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ID0510916500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Inhalt: Abg. Geisenhofer tritt in den Bundestag ein 5149 A Erweiterung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 5149 B Fragestunde (Drucksachen V/1706, zu V/1706) Fragen des Abg. Krammig: . Schwedisches System des freiwilligen Investitionsfonds Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5149 C Krammig (CDU/CSU) 5149 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5150 A Fragen des Abg. Marquardt: Stand der Ermittlungen über Manipulationen bei der Ausfuhr von Getreideerzeugnissen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 B Marquardt (SPD) 5150 C Fellermaier (SPD) 5150 D Frage des Abg. Marquardt: Verstärkter Amtshilfeverkehr und zentrale Überwachungsstelle der EWG Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 D Marquardt (SPD) 5151 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5151 B Frage des Abg. Ertl: Gemeindefinanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5151 C Ertl (FDP) 5151 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5152 A Frage des Abg. Genscher: Etwaiger Einfluß des Devisenausgleichsabkommens auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5152 C Genscher (FDP) 5153 A Fragen des Abg. Eisenmann: Lage der deutschen Krabbenfischer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5153 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5153 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Auftragsvergabe aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5154 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 5154 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Fragen des Abg. Röhner: Fragebogen für die Erfassung des land-und forstwirtschaftlichen Vermögens Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5154 D Frage des Abg. Fritsch. (Deggendorf) : Deutsch-österreichisches Gemeinschaftszollamt an der geplanten Innbrücke bei Schärding Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5155 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 5155 C Fragen des Abg. Jung: Enteignungsmaßnahmen gegen Grundstücke deutscher Bauern im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5156 A, 5156 C Jung (FDP) . . . . . 5156 B, 5156 D Frage des Abg. Jung: Frage der Rückgabe 'des deutschen Privatgrundbesitzes im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5156 D Jung (FDP) 5157 A Frage des Abg. Gewandt: Aufhebung des Visazwangs für Rumänien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 A Frage des Abg. Ertl: Außenpolitik des Kabinetts Kiesinger Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 B Ertl (FDP) 5157 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5157 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Programm für Studienaufenthalte französischer Pädagogen und Lehrer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 D Kahn-Ackermann (SPD) 5158 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5158 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5158 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5159 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Presse- und Kulturreferentenposten in auswärtigen Missionen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5159 A Kahn-Ackermann (SPD) 5159 C Sänger (SPD) 5159 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Ausgewogene Verminderung der Truppenstärken in Ost- und Westdeutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5160 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5160 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5160 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : „Chinesische Nachrichtengebung" Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5161 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5161 B Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Dr. Barzel (CDU/CSU) 5161 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5161 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 5161 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 31. 3. 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1701) . . . . 5161 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Weinen (Weingesetz) (Drucksache V/1636) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 5161 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5165 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5165 A Dr. Bardens (SPD) 5166 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5168 B Entwurf eines Architektengesetzes (Drucksachen V/64, V/306) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1651, zu V/1651) — Zweite und dritte Beratung — 5170 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall (Drucksache V/1031); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1654), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1628) — Zweite und dritte Beratung — Biechele (CDU/CSU) . . . . .. 5170 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet (Drucksache V/1032); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1629) — Zweite und dritte Beratung — 5172 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/473); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1690) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5172 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/823); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1698) — Zweite und dritte Beratung — Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 5172 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5173 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5174 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649) — Erste Beratung — . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Stücklen, Bauer [Wasserburg], Ertl, Dr. Kempfler u. Gen.) (Drucksache V/1656) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. April 1966 mit der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Rege- lung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Drucksache V/1665) — Erste Beratung — 5174 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet wer- den, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (Drucksache V/1679) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Luftfahrtstatistik (Drucksache V/1702) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen (Drucksache V/1703) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (Drucksache V/1704) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Osterreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet (Drucksache V/1705) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache V/1721) — Erste Beratung — 5175 B Antrag betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1642) Sänger (SPD) . . . . . . . . . 