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    Deutscher Bundestag 120. Sitzung Bonn, den 8. September 1967 Inhalt: Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6069 A Amtliche Mitteilungen 6069 B Fragestunde (Drucksachen V/2091, V/2102) Fragen des Abg. Prochazka: Mord an Flüchtlingen — Vorstellungen bei der Menschenrechts-Kommission der UN Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6069 C Frage des Abg. Ertl: Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland im Handelsvertrag mit der CSSR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6070 A Ertl (FDP) 6070 B Stingl (CDU/CSU) 6070 C Prochazka (CDU/CSU) 6071 B Dorn (FDP) 6071 D Moersch (FDP) . . . . . . . 6072 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6072 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 6072 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6073 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 6073 C Dr. Kübler (SPD) 6073 D Weiland (CDU/CSU) 6074 B Berkhan (SPD) 6074 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6074 D Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Politische Überwachung der griechischen Gastarbeiter durch griechische Arbeitskommissionen in der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6075 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6075 B, 6076 A Moersch (FDP) . . . . 6075 D, 6077 A Lenders (SPD) 6077 B Dorn (FDP) 6078 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6078 B Fragen des Abg. Dorn: Iranische Note vom 13. Juni 1967 betr. Einleitung von Schritten gegen Demonstranten beim Schah-Besuch Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6078 C Dorn (FDP) 6079 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6080 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 6080 D Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 6097 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über das Zweite Programm der Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/68 und die Entschließung des Bundesrates gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (Drucksachen V/2070 und V/2085, V/2105) Windelen (CDU/CSU) . . 6081 B, 6089 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . . 6083 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 6085 B Hermsdorf (SDP) . . . 6086 B, 6089 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 6086 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Drucksache V/2086); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2107) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pohle CDU/CSU) . . 6089 C, 6095 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6091 D Frau Funcke (FDP) . . . 6092 A, 6096 D Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . . 6096 B Entwurf eines Gesetzes über Finanzierungshilfen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens für Investitionen im Bereich der Gemeinden (ERP-Investitionshilfegesetz) (Drucksache V/2088) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2108), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/2106) — Zweite und dritte Beratung — D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6098 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache V/2089); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2104) — Zweite und dritte Beratung — D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 6098 C Nächste Sitzung 6098 D Anlagen 6099 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6069 120. Sitzung Bonn, den 8. September 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 22. 9. Frau Albertz 8. 9. Dr. Apel * 9. 9. Arendt (Wattenscheid) * 9. 9. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 9. Bading * 17. 9. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 8. 9. Bäuerle 15. 9. Bazille 30. 9. Dr. Becher (Pullach) 8. 9. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 9. Behrendt * 15. 9. Bergmann * 9. 9. Brand 9. 9. Frau Brauksiepe 9. 9. Bühling 16. 9. Busse (Herford) 26. 9. Dröscher * 9. 9. von Eckardt 30. 9. Frau Elsner * 16. 9. Frau Enseling 9. 9. Dr. Eppler 9. 9. Faller * 9. 9. Dr. Furler 8. 9. Gerlach * 19. 9. Gibbert 9. 9. Graaff 30. 9. Frau Griesinger 9. 9. Haage (München) 30. 9. Haase (Kassel) 30. 9. Hahn (Bielefeld) * 15. 9. Hansing 30. 9. Hauffe 9. 9. Frau Herklotz ** 9. 9. Herold 16. 9. Frau Dr. Hubert 9. 9. Hübner 9. 9. Dr. Jaeger 9. 9. Kiep 9. 9. Frau Klee 9. 9. Kriedemann * 15. 9. Frau Dr. Krips 30. 9. Kubitza 16. 9. Frau Dr. Kuchtner 8. 9. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 9. Kulawig * 9. 9. Kunze 16. 9. Lautenschlager 15. 9. Lemper 20. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 9. 9. Lenz (Trossingen) 9. 9. Dr. Löhr 30. 9. *) Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments **) .Für die Teilnahme an einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 8. 9. Dr. Marx (Kaiserslautern) 17. 9. Mauk 8. 9. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 9. Merten ' 9. 9. Metzger * 30. 9. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 9. Müller (Aachen-Land) * 9. 9. Dr. Müller (München) 30. 9. Ott 8. 9. Peters (Norden) 30. 9. Frau Pitz-Savelsberg 15. 9. Dr. Rinderspacher ** 9. 9. Dr. Ritz 9. 9. Rock 16. 9. Ruf 30. 9. Sänger 15. 9. Schmidt (Kempten) 8. 9. Dr. Schober 9. 9. Seifriz * 9. 9. Seuffert * 30. 9. Dr. Stammberger 25. 9. Steinhoff 21. 10. Struve 30. 9. Dr. Tamblé 23. 9. Varelmann 30. 9. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 9. 9. Wächter 8. 9. Frau Wessel 30. 9. Dr. Wilhelmi 9. 9. Frau Dr. Wolf 9. 9. Dr. Wörner 8. 9. Baron von Wrangel 9. 9. Wurbs 9. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Dittrich * 16. 9. Dr. Eckhardt 28. 9. Gscheidle 3. 10. Illerhaus * 24. 9. Anlage 2 Umdruck 283 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - Drucksachen V/2086, V/2107 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 4, 5, 8 und 13 gestrichen. 2. Artikel 2 wird gestrichen. Bonn, den 8. September 1967 Zoglmann und Fraktion 6100 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Anlage 3 Umdruck 284 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) — Drucksachen V/2086, V/2107 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel 4 werden die Zahlen „2" und „3" gestrichen. Bonn, den 8. September 1967 Dr. Schmidt (Wuppertal) Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schulhoff (CDU/CSU) zu Punkt 3 c der Tagesordnung Es wird Ihnen allen nicht entgangen sein, daß die Presse unser Verhalten in .der Plenarsitzung am Mittwoch, als die mittelfristige Finanzplanung hier verteidigt und auch angegriffen wurde, zumindest von unseren FDP-Freunden, nicht sehr günstig beurteilt hat. Die Haltung des Bundestages bzw. der Abgeordneten sei matt und farblos gewesen, und selbst die FDP habe von ihren Möglichkeiten als Opposition nur schwächlichen Gebrauch gemacht. Viele Zeitungen glaubten, die Situation lin Karikaturen auffangen zu müssen. So konnten wir unseren verehrten Herrn Bundeskanzler in einer Zeitung, und zwar in einem sehr weitverbreiteten Blatt, als Zirkusdirektor wiederfinden, der die Abgeordneten durch einen von ihm gehaltenen Reifen springen ließ. Man sah, wie sie sprangen, einer nach dem anderen, im eleganten Hechtsprung. Nun, ganz so war die Situation wohl nicht; zumindest kann man das von der Arbeit in den Ausschüssen nicht sagen. Hier herrschte, allerdingsaußerhalb der Einblicksmöglichkeit der Öffentlichkeit, ein munteres Leben. Viele der Abgeordneten löckten gegen den Stachel. Jedenfalls war es im Finanzausschuß so, dem ich seit fünf Jahren angehöre. Die Abstimmung über die Änderung der Mehrwertsteuer, die Änderung des Steuersatzes, ergab folgendes Abstimmungergebnis: 11 waren dafür, 6 waren dagegen, und 7 enthielten sich. Dies