Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
a) Beurlaubungen
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Abelein 22. 9.
Frau Albertz 8. 9.
Dr. Apel * 9. 9.
Arendt (Wattenscheid) * 9. 9.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 9.
Bading * 17. 9.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 8. 9.
Bäuerle 15. 9.
Bazille 30. 9.
Dr. Becher (Pullach) 8. 9.
Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 9.
Behrendt * 15. 9.
Bergmann * 9. 9.
Brand 9. 9.
Frau Brauksiepe 9. 9.
Bühling 16. 9.
Busse (Herford) 26. 9.
Dröscher * 9. 9.
von Eckardt 30. 9.
Frau Elsner * 16. 9.
Frau Enseling 9. 9.
Dr. Eppler 9. 9.
Faller * 9. 9.
Dr. Furler 8. 9.
Gerlach * 19. 9.
Gibbert 9. 9.
Graaff 30. 9.
Frau Griesinger 9. 9.
Haage (München) 30. 9.
Haase (Kassel) 30. 9.
Hahn (Bielefeld) * 15. 9.
Hansing 30. 9.
Hauffe 9. 9.
Frau Herklotz ** 9. 9.
Herold 16. 9.
Frau Dr. Hubert 9. 9.
Hübner 9. 9.
Dr. Jaeger 9. 9.
Kiep 9. 9.
Frau Klee 9. 9.
Kriedemann * 15. 9.
Frau Dr. Krips 30. 9.
Kubitza 16. 9.
Frau Dr. Kuchtner 8. 9.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 9.
Kulawig * 9. 9.
Kunze 16. 9.
Lautenschlager 15. 9.
Lemper 20. 9.
Dr. Lenz (Bergstraße) 9. 9.
Lenz (Trossingen) 9. 9.
Dr. Löhr 30. 9.
*) Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments
**) .Für die Teilnahme an einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Lücker (München) 8. 9.
Dr. Marx (Kaiserslautern) 17. 9.
Mauk 8. 9.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 8. 9.
Merten ' 9. 9.
Metzger * 30. 9.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 9.
Müller (Aachen-Land) * 9. 9.
Dr. Müller (München) 30. 9.
Ott 8. 9.
Peters (Norden) 30. 9.
Frau Pitz-Savelsberg 15. 9.
Dr. Rinderspacher ** 9. 9.
Dr. Ritz 9. 9.
Rock 16. 9.
Ruf 30. 9.
Sänger 15. 9.
Schmidt (Kempten) 8. 9.
Dr. Schober 9. 9.
Seifriz * 9. 9.
Seuffert * 30. 9.
Dr. Stammberger 25. 9.
Steinhoff 21. 10.
Struve 30. 9.
Dr. Tamblé 23. 9.
Varelmann 30. 9.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 9. 9.
Wächter 8. 9.
Frau Wessel 30. 9.
Dr. Wilhelmi 9. 9.
Frau Dr. Wolf 9. 9.
Dr. Wörner 8. 9.
Baron von Wrangel 9. 9.
Wurbs 9. 9.
b) Urlaubsanträge
Dr. Dittrich * 16. 9.
Dr. Eckhardt 28. 9.
Gscheidle 3. 10.
Illerhaus * 24. 9.
Anlage 2 Umdruck 283
Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - Drucksachen V/2086, V/2107 -
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1 werden die Nummern 4, 5, 8 und 13 gestrichen.
2. Artikel 2 wird gestrichen. Bonn, den 8. September 1967 Zoglmann und Fraktion
6100 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967
Anlage 3 Umdruck 284
Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) — Drucksachen V/2086, V/2107 —
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Artikel 1 werden die Nummern 2 und 3 gestrichen.
2. In Artikel 4 werden die Zahlen „2" und „3" gestrichen.
Bonn, den 8. September 1967
Dr. Schmidt (Wuppertal)
Anlage 4
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Schulhoff (CDU/CSU)
zu Punkt 3 c der Tagesordnung
Es wird Ihnen allen nicht entgangen sein, daß die Presse unser Verhalten in .der Plenarsitzung am Mittwoch, als die mittelfristige Finanzplanung hier verteidigt und auch angegriffen wurde, zumindest von unseren FDP-Freunden, nicht sehr günstig beurteilt hat. Die Haltung des Bundestages bzw. der Abgeordneten sei matt und farblos gewesen, und selbst die FDP habe von ihren Möglichkeiten als Opposition nur schwächlichen Gebrauch gemacht. Viele Zeitungen glaubten, die Situation lin Karikaturen auffangen zu müssen. So konnten wir unseren verehrten Herrn Bundeskanzler in einer Zeitung, und zwar in einem sehr weitverbreiteten Blatt, als Zirkusdirektor wiederfinden, der die Abgeordneten durch einen von ihm gehaltenen Reifen springen ließ. Man sah, wie sie sprangen, einer nach dem anderen, im eleganten Hechtsprung.
