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    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Inhalt: Abg. Geisenhofer tritt in den Bundestag ein 5149 A Erweiterung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 5149 B Fragestunde (Drucksachen V/1706, zu V/1706) Fragen des Abg. Krammig: . Schwedisches System des freiwilligen Investitionsfonds Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5149 C Krammig (CDU/CSU) 5149 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5150 A Fragen des Abg. Marquardt: Stand der Ermittlungen über Manipulationen bei der Ausfuhr von Getreideerzeugnissen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 B Marquardt (SPD) 5150 C Fellermaier (SPD) 5150 D Frage des Abg. Marquardt: Verstärkter Amtshilfeverkehr und zentrale Überwachungsstelle der EWG Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 D Marquardt (SPD) 5151 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5151 B Frage des Abg. Ertl: Gemeindefinanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5151 C Ertl (FDP) 5151 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5152 A Frage des Abg. Genscher: Etwaiger Einfluß des Devisenausgleichsabkommens auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5152 C Genscher (FDP) 5153 A Fragen des Abg. Eisenmann: Lage der deutschen Krabbenfischer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5153 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5153 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Auftragsvergabe aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5154 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 5154 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Fragen des Abg. Röhner: Fragebogen für die Erfassung des land-und forstwirtschaftlichen Vermögens Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5154 D Frage des Abg. Fritsch. (Deggendorf) : Deutsch-österreichisches Gemeinschaftszollamt an der geplanten Innbrücke bei Schärding Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5155 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 5155 C Fragen des Abg. Jung: Enteignungsmaßnahmen gegen Grundstücke deutscher Bauern im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5156 A, 5156 C Jung (FDP) . . . . . 5156 B, 5156 D Frage des Abg. Jung: Frage der Rückgabe 'des deutschen Privatgrundbesitzes im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5156 D Jung (FDP) 5157 A Frage des Abg. Gewandt: Aufhebung des Visazwangs für Rumänien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 A Frage des Abg. Ertl: Außenpolitik des Kabinetts Kiesinger Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 B Ertl (FDP) 5157 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5157 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Programm für Studienaufenthalte französischer Pädagogen und Lehrer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 D Kahn-Ackermann (SPD) 5158 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5158 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5158 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5159 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Presse- und Kulturreferentenposten in auswärtigen Missionen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5159 A Kahn-Ackermann (SPD) 5159 C Sänger (SPD) 5159 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Ausgewogene Verminderung der Truppenstärken in Ost- und Westdeutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5160 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5160 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5160 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : „Chinesische Nachrichtengebung" Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5161 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5161 B Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Dr. Barzel (CDU/CSU) 5161 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5161 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 5161 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 31. 3. 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1701) . . . . 5161 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Weinen (Weingesetz) (Drucksache V/1636) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 5161 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5165 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5165 A Dr. Bardens (SPD) 5166 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5168 B Entwurf eines Architektengesetzes (Drucksachen V/64, V/306) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1651, zu V/1651) — Zweite und dritte Beratung — 5170 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall (Drucksache V/1031); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1654), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1628) — Zweite und dritte Beratung — Biechele (CDU/CSU) . . . . .. 5170 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet (Drucksache V/1032); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1629) — Zweite und dritte Beratung — 5172 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/473); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1690) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5172 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/823); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1698) — Zweite und dritte Beratung — Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 5172 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5173 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5174 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649) — Erste Beratung — . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Stücklen, Bauer [Wasserburg], Ertl, Dr. Kempfler u. Gen.) (Drucksache V/1656) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. April 1966 mit der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Rege- lung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Drucksache V/1665) — Erste Beratung — 5174 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet wer- den, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (Drucksache V/1679) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Luftfahrtstatistik (Drucksache V/1702) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen (Drucksache V/1703) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (Drucksache V/1704) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Osterreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet (Drucksache V/1705) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache V/1721) — Erste Beratung — 5175 B Antrag betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1642) Sänger (SPD) . . . . . . . . . 5175 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5176B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5177 B Lücke, Bundesminister . . . . . 5178 A Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über die Jahresberichte 1964 und 1965 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/ 3524, V/820, V/1641) Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 5179 C Buchstaller (SPD) . 5180 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5181 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/ 1417, V/1676) 5183 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Ersten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/796, V/1687) 5183 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdrucke 138, 139, 140; Drucksache V/1689) . . . 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/1603) 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages nach § 47 der Reichshaushaltsordnung (RHO) zur Begebung einer Optionsanleihe der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (Lufthansa) von 150 000 000 DM mit bedingter Erhöhung des Grundkapitals um 25 000 000 DM unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Drucksache V/1711) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1456, V/1707) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen V/1611, V/1714) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/670, V/1715) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorlage des Bundesministers der Finanzen betr. Mineralölsteuermehreinnahmen für das Rechnungsjahr 1966 (Drucksachen V/990, V/1716) . . . 5184 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. die Sonderabteilung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie den Entwurf einer Entschließung des Rats betr. die Zeitpunkte der Einsetzung der am 15. September 1964 beschlossenen gemeinschaftlichen Ausgleichszahlungen in die Haushaltspläne der EWG (Drucksachen V/1604, V/1717) 5184 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/ EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609); Bericht des Haushaltsausschusses. gem. § 96 GO (Drucksache V/1719), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1718) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5184 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Entschließungsanträge (SPD, CDU/CSU, FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 (Drucksache V/1242, Umdruck 43, Umdruck 44 Punkt 1, 2 und; 4, Umdruck 62, Umdruck 78 Teil b); dazu Berichte des Haushaltsausschusses gem. §96 GO. über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 43 — (Drucksache V/1695 [neu]) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 44 — (Drucksache V/1243) über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 62 — (Drucksache V/1244) Raffert (SPD) 5185 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Beihilfe für Ölsaaten eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Richtpreise und Interventionsgrundpreise für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Kriterien für die Bestimmung des Weltmarktpreises für Ölsaaten und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 V des Grenzübergangsortes (Drucksachen V/1624, V/1;728) 5186 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 52/64/ EWG betr. die Definition der Grunderzeugnisse im Schweinefleischsektor (Drucksachen V/1684, V/1731) . . 5186 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise sowie der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für bestimmte Arten von Getreide, Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, sowie die Regeln für die Festsetzung der Schwellenpreise dieser Arten (Drucksachen V/1683, V/1732) 5186 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1735), Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1734) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 5187 A Nächste Sitzung 5187 C Anlagen 5189 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5149 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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Dr. Furler * 12. 5. Gerlach* 12. 5. Gibbert 12. 5. Graaff 12. 5. Dr. Gradl 12. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Hahn (Bielefeld) 12. 5. Hamacher 29. 5. Hellenbrock 31. 5. Hirsch 12. 5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12. 5. Dr. Ils 12. 5. Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Klinker * 12. 5. Dr. Kopf 12. 5. Kriedemann * 12. 5. Frau Dr. Krips 12. 5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Logemann 11. 5. Lücker (München) * 12. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 12. 5. Mattick 12.5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 5. Mauk * 12. 5. Frau Dr. Maxsein 12. 5. Memmel * 12. 5. Dr. Mende 22. 5. Mengelkamp 15. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Merten * 12. 