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ID0512425900

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    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reinholz 6227 A Abg. Dr. Lindenberg tritt in den Bundestag ein 6227 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Lindenberg, Regling und Dr Steinmetz 6227 C Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6227 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6227 C Fragestunde (Drucksache V/2155) Frage des Abg. Moersch: Anzeigenwerbeaktion der Bundesregierung „Die Richtung stimmt" von Hase, Staatssekretär 6228 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6228 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6228 C Genscher (FDP) . . . . . . . 6229 A Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Entschädigung für bei Hilfeleistung erlittene Schäden bzw. Verlust des Lebens Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 6229 B Haar (Stuttgart) (SPD) 6229 C Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Sondermaßnahmen gegen die Familie — Frage der Vereinbarkeit mit Art. 6 GG Dr. Barth, Staatssekretär 6230 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 6230 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Entlassung einer Sekretärin des deutsch-französischen Jugendwerks Dr. Barth, Staatssekretär 6231 C Brück (Holz) (SPD) 6232 A Fellermaier (SPD) 6232 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 6232 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 Frage des Abg. Kubitza: Pläne zur Reform des Kindergeldrechts Dr. Barth, Staatssekretär . . . . . 6232 D Kubitza (FDP) . . . . . . . 6232 D Frau Freyh (SPD) 6233 A Baier (CDU/CSU) 6233 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 6233 C Frage des Abg. Ertl: Atomsperrvertrag Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6233 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 6234 A Flämig (SPD) 6234 B Fragen des Abg. Flämig: Jugendbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften — Erhöhung der Mittel zur Förderung des interkommunalen Austausches Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6234 C Schoettle, Vizepräsident . . . . 6234 D Flämig (SPD) 6234 D Frage des Abg. Paul: Einseitige Aufhebung des Sichtvermerkzwangs für Besucher aus der Tschechoslowakei 6236 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Amerikanische Rechte aus dem Mutual Defense Assistance Program . . . 6236 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Laufbahnvorschriften Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6236 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6236 C Frage des Abg. Dr. Imle: Jubiläumsfeiern für Ministerien Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6236 D Dr. Imle (FDP) 6237 A Schoettle, Vizepräsident 6237 B Fragen des Abg. Cramer: Vermerk betr. militärgerichtliche Bestrafungen auf Bescheinigungen für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6237 C Cramer (SPD) 6237 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ergebnis der Untersuchungen zur Frage des „Personenkennzeichens" Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6238 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6238 C Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Beteiligung des Bundesgrenzschutzes bei Geburtstagsgratulationen — Meldung über Verlegung einer Grenzschutzabteilung von Coburg nach Norddeutschland 6238 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gleichstellung der Vorbereitungszeit zur Promotion mit der zweiten Staatsprüfung für Mitarbeiter in bestimmten Bundesforschungsanstalten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6239 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6239 B Fragen des Abg. Kubitza: Turn- und Sportstunden in den deutschen Schulen 6239 C Frage der Abg. Frau Freyh: Paßkontrollen für Fluggäste im Durchgangsverkehr Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6239 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 6239 D Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2154) . . . . . . . . 6240 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD betr. Entwicklungshilfepolitik der Bundesregierung (Drucksache V/1978) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Drucksache V/2144) Brück (Holz) (SPD) . . . . . . . 6240 C Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 6244 A Wischnewski, Bundesminister . . . 6247 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 6255 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6258 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 6260 B Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 6262 C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 6263 D Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Somalia . . . . . . . 6256 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 III Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Indonesien 6271 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe (Drucksachen V/302, V/1720) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache V/1723); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien-und Jugendfragen (Drucksache V/2148) — Zweite und dritte Beratung — Liehr (SPD) 6267 D Horstmeier (CDU/CSU) 6271 C Kubitza (FDP) 6272 A Burger (CDU/CSU) . . . . . . 