Nun, ganz so war die Situation wohl nicht; zumindest kann man das von der Arbeit in den Ausschüssen nicht sagen. Hier herrschte, allerdingsaußerhalb der Einblicksmöglichkeit der Öffentlichkeit, ein munteres Leben. Viele der Abgeordneten löckten gegen den Stachel. Jedenfalls war es im Finanzausschuß so, dem ich seit fünf Jahren angehöre. Die Abstimmung über die Änderung der Mehrwertsteuer, die Änderung des Steuersatzes, ergab folgendes Abstimmungergebnis: 11 waren dafür, 6 waren dagegen, und 7 enthielten sich. Dies war noch angesichts der Stimmung des Ausschusses bzw. der Ausschußmitglieder ein sehr günstiges Ergebnis, wenn man bedenkt, daß in diesem Ausschuß in einem Zeitraum von etwa vier Jahren intensiv das Mehrwertsteuergesetz beraten, gestaltet und verabschiedet worden ist, und zwar mit dem Hochziel, den Steuersatz von 10 % unter gar keinen Umständen, so wie es auch die Regierungsvorlage vorsah, zu überschreiten. Alle Anträge, deren Bewilligung eine Erhöhung des Steuersatzes bewirkt hätte, wurden abgelehnt. Die Kollegen haben es in den drei Lesungen im Bundestag erlebt, wie immer wieder Anträge, z. B. der Weinbauern, der Bierbrauer, der Wohnungsbauunternehmen, des Gaststättengewerbes und viele andere Anträge mehr, deren Berechtigung keineswegs im Streit war, abgelehnt worden sind, um unter keinen Umständen die Steuersätze anzutasten.
Wir haben uns lange mit der Frage der Entlastung der Altvorräte und mit der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern auf Investitionen beschäftigt und sind schließlich zu der Lösung gekommen, die es uns ermöglichte, an dem alten Steuersatz von 10% festzuhalten. Da der Sofortabzug der Investitionssteuer, deren Höhe wir mit etwa 6 Milliarden DM ermittelten, eine sofortige Erhöhung des Steuersatzes auf 12% notwendig gemacht hätte, sind wir dann zu dem Stufenplan gekommen, der vorsieht, daß im Jahre 1968 von der Vorsteuer für Investitionen 2% gleich 1,2 Milliarden DM vergütet werden sollen und daß in den darauf folgenden Jahren die Vergütung der Vorsteuern auf Investitionen gleichmäßig ansteigend im Laufe von fünf Jahren zu einem Vollabzug führen soll. Die Entlastung der Steuer für die Altvorräte war zuerst mit etwa 54 % vorgesehen, und auf Veranlassung von Wirtschaftsminister Schiller, der verständlicherweise einer höheren Entlastung der Altvorräte aus konjunkturellen Gründen das Wort redete, ist der Satz auf 70% angehoben worden, aber immer bei einem Steuersatz von 10 %.
In einer der letzten Sitzungen des Koordinierungsausschusses des Finanzausschusses versuchte Minister Schiller, in letzter Stunde — das war im A pril dieses Jahres — zu einer höheren Entlastung der Altvorräte zu kommen, und schlug vor, zu diesem Zweck den Satz der Mehrwertsteuer auf 10,25 % anzuheben. Ich erinnere mich noch gut an die Entrüstung der beteiligten Abgeordneten über diesen Vorschlag, den Herr Minister Schiller sofort wieder zurückzog. Alle Beteiligten waren sich darüber klar, was auch kommen sollte: der Steuersatz soll unter keinen Umständen, zumindest für die ersten zwei Haushaltsjahre, den Satz von 10 % überschreiten. Nach Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes sind wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dann geradezu auf Veranlassung der Bundesregierung, insbesondere des Finanzministeriums, durch die Lande gezogen, um die beschlossene Mehrwertsteuer psychologisch an den Mann zu bringen. Insbesondere in den Kreisen des Einzelhandels und des Handwerks, aber auch bei der Bevölkerung schlechthin haben wir unsere Prügel bezogen. Wir hatten vor allem gegen das Mißtrauen zu kämpfen, der Satz von 10% sei nur ein Augenwischen, das dicke Ende komme hinterher. Wir hatten heilige Eide geschworen, daß dem nicht so sei, und um Vertrauen für die Absichten des Bundestages und der Regierung geworben.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6101
Inzwischen ist die gesamte Wirtschaft dabei, insbesondere die Organisationen, die Kalkulationsunterlagen für die Zeit nach dem 1. Januar 1968 zu erstellen, selbstverständlich auf der Basis von 10 %. Nun soll, nachdem der geradezu törichte Versuch, die Mehrwertsteuer mit einem Satz von 10,5 % einzuführen, gescheitert ist, mitten im Haushaltsjahr, im Geschäftsjahr der vorgesehene Steuersatz von 10 % auf 11 % erhöht werden! Das würde übrigens einfach dazu führen, ich sage dies in Parenthese, daß sich die Wirtschaft, wenn auch nicht offiziell, so doch inoffiziell von vornherein auf 11 % einrichtet und die Preise entsprechend kalkuliert.