5. Metzger * 12. 5. Michels 12. 5. Moersch 12. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Dr. Mülhan 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Dr. Pohle 12. 5. Prochazka 12. 5. Richarts * 12. 5. Riedel (Frankfurt) * 12. 5. Rösing 12. 5. Dr. Rutschke 12. 5. Scheel 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12. 5. Schmitt-Vockenhausen 12. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Schwabe 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seibert 12.5. Seifriz * 12. 5. Seuffert * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. Springorum * . 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stephan 22. 5. Struve 31.5. Vogt 3. 6. Wellmann 12. 5. Frau Wessel 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 228 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Antrags. der Fraktionen der CDU/CSU, .SPD betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen -Drucksache V/1642 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD wird wie folgt geändert: 5190 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: 1. Der Deutsche Bundestag erwartet, daß über die von der Bundesregierung angekündigte Untersuchung der Konzentration und Informationsfreiheit im deutschen Pressewesen bis zum 1. Juli 1967 ein erster Bericht vorgelegt wird." 2. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag mit der Vorlage dieses Berichts Vorschläge über erste Maßnahmen zu machen, die angesichts der technisch wirtschaftlichen Entwicklung geeignet sind, die Vielfalt der Presse zu sichern und die im Grundgesetz verbürgte Information und Meinungsfreiheit einschließlich der Berufsfreiheit der Journalisten zu garantieren. 3. Folgende neue Nummer 4 wird angefügt: 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Heranziehung 'von Beratern in Pressefragen für Ausgewogenheit der Interessen und Standpunkte zu sorgen." Bonn, den 11. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten für die Fraktion der CDU/ CSU zu Punkt 9 der Tagesordnung. 1. Zu § 49. Während die 3. Novelle zum Wehrpflichtgesetz vor allem dazu diente, die Verwaltungsarbeit der Wehrersatzbehörden in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall zu erleichtern und den raschen Zugriff auf Wehrpflichtige durch Einführung von Melde- und Genehmigungspflichten zu ermöglichen, ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes insbesondere beabsichtigt, durch Neufassung des § 49 die Möglichkeit zu schaffen, die nach dieser Vorschrift schon jetzt mob-beorderten und in Zukunft noch zu beordernden Spezialisten auf ihre vorgesehene Verwendung bereits im Frieden vorzubereiten. Hervorragende Bedeutung hat diese Vorschrift für die ärztliche Versorgung der Streitkräfte im Verteidigungsfall erlangt. Auf anderen Spezialgebieten ist bisher von der Möglichkeit der Beorderung ohne Jahrgangsaufruf nur in einem nicht nennenswerten Umfang Gebrauch gemacht worden. Gestattet werden soll nicht eine Einberufung zu Wehrübungen schlechthin — wie dies bei Reservisten der Bundeswehr der Fall ist —, die Einberufung zu einer Übung soll vielmehr ausschließlich der Vorbereitung auf die im konkreten Einzelfall vorgesehene Verwendung in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr dienen. Die Einweisung erst im Vorspannungsfall oder in Spannungszeiten müßte nach dem auch hier geltenden Erfahrungsgrundsatz, daß nur friedensmäßig getroffene Vorbereitungen wirklich sinnvoll sind, zu spät kommen. Sie liegt nicht nur im Interesse der Bundeswehr und damit im Interesse der verwundeten oder kranken Soldaten, sondern nicht zuletzt auch im Interesse der betroffenen Ärzte, deren Arbeit wesentlich erleichtert ist, wenn sie sich mit dem zur Verfügung stehenden Material und Instrumentarium und ihren speziellen Aufgaben friedensmäßig vertraut gemacht haben. Die Anzahl der Betroffenen wird sich noch für einige Zeit erhöhen, dann aber ständig absinken, weil der Bedarf nach und nach durch den Zugang an Wehrpflichtigen aufgerufener Geburtsjahrgänge gedeckt werden kann. Schon jetzt haben Wehrpflichtige der ersten aufgerufenen Geburtsjahrgänge ihre Approbation erhalten, so daß sie nach Ableistung des Grundwehrdienstes oder von Wehrübungen als echte Reservisten der Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes zur Verfügung stehen. Wenn auch zunächst nicht alle Stellen mit diesen jungen Ärzten besetzt werden können, wird es doch möglich sein, die nach § 49 Beorderten Zug um Zug aus der Beorderung herauszulösen. Es handelt sich demnach zwar um eine Übergangsregelung, die aber für einige Zeit noch von ganz besonderer Bedeutung ist. Die Wehrersatzbehörden haben von der Möglichkeit der Beorderung — wie sich aus den Zahlen ergibt — nur in einem Umfang Gebrauch gemacht, der die ärztliche Versorgung der Zivilbevölkerung nicht gefährdet. Die Forderung des Innen- und Verteidigungsausschusses, in einer Verwaltungsvereinbarung den Bedarf an Ärzten zwischen der zivilen und militärischen Seite abzugrenzen, ist bereits insoweit verwirklicht, als ein Entwurf einer solchen Vereinbarung mit konkreten Zahlenangaben vorliegt. Die Vereinbarung ermöglicht eine flexible Anpassung an die jeweils vorliegenden Verhältnisse auch in einem Verteidigungsfall. Es ist zu erwarten, daß sie schon bald abgeschlossen werden kann. 2. Zu § 44. Die Zuführung Wehrpflichtiger zur Truppe, die dem Einberufungsbescheid nicht Folge leisteten, hat in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten geführt. Zwar sind diese Wehrpflichtigen mit dem Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt Soldat, so daß sie der Zugriffsmöglichkeit durch Feldjäger unterliegen. Feldjäger haben jedoch nicht polizeiliche Befugnisse; sie können auch weder Wohnungen betreten noch durchsuchen. Ohne Inanspruchnahme der Polizei, die in Ermangelung ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften nur in wenigen Ländern Amtshilfe leisten konnte, war aber das Tätigwerden der Feldjäger häufig wirkungslos. Abgesehen von diesem Mangel, der sich letztlich zum Nachteil der Truppe auswirken mußte, war die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit geeignet, dem öffentlichen Ansehen der Bundeswehr zu schaden. Eine strengere Durchsetzung der Wehrpflicht durch Inanspruchnahme polizeilicher Amtshilfe ist deshalb dringend geboten, auch wenn es sich bisher selbstverständlich nur um Einzelfälle Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5191 gehandelt hat. Die Verschärfung der Zugriffsmöglichkeit kann sich durchaus auch präventiv auswirken. 