6276 B Westphal (SPD) 6279 B Moersch (FDP) . . . . . . . 6283 C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 6286 D Frau Schimschok (SPD) . . . . 6288 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6289 D Hauck (SPD) . . . . . . . . 6292 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . 6295 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 6297 D Dr. Meinecke (SPD) . . . . . 6298 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 6300 C Reichmann (FDP) . . . . . . . 6301 D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 6302 C Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 6306 A Dr. Heck, Bundesminister . . . . 6306 B Entwurf eines Gesetzes über die Luftfahrtstatistik (Drucksache V/1702); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2152), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2151) — Zweite und dritte Beratung — 6310 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/1487, V/2137) 6310 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für a) eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Architekten b) eine Richtlinie des Rates über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die selbständigen Tätigkeiten des Architekten c) eine Richtlinie des Rates über die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Architekten d) eine Empfehlung des Rates über die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittland ausgestellten Architektendiploms sind (Drucksachen V/1810, V/2153) Dorn (FDP) 6310 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Erste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Verlängerung der Zollaussetzungen für Waren der gewerblichen Wirtschaft) Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zweite Verlängerung der Zollaussetzungen für Waren der gewerblichen Wirtschaft) (Drucksachen V/2003, V/2058, V/2142) . . 6311 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzungen für Spinnfäden aus Polytetrafluoräthylen) (Drucksachen V/2040, V/2141) . . . . . 6311 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/2019, V/2018, V/2140) . . 6311 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1967) (Drucksachen V/2002, V/2139) . . . . . . . 6311 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Rohaluminium) (Drucksachen V/1965, V/2138) 6311 D Nächste Sitzung 6312 A Anlagen 6313 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 6227 124. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 123. Sitzung, Seite 6221 A, Zeilen 13 und 14 statt „Press Independence und Critical Ability" in Genf: „Press Independence and Critical Ability" in Columbia/Missouri, Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 14. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bading * 11. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Becher (Pullach) 11. 10. Bergmann * 12. 10. Blumenfeld 13. 10. Diekmann 13. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 11. 10. Dröscher * 11. 10. Dr. Elbrächter 11. 10. Dr. Erhard 11. 10. Erpenbeck 11. 10. Gerlach * 12. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Gleissner 20. 10. Dr. Häfele 13. 10. Hahn (Bielefeld) * 11. 10. Höhne 31. 10. Hussong 13. 10. Dr. Ils 13. 10. Frau Jacobi (Marl) 11. 10. Jahn (Marburg) 13. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Dr. Kempfler 13. 10. Frau Klee 11. 10. Klinker * 11. 10. Kriedemann * 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lemmer 13. 10. Lenz (Brüht) 31. 10. Lücker (München) * 11. 10. Mauk * 11. 10. Frau Meermann 12. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Müller (Aachen-Land) * 12. 10. Paul 13. 10. Frau Renger 13. 10. Riedel (Frankfurt) * 11. 10. Ruf 13. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Steinhoff 21. 10. Struve 11. 10. Weimer 11. 10. Wendelborn 13. 10. Wienand 20. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht b) Urlaubsanträge Dr. Czaja 20. 10. Frau Dr. Krips 22. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Anlage 2 Umdruck 285 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik - Drucksache V/2144 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch in Zukunft .mit Nachdruck dafür Sorge zu tragen, daß Entwicklungshilfe in erster Linie nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vergeben wird. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, an der Finanzierung eines dritten EWG-Entwicklungsfonds nur unter der Voraussetzung teilzunehmen, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen entsprechend dem deutschen Finanzanteil beteiligt wird. 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen in einer Hand zu vereinigen und auf diese Weise dazu beizutragen, daß die Tätigkeit in diesen Organisationen für Deutsche attraktiver wird. Bonn, den 10. Oktober 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 286 Änderungsantrag des Abgeordneten Memmel zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (10. Ausschuß) über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe - Drucksachen V/302. V/1720 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Nummer 1 des Ausschußantrags — Drucksache V/1720 - werden die Worte „neben den Altersgruppen der 14- bis 25jährigen auch die die Unter-14jährigen" durch die Worte „sämtliche Altersgruppen bis zu 25 Jahren" ersetzt. Bonn, den 11. Oktober 1967 Memmel 6314 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2124 