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    Vokabeln: 5
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    4. Frau: 1
    5. Kurlbaum-Beyer.: 1
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    Deutscher Bundestag 105. Sitzung Bonn, den 26. April 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Diekmann 4839 A Abg. Barche tritt in den Bundestag ein . 4839 A Wahl des Abg. Stiller als Mitglied beim Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank 4839 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4839 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 4839 B Fragestunde (Drucksache V/1634) Fragen des Abg. Haase (Kassel) : Stellenanzeigen der Europäischen Organisation für Kernforschung in deutscher Sprache Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 4839 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 4840 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 4840 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 4840 D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 4841 A Fragen des Abg. Borm: Schwierigkeiten bei Erteilung von Einreisevisen für Nationalchinesen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 4841 B Borm (FDP) . . . . . . . . 4841 B Fragen des Abg. Moersch: Bitte des Vatikans um Einhaltung des Reichskonkordats Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 4841 D Moersch (FDP) 4842 A Dorn (FDP) 4842 B Raffert (SPD) 4842 C Dr. Bucher (FDP) 4842 C Frage des Abg. Dorn: Auffassung des Kultusministers Prof Hahn zur Frage der Konkordate Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 4843 A Dorn (FDP) 4843 B Genscher (FDP) 4843 C Raffert (SPD) 4843 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4844 A Fellermaier (SPD) 4844 B Moersch (FDP) 4844 B Borm (FDP) 4844 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4844 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 4845 A Ott (CDU/CSU) 4845 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4845 C Mertes (FDP) . . . . . . . . 4845 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 Frage des Abg. Dorn: Angebliche Überlegungen der Bundesregierung betr. Empfehlungen an Bundesländer zum Abschluß von Konkordaten Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 4845 D Dorn (FDP) 4846 A Moersch (FDP) . . . . . . . 4846 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4846 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4847 A Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . 4847 B Raffert (SPD) 4847 C Genscher (FDP) . . . . . . . 4847 D Benda; Parlamentarischer Staatssekretär 4848 A Frage des Abg. Kubitza: Haltung der deutschen Botschaft in Tel Aviv gegenüber Jugendgruppen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4848 B Kubitza (FDP) . . . . . . . . 4848 B Fragen des Abg. Büttner: Visaerteilungen für Reisende aus den Ostblockstaaten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 4848 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4848 D Moersch (FDP) 4849 A Dorn (FDP) 4849 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4850 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 4850 B Frage des Abg. Dorn: Vorstellungen der Bundesregierung zur Neuordnung des Verhältnisses von Kirche und Staat Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 4850 B Dorn (FDP) 4850 C Moersch (FDP) 4851 A Genscher (FDP) 4851 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Öffnung von Grenzübergängen zur CSSR Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 4851 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 4851 D Unertl (CDU/CSU) 4852 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 4852 B Frage der Abg. Frau Funcke: Anwesenheit des zuständigen Ministers im Plenum bei Behandlung einschlägiger Beratungsgegenstände Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 4852 D Frau Funcke (FDP) 4852 D Moersch (FDP) 4853 A Genscher (FDP) 4853 B Dorn (FDP) 4853 B Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) (CDU/CSU, FDP) (Drucksachen V/48, V/1581, zu V/1581, V/1582) — Dritte Beratung — Frau Funcke (FDP) 4853 D Dr. Tamblé (SPD) 4857 B Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4857 C Seuffert (SPD) . . . . . . . 