3. Zu § 30. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 ist ein Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, zu entlassen, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde. Die Entlassung auf Grund schuldhafter Verletzung der Dienstpflichtigen hat bisher nicht zum Verlust des Dienstgrades geführt, so daß zur Aberkennung des Dienstgrades ein disziplinargerichliches Verfahren notwendig war. Dieser Dienstgradverlust soll nun kraft Gesetzes eintreten, womit zugleich eine Anpassung an die für Zeitsoldaten geltende Regelung des Soldatengesetzes vorgenommen wird. Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stecker (CDU/CSU) zu Zusatzpunkt 5 der Tagesordnung Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Zuckersteuergesetzes darf Zucker nach näherer Bestimmung des Bundesministers der Finanzen unversteuert „zur Fütterung von Tieren (einschließlich der Bienen in Höhe von 10 kg jährlich je Volk) verwendet werden. Dieser Zucker wurde nach den Bestimmungen der Zuckersteuerbefreiungsordnung den Imkern unvergällt, also in einer auch für den menschlichen Genuß geeigneten Form zur Verfügung gestellt. Infolgedessen mußte Vorsorge gegen Mißbräuche getroffen werden. Dies geschah einmal durch die gesetzlich festgelegte Mengenbegrenzung auf 10 kg je Bienenvolk. Zum andern wurde die ordnungsgemäße Verwendung des Zuckers durch ein Überwachungsverfahren gesichert, in dessen Rahmen die Imker in jedem Jahre die Zahl ihrer Bienenvölker anzumelden und einen Antrag auf Bezug einer entsprechenden Menge unversteuerten Zuckers bei dem zuständigen Imkerverein oder einem Zuckergroßhändler einzureichen hatten. Die Anmeldungen mußten durch den Imkerverein oder die Gemeindebehörde bestätigt werden und wurden sodann mit einer Bestelliste dem zuständigen Hauptzollamt zur Erteilung eines Bezugscheins zum Bezug von unversteuertem Zucker aus einem Herstellungsbetrieb vorgelegt. Die Lieferung und die Verwendung des Zuckers wurden durch den Steueraufsichtsdienst stichprobenweise geprüft. Nach der Senkung der Zuckersteuer von 0,10 DM auf 0,06 DM je kg steht der Steuervorteil von 0,60 DM -für 10 kg Zucker je Volk in keinem rechten Verhältnis mehr zu dem damit verbundenen Arbeitsaufwand. Außerdem hat sich gezeigt, daß bei schlechter Witterung die steuerfreie Menge von 10 kg nicht ausreicht, insbesondere wenn die Imker dazu übergehen, Großvölker zu bilden. Diese Unzuträglichkeiten können vermieden werden, wenn der Bienenzucker ebenso wie der andere zu Futterzwecken verwendete Zucker durch geeignete Vergällungsmittel zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemacht wird. Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß sich für die Vergällung des Bienenzuckers insbesondere fein gepulvertes Eisenoxyd und Octosan (Octaacetylsaccharose) eignen. Durch Fütterungsversuche, die im vergangenen Winter von maßgebenden Forschungsinstituten vorgenommen worden sind, wurde festgestellt, daß diese Mittel für die Bienen unschädlich sind. Auch in lebensmittelrechtlicher Hinsicht sind gegen die Verwendung deser Vergällungsmittel nach dem Urteil des Bundesgesundheitsamts und des Bundesgesundheitsministeriums keine Bedenken zu erheben. In anderen Mitgliedstaaten der EWG wird Octosan bereits zur Vergällung von Bienenzucker verwendet. Im Rahmen der Europäischen Zuckermarktordnung sind sowohl Octosan als aus Eisenoxyd als Vergällungsmittel für Bienenzucker in Aussicht genommen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß die Vergällung des Bienenzuckers mit diesen Mitteln sowohl die bisherigen umständlichen Überwachungsmaßnahmen ersparen als auch die Mengenbeschränkung auf 10 kg Zucker je Bienenvolk überflüssig machen würde. Er schlägt deshalb in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor, dem Antrag zuzustimmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Buchstaller.


Rede von Werner Buchstaller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Es ist ohne Zweifel zu beklagen, daß der Verteidigungsausschuß erst heute dazu kommt, dem Hohen Hause den Bericht zu den Jahresberichten des Wehrbeauftragten für 1964 und 1965 zu unterbreiten. Es ging dem Ausschuß vor allen Dingen auch darum, der Tätigkeit des Wehrbeauftragten eine Plattform zu geben, die ihn endlich von ständigen Kompetenzstreitigkeiten frei macht und ihn auch nicht in das Konzept eines Rechtsgutachtens zwingt.
Dieser Weg ist mit der Formulierung im Schriftlichen Bericht des Verteidigungsausschusses, der im Abschnitt II das Tätigwerden des Wehrbeauftragten als Hilfsorgan .des Bundestages regelt, wie wir glauben, gefunden worden. Es ist erfreulich, daß diese Regelung auch die Zustimmung des Herrn Wehrbeauftragten und seines Amtes, aber auch des Verteidigungsministeriums gefunden hat. Die sozialdemokratischen Mitglieder im Verteidigungsausschuß hoffen, daß damit die Spannungen zwischen dem Ministerium und dem Wehrbeauftragten und seinem Amt der Vergangenheit angehören. Gerade diese Spannungen hatten eine reibungslose Arbeit des Wehrbeauftragten nicht selten erheblich gehemmt.
