Rede:
ID0511235200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Dahlgrün.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 5345 A Fragestunde (Drucksache V/1818) Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Rechtslage betr. Überstellung des sowjetischen Düsenjägerpiloten Wassilij Iljitsch Epatko Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5345 D Frage des Abg. Schultz {Gau-Bischofsheim) : Bewachung der sowjetischen Maschine durch amerikanische Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5346 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5346 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 5346 B Moersch (FDP) 5346 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Angeblich nicht rechtzeitige Erkennung des Einfluges der Maschine Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5346 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5346 C Matthöfer (SPD) 5346 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . 5347 A Frage des Abg. Lemmrich: Maßnahmen zur Verhinderung eines tiefen Eindringens sowjetischer Militärflugzeuge 5347 A Fragen des Abg. Dr. Pohle: Klage eines Staffelkapitäns vor dem Verwaltungsgericht Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5347 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 5348 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 5348 B Fragen des Abg. Felder: Teilnahme von Soldaten am Telekolleg des Bayerischen Rundfunks Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5348 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 5348 D Frage des Abg. Felder: Auflagenhöhe des Liederbuches der Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5349 A Felder (SPD) 5349 A Fellermaier (SPD) 5349 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5349 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Fragen des Abg. Logemann: Auswirkungen der Massentierhaltung Höcherl, Bundesminister 5350 A Logemann (FDP) 5350 C Büttner (SPD) 5351 A Fragen des Abg. Baier: Gleichbehandlung der heimatvertriebenen und geflüchteten Landwirte Höcherl, Bundesminister . . . . . 5351 B Baier (CDU/CSU) . . . .. . . 5351 D Dröscher (SPD) 5352 A Moersch (FDP) 5352 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 5352 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5352 D Mertes (FDP) 5353 A Logemann (FDP) 5353 C Frage des Abg. Mertes: Maßnahmen zur Erhaltung einer unabhängigen Presse Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5354 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 5354 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5354 B Frage des Abg. Prochazka: Gründung einer Nationalbewegung griechischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5354 C Frage des Abg. Prochazka: Meldungen über SED-Propaganda von Gastarbeitern nach Rückkehr von einer Reise in die Sowjetzone Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5354 D Frage des Abg. Prochazka: Zahl der Gastarbeiter-Teilnehmer an Kongressen und gesamtdeutschen Konferenzen der Zone Benda, Parlamentarischer . Staatssekretär . . . . . . . . 5355 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 5355 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 5355 A Lenders (SPD) . . . . . . . . 5355 C Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Verzicht auf Kontrollformalitäten an den Grenzen in der kommenden Urlaubszeit Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5355 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . 5356 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Adelsrechtliche Privilegien und Adelsbezeichnungen im Hinblick auf Weimarer Verfassung und Grundgesetz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5356 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 5357 A Frage des Abg. Moersch: Respektierung der Grundrechte bei der politischen Überprüfung indonesischer Studenten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5357 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 5357 C Frage des Abg. Moersch: Beanspruchung des Asylrechts durch indonesische Studenten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5357 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 5357 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5358 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 5358 B Frage des Abg. Moersch: Neugestaltung der politischen Bildungsarbeit Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5358 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 5358 C Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5359 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Filmüberwachung — Zulassung von Ostfilmen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5359 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5359 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 III Entwurf eines 'Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/ 1235) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/1'776, zu V/1776) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5360 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5362 C Moersch (FDP) 5364 C Dr. Rau (SPD) . . . . . . . 5368 A Dr. Martin (CDU/CSU) 5370 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 5372 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/1774) Kubitza (FDP) . . . . 5375 B, 5444 A Rollmann (CDU/CSU) 5377 A Stingl (CDU/CSU) 5378 B Moersch (FDP) . . . 5379 C Frau Freyh (SPD) 5380 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5382 D Genscher (FDP) . . . . . . . 5383 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 5384 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5386 C Spitzmüller (FDP) 5387 B Hermsdorf (SPD) 5388 A Killat (SPD) . . . . . . . . 5388 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 5389 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5391 B Mischnick (FDP) 5391 D Frau Krappe (SPD) . . . . . . 5445 B Baier (CDU/CSU) 5445 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5446 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache V/ 1758) Schoettle (SPD) . . . . . . . . 5393 C Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 5396 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister 5400 D Dr. Dahlgrün (FDP) 5408 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 5409 B Frau Funcke (FDP) 5411 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 5413 D Mertes (FDP) . . . . . . . . 5415 A Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/1759, zu V/1759) Westphal (SPD) . . . . . . . 5416 D Gewandt (CDU/CSU) 5417 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 5419 D Kurlbaum (SPD) 5422 D Schmücker, Bundesminister . . . 5425 A Scheel (FDP) . . . . . . . . 5425 C Dr. Mommer, Vizepräsident 5426 D Opitz (FDP) . . . . . . .. . 5429 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 5430 D Kulawig (SPD) . . . . . . . 5431 B Dr. Friderichs (FDP) 5432 D Dr. Schiller, Bundesminister . . 5435 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 5442 D Dr. Imle (FDP) 5443 B Koenen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5443 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/1773) Genscher (FDP) . . . . . . . . 5447 A Dr. Schmid, Bundesminister . . . . 5447 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers für Justiz (Drucksache V/1757) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5449 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 5452 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5454 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5455 A Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/1760, zu V/1760) Röhner (CDU/CSU) 5457 A Ehnes (CDU/CSU) 5457 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5457 D Höcherl, Bundesminister 5459 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5464 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . '5465 A Nächste Sitzung 5465 C Anlagen 5467 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5345 112. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung. Es ist zu lesen: 106. Sitzung, Seite 4982 B, Zeile 5 statt John Robinson: Joane Robinson. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 8. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 6. Dr. Artzinger * 8. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 8. 6. Bäuerle 9. 6. Bergmann * 8. 6. Blachstein 9. 6. Borm 9. 6. Brünen 14. 6. Burgemeister 9. 6. Corterier 10. 6. Cramer 30. 6. Deringer * 8. 6. Dichgans * 8. 6. Frau Dr. Elsner * 9. 6. Eschmann 9. 6. Flämig-** 10. 6. Folger 16. 6. Franke (Hannover) 8. 6. Dr. Geißler 9. 6. Gibbert 30. 6. Graaff 9. 6. Gscheidle 15. 6. Haage (München) 9. 6. Hamacher 30. 6. Holkenbrink 9. 6. Kahn-Ackermann ** 8. 6. Dr. Klepsch 15. 6. Kunze 30. 6. Lemmer 14. 6. Lenz (Brühl) * 8. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Lenze (Attendorn) ** 8. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Mauk * 9. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Memmel * 8. 6. Merten* 8. 6. Michels 9. 6. Dr. Miessner 9. 6.4 Missbach 9. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 8. 6. Ott 9. 6. Peters (Norden) 30. 6. Picard 8. 6. Frau Pitz-Savelsberg . 30. 6. Dr. Prassler 9. 6. Riedel (Frankfurt) * _ 8. 6. Saam 9. 6. Sander 9. 6. Schmitt-Vockenhausen 9. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. * Für die Teilnahme a n Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungén der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seibert 9. 6. Seuffert * 9. 6. Dr. Sinn 12. 6. Dr. Starke (Franken) 9. 6. Struve 30. 6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 9. 6. Dr. Vogel (Speyer) 9. 6. Vogt 30. 6. Frau Wessel 13. 6. Wolf 16. 6. Wurbs 9. 6. Anlage 2 Umdruck 252 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Schroeder (Detmold) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 02 wird der Ansatz des Tit. 302 um 55 000 000 DM gegenüber dem Ansatz des Haushaltsausschusses (= 2 785 Millionen DM) auf 2 840 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. Juni 1967 Stingl Franzen Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Kalinke Frau Schroeder (Detmold)Klein Becker Kühn (Hildesheim) Berberich Lampersbach Frau Blohm Porten Exner Teriete Krampe Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 - Allgemeine Bewilligungen - In den Erläuterungen zu Tit. 571 - Bundesjugendplan 5468 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 a) Allgemeiner Bundesjugendplan (ausgenommen Baumaßnahmen) — wird folgender Vermerk angefügt: Die für den „Internationalen Jugendaustausch und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland" vorgesehenen Mittel bleiben solange gesperrt, bis eine Lösung gefunden ist, die alle im internationalen Jugendaustausch tätigen Einrichtungen umfaßt. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 239 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 Allgemeine Bewilligungen 1. Der Ansatz bei Tit. 571 Bundesjugendplan c) Baumaßnahmen für Studentenwohnheime wird um 500 000 DM auf 12 500 000 DM erhöht. 2. Der Ansatz bei Tit. 661 Zuwendungen für Familienferienstätten wird um 500 000 DM auf 4 500 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Schroeder (Detmold) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Haushaltsgesetz — Drucksachen V/1000, V/1800 — Der Bundestag wolle beschließen: § 28 d erhält folgende Fassung: „§ 28 d Buchstabe a des § 14 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. April 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 265) in der Fassung des Artikels 9 des Ersten Gesetzes zur Uberleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) vom 23. Dezember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 697) findet in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1967 keine Anwendung." Bonn, den 8. Juni 1967 Stingl Franzen Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Kalinke Frau Schroeder (Detmold)Klein Becker Krampe Berberich Kühn (Hildesheim) Frau Blohm Lampersbach Exner Porten Teriete Anlage 6 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 h i er: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 — Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1781 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 09 02 Es wird ein Tit. 960 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Übergangshilfe für die Herstellung von Schmierölen aus Altölen". Der Ansatz beträgt 25 700 000 DM. Erläuterungen: Zu Tit. 960 Nach Artikel 8 des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vom 20. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 995), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vom 9. Mai 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 517) erhalten Unternehmen mit dem Sitz in der Bun- desrepublik Deutschland, die im Jahre 1962 Schmieröle nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g des Mineralölsteuergesetzes versteuert haben, Übergangshilfen für Schmieröle (Zweitraffinate), die sie aus im Bundesgebiet angefallenen und gesammelten Altölen hergestellt, aus ihren Herstellungsbetrieben entfernt und nicht in Mitgliedstaaten der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausgeführt haben. Der Bedarf für das Rechnungsjahr 1967 wird auf 25 700 000 DM geschätzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5469 2. Zu Kap. 60 02 Der Ansatz bei Tit. 300 wird von — 150 000 000 DM um 25 700 000 DM auf — 175 700 000 DM erhöht. Bonn, den 8. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesminister für Wirtschaft — Drucksachen V/ 1000 Anlage, V/1759 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 Es werden folgende Leertitel 977 mit der Zweckbestimmung „Abfindungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus" 978 „Leistungen zur Durchführung der Feier- und Nachholschichtenregelung im Steinkohlenbergbau" eingefügt. Erläuterungen Zu Tit. 977 Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, die infolge von Stillegungen oder entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, sollen zum Ausgleich der damit verbundenen strukturellen Nachteile ein Abfindungsgeld erhalten, ,das je nach Lebensalter und Zeitraum der Zugehörigkeit zum Bergbau zwischen 2000 und 5000 DM beträgt. Das Abfindungsgeld wird an Arbeitnehmer gezahlt, die vom 1. April 1967 ab entlassen worden sind. Das Nähere regeln Richtlinien, die der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erläßt. Da der Mittelbedarf noch nicht endgültig bestimmt werden kann, wird ein Leertitel ausgebracht. Zu Tit. 978 Beschäftigte im Steinkohlenbergbau sollen für Verdienstausfälle, die durch Feierschichten wegen Absatzmangels in der Zeit vom 1. Dezember 1966 bis 31. Mai 1967 entstanden sind, aus Mitteln der öffentlichen Hand einen Härteausgleich erhalten. Ferner sollen Unternehmer des Steinkohlenbergbaus für Aufwendungen, die ihnen im Jahre 1967 in Nordrhein-Westfalen wegen des Fortfalls von Nachholschichten und im Saarland wegen der Einführung zusätzlicher Ruhetage entstehen, Mittel der öffentlichen Hand erhalten. Durch die Feier- und Nachholschichtenregelung wird die Anpassung der Steinkohlenförderung an die Absatzverhältnisse erleichtert. An der Aufbringung der Mittel beteiligt sich der Bund zu zwei Dritteln, während die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland das restliche Drittel zu tragen haben. Da die genaue Höhe und die haushaltsmäßige Deckung des Mittelbedarfs noch nicht abschließend feststehen, wird ein Leertitel ausgebracht. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 h i er : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 — Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — In der Zweckbestimmung des Tit. 976 — Zuschüsse zur Stabilisierung des Absatzes von Kokskohle an die Eisen- und Stahlindustrie — wird der Haushaltsvermerk eingefügt: „Erstattungen der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl oder von Partnerländern der Gemeinschaft fließen den Mitteln zu." Bonn, den 8. Juni 1967 Brand und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Reinhard, Bewerunge, Bauer (Wasserburg), Seither, Saxowski und Genossen und der Fraktionen 5470 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 606 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird in den Erläuterungen unter Nummer 4 der Betrag, den der Bund für die Arbeiten der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Deutschen Landwirtschaft einsetzt, von 280 000 DM um 121 000 DM auf 401 000 DM erhöht. Für die Deckung sind die Ansätze der Titel 620 bis 623 (Anpassungshilfe) zu verwenden. Bonn, den 7. Juni 1967 Anlage 10 Umdruck 249 Änderungsantrag der Fraktionen ,der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 Tit. 621-- Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen und zur Förderung von Handelsklassen (Anpassungshilfe 1967) — wird in den Erläuterungen im ersten Satz hinter dem Wort „einschließlich" das Wort „der Braugerste," eingefügt. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schlager (CDU/CSU) zu Punkt II, 9 der Tagesordnung. Herr Kollege Moersch hat bei den Beratungen zu Einzelplan 09 heute vormittag die Förderungspolitik für die deutsche elektronische Datenverarbeitungsindustrie, bzw. ihre Befürworter als zu provinziell und eng nationalistisch kritisiert. Die Kritik richtet sich gleichermaßen gegen die Bundesregierung wie auch meine politischen Freunde, die mit ihrer Anfrage an die Regierung auf Drucksache V/1330 einen wesentlichen und, wie sich gezeigt hat, auch einen erfolgreichen parlamentarischen Beitrag zur Fortentwicklung dieser wichtigen Wachstumsindustrie geleistet haben. Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Moersch die Förderung der deutschen einheimischen Datenverarbeitungsindustrie an sich für unbegründet hält oder nur dafür plädiert, daß entweder die deutsche Industrie sich für ihre Entwicklung ausländische Partner sucht und dafür Lizenzen nimmt, oder nur dafür eintritt, daß, wenn schon eine Förderung erfolgen soll, die ausländischen Gesellschaften in diese Förderung einbezogen werden. Auf welche dieser Gründe Herr Kollege Moersch seine Kritik auch stützen mag, er verkennt damit die eigentliche Zielsetzung unserer Förderung. Damit in der Öffentlichkeit und bei der betroffenen Wirtschaft keine Irrtümer und Mißverständnisse über unsere Zielsetzung aufkommen, möchte ich daher mit Nachdruck feststellen, daß wir mit dieser neu begonnenen Förderung keine wirtschaftliche Vormachtstellung und schon gar nicht eine Autarkie für die deutsche einheimische elektronische Industrie anstreben. Es ist nicht unsere Absicht, die auf dem elektronischen Gebiet bei uns tätigen ausländischen Gesellschaften vom deutschen Binnenmarkt zu verdrängen, wir wollen nicht einmal der deutschen einheimischen Industrie ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz einräumen. Das wichtigste Ziel unserer Förderungspolitik ist vielmehr, auf dem Markte der datenverarbeitenden Industrie gesunde Wettbewerbsverhältnisse herzustellen. Auch Herr Kollege Moersch kann nicht bestreiten, daß auf dem Weltmarkt wie dem deutschen Binnenmarkt die Wettbewerbsverhältnisse insoweit völlig verzerrt sind. Man kann nicht von Wettbewerb reden, wenn auf dem deutschen Markt eine Firma, auch wenn sie zufällig eine ausländische Firma ist, einen Marktanteil von 70 bis 80 %, besitzt, dazu noch aus Gründen, auf die ihre Konkurrenz, insbesondere aber die deutsche Konkurrenz, keinen Einfluß nehmen konnte. Die Wettbewerbsnachteile der deutschen einheimischen Industrie liegen auf der Hand und werden langsam auch einer breiteren Öffentlichkeit bewußt. Kriegsfolgen, Forschungs- und Herstellungsbeschränkungen sowie scharfe Überwachungsvorschriften der Militärregierungen haben unsere Elektroindustrie zunächst weitestgehend daran gehindert, sich auf diesem Gebiete zu betätigen. Die Entwicklung und Produktion der DatenverarbeiBauknecht Dr. Reinhard Bewerunge Bauer (Wasserburg) Baier Blöcker Bremer Erpenbeck Hörnemann (Gescher) Horstmeier Klinker Krampe Müser Dr. Ritgen Dr. Ritz Dr. Siemer Stooß Dr. Wörner Dr. Wuermeling Brand und Fraktion Seither Saxowski Marquardt Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5471 tungsanlagen erfordert aber zudem einen ungeheuren Investitionsaufwand und birgt damit wegen der sich überstürzenden technischen Entwicklung ein hohes wirtschaftliches Risiko in sich. Es gibt deshalb kein Industrieland von Bedeutung, das nicht deshalb seine datenverarbeitende Industrie direkt oder indirekt mit hohen Summen staatlich fördert. Darin liegt der wesentlichste Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz. Die Preise der ausländischen Konkurrenz enthalten nur einen verhältnismäßig geringen Teil der hohen Entwicklungskosten, weil der größere Anteil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Bei dieser Wettbewerbsverzerrung können selbst solche Unternehmen keine Markterfolge erzielen, die gleichwertige, wenn nicht gar schon technisch betrachtet, bessere Leistungen anbieten können, jedoch ihre immensen Entwicklungskosten ganz auf den Preis ihrer Erzeugnisse umlegen müßten. Um den Anschluß an den internationalen Stand herzustellen, sind sicherlich für unsere Industrie Absprachen über Lizenzproduktionen, wie Sie sie offenbar für richtig halten, nötig und sinnvoll. Aber die harte Wirtschaftspraxis auf diesem Gebiete lehrt uns, daß unsere deutschen Firmen bald in eine gnadenlose Abhängigkeit vom Ausland gelangen würden, falls es uns nicht gelingt, die noch bestehenden Wettbewerbsvorteile in Anlehnung an ausländische Vorbilder auszugleichen. Da die Datenverarbeitungstechnik eine Schlüsseltechnik ist, kann im übrigen keine Industrienation von Rang auf eigene umfassendere Entwicklungen auf diesem Gebiete verzichten. Allein schon aus diesem Grunde ist das öffentliche Interesse daran zu bejahen, daß die im eigentlichen Sinne nationale Industrie schrittweise mit eigenen Entwicklungen und Produktionen wettbewerbsfähig wird. Darin liegt wohl einer der Hinderungsgründe, warum es bisher selbst zwischen den europäischen Firmen noch zu keiner Kooperation auf dem zivilen Sektor gekommen ist. Es stellt sich immer mehr heraus, daß ein Industriestaat die Technologie der EDV beherrschen muß, wenn er seine wirtschaftliche Position nicht ernstlich gefährden will. Schon jetzt werden in zunehmendem Umfange Anlagegüter gefordert, die Konstruktionselemente der EDV enthalten. In wenigen Jahren werden Maschinen, Fabrikanlagen, Kraftwerke usw. überhaupt nur noch verkauft werden können, wenn sie durch EDV voll automatisiert sind. Industrien wie Nationen, die dieser Entwicklung nicht folgen, werden ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Im übrigen wissen wir, daß der Rückstand unserer Wissenschaft und Industrie auf dem Gebiete der Datenverarbeitung auch im Mangel an Wissenschaftlern auf diesem Gebiete begründet ist. Gerade deshalb haben wir uns ja in unserer wegweisenden Anfrage — Drucksache V/1330 — dafür ausgesprochen, daß künftig an den Hochschulen, Instituten und fortbildenden Fachschulen auch deutsches Datenverarbeitungsgerät zur Forschung und Ausbildung verwendet wird. Anlage 12 Ergänzende schriftliche Erklärung des Abgeordneten Röhner (SPD) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Der Haushaltsausschuß hatte seine diesjährigen Beratungen des Einzelplanes 10 unter anderem darauf abzustimmen, daß das Bundeskabinett durch Beschluß vom 19. 1. 1967 zur Behebung von Dekkungslücken Ausgabenkürzungen von effektiv 289 Millionen DM in Vorschlag gebracht hatte. Der Ausschuß hatte ferner zu berücksichtigen, daß die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung des Kreditfinanzierungsgesetzes im Einzelplan 10 Ausgabenerhöhungen von 200 Millionen DM vorsahen. Aufs erste betrachtet könnte man bei einer Aufrechnung dieser beiden Zahlen der Auffassung sein, daß sich im Gesamtvolumen und damit auch hinsichtlich der Effektivität des Ernährungshaushalts gegenüber dem Vorjahr nicht allzuviel geändert habe. Das trifft aber nicht nur nicht zu, in einzelnen Bereichen des Einzelplans 10 ist nahezu das Gegenteil der Fall. So haben sich z. B. — und damit verweise ich auf ein drittes Kriterium, das die Ausschußberatungen zum Einzelplan 10 mitbestimmte — die Ansätze für die Marktordnung in Kap. 10 03 gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. Gleichzeitig ist der Ansatz für den Grünen Plan 1967 gegenüber 1966 nach Abschluß der Beratungen entsprechend niedriger im Ansatz. Die Erhöhungen bei Kap. 10 03 sind dem Grunde nach zwangsläufig. Sie resultieren aus der Tatsache, daß in jetzt 23 Tagen der Gemeinsame Markt für die wichtigsten Agrarprodukte anläuft und daß die Bundesregierung deshalb vom 1. Juli 1967 ab auf Grund der EWG-Agrarfinanzierungsordnung Nr. 130 die in Brüssel beschlossenen Marktordnungen anteilig finanzieren muß. Die Kürzungen bei 10 02 — Grüner Plan — beruhen im wesentlichen darauf, daß infolge der allgemeinen Haushalts- und Finanzlage die Bundesregierung sich veranlaßt sah, aus diesem Bereich die Mehrausgaben für die europäischen Marktordnungen zu decken. Zu diesen Vorgängen möchte ich folgendes feststellen: 1. Die von der Bundesregierung mitzufinanzierenden Marktordnungsaufgaben der EWG erfordern in diesem und in den folgenden Haushaltsjahren zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushaltsplan, hier Einzelplan 10, ohne daß damit Mehreinnahmen für die deutsche Landwirtschaft verbunden wären. 2. Diese Mehrausgaben sind im Haushaltsjahr 1967 durch Verlagerungen innerhalb des Einzelplans 10 abgedeckt worden und verursachen damit zwangsläufig eine Reduzierung der bisher gewährten Förderungsmittel, insbesondere der Beihilfemittel. Das ist 1967 auch dann noch in etwa der Fall, wenn man die überwiegend als Darlehen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Kreditfinanzierungsgesetz berücksichtigt und wenn man ferner einsetzt, daß die Kürzung der Qualitätsprämie für 5472 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Milch durch die inzwischen beschlossene Trinkmilchpreiserhöhung und andere Maßnahmen ausgeglichen wird. 3. Die aus dem Einzelplan 10 aufgebrachten Kürzungen werden voll auf die Verpflichtungen der Bundesregierung für die gemeinsame EWG-Finanzierung angerechnet und entlasten in gleicher Weise den Einzelplan 60, in dem üblicherweise solche Ausgaben einzustellen wären. Warum weise ich auf diese Gegebenheiten besonders hin? Einmal, weil bekannt sein soll, daß auch die Landwirtschaft im Haushalt 1967 einen erheblichen Beitrag für die Stabilität unserer Wirtschaft, aber auch für das Zustandekommen des Gemeinsamen Marktes geleistet hat. Diese Kürzungen müssen diese Wirtschaftsgruppe .um so mehr treffen, als deren Übergangszeit in den Europäischen Markt um drei Jahre verkürzt wurde, die einem hart werdenden Wettbewerb mehr und mehr ausgesetzt ist, bei der sich die ersten Preiseinbußen abzuzeichnen beginnen. Wie hart in dieser Wirtschaftsgruppe um die Existenz gekämpft werden muß, wird auch daraus ersichtlich, daß in seinem Bereich in den letzten 15 Jahren Monat für Monat 6000 bis 8000 Arbeitsplätze aufgegeben wurden. Vor allem wollte ich auf diese Dinge hinweisen, weil es mir notwendig erscheint, daß aus den Erfahrungen des diesjährigen und des vorjährigen Haushalts einige Schlüsse für die Gestaltung der zukünftigen Einzelpläne gezogen werden. 1. Die seit langem geforderte langfristige Finanzplanung hat nach Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität ihre gesetzliche Grundlage gefunden. Bei der Konzeption der kommenden Haushalte wäre nun darauf zu achten, daß die langfristige Finanzplanung nicht nur der Hauswirtschaft des Bundes zugute kommt, sondern — wie es in § 10 des Stabilitätsgesetzes herausgestellt ist — auch der Wirtschaft eine bessere langfristige Übersicht und damit sorgfältigere Planung ermöglicht. 2. Die langfristige Finanzplanung wird — Herr Minister Höcherl hat in seiner Einbringungsrede am 16. März 1967 das Hohe Haus ausführlich darüber unterrichtet — eine Neuregelung bei den jährlichen Grünen Plänen nach sich ziehen. Eine diesbezügliche Revision müßte einerseits den Zusammenhang zwischen jeweiligem Grünen Bericht und den Folgemaßnahmen ermöglichen und dürfte andererseits eine Neugliederung des Einzelplanes 10 im Sinne der langfristigen Haushaltsplanung nicht verhindern. 3. Der Einzelklan 10 des Bundeshalts wird in Zukunft verstärkt nach Schwerpunkten auszurichten sein. Auf Einzelheiten kann und will ich im Rahmen dieser Aussprache nicht eingehen. Es scheint mir aber notwendig zu sein, daß dabei Berücksichtigung findet z. B. a) eine tragbare Regelung der Vertriebeneneingliederung. Der auslaufende Fünfjahresplan für die Eingliederung sollte so aufgefangen werden, daß die noch vorhandenen dringlichen Fälle abgewickelt werden und danach das Programm abgeschlossen werden kann. b) Die strukturellen Verbesserungen im Bereich der Betriebsstruktur sollten, um sinnvoll zu bleiben, auf die Schaffung dauerhafter lebensfähiger Existenzen ausgerichtet sein, gleichgültig, ob diese Existenzen in einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, Zuerwerbsbetrieb oder Nebenerwerbs-betrieb gefunden werden. c) Zweifellos werden zukünftige Haushalte auch die Fortführung und -den Ausbau der Investitionsbeihilfen beinhalten müssen. Die damit verbundene Hinführung der Landwirte zur Rechenhaftigkeit ist beizubehalten, jedoch sollte auf jedes überflüssige erschwerende Formularwesen verzichtet werden. d) Auch die zukünftigen Haushalte werden auf die Zinsverbilligung als Förderungsmaßnahme nicht verzichten können. Die Zinsverbilligung ist eine Maßnahme, die am besten dem Einzelbetrieb ohne eine Überlastung der Verwaltung in der Betriebsstruktur helfen kann. Zur Zeit wird in Schweden auf diesem Gebiet ein neues Programm eingeführt, das vor allem im Wege der Zinsverbilligung die Aufstockung und Rationalisierung der Betriebe gewährleisten soll. Zum immer wieder gehörten Argument, daß durch die Zinsverbilligung die langfristigen Verpflichtungen zu sehr anwachsen, möchte ich sagen, daß wir in Kürze den Punkt erreicht haben, wo die Rückzahlungen und die Neuzahlungen sich die Waage halten, ein weiteres Anwachsen der laufenden Verpflichtungen also nicht mehr eintreten wird. e) Vielleicht darf ich mir als letztes noch den Hinweis gestatten, daß bei den kommenden Haushalten Haushaltstitel eingeplant werden müssen, die bei den kommenden Gemeinschaftsfinanzierungen der EWG erforderlich sind, um deutscherseits vom EWG-Programm jeweils partizipieren zu können. Lassen Sie mich abschließend noch meiner Überzeugung Aus-druck verleihen, daß bei allen Härten, die der Haushalt 1967 aus den sattsam bekannten Gründen auch für die deutsche Landwirtschaft bringen mußte, durch die Veränderungen, die der Ausschuß gegenüber der Regierungsvorlage durchführte, mir wesentlich erscheinende Abmilderungen erreicht wurden. Ich denke hier u. a. an die Ansätze bei der Investitionsbeihilfe, der Zinsverbilligung, -dem Wirtschaftswegebau, aber auch an die Förderung der sozialen Maßnahmen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5473 Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordeten Saxowski (SPD) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Zur Diskussion des Einzelplans 10, dem Haushaltsplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, möchte ich ein altes Ersuchen meiner Fraktion in den Vordergrund stellen. Es handelt sich um das Anliegen, diesen Haushalt in seiner Aufgabenstellung sachgemäß zu ordnen. Wir verkennen nicht, daß bei dem vorliegenden Haushaltsentwurf diesem Wunsch bereits etwas entgegengekommen wurde, aber es muß festgestellt werden, daß die bisherige Form nicht befriedigen kann. Ziel dieser Vorstellungen meiner Parteifreunde ist es, den Tit. 10 02 transparent zu machen, um für jedermann optisch klar herauszustellen, für welche Zwecke und Maßnahmen die Finanzmasse verwandt wird. Wir fordern eine Untergliederung des Haushalts in der Form, daß einzeln aufgeführt werden: 1. Die einkommenswirksamen Subventionen, die durch die weitere Integration der EWG-Staaten immer mehr abgebaut werden und nur noch einen geringen Teil der Finanzmasse ausmachen. 2. a) Strukturmaßnahmen, die nur der bäuerlichen Bevölkerung zugute kommen und b) Strukturmaßnahmen, die sowohl der Landwirtschaft als auch den landeskulturellen Maßnahmen dienen. 3. Marktstrukturmittel, die ja nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den Verbraucher Vorteile bringen. 