den zulässigen Gehalt an Kohlenmonoxyd in den Abgasen von Ottomotoren im Leerlauf werden voraussichtlich noch in diesem Monat dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Es handelt sich um eine Verordnung, durch die die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ergänzt wird. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/2155 Frage 99) : Wann ist mit der Errichtung einer außerhalb des Stadtgebietes von München verlaufenden Verbindung der Autobahn von Nürnberg und nach Salzburg zu rechnen? Eine außerhalb des Stadtgebietes von München verlaufende Verbindung zwischen den Bundesautobahnen München-Berlin und München-Salzburg wird auch von mir als notwendig erachtet. Ich habe sie daher als Ergänzung in das Netz der Autobahnen aufgenommen. Die Planungsarbeiten sind bereits angelaufen. Wann diese Verbindung verwirklicht werden kann, kann schon im Hinblick auf die sehr hohen Kosten z. Z. noch nicht übersehen werden. 6438 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache V/2155, Fragen 103, 104 und 105) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf zu dringen, daß die Mittel aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer, die für kommunale Straßenbauvorhaben vorgesehen sind, besonders auch denjenigen Gemeinden zugute kommen, die unmittelbar an der Zonengrenze liegen? Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden hierbei besonders das Zonengrenzgebiet in Schleswig-Holstein zu berücksichtigen? Ist die Bundesregierung bereit, im Zonenrandgebiet beim Mehraufkommen der Mineralölsteuer die sogenannte Bagatellgrenze für Straßenbaumaßnahmen zu beseitigen, damit diejenigen Städte und Gemeinden im Zonenrandgebiet in den Genuß dieser Mittel kommen, die auf Grund ihrer Größe wichtige Vorhaben aus eigenen Mitteln nicht finanzieren können? Die Mittel aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung in den Gemeinden. Gemeinden im Zonenrandgebiet, die entsprechende Maßnahmen durchzuführen haben, können dafür die zur Verfügung gestellten Zuschußmittel aus dem Steueränderungsgesetz 1966 erhalten, und zwar bis zu 60 der zuschußfähigen Baukosten. Voraussetzung ist jedoch, daß diese Maßnahmen den Zuschußrichtlinien entsprechen und vordringlich sind. Im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Zonenrandgebiete ist eine besondere Berücksichtigung des Zonenrandgebietes von Schleswig-Holstein nur im Rahmen der dem Land Schleswig-Holstein entsprechend den Kfz-Zulassungen zugeteilten Zuschußmittel möglich. Der besonderen Lage der Gemeinden im Zonenrandgebiet wird dadurch entsprochen, daß der Zuschuß höher bemessen sein kann als bei Bauvorhaben anderer Gemeinden. Die Bagatellgrenze ist eingeführt worden, um den Ablauf des Zuwendungsverfahrens durch eine Unzahl zu erwartender kleiner und kleinster Vorhaben nicht zu erschweren. Soweit in den Zonenrandgebieten wichtige Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit zuwendungsfähigen Kosten unter 200 000 DM ausgeführt werden müssen und Gemeinden hierzu finanziell nicht in der Lage sind, ist es Sache der Länder bzw. Landkreise, helfend einzugreifen. Die Bundesregierung beabsichtigt vorerst nicht, die Bagatellgrenze aufzuheben. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Wehner vom 24. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/2188 Frage 3) : In welcher Form gedenkt die Bundesregierung die Bezeichnung West-Berlins durch die Behörden im anderen Teil Deutschlands als „Westliche Stadtteile der Hauptstadt der DDR" zurückzuweisen, da weder West-Berlin noch Ost-Berlin „auf dem Territorium der DDR" liegt? Der Standpunkt der Bundesregierung und der Drei Mächte über den rechtlichen und politischen Status Berlins ist eindeutig. Die Bundesregierung kennt die Bemühungen der Regierung in Ost-Berlin, den auf den Vereinbarungen der Mächte beruhenden Vier-Mächte-Status Berlins, die in diesem Zusammenhang eingeordneten Funktionen der Drei Mächte in West-Berlin und den besonderen Status Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland durch die Festlegung eines neuen politischen und völkerrechtlichen Status für West-Berlin zu ersetzen. Solche Versuche sind immer wieder angestellt worden. Seit der brutalen Trennung Berlins durch eine Mauer und den rücksichtslosen Gebrauch von Schußwaffen gegen wehrlose Menschen wird Ost-Berlin besonders betont als „Hauptstadt der DDR" herausgestellt. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, mit der Sowjetzonenregierung und ihrer Propaganda einen imaginären Dialog über Positionen zu führen, die für uns unter den Bedingungen der Teilung Deutschlands in Wahrung des Nutzens des deutschen Volkes nicht verzichtbar sind. Im Einklang mit der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 wird die Bundesregierung weiterhin alles tun, um die Zugehörigkeit Berlins zur Bundesrepublik zu erhalten, und gemeinsam mit dem Senat und den Schutzmächten prüfen, wie die Wirtschaft Berlins und seine Stellung in unserem Rechtsgefüge gefestigt werden können. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 24. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/2188 Fragen 8 und 9) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die durch den Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit den arabischen Staaten eingeschränkten Exportmöglichkeiten der deutschen Industrie zu beseitigen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in jenen arabischen Staaten, mit denen wir zur Zeit keine diplomatischen Beziehungen haben, in steigendem Maße Industriefirmen verbündeter und befreundeter Nationen, gedeckt durch staatliche Subventionen, die Ausbaustufen bisher von deutschen Firmen errichteter Industrieanlagen übernehmen? Nach den Feststellungen der Bundesregierung ergeben sich keine Anhaltspunkte für einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen arabischer Staaten zu uns und eingeschränkten Exportmöglichkeiten der deutschen Industrie. Beobachtungen über einen längeren Zeitraum haben ergeben, daß sich die Möglichkeiten des deutschen Exports nach arabischen Ländern nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen unterschiedlich entwickelt haben: Dem Rückgang des Exports nach einigen arabischen Ländern standen Zunahmen der Ausfuhren nach anderen gegenüber. Es wurde ferner festgestellt, daß in Fällen rückläufiger deutscher Ausfuhren die Ursache in den innerwirtschaftlichen Schwierigkeiten des betreffenden arabischen Landes, ins- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 24. Oktober 1967 6439 besondere in seinen geringen Devisenverfügbarkeiten, zu finden war. Diese Schwierigkeiten haben sich bei einigen arabischen Staaten im Rahmen des jüngsten Nahost-Konflikts erheblich verstärkt. Die Bundesregierung hat seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch die arabischen Staaten immer wieder ihre Entschlossenheit bekundet, den Warenaustausch mit allen arabischen Ländern weiter zu fördern, und hat auch demgemäß gehandelt. Sie hat, um nur einige Beispiele zu nennen, die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Deutschland und in arabischen Ländern weiter gefördert, Besuchsreisen von Vertretern der Wirtschaftsverwaltungen verschiedener arabischer Länder ermöglicht, eine sehr verständnisvolle Haltung in der Frage der Gewährleistung deutscher Exportgeschäfte nach arabischen Ländern eingenommen und insbesondere darauf hingewirkt, daß die deutschen Wirtschaftsabteilungen bei unseren Schutzmachtvertretungen in arabischen Ländern trotz der veränderten Verhältnisse ihrer Tätigkeit im Interesse der deutschen Exportwirtschaft wie bisher nachgehen konnten. Der Bundesregierung sind keine wirtschaftlichen Vorhaben in arabischen Ländern bekannt, die von deutschen Firmen begonnen und im Zusammenhang mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen in ihren weiteren Ausbaustufen von Firmen verbündeter oder befreundeter Staaten fortgeführt worden sind. Die Berichte unserer Auslandsvertretungen haben lediglich die Erwartung bestätigt, daß auch Firmen verbündeter oder befreundeter Staaten nach Abbruch der diplomatischen Beziehungen versuchen würden, ihren Marktanteil in arabischen Ländern zu vergrößern. Die Bundesregierung hat, da auch die deutschen Ausfuhren nach arabischen Ländern einen den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechenden normalen Verlauf genommen haben, keine Veranlassung anzunehmen, daß psychologische Faktoren die wirtschaftlichen Erwägungen arabischer Wirtschaftskreise zuungunsten der deutschen Exportwirtschaft zurückgedrängt hätten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Schulze-Vorberg!


Rede von Dr. Max Schulze-Vorberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Darf ich Sie also so verstehen, Herr Bundesminister, daß der kleine Familienbetrieb, auch der Nebenerwerbsbetrieb, der den bewirtschaftenden Familien eine besondere wirtschaftliche Stabilität gibt, auch in Zukunft der Förderung durch die Bundesregierung und, wie Sie betonen, auch der Förderung durch die EWG gewiß sein darf?




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wir haben keine Absicht, globale Förderungsmaßnahmen einzustellen.