So gesehen, verehrte Damen, meine Herren, ist es sicher nicht nur schlecht, daß sich der Verteidigungsausschuß für die Beratung der Berichte des Wehrbeauftragten so viel Zeit gelassen hat. Juristische Spitzfindigkeiten sollten zum mindesten nicht so weit führen, daß die praktische Arbeit eines solchen Amtes in Gefahr gebracht wird.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Die Truppe hat für solche Schreibtischgefechte jedenfalls kein Verständnis.

(Beifall bei der SPD.)

Das schließt nicht aus, daß man sehr wohl ,überprüfen kann, ob in Verbindung mit Art. 45 b des Grundgesetzes im Wehrbeauftragtengesetz die Zuständigkeiten klar genug geregelt sind. Auch die Frage, ob die Vorschläge des Verteidigungsausschusses hundertprozentig all dem entsprechen, was notwendig ist, ist jedenfalls noch offen. Auch die Anregung, die von Rechtsexperten immer wieder gegeben wird, man sollte in den Punkten, in denen im Jahresbericht des Wehrbeauftragten Grundrechtsverletzungen angesprochen werden, den Rechtsausschuß des Bundestages mitberatend einschalten, sollte ohne Zweifel überprüft 'werden. Mit der Vorlage, die Ihnen heute vorliegt, will aber der Verteidigungsausschuß 'erreichen, .daß künftig nicht mehr die Jahresberichte des Wehrbeauftragten dazu benutzt werden, diese Fragen aufzuwerfen und zu ihnen Stellung zu nehmen.
,Die sozialdemokratischen Mitglieder des Verteidigungsausschusses halten die in Abschnitt II des Schriftlichen Berichts getroffenen Verfahrensregelungen für voll ausreichend für eine sinnvolle und praktische Arbeit des Wehrbeauftragten.
Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion darf ich erklären, daß wir eine Sachdiskussion über Jahresberichte, die nun schon zwei und drei Jahre zurückliegen, nicht für angebracht halten. Gleichzeitig erwarten wir aber, daß nun die Jahresberichte des Wehrbeauftragten dem Verteidigungsausschuß so frühzeitig zugeleitet werden, daß auch das Parlament noch aktuell darüber beraten kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Fraktion hat wiederholt zu beklagen gehabt, daß die Erstellung der Jahresberichte zu spät erfolgte. Die Empfehlungen des Verteidigungsausschusses geben nun dem Herrn Wehrbeauftragten die 'Möglichkeit, zügiger zu verfahren. Das ist nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Truppe zwingend notwendig.
Sollten einer schnelleren Verfahrensform Personalschwierigkeiten im Amt des Wehrbeauftragten im Wege stehen, müssen diese beseitigt werden. Wir wissen sehr wohl — im Verteidigungsausschuß und auch nach den Berichterstattungen 'des Herrn Wehrbeauftragten —, daß mit Planstellen, die nur auf dem Papier stehen, die Aufgaben des Amtes und der Grundgesetzauftrag nicht erfüllt werden können. Im übrigen aber — das glaube ich namens meiner Freunde hier verzeichnen zu müssen — trägt der Herr Wehrbeauftragte nicht nur für seine Arbeit, sondern auch für die Arbeit seiner Mitarbeiter die volle Verantwortung. Wir können uns — das soll hier vermerkt werden — oft des Eindrucks nicht er-



Buchstaller
wehren, Herr Wehrbeauftragter, daß auf dem personellen Gebiet dieses Amtes einige Unstimmigkeiten gegeben sind, die dem Amt des Wehrbeauftragten nicht gut tun. Hier muß nach Auffassung meiner Fraktion Klarheit geschaffen werden.
Der Wert der Institution des Wehrbeauftragten ist inzwischen auch in der Truppe nicht mehr bestritten. Es ist deutlich geworden, daß diese Einrichtung nicht nur dem Parlament dient, sondern auch für die Bundeswehr selbst von Nutzen ist. Schließlich Ist der Wehrbeauftragte weder zum Rich ter über die Bundeswehr noch zum Schiedsrichterzwischen Parlament und Regierung berufen worden. Politische Wertungen und Schlußfolgerungen sind ausschließlich Angelegenheit des Parlaments. Es war für die Institution des Wehrbeauftragten gut, daß der neue Amtsinhaber, Herr Hoogen, seine verantwortliche Aufgabe in diesem Sinne gesehen und praktiziert hat. Auch die sozialdemokratischen Mitglieder des Verteidigungsausschusses und die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bestätigen gern die gute Zusammenarbeit mit Herrn Hoogen und seinem Amt und danken ihm für die geleistete Arbeit.
