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    Deutscher Bundestag 110. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 5193 A Fragestunde (Drucksachen V/1706, zu V/1706) Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Belastung des Bundeshaushalts durch Kosten für die Parlamentarischen Staatssekretäre 5193 B Frage des Abg. Bading: Paß- und Zollkontrollen im grenzüberschreitenden Personenverkehr gegenüber EWG-Ländern . . . . . . . 5193 C Frage des Abg. Bading: Vereinfachung der Grenzkontrollen . 5193 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Verweigerung der Spielerlaubnis für aus der SBZ geflüchtete „gesperrte" Fußballspieler Lücke, Bundesminister 5193 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 5194 A Koenen (Lippstadt) (SPD) . . . 5194 A Josten (CDU/CSU) 5194 C Strohmayr (SPD) 5194 C Frage des Abg. Ramms: Gestaffelte Arbeitszeit bei Bundesbehörden zur Verkehrsentlastung im Bonner Raum Lücke, Bundesminister 5194 D Ramms (FDP) 5195 A Frage des Abg. Dorn: Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers Lücke, Bundesminister 5195 B Dorn (FDP) 5195 B Fragen des Abg. Picard: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Otto John 5195 C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Unterschiede bei der Zahlung von Dienstzulagen für Bundesbeamte Lücke, Bundesminister 5195 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 5196 A Fragen des Abg. Biechele: Abgleiten junger Ausländer in die Unterwelt der Großstädte 5196 B Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Maßnahmen gegen die Verschandelung der Natur mit Müllabfällen Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 5196 C Dr. Rinderspacher (SPD) 5196 C Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) : Entschädigung der ehrenamtlichen Richter 5196 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 Fragen des Abg. Strohmayr: Publizitätspflicht von Großgesellschaften außerhalb des Aktienrechts Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 5197 A Strohmayr (SPD) 5197 B Fragen des Abg. Hirsch: Vollstreckungsschutz bei Ratenzahlungsverpflichtungen von Arbeitnehmern Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 5197 C Schulte (SPD) 5198 A . Fragen des Abg. Dr. Hammans: Existenzbedrohung der Lederindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5198 C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5198 D Ott (CDU/CSU) 5199 B Burger .(CDU/CSU) . . . . . . 5199 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5200 A Frage des Abg. Dröscher: Bemühungen um Verringerung der Differenzen bei Treibstoffpreisen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5200 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 5200 B Frage des Abg. Mertes: Maßnahmen zur Steigerung des Automobilabsatzes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5200 C Mertes (FDP) 5200 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5201 A Dr. Friderichs (FDP) 5201 B Ott (CDU/CSU) 5201 C Genscher (FDP) 5201 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 5202 A Frage des Abg. Dr. Apel: Rabattregelung der Mineralölgesellschaften Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5202 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 5202 C Frage des Abg. Dr. Apel: Druck der Mineralölgesellschaften auf ihre Pächter zur Einführung des Rabattsystems Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5202 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 5203 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 5203 B Fragen des Abg. Meister: Bundesanstalt für Tabakforschung in Forchheim Höcherl, Bundesminister 5203 D Burger (CDU/CSU) 5203 D Fragen des Abg. Walter: Entlassungen und Kurzarbeit in der Landmaschinenindustrie Höcherl, Bundesminister 5204 B Walter (FDP) 5204 C Logemann (FDP) . . . . . . . 5204 D Fragen des Abg. Burger: Beihilfen für Neu-, Um- und Anbauten in der Landwirtschaft im Rahmen der Beihilfeverordnung der EWG Höcherl, Bundesminister . . . . 5205 A Burger (CDU/CSU) 5205 B Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Finanzierung von Aussiedlungsvorhaben Höcherl, Bundesminister . . . . . 5205 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5205 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung (Drucksache V/325); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1693) Zweite und dritte Beratung — dazu Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Änderung der Bundesdisziplinarordnung (Drucksachen V/313, V/1693) Gscheidle (SPD) . . . . 5206 C, 5206 D Schlager (CDU/CSU) 5208 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 5210 D Lücke, Bundesminister 5211 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes (Drucksache V/891); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1729); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/1694) — Zweite und dritte Beratung — Dorn (FDP) . . 5212A, 5214 C, 5215 D, 5218D, 5219 A Gscheidle (SPD) . . . . 5212 D, 5222 B Dr. Miessner (FDP) . . . 5213 C, 5216 C, 5217B, 5224 B, 5228 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) 5215 A, 5228 B Lücke, Bundesminister . 5215 C, 5216 A, 5229 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 5216 C Brück (Köln) (CDU/CSU) . 5216 D, 5218 A, 5221 D Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . 5220 A Brese (CDU/CSU) 5225 D Ollesch (FDP) 5227 B Köppler (CDU/CSU) 5227 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (Drucksache V/1657) — Erste Beratung — Dr. Rau (SPD) . . . . . . . . 5231 A Schriftlicher Bericht des Innenausschusses zu dem Bericht des Bundesministers des Innern vom 31. Januar 1967 betr. Bundeskriminalamt (Drucksachen V/1377, V/1697) Hübner (SPD) 5231 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats, durch die eine Regelung für die unter die Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rats vom 27. Oktober 1966 fallenden Waren festgelegt wird, die von einem Mitgliedstaat nach einem anderen Mitgliedstaat vor dem Zeitpunkt ausgeführt werden, an dem die in Art. 3 der genannten Verordnung vorgesehene Belastungsregelung auf diese anwendbar wird, in dem Einfuhrstaat jedoch erst nach diesem Zeitpunkt in den freien Verkehr gebracht werden (Drucksachen V/1688, V/1737) 5233 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Beseitigung von Diskriminierungen auf dem Gebiet der Frachten und Beförderungsbedingungen (Drucksachen V/31, V/1738) . . . . 5233 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Entschließungsanträge (SPD, CDU/CSU, FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 (Drucksache V/1242, Umdruck 43, Umdruck 44 Punkte 1, 2 und 4, Umdruck 62, Umdruck 78 Teil b) ; dazu Berichte des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 43 — (Drucksache V/1695 [neu] ) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 44 — (Drucksache V/1243) über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 62 — (Drucksache V/1244) Rasner (CDU/CSU) 5233 C Nächste Sitzung 5234 Anlagen 5235 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 5193 110. Sitzung Bonn, den 12. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 108. Sitzung, Seite 5110 B, Zeile 13 statt dieses: diese. 108. Sitzung, Seite 5110 B, Zeile 15 ist zu streichen und dafür einzusetzen: auf die entsprechenden Richtlinien einigen konnten. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12.5. Dr. Aigner * 12. 5. Frau Albertz 12. 5. Dr. Apel * 12.5. Arendt (Wattenscheid) * 12.5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12.5. Dr. Artzinger * 12. 5. Bading * 12. 5. Prinz von Bayern 1. 6. Bazille 12.5. Dr. Becher (Pullach) 12.5. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 12.5. Behrendt * 12.5. Benda 12.5. Bergmann * 12.5. Berkhan 12.5. Biermann 12.5. Dr. Birrenbach 12. 5. Blumenfeld 12.5. Frau Brauksiepe 12. 5. Dr. Bucher 12.5. Corterier 10. 6. Dr. Dehler 27.5. Deringer * 12.5. Dichgans * 12.5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 12.5. Dr. Dittrich * 12. 5. Dröscher * 12. 5. Dr. Eckhardt 12.5. Frau Eilers 12.5. Eisenmann 31.5. Frau Dr. Elsner * 12.5. Dr. Eppler 12.5. Ertl 12. 5. Faller * 12.5. Dr. Franz 12.5. Frau Freyh 12.5. Fritz (Wiesbaden) 12. 5. Dr. Furler * 12.5. Gerlach * 12.5. Gibbert 12.5. Dr. Giulini 12. 5. Glombig 12.5. Graaff 12.5. Dr. Gradl 12.5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Haage (München) 12. 5. Hahn (Bielefeld) 12.5. Hamacher 29. 5. Hansing 12.5. Hellenbrock 31. 5. Hermsdorf 12. 5. Hirsch 12.5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12.5. Dr. Ils 12. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12.5. Killat 12. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Klinker * 12. 5. Dr. Kopf 12.5. Krammig 12.5. Kriedemann * 12.5. Frau Dr. Krips 12.5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12.5. Kulawig * 12.5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12.5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Dr. Lohmar 12. 5. Lücker (München) * 12.5. Maibaum 12.5. Majonica 12.5. Mattick 12.5. Dr. Marx (Kaiserlautern) 15.5. Mauk * 12.5. Frau Dr. Maxsein 12.5. Memmel * 12.5. Dr. Mende 22.5. Mengelkamp 15.5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) • . 12. 5. Dr. von Merkatz 12.5. Merten * 12. 5. Metzger * 12.5. Michels 12.5. Missbach 12.5. Moersch 12.5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Dr. Mühlhan 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Dr. Müller (München) 12.5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Pöhler 12. 5. Dr. Pohle 12.5. Prochazka 12.5. Richarts * 12.5. Riedel (Frankfurt) * 12.5. Rohde 12.5. Rösing 12.5. Dr. Rutschke 12.5. Saxowski 12.5. Scheel 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12.5. Dr. Schmidt (Offenbach) 12. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Schwabe 12.5. Dr. Schwörer 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seibert 12. 5. Seifriz * 12. 5. Seuffert * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 5236 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 12. 5. Springorum * 12.5. Dr. Stammberger 12. 5. Dr. Staratzke 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stephan 22.5. Stiller 12.5. Struve 31.5. Vogt 3. 6. Wächter 12.5. Wellmann 12.5. Frau Wessel 12. 5. Frau Dr. Wolf 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 230 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Reischl und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung — Drucksachen V/325, V/1693 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II § 7 wird folgende Nummer 7 eingefügt: ,7. § 158 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) In dem Fall des § 156 kann die Entscheidung über den Kostenpunkt selbständig nach § 146 angefochten werden." Bonn, den 11. Mai 1967 Dr. Reischl Bühling Raffert Anlage 3 Umdruck 232 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksachen V/891, V/1694 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 1 Nr. 2 (§ 5 Abs. 1) Die Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz, Besoldungsgruppe A wird wie folgt geändert: 1. In der Besoldungsgruppe 5 ist bei folgenden Amtsbezeichnungen die Fußnote 3) einzufügen: Bundesbahnbetriebsmeister 3) Bundesbahnoberbetriebswart 3) Leitungsmeister 3) Maschinenführer 3) Oberbetriebwagenführer 3) Regierungsvermessungsassistent 3) Reservelokomotivführer 3) Technischer Bundesbahnassistent 3) Technischer Fernmeldeassistent 3) Technischer Postassistent 3) Technischer Regierungsassistent 3) Unterbrandmeister 3) Werkführer 3) Zollmaschinenführer 3) Zugführer 3) 3) Erhält eine ruhegehaltfähige Amtszulage von 30 DM. 2. In der Besoldungsgruppe 6 erhalten folgende weitere Amtsbezeichnungen die Fußnote 1) Bundesbahnoberbetriebsmeister 1) Leitungsobermeister 1) 3. In der Besoldungsgruppe 7 ist bei folgenden Amtsbezeichnungen die Fußnote 2) einzufügen: Oberlokomotivführer 2) Obermaschinenmeister 2) Oberschiffsführer 2) Oberwerkmeister 2) Oberzugführer 2) Regierungsvermessungsobersekretär 2) Technischer Bundesbahnobersekretär 2) Technischer Fernmeldeobersekretär 2) Technischer Postobersekretär 2) Technischer Regierungsobersekretär 2) 2) Erhält eine ruhegehaltfähige Amtszulage von 30 DM. 4. In der Besoldungsgruppe 8 ist bei folgenden Amtsbezeichnungen eine weitere Fußnote 3) einzufügen: Hauptbrandmeister 3) Hauptlokomotivführer 3) Hauptmaschinenmeister 3) Hauptschiffsführer 3) Hauptwerkmeister 3) Regierungsvermessungshauptsekretär 3) Technischer Bundesbahnhauptsekretär 3) Technischer Fernmeldehauptsekretär 3) Technischer Posthauptsekretär 3) Technischer Regierungshauptsekretär 3) Zollhauptmaschinenmeister 3) Zollhauptschiffsführer 3) 3) Erhält eine ruhegehaltfähige Amtszulage von 30 DM. 5. In der Besoldungsgruppe 11 ist bei folgenden Amtsbezeichnungen die Fußnote 1) einzufügen: Postbauamtmann 1) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 5237 Regierungsbauamtmann 1) Regierungsvermessungsamtmann 1) Technischer Bundesbahnamtmann 1) Technischer Fernmeldeamtmann 1) Technischer Postamtmann 1) Technischer Regierungsamtmann 1) 1) Beamte, Soldaten und Angehörige des Zivilschutzkorps, bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist, erhalten eine ruhegehaltfähige Amtszulage von 58,60 DM. Dies gilt nur, wenn während des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt werden. 6. In der Besoldungsgruppe 12 ist bei folgenden Amtsbezeichnungen die Fußnote 3) einzufügen: Postoberbauamtmann 3) Regierungsoberbauamtmann 3) Technischer Bundesbahnoberamtmann 3) Technischer Fernmeldeoberamtmann 3) Technischer Postoberamtmann 3) Technischer Regierungsoberamtmann 3) Amtsrat 3) 3) Beamte und Soldaten, bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist, erhalten eine ruhegehaltfähige Amtszulage von 58,60 DM. Dies gilt nur, wenn während des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt werden. 7. In der Besoldungsgruppe 13 ist bei folgender Amtsbezeichnung die Fußnote 3) einzufügen: Oberamtsrat 3) 3) Beamte, Soldaten und Angehörige des Zivilschutz korps, bei denen neben der Laufbahnprüfung die Abschlußprüfung einer höheren technischen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben ist, erhalten eine ruhegehaltfähige Amtszulage von 58,60 DM. Dies gilt nur, wenn während des Besuchs der höheren technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt werden. Bonn, den 11. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 229 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksachen V/891, V/1694 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 1 Nr. 2 Die Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz, Besoldungsgruppe A, wird wie folgt geändert: a) In der Besoldungsgruppe 14 wird das Wort „Studiendirektor" gestrichen und in der Besoldungsgruppe 15 wird das Wort „Studiendirektor" eingefügt. b) In der Besoldungsgruppe 15 wird das Wort „Oberstudiendirektor" mit einer Anmerkung 4 versehen, die wie folgt lautet: „ 4) Oberstudiendirektoren erhalten eine unwiderrufliche ruhegehaltsmäßige Amtszulage von 120 DM." Bonn, den 11. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 .Umdruck 231 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksachen V/891, V/1694 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 Nr. 1 (§ 5 Abs. 1) Die Anlage ,,Bundesbesoldungsordnungen A und B" wird wie folgt geändert und ergänzt: a) in Besoldungsgruppe A 13 erhält „Verwaltungsgerichtsrat" den Klammerzusatz „ (soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14 und A .15)" und den Fußnotenhinweis „2)". b) in Besoldungsgruppe A 14 erhält „Verwaltungsgerichtsrat" den Klammerzusatz „(soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13 und A 15)" und. den Fußnotenhinweis „4) ". Die Fußnote 4 erhält folgende Fassung: „4) von der 8. bis zur 12. Dienstaltersstufe." c) In der Besoldungsgruppe A 15 erhalten „Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof", „Senatsrat beim Bundespatentgericht" und „Verwaltungsgerichtsdirektor" den Klammerzusatz: „ (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16) " und den Fußnotenhinweis „2) ". Eingefügt wird in der Gruppe unmittelbarer Bundesdienst: „Verwaltungsgerichtsrat (soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13 und A 14 4) ". Als Fußnote 2) und 4) werden angefügt: „2) bis zur 12. Dienstaltersstufe." „4) von der 13. Dienstaltersstufe an." 5238 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 d) In Besoldungsgruppe A 16 werden in der Gruppe unmittelbarer Bundesdienst eingefügt: „Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15) 3)" „Senatsrat beim Bundespatentgericht (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15) 3)". „Verwaltungsgerichtsdirektor (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15) 3)". Als Fußnote 3) wird angefügt: „3) von der 13. Dienstaltersstufe an." e) In Besoldungsgruppe B 2 wird bei der Amtsbezeichnung „Senatspräsident beim Bundespatentgericht" folgende Fußnote angefügt: 4) „4) erhält eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage von 90 DM." 2. §1 Nr. 1 § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält ab Besoldungsgruppe A 14 folgende Fassung: A 14 Oberregierungsrat, Oberstudienrat, Verwaltungsgerichtsrat (von ,der 8. bis 12. Dienstalterstufe) A 15 Regierungsdirektor, Oberstudiendirektor, Verwaltungsgerichtsdirektor (bis zur 12. Dienstalterstufe), Verwaltungsgerichtsrat (von der 13. Dienstalterstufe an) A ,16 Finanzpräsident, leitender Regierungsdirektor, Ministerialrat, Verwaltungsgerichtsdirektor (von der 13. Dienstalterstufe an). § 1 Nr. 19 In § 53 Abs. 3 sind zu streichen: a) im ersten Halbsatz die Worte „der Finanzgerichtsrat,", b) im zweiten Halbsatz der Klammerzusatz hinter den Worten „der Finanzgerichtsrat". Bonn, den 11. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 233 Entschließungsantrag der Abgeordneten Jung, Ollesch und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes —Drucksachen V/891, V/1694 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Oktober 1967 eine Besoldungsregelung vorzulegen, die der veränderten Lage der Unteroffiziere in einer modernen hochtechnisierten Armee besser als bisher Rechnung trägt. Bonn, den 12. Mai 1967 Jung, Ollesch und Genossen Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache V/1706 Fragen 25 und 26): Trifft es zu, daß die sieben neuen Parlamentarischen Staatssekretäre den Bundeshaushalt alles in allem (Aufwandsentschädigung, persönlicher Referent, Sekretariat, Fahrer, Dienstwagen) mit jährlich rund einer Million Mark belasten? Bei Bejahung der Frage 25: Konnte die Bundesregierung durch Straffung und Reform des Kabinetts an anderer Stelle Einsparungen erzielen? Die Bundesregierung hat sich für die Einführung Parlamentarischer Staatssekretäre eingesetzt, weil sie es für erforderlich hält, vor allem die Bundesminister mit großem Geschäftsbereich bei der Erfüllung ihrer politischen Aufgaben zu entlasten. Dieses Hohe Haus ist den Überlegungen der Bundesregierung gefolgt und hat das entsprechende Gesetz verabschiedet. Nach Feststellungen des Bundesministers der Finanzen werden die Kosten den Bundeshaushalt mit jährlich einer knappen Million DM belasten. In diesem Betrag sind die Kosten für die Einrichtung von Sekretariaten, Anschaffung und Betrieb von Dienstkraftwagen usw. enthalten. Herr Kollege Dr. Wörner hat als Berichterstatter bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes hier ausgeführt, mit der Einführung Parlamentarischer Staatssekretäre handele es sich um ein „vorweggenommenes Teilstück einer Kabinettsreform". Wir müssen mit der neuen Einrichtung