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    Deutscher Bundestag 120. Sitzung Bonn, den 8. September 1967 Inhalt: Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6069 A Amtliche Mitteilungen 6069 B Fragestunde (Drucksachen V/2091, V/2102) Fragen des Abg. Prochazka: Mord an Flüchtlingen — Vorstellungen bei der Menschenrechts-Kommission der UN Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6069 C Frage des Abg. Ertl: Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland im Handelsvertrag mit der CSSR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6070 A Ertl (FDP) 6070 B Stingl (CDU/CSU) 6070 C Prochazka (CDU/CSU) 6071 B Dorn (FDP) 6071 D Moersch (FDP) . . . . . . . 6072 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 6072 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 6072 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6073 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 6073 C Dr. Kübler (SPD) 6073 D Weiland (CDU/CSU) 6074 B Berkhan (SPD) 6074 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6074 D Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Politische Überwachung der griechischen Gastarbeiter durch griechische Arbeitskommissionen in der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6075 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6075 B, 6076 A Moersch (FDP) . . . . 6075 D, 6077 A Lenders (SPD) 6077 B Dorn (FDP) 6078 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6078 B Fragen des Abg. Dorn: Iranische Note vom 13. Juni 1967 betr. Einleitung von Schritten gegen Demonstranten beim Schah-Besuch Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6078 C Dorn (FDP) 6079 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6080 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 6080 D Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 6097 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über das Zweite Programm der Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/68 und die Entschließung des Bundesrates gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (Drucksachen V/2070 und V/2085, V/2105) Windelen (CDU/CSU) . . 6081 B, 6089 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . . 6083 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 6085 B Hermsdorf (SDP) . . . 6086 B, 6089 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 6086 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Drucksache V/2086); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2107) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pohle CDU/CSU) . . 6089 C, 6095 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6091 D Frau Funcke (FDP) . . . 6092 A, 6096 D Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . . 6096 B Entwurf eines Gesetzes über Finanzierungshilfen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens für Investitionen im Bereich der Gemeinden (ERP-Investitionshilfegesetz) (Drucksache V/2088) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2108), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksache V/2106) — Zweite und dritte Beratung — D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 6098 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache V/2089); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2104) — Zweite und dritte Beratung — D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 6098 C Nächste Sitzung 6098 D Anlagen 6099 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6069 120. Sitzung Bonn, den 8. September 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 22. 9. Frau Albertz 8. 9. Dr. Apel * 9. 9. Arendt (Wattenscheid) * 9. 9. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 9. Bading * 17. 9. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 8. 9. Bäuerle 15. 9. Bazille 30. 9. Dr. Becher (Pullach) 8. 9. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 9. Behrendt * 15. 9. Bergmann * 9. 9. Brand 9. 9. Frau Brauksiepe 9. 9. Bühling 16. 9. Busse (Herford) 26. 9. Dröscher * 9. 9. von Eckardt 30. 9. Frau Elsner * 16. 9. Frau Enseling 9. 9. Dr. Eppler 9. 9. Faller * 9. 9. Dr. Furler 8. 9. Gerlach * 19. 9. Gibbert 9. 9. Graaff 30. 9. Frau Griesinger 9. 9. Haage (München) 30. 9. Haase (Kassel) 30. 9. Hahn (Bielefeld) * 15. 9. Hansing 30. 9. Hauffe 9. 9. Frau Herklotz ** 9. 9. Herold 16. 9. Frau Dr. Hubert 9. 9. Hübner 9. 9. Dr. Jaeger 9. 9. Kiep 9. 9. Frau Klee 9. 9. Kriedemann * 15. 9. Frau Dr. Krips 30. 9. Kubitza 16. 9. Frau Dr. Kuchtner 8. 9. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 9. Kulawig * 9. 9. Kunze 16. 9. Lautenschlager 15. 9. Lemper 20. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 9. 9. Lenz (Trossingen) 9. 9. Dr. Löhr 30. 9. *) Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments **) .Für die Teilnahme an einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) 8. 9. Dr. Marx (Kaiserslautern) 17. 9. Mauk 8. 9. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 9. Merten ' 9. 9. Metzger * 30. 9. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 9. Müller (Aachen-Land) * 9. 9. Dr. Müller (München) 30. 9. Ott 8. 9. Peters (Norden) 30. 9. Frau Pitz-Savelsberg 15. 9. Dr. Rinderspacher ** 9. 9. Dr. Ritz 9. 9. Rock 16. 9. Ruf 30. 9. Sänger 15. 9. Schmidt (Kempten) 8. 9. Dr. Schober 9. 9. Seifriz * 9. 9. Seuffert * 30. 9. Dr. Stammberger 25. 9. Steinhoff 21. 10. Struve 30. 9. Dr. Tamblé 23. 9. Varelmann 30. 9. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 9. 9. Wächter 8. 9. Frau Wessel 30. 9. Dr. Wilhelmi 9. 9. Frau Dr. Wolf 9. 9. Dr. Wörner 8. 9. Baron von Wrangel 9. 9. Wurbs 9. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Dittrich * 16. 9. Dr. Eckhardt 28. 9. Gscheidle 3. 10. Illerhaus * 24. 9. Anlage 2 Umdruck 283 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - Drucksachen V/2086, V/2107 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 4, 5, 8 und 13 gestrichen. 2. Artikel 2 wird gestrichen. Bonn, den 8. September 1967 Zoglmann und Fraktion 6100 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Anlage 3 Umdruck 284 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) — Drucksachen V/2086, V/2107 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 werden die Nummern 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel 4 werden die Zahlen „2" und „3" gestrichen. Bonn, den 8. September 1967 Dr. Schmidt (Wuppertal) Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schulhoff (CDU/CSU) zu Punkt 3 c der Tagesordnung Es wird Ihnen allen nicht entgangen sein, daß die Presse unser Verhalten in .der Plenarsitzung am Mittwoch, als die mittelfristige Finanzplanung hier verteidigt und auch angegriffen wurde, zumindest von unseren FDP-Freunden, nicht sehr günstig beurteilt hat. Die Haltung des Bundestages bzw. der Abgeordneten sei matt und farblos gewesen, und selbst die FDP habe von ihren Möglichkeiten als Opposition nur schwächlichen Gebrauch gemacht. Viele Zeitungen glaubten, die Situation lin Karikaturen auffangen zu müssen. So konnten wir unseren verehrten Herrn Bundeskanzler in einer Zeitung, und zwar in einem sehr weitverbreiteten Blatt, als Zirkusdirektor wiederfinden, der die Abgeordneten durch einen von ihm gehaltenen Reifen springen ließ. Man sah, wie sie sprangen, einer nach dem anderen, im eleganten Hechtsprung. Nun, ganz so war die Situation wohl nicht; zumindest kann man das von der Arbeit in den Ausschüssen nicht sagen. Hier herrschte, allerdingsaußerhalb der Einblicksmöglichkeit der Öffentlichkeit, ein munteres Leben. Viele der Abgeordneten löckten gegen den Stachel. Jedenfalls war es im Finanzausschuß so, dem ich seit fünf Jahren angehöre. Die Abstimmung über die Änderung der Mehrwertsteuer, die Änderung des Steuersatzes, ergab folgendes Abstimmungergebnis: 11 waren dafür, 6 waren dagegen, und 7 enthielten sich. Dies war noch angesichts der Stimmung des Ausschusses bzw. der Ausschußmitglieder ein sehr günstiges Ergebnis, wenn man bedenkt, daß in diesem Ausschuß in einem Zeitraum von etwa vier Jahren intensiv das Mehrwertsteuergesetz beraten, gestaltet und