Wir sind davon überzeugt, daß eine Reihe von Anregungen ,der SPD-Fraktion im Jahresbericht 1966 entsprechenden Niederschlag finden werden. Ich möchte hier nur die Bitte nach einem noch engeren Kontakt zwischen dem Wehrbeauftragten und der Truppe unterstreichen. Die Erfahrungen dieser Truppenbesuche — das haben wir wiederholt zum Ausdruck gebracht — sollten auch in ihren positiven Ergebnissen und an Hand von vorbildlichen Einzelfällen in die Jahresberichte Eingang finden, damit diese Jahresberichte des Wehrbeauftragten nicht immer ausschließlich eine negative Bilanz darstellen. Wir hoffen sehr, daß wir im Rahmen der Beratungen des Jahresberichts 1966, von dem wir erwarten, Herr Wehrbeauftragter, daß er dem Verteidigungsausschuß schon in Kürze zugeleitet wird, auch im Plenum zu einer umfassenden und ins Detail gehenden Aussprache kommen, die der Wichtigkeit dieser Institution gerecht wird.
Im Namen meiner Fraktion darf ich ebenfalls das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Verteidigungsausschusses gemäß Drucksache V/1641 zu entsprechen und ihn in der vorliegenden Form zu verabschieden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hört immer wieder Kritik an der Institution des Wehrbeauftragten schlechthin. Sie können .das draußen in der Presse lesen, Sie können es hören, wenn Sie mit Betroffenen, d. h. Bundeswehrangehörigen, diskutieren, Sie können es genauso hören, wenn Sie mit anderen Bürgern unseres Staates diskutieren, die sich für diese Fragen der Verteidigung überhaupt interessieren. Wir von der Freien Demokratischen Partei sind der Auffassung, daß diese Institution trotz aller Widrigkeiten, die sich im Laufe der Zeit bei ihr ereignet haben, in sich als Prinzip eine gute Sache ist und daß von ihr mehr Gutes ausgegangen ist als Schlechtes. Das muß man, glaube ich, auch einmal sagen.
    Man muß wissen, daß die Ausfüllung dieses Amtes natürlich eine außerordentlich schwierige Sache ist, einfach deswegen, weil dieses Amt praktisch zwischen zwei Polen steht, einmal dem Parlament und zum anderen der Regierung, und weil dieses Amt ja auch deswegen geschaffen worden ist, um den Verteidigungsausschuß dieses Hohen Hauses, der sowieso schon besondere Rechte hat, in der Ausübung dieser besonderen Rechte zu unterstützen. Was wir zu tun haben, ist, glaube ich, daß wir diese Schwierigkeit des Amtes sehen und daß wir auch vom Ausschuß aus dem Wehrbeauftragten so viel Möglichkeit der Arbeit geben wie nur irgend möglich. Vielleicht müssen wir den Wehrbeauftragten sogar auch einmal gegenüber dem „Apparat", dem Ministerium als solchem in Schutz nehmen und ihm besondere Möglichkeiten verschaffen, um die Kontrolle zu unterstützen.
    Es ist verschiedentlich gesagt worden, das Parlament nehme den Wehrbeauftragten eben nicht ernst und man stelle ihn mehr oder weniger in die Ecke. Ich sage das jetzt nicht deswegen, weil Herr Hoogen da in der Ecke sitzt, sondern ich will nur das wiedergeben, was draußen gesagt wird. Gerade die Neuregelung, die der Verteidigungsausschuß beschlossen hat — es handelt sich praktisch um eine gewisse organisatorische Anweisung für die Ausübung des Amtes —, ist dazu benutzt worden, diesen Eindruck, soweit er schon vorhanden war, zu verstärken oder ihn überhaupt erst zu erzeugen. Ich glaube nicht, daß die Neuregelung, die der Ausschuß — auch mit Zustimmung der Freien Demokraten — getroffen hat, diese Wertung verdient. Er soll in der Tat praktisch nur als eine gewisse Arbeitsnorm dienen. Es wird dabei übersehen, daß für die Bearbeitung der dringlichen Fälle durch den Wehrbeauftragten eine sehr verkürzte Frist vorgesehen ist.
    Die Hauptaufgabe des Wehrbeauftragten scheint mir darin zu bestehen, daß er dem Soldaten schlechthin — und da ist es völlig gleichgültig, um welchen Dienstgrad es sich handelt — Schutz gegenüber dem „Apparat" gewähren soll. Herr Kollege Rommerskirchen hat auf diese seine Aufgabe schon hingewiesen. Aus dieser Aufgabe ergeben sich natürlich die von mir vorhin dargestellten Schwierigkeiten dieses Amtes. Sie bestehen darin, daß der Wehrbeauftragte sich zur Kontrolle eines Falles praktisch des Ministeriums und seiner Dienststellen bedienen muß. Natürlich haben wir in solchen Fällen hin und wieder den Eindruck, daß die Informationen plötzlich nicht mehr so gut laufen, wie sie laufen sollten. Hier ist sicher manches auch verbesserungswürdig.
