Rede von
Dr.
Ernst
Benda
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Cramer, bis zum Jahre 1957 hat die Deutsche Dienststelle sowohl in Dienstzeitbescheinigungen wie auch in Einzelauskünften etwaige militärgerichtliche Bestrafungen angegeben. Diese Praxis begegnete jedoch im Hinblick auf den mit ,dem. Straftilgungsgesetz verfolgten Zweck, einem Verurteilten die Eingliederung in ,das bürgerliche Leben zu erleichtern, Bedenken. Seit 1957 werden daher keine Angaben mehr über militärgerichtliche Strafen gemacht, es sei denn, der Betroffene bittet ausdrücklich darum.
Damit jedoch aus der Nichtaufführung von Strafen nicht etwa generell auf ,das Nichtvorhandensein einer Bestrafung geschlossen wird, hat der Herr Senator für Inneres in Berlin im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister ,der Justiz und meinem Hause im Oktober 1957 angeordnet, daß Auskünfte und Bescheinigungen der Deutschen Dienststelle mit dem besagten Vermerk zu versehen sind, der somit nur ein Hinweis dafür ist, daß' im Bedarfsfalle eine entsprechende Auskunft von ,der Strafregisterbehörde angefordert werden kann. Dieser Vermerk ist auch auf den Bescheinigungen über das versicherungspflichtige Entgelt von zivilen Bediensteten früherer Reichsbetriebe angebracht, da solche Bescheinigungen regelmäßig auch Angaben über das Beschäftigungsverhältnis enthalten und somit auch bei anderen Stellen als den Versicherungsträgern Verwendung finden können.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Cramer: Die Praxis hat bisher nicht zu Beanstandungen geführt. Ich bin jedoch gern bereit, Ihre Frage als Anregung aufzunehmen und eine Prüfung zu veranlassen, ob die Gründe, die für die Aufnahme des Vermerks im Jahre 1957 bestimmend waren, heute noch in gleichem Umfange gegeben sind. Über das Ergebnis der Prüfung werde ich Sie gern unterrichten, Herr Kollege Cramer.