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    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 5345 A Fragestunde (Drucksache V/1818) Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Rechtslage betr. Überstellung des sowjetischen Düsenjägerpiloten Wassilij Iljitsch Epatko Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5345 D Frage des Abg. Schultz {Gau-Bischofsheim) : Bewachung der sowjetischen Maschine durch amerikanische Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5346 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5346 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 5346 B Moersch (FDP) 5346 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Angeblich nicht rechtzeitige Erkennung des Einfluges der Maschine Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5346 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5346 C Matthöfer (SPD) 5346 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . 5347 A Frage des Abg. Lemmrich: Maßnahmen zur Verhinderung eines tiefen Eindringens sowjetischer Militärflugzeuge 5347 A Fragen des Abg. Dr. Pohle: Klage eines Staffelkapitäns vor dem Verwaltungsgericht Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5347 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 5348 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 5348 B Fragen des Abg. Felder: Teilnahme von Soldaten am Telekolleg des Bayerischen Rundfunks Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5348 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 5348 D Frage des Abg. Felder: Auflagenhöhe des Liederbuches der Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5349 A Felder (SPD) 5349 A Fellermaier (SPD) 5349 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5349 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Fragen des Abg. Logemann: Auswirkungen der Massentierhaltung Höcherl, Bundesminister 5350 A Logemann (FDP) 5350 C Büttner (SPD) 5351 A Fragen des Abg. Baier: Gleichbehandlung der heimatvertriebenen und geflüchteten Landwirte Höcherl, Bundesminister . . . . . 5351 B Baier (CDU/CSU) . . . .. . . 5351 D Dröscher (SPD) 5352 A Moersch (FDP) 5352 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 5352 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5352 D Mertes (FDP) 5353 A Logemann (FDP) 5353 C Frage des Abg. Mertes: Maßnahmen zur Erhaltung einer unabhängigen Presse Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5354 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 5354 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5354 B Frage des Abg. Prochazka: Gründung einer Nationalbewegung griechischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5354 C Frage des Abg. Prochazka: Meldungen über SED-Propaganda von Gastarbeitern nach Rückkehr von einer Reise in die Sowjetzone Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5354 D Frage des Abg. Prochazka: Zahl der Gastarbeiter-Teilnehmer an Kongressen und gesamtdeutschen Konferenzen der Zone Benda, Parlamentarischer . Staatssekretär . . . . . . . . 5355 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 5355 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 5355 A Lenders (SPD) . . . . . . . . 5355 C Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Verzicht auf Kontrollformalitäten an den Grenzen in der kommenden Urlaubszeit Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5355 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . 5356 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Adelsrechtliche Privilegien und Adelsbezeichnungen im Hinblick auf Weimarer Verfassung und Grundgesetz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5356 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 5357 A Frage des Abg. Moersch: Respektierung der Grundrechte bei der politischen Überprüfung indonesischer Studenten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5357 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 5357 C Frage des Abg. Moersch: Beanspruchung des Asylrechts durch indonesische Studenten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5357 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 5357 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5358 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 5358 B Frage des Abg. Moersch: Neugestaltung der politischen Bildungsarbeit Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5358 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 5358 C Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5359 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Filmüberwachung — Zulassung von Ostfilmen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5359 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5359 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 III Entwurf eines 'Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/ 1235) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/1'776, zu V/1776) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5360 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5362 C Moersch (FDP) 5364 C Dr. Rau (SPD) . . . . . . . 5368 A Dr. Martin (CDU/CSU) 5370 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 5372 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/1774) Kubitza (FDP) . . . . 5375 B, 5444 A Rollmann (CDU/CSU) 5377 A Stingl (CDU/CSU) 5378 B Moersch (FDP) . . . 5379 C Frau Freyh (SPD) 5380 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5382 D Genscher (FDP) . . . . . . . 5383 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 5384 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5386 C Spitzmüller (FDP) 5387 B Hermsdorf (SPD) 5388 A Killat (SPD) . . . . . . . . 5388 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 5389 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5391 B Mischnick (FDP) 5391 D Frau Krappe (SPD) . . . . . . 5445 B Baier (CDU/CSU) 5445 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5446 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache V/ 1758) Schoettle (SPD) . . . . . . . . 5393 C Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 5396 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister 5400 D Dr. Dahlgrün (FDP) 5408 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 5409 B Frau Funcke (FDP) 5411 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 5413 D Mertes (FDP) . . . . . . . . 5415 A Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/1759, zu V/1759) Westphal (SPD) . . . . . . . 5416 D Gewandt (CDU/CSU) 5417 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 5419 D Kurlbaum (SPD) 5422 D Schmücker, Bundesminister . . . 5425 A Scheel (FDP) . . . . . . . . 5425 C Dr. Mommer, Vizepräsident 5426 D Opitz (FDP) . . . . . . .. . 5429 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 5430 D Kulawig (SPD) . . . . . . . 5431 B Dr. Friderichs (FDP) 5432 D Dr. Schiller, Bundesminister . . 5435 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 5442 D Dr. Imle (FDP) 5443 B Koenen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5443 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/1773) Genscher (FDP) . . . . . . . . 5447 A Dr. Schmid, Bundesminister . . . . 5447 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers für Justiz (Drucksache V/1757) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5449 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 5452 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5454 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5455 A Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/1760, zu V/1760) Röhner (CDU/CSU) 5457 A Ehnes (CDU/CSU) 5457 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5457 D Höcherl, Bundesminister 5459 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5464 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . '5465 A Nächste Sitzung 5465 C Anlagen 5467 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5345 112. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 106. Sitzung, Seite 4982 B, Zeile 5 statt John Robinson: Joane Robinson. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 8. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 6. Dr. Artzinger * 8. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 8. 6. Bäuerle 9. 6. Bergmann * 8. 6. Blachstein 9. 6. Borm 9. 6. Brünen 14. 6. Burgemeister 9. 6. Corterier 10. 6. Cramer 30. 6. Deringer * 8. 6. Dichgans * 8. 6. Frau Dr. Elsner * 9. 6. Eschmann 9. 6. Flämig-** 10. 6. Folger 16. 6. Franke (Hannover) 8. 6. Dr. Geißler 9. 6. Gibbert 30. 6. Graaff 9. 6. Gscheidle 15. 6. Haage (München) 9. 6. Hamacher 30. 6. Holkenbrink 9. 6. Kahn-Ackermann ** 8. 6. Dr. Klepsch 15. 6. Kunze 30. 6. Lemmer 14. 6. Lenz (Brühl) * 8. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Lenze (Attendorn) ** 8. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Mauk * 9. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Memmel * 8. 6. Merten* 8. 6. Michels 9. 6. Dr. Miessner 9. 6.4 Missbach 9. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 8. 6. Ott 9. 6. Peters (Norden) 30. 6. Picard 8. 6. Frau Pitz-Savelsberg . 30. 6. Dr. Prassler 9. 6. Riedel (Frankfurt) * _ 8. 6. Saam 9. 6. Sander 9. 6. Schmitt-Vockenhausen 9. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. * Für die Teilnahme a n Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungén der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seibert 9. 6. Seuffert * 9. 6. Dr. Sinn 12. 6. Dr. Starke (Franken) 9. 6. Struve 30. 6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 9. 6. Dr. Vogel (Speyer) 9. 6. Vogt 30. 6. Frau Wessel 13. 6. Wolf 16. 6. Wurbs 9. 6. Anlage 2 Umdruck 252 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Schroeder (Detmold) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 02 wird der Ansatz des Tit. 302 um 55 000 000 DM gegenüber dem Ansatz des Haushaltsausschusses (= 2 785 Millionen DM) auf 2 840 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. Juni 1967 Stingl Franzen Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Kalinke Frau Schroeder (Detmold)Klein Becker Kühn (Hildesheim) Berberich Lampersbach Frau Blohm Porten Exner Teriete Krampe Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 - Allgemeine Bewilligungen - In den Erläuterungen zu Tit. 571 - Bundesjugendplan 5468 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 a) Allgemeiner Bundesjugendplan (ausgenommen Baumaßnahmen) — wird folgender Vermerk angefügt: Die für den „Internationalen Jugendaustausch und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland" vorgesehenen Mittel bleiben solange gesperrt, bis eine Lösung gefunden ist, die alle im internationalen Jugendaustausch tätigen Einrichtungen umfaßt. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 239 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 Allgemeine Bewilligungen 1. Der Ansatz bei Tit. 571 Bundesjugendplan c) Baumaßnahmen für Studentenwohnheime wird um 500 000 DM auf 12 500 000 DM erhöht. 2. Der Ansatz bei Tit. 661 Zuwendungen für Familienferienstätten wird um 500 000 DM auf 4 500 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Schroeder (Detmold) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Haushaltsgesetz — Drucksachen V/1000, V/1800 — Der Bundestag wolle beschließen: § 28 d erhält folgende Fassung: „§ 28 d Buchstabe a des § 14 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. April 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 265) in der Fassung des Artikels 9 des Ersten Gesetzes zur Uberleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) vom 23. Dezember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 697) findet in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1967 keine Anwendung." Bonn, den 8. Juni 1967 Stingl Franzen Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Kalinke Frau Schroeder (Detmold)Klein Becker Krampe Berberich Kühn (Hildesheim) Frau Blohm Lampersbach Exner Porten Teriete Anlage 6 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 h i er: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 — Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1781 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 09 02 Es wird ein Tit. 960 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Übergangshilfe für die Herstellung von Schmierölen aus Altölen". Der Ansatz beträgt 25 700 000 DM. Erläuterungen: Zu Tit. 960 Nach Artikel 8 des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vom 20. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 995), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vom 9. Mai 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 517) erhalten Unternehmen mit dem Sitz in der Bun- desrepublik Deutschland, die im Jahre 1962 Schmieröle nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g des Mineralölsteuergesetzes versteuert haben, Übergangshilfen für Schmieröle (Zweitraffinate), die sie aus im Bundesgebiet angefallenen und gesammelten Altölen hergestellt, aus ihren Herstellungsbetrieben entfernt und nicht in Mitgliedstaaten der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausgeführt haben. Der Bedarf für das Rechnungsjahr 1967 wird auf 25 700 000 DM geschätzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5469 2. Zu Kap. 60 02 Der Ansatz bei Tit. 300 wird von — 150 000 000 DM um 25 700 000 DM auf — 175 700 000 DM erhöht. Bonn, den 8. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesminister für Wirtschaft — Drucksachen V/ 1000 Anlage, V/1759 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 Es werden folgende Leertitel 977 mit der Zweckbestimmung „Abfindungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus" 978 „Leistungen zur Durchführung der Feier- und Nachholschichtenregelung im Steinkohlenbergbau" eingefügt. Erläuterungen Zu Tit. 977 Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, die infolge von Stillegungen oder entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, sollen zum Ausgleich der damit verbundenen strukturellen Nachteile ein Abfindungsgeld erhalten, ,das je nach Lebensalter und Zeitraum der Zugehörigkeit zum Bergbau zwischen 2000 und 5000 DM beträgt. Das Abfindungsgeld wird an Arbeitnehmer gezahlt, die vom 1. April 1967 ab entlassen worden sind. Das Nähere regeln Richtlinien, die der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erläßt. Da der Mittelbedarf noch nicht endgültig bestimmt werden kann, wird ein Leertitel ausgebracht. Zu Tit. 978 Beschäftigte im Steinkohlenbergbau sollen für Verdienstausfälle, die durch Feierschichten wegen Absatzmangels in der Zeit vom 1. Dezember 1966 bis 31. Mai 1967 entstanden sind, aus Mitteln der öffentlichen Hand einen Härteausgleich erhalten. Ferner sollen Unternehmer des Steinkohlenbergbaus für Aufwendungen, die ihnen im Jahre 1967 in Nordrhein-Westfalen wegen des Fortfalls von Nachholschichten und im Saarland wegen der Einführung zusätzlicher Ruhetage entstehen, Mittel der öffentlichen Hand erhalten. Durch die Feier- und Nachholschichtenregelung wird die Anpassung der Steinkohlenförderung an die Absatzverhältnisse erleichtert. An der Aufbringung der Mittel beteiligt sich der Bund zu zwei Dritteln, während die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland das restliche Drittel zu tragen haben. Da die genaue Höhe und die haushaltsmäßige Deckung des Mittelbedarfs noch nicht abschließend feststehen, wird ein Leertitel ausgebracht. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 h i er : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 — Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — In der Zweckbestimmung des Tit. 976 — Zuschüsse zur Stabilisierung des Absatzes von Kokskohle an die Eisen- und Stahlindustrie — wird der Haushaltsvermerk eingefügt: „Erstattungen der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl oder von Partnerländern der Gemeinschaft fließen den Mitteln zu." Bonn, den 8. Juni 1967 Brand und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Reinhard, Bewerunge, Bauer (Wasserburg), Seither, Saxowski und Genossen und der Fraktionen 5470 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 606 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird in den Erläuterungen unter Nummer 4 der Betrag, den der Bund für die Arbeiten der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Deutschen Landwirtschaft einsetzt, von 280 000 DM um 121 000 DM auf 401 000 DM erhöht. Für die Deckung sind die Ansätze der Titel 620 bis 623 (Anpassungshilfe) zu verwenden. Bonn, den 7. Juni 1967 Anlage 10 Umdruck 249 Änderungsantrag der Fraktionen ,der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 Tit. 621-- Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen und zur Förderung von Handelsklassen (Anpassungshilfe 1967) — wird in den Erläuterungen im ersten Satz hinter dem Wort „einschließlich" das Wort „der Braugerste," eingefügt. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schlager (CDU/CSU) zu Punkt II, 9 der Tagesordnung. Herr Kollege Moersch hat bei den Beratungen zu Einzelplan 09 heute vormittag die Förderungspolitik für die deutsche elektronische Datenverarbeitungsindustrie, bzw. ihre Befürworter als zu provinziell und eng nationalistisch kritisiert. Die Kritik richtet sich gleichermaßen gegen die Bundesregierung wie auch meine politischen Freunde, die mit ihrer Anfrage an die Regierung auf Drucksache V/1330 einen wesentlichen und, wie sich gezeigt hat, auch einen erfolgreichen parlamentarischen Beitrag zur Fortentwicklung dieser wichtigen Wachstumsindustrie geleistet haben. Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Moersch die Förderung der deutschen einheimischen Datenverarbeitungsindustrie an sich für unbegründet hält oder nur dafür plädiert, daß entweder die deutsche Industrie sich für ihre Entwicklung ausländische Partner sucht und dafür Lizenzen nimmt, oder nur dafür eintritt, daß, wenn schon eine Förderung erfolgen soll, die ausländischen Gesellschaften in diese Förderung einbezogen werden. Auf welche dieser Gründe Herr Kollege Moersch seine Kritik auch stützen mag, er verkennt damit die eigentliche Zielsetzung unserer Förderung. Damit in der Öffentlichkeit und bei der betroffenen Wirtschaft keine Irrtümer und Mißverständnisse über unsere Zielsetzung aufkommen, möchte ich daher mit Nachdruck feststellen, daß wir mit dieser neu begonnenen Förderung keine wirtschaftliche Vormachtstellung und schon gar nicht eine Autarkie für die deutsche einheimische elektronische Industrie anstreben. Es ist nicht unsere Absicht, die auf dem elektronischen Gebiet bei uns tätigen ausländischen Gesellschaften vom deutschen Binnenmarkt zu verdrängen, wir wollen nicht einmal der deutschen einheimischen Industrie ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz einräumen. Das wichtigste Ziel unserer Förderungspolitik ist vielmehr, auf dem Markte der datenverarbeitenden Industrie gesunde Wettbewerbsverhältnisse herzustellen. Auch Herr Kollege Moersch kann nicht bestreiten, daß auf dem Weltmarkt wie dem deutschen Binnenmarkt die Wettbewerbsverhältnisse insoweit völlig verzerrt sind. Man kann nicht von Wettbewerb reden, wenn auf dem deutschen Markt eine Firma, auch wenn sie zufällig eine ausländische Firma ist, einen Marktanteil von 70 bis 80 %, besitzt, dazu noch aus Gründen, auf die ihre Konkurrenz, insbesondere aber die deutsche Konkurrenz, keinen Einfluß nehmen konnte. Die Wettbewerbsnachteile der deutschen einheimischen Industrie liegen auf der Hand und werden langsam auch einer breiteren Öffentlichkeit bewußt. Kriegsfolgen, Forschungs- und Herstellungsbeschränkungen sowie scharfe Überwachungsvorschriften der Militärregierungen haben unsere Elektroindustrie zunächst weitestgehend daran gehindert, sich auf diesem Gebiete zu betätigen. Die Entwicklung und Produktion der DatenverarbeiBauknecht Dr. Reinhard Bewerunge Bauer (Wasserburg) Baier Blöcker Bremer Erpenbeck Hörnemann (Gescher) Horstmeier Klinker Krampe Müser Dr. Ritgen Dr. Ritz Dr. Siemer Stooß Dr. Wörner Dr. Wuermeling Brand und Fraktion Seither Saxowski Marquardt Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5471 tungsanlagen erfordert aber zudem einen ungeheuren Investitionsaufwand und birgt damit wegen der sich überstürzenden technischen Entwicklung ein hohes wirtschaftliches Risiko in sich. Es gibt deshalb kein Industrieland von Bedeutung, das nicht deshalb seine datenverarbeitende Industrie direkt oder indirekt mit hohen Summen staatlich fördert. Darin liegt der wesentlichste Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz. Die Preise der ausländischen Konkurrenz enthalten nur einen verhältnismäßig geringen Teil der hohen Entwicklungskosten, weil der größere Anteil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Bei dieser Wettbewerbsverzerrung können selbst solche Unternehmen keine Markterfolge erzielen, die gleichwertige, wenn nicht gar schon technisch betrachtet, bessere Leistungen anbieten können, jedoch ihre immensen Entwicklungskosten ganz auf den Preis ihrer Erzeugnisse umlegen müßten. Um den Anschluß an den internationalen Stand herzustellen, sind sicherlich für unsere Industrie Absprachen über Lizenzproduktionen, wie Sie sie offenbar für richtig halten, nötig und sinnvoll. Aber die harte Wirtschaftspraxis auf diesem Gebiete lehrt uns, daß unsere deutschen Firmen bald in eine gnadenlose Abhängigkeit vom Ausland gelangen würden, falls es uns nicht gelingt, die noch bestehenden Wettbewerbsvorteile in Anlehnung an ausländische Vorbilder auszugleichen. Da die Datenverarbeitungstechnik eine Schlüsseltechnik ist, kann im übrigen keine Industrienation von Rang auf eigene umfassendere Entwicklungen auf diesem Gebiete verzichten. Allein schon aus diesem Grunde ist das öffentliche Interesse daran zu bejahen, daß die im eigentlichen Sinne nationale Industrie schrittweise mit eigenen Entwicklungen und Produktionen wettbewerbsfähig wird. Darin liegt wohl einer der Hinderungsgründe, warum es bisher selbst zwischen den europäischen Firmen noch zu keiner Kooperation auf dem zivilen Sektor gekommen ist. Es stellt sich immer mehr heraus, daß ein Industriestaat die Technologie der EDV beherrschen muß, wenn er seine wirtschaftliche Position nicht ernstlich gefährden will. Schon jetzt werden in zunehmendem Umfange Anlagegüter gefordert, die Konstruktionselemente der EDV enthalten. In wenigen Jahren werden Maschinen, Fabrikanlagen, Kraftwerke usw. überhaupt nur noch verkauft werden können, wenn sie durch EDV voll automatisiert sind. Industrien wie Nationen, die dieser Entwicklung nicht folgen, werden ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Im übrigen wissen wir, daß der Rückstand unserer Wissenschaft und Industrie auf dem Gebiete der Datenverarbeitung auch im Mangel an Wissenschaftlern auf diesem Gebiete begründet ist. Gerade deshalb haben wir uns ja in unserer wegweisenden Anfrage — Drucksache V/1330 — dafür ausgesprochen, daß künftig an den Hochschulen, Instituten und fortbildenden Fachschulen auch deutsches Datenverarbeitungsgerät zur Forschung und Ausbildung verwendet wird. Anlage 12 Ergänzende schriftliche Erklärung des Abgeordneten Röhner (SPD) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Der Haushaltsausschuß hatte seine diesjährigen Beratungen des Einzelplanes 10 unter anderem darauf abzustimmen, daß das Bundeskabinett durch Beschluß vom 19. 1. 1967 zur Behebung von Dekkungslücken Ausgabenkürzungen von effektiv 289 Millionen DM in Vorschlag gebracht hatte. Der Ausschuß hatte ferner zu berücksichtigen, daß die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung des Kreditfinanzierungsgesetzes im Einzelplan 10 Ausgabenerhöhungen von 200 Millionen DM vorsahen. Aufs erste betrachtet könnte man bei einer Aufrechnung dieser beiden Zahlen der Auffassung sein, daß sich im Gesamtvolumen und damit auch hinsichtlich der Effektivität des Ernährungshaushalts gegenüber dem Vorjahr nicht allzuviel geändert habe. Das trifft aber nicht nur nicht zu, in einzelnen Bereichen des Einzelplans 10 ist nahezu das Gegenteil der Fall. So haben sich z. B. — und damit verweise ich auf ein drittes Kriterium, das die Ausschußberatungen zum Einzelplan 10 mitbestimmte — die Ansätze für die Marktordnung in Kap. 10 03 gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. Gleichzeitig ist der Ansatz für den Grünen Plan 1967 gegenüber 1966 nach Abschluß der Beratungen entsprechend niedriger im Ansatz. Die Erhöhungen bei Kap. 10 03 sind dem Grunde nach zwangsläufig. Sie resultieren aus der Tatsache, daß in jetzt 23 Tagen der Gemeinsame Markt für die wichtigsten Agrarprodukte anläuft und daß die Bundesregierung deshalb vom 1. Juli 1967 ab auf Grund der EWG-Agrarfinanzierungsordnung Nr. 130 die in Brüssel beschlossenen Marktordnungen anteilig finanzieren muß. Die Kürzungen bei 10 02 — Grüner Plan — beruhen im wesentlichen darauf, daß infolge der allgemeinen Haushalts- und Finanzlage die Bundesregierung sich veranlaßt sah, aus diesem Bereich die Mehrausgaben für die europäischen Marktordnungen zu decken. Zu diesen Vorgängen möchte ich folgendes feststellen: 1. Die von der Bundesregierung mitzufinanzierenden Marktordnungsaufgaben der EWG erfordern in diesem und in den folgenden Haushaltsjahren zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushaltsplan, hier Einzelplan 10, ohne daß damit Mehreinnahmen für die deutsche Landwirtschaft verbunden wären. 2. Diese Mehrausgaben sind im Haushaltsjahr 1967 durch Verlagerungen innerhalb des Einzelplans 10 abgedeckt worden und verursachen damit zwangsläufig eine Reduzierung der bisher gewährten Förderungsmittel, insbesondere der Beihilfemittel. Das ist 1967 auch dann noch in etwa der Fall, wenn man die überwiegend als Darlehen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Kreditfinanzierungsgesetz berücksichtigt und wenn man ferner einsetzt, daß die Kürzung der Qualitätsprämie für 5472 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Milch durch die inzwischen beschlossene Trinkmilchpreiserhöhung und andere Maßnahmen ausgeglichen wird. 3. Die aus dem Einzelplan 10 aufgebrachten Kürzungen werden voll auf die Verpflichtungen der Bundesregierung für die gemeinsame EWG-Finanzierung angerechnet und entlasten in gleicher Weise den Einzelplan 60, in dem üblicherweise solche Ausgaben einzustellen wären. Warum weise ich auf diese Gegebenheiten besonders hin? Einmal, weil bekannt sein soll, daß auch die Landwirtschaft im Haushalt 1967 einen erheblichen Beitrag für die Stabilität unserer Wirtschaft, aber auch für das Zustandekommen des Gemeinsamen Marktes geleistet hat. Diese Kürzungen müssen diese Wirtschaftsgruppe .um so mehr treffen, als deren Übergangszeit in den Europäischen Markt um drei Jahre verkürzt wurde, die einem hart werdenden Wettbewerb mehr und mehr ausgesetzt ist, bei der sich die ersten Preiseinbußen abzuzeichnen beginnen. Wie hart in dieser Wirtschaftsgruppe um die Existenz gekämpft werden muß, wird auch daraus ersichtlich, daß in seinem Bereich in den letzten 15 Jahren Monat für Monat 6000 bis 8000 Arbeitsplätze aufgegeben wurden. Vor allem wollte ich auf diese Dinge hinweisen, weil es mir notwendig erscheint, daß aus den Erfahrungen des diesjährigen und des vorjährigen Haushalts einige Schlüsse für die Gestaltung der zukünftigen Einzelpläne gezogen werden. 1. Die seit langem geforderte langfristige Finanzplanung hat nach Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität ihre gesetzliche Grundlage gefunden. Bei der Konzeption der kommenden Haushalte wäre nun darauf zu achten, daß die langfristige Finanzplanung nicht nur der Hauswirtschaft des Bundes zugute kommt, sondern — wie es in § 10 des Stabilitätsgesetzes herausgestellt ist — auch der Wirtschaft eine bessere langfristige Übersicht und damit sorgfältigere Planung ermöglicht. 2. Die langfristige Finanzplanung wird — Herr Minister Höcherl hat in seiner Einbringungsrede am 16. März 1967 das Hohe Haus ausführlich darüber unterrichtet — eine Neuregelung bei den jährlichen Grünen Plänen nach sich ziehen. Eine diesbezügliche Revision müßte einerseits den Zusammenhang zwischen jeweiligem Grünen Bericht und den Folgemaßnahmen ermöglichen und dürfte andererseits eine Neugliederung des Einzelplanes 10 im Sinne der langfristigen Haushaltsplanung nicht verhindern. 3. Der Einzelklan 10 des Bundeshalts wird in Zukunft verstärkt nach Schwerpunkten auszurichten sein. Auf Einzelheiten kann und will ich im Rahmen dieser Aussprache nicht eingehen. Es scheint mir aber notwendig zu sein, daß dabei Berücksichtigung findet z. B. a) eine tragbare Regelung der Vertriebeneneingliederung. Der auslaufende Fünfjahresplan für die Eingliederung sollte so aufgefangen werden, daß die noch vorhandenen dringlichen Fälle abgewickelt werden und danach das Programm abgeschlossen werden kann. b) Die strukturellen Verbesserungen im Bereich der Betriebsstruktur sollten, um sinnvoll zu bleiben, auf die Schaffung dauerhafter lebensfähiger Existenzen ausgerichtet sein, gleichgültig, ob diese Existenzen in einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, Zuerwerbsbetrieb oder Nebenerwerbs-betrieb gefunden werden. c) Zweifellos werden zukünftige Haushalte auch die Fortführung und -den Ausbau der Investitionsbeihilfen beinhalten müssen. Die damit verbundene Hinführung der Landwirte zur Rechenhaftigkeit ist beizubehalten, jedoch sollte auf jedes überflüssige erschwerende Formularwesen verzichtet werden. d) Auch die zukünftigen Haushalte werden auf die Zinsverbilligung als Förderungsmaßnahme nicht verzichten können. Die Zinsverbilligung ist eine Maßnahme, die am besten dem Einzelbetrieb ohne eine Überlastung der Verwaltung in der Betriebsstruktur helfen kann. Zur Zeit wird in Schweden auf diesem Gebiet ein neues Programm eingeführt, das vor allem im Wege der Zinsverbilligung die Aufstockung und Rationalisierung der Betriebe gewährleisten soll. Zum immer wieder gehörten Argument, daß durch die Zinsverbilligung die langfristigen Verpflichtungen zu sehr anwachsen, möchte ich sagen, daß wir in Kürze den Punkt erreicht haben, wo die Rückzahlungen und die Neuzahlungen sich die Waage halten, ein weiteres Anwachsen der laufenden Verpflichtungen also nicht mehr eintreten wird. e) Vielleicht darf ich mir als letztes noch den Hinweis gestatten, daß bei den kommenden Haushalten Haushaltstitel eingeplant werden müssen, die bei den kommenden Gemeinschaftsfinanzierungen der EWG erforderlich sind, um deutscherseits vom EWG-Programm jeweils partizipieren zu können. Lassen Sie mich abschließend noch meiner Überzeugung Aus-druck verleihen, daß bei allen Härten, die der Haushalt 1967 aus den sattsam bekannten Gründen auch für die deutsche Landwirtschaft bringen mußte, durch die Veränderungen, die der Ausschuß gegenüber der Regierungsvorlage durchführte, mir wesentlich erscheinende Abmilderungen erreicht wurden. Ich denke hier u. a. an die Ansätze bei der Investitionsbeihilfe, der Zinsverbilligung, -dem Wirtschaftswegebau, aber auch an die Förderung der sozialen Maßnahmen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5473 Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordeten Saxowski (SPD) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Zur Diskussion des Einzelplans 10, dem Haushaltsplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, möchte ich ein altes Ersuchen meiner Fraktion in den Vordergrund stellen. Es handelt sich um das Anliegen, diesen Haushalt in seiner Aufgabenstellung sachgemäß zu ordnen. Wir verkennen nicht, daß bei dem vorliegenden Haushaltsentwurf diesem Wunsch bereits etwas entgegengekommen wurde, aber es muß festgestellt werden, daß die bisherige Form nicht befriedigen kann. Ziel dieser Vorstellungen meiner Parteifreunde ist es, den Tit. 10 02 transparent zu machen, um für jedermann optisch klar herauszustellen, für welche Zwecke und Maßnahmen die Finanzmasse verwandt wird. Wir fordern eine Untergliederung des Haushalts in der Form, daß einzeln aufgeführt werden: 1. Die einkommenswirksamen Subventionen, die durch die weitere Integration der EWG-Staaten immer mehr abgebaut werden und nur noch einen geringen Teil der Finanzmasse ausmachen. 2. a) Strukturmaßnahmen, die nur der bäuerlichen Bevölkerung zugute kommen und b) Strukturmaßnahmen, die sowohl der Landwirtschaft als auch den landeskulturellen Maßnahmen dienen. 3. Marktstrukturmittel, die ja nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den Verbraucher Vorteile bringen. 