Frage 101): Hat nicht der deutsche Abnehmer ebenfalls einen Anspruch auf die technischen Neuerungen der nach den USA gelieferten neuen Typen 1600 und 1500 der Volkswagen AG, Wolfsburg, die aus Gründen der Reinhaltung der Luft mit erheblichem technischem Aufwand und einer elektronischen Einspritzpumpe zur Vernichtung der Abgase ausgestattet werden? Selbstverständlich hat der deutsche Abnehmer eines Kraftfahrzeugs einen Anspruch darauf, daß der heute erreichbare technische Fortschritt auf dem Gebiet der Abgasvernichtung auch ihm zugute kommt. Die Automobilindustrie in der Bundesrepublik wird schon in nächster Zukunft den zuständigen Ressorts ihre technischen Vorschläge unterbreiten. Die für die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlichen Vorarbeiten sind abgeschlossen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2124 Frage 126) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Barth über ihre Familienpolitik, wie sie in der WAZ vom 27. September 1967 zitiert sind? Der Meldung der „Westdeutschen Allgemeinen" liegen Irrtümer und Mißverständnisse zugrunde. Es trifft nicht zu, daß Dr. Barth die Familienpolitik der Bundesregierung mißbilligt hat. Richtig ist, daß Dr. Barth in seinem Vortrag vor der Gemeindeakademie der Evangelischen Kirche in Essen die von der Bundesregierung zu Lasten kinderreicher Familien beschlossenen Maßnahmen bedauert hat. Dies ist jedoch mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf geschehen, daß diese beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zum Ausgleich der hohen Defizite notwendig waren. Es trifft auch nicht zu, daß Dr. Barth aufgefordert haben soll, energisch gegen die Regierungspolitik zu protestieren. Richtig ist, daß Dr. Barth die Familienorganisationen aufgefordert hat, in der Öffentlichkeit stärker als bisher die Notwendigkeit einer systematischen Familienpolitik zu vertreten und sie gegen Angriffe auch publizistisch zu verteidigen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dietrich-Wilhelm Rollmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Lieber Herr Kubitza, wenn Sie eine solche Frage an mich stéllen, dann beweist das, daß Sie den zweiten Teil ,des Berichts der Regierung nicht gelesen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dort ist sehr ausführlich dargestellt, welches die Konzeption der Bundesregierung ist.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nuneinige Worte zu den gesetzlichen Grundlagen sagen, auf denen sich in den vergangenen Jahren unsere Jugendpolitik vollzogen hat und auf denen sie sich in den kommenden Jahren wird vollziehen müssen, nämlich einmal dem Jugendwohlfahrtsgesetz und zum 'anderen dem Bundesjugendplan.
    Die CDU/CSU hat .die Novellierung des alten Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1922 für notwendig gehalten und am Ende der 3. Legislaturperiode hier im Bundestag gegen mancherlei Widerstände verwirklicht. Schon hier in diesem Hause war eine Reihe von Bestimmungen dieser Novelle verfassungsrechtlich umstritten. Nach ihrem Inkrafttreten sind diese Bestimmungen durch Normenkontrollklagen und durch Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfasungsgericht angefochten worden. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat sehr lange gedauert, so lange, daß wir in den vergangenen Jahren im Bereich der 'gesamten
    Jugenndpolitik eine beträchtliche Rechtsunsicherheit gehabt haben,

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    die leider manche Initiative gelähmt hat. Heute, im Rückblick, können wir jedoch sagen: was lange währt, wird endlich gut. Denn am 18. Juli dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung verkündet und im wesentlichen und in den entscheidenden Bestimmungen das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1961 für verfassungsmäßig erklärt. Ich möchte hier keine alten Wunden aufreißen, insbesondere nicht bei unseren verehrten Freunden von der Koalition. Aber ich glaube, sie werden verstehen, daß die Fraktion der CDU/CSU mit großer Genugtuung von diesem Urteil Kenntnis genommen hat, nicht nur weil uns damit durch das höchste deutsche Gericht bestätigt wurde, daß wir uns im Jahre 1961 verfassungsmäßig auf dem richtigen Wege befunden haben, sondern vor allen Dingen aus dem Grund, weil dieses Urteil die Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet der Jugendpolitik in den letzten Jahren beseitigt und den Weg frei gemacht hat für neue, nunmehr verfassungsrechtlich gesicherte Initiativen in der Jugendpolitik der Bundesrepublik Deutschland.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Haben wir nicht angesichts der Klagen der Länder und Städte sechs Jahre hindurch, in denen das Verfahren in Karlsruhe schwebte, befürchten müssen, daß das Bundesverfassungsgericht den Begriff der „öffentlichen Fürsorge" nach Art. 74 des Grundgesetzes so eng auslegen würde, daß der Bund seine Zuständigkeit für den Bereich der gesamten Jugendpflege — also für die Freizeithilfen, für die außerschulische Jugendbildung, für die internationalen Jugendbegegnungen und schließlich auch für die Förderung der Jugendverbände — verlieren würde, und drohte uns nicht insoweit auch der Bundesjugendplan, dieses große Werk der Förderung der jungen Generation, in unserem Land zerschlagen zu werden?!

