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    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Inhalt: Abg. Geisenhofer tritt in den Bundestag ein 5149 A Erweiterung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 5149 B Fragestunde (Drucksachen V/1706, zu V/1706) Fragen des Abg. Krammig: . Schwedisches System des freiwilligen Investitionsfonds Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5149 C Krammig (CDU/CSU) 5149 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5150 A Fragen des Abg. Marquardt: Stand der Ermittlungen über Manipulationen bei der Ausfuhr von Getreideerzeugnissen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 B Marquardt (SPD) 5150 C Fellermaier (SPD) 5150 D Frage des Abg. Marquardt: Verstärkter Amtshilfeverkehr und zentrale Überwachungsstelle der EWG Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 D Marquardt (SPD) 5151 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5151 B Frage des Abg. Ertl: Gemeindefinanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5151 C Ertl (FDP) 5151 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5152 A Frage des Abg. Genscher: Etwaiger Einfluß des Devisenausgleichsabkommens auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5152 C Genscher (FDP) 5153 A Fragen des Abg. Eisenmann: Lage der deutschen Krabbenfischer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5153 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5153 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Auftragsvergabe aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5154 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 5154 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Fragen des Abg. Röhner: Fragebogen für die Erfassung des land-und forstwirtschaftlichen Vermögens Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5154 D Frage des Abg. Fritsch. (Deggendorf) : Deutsch-österreichisches Gemeinschaftszollamt an der geplanten Innbrücke bei Schärding Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5155 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 5155 C Fragen des Abg. Jung: Enteignungsmaßnahmen gegen Grundstücke deutscher Bauern im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5156 A, 5156 C Jung (FDP) . . . . . 5156 B, 5156 D Frage des Abg. Jung: Frage der Rückgabe 'des deutschen Privatgrundbesitzes im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5156 D Jung (FDP) 5157 A Frage des Abg. Gewandt: Aufhebung des Visazwangs für Rumänien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 A Frage des Abg. Ertl: Außenpolitik des Kabinetts Kiesinger Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 B Ertl (FDP) 5157 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5157 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Programm für Studienaufenthalte französischer Pädagogen und Lehrer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 D Kahn-Ackermann (SPD) 5158 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5158 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5158 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5159 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Presse- und Kulturreferentenposten in auswärtigen Missionen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5159 A Kahn-Ackermann (SPD) 5159 C Sänger (SPD) 5159 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Ausgewogene Verminderung der Truppenstärken in Ost- und Westdeutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5160 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5160 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5160 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : „Chinesische Nachrichtengebung" Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5161 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5161 B Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Dr. Barzel (CDU/CSU) 5161 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5161 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 5161 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 31. 3. 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1701) . . . . 5161 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Weinen (Weingesetz) (Drucksache V/1636) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 5161 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5165 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5165 A Dr. Bardens (SPD) 5166 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5168 B Entwurf eines Architektengesetzes (Drucksachen V/64, V/306) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1651, zu V/1651) — Zweite und dritte Beratung — 5170 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall (Drucksache V/1031); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1654), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1628) — Zweite und dritte Beratung — Biechele (CDU/CSU) . . . . .. 