5175 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5176B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5177 B Lücke, Bundesminister . . . . . 5178 A Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über die Jahresberichte 1964 und 1965 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/ 3524, V/820, V/1641) Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 5179 C Buchstaller (SPD) . 5180 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5181 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/ 1417, V/1676) 5183 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Ersten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/796, V/1687) 5183 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdrucke 138, 139, 140; Drucksache V/1689) . . . 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/1603) 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages nach § 47 der Reichshaushaltsordnung (RHO) zur Begebung einer Optionsanleihe der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (Lufthansa) von 150 000 000 DM mit bedingter Erhöhung des Grundkapitals um 25 000 000 DM unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Drucksache V/1711) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1456, V/1707) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen V/1611, V/1714) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/670, V/1715) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorlage des Bundesministers der Finanzen betr. Mineralölsteuermehreinnahmen für das Rechnungsjahr 1966 (Drucksachen V/990, V/1716) . . . 5184 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. die Sonderabteilung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie den Entwurf einer Entschließung des Rats betr. die Zeitpunkte der Einsetzung der am 15. September 1964 beschlossenen gemeinschaftlichen Ausgleichszahlungen in die Haushaltspläne der EWG (Drucksachen V/1604, V/1717) 5184 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/ EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609); Bericht des Haushaltsausschusses. gem. § 96 GO (Drucksache V/1719), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1718) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5184 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Entschließungsanträge (SPD, CDU/CSU, FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 (Drucksache V/1242, Umdruck 43, Umdruck 44 Punkt 1, 2 und; 4, Umdruck 62, Umdruck 78 Teil b); dazu Berichte des Haushaltsausschusses gem. §96 GO. über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 43 — (Drucksache V/1695 [neu]) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 44 — (Drucksache V/1243) über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 62 — (Drucksache V/1244) Raffert (SPD) 5185 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Beihilfe für Ölsaaten eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Richtpreise und Interventionsgrundpreise für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Kriterien für die Bestimmung des Weltmarktpreises für Ölsaaten und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 V des Grenzübergangsortes (Drucksachen V/1624, V/1;728) 5186 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 52/64/ EWG betr. die Definition der Grunderzeugnisse im Schweinefleischsektor (Drucksachen V/1684, V/1731) . . 5186 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise sowie der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für bestimmte Arten von Getreide, Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, sowie die Regeln für die Festsetzung der Schwellenpreise dieser Arten (Drucksachen V/1683, V/1732) 5186 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1735), Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1734) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 5187 A Nächste Sitzung 5187 C Anlagen 5189 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5149 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 106. Sitzung, Seite 4994 C, in Zeile 4 von unten ist das nicht zu streichen. 106. Sitzung, Seite 4995 C, Zeile 7 statt zugunsten: zu Lasten. 108. Sitzung, Seite 5145 D, Zeile 18 statt sich nicht, dieses Gesetze könnte eine: sich nicht. Dieses Gesetz kann eine Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Apel * 12. 5. Arendt (Wattenscheid) * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Bading a 12. 5. Prinz von Bayern 1. 6. Bazille. 12. 5. Dr. Becher (Pullach) 12. 5. Behrendt * 12. 5. Benda 12. 5. Bergmann * 12. 5. Berkhan 12. 5. Dr. Birrenbach 12. 5. Blumenfeld 12. 5. Frau Brauksiepe 12. 5. Corterier 10. 6. Dr. Dehler 27. 5. Deringer * 12. 5. Dichgans * 12. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 12. 5. Dr. Dittrich * 12. 5. Dröscher * 12. 5. Dr. Eckhardt 12. 5. Eisenmann 31. 5. Frau Dr. Elsner * 12. 5. Faller * 12. 5. Frau Freyh 12. 5. Dr. Furler * 12. 5. Gerlach* 12. 5. Gibbert 12. 5. Graaff 12. 5. Dr. Gradl 12. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Hahn (Bielefeld) 12. 5. Hamacher 29. 5. Hellenbrock 31. 5. Hirsch 12. 5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12. 5. Dr. Ils 12. 5. Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Klinker * 12. 5. Dr. Kopf 12. 5. Kriedemann * 12. 5. Frau Dr. Krips 12. 5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Logemann 11. 5. Lücker (München) * 12. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 12. 5. Mattick 12.5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 5. Mauk * 12. 5. Frau Dr. Maxsein 12. 5. Memmel * 12. 5. Dr. Mende 22. 5. Mengelkamp 15. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Merten * 12. 5. Metzger * 12. 5. Michels 12. 5. Moersch 12. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Dr. Mülhan 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Dr. Pohle 12. 5. Prochazka 12. 5. Richarts * 12. 5. Riedel (Frankfurt) * 12. 5. Rösing 12. 5. Dr. Rutschke 12. 5. Scheel 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12. 5. Schmitt-Vockenhausen 12. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Schwabe 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seibert 12.5. Seifriz * 12. 