    Ein anderer Einwand gegen die Institution des Wehrbeauftragten kommt von der Truppe selbst. Es wird gesagt: Durch diesen Mann sind wir mit Mehrarbeit belastet; denn das, was sich bei uns ereignet und was vom Wehrbeauftragten überprüft



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    werden muß, wird ja meistens auch noch von den Dienststellen der Bundeswehr, von unseren vorgesetzten Behörden, überprüft, und wir müssen praktisch genau dieselbe Arbeit sowohl für die vorgesetzte Behörde als auch für den Wehrbeauftragten leisten. Dabei müssen wir meistens feststellen, daß sich an den Entscheidungen letzten Endes nicht sehr viel ändert. — Ich glaube, daß man hier Mittel und Wege finden muß. Vielleicht muß sich der Ausschuß bei der Beratung des nächsten Berichts, der ja, glaube ich, kurz vor der Tür steht, noch einmal mit der Frage beschäftigen — Kollege Wienand hat sie, glaube ich, schon einmal angesprochen —, wie diese durch den Wehrbeauftragten verursachte Mehrarbeit aufgefangen werden kann. Auch das ist eine rein organisatorische Frage, die, glaube ich, zu lösen ist.
    Weiter wird vorgebracht, die Institution des Wehrbeauftragten diskriminiere praktisch die Bundeswehr; denn hier sei eine Kontrollinstanz extra zu dem Zweck geschaffen worden, das Wohlverhalten der Bundeswehr zu kontrollieren; erst dann, wenn auch für die zivile Verwaltung ein solcher Ombudsman geschaffen sei, sei diese Diskriminierung behoben. Ich glaube, daß diese Beurteilung vielleicht in der Anfangszeit der Wehrgesetzgebung überhaupt, also vor etwa zehn Jahren, möglich war. Heute spielt aber diese Tendenz, die damals in die Institution des Wehrbeauftragten gelegt worden ist, sicher keine Rolle mehr. Vielmehr geht es heute in erster Linie darum, dem Soldaten einen wirksamen Schutz gegenüber dem zu bieten, was ich vorhin als „Apparat" bezeichnet habe, also eben gegenüber dem Ministerium und den nachgeordneten Behörden.
    Lassen Sie mich doch noch zu einem Problem etwas sagen, obwohl meine verehrten Vorredner gemeint haben, man sollte über die Berichte selbst nichts mehr sagen. Mir scheint, daß die Frage des Ernstnehmens der Grundgesetzartikel, soweit sie die Menschenwürde betreffen, bei uns hin und wieder auch übertrieben wird. So scheint mir z. B., wenn von einem Soldaten verlangt wird, daß er sich die Haare schneiden läßt, das noch kein Eingriff in seine Menschenwürde zu sein.

    (Zuruf von der FDP: Sehr gut!)

    Ich erinnere an den entsprechenden Bericht in einem sehr bedeutenden Nachrichtenmagazin. Ich glaube auch, man muß dabei beachten, daß es manchmal notwendig ist — nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch im zivilen Leben —, einen Tadel hinnehmen zu können, auch wenn er zu Unrecht erteilt worden ist. Man darf dann nicht sofort nach dem Richter rufen, man muß vielleicht auch nicht sofort den Wehrbeauftragten bemühen, sondern man muß vielleicht auch mal etwas einstecken, was einem zwar nicht paßt, weswegen man aber noch nicht in seiner Würde gekränkt ist.
    Nun hat in diesem Zusammenhang Herr Kollege Buchstaller eine Bemerkung gemacht — ich weiß nicht, ob ich Sie recht verstanden habe —, daß der Wehrbeauftragte bei seinen Berichten keine politischen Wertungen abzugeben habe; das sei also Sache des Ausschusses. Ich möchte das doch nur so verstanden wissen, daß der Wehrbeauftragte in seinen Berichten nach wie vor das Recht hat, aus Vorgängen, die er darstellt — ob sie nun gut oder schlecht sind —, die Folgerung zu ziehen, zu sagen, wo das und jenes seiner Meinung nach herkommt. Herr Buchstaller, Sie meinten doch wohl nicht, daß ihm dieses Recht beschnitten werden sollte?