5170 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet (Drucksache V/1032); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1629) — Zweite und dritte Beratung — 5172 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/473); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1690) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5172 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/823); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1698) — Zweite und dritte Beratung — Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 5172 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5173 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5174 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649) — Erste Beratung — . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Stücklen, Bauer [Wasserburg], Ertl, Dr. Kempfler u. Gen.) (Drucksache V/1656) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. April 1966 mit der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Rege- lung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Drucksache V/1665) — Erste Beratung — 5174 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet wer- den, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (Drucksache V/1679) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Luftfahrtstatistik (Drucksache V/1702) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen (Drucksache V/1703) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (Drucksache V/1704) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Osterreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet (Drucksache V/1705) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache V/1721) — Erste Beratung — 5175 B Antrag betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1642) Sänger (SPD) . . . . . . . . . 5175 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5176B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5177 B Lücke, Bundesminister . . . . . 5178 A Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über die Jahresberichte 1964 und 1965 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/ 3524, V/820, V/1641) Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 5179 C Buchstaller (SPD) . 5180 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5181 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/ 1417, V/1676) 5183 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Ersten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/796, V/1687) 5183 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdrucke 138, 139, 140; Drucksache V/1689) . . . 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/1603) 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages nach § 47 der Reichshaushaltsordnung (RHO) zur Begebung einer Optionsanleihe der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (Lufthansa) von 150 000 000 DM mit bedingter Erhöhung des Grundkapitals um 25 000 000 DM unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Drucksache V/1711) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1456, V/1707) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen V/1611, V/1714) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/670, V/1715) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorlage des Bundesministers der Finanzen betr. Mineralölsteuermehreinnahmen für das Rechnungsjahr 1966 (Drucksachen V/990, V/1716) . . . 5184 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. die Sonderabteilung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie den Entwurf einer Entschließung des Rats betr. die Zeitpunkte der Einsetzung der am 15. September 1964 beschlossenen gemeinschaftlichen Ausgleichszahlungen in die Haushaltspläne der EWG (Drucksachen V/1604, V/1717) 5184 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/ EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609); Bericht des Haushaltsausschusses. gem. § 96 GO (Drucksache V/1719), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1718) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5184 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Entschließungsanträge (SPD, CDU/CSU, FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 (Drucksache V/1242, Umdruck 43, Umdruck 44 Punkt 1, 2 und; 4, Umdruck 62, Umdruck 78 Teil b); dazu Berichte des Haushaltsausschusses gem. §96 GO. über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 43 — (Drucksache V/1695 [neu]) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 44 — (Drucksache V/1243) über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 62 — (Drucksache V/1244) Raffert (SPD) 5185 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Beihilfe für Ölsaaten eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Richtpreise und Interventionsgrundpreise für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Kriterien für die Bestimmung des Weltmarktpreises für Ölsaaten und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 V des Grenzübergangsortes (Drucksachen V/1624, V/1;728) 5186 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 52/64/ EWG betr. die Definition der Grunderzeugnisse im Schweinefleischsektor (Drucksachen V/1684, V/1731) . . 