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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Inhalt: Abg. Geisenhofer tritt in den Bundestag ein 5149 A Erweiterung der Tagesordnung Rasner (CDU/CSU), zur GO . . . . 5149 B Fragestunde (Drucksachen V/1706, zu V/1706) Fragen des Abg. Krammig: . Schwedisches System des freiwilligen Investitionsfonds Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5149 C Krammig (CDU/CSU) 5149 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5150 A Fragen des Abg. Marquardt: Stand der Ermittlungen über Manipulationen bei der Ausfuhr von Getreideerzeugnissen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 B Marquardt (SPD) 5150 C Fellermaier (SPD) 5150 D Frage des Abg. Marquardt: Verstärkter Amtshilfeverkehr und zentrale Überwachungsstelle der EWG Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5150 D Marquardt (SPD) 5151 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5151 B Frage des Abg. Ertl: Gemeindefinanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5151 C Ertl (FDP) 5151 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 5152 A Frage des Abg. Genscher: Etwaiger Einfluß des Devisenausgleichsabkommens auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5152 C Genscher (FDP) 5153 A Fragen des Abg. Eisenmann: Lage der deutschen Krabbenfischer Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5153 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 5153 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Auftragsvergabe aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5154 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . 5154 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Fragen des Abg. Röhner: Fragebogen für die Erfassung des land-und forstwirtschaftlichen Vermögens Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5154 D Frage des Abg. Fritsch. (Deggendorf) : Deutsch-österreichisches Gemeinschaftszollamt an der geplanten Innbrücke bei Schärding Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5155 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 5155 C Fragen des Abg. Jung: Enteignungsmaßnahmen gegen Grundstücke deutscher Bauern im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 5156 A, 5156 C Jung (FDP) . . . . . 5156 B, 5156 D Frage des Abg. Jung: Frage der Rückgabe 'des deutschen Privatgrundbesitzes im Elsaß Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5156 D Jung (FDP) 5157 A Frage des Abg. Gewandt: Aufhebung des Visazwangs für Rumänien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 A Frage des Abg. Ertl: Außenpolitik des Kabinetts Kiesinger Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 B Ertl (FDP) 5157 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5157 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Programm für Studienaufenthalte französischer Pädagogen und Lehrer Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5157 D Kahn-Ackermann (SPD) 5158 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5158 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5158 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5159 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Presse- und Kulturreferentenposten in auswärtigen Missionen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5159 A Kahn-Ackermann (SPD) 5159 C Sänger (SPD) 5159 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Ausgewogene Verminderung der Truppenstärken in Ost- und Westdeutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5160 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5160 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 5160 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : „Chinesische Nachrichtengebung" Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5161 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5161 B Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Dr. Barzel (CDU/CSU) 5161 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 5161 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 5161 C Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. 10. 1965 bis 31. 3. 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1701) . . . . 5161 D Entwurf eines Gesetzes über Wein, Dessert-wein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Weinen (Weingesetz) (Drucksache V/1636) — Erste Beratung — Frau Strobel, Bundesminister . . . 5161 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5165 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 5165 A Dr. Bardens (SPD) 5166 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 5168 B Entwurf eines Architektengesetzes (Drucksachen V/64, V/306) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1651, zu V/1651) — Zweite und dritte Beratung — 5170 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall (Drucksache V/1031); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1654), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1628) — Zweite und dritte Beratung — Biechele (CDU/CSU) . . . . .. 