4857 C Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . 4857 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4858 C Dr. Eckardt (CDU/CSU) . . . . . 4859 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 4860 B Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 4861 A Genscher (FDP) . . . . . . . . 4861 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4861 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 4862 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 4863 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 4863 C Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 4865 A Schwabe (SPD) . . . . . . . . 4865 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 4866 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4866 D Krammig (CDU/CSU) 4867 B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4867 C Dr. Schober (CDU/CSU) 4867 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4869 D Sänger (SPD) 4871 A Dichgans (CDU/CSU) 4871 C Moersch (FDP) 4871 D Unertl (CDU/CSU) 4873 D Schlee (CDU/CSU) 4876 D Spitzmüller (FDP) 4877 C Dr. Brenck (CDU/CSU) 4879 D Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . 4881 A Dr. Müthling (SPD) 4881 D Dr. Staratzke (FDP) 4885 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 4886 B van Delden (CDU/CSU) 4889 A Dr. Luda (CDU/CSU) 4891 A Zoglmann (FDP) 4898 A Nächste Sitzung 4902 D Anlagen 4903 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4839 105. Sitzung Bonn, den 26. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    1 Siehe Anlage 31 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4903 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 4. Dr. Artzinger ** 26. 4. Bading ** 27. 4. Bauer (Würzburg) * 28. 4. Prinz von Bayern 1. 6. Behrend ** 26. 4. Berkhan * 28. 4. Berlin 28. 4. Blumenfeld * 28. 4. Frau Brauksiepe 28. 4. Corterier * 28. 4. Dr. Dittrich ** 28. 4. Draeger * 28. 4. Dröscher ** 27. 4. von Eckardt 26. 4. Eisenmann 28. 4. Ertl 26. 4. Flämig * 28.4. Dr. Furler * 28.4. Frau Geisendörfer 28. 4. Glombig 26. 4. Graaff 28.4. Gscheidle 26. 4. Dr. Hellige * 28. 4. Herold * 28. 4. Frau Herklotz * 28. 4. Hilbert * 28. 4. Höhne 15. 6. Hösl ' 28. 4. Illerhaus ** 26. 4. Jacobi (Köln) 15. 5. Junghans 26.4. Kahn-Ackermann * 28. 4. Dr. Kempfler * 28.4. Frau Klee * 28. 4. Dr. Kliesing (Honnef) * 28. 4. Klinker ** 28.4. Dr. Kopf * 28. 4. Kriedemann ** 26.4. Dr. Kübler 26. 4. Kühn (Hildesheim) 26. 4. Lemmrich * 28. 4. Lenz (Brühl) 30. 4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Lenze (Attendorn) * 28. 4. Dr. Lohmar 26. 4. Lücker (München) ** 28. 4. Mauk ** 28.4. Frau Dr. Maxsein * 28. 4. Mengelkamp 15.5. Metzger ** 28. 4. Müller (Aachen-Land) ** 28. 4. Müller (Remscheid) 26. 4. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 2. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Pöhler * 28.4. Raffert 28.4. Richter * 28. 4. Dr. Rinderspacher * 28. 4. Rösing 30. 4. Dr. Rutschke * 28. 4. Scheel 28. 4. Schmidt (Würgendorf) * 28. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 4. Dr. Serres * 28. 4. Dr. Starke (Franken) ** 27. 4. Struve 31.5. Dr. Süsterhenn 27. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 28. 4. Dr. Vogel (Speyer) 26. 4. Dr. Wahl * 28. 4. Wellmann 30. 4. Wienand * 28. 4. b) Urlaubsanträge Frau Freyh 12. 5. Kiep 12. 5. Kunze 6. 5. Frau Dr. Probst 12. 5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 198 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) - Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) in Nr. 12 Buchstabe a werden die Worte „Verpachtungen und Vermietungen" durch die Worte „Verpachtung und Vermietung" ersetzt; b) in Nr. 25 erhält Buchstabe b folgende Fassung: „b) in Verbindung mit den unter Buchstabe a bezeichneten Leistungen die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die den Jugendlichen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe sowie den bei diesen Leistungen tätigen Personen als Vergütung für die geleisteten Dienste gewährt werden,". 2. Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1) wird wie folgt geändert: 4904 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 a) in Nr. 1 Buchstabe c werden die Worte „und Bienen" ersetzt durch die Worte „ , Bienen und ausgebildete Blindenführhunde" b) in Nr. 45 wird Buchstabe e gestrichen c) Nr. 34 erhält die Fassung: „34. Speisesalz (aus Nr. 25.01 - A - II - b - 2 des Zolltarifs)". 3. In § 16 Abs. 6 letzter Satz werden die Worte „durch das" ersetzt durch das Wort „vom". 4. In § 19 Abs. 1 erhält der vorletzte Satz die Fassung „§ 4 bleibt unberührt." 5. In § 26 Abs. 1 werden die Worte „Unbilligkeiten und Härtefällen" ersetzt durch die Worte „Unbilligkeiten in Härtefällen". 6. Zu § 28 Abs. 7 Nr. 1 Anlage 2 (zu § 28 Abs. 7 Nr. 1) wird wie folgt geändert: a) Nr. 20 erhält die Fassung: „20. Bearbeitungsabfälle und Schrott von Eisen oder Stahl, gebrauchte Schienen und Eisen und Stahl (Nr. 73.03 und aus 73.16 des Zolltarifs)." b) Nr. 21 erhält die Fassung: „21. Andere unedle Metalle aus Eisen oder Stahl, roh, Bearbeitungsabfälle und Schrott (Nr. 74.01, 75.01, 76,01, 77.01, 77.04, 78.01, 79.01, 80,01 und 81.01 bis 81.04 des Zolltarifs)." c) Nr. 23 erhält die Fassung: „23. Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und Formstoffen (Kapitel 95 des Zolltarifs)." 7. In § 29 Abs. 1 letzter Satz wird das Wort „gemindert" ersetzt durch das Wort „vermindert". Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Umdruck 195 Änderungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Dr. Tamblé, Spitzmüller, Dr. Jungmann, Frau Dr. Hubert, Frau Blohm und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 14 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) für die Lieferung oder Wiederherstellung von Einzelkronen, Brücken, herausnehmbaren Zahnersatz sowie von kieferorthopädischen Apparaten, soweit sie in praxiseigenen Laboratorien durch angestellte Zahntechniker hergestellt werden;" Bonn, den 26. April 1967 Schulhoff Dr. Jungmann Frau Blohm Blöcker Frau Enseling Fritz (Welzheim) Frau Geisendörfer Frau Griesinger Glüsing (Dithmarschen) Dr. Hammans Frau Jacobi (Marl) Frau Kalinke Krammig Dr. Preiß Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schulhoff Dr. Storm Frau Dr. Wolf Baron von Wrangel Dr. Tamblé Frau Dr. Hubert Dr. Bardens Biermann Frau Berger-Heise Corterier Eschmann Geiger Haage (München) Haehser Höhmann (Hessisch Lichtenau) Jürgensen Frau Kurlbaum-Beyer Frau Krappe Frau Lösche Dr. Müthling Regling Rohde Sänger Seidel Schimschok Dr. Schmidt (Offenbach) Dr. Stammberger Steinhoff Welke Spitzmüller Frau Dr. Diemer-Nicolaus Geldner Jung Kubitza Logemann Mertes Dr. Mühlhan Peters (Poppenbüll) Reichmann Schmidt (Kempten) Schultz (GauBischofsheim) Walter Zoglmann Anlage 4 Umdruck 199 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 Nr. 15 wird der Strichpunkt hinter dem Wort „Versorgungsberechtigten" durch einen Punkt ersetzt und folgender Satz angefügt: „Das gilt nicht für die Lieferungen von Brillen und Brillenteilen sowie von den in Nummer 45 der Anlage 1 bezeichneten Gegenständen." Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4905 Anlage 5 Umdruck 194 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 4 Nr. 20 Buchstabe a werden jeweils hinter dem Wort „Museen" die Worte „Botanische Gärten, Zoologische Gärten, Tierparks" eingefügt. 2. § 4 wird folgende Nr. 27 angefügt: „27. die Umsätze der Sportorganisationen (Verbände und Vereine) untereinander und mit ihren Mitgliedern, soweit sie der Erfüllung ihrer gemeinnützigen Aufgabe dienen." 