war noch angesichts der Stimmung des Ausschusses bzw. der Ausschußmitglieder ein sehr günstiges Ergebnis, wenn man bedenkt, daß in diesem Ausschuß in einem Zeitraum von etwa vier Jahren intensiv das Mehrwertsteuergesetz beraten, gestaltet und verabschiedet worden ist, und zwar mit dem Hochziel, den Steuersatz von 10 % unter gar keinen Umständen, so wie es auch die Regierungsvorlage vorsah, zu überschreiten. Alle Anträge, deren Bewilligung eine Erhöhung des Steuersatzes bewirkt hätte, wurden abgelehnt. Die Kollegen haben es in den drei Lesungen im Bundestag erlebt, wie immer wieder Anträge, z. B. der Weinbauern, der Bierbrauer, der Wohnungsbauunternehmen, des Gaststättengewerbes und viele andere Anträge mehr, deren Berechtigung keineswegs im Streit war, abgelehnt worden sind, um unter keinen Umständen die Steuersätze anzutasten. Wir haben uns lange mit der Frage der Entlastung der Altvorräte und mit der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern auf Investitionen beschäftigt und sind schließlich zu der Lösung gekommen, die es uns ermöglichte, an dem alten Steuersatz von 10% festzuhalten. Da der Sofortabzug der Investitionssteuer, deren Höhe wir mit etwa 6 Milliarden DM ermittelten, eine sofortige Erhöhung des Steuersatzes auf 12% notwendig gemacht hätte, sind wir dann zu dem Stufenplan gekommen, der vorsieht, daß im Jahre 1968 von der Vorsteuer für Investitionen 2% gleich 1,2 Milliarden DM vergütet werden sollen und daß in den darauf folgenden Jahren die Vergütung der Vorsteuern auf Investitionen gleichmäßig ansteigend im Laufe von fünf Jahren zu einem Vollabzug führen soll. Die Entlastung der Steuer für die Altvorräte war zuerst mit etwa 54 % vorgesehen, und auf Veranlassung von Wirtschaftsminister Schiller, der verständlicherweise einer höheren Entlastung der Altvorräte aus konjunkturellen Gründen das Wort redete, ist der Satz auf 70% angehoben worden, aber immer bei einem Steuersatz von 10 %. In einer der letzten Sitzungen des Koordinierungsausschusses des Finanzausschusses versuchte Minister Schiller, in letzter Stunde — das war im A pril dieses Jahres — zu einer höheren Entlastung der Altvorräte zu kommen, und schlug vor, zu diesem Zweck den Satz der Mehrwertsteuer auf 10,25 % anzuheben. Ich erinnere mich noch gut an die Entrüstung der beteiligten Abgeordneten über diesen Vorschlag, den Herr Minister Schiller sofort wieder zurückzog. Alle Beteiligten waren sich darüber klar, was auch kommen sollte: der Steuersatz soll unter keinen Umständen, zumindest für die ersten zwei Haushaltsjahre, den Satz von 10 % überschreiten. Nach Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes sind wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dann geradezu auf Veranlassung der Bundesregierung, insbesondere des Finanzministeriums, durch die Lande gezogen, um die beschlossene Mehrwertsteuer psychologisch an den Mann zu bringen. Insbesondere in den Kreisen des Einzelhandels und des Handwerks, aber auch bei der Bevölkerung schlechthin haben wir unsere Prügel bezogen. Wir hatten vor allem gegen das Mißtrauen zu kämpfen, der Satz von 10% sei nur ein Augenwischen, das dicke Ende komme hinterher. Wir hatten heilige Eide geschworen, daß dem nicht so sei, und um Vertrauen für die Absichten des Bundestages und der Regierung geworben. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6101 Inzwischen ist die gesamte Wirtschaft dabei, insbesondere die Organisationen, die Kalkulationsunterlagen für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 zu erstellen, selbstverständlich auf der Basis von 10 %. Nun soll, nachdem der geradezu törichte Versuch, die Mehrwertsteuer mit einem Satz von 10,5 % einzuführen, gescheitert ist, mitten im Haushaltsjahr, im Geschäftsjahr der vorgesehene Steuersatz von 10 % auf 11 % erhöht werden! Das würde übrigens einfach dazu führen, ich sage dies in Parenthese, daß sich die Wirtschaft, wenn auch nicht offiziell, so doch inoffiziell von vornherein auf 11 % einrichtet und die Preise entsprechend kalkuliert. Meine Damen und Herren, die Mehrwertsteuer ist bekanntlich eine Verbrauchersteuer. Hier gilt, wie so oft, der Satz: Die Letzten beißen die Hunde. Es liegt am System, daß alle am Wirtschaftsprozeß Beteiligten die Steuer bis zum Letztverbraucher weitergeben, und dieser bezahlt. Alle diejenigen, die sich in der sogenannten Kette befinden, also vom Unternehmer kaufen und an einen anderen Unternehmer weitergeben, sind von der Höhe des Steuersatzes völlig unberührt. Für sie bedeutet die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten. Das führt sogar dazu, daß, sofern die Vorsteuer nicht sofort abgewälzt werden kann, sie vom Finanzamt vergütet wird. Die Schwierigkeiten treten erst ein bei den Unternehmern, die an den Letztverbraucher liefern, die also, um im Bilde zu bleiben, am Schluß der Kette stehen. Während bei allen anderen am Prozeß Beteiligten nur der Nettopreis eine Rolle spielt, hat der Verbraucher den Bruttopreis, d. h. den Nettopreis plus Steuern, zu bezahlen und der Letztunternehmer hat die Steuer zu kassieren, um sie an das Finanzamt endgültig abzuführen. Die Letztunternehmer sind in der Regel die Angehörigen des Einzelhandels und des Handwerks. Diese haben die Überwälzungslast und die endgültige Abführungspflicht. Daß die Mehrwertsteuer, besonders bei den Leistungen der lohnintensiven Handwerker, ganz erhebliche Preiserhöhungen bringen wird, ist eine Binsenweisheit. Wenn bisher eine reine Dienstleistung mit 4 % Steuern belastet war, wird nach dem 1. Juli 1968 nach dem Willen der Regierung ein Steuersatz von 11 % präsentiert werden, und das, nachdem jahrelang verkündet worden ist: Der Steuersatz beträgt 10 % und in keinem Falle mehr. Die Erhöhung des Steuersatzes wird damit begründet, daß die Altvorräte stärker entlastet werden sollen, und zwar statt mit 70 % mit etwa 85 %, und daß weitere 400 Millionen DM gebraucht werden, um ein Defizit im Haushalt, zumindest teilweise, abzudecken. Ich selbst habe seinerzeit — es war Anfang dieses Jahres — Herrn Minister Schiller in seinem Bestreben, die Altvorräte höher zu entlasten, unterstützt und habe ihm einen Weg gezeigt, über den ich hier sprechen will, die Mittel für diese Erhöhung zu finden, ohne den Steuersatz zu erhöhen. Herr Minister Schiller hat meinen Vorschlag, zumindest modifiziert, übernehmen wollen, wurde dann aber von seinen eigenen Parteifreunden daran gehindert, und zwar nur deshalb, weil diese eine weitere Entlastung der Altvorräte damals ablehnten. Ich hatte vorgeschlagen, den sogenannten Stufenplan zur Entlastung der Investitionen um ein Jahr zu verschieben. Das hätte gebracht, vielmehr das bringt 1,2 Milliarden DM. Das ist genau derselbe Betrag, der einkommen würde, wenn am 1. Juli der Satz der Mehrwertsteuer um 1 % erhöht wird. Man könnte also auf der einen Seite eine Erhöhung der Entlastung der Altvorräte um 700 Millionen DM durchführen und könnte andererseits den Restbetrag für den Haushalt verwenden. Allerdings glaube ich, daß die Frage der Erhöhung der Entlastung der Altvorräte heute ihre Aktualität verloren hat. Wir befinden uns jetzt im September, also im letzten Jahresviertel, und aus. meiner Kenntnis der Unternehmerpsyche möchte ich sagen, daß die Dispositionen für die Lagerhaltung längst getroffen worden sind und daß kaum jemand, der als ernsthafter Unternehmer bezeichnet werden kann, auf Grund einer jetzt durchgeführten Erhöhung der Entlastung der Altvorräte seine Dispositionen erheblich ändern würde. Hinzu kommt noch, daß die ursprüngliche, durchaus verständliche Absicht des Herrn Bundeswirtschaftsministers, diejenigen zu belohnen, die ein höheres Lager halten als zu derselben Zeit im vorigen Jahr, inzwischen hinfällig geworden ist durch einen