5. Seuffert * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. Springorum * . 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stephan 22. 5. Struve 31.5. Vogt 3. 6. Wellmann 12. 5. Frau Wessel 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 228 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Antrags. der Fraktionen der CDU/CSU, .SPD betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen -Drucksache V/1642 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD wird wie folgt geändert: 5190 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: 1. Der Deutsche Bundestag erwartet, daß über die von der Bundesregierung angekündigte Untersuchung der Konzentration und Informationsfreiheit im deutschen Pressewesen bis zum 1. Juli 1967 ein erster Bericht vorgelegt wird." 2. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag mit der Vorlage dieses Berichts Vorschläge über erste Maßnahmen zu machen, die angesichts der technisch wirtschaftlichen Entwicklung geeignet sind, die Vielfalt der Presse zu sichern und die im Grundgesetz verbürgte Information und Meinungsfreiheit einschließlich der Berufsfreiheit der Journalisten zu garantieren. 3. Folgende neue Nummer 4 wird angefügt: 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Heranziehung 'von Beratern in Pressefragen für Ausgewogenheit der Interessen und Standpunkte zu sorgen." Bonn, den 11. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten für die Fraktion der CDU/ CSU zu Punkt 9 der Tagesordnung. 1. Zu § 49. Während die 3. Novelle zum Wehrpflichtgesetz vor allem dazu diente, die Verwaltungsarbeit der Wehrersatzbehörden in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall zu erleichtern und den raschen Zugriff auf Wehrpflichtige durch Einführung von Melde- und Genehmigungspflichten zu ermöglichen, ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes insbesondere beabsichtigt, durch Neufassung des § 49 die Möglichkeit zu schaffen, die nach dieser Vorschrift schon jetzt mob-beorderten und in Zukunft noch zu beordernden Spezialisten auf ihre vorgesehene Verwendung bereits im Frieden vorzubereiten. Hervorragende Bedeutung hat diese Vorschrift für die ärztliche Versorgung der Streitkräfte im Verteidigungsfall erlangt. Auf anderen Spezialgebieten ist bisher von der Möglichkeit der Beorderung ohne Jahrgangsaufruf nur in einem nicht nennenswerten Umfang Gebrauch gemacht worden. Gestattet werden soll nicht eine Einberufung zu Wehrübungen schlechthin — wie dies bei Reservisten der Bundeswehr der Fall ist —, die Einberufung zu einer Übung soll vielmehr ausschließlich der Vorbereitung auf die im konkreten Einzelfall vorgesehene Verwendung in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr dienen. Die Einweisung erst im Vorspannungsfall oder in Spannungszeiten müßte nach dem auch hier geltenden Erfahrungsgrundsatz, daß nur friedensmäßig getroffene Vorbereitungen wirklich sinnvoll sind, zu spät kommen. Sie liegt nicht nur im Interesse der Bundeswehr und damit im Interesse der verwundeten oder kranken Soldaten, sondern nicht zuletzt auch im Interesse der betroffenen Ärzte, deren Arbeit wesentlich erleichtert ist, wenn sie sich mit dem zur Verfügung stehenden Material und Instrumentarium und ihren speziellen Aufgaben friedensmäßig vertraut gemacht haben. Die Anzahl der Betroffenen wird sich noch für einige Zeit erhöhen, dann aber ständig absinken, weil der Bedarf nach und nach durch den Zugang an Wehrpflichtigen aufgerufener Geburtsjahrgänge gedeckt werden kann. Schon jetzt haben Wehrpflichtige der ersten aufgerufenen Geburtsjahrgänge ihre Approbation erhalten, so daß sie nach Ableistung des Grundwehrdienstes oder von Wehrübungen als echte Reservisten der Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes zur Verfügung stehen. Wenn auch zunächst nicht alle Stellen mit diesen jungen Ärzten besetzt werden können, wird es doch möglich sein, die nach § 49 Beorderten Zug um Zug aus der Beorderung herauszulösen. Es handelt sich demnach zwar um eine Übergangsregelung, die aber für einige Zeit noch von ganz besonderer Bedeutung ist. Die Wehrersatzbehörden haben von der Möglichkeit der Beorderung — wie sich aus den Zahlen ergibt — nur in einem Umfang Gebrauch gemacht, der die ärztliche Versorgung der Zivilbevölkerung nicht gefährdet. Die Forderung des Innen- und Verteidigungsausschusses, in einer Verwaltungsvereinbarung den Bedarf an Ärzten zwischen der zivilen und militärischen Seite abzugrenzen, ist bereits insoweit verwirklicht, als ein Entwurf einer solchen Vereinbarung mit konkreten Zahlenangaben vorliegt. Die Vereinbarung ermöglicht eine flexible Anpassung an die jeweils vorliegenden Verhältnisse auch in einem Verteidigungsfall. Es ist zu erwarten, daß sie schon bald abgeschlossen werden kann. 2. Zu § 44. Die Zuführung Wehrpflichtiger zur Truppe, die dem Einberufungsbescheid nicht Folge leisteten, hat in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten geführt. Zwar sind diese Wehrpflichtigen mit dem Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt Soldat, so daß sie der Zugriffsmöglichkeit durch Feldjäger unterliegen. Feldjäger haben jedoch nicht polizeiliche Befugnisse; sie können auch weder Wohnungen betreten noch durchsuchen. Ohne Inanspruchnahme der Polizei, die in Ermangelung ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften nur in wenigen Ländern Amtshilfe leisten konnte, war aber das Tätigwerden der Feldjäger häufig wirkungslos. Abgesehen von diesem Mangel, der sich letztlich zum Nachteil der Truppe auswirken mußte, war die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit geeignet, dem öffentlichen Ansehen der Bundeswehr zu schaden. Eine strengere Durchsetzung der Wehrpflicht durch Inanspruchnahme polizeilicher Amtshilfe ist deshalb dringend geboten, auch wenn es sich bisher selbstverständlich nur um Einzelfälle Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5191 gehandelt hat. Die Verschärfung der Zugriffsmöglichkeit kann sich durchaus auch präventiv auswirken. 3. Zu § 30. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 ist ein Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, zu entlassen, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde. Die Entlassung auf Grund schuldhafter Verletzung der Dienstpflichtigen hat bisher nicht zum Verlust des Dienstgrades geführt, so daß zur Aberkennung des Dienstgrades ein disziplinargerichliches Verfahren notwendig war. Dieser Dienstgradverlust soll nun kraft Gesetzes eintreten, womit zugleich eine Anpassung an die für Zeitsoldaten geltende Regelung des Soldatengesetzes vorgenommen wird. Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stecker (CDU/CSU) zu Zusatzpunkt 5 der Tagesordnung Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Zuckersteuergesetzes darf Zucker nach näherer Bestimmung des Bundesministers der Finanzen unversteuert „zur Fütterung von Tieren (einschließlich der Bienen in Höhe von 10 kg jährlich je Volk) verwendet werden. Dieser Zucker wurde nach den Bestimmungen der Zuckersteuerbefreiungsordnung den Imkern unvergällt, also in einer auch für den menschlichen Genuß geeigneten Form zur Verfügung gestellt. Infolgedessen mußte Vorsorge gegen Mißbräuche getroffen werden. Dies geschah einmal durch die gesetzlich festgelegte Mengenbegrenzung auf 10 kg je Bienenvolk. Zum andern wurde die ordnungsgemäße Verwendung des Zuckers durch ein Überwachungsverfahren gesichert, in dessen Rahmen die Imker in jedem Jahre die Zahl ihrer Bienenvölker anzumelden und einen Antrag auf Bezug einer entsprechenden Menge unversteuerten Zuckers bei dem zuständigen Imkerverein oder einem Zuckergroßhändler einzureichen hatten. Die Anmeldungen mußten durch den Imkerverein oder die Gemeindebehörde bestätigt werden und wurden sodann mit einer Bestelliste dem zuständigen Hauptzollamt zur Erteilung eines Bezugscheins zum Bezug von unversteuertem Zucker aus einem Herstellungsbetrieb vorgelegt. Die Lieferung und die Verwendung des Zuckers wurden durch den Steueraufsichtsdienst stichprobenweise geprüft. Nach der Senkung der Zuckersteuer von 0,10 DM auf 0,06 DM je kg steht der Steuervorteil von 0,60 DM -für 10 kg Zucker je Volk in keinem rechten Verhältnis mehr zu dem damit verbundenen Arbeitsaufwand. Außerdem hat sich gezeigt, daß bei schlechter Witterung die steuerfreie Menge von 10 kg nicht ausreicht, insbesondere wenn die Imker dazu übergehen, Großvölker zu bilden. Diese Unzuträglichkeiten können vermieden werden, wenn der Bienenzucker ebenso wie der andere zu Futterzwecken verwendete Zucker durch geeignete Vergällungsmittel zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemacht wird. Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß sich für die Vergällung des Bienenzuckers insbesondere fein gepulvertes Eisenoxyd und Octosan (Octaacetylsaccharose) eignen. Durch Fütterungsversuche, die im vergangenen Winter von maßgebenden Forschungsinstituten vorgenommen worden sind, wurde festgestellt, daß diese Mittel für die Bienen unschädlich sind. Auch in lebensmittelrechtlicher Hinsicht sind gegen die Verwendung deser Vergällungsmittel nach dem Urteil des Bundesgesundheitsamts und des Bundesgesundheitsministeriums keine Bedenken zu erheben. In anderen Mitgliedstaaten der EWG wird Octosan bereits zur Vergällung von Bienenzucker verwendet. Im Rahmen der Europäischen Zuckermarktordnung sind sowohl Octosan als aus Eisenoxyd als Vergällungsmittel für Bienenzucker in Aussicht genommen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß die Vergällung des Bienenzuckers mit diesen Mitteln sowohl die bisherigen umständlichen Überwachungsmaßnahmen ersparen als auch die Mengenbeschränkung auf 10 kg Zucker je Bienenvolk überflüssig machen würde. Er schlägt deshalb in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor, dem Antrag zuzustimmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bardens.


Rede von Dr. Hans Bardens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! § 1 des Gesetzentwurfs — er hat die Überschrift „Begriffsbestimmungen" —, mit dem wir uns jetzt beschäftigen müssen, beginnt mit den Worten „Wein ist das aus dem Saft frischer Weinbeeren hergestellte Getränk, das infolge alkoholischer Gärung, die auch auf der Traubenmaische erfolgt sein kann, mindestens 55 Gramm, ...", und hört auf mit „2,5 atü aufweist."
Das klingt so stocknüchtern und so trocken, daß man dabei fast nicht mehr an Wein denkt. Aber eben mit dieser trockenen Seite des Weins müssen wir uns hier befassen.
Übrigens haben offenbar die meisten Mitglieder dieses Hauses diesen Eindruck schon im voraus gehabt, daß es eine trockene Materie ist; denn der Saal ist entsprechend besetzt. Vielleicht könnte man das Interesse der Mitglieder des Hauses am deutschen Wein etwas verbessern, wenn man die Weinkarte in unserem Restaurant etwas anspruchsvoller machte, womit ich das Angebot und nicht etwa den Preis meine.

(Beifall.)

Auf dem Gebiet der Bundesrepublik haben Weinbau und Weinbereitung schon eine fast zweitausendjährige Geschichte. Die Qualitätsanforderungen, die die Verbraucher in dieser langen Zeit an den Wein stellten, haben sich offensichtlich mehrfach erheblich gewandelt. Wenn Sie daran denken, daß in manchen Jahrhunderten des Mittelalters die Rebanbaufläche bei uns um das Vielfache größer war als heute, dann können Sie sich zugleich vorstellen, wie die Qualität der weitaus meisten Weine wohl beschaffen war, die damals verkonsumiert wurden. .
Der Satz, daß im Wein Wahrheit sei, hat wohl zu allen Zeiten überwiegend dem fröhlichen Zecher als Vorwand für das Trinken gedient und vielleicht auch gelegentlich den Produzenten und Händlern als Tarnung. Trotzdem waren auch schon im Mittelalter und in den vergangenen Jahrhunderten regional gesetzliche Vorschriften erforderlich, um den Konsumenten zu schützen, weil offenbar gerade auf diesem Gebiet immer wieder Täuschungsversuche gemacht wurden. Eine moderne Weingesetzgebung haben wir in Deutschland erst seit 1892. Kenner der Materie haben mir versichert, das sei damals schon ein ganz vorzügliches Gesetz gewesen. Es habe vor allem auch dem Verbraucherschutz gedient. Manche Fachleute sagen, das Gesetz aus dem Jahre 1930 habe den Verbraucherschutz sogar etwas weniger gewährleistet als seine Vorläufer.
Wir müssen uns mit diesem Gesetz nun möglichst rasch befassen. Dafür sind schon mehrere Gründe angegeben worden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat sich in den letzten Monaten in vielen Gesprächen mit dem Stoff befaßt. Der agrarpolitische Arbeitskreis unserer Fraktion hat über dieses Thema eine besondere Wochenendveranstaltung abgehalten, um sich mit den Fachleuten zu unterhalten. Dort wurden eine Menge Einsichten gewonnen und Argumente entwickelt, die bei der Beratung des Gesetzes angebracht und verarbeitet werden müssen. Aber, ich glaube, hier ist jetzt nicht der Platz, all das vorzutragen. Ich will mich in diesem Zusammenhang auf einige wenige Punkte beschränken.
