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    Vokabeln: 6
    1. Welches: 2
    2. Steueränderungsgesetz,: 1
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    6. Steueränderungsgesetz?: 1
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    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 6. September 1967 Inhalt: Nachrufe auf Vizepräsident Dr. Dehler, Abg. Mengelkamp und Reichstagspräsident Paul Löbe 5953 A Glückwunsch an Vizepräsident Prof. Dr Carlo Schmid zur Verleihung des GoethePreises der Stadt Frankfurt/Main . . . 5954 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Birrenbach, Borm, Lenz (Trossingen), Kühn (Hildesheim), Enk, Frau Bundesminister Strobel, Dr. Schmidt (Wuppertal), Teriete und Walter . . . . . 5954 C Die Abg. Dr. Vogel (Speyer) und Holkenbrink legen ihr Mandat nieder . . . . 5954 D Die Abg. Porsch, Falke, Knobloch und Rein- holz treten in den Bundestag ein . . . 5954 D Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. und 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1967 an den Haushaltsausschuß 5954 D Amtliche Mitteilungen 5955 A Fragestunde (Drucksache V/2091) Frage des Abg. Dr. Friderichs: Aufkündigung der Mittel für den „liberal"-Verlag von Hase, Staatssekretär . . . . . 5987 B Dr. Friderichs (FDP) 5987 C Dr. Bucher (FDP) 5987 D Borm (FDP) . . . . . . . . 5988 A Genscher (FDP) 5988 B Mertes (FDP) . . . . . . . . 5988 C Zoglmann (FDP) 5988 C Tallert (SPD) . . . . . . . . 5988 D Moersch (FDP) 5989 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5989 C Ertl (FDP) 5989 D Raffert (SPD) . . . . . . . . 5990 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5990 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5990 C Jung (FDP) 5991 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 Frage des Abg. Felder: Gebrauch von Schußwaffen im Strafvollzug Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 5991 A Frage des Abg. Felder: Ausschluß von Ersatzansprüchen der Angehörigen von Gefangenen Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5991 B Felder (SPD) 5991 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 5991 C Rollmann (CDU/CSU) 5991 C Frage des Abg. Rollmann: „Ordnungsgemäße Vorbereitung" auf einen Beruf oder eine öffentliche Prüfung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5991 D Rollmann (CDU/CSU) 5992 A Frau Freyh (SPD) 5992 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zahl der auf Reisen in ost- und südosteuropäischen Ländern im Jahre 1967 Verhafteten Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5992 D Prochazka (CDU/CSU) 5993 A Stingl (CDU/CSU) 5993 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5993 D Ertl (FDP) 5994 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 5994 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 5994 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 5994 D Rollmann (CDU/CSU) •. . . . . . 5995 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 5995 B Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zahl der verhafteten und ausgelieferten Deutschen mit früherem Wohnsitz im anderen Teil Deutschlands Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5995 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . . 5995 D Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Zahl der Entlassungen von Besuchern ost- oder südosteuropäischer Staaten ohne Einleitung eines Strafverfahrens Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5995 D Frage des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Verhältnis der Verhaftungen in ost-und südosteuropäischen Staaten zu Verhaftungen in west- und südeuropäischen Ländern Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5996 A Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 5996 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) . 5996 C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 5996 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5996 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 5996 D Raffert (SPD) 5997 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5997 C Könen (Düsseldorf) (SPD) 5997 D Stingl (CDU/CSU) 5998 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 5998 B Borm (FDP) 5998 C Genscher (FDP) . . . . . . . 5998 D Moersch (FDP) . . . . . . . 5999 A Frage des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h Möller: Rechtsschutz durch die deutschen diplomatischen Vertretungen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5999 C Frage des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h Möller: Zahl der Anklagen wegen allgemeiner krimineller und wegen angeblich politischer Delikte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5999 C Fragen des Abg. Dr. Schellenberg: Verhaftung von Staatsangehörigen europäischer Staaten in ost- und südosteuropäischen Ländern 1967 Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5999 D Dr. Schellenberg (SPD) 5999 D Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1967 bis 1971 (Drucksache V/2065) in Verbindung mit der Entschließung des Bundesrates (Drucksache V/2084), in Verbindung mit Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Zweiten Programms der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 III Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/68 (Drucksache V/2070) und der Entschließung des Bundesrates gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (Drucksache V/2085), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Drucksache V/2086) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, I. Teil Zweites Steueränderungsgesetz 1967 (Drucksache V/2087) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über Finanzierungshilfen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens für Investitionen im Bereich der Gemeinden (ERP-Investitionshilfegesetz) (Drucksache V/2088) — Erste Beratung —, und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache V/2089) — Erste Beratung — Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . . 5957 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . . 5959 B, 6024 C Dr. Schiller, Bundesminister 5966 D, 6039 D Mischnick (FDP) . . . . . . . . 5972 D Dr. Pohle (CDU/CSU) 5980 B Hermsdorf (SPD) 6000 C Dr. Friderichs (FDP) . . . . . . 6005 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 6010 D Junghans (SPD) . . . . 6015 C, 6044 A Dr. Emde (FDP) 6018 A Dr. Luda (CDU/CSU) 6033 C Dr. Haas (FDP) 6035 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 6044 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 6047 A Scheel (FDP) 6049 C Genscher (FDP) zur GO . . . . 6051 C Rasner (CDU/CSU) zur GO . . . 6052 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6052 D Anlagen 6055 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 5953 119. Sitzung Bonn, den 6. September 1967 . Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    . Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 6053 Berichtigung Es ist zu lesen: 117. Sitzung, Seite 5881 D, Zeile 13 statt mich erinnern: mich nicht erinnern. 118. Sitzung, Seite 5944 A, Zeilen 13 — 17 statt Was die Versicherten wissen möchten, Herr Schellenberg, das erfuhren sie früher bei ihrer VHD und das erfahren sie heute bei einzelnen Kassenarten auf diesem Wege mit Sicherheit nicht: Was die Versicherten wissen möchten, Herr Schellenberg, das erfuhren sie früher bei ihrer VAB nicht, und das erfahren sie heute bei einzelnen Kassenarten auf diesem Wege mit Sicherheit auch nicht. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Apel * 9. 9. Arendt (Wattenscheid) * 9. 9. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 9. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 9. Bergmann * 9. 9. Brand 9. 9. Frau Brauksiepe 9. 9. Dröscher * 9. 9. Frau Enseling 9. 9. Dr. Eppler 9. 9. Faller * 9. 9. Gibbert 9. 9. Hauffe 9. 9. Frau Herklotz ** 9. 9. Hübner 9. 9. Kiep 9. 9. Frau Klee 9. 9. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 9. Kulawig * 9. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 9. 9. Lenz (Trossingen) 9. 9. Merten * 9. 9. Dr. Rinderspacher ** 9. 9. Dr. Schober 9. 9. Seifriz * 9. 9. Dr. Starke (Franken) 9. 9. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 6. 9. Dr. Wilhelmi 9. 9. Frau Dr. Wolf 9. 9. Wurbs 9. 9. b) Urlaubsanträge Dr. Abelein 22. 9. Bading * 17. 9. Bäuerle 15. 9. Bazille 30. 9. Behrendt * 15. 9. Bühling 16. 9. Busse (Herford) 26. 9. von Eckardt 30. 9. Frau Dr. Elsner * 16. 9. Gerlach * 19. 6. Graaff 30. 9. Haage (München) 30. 9. Haase (Kassel) 30. 9. Hahn (Bielefeld) * 15. 9. Hansing 30. 9. Herold 16. 9. Kriedemann * 15. 9. Frau Dr. Krips 30. 9. Kubitza 16. 9. * Für die Teilnahme an einer Sitzung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarats Kunze 16. 9. Lautenschlager 15. 9. Lemper 20. 9. Dr. Löhr 30. 9. Dr. Marx (Kaiserslautern) 17. 9. Metzger * 30. 9. Dr. h.c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 9. Dr. Müller (München) 30. 9. Peters (Norden) 30. 9. Frau Pitz-Savelsberg 15. 9. Rock 16. 9. Ruf 30. 9. Sänger 15. 9. Seuffert * 30. 9. Dr. Stammberger 25. 9. Steinhoff 21. 10. Struve 30. 9. Dr. Tamblé 23. 9. Varelmann 30. 9. Frau Wessel 30. 9. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, 14. Juli 1967 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 312. Sitzung am 14. Juli 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestage am 28. Juni 1967 verabschiedeten Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) gemäß Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Lemke 1 Anlage 6056 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 Bonn, 14. Juli 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Entschießung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) Der Bundesrat hält es für erforderlich, daß die Finanzämter auch in Zukunft berechtigt bleiben, im Steuerstrafverfahren als Nebenkläger mitzuwirken. Die Strafprozeßordnung (§ 374) gibt verletzten natürlichen und juristischen Personen in zahlreichen Fällen die Möglichkeit, im Strafprozeß gegen den Schädiger ihre Interessen neben der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger wahrzunehmen (§ 377 Abs. 2 in Verbindung mit i§§ 395 ff. StPO). In weitaus größerem Maße besteht ein Interesse der ehrlichen Steuerzahler an einer vollständigen und zutreffenden Aufklärung von Steuervergehen und an einer gerechten Strafe des Steuersünders. Zur Verwirklichung dieses Zieles hat bisher das Finanzamt durch seine Mitwirkung im gerichtlichen Steuerstrafverfahren wesentlich beigetragen und die Rechtsfindung durch mit der schwierigen Materie weniger vertraute Richter und Staatsanwälte erheblich erleichtert. Das Finanzamt hatte in seiner Eigenschaft als Nebenkläger die Möglichkeit, sachdienliche Beweisanträge zu stellen und gegebenenfalls — unabhängig von der Staatsanwaltschaft — Rechtsmittel gegen Strafurteile einzulegen. § 441 des Gesetzes bietet dazu künftig keine Möglichkeit. Gerade die großen Steuersünder werden sich die Rechtslage zunutze machen und sich durch steuerlich versierte Anwälte verteidigen lassen. Bisher konnte das Finanzamt der Verteidigung als gleichberechtigter Verfahrensbeteiligter entgegentreten. Der Gesetzgeber sollte es nicht zulassen, daß die Position derjenigen, die in erster Linie zur Wahrung der öffentlichen Interessen in der Lage sind, unnötig geschwächt wird. Obgleich der Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 1967 eine Nebenklagebefugnis der Finanzämter nicht mehr vorsieht und ihnen in § 441 lediglich ein Recht auf Anhören gibt, sieht der Bundesrat davon ab, den Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes anzurufen, damit das Steuerstrafverfahren ohne weitere Verzögerung wieder eine einwandfreie rechtliche Grundlage erhält. Der Bundesrat erwartet jedoch, daß der Deutsche Bundestag bei der weiteren Beratung der noch nicht erledigten Teile des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) — Drucksache V/1812 — die Nebenklagebefugnis der Finanzämter erneut mit dem Ziel ihre Wiedereinführung behandelt. Anlage 3 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, 14. Juli 1967 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Ich beehre mich, mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 312. Sitzung am 14. Juli 1967 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 1967 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die sich aus der Anlage ergebende Entschließung gefaßt. Dr. Lemke Bonn, den 14. Juli 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 14. Juli 1967 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, welche Auswirkungen die Ausdehnung des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Küstengewässer für das in der Bundesrepublik wie in allen anderen Schiffahrtsländern anerkannte Rechtsinstitut der beschränkten Reederhaftung mit sich bringt. Gegebenenfalls sollte durch ein Änderungsgesetz sichergestellt werden, daß die Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen in der Bundesrepublik nicht dadurch beeinträchtigt wird, daß der deutschen und ausländischen Seeschiffahrt in Küstengewässern der Bundesrepublik Haftungsrisiken aufgebürdet werden, die international anerkannten Grundsätzen des Seerechts widersprechen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 6057 Anlage 4 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, 14. Juli 1967 An den Herrn Bundekanzler Bonn Ich beehre mich, mitzuteilen, daß das Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes, des Warenzeichengesetzes und weiterer Gesetze nach Ansicht des Bundesrates seiner Zustimmung bedarf. Der Bundesrat hat in seiner 312. Sitzung am 14. Juli 1967 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 1967 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat weiterhin die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefaßt. Dr. Lemke Bonn, den 14. Juli 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 29. Juni 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Lemke Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 14. Juli 1967 an den Bundeskanzler Entschließung Der Bundesrat hat bereits im ersten Durchgang zum Ausdruck gebracht, daß die neue gesetzliche Regelung allein nicht ausreichen wird, um die volle Leistungsfähigkeit des Patentamts zu gewährleisten. Zur Erreichung dieses Ziels müssen auch personelle, organisatorische und arbeitstechnische Maßnahmen ergriffen werden. Die Bundesregierung hat diese Stellungnahme des Bundesrates positiv aufgenommen, da sie ihrer Einschätzung der Situation entspricht. Der Bundestag teilt gleichfalls die Auffassung des Bundesrates und hat seine Vorstellungen an einer einstimmig angenommenen Entschließung dargetan. Der Bundesrat begrüßt es, daß der Bundestag diesen Appell an die Bundesregierung und das Patentamt gerichtet hat, und tritt seiner Entschließung ausdrücklich bei. Anlage 5 Schriftliche Ausführungen des Bundesministers Dr. Schiller zu Punkt 3 der Tagesordnung 1. Der Bundeskanzler hatte im wirtschaftspolitischen Teil seiner Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 den „Ernst der Lage deutlich gemacht" und „auf die Gefahr eines gesamtwirtschaftlichen Rückschlages hingewiesen". Durch ,die weitere Entwicklung wurde in der Tat bestätigt, daß die „Talsohle in der Konjunkturentwicklung" damals noch vor uns lag. Trotz der mit den Regierungsbeschlüssen vom 18./19 Januar eingeleiteten Gegenmaßnahmen gab es im ersten Halbjahr 1967 eine deutliche Beschäftigungsschrumpfung (die Zahl der Beschäftigten lag in der Industrie um 6,4 % und im Bauhauptgewerbe mit 13,9 % unter dem Vorjahresstand), ein erhebliches außenwirtschaftliches Ungleichgewicht (der Ausfuhrüberschuß erreichte vor allem infolge des Rückgangs der Importe fast 8,8 Milliarden DM) und beträchtliche Wachstumsverluste (gegenüber einem Zuwachs des realen Bruttosozialprodukts im ersten Halbjahr 1966 von 3,4 % rechnen die wissenschaftlichen Forschungsinstitute für das erste Halbjahr 1967 mit einem Rückgang von etwa 1,5 bis 2 %). Gegenüber dieser eindeutigen Entwicklung im ersten Halbjahr 1967 ist das Konjunkturbild seit Mitte des Jahres differenzierter geworden. Einerseits deuten in den letzten Monaten einige Indikatoren auf eine beginnende Besserung hin, andererseits zeigt die Gesamtheit der verfügbaren Informationen noch .immer eine sehr gedämpfte gesamtwirtschaftliche Aktivität. A. Die gesamtwirtschaftliche Nachfrage ist nach wie vor zu niedrig. Im Inlandsgeschäft sind zwar partiell erste Anzeichen für eine Belebung zu erkennen; die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung muß aber nach den vorliegenden Monatsergebnissen für Juli noch sehr in Frage gestellt werden. a) Der Auftragseingang bei der Industrie erreichte zwar im Vergleich zum Vorjahr bei kalendermonatlichen Berechnung nach iminus 13,5 % im März minus 9,0 % im April und minus 7,1 % im Mai im Juni erstmals wieder mit plus 1,0 % einen positiven Wert (bei arbeitstäglicher Berechnung jedoch nur einen Wert von minus 6,1 %)., das Juliergebnis zeigt jedoch mit minus 6,6 % (sowohl bei kalendermonatlicher als auch bei arbeitstäglicher Berechnung) wieder einen deutlich negativen Wert. Die Schwäche der Nachfrage liegt dabei nach wie vor besonders im Inlandsgeschäft, das zwar einen gewissen Abbau von Minuszahlen aufweist (bei kalendermonatlicher Berechnung minus 18,2 % im März, minus 12,5 % im April, minus 10,6 % im Mai, minus 4,2 % im Juni und minus 10,1 % im Juli), aber noch keinen Hinweis gibt auf eine durchschlagende und anhaltende konjunkturelle Besserung. Auch wenn im Auslandsgeschäft die Auftragseingänge weiterhin zunehmen, so läßt ihre expansive Entwicklung doch offensichtlich nach. Die Zuwachsrate bei kalendermonatlicher Berechnung von plus 18,6 % im Juni (nach plus 3,9 % im Mänz, plus 4,7 % im April, plus 6,1 % im Mai) ist jedoch im Juli wieder auf plus 6,5 % gesunken. b) Im Baubereich entwickelt sich die Nachfrage trotz gewisser Verbesserungen in den letzten Monaten nach wie vor erheblich unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang der Baugenehmigungen im Hochbau hat sich zwar verlangsamt (nach minus 27,4 % im März, minus 13,6 % im April, minus 15,0 % im Mai und minus 9,7 % im Juni), das genehmigte Bauvolumen lag jedoch im Juli wieder mit minus 13,1 % beträchtlich unter dem Vorjahresstand. Bei der Auftragsvergabe im Tiefbau zeigt sich ein ähnliches Bild (nach minus 26,9 % im März, minus 26,7 % im April, plus 5,4 % im Mai und minus 12,3 % im Juni), doch ist hier infolge des merklichen Preisrückgangs die Abnahme des realen Auftragsvolumens weniger stark. c) Der private Verbrauch hatte sich - gemessen an den Einzelhandelsumsätzen - (nach plus 1,1% im März, minus 4,4 % im April, minus 0,9 % im Mai) im Juni mit plus 4,3 % wieder merklich erweitert. Das Juliergebnis mit minus 1,4 % zeigt jedoch, daß das Juniergebnis durch die Sondereinflüsse etwa der Nahostkrise verzerrt worden ist. Der private Verbrauch bleibt durch die Konjunkturschwäche geprägt. Die Expansion der Masseneinkommen hat sich stark vermindert; die Lohn- und Gehaltssumme in der Industrie und im Bauhauptgewerbe lag im ersten Halbjahr 1967 unter dem Vorjahresniveau. B. Der schwachen Nachfrageentwicklung entsprechend stagniert die industrielle Produktion weiterhin auf einem Niveau, das erheblich unter dem Vorjahresstand liegt. Das Juliergebnis zeigt im Vergleich zu den Vorjahresmonaten (März minus 5,6 %, April minus 6,4 %, Mai minus 5,5 %, Juni minus 7,7 %) allerdings mit minus 2,4 % eine erkennbare Besserung. C. Die Beschäftigungslage ist