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wurde nicht jede wesentliche Weiterentwicklung des Bundesjugendplans durch die Rechtsunsicherheit der vergangenen Jahre blockiert und eröffnet uns nicht die Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht dem Begriff der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 gegeben hat, nunmehr die verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage für ein Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes?!
    Wir sind doch in diesem Hause in den vergangenen Jahren mit dem Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes nicht vorangekommen, weil einige Länder dem Bunde die Zuständigkeit für ein solches Gesetz immer wieder bestritten haben

    (Abg. Memmel: Besonders Hessen! — Weiterer Zuruf von der Mitte: Bremen!)

    und weil sie sich jetzt sogar zu weigern scheinen, die Ausbildungsförderung in den Katalog der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern aufzunehmen. Ich habe es immer als ein bitteres Versäumnis empfunden, daß wir neben den vielen Ge-



    Rollmann
    setzen, die wir in den vergangenen 20 Jahren in diesem Hohen Hause zustande gebracht haben, niemals ein einheitliches Ausbildungsförderungsrecht geschaffen haben,

    (Abg. Kühn [Hildesheim] : Sehr wahr!)

    ein Ausbildungsförderungsrecht für alle jungen Menschen in unserem Lande, mögen sie nun in Flensburg oder in Konstanz, in Passau oder in Saarbrücken wohnen, um ihnen wenigstens eine gewisse materielle Gleichheit der Startbedingungen zu geben, der Möglichkeit, unbehindert durch wirtschaftliche Sorgen lernen zu können, ausgebildet zu werden und sich fortbilden zu können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Aus der Sicht der Bundesfinanzen ist ein solches Ausbildungsförderungsgesetz heute schwieriger zu verwirklichen als noch vor wenigen Jahren. Aber ich meine, daß wir an diese wichtige Aufgabe nun wirklich herangehen müßten. Ich würde es eher in Kauf nehmen, ein solches Ausbildungsförderungsgesetz zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten zu lassen, als auf die Verabschiedung eines solchen Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode überhaupt zu verzichten.
    Alle Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes, die das Verhältnis der freien Jugendhilfe zur öffentlichen Jugendhilfe regeln, die die Förderung und Finanzierung der freien Jugendhilfe den Kommunen und ihren Jugendämtern zur Pflicht machen, sind in Karlsruhe für verfassungsmäßig erklärt worden. Ich möchte hier die ganz bestimmte Erwartung der Fraktion der CDU/CSU zum Ausdruck bringen, daß auch jene Kommunen in der Bundesrepublik, die mit Rücksicht auf das Verfahren in Karlsruhe in den vergangenen Jahren diese Bestimmungen nicht in ihrem vollen Umfang angewandt haben, nunmehr in Zukunft uneingeschränkt nach diesen Bestimmungen verfahren. Ich möchte auch unsere Erwartung aussprechen, daß die Länder jene Ausführungsbestimmungen nach § 5 und § 8 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, deren Erlaß bereits seit Jahren ansteht, nach der Entscheidung von Karlsruhe nunmehr ergehen lassen. Es gibt keinen Grund mehr — für kein Land der Bundesrepublik und für keine Kommune der Bundesrepublik —, irgendeine der für verfassungsmäßig erklärten Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes nun nicht in des Sinnes und des Wortlauts voller Bedeutung in der Zukunft anzuwenden.