Meine Damen und Herren, die Mehrwertsteuer ist bekanntlich eine Verbrauchersteuer. Hier gilt, wie so oft, der Satz: Die Letzten beißen die Hunde. Es liegt am System, daß alle am Wirtschaftsprozeß Beteiligten die Steuer bis zum Letztverbraucher weitergeben, und dieser bezahlt. Alle diejenigen, die sich in der sogenannten Kette befinden, also vom Unternehmer kaufen und an einen anderen Unternehmer weitergeben, sind von der Höhe des Steuersatzes völlig unberührt. Für sie bedeutet die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten. Das führt sogar dazu, daß, sofern die Vorsteuer nicht sofort abgewälzt werden kann, sie vom Finanzamt vergütet wird. Die Schwierigkeiten treten erst ein bei den Unternehmern, die an den Letztverbraucher liefern, die also, um im Bilde zu bleiben, am Schluß der Kette stehen. Während bei allen anderen am Prozeß Beteiligten nur der Nettopreis eine Rolle spielt, hat der Verbraucher den Bruttopreis, d. h. den Nettopreis plus Steuern, zu bezahlen und der Letztunternehmer hat die Steuer zu kassieren, um sie an das Finanzamt endgültig abzuführen. Die Letztunternehmer sind in der Regel die Angehörigen des Einzelhandels und des Handwerks. Diese haben die Überwälzungslast und die endgültige Abführungspflicht. Daß die Mehrwertsteuer, besonders bei den Leistungen der lohnintensiven Handwerker, ganz erhebliche Preiserhöhungen bringen wird, ist eine Binsenweisheit. Wenn bisher eine reine Dienstleistung mit 4 % Steuern belastet war, wird nach dem 1. Juli 1968 nach dem Willen der Regierung ein Steuersatz von 11 % präsentiert werden, und das, nachdem jahrelang verkündet worden ist: Der Steuersatz beträgt 10 % und in keinem Falle mehr.
Die Erhöhung des Steuersatzes wird damit begründet, daß die Altvorräte stärker entlastet werden sollen, und zwar statt mit 70 % mit etwa 85 %, und daß weitere 400 Millionen DM gebraucht werden, um ein Defizit im Haushalt, zumindest teilweise, abzudecken. Ich selbst habe seinerzeit — es war Anfang dieses Jahres — Herrn Minister Schiller in seinem Bestreben, die Altvorräte höher zu entlasten, unterstützt und habe ihm einen Weg gezeigt, über den ich hier sprechen will, die Mittel für diese Erhöhung zu finden, ohne den Steuersatz zu erhöhen. Herr Minister Schiller hat meinen Vorschlag, zumindest modifiziert, übernehmen wollen, wurde dann aber von seinen eigenen Parteifreunden daran gehindert, und zwar nur deshalb, weil diese eine weitere Entlastung der Altvorräte damals ablehnten.
Ich hatte vorgeschlagen, den sogenannten Stufenplan zur Entlastung der Investitionen um ein Jahr zu verschieben. Das hätte gebracht, vielmehr das bringt 1,2 Milliarden DM. Das ist genau derselbe Betrag, der einkommen würde, wenn am 1. Juli der Satz der Mehrwertsteuer um 1 % erhöht wird. Man könnte also auf der einen Seite eine Erhöhung der Entlastung der Altvorräte um 700 Millionen DM durchführen und könnte andererseits den Restbetrag für den Haushalt verwenden. Allerdings glaube ich, daß die Frage der Erhöhung der Entlastung der Altvorräte heute ihre Aktualität verloren hat. Wir befinden uns jetzt im September, also im letzten Jahresviertel, und aus. meiner Kenntnis der Unternehmerpsyche möchte ich sagen, daß die Dispositionen für die Lagerhaltung längst getroffen worden sind und daß kaum jemand, der als ernsthafter Unternehmer bezeichnet werden kann, auf Grund einer jetzt durchgeführten Erhöhung der Entlastung der Altvorräte seine Dispositionen erheblich ändern würde. Hinzu kommt noch, daß die ursprüngliche, durchaus verständliche Absicht des Herrn Bundeswirtschaftsministers, diejenigen zu belohnen, die ein höheres Lager halten als zu derselben Zeit im vorigen Jahr, inzwischen hinfällig geworden ist durch einen Vorschlag des Bundesrates, der auch vom Finanzausschuß angenommen worden ist, daß bezüglich der Höhe der Lagerhaltung keine Unterschiede mehr gemacht werden sollen. Alle sollen bei der Entlastung gleich behandelt werden.
Aber wie dem auch sei, wenn wirklich zu dem einen oder anderen Zweck 1,2 Milliarden DM Steuermittel notwendig sind, dann soll man — und das ist mein Anliegen — diese 1,2 Milliarden DM nicht dadurch aufbringen, daß man entgegen allen Zusagen, aber auch gegen alle wirtschaftliche Vernunft den Steuersatz mitten im Jahr um 1 % anhebt, sondern dann soll man, so wie ich es schon Anfang dieses Jahres vorgeschlagen habe, den Stufenplan zur Entlastung der Investitionen um ein Jahr verschieben. Ganz abgesehen davon, daß kaum ein vernünftiger Unternehmer eine Investition oder die Durchführung einer Investition davon abhängig macht, ob er einen Satz von 2 % vergütet bekommt, würden diejenigen, die ihre Investitionen möglicherweise zurückgestellt haben, um im nächsten Jahr von dieser Vergütung Gebrauch zu machen, nunmehr heute schon investieren, weil sie, falls überhaupt eine Investition in Frage kommt, nicht bis zum Jahre 1969 warten können. Im übrigen werden die Vorsteuern auf Investitionsgüter abgeschrieben, so wie das bisher immer gewesen ist. Sie gehen in den Preis ein, aber sie gehen ein wie durch eine Düse, ganz fein wie ein Hauch, und zwar im Rhythmus der gesamten Abschreibungen. In den Preis geht schließlich alles ein, was der Unternehmer an Selbstkosten, Unkosten und Steuern hat, auf diese oder jene Weise. Aber die Erhöhung des Steuersatzes wirkt sich sofort auf die Preise aus, und, wie ich schon sagte, im ersten Jahr der Einführung eines völlig neuen Steuersystems darf man keine solchen Experimente machen.