4. Die Sozialtitel. Dazu sei die Anmerkung gestattet, daß hierbei zu überlegen ist, ob sie nicht auf Grund ihres Charakters in den Sozialhaushalt übernommen werden könnten. Durch die fortschreitende Überleitung in den gemeinsamen Agrarmarkt wachsen die Ausgaben erheblich, die für den gemeinsamen Agrarfonds der EWG erbracht werden müssen. Wir treten deshalb dafür ein, daß diese Mittel gesondert aufgeführt werden sollten. Da es sich bei diesen Zahlungen nicht nur um Belastungen für den EWG- Agrarfonds handelt, könnten darüber hinaus auch alle anderen Zahlungen, die aus den anderen Einzelplänen für die EWG erbracht werden müssen, in einem gesonderten Einzelplan zusammengefügt werden. Ich halte dafür den Einzelplan 60 für besonders geeignet. Es ist dabei selbstverständlich, daß die Verwaltung der Titel weiterhin durch die heute dafür zuständigen Bundesministerien erfolgen muß. Außerdem möchte ich hier noch einmal die Notwendigkeit unterstreichen, daß aus haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Gründen vom Rückerstattungsverfahren zum Veranschlagungsverfahren übergewechselt werden muß, weil nur dies dem Prinzip einer klaren Haushaltsführung entspricht. Dafür muß sich unsere Regierung in Brüssel jetzt endlich energisch einsetzen. Wir behalten uns vor, eine entsprechende Entschließung bei der dritten Lesung des Haushalts einzubringen. Dieser nach Sachgebieten klar aufgegliederte Haushalt hat vor allem den unbedingten Vorteil, daß man deutlich unterscheiden kann zwischen Subventionen und allgemeinen Förderungsmitteln, die ja sowohl dem Erzeuger als auch dem Verbraucher Vorteile und Erleichterungen bringen. Ich glaube, daß man bei einer solchen Unterteilung klar erkennen wird, wie gering die eigentlichen Subventionen für die Landwirtschaft sind. Ich darf dabei in Erinnerung rufen, daß Minister Höcherl bei der Einbringung des „Grünen Berichts" am 15. März dieses Jahres eine neue funktionelle Ordnung des Einzelplans 10 in Aussicht gestellt hat. Wir hoffen, daß diese Planung schon im nächsten Jahr Wirklichkeit wird. Ich kann nicht auf alle Einzeltitel eingehen, die wir innerhalb der Koalition und in den Ausschüssen intensiv besprochen haben und über die wir zur Einigung gekommen sind. Aber gestatten Sie mir doch, auf einen Bereich hinzuweisen, den meine politischen Freunde als Schwerpunkt im Hinblick auf die. EWG-Agrarpolitik ansehen. Wir halten die Investitionsbeihilfen für den entscheidenden Schwerpunkt im Rahmen der Strukturpolitik, die die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe auf moderne Produktionsmethoden zum Ziele haben. Es ist uns gelungen, diesen Titel unter Einschluß der Mittel aus dem Investitionshaushalt auf rund 110 Millionen DM aufzustocken; hinzu kommen die Bindungsermächtigungen in Höhe von 30 Millionen DM. Diese Mittel sind besonders deshalb so wirksam, weil sie ja gezielt vergeben werden. Jedem Antrag liegt die Eigeninitiative und echte unternehmerische Entscheidung des Bauern zugrunde, der seinen Betrieb existenzsicher ausbauen und modernisieren will. Allerdings dürfen wir auch hier nicht die Schattenseiten verkennen. Der landwirtschaftliche Investor muß sich den größten Teil der Finanzmittel auf dem freien Kapitalmarkt beschaffen, er erhält lediglich 15 °/o der nachgewiesenen Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 30 000 DM; außerdem ist die Vergabe dieser Mittel an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Wir halten .das auch für richtig, denn die Öffentlichkeit muß erkennen können, wofür die Mittel verwendet werden. Wenn wir hier aber einmal ein einfaches Rechenexempel durchführen wollen, so bedeutet das, daß bei einer Investition in Höhe von 100 000 DM mindestens 85 000 DM am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen. Bei dem gegenwärtigen Zinsfuß von 5474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 rund 6 bis 7 % führt das allein zu einer jährlichen Zinsbelastung von 5000 bis 6000 DM. Hinzu kommen die erforderlichen Amortisationszahlungen. Diese hohe Belastung kann der Masse der landwirtschaftlichen Betriebe bei dem gegenwärtigen Einkommensniveau einfach nicht zugemutet werden, wenn nicht gleichzeitig die Zinsverbilligungsaktion fortgeführt wird. Wir halten dieses Instrument, wie es ja auch in anderen Bereichen, z. B. im Wohnungsbau, eingesetzt wird, für dringend erforderlich. Für die Landwirtschaft ist in der augenblicklichen Einkommenssituation eine effektive Zinsbelastung von höchstens 3 bis 4 % tragbar. Wir wissen, daß die Zinsbeihilfen immer wieder Gegenstand der Diskussion in den einzelnen Ausschüssen sind. Wr müssen uns jedoch darüber im klaren sein, daß wir im Bereich der Landwirtschaft die Investitionsbeihilfen und die Mittel für die Zinsverbilligung nicht voneinander trennen können. Und es ist auch erforderlich, daß wir uns auf diesem Gebiet den Konditionen der anderen EWG-Länder angleichen, um die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen für die Landwirtschaft zu beseitigen. Schließlich muß auch darauf hingewiesen werden, daß die Anreizung von Investitionen ja durchaus in die Landschaft der Konjunkturpolitik unserer neuen Bundesregierung hineinpaßt. Auf Grund der Erfordernisse der EWG sind in diesem Haushalt nur noch 325 Millionen DM als Milchsubventionen angesetzt worden, die im nächsten Haushalt fast ganz wegfallen. Das heißt, daß produktgebundene, einkommenswirksame Subventionen, die vor allem für die mittleren Betriebe nicht unerheblich waren, ab 1. April 1968 nicht mehr gezahlt werden. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob und inwieweit der empfohlene Milchpreis am Markt durchgesetzt werden kann; da kann auf die deutsche Landwirtschaft noch manche Überraschung zukommen. Es ist damit zu rechnen, daß bei dem enormen Milchangebot dieser Preis schwer zu halten sein wird, wenn nicht entsprechende produktionslenkende Maßnahmen eingeleitet werden. Doch für die Produktionsumlenkung, die, wie gesagt, dringend erforderlich ist, kommt dem Tit. 623, der mit rund 154 Millionen DM ausgewiesen ist, besonders für die Verbesserung der Molkereistruktur eine wesentliche Bedeutung zu. Nur das Umsetzen des Milchfetts in eine verstärkte Käseproduktion kann Erleichterung verschaffen und vor allem dafür sorgen, daß der Erzeuger einen angemessenen Preis erhält. Wir bitten daher die Bundesregierung, mit allen Mitteln die Verbesserung der Molkereistruktur voranzutreiben, denn nur durch leistungsstarke Molkereien werden wir in der Lage sein, von der Butterüberproduktion wegzukommen, die auch den Haushalt wesentlich belastet. Es ist auch zu überlegen, ob durch das Anbieten einer höherprozentigen Milch neue Marktchancen eröffnet werden können, die ebenfalls dazu geeignet sind, eine gewisse Erleichterung auf dem Milchmarkt zu bringen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollte dieses Anliegen einer eingehenden Prüfung unterziehen. Wir bitten die Bundesregierung, besonders darauf zu achten, daß die Mittel für die Verbesserung der Molkereistruktur restlos ausgeschöpft und nicht etwa anderen Zwecken zugeführt werden. Die Molkereistruktur ist nur ein Ausschnitt aus einem sehr viel umfassenderen Programm, zu dem' wir mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) im Bundestag die Initiative ergriffen haben. Soweit wir bisher feststellen konnten, werden unsere Anregungen mit ganz wenigen Ausnahmen von der gesamten deutschen Agrarwirtschaft gutgeheißen. Selbstverständlich geht es nicht darum, neben dem Handel und den Genossenschaften einen dritten Vermarktungsweg aufzubauen. Das wäre töricht und würde nur zu Fehlinvestitionen führen. Uns kommt es einzig und allein darauf an, die Selbsthilfe auf breiter Front zu fördern und die Voraussetzungen zu schaffen, daß die Landwirtschaft ihre Marktposition erhalten kann. Wir alle wissen, daß sich die Erzeugung von Qualitätsprodukten für den einzelnen Landwirt nicht auszahlt, weil dieser einzelne keine großhandelsfähigen Mengen anbieten kann. Wir alle kennen die schlechte Verhandlungsposition, in der sich ein einzelner Landwirt befindet, wenn er seine Produkte an einen großen Nachfrager im Handel und in der verarbeitenden Industrie absetzen will. Wir alle wissen, daß im Ausland bereits Erzeugergemeinschaften bestehen oder aufgebaut werden, die in der Lage sind, die Produkte, die der Markt verlangt, in großen geschlossenen Partien anzubieten. Aus diesen Tatsachen die naheliegenden Konsequenzen zu ziehen und eine für unsere Verhältnisse zugeschnittene Regelung zu entwikkeln, ist ein Gebot der praktischen Vernunft. Es ist völlig unverständlich, daß dieser Gedanke von der Bonner Verwaltung jahrelang hingehalten worden ist. Das Marktstruktur- oder besser gesagt: das Marktanpassungsgesetz muß unter allen Umständen noch in diesem Jahr verabschiedet werden; die Voraussetzungen dafür scheinen mir gegeben zu sein. Wir haben bereits im Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages deutlich gesagt, daß es uns — der SPD — nicht um das Erstgeburtsrecht geht. Wir sind bereit, da Brücken zu bauen. Mit dem Gesetz allein ist ,es aber noch nicht getan. Wenn wir Erfolg haben wollen, werden wir einen wesentlichen Teil des Agraretats auf die Verbesserung der Marktstruktur abstellen müssen. Das Marktanpassungsgesetz ist der Kristallisationspunkt einer Agrarpolitik, die zum Ziel hat, die Marktpositionen in der Landwirtschaft zu erhalten und auszubauen und ihr in der Wirtschaftsgemeinschaft Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5475 die gleichen Chancen zu geben, wie sie ihren Konkurrenten längst gewährt werden. Damit dienen wir gleichzeitig dem Interesse der Verbraucher, denn wir wissen aus Erfahrung, was es die Hausfrauen kostet, wenn das Angebot bei der einen oder anderen Ware allein oder zu einem überwiegenden Teil vom Ausland beherrscht wird. Doch alle diese Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur und zur Marktanpassung haben nur Sinn, wenn sie durch Fortführung der Maßnahmen zur Fortführung der Flurbereinigung — Tit. 572 —, zur Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe — Tit. 573 — und zum Ausbau der Wirtschaftswege — Tit. 574 — unterstützt werden. Bei der angespannten Haushaltslage ist den beschleunigten Flurbereinigungsverfahren und der Althofsanierung zunächst der Vorrang zu geben, um damit in kurzer Zeit eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Zum Epl. 10 möchte ich allgemein darauf hinweisen, daß eine Aufgliederung nach „Grüner Plan" und „Anpassungshilfen" sicher nicht mehr zweckmäßig ist, da diese Unterscheidung für die Haushaltsführung heute überhaupt keine Bedeutung mehr hat. Auf diese Unterscheidung sollte im Rahmen der geplanten Neugliederung dann auch verzichtet werden. Wenn wir diesen Agrarhaushalt im volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang sehen —, denn die deutsche Landwirtschaft verschließt sich nicht den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen —, so müssen wir feststellen, daß er in großen Teilen einen echten Investitionshaushalt darstellt, so daß er in seiner Zielsetzung durchaus der augenblicklichen Konjunkturpolitik der Bundesregierung entspricht. Wir begrüßen es, daß die aus der Haushaltssituation bedingten Kürzungen, die im einzelnen durchaus fühlbar sind, im großen und ganzen in vertretbarem Rahmen gehalten werden konnten. Durch Zuführung von Mitteln aus dem „Investitionshaushalt" konnten die befürchteten Wirkungen zum großen Teil aufgefangen werden. Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Vor einigen Wochen haben wir in diesem Hause eine Agrardebatte anläßlich des Grünen Berichts 1967 gehabt. Man hätte in dieser Haushaltsdebatte auf die Erörterungen agrarpolitischer Probleme verzichten können, wenn nicht in der Zwischenzeit neue Fakten geschaffen worden wären und besonders schwierige Fragen vor der Tür ständen. Ich möchte daher zu drei Punkten einige Bernerkungen machen. Am 1. Juni ist im Ministerrat die Entscheidung über die neuen Marktordnungen für Getreide, Schweinefleisch, Eier 'und Geflügelfleisch gefallen. Wir begrüßen diese Einigung. Wir halten jede Verzögerung des Gemeinsamen Marktes im Interesse der deutschen Landwirtschaft für schädlich. Ich habe mich nur gewundert, daß es immer noch so naive Leute gibt, die ein Hinausschieben der Preisangleichung für möglich hielten. Aber ich habe mich auch gewundert, daß es Leute gibt, die in schwärmerischer Begeisterung die Beschlüsse von Brüssel kommentieren. Das zeugt von Unwissenheit. Damit sich in diesem Hause und in der Öffentlichkeit keine falschen Vorstellungen einschleichen, möchte ich etwas Wasser in den europäischen Wein gießen. Die am 1. Juli beginnende Phase des freien Warenverkehrs bei den genannten Produkten bedeutet weder den Fortfall aller Handelshemmnisse noch die Harmonisierung des Wettbewerbs. Als Beispiel dafür will ich Ihnen sagen, daß nach wie vor unterschiedliche Frachten gegeben sind. Die phytosanitären und viehseuchenrechtlichen Bestimmungen sind noch recht unterschiedlich. Die Steuern und die Kapitaldienste sind auch noch nicht harmonisiert, ganz zu schweigen von den Beihilfen. Die dafür in den Verordnungen gefundene allgemeine Formel macht auf einige unserer Partner überhaupt keinen Eindruck. Die Hoffnung, man würde sich in der ganzen EWG der gleichen Farben und Muster bedienen, ist enttäuscht worden. Es war doch kein Geheimnis mehr, daß z. B. Italien die Getreidemarktordnung überhaupt ignoriert hat und daß die gemeinsamen Bestimmungen in Frankreich und Belgien völlig anders ausgelegt worden sind als in der Bundesrepublik und in Holland. Bei der Getreidepreisentscheidung im Jahre 1964 gingen zumindest die Franzosen und die Italiener davon aus, daß sie ihr System behalten könnten. Wäre das nicht der Fall gewesen, wären die gemeinsamen Getreidepreise auf einem anderen, d. h. auf einem höheren Niveau festgesetzt worden. Das ist absolut sicher. Doch dies nur nebenbei. Die französische Taktik in Brüssel war sehr erfolgreich. Es ist für mich eine große Enttäuschung, daß eine zentrale Steuerung der Getreidepolitik in der EWG nicht erreicht worden ist, die meines Erachtens allein geeignet wäre, einen wirklich gemeinsamen Markt herzustellen. Nicht einmal der EWG-Kommission sind besondere Weisungsrechte eingeräumt worden. Das kann man nur bedauern. Edgar Faure rieb sich nach den Verhandlungen die Hände. Er war sehr zufrieden, daß die nationalen Zuständigkeiten wenig Einschränkung erfahren haben. Sie werden verstehen, daß ich mich über den Gang der Verhandlungen in Brüssel laufend über mehrere Quellen informiert habe. Daraus muß man 5476 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 den Eindruck gewinnen, daß die deutsche Delegation sich nicht entscheidend gegenüber den Wünschen Frankreichs und Italiens zur Wehr gesetzt hat. Mir scheint, daß wir mit unseren guten Pfunden nicht genügend gewuchert haben. Meine Sorge ist, daß diese Entwicklung nicht nur politische, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen zeitigen wird, auf die ich schon heute die Bundesregierung mit allem Ernst aufmerksam machen möchte. Mit dem im französischen System verankerten Andienungszwang und der Regie des Marktamtes wird auf die Preise und Erzeugererlöse ein ganz entscheidender Einfluß ausgeübt. Aus Zeitmangel kann ich das nicht vertiefen, auch nicht das Problem der produktgebundenen Abgaben im Handel mit Getreide. Schon in meiner Rede vor 3 Monaten hier an dieser Stelle habe ich für den Ernährungsausschuß um ausführliche Informationen darüber gebeten. Dazu ist es nicht gekommen. Das erweckt den Anschein, daß man in den Amtsstuben nur wenig oder kaum Kenntnisse über die Situation in unseren Partnerländern hat. In der folgenden Antwort wird das alles sicher in Abrede gestellt werden, aber in Antwort darauf darf ich gleich jetzt erwidern, daß die Änderung der Zulassungsregeln in Frankreich praktisch das System nicht ändert und die Fragen der produktgebundenen Abgaben mit der Steuerpolitik überhaupt nicht zu tun haben. Über die Ausnahmeregelungen insbesondere zugunsten Italiens möchte ich mich nicht verbreiten. Ich habe nur berechtigte Zweifel, ob sie der Gemeinschaft dienlich sind. Jedenfalls ist die Sorge nicht von der Hand zu weisen, daß das französische Verfahren auch anderswo Schule machen wird. Wir werden erleben, daß in ganz kurzer Zeit auch bei uns Überlegungen ähnlicher Art angestellt werden, vielleicht auch angestellt werden müssen, z. B. produktgebundene Angaben als Mittel der Finanzierung für verschiedene Zwecke einzuführen. Ich bin sicher, die Verwirrung in der Gemeinschaft wird riesengroß. Anstatt eines Gemeinsamen Marktes steuern wir einem Agrarmarkt der 6 Vaterländer zu. Diesen Anfängen hätte die deutsche Delegation besser wehren müssen. Nun, es sind noch eine Reihe von Ausführungsbestimmungen zu beraten. Ich hoffe, daß zumindestens dabei die Wettbewerbsfragen nicht aus dem Auge verloren werden, nachdem selbst in Braunschweig von höchster Stelle anerkannt worden ist, daß die Harmonisierung der Kosten in der Gemeinschaft und der Abbau der Wettbewerbsverzerrungen in den nächsten Jahren zu gerechten Preisen führen sollen. Einerseits ist das die Erkenntnis, daß die Agrarpolitik dieser Aufgabe bisher nicht gerecht geworden ist, andererseits die Aufforderung, daß damit jetzt endlich erst zu machen ist. An sich hätte man sich diesen Problemen von Anfang an, d. h. seit 1962, widmen müssen. Wir können doch nur dafür sorgen, daß es zu einem echten Leistungswettbewerb kommt. Wenn sich aber herausstellen sollte, daß unter der Flagge einer gemeinsamen Agrarpolitik ein Verdrängungswettbewerb der einen Landwirtschaft gegen die andere organisiert wird — und das ist nach diesen Beschlüssen zu befürchten —, werden unsere Bauern jenen die Schuld geben, die diese Gefahr nicht rechtzeitig erkannt und abgewendet haben. Und was jetzt in vordringlicher Weise in der Bundesrepublik getan werden muß, darüber habe ich in meiner Rede Mitte März gesprochen und mein Kollege Seither hat in seiner ersten Stellungnahme zu den Brüsseler Beschlüssen vom 1. Juni dies noch einmal präzisiert. Ich komme zum zweiten Punkt, auf das äußerst schwierige Kapitel der Milch- und Milchfettpolitik. Sehenden Auges schlittern wir in Bälde in eine katastrophenähnliche Situation hinein, vor der uns nur noch ein Wunder bewahren kann. Der Bundesminister wird unruhige Tage und Monate haben. Die Sünden dieser Entwicklung liegen teils jahrelang zurück. Aber zur Beichte ist es erst vor wenigen Tagen gekommen. Dabei hat man zwar Besserung gelobt, aber aus alter Erfahrung wollen wir erst einmal abwarten, ehe wir Absolution erteilen. Tatbestand ist, daß wir nicht nur eine steigende Produktion und steigende Anlieferungen an die Molkereien haben, sondern daß der Absatz bei fast allen Produkten stagniert und die Butterberge ständig größer werden und eine einmalige Höhe erreichen. Zugestanden: Butterberge haben wir auch anderswo, das ist fast ein EWG-Problem. Frage ist, wohin mit den Buttermengen. Der Weltmarkt ist zur Zeit total verstopft, die einzige Lösung ist, den Butterverbrauch zu steigern oder durch Maßnahme zur Einwirkung auf die Produktion zu einer Normalisierung zu gelangen. Dabei denken viele an die Umstellung von der Milch auf die Fleischerzeugung, aber nachdem unsere Erzeuger mit der Preisentwicklung in den letzten Monaten so schlechte Erfahrungen gesammelt haben, dürfte auch dieser Ratschlag sehr fraglich sein. Wir haben seit Monaten die niedrigsten Rindererzeugerpreise in der EWG. Was wir bei der Festsetzung der Orientierungspreise versäumt haben, das wird an anderer Stelle sehr teuer zu bezahlen sein. Aus den Zeitungen haben wir erfahren, daß die Verbilligungsaktion für Butter fortgeführt werden soll. Einverstanden! Dann war auch noch von einem Kochfettplan die Rede. Wie steht es eigentlich damit? Aber eines möchte ich schon sagen, daß mit diesen beiden Aktionen dem Butterproblem nicht beizukommen ist, und die uns angepriesene Geduld ist völlig fehl am Platze. Wir haben keinen Platz für Spekulation auf das Wunder. Den lieben Gott sollten wir auch aus der Sache heraushalten. Auf der anderen Seite haben wir gegenwärtig einen Erzeugerrichtpreis von 38,5 Pf, ab 1968 einen solchen von 39,3 Pf ab Hof in der EWG vereinbart. Es ist bekannt, daß trotz Warnungen der EWG-Kommission der Ministerrat einstimmig diesen Forderungen Italiens und Belgiens zugestimmt hat. Sie Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5477 erinnern sich, ich habe damals von einer Fata Morgana gesprochen. In dieser fast ausweglosen Situation schrieb der Bundesminister einen Brief an den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes. Darin trifft er die Feststellung, daß der EWG-Erzeugerrichtpreis nur unter den größten Anstrengungen im Markt zu erreichen, wenn nicht überhaupt in Frage gestellt sein wird. Schon jetzt versichern die Fachleute, daß der Richtpreis von 38,5 Pf im laufenden Wirtschaftsjahr um 1 Pf unterschritten werden dürfte. Es wächst die Erkenntnis, daß die absoluten Beziehungen zwischen den Schwellenpreisen und den Marktpreisen nicht gegeben sind, wenn die Produktion gewisse Grenzen überschreitet. Auch durch die von uns allen gutgeheißene Anhebung des Trinkmilchpreises von 2 Pf je kg wird das Ziel der 38,5 Pf nicht erreicht werden. In dem besagten Brief werden Maßnahmen vorgetragen, die meine Freunde und ich schon jahrelang propagieren. Das haben wir uns schon an, den Schuhsohlen abgelaufen. Der Brief endet mit einem Appell an den Deutschen Bauernverband, die Milchpolitik der Bundesregierung zu unterstützen, insbesondere den Gedanken der Konzentration der Milcherzeugung. Ich hätte es für besser gehalten, der Brief wäre nicht geschrieben worden, um der Bundesregierung das Hohngelächter der Agrarpresse zu ersparen. Denn woran muß sich jeder Eingeweihte erinnern? Die SPD brachte Anfang Oktober 1966 eine sehr detaillierte Kleine Anfrage über die Milchpolitik in der Bundesrepublik nach den Brüsseler Beschlüssen ein. Die Antworten waren entweder nichtssagend oder unzureichend. Die in einer Frage angedeutete Fragwürdigkeit der Realisierung der 39,3 Pf Richtpreis wurde leichtsinnigerweise beiseite geschoben und erklärt, daß dieser Preis zu erreichen sei. In unzähligen Versammlungen, und das insbesondere vor den Wahlen, wurde dieser Standpunkt von höchster Stelle aus bis in die neueste Zeit hinein immer wieder untermauert. Die Fachwelt allerdings hat diese Meinung nie anerkannt, und ich wußte, daß die Stunde der Wahrheit auch hier kommen mußte. Jetzt ist es soweit. Nun, inzwischen sind wir in der Koalition, aber das kann und darf mich nicht daran hindern, diese Tatbestände hier in aller Offenheit anzusprechen. Es war doch jahrelang inopportun, über die Fakten in der Milchpolitik zu reden und Fragen zu stellen. Erstmalig hat vor wenigen Wochen ein Mitarbeiter des Bundesministeriums in Kiel endlich einmal das gesagt, was zu sagen notwendig war, denn die Schwierigkeiten, mit denen wir es in Bälde zu tun haben werden, sind nicht vorübergehender Art. Es kann nicht meine Aufgabe sein, hier ein Konzept in allen Einzelheiten zu entwickeln. Es gibt Vorschläge genug, sie liegen auf der Straße; man muß sich nur bücken, sie auflesen, prüfen und bei Eignung in die Tat umsetzen. Nur wenige Sätze noch zum Teilkomplex der Verbesserung der Molkereistruktur. Ein alter Bekannter von uns soll jetzt den Karren aus dem Dreck ziehen. Man ist stolz auf die im Haushalt vorgesehenen 121 Millionen DM zur Molkereistrukturverbesserung. Aber schon in den Erläuterungen des Titels ist zu lesen, daß hier auch andere Absichten vorliegen, und das findet in vielen mündlichen Erklärungen auch noch seine Bestätigung. Wir müssen also Zweifel an der Ernsthaftigkeit haben, die Molkereistruktur entscheidend zu verbessern. Ist es nicht enttäuschend für uns, wenn die seit Monaten fertiggestellten Richtlinien immer noch nicht herausgegeben sind? Die Bundesregierung möge zur Kenntnis nehmen, daß wir das umgehend wünschen! Ich möchte abschließend zu diesem Punkt nur die Bitte an die Bundesregierung richten, bei der Lösung der milchwirtschaftlichen Probleme sich nicht auf die EWG zu verlassen; ebenso nicht auf Weltwunder. Der Bundesregierung stehen zwei Forschungsanstalten für Milch zur Beratung zur Verfügung, und die Milchwirtschaft selber wird gerne bereit sein, an der Lösung der Probleme mitzuarbeiten. Es kommt nur darauf an, daß in Kürze was geschieht. Der letzte und dritte Punkt berührt die Frage der Getreidepreisausgleichszahlungen. Das wurde am 15. Dezember 1964 beschlossen. Im ersten Jahr soll die Bundesrepublik 560 Millionen DM aus EWG-Mitteln erhalten. Die deutsche Delegation hat das Thema jetzt in Brüssel angesprochen. In diesem Zusammenhang verdient sie Anerkennung, sich um die Einführung des Veranschlagungsprinzips im EWG-Haushalt bemüht zu haben. Aber wenn die Bundesregierung damit ernst machen will — und ich meine, sie sollte es —, dann wird sich der Finanzminister selbst um diese Dinge bemühen müssen. Ein solch hochwichtiges und aktuelles Problem kann man nicht mit der linken Hand erledigen. Aber zurück zum Getreidepreisausgleich. Es scheint mir völlig gleichgültig zu sein, in welchen Monaten die EWG-Zahlungen eingehen oder verrechnet werden. Die Bundesregierung kommt nicht umhin, diese Mittel im ersten Halbjahr 1968 bereitzustellen. Über die Art der Verwendung dieser Mittel jetzt zu reden, scheint mir nicht der Ort zu sein. Wir haben im Herbst genügend Zeit dafür. Auch hat meine Fraktion noch keine Entscheidung getroffen. Ich möchte ,der Bundesregierung nur folgenden Rat geben: Da es hier darum geht, effektive Einkommenseinbußen auszugleichen, dürfte es ratsam sein, einen sehr realistischen Vorschlag auszuarbeiten und sich nicht von Schlagworten irritieren zu lassen. In diesen drei Punkten habe ich kritische Anmerkungen machen müssen, nicht etwa aus lauter Freude am Kritisieren, sondern deshalb, weil meine Freunde und ich auch im Bereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5478 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Mitverantwortung tragen sollen und auch wollen. Bitte nehmen Sie es ernst, was wir sagen! Nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter! Wir haben den Eindruck gehabt, daß mit der Erklärung der Bundesregierung anläßlich der Vorlage des Grünen Berichts neue Gleise in der deutschen Agrarpolitik gelegt worden sind. Wir haben das begrüßt und durch die Vorlage eines EWG-Aktionsprogramms sogar noch ergänzt. Wir aber warten noch darauf, daß jetzt auch die Weichen gestellt werden. Anlage 15 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Schanzenbach (SPD) zu Punkt II, 24 der Tagesordnung. Da wir in diesem Hause noch vor den Parlamentsferien an Hand des Jugendberichts eine große Jugenddebatte haben werden, will ich zu diesen Fragen bei der Etatberatung nicht Stellung nehmen. Doch zu den Fragen der Familienpolitik möchte ich einige Bemerkungen machen, In diesem Haus bejahen alle Abgeordneten den ideellen und gesellschaftspolitischen Wert der Familie. Es gibt auch keinen Streit darüber, daß den Familien öffentliche Hilfen zuteil werden sollen, damit sie ihre Aufgaben, insbesondere ihre Erziehungsaufgabe, erfüllen können. Aber Art und Umfang der Hilfe ist umstritten. Während in der Vergangenheit die Familie — als es sich noch um die Großfamilie handelte — sich selbst helfen konnte und dies auch tun mußte, haben sich die äußeren Verhältnisse der Familienstruktur so verändert, daß die Familie heute in dieser modernen Industriegesellschaft von außen ergänzt werden muß, wenn sie noch Lebens- und Erziehungsgemeinschaft bleiben soll. Und auch das ist etwas, was wir in diesem Haus alle wollen. Die von freien Verbänden und Kirchen geleisteten Hilfen können niemals ausreichen, der Familie die Grundlage zu bieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Der Staat hat im Grundgesetz den Schutz der Familie übernommen. Einiges ist getan worden. Es ist aber unzureichend. Nachdem wir seit Jahren ein Ministerium für Familie und Jugend haben, also einen Minister, der sich nur mit diesen Fragen zu befassen hat, hätte die Weiterentwicklung der Familienpolitik eine positivere sein können. Der Minister hat nun in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit einiges über die Reform des Familienlastenausgleichs verlauten lassen. Reden oder Artikel bedeuten nicht viel. Wir möchten gerne wissen, welche Vorstellungen der Minister und die Regierung über die zukünftige Familienpolitik haben. Es darf dabei nicht nur um den Familienlastenausgleich gehen — so wichtig diese materielle Frage auch ist — die Probleme der Wohnung, der Ausbildung, der Gesundheit, der Erholungsfürsorge, der Erziehung und Ausbildung auf Ehe und Familie hin, der Familienplanung, der sozialen Hilfen für Familien, der familienergänzenden Einrichtungen usw., gehören ebenso behandelt wie die finanziellen Fragen. Ich habe stets den Eindruck, daß der Minister, wenn er von Familienpolitik spricht, überwiegend an die kinderreiche Familie denkt. Schwerpunkte müssen aber sein: die junge Familie, die kinderreiche Familie, die Familie unserer alten Menschen. Die SPD hat im Godesberger Programm und auf dem Parteitag in Karlsruhe 1964 ihre Vorstellungen über die Familienpolitik entwickelt. Sie geht davon aus, daß die Familie als natürliche und sittliche Lebensgemeinschaft ihre Aufgaben in der Gesellschaft voll erfüllen kann. Zur Förderung und Festigung der Familie hält sie für nötig u. a.: Hilfen zur Familiengründung, Neuordnung des Familienlastenausgleichs —, Ziel sollte sein, alle Kinder gleichzustellen —, familiengerechte soziale Sicherung, familiengerechte Wohnungen, Unterstützung der Familie bei den Erziehungsaufgaben, Gesundheitsvorsorge, Hilfe für die älteren Mitbürger. Um eine weitere Grundlage für die notwendigen familienpolitischen Maßnahmen zu haben, ist von der Bundesregierung ein Bericht über die Situation der Familie angefordert. Er ist seit Herbst 1966 überfällig. Es ist an der Zeit, daß der Familienminister die familienpolitische Konzeption der Regierung dem Parlament zur Kenntnis bringt. Wir hoffen, daß die Regierung zu einer sinnvollen, unserer Zeit gerecht werdenden Familienpolitik bereit ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 7. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Exner (Drucksache V/1818 Fragen 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmer öffentlich- rechtlicher Dienstherren durch die Heranziehung zum Grundwehrdienst bei ihrer späteren Anstellung als Beamte insofern gegenüber allen Personen, die zum Grundwehrdienst nicht herangezogen weiden, eine Benachteiligung erfahren, als ihnen die Zeit des Wehrdienstes weder auf den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst noch auf die ersatzweise zu leistende sechsjährige Dienstzeit im Angestelltenverhältnis angerechnet wird? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Benachteiligung von Bundesbürgern, wie sie in Frage 21 aufgezeigt ist, kiinftigauszuschließen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5479 Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Ableistung des Wehrdienstes eine Verzögerung in der Laufbahn der jungen Beamten eintritt, weil nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz der Wehrdienst auf den Vorbereitungsdienst und auch auf die teilweise als Voraussetzung für die Zulassung für die Beamtenlaufbahn vorgeschriebene mehrjährige Dienstzeit im Angestelltenverhältnis nicht angerechnet wird. An dieser Nicht-Anrechnung soll, um eine gute Berufsausbildung zu sichern, auch künftig festgehalten werden. Die zur Zeit bestehenden Härten ließen sich jedoch beseitigen oder mildern, wenn die Anstellung — d. i. die erste Verleihung eines Amtes — nach Erwerb der Befähigung für die Laufbahn zu dem Zeitpunkt vorgenommen würde, zu dem der Beamte ohne den Wehrdienst hätte angestellt werden können. Die Bundesregierung hat dem Hohen Haus eine entsprechende Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes empfohlen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen als Drucksache V/1397 vor. Die Beratungen in den Bundestags-Ausschüssen sind — bis auf die noch ausstehende Zustimmung des Haushaltsausschusses — abgeschlossen. Im Interesse der betroffenen Wehrpflichtigen ist zu wünschen, daß das Gesetz noch vor den Sommerferien verabschiedet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt des Bundesministers der Finanzen ist der Ort, an dem bei der Etatberatung Fragen erörtert werden müssen, die zu den vordringlichsten Aufgaben nicht nur der Finanzpolitik, sondern unserer gesamten Politik gehören.
    Ich möchte mich nicht im einzelnen mit der inneren Organisation des Ministeriums beschäftigen. Dieses Nervenzentrum unserer Finanzpolitik ist, was die Organisation, die Qualität betrifft, unabhängig von den wechselnden Ministern an der Spitze, im allgemeinen in Ordnung.
    Freilich, der Prozeß des Umdenkens aus der rein fiskalistischen zu einer neuen Haltung, die der völlig veränderten Funktion des öffentlichen Haushalts und der öffentlichen Finanzpolitik gerecht wird, ist noch nicht in vollem Umfang zu Ende geführt. Daß sich im Ministerium in dieser Richtung Wandlungen angebahnt haben, läßt sich aus verschiedenen Äußerungen schließen. Ich zitiere nur eine. Sie stammt vom Leiter der Haushaltsabteilung des Bundesfinanzministeriums, der in einem Buch, das aus einem bestimmten Anlaß erschienen ist, folgende Sätze niedergelegt hat:
    Ein modernes Staatswesen wie die Bundesrepublik kann seine Haushaltswirtschaft nicht auf kurze Zeiträume abstellen. Im Zeitalter der Technik sind alle großen Vorhaben langfristig. Für eine vorübergehende Zeitspanne mag es angehen, derartige Vorhaben im Rahmen einer jährlichen Haushaltsführung in Gang zu setzen und zu hoffen, daß man künftig schon Mittel und Wege finden werde, sie aus dem Haushalt zu finanzieren. Auf die Dauer wird dieser Weg