der Parlamentarischen Staatssekretäre zunächst Erfahrungen sammeln. Ich bin überzeugt, daß eine Straffung der Regierungsarbeit und damit auf die Dauer auch Einsparungen erzielt werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Bading (Drucksache V/1706 Fragen 27 und 28) : Ist die Bundesregierung bereit, die Paß- und Zollkontrollen im grenzüberschreitenden Personenverkehr gegenüber EWG-Ländern zu vereinfachen mit dem Ziel, sie gänzlich abzubauen? Trifft es zu, daß aus beamtengesetzlichen Gründen — die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes könnten nicht gegen ihren Willen und unter Veränderung ihres derzeitigen beamtenrechtlichen Status in eine andere Verwaltung versetzt werden — eine etwaige Vereinfachung der Grenzkontrollen scheitert? Die Frage spricht sowohl die grenzpolizeiliche Kontrolle als auch die Zollkontrolle an. Was die erstere betrifft, so sehe ich z. Z. keine Möglichkeit, im Verkehr mit den anderen EWG- Staaten über die schon bestehenden Erleichterungen — Beseitigung des Paßzwanges, Zusammenlegung von Grenzabfertigungsstellen, Kontrollen im fahrenden Zug, stichprobenweise Kontrolle der Grenzübertrittspapiere — hinauszugehen. Die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu den anderen EWG-Staaten werden nämlich nicht nur von Staatsangehörigen der EWG-Länder, sondern auch von Ausländern aus zahlreichen anderen Staaten über- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 5239 schritten, gegenüber denen z. T. Sichtvermerkszwang besteht. Als Einreisende treten auch nicht nur Touristen in Erscheinung, sondern in erheblichem Umfange auch andere Ausländer, die unter Umgehung der deutschen Einreisebestimmungen in das Bundesgebiet einwandern oder dort eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Bei dieser Sachlage wäre ein Verzicht auf eine polizeiliche Grenzkontrolle an den deutschen EWG-Grenzen nur vertretbar; wenn eine Paßunion der EWG-Staaten zustande käme, bei der an den Außengrenzen dieser Union der Personenverkehr in einer alle Mitgliedstaaten befriedigenden Weise kontrolliert würde. Soweit sich die Frage auf die Zollkontrolle bezieht, vertritt die Bundesregierung — maßgeblich bestimmt durch die Stellungnahme des Bundesministers der Finanzen — folgende Auffassung: Die Grenzkontrolle durch die Zollverwaltung dient nicht nur der Sicherung des Zollaufkommens, sondern auch der Erhebung der Umsatzausgleichsteuer und der Verbrauchsteuern bei der Einfuhr. Diese Steuern müssen auch nach dem Wegfall der EWG-Binnenzölle am 1. Juli 1968 noch erhoben werden. Daher kann auch nach diesem Zeitpunkt auf die Zollkontrolle an den EWG-Binnengrenzen noch nicht verzichtet werden. Das wird erst möglich sein, wenn die Umsatzsteuer und die Verbrauchsteuern harmonisiert, d. h. nach Steuersatz und — speziell bei den Verbrauchsteuern — auch nach Steuerart in den EWG-Mitgliedstaaten angeglichen sind. Im übrigen beschränkt sich die Zollabfertigung im Reiseverkehr schon heute auf Stichproben, um einen möglichst schnellen Grenzübertritt zu gewährleisten. Auf Veranlassung des Haushaltsausschusses wird der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Eigenschaft als Beauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in nächster Zeit ein Gutachten über die zweckmäßige Organisation der Grenzkontrollen erstatten. Dabei wird er sein Augenmerk sicher auch auf die Frage richten, welche beamtenrechtlichen Schwierigkeiten bei einer von ihm etwa für zweckmäßig gehaltenen Umorganisation auftreten. Mit Rücksicht auf diese Erhebungen möchte ich von einer endgültigen Stellungnahme absehen. Ich meine jedoch, daß eine etwa als notwendig erkannte Umorganisation nicht an — allerdings durchaus möglichen — beamtenrechtlichen Schwierigkeiten scheitern kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehmke vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache V/1706 Fragen 40, 41 und 42) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Gesetz über die Entscheidung der ehrenamtlichen Richter vom 26. September 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 754) festgelegten Entschädigungen in Anbetracht der seither gestiegenen Tariflöhne noch angemessen sind? Bei Bejahung der Frage 40, ist die Bundesregierung bereit, zur Vermeidung großer Finanzeinbußen ehrenamtlicher Beisitzer eine Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Erhöhung der Entschädigung den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen? Ist die Bundesregierung bei den in Frage 40 erwähnten Überlegungen bereit zu prüfen, wie es in Zukunft erreicht werden kann, daß alle ehrenamtlichen Richter und die .ihnen gleichgestellten Personen so gestellt werden, daß ihnen finanzielle Einbußen aus der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, sich für solche Dienste bereitzuhalten, nicht entstehen? Die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sind zuletzt mit dem „Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter" vom 26. September 1963 neu geregelt worden. Mit diesem Gesetz sind die Entschädigungssätze seinerzeit beträchtlich angehoben worden, und zwar der Höchstbetrag für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit von 4,— DM auf 5,— DM und der Mindestbetrag von 2,— DM auf 3,— DM. Ferner ist mit diesem Gesetz erstmals auch bestimmt worden, ,daß der Höchstbetrag bei einer längerfristigen Tätigkeit des ehrenamtlichen Richters bis zu 50% überschritten werden kann. Es ist zur Zeit nicht beabsichtigt, diese gesetzlichen Bestimmungen erneut zu ändern, und zwar aus folgenden Gründen: Die Angemessenheit der Entschädigungssätze für ehrenamtliche Richter bestimmt sich nicht nach der Höhe der Tariflöhne. Die ehrenamtlichen Richter nehmen, wie schon die Bezeichnung sagt, ein „Ehrenamt" wahr. Ihnen wird deshalb bei der Ausübung ihres Amtes ein gewisses Opfer zugemutet. Die Entschädigungssätze haben nicht den Zweck, einen vollen Ausgleich für entgangenen Arbeitsverdienst oder für Zeitversäumnisse zu gewähren. Wenn das Gesetz den ehrenamtlichen Richtern einen Entschädigungsanspruch gewährt, so geschieht dies aus der Überlegung, daß auch die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise zur Mitwirkung an der Rechtsprechung herangezogen werden und ihnen dadurch keine erheblichen Nachteile entstehen sollen. Es ist aber nach der Konzeption des Gesetzes nicht daran gedacht, daß etwa einem Facharbeiter ein voller Ausgleich für den ihm entgangenen Spitzenlohn gewährt wird. Diese Konzeption des Gesetzes, die auch bereits dem vorangegangenen Gesetz von 1957 zugrunde lag, sollte nach Auffassung der Bundesregierung nicht aufgegeben werden. Auch in Zukunft wird den ehrenamtlichen Richtern und den ihnen gleichgestellten Personen ein gewisses Opfer zuzumuten sein. Die Bundesregierung wird allerdings von Zeit zu Zeit prüfen müssen, ob und inwieweit die Entschädigungssätze den jeweils veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen sind. Zur Zeit sollte eine Erhöhung der Entschädigungssätze nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Genscher (Drucksache V/1706 Fragen 63 und 65) : Ist dem Abschluß der Devisenausgleichsabkommen mit den USA und Großbritannien tatsächlich eine Einigung der an den Dreier-Gesprächen beteiligten Mächte über die künftige Verteidigungskonzeption des Bündnisses vorausgegangen — z. B. 5240 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 über die Fragen einer Arbeitsteilung im Bündnis und der deutschen Mitwirkung an der atomaren Planung und Krisenbewältigung einschließlich eines deutschen Vetorechts? Ist sichergestellt, daß bei größeren Einkäufen im Rahmen des Devisenausgleichsabkommens die Interessen der deutschen Wissenschaft und Forschung sowie der zivilen wirtschaftlichen Nutzung militärischer Entwicklungen gewahrt sind? Es war nicht Aufgabe der Dreier-Gespräche, eine Einigung über die künftige Verteidigungskonzeption der NATO zu erzielen. Die Teilnehmer an den Dreier-Gesprächen waren sich bewußt, daß diese Frage die NATO in ihrer Gesamtheit betrifft und daß Beschlüsse hierüber nur von den NATO-Partnern gemeinsam gefaßt werden können. Die Vorstellungen der drei Mächte zu den von ihnen behandelten Fragen sind der NATO als Vorschläge unterbreitet worden; sie werden in den zuständigen Gremien der NATO zusammen mit anderen Beratungsunterlagen weiter beraten. Die künftige Verteidigungskonzeption der NATO war u. a. Gegenstand der Beratungen der Verteidigungsminister am 9. 5. 1967 in Paris. Auf Grund einer Weisung der Verteidigungsminister werden die Militärbehörden der NATO die künftige Verteidigungskonzeption entwickeln und sie im Laufe des Jahres dem NATO-Rat zur endgültigen Beschlußfassung vorlegen. Das Problem der Mitwirkung von nichtnuklearen Staaten an der atomaren Planung und Einsatzentscheidung wurde in den Dreier-Gesprächen nicht berührt; es wird in ,der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) behandelt. Die mit diesem Problem zusammenhängenden Fragen werden z. Z. untersucht. Es ist geplant, die Ergebnisse in der nächsten NPG- Sitzung im September 1967 zu beraten. Außerdem laufen seit geraumer Zeit die Bemühungen um eine Lösung des Problems der Krisenbewältigung im NATO-Rahmen. Devisenausgleichsabkommen bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien. Mit beiden Staaten ist die Bundesrepublik Deutschland durch bilaterale Rüstungsabkommen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung verbunden. Für die Zukunft wird angestrebt, aus dem Ausland in zunehmendem Maße nur solche Rüstungsgüter für die Bundeswehr zu beschaffen, die auf der Grundlage gemeinsamer Forschung und Entwicklung sowie gemeinsamer Produktion entstanden sind. Hier zeichnen sich günstige Tendenzen vor allem im Rahmen der Panzer- und Flugzeugentwicklung ab. Die deutsche Industrie zieht aus dieser gemeinsamen Entwicklung und Produktion wirtschaftlichen, vor allem aber technologischen Nutzen. Der derzeitige Leistungsstand der deutschen Industrie 'erlaube es, so zu verfahren. Bei der Abwicklung der früheren Devisenausgleichsabkommen sind in den USA und in Großbritannien großenteils bereits fertig entwickelte, d. h. also vorhandene Waffensysteme beschafft worden. Die deutsche Industrie hat hier insoweit wirtschaftlichen oder technologischen Nutzen ziehen können, als sie an der Produktion oder im Rahmen von Instandsetzungsverträgen an den Rüstungsprojekten beteiligt wurde. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage dies Abgeordneten Bauer (Wasserburg) (Drucksache V/1706 Frage 89) : Trifft es zu, daß österreichische Landwirte, die Landmaschinen deutscher Fabrikate erwerben wollen, von einschlägigen staatlichen Subventionen oder zinsverbilligten Darlehen durch die österreichischen staatlichen Organe ausgeschlossen sind, während aus Österreich nach der Bundesrepublik Deutschland eingeführte Landmaschinen bei deutschen staatlichen Förderungsmaßnahmen den deutschen Fabrikaten gleichgestellt werden? Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn genaue Erkundigungen darüber eingeholt worden sind, nach welchen Richtlinien in Österreich Förderungsmittel für die Beschaffung von Landmaschinen vergeben werden. Die Erkundigungen wurden eingeleitet. Ich bitte um Einverständnis, daß die Frage nach Vorliegen des Ergebnisses der Nachforschung schriftlich beantwortet wird. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesminister Höcherl vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Rudoll (Drucksache V/1706 Fragen 90 und 91): Wie soll die Hausfrau beim Einkauf die Preise von Gemüsekonserven kritisch überprüfen können, wenn auf dem Etikett statt des Gewichtes „EWG-Norm" steht und in die Dose der Vermerk „DIN 14 E 2" gestanzt ist? Welche Hilfen gibt das Bundesernährungsministerium dem Verbraucher bzw. der Hausfrau, die Unterschiede zwischen EWG- Normen und den in der Bundesrepublik üblichen Gewichten kennen zu lernen? Durch den Vermerk „DIN" auf dem Boden der Dose hat die Hausfrau zunächst einmal die Garantie, daß ihr ein Behältnis von genormter Größe angeboten wird. Das Volumen genormter Dosen ist immer gleich. Die gebräuchlichsten DIN-Dosen sind die sogenannte Ein-Eintel-Dose (1/1-Dose), das ist ein Behältnis von 850 cm3 und die Halbe Dose (1/2-Dose), ein Behältnis von 425 cm3. Die Angabe des Gewichts für den Doseninhalt ist nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (§ 2 Abs. 2 Ziff. 4) bei Gemüsedauerwaren dann nicht erforderlich, wenn für die Füllung ein genormtes Behältnis, also eine DIN-Dose, verwendet wird. Denn für alle Dosen gilt, daß die Behältnisse so weit mit Gemüse gefüllt sein müssen, als technisch möglich ist, während sie an sogenannter Aufgußflüssigkeit nicht mehr enthalten dürfen, als technisch unvermeidbar ist. Der Hinweis „EWG-Norm" bezieht sich auf die Beschaffenheit bzw. die Sortierung und Bezeichnung des eingedosten Gemüses. Er ist allerdings vorerst nur für Erbsen eingeführt. Andere Erzeugnisse werden folgen. Man unterscheidet bekanntlich bei Erb- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 5241 sen „Extra fein", „sehr fein", „fein" usw., also nach der „Siebung" wie der Fachmann sagt. Die Konservenfabriken der EWG haben sich wegen der wünschenswerten Klarheit auf einheitliche Siebungen geeinigt. In Verbindung mit der Angabe des Feinheitsgrades besagt also der Hinweis „EWG-Norm", daß solche Ware stets von ein und derselben Beschaffenheit ist, gleichviel aus welcher Konservenfabrik der Gemeinschaft sie auch stammen mag. Das Ziel ist die Ausdehnung der Vereinheitlichung auf andere Gemüsearten und über kurz oder lang die verbindliche Festsetzung von EWG-Normen für verarbeitetes Gemüse. Die Kennzeichnung einer Dose als „DIN-Dose" und die übrigen Angaben reichen aus, um Preisvergleiche anstellen zu können. Wie aus der Beantwortung der Frage 1 ersichtlich, hat der Begriff „EWG-Norm" mit den üblichen Gewichten nichts zu tun. Eine besondere Hilfe für den Verbraucher bzw. die Hausfrau ist bislang nicht gegeben worden, da die verschiedenen „DIN-Dosenformate" in bezug auf den Inhalt vergleichbare Füllgewichte enthalten und der Begriff „EWG-Norm" eine Qualitätsbezeichnung für die Beschaffenheit des Doseninhalts ist. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1706, Frage 92) : Welche Vorsorge hat die Bundesregierung getroffen, um dem bayerischen Getreidemarkt, der nach dem 1. Juli wegen seiner Standortferne in der EWG zum toten Winkel mit schwerwiegenden Wettbewerbsnachteilen zu werden droht, entsprechend den Empfehlungen des Kabinettschefs des EWG-Vizepräsidenten Mansholt, Mozer, vor allem für seine Weizenüberschüsse Exportmöglichkeiten in den südosteuropäischen Raum zu eröffnen? Um die Ausfuhr von Getreide aus den bayerischen Überschußgebieten zu ermöglichen, sind entsprechende Exporterstattungen erforderlich. Die Verhandlungen in Brüssel über eine gemeinsame Erstattungsregelung nach dem 1. Juli 1967 sind noch nicht abgeschlossen. Die voraussichtliche Höhe der ab 1. Juli 1967 zu gewährenden Ausfuhrerstattungen dürfte nach bisherigen Berechnungen jedoch ausreichen, um den Abfluß von Getreide aus den bayerischen Überschußgebieten in den südosteuropäischen Raum zu ermöglichen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel dafür ein, daß — falls erforderlich — Überschußgetreide aus Bayern mit Hilfe entsprechender Exporterstattungen auch auf sonstigen Drittlandsmärkten abgesetzt werden kann. Die Exporterstattungen werden in der Phase des gemeinsamen Marktes voll aus dem Europ. Fonds gedeckt. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Logemann (Drucksache V/1706, Fragen 93, 94 und 95) : Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Preiseinbußen bei den Schweineerzeugern im Monat April 1967 im Vergleich zu den im ersten Vierteljahr 1967 erzielten Erzeugerpreisen für Schweine je kg Lebendgewicht und insgesamt? Wie wirkt sich die unter Frage 93 ermittelte Erzeugerpreisentwicklung für Schweine auf die Ladenverkaufspreise für Schweinefleisch aus? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Stabilisierung der Schweinepreise in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EWG? Durch den zyklischen Tiefstand der Schweinefleischerzeugung und die sehr hohe Nachfrage nach Schweinefleisch stiegen die Erzeugerpreise für Schlachtschweine im zurückliegenden Jahr auf den bisher höchsten Stand in der Nachkriegszeit. Diese Marktlage hielt im wesentlichen bis März 1967 an. Im 1. Vierteljahr 1967 lag der durchschnittliche Erzeugerpreis für Schlachtschweine noch bei 2,64 DM je kg Lebendgewicht. Er sank im April bei gleichzeitigem weiteren Anstieg der inländischen Produktion um 31 Pf je kg auf 2,33 DM. Der Preis im April 1967 war jedoch immer noch um 8 Pf je kg höher als durchschnittlich im April der Jahre 1960 bis 1966. Die Einnahmen der Landwirtschaft aus den Verkäufen an Schlachtschweinen beliefen sich im ersten Vierteljahr 1967 im Monatsdurchschnitt auf rd. 500 Mill. DM. Durch die höhere Eigenerzeugung erreichten sie im April 1967 nach vorläufiger Aufrechnung 490 Mill. DM; das war nahezu ebensoviel wie im April 1966. Der Preis für Schweinefleisch — und zwar im Durchschnitt aller Teilstücke — bewegte sich im Jahresmittel 1966 in der Tendenz ähnlich wie die Schlachtschweinepreise. Letztere waren — des zutreffenden Vergleiches wegen in Schlachtgewicht umgerechnet — um 32 Pf je kg, die Schweinefleischpreise um 41 Pf je kg höher als 1965. Im April 1967 stand einem Rückgang des Erzeugerpreises gegenüber dem des Vierteljahresdurchschnittes Januar—März 1967 um 38 Pf je kg Schlachtgewicht, im Ladenverkauf ein Abschlag bei Schweinefleisch von nur 21 Pf je kg gegenüber. Die Frage der Stabilisierung der Schweinepreise in der Bundesrepublik bzw. der EWG werde zur Zeit in Brüssel beraten. Verhandlungstaktische Gründe lassen es zur Zeit noch nicht zu, entsprechende Einzelheiten zu veröffentlichen. Voraussetzung für die Stabilisierung des Schweinemarktes sind vorrangig wahre Erhebungen der Schweinebestände in der gesamten Gemeinschaft und daran anschließend entsprechende Produktionsempfehlungen. Schließlich glaube ich, daß wir auch davon ausgehen sollten, nicht alles Heil aus Interventionsmaßnahmen zu erwarten. 5242 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/1706 Frage 96): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Benehmen mit dem Freistaat Bayern zur Arbeitsbeschaffung im Regierungsbezirk Oberpfalz und zur dringend notwendigen Verbesserung der Agrarstruktur dieses EWG-fernen Raumes zusätzliche Mittel für Flurbereinigungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen? Die Durchführung der Flurbereinigung ist nach § 2 FlurbG Sache des Landes. Es kann danach im Rahmen seiner Entscheidungsfreiheit auch die Flurbereinigung in der Oberpfalz verstärkt fördern, wenn dies nach der Sachlage geboten erscheint. Für die Flurbereinigung in der Oberpfalz sind nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für ELuF Bundesmittel einschließlich zinsverbilligter Darlehen mindestens in gleicher Höhe wie. 1966 und zwar 11, 6 Mill. DM = 13 % der gesamten Bayern zur Verfügung stehenden Bundesmittel zu erwarten. Aus dem Investitionshaushalt werden mit Rücksicht auf die ungünstige Arbeitslage in der Oberpfalz zusätzlich 3,3 Mill. DM in Anspruch genommen. Dazu kommen 11,5 Mill. DM Landeszuschüsse = 17 % der Landesmittel. Die Verfahren liegen überwiegend in den von Natur benachteiligten Gebieten, so daß den Teilnehmern weitgehend 75-80 %an öffentlichen Mitteln zugute kommen. Z. Z. sind ,in der" Oberpfalz 4 Flurbereinigungsämter eingesetzt. Damit laufen die anhängigen Verfahren im Hochbetrieb. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Geißler (Drucksache V/1706. Frage 100) : Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich die Tatsache, daß Ersatzdienstverweigerer nach Verbüßung ihrer Strafe von manchen Gerichten bei erneuter Ersatzdienstverweigerung nochmals mit derselben Strafe belegt werden? Ich hatte, Herr Kollege Dr. Geißler, in der Fragestunde am 28. April 1967 auf die gleichen Fragen der Herren Kollegen Schulte und Dr. Kübler erklärt, daß ich .gegenwärtig mit dem Herrn Bundesminister der Justiz Gespräche über diesen Fragenkomplex führe und daß ich um Verständnis dafür bitte, dem Ergebnis dieser Gespräche noch nicht durch Erklärungen zur Sache vorgreifen zu wollen. In diesem Sinne bitte ich nun auch Sie, Herr Kollege Dr. Geißler, um Verständnis dafür, daß ich heute noch keine Stellungnahme abgeben möchte. Ich kann Ihnen versichern, daß die Gespräche mit allen Beteiligten beschleunigt fortgeführt werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/1706 Fragen 101 und 102) : Auf welche Ursachen führt die Arbeitsverwaltung die noch relativ hohe Arbeitslosigkeit in verschiedenen Gebieten des Bayerischen und Oberpfälzer Waldes zurück? Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen sind notwendig, um in den in Frage 101 genannten Gebieten wieder einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt sicherzustellen? Die in Ihren Fragen, Herr Abgeordneter, genannten Gebiete des Bayerischen und Oberpfälzer Waldes liegen überwiegend in den Bezirken der Arbeitsämter Deggendorf, Passau, Schwandorf und Weiden. Die Arbeitslosenquote in diesen Arbeitsamtsbezirken ist von 17,5 vH Ende Februar 1967 auf 8,5 vH Ende April 1967 gesunken. (Bei dem hohen Anteil an Arbeitslosen aus witterungsabhängigen Berufen ist zu erwarten, daß die Zahl der Arbeitslosen infolge der günstigeren Witterungsverhältnisse in den nächsten Wochen weiter zurückgehen wird.) Zur Struktur der Arbeitslosigkeit darf ich als Beispiel hier einmal den Arbeitsamtsbezirk Weiden herausgreifen. In Weiden gab es am 14. 4. 1967 4 784 Arbeitslose, davon waren 3 229 Männer und 1 555 Frauen. Von den Arbeitslosen waren 2 361, nämlich 1 558 Männer, das sind 48 vH, und 803 Frauen, das sind 52 vH, unter 35 Jahre alt und bei diesen sind bei den Männern 485, das sind fast ein Drittel, ungelernte Arbeitskräfte. Die gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 2,3 vH immer noch erheblich höhere Arbeitslosigkeit ist auf die Wirtschaftsstruktur dieser Gebiete, die einen verhältnismäßig hohen Anteil witterungsabhängiger Arbeitsplätze und relativ wenige industrielle Arbeitsplätze haben, zurückzuführen. Ferner wirken sich die Randlage und die Verkehrsferne dieser Gebiete sowie der lange Winter ungünstig aus. Vor allem aber ist die gegenwärtige ungünstige Arbeitsmarktlage auf die konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen. In strukturschwachen Gebieten wirkt sich naturgemäß ein Konjunkturrückgang rascher und stärker aus als in wirtschaftsstarken Gebieten, während konjunkturbelebende Maßnahmen später und zögernder wirksam werden. Eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktlage im Bayerischen oder Oberpfälzer Wald ist auf die Dauer nur durch eine Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, vor allem durch den Ausbau bestehender Betriebe und ggf. die Ansiedlung neuer Betriebe zu erreichen. Hierzu wird es auch der Bereitstellung von Industriegelände durch die Kommunen bedürfen. Ich stelle Ihnen anheim, Herr Kollege, sich bei den verantwortlichen Stellen in Ihrem Wahlkreis dafür einzusetzen. Trotz der angespannten Haushaltslage des Bundes werden daher die Mittel des regionalen Förderungsprogrammes der Bundesregierung in der bisherigen Höhe weiterfließen. Vorab sind im Rahmen dieses Programmes 30 Mio DM als Zuschüsse für Zonenrandgebiete bereitgestellt worden, davon entfallen 10 Mio DM auf das Land Bayern. Diese Mittel können kurzfristig eingesetzt werden. Ich nehme an, daß das Land Bayern diese Mittel vorwiegend im Bayerischen und Oberpfälzer Wald einsetzen wird. Ich hoffe, daß das Land Bayern auch die allgemeinen Mittel des regionalen Förderungsprogram- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 5243 mes des Bundes vornehmlich in Gebieten mit besonders hoher Arbeitslosigkeit einsetzt. Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung sind außerdem gebeten worden, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, vor allem im Rahmen des Investitionshaushaltes, die Gebiete mit besonders hoher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen. Wie ich erfahre, hat inzwischen die Bayerische Staatsregierung schon vor der Verabschiedung des Landeshaushaltes für 1967 ein Sofortprogramm für 16 Landkreise beschlossen, mit dem die Wirtschaftskraft in diesen Kreisen verbessert und damit die Arbeitslosigkeit vermindert werden soll. Auch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gewährt neben der Beteiligung an Maßnahmen des regionalen Förderungsprogrammes des Bundes Darlehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben und zur Förderung des Wohnungsbaues für Arbeitnehmer, insbesondere für Facharbeiter in den bayerischen Zonenrand- und Sanierungsgebieten. Sehr wesentlich wird es aber auch sein, die Mobilität der Arbeitskräfte durch Ausbildung und Umschulung zu erhöhen. Ein entscheidender Schritt ist insoweit bereits mit dem 7. Änderungsgesetz zum AVAVG getan worden, durch das seit dem 1. 4. ein Umschulungsgeld in Höhe von 120 vH des Arbeitslosengeldes eingeführt worden ist. Dieses Umschulungsgeld ermöglicht es allen Arbeitslosen, auch denen, die eine Familie zu versorgen haben, längere und damit qualifiziertere Umschulungskurse zu besuchen. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung bereitet solche Maßnahmen vor, die der Behebung der Arbeitslosigkeit und der Umstrukturierung dienen. Welche Kurse im einzelnen zweckmäßig sind und wo sie abgehalten werden sollten, bitte ich Sie, Herr Kollege, zunächst einmal mit den örtlichen Stellen der Bundesanstalt zu erörtern. Ich bin zuversichtlich, Herr Kollege, daß diese verschiedenen Maßnahmen die Arbeitsmarktlage verbessern werden. Darüber hinaus wird sich in Gebieten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit auch die mit Nachdruck angestrebte allgemeine Wirtschaftsbelebung auswirken. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 11. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Paul (Drucksache V/1706 Frage 103) : Welcher Sachstand hinsichtlich der Verhandlungen der Bundesregierung mit der Regierung von Kanada über ein zwischenstaatliches Abkommen betreffend Soziale Sicherheit ist inzwischen erreicht worden? Über die Frage des Abschlusses eines deutschkanadischen Abkommens über Soziale Sicherheit haben im vergangenen Jahr vorbereitende Besprechungen zwischen Regierungsdelegationen beider Staaten stattgefunden. Die Auswertung der Besprechungen hat ergeben, daß noch weitere Untersuchungen darüber erforderlich sind, wie und in welchem Umfang die sehr unterschiedlichen Systeme der Sozialen Sicherheit in beiden Staaten durch ein Gegenseitigkeitsabkommen miteinander koordiniert werden können. Die damit zusammenhängenden Probleme sollen auf deutschen Vorschlag erneut in einem gemeinsamen Sachverständigengespräch erörtert werden. Die kanadische Regierung hat sich inzwischen mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt. Ich hoffe, daß die Gespräche demnächst stattfinden können und uns einer Lösung dieser Fragen näher bringen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesminister Katzer vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/1706 Fragen 104 und 105): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, daß das sogenannte 312-MarkGesetz nicht etwa positiv in seinen Auswirkungen zu bewerten ist, sondern sowohl vom Spareffekt, als auch im Hinblick auf seine haushaltsmäßigen Folgen und seinen Verwaltungsaufwand als verfehlt zu bezeichnen ist? Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr Überlegungen bezüglich einer fortschrittlichen individuellen Sparförderung für alle Kreise der Bevölkerung in der Richtung anzustellen, die bei der Verabschiedung des 312-Mark-Gesetzes bereits damals von den Gegnern dieses Gesetzes als echte Alternative vorgeschlagen wurde? Der Auffassung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes zum Zweiten Vermögensbildungsgesetz, wie sie in verschiedenen Presseberichten dargestellt worden ist, kann ich mich, Herr Kollege Schmidt, nicht anschließen. Die Kritik von Herrn Präsident Hopf am sogenannten 312-DM-Gesetz bezieht sich vor allem auf den durch § 4 verursachten Verwaltungsaufwand und die haushaltsmäßigen Folgen dieser Vorschrift. Nach § 4 hat der Arbeitgeber auf Antrag des Arbeitnehmers Teile des ohnehin gezahlten Arbeitslohns vermögenswirksam anzulegen. Sicher kann man gegen diese Vorschrift gewisse Bedenken geltend machen. Die Fraktion der FDP hat aber, wie Sie sich erinnern werden, bei der Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag diese Vorschrift ausdrücklich zugestimmt. Die Verwaltungsarbeit infolge des § 4 ist in der Tat nicht unbeträchtlich. Sie trifft in erster Linie den Arbeitgeber. Von Arbeitgeberseite wurde aber gerade diese Vorschrift befürwortet. Tarifverträge über vermögenswirksame Leistungen können dagegen so gestaltet werden, daß die Verwaltungsarbeit stark eingeschränkt wird. Überdies ist der Nutzeffekt zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen auf Grund eines Tarifvertrages für den einzelnen Arbeitnehmer sehr viel größer als bei einer Anlage aus dem ohnehin gezahlten Lohn. Eine weitere Vorschrift des 312-DM-Gesetzes, die für den Arbeitgeber besondere Verwaltungsarbeit macht, ist § 6. Danach hat der Arbeitnehmer stets die freie Wahl der Anlageart und des betreffenden Kreditinstitutes. Hier handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Entscheidung des Gesetzgebers, bei der im Interesse einer möglichst großen Freiheitssphäre des Arbeitnehmers Verwaltungsarbeit in Kauf genommen worden ist. Im übrigen kann ich Ihnen mitteilen, daß der Präsident des Bundesrechnungshofes in einem Schrei- 5244 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 ben an mich seine Antwort zum 312-DM-Gesetz wesentlich zurückhaltender formuliert hat, als das in einigen Pressedarstellungen erfolgt ist. Dabei spricht sich Herr Präsident Hopf zwar für eine Überprüfung des Gesetzes aus, bezeichnet es aber sozialpolitisch als gut und betont ausdrücklich, daß alle Entscheidungen über dieses Gesetz politischer Natur sind und den zuständigen politischen Instanzen, insbesondere dem Parlament zustehen. Vorschläge über eine Neuordnung der Sparförderung, auf die Sie, Herr Kollege Schmidt, in Ihrer weiteren Frage zu sprechen kommen, hat die Bundesregierung in dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1966 vorgelegt. Von diesen Vorschlägen ist durch das Steueränderungsgesetz 1966 vom 23. Dezember 1966 erst ein Teil erledigt worden. Die Beschlußfassung des Deutschen Bundestages über die restlichen Vorschläge steht noch aus. Eine Abschaffung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes wird von der Bundesregierung nicht erwogen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/1706 Frage 106) : Was veranlaßt den Bundesarbeitsminister zu der Annahme, daß die „Übersicht über die soziale Sicherung in Deutschland" nur für Männer geeignet oder interessant ist? Ich bin keineswegs der in Ihrer Frage, sehr geehrte Frau Kollegin, angedeuteten Auffassung, daß die Broschüre „Ubersicht über die soziale Sicherung in Deutschland" „nur für Männer" von Interesse ist. Im Gegenteil. Ich bin der Meinung, daß die mit der Broschüre beabsichtigte eingehende Unterrichtung über alle Bereiche der sozialen Leistungen für alle Bevölkerungskreise, auch für Frauen und Mädchen, sehr nützlich ist. Mit Freude und Genugtuung kann ich feststellen, daß die Schrift in weiten Kreisen einen regen Anklang findet. Von den 100 000 Exemplaren der 6. Auflage sind bereits nahezu 80 000 verteilt, und täglich gehen weitere Bestellungen ein. Auch viele Damen und Herren dieses Hohen 'Hauses haben sich zum Teil eine größere Anzahl von Exemplaren schicken lassen. Ich möchte daraus schließen, daß der sozialen Sicherung ein doch weit größeres Gewicht beigemessen wird, als es manchmal den Anschein hat. Gern nutze ich auch die Gelegenheit, vor diesem Hohen Hause den beiden Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Herrn Ministerialrat Schewe und Herrn Amtsrat Nordhorn, die die Ubersicht erarbeitet haben, für ihre ausgezeichnete Leistung 'zu danken. Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich habe zuerst gerätselt, was Sie zu Ihrer Anfrage :bewogen haben könnte. Eine Rückfrage bei Ihnen ergab dann, daß die Anfrage durch ,ein Begleitschreiben meines Hauses veranlaßt wurde, das einigen Sendungen beigelegt worden ist und das die Anrede „Sehr geehrte Herren" enthält. Dieses Begleitschreiben war eigentlich nur für Verwaltungen, Organisationen und Verbände gedacht, denen eine größere Anzahl der Broschüre nach einem alten Verteiler unaufgefordert zugestellt wurde. Aus Gründen der Sparsamkeit und Rationalisierung erfolgte der Versanddirekt von der Druckerei in Kassel. Auch spätere größere Bestellungen wurden von der Druckerei erledigt. Wenn Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, eine Sendung mit diesem Begleitschreiben erhalten haben sollten, so handelt es sich dabei um ein Versehen, das ich sehr zu entschuldigen bitte. Vorsorglich möchte ich auch gleich alle anderen Damen um Entschuldigung bitten, denen vielleicht Gleiches widerfahren sein könnte. Ich bin der Meinung, daß anstelle der im unpersönlichen Schriftverkehr noch vielfach üblichen Anrede „Sehr geehrte Herren" besser die Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren" hätte gewählt werden sollen. Das wird künftig geschehen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Berlin (Drucksache V/1706 Fragen 110, 111 und 112) : Ist die Bundesregierung nach dem Absturz des 68. Starfighters in Bad Meinberg, Kreis Detmold, bei der sich der Pilot durch den Schleudersitz retten konnte, aber ein siebenjähriger Junge getötet, zwei weitere Hausbewohner schwer verletzt und ein Wohnhaus vollkommen zerstört wurde, bereit, Übungsflüge mit Starfightern in Wohngebieten sofort zu verbieten, bzw. dafür zu sorgen, daß evtl. vorgeschriebene Flugschneisen für solche Übungsflüge benutzt werden? Trifft die Angabe des Piloten zu, daß er durch einen Vogel, der gegen die Flugzeugkabine „geknallt" oder in das Triebwerk geflogen sei, die Gewalt über die Maschine verloren habe und so der in Frage 110 erwähnte Absturz zu erklären sei? Wie wird der betroffenen Familie Ersatz für die in Frage 110 erwähnten entstandenen Personen- und Sachschäden geleistet? Ein generelles Verbot, Übungsflüge mit Starfightern in Wohngebieten durchzuführen, würde die Einstellung des Flugbetriebes bedeuten. Die dichte Besiedelung der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der Geschwindigkeit moderner Strahlflugzeuge macht es unmöglich, Wohngebiete zu vermeiden. Auch eine Verlegung der Tiefflugübungen über See ist nicht möglich, da der dem militärischen Tiefflug zugrunde liegende Auftrag (wie Navigation in wechselhaftem Gelände, Zielerkundung, Radarführung) nicht erfüllbar wäre. Flugschneisen sind nur für Tiefflüge zwischen 75 m und 150 m vorgeschrieben. Diese Flugschneisen sind im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr und den zuständigen Länderbehörden so gelegt worden, daß sie nach Möglichkeit Wohngebiete vermeiden. Eine völlige Aussparung dieser Gebiete war auch hier nicht möglich. Eine Ausdehnung der Flugschneisen auf das Tiefflugsystem zwischen 150 m und 600 m würde wegen der Verkehrsdichte die Zusammenstoßgefahr erhöhen und ist daher nicht vertretbar. Die Frage, ob durch einen Vogel der Absturz zu erklären sei, kann z. Z. nicht beantwortet werden. Mit der Untersuchung des Unfalles wurde am 28. 4. 1967 begonnen. Das Triebwerk wird bei der Industrie (MAN-Turbo) untersucht. Das Untersuchungsergebnis liegt noch nicht vor. Die Bundeswehr wird das Ergebnis der Untersuchung auswerten mit dem Ziel, die Wiederholung derartiger Unfälle, die das Bundesministerium Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 5245 der Verteidigung auf das tiefste bedauert, im Rahmen des Möglichen zu verhindern. Die Zahl der Unfälle von Starfightern ist auf Grund der seitens des Ministeriums getroffenen Maßnahmen seit dem 1. 1. 1967 sehr erheblich zurückgegangen. Das Bundesministerium der Verteidigung sieht seine besondere Verpflichtung darin, alle ihm möglichen Maßnahmen zu treffen, um das schwere Schicksal derer, die von dem tragischen Unglück betroffen wurden, zu erleichtern. Es wird die entstandenen Personen- und Sachschäden ersetzen und dabei die Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes so großzügig wie möglich anwenden. Nach diesem Gesetz ist die Haftung des Bundes als Halter des Unglücksflugzeuges der Höhe nach unbegrenzt. Um die erforderliche Hilfe so schnell wie möglich wirksam werden zu lassen, hat die Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf sofort nach Bekanntwerde des Flugunfalls der Standortverwaltung in Augustdorf einen ersten Betrag von 10 000 DM überwiesen. Die Standortverwaltung wird im Benehmen mit der Gemeinde Bad Meinberg die erforderlichen Zahlungen leisten. Wie mir mitgeteilt wurde, wird die Landesbrandkasse in Detmold auf Grund eines bestehenden Versicherungsverhältnisses unverzüglich den Wiederaufbau des zerstörten Wohnhauses veranlassen. Die Bundeswehr wird sich mit der genannten Kasse in Verbindung setzen. Die Beauftragten der Bundeswehr werden den Geschädigten auch künftig mit Rat und Tat zur Seite stehen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/1706 Frage 113) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Lastkraftwagen der Bundeswehr im Interesse der Verkehrsteilnehmer mit ausreichenden Radabdeckungen oder hinteren Schmutzfängern ausgestattet werden? Aus Einsatzgründen können an taktischen (geländegängigen) Fahrzeugen der Bundeswehr keine Radabdeckungen angebracht werden, die den Forderungen des § 36.a StVZO und der hierzu erlassenen „Vorläufigen Richtlinien über die Anforderungen an Radabdeckungen" vom 24. 1. 