Ich stelle daher den Antrag, den Vorschlag der Bundesregierung abzulehnen, wonach die Mittel für die mittelfristige Finanzplanung in Verbindung
6102 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967
mit der weiteren Entlastung der Altvorräte durch Erhöhung des Steuersatzes erzielt werden sollen, und beantrage, zu beschließen, daß die Regierung eine Formulierung vorlegen soll, wonach das notwendige Aufkommen, das ja mit 1,2 Milliarden DM beziffert worden ist, dadurch erzielt wird, daß der Stufenplan um ein Jahr verschoben wird, d. h. daß die Investitionssteuer im nächsten Jahr 10 % und nicht 8 % beträgt.
Ich weiß, daß dieser Vorschlag auf Schwierigkeiten stößt, und zwar nicht, weil er nicht durchführbar und weil er nicht wirtschaftlich und finanzpolitisch sinnvoll wäre, sondern weil eine gewisse Furcht besteht, Industriekreise zu verärgern. Mir scheint. das aber das kleinere Übel zu sein, jedenfalls kleiner, als vor der gesamten Bevölkerung das Gesicht zu verlieren. Sie wissen, daß das Vertrauen zu uns Bundestagsabgeordneten in den letzten Jahren nicht gerade gewachsen ist und daß wir alles tun müßten, um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen, das Vertrauen zu unserem Wort, das Vertrauen zu unseren Absichten. Deswegen bitte ich Sie, diesen von mir vorgeschlagenen Weg zu gehen, der der Regierung die Mittel für ihre Absichten zur Verfügung stellt und auf der anderen Seite uns zu unserem Worte stehen läßt. Ich selbst werde gegen den Antrag der Regierung stimmen. Man soll mir nicht nachsagen, ich sei geschlossenen Auges mit einem Lied auf den Lippen durch den Reifen des Herrn Bundeskanzlers gesprungen.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache V/2091 Fragen 27 und 28) :
Ist es zutreffend, daß die Bundesanstalt für Tabakforschung in Forchheim aufgelöst werden soll?
Falls die Bundesregierung auch weiterhin die Auffassung vertritt, daß der deutsche Tabakbau aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen erhalten bleiben soll, in welcher Weise wird dann sichergestellt, daß geeignete Forschungsergebnisse den deutschen Tabakbau auch künftig konkurrenzfähig erhalten?
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß der deutsche Tabakbau, der sich offensichtlich auf 4000 ha mit 12 000 Pflanzerbetrieben konsolidiert hat, eine wichtige Sonderkultur darstellt. Die Leistungen der Anstalt um die Verbesserung der
1. Kulturen der Tabakpflanzen,
2. Bewertung des Tabaks unter hygienischen Gesichtspunkten,
3. Bestimmung der Rückstände.
rechtfertigen die Fortsetzung dieser Forschungsarbeit. Zunächst bleibt auch die organisatorische Lösung in Form einer Bundesanstalt erhalten. Es gibt aber von wissenschaftlicher Seite initiierte Überlegungen zur organisatorischen Umwandlung bzw. Übertragung an die tabakerzeugenden Bundesländer.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Kattenstroth vom 6. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2091 Fragen 32 und 33) :
Wird die Bundesregierung darauf dringen, daß wieder eine Kommission für Berufskrebs eingerichtet wird, deren Berichte dann aber öffentlich zugänglich sein werden, im Gegensatz zum bisherigen Verfahren?
Warum ist die Kommission für Berufskrebs der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgelöst worden?
Zu Frage 32
Auf Beschluß des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind die Aufgaben der Kommission „Berufskrebs" auf eine neugebildete Arbeitsgruppe „Berufskrebs" innerhalb der Kommission zur „Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe" übertragen worden. Für eine Bearbeitung von Problemen des Berufskrebses ist also Sorge getragen.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt die DFG in unterschiedlichen Zeitabständen Berichte über die Tätigkeit und Erkenntnisse der einzelnen Kommissionen heraus. Zum Berufskrebs wurde eine ausführliche Zusammenstellung, bearbeitet von Prof. Dr. Gross, im Frühjahr 1967 veröffentlicht.
Zu Frage 33
Die Bildung oder Auflösung von Fachausschüssen oder Kommissionen liegt nach der Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Ermessen ihrer hierfür zuständigen Organe. Die Arbeit der Kommission „Berufskrebs" wurde aus Gründen der Vereinfachung und Zweckmäßigkeit der in der Antwort auf Frage 32 genannten Arbeitsgruppe übertragen.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Kattenstroth vom 6. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2091 Frage 34) :
Besteht die Möglichkeit oder die Absicht, für Kühl- und Gefriermöbel Magnetverschlüsse vorzuschreiben, nachdem immer mehr und immer größere Möbel dieser Art, seien sie im Gebrauch oder ausrangiert, zur Todesfalle für spielende Kinder werden?
Mit dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, das zur Zeit dem Deutschen Bundestag vorliegt, wird u. a. eine arbeitssichere Gestaltung von Geräten in Haushaltungen — damit auch von Kühlschränken — angestrebt. Das Gesetz trägt daher bereits dem Anliegen Rechnung, die Hersteller von Kühlschränken zu verpflichten, ihre Geräte unfallsicher zu konstruieren. Dazu gehört auch, daß sie von innen leicht zu öffnen sind.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6103
Die Bundesregierung ist jedoch nicht der Ansicht,
daß es zweckmäßig wäre, durch Gesetz oder Verordnung bestimmte technische Lösungen — z. B. Magnetverschlüsse — für einzelne Geräte vorzusehen; vielmehr ist sie überzeugt, daß die Träger der Unfallverhütung und die Gremien der Selbstverwaltung der Wirtschaft selbst geeignete Regelungen treffen werden. Hierfür spricht, daß im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angeregten Überprüfung der DIN-Normen — nicht zuletzt im Hinblick auf das zu erwartende Gesetz über technische Arbeitsmittel - in die DIN-Vorlage 00 8950 Blatt 3 bereits eine entsprechende Bestimmung aufgenommen wird. Nach Inkrafttreten des Gesetzes über technische Arbeitsmittel kann gegen der Verkauf von Kühlschränken, die sich nicht auch von innen leicht öffnen lassen, eingeschritten werden.