Erstens: Die Verbrauchergewohnheiten haben sich in den letzten 37 Jahren, seit also das jetzt geltende Weingesetz erlassen wurde, erheblich geändert. Der Weinverbrauch hat bei uns in Deutschland gegenüber der Zeit vor dem Krieg wesentlich zugenommen. Er ist auch nicht mehr überwiegend auf den Kreis der sogenannten Weinkenner beschränkt. Während vor dem Krieg der Wein noch hauptsächlich über -den Fachweinhandel und über Gaststätten abgesetzt wurde, steht heute der Absatz über den Lebensmitteleinzelhandel und die Großkaufhäuser im Vordergrund. Marktbeherrschend sind damit auf dem Markt der alkoholischen Getränke auch Markenartikel und markenartikelähnliche Produkte geworden. Erfreulicherweise hat sich dabei auch eine gewisse Verschiebung der Verbrauchsgewohnheiten unter den verschiedenen Einkommensschichten unserer Bevölkerung entwickelt: Dieser Veränderung der Verbrauchsgewohnheiten und Marktverhältnisse in Deutschland muß bei dem neuen Weingesetz Rechnung getragen werden, ohne dabei allerdings die Forderung nach Wahrheit und



Dr. Bardens
Klarheit in der Deklaration in den Hintergrund treten zu lassen.
In den Ausschüssen sollte vielleicht auch überlegt werden, ob bei der Güteklasseneinteilung nicht Bezeichnungen gefunden werden sollten, die erstens der erwähnten Forderung nach Transparenz im Interesse des Verbrauchers optimal Rechnung tragen, aber zweitens eine Diskriminierung bestimmter Weinsorten vermeiden. Die herb gehaltenen, leichten Landweine gehören zu dem Bekömmlichsten, das der deutsche Weinbau herstellt. Nach dem Entwurf aber werden sie von den sogenannten Qualitätsweinen unterschieden, und es könnte sein — das muß immerhin im Ausschuß besprochen werden —, daß das für die einfachen Weine diskriminierend wirkt.
Zweitens. Die deutsche Weinwirtschaft wird nach Ihrer Integration in den Weinmarkt der EWG einer völlig neuen Konkurrenzsituation gegenüberstehen; vorhin ist davon schon mehrfach gesprochen_ worden. Der deutsche Wein wird sich innerhalb der EWG und auch auf seinem alten Teilmarkt in Deutschland nur durchsetzen können, wenn er als Spezialität gelten kann. Das ist schon deshalb notwendig, weil die deutschen Erzeugerkosten wesentlich höher liegen als die in der übrigen EWG. Das bedeutet zugleich, daß der deutsche Wein relativ teurer sein wird als der Wein, der von den übrigen EWG-Ländern angeboten wird. Teuer sein kann aber nur, was rar ist und was Spezialität ist. Um diese spezielle Marktstellung des deutschen Weins zu erreichen, ist eine weitere Ausdehnung auch des allgemeinen Weinverbrauchs erforderlich, selbst dann, wenn davon in der Hauptsache der aus anderen EWG-Ländern eingeführte Wein profitieren sollte. Die Erfahrung hat gezeigt, daß dabei der Absatz deutschen Weins, deutscher Spezialitäten mit zunimmt. Daß dies möglich ist, hat die Umstellung des elsässischen Weinbaus gezeigt; Herr Professor Süsterhenn hat schon darauf hingewiesen. Der elsässische Riesling steht auf den meisten anspruchsvollen französischen Weinkarten tatsächlich oben.
Zu unserer Position bei den Verhandlungen über eine EWG-Weinmarktordnung ist noch folgendes anzumerken: Diese Position ist gar nicht so ungünstig. Die Bundesrepublik produziert nur 3 % des Weines, der in der EWG überhaupt hergestellt wird, und sie hat andererseits noch die größten Marktreserven. Ich glaube deshalb, daß man von unseren Partnern durchaus eine Anerkennung der Sonderbedingungen erreichen kann, unter denen Wein in Deutschland hergestellt werden muß.
Drittens. Seit dem Jahre 1930 haben sich auch die technologischen Möglichkeiten der Weinbereitung wesentlich verändert, in der Hauptsache im Interesse des Verbrauchers verbessert. Durch die subtilen Methoden moderner Kellertechnik ist es heute möglich, auch aus einem weniger guten Most einen durchaus ansprechenden Wein herzustellen, während andererseits die herkömmlichen Kleinbetriebe auf Grund ihrer begrenzten Möglichkeiten oft aus einem mittelmäßigen oder sogar guten Jahrgang ein gleich gutes Produkt nicht mehr herstellen
können. Das verlangt einerseits vom Gesetz- und Verordnungsgeber eine ständige Beobachtung der kellertechnischen Entwicklung, um neue Methoden und Verfahren rechtzeitig auf ihre mögliche Auswirkung auf die Gesundheit des Verbrauchers untersuchen und entsprechend reagieren zu können. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf im wesentlichen gerecht. Andererseits bewirken die hohen Kosten moderner Kellertechnik eine Benachteiligung der Kleinbetriebe, vor allem in einigen klimatisch benachteiligten Anbaugebieten Deutschlands. Der Bundestag muß sich deshalb über die Verpflichtung klar sein, die sich aus den damit zusammenhängenden strukturpolitischen und sozialpolitischen Problemen ergibt.