    Schoettle
    nicht beibehalten werden können, wenn finanz-
    wirtschaftliche Krisen vermieden werden sollen.
    Das ist beinahe ein ziemlich genaues Bild von der Art Finanzpolitik, wie wir sie in der Vergangenheit getrieben haben. Die Vergangenheit ist leider weitgehend von der finanzpolitischen Auffassung bestimmt worden, die in diesem Zitat als antiquiert bezeichnet worden ist.
    Noch schärfer sind die Sünden der Vergangenheit an einer anderen Stelle charakterisiert worden, nämlich in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers Kiesinger vom 13. Dezember vorigen Jahres. Im Zusammenhang mit der Darstellung der durch die Politik der letzten Jahre heraufbeschworenen Finanzkrise steht da folgendes:
    Es fehlt an einer mittelfristigen Vorausschau. Hätten wir schon rechtzeitig die schlichten Finanzprognosen, wie wir sie heute aufstellen, erarbeitet, so wäre diese Entwicklung vermieden worden.
    Dieser Feststellung des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung haben wir heute noch hinzuzufügen: Wie entscheidend eine gesunde, auf sicheren Grundlagen ruhende Finanzpolitik für die gesunde Weiterentwicklung unseres Landes ist, haben wir Sozialdemokraten in den vergangenen Jahren immer wieder betont. Wir haben auch immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, gerade in diesem Bereich die Methode des Sichgehenlassens und die Hoffnung auf das Sichauspendeln aller Schwierigkeiten aufzugeben und an ihre Stelle eine längerfristige Finanzplanung zu setzen. Nur mit äußerstem Widerstreben hat die vergangene Regierung diesen Weg beschritten.
    Am 18. Oktober 1963 hat der damalige Bundeskanzler erklärt, es erweise sich als notwendig, die üblichen Jahreshaushalte in „langfristige Haushaltsüberlegungen einzubetten". In fast frischer Erinnerung ist noch die Ankündigung des Herrn Professor Erhard in der Haushaltsdebatte vom 3. März 1966, die allgemeines Aufsehen erregte, weil sie eine Wandlung in den Auffassungen des Herrn Professor Erhard anzukündigen schien, wenn er, der erklärte Todfeind schon des bloßen Begriffs „Planung", über die mittelfristige Vorausschau hinaus „einen mehrjährigen Finanzplan mit Schwerpunkten und Prioritäten" ankündigte.
    Der scheinbar wachsenden Einsicht folgten allerdings nur schwächliche Taten. Wäre es anders gewesen, so wäre uns manches erspart geblieben, was uns heute und in den nächsten Jahren noch große Sorgen bereiten wird. Man kann sich heute nicht darauf hinausreden, daß die verhängnisvolle finanzpolitische Entwicklung, die zwangsläufig einmal zu einer Krise der staatlichen Finanzwirtschaft führen mußte, niemandem bewußt gewesen sei. Schon bei der Beratung des Haushaltsgesetzes 1963 forderte die sozialdemokratische Bundestagsfraktion von der Bundesregierung eine mindestens dreijährige vorausschauende Übersicht über die Entwicklung der Bundesfinanzen. Aber die damalige Bundesregierung entledigte sich dieses Auftrages erst nach zwei Jahren bei Vorlage des Finanzberichtes 1965, und auch dann noch, wie heute allseits zugegeben wird, in recht unzulänglicher Weise.
    Welche Aufgabe einer Finanzplanung gestellt ist, hat Professor Neumark, der „Nestor der deutschen Finanzwissenschaft", auf der letzten Tagung des Vereins für Sozialpolitik ausgeführt:
    Es geht
    — so sagte er dort —
    um eine kritische Beurteilung der Gesamtpolitik der Regierung einerseits, eine solche der wahrscheinlichen gesamtwirtschaftlichen Rückwirkungen der finanzwirtschaftlichen Aktivität andererseits
    — und das alles, so möchte ich hinzufügen, in langfristiger Perspektive.
    Nur der Vollständigkeit halber will ich hier die Anregungen, aber auch die Kritik am Fehlen einer mittelfristigen Finanzplanung durch den Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1965/66 in Erinnerung rufen und die verdienstvolle Arbeit der Finanzreform-Kommission, der Troeger-Kommission, erwähnen.
    Seit Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung von Stabilität und Wachstum der Wirtschaft ist es der Bundesregierung nicht mehr ins eigene Belieben gestellt, auch welche Weise sie ihre Finanzpolitik betreiben will. Ich darf in Erinnerung rufen, daß nach § 9 dieses Gesetzes der Haushaltswirtschaft des Bundes eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen ist. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten in ihren Wechselwirkungen zu der mutmaßlichen Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens darzustellen, gegebenenfalls durch Alternativrechnungen. Der Bundeskanzler hat in der gestrigen Debatte in sehr kurzen Worten vom Stand der Beratungen über die angekündigte Finanzplanung berichtet. Wieweit man damit im Schoße der Regierung ist, ist im Augenblick wenigstens hier nicht bekannt.
    Um Spekulationen bestimmter Kreise vorzubeugen, möchte ich klarstellen, daß die Erkenntnisse über die Finanzlage des Bundes aus der mehrjährigen Finanzplanung nicht zu einem einseitigen Abbau der staatlichen Sozialleistungen führen werden. Wir erwarten von der Bundesregierung die baldige Vorlage einer Projektion, in der eine ausgeglichene Aufteilung sowohl der zukunftorientierten Investitionsaufgaben wie auch der Kosten der sozialen .Sicherung enthalten ist.
    Wir können heute Finanzpolitik nicht mehr ohne Zusammenhang mit gesamtwirtschaftlichen Überlegungen betreiben. Wir brauchen eine vorausschauende Übersicht nicht nur über die Verpflichtungen der öffentlichen Hand, sondern auch über das gesamtwirtschaftliche Leistungspotential. Nur dann können wir begründeterweise und in Übereinstimmung mit den tatsächlichen Möglichkeiten Prioritäten setzen, d. h. Finanzpolitik und Gesamtpolitik machen. Dazu soll die Finanzplanung ein Instrument sein. Wir sehen in dem Finanzplan einen quantifizierten Ausdruck des politischen Aktionsprogramms



