Rede von
Fritz
Sänger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Lage der Presse ist nicht nur in diesem Hohen Hause, sondern auch in der Öffentlichkeit durch zahlreiche Erörterungen und Veröffentlichungen weitgehend bekannt. Wir haben uns hier in diesem Hause erst kürzlich darüber unterhalten, so daß es nicht notwendig ist, darüber lange und ausführlich zu sprechen, sondern daß es notwendiger ist, schnell zu handeln.
Der jetzt vorliegende Antrag fordert die Bundesregierung auf, gewisse Maßnahmen zu treffen, d. h. die angekündigte Untersuchung der Konzentration und Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen so schnell wie möglich vorzunehmen, bis zum 1. Oktober 1967 einen ersten Bericht vorzulegen und dann bezüglich der wirtschaftlichen Situtation der Presse Maßnahmen vorzuschlagen. Wir sind der Meinung, daß dieser Antrag heute nicht erst an einen Ausschuß überwiesen werden sollte, sondern sofort von uns angenommen, also der Bundesregierung zugewiesen werden kann, damit sie handeln möge.
Nun liegt ein Antrag unserer Kollegen von der FDP vor*). Ich meine, daß wir uns im Grundsatz darüber verständigen können, daß auch die Kollegen von der Freien Demokratischen Partei bereit sind, dem, was hier beantragt worden ist, zuzustimmen. Das enthält auch ihr Zusatzantrag, nur möchten sie den Termin vom 1. Oktober auf den 1. Juli 1967 vorverlegen. Ich mache ganz allgemein, insbesondere aber Sie, meine Damen und Herren von der FDP, darauf aufmerksam, daß man wirkungsvolle Hilfe doch nicht allein dadurch leisten kann, daß sie schnell gegeben wird; die Hilfe muß auch sachlich gerecht und zuverlässig und gezielt gegeben werden. Voraussetzung dafür ist, daß man weiß, wo in erster Linie und in welcher Weise geholfen werden kann. Und dafür ist Voraussetzung, daß wir die Sachverhalte genau kennen. Es liegt zunächst nur eine Arbeit auf diesem Gebiet abgeschlossen vor; es ist die des Institutes für Konzentrationsforschung in Berlin. Noch nicht abgeschlossen ist die Arbeit des Deutschen Presserates, und noch nicht abgeschlossen sind einige weitere Untersuchungen der Zeitungsverleger, aber auch der Journalistenorganisationen.
Ich meine, daß es sachlich notwendig ist, daß wir erst einmal diese sachkundigen Feststellungen kennen, und daß wir dann, wenn wir sie haben, um so sorgfältiger beschließen können. Außerdem sind wir am 1. Juli 1967, wenn ein erster Bericht dann vorliegen sollte, gar nicht beieinander — physisch nicht beieinander.
Wir sind also nicht in der Lage, die Dinge sofort in Arbeit zu nehmen.
Meine Damen und Herren, es kommt noch etwas hinzu. Es besteht ja noch gar keine Kommission. Gestern hat die Bundesregierung ihre Einsetzung abermals, aber in einer anderen Form, als es bisher geplant war, beschlossen. Wir sollten der Bundesregierung die Chance geben, jetzt die Kommis-
*) Siehe Anlage 2
5176 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai ,1967
Sänger
sion, die sie zur sachlichen Bearbeitung dieser ihr vom Bundestag gestellten Aufgabe haben möchte, aus eigener Verantwortung und in der Vollkommenheit, die wir sachlich von ihr erwarten, zu bilden. Ich glaube deshalb, daß man den 1. Juli 1967 nicht als einen Termin vorziehen sollte, sondern daß wir um der sachlichen Arbeit willen an dem 1. Oktober festhalten und dann aber sofort in die Arbeit eintreten sollten.
Zweitens wird von den Kollegen der FDP vorgeschlagen, daß zur Vielfalt der Information, zur Meinungsfreiheit, aber auch zum Schutze der Berufsfreiheit der Journalisten in diesen Vorschlägen die Garantie gegeben werden sollte. Das ist nichts Neues mit Ausnahme des Hinweises auf die Berufsfreiheit der Journalisten, die aber, wenn von Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit die Rede ist, die selbstverständliche Voraussetzung sein muß, über die gar nicht erst gesprochen zu werden braucht. Folglich scheint mir, daß auch dieser Absatz nicht erforderlich ist.
Drittens soll die Ausgewogenheit der Interessen und Standpunkte vorhanden sein, wenn die Kommission zusammengesetzt wird. Meine Damen und Herren, gestern hat die Bundesregierung beschlossen, nicht einen Beirat für das Innenministerium zu bilden — was Sache des Innenministers wäre, wenn er sich beraten lassen will —, sondern eine Ad-hocKommission. Solch eine Kommission setzt man ja nur dann ein, wenn man schnell etwas erarbeiten lassen will. Das ist also schon beschlossen worden. Die bisher vorgeschlagene Zusammensetzung ist im Kabinett nicht akzeptiert worden. Also wird eine neue Zusammensetzung erfolgen. Es sind einige Herren bestimmt worden, die diese Zusammensetzung vorbereiten sollen. Wozu bestimmt man sie denn anders als zu dem Zweck, daß eine ausgewogene Zusammensetzung beschlossen werden soll!
Mithin ist auch dieser Punkt nach meinem Dafürhalten nicht mehr erforderlich. Ich meine, es genügt, nein, es ist sogar nützlich und notwendig, daß wir im Interesse einer sachlichen Bearbeitung dieser Aufgabe den Antrag so annehmen, wie es die beiden Koalitionsparteien vorgeschlagen haben. Ich bitte, daß das heute hier geschieht und keine Überweisung an den Ausschuß vorgenommen wird.