Viertens. Die Ausschüsse werden sich bei ihrer Arbeit auch noch einmal mit dem Umstand beschäftigen müssen, daß die Anbaubedingungen in verschiedenen deutschen Weinbaugebieten sehr stark voneinander abweichen. Wenn die Forderung für richtig gehalten wird, daß die Qualitätsansprüche wegen der auf uns zukommenden neuen Situation in der EWG möglichst hoch sein sollten, wird man auch zustimmen müssen, daß sich die Weinrechtsreform nicht ausschließlich an den außerordentlich schlechten Bedingungen einiger kleinerer Gebiete orientieren darf. Wir dürfen das gesamte Gesetzeswerk nicht etwa aus der Perspektive eines unterstrukturierten Weinbaugebietes beurteilen. Dabei müssen wir allerdings überprüfen, ob nicht die Naßzuckerungsfrist im Interesse einiger Anbaugebiete vielleicht verlängert werden sollte. Dabei ist zu bedenken, daß in den nächsten Jahren möglicherweise immerhin neue Rebsorten bereitstehen werden. Es ist auch daran zu denken, daß es bei Anlage eines neuen Weinbergs etliche Jahre dauert, bis man endlich ernten kann. Man sollte das im Ausschuß wenigstens untersuchen.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Auch neue Kellertechniken!)

— Auch neue Kellertechniken.
Von gesundheitspolitischem Interesse sind vor allem — darauf ist vorhin hingewiesen worden — Menge und Art der bei der Weinbearbeitung zugelassenen Zusatzstoffe. Ganz im Vordergrund steht dabei die schweflige Säure. Unter Fachleuten ist man sich einig, daß der Zusatz von schwefliger Säure so gering wie irgend möglich gehalten werden sollte, um eben einen stabilen, sauberen Wein zu erhalten. Wir sollten deshalb alle die Forschungen, die der Erarbeitung neuer Methoden der Konservierung und der Stabilisierung des Weines dienen, vielleicht auch finanziell unterstützen. Vielleicht sollte man dabei auch an Methoden denken, die in der Zukunft für den Verbraucher nützlich werden könnten, die aber heute zum Teil noch verboten sind oder deren Anwendung beschränkt ist. Ich denke hier z. B. an die Verwendung von IonenAustauschern und von ionisierenden oder ultravioletten Strahlen.
Noch eine Kleinigkeit. In § 79 des vorliegenden Gesetzentwurfs werden .die Herstellung, der Vertrieb und ,die Verwendung von Traubensaft im Zu-



Dr. Bardens
sammenhang mit Wein geregelt. Ich meine, daß Herstellung und Vertrieb von Traubensaft im allgemeinen Lebensmittelrecht geregelt werden sollten. Der Traubensaft konkurriert nicht etwa mit alkoholischen Getränken, sondern mit anderen Obstsäften. Dabei ist es selbstverständlich, daß die in § 79 Abs. 2 und 3 enthaltenen Verbote der Beimischung zu Wein und der Verwendung zur Herstellung von Wein bestehenbleiben müssen.
Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten wurden wir und wurde auch ,ich — ich komme aus einem Weinbauland — von allen möglichen an diesem Gesetz interessierten Gruppen mit Argumenten eingedeckt. Dabei fällt auf, daß selbst innerhalb der Gruppe der Produzenten ganz erhebliche Auffassungsunterschiede bestehen. Im letzten Jahr haben mir z. B. einmal einige Winzer aus einem ganz besonders begünstigten Anbaugebiet empfohlen, wir sollten doch dafür sorgen, ,daß Wein nur noch aus Mosten hergestellt werden dürfe, die im langjährigen Mittel mindestens 80° Oechsle erreichen. Es ist ganz klar, daß die Winzer in weniger günstig gelegenen Anbaugebieten wütend aufgeschrien haben, als ich das einmal harmlos öffentlich vorbrachte.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Das kann ich mir denken!)

Wir müssen versuchen, bei der Arbeit an diesem Gesetz alle diese verschiedenen Forderungen und Bedingungen ernsthaft zu untersuchen. Wir müssen Kompromisse finden. Diese Kompromisse dürfen aber unter gar keinen Umständen unter dem Blickwinkel eines kurzsichtigen Gewinndenkens getroffen werden. Sie dürfen auch nicht die Zukunft des deutschen Weinbaus in der EWG. behindern.
Wir sollten den Regierungsentwurf möglichst rasch und zügig beraten. Er ist wirklich eine gute Arbeitsgrundlage. Wir sollten den Entwurf bald verabschieden. Die Zeit drängt. Argumente für den Entwurf sind vorhin schon genügend vorgetragen worden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schultz (Gau-Bischofsheim).
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den vielen sachverständigen Bemerkungen, die jetzt schon gemacht worden sind, und vor allen Dingen nach den präzisen Erläuterungen, die die Frau Gesundheitsministerin gegeben hat, muß ich um Ihre Nachsicht bitten, daß es quasi der Komment dieses Hauses verlangt, daß auch die Freie Demokratische Partei in ,der ersten Beratung ihre Meinung zu diesem Gesetz dartut.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das verlangen wir gar nicht!)

    — Ich sagte ja, Herr Dr. Wuermeling — selbstverständlich verlangen Sie das nicht, wahrscheinlich wäre es Ihnen lieber, es würde nichts geredet werden —, es verlangt der Komment dieses Hauses,
    und wir sind sehr dafür, daß dieser Komment eingehalten wird.