trotz der saisonalen Besserung seit März nach wie vor ungünstig. Die Arbeitslosenzahl ist zwar seit März von 576 000 auf 359 000 im August gesunken (daneben: Zahl der Kurzarbeiter von 252 000 im März auf 64 000 im August). Die Zahl der offenen Stellen ist im gleichen Zeitraum von 302 000 auf 347 000 gestiegen. D. In der Entwicklung des Außenhandels spiegelt sich neben der Auslandskonjunktur auch die binnenländische Konjunkturentwicklung wider; die Schwäche der Binnenkonjunktur veranlaßt die Unternehmer zu verstärkten Exportanstrengungen. Während aber die Zuwachsrate bei der Ausfuhr nunmehr deutlich geringer wird (nach plus 3,4 % im März, plus 19,7 % im April, plus 1,3 % im Mai, plus 14,5 % im Juni, nunmehr im Juli nur noch plus 1,1 %), ist der Rückgang des Imports in den letzten Monaten zwar schwächer geworden (nach minus 14,4 % im März, minus 4,8 % im April, minus 9,0 % im Mai, plus 0,8 % im Juni), im Juli jedoch wieder minus 5,2 %. Der monatliche Exportüberschuß ist dadurch zwar nicht mehr gewachsen, aber auch nicht wesentlich kleiner geworden, so daß der Exportüberschuß in den ersten sieben Monaten dieses Jahres insgesamt 10,1 Milliarden DM erreicht hat. E. Die Preise sind im wesentlichen stabil, teilweise haben sie sinkende Tendenz. Die industriellen Erzeugerpreise liegen seit Februar ständig unter dem Vorjahresniveau, wobei der leichte Wiederanstieg im Juni (minus 1,3 %) und im Juli (minus 1,4 %) gegenüber Mai (minus 1,5 %) seine Ursache fast ausschließlich in der Verteuerung einiger Rohstoffe auf den Weltmärkten infolge des Nahostkonfliktes haben dürfte. Die Verbraucherpreise sind weitgehend stabil und halten jetzt den Abstand zu dem entsprechenden Vorjahresniveau (April plus 1,6 %, Mai plus 1,3 %, Juni plus 1,5 %, Juli plus 1,6 %). Diese konjunkturstatistischen Daten lassen die Grundzüge der gegenwärtigen Konjunkturlage erkennen. Sie ist gekennzeichnet durch eine Beendigung der scharfen konjunkturellen Abwärtsbewegung in der ersten Jahreshälfte 1967 und durch ein Verharren der Wirtschaftstätigkeit auf dem Niveau eines nicht hinreichend genutzten Produktionspotentials. Zwar zeigt sich in einigen Bereichen bereits ein Abbau von Minuszahlen, doch hat der Aufbau von Pluszahlen noch nicht begonnen. 2. Ausschlaggebend für die konjunkturpolitischen Entscheidungen ist jedoch nicht nur die vergangene und gegenwärtige gesamtwirtschaftliche Lage, sondern ebensosehr ihre voraussichtliche weitere Entwicklung. Ein Urteil über die künftige Entwicklung kann u. a. an Hand des oben dargelegten Verlaufs der Auftragseingänge bei der Industrie gewonnen werden. Er zeigt im ganzen keinerlei sichere Merkmale einer Belebung. Dieselbe Prognose kommt auch in den Ergebnissen der Unternehmerbefragungen zum Ausdruck. Sie deuten noch auf eine gewisse Verbesserung der Stimmungen und Erwartungen in der deutschen Wirtschaft hin. Der Ifo-Konjunkturtest vom Juli zeigt, daß die befragten Unternehmer die künftige Geschäftsentwicklung zwar günstiger einschätzen als Ende 1966. Trotzdem beurteilt mehr als ein Drittel die Geschäftslage negativ. Überwiegend wird nur mit einem schwachen Herbstgeschäft gerechnet. Da auch die partielle Besserung der binnenländischen Auftragsentwicklung und die Stabilisierung einiger Erwartungsgrößen weniger Ausdruck spontaner Marktkräfte als vielmehr eine Folge der bisherigen konjunkturpolitischen Maßnahmen, insbesondere der Auftragsvergabe aus dem ersten Investitionshaushalt und der Ankündigung des zweiten konjunktur- und strukturpolitischen Programms ist, kann darin kein Grund für konjunkturpolitische Enthaltsamkeit gesehen werden. Angesichts der labilen Lage muß ohne eine zusätzliche deutliche konjunkturpolitische Gegensteuerung mit der Gefahr gerechnet werden, daß sich die Rezession erneut fortsetzt, sobald im Herbst die Aufträge aus dem ersten Konjunkturprogramm abgewickelt sind, die Wirkung der Sonderabschreibungen (gültig bis 31. Oktober) endet, und die saisonalen Kräfte des bevorstehenden Winters wirksam werden. Ange- Deutscher Bundestag — .5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 6059 sichts des erheblichen Zurückbleibens der binnenländischen Nachfrage privater Investoren hinter den Produktionsmöglichkeiten (Stand der Kapazitätsauslastung im Juli -1967 in der Industrie 78 %, im Bauhauptgewerbe ca. 65 %) erscheint eine zusätzliche Investitionsgüternachfrage von 5,3 Milliarden DM keineswegs als zu hoch bemessen. Diese Beurteilung der Konjunkturlage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung im zweiten Halbjahr 1967 wird auch durch die Prognosen der wissenschaftlichen Forschungsinstitute unterstrichen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin schätzt den Rückgang des realen Bruttosozialprodukts — bei einem Verzicht auf weitere konjunkturfördernde Maßnahmen — für das zweite Halbjahr 1967 auf rund 3 %. Das Ifo-Institut München rechnet für das zweite Halbjahr 1967 — bei zu-s ätzli chen öffentlichen Investitionsausgaben von rund 3 Milliarden DM im Herbst 1967 (was der möglichen Abwicklung des Zweiten Konjunktur- und Strukturprogramms der Bundesregierung noch in diesem Jahr entsprechen könnte) — mit einer leichten Zunahme des Bruttosozialprodukts von real 0,4 %, nominal 1,2 %. Die aktuelle Konjunkturlage und die voraussichtlichen Tendenzen der weiteren Entwicklung lassen somit erkennen, daß das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gegenwärtig nicht erreicht ist und daß drei der im § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes genannten vier Ziele nach wie vor gefährdet sind. Weitgehend erreicht undungefährdet ist das Ziel der Stabilität des Preisniveaus. In Anbetracht der erheblichen Kapazitätsreserven ist bei einer weiteren Belebung der Wirtschaftstätigkeit infolge der damit verbundenen Stückkostensenkung eher mit einer Senkung des Preisniveaus als mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Die Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht vom Juli 1967 darauf hingewiesen, daß sich durch eine Fortsetzung der Stagnation für das Stabilitätsziel nicht mehr viel gewinnen ließe. Den Preiseffekt der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1968 genau abzuschätzen ist nicht möglich. Ein marktwirtschaftlicher Weg, ihm entgegenzuwirken, besteht im Wiederaufbau der Lagervorräte bis zur Einführung der Mehrwertsteuer. Bei einer Arbeitslosenquote von 1,7 % (Stand Ende August) ist das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes nicht erreicht. Ohne eine erhebliche Stärkung der schwachen konjunkturellen Auftriebskräfte müßte im Winterhalbjahr 1967 mit einem erheblichen Anwachsen der Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit gerechnet werden. Der Exportüberschuß in der Höhe von 10,1 Milliarden DM in den ersten sieben Monaten des Jahres 1967 steht im deutlichen Widerspruch zu dem Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts. Diese Überschußentwicklung, die vom Sachverständigenrat bereits in seinem Sondergutachten vom März 1967 prognostiziert wurde, ist zu einem Teil eine Folge des inländischen Nachfragemangels; sie stellt insoweit ein „Einfuhrdefizit" dar. Sie ist damit zugleich eine erhebliche Belastung unserer Partnerländer, die auf diese Weise in den Sog unserer rezessiven Konjunkturentwicklung geraten sind. Die unserer Lage entsprechende Beseitigung des Ungleichsgewichts geschieht dadurch, daß durch inländische Nachfragesteigerung zugleich die Einfuhren in die Bundesrepbulik vermehrt werden. Am stärksten gefährdet bleibt nach wie vor das Ziel des angemessenen und stetigen Wachstums. Ein Vergleich des von einigen Forschungsinstituten für das ganze Jahr 1967 geschätzten Rückganges des realen Bruttosozialprodukts von 0,5 % (bei weiteren konjunkturfördernden Maßnahmen) und 2,5 % (ohne solche) mit der von der Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Zielprojektion angestrebten und für möglich gehaltenen Wachstums von real 4 % zeigt das Ausmaß des Wachstumsverlustes im Jahre 1967. Ohne die Maßnahmen des zweiten konjunktur- und strukturpolitischen Programms der Bundesregierung besteht die Gefahr, daß sich auch im Jahre 1968 erhebliche Wachstumsverluste ergeben. 4. Das von der Bundesregierung nach Abstimmung mit den Vertretern der Länder und Gemeinden im Konjunkturrat für die öffentliche Hand vorgelegte zweite Programm für besondere konjunktur- und strukturpoliische Maßnahmen 1967/1968 sieht zusätzliche öffentliche Investitionsausgaben in Höhe von 5,3 Milliarden DM vor. Die Auswahl der Ausgabenkategorien und -projekte erfolgte sowohl unter konjunktur- als auch unter strukturpolitischen Gesichtspunkten. Maßgebend für den konjunkturpolitischen Aspekt waren bei der Auswahl: — die Möglichkeit einer zügigen, den Sachobjekten entsprechenden Auftragsvergabe, — die Kapazitätsauslastung der unmittelbar betroffenen Wirtschaftszweige und — die konjunkturelle Anstoßwirkung der Aufträge für andere Wirtschaftsbereiche (Komplementärbereiche, Zulieferindustrie). Für den strukturpolitischen Aspekt waren insbesondere maßgebend: — regionale Disproportionalitäten im wirtschaftlichen Entwicklungsstand und Gebiete mit erheblichen strukturellen Anpassungsproblemen („Strukturgebiete"), — die Beseitigung des Nachholbedarfs an öffentlichen Investitionen im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Infrastruktur, — die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts. 5. Die Aufträge aus dem zweiten Konjunktur- und Strukturprogramm werden — nicht nur wegen des ohnehin größeren Volumens — erheblich mehr in die Breite und in die Tiefe wirken als das erste Programm. Dies ist darauf zurückzuführen, daß im zweiten Konjunktur- und Strukturprogramm Hochbau und Investitionsgüterbereiche in der unmittelbaren Auftragsvergabe mit einem Anteil von zusammen 71 % stärker im Vordergrund stehen als 6060 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 im ersten Programm, an dem sie mit 54 % beteiligt waren. Dafür liegt nun der Anteil ,des Tiefbaues bei 29 % gegenüber 46 % im Ersten Programm. Diese Verlagerung der Schwergewichte entspricht vor allem auch der verstärkten strukturpolitischen Zielsetzung des neuen Programms. Die Vorlieferanten des Hochbaues und der Investitionsgüterindustrie verteilen sich außerdem über weit mehr Branchen der Volkswirtschaft als die Lieferanten des Tiefbaues, zudem sind die Anteile der Vorlieferungen am Produktionswert der beiden zuerst genannten Bereiche viel größer als beim Tiefbau. In der folgenden Tabelle ist die aus dem Zweiten Konjunktur- und Strukturprogramm resultierende Umsatzstruktur der entsprechenden Gliederung auf Grund des Ersten Investitionshaushalts gegenübergestellt. Beteiligung der Wirtschaftszweige an dem Umsatzzuwachs auf Grund des Ersten und Zweiten Konjunkturprogramms (in v. H.)