5186 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise sowie der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für bestimmte Arten von Getreide, Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, sowie die Regeln für die Festsetzung der Schwellenpreise dieser Arten (Drucksachen V/1683, V/1732) 5186 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1735), Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1734) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 5187 A Nächste Sitzung 5187 C Anlagen 5189 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5149 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 106. Sitzung, Seite 4994 C, in Zeile 4 von unten ist das nicht zu streichen. 106. Sitzung, Seite 4995 C, Zeile 7 statt zugunsten: zu Lasten. 108. Sitzung, Seite 5145 D, Zeile 18 statt sich nicht, dieses Gesetze könnte eine: sich nicht. Dieses Gesetz kann eine Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Apel * 12. 5. Arendt (Wattenscheid) * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Bading a 12. 5. Prinz von Bayern 1. 6. Bazille. 12. 5. Dr. Becher (Pullach) 12. 5. Behrendt * 12. 5. Benda 12. 5. Bergmann * 12. 5. Berkhan 12. 5. Dr. Birrenbach 12. 5. Blumenfeld 12. 5. Frau Brauksiepe 12. 5. Corterier 10. 6. Dr. Dehler 27. 5. Deringer * 12. 5. Dichgans * 12. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 12. 5. Dr. Dittrich * 12. 5. Dröscher * 12. 5. Dr. Eckhardt 12. 5. Eisenmann 31. 5. Frau Dr. Elsner * 12. 5. Faller * 12. 5. Frau Freyh 12. 5. Dr. Furler * 12. 5. Gerlach* 12. 5. Gibbert 12. 5. Graaff 12. 5. Dr. Gradl 12. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Hahn (Bielefeld) 12. 5. Hamacher 29. 5. Hellenbrock 31. 5. Hirsch 12. 5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12. 5. Dr. Ils 12. 5. Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Klinker * 12. 5. Dr. Kopf 12. 5. Kriedemann * 12. 5. Frau Dr. Krips 12. 5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Logemann 11. 5. Lücker (München) * 12. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 12. 5. Mattick 12.5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 5. Mauk * 12. 5. Frau Dr. Maxsein 12. 5. Memmel * 12. 5. Dr. Mende 22. 5. Mengelkamp 15. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Merten * 12. 5. Metzger * 12. 5. Michels 12. 5. Moersch 12. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Dr. Mülhan 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Dr. Pohle 12. 5. Prochazka 12. 5. Richarts * 12. 5. Riedel (Frankfurt) * 12. 5. Rösing 12. 5. Dr. Rutschke 12. 5. Scheel 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12. 5. Schmitt-Vockenhausen 12. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Schwabe 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seibert 12.5. Seifriz * 12. 5. Seuffert * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. Springorum * . 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stephan 22. 5. Struve 31.5. Vogt 3. 6. Wellmann 12. 5. Frau Wessel 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 228 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Antrags. der Fraktionen der CDU/CSU, .SPD betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen -Drucksache V/1642 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD wird wie folgt geändert: 5190 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: 1. Der Deutsche Bundestag erwartet, daß über die von der Bundesregierung angekündigte Untersuchung der Konzentration und Informationsfreiheit im deutschen Pressewesen bis zum 1. Juli 1967 ein erster Bericht vorgelegt wird." 2. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag mit der Vorlage dieses Berichts Vorschläge über erste Maßnahmen zu machen, die angesichts der technisch wirtschaftlichen Entwicklung geeignet sind, die Vielfalt der Presse zu sichern und die im Grundgesetz verbürgte Information und Meinungsfreiheit einschließlich der Berufsfreiheit der Journalisten zu garantieren. 3. Folgende neue Nummer 4 wird angefügt: 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Heranziehung 'von Beratern in Pressefragen für Ausgewogenheit der Interessen und Standpunkte zu sorgen." Bonn, den 11. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten für die Fraktion der CDU/ CSU zu Punkt 9 der Tagesordnung. 