    Der im Jugendwohlfahrtsgesetz verankerte Rang der freien Jugendhilfe, die Förderungs- und Finanzierungspflicht der öffentlichen Hand ist der gesetzliche Ausdruck eines Kernstücks unserer Jugendpolitik, wie wir sie in den vergangenen 20 Jahren im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden getrieben haben. Wir sind sehr befriedigt, daß dieses Kernstück unserer Jugendpolitik nun auch seine verfassungsgerichtliche Feuerprobe bestanden hat.
    Dieser Grundsatz unserer Jugendpolitik ist nicht das Ergebnis irgendwelcher theoretischer Überlegungen, sondern das Ergebnis von Erfahrungen, die wir in unserem Lande in den vergangenen Jahrzehnten mit der Leistungsfähigkeit der Jugend- und der Jugendwohlfahrtsverbände gemacht haben. Das, was unsere Jugendverbände tagtäglich in der Jugendpflege an der organisierten und nichtorganisierten Jugend unseres Landes vollbringen, das, was die Jugendwohlfahrtsverbände in der Jugendfürsorge leisten, das kann ihnen kaum durch die Gemeinde oder durch den Staat abgenommen werden,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    sondern muß von dort angeregt und gefördert werden.
    Die Zeit der Jugendbewegung ist vorbei, und sie kehrt nicht mehr wieder. Aber mit leistungsfähigen Jugend- und Jugendwohlfahrtsverbänden und mit ihren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern steht und fällt ein wesentlicher Träger der Jugendhilfe in unserem Lande überhaupt. Das ist unsere Haltung zu den Verbänden der freien Jugendhilfe, und sie kommt in erfreulicher Eindeutigkeit auch im Jugendbericht der Bundesregierung zum Ausdruck. Wir wünschen uns lebendige, schöpferische und — das ist gerade ihr Vorteil — vor allen Dingen unbürokratische Jugend- und Jugendwohlfahrtsverbände und wir würden nichts mehr bedauern als Phantasielosigkeit, Routine und Versteinerung.
    In den vergangenen Jahren ist nicht nur die Förderung der Jugend- und Jugendwohlfahrtsverbände durch Staat und Gemeinde, sondern auch die Anregung ihrer Arbeit immer bedeutungsvoller geworden. Art und Umfang der internationalen Jugendbegegnungen, die im Jugendbericht der Bundesregierung eine so breiten Raum einnehmen, was wären sie z. B. ohne die Ideen, ohne die Initiativen und ohne die Aktionen, die in den vergangenen Jahren von der Bundesregierung und dem Bundesminister für Familie und Jugend immer wieder ausgegangen sind?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mir will scheinen, daß die freie Jugendhilfe in Zukunft noch stärker als bisher auf die Anregungen und die Förderung durch Regierung und Parlament angewiesen sein wird.
    Ich glaube, es gehört zu dieser Debatte über den Jugendbericht der Bundesregierung, noch einige Worte zu der zweiten großen gesetzlichen Grundlage unserer Jugendpolitik zu sagen, nämlich dem Bundesjugendplan. Seit dem ersten Bundesjugendplan vom Jahre 1950 sind nun insgesamt mehr als 830 Millionen DM allein von seiten des Bundes für die außerschulische Förderung der jungen Generation zur Verfügung gestellt worden. Welche Einzelprobleme mit dem Bundesjugendplan auch immer verbunden sein mögen, beim Bundesjugendplan handelt es sich um das größte Förderungswerk, das je die Regierung und das Parlament eines freien Landes für ihre junge Generation aufgestellt haben.

