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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 8. Juni 1967

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    Deutscher Bundestag 112. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 5345 A Fragestunde (Drucksache V/1818) Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Rechtslage betr. Überstellung des sowjetischen Düsenjägerpiloten Wassilij Iljitsch Epatko Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5345 D Frage des Abg. Schultz {Gau-Bischofsheim) : Bewachung der sowjetischen Maschine durch amerikanische Soldaten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5346 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5346 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 5346 B Moersch (FDP) 5346 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Angeblich nicht rechtzeitige Erkennung des Einfluges der Maschine Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5346 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5346 C Matthöfer (SPD) 5346 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . 5347 A Frage des Abg. Lemmrich: Maßnahmen zur Verhinderung eines tiefen Eindringens sowjetischer Militärflugzeuge 5347 A Fragen des Abg. Dr. Pohle: Klage eines Staffelkapitäns vor dem Verwaltungsgericht Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5347 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 5348 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 5348 B Fragen des Abg. Felder: Teilnahme von Soldaten am Telekolleg des Bayerischen Rundfunks Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5348 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 5348 D Frage des Abg. Felder: Auflagenhöhe des Liederbuches der Bundeswehr Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5349 A Felder (SPD) 5349 A Fellermaier (SPD) 5349 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5349 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Fragen des Abg. Logemann: Auswirkungen der Massentierhaltung Höcherl, Bundesminister 5350 A Logemann (FDP) 5350 C Büttner (SPD) 5351 A Fragen des Abg. Baier: Gleichbehandlung der heimatvertriebenen und geflüchteten Landwirte Höcherl, Bundesminister . . . . . 5351 B Baier (CDU/CSU) . . . .. . . 5351 D Dröscher (SPD) 5352 A Moersch (FDP) 5352 B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . 5352 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5352 D Mertes (FDP) 5353 A Logemann (FDP) 5353 C Frage des Abg. Mertes: Maßnahmen zur Erhaltung einer unabhängigen Presse Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5354 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 5354 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5354 B Frage des Abg. Prochazka: Gründung einer Nationalbewegung griechischer Gastarbeiter in der Bundesrepublik Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5354 C Frage des Abg. Prochazka: Meldungen über SED-Propaganda von Gastarbeitern nach Rückkehr von einer Reise in die Sowjetzone Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5354 D Frage des Abg. Prochazka: Zahl der Gastarbeiter-Teilnehmer an Kongressen und gesamtdeutschen Konferenzen der Zone Benda, Parlamentarischer . Staatssekretär . . . . . . . . 5355 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 5355 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 5355 A Lenders (SPD) . . . . . . . . 5355 C Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Verzicht auf Kontrollformalitäten an den Grenzen in der kommenden Urlaubszeit Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5355 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . 5356 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Adelsrechtliche Privilegien und Adelsbezeichnungen im Hinblick auf Weimarer Verfassung und Grundgesetz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5356 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 5357 A Frage des Abg. Moersch: Respektierung der Grundrechte bei der politischen Überprüfung indonesischer Studenten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5357 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 5357 C Frage des Abg. Moersch: Beanspruchung des Asylrechts durch indonesische Studenten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5357 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 5357 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5358 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 5358 B Frage des Abg. Moersch: Neugestaltung der politischen Bildungsarbeit Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5358 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 5358 C Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5359 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Filmüberwachung — Zulassung von Ostfilmen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5359 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5359 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 III Entwurf eines 'Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/ 1235) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/1'776, zu V/1776) Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5360 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 5362 C Moersch (FDP) 5364 C Dr. Rau (SPD) . . . . . . . 5368 A Dr. Martin (CDU/CSU) 5370 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 5372 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/1774) Kubitza (FDP) . . . . 5375 B, 5444 A Rollmann (CDU/CSU) 5377 A Stingl (CDU/CSU) 5378 B Moersch (FDP) . . . 5379 C Frau Freyh (SPD) 5380 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5382 D Genscher (FDP) . . . . . . . 5383 C Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 5384 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5386 C Spitzmüller (FDP) 5387 B Hermsdorf (SPD) 5388 A Killat (SPD) . . . . . . . . 5388 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 5389 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5391 B Mischnick (FDP) 5391 D Frau Krappe (SPD) . . . . . . 5445 B Baier (CDU/CSU) 5445 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5446 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache V/ 1758) Schoettle (SPD) . . . . . . . . 5393 C Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 5396 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister 5400 D Dr. Dahlgrün (FDP) 5408 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 5409 B Frau Funcke (FDP) 5411 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 5413 D Mertes (FDP) . . . . . . . . 5415 A Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/1759, zu V/1759) Westphal (SPD) . . . . . . . 5416 D Gewandt (CDU/CSU) 5417 C Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 5419 D Kurlbaum (SPD) 5422 D Schmücker, Bundesminister . . . 5425 A Scheel (FDP) . . . . . . . . 5425 C Dr. Mommer, Vizepräsident 5426 D Opitz (FDP) . . . . . . .. . 5429 C Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 5430 D Kulawig (SPD) . . . . . . . 5431 B Dr. Friderichs (FDP) 5432 D Dr. Schiller, Bundesminister . . 5435 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 5442 D Dr. Imle (FDP) 5443 B Koenen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5443 C Einzelplan 28 Geschäftsbereich des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder (Drucksache V/1773) Genscher (FDP) . . . . . . . . 5447 A Dr. Schmid, Bundesminister . . . . 5447 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers für Justiz (Drucksache V/1757) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 5449 C Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 5452 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5454 C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5455 A Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/1760, zu V/1760) Röhner (CDU/CSU) 5457 A Ehnes (CDU/CSU) 5457 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5457 D Höcherl, Bundesminister 5459 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5464 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . '5465 A Nächste Sitzung 5465 C Anlagen 5467 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5345 112. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung. Es ist zu lesen: 106. Sitzung, Seite 4982 B, Zeile 5 statt John Robinson: Joane Robinson. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) * 8. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 9. 6. Dr. Artzinger * 8. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 8. 6. Bäuerle 9. 6. Bergmann * 8. 6. Blachstein 9. 6. Borm 9. 6. Brünen 14. 6. Burgemeister 9. 6. Corterier 10. 6. Cramer 30. 6. Deringer * 8. 6. Dichgans * 8. 6. Frau Dr. Elsner * 9. 6. Eschmann 9. 6. Flämig-** 10. 6. Folger 16. 6. Franke (Hannover) 8. 6. Dr. Geißler 9. 6. Gibbert 30. 6. Graaff 9. 6. Gscheidle 15. 6. Haage (München) 9. 6. Hamacher 30. 6. Holkenbrink 9. 6. Kahn-Ackermann ** 8. 6. Dr. Klepsch 15. 6. Kunze 30. 6. Lemmer 14. 6. Lenz (Brühl) * 8. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Lenze (Attendorn) ** 8. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Mauk * 9. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Memmel * 8. 6. Merten* 8. 6. Michels 9. 6. Dr. Miessner 9. 6.4 Missbach 9. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 8. 6. Ott 9. 6. Peters (Norden) 30. 6. Picard 8. 6. Frau Pitz-Savelsberg . 30. 6. Dr. Prassler 9. 6. Riedel (Frankfurt) * _ 8. 6. Saam 9. 6. Sander 9. 6. Schmitt-Vockenhausen 9. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. * Für die Teilnahme a n Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungén der Beratenden Versammlung des Europarats Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seibert 9. 6. Seuffert * 9. 6. Dr. Sinn 12. 6. Dr. Starke (Franken) 9. 6. Struve 30. 6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 9. 6. Dr. Vogel (Speyer) 9. 6. Vogt 30. 6. Frau Wessel 13. 6. Wolf 16. 6. Wurbs 9. 6. Anlage 2 Umdruck 252 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Schroeder (Detmold) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 - Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 02 wird der Ansatz des Tit. 302 um 55 000 000 DM gegenüber dem Ansatz des Haushaltsausschusses (= 2 785 Millionen DM) auf 2 840 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. Juni 1967 Stingl Franzen Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Kalinke Frau Schroeder (Detmold)Klein Becker Kühn (Hildesheim) Berberich Lampersbach Frau Blohm Porten Exner Teriete Krampe Anlage 3 Umdruck 245 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 - Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 - Allgemeine Bewilligungen - In den Erläuterungen zu Tit. 571 - Bundesjugendplan 5468 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 a) Allgemeiner Bundesjugendplan (ausgenommen Baumaßnahmen) — wird folgender Vermerk angefügt: Die für den „Internationalen Jugendaustausch und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland" vorgesehenen Mittel bleiben solange gesperrt, bis eine Lösung gefunden ist, die alle im internationalen Jugendaustausch tätigen Einrichtungen umfaßt. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 239 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 Allgemeine Bewilligungen 1. Der Ansatz bei Tit. 571 Bundesjugendplan c) Baumaßnahmen für Studentenwohnheime wird um 500 000 DM auf 12 500 000 DM erhöht. 2. Der Ansatz bei Tit. 661 Zuwendungen für Familienferienstätten wird um 500 000 DM auf 4 500 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 253 Änderungsantrag der Abgeordneten Stingl, Dr. Schmidt (Wuppertal), Frau Schroeder (Detmold) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Haushaltsgesetz — Drucksachen V/1000, V/1800 — Der Bundestag wolle beschließen: § 28 d erhält folgende Fassung: „§ 28 d Buchstabe a des § 14 a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. April 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 265) in der Fassung des Artikels 9 des Ersten Gesetzes zur Uberleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Finanzplanungsgesetz) vom 23. Dezember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 697) findet in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1967 keine Anwendung." Bonn, den 8. Juni 1967 Stingl Franzen Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Kalinke Frau Schroeder (Detmold)Klein Becker Krampe Berberich Kühn (Hildesheim) Frau Blohm Lampersbach Exner Porten Teriete Anlage 6 Umdruck 258 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 h i er: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 — Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1781 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Kap. 09 02 Es wird ein Tit. 960 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Übergangshilfe für die Herstellung von Schmierölen aus Altölen". Der Ansatz beträgt 25 700 000 DM. Erläuterungen: Zu Tit. 960 Nach Artikel 8 des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vom 20. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 995), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl vom 9. Mai 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 517) erhalten Unternehmen mit dem Sitz in der Bun- desrepublik Deutschland, die im Jahre 1962 Schmieröle nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g des Mineralölsteuergesetzes versteuert haben, Übergangshilfen für Schmieröle (Zweitraffinate), die sie aus im Bundesgebiet angefallenen und gesammelten Altölen hergestellt, aus ihren Herstellungsbetrieben entfernt und nicht in Mitgliedstaaten der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausgeführt haben. Der Bedarf für das Rechnungsjahr 1967 wird auf 25 700 000 DM geschätzt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5469 2. Zu Kap. 60 02 Der Ansatz bei Tit. 300 wird von — 150 000 000 DM um 25 700 000 DM auf — 175 700 000 DM erhöht. Bonn, den 8. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 233 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesminister für Wirtschaft — Drucksachen V/ 1000 Anlage, V/1759 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 Es werden folgende Leertitel 977 mit der Zweckbestimmung „Abfindungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus" 978 „Leistungen zur Durchführung der Feier- und Nachholschichtenregelung im Steinkohlenbergbau" eingefügt. Erläuterungen Zu Tit. 977 Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, die infolge von Stillegungen oder entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, sollen zum Ausgleich der damit verbundenen strukturellen Nachteile ein Abfindungsgeld erhalten, ,das je nach Lebensalter und Zeitraum der Zugehörigkeit zum Bergbau zwischen 2000 und 5000 DM beträgt. Das Abfindungsgeld wird an Arbeitnehmer gezahlt, die vom 1. April 1967 ab entlassen worden sind. Das Nähere regeln Richtlinien, die der Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erläßt. Da der Mittelbedarf noch nicht endgültig bestimmt werden kann, wird ein Leertitel ausgebracht. Zu Tit. 978 Beschäftigte im Steinkohlenbergbau sollen für Verdienstausfälle, die durch Feierschichten wegen Absatzmangels in der Zeit vom 1. Dezember 1966 bis 31. Mai 1967 entstanden sind, aus Mitteln der öffentlichen Hand einen Härteausgleich erhalten. Ferner sollen Unternehmer des Steinkohlenbergbaus für Aufwendungen, die ihnen im Jahre 1967 in Nordrhein-Westfalen wegen des Fortfalls von Nachholschichten und im Saarland wegen der Einführung zusätzlicher Ruhetage entstehen, Mittel der öffentlichen Hand erhalten. Durch die Feier- und Nachholschichtenregelung wird die Anpassung der Steinkohlenförderung an die Absatzverhältnisse erleichtert. An der Aufbringung der Mittel beteiligt sich der Bund zu zwei Dritteln, während die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland das restliche Drittel zu tragen haben. Da die genaue Höhe und die haushaltsmäßige Deckung des Mittelbedarfs noch nicht abschließend feststehen, wird ein Leertitel ausgebracht. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 254 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 h i er : Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 — Der Bundestag wolle beschließen: Kap. 09 02 — Allgemeine Bewilligungen — In der Zweckbestimmung des Tit. 976 — Zuschüsse zur Stabilisierung des Absatzes von Kokskohle an die Eisen- und Stahlindustrie — wird der Haushaltsvermerk eingefügt: „Erstattungen der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl oder von Partnerländern der Gemeinschaft fließen den Mitteln zu." Bonn, den 8. Juni 1967 Brand und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Dr. Reinhard, Bewerunge, Bauer (Wasserburg), Seither, Saxowski und Genossen und der Fraktionen 5470 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 606 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, die nicht der Forschung dienen — wird in den Erläuterungen unter Nummer 4 der Betrag, den der Bund für die Arbeiten der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Deutschen Landwirtschaft einsetzt, von 280 000 DM um 121 000 DM auf 401 000 DM erhöht. Für die Deckung sind die Ansätze der Titel 620 bis 623 (Anpassungshilfe) zu verwenden. Bonn, den 7. Juni 1967 Anlage 10 Umdruck 249 Änderungsantrag der Fraktionen ,der CDU/CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 1002 Tit. 621-- Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen und zur Förderung von Handelsklassen (Anpassungshilfe 1967) — wird in den Erläuterungen im ersten Satz hinter dem Wort „einschließlich" das Wort „der Braugerste," eingefügt. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schlager (CDU/CSU) zu Punkt II, 9 der Tagesordnung. Herr Kollege Moersch hat bei den Beratungen zu Einzelplan 09 heute vormittag die Förderungspolitik für die deutsche elektronische Datenverarbeitungsindustrie, bzw. ihre Befürworter als zu provinziell und eng nationalistisch kritisiert. Die Kritik richtet sich gleichermaßen gegen die Bundesregierung wie auch meine politischen Freunde, die mit ihrer Anfrage an die Regierung auf Drucksache V/1330 einen wesentlichen und, wie sich gezeigt hat, auch einen erfolgreichen parlamentarischen Beitrag zur Fortentwicklung dieser wichtigen Wachstumsindustrie geleistet haben. Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Moersch die Förderung der deutschen einheimischen Datenverarbeitungsindustrie an sich für unbegründet hält oder nur dafür plädiert, daß entweder die deutsche Industrie sich für ihre Entwicklung ausländische Partner sucht und dafür Lizenzen nimmt, oder nur dafür eintritt, daß, wenn schon eine Förderung erfolgen soll, die ausländischen Gesellschaften in diese Förderung einbezogen werden. Auf welche dieser Gründe Herr Kollege Moersch seine Kritik auch stützen mag, er verkennt damit die eigentliche Zielsetzung unserer Förderung. Damit in der Öffentlichkeit und bei der betroffenen Wirtschaft keine Irrtümer und Mißverständnisse über unsere Zielsetzung aufkommen, möchte ich daher mit Nachdruck feststellen, daß wir mit dieser neu begonnenen Förderung keine wirtschaftliche Vormachtstellung und schon gar nicht eine Autarkie für die deutsche einheimische elektronische Industrie anstreben. Es ist nicht unsere Absicht, die auf dem elektronischen Gebiet bei uns tätigen ausländischen Gesellschaften vom deutschen Binnenmarkt zu verdrängen, wir wollen nicht einmal der deutschen einheimischen Industrie ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz einräumen. Das wichtigste Ziel unserer Förderungspolitik ist vielmehr, auf dem Markte der datenverarbeitenden Industrie gesunde Wettbewerbsverhältnisse herzustellen. Auch Herr Kollege Moersch kann nicht bestreiten, daß auf dem Weltmarkt wie dem deutschen Binnenmarkt die Wettbewerbsverhältnisse insoweit völlig verzerrt sind. Man kann nicht von Wettbewerb reden, wenn auf dem deutschen Markt eine Firma, auch wenn sie zufällig eine ausländische Firma ist, einen Marktanteil von 70 bis 80 %, besitzt, dazu noch aus Gründen, auf die ihre Konkurrenz, insbesondere aber die deutsche Konkurrenz, keinen Einfluß nehmen konnte. Die Wettbewerbsnachteile der deutschen einheimischen Industrie liegen auf der Hand und werden langsam auch einer breiteren Öffentlichkeit bewußt. Kriegsfolgen, Forschungs- und Herstellungsbeschränkungen sowie scharfe Überwachungsvorschriften der Militärregierungen haben unsere Elektroindustrie zunächst weitestgehend daran gehindert, sich auf diesem Gebiete zu betätigen. Die Entwicklung und Produktion der DatenverarbeiBauknecht Dr. Reinhard Bewerunge Bauer (Wasserburg) Baier Blöcker Bremer Erpenbeck Hörnemann (Gescher) Horstmeier Klinker Krampe Müser Dr. Ritgen Dr. Ritz Dr. Siemer Stooß Dr. Wörner Dr. Wuermeling Brand und Fraktion Seither Saxowski Marquardt Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5471 tungsanlagen erfordert aber zudem einen ungeheuren Investitionsaufwand und birgt damit wegen der sich überstürzenden technischen Entwicklung ein hohes wirtschaftliches Risiko in sich. Es gibt deshalb kein Industrieland von Bedeutung, das nicht deshalb seine datenverarbeitende Industrie direkt oder indirekt mit hohen Summen staatlich fördert. Darin liegt der wesentlichste Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz. Die Preise der ausländischen Konkurrenz enthalten nur einen verhältnismäßig geringen Teil der hohen Entwicklungskosten, weil der größere Anteil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Bei dieser Wettbewerbsverzerrung können selbst solche Unternehmen keine Markterfolge erzielen, die gleichwertige, wenn nicht gar schon technisch betrachtet, bessere Leistungen anbieten können, jedoch ihre immensen Entwicklungskosten ganz auf den Preis ihrer Erzeugnisse umlegen müßten. Um den Anschluß an den internationalen Stand herzustellen, sind sicherlich für unsere Industrie Absprachen über Lizenzproduktionen, wie Sie sie offenbar für richtig halten, nötig und sinnvoll. Aber die harte Wirtschaftspraxis auf diesem Gebiete lehrt uns, daß unsere deutschen Firmen bald in eine gnadenlose Abhängigkeit vom Ausland gelangen würden, falls es uns nicht gelingt, die noch bestehenden Wettbewerbsvorteile in Anlehnung an ausländische Vorbilder auszugleichen. Da die Datenverarbeitungstechnik eine Schlüsseltechnik ist, kann im übrigen keine Industrienation von Rang auf eigene umfassendere Entwicklungen auf diesem Gebiete verzichten. Allein schon aus diesem Grunde ist das öffentliche Interesse daran zu bejahen, daß die im eigentlichen Sinne nationale Industrie schrittweise mit eigenen Entwicklungen und Produktionen wettbewerbsfähig wird. Darin liegt wohl einer der Hinderungsgründe, warum es bisher selbst zwischen den europäischen Firmen noch zu keiner Kooperation auf dem zivilen Sektor gekommen ist. Es stellt sich immer mehr heraus, daß ein Industriestaat die Technologie der EDV beherrschen muß, wenn er seine wirtschaftliche Position nicht ernstlich gefährden will. Schon jetzt werden in zunehmendem Umfange Anlagegüter gefordert, die Konstruktionselemente der EDV enthalten. In wenigen Jahren werden Maschinen, Fabrikanlagen, Kraftwerke usw. überhaupt nur noch verkauft werden können, wenn sie durch EDV voll automatisiert sind. Industrien wie Nationen, die dieser Entwicklung nicht folgen, werden ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Im übrigen wissen wir, daß der Rückstand unserer Wissenschaft und Industrie auf dem Gebiete der Datenverarbeitung auch im Mangel an Wissenschaftlern auf diesem Gebiete begründet ist. Gerade deshalb haben wir uns ja in unserer wegweisenden Anfrage — Drucksache V/1330 — dafür ausgesprochen, daß künftig an den Hochschulen, Instituten und fortbildenden Fachschulen auch deutsches Datenverarbeitungsgerät zur Forschung und Ausbildung verwendet wird. Anlage 12 Ergänzende schriftliche Erklärung des Abgeordneten Röhner (SPD) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Der Haushaltsausschuß hatte seine diesjährigen Beratungen des Einzelplanes 10 unter anderem darauf abzustimmen, daß das Bundeskabinett durch Beschluß vom 19. 1. 