1. Zu § 49. Während die 3. Novelle zum Wehrpflichtgesetz vor allem dazu diente, die Verwaltungsarbeit der Wehrersatzbehörden in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall zu erleichtern und den raschen Zugriff auf Wehrpflichtige durch Einführung von Melde- und Genehmigungspflichten zu ermöglichen, ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes insbesondere beabsichtigt, durch Neufassung des § 49 die Möglichkeit zu schaffen, die nach dieser Vorschrift schon jetzt mob-beorderten und in Zukunft noch zu beordernden Spezialisten auf ihre vorgesehene Verwendung bereits im Frieden vorzubereiten. Hervorragende Bedeutung hat diese Vorschrift für die ärztliche Versorgung der Streitkräfte im Verteidigungsfall erlangt. Auf anderen Spezialgebieten ist bisher von der Möglichkeit der Beorderung ohne Jahrgangsaufruf nur in einem nicht nennenswerten Umfang Gebrauch gemacht worden. Gestattet werden soll nicht eine Einberufung zu Wehrübungen schlechthin — wie dies bei Reservisten der Bundeswehr der Fall ist —, die Einberufung zu einer Übung soll vielmehr ausschließlich der Vorbereitung auf die im konkreten Einzelfall vorgesehene Verwendung in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr dienen. Die Einweisung erst im Vorspannungsfall oder in Spannungszeiten müßte nach dem auch hier geltenden Erfahrungsgrundsatz, daß nur friedensmäßig getroffene Vorbereitungen wirklich sinnvoll sind, zu spät kommen. Sie liegt nicht nur im Interesse der Bundeswehr und damit im Interesse der verwundeten oder kranken Soldaten, sondern nicht zuletzt auch im Interesse der betroffenen Ärzte, deren Arbeit wesentlich erleichtert ist, wenn sie sich mit dem zur Verfügung stehenden Material und Instrumentarium und ihren speziellen Aufgaben friedensmäßig vertraut gemacht haben. Die Anzahl der Betroffenen wird sich noch für einige Zeit erhöhen, dann aber ständig absinken, weil der Bedarf nach und nach durch den Zugang an Wehrpflichtigen aufgerufener Geburtsjahrgänge gedeckt werden kann. Schon jetzt haben Wehrpflichtige der ersten aufgerufenen Geburtsjahrgänge ihre Approbation erhalten, so daß sie nach Ableistung des Grundwehrdienstes oder von Wehrübungen als echte Reservisten der Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes zur Verfügung stehen. Wenn auch zunächst nicht alle Stellen mit diesen jungen Ärzten besetzt werden können, wird es doch möglich sein, die nach § 49 Beorderten Zug um Zug aus der Beorderung herauszulösen. Es handelt sich demnach zwar um eine Übergangsregelung, die aber für einige Zeit noch von ganz besonderer Bedeutung ist. Die Wehrersatzbehörden haben von der Möglichkeit der Beorderung — wie sich aus den Zahlen ergibt — nur in einem Umfang Gebrauch gemacht, der die ärztliche Versorgung der Zivilbevölkerung nicht gefährdet. Die Forderung des Innen- und Verteidigungsausschusses, in einer Verwaltungsvereinbarung den Bedarf an Ärzten zwischen der zivilen und militärischen Seite abzugrenzen, ist bereits insoweit verwirklicht, als ein Entwurf einer solchen Vereinbarung mit konkreten Zahlenangaben vorliegt. Die Vereinbarung ermöglicht eine flexible Anpassung an die jeweils vorliegenden Verhältnisse auch in einem Verteidigungsfall. Es ist zu erwarten, daß sie schon bald abgeschlossen werden kann. 2. Zu § 44. Die Zuführung Wehrpflichtiger zur Truppe, die dem Einberufungsbescheid nicht Folge leisteten, hat in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten geführt. Zwar sind diese Wehrpflichtigen mit dem Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt Soldat, so daß sie der Zugriffsmöglichkeit durch Feldjäger unterliegen. Feldjäger haben jedoch nicht polizeiliche Befugnisse; sie können auch weder Wohnungen betreten noch durchsuchen. Ohne Inanspruchnahme der Polizei, die in Ermangelung ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften nur in wenigen Ländern Amtshilfe leisten konnte, war aber das Tätigwerden der Feldjäger häufig wirkungslos. Abgesehen von diesem Mangel, der sich letztlich zum Nachteil der Truppe auswirken mußte, war die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit geeignet, dem öffentlichen Ansehen der Bundeswehr zu schaden. Eine strengere Durchsetzung der Wehrpflicht durch Inanspruchnahme polizeilicher Amtshilfe ist deshalb dringend geboten, auch wenn es sich bisher selbstverständlich nur um Einzelfälle Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5191 gehandelt hat. Die Verschärfung der Zugriffsmöglichkeit kann sich durchaus auch präventiv auswirken. 3. Zu § 30. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 ist ein Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, zu entlassen, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde. Die Entlassung auf Grund schuldhafter Verletzung der Dienstpflichtigen hat bisher nicht zum Verlust des Dienstgrades geführt, so daß zur Aberkennung des Dienstgrades ein disziplinargerichliches Verfahren notwendig war. Dieser Dienstgradverlust soll nun kraft Gesetzes eintreten, womit zugleich eine Anpassung an die für Zeitsoldaten geltende Regelung des Soldatengesetzes vorgenommen wird. Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stecker (CDU/CSU) zu Zusatzpunkt 5 der Tagesordnung Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Zuckersteuergesetzes darf Zucker nach näherer Bestimmung des Bundesministers der Finanzen unversteuert „zur Fütterung von Tieren (einschließlich der Bienen in Höhe von 10 kg jährlich je Volk) verwendet werden. Dieser Zucker wurde nach den Bestimmungen der Zuckersteuerbefreiungsordnung den Imkern unvergällt, also in einer auch für den menschlichen Genuß geeigneten Form zur Verfügung gestellt. Infolgedessen mußte Vorsorge gegen Mißbräuche getroffen werden. Dies geschah einmal durch die gesetzlich festgelegte Mengenbegrenzung auf 10 kg je Bienenvolk. Zum andern wurde die ordnungsgemäße Verwendung des Zuckers durch ein Überwachungsverfahren gesichert, in dessen Rahmen die Imker in jedem Jahre die Zahl ihrer Bienenvölker anzumelden und einen Antrag auf Bezug einer entsprechenden Menge unversteuerten Zuckers bei dem zuständigen Imkerverein oder einem Zuckergroßhändler einzureichen hatten. Die Anmeldungen mußten durch den Imkerverein oder die Gemeindebehörde bestätigt werden und wurden sodann mit einer Bestelliste dem zuständigen Hauptzollamt zur Erteilung eines Bezugscheins zum Bezug von unversteuertem Zucker aus einem Herstellungsbetrieb vorgelegt. Die Lieferung und die Verwendung des Zuckers wurden durch den Steueraufsichtsdienst stichprobenweise geprüft. Nach der Senkung der Zuckersteuer von 0,10 DM auf 0,06 DM je kg steht der Steuervorteil von 0,60 DM -für 10 kg Zucker je Volk in keinem rechten Verhältnis mehr zu dem damit verbundenen Arbeitsaufwand. Außerdem hat sich gezeigt, daß bei schlechter Witterung die steuerfreie Menge von 10 kg nicht ausreicht, insbesondere wenn die Imker dazu übergehen, Großvölker zu bilden. Diese Unzuträglichkeiten können vermieden werden, wenn der Bienenzucker ebenso wie der andere zu Futterzwecken verwendete Zucker durch geeignete Vergällungsmittel zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemacht wird. Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß sich für die Vergällung des Bienenzuckers insbesondere fein gepulvertes Eisenoxyd und Octosan (Octaacetylsaccharose) eignen. Durch Fütterungsversuche, die im vergangenen Winter von maßgebenden Forschungsinstituten vorgenommen worden sind, wurde festgestellt, daß diese Mittel für die Bienen unschädlich sind. Auch in lebensmittelrechtlicher Hinsicht sind gegen die Verwendung deser Vergällungsmittel nach dem Urteil des Bundesgesundheitsamts und des Bundesgesundheitsministeriums keine Bedenken zu erheben. In anderen Mitgliedstaaten der EWG wird Octosan bereits zur Vergällung von Bienenzucker verwendet. Im Rahmen der Europäischen Zuckermarktordnung sind sowohl Octosan als aus Eisenoxyd als Vergällungsmittel für Bienenzucker in Aussicht genommen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß die Vergällung des Bienenzuckers mit diesen Mitteln sowohl die bisherigen umständlichen Überwachungsmaßnahmen ersparen als auch die Mengenbeschränkung auf 10 kg Zucker je Bienenvolk überflüssig machen würde. Er schlägt deshalb in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor, dem Antrag zuzustimmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Biechele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU darf ich zur dritten Lesung des soeben aufgerufenen Vertrages und gleichzeitig zu dem Vertrag, mit dem wir uns anschließend beschäftigen werden — beide Vertragswerke hängen miteinander zusammen — diese Erklärung abgeben:
    Bei diesen beiden Vertragswerken handelt es sich sicher nicht um große Gegenstände unserer Gesetzgebung; doch scheint es mir gut zu sein, daß die beiden Gesetzentwürfe nicht einfach das Parlament passieren, ohne daß ein Wort von dieser Stelle aus dazu gesagt wird.
    Die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz verläuft zwischen Konstanz und Neuhausen am Rheinfall äußerst kompliziert. Sie hält sich meistens nicht an die natürliche Geländebeschaffenheit, also an Wasserläufe und Höhenkämme. Sie weist ausgeprägte Ausgabelungen und tiefe Einbuchtungen auf. In diesem Grenzbereich befinden sich noch zwei Exklaven. Diese unübersichtlichen Grenzverhältnisse sind die Folge der farbigen und wechselvollen Geschichte des Hauses Habsburg, der mehr oder minder kleinen deutschen Territorialherren der vergangenen Jahrhunderte in diesem Bereich und des Stadtstaates und späteren Kantons Schaffhausen.



    Biechele
    Diese schwierigen, gelegentlich abenteuerlich anmutenden Grenzverhältnisse mußten zwangsläufig zu Unzuträglichkeiten und Reibungen vor allem in Krisen- und Kriegszeiten führen. Seit über hundert Jahren ist man auf beiden Seiten der Grenze bemüht, zu vernünftigen Regelungen zu kommen.
    Auch in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg wurden diese Bemühungen wiederaufgenommen. Seit über zehn Jahren haben deutsche und schweizerische Delegationen intensiv um gute Lösungen verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen sind die beiden uns vorliegenden Vertragswerke, die durch unsere Zustimmung zu einer Normalisierung der Verhältnisse in diesem Grenzbereich führen sollen.
    Der erste Vertrag, der sogenannte Grenzbereinigungsvertrag, vereinfacht im Abschnitt Konstanz—Neuhausen am Rheinfall den Verlauf der Grenze dadurch, daß an acht Stellen flächengleiche Gebietsteile (rund 53 ha auf jeder Seite) ausgetauscht werden.