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, durch Vorschriften die Beachtung dieser Anforderungen bei Kühlschränken, die sich bereits in Betrieb befinden oder nach Außerbetriebsetzung abgestellt werden, durchzusetzen. Den in diesen Fällen auftretenden Gefahren kann nur durch wiederholte gezielte Aufklärung begegnet werden.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom
8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des
Abgeordneten Felder (Drucksache V/2091 Frage 36) :
Ist dem 'Bundesministerium der Verteidigung ein Divisions-Befehl bekannt, der es als „stilwidrig" bezeichnete, wenn eine Reinemachefrau gemeinsam mit einem General einen Personenaufzug betritt?
Dem Bundesministerium der Verteidigung ist ein derartiger Divisions-Befehl nicht bekannt.
Ein Beamter einer Standortverwaltung hatte eine Dienstanweisung herausgegeben, nach der Raumpflegerinnen den Personenaufzug nicht zusammen mit höheren Offizieren benutzen sollten, damit die Benutzung des einzigen Fahrstuhls durch sie wegen des Arbeitsgeräts der Raumpflegerinnen nicht allzu sehr beeinträchtigt wird. Diese Weisung wurde inzwischen wieder aufgehoben.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/2091 Frage 37) :
Sind Weisungen an die Bundeswehr ergangen, den Umfang von Weiterverpflichtungen von Soldaten zahlenmäßig herabzusetzen, um dadurch Weiterverpflichtungsprämien einzusparen?
Die Antwort lautet: nein.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/2091 Fragen 38 und 39) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bewohner der Elberfelder Südstadt (Wuppertal-Elberfeld) wiederholt, zuletzt in der Nacht von Freitag auf Samstag, dem 18./19. August 1967, durch britische Panzerkolonnen in ihrer Nachtruhe erheblich gestört worden sind?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die verbündeten Streitkräfte in Zukunft dazu anzuhalten, daß sie vermeidbare Lärmbelästigungen der Bevölkerung unterlassen?
Zu Frage 1:
Der Bundesregierung ist der Vorfall der nächtlichen Ruhestörung bekannt. Sie war durch den Transport einer gepanzerten britischen Militäreinheit verursacht worden. Die Nachtzeit mußte gewählt werden, weil die Bundesbahn bei Tage den Transport nicht übernehmen wollte und außerdem Verkehrsbehinderungen bei Tage vermieden werden sollten. Der Transport war der örtlichen Polizei gemeldet.
Da die nächtliche Ruhestörung ein vertretbares Maß überschritten hatte, nahmen der Bürgermeister und der Oberstadtdirektor von Wuppertal-Elberfeld mit britischen Verbindungsoffizieren Kontakt, um eine Wiederholung zu vermeiden.
Zu Frage 2:
Nach Art. 3 Abs. 7 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind Zweifelsfragen oder Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Verträge zunächst auf örtlicher und dann auf regionaler Ebene zu behandeln. Erst wenn dort keine Einigung erzielt wird, ist die Angelegenheit der zuständigen obersten Bundesbehörde zur Fühlungnahme mit der höheren Behörde der Truppe weiterzuleiten. Da die Stadtverwaltung Wuppertal im Begriff steht, in Gesprächen mit dem zuständigen britischen Verbindungsoffizier eine Lösung zu suchen, um künftig derartige Störungen zu vermeiden, hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, sich einzuschalten. Auch für eine allgemein gehaltene Vorstellung bei den verbündeten Streitkräften besteht bei dieser Sachlage kein Anlaß.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/2091 Fragen 41 und 42) :
Teilt die Bundesregierung die Bedenken in dem Artikel „Spiel mit dem Feuer im Stuttgarter Luftraum" in den „Stuttgarter Nachrichten" vom 1. Sepember 1967?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung unverzüglich zu treffen, wenn der obengenannte Artikel den Tatsachen entspricht?
6104 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967
Die in dem zitierten Aufsatz geäußerten Bedenken werden nicht geteilt. Der Luftraum in dem hier in Betracht kommenden Bereich ist so eingeteilt, daß die Tiefflugstrecke der Düsenjäger sowohl nach dem horizontalen als auch nach dem vertikalen Abstand in erheblicher Entfernung von dem Warteraum für die Passagierflugzeuge verläuft.
Soweit im übrigen auf Sicht geflogen wird, ergibt sich aus den Luftverkehrsbestimmungen das nach dem gegenwärtigen technischen Stand erreichbare Maß an Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist wesentlich, daß Sichtflug in kontrollierten Lufträumen, das ist z. B. der Warteraum und der Nahverkehrsbereich um den Flughafen Stuttgart, nur dann zulässig ist, wenn die Mindestsichtweite 8 km beträgt.