    Schoettle
    der Regierung, — keine Wunderwaffe selbstverständlich.
    Es muß anerkannt werden, daß die Schwierigkeiten bei der erstmaligen Aufstellung einer Finanzplanung besonders groß sein mögen. Die Große Koalition bietet aber nach unserer Meinung die politische Möglichkeit, aus der Finanzplanung ein Mittel zu machen, mit dessen Hilfe die Beweglichkeit und der Spielraum für politische Entscheidungen . im finanzpolitischen Bereich wiederhergestellt werden kann.
    In diesem Zusammenhang darf ich noch auf ein anderes Problem eingehen, auf die Frage der finanziellen Abstimmung der verschiedenen Gebietskörperschaften. Wegen der verfassungsrechtlichen Struktur unseres föderativen Staates enthalten die Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes keine einheitliche Finanzplanung für Bund, Länder und Gemeinden. Die verfassungsrechtliche Festlegung von Gemeinschaftsaufgaben im Zuge der Finanzreform, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, muß zwangsläufig zu einer Abstimmung der öffentlichen Investitionsplanung und -finanzierung führen. Wir sind uns darüber im klaren, daß die Auswirkungen aller staatlichen Tätigkeiten, seien es nun Steuererhebung oder Ausgabentätigkeit, auf die gleiche einheitliche Volkswirtschaft treffen. Wir haben deshalb in den Erläuterungen zum 6. Leitsatz unseres Acht-Punkte-Sachprogramms für die Koalitionsverhandlungen vorgeschlagen, daß die mittelfristige Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden in einem Gesamtrahmen zusammengefaßt und durch einen Katalog der Prioritäten der öffentlichen Finanz- und Haushaltspolitik für die nächsten Haushaltsjahre ergänzt werden soll.
    Wenn heute so viel von einem kooperativen Föderalismus die Rede ist, so wird bei der Finanzplanung im Sinne dieses kooperativen Föderalismus eine große Aufgabe zu vollbringen sein. Wir vertrauen darauf, daß sich alle Gebietskörperschaften zu einer wirksamen Form der Zusammenarbeit bereit finden, die dem Sinn unserer Verfassung entspricht.
    An dieser Stelle darf ich meiner Erwartung Ausdruck geben, daß auch die Länder dem im Stabilitätsgesetz enthaltenen Auftrag zur Schaffung einer Finanzplanung so schnell wie möglich nachkommen werden. Wir möchten schon heute darauf aufmerksam machen, wie bedeutsam die Rolle einer bundesstaatlichen Finanzvorschau sein wird, wenn es darum geht, nach einer Neuverteilung der staatlichen Aufgaben den Schlüssel für ,das Beteiligungsverhältnis an bestimmten Verbundsteuern zu errechnen.
    Einige Bemerkungen zum Problem der Finanzreform! Sowohl die Aufgaben der mittelfristigen Finanzplanung wie die Finanzreform stehen in einem engen sachlichen und politischen Zusammenhang. Die mittelfristige Finanzplanung wird eine ganz wesentliche Hilfe dabei sein, wenn wir darangehen, im Rahmen der Finanzreform die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu ordnen. Wir stehen in den nächsten
    Jahren vor ungewöhnlich großen Aufgaben, bei denen es ganz entscheidend darum geht, die Voraussetzungen für unsere weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen. Auch hierzu ist eine vorausschauende Übersicht über das erforderlich, was unsere Volkswirtschaft in den nächsten Jahren zu leisten vermag und welche Rolle dabei nach unseren politischen Vorstellungen die öffentliche Finanzwirtschaft und die verschiedenen Gebietskörperschaften spielen sollen.
    In diesem Zusammenhang müssen wir die Probleme, um die es bei der Finanzreform geht — nämlich Aufgabenabgrenzung zwischen Bund und Ländern, die große Frage der Gemeinschaftsaufgaben und, von unbedingt gleichrangiger Bedeutung, die Gemeindefinanzreform —, sehen. Wir müssen uns darüber klar sein, daß die Finanzreform nicht nur die Verteilung der Steuern auf die verschiedenen staatlichen und kommunalen Ebenen zum Inhalt hat, sondern daß es darum geht, unseren Bundesstaat so auszugestalten, daß er für die großen Aufgaben der Zukunft gerüstet ist. Ich betone mit Nachdruck, daß wir an diese Aufgaben unverzüglich herangehen müssen. Wir fordern deshalb die Regierung auf, idie Vorarbeiten mit aller Kraft voranzutreiben, damit das Parlament nach den Parlamentsferien mit den Beratungen beginnen kann.
    Wir sind der Ansicht, daß die Finanzreform eine Aufgabe ist, die die Große Koalition in dieser Legislaturperiode bewältigen muß. Dieses große Reformwerk kann nicht ohne gründliche parlamentarische Diskussion verabschiedet werden. Deshalb halten wir eine frühzeitige Vorlage für dringend notwendig, damit das Parlament nicht — wie es bei anderen großen Reformwerken geschehen ist — in Zeitdruck gerät und die Parlamentarier statt auf Zeitungsmeldungen aus dem Bundesfinanzministerium auf konkrete Äußerungen der Regierung zurückgreifen können.
    Wir möchten keinen Zweifel daran lassen, daß nach Auffassung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion die Gemeindefinanzreform ein integraler Bestandteil jenes großen Reformwerkes sein muß. Wir sind nicht bereit, einem Verfahren zuzustimmen, das die Gemeindefinanzreform der Neuregelung der finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern nachordnet. Wir sind dieser Auffassung nicht nur wegen des engen sachlichen Zusammenhangs, der hier besteht, sondern auch wegen des politischen Gewichts, das wir der kommunalen Selbstverwaltung in unserem Staate beimessen. Die von der Großen Koalition beschlossene Aufstockung der Gemeindefinanzen um 660 Millionen DM aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer wird von uns lediglich als eine Sondermaßnahme zur Beseitigung der dringendsten Finanznot im kommunalen Verkehrsbereich angesehen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht die Verstärkung der gemeindlichen Finanzmasse unerwähnt lassen, die sich durch den in den Koalitionsverhandlungen erzielten Kompromiß über den BundLänder-Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ergeben hat. Damit ist allerdings noch nicht eine ausreichende Erhöhung der den Gemein-