4. Die Sozialtitel. Dazu sei die Anmerkung gestattet, daß hierbei zu überlegen ist, ob sie nicht auf Grund ihres Charakters in den Sozialhaushalt übernommen werden könnten. Durch die fortschreitende Überleitung in den gemeinsamen Agrarmarkt wachsen die Ausgaben erheblich, die für den gemeinsamen Agrarfonds der EWG erbracht werden müssen. Wir treten deshalb dafür ein, daß diese Mittel gesondert aufgeführt werden sollten. Da es sich bei diesen Zahlungen nicht nur um Belastungen für den EWG- Agrarfonds handelt, könnten darüber hinaus auch alle anderen Zahlungen, die aus den anderen Einzelplänen für die EWG erbracht werden müssen, in einem gesonderten Einzelplan zusammengefügt werden. Ich halte dafür den Einzelplan 60 für besonders geeignet. Es ist dabei selbstverständlich, daß die Verwaltung der Titel weiterhin durch die heute dafür zuständigen Bundesministerien erfolgen muß. Außerdem möchte ich hier noch einmal die Notwendigkeit unterstreichen, daß aus haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Gründen vom Rückerstattungsverfahren zum Veranschlagungsverfahren übergewechselt werden muß, weil nur dies dem Prinzip einer klaren Haushaltsführung entspricht. Dafür muß sich unsere Regierung in Brüssel jetzt endlich energisch einsetzen. Wir behalten uns vor, eine entsprechende Entschließung bei der dritten Lesung des Haushalts einzubringen. Dieser nach Sachgebieten klar aufgegliederte Haushalt hat vor allem den unbedingten Vorteil, daß man deutlich unterscheiden kann zwischen Subventionen und allgemeinen Förderungsmitteln, die ja sowohl dem Erzeuger als auch dem Verbraucher Vorteile und Erleichterungen bringen. Ich glaube, daß man bei einer solchen Unterteilung klar erkennen wird, wie gering die eigentlichen Subventionen für die Landwirtschaft sind. Ich darf dabei in Erinnerung rufen, daß Minister Höcherl bei der Einbringung des „Grünen Berichts" am 15. März dieses Jahres eine neue funktionelle Ordnung des Einzelplans 10 in Aussicht gestellt hat. Wir hoffen, daß diese Planung schon im nächsten Jahr Wirklichkeit wird. Ich kann nicht auf alle Einzeltitel eingehen, die wir innerhalb der Koalition und in den Ausschüssen intensiv besprochen haben und über die wir zur Einigung gekommen sind. Aber gestatten Sie mir doch, auf einen Bereich hinzuweisen, den meine politischen Freunde als Schwerpunkt im Hinblick auf die. EWG-Agrarpolitik ansehen. Wir halten die Investitionsbeihilfen für den entscheidenden Schwerpunkt im Rahmen der Strukturpolitik, die die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe auf moderne Produktionsmethoden zum Ziele haben. Es ist uns gelungen, diesen Titel unter Einschluß der Mittel aus dem Investitionshaushalt auf rund 110 Millionen DM aufzustocken; hinzu kommen die Bindungsermächtigungen in Höhe von 30 Millionen DM. Diese Mittel sind besonders deshalb so wirksam, weil sie ja gezielt vergeben werden. Jedem Antrag liegt die Eigeninitiative und echte unternehmerische Entscheidung des Bauern zugrunde, der seinen Betrieb existenzsicher ausbauen und modernisieren will. Allerdings dürfen wir auch hier nicht die Schattenseiten verkennen. Der landwirtschaftliche Investor muß sich den größten Teil der Finanzmittel auf dem freien Kapitalmarkt beschaffen, er erhält lediglich 15 °/o der nachgewiesenen Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 30 000 DM; außerdem ist die Vergabe dieser Mittel an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Wir halten .das auch für richtig, denn die Öffentlichkeit muß erkennen können, wofür die Mittel verwendet werden. Wenn wir hier aber einmal ein einfaches Rechenexempel durchführen wollen, so bedeutet das, daß bei einer Investition in Höhe von 100 000 DM mindestens 85 000 DM am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen. Bei dem gegenwärtigen Zinsfuß von 5474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 rund 6 bis 7 % führt das allein zu einer jährlichen Zinsbelastung von 5000 bis 6000 DM. Hinzu kommen die erforderlichen Amortisationszahlungen. Diese hohe Belastung kann der Masse der landwirtschaftlichen Betriebe bei dem gegenwärtigen Einkommensniveau einfach nicht zugemutet werden, wenn nicht gleichzeitig die Zinsverbilligungsaktion fortgeführt wird. Wir halten dieses Instrument, wie es ja auch in anderen Bereichen, z. B. im Wohnungsbau, eingesetzt wird, für dringend erforderlich. Für die Landwirtschaft ist in der augenblicklichen Einkommenssituation eine effektive Zinsbelastung von höchstens 3 bis 4 % tragbar. Wir wissen, daß die Zinsbeihilfen immer wieder Gegenstand der Diskussion in den einzelnen Ausschüssen sind. Wr müssen uns jedoch darüber im klaren sein, daß wir im Bereich der Landwirtschaft die Investitionsbeihilfen und die Mittel für die Zinsverbilligung nicht voneinander trennen können. Und es ist auch erforderlich, daß wir uns auf diesem Gebiet den Konditionen der anderen EWG-Länder angleichen, um die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen für die Landwirtschaft zu beseitigen. Schließlich muß auch darauf hingewiesen werden, daß die Anreizung von Investitionen ja durchaus in die Landschaft der Konjunkturpolitik unserer neuen Bundesregierung hineinpaßt. Auf Grund der Erfordernisse der EWG sind in diesem Haushalt nur noch 325 Millionen DM als Milchsubventionen angesetzt worden, die im nächsten Haushalt fast ganz wegfallen. Das heißt, daß produktgebundene, einkommenswirksame Subventionen, die vor allem für die mittleren Betriebe nicht unerheblich waren, ab 1. April 1968 nicht mehr gezahlt werden. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob und inwieweit der empfohlene Milchpreis am Markt durchgesetzt werden kann; da kann auf die deutsche Landwirtschaft noch manche Überraschung zukommen. Es ist damit zu rechnen, daß bei dem enormen Milchangebot dieser Preis schwer zu halten sein wird, wenn nicht entsprechende produktionslenkende Maßnahmen eingeleitet werden. Doch für die Produktionsumlenkung, die, wie gesagt, dringend erforderlich ist, kommt dem Tit. 623, der mit rund 154 Millionen DM ausgewiesen ist, besonders für die Verbesserung der Molkereistruktur eine wesentliche Bedeutung zu. Nur das Umsetzen des Milchfetts in eine verstärkte Käseproduktion kann Erleichterung verschaffen und vor allem dafür sorgen, daß der Erzeuger einen angemessenen Preis erhält. Wir bitten daher die Bundesregierung, mit allen Mitteln die Verbesserung der Molkereistruktur voranzutreiben, denn nur durch leistungsstarke Molkereien werden wir in der Lage sein, von der Butterüberproduktion wegzukommen, die auch den Haushalt wesentlich belastet. Es ist auch zu überlegen, ob durch das Anbieten einer höherprozentigen Milch neue Marktchancen eröffnet werden können, die ebenfalls dazu geeignet sind, eine gewisse Erleichterung auf dem Milchmarkt zu bringen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollte dieses Anliegen einer eingehenden Prüfung unterziehen. Wir bitten die Bundesregierung, besonders darauf zu achten, daß die Mittel für die Verbesserung der Molkereistruktur restlos ausgeschöpft und nicht etwa anderen Zwecken zugeführt werden. Die Molkereistruktur ist nur ein Ausschnitt aus einem sehr viel umfassenderen Programm, zu dem' wir mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) im Bundestag die Initiative ergriffen haben. Soweit wir bisher feststellen konnten, werden unsere Anregungen mit ganz wenigen Ausnahmen von der gesamten deutschen Agrarwirtschaft gutgeheißen. Selbstverständlich geht es nicht darum, neben dem Handel und den Genossenschaften einen dritten Vermarktungsweg aufzubauen. Das wäre töricht und würde nur zu Fehlinvestitionen führen. Uns kommt es einzig und allein darauf an, die Selbsthilfe auf breiter Front zu fördern und die Voraussetzungen zu schaffen, daß die Landwirtschaft ihre Marktposition erhalten kann. Wir alle wissen, daß sich die Erzeugung von Qualitätsprodukten für den einzelnen Landwirt nicht auszahlt, weil dieser einzelne keine großhandelsfähigen Mengen anbieten kann. Wir alle kennen die schlechte Verhandlungsposition, in der sich ein einzelner Landwirt befindet, wenn er seine Produkte an einen großen Nachfrager im Handel und in der verarbeitenden Industrie absetzen will. Wir alle wissen, daß im Ausland bereits Erzeugergemeinschaften bestehen oder aufgebaut werden, die in der Lage sind, die Produkte, die der Markt verlangt, in großen geschlossenen Partien anzubieten. Aus diesen Tatsachen die naheliegenden Konsequenzen zu ziehen und eine für unsere Verhältnisse zugeschnittene Regelung zu entwikkeln, ist ein Gebot der praktischen Vernunft. Es ist völlig unverständlich, daß dieser Gedanke von der Bonner Verwaltung jahrelang hingehalten worden ist. Das Marktstruktur- oder besser gesagt: das Marktanpassungsgesetz muß unter allen Umständen noch in diesem Jahr verabschiedet werden; die Voraussetzungen dafür scheinen mir gegeben zu sein. Wir haben bereits im Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages deutlich gesagt, daß es uns — der SPD — nicht um das Erstgeburtsrecht geht. Wir sind bereit, da Brücken zu bauen. Mit dem Gesetz allein ist ,es aber noch nicht getan. Wenn wir Erfolg haben wollen, werden wir einen wesentlichen Teil des Agraretats auf die Verbesserung der Marktstruktur abstellen müssen. Das Marktanpassungsgesetz ist der Kristallisationspunkt einer Agrarpolitik, die zum Ziel hat, die Marktpositionen in der Landwirtschaft zu erhalten und auszubauen und ihr in der Wirtschaftsgemeinschaft Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5475 die gleichen Chancen zu geben, wie sie ihren Konkurrenten längst gewährt werden. Damit dienen wir gleichzeitig dem Interesse der Verbraucher, denn wir wissen aus Erfahrung, was es die Hausfrauen kostet, wenn das Angebot bei der einen oder anderen Ware allein oder zu einem überwiegenden Teil vom Ausland beherrscht wird. Doch alle diese Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur und zur Marktanpassung haben nur Sinn, wenn sie durch Fortführung der Maßnahmen zur Fortführung der Flurbereinigung — Tit. 572 —, zur Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe — Tit. 573 — und zum Ausbau der Wirtschaftswege — Tit. 574 — unterstützt werden. Bei der angespannten Haushaltslage ist den beschleunigten Flurbereinigungsverfahren und der Althofsanierung zunächst der Vorrang zu geben, um damit in kurzer Zeit eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Zum Epl. 10 möchte ich allgemein darauf hinweisen, daß eine Aufgliederung nach „Grüner Plan" und „Anpassungshilfen" sicher nicht mehr zweckmäßig ist, da diese Unterscheidung für die Haushaltsführung heute überhaupt keine Bedeutung mehr hat. Auf diese Unterscheidung sollte im Rahmen der geplanten Neugliederung dann auch verzichtet werden. Wenn wir diesen Agrarhaushalt im volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang sehen —, denn die deutsche Landwirtschaft verschließt sich nicht den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen —, so müssen wir feststellen, daß er in großen Teilen einen echten Investitionshaushalt darstellt, so daß er in seiner Zielsetzung durchaus der augenblicklichen Konjunkturpolitik der Bundesregierung entspricht. Wir begrüßen es, daß die aus der Haushaltssituation bedingten Kürzungen, die im einzelnen durchaus fühlbar sind, im großen und ganzen in vertretbarem Rahmen gehalten werden konnten. Durch Zuführung von Mitteln aus dem „Investitionshaushalt" konnten die befürchteten Wirkungen zum großen Teil aufgefangen werden. Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Vor einigen Wochen haben wir in diesem Hause eine Agrardebatte anläßlich des Grünen Berichts 1967 gehabt. Man hätte in dieser Haushaltsdebatte auf die Erörterungen agrarpolitischer Probleme verzichten können, wenn nicht in der Zwischenzeit neue Fakten geschaffen worden wären und besonders schwierige Fragen vor der Tür ständen. Ich möchte daher zu drei Punkten einige Bernerkungen machen. Am 1. Juni ist im Ministerrat die Entscheidung über die neuen Marktordnungen für Getreide, Schweinefleisch, Eier 'und Geflügelfleisch gefallen. Wir begrüßen diese Einigung. Wir halten jede Verzögerung des Gemeinsamen Marktes im Interesse der deutschen Landwirtschaft für schädlich. Ich habe mich nur gewundert, daß es immer noch so naive Leute gibt, die ein Hinausschieben der Preisangleichung für möglich hielten. Aber ich habe mich auch gewundert, daß es Leute gibt, die in schwärmerischer Begeisterung die Beschlüsse von Brüssel kommentieren. Das zeugt von Unwissenheit. Damit sich in diesem Hause und in der Öffentlichkeit keine falschen Vorstellungen einschleichen, möchte ich etwas Wasser in den europäischen Wein gießen. Die am 1. Juli beginnende Phase des freien Warenverkehrs bei den genannten Produkten bedeutet weder den Fortfall aller Handelshemmnisse noch die Harmonisierung des Wettbewerbs. Als Beispiel dafür will ich Ihnen sagen, daß nach wie vor unterschiedliche Frachten gegeben sind. Die phytosanitären und viehseuchenrechtlichen Bestimmungen sind noch recht unterschiedlich. Die Steuern und die Kapitaldienste sind auch noch nicht harmonisiert, ganz zu schweigen von den Beihilfen. Die dafür in den Verordnungen gefundene allgemeine Formel macht auf einige unserer Partner überhaupt keinen Eindruck. Die Hoffnung, man würde sich in der ganzen EWG der gleichen Farben und Muster bedienen, ist enttäuscht worden. Es war doch kein Geheimnis mehr, daß z. B. Italien die Getreidemarktordnung überhaupt ignoriert hat und daß die gemeinsamen Bestimmungen in Frankreich und Belgien völlig anders ausgelegt worden sind als in der Bundesrepublik und in Holland. Bei der Getreidepreisentscheidung im Jahre 1964 gingen zumindest die Franzosen und die Italiener davon aus, daß sie ihr System behalten könnten. Wäre das nicht der Fall gewesen, wären die gemeinsamen Getreidepreise auf einem anderen, d. h. auf einem höheren Niveau festgesetzt worden. Das ist absolut sicher. Doch dies nur nebenbei. Die französische Taktik in Brüssel war sehr erfolgreich. Es ist für mich eine große Enttäuschung, daß eine zentrale Steuerung der Getreidepolitik in der EWG nicht erreicht worden ist, die meines Erachtens allein geeignet wäre, einen wirklich gemeinsamen Markt herzustellen. Nicht einmal der EWG-Kommission sind besondere Weisungsrechte eingeräumt worden. Das kann man nur bedauern. Edgar Faure rieb sich nach den Verhandlungen die Hände. Er war sehr zufrieden, daß die nationalen Zuständigkeiten wenig Einschränkung erfahren haben. Sie werden verstehen, daß ich mich über den Gang der Verhandlungen in Brüssel laufend über mehrere Quellen informiert habe. Daraus muß man 5476 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 den Eindruck gewinnen, daß die deutsche Delegation sich nicht entscheidend gegenüber den Wünschen Frankreichs und Italiens zur Wehr gesetzt hat. Mir scheint, daß wir mit unseren guten Pfunden nicht genügend gewuchert haben. Meine Sorge ist, daß diese Entwicklung nicht nur politische, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen zeitigen wird, auf die ich schon heute die Bundesregierung mit allem Ernst aufmerksam machen möchte. Mit dem im französischen System verankerten Andienungszwang und der Regie des Marktamtes wird auf die Preise und Erzeugererlöse ein ganz entscheidender Einfluß ausgeübt. Aus Zeitmangel kann ich das nicht vertiefen, auch nicht das Problem der produktgebundenen Abgaben im Handel mit Getreide. Schon in meiner Rede vor 3 Monaten hier an dieser Stelle habe ich für den Ernährungsausschuß um ausführliche Informationen darüber gebeten. Dazu ist es nicht gekommen. Das erweckt den Anschein, daß man in den Amtsstuben nur wenig oder kaum Kenntnisse über die Situation in unseren Partnerländern hat. In der folgenden Antwort wird das alles sicher in Abrede gestellt werden, aber in Antwort darauf darf ich gleich jetzt erwidern, daß die Änderung der Zulassungsregeln in Frankreich praktisch das System nicht ändert und die Fragen der produktgebundenen Abgaben mit der Steuerpolitik überhaupt nicht zu tun haben. Über die Ausnahmeregelungen insbesondere zugunsten Italiens möchte ich mich nicht verbreiten. Ich habe nur berechtigte Zweifel, ob sie der Gemeinschaft dienlich sind. Jedenfalls ist die Sorge nicht von der