* Zweige Erstes Zweites Programm (zusätzliche ausgaben ausgaben gemäß §§ 6 und l des Stabilitäts- Programm Erste und (Erster Erstetionshaushalt) Wachstumsgesetzes) Steinkohlenbergbau und Kokerei 1,2 1,1 Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden 6,7 4,7 Eisen- und Stahlerzeugung 9,5 9,2 Stahl- und Leichtmetallbau 3,2 1,4 Maschinenbau 2,4 5,9 Straßenfahrzeugbau 3,0 2,9 Schiffbau 0,5 0,7 Luftfahrzeugbau 1,0 0,3 Elektrotechnik 6,5 5,8 Textilgewerbe 0,4 0,3 Bauhauptgewerbe 30,2 20,7 Ausbau- und Bauhilfsgewerbe 4,5 12,9 übrige Zweige 30,9 34,1 100 100 *) Berechnet auf Basis einer Input-Output-Studie des Ifo-Instituts, München. Komplementärausgaben der privaten Investoren und die Multiplikatorwirkungen wurden bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Auch bei Berücksichtigung vom Komplementärausgaben und Multiplikatorwirkungen wird die Gesamtnachfrage angesichts der vorhandenen personellen und materiellen Produktionsreserven die Kapazitätsgrenzen keineswegs übersteigen und damit auch nicht zu konjunkturellen Überhitzungserscheinungen führen. 6. Sollten die konjunkturellen Auftriebskräfte dennoch schneller und in stärkerem Umfange als erwartet wirksam werden, so ist die Bundesregierung jetzt entschlossen, unerwünschten Entwicklungen dann in dieser Richtung entgegenzuwirken. Bund und Länder sind ohnehin nach dem Stabilitäts- und Wachstumgesetz verpflichtet, in einem solchen Falle in bezug auf ihre Kernhaushalte 1968 die entsprechenden Instrumente anzuwenden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vorm 7. Juli 1967 auf die Zusatzfragen der Abgeordneten Haase (Kassel), Frau Geisendörfer und Dr. Martin zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haase (Kassel) *) In der Fragestunde der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. April 1967 ist die Sprachenregelung bei der Europischen Organisation für Kernforschung (CERN) in Genf erörtert worden. Entsprechend meiner Zusage in der Fragestunde möchte ich Sie über die Entwicklung der Angelegenheit unterrichten: 1. CERN hat sich bereit erklärt, Stellenanzeigen in deutschen Zeitungen in deutscher Sprache zu veröffentlichen (Frage des Herrn Abgeordneten Haase [Kassel]). 2. Die Einführung der deutschen Sprache als Amtssprache (einschließlich der Herausgabe aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen in Deutsch) würde nach Schätzungen von CERN etwa 1 Million Schweizer Franken pro Jahr erfordern (Frage der Abgeordneten Frau Geisendörfer). 3. In der Ratstagung von CERN am 15. Juni d. J. hat die deutsche Delegation eine grundsätzliche Überprüfung der Sprachenregelung verlangt. Dieser Wunsch ist von anderen potentiell interessierten Delegationen, wie Osterreich, der Schweiz und Italien nicht unterstützt worden. Gleichwohl bleiben wir bemüht, in weiteren Verhandlungen eine Neuregelung in unserem Sinne zu erzielen (Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Martin). Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 1. August 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Ott zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Krammig **) Die Schweizer Regelung der Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven ist bereits in der Vergangenheit wiederholt auf die Möglichkeit einer Über- *) Siehe 105. Sitzung Seite 4839 D **) Siehe 109. Sitzung Seite 5150 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 6061 nahme in das deutsche Steuerrecht geprüft worden. Die auf Grund Ihrer Zusatzfrage erneut durchgeführte Prüfung hat ergeben, daß weiterhin starke Bedenken gegen diese Regelung bestehen. Ich darf diese Bedenken kurz wie folgt zusammenfassen: Die Arbeitsbeschaffungsreserven müssen aus versteuerten Gewinnen gebildet werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird erst bei Auslösung der Arbeitsbeschaffungsaktion und zweckentsprechender Verwendung der Reserven zu begünstigten Investitionen, also in einem bei Bildung der Reserven noch unbekannten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt gewährt. Im Hinblick hierauf kann nicht angenommen werden, daß von der Möglichkeit der Bildung dieser Reserven in erheblichem Umfang und gerade in Zeiten der Hochkonjunktur Gebrauch gemacht würde. Die von der Maßnahme zu erwartende konjunkturkämpfende Wirkung muß deshalb als gering veranschlagt werden. Die in der Schweizer Regelung vorgesehene Steuerrückerstattung bei Auslösung der Arbeitsbeschaffungsaktion und Verwendung der Arbeitsbeschaffungsreserven zu begünstigten Investitionen könnte zwar als Instrument zur Konjunkturbelebung vor größerer Wirkung sein. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, daß Arbeitsbeschaffungsreserven in erheblichem Umfang für den Einsatz in Zeiten einer Rezession zur Verfügung stehen. Ob das der Fall sein würde, muß aus den vorgenannten Gründen bezweifelt werden. Würde jedoch entgegen dieser Annahme von der Regelung in stärkerem Umfang Gebrauch gemacht werden, so könnte das zu einer schwer tragbaren Haushaltsbelastung führen, weil diese Steuererstattungen in einer Zeit, in der die Steuereinnahmen ohnehin stark rückläufig sein würden, zusammengeballt für die gesamten, in mehreren Jahren angesammelten Arbeitsbeschaffungsreserven stattfinden müßten — es sei denn, der Staat würde in Zeiten einer Hochkonjunktur zweckgebundene Rücklagen für die Steuererstattungen im Falle einer Rezession bilden. Endlich begegnet auch das Ausmaß der Steuervergünstigung, die im Ergebnis dazu führt, daß die begünstigten Investitionen aus unversteuerten Gewinnen finanziert werden können, ohne daß eine Kürzung der steuerlichen Abschreibungen eintritt, starken Bedenken, weil sich hierdurch für die aus den Arbeitsbeschaffungsreserven finanzierten Investitionen eine Abschreibungsquote von 200 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergibt. Diese Bedenken wiegen um so schwerer, als der hierdurch eintretende Steuervorteil progressionsabhängig wäre. Für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen sowie für Kapitalgesellschaften würden sich sehr hohe, für Steuerpflichtige mit mittleren und kleinen Einkommen nur bescheidene oder gar keine Steuerrückerstattungen ergeben. Die Regelung würde deshalb auf eine zusätzliche Begünstigung der Bezieher hoher Einkommen hinauslaufen, während die Bezieher mittlerer und kleiner Einkommen hiervon nur jeringe oder überhaupt keine Vorteile hätten. Im Hinblick auf diese Bedenken kann die Übernahme der Schweizer Regelung der Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven in das deutsche Steuerrecht auch weiterhin nicht befürwortet werden, zumal die Bundesregierung heute mit den im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vorgesehenen Ermächtigungen zur Gewährung einer Investitionsprämie bzw. zur vorübergehenden Einschränkung der steuerlichen Abschreibungen oder zur Variierung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer bereits über ausreichende und unserem Steuerrecht adäquate Instrumente, mit denen übermäßigen Konjunkturausschlägen entgegengewirkt werden kann, verfügt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 29. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) t) In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Mai 1967 hatte ich zugesagt, Ihrer Frage, ob bekannt sei, daß eine zweijährige Sperrung des Spielers Polywka erfolgen würde, nachzugehen. Sie hatten sich damit einverstanden erklärt, daß Ihre zweite Zusatzfrage, ob der Bundesregierung bekannt sei, daß andere Sportorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland aus der SBZ kommende Sportler ohne Schwierigkeiten starten lassen, schriftlich beantwortet werden würde. Ich kann Ihnen jetzt dazu mitteilen, daß der Internationale Fußball-Verband (FIFA) entschieden hat, daß der Fußballspieler Polywka ein Jahr nach Einreichung des Ubertrittsgesuches für einen Verein des Deutschen Fußball-Bundes spielen kann. Die Spielberechtigung des Spielers Polywka ist damit für die neue Saison gesichert. Ich darf daher die Angelegenheit als erledigt betrachten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 18. August 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Abelein zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Abelein t*) Der Herr Bundesminister der Finanzen hat mich gebeten, die von Ihnen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Juni 1967 gestellte Zusatzfrage zu beantworten, ob erwogen wird, „die Meldeordnung dahin gehend zu ändern, daß Soldaten ebenfalls — ähnlich wie Studenten — ihren Hauptwohnsitz in den Garnisonsstädten haben". Die Grundlage der melderechtlichen Vorschriften der Länder über den Wohnsitz von Soldaten ist § 9 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, nachdem „Soldaten, die nur auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten oder die nicht selbständig einen Wohnsitz begründen können", keinen Wohnsitz am *) Siehe 110. Sitzung Seite 5193 C **) Siehe 113. Sitzung Seite 5495 C 6062 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 Standort haben. Die insoweit gleichlautenden landesrechtlichen Meldevorschriften bestimmen daher, daß nur Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (und Angehörige der Bereitschaftspolizeien sowie des Bundesgrenzsschutzes) sich bei der Meldebehörde ihres Standortes anzumelden haben. Dagegen wird bei Soldaten, die den Grundwehrdienst ableisten, eine Meldepflicht nicht begründet. Die genannten Vorschriften gehen davon aus, daß Soldaten, die lediglich ihren Grundwehrdienst ableisten, keine Wohnung in der Garnisonsgemeinde beziehen, sondern kraft Gesetzes zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind. Eine Änderung des § 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nach Auskunft des Herrn Bundesministers der Justiz nicht beabsichtigt. Demnach wird auch eine Änderung des Melderechts für Soldaten nicht erwogen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 5. Juli 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Wasserburg) (Drucksache V/1706 Frage 89) : Trifft es zu, daß österreichische Landwirte, die Landmaschinen deutscher Fabrikate erwerben wollen, von einschlägigen staatlichen Subventionen oder zinsverbilligten Darlehen durch die österreichischen staatlichen Organe ausgeschlossen sind, während aus Östereich nach der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Landmaschinen bei deutschen staatlichen Förderungsmaßnahmen den deutschen Fabrikaten gleichgestellt werden? Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt: In der Fragestunde im Bundestag am 12. Mai 1967 hatte ich auf Ihre Frage, ob es zuträfe, daß deutsche Landmaschinen von einschlägigen Förderungsmaßnahmen der österreichischen staatlichen Organe ausgeschlossen seien, geantwortet, es müßten zunächst Erkundigungen eingeholt werden. Ich erhielt das Einverständnis, später schriftlich zu antworten. Nunmehr hat mir die deutsche Botschaft in Wien mitgeteilt, daß es in Östereich zur Zeit zwei Kreditaktionen zur Förderung der Mechanisierung gäbe. Bei der ersten Aktion mit einem Volumen von jährlich 400 Millionen S, die vor allem für Betriebe im Flach- und Hügelland gedacht sei, bestehe eine Einschränkung hinsichtlich Typen und Herkunft der Maschinen nicht. Die zweite Aktion sei auf ein Volumen von 180 Millionen S begrenzt und auf Bergbauern-und Kleinbetriebe beschränkt. Hier würden in erster Linie Maschinen inländischer Herkunft berücksichtigt, die in der Prüfanstalt Wieselburg mit positivem Ergebnis geprüft worden seien. Ausländische Fabrikate würden nur dann einbezogen, wenn inländische Fabrikate entsprechender Leistung und Ausführung nicht vorhanden seien und für sie ein positives Gutachten der Prüfstelle Wieselburg vorläge. Diese Regelung sei unter anderem damit begründet worden, daß bei der oft ungünstigen Streulage der Betriebe auf eine gewisse Begrenzung der Maschinentypen Wert gelegt würde, um den Ersatzteil- und Reparaturdienst zu erleichtern. Die Diskriminierung ausländischer Fabrikate bei dieser Aktion sei bereits im handelspolitischen Ausschuß des EFTA-Sekretariats erörtert worden. Das habe inzwischen zu einer Überprüfung des Verfahrens geführt. Eine Auflockerung sei dahin gehend vorgesehen, daß in die Aktion alle Fabrikate einbezogen werden sollten, für die von der Prüfanstalt Wieselburg oder einer entsprechenden Stelle in einem anderen Land ein positives Gutachten vorläge. Vom österreichischen Bundesministerium für Landwirtschaft und Forsten sei im übrigen darauf hingewiesen worden, daß die Bedeutung dieser zweiten Aktion mit ihrem Kreditvolumen von 180 Millionen S im Vergleich zu den gesamten Maschinenanschaffungen im Werte von jährlich etwa 4 Milliarden S verhältnismäßig gering sei. Auch stehe Österreich nach Frankreich als Abnehmer deutscher Landmaschinen noch immer an zweiter Stelle. Die deutsche Botschaft hat zugesagt, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/1943 Frage 90): Ist die Bundesgesundheitsministerin der Auffassung, daß eine solche in Frage 78 ') erwähnte Aktion mit den gesundheitspolitischen Zielen der Bundesregierung vereinbar wäre? Aus der Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu der von Ihnen gestellten Frage in gleicher Sache sind Sie davon unterrichtet, daß ein Zeitpunkt,. zu dem die Deutsche Lufthansa nur noch Düsenflugzeuge für den Nachtpostflug in Düsseldorf-Lohausen einsetzt, nicht bekannt ist. Man muß jedoch damit rechnen, daß im Rahmen der allgemeinen Umrüstung auf Düsenflugzeuge früher oder später die noch vorhandenen Kolbenmaschinen aus dem Verkehr gezogen werden. Da noch nicht voraussehbar ist, welche Flugzeugtypen dann für die Postbeförderung in DüsseldorfLohausen herangezogen werden und die näheren Umstände des Einsatzes der Flugzeuge nicht ausreichend bekannt sind, bin ich jetzt nicht in der Lage, präzise zu beurteilen, ob die künftige Lärmbelastung bei der nächtlichen Postbeförderung wesentlich über die derzeitige hinausgehen wird. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, daß bei der zu erwartenden Umstellung auf Düsenflugzeuge nicht einseitig postalische oder wirtschaftliche, sondern auch die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung Berücksichtigung finden. Zu diesem *) Beantwortet in der 116. Sitzung vom 28. Juni 1967, Seite 5766 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 6063 Zweck werde ich rechtzeitig in Verhandlungen mit dem Bundespostministerium auf eine umfassende Prüfung hinwirken, durch welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen flugtechnischer und postalischer Art die Nachtpostbeförderung nach Wegfall der Kolbenmaschinen ohne Zunahme der Lärmstörungen in der Umgebung des Düsseldorfer Flughafens möglich ist. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. Juni 1967 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/1943 Frage 91) : Was kann die Bundesregierung tun, um zu erreichen, daß auch im Bereich der Kläranlagen des Niersverbandes am linken Niederrhein die günstigen Werte des biologischen Abbaues von Detergentien erreicht werden, die im Bereich anderer Kläranlagen seit Inkrafttreten des Detergentiengesetzes zu verzeichnen sind? Die Werte des biologischen Abbaues von Detergentien im Bereich der Kläranlagen des Niersverbandes sind ungünstiger als im übrigen Bundesgebiete, weil dort bisher von privaten Haushalten und von der Industrie noch weitgehend Wasch- und Reinigungs- sowie Textilhilfsmittel mit sogenannten harten Detergentien weiterverwendet wurden. Nach meiner Unterrichtung sind diese Produkte wegen preislicher Vorteile aus den Niederlanden vor allem über den kleinen Grenzverkehr eingeführt worden. Die Entwicklung im Einzugsgebiet der Niers wird auf meinen Wunsch vom Hauptausschuß „Detergentien und Wasser" sorgfältig beobachtet. Seit dem letzten Jahr haben sich diese Schwierigkeiten jedoch laufend gebessert. Vermutlich ist das auf eine Nivellierung der Preise zurückzuführen. Das Detergentiengesetz erfaßt in seiner jetzigen Fassung nur das „Inverkehrbringen" detergentienhaltiger Wasch- und Reinigungsmittel durch den Hersteller oder Einführer, nicht aber die Einfuhr derartiger Stoffe zur Verwendung im eigenen Haushalt oder Betrieb. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes würde eine Änderung seiner Grundkonzeption bedeuten; es müßten unter anderem auch private Haushalte Adressat der Gesetzesvorschriften werden. Im Hauptausschuß „Detergentien und Wasser" und in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser ist bei Beratungen über diese Frage einmütig die Auffassung vertreten worden, daß das Gesetz zur Zeit nicht geändert werden sollte, insbesondere nicht in seiner Grundkonzeption. Die Bundesregierung hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Sie geht hierbei nicht zuletzt von der Annahme aus, daß sich die genannten Probleme lösen, wenn in absehbarer Zeit erreicht wird, daß sich die dem Europarat angehörender Länder unserem Vorgehen anschließen und ähnliche gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen treffen. Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheitswesen wird im Europarat seit geraumer Zeit darüber verhandelt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 5. Juli 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache zu V/1943 Fragen 94 und 95) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der Empfehlung 489 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. April 1967 diejenigen Forschungsinstitute und Hochschuleinrichtungen nachhaltig zu unterstützen, die sich speziell mit Fragen der internationalen Friedenssicherung beschäftigen? Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerkomitee des Europarates für die Gründung eines europäischen Instituts für Friedensfragen einzutreten? Die Bundesregierung begrüßt die von der Beratenden Versammlung des Europarates angenommene Empfehlung 489 zur Förderung bestehender Friedensforschungsinstitute. Es ist allerdings noch nicht zu übersehen, ob und in welchem Umfang sich die darin empfohlene internationale Zusammenarbeit mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Arbeit dieser Institute verwirklichen läßt und welchen gemeinsamen Beitrag die Mitgliedsregierungen des Europarates hierzu leisten können. Im Augenblick wird die Empfehlung 489 im Ausschuß der Ministerbeauftragten des Europarates behandelt. Die Bundesregierung hat aber unabhängig von dieser Initiative der Beratenden Versammlung schon bisher die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen — das bedeutet auch gerade Friedensforschung — tatkräftig gefördert und wird dies weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Möglichkeiten tun. Die Beratende Versammlung hat in Ziffer 2 dieser Empfehlung die Gründung eines europäischen Instituts für Friedensfragen als verfrüht bezeichnet und davon abgesehen, dem diesbezüglichen Antrag des dänischen Abgeordneten Normann zu entsprechen. Diese Frage steht daher im Ministerkomitee zur Zeit nicht zur Diskussion und sollte nach Ansicht der Bundesregierung auch erst dann erörtert werden, wenn über die Arbeit der vorhandenen Institute und über deren internationales Zusammenwirken in größerem Umfang Erfahrungen gesammelt worden sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 5. Juli 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache zu V/1943 Frage 96): Teilt die Bundesregierung die kürzlich von dem französischen Staatspräsidenten vertretene Auffassung, daß die Vereinigten Staaten von Amerika nicht nur den Vietnam-Krieg ausgelöst, sondern sich dadurch auch am Ausbruch des Konflikts im Nahen Osten schuldig gemacht hätten? Es kann nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, Auffassungen über politische Zusammenhänge in der Welt, die von führenden ausländischen Persönlichkeiten geäußert und der Bundesregierung durch die Presse bekannt werden, zu bewerten. Damit verneine ich nicht die Notwendigkeit, für die Bundesregierung eigene Überlegungen anzustellen. Sie stellt diese an und sie teilt sie auch dem Hause mit. 6064 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 30. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache zu V/1943 Fragen 99, 100 und 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Erlaß der Grunderwerbsteuer, wenn mit Hilfe der Kapitalabfindung ein Grundstück erworben wird, sich sehr segensreich auswirkt und den Beschädigten ermöglicht, zu einem Eigenheim zu kommen, was in vielen Fällen sonst nicht der Fall wäre? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Unfallbeschädigten, obwohl sie unter gleichen Voraussetzungen neuerdings die Kapitalabfindung in Anspruch nehmen können, aus der in Frage 99 erwähnten Vergünstigung ausgeschlossen sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzliche Änderung vorzunehmen, daß auch die Unfallbeschädigten in die in Frage 99 erwähnte Vergünstigung miteinbezogen werden? Bei der Grunderwerbsteuer stehen Gesetzgebung, Verwaltung und Aufkommen ausschließlich den Ländern zu. Die Bundesregierung ist dehalb mangels Zuständigkeit nicht in der Lage, zu den Anfragen sachlich Stellung zu nehmen. Anlage 16 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Ich möchte noch einmal auf die Widersprüche eingehen, die zwischen diesem Zweiten Konjunkturprogramm und den Maßnahmen der gleichzeitig zu verabschiedenden mittelfristigen Finanzplanung unverkennbar bestehen. Ich spreche also zum Zielkonflikt. Zunächst einmal bleibt die Frage offen, ob die sark verschuldeten Gemeinden überhaupt mitspielen werden, wenn auch Herr Minister Schiller in seiner Rede heute vormittag das Mitziehen der Länder so stark und so positiv herausgestellt hat. Dieses antizyklische konjunkturfördernde Programm soll Länder und Gemeinden von ihrem bisherigen prozyklischen Verhalten abbringen. Selbst wenn das gelingen sollte — was ich bezweifle —, können öffentliche Investitionen in gewissem Umfange bestenfalls die Konjunktur abstützen, jedoch niemals allein zu einem neuen Wirtschaftsaufschwung führen. Die Wirtschaft braucht einen schnellen und kraftvollen Aufstieg, den nur die „Antriebsraketen" privater Investitionen schaffen können. Die erfolgreiche „Zündung" derartiger Impulse wird aber leider von vornherein durch eine Reihe von „Kurzschlüssen" erschwert. Erstens paßt die Ergänzungsabgabe von 3 °/o zur privaten Investitionsbelebung wie die „Faust aufs Auge". Diese Kröte, die Minister Schiller hier nach seinen eigenen Worten schlucken mußte, entzieht der Wirtschaft weiteres Blut für die nun seit einem Jahr rückläufigen Investitionsausgaben. In seiner Begründungsrede zum Investitionshaushalt spricht Herr Minister Schiller von einer Verbesserung der Selbstfinanzierung, die er erreichen will. Glauben Sie, daß dies durch die Erhöhung der direkten Steuern erreicht wird, das alles in dieser Situation? Das glauben Sie doch selbst nicht, dafür sind Sie doch viel zu klug. Zweitens soll die Mehrwertsteuer erhöht werden. Daß diese Maßnahme der Konjunktur zuwiderläuft, statt sie zu beleben, weil sie die Kaufkraft mindert, weiß jedes Kind. In der Frage der Entlastung der Altvorräte wird immer noch gezögert. Entschließt sich das Parlament jetzt endlich dazu, diese Entlastung voll vorzunehmen, dann ist es reichlich spät. Die Pferde, die Herr Minister Schiller zum Saufen bringen möchte, finden also eine reichlich verschmutzte Quelle vor. Es kann doch nur so sein, daß im Koalitionskabinett Kräfte gegeneinander gewirkt haben, die sich am Ende aufheben. Wir stehen hier im Parlament vor schlechten Kompromissen ohne Ecken und Kanten. Der Bundesbürger wird wohl Abschied nehmen müssen von dem Wunschdenken, die beiden großen Parteien könnten eindrucksvolle Kraftakte vollbringen. Sehr gewagt, wenn nicht falsch, ist die Behauptung in der Regierungsbegründung, der erste Eventualhaushalt habe zu einem ganz erheblichen Teil eine Konjunkturbesserung herbeigeführt, und die Sonderabschreibungen hätten auch ganz wesentlich dazu beigetragen. Nein, meine Damen und Herren, das kann Ihnen wohl kaum jemand in der Wirtschaft bestätigen. Zustimmen muß man allerdings jenem Punkt 6 der Regierungsbegründung, in dem dargelegt wird, daß die — entgegen den weitergehenden Vorschlägen der FDP — seinerzeit beschlossene Behandlung der Altvorräte bei der Einführung der Mehrwertsteuer zu einem verstärkten Lagerabbau mit stark negativem Konjunktureinfluß geführt habe. Das allerdings kann Ihnen .die Wirtschaft voll bestätigen. Wir müssen uns doch immer wieder vor Augen halten, daß die Bemühungen um eine neue wirtschaftspolitische Belebung nur dann erfolgreich sein werden, wenn Wirtschaft und Verbraucher Vertrauen zur Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung gewinnen. Die Vorlagen der Bundesregierung erfüllen diese Anforderung nicht. Sie sind einfach in sich widersprüchlich und stehen im Gegensatz zu den großen und kraftvollen Ankündigungen der Bundesregierung. Mit den geplanten Steuererhöhungen wird die Massenkaufkraft eingeschränkt und werden Neuinvestitionen behindert. Diese Maßnahmen wirken deshalb gerade gegenteilig zur angestrebten Konjunkturbelebung. Aber auch das Flickwerk auf sozialpolitischem Felde in der mittelfristigen Finanzplanung bringt dem Einkommensbezieher weniger Konsumkraft und der Wirtschaft weitere Mehrbelastungen und damit Kostensteigerungen. Die vorgesehenen Ausgabenkürzungen bei den Sozialleistungen gehen am eigentlichen Problem der notwendigen Sozialreform schnurstracks vorbei. Der Bundeshaushalt wird zwar dadurch entlastet. Diese Entlastung kommt jedoch durch Beitragserhöhungen zustande, die der gewerblichen Wirtschaft wiederum über eine Milliarde Mehrbelastung, d. h. Kostensteigerung bringen. Das Wort „Vertrauen" ist der Schlüssel zur Wiederbelebung. Das Vertrauen in die wirtschaftliche Zukunft und damit der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 6065 Investitionswille der Unternehmungen hängen aber ganz entschieden davon ab, daß weitere Verschuldungen — langfristig, mittelfristig und kurzfristig — vermieden werden. Man erwartet mit Sehnsucht eine starke Einschränkung des Staats- und Sozialkonsums. Dazu hat sich die Bundesregierung in der vorgelegten Finanzplanung nicht bereit gefunden. Wenn die Bundesregierung aber schon im Konjunkturtief nicht die Kraft hat, Staats- und Sozialkonsum einzuschränken, wieviel weniger wird dies der Fall im Klima kommender Wahlen sein? Professor Müller-Armack hatte bereits in seinem Memorandum, das vor der „Woche der Wahrheit" — die wir wohl besser die Woche der Enttäuschung zu nennen haben — vorlag, nachdrücklich darauf hingewiesen, daß eine ganze Fülle von strukturellen Problemen jetzt dringend zu bereinigen seien. In diesem Punkt würde ich ihm ohne zu zögern folgen. Es muß heute ganz einfach die Frage gestellt werden, warum die Bundesregierung mit diesem Programm, das sowohl in der Höhe wie in der Struktur, wie bezüglich der Finanzierung höchst problematisch ist, sozusagen auf den Konjunkturgashebel treten will und zur gleichen Zeit mit aller Kraft auf die Bremse tritt. Warum geht man nicht den direkten Weg zur Ankurbelung der gesamten privaten Wirtschaft? Warum schafft man nicht wirkliche Incentives für die Wirtschaft, auch wenn sie im Augenblick Geld kosten? Dazu würde z. B. gehören: statt Ergänzungsabgabe und Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Erhöhung eher eine Senkung der Steuersätze, wie es die Lehren der Nationalökonomie für die Rezession vorsehen. Mehr Staatseinnahmen in dieser Situation können eben nicht durch Erhöhung der Steuersätze erreicht werden, sondern einzig und allein durch Pflege und Anreiz der Steuerquellen. Der Vorsitzende jener großen Gewerkschaft, der den Investitionshaushalt so warm empfiehlt und' den Minister Schiller heute zitiert, hat aber auch eine zehnprozentige Steuersenkung wärmstens empfohlen. Wer halb zitiert, hat ganz gewonnen. Der hier vorliegende Widerspruch wird besonders eklatant, wenn man sich vor Augen hält, daß das vom Hohen Hause vor wenigen Wochen verabschiedete Stabilitätsgesetz Steuererhöhungen natürlich nur dann als zulässig ansieht, wenn mit der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zugleich erhebliche Preissteigerungen einhergehen. Davon kann nun allerdings in der augenblicklichen Konjunkturphase wirklich nicht gesprochen werden. Für eine Steuererhöhung ist also auf