Vorschlag des Bundesrates, der auch vom Finanzausschuß angenommen worden ist, daß bezüglich der Höhe der Lagerhaltung keine Unterschiede mehr gemacht werden sollen. Alle sollen bei der Entlastung gleich behandelt werden. Aber wie dem auch sei, wenn wirklich zu dem einen oder anderen Zweck 1,2 Milliarden DM Steuermittel notwendig sind, dann soll man — und das ist mein Anliegen — diese 1,2 Milliarden DM nicht dadurch aufbringen, daß man entgegen allen Zusagen, aber auch gegen alle wirtschaftliche Vernunft den Steuersatz mitten im Jahr um 1 % anhebt, sondern dann soll man, so wie ich es schon Anfang dieses Jahres vorgeschlagen habe, den Stufenplan zur Entlastung der Investitionen um ein Jahr verschieben. Ganz abgesehen davon, daß kaum ein vernünftiger Unternehmer eine Investition oder die Durchführung einer Investition davon abhängig macht, ob er einen Satz von 2 % vergütet bekommt, würden diejenigen, die ihre Investitionen möglicherweise zurückgestellt haben, um im nächsten Jahr von dieser Vergütung Gebrauch zu machen, nunmehr heute schon investieren, weil sie, falls überhaupt eine Investition in Frage kommt, nicht bis zum Jahre 1969 warten können. Im übrigen werden die Vorsteuern auf Investitionsgüter abgeschrieben, so wie das bisher immer gewesen ist. Sie gehen in den Preis ein, aber sie gehen ein wie durch eine Düse, ganz fein wie ein Hauch, und zwar im Rhythmus der gesamten Abschreibungen. In den Preis geht schließlich alles ein, was der Unternehmer an Selbstkosten, Unkosten und Steuern hat, auf diese oder jene Weise. Aber die Erhöhung des Steuersatzes wirkt sich sofort auf die Preise aus, und, wie ich schon sagte, im ersten Jahr der Einführung eines völlig neuen Steuersystems darf man keine solchen Experimente machen. Ich stelle daher den Antrag, den Vorschlag der Bundesregierung abzulehnen, wonach die Mittel für die mittelfristige Finanzplanung in Verbindung 6102 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 mit der weiteren Entlastung der Altvorräte durch Erhöhung des Steuersatzes erzielt werden sollen, und beantrage, zu beschließen, daß die Regierung eine Formulierung vorlegen soll, wonach das notwendige Aufkommen, das ja mit 1,2 Milliarden DM beziffert worden ist, dadurch erzielt wird, daß der Stufenplan um ein Jahr verschoben wird, d. h. daß die Investitionssteuer im nächsten Jahr 10 % und nicht 8 % beträgt. Ich weiß, daß dieser Vorschlag auf Schwierigkeiten stößt, und zwar nicht, weil er nicht durchführbar und weil er nicht wirtschaftlich und finanzpolitisch sinnvoll wäre, sondern weil eine gewisse Furcht besteht, Industriekreise zu verärgern. Mir scheint. das aber das kleinere Übel zu sein, jedenfalls kleiner, als vor der gesamten Bevölkerung das Gesicht zu verlieren. Sie wissen, daß das Vertrauen zu uns Bundestagsabgeordneten in den letzten Jahren nicht gerade gewachsen ist und daß wir alles tun müßten, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen, das Vertrauen zu unserem Wort, das Vertrauen zu unseren Absichten. Deswegen bitte ich Sie, diesen von mir vorgeschlagenen Weg zu gehen, der der Regierung die Mittel für ihre Absichten zur Verfügung stellt und auf der anderen Seite uns zu unserem Worte stehen läßt. Ich selbst werde gegen den Antrag der Regierung stimmen. Man soll mir nicht nachsagen, ich sei geschlossenen Auges mit einem Lied auf den Lippen durch den Reifen des Herrn Bundeskanzlers gesprungen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/2091 Fragen 27 und 28) : Ist es zutreffend, daß die Bundesanstalt für Tabakforschung in Forchheim aufgelöst werden soll? Falls die Bundesregierung auch weiterhin die Auffassung vertritt, daß der deutsche Tabakbau aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen erhalten bleiben soll, in welcher Weise wird dann sichergestellt, daß geeignete Forschungsergebnisse den deutschen Tabakbau auch künftig konkurrenzfähig erhalten? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß der deutsche Tabakbau, der sich offensichtlich auf 4000 ha mit 12 000 Pflanzerbetrieben konsolidiert hat, eine wichtige Sonderkultur darstellt. Die Leistungen der Anstalt um die Verbesserung der 1. Kulturen der Tabakpflanzen, 2. Bewertung des Tabaks unter hygienischen Gesichtspunkten, 3. Bestimmung der Rückstände. rechtfertigen die Fortsetzung dieser Forschungsarbeit. Zunächst bleibt auch die organisatorische Lösung in Form einer Bundesanstalt erhalten. Es gibt aber von wissenschaftlicher Seite initiierte Überlegungen zur organisatorischen Umwandlung bzw. Übertragung an die tabakerzeugenden Bundesländer. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 6. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2091 Fragen 32 und 33) : Wird die Bundesregierung darauf dringen, daß wieder eine Kommission für Berufskrebs eingerichtet wird, deren Berichte dann aber öffentlich zugänglich sein werden, im Gegensatz zum bisherigen Verfahren? Warum ist die Kommission für Berufskrebs der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgelöst worden? Zu Frage 32 Auf Beschluß des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind die Aufgaben der Kommission „Berufskrebs" auf eine neugebildete Arbeitsgruppe „Berufskrebs" innerhalb der Kommission zur „Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" übertragen worden. Für eine Bearbeitung von Problemen des Berufskrebses ist also Sorge getragen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt die DFG in unterschiedlichen Zeitabständen Berichte über die Tätigkeit und Erkenntnisse der einzelnen Kommissionen heraus. Zum Berufskrebs wurde eine ausführliche Zusammenstellung, bearbeitet von Prof. Dr. Gross, im Frühjahr 1967 veröffentlicht. Zu Frage 33 Die Bildung oder Auflösung von Fachausschüssen oder Kommissionen liegt nach der Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Ermessen ihrer hierfür zuständigen Organe. Die Arbeit der Kommission „Berufskrebs" wurde aus Gründen der Vereinfachung und Zweckmäßigkeit der in der Antwort auf Frage 32 genannten Arbeitsgruppe übertragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 6. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2091 Frage 34) : Besteht die Möglichkeit oder die Absicht, für Kühl- und Gefriermöbel Magnetverschlüsse vorzuschreiben, nachdem immer mehr und immer größere Möbel dieser Art, seien sie im Gebrauch oder ausrangiert, zur Todesfalle für spielende Kinder werden? Mit dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, das zur Zeit dem Deutschen Bundestag vorliegt, wird u. a. eine arbeitssichere Gestaltung von Geräten in Haushaltungen — damit auch von Kühlschränken — angestrebt. Das Gesetz trägt daher bereits dem Anliegen Rechnung, die Hersteller von Kühlschränken zu verpflichten, ihre Geräte unfallsicher zu konstruieren. Dazu gehört auch, daß sie von innen leicht zu öffnen sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6103 Die Bundesregierung ist jedoch nicht der Ansicht, daß es zweckmäßig wäre, durch Gesetz oder Verordnung bestimmte technische Lösungen — z. B. Magnetverschlüsse — für einzelne Geräte vorzusehen; vielmehr ist sie überzeugt, daß die Träger der Unfallverhütung und die Gremien der Selbstverwaltung der Wirtschaft selbst geeignete Regelungen treffen werden. Hierfür spricht, daß im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angeregten Überprüfung der DIN-Normen — nicht zuletzt im Hinblick auf das zu erwartende Gesetz über technische Arbeitsmittel - in die DIN-Vorlage 00 8950 Blatt 3 bereits eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wird. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über technische Arbeitsmittel kann gegen der Verkauf von Kühlschränken, die sich nicht auch von innen leicht öffnen lassen, eingeschritten werden. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, durch Vorschriften die Beachtung dieser Anforderungen bei Kühlschränken, die sich bereits in Betrieb befinden oder nach Außerbetriebsetzung abgestellt werden, durchzusetzen. Den in diesen Fällen auftretenden Gefahren kann nur durch wiederholte gezielte Aufklärung begegnet werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2091 Frage 36) : Ist dem 'Bundesministerium der Verteidigung ein Divisions-Befehl bekannt, der es als „stilwidrig" bezeichnete, wenn eine Reinemachefrau gemeinsam mit einem General einen Personenaufzug betritt? Dem Bundesministerium der Verteidigung ist ein derartiger Divisions-Befehl nicht bekannt. Ein Beamter einer Standortverwaltung hatte eine Dienstanweisung herausgegeben, nach der Raumpflegerinnen den Personenaufzug nicht zusammen mit höheren Offizieren benutzen sollten, damit die Benutzung des einzigen Fahrstuhls durch sie wegen des Arbeitsgeräts der Raumpflegerinnen nicht allzu sehr beeinträchtigt wird. Diese Weisung wurde inzwischen wieder aufgehoben. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/2091 Frage 37) : Sind Weisungen an die Bundeswehr ergangen, den Umfang von Weiterverpflichtungen von Soldaten zahlenmäßig herabzusetzen, um dadurch Weiterverpflichtungsprämien einzusparen? Die Antwort lautet: nein. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/2091 Fragen 38 und 39) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bewohner der Elberfelder Südstadt (Wuppertal-Elberfeld) wiederholt, zuletzt in der Nacht von Freitag auf Samstag, dem 18./19. August 1967, durch britische Panzerkolonnen in ihrer Nachtruhe erheblich gestört worden sind? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die verbündeten Streitkräfte in Zukunft dazu anzuhalten, daß sie vermeidbare Lärmbelästigungen der Bevölkerung unterlassen? Zu Frage 1: Der Bundesregierung ist der Vorfall der nächtlichen Ruhestörung bekannt. Sie war durch den Transport einer gepanzerten britischen Militäreinheit verursacht worden. Die Nachtzeit mußte gewählt werden, weil die Bundesbahn bei Tage den Transport nicht übernehmen wollte und außerdem Verkehrsbehinderungen bei Tage vermieden werden sollten. Der Transport war der örtlichen Polizei gemeldet. Da die nächtliche Ruhestörung ein vertretbares Maß überschritten hatte, nahmen der Bürgermeister und der Oberstadtdirektor von Wuppertal-Elberfeld mit britischen Verbindungsoffizieren Kontakt, um eine Wiederholung zu vermeiden. Zu Frage 2: Nach Art. 3 Abs. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Verträge zunächst auf örtlicher und dann auf regionaler Ebene zu behandeln. Erst wenn dort keine Einigung erzielt wird, ist die Angelegenheit der zuständigen obersten Bundesbehörde zur Fühlungnahme mit der höheren Behörde der Truppe weiterzuleiten. Da die Stadtverwaltung Wuppertal im Begriff steht, in Gesprächen mit dem zuständigen britischen Verbindungsoffizier eine Lösung zu suchen, um künftig derartige Störungen zu vermeiden, hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, sich einzuschalten. Auch für eine allgemein gehaltene Vorstellung bei den verbündeten Streitkräften besteht bei dieser Sachlage kein Anlaß. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/2091 Fragen 41 und 42) : Teilt die Bundesregierung die Bedenken in dem Artikel „Spiel mit dem Feuer im Stuttgarter Luftraum" in den „Stuttgarter Nachrichten" vom 1. Sepember 1967? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung unverzüglich zu treffen, wenn der obengenannte Artikel den Tatsachen entspricht? 6104 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Die in dem zitierten Aufsatz geäußerten Bedenken werden nicht geteilt. Der Luftraum in dem hier in Betracht kommenden Bereich ist so eingeteilt, daß die Tiefflugstrecke der Düsenjäger sowohl nach dem horizontalen als auch nach dem vertikalen Abstand in erheblicher Entfernung von dem Warteraum für die Passagierflugzeuge verläuft. Soweit im übrigen auf Sicht geflogen wird, ergibt sich aus den Luftverkehrsbestimmungen das nach dem gegenwärtigen technischen Stand erreichbare Maß an Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, daß Sichtflug in kontrollierten Lufträumen, das ist z. B. der Warteraum und der Nahverkehrsbereich um den Flughafen Stuttgart, nur dann zulässig ist, wenn die Mindestsichtweite 8 km beträgt. Entgegen der Auffassung in dem zitierten Zeitungsartikel muß betont werden, daß eine Zusammenarbeit zwischen den militärischen und den zivilen Flugsicherungsorganen gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist auf den Luftfahrtkoordinierungsausschuß der Bundesminister für Verkehr und der Verteidigung hinzuweisen. Die von ihm gebildete Arbeitsgruppe zur Untersuchung gefährlicher Begegnungen zwischen Luftfahrzeugen geht jedem einzelnen Vorfall nach, der Anlaß zu Beanstandungen oder gar zu Besorgnissen geben könnte. Der Koordinierungsausschuß und die Arbeitsgruppe, in der unter Vorsitz der Bundesanstalt für Flugsicherung auch Vertreter der alliierten Luftstreitkräfte mitarbeiten, erfüllen den besonderen Auftrag, um eine Erhöhung der Flugsicherheit ständig bemüht zu sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2091 Fragen 43, 44 und 45) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der von ihr angekündigte Generalverkehrsplan bezüglich der gleichrangigen Behandlung der Verkehrsträger auf der vom Deutschen Bundestag 1961 in den Verkehrsnovellen grundsätzlich festgelegten gleichen Wettbewerbslage für alle Verkehrsträger aufgebaut sein muß? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vom Bundesverkehrsminister vor einigen Wochen en die obersten Landesbehörden herausgegebene Empfehlung, vor Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Lastkraftwagen und Lastzüge zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei der Deutschen Bundesbahn anzufragen, ob diese den in Frage stehenden Transport nicht durchführen kann, einen eindeutigen Verstoß gegen die Verkehrsnovellen darstellt, da damit in den garantierten echten Wettbewerb dirigistisch eingegriffen wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das bedingte Fahrverbot für Lastkraftwagen und Lastzüge an Sonn- und Feiertagen lediglich zur Entlastung des Verkehrs an Sonn- und Feiertagen dienen soll, jedoch keinerlei wirtschafts- oder verkehrspolitische Maßnahme im Hinblick auf eine unterschiedliche Behandlung der Verkehrsträger darstellen darf? Der Bundesminister für Verkehr teilt grundsätzlich die Auffassung, daß das angekündigte Verkehrspolitische Gesamtprogramm von der durch die Verkehrsnovellen des Jahres 1961 geschaffenen Basis der gleichrangigen Behandlung auszugehen hat. Der Bundesminister für Verkehr teilt nicht die Auffassung, daß die Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 4a StVO) einen Verstoß gegen die Verkehrsnovellen des Jahres 1961 darstellen. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 4a StVO sind allein die Länder zuständig. Die Praxis der zuständigen Landesbehörden war uneinheitlich. Es wurde deshalb den Ländern vorgeschlagen, Richtlinien über eine einheitliche Praxis bei Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu erarbeiten. Die dann am 24. 1. 