Hand zu weisen, daß das französische Verfahren auch anderswo Schule machen wird. Wir werden erleben, daß in ganz kurzer Zeit auch bei uns Überlegungen ähnlicher Art angestellt werden, vielleicht auch angestellt werden müssen, z. B. produktgebundene Angaben als Mittel der Finanzierung für verschiedene Zwecke einzuführen. Ich bin sicher, die Verwirrung in der Gemeinschaft wird riesengroß. Anstatt eines Gemeinsamen Marktes steuern wir einem Agrarmarkt der 6 Vaterländer zu. Diesen Anfängen hätte die deutsche Delegation besser wehren müssen. Nun, es sind noch eine Reihe von Ausführungsbestimmungen zu beraten. Ich hoffe, daß zumindestens dabei die Wettbewerbsfragen nicht aus dem Auge verloren werden, nachdem selbst in Braunschweig von höchster Stelle anerkannt worden ist, daß die Harmonisierung der Kosten in der Gemeinschaft und der Abbau der Wettbewerbsverzerrungen in den nächsten Jahren zu gerechten Preisen führen sollen. Einerseits ist das die Erkenntnis, daß die Agrarpolitik dieser Aufgabe bisher nicht gerecht geworden ist, andererseits die Aufforderung, daß damit jetzt endlich erst zu machen ist. An sich hätte man sich diesen Problemen von Anfang an, d. h. seit 1962, widmen müssen. Wir können doch nur dafür sorgen, daß es zu einem echten Leistungswettbewerb kommt. Wenn sich aber herausstellen sollte, daß unter der Flagge einer gemeinsamen Agrarpolitik ein Verdrängungswettbewerb der einen Landwirtschaft gegen die andere organisiert wird — und das ist nach diesen Beschlüssen zu befürchten —, werden unsere Bauern jenen die Schuld geben, die diese Gefahr nicht rechtzeitig erkannt und abgewendet haben. Und was jetzt in vordringlicher Weise in der Bundesrepublik getan werden muß, darüber habe ich in meiner Rede Mitte März gesprochen und mein Kollege Seither hat in seiner ersten Stellungnahme zu den Brüsseler Beschlüssen vom 1. Juni dies noch einmal präzisiert. Ich komme zum zweiten Punkt, auf das äußerst schwierige Kapitel der Milch- und Milchfettpolitik. Sehenden Auges schlittern wir in Bälde in eine katastrophenähnliche Situation hinein, vor der uns nur noch ein Wunder bewahren kann. Der Bundesminister wird unruhige Tage und Monate haben. Die Sünden dieser Entwicklung liegen teils jahrelang zurück. Aber zur Beichte ist es erst vor wenigen Tagen gekommen. Dabei hat man zwar Besserung gelobt, aber aus alter Erfahrung wollen wir erst einmal abwarten, ehe wir Absolution erteilen. Tatbestand ist, daß wir nicht nur eine steigende Produktion und steigende Anlieferungen an die Molkereien haben, sondern daß der Absatz bei fast allen Produkten stagniert und die Butterberge ständig größer werden und eine einmalige Höhe erreichen. Zugestanden: Butterberge haben wir auch anderswo, das ist fast ein EWG-Problem. Frage ist, wohin mit den Buttermengen. Der Weltmarkt ist zur Zeit total verstopft, die einzige Lösung ist, den Butterverbrauch zu steigern oder durch Maßnahme zur Einwirkung auf die Produktion zu einer Normalisierung zu gelangen. Dabei denken viele an die Umstellung von der Milch auf die Fleischerzeugung, aber nachdem unsere Erzeuger mit der Preisentwicklung in den letzten Monaten so schlechte Erfahrungen gesammelt haben, dürfte auch dieser Ratschlag sehr fraglich sein. Wir haben seit Monaten die niedrigsten Rindererzeugerpreise in der EWG. Was wir bei der Festsetzung der Orientierungspreise versäumt haben, das wird an anderer Stelle sehr teuer zu bezahlen sein. Aus den Zeitungen haben wir erfahren, daß die Verbilligungsaktion für Butter fortgeführt werden soll. Einverstanden! Dann war auch noch von einem Kochfettplan die Rede. Wie steht es eigentlich damit? Aber eines möchte ich schon sagen, daß mit diesen beiden Aktionen dem Butterproblem nicht beizukommen ist, und die uns angepriesene Geduld ist völlig fehl am Platze. Wir haben keinen Platz für Spekulation auf das Wunder. Den lieben Gott sollten wir auch aus der Sache heraushalten. Auf der anderen Seite haben wir gegenwärtig einen Erzeugerrichtpreis von 38,5 Pf, ab 1968 einen solchen von 39,3 Pf ab Hof in der EWG vereinbart. Es ist bekannt, daß trotz Warnungen der EWG-Kommission der Ministerrat einstimmig diesen Forderungen Italiens und Belgiens zugestimmt hat. Sie Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5477 erinnern sich, ich habe damals von einer Fata Morgana gesprochen. In dieser fast ausweglosen Situation schrieb der Bundesminister einen Brief an den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes. Darin trifft er die Feststellung, daß der EWG-Erzeugerrichtpreis nur unter den größten Anstrengungen im Markt zu erreichen, wenn nicht überhaupt in Frage gestellt sein wird. Schon jetzt versichern die Fachleute, daß der Richtpreis von 38,5 Pf im laufenden Wirtschaftsjahr um 1 Pf unterschritten werden dürfte. Es wächst die Erkenntnis, daß die absoluten Beziehungen zwischen den Schwellenpreisen und den Marktpreisen nicht gegeben sind, wenn die Produktion gewisse Grenzen überschreitet. Auch durch die von uns allen gutgeheißene Anhebung des Trinkmilchpreises von 2 Pf je kg wird das Ziel der 38,5 Pf nicht erreicht werden. In dem besagten Brief werden Maßnahmen vorgetragen, die meine Freunde und ich schon jahrelang propagieren. Das haben wir uns schon an, den Schuhsohlen abgelaufen. Der Brief endet mit einem Appell an den Deutschen Bauernverband, die Milchpolitik der Bundesregierung zu unterstützen, insbesondere den Gedanken der Konzentration der Milcherzeugung. Ich hätte es für besser gehalten, der Brief wäre nicht geschrieben worden, um der Bundesregierung das Hohngelächter der Agrarpresse zu ersparen. Denn woran muß sich jeder Eingeweihte erinnern? Die SPD brachte Anfang Oktober 1966 eine sehr detaillierte Kleine Anfrage über die Milchpolitik in der Bundesrepublik nach den Brüsseler Beschlüssen ein. Die Antworten waren entweder nichtssagend oder unzureichend. Die in einer Frage angedeutete Fragwürdigkeit der Realisierung der 39,3 Pf Richtpreis wurde leichtsinnigerweise beiseite geschoben und erklärt, daß dieser Preis zu erreichen sei. In unzähligen Versammlungen, und das insbesondere vor den Wahlen, wurde dieser Standpunkt von höchster Stelle aus bis in die neueste Zeit hinein immer wieder untermauert. Die Fachwelt allerdings hat diese Meinung nie anerkannt, und ich wußte, daß die Stunde der Wahrheit auch hier kommen mußte. Jetzt ist es soweit. Nun, inzwischen sind wir in der Koalition, aber das kann und darf mich nicht daran hindern, diese Tatbestände hier in aller Offenheit anzusprechen. Es war doch jahrelang inopportun, über die Fakten in der Milchpolitik zu reden und Fragen zu stellen. Erstmalig hat vor wenigen Wochen ein Mitarbeiter des Bundesministeriums in Kiel endlich einmal das gesagt, was zu sagen notwendig war, denn die Schwierigkeiten, mit denen wir es in Bälde zu tun haben werden, sind nicht vorübergehender Art. Es kann nicht meine Aufgabe sein, hier ein Konzept in allen Einzelheiten zu entwickeln. Es gibt Vorschläge genug, sie liegen auf der Straße; man muß sich nur bücken, sie auflesen, prüfen und bei Eignung in die Tat umsetzen. Nur wenige Sätze noch zum Teilkomplex der Verbesserung der Molkereistruktur. Ein alter Bekannter von uns soll jetzt den Karren aus dem Dreck ziehen. Man ist stolz auf die im Haushalt vorgesehenen 121 Millionen DM zur Molkereistrukturverbesserung. Aber schon in den Erläuterungen des Titels ist zu lesen, daß hier auch andere Absichten vorliegen, und das findet in vielen mündlichen Erklärungen auch noch seine Bestätigung. Wir müssen also Zweifel an der Ernsthaftigkeit haben, die Molkereistruktur entscheidend zu verbessern. Ist es nicht enttäuschend für uns, wenn die seit Monaten fertiggestellten Richtlinien immer noch nicht herausgegeben sind? Die Bundesregierung möge zur Kenntnis nehmen, daß wir das umgehend wünschen! Ich möchte abschließend zu diesem Punkt nur die Bitte an die Bundesregierung richten, bei der Lösung der milchwirtschaftlichen Probleme sich nicht auf die EWG zu verlassen; ebenso nicht auf Weltwunder. Der Bundesregierung stehen zwei Forschungsanstalten für Milch zur Beratung zur Verfügung, und die Milchwirtschaft selber wird gerne bereit sein, an der Lösung der Probleme mitzuarbeiten. Es kommt nur darauf an, daß in Kürze was geschieht. Der letzte und dritte Punkt berührt die Frage der Getreidepreisausgleichszahlungen. Das wurde am 15. Dezember 1964 beschlossen. Im ersten Jahr soll die Bundesrepublik 560 Millionen DM aus EWG-Mitteln erhalten. Die deutsche Delegation hat das Thema jetzt in Brüssel angesprochen. In diesem Zusammenhang verdient sie Anerkennung, sich um die Einführung des Veranschlagungsprinzips im EWG-Haushalt bemüht zu haben. Aber wenn die Bundesregierung damit ernst machen will — und ich meine, sie sollte es —, dann wird sich der Finanzminister selbst um diese Dinge bemühen müssen. Ein solch hochwichtiges und aktuelles Problem kann man nicht mit der linken Hand erledigen. Aber zurück zum Getreidepreisausgleich. Es scheint mir völlig gleichgültig zu sein, in welchen Monaten die EWG-Zahlungen eingehen oder verrechnet werden. Die Bundesregierung kommt nicht umhin, diese Mittel im ersten Halbjahr 1968 bereitzustellen. Über die Art der Verwendung dieser Mittel jetzt zu reden, scheint mir nicht der Ort zu sein. Wir haben im Herbst genügend Zeit dafür. Auch hat meine Fraktion noch keine Entscheidung getroffen. Ich möchte ,der Bundesregierung nur folgenden Rat geben: Da es hier darum geht, effektive Einkommenseinbußen auszugleichen, dürfte es ratsam sein, einen sehr realistischen Vorschlag auszuarbeiten und sich nicht von Schlagworten irritieren zu lassen. In diesen drei Punkten habe ich kritische Anmerkungen machen müssen, nicht etwa aus lauter Freude am Kritisieren, sondern deshalb, weil meine Freunde und ich auch im Bereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5478 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Mitverantwortung tragen sollen und auch wollen. Bitte nehmen Sie es ernst, was wir sagen! Nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter! Wir haben den Eindruck gehabt, daß mit der Erklärung der Bundesregierung anläßlich der Vorlage des Grünen Berichts neue Gleise in der deutschen Agrarpolitik gelegt worden sind. Wir haben das begrüßt und durch die Vorlage eines EWG-Aktionsprogramms sogar noch ergänzt. Wir aber warten noch darauf, daß jetzt auch die Weichen gestellt werden. Anlage 15 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Schanzenbach (SPD) zu Punkt II, 24 der Tagesordnung. Da wir in diesem Hause noch vor den Parlamentsferien an Hand des Jugendberichts eine große Jugenddebatte haben werden, will ich zu diesen Fragen bei der Etatberatung nicht Stellung nehmen. Doch zu den Fragen der Familienpolitik möchte ich einige Bemerkungen machen, In diesem Haus bejahen alle Abgeordneten den ideellen und gesellschaftspolitischen Wert der Familie. Es gibt auch keinen Streit darüber, daß den Familien öffentliche Hilfen zuteil werden sollen, damit sie ihre Aufgaben, insbesondere ihre Erziehungsaufgabe, erfüllen können. Aber Art und Umfang der Hilfe ist umstritten. Während in der Vergangenheit die Familie — als es sich noch um die Großfamilie handelte — sich selbst helfen konnte und dies auch tun mußte, haben sich die äußeren Verhältnisse der Familienstruktur so verändert, daß die Familie heute in dieser modernen Industriegesellschaft von außen ergänzt werden muß, wenn sie noch Lebens- und Erziehungsgemeinschaft bleiben soll. Und auch das ist etwas, was wir in diesem Haus alle wollen. Die von freien Verbänden und Kirchen geleisteten Hilfen können niemals ausreichen, der Familie die Grundlage zu bieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Der Staat hat im Grundgesetz den Schutz der Familie übernommen. Einiges ist getan worden. Es ist aber unzureichend. Nachdem wir seit Jahren ein Ministerium für Familie und Jugend haben, also einen Minister, der sich nur mit diesen Fragen zu befassen hat, hätte die Weiterentwicklung der Familienpolitik eine positivere sein können. Der Minister hat nun in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit einiges über die Reform des Familienlastenausgleichs verlauten lassen. Reden oder Artikel bedeuten nicht viel. Wir möchten gerne wissen, welche Vorstellungen der Minister und die Regierung über die zukünftige Familienpolitik haben. Es darf dabei nicht nur um den Familienlastenausgleich gehen — so wichtig diese materielle Frage auch ist — die Probleme der Wohnung, der Ausbildung, der Gesundheit, der Erholungsfürsorge, der Erziehung und Ausbildung auf Ehe und Familie hin, der Familienplanung, der sozialen Hilfen für Familien, der familienergänzenden Einrichtungen usw., gehören ebenso behandelt wie die finanziellen Fragen. Ich habe stets den Eindruck, daß der Minister, wenn er von Familienpolitik spricht, überwiegend an die kinderreiche Familie denkt. Schwerpunkte müssen aber sein: die junge Familie, die kinderreiche Familie, die Familie unserer alten Menschen. Die SPD hat im Godesberger Programm und auf dem Parteitag in Karlsruhe 1964 ihre Vorstellungen über die Familienpolitik entwickelt. Sie geht davon aus, daß die Familie als natürliche und sittliche Lebensgemeinschaft ihre Aufgaben in der Gesellschaft voll erfüllen kann. Zur Förderung und Festigung der Familie hält sie für nötig u. a.: Hilfen zur Familiengründung, Neuordnung des Familienlastenausgleichs —, Ziel sollte sein, alle Kinder gleichzustellen —, familiengerechte soziale Sicherung, familiengerechte Wohnungen, Unterstützung der Familie bei den Erziehungsaufgaben, Gesundheitsvorsorge, Hilfe für die älteren Mitbürger. Um eine weitere Grundlage für die notwendigen familienpolitischen Maßnahmen zu haben, ist von der Bundesregierung ein Bericht über die Situation der Familie angefordert. Er ist seit Herbst 1966 überfällig. Es ist an der Zeit, daß der Familienminister die familienpolitische Konzeption der Regierung dem Parlament zur Kenntnis bringt. Wir hoffen, daß die Regierung zu einer sinnvollen, unserer Zeit gerecht werdenden Familienpolitik bereit ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 7. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Exner (Drucksache V/1818 Fragen 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmer öffentlich- rechtlicher Dienstherren durch die Heranziehung zum Grundwehrdienst bei ihrer späteren Anstellung als Beamte insofern gegenüber allen Personen, die zum Grundwehrdienst nicht herangezogen weiden, eine Benachteiligung erfahren, als ihnen die Zeit des Wehrdienstes weder auf den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst noch auf die ersatzweise zu leistende sechsjährige Dienstzeit im Angestelltenverhältnis angerechnet wird? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Benachteiligung von Bundesbürgern, wie sie in Frage 21 aufgezeigt ist, kiinftigauszuschließen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5479 Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Ableistung des Wehrdienstes eine Verzögerung in der Laufbahn der jungen Beamten eintritt, weil nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz der Wehrdienst auf den Vorbereitungsdienst und auch auf die teilweise als Voraussetzung für die Zulassung für die Beamtenlaufbahn vorgeschriebene mehrjährige Dienstzeit im Angestelltenverhältnis nicht angerechnet wird. An dieser Nicht-Anrechnung soll, um eine gute Berufsausbildung zu sichern, auch künftig festgehalten werden. Die zur Zeit bestehenden Härten ließen sich jedoch beseitigen oder mildern, wenn die Anstellung — d. i. die erste Verleihung eines Amtes — nach Erwerb der Befähigung für die Laufbahn zu dem Zeitpunkt vorgenommen würde, zu dem der Beamte ohne den Wehrdienst hätte angestellt werden können. Die Bundesregierung hat dem Hohen Haus eine entsprechende Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes empfohlen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen als Drucksache V/1397 vor. Die Beratungen in den Bundestags-Ausschüssen sind — bis auf die noch ausstehende Zustimmung des Haushaltsausschusses — abgeschlossen. Im Interesse der betroffenen Wehrpflichtigen ist zu wünschen, daß das Gesetz noch vor den Sommerferien verabschiedet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der FDP.)