keinen Fall Raum. Die Bundesregierung schlägt genau das Gegenteil von dem vor, was das Stabilitätsgesetz in dieser Situation als richtige Maßnahme vorsieht. Was soll die Wirtschaft, auf deren Investitionsbereitschaft es jetzt so entscheidend ankommt, von einer derartigen Wirtschaftspolitik eigentlich denken? Soll sie dazu Vertrauen haben? Dazu gehört natürlich auch nicht die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze, auch nicht in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres; denn sie vermindert die Nachfrage. Dazu gehört die volle Entlastung der Altvorräte, und zwar nicht nur dann, wenn das Lager höher als am Stichtag 1. Januar 1967 ist. Wieviel Unternehmen sind zur letzten Jahreswende wegen der galoppierenden Rezession auf ihren hohen Lägern sitzengeblieben? Wollen Sie diese Konjunkturgeschädigten heute bestrafen? Die Freien Demokraten hatten bereits in der zweiten und dritten Lesung des Mehrwertsteuergesetzes mit Nachdruck eine vernünftige Entlastung der Altvorräte für das bevorstehende Jahresende gefordert. Ich selbst habe hier zweimal vor den Gefahren gewarnt, die dem Konjunkturverlauf bei der damals vorgesehenen Entlastungsregelung drohen müßten. Niemand hat auf uns gehört! Heute endlich beginnt man einzusehen, daß wir recht hatten. Statt der mageren Sonderabschreibungen sollte man sich ernsthaft überlegen, die steuerliche Invesitionsprämie, wie sie das Stabilitätsgesetz — allerdings erst ab 1. Januar 1969 — vorsieht, in einer angemessenen Höhe vorzuziehen und jetzt zu geben. Das würde ein echter Anreiz sein! Weiterhin wäre zu nennen, das Gleichziehen der Exportfinanzierung mit der des Auslandes und Abschaffung des sogenannten Selbstbehaltes bei der Hermes-Versicherung für Exporte. Glauben wir doch ja nicht, daß der augenblickliche Exportboom echt und andauernd ist. Er ist in großen Bereichen der Wirtschaft ein Kampf- und Krampf-Export. Dazu müßte kommen die Verhinderung aller anomalen und Dumping-Einfuhren, die marktzerrüttend wirken und die Investitionsfreudigkeit der Unternehmen für die Zukunft entschieden abschwächen. Auch sollte man Zuschüsse oder Steuererleichterungen für die Forschung in der Industrie sowie für Risikoinvestitionen, wie z. B. in der Elektronik und im Reaktorbau, vorsehen. Hierzu gehört aber auch die steuerliche Erleichterung bei Zusammenschlüssen, bei Fusionen und bei Umwandlungen, um rationeller arbeiten zu können. Dies ist in Deutschland heute nicht möglich, weil so etwas so viel Steuern kostet, daß die Unternehmen, bevor sie zusammengeschlossen oder umgewandelt sind, schon Konkurs anmelden können. Ich will noch auf einige Punkte eingehen, die gar nichts kosten, die aber ausgesprochen negative psychologische Wirkungen haben. Das Schlagwort von der „sozialen Symmetrie" — es wurde heute schon angeschnitten — lastet wie eine Hypothek auf unserer wirtschaftlichen Zukunft. Es erzeugt zudem auch eine falsche und verzerrte Optik, als wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein unterschiedliches Interesse an der Konjunkturbelebung, an Stabilität und Wirtschaftswachstum hätten. In Wirklichkeit kommen die konjunkturpolitischen Maßnahmen der Regierung, wenn sie Erfolg haben, doch nicht einseitig nur den Unternehmern zugute, sondern es profitieren alle davon, nämlich die Unternehmer in Form höherer Umsätze, die Arbeitnehmer mit wachsendem Realeinkommen und der Staat 'mit steigenden Steuereinnahmen. Weiterhin ist als bedeutsamer psychologischer Punkt zu erwähnen, das dauernd hochgespielte Gerede von der Erweiterung der Mitbestimmung, durch das weitere Unsicherheit und Unruhe in die Wirtschaft getragen wird, was aber ganz sicher nicht zum 6066 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 Investitionsmut anregt. Aber auch die dauernde Androhung der Aufhebung der Preisbindung der zweiten Hand trägt nicht zur Beruhigung bei. Ich fasse zusammen. Die Bundesregierung hat es nicht vermocht, den Zielkonflikt zwischen Haushaltssanierung und Konjunkturbelebung zu bewältigen. Sie ist sich darüber hinaus selbst untreu geworden. Schon Ende 1966 hatte sie aus höherer konjunkturpolitischer Einsicht, nicht aus dem eigenen Triebe heraus, auf eine Erhöhung direkter Steuern und sogar die geplante Erhöhung des Umsatzsteuersatzes eindeutig verzichtet. Ausgerechnet in einer Phase, in der die künftige Konjunkturentwicklung auf des Messers Schneide steht, soll dies nachgeholt werden. Es sind kaum Maßnahmen denkbar, die unzeitgemäßer sein können. Mehr öffentliche Investitionsnachfrage in gewissem Umfange ist gewiß gut. Zur Vollauslastung der Kapazitäten, für einen höheren Beschäftigungsgrad und erst recht für einen neuen konjunkturellen Aufschwung braucht man aber die privaten Investitionen. Es sieht fast so aus, als ob die Bundesregierung dieses letzte, aber entscheidende Glied in der Kette zu einem neuen Konjunkturaufschwung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung und in ihren Konjunkturmaßnahmen vergessen hätte. Anlage 17 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Steht die Bundesregierung noch voll zu den Vorhaben, wie sie sich aus dem Zahlenwerk der Drucksache 2065 darstellen? Ich fürchte, daß das, was der Finanzminister als ausgewogen bezeichnet hat, in vielen Punkten keine Bestätigung erfahren wird. Ich habe auch den Eindruck, daß dies der Kanzler ahnt, denn er sagt: Die Finanzplanung ist elastisch genug, es ist keine Zwangsjacke aber auch kein unverbindliches Papier. Der Finanzminister sagte heute: Erst am 13. 9. 67 wird sich das Kabinett mit den Einzelgesetzen zur Ausgabenkürzung beschäftigen. Nun da wäre es doch gut, wenn das Kabiett schon wüßte, wie sich die Abgeordneten in den Fachausschüssen für Sozialpolitik, Familienfragen und Jugendfragen, Arbeit und Kriegs- und Verfolgungsschäden sowie im Ausschuß für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge zu den einzelnen Punkten geäußert haben. Dies könnte nur von Vorteil für eine sachdienliche und schnelle Beratung im Kabinett und später im Bundestag sein. Oder gilt für das Parlament und die Ausschüsse im Verhältnis zur Regierung nicht das Wort von der konzertierten Aktion? Oder soll schließlich die RVO und deren Änderung zu den Aufgaben des Haushaltsausschusses werden? Zusammenarbeit oder — um mit Herrn Schiller zu sprechen — Kooperation schon jetzt wäre gut. Oder sind die Meinungsverschiedenheiten in der Koalition so groß, daß man die Beratung in den zuständigen Ausschüssen jetzt nicht riskieren kann? Herr Finanzminister Strauß hat heute morgen wieder in gewohnter Manier manches Wahre prägnant formuliert, z. B. als er davon sprach, daß „Kürzungen in Zeiten wachsender Steuereinnahmen" fast unmöglich seien. Sicherlich hat er dabei auch daran gedacht, daß dies in Wahljahren auch nicht möglich ist. Einen Satz aber muß ich doch entschieden richtigstellen. Sie sagten, der soziale Besitzstand des kleinen Mannes wird nicht angetastet. So etwas kann nur sagen, wer die Lehre von den drei Wahrheiten praktiziert. Sie wissen, der Erfinder dieser Lehre war Konrad Adenauer. Die Vorschläge der Finanzplanung greifen in die Grundlagen der Rentenreform ein: a) Beitragserhöhungen ohne höhere Rentenansprüche, b) Eingriff in den Steigerungssatz und damit in die Rentenformel der Knappschaftversicherung, c) Aussetzen von Teilen des Bundeszuschusses. Bisher bedeutete der Versicherungsbeitrag gleichzeitig vollen Krankenversicherungsschutz oder Leistung eines pauschalen Betrages für Krankenschutz einschließlich der Rente. Das soll in Zukunft nicht mehr gelten. Ein Rentnerkrankenversicherungsbeitrag ist vorgeschlagen. Hier liegt ein ganzes Fragenbündel. a) Welche Rentner werden zu einem Beitrag herangezogen? b) Was geschieht bei Rentenempfängern, die aus eigener Erwerbstätigkeit Krankenversicherungsbeiträge bezahlen? c) Was geschieht bei Rentnern, die mehrere Renten beziehen? d) Was geschieht bei Rentnern, die den Paüschbetrag von 40,70 DM erhalten und die übrigen Versicherungsbeiträge bzw. die Krankheitskosten selbst bezahlen? e) Womit wird die Einbeziehung aller Renten unabhängig von ihrer Höhe gerechtfertigt? (Arbeitseinkünfte in bestimmten Umfang — zur Zeit bis 175 DM monatlich — sind abgabefrei.) f) Warum sollen nach Pressemitteilungen Neurenten und Bestandsrenten (Altrenten) aus den Jahren 1968 und 1967 nicht gekürzt werden? Darüber hinaus wird das verfügbare Nettoeinkommen der Arbeiter und Angestellten prozentual in den nächsten Jahren laufend sinken. Nach den Worten der Regierungsvertreter handelt es sich bei der Finanzplanung um ein ausgewogenes Programm, dessen, was nötig und politisch möglich ist. Das glauben Sie aber wohl selbst nicht mehr; denn nach allem, was aus Zeitungen selbst bei Abmilderung herauszulesen ist, ist doch anzunehmen, daß die Vorhaben im Sozialbereich von Ihrer Koalition nicht durchgehalten werden. Wenn diese Kabinettsbeschlüsse Wirklichkeit werden sollen, bedeutet es die Abkehr der SPD von ihren bisher verkündeten Grundsätzen zur Sozialpolitik. Man könnte dann im Hinblick auf ihre frühere Oppositionsrolle im Vergleich zu ihrem heutigen Verhalten auch sagen: „Illusion und Wirk- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 6067 lichkeit". Für sie gab es einige Kriterien sozialer Gerechtigkeit, die sie an die Politik der früheren Regierung anlegte, erstens das Verhältnis der Sozialausgaben zu den Gesamtausgaben des Haushaltes. Die SPD versäumte keine Gelegenheit, den verflossenen Regierungen den sinkenden Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben zum sozialpolitischen Vorwurf zu machen. Gewiß, wir haben diesen Vorwurf nicht anerkannt, weil für uns die Frage einer vernünftigen Sozialpolitik keine bloße Frage einer möglichst hohen Umverteilung von Geldern — keine bloße quantitative