    Schoettle
    den zustehenden ordentlichen Finanzmittel erfolgt. Schon bei den ersten Schritten müssen wir uns eine Vorstellung darüber bilden, welchen Platz die Gemeinden in diesem Reformwerk einnehmen müssen.
    Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß ein ganz entscheidender Teil der öffentlichen Aufgaben, von denen ich sprach, bei den Gemeinden liegt und auch in Zukunft dort liegen muß. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, die Gemeinden in einem Maß finanziell auszustatten, das ihnen die Erfüllung dieser Aufgaben ermöglicht. Es geht aber auch darum, für das kommunale Finanzsystem eine Struktur zu finden, die die traditionellen Grundsätze der deutschen Selbstverwaltung nicht außer acht läßt.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten in der Mitte.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Haas.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christian Albrecht Haas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ebenso wie mein Herr Vorredner möchte ich hier nicht im einzelnen auf das Zahlenwerk des Einzelplans 08 eingehen, sondern mich mit der Problematik der Haushalts- und Finanzpolitik im allgemeinen befassen.
    Hier erscheint es zunächst notwendig, gewisse Zahlenvergleiche dieses Haushalts 1967 mit dem vorhergehenden Haushalt 1966 anzustellen. Der Haushalt 1966 hatte laut Haushaltsgesetz 1966 ein Volumen von 68,906 Milliarden DM, und für den jetzigen Haushalt ist ein Volumen von 77,014 Milliarden DM vorgesehen. Das bedeutet eine Volumensmehrung um 9,108 Milliarden DM = 13,2 %.
    Nun können Sie vielleicht noch sagen, es wäre billig, hier die eine Offset-Milliarde, die den Nachtragshaushalt 1966 ausgemacht hat, mit hineinzurechnen. Das würde dann beim Haushalt 1967 gegenüber 1966 eine Volumensmehrung um 1 Milliarde DM weniger bedeuten, also 8,108 Milliarden DM gleich 11,6 %. Aber diese 11,6 bzw. 13,2 % wollen wir zunächst einmal festhalten.
    Ich dringe noch weiter in die Historie ein. Der Haushaltsgesetzentwurf 1967, der vom September 1966 datiert, sah eine Kreditaufnahme im außerordentlichen Haushalt von 540 Millionen DM vor, der Haushaltsgesetzentwurf vom November 1966 eine solche von 1040 Millionen DM, und im Haushaltsgesetz 1967 haben wir nun den 8- bzw. 16fachen Betrag von 8,035 Milliarden DM ausgebracht. Infolgedessen ist in § 19 des Haushaltsgesetzes eine entsprechende Ermächtigung an den Bundesfinanzminister gegeben, nämlich Geldmittel im Kreditwege in Höhe von 8,035 Milliarden DM aufzunehmen.
    Ich will noch einige andere Eskalationen aufzeigen. In § 18 des Haushaltsgesetzes ist eine Ermächtigung an den Bundesfinanzminister gegeben worden, zur vorübergehenden Geldmittelverstärkung der Bundeshauptkasse 7 Milliarden DM aufzunehmen gegenüber 4,5 Milliarden DM im Regierungsentwurf und gegenüber ebenfalls 4,5 Mililarden DM im Haushaltsgesetz 1966. In den §§ 20 bis 25 des jetzigen Haushaltsgesetzes werden die nach Umfang und Risiko besonders bedeutsamen Ermächtigungen für die Aufnahme von Sicherheitsleistungen zusammengefaßt. Der Gesamtrahmen betrug im Haushaltsgesetz 1966 hierfür 38,65 Milliarden DM, nunmehr, im Haushaltsgesetz 1967, beträgt er 43,65 Milliarden DM. Die Sozialausgaben betragen im Haushalt 1967 21,31 Milliarden DM. Sie liegen um 56,3 % höher als die Sozialausgaben von 1963. Die sichtbaren und unsichtbaren Begünstigungen im Steuerrecht, die zusammen mit den Zinsverzichten im Vorjahr — 1966 — insgesamt 22,6 Milliarden DM betragen haben und damit eine Mehrung von 12 % gegenüber 1965 erfahren haben, scheinen 1967 — ich konnte sie noch nicht zusammenstellen — eine ähnlich hohe Mehrung wie 1966 gegenüber 1965 erfahren zu haben, und zwar ohne die Mindereingänge an Einkommensteuerzahlungen, die in den neu dekretierten Abschreibungsmöglichkeiten der Wirtschaft bei Neuinvestitionen liegen und die man vorsichtig doch wohl mit mindestens 200 Millionen DM ansetzen muß.
    Die Mittelbeschaffung für die 8,053 Milliarden DM große Deckungslücke dieses Haushalts erfolgt bekanntlich auf dem Geldmarkt über die Bundesbank. Sie ist jedoch nur mittelfristig und muß in den vier Haushaltsjahren 1968. bis 1971 zu je 25 % abgedeckt werden. In gleicher Weise muß die Abdeckung der Offset-Milliarde des Haushalts 1966 erfolgen. Für die genannten vier Haushaltsjahre 1968 bis 1971 ergibt sich also die gewaltige Vorbelastung von 9,053 Milliarden DM — 8,053 Milliarden DM plus die eine Milliarde —, dividiert durch 4 macht 2,265 Mililarden DM. Dazu tritt für das Haushaltsjahr 1968 das Haushaltsdefizit 1966 mit 1,025 Milliarden DM. Die Gesamtvorbelastung des nächsten Haushaltsjahres beläuft sich demnach auf 3,29 Milliarden, also auf rund 3,3 Milliarden DM.
    Ernste Sorge bereitet uns die steigende Personalvermehrung auf der dreistufigen Ebene Bund, Länder und Gemeinden. Die Vermehrung im Jahre 1966 gegenüber 1965 beläuft sich auf 9,9 %. Sie verteilt sich wohl zum kleinsten Teil auf den Bund, zum weitaus größeren Teil auf die Länder und vor allem auf die Gemeinden. Damit ist selbstverständlich eine erhebliche Personalkostenvermehrung verbunden. Zu dieser Personalkostenvermehrung tritt eine weitere Vermehrung auf Grund der Verabschiedung des Dritten Änderungsgesetzes zum Bundesbèsoldungsgesetz, die ja nun endlich vor kurzem erfolgt ist. Diese Mehrkosten betragen für Bund, Bundesbahn und Bundespost rund 290 Millionen DM. Das ist ebenfalls eine Zahl, die in diesem Zusammenhang beachtet werden muß.
    Dem Dritten Anderungsgesetz mußte das Haushaltsgesetz in seinem § 11 Rechnung tragen. Wir wenden uns nicht gegen dieses Dritte Anderungsgesetz mit seinen Harmonisierungsbestimmungen. Wir in der FDP haben immer auf dem Standpunkt gestanden, daß man aus dem Beamten und Angestelltenkörper nur dann Höchstleistungen herausholen kann, wenn die Beamten und Angestellten gut bezahlt sind und ihnen ausreichende Vorrückmöglichkeiten geboten werden.