    (Beifall in der Mitte.)

    Es ist ein Förderungswerk, das oftmals wie vieles andere, was wir tun, in unserem Lande nur allzusehr als selbstverständlich angesehen und nur wenig gewürdigt wird, aber im Ausland doch vielfach Beachtung und Bewunderung erfährt.



    Rollmann
    Es ist ein weiter Weg, den der Bundesjugendplan in den Jahren seit 1950 zurückgelegt hat. Dieser Weg zeugt von dem großen Wandel der Verhältnisse, in denen wir leben. Damals, vor 17 Jahren, sollte der Bundesjugendplan vor allen Dingen der Berufsnot der Jugend entgegenwirken. Heute dient der Bundesjugendplan in erster Linie der sinnvollen Ausfüllung der Freizeit unserer jungen Generation, der Bildung, der Erholung, dem Sport, der internationalen Jugendbegegnung.
    Die Fraktion der CDU/CSU erwartet von der Bundesregierung und dem Bundesminister für Familie und Jugend, daß der Bundesjugendplan nicht nur wie bisher auch in Zukunft den sich schnell ändernden Lebensverhältnissen unserer jungen Generation angepaßt wird, sondern daß auch seine bisherige Systematik zugunsten der Förderung bestimmter Aktionen und Programme aufgelockert wird. Wir meinen, daß die Entscheidung von Karlsruhe der Bundesregierung auf dem Sektor des Bundesjugendplans nun eine größere Beweglichkeit verleihen wird.
    Trotz aller Probleme, die in den vergangenen Jahren in der Jugendpolitik zwischen Bund und Ländern immer wieder aufgetreten sind, möchten wir auch die Bundesregierung zu dem Versuch ermutigen, die Jugendpläne des Bundes, der Länder und der Gemeinden stärker aufeinander abzustimmen, damit sich diese Jugendpläne besser ergänzen und sinnvoller ineinandergreifen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, der Jugendbericht, den die Bundesregierung vorgelegt hat, gibt ein Bild der Lage der Jugend. Einmal ist behauptet worden — auch in der heutigen Diskussion —, daß dieses Bild zu umfänglich sei, und ein andermal ist auf die Lücken dieses Bildes hingewiesen worden. Dann ist erklärt worden, daß die Projektion dieses Bildes falsch sei. Ich meine, daß die Kritik teilweise berechtigt ist, daß sie zu großen Teilen aber überzeichnet ist.
    Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß es sich um den ersten Versuch handelt, der überhaupt in der Geschichte der deutschen Jugendhilfe mit der Erstellung eines solchen Berichts unternommen worden ist.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Das müssen wir immer wieder erklären. Ich meine, wir sollten froh und dankbar sein für diesen Bericht in einer doch im großen und ganzen ausgezeichneten Qualität. Neben der vielfachen Kritik, die die Bundesregierung in dieser Frage in den vergangenen Monaten und Jahren erfahren hat, sollten wir doch unsere Anerkennung für das aussprechen, was sie in mühevoller Arbeit über Jahre hinweg zusammengetragen und zu einem sinnvollen Ganzen verarbeitet hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich bin davon überzeugt, daß die Bundesregierung und speziell das Bundesministerium für Familie und Jugend aus der vielfältig vorgetragenen Kritik lernen und die notwendigen Schlußfolgerungen für den nächsten Jugendbericht ziehen werden. Ich bin ferner davon überzeugt, daß dieser nächste Jugendbericht nach dem hoffnungsvollen Anfang so gut werden wird, daß er den Beifall des ganzen Hauses und der ganzen deutschen Öffentlichkeit finden wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauck.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Hauck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Verlauf der heutigen Debatte hat meines Erachtens eindeutig klargemacht, daß es an der Zeit war, hier im Plenum des Deutschen Bundestages wieder einmal eine großangelegte jugendpolitische Debatte zu führen. Da bisher die Kritiker des Berichts wenig Sympathien geerntet haben, andererseits aber bei der politischen Bildung der kritische Jugendliche gefordert wurde, bitte ich, dem kritischen Abgeordneten ebenfalls Aufmerksamkeit zu schenken und ihn weiterhin als positives Element des Hohen Hauses zu betrachten.