Entgegen der Auffassung in dem zitierten Zeitungsartikel muß betont werden, daß eine Zusammenarbeit zwischen den militärischen und den zivilen Flugsicherungsorganen gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist auf den Luftfahrtkoordinierungsausschuß der Bundesminister für Verkehr und der Verteidigung hinzuweisen. Die von ihm gebildete Arbeitsgruppe zur Untersuchung gefährlicher Begegnungen zwischen Luftfahrzeugen geht jedem einzelnen Vorfall nach, der Anlaß zu Beanstandungen oder gar zu Besorgnissen geben könnte.
Der Koordinierungsausschuß und die Arbeitsgruppe, in der unter Vorsitz der Bundesanstalt für Flugsicherung auch Vertreter der alliierten Luftstreitkräfte mitarbeiten, erfüllen den besonderen Auftrag, um eine Erhöhung der Flugsicherheit ständig bemüht zu sein.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2091 Fragen 43, 44 und 45) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der von ihr angekündigte Generalverkehrsplan bezüglich der gleichrangigen Behandlung der Verkehrsträger auf der vom Deutschen Bundestag 1961 in den Verkehrsnovellen grundsätzlich festgelegten gleichen Wettbewerbslage für alle Verkehrsträger aufgebaut sein muß?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vom Bundesverkehrsminister vor einigen Wochen en die obersten Landesbehörden herausgegebene Empfehlung, vor Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Lastkraftwagen und Lastzüge zum Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei der Deutschen Bundesbahn anzufragen, ob diese den in Frage stehenden Transport nicht durchführen kann, einen eindeutigen Verstoß gegen die Verkehrsnovellen darstellt, da damit in den garantierten echten Wettbewerb dirigistisch eingegriffen wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das bedingte Fahrverbot für Lastkraftwagen und Lastzüge an Sonn- und Feiertagen lediglich zur Entlastung des Verkehrs an Sonn- und Feiertagen dienen soll, jedoch keinerlei wirtschafts- oder verkehrspolitische Maßnahme im Hinblick auf eine unterschiedliche Behandlung der Verkehrsträger darstellen darf?
Der Bundesminister für Verkehr teilt grundsätzlich die Auffassung, daß das angekündigte Verkehrspolitische Gesamtprogramm von der durch die Verkehrsnovellen des Jahres 1961 geschaffenen Basis der gleichrangigen Behandlung auszugehen hat.
Der Bundesminister für Verkehr teilt nicht die Auffassung, daß die Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 4a StVO) einen Verstoß gegen die Verkehrsnovellen des Jahres 1961 darstellen. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 4a StVO sind allein die Länder zuständig. Die Praxis der zuständigen Landesbehörden war uneinheitlich. Es wurde deshalb den Ländern vorgeschlagen, Richtlinien über eine einheitliche Praxis bei Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu erarbeiten. Die dann am 24. 1. 1967 erlassenen Richtlinien enthalten für die zuständigen Landesbehörden ausschließlich Empfehlungen.
§ 4a StVO sowie die zur Durchführung dieser Bestimmung ergehenden Anordnungen dienen allein der Entlastung der Straßen vom Lkw-Verkehr an Sonn- und Feiertagen. Wenn empfohlen wird, vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit des Transports auf der Schiene zu überprüfen, dann soll damit das Verkehrsverbot nach § 4a StVO in Einklang gebracht werden mit dem Erfordernis, die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern zu sichern. Es geht also nicht darum, die Wettbewerbslage auf dem Verkehrsmarkt zu beeinflussen, sondern ein möglichst lückenloses Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 4a StVO zu gewährleisten, und zwar durch eine Verringerung der Notwendigkeit, Ausnahmen zu bewilligen.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kübler (Drucksache V/2091 Fragen 46 und 47):
Wie lange gelten bei Flugzeugabstürzen die nicht identifizierten Toten als vermißt?
Wie sind die Versicherungsleistungen an die Angehörigen der bei Flugzeugabstürzen im In- und Ausland Vermißten?
Auf Grund der Listen der jeweiligen Fluggesellschaft über die Flugzeugbesetzung werden die Namen der Opfer in kürzester Frist festgestellt. Die konkrete Identifizierung hängt von der jeweiligen Sachlage ab und erfolgt stets schnellstmöglich. Auch dann, wenn keine Identifizierung möglich ist, kann nach § 64 Personenstandsgesetz eine Sterbeurkunde ausgestellt werden, wenn nach den Umständen der Tod zweifelsfrei feststeht. Anderenfalls gelten die Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes.
Soweit der Fall der Verschollenheit vorliegt, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen Versicherungsleistungen erst dann erbracht, wenn nach dem Verschollenheitsgesetz die Todesklärung erfolgt ist.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Breitag, den 8. September 1967 6105
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2091 Frage 48) :
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß die Stadt Ludwigsburg alsbald ein neues Bahnhofsgebäude erhält, nachdem in benachbarten vergleichbaren Städten Neu- und Umbauten im Gange sind?
Die Deutsche Bundesbahn wird im Rahmen ihrer mittelfristigen Investitionsplanung dem Ihrer Frage zugrunde liegenden Anliegen entsprechen.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/2091 Frage 49) :
Welche Tatsachen von unbekannten Flugobjekten sind bis heute der Bundesregierung bekannt?
Der Sinn Ihrer Frage ist nicht ganz klar. Wenn nämlich Tatsachen über Flugkörper bekannt sind, dann sind die Flugkörper nicht unbekannt, sondern bekannt.
Soweit es sich um konkret feststellbare Fluggeräte handelt, deren Herkunft unbekannt ist, sind die zuständigen Organe bemüht, die Herkunft zu ermitteln.