verabschiedet worden ist, und zwar mit dem Hochziel, den Steuersatz von 10 % unter gar keinen Umständen, so wie es auch die Regierungsvorlage vorsah, zu überschreiten. Alle Anträge, deren Bewilligung eine Erhöhung des Steuersatzes bewirkt hätte, wurden abgelehnt. Die Kollegen haben es in den drei Lesungen im Bundestag erlebt, wie immer wieder Anträge, z. B. der Weinbauern, der Bierbrauer, der Wohnungsbauunternehmen, des Gaststättengewerbes und viele andere Anträge mehr, deren Berechtigung keineswegs im Streit war, abgelehnt worden sind, um unter keinen Umständen die Steuersätze anzutasten. Wir haben uns lange mit der Frage der Entlastung der Altvorräte und mit der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern auf Investitionen beschäftigt und sind schließlich zu der Lösung gekommen, die es uns ermöglichte, an dem alten Steuersatz von 10% festzuhalten. Da der Sofortabzug der Investitionssteuer, deren Höhe wir mit etwa 6 Milliarden DM ermittelten, eine sofortige Erhöhung des Steuersatzes auf 12% notwendig gemacht hätte, sind wir dann zu dem Stufenplan gekommen, der vorsieht, daß im Jahre 1968 von der Vorsteuer für Investitionen 2% gleich 1,2 Milliarden DM vergütet werden sollen und daß in den darauf folgenden Jahren die Vergütung der Vorsteuern auf Investitionen gleichmäßig ansteigend im Laufe von fünf Jahren zu einem Vollabzug führen soll. Die Entlastung der Steuer für die Altvorräte war zuerst mit etwa 54 % vorgesehen, und auf Veranlassung von Wirtschaftsminister Schiller, der verständlicherweise einer höheren Entlastung der Altvorräte aus konjunkturellen Gründen das Wort redete, ist der Satz auf 70% angehoben worden, aber immer bei einem Steuersatz von 10 %. In einer der letzten Sitzungen des Koordinierungsausschusses des Finanzausschusses versuchte Minister Schiller, in letzter Stunde — das war im A pril dieses Jahres — zu einer höheren Entlastung der Altvorräte zu kommen, und schlug vor, zu diesem Zweck den Satz der Mehrwertsteuer auf 10,25 % anzuheben. Ich erinnere mich noch gut an die Entrüstung der beteiligten Abgeordneten über diesen Vorschlag, den Herr Minister Schiller sofort wieder zurückzog. Alle Beteiligten waren sich darüber klar, was auch kommen sollte: der Steuersatz soll unter keinen Umständen, zumindest für die ersten zwei Haushaltsjahre, den Satz von 10 % überschreiten. Nach Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes sind wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dann geradezu auf Veranlassung der Bundesregierung, insbesondere des Finanzministeriums, durch die Lande gezogen, um die beschlossene Mehrwertsteuer psychologisch an den Mann zu bringen. Insbesondere in den Kreisen des Einzelhandels und des Handwerks, aber auch bei der Bevölkerung schlechthin haben wir unsere Prügel bezogen. Wir hatten vor allem gegen das Mißtrauen zu kämpfen, der Satz von 10% sei nur ein Augenwischen, das dicke Ende komme hinterher. Wir hatten heilige Eide geschworen, daß dem nicht so sei, und um Vertrauen für die Absichten des Bundestages und der Regierung geworben. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6101 Inzwischen ist die gesamte Wirtschaft dabei, insbesondere die Organisationen, die Kalkulationsunterlagen für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 zu erstellen, selbstverständlich auf der Basis von 10 %. Nun soll, nachdem der geradezu törichte Versuch, die Mehrwertsteuer mit einem Satz von 10,5 % einzuführen, gescheitert ist, mitten im Haushaltsjahr, im Geschäftsjahr der vorgesehene Steuersatz von 10 % auf 11 % erhöht werden! Das würde übrigens einfach dazu führen, ich sage dies in Parenthese, daß sich die Wirtschaft, wenn auch nicht offiziell, so doch inoffiziell von vornherein auf 11 % einrichtet und die Preise entsprechend kalkuliert. Meine Damen und Herren, die Mehrwertsteuer ist bekanntlich eine Verbrauchersteuer. Hier gilt, wie so oft, der Satz: Die Letzten beißen die Hunde. Es liegt am System, daß alle am Wirtschaftsprozeß Beteiligten die Steuer bis zum Letztverbraucher weitergeben, und dieser bezahlt. Alle diejenigen, die sich in der sogenannten Kette befinden, also vom Unternehmer kaufen und an einen anderen Unternehmer weitergeben, sind von der Höhe des Steuersatzes völlig unberührt. Für sie bedeutet die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten. Das führt sogar dazu, daß, sofern die Vorsteuer nicht sofort abgewälzt werden kann, sie vom Finanzamt vergütet wird. Die Schwierigkeiten treten erst ein bei den Unternehmern, die an den Letztverbraucher liefern, die also, um im Bilde zu bleiben, am Schluß der Kette stehen. Während bei allen anderen am Prozeß Beteiligten nur der Nettopreis eine Rolle spielt, hat der Verbraucher den Bruttopreis, d. h. den Nettopreis plus Steuern, zu bezahlen und der Letztunternehmer hat die Steuer zu kassieren, um sie an das Finanzamt endgültig abzuführen. Die Letztunternehmer sind in der Regel die Angehörigen des Einzelhandels und des Handwerks. Diese haben die Überwälzungslast und die endgültige Abführungspflicht. Daß die Mehrwertsteuer, besonders bei den Leistungen der lohnintensiven Handwerker, ganz erhebliche Preiserhöhungen bringen wird, ist eine Binsenweisheit. Wenn bisher eine reine Dienstleistung mit 4 % Steuern belastet war, wird nach dem 1. Juli 1968 nach dem Willen der Regierung ein Steuersatz von 11 % präsentiert werden, und das, nachdem jahrelang verkündet worden ist: Der Steuersatz beträgt 10 % und in keinem Falle mehr. Die Erhöhung des Steuersatzes wird damit begründet, daß die Altvorräte stärker entlastet werden sollen, und zwar statt mit 70 % mit etwa 85 %, und daß weitere 400 Millionen DM gebraucht werden, um ein Defizit im Haushalt, zumindest teilweise, abzudecken. Ich selbst habe seinerzeit — es war Anfang dieses Jahres — Herrn Minister Schiller in seinem Bestreben, die Altvorräte höher zu entlasten, unterstützt und habe ihm einen Weg gezeigt, über den ich hier sprechen will, die Mittel für diese Erhöhung zu finden, ohne den Steuersatz zu erhöhen. Herr Minister Schiller hat meinen Vorschlag, zumindest modifiziert, übernehmen wollen, wurde dann aber von seinen eigenen Parteifreunden daran gehindert, und zwar nur deshalb, weil diese eine weitere Entlastung der Altvorräte damals ablehnten. Ich hatte vorgeschlagen, den sogenannten Stufenplan zur Entlastung der Investitionen um ein Jahr zu verschieben. Das hätte gebracht, vielmehr das bringt 1,2 Milliarden DM. Das ist genau derselbe Betrag, der einkommen würde, wenn am 1. Juli der Satz der Mehrwertsteuer um 1 % erhöht wird. Man könnte also auf der einen Seite eine Erhöhung der Entlastung der Altvorräte um 700 Millionen DM durchführen und könnte andererseits den Restbetrag für den Haushalt verwenden. Allerdings glaube ich, daß die Frage der Erhöhung der Entlastung der Altvorräte heute ihre Aktualität verloren hat. Wir befinden uns jetzt im September, also im letzten Jahresviertel, und aus. meiner Kenntnis der Unternehmerpsyche möchte ich sagen, daß die Dispositionen für die Lagerhaltung längst getroffen worden sind und daß kaum jemand, der als ernsthafter Unternehmer bezeichnet werden kann, auf Grund einer jetzt durchgeführten Erhöhung der Entlastung der Altvorräte seine Dispositionen erheblich ändern würde. Hinzu kommt noch, daß die ursprüngliche, durchaus verständliche Absicht des Herrn Bundeswirtschaftsministers, diejenigen zu belohnen, die ein höheres Lager halten als zu derselben Zeit im vorigen Jahr, inzwischen hinfällig geworden ist durch einen Vorschlag des Bundesrates, der auch vom Finanzausschuß angenommen worden ist, daß bezüglich der Höhe der Lagerhaltung keine Unterschiede mehr gemacht werden sollen. Alle sollen bei der Entlastung gleich behandelt werden. Aber wie dem auch sei, wenn wirklich zu dem einen oder anderen Zweck 1,2 Milliarden DM Steuermittel notwendig sind, dann soll man — und das ist mein Anliegen — diese 1,2 Milliarden DM nicht dadurch aufbringen, daß man entgegen allen Zusagen, aber auch gegen alle wirtschaftliche Vernunft den Steuersatz mitten im Jahr um 1 % anhebt, sondern dann soll man, so wie ich es