    Dr. Haas
    Immerhin wird man sagen müssen, daß die Zahl dieser Beamten vermindert oder mindestens die weitere Steigerung hintangehalten werden kann. Hier möchte ich auf eine erfreuliche Mitteilung verweisen, die der Kollege Spillecke von der SPD in der letzten Woche auf einer Tagung, auf der auch verschiedene Mitglieder des Haushaltsausschusses anwesend waren, gemacht hat. Er sprach aus den Erfahrungen seiner Duisburger Stadtverwaltung und wies darauf hin, daß der erhebliche Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen in dieser Stadtverwaltung in den letzten drei Jahren es immerhin ermöglicht habe, von jeder Neueinstellung von Personal abzusehen. Das bedeutet, wenn man die natürlichen Abgänge, die sich in jedem Jahr ereignen, in Betracht zieht, daß in der Stadtverwaltung Duisburg der Personalkörper schon entscheidend vermindert werden konnte. Trotzdem gibt es im Personalkörper der Duisburger Stadtverwaltung Beamte und Angestellte mit langjährigen Dienstverträgen in einer Größenordnung von 200 Mann, die nicht entlassen werden können. Man behält sie, bis man durch weitere natürliche Abgänge diese 200 Personen wieder eingliedern kann.
    Meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, daß man das Duisburger Beispiel beachten sollte in einer Zeit, in der, wie gesagt, eine nahezu 10°/oige Personalvermehrung in der öffentlichen Verwaltung Tatsache geworden ist. Vergleichen Sie demgegenüber doch die Personalziffern in den großen Wirtschaftsunternehmungen. In diesen sind die Personalziffern 1966 nämlich nicht gestiegen und teilweise sogar zurückgegangen. Das ist eine Tatsache, die Sie ins Auge fassen müssen. Es sollten vielleicht im Rahmen eines Stabilitätsgesetzes, im Rahmen irgendwelcher Beschlüsse der Bundesregierung in bezug auf die Durchführung des Stabilitätsgesetzes Anweisungen nach unten an die Gemeinden gegeben werden, sich in diesem Sinne zu betätigen, konkret gesprochen: doch vielleicht Datenverarbeitungsanlagen zu beschaffen. Das braucht nicht im Kaufwege zu geschehen. Das kann auch im Mietwege geschehen. Selbst wenn diese Mieten nicht ganz niedrig sind, sind sie doch immer noch niedriger als die personellen Kosten, die Sie ohne die Beschaffung dieser Anlagen aufwenden müssen. Hier scheint mir also eine konkrete Möglichkeit zu bestehen, der Hydra des Parkinsonschen Gesetzes endlich einmal die Köpfe abzuschlagen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das würde nach unserer Meinung sehr viel für die Zukunft bedeuten. Jedenfalls wäre das sehr viel klüger, als wenn Sie — ich weiß nicht, wo es geschehen ist, im Bundesfinanz- oder im Bundeswirtschaftsministerium — bestimmte Anweisungen an Gemeinden hinausgeben, doch nach wie vor mit Hochdruck zu investieren, bestimmte konkrete Zusagen wie im Falle der Stadt Frankfurt machen. Dort hat man gesagt: Wenn du deine U-Bahn-Bauten fortsetzt, kriegst du 30 Millionen DM. Aber von wem? Nicht vom Bund, denn der Bund kann hierüber im Rahmen der innerstaatlichen Finanzausgleiche nicht verfügen, und im Hessenlande sehen die Dinge offenbar schon wieder etwas anders aus.
    Jedenfalls hat die Stadt Frankfurt begonnen, weiterzubuddeln ,und hat sich schon in vorläufige Kreditaufnahmen gestürzt, ohne bislang diese Kreditzusage von der Bundesregierung aus nur in etwa verifiziert erhalten zu können. So geht es nicht! Ich gebe zu, daß das Fehlen unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Gemeinden etwas ist, was vielelicht nicht ohne weiteres verständlich und vielleicht auch nicht ohne weiteres logisch ist. Aber solange wir diese Finanzverfassung haben, in der solche Dinge im Rahmen innerstaatlicher Finanzausgleiche bedient werden müssen, muß sich auch die Bundesregierung daran halten. Und wenn auch der soeben eingetroffene Bundeswirtschaftsminister noch so sehr wünscht, daß auch in den Gemeinden die Investitionen auf Hochtouren laufen, die Finanzverfassung muß die Bundesregierung nun einmal beachten; Sie können doch nicht solche Versprechungen vom Grünen Tisch des Bundes aus machen!
    Nach all diesen Dingen möchte ich mich jetzt dem Herrn Bundesfinanzminister etwas näher zuwenden. Wir sind ja beide Kinder desselben bayerischen Mehrvölkerstaates — ich will nicht sagen: Vielvölkerstaates — und haben also eine einigermaßen genaue Kenntnis unserer Gedankengänge und unserer Herkunft. Dabei bin ich immer stolz, sagen zu können, daß in diesem Mehrvölkerstaat die Franken zumindest rein zahlenmäßig zusammen mit den Schwaben die Bajuwarii, zu denen Sie sich ja wohl zählen müssen, Herr Bundesfinanzminister, übertreffen. Wir wollen davon ganz absehen; die innere Problematik des Freistaates Bayern steht hier gewiß nicht zur Diskussion. Wohl aber stehen heute und hier Ihre finanzpolitischen Auffassungen zur Diskussion. Hier habe ich Ihnen, in Ihrer Abwesenheit freilich — das war wohl Mitte April, als wir das Sachverständigengutachten und das Nachtragsgutachten diskutierten —, hohes Lob gespendet. Das kommt eben auch einmal vor. Ich habe damals auf eine Ihrer Reden Bezug genommen. Gott sei Dank halten Sie ja immer fleißig Reden. Dazwischen kriegt man sie auch gedruckt zu Gesicht, und man kann sie dann sehr genau lesen. Damals war also die Rede vorausgegangen, die Sie beim BDI, beim Bundesverband der Deutschen Industrie, gehalten hatten. Da hatten Sie gesagt: So wie sich die Wirtschaftslage heute abzeichnet, kann ich es als Finanzminister nicht verantworten, Steuererhöhungen vorzunehmen. — Wunderbar, habe ich damals gesagt, ganz großartig; das war die Meinung der FDP schon zur Zeit der Koalitionskrise im Oktober 1966. Nur hat es bei Ihnen sechs Monate gedauert, bis Sie diese Auffassung, die Sie damals bestritten hatten, nun auch Ihrerseits bestätigt haben.