1962 (VKBl 1962 S. 66) in jeder Hinsicht ,entsprechen. In dem Bemühen, auch bei diesen Fahrzeugen im Interesse der Verkehrssicherheit eine Verbesserung des Spritzschutzes zu erreichen, werden an den vorhandenen Radabdeckungen — soweit möglich — zusätzlich „Schmutzfänger" (Gummischürzen) angebracht werden. Bei Fahrzeugen aus der Neufertigung wird dieser Forderung bereits Rechnung getragen. An handelsüblichen Fahrzeugen der Bundeswehr sind Radabdeckungen nach den im zivilen Bereich gültigen Bestimmungen vorhanden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1706 Frage 114) : Ist die Bundesregierung bereit, die bisherige Praxis des Bundesverteidigungsministeriums zu ändern, nach welcher bei Sportfahrten ins östliche Ausland, insbesondere nach Jugoslawien, nur dann den ihren Grundwehrdienst ableistenden Soldaten die Genehmigung gegeben wurde, wenn es sich um Nationalspieler handelte, und dafür zu sorgen, daß auch normale Vereinsmannschaften an diesem internationalen Sportverkehr teilnehmen können? Gegen die Reisen von Soldaten in Länder des kommunistischen Machtbereichs bestehen Sicherheitsbedenken. Diese Bedenken können u. a. dann zurückgestellt werden, wenn Soldaten an Sportwettkämpfen teilnehmen, die unter .der Aufsicht der internationalen Fachverbände stehen. Das ist der Fall bei: Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Länderkämpfen, Europapokalspielen und Ausscheidungskämpfen zu diesen Veranstaltungen. Aus Sicherheitsgründen kann dagegen Soldaten der Bundeswehr die Reise in die osteuropäischen Länder zu anderen Vereinsspielen vorerst nicht gestattet werden. Diese Regelung wurde mit dem Deutschen Sportbund abgesprochen und von diesem als angemessen angesehen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hilbert (Drucksache V/1706 Fragen 115 und 116) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverkehrsministers, daß der Ausbau des Hochrheins zur Schiffahrtsstraße nicht durchgeführt werden könne, während die Neckarkanalisation zügig weitergeführt wird? Wenn die Frage 115 mit Ja beantwortet wird, wie will dann die Bundesregierung dem Schiffahrtsvertrag zwischen dem ehemaligen Land Baden, Hessen, Württemberg und der Schweiz vom Jahre 1921 gerecht werden? Zu Frage Nr. 115: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Ausbau des Hochrheins zur Schiffahrtstraße in den nächsten Jahren nicht durchgeführt werden kann. Andererseits ist sie der Ansicht, daß die Neckar-Kanalisierung zügig weitergeführt wird. Hierbei handelt es sich um die letzten Maßnahmen für ,den im Jahre 1921 zwischen dem Reich, Württemberg, Baden und Hessen abgeschlossenen Vertrag über die Kanalisierung des Neckars bis Plochingen. Plochingen wird Mitte 1968 erreicht sein. Der Hochrhein steht, soweit er die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz bildet, je zur 5246 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 Hälfte im Eigentum des Landes Baden-Württemberg und der Schweiz; er list eine Landeswasserstraße. Mit seiner Schiffbarmachung würde ein neues Wasserstraßenbauvorhaben in Angriff genommen werden. Dies ist angesichts der angespannten Haushaltslage z. Z. nicht möglich. Außerdem könnte das Vorhaben nur in Zusammenarbeit des Bundes, des Landes und der Schweiz verwirklicht werden. Die Schweiz aber nimmt zum Ausbau des Hochrheins gegenwärtig eine abwartende Haltung ein. Zu Frage Nr. 116: Bei dieser Frage liegt wahrscheinlich ein Irrtum vor. Der Vertrag von 1921 ist nicht zwischen Baden, Hessen, Württemberg und der Schweiz, sondern zwischen den drei erstgenannten Ländern und dem Reich abgeschlossen worden. Er betrifft in ,erster Linie die Ausführung der Neckar-Donau-Wasserstraße und enthält keine Verpflichtung des Reiches, den Hochrhein schiffbar zu machen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretär Wittrock vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/ 1706 Fragen 117 und 118) : Wer überprüft die Arbeitsbedingungen des fliegenden Personals der Lufttouristikunternehmen? Welche Möglichkeiten der Kontrolle gibt es hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Personals ausländischer Luftfahrtunternehmen, die in großem Umfang mit deutschen Reiseunternehmen zusammenarbeiten? Ich gehe davon aus, daß Sie unter Arbeitsbedingungen die von meinem Hause erlassene Regelung der Einsatz- und Ruhezeiten des fliegenden Personals der Lufttouristik-Unternehmen verstehen. Die Einhaltung dieser Bedingungen wird von meinem Hause beaufsichtigt, wobei wir uns des LuftfahrtBundesamtes in Braunschweig bedienen. Dem Amt stehen für diesen Zweck besondere Flugbetriebsprüfer zur Verfügung. Eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch das Personal der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften wäre nur im Heimatstaat dieser Unternehmen möglich, da nur dort die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen. Eine Kontrolle durch deutsches Personal ist aber aus Souveränitätsgründen nicht durchführbar. Es verbleibt daher nur die Möglichkeit, ausländischen Luftfahrtunternehmen die Einflugerlaubnis zu verweigern, wenn die Vorschriften über die Flugdienst- und Ruhezeiten nicht eingehalten waren und die Befürchtung besteht, daß sie nicht eingehalten werden. Eine solche Maßnahme hätte jedoch zur Voraussetzung, daß beweiskräftige Unterlagen über die Verstöße vorliegen, deren Beschaffung zumeist sehr schwierig ist. Ohne solche Unterlagen würde eine Erlaubnisverweigerung sofort zu Gegenmaßnahmen seitens des Heimatstaates des betroffenen ausländischen Unternehmens führen, was wiederum nicht im Interesse der deutschen Luftfahrt liegt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mischnick (Drucksache V/1706 Frage 119) : Welchen Städten hat der Bundesverkehrsminister bisher bereits Zusagen über die Finanzierung von U-Bahn-Bauten durch den Bund gemacht? In Übereinstimmung mit den nachdrücklichen Bemühungen der Bundesregierung, der Konjunkturabschwächung durch geeignete Mittel zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbesondere der Bauwirtschaft und des Arbeitsmarktes, entgegenzuwirken, hat der Herr Bundesminister für Verkehr der Stadt Frankfurt im April d. J. 2 Mio DM aus dem Mehraufkommen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für die Fortführung der vorübergehend eingestellten U-Bahn-Baumaßnahmen zugesagt. Darüber hinaus hat der Herr Minister im Rahmen von informatorischen Gesprächen in Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Ludwigshafen erklärt, daß sich der Bund im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten mit Zuwendungen an der Finanzierung dieser Maßnahmen beteiligen werde. Die endgültige Entscheidung über die Zuwendungen des Bundes wird erst nach Eingang der Anträge der Länder getroffen werden. Da die Länder im wesentlichen mit den Vorstellungen des Bundesministers für Verkehr einig gehen, ist die Entscheidung in Kürze zu erwarten. In einer Sitzung am 28. 4. hat der Bundesminister für Verkehr den Ländern nach der Verabschiedung der Richtlinien mitgeteilt, welche Summen auf die einzelnen Länder entfallen und welche Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs in welcher Höhe Höhe gefördert werden können. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1706, Fragen 120 rund 121): Welche Konsequenzen müssen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem vorläufigen amtlichen Ergebnis des Statistischen Bundesamtes über die Straßenverkehrsunfälle 1966 gezogen werden, wonach gegenüber 1965 das falsche Verhalten der Fußgänger an Überwegen um 21,4 % und das falsche Verhalten der Kraftfahrer gegenüber Fußgängern um 9,3 % zugenommen hat, wogegen die Gesamtzahl der gemeldeten Unfälle nur um 6 % gestiegen ist? Worauf führt die Bundesregierung den enormen Anstieg der Unfallursache „Ermüdung der Fahrzeugführer" um 15,7 % zurück? Die von Ihnen mit 21,4 °Io Zunahme angegebene Unfallursache „Falsches Verhalten der Fußgänger an Überwegen" bezieht sich lediglich auf ampelgeregelte Fußgängerüberwege. Auf Fußgängerüberwegen mit polizeilicher Regelung wird dagegen keine Zunahme, sondern sogar eine Abnahme von 16,4 % gegenüber dem Vorjahre festgestellt. Bei der von Ihnen zitierten Prozentzahl von 6 % handelt es sich um die Zunahme aller im Jahr 1966 registrierten Straßenverkehrsunfälle. Bei dem eingangs im Zusammenhang mit Fehlverhaltensweisen an Fußgängerüberwegen genannten Zahlenmaterial dagegen wurden die von der Polizei am Unfallort festgestellten Ursachen eines Unfalles mit Personen- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 5247 schaden ausgewiesen. Bei jedem Unfall werden durchschnittlich 1,6 % Unfall-Ursachen festgestellt. Der hohe Prozentsatz der Zunahme der Unfallursache „Ermüdung" — auch Einschlafen — mit 15 % aller jener Ursachen, die den Kfz-Führern bei Unfällen mit Personenschaden anzulasten sind, ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf den gleichzeitigen Alkoholmißbrauch zurückzuführen. Das verhältnismäßig hohe prozentuale Jahresergebnis ist durch einzelne, ganz ungewöhnlich extreme Monatsanteile bedingt, die auch durch wesentlich günstigere Ergebnisse z. B. im August mit —1,1 % und September mit —2,3 % nicht mehr merklich zum Positiven beeinflußt werden konnten. So wurde im Februar eine Zunahme der Unfallursache „Ermüdung" von 82,9 % und im März eine Zunahme von 34,8% im Vergleich zum Vorjahr registriert. Auf die Ursache „Alkohol" entfielen im Februar gleichzeitig 59,1 %. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/1706, Frage 122) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß eine ausreichende Beleuchtung bei der Anmündung der B 413 auf die B 42 für die Beschilderung sichergestellt wird, um eine Verkehrsgefährdung zu vermeiden? Die Frage, ob eine beleuchtete Beschilderung im Knotenpunkt der Einmündung der B 413 in die B 42 -zur Erleichterung des Verkehrsablaufes und Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, wird zur Zeit gemeinsam mit der Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz und der zuständigen Verkehrspolizeibehörde geprüft. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Welslau (Drucksache V/1706 Fragen 123 und 124) : Warum wird nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Bundeskindergeldgesetzes für ein Kind, das alle gesetzlichen Merkmale dieser Vorschrift erfüllt, kein Kindergeld gezahlt, wenn die Hausfrau verstorben ist? Ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, um die in Frage 123 erwähnte außergewöhnliche Härte von den betroffenen Familien abzuwenden? Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Bundeskindergeldgesetzes wird ein unverheiratetes Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, dann berücksichtigt, wenn es als einzige Hilfe der Hausfrau ausschließlich in dem Haushalt des Berechtigten tätig ist, dem mindestens vier weitere Kinder des Berechtigten angehören. Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift muß also das Kind neben der Hausfrau tätig sein. Diese Auslegung entspricht auch dem Sinn der Vorschrift: In den von der Vorschrift erfaßten Fällen ist die Familie mit dem Unterhalt für zwei im Haushalt tätige Personen, die kein eignes Erwerbseinkommen haben, belastet. Diese Doppelbelastung soll bei besonders kinderreichen Familien durch die kindergeldrechtliche Berücksichtigung des neben der Hausfrau im Haushalt tätigen Kindes verringert werden. In Fällen, in denen die Mutter verstorben ist und ein Kind allein den Haushalt führt, liegt eine Doppelbelastung, die Anlaß zu einer kindergeldrechtlichen Ausgleichsmaßnnahme sein könnte, nicht vor. Daher ist die Bundesregierung nicht bereit, eine Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes vorzuschlagen, die diese Fälle berücksichtigt. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage ,des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1706 Frage 125) : Hat der Bundesfamilienminister sichergestellt, daß vor einer Einstellung der Zuwendungen für pädagogische Hilfen in Jugendwohnheimen die Länder diese Aufgabe übernehmen, damit die wertvolle Erziehungsarbeit fortgeführt werden kann? Die Bundesregierung verfolgt die weitere Entwicklung des Bundesjugendplanprogramms „Pädagogische Hilfen in Jugendwohnheimen" mit Sorge. Bei der zum 1. 1. 1965 wirksam gewordenen Neuordnung des Bundesjugendplanes und Abgrenzung der ,Aufgabengebiete zwischen Bund und Ländern wurde von seiten des Bundes nachdrücklich darauf hingewiesen, daß ,es sich bei der Förderung von pädagogischen Helfern in Wohnheimen nicht um eine Bundesaufgabe handelt. Diese Auffassung der Bundesregierung ist seitens der Länder ohne Widerspruch geblieben. Da sich jedoch die Länder aus finanziellen Gründen nicht zur sofortigen Übernahme auch dieses Programms in der Lage sehen, ist trotz fehlender Zuständigkeit die Förderung dieses Programms zunächst fortgesetzt worden. Die Länder wurden jedoch mehrfach und nachdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Förderung nur noch begrenzte Zeit möglich sei. Da durch eine dreijährige Förderung über idle Neuordnung dies Bundesjugendplanes hinaus die Grenze dies Möglichen erreicht ist, wurde im Durchführungserlaß für den jetzt laufenden Bundesjugendplan das endgültige Auslaufen der Förderung für das Ende dieses Jahres angezeigt. Gleichzeitig — zuletzt noch mit Rundschreiben vom März d. J. — wurden die Ländereindringlich darum gebieten, die bisherige Förderung durch den Bund vom 1. 1. 1968 an in voller Höhe zu übernehmen und auf diese Weise die Fortführung der auch von der Bundesregierung für wertvoll gehaltenen Erziehungsarbeit sicherzustellen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Paul (Drucksache V/1706 Fragen 126 und 127): Ist es richtig, daß nach § 14 a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes kein Anspruch auf Ausbildungszulage beim Besuch der Staatlichen Krankenpflegeschule in Heidelberg besteht? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß in dem in Frage 126 erwähnten Fall eine Gesetzesänderung notwendig wäre, damit für einen so bedeutungsvollen Beruf, für den noch dazu ein Mangel an Bewerbern besteht, Ausbildungszulage gezahlt werden muß? 5248 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1967 Es trifft zu, daß beim Besuch der Staatlichen Krankenpflegeschule in Heidelberg nach § 14 a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes kein Anspruch auf Ausbildungszulage besteht. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, die diesem Fall Rechnung trägt. Der Besuch der Krankenpflegeschule ist kein Schulbesuch im Sinne des § 14 a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeskindergeldgesetzes, weil die praktische Unterweisung, nicht aber der für den Schulbesuch wesentliche theoretische Unterricht überwiegt. Näher läge es, den Besuch der Krankenpflegeschule einer Ausbildung in einem Lehr- oder Anlernberuf im Sinne des § 14 a Abs. 1 Nr. 2 des Bundeskindergeldgesetzes gleichzusetzen. Aber auch dann ist die Gewährung einer Ausbildungszulage nicht zu rechtfertigen. Die Besucher der Krankenpflegeschule in Heidelberg erhalten nämlich aus dem Ausbildungsverhältnis geldwerte Leistungen, vor allem freie Verpflegung, mindestens in Höhe der Ausbildungszulage. Darüber hinaus werden häufig für Besucher von Krankenpflegeschulen auch freie Unterkunft und ein Taschengeld gewährt. Der Wert der freien Verpflegung muß — entsprechend dem Sozialversicherungsrecht — mit 147 DM monatlich veranschlagt werden. Dieser Betrag überschreitet die Ausbildungszulage von 30 DM bei weitem, selbst man ihr noch das monatliche Schulgeld von 50 DM hinzurechnet. Damit ist aber der sonst durch die Zahlung der Ausbildungszulage verfolgte Zweck — die Eltern hinsichtlich der Ausbildungskosten ihrer Kinder zu entlasten — bereits erreicht. Deshalb wird z. B. nach § 14 a Abs. 1 BKGG die aus einem Lehr- oder Anlernverhältnis gezahlte Erziehungsbeihilfe oder Vergütung auf die Ausbildungszulage angerechnet. Von diesem allgemeinen Grundsatz kann auch für Besucher der Krankenpflegeschule in Heidelberg nicht abgewichen werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 12. Mai 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ott (Drucksache zu V/1706 Frage 131) : Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, daß mit einem auch teilweisen Abzug von US-Truppen in Augsburg eine Reihe langjährig beschäftigter deutscher Arbeitskräfte ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren könnten? Soweit ich unterrichtet bin, steht es noch keineswegs fest, ob tatsächlich US-Truppen aus dem Raum Augsburg abgezogen werden. Aber auch wenn es dazu käme, hätte das nicht zwingend eine Verminderung der Arbeitsplätze oder gar Entlassungen zur Folge. Denn der Arbeitskräftebedarf der US-Streitkräfte ist z. Z. nicht voll gedeckt, so daß etwaige Stellenkürzungen nicht unbedingt zu Entlassungen führen müssen. Die US-Streitkräfte würden im übrigen bemüht sein, Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz entfallen sollte, bei anderen Einheiten zu beschäftigen. Das gilt besonders für ältere Arbeitnehmer, denen bei notwendigen Entlassungen immer unsere besondere Sorge gilt. Nach dem Tarifvertrag vom 16. Dezember 1966 haben Arbeitnehmer, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 15 Jahre ununterbrochen im Dienst der amerikanischen Streitkräfte waren, einen verstärkten, über den Beschäftigungsbetrieb hinausreichenden Kündigungsschutz. Das zuständige Arbeitsamt Augsburg steht in enger Verbindung mit den örtlichen US-Dienststellen, um rechtzeitig Vermittlungsbemühungen einleiten zu können. Dabei wird insbesondere beruflichen Bildungsmaßnahmen und den Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme Bedeutung zukommen. Wie mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung berichtet, sind bisher von den US-Streitkräften im Raum Augsburg noch keine Kündigungen ausgesprochen worden. Diese Dienststellen seien auch noch keine Pläne über beabsichtigte Personalverringerungen bekannt. Z. Z. ist beim Arbeitsamt Augsburg nur ein einziger Arbeitnehmer, der bei den US- Streitkräften beschäftigt ist, arbeitssuchend gemeldet. Sofern es jedoch zu Entlassungen kommen sollte, dürfte nach Auffassung der örtlich zuständigen Dienststellen eine anderweitige Unterbringung möglich sein. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 12. Mai 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache zu V/1706 Fragen 132 und 133) : Welche Möglichkeiten ergeben sich für den Fall des Abzugs von US-Truppen aus Augsburg hinsichtlich der von den amerikanischen Familien beanspruchten Wohnungen, soweit sich diese in Bundesbesitz befinden, für die Vermietung an Augsburger Wohnungsuchende, evtl. durch Ringtausch? Ist die Bundesregierung bereits in der Lage, die in Frage 132 erwähnten voraussichtlich freiwerdenden Wohnungen zahlenmäßig annähernd zu beziffern? Es ist gegenwärtig nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die US-Stationierungs-Streitkräfte in Augsburgs Kasernen und in diesem Zusammenhang auch bisher von ihnen genutzte bundeseigene Wohnungen freigeben werden. Die Verhandlungen mit den US-Streitkräften über Umstationierungen infolge der Verringerung ihrer Truppen im Bundesgebiet werden frühestens im Herbst d. J. anlaufen. Die Bundeswehr beabsichtigt, im Fall der Freigabe die Kasernen für Schulen, Dienststellen oder Truppenteile zu nutzen, die gegenwärtig noch provisorisch — insbesondere in Mietobjekten — untergebracht sind. Voraussichtlich werden die ggf. von den US-Streitkräften geräumten bundeseigenen Wohnungen für Angehörige der Bundeswehr benötigt. Da darüber hinaus in Augsburg auch ein Wohnungsbedarf anderer Bundesverwaltungen besteht, ist eine Vermietung bundeseigener Wohnungen an andere Wohnungsuchende in Augsburg nach Nr. 6 Abs. 2 der Mietwohnungsvorschriften des Bundes nicht zulässig. Eine Möglichkeit, bei einem Wegzug der US-Streitkräfte den privaten Wohnungsmarkt in Augsburg zu entlasten, ergibt sich daher leider nicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage Herr Könen (Düsseldorf).





Rede von Willy Könen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die von dem hier in Frage stehenden Werk seinerzeit vorgenommene Preiserhöhung für seine Fahrzeuge Sie entsinnen sich vielleicht, daß der damalige Bundeskanzler Erhard darüber sehr böse war — den ausgesprochenen Zweck hatte, durch Erhöhung des Inlandpreises einen besseren Export zu ermöglichen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Mir ist nicht bekannt, daß die Preiserhöhung diesen Zweck hatte. Das ist möglich, aber es ist be Preiserhöhungen immer schwer festzustellen, welcher Absatz damit besonders gefördert oder benachteiligt werden soll. Ganz sicher hat es diese Preiserhöhung gegeben.