    Nun möchte ich im Zusammenhang damit noch eine kleine Bemerkung an die Bundesregierung und hier an Professor Carstens als Vertreter richten. Mir scheint, es ist dringend notwendig, das, was als Innere Führung bezeichnet wird, in einer Art und Weise dem Einheitsführer und dem, der diese Dinge mitbetreiben muß, nahezubringen, daß er damit auch etwas anfangen kann. Wenn man fragt: „Was für Unterlagen haben Sie eigentlich, um zu wissen, was Innere Führung ist?, dann wird einem gesagt: „Wir werden zunächst ausgebildet, und wenn es gut geht, kommen wir auch mal vier Wochen auf die Schule für Innere Führung. Aber da kommen nicht alle hin. — „Was haben Sie denn für Hilfsmittel an der Hand? — „Da ist das Handbuch der Inneren Führung. — „Von welchem Auflagedatum ist das? — Das ist von 1956. Und so ist das auch heute noch von 1956. Wenn Sie dieses Handbuch für Innere Führung durchlesen, Herr Staatssekretär, Sie haben sicher noch keine Zeit dazu gehabt, dann werden Sie wahrscheinlich feststellen müssen, daß ein „Normalverbraucher" in der Bundeswehr als Vorgesetzter mit dieser Ansammlung von, ich möchte nicht sagen Plattheiten, aber von Selbstverständlichkeiten schwer etwas anfangen kann. Ich richte die dringende Bitte an das Ministerium, bzw. an die zuständige Abteilung der Streitkräfte, hier etwas mehr ins Konkrete zu gehen und, wie man zu sagen pflegt, etwas Butter bei die Fische zu tun.
    In diesem Zusammenhang lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem Bericht 1965 machen, die mehr oder weniger an den Herrn Wehrbeauftragten geht.
    Auf Seite 8 dieses Berichtes wird ein Beispiel für die richtige Handhabung der Grundsätze der Inneren Führung dargestellt. Herr Wehrbeauftragter, hier kann ich mit Ihrer Schlußfolgerung nicht einig gehen, was mich allerdings nicht hindert, nachher noch das zu sagen, was ich im Grundsatz zu Ihrer Arbeit zu sagen habe.
    Hier hatte ein junger Offizier nach seiner eigenen Darstellung einen Soldaten während des Dienstes in Gegenwart anderer Kameraden beleidigt. Aus eigenem Entschluß hat er sich entschuldigt. Dann kam aber eine Untersuchung dieses Falles durch den Divisionskommandeur. Dieser befahl dem Leutnant, er habe sich nochmals in Gegenwart der Zeugen zu entschuldigen. In diesem Fall hat sich dann der Leutnant bei dem Wehrbeauftragten über den Divisionskommandeur beschwert. Der Herr Wehrbeauftragte hat dann gesagt, es könne dem Ansehen eines jungen Offiziers nur dienlich sein, wenn er sich wegen seines falschen Verhaltens auch in Anwesenheit der Soldaten entschuldige, die Zeugen gewesen seien. — Gleichzeitig habe ich ihm geraten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. — Der Wehr-



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    beauftragte hat also im letzten das empfohlen, was ich vorhin gesagt habe: man muß auch einmal einen ungerechtfertigten Tadel einstecken können.
    Worum es mir aber in diesem Fall geht, ist die Tatsache, daß ich das Verhalten des Herrn Divisionskommandeurs vom Standpunkt der Inneren Führung für unerträglich und für unmöglich halte. Wenn ein Offizier oder auch ein sonstiger Vorgesetzter jemanden zu Unrecht beschimpft hat und sich dann bei ihm entschuldigt, ist das völlig in Ordnung. Das würde ich von meinen Untergebenen immer wünschen, und ich würde sie dazu anhalten. Nachdem das aber einmal geschehen ist — es bedeutet selbstverständlich eine gewisse Überwindung, wie es auch für mich eine gewisse Überwindung bedeutet, wenn ich einen Kollegen hier im Hause beleidigt habe und mich dann hinterher sofort bei ihm entschuldige; jeder muß dann einen Schritt über sich hinaus tun —, kann ich nicht verlangen, daß er dies noch einmal wiederholt. Das halte ich für eine falsche Maßnahme der Inneren Führung.
    Insofern scheint mir gerade auf diesem Gebiet noch manches zu tun zu sein. Insbesondere scheint mir ein Unterricht für die höhere Führung — bis hinauf zum Ministerium — darüber notwendig zu sein, was Innere Führung bedeutet. Denn gerade im Verhältnis einer Behörde gegenüber einem Untergebenen können wir manchmal feststellen, daß von Innerer Führung nicht sehr viel zu spüren ist.
    Abschließend möchte ich ebenso wie die Sprecher der anderen Fraktionen dem Herrn Wehrbeauftragten für seine geleistete Tätigkeit danken und hoffen, daß die von Herrn Buchstaller angesprochenen personellen Fragen in Kürze geregelt werden. Hier hat insbesondere der Herr Bundestagspräsident noch gewisse Möglichkeiten, tätig zu werden.
    Dem Antrag des Ausschusses stimmen wir zu. Wir bitten, ihn anzunehmen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten CDU/CSU.)