1967 zur Behebung von Dekkungslücken Ausgabenkürzungen von effektiv 289 Millionen DM in Vorschlag gebracht hatte. Der Ausschuß hatte ferner zu berücksichtigen, daß die Maßnahmen zur Konjunkturbelebung des Kreditfinanzierungsgesetzes im Einzelplan 10 Ausgabenerhöhungen von 200 Millionen DM vorsahen. Aufs erste betrachtet könnte man bei einer Aufrechnung dieser beiden Zahlen der Auffassung sein, daß sich im Gesamtvolumen und damit auch hinsichtlich der Effektivität des Ernährungshaushalts gegenüber dem Vorjahr nicht allzuviel geändert habe. Das trifft aber nicht nur nicht zu, in einzelnen Bereichen des Einzelplans 10 ist nahezu das Gegenteil der Fall. So haben sich z. B. — und damit verweise ich auf ein drittes Kriterium, das die Ausschußberatungen zum Einzelplan 10 mitbestimmte — die Ansätze für die Marktordnung in Kap. 10 03 gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. Gleichzeitig ist der Ansatz für den Grünen Plan 1967 gegenüber 1966 nach Abschluß der Beratungen entsprechend niedriger im Ansatz. Die Erhöhungen bei Kap. 10 03 sind dem Grunde nach zwangsläufig. Sie resultieren aus der Tatsache, daß in jetzt 23 Tagen der Gemeinsame Markt für die wichtigsten Agrarprodukte anläuft und daß die Bundesregierung deshalb vom 1. Juli 1967 ab auf Grund der EWG-Agrarfinanzierungsordnung Nr. 130 die in Brüssel beschlossenen Marktordnungen anteilig finanzieren muß. Die Kürzungen bei 10 02 — Grüner Plan — beruhen im wesentlichen darauf, daß infolge der allgemeinen Haushalts- und Finanzlage die Bundesregierung sich veranlaßt sah, aus diesem Bereich die Mehrausgaben für die europäischen Marktordnungen zu decken. Zu diesen Vorgängen möchte ich folgendes feststellen: 1. Die von der Bundesregierung mitzufinanzierenden Marktordnungsaufgaben der EWG erfordern in diesem und in den folgenden Haushaltsjahren zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushaltsplan, hier Einzelplan 10, ohne daß damit Mehreinnahmen für die deutsche Landwirtschaft verbunden wären. 2. Diese Mehrausgaben sind im Haushaltsjahr 1967 durch Verlagerungen innerhalb des Einzelplans 10 abgedeckt worden und verursachen damit zwangsläufig eine Reduzierung der bisher gewährten Förderungsmittel, insbesondere der Beihilfemittel. Das ist 1967 auch dann noch in etwa der Fall, wenn man die überwiegend als Darlehen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Kreditfinanzierungsgesetz berücksichtigt und wenn man ferner einsetzt, daß die Kürzung der Qualitätsprämie für 5472 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Milch durch die inzwischen beschlossene Trinkmilchpreiserhöhung und andere Maßnahmen ausgeglichen wird. 3. Die aus dem Einzelplan 10 aufgebrachten Kürzungen werden voll auf die Verpflichtungen der Bundesregierung für die gemeinsame EWG-Finanzierung angerechnet und entlasten in gleicher Weise den Einzelplan 60, in dem üblicherweise solche Ausgaben einzustellen wären. Warum weise ich auf diese Gegebenheiten besonders hin? Einmal, weil bekannt sein soll, daß auch die Landwirtschaft im Haushalt 1967 einen erheblichen Beitrag für die Stabilität unserer Wirtschaft, aber auch für das Zustandekommen des Gemeinsamen Marktes geleistet hat. Diese Kürzungen müssen diese Wirtschaftsgruppe .um so mehr treffen, als deren Übergangszeit in den Europäischen Markt um drei Jahre verkürzt wurde, die einem hart werdenden Wettbewerb mehr und mehr ausgesetzt ist, bei der sich die ersten Preiseinbußen abzuzeichnen beginnen. Wie hart in dieser Wirtschaftsgruppe um die Existenz gekämpft werden muß, wird auch daraus ersichtlich, daß in seinem Bereich in den letzten 15 Jahren Monat für Monat 6000 bis 8000 Arbeitsplätze aufgegeben wurden. Vor allem wollte ich auf diese Dinge hinweisen, weil es mir notwendig erscheint, daß aus den Erfahrungen des diesjährigen und des vorjährigen Haushalts einige Schlüsse für die Gestaltung der zukünftigen Einzelpläne gezogen werden. 1. Die seit langem geforderte langfristige Finanzplanung hat nach Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität ihre gesetzliche Grundlage gefunden. Bei der Konzeption der kommenden Haushalte wäre nun darauf zu achten, daß die langfristige Finanzplanung nicht nur der Hauswirtschaft des Bundes zugute kommt, sondern — wie es in § 10 des Stabilitätsgesetzes herausgestellt ist — auch der Wirtschaft eine bessere langfristige Übersicht und damit sorgfältigere Planung ermöglicht. 2. Die langfristige Finanzplanung wird — Herr Minister Höcherl hat in seiner Einbringungsrede am 16. März 1967 das Hohe Haus ausführlich darüber unterrichtet — eine Neuregelung bei den jährlichen Grünen Plänen nach sich ziehen. Eine diesbezügliche Revision müßte einerseits den Zusammenhang zwischen jeweiligem Grünen Bericht und den Folgemaßnahmen ermöglichen und dürfte andererseits eine Neugliederung des Einzelplanes 10 im Sinne der langfristigen Haushaltsplanung nicht verhindern. 3. Der Einzelklan 10 des Bundeshalts wird in Zukunft verstärkt nach Schwerpunkten auszurichten sein. Auf Einzelheiten kann und will ich im Rahmen dieser Aussprache nicht eingehen. Es scheint mir aber notwendig zu sein, daß dabei Berücksichtigung findet z. B. a) eine tragbare Regelung der Vertriebeneneingliederung. Der auslaufende Fünfjahresplan für die Eingliederung sollte so aufgefangen werden, daß die noch vorhandenen dringlichen Fälle abgewickelt werden und danach das Programm abgeschlossen werden kann. b) Die strukturellen Verbesserungen im Bereich der Betriebsstruktur sollten, um sinnvoll zu bleiben, auf die Schaffung dauerhafter lebensfähiger Existenzen ausgerichtet sein, gleichgültig, ob diese Existenzen in einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, Zuerwerbsbetrieb oder Nebenerwerbs-betrieb gefunden werden. c) Zweifellos werden zukünftige Haushalte auch die Fortführung und -den Ausbau der Investitionsbeihilfen beinhalten müssen. Die damit verbundene Hinführung der Landwirte zur Rechenhaftigkeit ist beizubehalten, jedoch sollte auf jedes überflüssige erschwerende Formularwesen verzichtet werden. d) Auch die zukünftigen Haushalte werden auf die Zinsverbilligung als Förderungsmaßnahme nicht verzichten können. Die Zinsverbilligung ist eine Maßnahme, die am besten dem Einzelbetrieb ohne eine Überlastung der Verwaltung in der Betriebsstruktur helfen kann. Zur Zeit wird in Schweden auf diesem Gebiet ein neues Programm eingeführt, das vor allem im Wege der Zinsverbilligung die Aufstockung und Rationalisierung der Betriebe gewährleisten soll. Zum immer wieder gehörten Argument, daß durch die Zinsverbilligung die langfristigen Verpflichtungen zu sehr anwachsen, möchte ich sagen, daß wir in Kürze den Punkt erreicht haben, wo die Rückzahlungen und die Neuzahlungen sich die Waage halten, ein weiteres Anwachsen der laufenden Verpflichtungen also nicht mehr eintreten wird. e) Vielleicht darf ich mir als letztes noch den Hinweis gestatten, daß bei den kommenden Haushalten Haushaltstitel eingeplant werden müssen, die bei den kommenden Gemeinschaftsfinanzierungen der EWG erforderlich sind, um deutscherseits vom EWG-Programm jeweils partizipieren zu können. Lassen Sie mich abschließend noch meiner Überzeugung Aus-druck verleihen, daß bei allen Härten, die der Haushalt 1967 aus den sattsam bekannten Gründen auch für die deutsche Landwirtschaft bringen mußte, durch die Veränderungen, die der Ausschuß gegenüber der Regierungsvorlage durchführte, mir wesentlich erscheinende Abmilderungen erreicht wurden. Ich denke hier u. a. an die Ansätze bei der Investitionsbeihilfe, der Zinsverbilligung, -dem Wirtschaftswegebau, aber auch an die Förderung der sozialen Maßnahmen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5473 Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordeten Saxowski (SPD) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Zur Diskussion des Einzelplans 10, dem Haushaltsplan des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, möchte ich ein altes Ersuchen meiner Fraktion in den Vordergrund stellen. Es handelt sich um das Anliegen, diesen Haushalt in seiner Aufgabenstellung sachgemäß zu ordnen. Wir verkennen nicht, daß bei dem vorliegenden Haushaltsentwurf diesem Wunsch bereits etwas entgegengekommen wurde, aber es muß festgestellt werden, daß die bisherige Form nicht befriedigen kann. Ziel dieser Vorstellungen meiner Parteifreunde ist es, den Tit. 10 02 transparent zu machen, um für jedermann optisch klar herauszustellen, für welche Zwecke und Maßnahmen die Finanzmasse verwandt wird. Wir fordern eine Untergliederung des Haushalts in der Form, daß einzeln aufgeführt werden: 1. Die einkommenswirksamen Subventionen, die durch die weitere Integration der EWG-Staaten immer mehr abgebaut werden und nur noch einen geringen Teil der Finanzmasse ausmachen. 2. a) Strukturmaßnahmen, die nur der bäuerlichen Bevölkerung zugute kommen und b) Strukturmaßnahmen, die sowohl der Landwirtschaft als auch den landeskulturellen Maßnahmen dienen. 