1967 erlassenen Richtlinien enthalten für die zuständigen Landesbehörden ausschließlich Empfehlungen. § 4a StVO sowie die zur Durchführung dieser Bestimmung ergehenden Anordnungen dienen allein der Entlastung der Straßen vom Lkw-Verkehr an Sonn- und Feiertagen. Wenn empfohlen wird, vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit des Transports auf der Schiene zu überprüfen, dann soll damit das Verkehrsverbot nach § 4a StVO in Einklang gebracht werden mit dem Erfordernis, die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern zu sichern. Es geht also nicht darum, die Wettbewerbslage auf dem Verkehrsmarkt zu beeinflussen, sondern ein möglichst lückenloses Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 4a StVO zu gewährleisten, und zwar durch eine Verringerung der Notwendigkeit, Ausnahmen zu bewilligen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kübler (Drucksache V/2091 Fragen 46 und 47): Wie lange gelten bei Flugzeugabstürzen die nicht identifizierten Toten als vermißt? Wie sind die Versicherungsleistungen an die Angehörigen der bei Flugzeugabstürzen im In- und Ausland Vermißten? Auf Grund der Listen der jeweiligen Fluggesellschaft über die Flugzeugbesetzung werden die Namen der Opfer in kürzester Frist festgestellt. Die konkrete Identifizierung hängt von der jeweiligen Sachlage ab und erfolgt stets schnellstmöglich. Auch dann, wenn keine Identifizierung möglich ist, kann nach § 64 Personenstandsgesetz eine Sterbeurkunde ausgestellt werden, wenn nach den Umständen der Tod zweifelsfrei feststeht. Anderenfalls gelten die Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes. Soweit der Fall der Verschollenheit vorliegt, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen Versicherungsleistungen erst dann erbracht, wenn nach dem Verschollenheitsgesetz die Todesklärung erfolgt ist. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Breitag, den 8. September 1967 6105 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 48) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die Stadt Ludwigsburg alsbald ein neues Bahnhofsgebäude erhält, nachdem in benachbarten vergleichbaren Städten Neu- und Umbauten im Gange sind? Die Deutsche Bundesbahn wird im Rahmen ihrer mittelfristigen Investitionsplanung dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Anliegen entsprechen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 49) : Welche Tatsachen von unbekannten Flugobjekten sind bis heute der Bundesregierung bekannt? Der Sinn Ihrer Frage ist nicht ganz klar. Wenn nämlich Tatsachen über Flugkörper bekannt sind, dann sind die Flugkörper nicht unbekannt, sondern bekannt. Soweit es sich um konkret feststellbare Fluggeräte handelt, deren Herkunft unbekannt ist, sind die zuständigen Organe bemüht, die Herkunft zu ermitteln. Wenn die Frage durch gelegentliche Presseberichte über angeblich außerirdische Flugkörper veranlaßt sein sollte, so ist zu erklären, daß der Bundesminister für Verkehr keinen Anlaß sieht, sich damit zu befassen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/2091 Fragen 50, 51 und 52) : Inwieweit entsprechen Informationen den Tatsachen, wonach die Bahnhofsgaststätten in Augsburg nicht mehr an einen privaten Pächter, sondern an die DSG verpachtet werden sollen? Billigt die Bundesregierung Absichten der Deutschen Bundesbahn, wonach Bahnhofsgaststätten nicht mehr an private Pächter, sondern an die DSG, an welcher die Deutsche Bundesbahn beteiligt ist, verpachtet werden sollen? Hält die Bundesregierung es mit einer gesunden Mittelstandspolitik für vereinbar, daß bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung die selbständigen mittelständischen Pächter von der DSG verdrängt werden? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat die Bundesbahndirektion Augsburg die durch den Tod des bisherigen Pächters freigewordene Bahnhofsgaststätte Augsburg zur Verpachtung öffentlich ausgeschrieben. Es sind 25 Angebote eingegangen. Auch die DSG ist als Bewerberin aufgetreten. Die Entscheidung darüber, wem die Bahnhofsgaststätte verpachtet werden soll, ist noch nicht getroffen. Die Deutsche Bundesbahn ist nach wie vor bemüht, selbständige mittelständische Pächter bei der Vergabe von Bahnhofsgaststätten entsprechend der Angebote zu berücksichtigen. Nahezu alle Gaststätten dieser Art, und zwar rd. 1800, befinden sich in der Hand von Einzelpächtern. Die DSG ist bisher nur an 8 Plätzen vertreten, und zwar durchweg an Stellen, die unbedingt als Stützpunkte für den Schlaf- und Speisewagendienst benötigt werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2091 Fragen 53 und 54) : Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um die Voraussetzungen für die technische Genehmigung der V-Bahn in Frankfurt (Main) durch den Bundesverkehrsminister abschließend zu klären? Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der technischen Genehmigung des V-Bahn-Projekts in Frankfurt (Main) ? Zu den Voraussetzungen für die technische Genehmigung der V-Bahn Frankfurt gehört die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Zur Klärung der hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen steht der Bundesminister für Verkehr mit der zuständigen Landesregierung in ständigem Kontakt. Da diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, läßt sich im Augenblick auch der Zeitpunkt der technischen Genehmigung nicht festlegen. Ich stimme mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft -und Verkehr überein, daß eine alsbaldige abschließende Klärung der zur Zeit noch offenen Finanzierungsfragen geboten ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesminister Frau Strobel vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/2091 Fragen 55, 56 und 57): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Dämmersee, ein viel besuchtes Erholungs- und Badezentrum des westlichen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens, vor Verschmutzung durch Abwässer so zu schützen, daß Badeverbote wegen Gesundheitsgefährdung nicht mehr notwendig werden? Welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind notwendig, um den Dämmersee Erholungsuchenden als Bade- und Erholungsgebiet zu erhalten? 6106 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern die beschleunigte Durchführung der nach Frage 56 erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen und finanziell zu unterstützen? Der Dämmersee und seine Zuflüsse unterstehen der Landesregierung von Niedersachsen. Ich habe deshalb die zuständigen Stellen der Landesregierung in Hannover bitten lassen, dem Gewässerschutz am Dümmersee zur Erhaltung dieses Erholungsgebietes für die Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Mir ist zugesagt worden, daß die Landesregierung die Bereinigung der Abwasserverhältnisse im Einzugsgebiet des Dämmersees und am See selbst energisch weiter betreiben wird. Zur Sache selbst ist zu sagen, daß die Zuflüsse zum Dümmersee - einem flachen Moorsee — die natürlichen Vorfluter für die Abwässer zahlreicher Gemeinden sind. Soweit ich unterrichtet bin, werden diese Abwässerzuflüsse ausreichend gereinigt. Gewässer mit relativ starker Abwasserbelastung können aber auch bei wirksamster Abwasserreinigung in vielen Fällen keine hygienisch einwandfreien Badegewässer mehr sein. Die Gesundheitsbehörden sind dann gezwungen, Badeverbote zu erlassen. Das ist nicht nur z. B. am Dämmersee der Fall, sondern auch an der Alster in Hamburg und einer Reihe anderer Gewässerstrecken am Rhein, am Main und am Neckar. In solchen Fällen sind hygienisch einwandfreie Bademöglichkeiten nur mit Freibädern zu schaffen, die mit aufbereitetem und entkeimten Wasser betrieben werden. In Erholungsgebieten setzt sich der Bau solcher Bäder immer mehr durch. Auch für das Gebiet des Dämmersees halte ich eine solche Lösung für die beste. Ich bin gern bereit, die Landesregierung auf Wunsch durch das Bundesgesundheitsamt fachlich beraten zu lassen. Die finanzielle Förderung solcher Badeanlagen ist allerdings Sache des zuständigen Landes. Trotz des Badeverbotes ist der See als Erholungsgebiet nicht verloren. Andere Wassersportarten wie Segeln, Rudern können weiter ausgeübt werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 7. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2091 Frage 58) : Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die deutsche Bevölkerung, besonders die Hausfrauen, darüber aufgeklärt werden, daß Teflon, das als Überzug bei käuflichen Bratgeräten für die Küche verwendet wird, bei höheren Temperaturen — etwa von 400° C an — giftige Dämpfe entwickelt, was bei versehentlichem Stehenlassen von solchen Bratgeräten auf beheizten Herdplatten geschehen kann? Das Bundesgesundheitsamt hat auf meine Veranlassung hin Koch- und Bratgefäße, die mit Polytetrafluoräthylen („Teflon", „Hostaflon") beschichtet sind, eingehend untersucht. Der Bericht darüber liegt mir jetzt vor; er bedarf jedoch in einigen Punkten noch einer Erörterung mit dem Bundesgesundheitsamt. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen soll im Bundesgesundheitsblatt berichtet werden. Danach werde ich die interessierten Stellen — u. a. auch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände — auf diese Mitteilung aufmerksam machen. Nach den Feststellungen des Bundesgesundheitsamtes trifft es 2u, daß mit Polytetrafluoräthylen beschichtete Gefäße beim Erhitzen auf höhere Temperaturen flüchtige fluorhaltige Zersetzungsprodukte abgeben. Die beim Braten und Rösten von Lebensmitteln entstehenden Mengen dieser Stoffe sind jedoch nach Auffassung des Bundesgesundheitsamtes in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich. Bei starkem längeren Erhitzen größerer leerer Koch- und Bratgefäße in kleinen und schlecht belüfteten Räumen ist dagegen nicht auszuschließen, daß die durch das Erhitzen gebildeten flüchtigen Zersetzungsprodukte in der Luft dieser Räume u. U. in einer gesundheitlich nicht unbedenklichen Konzentration vorhanden sind. Hierauf wird in der vorwiegend für .die beteiligten Wirtschaftskreise und die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmten Veröffentlichung des Bundesgesundheitsamtes eindringlich hingewiesen und außerdem zur Unterrichtung der Hausfrauen verlangt werden, auf den Koch- und Bratgefäßen einen deutlichen Warnhinweis anzubringen und ihn erforderlichenfalls in einer beizufügenden Gebrauchsanweisung näher zu erläutern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache zu V/2091, Fragen 64, 65 und 66) : Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, denen zufolge in der Bundesrepublik Deutschland eine SalmonellenInfektion unvorhersehbaren Ausmaßes droht? Welche Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um den Verkauf und Verbrauch mit Krankheitserregern verseuchter Nahrungsmittel zu verhindern? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um dauerhaft den Import verseuchter Nahrungsmittel zu verhindern? Zu Frage 1: In der letzten Zeit ist von mehreren SalmonellenVorkommen in der Presse berichtet worden, die in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. In bestimmten Packungen von Geflügelklein, das aus Beständen eines in Nordrhein-Westfalen ansässigen Importeurs stammt, wurden bei der bakteriologischen Untersuchung Salmonellen ermittelt. Inzwischen ist bekannt, daß die Importfirma das in Frage stehende Hühnerklein zurücknimmt, um es nach Holland zu reexportieren. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6107 Bei den Salmonellen-Infektionen in Bayern handelt es sich um eine Infektion in einem Krankenhaus, die in ihren Anfängen offenbar schon länger zurückliegt, und deren Ursachen noch nicht geklärt zu sein scheinen. Es sind mir bisher keine Anhaltspunkte bekannt geworden, daß hier Lebensmittel die Infektion verursacht haben. Eine Salmonellen-Infektion unvorhersehbaren Ausmaßes ist nach meiner Kenntnis nicht zu befürchten. Zu Frage 2 und 3: Gegen den Befall von Lebensmitteln mit Salmonellen sind zahlreiche Vorschriften erlassen worden, die ihre Rechtsgrundlage vor allem im Lebensmittel-, Fleischbeschau- und Milchgesetz haben. Erst kürzlich ist die Verordnung zum Schutz gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten neu gefaßt worden. Danach werden diese Erzeugnisse einer Vorbehandlung unterworfen, durch die Salmonellen abgetötet werden. Die Stichproben-Untersuchung allein reicht natürlich nicht aus, um die Bevölkerung vor SalmonellenInfektionen zu schützen. Vielmehr müssen die Maßnahmen dahin zielen, daß die hygienischen Umstände bei der Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung der hier besonders in Frage kommenden Lebensmittel tierischer Herkunft so gestaltet werden, daß Salmonellen-Befall von vornherein vermieden wird. Diesem Zweck dient auch eine EWG-Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch, in der besondere hygienische Anforderungen an die Fleischlieferbetriebe gestellt werden. Die Fleischlieferbetriebe dürfen in die Bundesrepublik Deutschland nur exportieren, wenn sie nach Erfüllung von bestimmten hygienischen Anforderungen hierfür zugelassen sind. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen wird von deutschen Veterinärbeamten im Ausland kontrolliert. Eine ähnliche Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch ist in Vorbereitung. Wenn diese Richtlinie ausreichende hygienische Vorschriften enthält — darüber wird z. Z. noch verhandelt — und in Kraft getreten ist, wird, so hoffe ich zuversichtlich, die Gefahr des Befalls des Geflügelfleisches mit Salmonellen weitgehend verhindert werden.
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    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich nicht die Absicht, in diesem Hohen Hause noch einmal zu dieser Frage zu sprechen, weil ich von der Voraussetzung ausging, daß der Kollege Windelen als Berichterstatter sprechen würde. Er war aber so freundlich, hier zu sagen, daß er gleichzeitig den Standpunkt der CDU vertreten müsse. Das zwingt mich, noch einmal kurz unsere Auffassung zu dem Konjunkturprogramm und zu den neun Punkten, die der Haushaltsausschuß diesem Hohen Hause als Empfehlung vorlegt, zu sagen.
    Erstens möchte ich für meine Fraktion erklären, daß die sozialdemokratische Fraktion das Konjunkturprogramm im Umfang und in den Details voll billigt.
    Zweitens — und das ist im ersten Punkt der Entschließung klargelegt — möchten wir, daß dieses Programm zügig durchgeführt wird.
    Drittens. Es ist durchaus möglich, daß bei einzelnen Projekten diese zügige Durchführung aus der Natur der Projekte heraus nicht erfolgen kann. Deshalb muß nach unserer Meinung das Programm für die einzelnen Projekte zeitlich elastisch durchgeführt werden.
    Viertens. Es ist hier die Frage der Zinsverbilligung angesprochen worden, und sowohl Herr Peters als auch Herr Windelen haben ihre Bedenken hierzu angemeldet. Ich möchte für meine Fraktion erklären, daß sie für diese Zinsverbilligung ist. Wir vertreten die Auffassung, daß wir, wenn wir den Vorschlägen, die teilweise von der FDP im Ausschuß gemacht worden sind, nachgeben würden, an Stelle von Zinsverbilligungen Darlehen vorzusehen — wie es von Herrn Haas beantragt wurde —, das Volumen nicht erreichen würden. Es kommt uns aber gerade darauf an, das Gesamtvolumen so durchzusetzen, wie es vorgeschlagen ist. Wir würden bei einer Ablehnung der Zinsverbilligung insbesondere auf dem Sektor des Wohnungsbaus geradezu in ein Desaster kommen. Wir müssen also hier mit Zinsverbilligungen arbeiten.
    Fünftens möchte ich sagen, daß wir gewürdigt und auch vor diesem Hause voll anerkannt haben möchten: Das Petitum des Bundeswirtschaftsministers, das Petitum der gesamten Bundesregierung, daß die Länder und die Gemeinden nachziehen müssen, ist durch die bisherigen Haushalte der Länder zum großen Teil bereits erfüllt. Wir sind der Auffassung, daß dieses Nachziehen der Gemeinden und der Länder notwendig war, wenn wir die Vorstellungen der Bundesregierung durchsetzen wollen. Wir begrüßen deshalb dieses Nachziehen der Länder ausdrücklich.