5170 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet (Drucksache V/1032); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1629) — Zweite und dritte Beratung — 5172 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/473); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1690) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5172 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/823); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1698) — Zweite und dritte Beratung — Neumann (Stelle) (SPD) . . . . . 5172 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5173 D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5174 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung (CDU/CSU) (Drucksache V/1649) — Erste Beratung — . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Stücklen, Bauer [Wasserburg], Ertl, Dr. Kempfler u. Gen.) (Drucksache V/1656) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 5174 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. April 1966 mit der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Rege- lung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Drucksache V/1665) — Erste Beratung — 5174 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet wer- den, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (Drucksache V/1679) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Luftfahrtstatistik (Drucksache V/1702) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen (Drucksache V/1703) — Erste Beratung — 5174 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (Drucksache V/1704) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Osterreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet (Drucksache V/1705) — Erste Beratung — 5175 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Drucksache V/1721) — Erste Beratung — 5175 B Antrag betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1642) Sänger (SPD) . . . . . . . . . 5175 C Dorn (FDP) . . . . . . . . . 5176B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5177 B Lücke, Bundesminister . . . . . 5178 A Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über die Jahresberichte 1964 und 1965 des Wehrbeauftragten des Bundestages (Drucksachen IV/ 3524, V/820, V/1641) Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 5179 C Buchstaller (SPD) . 5180 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 5181 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Bericht des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung (Drucksachen V/ 1417, V/1676) 5183 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Ersten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/796, V/1687) 5183 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdrucke 138, 139, 140; Drucksache V/1689) . . . 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/1603) 5183 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages nach § 47 der Reichshaushaltsordnung (RHO) zur Begebung einer Optionsanleihe der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (Lufthansa) von 150 000 000 DM mit bedingter Erhöhung des Grundkapitals um 25 000 000 DM unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Drucksache V/1711) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1456, V/1707) 5184 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (Drucksachen V/1611, V/1714) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/670, V/1715) 5184 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorlage des Bundesministers der Finanzen betr. Mineralölsteuermehreinnahmen für das Rechnungsjahr 1966 (Drucksachen V/990, V/1716) . . . 5184 C Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betr. die Sonderabteilung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie den Entwurf einer Entschließung des Rats betr. die Zeitpunkte der Einsetzung der am 15. September 1964 beschlossenen gemeinschaftlichen Ausgleichszahlungen in die Haushaltspläne der EWG (Drucksachen V/1604, V/1717) 5184 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/ EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609); Bericht des Haushaltsausschusses. gem. § 96 GO (Drucksache V/1719), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1718) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5184 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Entschließungsanträge (SPD, CDU/CSU, FDP) zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 (Drucksache V/1242, Umdruck 43, Umdruck 44 Punkt 1, 2 und; 4, Umdruck 62, Umdruck 78 Teil b); dazu Berichte des Haushaltsausschusses gem. §96 GO. über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 43 — (Drucksache V/1695 [neu]) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 44 — (Drucksache V/1243) über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 — Umdruck 62 — (Drucksache V/1244) Raffert (SPD) 5185 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Beihilfe für Ölsaaten eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Richtpreise und Interventionsgrundpreise für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Kriterien für die Bestimmung des Weltmarktpreises für Ölsaaten und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 V des Grenzübergangsortes (Drucksachen V/1624, V/1;728) 5186 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 52/64/ EWG betr. die Definition der Grunderzeugnisse im Schweinefleischsektor (Drucksachen V/1684, V/1731) . . 5186 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise sowie der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1967/68 eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für bestimmte Arten von Getreide, Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, sowie die Regeln für die Festsetzung der Schwellenpreise dieser Arten (Drucksachen V/1683, V/1732) 5186 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Abg. Bauknecht, Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/1021); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1735), Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1734) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 5187 A Nächste Sitzung 5187 C Anlagen 5189 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5149 109. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 106. Sitzung, Seite 4994 C, in Zeile 4 von unten ist das nicht zu streichen. 106. Sitzung, Seite 4995 C, Zeile 7 statt zugunsten: zu Lasten. 108. Sitzung, Seite 5145 D, Zeile 18 statt sich nicht, dieses Gesetze könnte eine: sich nicht. Dieses Gesetz kann eine Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Apel * 12. 5. Arendt (Wattenscheid) * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Bading a 12. 5. Prinz von Bayern 1. 6. Bazille. 12. 5. Dr. Becher (Pullach) 12. 5. Behrendt * 12. 5. Benda 12. 5. Bergmann * 12. 5. Berkhan 12. 5. Dr. Birrenbach 12. 5. Blumenfeld 12. 5. Frau Brauksiepe 12. 5. Corterier 10. 6. Dr. Dehler 27. 5. Deringer * 12. 5. Dichgans * 12. 5. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 12. 5. Dr. Dittrich * 12. 5. Dröscher * 12. 5. Dr. Eckhardt 12. 5. Eisenmann 31. 5. Frau Dr. Elsner * 12. 5. Faller * 12. 5. Frau Freyh 12. 5. Dr. Furler * 12. 5. Gerlach* 12. 5. Gibbert 12. 5. Graaff 12. 5. Dr. Gradl 12. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 12. 5. Hahn (Bielefeld) 12. 5. Hamacher 29. 5. Hellenbrock 31. 5. Hirsch 12. 5. Höhne 15. 6. Horten 12. 5. Illerhaus * 12. 5. Dr. Ils 12. 5. Jacobi (Köln) 15. 5. Kiep 12. 5. Dr. Klepsch 15. 6. Klinker * 12. 5. Dr. Kopf 12. 5. Kriedemann * 12. 5. Frau Dr. Krips 12. 5. Kunze 12. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 5. Lenz (Brühl) 12. 5. Lenz (Trossingen) 23. 5. Logemann 11. 5. Lücker (München) * 12. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Majonica 12. 5. Mattick 12.5. Dr. Marx (Kaiserslautern) 15. 5. Mauk * 12. 5. Frau Dr. Maxsein 12. 5. Memmel * 12. 5. Dr. Mende 22. 5. Mengelkamp 15. 5. Dr. von Merkatz 12. 5. Merten * 12. 5. Metzger * 12. 5. Michels 12. 5. Moersch 12. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 12. 5. Dr. Mülhan 12. 5. Müller (Aachen-Land) * 12. 5. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Dr. Pohle 12. 5. Prochazka 12. 5. Richarts * 12. 5. Riedel (Frankfurt) * 12. 5. Rösing 12. 5. Dr. Rutschke 12. 5. Scheel 12. 5. Schmidt (Hamburg) 12. 5. Schmitt-Vockenhausen 12. 5. Dr. Schröder (Sellstedt) 1. 6. Schwabe 12. 5. Dr.-Ing. Seebohm 12. 5. Seibert 12.5. Seifriz * 12. 5. Seuffert * 12. 5. Dr. Sinn 12. 5. Springorum * . 12. 5. Dr. Starke (Franken) 12. 5. Stephan 22. 5. Struve 31.5. Vogt 3. 6. Wellmann 12. 5. Frau Wessel 12. 5. Dr. Wörner 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 228 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Antrags. der Fraktionen der CDU/CSU, .SPD betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen -Drucksache V/1642 -. Der Bundestag wolle beschließen: Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD wird wie folgt geändert: 5190 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: 1. Der Deutsche Bundestag erwartet, daß über die von der Bundesregierung angekündigte Untersuchung der Konzentration und Informationsfreiheit im deutschen Pressewesen bis zum 1. Juli 1967 ein erster Bericht vorgelegt wird." 2. Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag mit der Vorlage dieses Berichts Vorschläge über erste Maßnahmen zu machen, die angesichts der technisch wirtschaftlichen Entwicklung geeignet sind, die Vielfalt der Presse zu sichern und die im Grundgesetz verbürgte Information und Meinungsfreiheit einschließlich der Berufsfreiheit der Journalisten zu garantieren. 3. Folgende neue Nummer 4 wird angefügt: 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Heranziehung 'von Beratern in Pressefragen für Ausgewogenheit der Interessen und Standpunkte zu sorgen." Bonn, den 11. Mai 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten für die Fraktion der CDU/ CSU zu Punkt 9 der Tagesordnung. 1. Zu § 49. Während die 3. Novelle zum Wehrpflichtgesetz vor allem dazu diente, die Verwaltungsarbeit der Wehrersatzbehörden in Spannungszeiten und im Verteidigungsfall zu erleichtern und den raschen Zugriff auf Wehrpflichtige durch Einführung von Melde- und Genehmigungspflichten zu ermöglichen, ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes insbesondere beabsichtigt, durch Neufassung des § 49 die Möglichkeit zu schaffen, die nach dieser Vorschrift schon jetzt mob-beorderten und in Zukunft noch zu beordernden Spezialisten auf ihre vorgesehene Verwendung bereits im Frieden vorzubereiten. Hervorragende Bedeutung hat diese Vorschrift für die ärztliche Versorgung der Streitkräfte im Verteidigungsfall erlangt. Auf anderen Spezialgebieten ist bisher von der Möglichkeit der Beorderung ohne Jahrgangsaufruf nur in einem nicht nennenswerten Umfang Gebrauch gemacht worden. Gestattet werden soll nicht eine Einberufung zu Wehrübungen schlechthin — wie dies bei Reservisten der Bundeswehr der Fall ist —, die Einberufung zu einer Übung soll vielmehr ausschließlich der Vorbereitung auf die im konkreten Einzelfall vorgesehene Verwendung in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr dienen. Die Einweisung erst im Vorspannungsfall oder in Spannungszeiten müßte nach dem auch hier geltenden Erfahrungsgrundsatz, daß nur friedensmäßig getroffene Vorbereitungen wirklich sinnvoll sind, zu spät kommen. Sie liegt nicht nur im Interesse der Bundeswehr und damit im Interesse der verwundeten oder kranken Soldaten, sondern nicht zuletzt auch im Interesse der betroffenen Ärzte, deren Arbeit wesentlich erleichtert ist, wenn sie sich mit dem zur Verfügung stehenden Material und Instrumentarium und ihren speziellen Aufgaben friedensmäßig vertraut gemacht haben. Die Anzahl der Betroffenen wird sich noch für einige Zeit erhöhen, dann aber ständig absinken, weil der Bedarf nach und nach durch den Zugang an Wehrpflichtigen aufgerufener Geburtsjahrgänge gedeckt werden kann. Schon jetzt haben Wehrpflichtige der ersten aufgerufenen Geburtsjahrgänge ihre Approbation erhalten, so daß sie nach Ableistung des Grundwehrdienstes oder von Wehrübungen als echte Reservisten der Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes zur Verfügung stehen. Wenn auch zunächst nicht alle Stellen mit diesen jungen Ärzten besetzt werden können, wird es doch möglich sein, die nach § 49 Beorderten Zug um Zug aus der Beorderung herauszulösen. Es handelt sich demnach zwar um eine Übergangsregelung, die aber für einige Zeit noch von ganz besonderer Bedeutung ist. Die Wehrersatzbehörden haben von der Möglichkeit der Beorderung — wie sich aus den Zahlen ergibt — nur in einem Umfang Gebrauch gemacht, der die ärztliche Versorgung der Zivilbevölkerung nicht gefährdet. Die Forderung des Innen- und Verteidigungsausschusses, in einer Verwaltungsvereinbarung den Bedarf an Ärzten zwischen der zivilen und militärischen Seite abzugrenzen, ist bereits insoweit verwirklicht, als ein Entwurf einer solchen Vereinbarung mit konkreten Zahlenangaben vorliegt. Die Vereinbarung ermöglicht eine flexible Anpassung an die jeweils vorliegenden Verhältnisse auch in einem Verteidigungsfall. Es ist zu erwarten, daß sie schon bald abgeschlossen werden kann. 2. Zu § 44. Die Zuführung Wehrpflichtiger zur Truppe, die dem Einberufungsbescheid nicht Folge leisteten, hat in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten geführt. Zwar sind diese Wehrpflichtigen mit dem Einberufungsbescheid festgesetzten Zeitpunkt Soldat, so daß sie der Zugriffsmöglichkeit durch Feldjäger unterliegen. Feldjäger haben jedoch nicht polizeiliche Befugnisse; sie können auch weder Wohnungen betreten noch durchsuchen. Ohne Inanspruchnahme der Polizei, die in Ermangelung ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften nur in wenigen Ländern Amtshilfe leisten konnte, war aber das Tätigwerden der Feldjäger häufig wirkungslos. Abgesehen von diesem Mangel, der sich letztlich zum Nachteil der Truppe auswirken mußte, war die eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit geeignet, dem öffentlichen Ansehen der Bundeswehr zu schaden. Eine strengere Durchsetzung der Wehrpflicht durch Inanspruchnahme polizeilicher Amtshilfe ist deshalb dringend geboten, auch wenn es sich bisher selbstverständlich nur um Einzelfälle Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1967 5191 gehandelt hat. Die Verschärfung der Zugriffsmöglichkeit kann sich durchaus auch präventiv auswirken. 