3. Marktstrukturmittel, die ja nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den Verbraucher Vorteile bringen. 4. Die Sozialtitel. Dazu sei die Anmerkung gestattet, daß hierbei zu überlegen ist, ob sie nicht auf Grund ihres Charakters in den Sozialhaushalt übernommen werden könnten. Durch die fortschreitende Überleitung in den gemeinsamen Agrarmarkt wachsen die Ausgaben erheblich, die für den gemeinsamen Agrarfonds der EWG erbracht werden müssen. Wir treten deshalb dafür ein, daß diese Mittel gesondert aufgeführt werden sollten. Da es sich bei diesen Zahlungen nicht nur um Belastungen für den EWG- Agrarfonds handelt, könnten darüber hinaus auch alle anderen Zahlungen, die aus den anderen Einzelplänen für die EWG erbracht werden müssen, in einem gesonderten Einzelplan zusammengefügt werden. Ich halte dafür den Einzelplan 60 für besonders geeignet. Es ist dabei selbstverständlich, daß die Verwaltung der Titel weiterhin durch die heute dafür zuständigen Bundesministerien erfolgen muß. Außerdem möchte ich hier noch einmal die Notwendigkeit unterstreichen, daß aus haushaltsrechtlichen und haushaltspolitischen Gründen vom Rückerstattungsverfahren zum Veranschlagungsverfahren übergewechselt werden muß, weil nur dies dem Prinzip einer klaren Haushaltsführung entspricht. Dafür muß sich unsere Regierung in Brüssel jetzt endlich energisch einsetzen. Wir behalten uns vor, eine entsprechende Entschließung bei der dritten Lesung des Haushalts einzubringen. Dieser nach Sachgebieten klar aufgegliederte Haushalt hat vor allem den unbedingten Vorteil, daß man deutlich unterscheiden kann zwischen Subventionen und allgemeinen Förderungsmitteln, die ja sowohl dem Erzeuger als auch dem Verbraucher Vorteile und Erleichterungen bringen. Ich glaube, daß man bei einer solchen Unterteilung klar erkennen wird, wie gering die eigentlichen Subventionen für die Landwirtschaft sind. Ich darf dabei in Erinnerung rufen, daß Minister Höcherl bei der Einbringung des „Grünen Berichts" am 15. März dieses Jahres eine neue funktionelle Ordnung des Einzelplans 10 in Aussicht gestellt hat. Wir hoffen, daß diese Planung schon im nächsten Jahr Wirklichkeit wird. Ich kann nicht auf alle Einzeltitel eingehen, die wir innerhalb der Koalition und in den Ausschüssen intensiv besprochen haben und über die wir zur Einigung gekommen sind. Aber gestatten Sie mir doch, auf einen Bereich hinzuweisen, den meine politischen Freunde als Schwerpunkt im Hinblick auf die. EWG-Agrarpolitik ansehen. Wir halten die Investitionsbeihilfen für den entscheidenden Schwerpunkt im Rahmen der Strukturpolitik, die die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe auf moderne Produktionsmethoden zum Ziele haben. Es ist uns gelungen, diesen Titel unter Einschluß der Mittel aus dem Investitionshaushalt auf rund 110 Millionen DM aufzustocken; hinzu kommen die Bindungsermächtigungen in Höhe von 30 Millionen DM. Diese Mittel sind besonders deshalb so wirksam, weil sie ja gezielt vergeben werden. Jedem Antrag liegt die Eigeninitiative und echte unternehmerische Entscheidung des Bauern zugrunde, der seinen Betrieb existenzsicher ausbauen und modernisieren will. Allerdings dürfen wir auch hier nicht die Schattenseiten verkennen. Der landwirtschaftliche Investor muß sich den größten Teil der Finanzmittel auf dem freien Kapitalmarkt beschaffen, er erhält lediglich 15 °/o der nachgewiesenen Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 30 000 DM; außerdem ist die Vergabe dieser Mittel an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Wir halten .das auch für richtig, denn die Öffentlichkeit muß erkennen können, wofür die Mittel verwendet werden. Wenn wir hier aber einmal ein einfaches Rechenexempel durchführen wollen, so bedeutet das, daß bei einer Investition in Höhe von 100 000 DM mindestens 85 000 DM am Kapitalmarkt aufgenommen werden müssen. Bei dem gegenwärtigen Zinsfuß von 5474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 rund 6 bis 7 % führt das allein zu einer jährlichen Zinsbelastung von 5000 bis 6000 DM. Hinzu kommen die erforderlichen Amortisationszahlungen. Diese hohe Belastung kann der Masse der landwirtschaftlichen Betriebe bei dem gegenwärtigen Einkommensniveau einfach nicht zugemutet werden, wenn nicht gleichzeitig die Zinsverbilligungsaktion fortgeführt wird. Wir halten dieses Instrument, wie es ja auch in anderen Bereichen, z. B. im Wohnungsbau, eingesetzt wird, für dringend erforderlich. Für die Landwirtschaft ist in der augenblicklichen Einkommenssituation eine effektive Zinsbelastung von höchstens 3 bis 4 % tragbar. Wir wissen, daß die Zinsbeihilfen immer wieder Gegenstand der Diskussion in den einzelnen Ausschüssen sind. Wr müssen uns jedoch darüber im klaren sein, daß wir im Bereich der Landwirtschaft die Investitionsbeihilfen und die Mittel für die Zinsverbilligung nicht voneinander trennen können. Und es ist auch erforderlich, daß wir uns auf diesem Gebiet den Konditionen der anderen EWG-Länder angleichen, um die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen für die Landwirtschaft zu beseitigen. Schließlich muß auch darauf hingewiesen werden, daß die Anreizung von Investitionen ja durchaus in die Landschaft der Konjunkturpolitik unserer neuen Bundesregierung hineinpaßt. Auf Grund der Erfordernisse der EWG sind in diesem Haushalt nur noch 325 Millionen DM als Milchsubventionen angesetzt worden, die im nächsten Haushalt fast ganz wegfallen. Das heißt, daß produktgebundene, einkommenswirksame Subventionen, die vor allem für die mittleren Betriebe nicht unerheblich waren, ab 1. April 1968 nicht mehr gezahlt werden. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob und inwieweit der empfohlene Milchpreis am Markt durchgesetzt werden kann; da kann auf die deutsche Landwirtschaft noch manche Überraschung zukommen. Es ist damit zu rechnen, daß bei dem enormen Milchangebot dieser Preis schwer zu halten sein wird, wenn nicht entsprechende produktionslenkende Maßnahmen eingeleitet werden. Doch für die Produktionsumlenkung, die, wie gesagt, dringend erforderlich ist, kommt dem Tit. 623, der mit rund 154 Millionen DM ausgewiesen ist, besonders für die Verbesserung der Molkereistruktur eine wesentliche Bedeutung zu. Nur das Umsetzen des Milchfetts in eine verstärkte Käseproduktion kann Erleichterung verschaffen und vor allem dafür sorgen, daß der Erzeuger einen angemessenen Preis erhält. Wir bitten daher die Bundesregierung, mit allen Mitteln die Verbesserung der Molkereistruktur voranzutreiben, denn nur durch leistungsstarke Molkereien werden wir in der Lage sein, von der Butterüberproduktion wegzukommen, die auch den Haushalt wesentlich belastet. Es ist auch zu überlegen, ob durch das Anbieten einer höherprozentigen Milch neue Marktchancen eröffnet werden können, die ebenfalls dazu geeignet sind, eine gewisse Erleichterung auf dem Milchmarkt zu bringen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollte dieses Anliegen einer eingehenden Prüfung unterziehen. Wir bitten die Bundesregierung, besonders darauf zu achten, daß die Mittel für die Verbesserung der Molkereistruktur restlos ausgeschöpft und nicht etwa anderen Zwecken zugeführt werden. Die Molkereistruktur ist nur ein Ausschnitt aus einem sehr viel umfassenderen Programm, zu dem' wir mit der Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) im Bundestag die Initiative ergriffen haben. Soweit wir bisher feststellen konnten, werden unsere Anregungen mit ganz wenigen Ausnahmen von der gesamten deutschen Agrarwirtschaft gutgeheißen. Selbstverständlich geht es nicht darum, neben dem Handel und den Genossenschaften einen dritten Vermarktungsweg aufzubauen. Das wäre töricht und würde nur zu Fehlinvestitionen führen. Uns kommt es einzig und allein darauf an, die Selbsthilfe auf breiter Front zu fördern und die Voraussetzungen zu schaffen, daß die Landwirtschaft ihre Marktposition erhalten kann. Wir alle wissen, daß sich die Erzeugung von Qualitätsprodukten für den einzelnen Landwirt nicht auszahlt, weil dieser einzelne keine großhandelsfähigen Mengen anbieten kann. Wir alle kennen die schlechte Verhandlungsposition, in der sich ein einzelner Landwirt befindet, wenn er seine Produkte an einen großen Nachfrager im Handel und in der verarbeitenden Industrie absetzen will. Wir alle wissen, daß