schon Anfang dieses Jahres vorgeschlagen habe, den Stufenplan zur Entlastung der Investitionen um ein Jahr verschieben. Ganz abgesehen davon, daß kaum ein vernünftiger Unternehmer eine Investition oder die Durchführung einer Investition davon abhängig macht, ob er einen Satz von 2 % vergütet bekommt, würden diejenigen, die ihre Investitionen möglicherweise zurückgestellt haben, um im nächsten Jahr von dieser Vergütung Gebrauch zu machen, nunmehr heute schon investieren, weil sie, falls überhaupt eine Investition in Frage kommt, nicht bis zum Jahre 1969 warten können. Im übrigen werden die Vorsteuern auf Investitionsgüter abgeschrieben, so wie das bisher immer gewesen ist. Sie gehen in den Preis ein, aber sie gehen ein wie durch eine Düse, ganz fein wie ein Hauch, und zwar im Rhythmus der gesamten Abschreibungen. In den Preis geht schließlich alles ein, was der Unternehmer an Selbstkosten, Unkosten und Steuern hat, auf diese oder jene Weise. Aber die Erhöhung des Steuersatzes wirkt sich sofort auf die Preise aus, und, wie ich schon sagte, im ersten Jahr der Einführung eines völlig neuen Steuersystems darf man keine solchen Experimente machen. Ich stelle daher den Antrag, den Vorschlag der Bundesregierung abzulehnen, wonach die Mittel für die mittelfristige Finanzplanung in Verbindung 6102 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 mit der weiteren Entlastung der Altvorräte durch Erhöhung des Steuersatzes erzielt werden sollen, und beantrage, zu beschließen, daß die Regierung eine Formulierung vorlegen soll, wonach das notwendige Aufkommen, das ja mit 1,2 Milliarden DM beziffert worden ist, dadurch erzielt wird, daß der Stufenplan um ein Jahr verschoben wird, d. h. daß die Investitionssteuer im nächsten Jahr 10 % und nicht 8 % beträgt. Ich weiß, daß dieser Vorschlag auf Schwierigkeiten stößt, und zwar nicht, weil er nicht durchführbar und weil er nicht wirtschaftlich und finanzpolitisch sinnvoll wäre, sondern weil eine gewisse Furcht besteht, Industriekreise zu verärgern. Mir scheint. das aber das kleinere Übel zu sein, jedenfalls kleiner, als vor der gesamten Bevölkerung das Gesicht zu verlieren. Sie wissen, daß das Vertrauen zu uns Bundestagsabgeordneten in den letzten Jahren nicht gerade gewachsen ist und daß wir alles tun müßten, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen, das Vertrauen zu unserem Wort, das Vertrauen zu unseren Absichten. Deswegen bitte ich Sie, diesen von mir vorgeschlagenen Weg zu gehen, der der Regierung die Mittel für ihre Absichten zur Verfügung stellt und auf der anderen Seite uns zu unserem Worte stehen läßt. Ich selbst werde gegen den Antrag der Regierung stimmen. Man soll mir nicht nachsagen, ich sei geschlossenen Auges mit einem Lied auf den Lippen durch den Reifen des Herrn Bundeskanzlers gesprungen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/2091 Fragen 27 und 28) : Ist es zutreffend, daß die Bundesanstalt für Tabakforschung in Forchheim aufgelöst werden soll? Falls die Bundesregierung auch weiterhin die Auffassung vertritt, daß der deutsche Tabakbau aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen erhalten bleiben soll, in welcher Weise wird dann sichergestellt, daß geeignete Forschungsergebnisse den deutschen Tabakbau auch künftig konkurrenzfähig erhalten? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß der deutsche Tabakbau, der sich offensichtlich auf 4000 ha mit 12 000 Pflanzerbetrieben konsolidiert hat, eine wichtige Sonderkultur darstellt. Die Leistungen der Anstalt um die Verbesserung der 1. Kulturen der Tabakpflanzen, 2. Bewertung des Tabaks unter hygienischen Gesichtspunkten, 3. Bestimmung der Rückstände. rechtfertigen die Fortsetzung dieser Forschungsarbeit. Zunächst bleibt auch die organisatorische Lösung in Form einer Bundesanstalt erhalten. Es gibt aber von wissenschaftlicher Seite initiierte Überlegungen zur organisatorischen Umwandlung bzw. Übertragung an die tabakerzeugenden Bundesländer. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 6. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2091 Fragen 32 und 33) : Wird die Bundesregierung darauf dringen, daß wieder eine Kommission für Berufskrebs eingerichtet wird, deren Berichte dann aber öffentlich zugänglich sein werden, im Gegensatz zum bisherigen Verfahren? Warum ist die Kommission für Berufskrebs der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgelöst worden? Zu Frage 32 Auf Beschluß des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind die Aufgaben der Kommission „Berufskrebs" auf eine neugebildete Arbeitsgruppe „Berufskrebs" innerhalb der Kommission zur „Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" übertragen worden. Für eine Bearbeitung von Problemen des Berufskrebses ist also Sorge getragen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt die DFG in unterschiedlichen Zeitabständen Berichte über die Tätigkeit und Erkenntnisse der einzelnen Kommissionen heraus. Zum Berufskrebs wurde eine ausführliche Zusammenstellung, bearbeitet von Prof. Dr. Gross, im Frühjahr 1967 veröffentlicht. Zu Frage 33 Die Bildung oder Auflösung von Fachausschüssen oder Kommissionen liegt nach der Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Ermessen ihrer hierfür zuständigen Organe. Die Arbeit der Kommission „Berufskrebs" wurde aus Gründen der Vereinfachung und Zweckmäßigkeit der in der Antwort auf Frage 32 genannten Arbeitsgruppe übertragen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 6. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2091 Frage 34) : Besteht die Möglichkeit oder die Absicht, für Kühl- und Gefriermöbel Magnetverschlüsse vorzuschreiben, nachdem immer mehr und immer größere Möbel dieser Art, seien sie im Gebrauch oder ausrangiert, zur Todesfalle für spielende Kinder werden? Mit dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, das zur Zeit dem Deutschen Bundestag vorliegt, wird u. a. eine arbeitssichere Gestaltung von Geräten in Haushaltungen — damit auch von Kühlschränken — angestrebt. Das Gesetz trägt daher bereits dem Anliegen Rechnung, die Hersteller von Kühlschränken zu verpflichten, ihre Geräte unfallsicher zu konstruieren. Dazu gehört auch, daß sie von innen leicht zu öffnen sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6103 Die Bundesregierung ist jedoch nicht der Ansicht, daß es zweckmäßig wäre, durch Gesetz oder Verordnung bestimmte technische Lösungen — z. B. Magnetverschlüsse — für einzelne Geräte vorzusehen; vielmehr ist sie überzeugt, daß die Träger der Unfallverhütung und die Gremien der Selbstverwaltung der Wirtschaft selbst geeignete Regelungen treffen werden. Hierfür spricht, daß im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angeregten Überprüfung der DIN-Normen — nicht zuletzt im Hinblick auf das zu erwartende Gesetz über technische Arbeitsmittel - in die DIN-Vorlage 00 8950 Blatt 3 bereits eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wird. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über technische Arbeitsmittel kann gegen der Verkauf von Kühlschränken, die sich nicht auch von innen leicht öffnen lassen, eingeschritten werden. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, durch Vorschriften die Beachtung dieser Anforderungen bei Kühlschränken, die sich bereits in Betrieb befinden oder nach Außerbetriebsetzung abgestellt werden, durchzusetzen. Den in diesen Fällen auftretenden Gefahren kann nur durch wiederholte gezielte Aufklärung begegnet werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2091 Frage 36) : Ist dem 'Bundesministerium der Verteidigung ein Divisions-Befehl bekannt, der es als „stilwidrig" bezeichnete, wenn eine Reinemachefrau gemeinsam mit einem General einen Personenaufzug betritt? Dem Bundesministerium der Verteidigung ist ein derartiger Divisions-Befehl nicht bekannt. Ein Beamter einer Standortverwaltung hatte eine Dienstanweisung herausgegeben, nach der Raumpflegerinnen den Personenaufzug nicht zusammen mit höheren Offizieren benutzen sollten, damit die Benutzung des einzigen Fahrstuhls durch sie wegen des Arbeitsgeräts der Raumpflegerinnen nicht allzu sehr beeinträchtigt wird. Diese Weisung wurde inzwischen wieder aufgehoben. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/2091 Frage 37) : Sind Weisungen an die Bundeswehr ergangen, den Umfang von Weiterverpflichtungen von Soldaten zahlenmäßig herabzusetzen, um dadurch Weiterverpflichtungsprämien einzusparen? Die Antwort lautet: nein. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/2091 Fragen 38 und 39) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bewohner der Elberfelder Südstadt (Wuppertal-Elberfeld) wiederholt, zuletzt in der Nacht von Freitag auf Samstag, dem 18./19. August 1967, durch britische Panzerkolonnen in ihrer Nachtruhe erheblich gestört worden sind? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die verbündeten Streitkräfte in Zukunft dazu anzuhalten, daß sie vermeidbare Lärmbelästigungen der Bevölkerung unterlassen? Zu Frage 1: Der Bundesregierung ist der Vorfall der nächtlichen Ruhestörung bekannt. Sie war durch den Transport einer gepanzerten britischen Militäreinheit verursacht worden. Die Nachtzeit mußte gewählt werden, weil die Bundesbahn bei Tage den Transport nicht übernehmen wollte und außerdem Verkehrsbehinderungen bei Tage vermieden werden sollten. Der Transport war der örtlichen Polizei gemeldet. Da die nächtliche Ruhestörung ein vertretbares Maß überschritten hatte, nahmen der Bürgermeister und der Oberstadtdirektor von Wuppertal-Elberfeld mit britischen Verbindungsoffizieren Kontakt, um eine Wiederholung zu vermeiden. Zu Frage 2: Nach Art. 3 Abs. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Verträge zunächst auf örtlicher und dann auf regionaler Ebene zu behandeln. Erst wenn dort keine Einigung erzielt wird, ist die Angelegenheit der zuständigen obersten Bundesbehörde zur Fühlungnahme mit der höheren Behörde der Truppe weiterzuleiten. Da die Stadtverwaltung Wuppertal im Begriff steht, in Gesprächen mit dem zuständigen britischen Verbindungsoffizier eine Lösung zu suchen, um künftig derartige Störungen zu vermeiden, hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, sich einzuschalten. Auch für eine allgemein gehaltene Vorstellung bei den verbündeten Streitkräften besteht bei dieser Sachlage kein Anlaß. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/2091 Fragen 41 und 42) : Teilt die Bundesregierung die Bedenken in dem Artikel „Spiel mit dem Feuer im Stuttgarter Luftraum" in den „Stuttgarter Nachrichten" vom 1. Sepember 1967? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung unverzüglich zu treffen, wenn der obengenannte Artikel den Tatsachen entspricht? 6104 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Die in dem zitierten Aufsatz geäußerten Bedenken werden nicht geteilt. Der Luftraum in dem hier in Betracht kommenden Bereich ist so eingeteilt, daß die Tiefflugstrecke der Düsenjäger sowohl nach dem horizontalen als auch nach dem vertikalen Abstand in erheblicher Entfernung von dem Warteraum für die Passagierflugzeuge verläuft. Soweit im übrigen auf Sicht geflogen wird, ergibt sich aus den Luftverkehrsbestimmungen das nach dem gegenwärtigen technischen Stand erreichbare Maß an Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, daß Sichtflug in kontrollierten Lufträumen, das ist z. B. der Warteraum und der Nahverkehrsbereich um den Flughafen Stuttgart, nur dann zulässig ist, wenn die Mindestsichtweite 8 km beträgt. Entgegen der Auffassung in dem zitierten Zeitungsartikel muß betont werden, daß eine Zusammenarbeit zwischen den militärischen und den zivilen Flugsicherungsorganen gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist auf den Luftfahrtkoordinierungsausschuß der Bundesminister für Verkehr und der Verteidigung hinzuweisen. Die von ihm gebildete Arbeitsgruppe zur Untersuchung gefährlicher Begegnungen zwischen Luftfahrzeugen geht jedem einzelnen Vorfall nach, der Anlaß zu Beanstandungen oder gar zu Besorgnissen geben könnte. Der Koordinierungsausschuß und die Arbeitsgruppe, in der unter Vorsitz der Bundesanstalt für Flugsicherung auch Vertreter der alliierten Luftstreitkräfte mitarbeiten, erfüllen den besonderen Auftrag, um eine Erhöhung der Flugsicherheit ständig bemüht zu sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2091 Fragen 43, 44 und 45) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der von ihr angekündigte Generalverkehrsplan bezüglich der gleichrangigen Behandlung der Verkehrsträger auf der vom Deutschen Bundestag 1961 in den Verkehrsnovellen grundsätzlich festgelegten gleichen Wettbewerbslage für alle Verkehrsträger aufgebaut sein muß? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vom Bundesverkehrsminister vor einigen Wochen en die obersten Landesbehörden herausgegebene Empfehlung, vor Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Lastkraftwagen und Lastzüge zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei der Deutschen Bundesbahn anzufragen, ob diese den in Frage stehenden Transport nicht durchführen kann, einen eindeutigen Verstoß gegen die Verkehrsnovellen darstellt, da damit in den garantierten echten Wettbewerb dirigistisch eingegriffen wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das bedingte Fahrverbot für Lastkraftwagen und Lastzüge an Sonn- und Feiertagen lediglich zur Entlastung des Verkehrs an Sonn- und Feiertagen dienen soll, jedoch keinerlei wirtschafts- oder verkehrspolitische Maßnahme im Hinblick auf eine unterschiedliche Behandlung der Verkehrsträger darstellen darf? Der Bundesminister für Verkehr teilt grundsätzlich die Auffassung, daß das angekündigte Verkehrspolitische Gesamtprogramm von der durch die Verkehrsnovellen des Jahres 1961 geschaffenen Basis der gleichrangigen Behandlung auszugehen hat. Der Bundesminister für Verkehr teilt nicht die Auffassung, daß die Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 4a StVO) einen Verstoß gegen die Verkehrsnovellen des Jahres 1961 darstellen. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 4a StVO sind allein die Länder zuständig. Die Praxis der zuständigen Landesbehörden war uneinheitlich. Es wurde deshalb den Ländern vorgeschlagen, Richtlinien über eine einheitliche Praxis bei Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu erarbeiten. Die dann am 24. 1. 1967 erlassenen Richtlinien enthalten für die zuständigen Landesbehörden ausschließlich Empfehlungen. § 4a StVO sowie die zur Durchführung dieser Bestimmung ergehenden Anordnungen dienen allein der Entlastung der Straßen vom Lkw-Verkehr an Sonn- und Feiertagen. Wenn empfohlen wird, vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit des Transports auf der Schiene zu überprüfen, dann soll damit das Verkehrsverbot nach § 4a StVO in Einklang gebracht werden mit dem Erfordernis, die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern zu sichern. Es geht also nicht darum, die Wettbewerbslage auf dem Verkehrsmarkt zu beeinflussen, sondern ein möglichst lückenloses Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 4a StVO zu gewährleisten, und zwar durch eine Verringerung der Notwendigkeit, Ausnahmen zu bewilligen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kübler (Drucksache V/2091 Fragen 46 und 47): Wie lange gelten bei Flugzeugabstürzen die nicht identifizierten Toten als vermißt? Wie sind die Versicherungsleistungen an die Angehörigen der bei Flugzeugabstürzen im In- und Ausland Vermißten? Auf Grund der Listen der jeweiligen Fluggesellschaft über die Flugzeugbesetzung werden die Namen der Opfer in kürzester Frist festgestellt. Die konkrete Identifizierung hängt von der jeweiligen Sachlage ab und erfolgt stets schnellstmöglich. Auch dann, wenn keine Identifizierung möglich ist, kann nach § 64 Personenstandsgesetz eine Sterbeurkunde ausgestellt werden, wenn nach den Umständen der Tod zweifelsfrei feststeht. Anderenfalls gelten die Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes. Soweit der Fall der Verschollenheit vorliegt, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen Versicherungsleistungen erst dann erbracht, wenn nach dem Verschollenheitsgesetz die Todesklärung erfolgt ist. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Breitag, den 8. September 1967 6105 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 48) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die Stadt Ludwigsburg alsbald ein neues Bahnhofsgebäude erhält, nachdem in benachbarten vergleichbaren Städten Neu- und Umbauten im Gange sind? Die Deutsche Bundesbahn wird im Rahmen ihrer mittelfristigen Investitionsplanung dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Anliegen entsprechen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 49) : Welche Tatsachen von unbekannten Flugobjekten sind bis heute der Bundesregierung bekannt? Der Sinn Ihrer Frage ist nicht ganz klar. Wenn nämlich Tatsachen über Flugkörper bekannt sind, dann sind die Flugkörper nicht unbekannt, sondern bekannt. Soweit es sich um konkret feststellbare Fluggeräte handelt, deren Herkunft unbekannt ist, sind die zuständigen Organe bemüht, die Herkunft zu ermitteln. Wenn die Frage durch gelegentliche Presseberichte über angeblich außerirdische Flugkörper veranlaßt sein sollte, so ist zu erklären, daß der Bundesminister für Verkehr keinen Anlaß sieht, sich damit zu befassen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/2091 Fragen 50, 51 und 52) : Inwieweit entsprechen Informationen den Tatsachen, wonach die Bahnhofsgaststätten in Augsburg nicht mehr an einen privaten Pächter, sondern an die DSG verpachtet werden sollen? Billigt die Bundesregierung Absichten der Deutschen Bundesbahn, wonach Bahnhofsgaststätten nicht mehr an private Pächter, sondern an die DSG, an welcher die Deutsche Bundesbahn beteiligt ist, verpachtet werden sollen? Hält die Bundesregierung es mit einer gesunden Mittelstandspolitik für vereinbar, daß bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung die selbständigen mittelständischen Pächter von der DSG verdrängt werden? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat die Bundesbahndirektion Augsburg die durch den Tod des bisherigen Pächters freigewordene Bahnhofsgaststätte Augsburg zur Verpachtung öffentlich ausgeschrieben. Es sind 25 Angebote eingegangen. Auch die DSG ist als Bewerberin aufgetreten. Die Entscheidung darüber, wem die Bahnhofsgaststätte verpachtet werden soll, ist noch nicht getroffen. Die Deutsche Bundesbahn ist nach wie vor bemüht, selbständige mittelständische Pächter bei der Vergabe von Bahnhofsgaststätten entsprechend der Angebote zu berücksichtigen. Nahezu alle Gaststätten dieser Art, und zwar rd. 1800, befinden sich in der Hand von Einzelpächtern. Die DSG ist bisher nur an 8 Plätzen vertreten, und zwar durchweg an Stellen, die unbedingt als Stützpunkte für den Schlaf- und Speisewagendienst benötigt werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2091 Fragen 53 und 54) : Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um die Voraussetzungen für die technische Genehmigung der V-Bahn in Frankfurt (Main) durch den Bundesverkehrsminister abschließend zu klären? Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der technischen Genehmigung des V-Bahn-Projekts in Frankfurt (Main) ? Zu den Voraussetzungen für die technische Genehmigung der V-Bahn Frankfurt gehört die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Zur Klärung der hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen steht der Bundesminister für Verkehr mit der zuständigen Landesregierung in ständigem Kontakt. Da diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, läßt sich im Augenblick auch der Zeitpunkt der technischen Genehmigung nicht festlegen. Ich stimme mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft -und Verkehr überein, daß eine alsbaldige abschließende Klärung der zur Zeit noch offenen Finanzierungsfragen geboten ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesminister Frau Strobel vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/2091 Fragen 55, 56 und 57): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Dämmersee, ein viel besuchtes Erholungs- und Badezentrum des westlichen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens, vor Verschmutzung durch Abwässer so zu schützen, daß Badeverbote wegen Gesundheitsgefährdung nicht mehr notwendig werden? Welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind notwendig, um den Dämmersee Erholungsuchenden als Bade- und Erholungsgebiet zu erhalten? 6106 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern die beschleunigte Durchführung der nach Frage 56 erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen und finanziell zu unterstützen? Der Dämmersee und seine Zuflüsse unterstehen der Landesregierung von Niedersachsen. Ich habe deshalb die zuständigen Stellen der Landesregierung in Hannover bitten lassen, dem Gewässerschutz am Dümmersee zur Erhaltung dieses Erholungsgebietes für die Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Mir ist zugesagt worden, daß die Landesregierung die Bereinigung der Abwasserverhältnisse im Einzugsgebiet des Dämmersees und am See selbst energisch weiter betreiben wird. Zur Sache selbst ist zu sagen, daß die Zuflüsse zum Dümmersee - einem flachen Moorsee — die natürlichen Vorfluter für die Abwässer zahlreicher Gemeinden sind. Soweit ich unterrichtet bin, werden diese Abwässerzuflüsse ausreichend gereinigt. Gewässer mit relativ starker Abwasserbelastung können aber auch bei wirksamster Abwasserreinigung in vielen Fällen keine hygienisch einwandfreien Badegewässer mehr sein. Die Gesundheitsbehörden sind dann gezwungen, Badeverbote zu erlassen. Das ist nicht nur z. B. am Dämmersee der Fall, sondern auch an der Alster in Hamburg und einer Reihe anderer Gewässerstrecken am Rhein, am Main und am Neckar. In solchen Fällen sind hygienisch einwandfreie Bademöglichkeiten nur mit Freibädern zu schaffen, die mit aufbereitetem und entkeimten Wasser betrieben werden. In Erholungsgebieten setzt sich der Bau solcher Bäder immer mehr durch. Auch für das Gebiet des Dämmersees halte ich eine solche Lösung für die beste. Ich bin gern bereit, die Landesregierung auf Wunsch durch das Bundesgesundheitsamt fachlich beraten zu lassen. Die finanzielle Förderung solcher Badeanlagen ist allerdings Sache des zuständigen Landes. Trotz des Badeverbotes ist der See als Erholungsgebiet nicht verloren. Andere Wassersportarten wie Segeln, Rudern können weiter ausgeübt werden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 7. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2091 Frage 58) : Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die deutsche Bevölkerung, besonders die Hausfrauen, darüber aufgeklärt werden, daß Teflon, das als Überzug bei käuflichen Bratgeräten für die Küche verwendet wird, bei höheren Temperaturen — etwa von 400° C an — giftige Dämpfe entwickelt, was bei versehentlichem Stehenlassen von solchen Bratgeräten auf beheizten Herdplatten geschehen kann? Das Bundesgesundheitsamt hat auf meine Veranlassung hin Koch- und Bratgefäße, die mit Polytetrafluoräthylen („Teflon", „Hostaflon") beschichtet sind, eingehend untersucht. Der Bericht darüber liegt mir jetzt vor; er bedarf jedoch in einigen Punkten noch einer Erörterung mit dem Bundesgesundheitsamt. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen soll im Bundesgesundheitsblatt berichtet werden. Danach werde ich die interessierten Stellen — u. a. auch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände — auf diese Mitteilung aufmerksam machen. Nach den Feststellungen des Bundesgesundheitsamtes trifft es 2u, daß mit Polytetrafluoräthylen beschichtete Gefäße beim Erhitzen auf höhere Temperaturen flüchtige fluorhaltige Zersetzungsprodukte abgeben. Die beim Braten und Rösten von Lebensmitteln entstehenden Mengen dieser Stoffe sind jedoch nach Auffassung des Bundesgesundheitsamtes in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich. Bei starkem längeren Erhitzen größerer leerer Koch- und Bratgefäße in kleinen und schlecht belüfteten Räumen ist dagegen nicht auszuschließen, daß die durch das Erhitzen gebildeten flüchtigen Zersetzungsprodukte in der Luft dieser Räume u. U. in einer gesundheitlich nicht unbedenklichen Konzentration vorhanden sind. Hierauf wird in der vorwiegend für .die beteiligten Wirtschaftskreise und die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmten Veröffentlichung des Bundesgesundheitsamtes eindringlich hingewiesen und außerdem zur Unterrichtung der Hausfrauen verlangt werden, auf den Koch- und Bratgefäßen einen deutlichen Warnhinweis anzubringen und ihn erforderlichenfalls in einer beizufügenden Gebrauchsanweisung näher zu erläutern. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache zu V/2091, Fragen 64, 65 und 66) : Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, denen zufolge in der Bundesrepublik Deutschland eine SalmonellenInfektion unvorhersehbaren Ausmaßes droht? Welche Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um den Verkauf und Verbrauch mit Krankheitserregern verseuchter Nahrungsmittel zu verhindern? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um dauerhaft den Import verseuchter Nahrungsmittel zu verhindern? Zu Frage 1: In der letzten Zeit ist von mehreren SalmonellenVorkommen in der Presse berichtet worden, die in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. In bestimmten Packungen von Geflügelklein, das aus Beständen eines in Nordrhein-Westfalen ansässigen Importeurs stammt, wurden bei der bakteriologischen Untersuchung Salmonellen ermittelt. Inzwischen ist bekannt, daß die Importfirma das in Frage stehende Hühnerklein zurücknimmt, um es nach Holland zu reexportieren. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6107 Bei den Salmonellen-Infektionen in Bayern handelt es sich um eine Infektion in einem Krankenhaus, die in ihren Anfängen offenbar schon länger zurückliegt, und deren Ursachen noch nicht geklärt zu sein scheinen. Es sind mir bisher keine Anhaltspunkte bekannt geworden, daß hier Lebensmittel die Infektion verursacht haben. Eine Salmonellen-Infektion unvorhersehbaren Ausmaßes ist nach meiner Kenntnis nicht zu befürchten. Zu Frage 2 und 3: Gegen den Befall von Lebensmitteln mit Salmonellen sind zahlreiche Vorschriften erlassen worden, die ihre Rechtsgrundlage vor allem im Lebensmittel-, Fleischbeschau- und Milchgesetz haben. Erst kürzlich ist die Verordnung zum Schutz gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten neu gefaßt worden. Danach werden diese Erzeugnisse einer Vorbehandlung unterworfen, durch die Salmonellen abgetötet werden. Die Stichproben-Untersuchung allein reicht natürlich nicht aus, um die Bevölkerung vor SalmonellenInfektionen zu schützen. Vielmehr müssen die Maßnahmen dahin zielen, daß die hygienischen Umstände bei der Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung der hier besonders in Frage kommenden Lebensmittel tierischer Herkunft so gestaltet werden, daß Salmonellen-Befall von vornherein vermieden wird. Diesem Zweck dient auch eine EWG-Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch, in der besondere hygienische Anforderungen an die Fleischlieferbetriebe gestellt werden. Die Fleischlieferbetriebe dürfen in die Bundesrepublik Deutschland nur exportieren, wenn sie nach Erfüllung von bestimmten hygienischen Anforderungen hierfür zugelassen sind. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen wird von deutschen Veterinärbeamten im Ausland kontrolliert. Eine ähnliche Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch ist in Vorbereitung. Wenn diese Richtlinie ausreichende hygienische Vorschriften enthält — darüber wird z. Z. noch verhandelt — und in Kraft getreten ist, wird, so hoffe ich zuversichtlich, die Gefahr des Befalls des Geflügelfleisches mit Salmonellen weitgehend verhindert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir hatten zu bedenken, daß wir gleichermaßen, wie wir uns jetzt verschulden, in späteren Jahren aus ordentlichen Deckungsmitteln diese Schulden zu tilgen haben und daß uns diese Mittel in späteren Jahren für andere Aufgaben und Ausgaben fehlen werden.
    Wir haben es deswegen begrüßt, daß sowohl der Bundesfinanzminister als auch der Bundeswirtschaftsminister die Notwendigkeit ausdrücklich anerkannt haben, daß zusätzliche Einnahmen in der Aufschwungphase zur Schuldentilgung zu verwenden sind

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und nicht für zusätzliche Konsumausgaben zur Verfügung stehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dabei stand drohend der in der Finanzplanung für das Jahr 1972 ausgewiesene Tilgungsbetrag von über 8 Milliarden DM vor unseren Augen.
    Wir haben es begrüßt, daß im Interesse einer flexiblen Handhabung des Konjunkturprogramms die Bundesregierung sich entschlossen hat, die Vergabefristen nicht mehr starr zu handhaben. Wir haben ebenfalls die Entschließung des Bundesrates zum Konjunkturprogramm begrüßt, die in ihrem letzten Absatz folgendes sagt:
    Trotz der Notwendigkeit einer raschen Durchführung der Maßnahmen des Zweiten Programms der Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/68 wird es bei Verwirklichung des Programms im Interesse einer ausreichenden Prüfung und Vorbereitung der Maßnahmen in einzelnen Fällen unvermeidbar sein, die Vergabetermine über Ende Oktober 1967 hinaus zu verlängern. Insoweit wird, falls erforderlich, der zeitliche Ablauf des Programms konjunkturgerecht modifizierbar sein.
    Die Bundesregierung hat für die notwendige Beschleunigung des Vergabeverfahrens Grundsätze festgelegt, die aber — das ist ausdrücklich festgestellt und das möchte ich sehr nachdrücklich unterstreichen — nur für eine konjunkturpolitische Ausnahmesituation gelten dürfen. Wenn hier zur Beschleunigung der Auftragsvergabe die obersten Bundesbehörden angewiesen werden, um Zeit bei der Vorbereitung von Bauvorhaben zu gewinnen, zu prüfen, wieweit auf Vorlagen und Unterlagen nach § 45 der Reichshaushaltsordnung — das sind ausführliche Bauentwurfszeichnungen und Kostenrechnungen — verzichtet werden kann, dann kann das nur für diese Ausnahmesituation gelten. Das darf aber nicht dazu führen, daß auf die Dauer und auch in normalen Zeiten die hergebrachte und bewährte Prüfungs- und Vergabepraxis über Bord geworfen wird. Wenn es dann z. B. heißt, daß zur Angebotsabgabe schon aufgefordert werden kann, bevor Haushaltsmittel freigegeben werden, kann man auch das nur für eine Ausnahmesituation billigen, aber keineswegs auf die Dauer. Wenn weiter vorgesehen ist, daß die Prüfung und Wertung der Angebote unbeschadet der gebotenen Sorgfalt mit großer Beschleunigung durchzuführen ist, dann darf das nicht mehr gelten, wenn Eile nicht mehr geboten ist. Wenn hier angeordnet wird, daß Verwaltungsvorschriften, welche bei öffentlichen Ausschreibungen das Verfahren der Anforderung von Verdingungsunterlagen regeln, soweit sie das Vergabeverfahren verzögern, nicht anzuwenden sind, dann ist das ein sehr bedenklicher Eingriff, den man auch nur in dieser Ausnahmesituation rechtfertigen kann. Wir bitten die Regierung, darüber zu wachen, daß wir, sobald diese Ausnahmesituation nicht mehr gegeben ist, wieder zu den bewährten Regeln einer sorgfältigen Vergabepraxis zurückkehren. In den Verwaltungen darf sich nicht die Auffassung einbürgern, es sei heute die höchste Tugend, möglichst viel Geld in möglichst kurzer Zeit auszugeben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir begrüßen, daß das Programm der Bundesregierung Konsequenzen daraus zieht, daß die derzeitige Abschwächung der Konjunktur nicht nur konjunkturelle, sondern auch strukturelle Ursachen hat und daß die Bundesregierung die Anregung meiner Fraktion, im Programm auch Ansätze zur Verbesserung der Struktur in strukturschwachen Gebieten auszubringen, berücksichtigt hat. Wir bewerten es positiv, daß in diesem Programm die Bergbau-
    und die Förderungsgebiete verstärkte Hilfe erhalten. Wir möchten aber gern, daß man dieser Frage noch größere Aufmerksamkeit widmet. Das scheint mir notwendig zu sein, um eine nachhaltige Gesundung unserer Wirtschaft zu erreichen. Wir erkennen aber selbstverständlich an, daß man mit einem begrenzten Programm unmöglich alle Probleme auf einmal lösen kann.