    (Beifall bei der FDP.)

    Noch in einem anderen Punkte, Herr Finanzminister, haben Sie die früheren Auffassungen der FDP damals bei Ihrer BDI-Rede bestätigt, nämlich, daß es ohne harte und schwere Eingriffe in dieses Finanz- und Ressortgefüge nicht abgehen würde, wie wir ebenfalls schon sechs Monate vorher vorausgesagt hatten.
    Wie gesagt, beides großartig, und deshalb unser großes Lob von damals.



    Dr. Haas
    Aber das Lob muß ich heute zurückstecken. Da denke ich nun an die schöne Geschichte, die sich im griechischen Altertum ereignet hat. Sie wissen, als Odysseus auf der Rückfahrt von Troja war, zog er auf seiner langen Irrfahrt mit seinem Schiff an der Insel vorbei, auf der die berühmten Sirenen sangen. Die Gefahr, die ihm hier drohte, hatte er rechtzeitig erkannt. Er wollte die Gesänge zwar hören, aber er wollte nicht in die Gefahr geraten, auf diese Insel zu gehen, und ließ sich deshalb am Mastbaum von seiner Mannschaft festbinden, die sich ihrerseits Wachs in die Ohren gesteckt hatte, um ebenfalls durch die Sirenenklänge nicht gefährdet zu sein. Herr Finanzminister, seitdem sind einige tausend Jahre ins Land gegangen. Aber die Fährnisse, die schon das Altertum gekannt hat und die durch allzuviel Musik und Musikalität hervorgerufen wurden, bestehen unverändert weiter. Sie haben sich nur ein bißchen geändert. Heute heißt es „konzertierte Aktion", „soziale Symmetrie" und anderes.

    (Zuruf von der FDP: „Zielprojektion"!)

    Das sind sehr sublime Begriffe, Herr Minister, die eines musikalischen Inhalts nicht entbehren.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich will damit nur sagen, welche Gefahr Ihnen droht. Ich möchte Ihrer CSU-Landesgruppe auch empfehlen, daran zu denken, daß sie unter Umständen genau wie damals diese griechische Crew versuchen müßte, wenn sie an ihre wirtschaftspolitischen Grundsätze denkt, die sie wohl immer vertreten hat und, so Gott will, vielleicht noch weiter vertreten will, Herr Kollege Stücklen, den Herrn Finanzminister im Augenblick ebenfalls anzubinden, nämlich an den Mastbaum dieser Grundsätze. Denn die Gefahrenlage für ihn ist groß. Er ist zwar ein guter Altphilologe, er ist blendend durch die höhere Schule gegangen — er war Maximilianer —, und er hat, wie ich zu wissen glaube, auch ein sehr gutes altphilologisches Examen gemacht, aber die Altphilologie hilft ihm im Augenblick in seiner Position weniger. Nachteilig könnte sein, Herr Finanzminister — ich weiß es nicht, aber es könnte sein —, daß Sie Ihre volkswirtschaftlichen Studien doch nicht abgeschlossen haben und daß Ihnen hier der Herr Wirtschaftsminister deutlich überlegen ist. Daher, wie gesagt, die Empfehlung, Herrn Strauß am Mastbaum der wirtschaftspolitischen Grundsätze Ihrer Partei etwas deutlicher anzubinden.
    Nun, Herr Finanzminister, ich will mich nicht in allgemeinen Redensarten ergehen. Ich will nun schon konkret werden. Ich habe deutlich Ihre rhetorischen Ergüsse studiert, die nach dieser LBI-Rede stattgehabt haben. Da muß man immerhin sagen, daß insbesondere Ihre Auffassungen über das Verhältnis von Wachstum und Stabilität außerordentlich aufgeweicht worden sind durch den Mann in Ihrem Kabinett, dem Sie ja auch sonst sehr nahe sitzen, mit dem Sie häufig zusammen fotografiert werden und der offenbar jetzt einen unheilvollen Einfluß auf Sie ausübt.

    (Lachen bei der SPD.)

    Ich könnte mir das jedenfalls vorstellen.
    Ich habe im Augenblick die Rede vor mir, die Sie am 5. April 1967 auf der Mitgliederversammlung des Instituts „Finanzen und Steuern" gehalten haben. Ich habe noch eine weitere Rede von Ihnen tim Auszug bei mir. Im vollen Wortlaut habe ich sie noch nicht bekommen; Ihr Haus braucht so lange, bis Ihre Reden ausgedruckt sind. Vielleicht können Sie das einmal abstellen. Aber ich verlasse mich auf einen Auszug in der „Frankfurter Allgemeinen". Am 22. Mai haben Sie sich vor der Bundeskammer der Steuerbevollmächtigten also ebenfalls zu finanz- und wirtschaftspolitischen Fragen geäußert. Hier sind, wie gesagt, sehr, sehr bedenkliche Aufweichungen festzustellen.
    Vielleicht darf ich auf einige dieser Dinge eingehen. Sie sagen: Aus dem berühmten magischen Dreieck von ehedem ist schon längst ein unheilvolles Viereck geworden; denn zu diesem Dreieck — bekanntlich Vollbeschäftigung, stabile Preise und Zahlungsbilanzausgleich — sei nun eine vierte Komponente, eine vierte Viereckseite hinzugetreten, nämlich das Postulat eines permanenten optimalen Wachstums. Herr Finanzminister, ich mache dahinter ein Fragezeichen. Ich bin der Meinung, daß wir schon in diesen ganzen Jahren, auf die wir zurückschauen, die Beherrschung dieses magischen Dreiecks nicht fertiggebracht haben; denn eine Seite in diesem Dreieck zumindest ist doch wohl immer zu kurz gekommen, das ist die Seite mit den stabilen Preisen.
    Ich bin weiterhin der Meinung, daß die Kräfte in der Wirtschaft, in der freien Wirtschaft zumindest, die auf Rationalisierung drängen, es bisher zuwege gebracht haben, immer wieder, Jahr um Jahr ein neues Wachstum zu gewährleisten, weil man eben bei der Produktion den Kostenfaktor absenken konnte. Daß das so bleibt, darauf sollte man zunächst einmal vertrauen. Man sollte auch nicht grundsätzlich, wie Sie es tun, bestreiten, daß bei schnellerem Wachstum weniger Stabilität herrschen müsse. Ich gebe zu: nicht in jedem Falle, aber im allgemeinen doch.
    Ich muß weiterhin sagen: Dieses schnellere Wachstum — das möchte ich auch einer Bemerkung des Herrn Bundeskanzlers entgegenhalten, die er gestern am Ende seiner Replik gemacht hat — braucht nicht sofort ein deutliches Minus an Stabilität im Gefolge zu haben; dieses Minus kann vielleicht erst in Jahren eintreten.
    Nachdem ich dies vorausgeschickt habe, möchte ich nun doch die Frage stellen: Wie glauben Sie denn, mit der Problematik des Haushalts 1967, eine Deckungslücke von 8,053 Milliarden DM über den Geldmarkt schließen zu müssen, was allein für das nächste Etatjahr mit den entsprechenden Vorbelastungen — ich habe es Ihnen vorgerechnet —3,3 Milliarden DM ausmacht, fertig werden zu können, wenn Sie im gleichen Atemzuge — hier kommt nun Ihre Rede vor den Steuerbevollmächtigten; Sie lachen schon, weil Sie es genau wissen — zugeben müssen, daß der Etat im Durchschnitt der nächsten Jahre nach Ihrer Schätzung, die gewiß nicht zu hoch gegriffen ist — nach meiner Meinung sogar viel zu niedrig , ein Defizit von jährlich 8 bis 10 Mil-