im Ausland bereits Erzeugergemeinschaften bestehen oder aufgebaut werden, die in der Lage sind, die Produkte, die der Markt verlangt, in großen geschlossenen Partien anzubieten. Aus diesen Tatsachen die naheliegenden Konsequenzen zu ziehen und eine für unsere Verhältnisse zugeschnittene Regelung zu entwikkeln, ist ein Gebot der praktischen Vernunft. Es ist völlig unverständlich, daß dieser Gedanke von der Bonner Verwaltung jahrelang hingehalten worden ist. Das Marktstruktur- oder besser gesagt: das Marktanpassungsgesetz muß unter allen Umständen noch in diesem Jahr verabschiedet werden; die Voraussetzungen dafür scheinen mir gegeben zu sein. Wir haben bereits im Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages deutlich gesagt, daß es uns — der SPD — nicht um das Erstgeburtsrecht geht. Wir sind bereit, da Brücken zu bauen. Mit dem Gesetz allein ist ,es aber noch nicht getan. Wenn wir Erfolg haben wollen, werden wir einen wesentlichen Teil des Agraretats auf die Verbesserung der Marktstruktur abstellen müssen. Das Marktanpassungsgesetz ist der Kristallisationspunkt einer Agrarpolitik, die zum Ziel hat, die Marktpositionen in der Landwirtschaft zu erhalten und auszubauen und ihr in der Wirtschaftsgemeinschaft Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5475 die gleichen Chancen zu geben, wie sie ihren Konkurrenten längst gewährt werden. Damit dienen wir gleichzeitig dem Interesse der Verbraucher, denn wir wissen aus Erfahrung, was es die Hausfrauen kostet, wenn das Angebot bei der einen oder anderen Ware allein oder zu einem überwiegenden Teil vom Ausland beherrscht wird. Doch alle diese Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur und zur Marktanpassung haben nur Sinn, wenn sie durch Fortführung der Maßnahmen zur Fortführung der Flurbereinigung — Tit. 572 —, zur Aufstockung und Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe — Tit. 573 — und zum Ausbau der Wirtschaftswege — Tit. 574 — unterstützt werden. Bei der angespannten Haushaltslage ist den beschleunigten Flurbereinigungsverfahren und der Althofsanierung zunächst der Vorrang zu geben, um damit in kurzer Zeit eine größtmögliche Wirkung zu erzielen. Zum Epl. 10 möchte ich allgemein darauf hinweisen, daß eine Aufgliederung nach „Grüner Plan" und „Anpassungshilfen" sicher nicht mehr zweckmäßig ist, da diese Unterscheidung für die Haushaltsführung heute überhaupt keine Bedeutung mehr hat. Auf diese Unterscheidung sollte im Rahmen der geplanten Neugliederung dann auch verzichtet werden. Wenn wir diesen Agrarhaushalt im volkswirtschaftlichen Gesamtzusammenhang sehen —, denn die deutsche Landwirtschaft verschließt sich nicht den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen —, so müssen wir feststellen, daß er in großen Teilen einen echten Investitionshaushalt darstellt, so daß er in seiner Zielsetzung durchaus der augenblicklichen Konjunkturpolitik der Bundesregierung entspricht. Wir begrüßen es, daß die aus der Haushaltssituation bedingten Kürzungen, die im einzelnen durchaus fühlbar sind, im großen und ganzen in vertretbarem Rahmen gehalten werden konnten. Durch Zuführung von Mitteln aus dem „Investitionshaushalt" konnten die befürchteten Wirkungen zum großen Teil aufgefangen werden. Anlage 14 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) zu Punkt II, 10 der Tagesordnung. Vor einigen Wochen haben wir in diesem Hause eine Agrardebatte anläßlich des Grünen Berichts 1967 gehabt. Man hätte in dieser Haushaltsdebatte auf die Erörterungen agrarpolitischer Probleme verzichten können, wenn nicht in der Zwischenzeit neue Fakten geschaffen worden wären und besonders schwierige Fragen vor der Tür ständen. Ich möchte daher zu drei Punkten einige Bernerkungen machen. Am 1. Juni ist im Ministerrat die Entscheidung über die neuen Marktordnungen für Getreide, Schweinefleisch, Eier 'und Geflügelfleisch gefallen. Wir begrüßen diese Einigung. Wir halten jede Verzögerung des Gemeinsamen Marktes im Interesse der deutschen Landwirtschaft für schädlich. Ich habe mich nur gewundert, daß es immer noch so naive Leute gibt, die ein Hinausschieben der Preisangleichung für möglich hielten. Aber ich habe mich auch gewundert, daß es Leute gibt, die in schwärmerischer Begeisterung die Beschlüsse von Brüssel kommentieren. Das zeugt von Unwissenheit. Damit sich in diesem Hause und in der Öffentlichkeit keine falschen Vorstellungen einschleichen, möchte ich etwas Wasser in den europäischen Wein gießen. Die am 1. Juli beginnende Phase des freien Warenverkehrs bei den genannten Produkten bedeutet weder den Fortfall aller Handelshemmnisse noch die Harmonisierung des Wettbewerbs. Als Beispiel dafür will ich Ihnen sagen, daß nach wie vor unterschiedliche Frachten gegeben sind. Die phytosanitären und viehseuchenrechtlichen Bestimmungen sind noch recht unterschiedlich. Die Steuern und die Kapitaldienste sind auch noch nicht harmonisiert, ganz zu schweigen von den Beihilfen. Die dafür in den Verordnungen gefundene allgemeine Formel macht auf einige unserer Partner überhaupt keinen Eindruck. Die Hoffnung, man würde sich in der ganzen EWG der gleichen Farben und Muster bedienen, ist enttäuscht worden. Es war doch kein Geheimnis mehr, daß z. B. Italien die Getreidemarktordnung überhaupt ignoriert hat und daß die gemeinsamen Bestimmungen in Frankreich und Belgien völlig anders ausgelegt worden sind als in der Bundesrepublik und in Holland. Bei der Getreidepreisentscheidung im Jahre 1964 gingen zumindest die Franzosen und die Italiener davon aus, daß sie ihr System behalten könnten. Wäre das nicht der Fall gewesen, wären die gemeinsamen Getreidepreise auf einem anderen, d. h. auf einem höheren Niveau festgesetzt worden. Das ist absolut sicher. Doch dies nur nebenbei. Die französische Taktik in Brüssel war sehr erfolgreich. Es ist für mich eine große Enttäuschung, daß eine zentrale Steuerung der Getreidepolitik in der EWG nicht erreicht worden ist, die meines Erachtens allein geeignet wäre, einen wirklich gemeinsamen Markt herzustellen. Nicht einmal der EWG-Kommission sind besondere Weisungsrechte eingeräumt worden. Das kann man nur bedauern. Edgar Faure rieb sich nach den Verhandlungen die Hände. Er war sehr zufrieden, daß die nationalen Zuständigkeiten wenig Einschränkung erfahren haben. Sie werden verstehen, daß ich mich über den Gang der Verhandlungen in Brüssel laufend über mehrere Quellen informiert habe. Daraus muß man 5476 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 den Eindruck gewinnen, daß die deutsche Delegation sich nicht entscheidend gegenüber den Wünschen Frankreichs und Italiens zur Wehr gesetzt hat. Mir scheint, daß wir mit unseren guten Pfunden nicht genügend gewuchert haben. Meine Sorge ist, daß diese Entwicklung nicht nur politische, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen zeitigen wird, auf die ich schon heute die Bundesregierung mit allem Ernst aufmerksam machen möchte. Mit dem im französischen System verankerten Andienungszwang und der Regie des Marktamtes wird auf die Preise und Erzeugererlöse ein ganz entscheidender Einfluß ausgeübt. Aus Zeitmangel kann ich das nicht vertiefen, auch nicht das Problem der produktgebundenen Abgaben im Handel mit Getreide. Schon in meiner Rede vor 3 Monaten hier an dieser Stelle habe ich für den Ernährungsausschuß um ausführliche Informationen darüber gebeten. Dazu ist es nicht gekommen. Das erweckt den Anschein, daß man in den Amtsstuben nur wenig oder kaum Kenntnisse über die Situation in unseren Partnerländern hat. In der folgenden Antwort wird das alles sicher in Abrede gestellt werden, aber in Antwort darauf darf ich gleich jetzt erwidern, daß die Änderung der Zulassungsregeln in Frankreich praktisch das System nicht ändert und die Fragen der produktgebundenen Abgaben mit der Steuerpolitik überhaupt nicht zu tun haben. Über die Ausnahmeregelungen insbesondere zugunsten Italiens möchte ich mich nicht verbreiten. Ich habe nur berechtigte Zweifel, ob sie der Gemeinschaft dienlich sind. Jedenfalls ist die Sorge nicht von der Hand zu weisen, daß das französische Verfahren auch anderswo Schule machen wird. Wir werden erleben, daß in ganz kurzer Zeit auch bei uns Überlegungen ähnlicher Art angestellt werden, vielleicht auch angestellt werden müssen, z. B. produktgebundene