    (Heiterkeit in der Mitte)


    (Zurufe von der FDP.)


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich könnte Sie, Herr Kollege Haas, genauso gut fragen, ob Sie Ballettunterricht genommen haben.

    (Heiterkeit.)

    Denn das, was Sie hier praktiziert haben, war eine großartige tänzerische Leistung.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Sie läßt viel weniger auf juristische Subtilität als auf eine große Beweglichkeit schließen, die allerdings eine große Vehemenz mit Stabilität verbindet, da sie die Fähigkeit zeigt, sich immer am gleichen Platz um die eigene Achse zu drehen.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nach diesen einleitenden Bemerkungen, die sozusagen der Schlagaustausch zwischen Altphilologie und Jurisprudenz waren, darf ich einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen machen. Sie haben sich zunächst einmal in den Zahlen getäuscht. Der Haushalt 1966 schließt nicht mit 68,9 Milliarden DM ab, sondern er schließt ab mit 69,9 Milliarden DM, womit sich die Prozentsätze verschieben.

    (Abg. Dr. Haas: Sie haben nicht zugehört!)

    — Ich weiß, Sie konnten nicht in der gleichen Zeit auch noch Mathematikunterricht nehmen.

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der FDP.)

    Ich erwähne aber diese eine Milliarde nicht, um wegen einer Milliarde mehr oder weniger, so ernst man sie nehmen muß, recht zu haben, sondern weil diese eine Milliarde, die zum Haushalt 1966 noch
    hinzugekommen ist, eine Konsequenz eines Abkommens war, das von meinem Vorgänger approbiert worden ist, eines Abkommens, von dem Sie aus gutem Grund gesagt haben: pacta sunt servanda, es muß nun halt einmal bedient werden. Jedermann weiß, und in der deutschen und auch in der ausländischen Publizistik habe ich das zu spüren bekommen, daß ich mich sehr deutlich dafür ausgesprochen habe, mit dem System der Devisenausgleichszahlungen in der geforderten Höhe Schluß zu machen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    weil diese aus Haushaltsmitteln jedenfalls nach Abschluß der laufenden Abkommen nicht mehr bewältigt werden können.
    Ich darf Ihnen auch sagen, daß — so unvollendet meine Vorbildung dafür auch sein mag — unter meiner Federführung als Finanzminister kein solches Abkommen geschlossen werden wird, wie es leider abgeschlossen worden ist.

    (Zuruf von der FDP: Von wem denn?)

    — Ich sage nur das eine — wenn Sie die Wiederholung hören wollen, bin ich gern dazu bereit —, nämlich daß unter meiner Federführung als Finanzminister kein solches Abkommen mehr abgeschlossen werden wird, wie es unter anderer Federführung leider abgeschlossen worden ist. Ich rede ja jetzt als Finanzminister.

    (Zurufe von der FDP: Ballett!)

    — Nein, das sind ganz harte Aussagen. (Weitere Zurufe von der FDP.)

    — Ich weiß, für Sie ist auch „Ballett" eine harte Aussage; das ist durchaus möglich.
    Sie haben einige weitere Probleme angeschnitten, z. B. den außerordentlichen Haushalt, der von 540 Millionen auf 1 Milliarde DM erhöht worden sei und der zum Schluß — einschließlich Investitionshaushalt — auf über 8 Milliarden DM gestiegen sei. Sie haben im Zusammenhang damit eine Reihe von Fragen gestellt, und zwar zu Einsparungen und Steuererhöhungen; ich komme darauf noch kurz zu sprechen. Ich darf jedenfalls eines feststellen, daß nämlich die konjunkturelle Entwicklung in der zweiten Hälfte des letzten Jahres weitgehend falsch eingeschätzt worden ist und daß deshalb auch die finanzpolitischen Konsequenzen aus der konjunkturellen Entwicklung nicht erkannt und gezogen worden sind. Die Fehleinschätzungen hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens stammen nicht von mir, Herr Kollege Haas, sie stammen auch nicht vom Kollegen Schmücker, sondern die ersten groben Fehleinschätzungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Bundesfinanzen im Haushaltsjahr 1967 gehen auf die fünfjährige Periode der Führung des Finanzministeriums durch einen prominenten Vertreter Ihrer Partei zurück, für den ich sachlichen Respekt und große menschliche Zuneigung empfinde.

    (Hört! Hört! bei der SDP. — Zurufe von der FDP. — Abg. Zoglmann meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Zoglmann, ich habe nicht die Absicht, mir jetzt, nachdem ich mir eine Reihe von



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Dingen in aller Ruhe angehört habe, das, was ich zu antworten habe, durch Fragen und Antworten zerlegen zu lassen. Ich werde es am Schluß dann zusammenfassen.

    (Abg. Zoglmann: Welche personellen Konsequenzen ziehen Sie dann in Ihrem Hause aus den Feststellungen, die Sie eben getroffen haben? — Abg. Gewandt: Eine ist ja schon gezogen; wir haben einen neuen Finanzminister! — Heiterkeit.)

    Es hat keinen Sinn, Verantwortung abwälzen zu wollen. Hier muß sich der Leiter des Hauses dafür stellen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich sage auch in Kenntnis des Briefwechsels und der Aktennotizen: Sie, lieber Kollege Zoglmann, würden diese Frage nicht wiederholen, wenn die Antwort in Form der Verlesung der Briefe und Aktennotizen von meiner Seite aus gegeben werden würde.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich darf aber, Herr. Kollege Haas, ohne hier in einen Stil polemischer Fragestellung und Antwortgebung verfallen zu wollen, auf das Volumen dieses Haushalts und den Anteil des außerordentlichen Haushalts zu sprechen kommen. Gestern ist auch von der Opposition die Frage gestellt worden, ob es denn nicht besser gewesen wäre, Einsparungen vorzunehmen, die Mittel für stärkere Investitionen aus Einsparungen zu gewinnen, statt einen Eventualhaushalt aus Geldmarktmitteln bereitzustellen. Diese Frage ist gestern von dem Kollegen Genscher — vielleicht auch noch von einem anderen Redner — gestellt worden. Ich bin kein Bibliothekar, der eigene und fremde Reden in der Vollzähligkeit sammelt — und auch liest —, wie es erfreulicherweise durch Sie, Kollege Haas, bei meinen Reden geschieht.

    (Lachen und Zurufe von der FDP.)

    Sie sind für mich ein gutes Dokumentationszentrum geworden.

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf mir trotzdem erlauben zu sagen, daß ich beim Wirtschaftstag der CDU vor den Bundestagswahlen 1965 in stark kritisierten Ausführungen darauf hingewiesen habe, daß Restriktionsmaßnahmen der Bundesbank, wenn sie nach Länge und Härte überzogen sind, langfristige Auswirkungen haben werden, die nurmehr schwer unter Kontrolle zu bringen sind.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Ich habe davon nichts zurückzunehmen. Ich beschuldige damit nicht die Bundesbank. Ganz im Gegenteil. Warum hat die Bundesbank diese Maßnahmen ergriffen? Die Bundesbank hat diese Maßnahmen ergriffen, weil die Überlastung der Wirtschaft mit Kosten — wobei die Schuld niemals auf einer Seite zu suchen ist —, die Überbürdung der öffentlichen Haushalte mit ständig wachsenden Finanzierungsaufgaben dazu gezwungen haben, die Bremse an einer Stelle anzusetzen, deren Wirkung zunächst nur bei der Privatwirtschaft liegen konnte, aber mit dem
    Ergebnis, daß über rückläufiges Wachstum, rückläufige Gewinne und Erträge zwangsläufig auch Steuereingänge rückläufig werden mußten. Damit wurde auf dem Umwege über Geld- und Kreditmaßnahmen der Bundesbank und rückläufige Entwicklungen bei der Privatwirtschaft auch die öffentliche Hand betroffen. Das war doch der Zyklus, dessen Auswirkungen wir in der zweiten Hälfte des letzten Jahres zu spüren bekommen haben.
    Lassen Sie mich zu der Größe des außerordentlichen Haushalts noch folgendes sagen. Ich habe mehrmals gesagt — das ist Ihnen sicher bei der Lektüre nicht entgangen —, daß die von der alten Bundesregierung eingeleiteten, von dieser Bundesregierung in ihren Kabinettsbeschlüssen vom 19. Januar erweiterten und durch diesen kommenden Haushalt abzuschließenden Deckungsmaßnahmen eine Deckungslücke von insgesamt 10,7 Milliarden DM zu schließen hatten. Von dieser Deckungslücke sind etwa 7,5 Milliarden DM durch Einsparung oder bzw. und durch Nichterbringung von Barleistungen geschlossen worden, etwa 3 Milliarden DM durch Steuererhöhungen bzw. durch Beseitigung steuerlicher Privilegien einschließlich der Verkürzung von Zahlungsfristen bei Verbrauchssteuern und Zöllen. So kommen die 10,7 Milliarden DM bei der Schließung der Deckungslücke zustande.
    Man kann nicht von einem Defizit im Haushalt 1967 sprechen, Herr Kollege Haas. Sie werden sicherlich noch in Verfolgung meiner Reden darauf kommen, daß man bei der Rechnungslegung von einem Defizit spricht, daß man bei der Planung von einer Deckungslücke spricht und daß man hier nicht von einer Deckungslücke oder von einem Defizit sprechen kann, weil die Finanzierung eines modernen Haushalts sowohl durch ordentliche wie durch außerordentliche Einnahmen gleichermaßen gewährleistet werden muß.
    Ich wende mich auch deshalb mit großem Ernst dagegen, weil durch ,die Verbreitung solcher Vorstellungen, als ob hier eine fahrlässige Politik des leichten Geldes und der Unstabilität betrieben würde, unser gemeinsames, auch von Ihnen bejahtes Ringen um Vertrauen beim Verbraucher, um Vertrauen beim Unternehmer gefährdet werden könnte, wenn solche Begriffe zum Teil miteinander verwechselt und sehr gefährliche Schlußfolgerungen vor diesem Hause ausgebreitet werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Es kommt jetzt darauf an, daß die Maßnahmen, die wir ergreifen mußten, um Sünden der Vergangenheit zu überwinden, zu kompensieren und wiedergutzumachen, auch mit dem nötigen Vertrauen aufgenommen werden. Dennn der psychologische Faktor stellt beim Wirksamwerden der Maßnahmen mindestens die Hälfte des Erfolges oder auch des Mißerfolges dar.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist unsere gemeinsame Auffassung, die in der Bundesrepublik herrscht, nicht nur zwischen dem Kollegen Schiller und mir, aber auch zwischen ihm und mir.