    Dr. Haas
    liarden DM aufweisen wird, und wenn Sie selber sagen, daß Sie von diesen 8 bis 10 Milliarden DM nur 3,5 Milliarden DM auf dem Kapitalmarkt beschaffen können? Frage: Woher werden Sie den Rest beschaffen? Werden Sie sagen: Ich mache es wieder wie heuer, ich gehe zur Bundesbank, die wird mir schon helfen? Wir wissen noch nicht, ob das der Fall sein wird. Ich möchte meinen, daß Sie am Ende doch das tun werden, was Sie nicht gern tun, weil Sie ja selbst bei den Verbrauchsteuern schon gesehen haben, daß unsere Warnung vorn Oktober berechtigt war, daß nämlich selbst bei diesen Steuern bei Erhöhung keine Mehreinnahmen zu verzeichnen sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich fürchte also, Sie werden dennoch zu dem Ausweg der Steuererhöhungen schreiten müssen. Selbst wenn Sie zur Bundesbank gehen, können Sie sich doch sicher vorstellen, welch neue Steuerbelastung für wenige folgende Haushaltsjahre sich daraus ergibt; denn länger als mittelfristig bekommen Sie die Mittel doch auch im nächsten oder übernächsten Jahr nicht. So können Sie also nicht weitermachen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Es ist doch unmöglich, Herr Finanzminister, wenn Sie nun aus dieser Not, in der Sie sich befinden, eine Tugend machen wollen.
    Herr Finanzminister, ich will nicht sagen — Sie sollen sehen, daß ich mich bemühe, objektiv zu sein —, daß Sie in diesen vergangenen sechs oder acht Monaten, in denen Sie Finanzminister sind, nichts getan hätten. Ich darf aufzählen — für einen Mann der Opposition gewiß sehr fair —: In der Zwischenzeit ist das Finanzplanungsgesetz vom 23. Dezember 1966 ergangen, es sind drei Steueränderungsgesetze, vom 23. Dezember, 28. Dezember und 29. März, ergangen, ein Gesetz zur Änderung des Länderfinanzausgleichs vom 15. März, das Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 und nicht zuletzt die Kabinettbeschlüsse vom 19. Januar. Dazwischen kam dann der Eventualhaushalt mit immerhin 2,5 Milliarden DM, dazwischen kamen gewisse Revisionen der Steueraufkommensschätzungen, denen Sie bei den Ansätzen folgen mußten, weil es nun schon zweimal nach den Steueraufkommensnachschätzungen weniger geworden war.
    Aber, Herr Bundesminister, sind Sie an diesen Tatsachen nicht ein bißchen selber schuld, weil Sie in den Regierungsentwurf — vielleicht war es gerade noch Ihr Vorgänger, Herr Schmücker, als kommissarischer Finanzminister; ich weiß es im Moment nicht genau — eine Erhöhung der Steueraufkommensschätzung um 10,1 % einbezogen hatten, eine viel zu gewaltige Erhöhung? Heute, Herr Finanzminister, sind Sie nun mit einer zweimaligen Restriktion auf 4 % herabgekommen, und sie beten jeden Tag zu Gott, daß wenigstens diese 4 % hereinkommen mögen, daß Sie nicht auch da noch enttäuscht werden. Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: selbst die Opposition betet hier mit.

    (Heiterkeit.)

    Denn wir sind der Meinung, daß sonst Ihre Finanzlage völlig katastrophal werden wird. Sie ist es leider Gottes ohnedies.
    Und, Herr Finanzminister, wie gesagt: machen Sie doch bitte aus der Not keine Tugend; sagen Sie: Das ist eine Art Bankrotterklärung, die ich Ihnen mit diesem Haushaltsgesetzentwurf mit 8,053 Milliarden Krediten vorlegen muß; sagen Sie bitte nicht, wie Sie es in Ihrer letzten Rede getan haben, das sei eine „Vorwärtsstrategie" von Ihnen.

    (Lachen bei der FDP.)

    Als ich das auch noch las, da habe ich laut gelacht. Da unterschätzen Sie wirklich die geistigen Potenzen, ich glaube, nicht nur der Opposition, sondern des deutschen Volkes. Das kann man sich einfach nicht leisten.
    Die Aufnahme von 8 Milliarden DM Krediten, sagen Sie hier so schön harmlos, am Geld- und Kapitalmarkt sei nicht beunruhigend, sie bedeute nur eine wirtschaftskonforme Finanzpolitik. Sie heben die Konformität mit dem Herrn Wirtschaftsminister hervor. Hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Berechtigung will ich sie gar nicht bestreiten; im Kabinett muß ja am Ende eine Konformität und ein Zusammenarbeiten mit allen und jedem, auch mit dem Wirtschaftsminister, vorhanden sein.
    Sie haben im Prinzip selbstverständlich auch recht, wenn Sie sagen, es gibt keine wirtschaftlich neutrale Finanzpolitik. Das sagten Sie ja auch mehrfach. Aber, Herr. Minister, so wie die Dinge liegen, muß man sich doch nun fragen: Ist nicht die Dekkungslücke, die wir in diesem Haushaltsjahr haben und die wir vergröbert — siehe Ihre eigenen Zugeständnisse — in den nächsten Jahren haben werden, eine Sache, die uns allergrößte Sorge machen muß? Diesen Standpunkt vertrete ich. Wir haben heute eine Situation, die leider nicht völlig exzeptionell ist, wie die Vorausschau auf die nächsten Jahre bereits beweist. Ich stehe absolut zu dem, was uns der Kollege Schoettle vor allem zu der Notwendigkeit einer mittelfristigen Finanzplanung ausgeführt hat. Übrigens: mittelfristige Finanzplanung ist keine Erfindung dieser Regierung und dieser Koalition. Ich weiß genau, daß unser Finanzminister Dahlgrün diese mittelfristige Finanzplanung uns bereits im Frühsommer des letzten Jahres in der Fraktion vorgetragen hat.

    (Zuruf von der SPD: Viel zu spät!)

    In Ihrer Fraktion auch. Nur war sie damals auf fünf Jahre und nicht auf vier Jahre ausgerichtet. Ich glaube, vier Jahre ist besser als fünf Jahre, und ich würde meinen, daß drei Jahre noch besser wären als vier Jahre, weil mit jedem weiter hinzutretenden Jahr die Unsicherheitskoeffizienten bei den Berechnungen innerhalb der mittelfristigen Finanzvoraussicht in unerträglicher Weise steigen.
    Aber ich würde sagen — und das ist ja offenbar die Theorie, auf die der Herr Wirtschaftsminister dauernd hinaus will und auf die nun auch Sie, Herr Finanzminister, hinaus wollen —: eine Volumensmehrung von 12 % oder 13 % in einem Bundeshaushalt gegenüber dem Vorjahr, wie wir sie jetzt haben, wäre nicht unbedingt und in jedem Falle



    Dr. Haas
    bedenklich, wenn wir nämlich im Rahmen dieser mittelfristigen Finanzplanung, sagen wir, am Ende des Zeitraums, den wir ins Auge fassen, hier also vier Jahre, wenigstens einen Silberstreifen am Horizont erkennen könnten. Aber genau das können wir leider nicht.
    Weil diese Vorausschau so traurig ist, deshalb, Herr Finanzminister, werden Sie sich überlegen müssen, wie diese Ihre bis jetzt nur sehr allgemein angekündigten harten oder schweren Eingriffe ausschauen sollen. Ich habe schon das letztemal, in Anwesenheit nur Ihres Staatssekretärs, gesagt, hier müssen wir Konkretes erfahren. Wir erfahren nichts Konkretes. Ich erfahre aus Ihren Reden nur ganz verschwommene Andeutungen.
    Sie sagen: Eins ist sicher, nach der Art Brünings kann es nicht gehen. Diese Auffassung teilen wir im übrigen. Deshalb haben wir ja auch dem Eventualhaushalt mit seinen immerhin 2,5 Milliarden DM zugestimmt. Ich selbst habe hier von dieser Stelle vor einigen Monaten ausführen können, daß zwar der Vergleich mit Brüning und mit der schweren und schwersten deutschen Wirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre in vielen Fällen hinkt, aber daß man vielleicht doch sagen kann: vestigia terrent. Wir wissen, Herr Brüning war ein außerordentlich vorsichtiger Mann, und er neigte nicht dazu, mutige Entschlüsse zu fassen, die ihm 'im übrigen auch schon in der damaligen Zeit — ich erinnere an das Konzept des damals bekannten Volkswirtschaftslers Bonn — nahegelegt worden waren, nämlich zu versuchen, eine sich deutlich abzeichnende nicht nur Rezession, sondern Wirtschaftskrise durch positives Tun zur rechten Zeit überwinden zu helfen. Das ist damals nicht geschehen. Wenn es jetzt mit dem Eventualhaushalt in dieser gewiß nicht kleinen Größenordnung versucht wurde, so haben wir uns auch in der Opposition trotz der großen Vermehrung der Schwierigkeiten, den Haushalt zur Abgleichung zu bringen, dennoch nicht der Zustimmung versagt. Einige Gegenstimmen gab es damals lediglich in Ihren (zur CDU) Bereichen, aber nicht bei uns; wir haben zugestimmt. Wir haben freilich deutlich gesagt, daß wir uns einen weiteren Investitionshaushalt angesichts der vorhandenen Größenordnungen in diesem Jahr absolut nicht mehr vorstellen können. Damit haben wir wohl im übrigen auch Ihre Meinung getroffen.
    Eines weiteren Investitions- oder Eventualhaushalts bedarf es im übrigen ja gar nicht mehr; denn inzwischen haben wir das Stabilitätsgesetz angenommen. Ich möchte sagen, Sie haben es seitenverkehrt angenommen. Denn dieses Stabilitätsgesetz hat nunmehr eine ganz andere Stoßrichtung, als es seinerzeit hatte, als es hier vor reichlich Jahresfrist im Entwurf aufgelegt wurde. Wir werden ja aus der Anwendung des Stabilitätsgesetzes sehen, ob das Gesetz wirklich das hält, was es in seinem Titel verspricht. Der Titel ist ja geblieben, sonst wurde an dem Gesetz sehr viel geändert.

    (Zuruf von der SPD: Gott sei Dank viel geändert!)

    Das werden wir also erst aus der Anwendung dieses Gesetzes und aus den Vorschlägen, die aus
    Ihrem Hause dazu kommen werden, ersehen können. Da sind wir noch sehr vorsichtig.

    (Beifall bei der FDP.)

    Ich verkenne also nicht die abnormen Schwierigkeiten dieses Haushaltsjahres. Ich verkenne nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Volumenausweitung unseres Haushalts, die eben mit der Notwendigkeit, einer Rezession rechtzeitig zu begegnen, mit der Vorlage eines Eventualhaushalts aufgetreten ist. Dennoch, Herr Finanzminister, sehen Sie bei diesem Haushaltsausgleich mit 8,053 Milliarden DM Kreditaufnahme bitte einmal die Größenordnung: Die Bundesschuld hatte meines Wissens zum 31. Januar 1967 eine Größe von 44 Milliarden DM — ohne die 8 Milliarden DM, sie treten noch dazu. Nur damit Sie die Größenordnung sehen, halte ich Ihnen die Ziffern vor.
    So können wir auf die Dauer ganz gewiß nicht weitermachen, und ganz gewiß, Herr Finanzminister, ist die Vorlage dieses Haushaltsgesetzes mit dieser Fehlbetragshöhe nicht eine Erfolgskomponente in Ihrer „zum Erfolg verdammten Regierungskoalition" — wie gesagt wurde.

    (Beifall bei der FDP. Und wenn hier selbst der Herr Regierungschef das behauptet — und das hat er gestern, ich möchte sagen: leider, getan —, so bestreiten wir das bis an das Ende unserer Tage. Herr Kollege Stücklen, Sie haben wiederholt, daß die Vorlage dieses Haushaltes ein Erfolg dieser Ihrer Koalition sei, und Sie haben gesagt, die Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes sei wiederum ein Erfolg. Ich wiederhole: seitenverkehrt wurde es verabschiedet. Sie haben gesagt, die mehrjährige Finanzplanung sei auch ein Erfolg dieser Ihrer Koalition. Ich habe Ihnen bereits gesagt: das ist nicht der Fall. Ich wiederhole: Marschieren Sie mit diesen „Erfolgen" weiter bis in das Haushaltsjahr 1968 und das Haushaltsjahr 1969 hinein, und dann sprechen wir uns hei der Bundestagswahl 1969 wieder! Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen zu den bisher — gestern und heute und bis vor wenigen Sekunden — angeschnittenen Problemen auf die Hauptfragen beschränken, deshalb auch nicht die nach der letzten Rede, Kollege Haas, für mich interessant gewordene Frage aufwerfen, wieweit das erste und das zweite juristische Examen eine Sonderqualifikation für finanzpolitische Reden darstellen. Ich stelle jedenfalls meine Studien — über diese Studien sollte sich niemand erhaben fühlen, solange Bundesminister Dr. h. c. Strauß er sich noch für entwicklungsfähig hält, was nicht bei allen der Fall ist —, Herr Kollege Haas, sozusagen hinter verschlossenen Türen für mich selber zu meinem Nutz und Frommen an. Aber ich benutze nicht das Plenum, um mir die Kenntnisse sozusagen öffentlich in einer Plenarrede langsam anzueignen. Ich möchte damit folgendes sagen. Es hat keinen Sinn, in diesem Hause in der Frage der Qualifikation, für eine bestimmte Aufgabe kompetent zu sein oder nicht, mit fragwürdigen Begriffen zu arbeiten. Ich bin noch nie der Meinung gewesen, daß es ein Akademikerprivileg gibt, intelligent zu sein. Ich bin ferner der Meinung, daß es unter den qualifizierten Ausbildungsformen nicht nur einen einzigen Studiengang gibt, der es einem erlaubt, in einer Frage kompetent zu reden. Wenn Sie aber meinen sollten, daß es das juristische Studium wäre, so muß ich Ihnen sagen, daß man nach meiner Auffassung dieser Ausbildung zwar einen hohen Respekt zuerkennen muß, aber nicht sagen kann, daß sie eine allgemeine Qualifikation vermittelt, über alles kompetent mit letzter Verbindlichkeit reden zu können. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der FDP.)


    (Abg. Stücklen: Für beide Seiten!)


    (Lebhafter Beifall bei der FDP.)