Wenn die Frage durch gelegentliche Presseberichte über angeblich außerirdische Flugkörper veranlaßt sein sollte, so ist zu erklären, daß der Bundesminister für Verkehr keinen Anlaß sieht, sich damit zu befassen.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/2091 Fragen 50, 51 und 52) :
Inwieweit entsprechen Informationen den Tatsachen, wonach die Bahnhofsgaststätten in Augsburg nicht mehr an einen privaten Pächter, sondern an die DSG verpachtet werden sollen?
Billigt die Bundesregierung Absichten der Deutschen Bundesbahn, wonach Bahnhofsgaststätten nicht mehr an private Pächter, sondern an die DSG, an welcher die Deutsche Bundesbahn beteiligt ist, verpachtet werden sollen?
Hält die Bundesregierung es mit einer gesunden Mittelstandspolitik für vereinbar, daß bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung die selbständigen mittelständischen Pächter von der DSG verdrängt werden?
Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat die Bundesbahndirektion Augsburg die durch den Tod des bisherigen Pächters freigewordene Bahnhofsgaststätte Augsburg zur Verpachtung öffentlich ausgeschrieben. Es sind 25 Angebote eingegangen. Auch die DSG ist als Bewerberin aufgetreten. Die Entscheidung darüber, wem die Bahnhofsgaststätte verpachtet werden soll, ist noch nicht getroffen.
Die Deutsche Bundesbahn ist nach wie vor bemüht, selbständige mittelständische Pächter bei der Vergabe von Bahnhofsgaststätten entsprechend der Angebote zu berücksichtigen. Nahezu alle Gaststätten dieser Art, und zwar rd. 1800, befinden sich in der Hand von Einzelpächtern. Die DSG ist bisher nur an 8 Plätzen vertreten, und zwar durchweg an Stellen, die unbedingt als Stützpunkte für den Schlaf- und Speisewagendienst benötigt werden.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Wittrock vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/2091 Fragen 53 und 54) :
Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um die Voraussetzungen für die technische Genehmigung der V-Bahn in Frankfurt (Main) durch den Bundesverkehrsminister abschließend zu klären?
Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der technischen Genehmigung des V-Bahn-Projekts in Frankfurt (Main) ?
Zu den Voraussetzungen für die technische Genehmigung der V-Bahn Frankfurt gehört die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Zur Klärung der hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen steht der Bundesminister für Verkehr mit der zuständigen Landesregierung in ständigem Kontakt. Da diese Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, läßt sich im Augenblick auch der Zeitpunkt der technischen Genehmigung nicht festlegen. Ich stimme mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft -und Verkehr überein, daß eine alsbaldige abschließende Klärung der zur Zeit noch offenen Finanzierungsfragen geboten ist.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesminister Frau Strobel vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/2091 Fragen 55, 56 und 57):
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Dämmersee, ein viel besuchtes Erholungs- und Badezentrum des westlichen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens, vor Verschmutzung durch Abwässer so zu schützen, daß Badeverbote wegen Gesundheitsgefährdung nicht mehr notwendig werden?
Welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sind notwendig, um den Dämmersee Erholungsuchenden als Bade- und Erholungsgebiet zu erhalten?
6106 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern die beschleunigte Durchführung der nach Frage 56 erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen und finanziell zu unterstützen?
Der Dämmersee und seine Zuflüsse unterstehen der Landesregierung von Niedersachsen. Ich habe deshalb die zuständigen Stellen der Landesregierung in Hannover bitten lassen, dem Gewässerschutz am Dümmersee zur Erhaltung dieses Erholungsgebietes für die Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Mir ist zugesagt worden, daß die Landesregierung die Bereinigung der Abwasserverhältnisse im Einzugsgebiet des Dämmersees und am See selbst energisch weiter betreiben wird.
Zur Sache selbst ist zu sagen, daß die Zuflüsse zum Dümmersee - einem flachen Moorsee — die natürlichen Vorfluter für die Abwässer zahlreicher Gemeinden sind. Soweit ich unterrichtet bin, werden diese Abwässerzuflüsse ausreichend gereinigt.
Gewässer mit relativ starker Abwasserbelastung können aber auch bei wirksamster Abwasserreinigung in vielen Fällen keine hygienisch einwandfreien Badegewässer mehr sein. Die Gesundheitsbehörden sind dann gezwungen, Badeverbote zu erlassen. Das ist nicht nur z. B. am Dämmersee der Fall, sondern auch an der Alster in Hamburg und einer Reihe anderer Gewässerstrecken am Rhein, am Main und am Neckar.
In solchen Fällen sind hygienisch einwandfreie Bademöglichkeiten nur mit Freibädern zu schaffen, die mit aufbereitetem und entkeimten Wasser betrieben werden. In Erholungsgebieten setzt sich der Bau solcher Bäder immer mehr durch. Auch für das Gebiet des Dämmersees halte ich eine solche Lösung für die beste. Ich bin gern bereit, die Landesregierung auf Wunsch durch das Bundesgesundheitsamt fachlich beraten zu lassen. Die finanzielle Förderung solcher Badeanlagen ist allerdings Sache des zuständigen Landes.