3. In § 8 Abs. 1 erhält Nr. 1 folgende neue Fassung: „1. Die freiberuflichen Leistungen im Sinne des § 18 Abs. 1, wenn die Leistungen zur Auswertung im Ausland bestimmt sind, sowie die technische, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Beratung und Planung für Anlagen im Ausland, einschließlich der Anfertigung von Konstruktions-, Kalkulations- - und Betriebsunterlagen und der Überwachung der Ausführung;". 4. Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 In. Anlage 1 erhält Nr. 42 Buchstabe b folgende Fassung: „b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften auch mit Bildern (aus Nr. 49.02 des Zolltarifs),". 5. a) § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ist zu ergänzen: „einschließlich der aus Lebensmitteln der Anlage 1 zubereiteten Speisen in Gaststätten, Kantinen, Heimen und Anstalten." b) § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ist zu streichen. 6. § 12 Abs. 2 wird eine Nr. 10 angefügt: „10. die Leistungen aus der Tätigkeit als Immobilien-, Hypotheken- und Finanzierungsmakler sowie Hausverwalter." 7. In § 18 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „zehn" durch das Wort „fünfzehn" ersetzt. 8. In § 19 Abs. 4 werden die Worte „zehnten Tage" jeweils durch die Worte „fünfzehnten Tage" ersetzt. 9. In § 23 Abs. 4 werden die Worte „zehnten Tage" jeweils durch die Worte „fünfzehnten Tage" ersetzt. 10. In § 28 wird a) Absatz 2 letzter Satz gestrichen; b) folgender neuer Absatz 8 angefügt: „ (8) Weist der Unternehmer nach, daß er den Gegenstand erworben und nicht bearbeitet oder verarbeitet hat, so kann er neben dem abziehbaren Betrag gemäß Absatz 1 oder Absatz 7 einen weiteren Betrag in Höhe von 75 vom Hundert des Satzes der Ausfuhrhändlervergütung absetzen, der sich aus § 20 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der zuletzt geltenden Fassung ergibt. Zwei Drittel dieses Betrages sind gemäß Absatz 4 zu verrechnen. Der verbleibende Betrag ist gleichmäßig verteilt von den Vorauszahlungen des zweiten Kalenderjahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abzusetzen." 11. § 30 Abs. 4 erhält folgenden Satz 3: „Von der Bemessungsgrundlage ist der Wert der körperlichen Wirtschaftsgüter abzusetzen, die am 31. Dezember 1967 in unfertigem Zustand zum Anlagevermögen eines Unternehmers gehören, soweit nicht der Unternehmer oder ein Vorlieferant für sie einen Vorsteuerabzug gemäß § 28 in Anspruch genommen hat." Bonn, den 26. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Umdruck 193 Änderungsantrag der Abgeordneten Wagner, Unertl, Ott, Schlee und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 10 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Auch die Gemeindegetränkesteuer gilt als durchlaufender Posten." Bonn, den 26. April 1967 Wagner Unertl Ott Schlee Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke Dr. Besold Dr. Brenck Ehnes Dr. Gleissner Dr. Hudak Krug Frau Dr. Kuchtner Leukert Memmel Rainer Dr. Schulze-Vorberg Stiller Weigl Ziegler 4906 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 Anlage 7 Umdruck 192 Änderungsantrag der Abgeordneten Gibbert, Dr. Hofmann (Mainz), Seither, Schultz (Gau-Bischofsheim) und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 1. In Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1) erhält Ziffer 27 folgende Fassung: „27. Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen (Kapitel 20 des Zolltarifs)". 2. In Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1) werden nach Nummer 30 folgende Nummern eingefügt: „30 a. Traubenmost (Nr. 22.04 des Zolltarifs). 