Angaben als Mittel der Finanzierung für verschiedene Zwecke einzuführen. Ich bin sicher, die Verwirrung in der Gemeinschaft wird riesengroß. Anstatt eines Gemeinsamen Marktes steuern wir einem Agrarmarkt der 6 Vaterländer zu. Diesen Anfängen hätte die deutsche Delegation besser wehren müssen. Nun, es sind noch eine Reihe von Ausführungsbestimmungen zu beraten. Ich hoffe, daß zumindestens dabei die Wettbewerbsfragen nicht aus dem Auge verloren werden, nachdem selbst in Braunschweig von höchster Stelle anerkannt worden ist, daß die Harmonisierung der Kosten in der Gemeinschaft und der Abbau der Wettbewerbsverzerrungen in den nächsten Jahren zu gerechten Preisen führen sollen. Einerseits ist das die Erkenntnis, daß die Agrarpolitik dieser Aufgabe bisher nicht gerecht geworden ist, andererseits die Aufforderung, daß damit jetzt endlich erst zu machen ist. An sich hätte man sich diesen Problemen von Anfang an, d. h. seit 1962, widmen müssen. Wir können doch nur dafür sorgen, daß es zu einem echten Leistungswettbewerb kommt. Wenn sich aber herausstellen sollte, daß unter der Flagge einer gemeinsamen Agrarpolitik ein Verdrängungswettbewerb der einen Landwirtschaft gegen die andere organisiert wird — und das ist nach diesen Beschlüssen zu befürchten —, werden unsere Bauern jenen die Schuld geben, die diese Gefahr nicht rechtzeitig erkannt und abgewendet haben. Und was jetzt in vordringlicher Weise in der Bundesrepublik getan werden muß, darüber habe ich in meiner Rede Mitte März gesprochen und mein Kollege Seither hat in seiner ersten Stellungnahme zu den Brüsseler Beschlüssen vom 1. Juni dies noch einmal präzisiert. Ich komme zum zweiten Punkt, auf das äußerst schwierige Kapitel der Milch- und Milchfettpolitik. Sehenden Auges schlittern wir in Bälde in eine katastrophenähnliche Situation hinein, vor der uns nur noch ein Wunder bewahren kann. Der Bundesminister wird unruhige Tage und Monate haben. Die Sünden dieser Entwicklung liegen teils jahrelang zurück. Aber zur Beichte ist es erst vor wenigen Tagen gekommen. Dabei hat man zwar Besserung gelobt, aber aus alter Erfahrung wollen wir erst einmal abwarten, ehe wir Absolution erteilen. Tatbestand ist, daß wir nicht nur eine steigende Produktion und steigende Anlieferungen an die Molkereien haben, sondern daß der Absatz bei fast allen Produkten stagniert und die Butterberge ständig größer werden und eine einmalige Höhe erreichen. Zugestanden: Butterberge haben wir auch anderswo, das ist fast ein EWG-Problem. Frage ist, wohin mit den Buttermengen. Der Weltmarkt ist zur Zeit total verstopft, die einzige Lösung ist, den Butterverbrauch zu steigern oder durch Maßnahme zur Einwirkung auf die Produktion zu einer Normalisierung zu gelangen. Dabei denken viele an die Umstellung von der Milch auf die Fleischerzeugung, aber nachdem unsere Erzeuger mit der Preisentwicklung in den letzten Monaten so schlechte Erfahrungen gesammelt haben, dürfte auch dieser Ratschlag sehr fraglich sein. Wir haben seit Monaten die niedrigsten Rindererzeugerpreise in der EWG. Was wir bei der Festsetzung der Orientierungspreise versäumt haben, das wird an anderer Stelle sehr teuer zu bezahlen sein. Aus den Zeitungen haben wir erfahren, daß die Verbilligungsaktion für Butter fortgeführt werden soll. Einverstanden! Dann war auch noch von einem Kochfettplan die Rede. Wie steht es eigentlich damit? Aber eines möchte ich schon sagen, daß mit diesen beiden Aktionen dem Butterproblem nicht beizukommen ist, und die uns angepriesene Geduld ist völlig fehl am Platze. Wir haben keinen Platz für Spekulation auf das Wunder. Den lieben Gott sollten wir auch aus der Sache heraushalten. Auf der anderen Seite haben wir gegenwärtig einen Erzeugerrichtpreis von 38,5 Pf, ab 1968 einen solchen von 39,3 Pf ab Hof in der EWG vereinbart. Es ist bekannt, daß trotz Warnungen der EWG-Kommission der Ministerrat einstimmig diesen Forderungen Italiens und Belgiens zugestimmt hat. Sie Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5477 erinnern sich, ich habe damals von einer Fata Morgana gesprochen. In dieser fast ausweglosen Situation schrieb der Bundesminister einen Brief an den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes. Darin trifft er die Feststellung, daß der EWG-Erzeugerrichtpreis nur unter den größten Anstrengungen im Markt zu erreichen, wenn nicht überhaupt in Frage gestellt sein wird. Schon jetzt versichern die Fachleute, daß der Richtpreis von 38,5 Pf im laufenden Wirtschaftsjahr um 1 Pf unterschritten werden dürfte. Es wächst die Erkenntnis, daß die absoluten Beziehungen zwischen den Schwellenpreisen und den Marktpreisen nicht gegeben sind, wenn die Produktion gewisse Grenzen überschreitet. Auch durch die von uns allen gutgeheißene Anhebung des Trinkmilchpreises von 2 Pf je kg wird das Ziel der 38,5 Pf nicht erreicht werden. In dem besagten Brief werden Maßnahmen vorgetragen, die meine Freunde und ich schon jahrelang propagieren. Das haben wir uns schon an, den Schuhsohlen abgelaufen. Der Brief endet mit einem Appell an den Deutschen Bauernverband, die Milchpolitik der Bundesregierung zu unterstützen, insbesondere den Gedanken der Konzentration der Milcherzeugung. Ich hätte es für besser gehalten, der Brief wäre nicht geschrieben worden, um der Bundesregierung das Hohngelächter der Agrarpresse zu ersparen. Denn woran muß sich jeder Eingeweihte erinnern? Die SPD brachte Anfang Oktober 1966 eine sehr detaillierte Kleine Anfrage über die Milchpolitik in der Bundesrepublik nach den Brüsseler Beschlüssen ein. Die Antworten waren entweder nichtssagend oder unzureichend. Die in einer Frage angedeutete Fragwürdigkeit der Realisierung der 39,3 Pf Richtpreis wurde leichtsinnigerweise beiseite geschoben und erklärt, daß dieser Preis zu erreichen sei. In unzähligen Versammlungen, und das insbesondere vor den Wahlen, wurde dieser Standpunkt von höchster Stelle aus bis in die neueste Zeit hinein immer wieder untermauert. Die Fachwelt allerdings hat diese Meinung nie anerkannt, und ich wußte, daß die Stunde der Wahrheit auch hier kommen mußte. Jetzt ist es soweit. Nun, inzwischen sind wir in der Koalition, aber das kann und darf mich nicht daran hindern, diese Tatbestände hier in aller Offenheit anzusprechen. Es war doch jahrelang inopportun, über die Fakten in der Milchpolitik zu reden und Fragen zu stellen. Erstmalig hat vor wenigen Wochen ein Mitarbeiter des Bundesministeriums in Kiel endlich einmal das gesagt, was zu sagen notwendig war, denn die Schwierigkeiten, mit denen wir es in Bälde zu tun haben werden, sind nicht vorübergehender Art. Es kann nicht meine Aufgabe sein, hier ein Konzept in allen Einzelheiten zu entwickeln. Es gibt Vorschläge genug, sie liegen auf der Straße; man muß sich nur bücken, sie auflesen, prüfen und bei Eignung in die Tat umsetzen. Nur wenige Sätze noch zum Teilkomplex der Verbesserung der Molkereistruktur. Ein alter Bekannter von uns soll jetzt den Karren aus dem Dreck ziehen. Man ist stolz auf die im Haushalt vorgesehenen 121 Millionen DM zur Molkereistrukturverbesserung. Aber schon in den Erläuterungen des Titels ist zu lesen, daß hier auch andere Absichten vorliegen, und das findet in vielen mündlichen Erklärungen auch noch seine Bestätigung. Wir müssen also Zweifel an der Ernsthaftigkeit haben, die Molkereistruktur entscheidend zu verbessern. Ist es nicht enttäuschend für uns, wenn die seit Monaten fertiggestellten Richtlinien immer noch nicht herausgegeben sind? Die Bundesregierung möge zur Kenntnis nehmen, daß wir das umgehend wünschen! Ich möchte abschließend zu diesem Punkt nur die Bitte an die Bundesregierung richten, bei der Lösung der milchwirtschaftlichen Probleme sich nicht auf die EWG zu verlassen; ebenso nicht auf Weltwunder. Der Bundesregierung stehen zwei Forschungsanstalten für Milch zur Beratung zur Verfügung, und die Milchwirtschaft selber wird gerne bereit sein, an der Lösung der Probleme mitzuarbeiten. Es kommt nur darauf an, daß in Kürze was geschieht. Der letzte und dritte Punkt berührt die Frage der Getreidepreisausgleichszahlungen. Das wurde am 15. Dezember 1964 beschlossen. Im ersten Jahr soll die Bundesrepublik 560 Millionen DM aus EWG-Mitteln erhalten. Die deutsche Delegation hat das Thema jetzt in Brüssel angesprochen. In