Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine Zusatzfrage mehr.
Die Frage des Abgeordneten Wurbs aus dem Geschäftsbereich ,des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend. Die Fragen 5, 6 und 7 stellt Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling:
Erkennt die Bundesregierung an, daß Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Familie in aller Form unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, eine verfassungsrechtlich gebotene Richtlinie der Politik im Sinne des Artikels 65 des Grundgesetzes enthält und unmittelbar geltendes Recht ist?
Sieht die Bundesregierung keinen Verstoß gegen die in Frage 5 erwähnte Richtlinie der Politik darin, daß sie seit zwei Jahren in konsequenter Folge als Sondermaßnahmen gegen die Familie
eine Kürzung der Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes, eine Einschränkung des Personenkreises der Empfangsberechtigten,
die völlige Streichung der Ausbildungszulage,
eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Deutschen Bundesbahn,
die mehrfache Hinausschiebung des gesetzlich festgelegten erhöhten Mutterschaftsgeldes,
die Streichung des erhöhten Mutterschaftsgeldes,
Kürzungen der Mittel für den Familienwohnungsbau,
die Einstellung der „Aktion Große Familie" im Wohnungsbau, die Einstellung der „Aktion Junge Paare",
eine wesentliche Einschränkung der „Aktion Junge Familie" beschloß,
seit Jahren jede Anpassung der seit 1964 eingefrorenen Kindergeldsätze an die Preis- und Lohnentwicklung verweigerte,
ihren Beschluß auf Anpassung des Kindergeldes ab 1969 wieder aufhob
und eine in allen EWG-Ländern grundsätzlich abgelehnte Einkommensgrenze beim Kindergeld
fordert?
Glaubt die Bundesregierung, daß ihre neuesten Beschlüsse, nun auch noch das Wohngeld vorallem zu Lasten der Familien mit Kindern zu kürzen und die Familienzusatzdarlehen im Wohnungsbau — z. B. bei 6 Kindern von 20 000 DM auf 10 000 DM — herabzusetzen, vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit allem Voraufgegangenen noch als verfassungsgemäßes Verhalten anerkannt werden kann, nachdem die Familien mit Kindern schon durch die Umsatzsteuererhöhung und durch alle allgemeinen Sparmaßnahmen in der Regel härter betroffen werden als andere und deshalb Anspruch auf ausgleichende Schutzmaßnahmen haben?
Bitte, Herr Staatssekretär!