    Aber keine Angst: ich beginne mit einer positiven Feststellung. Der Deutsche Bundestag war gut beraten, als er den in der 4. Legislaturperiode von der Regierung vorgelegten Jugendbericht wieder in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht hat. Der federführende Ausschuß war ebenfalls gut beraten, als er sich bei der Behandlung des Berichts einer umfangreichen Sachverständigenanhörung bediente. Meines Erachtens bekommt der Jugendbericht erst durch die fundierten Sachverständigengutachten, die sowohl im Bundesjugendkuratorium als auch im zuständigen Ausschuß erstattet und diskutiert wurden, die Aussagekraft, an der sich eine in die Zukunft gerichtete Jugendpolitik orientieren kann.
    Für mich waren die Festellungen der kommunalen Spitzenverbände von besonderem Interesse, und ich kann dem, was vorgetragen wurde, vollinhaltlich zustimmen. Das gilt insbesondere für die Aussagen zu dem Abschnitt „Maßnahmen der Jugendhilfe", soweit sie sich auf Kinderprobleme beziehen. Die kommunalen Spitzenverbände bemängeln, daß die Darstellung der Situation des Kindes fehlt und die Probleme auf diesem Gebiet nur unzureichend behandelt wurden. Besonders gilt dies für folgende Bereiche: die Probleme der behinderten Kinder, die Ursachen und Auswirkungen der Kinderkriminalität. Wir haben hier etwas von der Jugendkriminalität gehört, aber das Problem liegt viel tiefer. Wo ist der 12jährige Mörder in der Kriminalstatistik unterzubringen, und welche Probleme stehen hier an? Außerdem fehlt eine Untersuchung der zum Teil sehr kritischen Situation in unseren Heimen. Man sollte auch einmal daran denken, die Lage der Kinder im Zusammenhang mit dem Obdachlosenproblem zu untersuchen und zu würdigen.
    Intereissant Ist 'in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß die Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge zu ähnlichen



    Hauck
    Schlußfolgerungen kommt, wenn sie feststellt: Die Probleme der Kinder werden im Bericht vernachlässigt. Auf die katastrophale Situation der Heimerziehung wird kaum eingegangen. Auf die Notwendigkeit :der Errichtung von offenen Erziehungshilfen, besonders für Kinder, wird nicht hingewftesen. Keine Aussage über Hilfen für behinderte Kinder. Die Reform des Rechts für das uneheliche Kind wird nicht angesprochen. Auf die Probleme des Stadt-Land-Gefälles in der Jugendhilfe wird wicht verwiesen.
    Es würde sich bestimmt lohnen, die Einzelpunkte beider Aussagen ausführlich zu beleuchten. Da dies zu weit führen würde, will ich mich auf eine allgemeine Betrachtung beschränken.
    Am stärksten ist bei der Diskussion über allgemeine Jugendhilfeprobleme den Mitgliedern des Ausschusses unter die Haut gegangen, daß in diesem Bericht die Situation des Kindes nicht ausreichend behandelt wurde. Diese Tatsache hat zweifellos Mitglieder der' CDU/CSU-Fraktion veranlaßt, Ende 1966 eine Große Anfrage einzubringen, die bis heute leider noch nicht beantwortet werden konnte. Schon allein die Tatsache, daß mehr als zehn Monate seit der Einbringung ins Land gegangen sind, beweist, wie wenig Unterlagen die Regierung :auf diesem Geblet besitzt und wie hilflos man allgemein den Fragen, welche die Kindersituation betreffen, gegenübersteht. Ich kann allerdings nicht recht glauben, 'daß Presseäußerungen zutreffen, nach denen :der Minister und Beamte seines Hauses erklärt haben sollen, daß sie für Kinderprobleme nicht zuständig seien, ,da man im Bundesjugendplan nur für Jugendliche über 16 Jahre tätig werde.