    Zu einer Frage ist in diesem Hause und außerhalb dieses Hauses schon sehr vieles und sehr Kritisches gesagt worden. Ich meine die Frage der Zinsverbilligung. Das Problem ist uns keineswegs neu. Es wurde in früheren Haushaltsjahren bei wesentlich geringeren Beträgen sehr kritisch durchleuchtet.

    (Abg. Brese: Als es sich um die Landwirtschaft handelte!)




    Windelen
    Wir haben in vergangenen Haushalten bei wesentlich geringeren Beträgen, z. B. im Bereich der Landwirtschaft, einen sehr harten Maßstab angelegt.

    (Abg. Brese: Sehr richtig!)

    Ich vermag nicht einzusehen, daß das, was damals aus grundsätzlichen Erwägungen eine Sünde war, heute eine Tugend sein soll. Ich bin allenfalls bereit, mildernde Umstände gelten zu lassen, weil eine notleidende Konjunktur mit allen ihren schwerwiegenden Folgen für Gesellschaft und Staat in dieser Situation das höhere Gut sein mag. Es bleibt aber bestehen — und wir sollten das nicht bagatellisieren —, daß Zinsverbilligungen den Kapitalmarkt für die gesamte Laufzeit stören, daß sie den Normalzins verteuern. Diese grundsätzlichen Bedenken bleiben selbst dann, wenn die Bundesbank ihre Bedenken inzwischen zurückgestellt hat, weil die Größenordnung der Zinsverbilligung reduziert worden ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Wir haben im Haushaltsausschuß das Programm der Regierung einmal nach der konjunkturpolitischen und strukturpolitischen Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen überprüft. Es ist ganz klar, daß bei der großen Fülle von Einzelmaßnahmen in einer Vielzahl von Einzelplänen die einzelnen Maßnahmen in sehr unterschiedlicher Weise konjunkturpolitisch wirksam sind. Aber wir müssen bedenken, daß diese Maßnahmen, die wir ja mit kurzfristigen Schulden, mit sehr teuren Mitteln durchführen, sehr hohe Anforderungen hinsichtlich ihrer Rentabilität, hinsichtlich ihrer konjunkturpolitischen und strukturpolitischen Wirksamkeit erfüllen müssen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Es darf deswegen nicht geschehen, daß man in dieses Programm normale Verwaltungsaufgaben oder Ausgaben des normalen Staatskonsums einstellt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich bekenne, daß bei einer großen Zahl von Maßnahmen, die in diesem Programm stehen, insbesondere im Einzelplan 9, dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums, und im Einzelplan 31, dem Bereich Wissenschaft und Forschung, sehr effektiv verfahren worden ist. Hier gibt es Musterbeispiele dafür, wie man ein Konjunkturprogramm gestalten kann. Bei einigen Maßnahmen in anderen Häusern ist das nicht so ausgeprägt gewesen, aber noch vertretbar.
    Ich möchte aber nicht verhehlen, daß bei einigen Positionen die Bürokratie ganz offensichtlich den Versuch gemacht hat, in früheren Zeiten ausdrücklich abgelehnte Positionen nun auf diesem Weg am Parlament vorbeizuschmuggeln.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Ich kann die Regierung nur warnen, die Bereitschaft des Parlaments auf diese Weise zu überfordern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

    Ich bin sehr dankbar für das Verständnis, das die
    bei der Beratung anwesenden Kabinettsmitglieder
    gezeigt haben, indem sie spontan erklärt haben, daß sie Mißstände dieser Art abstellen würden. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang besonders bei dem Parlamentarischen Staatssekretär Leicht, der das in einem Einzelfall in sehr klarer Form getan hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Programm enthält u. a. 300 Millionen DM, die Bundesunternehmen in strukturschwachen Gebieten zufließen sollen. Darin sind hohe Millionenbeträge für Betriebe enthalten, für die eine unternehmerische Gesamtkonzeption noch nicht vorliegt. Dagegen sind sehr schwere Bedenken geäußert worden. Hohe Beträge sind andererseits für ausgezeichnet und sehr erfolgreich geführte Betriebe vorgesehen worden. Insoweit bleibt die Frage, ob diese Betriebe nicht an den Kapitalmarkt herangehen könnten und ob nicht eine Wettbewerbsbenachteiligung gegenüber Konkurrenzbetrieben gegeben ist, die hier mit ihren Steuermitteln ihre Konkurrenten mit Vorzugszinsen unterstützen müssen.
    Der Haushaltsausschuß legt Ihnen als Extrakt seiner Beratungen einen Entschließungsantrag zum Zweiten Konjunkturprogramm vor. Er hat diesen Antrag mit sehr großer Mehrheit, in den meisten Teilen mit Zustimmung der Opposition, angenommen. Hier werden der Regierung auch Empfehlungen für den Vollzug des Programms gegeben. Trotz mancher Bedenken in Einzelfragen stehen wir hinter den Vorlagen der Regierung, die nur als Ganzes wirksam werden können. Wir bitten aber die Regierung, unseren Wünschen, soweit es möglich ist, Rechnung zu tragen, dies um so mehr, als sich die Fraktionen bemüht haben, durch rasche Beratung unter Zurückstellung vieler Vorbehalte der Regierung ihre schwere Arbeit zu erleichtern.

    (Beifall.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Stein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gustav Stein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuß hat die Vorlage des Programms zum gegenwärtigen Zeitpunkt begrüßt und damit seine Übereinstimmung mit der grundsätzlichen Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung durch die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht. Der Ausschuß hält im wesentlichen auch den vorgesehenen Einsatz der Mittel, und zwar aller geplanten Finanzierungsmittel, für gerechtfertigt und notwendig. Auf dieser Übereinstimmung beruht die Empfehlung des Ausschusses, nicht den Ablauf von vier Wochen abzuwarten, sondern schon jetzt die Abstandnahme von der Geltendmachung des Vetorechtes zu erklären.
    Auf einige Einzelpunkte möchte der Ausschuß hinweisen.
    Nach seiner Auffassung hängt die Wirksamkeit des neuen Konjunkturförderunsprogramms der Bundesregierung davon ab, daß die jetzt eingeleiteten Investitionen der öffentlichen Hand einen starken Anschlußeffekt auf die privaten Investitionen aus-



    Stein (Honrath)

    üben. Für die baldige Herstellung einer normalen und ausgewogenen Wirtschaftslage sind diese privaten Investitionen unentbehrlich; sie sind ja in normalen Konjunkturverhältnissen ihre entscheidenden Träger.