diesem Zusammenhang verdient sie Anerkennung, sich um die Einführung des Veranschlagungsprinzips im EWG-Haushalt bemüht zu haben. Aber wenn die Bundesregierung damit ernst machen will — und ich meine, sie sollte es —, dann wird sich der Finanzminister selbst um diese Dinge bemühen müssen. Ein solch hochwichtiges und aktuelles Problem kann man nicht mit der linken Hand erledigen. Aber zurück zum Getreidepreisausgleich. Es scheint mir völlig gleichgültig zu sein, in welchen Monaten die EWG-Zahlungen eingehen oder verrechnet werden. Die Bundesregierung kommt nicht umhin, diese Mittel im ersten Halbjahr 1968 bereitzustellen. Über die Art der Verwendung dieser Mittel jetzt zu reden, scheint mir nicht der Ort zu sein. Wir haben im Herbst genügend Zeit dafür. Auch hat meine Fraktion noch keine Entscheidung getroffen. Ich möchte ,der Bundesregierung nur folgenden Rat geben: Da es hier darum geht, effektive Einkommenseinbußen auszugleichen, dürfte es ratsam sein, einen sehr realistischen Vorschlag auszuarbeiten und sich nicht von Schlagworten irritieren zu lassen. In diesen drei Punkten habe ich kritische Anmerkungen machen müssen, nicht etwa aus lauter Freude am Kritisieren, sondern deshalb, weil meine Freunde und ich auch im Bereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5478 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 Mitverantwortung tragen sollen und auch wollen. Bitte nehmen Sie es ernst, was wir sagen! Nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter! Wir haben den Eindruck gehabt, daß mit der Erklärung der Bundesregierung anläßlich der Vorlage des Grünen Berichts neue Gleise in der deutschen Agrarpolitik gelegt worden sind. Wir haben das begrüßt und durch die Vorlage eines EWG-Aktionsprogramms sogar noch ergänzt. Wir aber warten noch darauf, daß jetzt auch die Weichen gestellt werden. Anlage 15 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Schanzenbach (SPD) zu Punkt II, 24 der Tagesordnung. Da wir in diesem Hause noch vor den Parlamentsferien an Hand des Jugendberichts eine große Jugenddebatte haben werden, will ich zu diesen Fragen bei der Etatberatung nicht Stellung nehmen. Doch zu den Fragen der Familienpolitik möchte ich einige Bemerkungen machen, In diesem Haus bejahen alle Abgeordneten den ideellen und gesellschaftspolitischen Wert der Familie. Es gibt auch keinen Streit darüber, daß den Familien öffentliche Hilfen zuteil werden sollen, damit sie ihre Aufgaben, insbesondere ihre Erziehungsaufgabe, erfüllen können. Aber Art und Umfang der Hilfe ist umstritten. Während in der Vergangenheit die Familie — als es sich noch um die Großfamilie handelte — sich selbst helfen konnte und dies auch tun mußte, haben sich die äußeren Verhältnisse der Familienstruktur so verändert, daß die Familie heute in dieser modernen Industriegesellschaft von außen ergänzt werden muß, wenn sie noch Lebens- und Erziehungsgemeinschaft bleiben soll. Und auch das ist etwas, was wir in diesem Haus alle wollen. Die von freien Verbänden und Kirchen geleisteten Hilfen können niemals ausreichen, der Familie die Grundlage zu bieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Der Staat hat im Grundgesetz den Schutz der Familie übernommen. Einiges ist getan worden. Es ist aber unzureichend. Nachdem wir seit Jahren ein Ministerium für Familie und Jugend haben, also einen Minister, der sich nur mit diesen Fragen zu befassen hat, hätte die Weiterentwicklung der Familienpolitik eine positivere sein können. Der Minister hat nun in der letzten Zeit in der Öffentlichkeit einiges über die Reform des Familienlastenausgleichs verlauten lassen. Reden oder Artikel bedeuten nicht viel. Wir möchten gerne wissen, welche Vorstellungen der Minister und die Regierung über die zukünftige Familienpolitik haben. Es darf dabei nicht nur um den Familienlastenausgleich gehen — so wichtig diese materielle Frage auch ist — die Probleme der Wohnung, der Ausbildung, der Gesundheit, der Erholungsfürsorge, der Erziehung und Ausbildung auf Ehe und Familie hin, der Familienplanung, der sozialen Hilfen für Familien, der familienergänzenden Einrichtungen usw., gehören ebenso behandelt wie die finanziellen Fragen. Ich habe stets den Eindruck, daß der Minister, wenn er von Familienpolitik spricht, überwiegend an die kinderreiche Familie denkt. Schwerpunkte müssen aber sein: die junge Familie, die kinderreiche Familie, die Familie unserer alten Menschen. Die SPD hat im Godesberger Programm und auf dem Parteitag in Karlsruhe 1964 ihre Vorstellungen über die Familienpolitik entwickelt. Sie geht davon aus, daß die Familie als natürliche und sittliche Lebensgemeinschaft ihre Aufgaben in der Gesellschaft voll erfüllen kann. Zur Förderung und Festigung der Familie hält sie für nötig u. a.: Hilfen zur Familiengründung, Neuordnung des Familienlastenausgleichs —, Ziel sollte sein, alle Kinder gleichzustellen —, familiengerechte soziale Sicherung, familiengerechte Wohnungen, Unterstützung der Familie bei den Erziehungsaufgaben, Gesundheitsvorsorge, Hilfe für die älteren Mitbürger. Um eine weitere Grundlage für die notwendigen familienpolitischen Maßnahmen zu haben, ist von der Bundesregierung ein Bericht über die Situation der Familie angefordert. Er ist seit Herbst 1966 überfällig. Es ist an der Zeit, daß der Familienminister die familienpolitische Konzeption der Regierung dem Parlament zur Kenntnis bringt. Wir hoffen, daß die Regierung zu einer sinnvollen, unserer Zeit gerecht werdenden Familienpolitik bereit ist. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 7. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Exner (Drucksache V/1818 Fragen 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitnehmer öffentlich- rechtlicher Dienstherren durch die Heranziehung zum Grundwehrdienst bei ihrer späteren Anstellung als Beamte insofern gegenüber allen Personen, die zum Grundwehrdienst nicht herangezogen weiden, eine Benachteiligung erfahren, als ihnen die Zeit des Wehrdienstes weder auf den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst noch auf die ersatzweise zu leistende sechsjährige Dienstzeit im Angestelltenverhältnis angerechnet wird? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Benachteiligung von Bundesbürgern, wie sie in Frage 21 aufgezeigt ist, kiinftigauszuschließen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 112. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1967 5479 Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die Ableistung des Wehrdienstes eine Verzögerung in der Laufbahn der jungen Beamten eintritt, weil nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz der Wehrdienst auf den Vorbereitungsdienst und auch auf die teilweise als Voraussetzung für die Zulassung für die Beamtenlaufbahn vorgeschriebene mehrjährige Dienstzeit im Angestelltenverhältnis nicht angerechnet wird. An dieser Nicht-Anrechnung soll, um eine gute Berufsausbildung zu sichern, auch künftig festgehalten werden. Die zur Zeit bestehenden Härten ließen sich jedoch beseitigen oder mildern, wenn die Anstellung — d. i. die erste Verleihung eines Amtes — nach Erwerb der Befähigung für die Laufbahn zu dem Zeitpunkt vorgenommen würde, zu dem der Beamte ohne den Wehrdienst hätte angestellt werden können. Die Bundesregierung hat dem Hohen Haus eine entsprechende Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes empfohlen. Der Gesetzentwurf liegt Ihnen als Drucksache V/1397 vor. Die Beratungen in den Bundestags-Ausschüssen sind — bis auf die noch ausstehende Zustimmung des Haushaltsausschusses — abgeschlossen. Im Interesse der betroffenen Wehrpflichtigen ist zu wünschen, daß das Gesetz noch vor den Sommerferien verabschiedet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Wörner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, bedeutet das, daß diese Regelungen sich auf das Territorium der Bundesrepublik beschränken, nicht aber auf das anderer NATO-Staaten ausgedehnt sind?


Rede von Eduard Adorno
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Diese Regelungen beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sind aber für den gesamten NATO-Bereich erlassen. Der Inhalt dieser Regelungen steht unter einem Geheimhaltungsgrad.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.