30 b. Wein aus frischen Weintrauben, ausgenommen Schaumwein; mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen Weintrauben (aus Nr. 22.05 des Zolltarifs)." Bonn, den 21. April 1967 Gibbert Dr. Hofmann (Mainz) Becker Berberich Berendsen Bewerunge Bühler Burger Biechele Diebäcker Draeger Ehnes Franzen Dr. Frey Dr. Giulini Gottesleben Frau Griesinger Haase (Kassel) Dr. Hauser (Sasbach) Hilbert Hösl Holkenbrink Horten Josten Frau Klee Klein Dr. Klepsch Dr. Kliesing (Honnef) Köppler Dr. Kopf Krug Frau Dr. Kuchtner Petersen Dr. Prassler Dr. Reinhard Dr. Ritgen Dr, Schulze-Vorberg Dr. Siemer Storm Dr. Vogel (Speyer) Ziegler Seither Dr. Bardens Bauer (Würzburg) Collet Geiger Frau Herklotz Kaffka Langebeck Müller (Worms) Dr. Müller-Emmert Dr. Rinderspacher Schultz (Gau-Bischofsheim) Borm Dr. Bucher Busse (Herford) Dr. Dehler Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Effertz Ertl Geldner Kubitza Logemann Mauk Mertes Moersch Dr. Mühlhan Ollesch Opitz Schmidt (Kempten) Spitzmüller Walter Wurbs Zoglmann Anlage 8 Umdruck 197 Änderungsantrag der Abgeordneten Ertl, Schmidt (Kempten), Geldner und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 In der Anlage 1 wird folgende Nummer 30 a eingefügt: „30 a. Bier aus Malz hergestellt (Nr. 22.03 des Zolltarifs)." Bonn, den 26. April 1967 Ertl Schmidt (Kempten) Geldner Genscher Borm Dorn Dr. Effertz Jung Kubitza Mertes Dr. Mühlhan Reichmann Sander Walter Wächter Anlage 9 Umdruck 200 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 Hinter Nummer 38 der Anlage 1 wird folgende Nummer 38 a eingefügt: „38 a. Aromengemische in Aufmachungen für den Küchengebrauch (aus Nr. 33.04 des Zolltarifs)." Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 10 Umdruck 207 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schober, Dr. Martin, Raffert, Sanger, Frau Funcke, Dr. Mühlhan und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4907 Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 In der Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1) Nr. 42 1. erhält der Buchstabe a) folgende Fassung: „a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern auch antiquarisch (aus Nr. 49.01, aus Nr. 90.06 des Zolltarifs)." 2. wird folgender neuer Buchstabe g angefügt: „g) Kalender (aus 49.10 des Zolltarifs)." Bonn, den 26. April 1967 Dr. Schober Dr. Martin Dr. Brenck Budde Erpenbeck Franke (Osnabrück) Gottesleben Dr. Hammans Dr. Huys Rock Dr. Schulze-Vorberg Raffert Sänger Dr. Apel Brück (Holz) Dr. Meinecke Frau Funcke Dr. Mühlhan Anlage 11 Umdruck 208 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/ 1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 In Anlage 1 erhält Nr. 42 Buchstabe b folgende Fassung: „b) Zeitungen und Zeitschriften auch mit Bildern (aus Nr. 49.02 des Zolltarifs)." Bonn, den 26. April 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 201 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 12 Abs. 2 Nr. 5 a erhält folgende Fassung: „5 a. die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechenden Leistungen a) ,der Steuerberatungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, der genossenschaftlichen Prüfungsverbände, der genossenschaftlichen Treuhandstellen, der Ingenieur-und Architektengesellschaften und der wohnungswirtschaftlichen 'Betreuungsunternehmen; b) der in § 107 a Abs. 2 Nr. 1, 7 und 8 und Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b ,der Reichsabgabenordnung genannten Unternehmer bei der Hilfe in Steuersachen sowie im betrieblichen Buchführungs- und Rechnungswesen". Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 13 Umdruck 206 Änderungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Burgemeister, Schwabe, Dr. Tamblé, Spitzmüller und Genossen zur dritten Beratung .des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ist wie folgt zu ergänzen: „einschließlich der aus Lebensmitteln der Anlage 1 zubereiteten Speisen in Gaststätten, Kantinen, Heimen und Anstalten". Bonn, den 26. April 1967 Stücklen Burgemeister Schwabe Dr. Tamblé Spitzmüller und weitere 87 Unterschriften Anlage 14 . Umdruck 221 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 2 Nr. 6 wird folgender Buchstabe vor c eingefügt: „Vor c) die Anzeigenleistungen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage,". Bonn, den 26. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion 4908 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 Anlage 15 Umdruck 202 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/ 1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 2 Nr. 6 wird folgender neuer Buchstabe vor d eingefügt: „vor d) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,". Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 16 Umdruck 205 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brenck, Schmidt (Kempten), Schwabe und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten ,Entwurfseines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 12 Abs. 2 Nr. 9 werden die Worte „mit Ausnahme der Bergbahnen" gestrichen und hinter die Worte „im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im" die Worte „Berg- und Seilbahn und" eingefügt. Bonn, den 26. April 1967 Dr. Brenck Dr. Besold Dr. Eckhardt Ehnes Dr. Franz Dr. Gleissner Dr. Hudak Frau Dr. Kuchtner Leukert Dr. Martin Memmel Dr. Müller-Hermann Ott Rainer Schmidhuber Dr. Schober Unertl Stiller Ziegler Schmidt (Kempten) Borm Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Effertz Geldner Genscher Dr. Haas Kubitza Mischnick Moersch Opitz Reichmann Sander Schultz (GauBischofsheim) Spitzmüller Dr. Staratzke Wächter Walter Schwabe Bals Böhm Fellermaier Lautenschlager Dr. Marx (München) Dr. Tamblé Anlage 17 Umdruck 203 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/ 1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 12 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze;". Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 18 Umdruck 209 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 3 v. H. für die Lieferung, den Eigenverbrauch und die Einfuhr von Wasser (aus Nr. 22.01 — B des Zolltarifs)." Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 2. In Anlage 1 wird Ziffer 29 gestrichen. Bonn, den 26. April 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 19 Umdruck 204 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 26 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Der Bundesminister der Finanzen kann durch Rechtsverordnung den Wortlaut derjenigen Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, in denen auf den Zolltarif hingewiesen wird, dem Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4909 Wortlaut des Zolltarifs in der jeweils geltenden Fassung anpassen." Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 20 Umdruck 215 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 27 wird hinter dem Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt: „ (3) Ein Unternehmer, der die Steuer für die bis zum 31. Dezember 1967 ausgeführten Umsätze nach den Isteinnahmen berechnet, kann die am Schluß des Jahres 1967 für diese Umsätze noch nicht vereinnahmten Entgelte den im Dezember 1967 vereinnahmten Entgelten hinzurechnen und gleichzeitig mit ihnen der Besteuerung unterwerfen. Auf Antrag hat das Finanzamt unbeschadet der Vorschrift des § 127 der Reichsabgabenordnung die Entrichtung der auf die noch nicht vereinnahmten Entgelte entfallenden Steuer entsprechend dem voraussichtlichen Zahlungseingang zu stunden." die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 4 und 5. Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 21 Umdruck 216 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 28 erhält folgende Fassung: „§ 28 Übergangsregelung für das Vorratsvermögen (1) Der Unternehmer, auf dessen Umsätze § 19 oder § 24 nicht anzuwenden ist, kann für seine am Schluß des Jahres 1967 im Inland vorhandenen Gegenstände des Vorratsvermögens als Vorsteuer einen Betrag .abziehen, der sich aus der Anwendung des für diese Gegenstände nach § 25 des Umsatzsteuorgesetzes 1951 in der zuletzt geltenden Fassung jeweils in Betracht kommenden Vergütungssatzes für die Ausfuhrvergütung ergibt. Für auftragsbezogene Vorräte, die .der Unternehmer für die Herstellung, den Umbau und ,die Großreparatur eines Wasserfahrzeugs der Zolltarifnummern 89.01 bis 89.03 (ausgenommen Sportboote ohne eingebauten Motor und 