    Sechstens. Hier ist gesagt worden, die Koalition habe sich hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht festgelegt. Diese Behauptung muß ich zurückweisen. Wir — sowohl die CDU als auch die SPD — haben gesagt: wir akzeptieren die mittelfristige Finanzplanung als Ganzes und akzeptieren jeden Plafond in der Höhe, ganz gleich, ob es sich dabei um eine Kürzung oder eine Aufstokkung handelt. Das kann hier nicht bestritten werden. Es ist nur gesagt worden, es könne Einzelheiten geben, bei denen man Änderungswünsche habe; die Einzelheiten dürften aber dann den Plafond nicht verändern; sie müßten im Rahmen des Plafonds liegen. Herr Kollege Petersen, hier können also keine Mißverständnisse auftreten.
    Ich möchte hier für meine Fraktion nur noch einmal diese Punkte dargestellt wissen, damit keine Mißverständnisse aufkommen und damit völlig klar ist: wir begrüßen nicht nur das Gesamtprogramm im Konjunkturhaushalt, sondern wir akzeptieren auch die Folgeerscheinungen, die sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergeben. Wir hoffen und wünschen, daß die Bundesregierung bei dieser Arbeit das Ziel, das wir uns vorgenommen haben, erreicht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

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    Rede von Dr. Karl Schiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her-



    Bundesminister Dr. Schiller
    ren! Ich darf im Namen der Bundesregierung auf die Ausführungen des Herrn Berichterstatters und auf die ergänzenden Bemerkungen der übrigen Kollegen antworten.
    Zuerst ein Wort zu dem Verfahren dieser Tage. In den damaligen Beratungen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft wurde vom Hause darauf hingewiesen, dieses Gesetz erfordere eine handlungsfähige und eine zum Handeln entschlossene Regierung. Jetzt, bei den Beratungen dieses Programms in diesen Tagen, ist, glaube ich, allen klargeworden, daß sich das Parlament selbst mit dem Stablitätsgesetz und mit dem darin vorgeschriebenen verkürzten parlamentarischen Verfahren eine schwere Aufgabe gestellt hat. Aber die letzten Tage haben zugleich gezeigt, daß sich das, Hohe Haus dieser Herausforderung gestellt hat. Das Parlament hat im Plenum und in einer ganzen Anzahl von Ausschüssen gestern das Programm der Bundesregierung zügig beraten, sorgfältig geprüft und manche Akzente neu gesetzt.
    Wir von der Bundesregierung danken Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, für diese Tour de force, die Sie in diesen Tagen gemacht haben. Wir danken Ihnen auch für die Korrekturen, die Sie in den Akzenten und in den Einzelheiten hin und wieder angebracht haben.
    Ich bin fest davon überzeugt: die Konjunkturentwicklung der nächsten Monate und besonders im neuen Jahr wird die Entscheidungen dieses Tages in diesem Hause ebenso honorieren, wie das die Börse hoffentlich tun wird und übrigens offensichtlich gestern bereits getan hat. Es ist ja im besonderen die Aufgabe der Börse, die Zukunft vorwegzunehmen.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat mit großer Befriedigung festgestellt, daß der vom Haushaltsausschuß eingebrachte Entschließungsantrag und der von Herrn Hermsdorf soeben noch ergänzte Bericht in Ziffer 1 eine ausdrückliche Zustimmung zu diesem Programm und nicht etwa eine Zustimmung durch Stillschweigen während der Einspruchsfrist, also durch Zeitablauf, was ja auch möglich wäre, formuliert hat. Wir danken für diese ausdrückliche Zustimmung. Ich bin davon überzeugt, daß gerade diese expressis verbis gegebene Zustimmung vor allem die Effizienz und die Ausstrahlungskraft dieses Programms in die Wirtschaft hinein verstärken wird. Mit dieser ausdrücklichen Zustimmung ist erneut festgestellt: die Wirtschaft weiß, daß der Deutsche Bundestag hinter ihr steht.
    Die Bundesregierung wird der Aufforderung, das Programm „zügig und, soweit es die Projekte erfordern, zeitlich elastisch" abzuwickeln, mit allen Kräften nachkommen. Wir sind wie der Bundestag davon überzeugt, daß die in diesem Programm enthaltene Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden — da folge ich auch dem Herrn Kollegen Stein; das, was jetzt als Folge gewünscht wird, ist tatsächlich notwendig — die private Investitionstätigkeit anregen und bald zu einem nachhaltigen Aufschwung führen wird.
    Was die Kooperation betrifft, so muß ich noch besonders darauf hinweisen, daß der wirtschaftspolitische Gleichklang zwischen Frankfurt und Bonn nun erneut bestätigt worden ist. Die gestrige Entscheidung der Deutschen Bundesbank, des Zentralbankrats, über eine erneute Senkung der Mindestreserven in einer Größenordnung von 900 Millionen DM wird die vorhandenen zarten konjunkturellen Antriebskräfte stärken. Wir danken für diesen zeitlich und sachlich vorbildlichen „konzertierten Akt" der Deutschen Bundesbank.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die unter Ziffer 2 und Ziffer 3 der Entschließung ausgesprochenen Wünsche des Haushaltsausschusses wird die Bundesregierung selbstverständlich erfüllen.
    Den unter Ziffer 4 gewünschten Bericht über die regionalen und sektoralen strukturpolitischen Ergebnisse dieses Programms werden wir um so bereitwilliger geben, als wir selbst in den Vorschlägen der Bundesregierung schon eine besondere strukturpolitische Komponente in das Programm hineingebracht haben. Als Rahmen für diesen Bericht ergibt sich vielleicht der nach § 2 des Stabilitätsgesetzes vorgeschriebene Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung.
    Nun ein Wort zu den Ziffern 5 und 6. Die Bundesregierung wird mit großem Ernst das dort niedergelegte Ersuchen auf Vorlage eines strukturpolitischen Programms aufgreifen. Wenn wir dieses Programm eines Tages vorlegen werden, so hoffe ich sehr, daß es dann nicht wieder heißt: noch ein neues Programm, wieder einmal ein Programm! Ich bitte das Hohe Haus, auch das zu beachten.
    Die strukturellen Probleme sind ein wesentlicher Bestandteil unserer kurz-, mittel- und längerfristigen Politik. Aber die Lösung der wichtigen Strukturfragen wird um so leichter sein, je schneller es gelingt, den konjunkturellen Aufschwung zu erreichen. Unter dem Wort „Strukturpolitik" kann man vielerlei verstehen. Ich glaube, wir sind uns über folgendes einig: Strukturpolitik muß immer mit dem Blick nach vorn betrieben werden. Eine Konservierung bisheriger Strukturen oder auch eine Nivellierung aller Unterschiede in unserer Volkswirtschaft — alles das wäre in der modernen Welt und in der modernen Gesellschaft nicht nur unmöglich, alles das würde uns auch in eine Gedankenwelt zurückführen, die historisch vor der modernen Industriewirtschaft lag. Es muß auch in Zukunft in der Wirtschaft wie in der Politik die Konkurrenz von Neu gegen Alt geben.

    (Heiterkeit.)

    Wachstumsindustrien werden auch in Zukunft einander ablösen. Gute Strukturpolitik soll diesen Wandel von einer Fortschrittsindustrie zur anderen fördern und sozial ausgleichen, sozial erträglich machen. Marktwirtschaftliche Dynamik auf der Grundlage der arbeitsteiligen Industriewirtschaft und auch die natürlichen und die landsmannschaftlich bedingten Unterschiede dürfen nicht durch ein falsches oder übertriebenes Paritätsdenken unter dem Rubrum „Strukturpolitik" ausgelöscht werden.