3. Zu § 30. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 ist ein Soldat, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, zu entlassen, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde. Die Entlassung auf Grund schuldhafter Verletzung der Dienstpflichtigen hat bisher nicht zum Verlust des Dienstgrades geführt, so daß zur Aberkennung des Dienstgrades ein disziplinargerichliches Verfahren notwendig war. Dieser Dienstgradverlust soll nun kraft Gesetzes eintreten, womit zugleich eine Anpassung an die für Zeitsoldaten geltende Regelung des Soldatengesetzes vorgenommen wird. Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Stecker (CDU/CSU) zu Zusatzpunkt 5 der Tagesordnung Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Zuckersteuergesetzes darf Zucker nach näherer Bestimmung des Bundesministers der Finanzen unversteuert „zur Fütterung von Tieren (einschließlich der Bienen in Höhe von 10 kg jährlich je Volk) verwendet werden. Dieser Zucker wurde nach den Bestimmungen der Zuckersteuerbefreiungsordnung den Imkern unvergällt, also in einer auch für den menschlichen Genuß geeigneten Form zur Verfügung gestellt. Infolgedessen mußte Vorsorge gegen Mißbräuche getroffen werden. Dies geschah einmal durch die gesetzlich festgelegte Mengenbegrenzung auf 10 kg je Bienenvolk. Zum andern wurde die ordnungsgemäße Verwendung des Zuckers durch ein Überwachungsverfahren gesichert, in dessen Rahmen die Imker in jedem Jahre die Zahl ihrer Bienenvölker anzumelden und einen Antrag auf Bezug einer entsprechenden Menge unversteuerten Zuckers bei dem zuständigen Imkerverein oder einem Zuckergroßhändler einzureichen hatten. Die Anmeldungen mußten durch den Imkerverein oder die Gemeindebehörde bestätigt werden und wurden sodann mit einer Bestelliste dem zuständigen Hauptzollamt zur Erteilung eines Bezugscheins zum Bezug von unversteuertem Zucker aus einem Herstellungsbetrieb vorgelegt. Die Lieferung und die Verwendung des Zuckers wurden durch den Steueraufsichtsdienst stichprobenweise geprüft. Nach der Senkung der Zuckersteuer von 0,10 DM auf 0,06 DM je kg steht der Steuervorteil von 0,60 DM -für 10 kg Zucker je Volk in keinem rechten Verhältnis mehr zu dem damit verbundenen Arbeitsaufwand. Außerdem hat sich gezeigt, daß bei schlechter Witterung die steuerfreie Menge von 10 kg nicht ausreicht, insbesondere wenn die Imker dazu übergehen, Großvölker zu bilden. Diese Unzuträglichkeiten können vermieden werden, wenn der Bienenzucker ebenso wie der andere zu Futterzwecken verwendete Zucker durch geeignete Vergällungsmittel zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemacht wird. Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß sich für die Vergällung des Bienenzuckers insbesondere fein gepulvertes Eisenoxyd und Octosan (Octaacetylsaccharose) eignen. Durch Fütterungsversuche, die im vergangenen Winter von maßgebenden Forschungsinstituten vorgenommen worden sind, wurde festgestellt, daß diese Mittel für die Bienen unschädlich sind. Auch in lebensmittelrechtlicher Hinsicht sind gegen die Verwendung deser Vergällungsmittel nach dem Urteil des Bundesgesundheitsamts und des Bundesgesundheitsministeriums keine Bedenken zu erheben. In anderen Mitgliedstaaten der EWG wird Octosan bereits zur Vergällung von Bienenzucker verwendet. Im Rahmen der Europäischen Zuckermarktordnung sind sowohl Octosan als aus Eisenoxyd als Vergällungsmittel für Bienenzucker in Aussicht genommen. Der Ausschuß ist der Meinung, daß die Vergällung des Bienenzuckers mit diesen Mitteln sowohl die bisherigen umständlichen Überwachungsmaßnahmen ersparen als auch die Mengenbeschränkung auf 10 kg Zucker je Bienenvolk überflüssig machen würde. Er schlägt deshalb in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor, dem Antrag zuzustimmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke der Frau Bundesminister für diese Weinrede, ,die von Sachkenntnis und auch von Einfühlungsvermögen in 'die besondere Materie zeugte, 'die in diesem Gesetz behandelt wird. Frau Bundesminister, Sie haben feststellen können, daß Sie das ungeteilte Ohr des Hauses hatten.