    Kernstück der Grenzbereinigungsmaßnahmen ist die rund 43 ha umfassende deutsche Exklave Verenahof. Sie bildet eine abgesonderte Gemarkung der Gemeinde Wiechs am Randen. Die 4 km lange Zufahrt zur Exklave führt zu. etwa zwei Dritteln über Schweizer Gebiet. Die etwa 20 Einwohner der Exklave sind Schweizer Bürger; die Exklave ist vollständig in Schweizer Besitz. Da eine verbindliche staatsvertragliche Regelung über die Stellung der Exklave nicht besteht, hat es begreiflicherweise immer wieder große Schwierigkeiten gegeben.
    Die Abtretung dieser Exklave ist ein alter Wunsch der Schweiz. Alle Versuche hierfür in den vergangenen Jahrzehnten scheiterten daran, daß kein geeignetes Tauschgelände zur Verfügung stand. Nach der jetzt vereinbarten Lösung erhält die Gemeinde Wiechs flächengleiche Waldgrundstücke nicht nur hoheitsrechtlich, sondern zu privatrechtlichem Eigentum. Dabei soll nicht verkannt werden, daß das Tauschgelände vorerst keinen wirtschaftlichen Gewinn abwerfen wird, da die Wälder teilweise schlecht erschlossen sind. Mit Nachdruck unterstütze ich den Wunsch des Berichterstatters, des Herrn Kollegen Professor Dr. Wahl, in seinem konzentrierten Bericht, „daß der Gemeinde Wiechs am Randen eine angemessene finanzielle Unterstützung bei der Erschließung des im Tauschwege erlangten Waldgeländes zuteil wird."
    Der zweite Vertrag, der sogenannte Büsinger Staatsvertrag, sieht die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet vor.
    Die deutsche Gemeinde Büsingen, eine etwa 7,6 qkm große Exklave, bei Schaffhausen gelegen, ist auf allen Seiten von schweizerischem Gebiet umgeben. Von den etwa 900 Einwohnern sind 85 0/o deutsche Staatsangehörige. Auch die Entstehung dieser Exklave ist das Ereignis historischer Zufälligkeiten, die bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen. Heute gehört Büsingen zum Landkreis Konstanz und zum Land Baden-Württemberg. Es liegt weder in deutschem noch in schweizerischem Interesse, an diesem politischen Status von Büsingen etwas zu ändern.
    Ganz anders liegen die Dinge im wirtschaftlichen Bereich. Zwischen Büsingen und dem umliegenden schweizerischen Gebiet besteht eine enge wirtschaftliche Verflechtung. 60% der arbeitenden Bevölkerung sind in den umliegenden Schweizer Betrieben beschäftigt; die in Büsingen erzeugten landwirtschaftlichen Produkte werden nahezu vollständig in Schaffhausen verkauft. Die Probleme der Zollhoheit sind deswegen von besonderer Bedeutung.
    Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gab es dafür die unterschiedlichsten Regelungen. Während der französischen Besatzungszeit nach 1945 hob die Schweiz mit Wirkung vom 1. Januar 1947 durch einseitigen Akt die Zollkontrolle zwischen der Gemeinde Büsingen und der Schweiz auf. Dies brachte der Exklave große wirtschaftliche Vorteile und hat zu einem schnellen wirtschaftlichen Aufschwung nach der Not des Krieges und der ersten Nachkriegsjahre beigetragen.
    Doch dabei konnte es nicht bleiben. Es mußte eine staatsvertragliche Lösung angestrebt werden. In den Verhandlungen ergab sich bald die Überzeugung auf beiden Seiten, daß die Institutionalisierung des Defacto-Zustandes die beste Lösungsmöglichkeit sei. Das bedeutete, daß neben der schweizerischen Zollgesetzgebung auch andere Schweizer Rechtsnormen Anwendung finden müssen. Diese Regelungen entsprechen dem Wunsch der Büsinger Bevölkerung. Die tim Art. 41 des Vertrages vorgesehene gemischte deutsch- schweizerische Kommission, die auch mögliche Schwierigkeiten in der Auslegung und Anwendung des Vertrages ausräumen soll, möge der gute Geist dieses wichtigen Vertrages werden.
