Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung hat sich immer dafür eingesetzt, daß der interkommunale Austausch auch vom Europarat im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten unterstützt wird. Die bisher jährlich bereitgestellte Zuwendung von 50 000 FF entsprach sowohl dem Willen, diese nützliche Tätigkeit im kommunalen Bereich sichtbar anzuerkennen, als auch der Notwendigkeit, auf die durch den Haushalt des Europarats eng gezogenen Grenzen Rücksicht zu nehmen. Diese Haltung wird grundsätzlich auch bei den Beratungen für den Haushalt 1968 des Europarats einzunehmen sein. Die Bundesregierung ist jedoch in Übereinstimmung mit der auf die Frage der Abgeordneten Frau Klee, Flämig, Vogt und Genossen am 12. April 1966 erteilten Antwort bereit, sich im Ministerkomitee des
Europarats für eine Überprüfung der Höhe des genannten Zuschusses für 1968 tim Lichte der in der Zwischenzeit gestiegenen Bedürfnisse einzusetzen. Die deutsche Haltung in dieser Frage wird sich jedoch an den Grundsätzen der mittelfristigen Finanzplanung zu orientieren haben,- so daß eine etwaige Erhöhung nur in bescheidenem Umfang vorgenommen werden könnte.
Im übrigen gilt die Auffassung der Bundesregierung fort, die sie in den ersten Antworten auf Ihre Fragen, Herr Abgeordneter Flämig, am 5. Juli 1966 und am 22. November 1966 dargelegt hat. Danach ist jede Erhöhung der vorgenannten Mittel für den kommunalen Austausch von dem Ergebnis einer Untersuchung abhängig, die der in der zitierten Antwort erwähnte Ad-hoc-Sachverständigen-Kommission darüber anstellt, in welcher Form der Europarat künftig auf dem Gebiet des Jugendaustauschs in Europa tätig werden soll. Bis jetzt sind die Arbeiten dieses Ausschusses noch nicht zu Ende geführt worden.