    In der Aussprache hat Professor Süsterhenn das Wort.


Rede von Dr. Adolf Süsterhenn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst der Frau Bundesministerin — so heißt es, glaube ich — den herzlichen Dank dafür aussprechen, daß nun endlich dieses Weingesetz, wie es abkürzend bezeichnet wird, als Vorlage der Regierung in diesem Hause erschienen ist. Die vorbereitenden Arbeiten für dieses Gesetz erstrecken sich ja schon über eine ganze Reihe von Jahren. ,Alle 'beteiligten Ressorts haben jeweils von ihrer besonderen Interessenperspektive aus — Interessenperspektive nicht in einem abträglichen Sinne, sondern durchaus als Wahrnehmung berechtigter Interessen gemeint — das Zustandekommen des Entwurfs mehr oder weniger zwangsläufig immer wieder hinausgezögert. Alle beteiligten Kreise der Weinwirtschaft — das sind in erster Linie, aber nicht nur, die Winzer, die Weinbauern; das sind die Weinhändler, und das sind auch die Produzenten aller übrigen Artikel, die als Dessertwein, als Branntwein aus Wein, als Sekt, Schaumwein usw. bezeichnet werden — haben darauf gewartet, daß man nun endlich einmal wisse, woran man sei, und daß man sich auch auf die neuen Entwicklungen, für die mit diesem Gesetz sozusagen eine Weichenstellung erfolgen soll, einstellen könne.
Insbesondere ist in den 'beteiligten Kreisen eine große Befürchtung auf Grund der geplanten Maßnahmen zur Errichtung einer europäischen Weinmarktordnung erwachsen. Es ist ganz klar: wenn man diese Fragen auf der europäischen Ebene regeln will, dann muß es auf allen Seiten ein gewisses Zugeben und ein gewisses Nachgeben geben.
Die Frau Ministerin hat mit Recht hervorgehoben, daß an sich, wenn man die klimatischen und die sonstigen Unterschiede, die Bodenunterschiede und die Unterschiede der Prouktionsverhältnisse in der Bundesrepublik, in Frankreich oder gar in Italien betrachtet, dann die Befürchtungen, die aus den Kreisen des deutschen Weinbaus gegenüber der europäischen Weinmarktordnung geäußert worden sind, zunächst durchaus verständlich erscheinen. Aber auf der anderen Seite glaube ich, daß man durch die Pflege der Spezialität, der typischen Qualität des deutschen Weines, auch auf dem europäischen Weinmarkt durchaus große Chancen hat, nicht nur seine Quote zu behalten, sondern auch noch zu erweitern.