Trotz des Badeverbotes ist der See als Erholungsgebiet nicht verloren. Andere Wassersportarten wie Segeln, Rudern können weiter ausgeübt werden.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Strobel vom 7. September 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/2091 Frage 58) :
Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die deutsche Bevölkerung, besonders die Hausfrauen, darüber aufgeklärt werden, daß Teflon, das als Überzug bei käuflichen Bratgeräten für die Küche verwendet wird, bei höheren Temperaturen — etwa von 400° C an — giftige Dämpfe entwickelt, was bei versehentlichem Stehenlassen von solchen Bratgeräten auf beheizten Herdplatten geschehen kann?
Das Bundesgesundheitsamt hat auf meine Veranlassung hin Koch- und Bratgefäße, die mit Polytetrafluoräthylen („Teflon", „Hostaflon") beschichtet
sind, eingehend untersucht. Der Bericht darüber liegt mir jetzt vor; er bedarf jedoch in einigen Punkten noch einer Erörterung mit dem Bundesgesundheitsamt. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen soll im Bundesgesundheitsblatt berichtet werden. Danach werde ich die interessierten Stellen — u. a. auch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände — auf diese Mitteilung aufmerksam machen.
Nach den Feststellungen des Bundesgesundheitsamtes trifft es 2u, daß mit Polytetrafluoräthylen beschichtete Gefäße beim Erhitzen auf höhere Temperaturen flüchtige fluorhaltige Zersetzungsprodukte abgeben. Die beim Braten und Rösten von Lebensmitteln entstehenden Mengen dieser Stoffe sind jedoch nach Auffassung des Bundesgesundheitsamtes in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich.
Bei starkem längeren Erhitzen größerer leerer Koch- und Bratgefäße in kleinen und schlecht belüfteten Räumen ist dagegen nicht auszuschließen, daß die durch das Erhitzen gebildeten flüchtigen Zersetzungsprodukte in der Luft dieser Räume u. U. in einer gesundheitlich nicht unbedenklichen Konzentration vorhanden sind. Hierauf wird in der vorwiegend für .die beteiligten Wirtschaftskreise und die obersten Landesgesundheitsbehörden bestimmten Veröffentlichung des Bundesgesundheitsamtes eindringlich hingewiesen und außerdem zur Unterrichtung der Hausfrauen verlangt werden, auf den Koch- und Bratgefäßen einen deutlichen Warnhinweis anzubringen und ihn erforderlichenfalls in einer beizufügenden Gebrauchsanweisung näher zu erläutern.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Strobel vom 8. September 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache zu V/2091, Fragen 64, 65 und 66) :
Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, denen zufolge in der Bundesrepublik Deutschland eine SalmonellenInfektion unvorhersehbaren Ausmaßes droht?
Welche Sicherheitsvorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um den Verkauf und Verbrauch mit Krankheitserregern verseuchter Nahrungsmittel zu verhindern?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um dauerhaft den Import verseuchter Nahrungsmittel zu verhindern?
Zu Frage 1:
In der letzten Zeit ist von mehreren SalmonellenVorkommen in der Presse berichtet worden, die in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. In bestimmten Packungen von Geflügelklein, das aus Beständen eines in Nordrhein-Westfalen ansässigen Importeurs stammt, wurden bei der bakteriologischen Untersuchung Salmonellen ermittelt. Inzwischen ist bekannt, daß die Importfirma das in Frage stehende Hühnerklein zurücknimmt, um es nach Holland zu reexportieren.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. September 1967 6107
Bei den Salmonellen-Infektionen in Bayern handelt es sich um eine Infektion in einem Krankenhaus, die in ihren Anfängen offenbar schon länger zurückliegt, und deren Ursachen noch nicht geklärt zu sein scheinen. Es sind mir bisher keine Anhaltspunkte bekannt geworden, daß hier Lebensmittel die Infektion verursacht haben.
Eine Salmonellen-Infektion unvorhersehbaren Ausmaßes ist nach meiner Kenntnis nicht zu befürchten.
Zu Frage 2 und 3:
Gegen den Befall von Lebensmitteln mit Salmonellen sind zahlreiche Vorschriften erlassen worden, die ihre Rechtsgrundlage vor allem im Lebensmittel-, Fleischbeschau- und Milchgesetz haben. Erst kürzlich ist die Verordnung zum Schutz gegen Infektion durch Erreger der Salmonella-Gruppe in Eiprodukten neu gefaßt worden. Danach werden diese Erzeugnisse einer Vorbehandlung unterworfen, durch die Salmonellen abgetötet werden.
Die Stichproben-Untersuchung allein reicht natürlich nicht aus, um die Bevölkerung vor SalmonellenInfektionen zu schützen. Vielmehr müssen die Maßnahmen dahin zielen, daß die hygienischen Umstände bei der Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung der hier besonders in Frage kommenden Lebensmittel tierischer Herkunft so gestaltet werden, daß Salmonellen-Befall von vornherein vermieden wird. Diesem Zweck dient auch eine EWG-Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch, in der besondere hygienische Anforderungen an die Fleischlieferbetriebe gestellt werden. Die Fleischlieferbetriebe dürfen in die Bundesrepublik Deutschland nur exportieren, wenn sie nach Erfüllung von bestimmten hygienischen Anforderungen hierfür zugelassen sind. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen wird von deutschen Veterinärbeamten im Ausland kontrolliert.
Eine ähnliche Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch ist in Vorbereitung. Wenn diese Richtlinie ausreichende hygienische Vorschriften enthält — darüber wird z. Z. noch verhandelt — und in Kraft getreten ist, wird, so hoffe ich zuversichtlich, die Gefahr des Befalls des Geflügelfleisches mit Salmonellen weitgehend verhindert werden.