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Wenn Sie nun sagen, ich hätte dasselbe mit sozusagen sechs Monaten Verzögerungseffekt — ich freue mich, daß Sie nicht „time lag" gesagt haben — begriffen, dann, Herr Kollege Haas, sind Sie trotz Ihres präzisen juristischen Definitionsvermögens unpräzise geworden. Wissen Sie, warum? Weil ich heute noch daran festhalte, daß die 3 Milliarden DM, die aus Steuererhöhungen oder Beseitigung von Steuervorteilen gewonnen werden mußten, nur auf diesem Wege gewonnen werden konnten, daß sie weder gewonnen werden konnten durch weitere Einsparungen noch durch eine andere Maßnahme. Sie waren ja damals bei den letzten Koalitionsgesprächen, die ich mitgemacht habe, selber für eine Erhöhung der Kreditaufnahme zum Ausgleich des Haushalts 1967 und zur Vermeidung von Steuererhöhungen. Ich habe mich auch gegen Vorstellungen gewandt — Ihre Kollegen werden es, wenn Sie nicht dabei gewesen sein sollten, noch in Erinnerung haben —, daß man im Herbst 1966 eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer einführen könnte, weil ich der Meinung war, daß eine Erhöhung der Steuern von Ertrag, Gewinn und Vermögen in der damals sich schon klar abzeichnenden Konjunktursituation für die weitere wirtschaftliche Entwicklung verhängnisvoll sein mußte.
    Ich habe die in meinem Hause vorgefundenen — ich sage immer vorsichtig im Plural: von meinen Vorgängern übernommenen — Planungen zur Erhöhung der Umsatzsteuer von 4 % ,auf 4,2 % und bei niedrigeren Sätzen um 0,1 % schweren Herzens fallengelassen, weil ich der Meinung war, daß auch eine Erhöhung dieser, wenn man es so nennen will, Verbrauchsteuer einen ähnlichen Effekt haben würde wie eine Erhöhung der Steuern vom Ertrag und vom Vermögen. Wir haben aus diesem Grunde auch lieber noch einige zusätzliche Einsparungen vorgenommen und etwas mehr in den außerordentlichen Haushalt eingebaut, als durch noch stärkere Steuererhöhungen den kumulativen kontraktiven Effekt zu vergrößern.
    Ich bin hier nicht in Vertretung des Herrn Bundeskanzlers koalitionspolitischer Sprecher; aber, Herr Kollege Haas, wenn Sie heute überlegen, wie damals die Vorgänge abgelaufen sind, dann werden Sie doch nicht heute noch behaupten wollen, daß Ihr Ausscheiden aus der alten Koalition wegen der Erhöhung von Mineralölsteuer und Tabaksteuer ein staatspolitisch und nationalökonomisch richtiges und verantwortungsbewußtes Verhalten gewesen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD. — Abg. Dr. Haas: Es war ja noch mehr, wie Sie genau wissen! Ergänzungsabgabe!)

    — Herr Kollege Haas, da irren Sie. Das ist eindeutig falsch, was Sie sagen. Herr Kollege Zoglmann und andere waren dabei, als ich im Hause des damaligen Bundeskanzlers in Gegenwart des Kollegen Barzel verbindlich für die Fraktion sagte: Eine Erhöhung der Steuern von Gewinn, Ertrag und Vermögen ist in dieser Situation ausgeschlossen, eine Ergänzungsabgabe wird nicht eingeführt werden! Es stand damals nur die Frage der Erhöhung der
    Umsatzsteuer zur Debatte, für die, wenn mich nicht alles täuscht, ursprünglich auch Kollege Dahlgrün war, was er dann aber auch nicht aufrechterhalten konnte. Kollege Schmücker hatte die Vorstellung in seine temporären Pläne übernommen, und ich hatte sie für kurze Zeit, bis Mitte Dezember, aufrechterhalten, ließ aber nach Prüfung der konjunkturellen Gesamtlage diese Erhöhung der Umsatztseuer um 0,2 % dann auch fallen.
    Auch unser heutiger Koalitionspartner — die Dinge liegen so weit hinter uns, daß ihre Mitteilung heute keine Indiskretion mehr bedeutet — hatte ja ursprünglich — ich muß sagen: genauso in Unkenntnis der wirklichen Zahlen, wie das damals für mich galt — in der Öffentlichkeit gesagt: Keine Steuererhöhungen! Als wir dann im Laufe des Monates November die genauen Zahlen erfuhren, habe ich den Standpunkt „keine Steuererhöhungen", den ich sowieso nicht hatte, weil ich maßvolle Änderungen bei Verbrauchsteuern für möglich und sinnvoll hielt, mir nicht zu eigen zu machen brauchen. Unser neuer Koalitionspartner hat auf Grund dieser Zahlen dann erklärt: wenn die Dinge so liegen, wie wir jetzt erfahren haben, können wir diesen unseren Standpunkt „keine Steuererhöhungen" nicht mehr in vollem Umfang aufrechterhalten; wir sind bereit, einen Teil der Steuererhöhungen, die Sie vorschlagen, mitzumachen. So kam es doch zu dem Abschluß der Verhandlungen, wenn ich das noch einigermaßen richtig in Erinnerung habe.
    An Sie ist damals die Frage gestellt worden: Sind Sie bereit, Steuererhöhungen im gleichen Umfang mitzumachen? Da ging es nur um die Tabak- und die Mineralölsteuer. Auch da haben Sie nein gesagt. Das hat damals die letzten Versuche, die alte Kombination wiederherzustellen, zum Scheitern gebracht. Das möchte ich hier festgestellt haben, daß das Nein zu diesen bescheidenen Steuererhöhungen, die nur ein Drittel der Deckungslücke schließen sollten, deren andere zwei Drittel durch Einsparungen dann geschlossen worden sind, einfach nicht zu verantworten war. Darum glaube ich, daß Ihre Position, Herr Kollege Haas, heute hier außerordentlich schwach war.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn Sie das Wort „mittelfristige Finanzplanung" in den Mund nehmen, dann bitte ich Sie sehr, darauf zu achten, daß ein großer Unterschied zwischen einer mittelfristigen Finanzplanung, wie sie jetzt zum erstenmal erarbeitet worden ist, und einer sehr losen Finanzvorausschau, wie sie früher Jahr für Jahr auf den Tisch gelegt worden ist, besteht. Das sind zwei, ich möchte nicht sagen: total verschiedene, aber doch zwei wesentlich verschiedene Dinge.
    Was hat die Finanzvorausschau von damals zur Folge gehabt? Sie hat zur Folge gehabt, daß ein Streichquartett oder -quintett eingerichtet worden ist. Die Arbeit des Streichquartetts oder -quintetts bestand darin, im jeweiligen Haushalt Sicherungsmaßnahmen für das nächste Jahr zu treffen. Siehe Haushaltssicherungsgesetz 1965! Dann kamen ja ähnliche Werke 1966. Für 12 Monate mußten aus



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    allen Ecken und Enden die Deckungsmittel zusammengekratzt werden, um wieder für ein Jahr über die Runden zu kommen.
    Da Sie mir diese Dinge heute so auf den Tisch gelegt haben, möchte ich mir die Gelegenheit nicht entgehen lassen, auf folgendes hinzuweisen: Hat nicht diese Kommission der früheren Bundesregierung unter ihren Einsparungsvorschlägen oder Einnahmeverbesserungsvorschlägen auch bestimmte Vorschläge zur staatlichen Sparförderung gemacht, damit diese lawinenartig anwachsenden Einnahmeausfälle oder Prämienvermehrungen auf ein normales Maß reduziert werden? Das war doch die Meinung auch meines — ich sage es mit vollem Ernst — von mir menschlich und sachlich hochrespektierten Vorgängers, des Kollegen Dr. Dahlgrün. Und ist nicht damals Ihre eigene Fraktion, als diese Pläne in der Öffentlichkeit bekannt wurden, ihm sofort in den Rücken gefallen und hat ihn zum Rückzug gezwungen? Ich könnte den Katalog ähnlicher Dinge mit einigen Beispielen, die ich nur aus der Erinnerung auf den Tisch bringe, ergänzen. Aber ich will es nicht tun, weil der Blick nach hinten hier nicht allzuviel Sinn hat.
    Nun zum nächsten. Wir versuchen, mit ehrlicher Absicht und nicht ohne einen sich abzeichnenden Erfolg eine aufeinander abgestimmte Wirtschafts-und Finanzpolitik zu betreiben im Wissen, daß es keine finanzneutrale Wirtschaftspolitik und keine wirtschaftsneutrale Finanzpolitik geben kann.
    Von Ihnen, Herr Kollege Genscher, und von anderen ist nun gesagt worden: Warum habt ihr nicht noch mehr eingespart und euch damit die Mittel zum Investitionshaushalt gesichert, statt einen Eventualhaushalt zu erstellen, der aus Geldmarktmitteln finanziert wird? Darauf gebe ich Ihnen eine ganz klare Antwort: Unbeschadet dessen, was die politischen Widerstände gegen weitere Kürzungen gewesen wären, war und bin ich auch heute noch der Meinung — und müßte erst durch zwingende Argumente eines Besseren belehrt werden —, daß noch stärkere Einsparungen der staatlichen Zuwendungen in der damals gegebenen, heute allerdings ausklingenden Situation zwangsläufig zu einer weiteren Verminderung der Kaufkraft, Verminderung der Nachfrage, Verminderung des Absatzes, Verminderung der Produktion und damit auch Verminderung der Investitionsbereitschaft bei schon bestehenden Unterbelastungen der Kapazitäten — anders ausgedrückt: bei Bestehen von Überkapazitäten — geführt hätten. Wir haben damals die Schließung der Deckungslücke zu zwei Dritteln durch Einsparung oder Nichterbringung von Barleistungen und zu einem Drittel durch Steuererhöhungen zu erreichen versucht. Das Ergebnis, ich möchte beinahe sagen: das quantifizierte Ergebnis ist dieser Haushaltsplan hier. Aber ich behaupte auch heute noch und kann es nicht eindringlich genug sagen: Man kann nicht bei einem Ausgabentaumel, der von Jahr zu Jahr gestiegen ist, und bei einer abfallenden Konjunktur mit einem Schlage die staatlichen Zuwendungen um noch mehr Milliarden verkürzen, als wir es ohnehin getan haben, weil sonst eine kontraktive Wirkung, eine wirtschaftsschädigende, wirtschaftsschrumpfende Wirkung in potenzierter Form aufgetreten wäre und nicht mehr aufzuhalten gewesen wäre.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich muß die Frage stellen: Warum hat man diese Milliarden nicht in der Zeit, in der die Wirtschaft unter Überhitzungserscheinungen litt, eingespart und sie in eine Konjunkturausgleichsrücklage eingebracht?

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe rechts.)

    Es ist doch eine Sünde wider den Geist einer nationalökonomisch fundierten Finanzpolitik, beim Nachlassen der Nachfrage dieses Nachlassen noch zu verstärken. Es wäre aber ein Gebot einer nationalökonomisch fundierten Finanzpolitik, bei einem Mißverhältnis von Angebot und Nachfrage — mehr Nachfrage als Angebot —, wo Warenvolumen und Geldvolumen, wo Gesamtnachfrage und Gesamtangebot sich nicht mehr die Waage halten, die Nachfrage zu dämpfen, damit das Gleichgewicht wieder eintritt. Eine weitere zwangsweise Dämpfung der Nachfrage durch noch schärfere Einsparungen würde uns in ein ungeplantes Defizit von abenteuerlichen Ausmaßen hineingetrieben haben. Das ist meine Antwort, Herr Kollege Haas, auf die Frage: Warum nicht mehr Einsparungen in jener Zeit?

    (Beifall in der Mitte.)