    Der Anschluß an die privatwirtschaftlichen Investitionen ist auch noch aus einem anderen Grund von entscheidender Wichtigkeit. Nur sie füllen die vielen unausgenutzten Kapazitäten auf, die zur Zeit noch das, Bild unserer stagnierenden Wirtschaft beherrschen. Höhere Kapazitätsausnutzung heißt verstärkte Aufträge und damit Verbesserung der Gewinnlage. Nicht nur nach der Auffassung des Wirtschaftsausschusses — lassen Sie mich das über meinen Auftrag hinaus sagen — ist die Verbesserung der Rentabilität die eigentliche Antriebskraft für Investitionen und weitere Investitionen, weniger die Abschreibungen, die gelegentlich an der ersten Stelle gesehen werden. In dieser Klarstellung der Bedeutung des Rentabilitätseffekts liegt eine der entscheidenden Erfüllungen der jetzigen Konjunkturentwicklung. Nach Auffassung des Ausschusses werden die von der Bundesregierung vorgeschlagenen öffentlichen Aufträge die Kapazitätsausnutzung und damit die Gewinnlage unserer Unternehmen verbessern.
    Der entscheidende Fortschritt aber wird nach Ansicht des Ausschusses in der dann einsetzenden höheren Investitionstätigkeit der Privatwirtschaft liegen. Das erscheint selbstverständlich, hat jedoch eine Bedeutung für die Ausfüllung des Zweiten Konjunkturprogramms im Detail. Nach der Ansicht des Ausschusses ergeben sich aus dem eben behandelten Grundsatz klare Folgerungen für die Einzelheiten des Programms.
    Eine zweite Erwägung des Ausschusses schließt hier an und betrifft ebenfalls den Ablauf des Programms. Ein Teil des Ausschusses wies darauf hin, daß bei der Abwicklung des Programms eine genügend große zeitliche Elastizität der Auftragsvergabe eingehalten werden müsse. Maßgebend für diesen Wunsch ist in erster Linie, daß die konjunkturelle Anstoßwirkung der einzelnen Maßnahmen weder in ihrem Volumen noch in ihrer Struktur im voraus genau geschätzt werden kann. Die Auftragsvergabe sollte daher die konjunkturelle Entwicklung ständig im Auge behalten können. Der Ausschuß ist sich über die Notwendigkeit eines anhaltenden Gedankenaustausches hierüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium einig.
    Dies bedeutet aber nicht, daß das Programm jetzt gleich mit verminderter Kraft gestartet werden sollte. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß es sofort und in vollem Umfang in Kraft gesetzt werden sollte.
    Ein zweiter Gesichtspunkt ist, daß eine antizyklische Wirkung von Programmen nur erwartet werden kann, wenn sie immer ein antizyklisches Instrument bleiben, sich also nicht morgen von selbst auf ein sowieso dringliches Aufgabenprogramm aufstocken und damit ihre Beweglichkeit verlieren. Der Wirtschaftsausschuß möchte Mängel dieser Art vermieden sehen. Er wünscht deshalb, sehr deutlich zu
    sagen, daß nach seiner Auffassung das Gelingen des Zweiten Konjunkturprogramms in erster Linie von der faktischen Seite, also vom Einzelcharakter der vorgesehenen Maßnahmen und nicht allein vom Volumen und von den Zwecken im Großen abhängt.
    Der Ausschuß glaubt, mit diesem Hinweis auf das Erfordernis einer vollen Flexibilität des Programms den vielerlei Bedenken gerecht zu werden, die sich gegen das Programm, das vorgesehene Volumen und gewisse Folgewirkungen in der Schuldenpolitik des Bundes ergeben. Er glaubt, daß eine solche Flexibilität im Stabilitätsgesetz gegeben ist, das nicht unbedingt im Sinne herkömmlicher öffentlicher Finanzwirtschaft, also nach demselben Schema wie die übrigen öffentlichen Ausgaben, sondern nach den Erfordernissen einer krisenfreien Entwicklung entschlossen gehandhabt werden muß. Er möchte deshalb nochmals klarstellen, daß die konjunkturelle Wirkung die entscheidende Rechtfertigung für die vorgesehenen Maßnahmen ist, nicht irgendwelche anderen Gesichtspunkte, die ebenfalls ihre Bedeutung haben können, aber natürlich nur in einem anderen Zusammenhang, z. B. im Zusammenhang sonstiger Aufbau- und Ausbauprogramme im Rahmen des Normalhaushaltes, endgültig zu würdigen sind. Ohne die besondere konjunkturelle Rechtfertigung sollten also noch so dringliche andere Maßnahmen in dem neuen Konjunkturprogramm keinen Platz finden.
    Ich sprach vorhin von der Anstoßwirkung der privaten Investitionen, die der Wirtschaftsausschuß für ein entscheidendes Erfordernis bei den neuen Konjunkturbemühungen der Bundesregierung hält. Für diese Anstoßwirkung ist die steuerrechtliche Behandlung der Altvorräte im Rahmen der Übergangsregelung für die Mehrwertsteuer besonders wichtig. Der Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen hat sich deshalb bei der jetzigen Erörterung des Konjunkturprogramms auch mit dieser Frage nochmals befaßt. Seine einmütige Ansicht ist, daß die Entlastung der Altvorräte unter dem Gesichtspunkt einer breiteren Streuung der jetzt vorgesehenen verstärkten öffentlichen Aufträge ohne einschränkende Bindung, also ohne die sogenannte Referenzperiode, vorgenommen werden sollte. Nach der Auffassung des Ausschusses reicht ohne diesen Verzicht die Antriebskraft der Aufträge für neue Investitionen nicht aus. Der Wirtschaftsausschuß hat dem federführenden Finanzausschuß von dieser Auffassung Kenntnis gegeben.
    Abschließend darf ich noch zu einer Einzelfrage eine im Ausschluß geäußerte Ansicht mitteilen. Sie betrifft die im Konjunkturprogramm zu fördernden Anlagen der Länder, Gemeinden oder sonstiger öffentlicher Träger zur Reinhaltung der Luft und des Wassers. Zu diesem Punkt wurde dargelegt, daß in einigen Ländern die Anträge der privaten Unternehmen höchstens nachrangig behandelt werden. Die Bundesregierung wurde gebeten, für eine mindestens gleichrangige Behandlung zu sorgen. Ein Widerspruch gegen diese Ansicht erhob sich im Ausschuß nicht, weshalb ich davon ausgehe, daß ich das als Auffassung des Ausschusses hier vortragen kann.



    Stein (Honrath)

    Darf ich zum Schluß noch eine formelle Frage behandeln. Dem Ausschuß für Wirtschaft ist das Zweite Konjunktur- und Strukturprogramm der Bundesregierung zur Mitberatung überwiesen worden. Wir wissen, daß die Federführung beim Haushaltsausschuß lag. Da es sich bei dieser Vorlage und ihrer parlamentarischen Behandlung um ein doppeltes Novum handelt, erlauben Sie, daß ich einige Worte zur formellen Seite sage.
    Das Konjunkturprogramm bedarf, da es mit Ausgaben des Bundeshaushalts zur Förderung der Stabilität der Wirtschaft verbunden ist, nach § 8 Abs. 1 des Stabilitätsgesetzes der Zustimmung des Bundestages. Diese Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht binnen vier Wochen nach Eingang der Vorlage die Zustimmung verweigert wird. Ohne Zweifel handelt es sich bei diesem Vorgang, besonders bei einem Programm von einer solchen Größe, um eine wirtschafts- und finanzpolitisch besonders wichtige Sache. Der Wirtschaftsausschuß ist, ohne daß er damit durch eine Ressortbrille geblickt zu haben glaubt, der Meinung, daß ihm die Federführung hätte überlassen werden sollen. Die Mitglieder des Ausschusses werden deshalb in künftigen Fällen dafür eintreten, daß dies geschieht. Sie werden den Ältestenrat bitten, sich bei seinen Empfehlungen an den Bundestag für die Federführung mehr von den materiellen als von den formellen Erwägungen leiten zu lassen. Ich habe den Auftrag, das namens des Ausschusses vorzutragen.

    (Beifall.)