    Wir begrüßen die Vorlage dieses Gesetzes, und wir hoffen vor allen Dingen, daß der zweite Anlauf gelingt, zu einem neuen Weingesetz zu kommen. Die Voraussetzungen dafür sind verhältnismäßig . günstig, weil wir sehr viel mehr Zeit zur Beratung zur Verfügung haben. Sicher hat die Einbringung eines Initiativgesetzentwurfes in der vergangenen Legislaturperiode — davon ist schon gesprochen worden — es überhaupt erst ermöglicht, daß wir schon im Jahre 1967 einen Entwurf vorliegen haben. Ich glaube, daß ,die schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes durchaus ein legitimes Anliegen ist, dem man auch Rechnung tragen sollte, meine aber, da hier ja wieder ein Gesetzeswerk für lange Zeit geschaffen werden soll, daß man auch mit der notwendigen Sorgfalt vorgehen muß. Daß man bei diesem Gesetz zu sehr verschiedenen Auffassungen kommen kann, zeigen ja die sehr zahlreichen Änderungsvorschläge, die der Bundesrat gemacht hat und die von uns sicher sehr ernsthaft zu beachten sind.
    Nach meiner Ansicht liegt die besondere Bedeutung dieses Gesetzes in dem, was meine Vorredner auch schon angesprochen haben, daß nämlich von diesem Gesetz eine Wirkung auf die Weinwirtschaft und die Weinmarktordnung in der EWG ausgehen wird. Aus diesem Grunde wäre es natürlich besser gewesen, wenn sich bei uns die weinbautreibenden Erzeuger und Winzer und die Weinwirtschaft schon früher zu gemeinsamem Handeln zusammengefunden hätten, damit wir rechtzeitiger in das Geschehen in Brüssel hätten eingreifen können. Wir sind also schon ein bißchen spät dran.
    Wenn nun die Bundesrepublik als Verbraucherland dargestellt wird — was sie auf dem Gebiete des Weinbaus ohne Zweifel ist, vergleicht man die Anbauflächen bei uns mit denen unserer Nachbarn, insbesondere Frankreich und Italien —, so glaube ich doch, daß das kein Grund ist, die hier vorhandene Kapazität an Weinerzeugern und an Weinverarbeitern vielleicht preiszugeben oder einzuschränken. Ich glaube also, daß wir unser Interesse hier durchaus wahrnehmen können und sollten, ohne daß wir das Interesse unserer Partnerstaaten im Gemeinsamen Markt dadurch schädigen.
    Den Sinn des Weingesetzes hat die Frau Gesundheitsministerin und haben auch meine beiden Vorredner schon eingehend dargelegt. Ich schließe mich den Ausführungen an. Das Gesetz soll die Qualität des deutschen Weins fördern, und es soll sicherlich auch die Qualität der sonstigen aus Wein hergestellten Erzeugnisse fördern; es soll den Konsumenten schützen, und es soll auch — das habe ich vorhin gesagt den Wettbewerb des deutschen Weins im Gemeinsamen Markt ermöglichen.
    Man muß also bei den Beratungen in den Ausschüssen praktisch von zwei Punkten an dieses Gesetz herangehen, einmal vom Lebensmittelrecht und von der Gesundheitsfürsorge und der klaren Deklarierung für den Verbraucher, zum anderen aber auch von dem Standpunkt des Erzeugers und des Weiterverarbeiters. Wir müssen, glaube ich, in den Ausschüssen den Ausgleich zwischen diesen beiden



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    Standpunkten finden, die ab und zu doch etwas divergieren. Wir müssen ferner darauf bedacht sein, daß das Gesetz nach der Verabschiedung praktikabel und vor allen Dingen auch noch kontrollierbar ist. Das Gesetz darf nicht so perfektionistisch sein, daß hinterher gar nicht mehr kontrolliert werden kann, ohne den Bundeshaushalt oder die Länderhaushalte auszuweiten, weil die Kontrolleure neu eingestellt werden müssen.
    Ich meine also, daß es wesentlich darauf ankommt, daß wir bei der Beratung dieses Gesetzes die Wirtschaftlichkeit der Erzeugung im Auge haben und dafür Sorge tragen, daß diese Wirtschaftlichkeit der Erzeugung auch gegeben ist und gewährleistet bleibt.
    Hier sind eine Reihe von Regelungen angesprochen worden, auf die ich nicht mit langen Ausführungen eingehen will, sondern zu denen ich nur einige wenige Bemerkungen machen möchte. Frau Ministerin Strobel hat die Regelung bezüglich der schwefligen Säure im Wein angesprochen. Ich darf dazu sagen, daß mir die getroffenen Regelungen etwas zu gering erscheinen. Ich vermag nicht ganz einzusehen — wo wir doch bisher überlebt haben
    daß wir das, was sich in einer ganzen Reihe von Jahren und auch in der jüngsten Vergangenheit bewährt hat, noch einmal reduzieren müssen. Hier werden für den Erzeuger große Schwierigkeiten aufgebaut.