    Das wäre genau der falsche Moment gewesen.
    Dasselbe muß ich auch für das Volumen des Haushalts sagen. Es handelt sich doch nicht um eine magische Grenze, wenn man sagt: Der Haushalt darf nur um genauso viel Prozent wachsen wie das reale oder das nominale Bruttosozialprodukt. Das sind Erfahrungswerte für allgemeine Verhaltensweisen. Ich bin der Überzeugung, daß dieser Haushalt, um die Wirtschaftsflaute zu überwinden, eine wesentlich größere Zuwachsrate mit Verstärkung der Investitionsausgaben ausweisen mußte, als die Zuwachsrate eines Haushalts bei aufsteigender Konjunktur hätte sein dürfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir sollten uns ruhig an die Vorstellung gewöhnen, daß einmal bei aufsteigender Konjunktur die Zuwachsrate des Haushalts nur die Hälfte des Zuwachses des realen oder nominalen Bruttosozialprodukts beträgt, daß aber bei abfallender Konjunktur oder stagnierender Konjunktur die Zuwachsrate ruhig einmal 150 oder 200 % des Zuwachses des Bruttosozialprodukts betragen kann. Ich glaube, damit eine Antwort auf die von Ihnen gestellte Frage gegeben zu haben.
    Natürlich wissen wir beide, Herr Kollege Haas, daß diese Mittel getilgt werden müssen. In der mittelfristigen Finanzplanung, auf die ich noch mit wenigen Worten eingehen werde, ist auch ein Tilgungsplan enthalten. Nur möchte ich gleich sagen: niemand kann von uns erwarten oder verlangen, daß nach einem Tilgungsplan etwa bereits bis zum Jahre 1971 alle kurz- oder mittelfristig aufgenommenen Schulden auch tatsächlich getilgt werden. Sicherlich werden wir uns im Jahre 1969 je nach der



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Wirtschafts- und Haushaltslage überlegen müssen, wieweit die Tilgung möglich ist, wieweit eine Umschuldung oder Prolongierung notwendig ist. Das ist aber etwas, was bei den Größenordnungen, in denen sich unser Haushalt befindet, durchaus verkraftet werden kann. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube, Herr Kollege Haas, wenn ich sage, daß der Zwang zur Tilgung in den kommenden Jahren, wo wir wieder eine aufsteigende Konjunktur erwarten, durchaus auch eine sehr heilsame, Wirkung haben kann, weil hier ganz bestimmte Daten und Fakten trotz Prolongierung vorgeschrieben sind, die erzwingen müssen, daß die Mehreinnahmen dann auch tatasächlich für die Tilgungspläne verwendet werden. Aber jetzt einzusparen, das hätte ich, ohne Anhänger einer Politik des leichten Geldes oder der inflationären Finanzierung zu sein, schlechthin für eine Beschleunigung und Verstärkung des Übels gehalten, in dem wir uns befunden haben und aus dem wir allmählich glauben uns herausbewegen zu können.
    Sie fragen mich: Welche harten und schweren Eingriffe? Herr Kollege Kühlmann-Stumm hat gestern diese Frage gestellt. Auch die Kollegen Genscher, Mischnick und Haas haben das getan. Sicherlich ist eine mittelfristige Finanzplanung eine schwierige Angelegenheit. Ich wiederhole: das, was jetzt erarbeitet worden ist, ist der erste umfassende Versuch einer mittelfristigen Finanzplanung, nicht nur einer Finanzvorausschau.
    Eine solche mittelfristige Finanzplanung läßt sich ohne eine mittelfristige Wirtschaftsprojektion überhaupt nicht aufstellen. Sicherlich wird man nicht in der Lage sein, hier bis auf 0,1 %, vielleicht auch nicht einmal bis auf 0,3 % genau die zukünftige Entwicklung vorherzusagen. Erzwingen kann man sie ohnehin nicht. Aber angesichts der engen Verflechtung zwischen Bundeseinnahmen und wirtschaftlicher Entwicklung, wobei 1 % nominales Sozialprodukt rund 850 bis 900 Millionen DM Steuereinnahmen für den Bund ausmachen, kann jede mittelfristige Finanzplanung nur auf einer mittelfristigen Wirtschaftsprojektion aufgebaut sein. Sonst artet sie beinahe in Kaffeesatzleserei oder allgemeine Prognosestellung aus.
    Und so haben wir im Finanzministerium die vom Wirtschaftsministerium gelieferten und vom Wirtschaftsministerium in Verbindung mit den wirtschaftswissenschaftlichen Instituten erarbeiteten Zahlen übernommen und zur allgemeinen Ausgangsgrundlage für die Finanzplanung der Jahre 1968 bis 1971 gemacht. Ich möchte nicht die Frage beantworten — ich kann sie nicht beantworten, Herr Kollege Haas —, ob 3, 4 oder 5 Jahre besser sind. Ich glaube, 3 Jahre sind zu kurz. Bei 5 Jahren wird die perspektivische Verkleinerung schon immer stärker und die Zuverlässigkeit der geschätzten Angaben immer geringer. Zunächst jedenfalls wird sie bis zum Jahre 1971 einschließlich gehen. Wenn die mittelfristige Wirtschaftsprojektion Angaben allgemeiner Art liefert, lassen sich daraus Schätzungen über die Zunahme der Staatseinnahmen ableiten, die wir für den Bund im Durchschnitt auf 6 % geschätzt haben — natürlich unter der Voraussetzung, daß die Zahlen der mittelfristigen Wirtschaftsprojektion erreicht werden.
    Die nächste Frage, die einbezogen werden muß, ist die Frage: Wie hoch kann die Gesamtlastquote unserer Wirtschaft sein — also Steuerbelastungsquote plus Soziallastquote? Dann mußten wir zunächst davon ausgehen, daß das bestehende Steuerrecht — die Mehrwertsteuer wird im Ertrag neutral gegenüber dem bisherigen System angesehen — zunächst unverändert bleibt, um überhaupt feste Angaben über ein bestimmtes Modell zu bekommen. Dann mußten die Ausgabenverpflichtungen fortgeschrieben werden — die gesetzlich begründeten, die vertraglich begründeten, die politisch begründeten und die Fortsetzung der eingeleiteten Programme ohne neue Programme. Dann mußten wir vorerst davon ausgehen, daß die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern so bleibt, wie sie ist. Das heißt nicht, daß sie so bleibt, aber bei der Verschiebung der Zuständigkeiten der Finanzierungs-und Förderungskompetenz muß auch eine Verschiebung in der Zuweisung der Einnahmequellen erfolgen. Und schließlich ging es darum, festzulegen: Wie sieht die Verschuldungs- und Tilgungspolitik des Bundesregierung in den nächsten Jahren aus? Wie hoch kann der Geldmarkt, wie hoch kann der Kapitalmarkt beansprucht werden? Wenn ich nun diese Dinge, Einnahmeseite und Ausgabeseite, gegenüberstelle, dann kommen die Ergebnisse heraus, Herr Kollege Haas, von denen ich vor der Kammer der Steuerbevollmächtigten gesprochen habe. Das sind aber weder — hier müssen wir uns auf eine gemeinsame Terminologie einigen — Deckungslücken noch Defizite. Das sind Planungsüberhänge der Ausgaben. Man muß hier in der Terminologie sorgfältig sein, um nicht in der Öffentlichkeit eine verwirrende Wirkung zu erreichen. Das wollen Sie nicht, und das will ich nicht.
    Diese in der Planung bestehenden Ausgabenüberhänge müssen so weit abgebaut werden, daß die Einnahmeseite einschließlich der Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmeseite in einem Turnus von insgesamt vier bis fünf Jahren wieder der Ausgabenseite entspricht.

    (Abg. Dr. Haas: Herr Minister, darf ich Ihre Reden in Zukunft bevorzugt aus Ihrem Amt erhalten?)

    — Damit Sie länger Zeit zum Studium haben?

    (Zuruf: Als Jurist braucht er das!)

    Das ist die eine Aufgabe der mittelfristigen Finanzplanung, die rein technische.
    Aber mit dieser rein technischen Aufgabenstellung, den Haushalt zum Ausgleich zu bringen, ist die Problematik der mittelfristigen Finanzplanung noch lange nicht gelöst. Denn die mittelfristige Finanzplanung muß — ich weiß nicht, aus welchem Lexikon das stammt: es war immer von Lexiken die Rede; ich sage das ironisch — die Widerspiegelung einer quantifizierten Reihenfolge der politischen Zielsetzungen des politischen Entscheidungsträgers sein, eine Widerspiegelung der quantifizierten Reihenfolge der Zielsetzungen der politischen Führung. Was bedeutet das? Das bedeutet, daß sich der Schlüs-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    sel zwischen konsumorientierten und investitionsorientierten Ausgaben des Gesamthaushalts in kleinen Schritten zugunsten der Investitionsausgaben verändern muß, wenn die vom Bundeswirtschaftsminister geplante und für uns alle gemeinsam notwendige Wachstumsentwicklung unserer Wirtschaft wieder erreicht werden soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dabei geht es hier nicht um Investitionen um jeden Preis, sondern die hier enthaltenen und beabsichtigten Investitionen müssen der glaubhafte Ausdruck der Prioritäten sein, die Bundeskanzler Kiesinger in seiner Regierungserklärung im Dezember 1966 niedergelegt hat. Das heißt, daß hier einmal — es ist schwer, hierfür einen deckenden Begriff zu finden — in die Sozialinvestitionen die richtige Reihenfolge gebracht werden muß. Das heißt aber auch, daß der Begriff „Sozialinvestitionen" im weitesten Sinne des Wortes gefaßt werden muß, daß z. B. die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung, für großtechnologische Entwicklung und Erprobung in den kommenden vier Haushalten eine wesentlich höhere Zuwachsrate als jeder andere Einzelplan des Bundeshaushalts haben müssen,

    (Abg. Dr. Althammer: Sehr gut!)

    wenn das Wort von der zukunftsorientierten Finanzpolitik einen echten Grad an Wahrscheinlichkeit haben soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das schließt — das gebe ich Ihnen gern zu, und ich sage das nicht als Schlagwort, das man immer so in die Landschaft wirft, um entweder aufwühlend oder beruhigend zu wirken — ohne Zweifel unangenehme und schmerzliche Eingriffe ein.
    Ich darf Ihnen jetzt etwas über den Kalender sagen. Der Ausschuß für mittelfristige Finanzplanung ist meiner Erinnerung nach im Februar dieses Jahres begründet worden. Das Finanzministerium mußte in mühsamer Arbeit neben Haushaltsaufgaben -und einer Reihe von anderen Aufgaben gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium das Instrumentarium erarbeiten, das überhaupt die sozusagen intellektuelle technische Basis für die kommenden Arbeiten zu sein hat. Das ist erarbeitet worden. Wir haben zwei Sitzungen dieses Ausschusses des Finanzkabinetts durchgeführt.
    Die Detailarbeit ist in einem Ministerialdirektorenausschuß nach politischen Richtlinien geleistet worden. Ihm haben das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, das Bundesratsministerium und das Schatzministerium angehört. Die Ergebnisse der Arbeit dieses Direktorenausschusses sind, was die Ausgabenseite betrifft, in der Sitzung des Finanzkabinetts letzte Woche einen ganzen Tag lang geprüft, zum Teil übernommen, zum Teil korrigiert, zum Teil zur nochmaligen Behandlung zurückverwiesen worden. In der nächsten Woche wird sich das Finanzkabinett — wenn ich diesen Ausdruck zur Vereinfachung gebrauchen darf — mit der Einnahmeseite befassen.
    Was dann als Ergebnis der Beratungen der Ausgabenseite und der Einnahmeseite vom Finanzkabinett, das bisher im großen und ganzen einstimmig seine Empfehlungen abgegeben hat, erarbeitet wird, geht an das Gesamtkabinett. Ich bitte um Verständnis — ich sage das ohne Schärfe und Polemik —, es wäre völlig falsch gewesen, wenn Einzelheiten, sei es der Einnahmeverbesserung, sei es der Ausgabenkürzung, vor diesem oder jenem Kreise in der Öffentlichkeit, gegenüber der Presse, bei Verbänden oder auch hier in diesem Hohen Hause bekanntgegeben und zur Diskussion gestellt worden wären, bevor das Verfassungsorgan Gesamtbundeskabinett sich damit befaßt hat und ein für die Bundesregierung verbindliches Ergebnis diesem Hohen Hause auf den Tisch legen kann. Kabinettsausschüsse sind keine Verfassungsorgane, Kabinettsausschüsse sind keine Beschlußfassungsorgane. Kabinettsausschüsse sind Arbeitsgremien, die die Entscheidungen des Gesamtkabinetts vorzubereiten haben, mehr nicht. Ich hoffe, Herr Kollege Haas, daß noch im Laufe des Monats Juni die Arbeiten des Finanzkabinetts abgeschlossen werden, daß Ende Juni/Anfang Juli das Gesamtkabinett das Ergebnis beraten, verabschieden und dann der Öffentlichkeit übergeben wird. Ich freue mich schon nach Ihrer Rede sehr darauf, weil ich der Überzeugung bin, daß Sie einer Reihe der von mir vertretenen Gedankengänge in Ihrer nächsten Rede lebhafteste Unterstützung und stärksten Feuerschutz geben werden, wenn ich mich schon einmal in dieser Terminologie ausdrücken darf.
    Zur Finanzreform ist die Frage gestellt worden — wenn ich das als letztes behandeln darf —: Warum ist sie noch nicht diesem Hohen Hause vorgelegt worden? Der Gedanke, eine Finanzreform auszuarbeiten, ist, wenn mich nicht alles täuscht, unter meinem vorletzten Vorgänger, Herrn Kollegen Dahlgrün, auf den Tisch des Kabinetts gelegt worden. Damals ist nach dem Vorschlag des Finanzministeriums eine Kommission, die sogenannte TroegerKommission, eingesetzt worden. Die Troeger-Kommission hat im Frühjahr letzten Jahres das Ergebnis ihrer Arbeit vorgelegt. Es waren nicht nur technische Schwierigkeiten, es waren auch die sattsam bekannten politischen Schwierigkeiten, die verhindert haben, daß die Arbeiten der Troeger-Kommission schneller in den Bereich der politischen Beschlußfassung hineingebracht worden sind.
    Im Januar dieses Jahres habe ich eine Kabinettsvorlage vorbereitet. Ich habe die Beschlußfassung darüber zurückgestellt, weil — ich kann das ruhig hier sagen — beide Koalitionsfraktionen an mich die Bitte gerichtet haben, den politischen Parteien die Möglichkeit zu geben, sich die schwerwiegenden Probleme der Finanzreform innerhalb ihrer eigenen. Reihen zu überlegen, sie dann auf dem Weg eines noch nicht letztverbindlichen Koalitionsgesprächs abzuklären und dann erst in das Kabinett zu bringen. So hat die SPD eine Kommission gebildet, die termingemäß ihre Ergebnisse abgeliefert hat. Es haben CDU und CSU eine Kommission gebildet, die beinahme termingemäß ihre Ergebnisse abgeliefert hat. Es hat ein, ich sage ausdrücklich: nicht letztverbindliches Koalitionsgespräch stattgefunden, bei dem beide Ergebnisse verglichen worden sind. Auf dieser Grundlage haben die sechs Mitglie-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    der der Bundesregierung, die Mitglieder der BundLänder-Kommission sein werden, sich vor wenigen Tagen noch einmal abgestimmt. Ich habe dem Chef des Bundeskanzleramtes vorgestern die Kabinettsvorlage in erweiterter, ergänzter und veränderter Fassung wieder zugeleitet. Sie soll Gegenstand und Grundlage der Beschlußfassung des Kabinetts werden. Das muß auch in einer der nächsten Kabinettssitzungen geschehen.
    Aber der nächste Takt — wie ich auch dem Kollegen Haas und Herrn Genscher, und wer es noch beanstandet hat, sagen darf — kann doch nicht die Vorlage beim Bundestag sein. Der nächste Takt muß nach lange bestehenden Plänen die Phase der Verhandlungen in der Bund-Länder-Kommission sein. Es hat ja keinen Sinn, wenn eine Reihe von verfassungsändernden Maßnahmen beabsichtigt sind, hier mit sturer Einseitigkeit mit dem Kopf durch die Wand vorzugehen. Dafür ist ja die Bund-LänderKommission vorgeschlagen worden, die aus sechs Bundesvertretern und elf Ländervertretern besteht, damit die Interessen des Bundes und der Länder in einem Gremium, das auch kein Beschlußfassungsrecht hat, diskutiert, ausgehandelt, abgestimmt werden, wenn möglich so, daß ein einigermaßen einstimmiges Ergebnis herauskommt.
    Ich hoffe, daß die Bund-Länder-Kommission — die allerdings dann einen Teil ihrer Ferien dafür opfern müßte — ihre Überlegungen während der Parlamentsferien bis längstens Mitte Oktober abschließt. Dann ist es uns möglich, verhältnismäßig rasch die Gesetzgebungsentwürfe auszuarbeiten, die jetzt noch nicht vorliegen, die bewußt noch nicht erarbeitet worden sind, bevor die Bund-Länder-Kommission ihre Arbeiten aufgenommen und abgeschlossen hat. Sie sind im groben Rohbau natürlich konzipiert. Dann könnte die Bundesregierung Ende dieses Jahres diesen Teil der Finanzreform verabschieden, damit im Jahre 1968, vor allem in den ersten sechs Monaten des Jahres 1968, Bundestag und Bundesrat sich damit befassen können.
    Das bedeutet für die Arbeitslage dieses Hohen Hauses — nicht nur der Bundesregierung —, daß die Konsequenzen aus der mittelfristigen Finanzplanung nach dem Ende der Parlamentsferien vom 1. Oktober an so rechtzeitig gezogen werden müssen, daß die Maßnahmen, die zum 1. Januar 1968 wirksam werden sollen, noch in den letzten drei Monaten dieses Jahres verabschiedet werden. können. Das heißt weiterhin, daß die Arbeiten an der Finanzreform — Inkrafttreten des Bund/LänderTeiles am 1. Januar 1969, des Gemeindeteiles am 1. Januar 1970 — im Jahre 1968 erfolgen müssen.
    Ich darf hier, ohne Koalitionsabsprachen strapazieren zu wollen, darauf hinweisen, daß es bei den Koalitionsverhandlungen vor der Bildung der Großen Koalition, nicht zuletzt auf das berechtigte Drängen des Kollegen Alex Möller hin, eine gemeinsame Absprache war, bis zu den Bundestagswahlen auch dieses Reformwerk als ein sichtbares Ergebnis der Arbeit seit Dezember 1966 der deutschen Öffentlichkeit abgeschlossen auf den Tisch zu legen.
    Mit diesen Arbeiten ist der Komplex der Finanzreform noch nicht abgeschlossen; denn wir müssen zu einer Reform des Art. 113 GG kommen, um ihn praktikabel zu gestalten. Wir müssen nach meiner Auffassung auch zu einer Harmonisierung in der Frage der Beamtenbesoldung kommen, weil auch das zur wirtschaftlichen Stabilität gehört, weil ohne eine Harmonisierung der Beamtenbesoldung auch mittelfristige Finanzprojektionen auf zu vielen Ungewißheiten wegen der Ungleichheit der Lebensverhältnisse und der weiteren Entwicklung aufgebaut sind. Wir müssen darüber hinaus auch noch zu einer Reform des Finanzrechts kommen, und zwar sowohl des Haushaltsrechts wie auch des Abgabenrechts. Ich werde jedenfalls die Reform der Abgabenordnung noch vor Ende der Legislaturperiode vorlegen. Ich lasse es offen — ich möchte da keine Hoffnung ausdrücken —, ob eine Verabschiedung auch noch dieses Werkes vor den Bundestagswahlen möglich sein wird. Aber eine Reform des Haushaltsrechts wäre als Ergänzung des Stabilitätsgesetzes dringend erwünscht, damit wir vergleichbare und transparente Haushalte bekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn ich nun diesen ganzen Komplex, diesen ganzen Blumenstrauß zusammen nehme, dann ist von der Finanzreform noch im alten Bundestag das Bewertungsgesetz verabschiedet worden, wenige Monate nach Bildung der neuen Koalition sind zwei früher vorbereitete Gesetze, die aber jetzt infolge der stärkeren politischen Basis schnell abgeschlossen werden konnten, verabschiedet worden, das Mehrwertsteuergesetz, eine säkulare und epochale Angelegenheit der Steuerreform, und das Stabilitätsgesetz. Das ist ein Stück Modernisierung eines sonst inflexiblen Bundesstaates in die Form des kooperativen Föderalismus hinein.
    Sie können völlig davon überzeugt sein, Herr Kollege Haas, daß ich kein Anhänger des Föderalismus des 19. Jahrhundert im Stile von Konstantin Frantz bin, sondern eines kooperativen Föderalismus, der weiß, daß die drei Ebenen Gemeinden, Länder und Bund nicht als Chevaliers seules, nicht als autonome Größen gegeneinander und durcheinander und ohne Rücksicht aufeinander operieren können. Was heißt überhaupt wirtschaftsgerechte und konjunkurgerechte Finanzpolitik, wenn 50 % der Finanzmasse durch die Bundeskassen und 50 % der Finanzmasse durch Länder- und Gemeindekassen gehen? Wenn man — ich sage das auch hier ganz deutlich — kein Anhänger eines zentralistisch dirigierten Einheitsstaates ist, wenn man im Prinzip ein Anhänger des föderalistischen Staates ist, dann muß man aus dem Sachzwang heraus verlangen, daß die Finanzmassen von Bund, Ländern und Gemeinden, wenn eine konjunkturgerechte Finanzpolitik betrieben werden soll, nach denselben Grundsätzen, im großen und ganzen auf dem Wege auch des freiwilligen Consensus und institutioneller Einrichtungen, in der gleichen Richtung eingesetzt werden, weil sonst die Gefahr besteht, daß eine Maßnahme der einen Seite durch eine gegenläufige Maßnahme der anderen Seite weitgehend paralysiert wird. Darum bin ich ein überzeugter Anhänger eines kooperativen Föderalismus.