Frage — ist. Die Bundeszuschüsse waren der zweite beliebte Gegenstand der Kritik. Ungeachtet der Tatsache, daß er absolut gesehen ständig stieg, wurde der Vorwurf erhoben, daß er prozentual, auf die Ausgaben der Rentenversicherungsträger bezogen, ständig sinke. Diese sogenannte Finanzplanung mit entscheidender Mitverantwortung der SPD erweist sich in beiden erwähnten Punkten als genaues Gegenteil dessen, was als geradezu programmatische Zielsetzung von der SPD bisher verkündet wurde. Die Beratungen der Gesetze werden zeigen, inwieweit es sich bei den sozialpolitischen Vorstellungen der Oppositions-SPD nur um Treibhauspflänzchen handelte, die in theoretischen Modellen entwickelt wurden, oder ob sie auch die Freiluft der Regierungsbeteiligung ertragen. Diese verschlungenen Maßnahmen bedeuten im Prinzip die Fortsetzung dessen, was die alte SPD als Opposition aus Überzeugung oder Opportunismus bekämpft hat. Der Anteil der Sozialausgaben an den Bundesausgaben wird weiter sinken, unabhängig davon, ob die Regierung oder Teile der sie tragenden Kräfte bereit sind, dies einzugestehen oder nicht. Die Politik der Vernebelung mit Begriffen wie soziale Symmetrie, konzertierte Aktion usw. wird auf die Dauer darüber nicht hinwegtäuschen. Das Spiel, das die SPD betreiben will, ist klar zu durchschauen. Sie werden, um das Gesicht vor ihren Wählern wahren zu können, versuchen, die Regierungskonzeption punktuell zu ändern, um sagen zu können: Wenn wir nicht in der Regierung gewesen- wären, wäre alles viel schlimmer geworden. Für uns stellt sich nur die Frage, ob dieses Spielchen bei der Erstellung der Finanzplanung und des vorgelegten Zahlenwerks schon eingeplant war, etwa, daß die Interessenquote bei der Rentenversicherung nur 2% betragen soll und die anderen 2 % über Schuldbuchtitel oder durch weiteren Abbau des Vermögens abgedeckt werden können. Allerdings dürfte das dann wieder seine Konsequenzen auf dem Kapitalmarkt haben. Ich erinnere an die Warnungen der Bundesbank. Verschiedene Sprecher der Koalition haben dieses Papier als Arbeitshypothese bezeichnet. Diese Arbeitshypothese ist deshalb gefährlich, weil sie nur eine einzige Entwicklungsannahme hat. Es fehlt, Herr Kollege Burgbacher, die Bandbreite. Daß heißt, wer von möglichen Entwicklungen ausgeht, muß, gerade wenn er keine verbindliche Planung will, zumindest eine Minimum- und eine Maximumannahme zugrunde legen. Wir Freien Demokraten sind nicht zahlengläubig, aber Zahlen verdeutlichen mögliche Entwicklungen, insbesondere wenn von verschiedenen Hypothesen ausgegangen wird. Gerade der Mangel verschiedener denkbarer Entwicklungsmöglichkeiten birgt die große Gefahr, daß diese Finanzplanung, sicherlich ungewollt, aber trotzdem zwangsweise zu einer Planung und Lenkung in Bereichen ausarten kann, an die heute niemand denkt. Wir fragen deshalb: Warum ist man nicht vorgegangen wie bei den versicherungstechnischen Bilanzen? Wo sind die Zahlen über die Entwicklung der Beitragseinnahmen? In der Anlage 2 sind nur Globalzahlen enthalten. Wir wüßten gerne, von welchen Beträgen die Bundesregierung ausgegangen ist, I. Von welchen Beträgen ist die Bundesregierung bei der Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1967-71 ausgegangen im Hinblick auf die Entwicklung 1. der Beitragseinnahmen a) der Arbeiterrentenversicherung, b) der Angestelltenrentenversicherung, c) der knappschaftlichen Rentenversicherung, d) der landwirtschaftlichen Alterskassen? 2. der Bundeszuschüsse an a) die Arbeiterrentenversicherung, b) die Angestelltenrentenversicherung, c) die knappschaftliche Rentenversicherung, d) die landwirtschaftlichen Alterskassen? 3. der Gesamtausgaben a) der Arbeiterrentenversicherung, b) der Angestelltenrentenversicherung, c) die knappschaftliche Rentenversicherung, d) der landwirtschaftlichen Alterskassen? 4. des Anteiles der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben a) der Arbeiterrentenversicherung, b) der Angestelltenrentenversicherung, c) der knappschaftlichen Rentenversicherung, d) der landwirtschaftlichen Alterskassen? 5. der monatlichen Höchstbeiträge in a) der Arbeiterrentenversicherung, b) der Angestelltenrentenversicherung, c) der knappschaftlichen Rentenversicherung? 6. der monatlichen Pflichtbeiträge zur Handwerkerrentenversicherung? 7. der monatlichen Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen? 6068 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. September 1967 8. der monatlichen Mindestbeiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in a) der Arbeiterrentenversicherung, b) der .Angestelltenrentenversicherung, c) der knappschaftlichen Rentenversicherung? II. Welche Entwicklung wäre für die in Ziffer I genannten Bereiche für die Jahre 1967-71 zu erwarten, wenn sich die Annahme eines Wachstums des nominalen Bruttosozialprodukts von 5 bis 5,5 % als unrealistisch erweisen sollte und eine niedrigere oder höherer Zuwachsrate von z. B. 1. jährlich etwa 3 % oder 2. jährlich etwa 7 % zustande käme? III. Mit welchen Beitragssätzen müßte unter den in Ziffer II 1 und 2 genannten Voraussetzungen gerechnet werden a) in der Arbeiterrentenversicherung, b) in der Angestelltenrentenversicherung, c) in der knappschaftlichen Rentenversicherung? - In den versicherungstechnischen Bilanzen sind solche Dinge aufgezählt gewesen. Kein Mensch hat daraus geschlossen, es handele sich um Planung, sondern das waren Entwicklungen von hypothetischen Annahmen und der zahlenmäßigen Entwicklung. Die tatsächliche Entwicklung hat gezeigt, daß diese Annahmen im Bereich richtiger Einschätzungen lagen. Niemand soll deshalb heute die Ausrede gebrauchen, man habe die finanziellen Schwierigkeiten nicht etwa voraussehen können. Woher nimmt die Regierung den Mut, auf Seite 3 der Vorlage zu behaupten, ihre Vorschläge trügen zur Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei? Wie konnte es geschehen, daß der Bundesverband der Rentenversicherungsträger bei gleichen hypothetischen Annahmen zu einem Defizit von 8,5 Mrd. in diesen 4 Jahren kommt? Es ist doch bedenklich, wenn solche Differenzen des Berechnungsergebnisses von Fachleuten vorgetragen werden. Warum hat sich die Bundesregierung nicht vorher mit den Rentenversicherungsträgern über das zu erwartende Rechenvergebnis in Verbindung gesetzt? Wie sollen die Abgeordneten es werten, daß der Präsident der BfA bezüglich der Einnahmezahlen aus der Beseitigung der Versicherungspflichtgrenze auf ein völlig abweichendes Ergebnis kommt? Wie ist es zu erklären, daß in der Vorlage die Kürzungen beim Kindergeld mit 140 Millionen jährlich angesetzt sind und in der Presse von 68 Millionen gesprochen wird, weil niemand weiß, wie die vorgesehene Einkommensgrenze von 2000 DM gedacht ist (brutto, netto oder sonstwie). Dies sind nur einige Fragen, bei denen die finanziellen Konsequenzen zumindest nicht überschaubar sind. Aber es gibt einige weitere Fragen, die das Problem der sozialen Gerechtigkeit berühren. Wie will es die Bundesregierung vertreten, daß bestimmten Bevölkerungsgruppen abverlangt wird, daß sie trotz Preissteigerungen mit dem gleichen absoluten Einkommen in den nächsten 4 Jahren auszukommen haben, während in anderen Bereichen ein Mindestwachstum von 3, 4, 5 % für unumgänglich gehalten wird? Welche Gründe kann die Bundesregierung dafür vorbringen, daß eine Einkommensgrenze ohne Rücksicht auf die Kinderzahl vorgeschlagen wird? Als ich erstmals von dieser Einkommensgrenze hörte, dachte ich, der Familienminister wolle auch persönliche Opfer auf sich nehmen und auf Kindergeld verzichten. Aber bei näherem Hinsehen erweist es sich, daß diese Grenze auch bei vergleichbaren Einkommen nicht für alle gelten soll. Die Fragen meines Kollegen Mischnick zur Kriegsfolgegesetzgebung harren auch noch der Beantwortung. Letztlich muß ich auf den sozialpolitischen Widerspruch hinweisen, der darin zu sehen ist, 'daß manche Angestellte mit guten Verdiensten unter dem Vorwand der Schutzbedürftigkeit jetzt, wo die Beitragssätze steigen, in die Pflichtversicherung einbezogen werden, während man ihnen die freiwillige Mitgliedschaft bisher verwehrte, ihnen aber gleichzeitig jetzt das Kindergeld mit dem Argument nimmt, sie seien belastungsfähig. Verschiedene Sprecher der Koalition haben von ausgewogenen Maßnahmen gesprochen. Wir werden bei der Verabschiedung der einzelnen Gesetze erleben, was von dieser angeblichen Ausgewogenheit übrigbleibt. Ich erinnere an die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966, in der der Bundeskanzler von den „Führungsaufgaben" sprach. Wir warten gespannt darauf, ' ob das Problem nur erkannt und angesprochen wurde oder ob es wie in vielen anderen Fällen mit der Darstellung sein Bewenden hat. Wenn der Bundeskanzler glaubt, die Vorschläge zur Sozialpolitik in der Koalition durchsetzen zu müssen, dann muß er alle Minister und Staatssekretäre permanent in die Ausschüsse schikken und zweifelsfreies Zahlenmaterial vorlegen. Das, was hier bis jetzt geboten wird, ist in vieler Hinsicht so anfechtbar, daß ein verantwortungsbewußter Sozialpolitiker — unabhängig von der grundsätzlichen Einstellung — nicht bereit sein kann, auf dieser fragwürdigen Zahlenbasis Entscheidungen weitreichenden Ausmaßes zu treffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Bundesminister, da ich heute noch nicht gesprochen habe, darf ich darauf hinweisen, daß das Zitat, dem Sie nicht zustimmen konnten, aus der Begründung der Bundesregierung für das Zweite Steueränderungsgesetz stammt.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Welches Steueränderungsgesetz, Herr Kollege Genscher? Welches Steueränderungsgesetz?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zweites Steueränderungsgesetz 1967, allerdings von Herrn Brandt unterzeichnet, nicht von Ihnen.