    Ich glaube, daß auch die Vorschrift über die Prüfung der Qualitätsweine und der Qualitätsweine mit Prädikat nach dem Vorschlag des Bundesrates ihre Regelung finden muß. Das, was jetzt im Gesetz steht, scheint mir nicht praktikabel zu sein, vor allem wenn man den Verkauf des Erzeugnisses betrachtet. Wenn man nach dem jetzt im Gesetz stehenden Vorschlag verfahren will, dann muß man an das Lied denken, in dem es heißt: Der Wein muß alt und jung das Mädel sein. Denn bis man zum Verkauf eines Prädikatsweines kommt, ist der Wein, wie wir glauben, inzwischen schon zu alt geworden. Auch hier hat sich manches geändert. Man will heute nicht nur das junge Mädel haben, sondern man will auch jungen Wein trinken. Das ist eine Geschmacksänderung, von der auch Herr Kollege Dr. Bardens gesprochen hat.
    Auch über das Problem, ob man in der Bezeichnung das Epitheton ornans „ohne zugesetzten Zukker" nehmen soll, werden wir uns in den Ausschüssen noch heftig auseinandersetzen müssen.

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach]: Kein Zweifel!)

    Ich halte das für praktisch unmöglich. Ich bin der Meinung, daß man bewährtes Altes nicht unbesehen über Bord werfen, sondern daß man die alten Bezeichnungen ruhig überprüfen soll. Ich habe gehört, weshalb man nicht mehr „naturrein" sagen kann. Warum man aber nicht mehr „Originalabfüllung" sagen könnte, um das zu bezeichnen, was man in dem Fall bezeichnen möchte, das vermag 'ich nicht ganz einzusehen. Ich glaube also, daß wir über diese Frage noch werden sprechen müssen.
    Bezüglich der Irreführung haben wir auch einen ganzen Paragraphen in dem Gesetz. Dabei finde ich besonders amüsant die Einleitung eines Absatzes mit den Worten: „Als irreführend sind wahre Angaben anzusehen, die falsche Vorstellungen hervorrufen." Auch was damit gemeint ist, werden wir uns im Ausschuß sicherlich noch überlegen müssen.
    Gewisse Bedenken habe ich gegen eine Berner-kung der Frau Gesundheitsministerin, daß dieses Weingesetz als Instrument zur Veränderung der Wirtschaftsstruktur in für Wein nicht besonders günstigen Gebieten genommen werden könnte, wenn ich sie richtig verstanden habe. Ich glaube, der Sinn des Weingesetzes kann nicht in seiner Benutzung zu strukturpolitischen oder sozialpolitischen Überlegungen bestehen; das kann höchstens mitschwingen. Jedenfalls sollten wir das als Grund für irgendwelche Maßnahmen aus den Beratungen möglichst weit ausschalten, denn für diese Frage haben wir das Weinwirtschaftsgesetz geschaffen, ein Gesetz, das uns praktisch die Möglichkeit von Anbaubeschränkungen gibt und das draußen auch entsprechend praktiziert wird.
    Wenn außerdem so viel davon gesprochen worden ist, daß nur die Spezialität und die Qualität dem deutschen Wein seinen Platz für die Zukunft erhalten können, dann möchte ich dazu sagen, daß wir hier nicht in eine Übersteigerung verfallen dürfen. Mit anderen Worten, es muß auch noch für den deutschen Tischwein einen Platz geben. Denn sonst würden wir in der Tat einer ganzen Reihe von Weinbaugebieten die Luft abnehmen und sie zur Aufgabe zwingen, was, wie mir scheint, gar nicht notwendig ist. Das, was wir als Tischwein und die Franzosen als Landwein bezeichnen, das, was da in beiden Teilen Europas erzeugt wird, differiert in der Qualität nicht, wie ich auf Grund einer gewissen Erfahrung meine.
    Sicher werden wir im Ausschuß auch noch um die Verschnittmöglichkeiten feilschen, ob 85 % oder 70 % oder was immer da in Rede steht. Sehr dankbar bin ich für die Bemerkungen der Frau Ministerin gewesen, daß Verschnitt nicht etwas an sich Schlechtes ist, sondern geeignet ist, einen Wein noch zu verbessern. Ich bin sehr erfreut, daß das einmal gesagt worden ist. Denn weithin wird verschneiden mit dem sehr unangenehmen Wort panschen verwechselt.
    Eine letzte Bemerkung noch zu der Frage des Restzuckers. Ich bin dazu durch die Bemerkung von Herrn Dr. Bardens angeregt, daß man für den herben Landwein noch einen Platz haben muß. Ich stimme dem an sich zu. Nur frage ich: Wo gibt es den herben Landwein heute noch? Man muß schon danach suchen, wenn man den herben Wein überhaupt noch erhält, weil eine ganze Reihe von Weinerzeugern und Weinhändlern ihr Geschäft in einem süßeren oder milderen Wein zu machen glauben. Es ist sicher im Ausschuß zu überlegen, ob von der Gesundheitsvorsorge her die Begrenzung des Restzuckers überhaupt notwendig und richtig ist oder ob das nicht eine Frage ist, die man dem Markt überlassen muß. Ich möchte das nur als Überlegung in den Raum stellen, ohne dazu eine festgefügte Stellungnahme abzugeben. Aber sicher muß man dieses Problem überdenken.



    Schultz (Gau-Bischofsheim)

    Es wird also bei den Beratungen in dem mitberatenden
    und in dem federführenden Ausschuß notwendig sein, daß man den Ausgleich zwischen diesen beiden Polen, einmal dem Verbraucherschutz und zum anderen der Wirtschaftlichkeit der Erzeugung und der Möglichkeit des Absatzes, findet. Wenn wir hier zu vernünftigen Überlegungen und zu vernünftigen Schlußfolgerungen kommen, wird dieses Gesetz für uns sicher etwas Gutes für die Zukunft bedeuten.

    (Beifall.)