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Ich darf bei dieser vorläufigen Schlußbemerkung — ich werde ja wahrscheinlich morgen noch einmal das Wort ergreifen müssen — ein Wort des Dankes jetzt auch dem Haushaltsausschuß sagen, der eine ungewöhnlich schwierige Arbeit in einer unerhört kurzen Zeit bewältigt hat. Diese Arbeit war deshalb so schwierig, weil der Zwang, sehr rasch die Steuerschätzungen zu korrigieren, den Haushaltsausschuß veranlassen mußte, erhebliche Umstellungen innerhalb des Haushalts vorzunehmen, da der Prozentanteil des außerordentlichen Haushalts erheblich gesteigert werden mußte.
    Ich möchte, da ich von meinen eigenen Mitarbeitern im Laufe der letzten Monate, seit Dezember letzten Jahres, sehr viel verlangt habe, ohne Rücksicht auf Arbeitszeit und Schonung der Person eine qualitative und quantitative Arbeitsleistung verlangt habe, die weit über das Normalmaß hinausgeht, hier auch den Beamten des Finanzministeriums, angefangen vom Staatssekretär bis zu den letzten Hilfskräften, die manche Überstunde leisten mußten, auch an dieser Stelle als Minister und Parlamentarier meinen herzlichen Dank sagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dahlgrün.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte nicht die Absicht, in diese Debatte einzugreifen; erlauben Sie mir aber einige richtigstellende, oder wenn Sie so wollen, ergänzende Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Strauß.
    Erstens. Der Bundesminister der Finanzen hat niemals die Federführung bei den Devisenausgleichsverhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika gehabt. Die Federführung hinsichtlich der Devisenausgleichsverhandiungen mit dem Vereinigten Königreich lag allerdings beim Bundesminister der Finanzen. Die Ergebnisse beider Devisenausgleichsverhandlungen sind von der Regierung und Ihnen allen hier in diesem Hohem Hause zur Kenntnis genommen und gebilligt worden. Ich glaube, dß jeder sich den verschiedenen Verlauf der Devisenausgleichsverhandlungen mit den USA und mit Großbritannien noch in die Erinnerung zurückrufen kann.
    Zweitens. Ihre Ausführungen zu den Steuerschätzungen, Herr Kollege Strauß, könnten, glaube ich, zu Mißverständnissen in der Öffentlichkeit führen, weil Sie zu sehr die Beteiligung des Bundesministers der Finanzen betont haben. Es ist nicht so, daß der Bundesfinanzminister allein die Steuern schätzt; an den Steuerschätzungen sind die Länder beteiligt, sind eine ganze Anzahl von wirtschaftswissenschaftlichen Instituten beteiligt. Die Berichtigung von Steuerschätzungen ist eine ganz normale und natürliche Sache; es sollte niemals dem Bundesminister der Finanzen, mag er heißen, wie er will, ein Vorwurf daraus gemacht werden, daß Steuerschätzungen zu berichtigen sind. Niemand von uns hier in diesem Hause und niemand draußen hat die Talfahrt der Wirtschaft genau voraussehen können; niemand braucht sich also zu wundern, wenn Steuerschätzungen berichtigt werden.
    Drittens. Ihre Bermerkung, Herr Kollege Strauß, über Umsatzsteuererhöhungspläne im Bundesministerium der Finanzen muß ich dahin ergänzen, daß selbstverständlich und naturgemäß in einem Finanzministerium — das ist unbedingt erforderlich — alle überhaupt nur möglichen Steuerveränderungen vorbereitet, durchgeprüft und laufend auf den Stand gebracht werden. Das ist etwas so Selbstverständliches, daß man in einem solchen Zusammenhang nicht erwähnen sollte, es seien Steuererhöhungspläne vorhanden gewesen. Sie sind selbstverständlich auch heute vorhanden. Es gibt keine Steuer, kein Gebiet, auf dem nicht Generalstabsarbeit auch in dieser Richtung geleistet wird und geleistet werden muß.
    Viertens. Sie haben nun, Herr Kollege Strauß, den Bruch der seinerzeitigen Koalition im wesentlichen richtig gestellt, soweit es sich um die Auseinandersetzungen hinsichtlich der Steuern gehandelt hat. Sie haben aber mit keinem Wort erwähnt, daß das nur die eine Hälfte der damaligen Auseinandersetzungen war.

    (Beifall bei der FDP.)

    Bei der anderen Hälfte der damaligen Auseinandersetzungen ging es, wenn wir einmal von der Auseinandersetzung um die Person des damaligen Bundeskanzlers innerhalb der CDU/CSU absehen — hier haben Dinge eine Rolle gespielt, die ich von außen nicht beurteilen kann, die aber immerhin doch auch in der Öffentlichkeit sichtbar geworden sind; wir wollen das beiseite lassen —, um die grundsätzliche Frage der Ausgabenseite. Ich will versuchen, das ganz kurz und simpel darzustellen.
    Wir, die Regierung der Vergangenheit, die Bundestage bis zum jetzigen Bundestag, haben die Verpflichtungen und Leistungen übernommen auf der Basis der Wiederaufbau-Zuwachsraten der Vergangenheit in Höhe von 7, 8, 9, 10 und mehr Prozent. Mit der Beendigung der Wiederaufbauphase und der stürmischen Entwicklung — es ist niemand unter uns, der nicht einmal in den vergangenen Jahren gesagt hat: Das kann ja nicht ununterbrochen so steil weitergehen, einmal muß es doch zu einer Beruhigung kommen — sind auch diese Zuwachsraten zu Ende gegangen. Wir haben in den kommenden Jahren — hoffentlich — normale Zuwachsraten von 3, 3,5 % zu erwarten. Bei einem Bruttosozialprodukt von 450, 470, 480 Milliarden DM sind 2,5, 3, 3,5 % etwas durchaus Beachtliches und Erfreuliches. Wenn ich von dem, was Herr Kollege Schiller in den letzten Wochen und Monaten verkündet hat, etwas unterstreiche, so ist es sein Hinweis, daß das keineswegs eine Krise, ein Notstand ist, sondern etwas sehr Erfreuliches in der Entwicklung von Wachstum und Preistabilität.
    Man kann das Problem — und darum ging es auch bei den seinerzeitigen Koalitionsauseinandersetzungen — schlicht und einfach in den Satz fassen: Es ist nötig, die Leistungen aus der Wiederaufbauphase auf ein normales Maß zurückzuschrauben in der Relation zu Zuwachsraten von 2,5, 3, 3,5 %. Das wurde damals verweigert. Niemand wollte sich



    Dr. Dahlgrün
    auf die Beschneidung von Ausgaben einlassen, keiner wagte es, bei bestimmten Gruppen einzugreifen. Ich erwähne nur den Begriff „soziale Demontage", der damals aus bestimmten Kreisen kam.
    Herr Kollege Strauß hat über die technische Entwicklung der Arbeiten im Finanzministerium berichtet. Er hat erwähnt, daß man Instrumente habe schaffen müssen, geschaffen habe oder daß man dabei sei, sie zu schaffen. Sicherlich braucht man Instrumente. Aber in bezug auf das, was hier Gegenstand der Ausführungen des Herrn Kollegen Strauß gewesen ist — mittelfristige Finanzplanung, Finanzreform, Haushaltsrecht —, ist es nun nicht so — und das möchte ich in aller Bescheidenheit richtigstellen —, daß im Finanzministerium dafür keine Instrumente vorhanden gewesen sind, daß die erst geschaffen werden müßten.
    Es ist sehr schwer, bei der Entstehung eines Gesetzeswerkes zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sagen, bis zu welcher prozentualen Höhe es fertig oder nicht fertig gewesen ist. Nehmen wir einmal das Haushaltsrecht. Die Neuordnung des Haushaltsrechts — ich habe darüber während meiner Amtszeit von dieser Stelle aus hin und wieder eine Bemerkung fallen lassen ist, glaube ich, zu Ende der letzten Regierung Erhard so weit vorbereitet gewesen, daß man sagen kann, die Angelegenheit sei zu 75 °/o fertig gewesen. Die Schwierigkeiten lagen auch nicht hier in Bonn. Sie lagen in der Auseinandersetzung mit den Ländern. Ich kann nur hoffen und wünschen, daß es Herrn Kollegen Strauß möglich werden wird, in aller Kürze, möglichst schnell, die Reform des Haushaltsrechts vorzulegen, damit sie noch in dieser Legislaturperiode als Ergänzung zum Stabilitätsgesetz verabschiedet werden kann. Wir brauchen das wirklich sehr dringend.
    Dann zur mittelfristigen Finanzplanung! Herr Kollege Strauß hat gesagt, daß Einzelheiten nicht bekannt werden dürfen. Die Kommission, die seinerzeit unter meiner Federführung an der mittelfristigen Finanzplanung gearbeitet hat, hatte den gleichen Grundsatz und wollte in dem gleichen Sinne handeln. Sie wissen, daß eine ganze Menge an Einzelheiten durch Indiskretion bekanntgeworden und daß dadurch viel Schaden angerichtet worden ist. Ich hoffe, daß die mittelfristige Finanzplanung und das, was Herr Kollege Strauß als harte und notwenige Eingriffe global angekündigt hat, gelingt. Möge es gelingen, den Streitpunkt der seinerzeitigen Auseinandersetzung auszuräumen, bei denen es darum ging, die Ausgaben dieses Landes auf den zu erwartenden Zuwachs bei anhaltender Stabilität einzurichten. Wir können alle nur hoffen und wünschen, daß diese Bundesregierung dabei Erfolg hat; denn es geht letzten Endes um unser aller wirtschaftliches Schicksal.

    (Beifall bei der FDP.)