    Bundesminister Dr. Schiller
    Man könnte es auch so sagen: Wir dürfen nicht etwa — und ich glaube, keiner in diesem Hause will das — die Wachstumsraten der chemischen Industrie zum Maßstab aller anderen Industrien machen oder die Wachstumsraten der chemischen Industrie auf die Wachstumsraten anderer Industrien herunterbringen. Auch in Zukunft wird es eine Art Arbeitsteilung — landsmannschaftlich geprägt — geben. Die besonderen Fazilitäten und Fähigkeiten der Schwaben sollen doch auch in Zukunft durch die Fazilitäten und Fähigkeiten der Menschen aus der norddeutschen Tiefebene ergänzt werden. Kurz und gut, es soll doch auch in Zukunft Differenzen, verschiedene Entwicklungen, natürliche Arbeitsteilungen und Wandlungen geben. Im übrigen glaube ich, eine Egalisierung der Entwicklung wäre ein Rückschritt. Sie würde auch Unruhe bedeuten. Kernphysiker, Programmierer und Fliesenleger würden sich mit Recht beklagen, wenn die Entwicklung ihrer Einkommen und ihrer Branchen sozusagen in einem lähmenden Paritätsdenken auf das Tempo oder auf das Niveau anderer Branchen heruntergebracht würde.
    Im übrigen muß das strukturpolitische Programm den Anforderungen einer Wirtschaft Rechnung tragen, die immer mehr in die europäischen und die weltwirtschaftlichen Zusammenhänge hineinwächst. Kurzum, das strukturpolitische Programm muß von den Grundsätzen der wirtschaftlichen und sozialen Mobilität und Dynamik sowie des sozialen Ausgleichs geprägt sein.
    Dem in Ziffer 7 ausgedrückten Wunsch haushaltspolitischer Art, über den Herr Windelen ausführlich gesprochen hat — dem Wunsch, genau genommen, nach Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auch in einem Konjunkturprogramm —, stimmen wir vollinhaltlich zu. Dieses Konjunkturprogramm, Herr Windelen, soll kein Verschiebebahnhof für Kürzungsgeschädigte sein. Dieses Konjunkturprogramm soll auch keine Herberge für Ladenhüter sein. Darin sind wir einig.

    (Abg. Windelen: Gut!)

    Die Bundesregierung schließt sich auch gern der Feststellung der Ziffer 8 an und würdigt erneut die Anstrengungen der Länder, mit ihren komplementären Maßnahmen nicht zurückzustehen. Das alles ist ein ermutigendes Zeichen auch in längerfristiger Hinsicht.
    Vorgestern ist in einem Landtag wiederum ein Investitionshaushalt komplementär zu den Maßnahmen des Bundes beschlossen worden, und der Regierungschef in jenem Bundesland hat folgendes gesagt:
    Über den unmittelbaren Anlaß hinaus dürfte, so hoffe ich, die hier praktizierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern für unseren jungen Staat von größter Bedeutung sein.
    Soweit das Zitat des Regierungschefs eines Bundeslandes. Ich glaube, das läßt uns hoffen für die kommenden grundsätzlichen Unterhaltungen über die Fragen der Finanzverfassungsreform, die ja hier aus einem besonderen Anlaß ganz praktisch einmal vorexerziert werden.
    Im übrigen, meine Damen und Herren, sprechen alle Zeichen dafür, daß der Grundsatz der antizyklischen Haushaltspolitik jetzt Allgemeingut geworden ist. Alle, Bund, Länder und Gemeinden, haben sozusagen einen vollen Zyklus bewußt und unter Schmerzen miterlebt. Sie haben allesamt die Sünde der Überhitzung mitgemacht und miterlebt. Sie haben die nach meiner Ansicht zu harte Buße der Restriktion und der Flaute erleiden müssen, und sie ergreifen jetzt alle — Bund, Länder und Gemeinden — zusammen die Chance eines gemeinsamen Programms für den Aufschwung. Ich bin fest davon überzeugt, das bewußte Erlebnis und die Erfahrung eines in beiden Richtungen übersteigerten Zyklus, in der Überhitzung wie in der Flaute, werden Bund, Länder und Gemeinden im kommenden Aufschwung nicht vergessen. Das heißt, sie werden gemeinsam alles tun, damit die Erfordernisse des Stabilitätsgesetzes gerade im Aufschwung erfüllt werden.
    Ein Wort noch nach außen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den letzten Wochen ist über die deutsche Volkswirtschaft, über die mangelnde Gesamtnachfrage in diesem Lande, über die zu geringen Einfuhren dieses Landes, draußen, bei unseren Nachbarn, viel geklagt worden. Ich möchte sagen, mit der Zustimmung zu diesem Konjunkturprogramm haben Sie alle den Beweis erbracht, daß sich Deutschland verantwortungsbewußt gegenüber der übrigen Welt verhält. Wir wollen gerade nicht, daß unsere Rezession die zahlungsbilanzpolitischen Schwierigkeiten anderer Länder und anderer Partner vergrößert. Jüngst wurde ,das besonders deutlich, prononciert und sehr aggressiv von einer Zeitschrift jenseits des Kanals dargestellt und unser Verhalten kritisiert. Es war der alte Ruf, der dort neu formuliert wurde: Die Deutschen sind Störenfriede. Und dann als Aufforderung: The Germans to the front! Das war gemeint. Jetzt glaube ich, meine Damen und Herren, mit der heutigen Entschließung dieses Hohen Hauses geben wir auch dem „Spectator" eine Antwort, die lautet: Die Deutschen sind an die Konjunkturfront gegangen.

    (Zustimmung.)

    Zum Abschluß noch ein Wort über unsere Politik. Ich sage ganz offen, und ich bitte, das mit allem Freimut auf allen Seiten des Hauses so zu nehmen: Unsere Politik und auch unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik steht, wie das in einem demokratischen Gemeinwesen selbstverständlich sein sollte, auf den Schultern ihrer Vorgänger. Das sage ich mit allem Ernst. Das heißt, diese neue Politik dieser neuen Bundesregierung hat nicht auf der grünen Wiese angefangen.

    (Abg. Dr. Barzel: Auch nicht auf dem Schuttplatz!)

    — Auch nicht, wie mein Kollege Strauß vorgestern gesagt hat, sozusagen in einer Stunde Null, was ja alles beinhaltet. Aber ich möchte hinzufügen: Wir sind da auch nicht stehengeblieben, sondern mit der Annahme dieses Entschließungsantrags bekennt sich der Deutsche Bundestag zu einer rationalen, den heutigen und künftigen ökonomischen



    Bundesminister Dr. Schiller
    und gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechenden modernen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Mein Damen und Herren, wir sind nicht so vermessen, die Zukunft in allen Einzelheiten zu planen. Aber wir sind auch nicht so bequem, zu sagen: Das wird sich nun alles von selbst erledigen und einpendeln. Wir haben uns alle in diesem Hause bemüht, wesentliche Weichen für die kommende Entwicklung zu stellen und wesentliche Daten auch neu zu setzen. Wir haben dabei versucht, die beiden Grundsätze, den des sozialen Fortschritts oder der sozialen Gerechtigkeit und den Grundsatz der marktwirtschaftlichen Freiheit, zu verbinden und ihnen beiden einen neuen Weg zu bahnen in die Zukunft.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie die Resolution des Haushaltsausschusses annehmen, kann ich abschließend nur sagen allen in den Ämtern, allen in den Büros der Fabriken, allen in den Labors und vor allem den Menschen in den Werkstätten in Industrie und Handel: Auf, ans Werk! Es ist alles vorbereitet, das Werk kann beginnen!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)