Ich darf auf ein ähnliches Beispiel hinweisen. Als im Jahre 1919 Elsaß-Lothringen zu Frankreich kam, bestanden bei den elsässischen Weinbauern ungefähr dieselben Befürchtungen, und es waren dieselben Stimmen laut geworden wie jetzt innerhalb des deutschen Weinbaues vor den Toren des euro päischen Weinmarktes. Auch das prozentuale Verhältnis der elsässischen Weinproduktion zu der damaligen französischen Weinproduktion war ungefähr dasselbe wie das der deutschen Weinproduktion zur europäischen Weinproduktion. Alle diejenigen Mitglieder dieses Hohen Hauses, die die französischen Verhältnisse etwas kennen, und zwar familiär oder auch offiziell oder lediglich als Touristen in französischen Restaurants, werden festgestellt haben, daß der elsässische Wein gerade wegen seiner Spezialität, seiner typischen Qualität, seiner angenehmen Säure, seiner gewissen Leichtigkeit, der damit verbundenen Bekömmlichkeit, sich einen Standardplatz auf dem französischen Markt erworben hat. Ich bin durchaus der Meinung, daß diese gleichen Chancen auch für den deutschen Weinbau bestehen, wenn er die Instrumente benutzt, die ihm durch dieses Gesetz gegeben sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine 'Damen und Herren, das erfordert natürlich alles gewisse Umstellungen. Eben noch hat mir .ein auch als Kenner der Materie bewährtes 'Mitglied dieses Hauses während der Ausführungen der Frau Ministerin ins Ohr geflüstert: Ja, man muß sich jetzt an ganz anderen Begriffen orientieren; worauf soll man sich denn dann noch verlassen können? — Aber ich glaube, daß auch da die Eingewöhnung das beste Hilfsmittel ist, um zu den entsprechenden Resultaten und zu dem kritischen Unterscheidungsvermögen zu kommen. Das letzte Urteil spricht ja immer die individuelle Erfahrung hinsichtlich der individuellen Bekömmlichkeit dieses oder jenes 'Produktes — 'unbeschadet der gesetzlich zugelassenen oder auch sonst vielleicht phantasievoll gewählten Bezeichnung.
Aber eines müssen wir sagen, und das wird in den Beratungen der Ausschüsse doch wohl noch näher zu behandeln sein: Wenn wir uns mit unserer Wirtschaft in den europäischen Markt hineinbegeben, haben wir in diesen Markt ja auch einiges einzubringen, denn wir sind ja letzten Endes das größte Weinimportland Europas. Auch wenn der deutsche Weinbau noch so sehr ausgeweitet würde — faktisch und rechtlich —, wäre immer noch ein enormer Einfuhrbedarf gegeben. Insofern können wir durchaus auch aus einer gewissen Position des Selbstbewußtseins verhandeln, wenn es an die Ausgestaltung der europäischen Weinmarktordnung geht.
Ich glaube, daß unsere Regierung und unsere Experten bei diesen internationalen Verhandlungen eine viel bessere Ausgangsposition haben, wenn wir erst einmal in deutscher Zuständigkeit zu der Frage der Weinproduktion, der Weinbehandlung, der Weinklassifikation zum Ausdruck gebracht haben, was wir selbst eigentlich wollen und für richtig



Dr. Süsterhenn
halten. Es ist nämlich gar nicht so einfach — wir haben ja verschiedene Weinbaugebiete in der Bundesrepublik —, die verschiedenen Auffassungen der verschiedenen Weinproduzenten auf eine Linie zu bringen. Wenn dieser Initiativentwurf aus diesem Hohen Hause heraus während der letzten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte — der Entwurf war an sich überhaupt zu spät eingebracht worden —, so zum Teil aus einer ganzen Reihe von Schwierigkeiten, die sich daraus ergaben, daß die hinzugezogenen Ländervertreter aus den Landwirtschaftsministerien und den Weinbauverbänden doch sehr viele differierende Auffassungen auf unseren Verhandlungstisch legten, und zwar nicht etwa aus einer bürokratischen Schau heraus, sondern als die Sprachrohre ihrer heimatlichen Winzer- und Weinbau- und Weinwirtschaftsverbände. Ich hoffe, daß nun wenigstens innerhalb der Weinwirtschaft selbst — soweit das überhaupt möglich ist — diese Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt sind.
Ich glaube, es liegt im Interesse aller Beteiligten und nicht zuletzt unserer deutschen Winzer, die wir mit aller Sympathie begleiten — und auch aus der Sympathie derer, die ihre Produkte sehr gern konsumieren —, wenn wir mit klaren rechtlichen Voraussetzungen in die europäischen Weinmarktverhandlungen hineingehen. Damit ist unseren Winzern am besten gedient. Ich glaube, daß dieser Entwurf eine gute Grundlage ist, um das Gesetz zustande zu bringen und damit auch den Marsch in den Weinmarkt Europas anzutreten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bardens.