    Mit einer Delegation des Innenausschusses, der auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses angehörte, haben wir das von den beiden Verträgen betroffene Grenzgebiet besucht und uns davon überzeugen können, daß gute Lösungen gefunden wurden. Es ist sicher so, daß der Grenzbereinigungsvertrag besondere Schweizer Wünsche erfüllt, während der Vertrag über Büsingen vor allem der deutschen Seite Vorteile bringt. Beide Verträge zusammen stellen einen vernünftigen Ausgleich der beiderseitigen Interessen dar.
    Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU wird beiden Verträgen zu-stimmen. Sie verbindet diese Zustimmung mit dem Dank an den Leiter der deutschen Delegation, Herrn Ministerialdirektor von Haeften, und seine Mitarbeiter und mit dem besonderen Dank an den Riegierungspräsidenten von Südbaden, Herrn Anton Dichtel, und an den Landrat des Landkreises Konstanz, Herrn -Dr. Ludwig Seiterich, die durch ihre Sach- und Ortskunde wesentlich dazu beigetragen haben, schwierige Verhandlungssituationen zu meistern und die Verträge unter Dach und Fach zu bringen.
    Als der für den Bereich, den die Verträge betreffen, zuständige Bundestagsabgeordnete darf ich ein persönliches Wort des Dankes an alle hinzufügen, die zum Gelingen der Verträge beigetragen haben.



    Biechele
    In diesen Dank ist vor allem die Bevölkerung von Büsingen aufgenommen, die über die rechtliche Sicherung ihrer wirtschaftlichen Lage und Zukunft beglückt aufatmet.
    Meine Fraktion verbindet die Zustimmung zu den Verträgen auch mit dem Wunsch, daß sie sich zum Besten der von ihnen betroffenen Gebiete und Menschen auswirken und daß sie dazu dienen, unsere freundnachbarlichen Beziehungen zur Schweiz zu befestigen und zu vertiefen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet
— Drucksache V/1032 —
Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

— Drucksache V/1629 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wahl (Erste Beratung 74. Sitzung)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Wahl, für seinen Schriftlichen Bericht. Eine Ergänzung ist nicht veranlaßt.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Die Bestimmungen sind so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse (Herford), Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
— Drucksache V/473 —
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß)

— Drucksache V/1690 —
Berichterstatter: Abgeordnete Frau Dr. Kuchtner

(Erste Beratung 38. Sitzung)

Ich danke der Berichterstatterin, der Frau Abgeordneten Dr. Kuchtner, für ihren Schriftlichen Bericht. Ist eine mündliche Ergänzung notwendig? — Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen.
Ich komme zur zweiten Beratung und rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — So beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 9 der Tagesordnug:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
— Drucksache V/823 —
Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß)

— Drucksache V/1698 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch (Erste Beratung 55. Sitzung)

ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Klepsch, für seinen Schriftlichen Bericht und komme zur zweiten Beratung. Ist jetzt schon eine Aussprache notwendig? Ich denke, erst in der dritten Beratung. -- Gut. Dann rufe ich in zweiter Beratung Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — So beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Neumann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Neumann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schriftliche Bericht des Verteidigungsausschusses liegt Ihnen vor. Der Bericht-



    Neumann (Stelle)

    erstatter, Herr Kollege Dr. Klepsch, befindet sich zur Zeit in den Vereinigten Staaten. Gestatten Sie mir als Mitberichterstatter, einige Korrekturen an dem Bericht vorzunehmen, da in dessen Teil A bei der Abfassung drei Fehler unterlaufen sind.
    Erstens muß es auf der ersten Seite der Drucksache V/1698 in dem vorletzten Absatz in den beiden letzten Zeilen heißen: „Erörterungen der Einführung einer Dienstpflicht für den Bundesgrenzschutz zu prüfen".
    Zweitens muß .es auf Seite 2 derselben Drucksache links oben statt „Nr. 2 (§ 23 Abs. 5)" heißen: „Nr. 2 (§ 23 Abs. 1)".
    Drittens muß es auf der gleichen Seite 2 ebenfalls links oben statt „Nr. 3 (§ 23 Abs. 5)" heißen: „Nr. 3 (§ 30 Abs. 1) ".
    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich gleich anschließend für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion folgendes erkläre.
    Der Berichterstatter, Herr Kollege Dr. Klepsch, hat in seinem Bericht neben kleinen Änderungen drei größere Bereiche 'herausgestellt, für die mit der Änderung die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden sollen, daß erstens die Polizei um Amtshilfe ersucht werden kann, wenn Wehrpflichtige oder Dienstpflichtige ihrer Einberufung nicht nachkommen, und daß die Polizei berechtigt ist, dabei Wohnungen zu betreten; daß zweitens Spezialkräfte, die für die Einsatzfähigkeit und die Operationsfähigkeit der Streitkräfte wichtig sind, auf ihre vorgesehene Verwendung bereits in Friedenszeiten vorbereitet werden können, und daß drittens alle Wehrpflichtigen mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs finanziell besser gestellt werden. Der dritte Bereich fand unsere Zustimmung; ich brauche dazu hier also nichts mehr zu sagen.
    Für uns Sozialdemokraten war die Zustimmung zum ersten Bereich nicht leicht. Sie wissen, daß meine Kollegen im Innenausschuß der Vorlage nicht zugestimmt haben. Die Bedenken, die im Bundesrat einzelne Länder zum Gesetzentwurf hatten, waren nicht ohne Berechtigung. Sie wissen, daß z. B. das Land 'Hamburg im Bundesrat am 13. Mai 1966, also vor rund einem Jahr, die Auffassung vertrat, daß Wehrpflichtige mit dem im Einberufungsbescheid angegebenen Tage des Dienstantritts Soldaten seien und den Pflichten nach dem Soldatengesetz und der Wehrdisziplinarordnung unterliegen. 'Es sei daher Sache der 'Bundeswehr, Wehrpflichtige, 'die ihrer Einberufung unentschuldigt nicht Folge leisteten, der im Einberufungsbescheid bezeichneten Stelle zuzuführen. Hamburg war also der Auffassung, daß an diesem Stichtag eine klare Trennung zwischen dem Bürger in Zivil und dem Bürger, der zwar die Uniform noch nicht anhat, aber schon Soldat ist, einzuhalten sei.
    Was die sozialdemokratischen Mitglieder im Verteidigungsausschuß und jetzt die SPD-Bundestagsfraktion als Ganzes bewogen hat, sich für die Annahme des § 44 des Wehrpflichtgesetzes und des § 23 a des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst zu entscheiden, ist die Überlegung, daß im Falle der Ablehnung dieser Regelung die Feldjäger unter Umständen zu stark in den zivilen Bereich hineinwirken würden. Hier wollten wir eine klare Trennung. Die, Einschränkung der Unverletzbarkeit der Wohnung hat durch die Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages gegenüber den Vorstellungen des Bundesrates eine Fassung gefunden, die uns die Zustimmung erleichtert.
    Noch einige Sätze zum zweiten Bereich, zum § 49. Wenn Sie sich die Fassung des § 49 ansehen, dann werden Sie feststellen, daß man ganz allgemein von Spezialkräften spricht. Nirgendwo ist nur von einer Gruppe von Spezialkräften die Rede. Trotzdem ging die Diskussion vom ersten Augenblick an nur um eine Gruppe, die Gruppe der Ärzte nämlich, die man von § 49 betroffen sah. Sie wissen, daß einzelne Länder im Bundesrat große Bedenken gegen den § 49 angemeldet hatten, weil sie durch ihn die Belange der Zivilbevölkerung gefährdet sahen. Diese Bedenken, die noch durch den akuten Ärztemangel in der Bundeswehr verstärkt wurden, haben wir Sozialdemokraten im Innen-, Gesundheits- und Verteidigungsausschuß geteilt. Inzwischen wurden diese Bedenken durch die Absicht des Verteidigungsausschusses, auf einen entsprechenden Beschluß des Bundestages hinzuwirken, durch den die Bundesregierung ersucht wird, den Personalbedarf an Ärzten für die zivile Verteidigung durch Vereinbarungen zwischen den beteiligten Ministerien der Verteidigung, des Innern und für Gesundheitswesen sicherzustellen, zerstreut.
    Sie finden einen entsprechenden Antrag im Teil B des Berichtes. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem Gesetz in der vorliegenden Fassung ihre Zustimmung geben.

    (Beifall bei der SPD.)