'Schlauchboote) verwendet und die bei ihm am Schluß des Jahres 1967 dem Auftrag entsprechend verbucht sind, gilt der Vergütungssatz, der für den Gegenstand des Auftrags ,anzuwenden ist. Für Wasserfahrzeuge der in Satz 2 bezeichneten Art, ihre Umbauten, für Großreparaturen an ihnen und für auftragsbezogene Vorräte im Sinne von Satz 2 kann der Unternehmer einen Abzug auch dann vornehmen, wenn sie bei ihm als Gegenstände ,des Vorratsvermögens am Schluß des Jahres 1967 in einem Freihafen vorhanden sind; in diesen Fällen sind die in § 25 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1951 an der zuletzt geltenden Fassung bezeichneten Vergütungssätze anzuwenden. (2) Bei ,der Berechnung des abziehbaren Betrages ist auszugehen 1. bei Unternehmern, 'die zum Schluß des Jahres 1967 für die steuerliche Gewinnermittlung eine Vermögensübersicht aufzustellen haben, von dem in dieser Übersicht anzusetzenden Wert; 2. bei anderen Unternehmern von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Ist der Teilwert oder, falls er nicht in Betracht kommt, der gemeine Wert niedriger, ist dieser anzusetzen. Bei Gegenständen, die bereits am Schluß des letzten vor dem 31. Dezember 1967 endenden Wirtschaftsjahres zum Vorratsvermögen des Unternehmers gehört haben, darf der Wertansatz nicht über den Bilanzansatz am Schluß dieses Wirtschaftsjahres hinausgehen. Der nach den Nummern 1 oder 2 maßgebliche Wert erhöht sich für die Gegenstände, die der Unternehmer erworben und nicht bearbeitet oder verarbeitet hat, um fünfzig vom Hundert und für die übrigen Gegenstände um zwanzig vom Hundert. (3) Der Unternehmer ist zum Abzug nicht berechtigt, wenn die Gegenstände 1. für sein Unternehmen ohne Erhebung von Ausgleichsteuer eingeführt warden sind, 2. nach § 4 Ziff. 1 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes 1951 an der zuletzt geltenden Fassung steuerfrei eingeführt und an ahn nach § 4 Ziff. 2 des bezeichneten Gesetzes steuerfrei geliefert worden sind, 3. zugleich in den in § 4 Ziff. 1 und 4 des Umsatzsteuergesetzes 1951 an der zuletzt geltenden Fassung bezeichneten Freilisten aufgeführt sind, 4. von ihm zur Ausführung steuerfreier Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 6 bis 26 verwendet werden oder 5. noch nicht gewonnene Bodenschätze sind. 4910 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 Nummer 3 entfällt, wenn der. Unternehmer nachweist, daß er die Gegenstände hergestellt hat oder ihre Lieferung an ihn oder eine vorausgegangene Lieferung steuerpflichtig gewesen ist. (4) Der abziehbare Betrag ist spätestens von der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des ersten Kalenderjahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abzusetzen. Will der Unternehmer den Betrag früher geltend machen, so kann er die Hälfte des Betrages von der Vorauszahlung eines Voranmeldungszeitraumes absetzen. Der verbleibende Betrag ist ,auf die restlichen Voranmeldezeiträume ,dieses Kalenderjahres gleichmäßig zu verteilen. Ist der abziehbare Gesamtbetrag nicht höher als 1000 Deutsche Mark, kann er in einem Betrag abgesetzt werden. (5) Wird Ausgleichssteuer für einen eingeführten Gegenstand nach den bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften erst nach dem Inkrafttreten erhoben, so kann der abziehbare Betrag für den Gegenstand ,abweichend von Absatz 4 Satz 1 für den Voranmeldungszeitraum geltend gemacht werden, in dem die Ausgleichssteuer zu entrichten ist. .Im ersten Kalenderjahr nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Betrag in ,entsprechender Anwendung von Absatz 4 Sätze 2 und 3 auf die Voranmeldungszeiträume zu verteilen. Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend. (6) Die Voraussetzungen für den Abzug sind buchmäßig nachzuweisen. Aus den Aufzeichnungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar zu ersehen sein 1. die Menge, der anzusetzende Wert und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes, 2. die Zolltarifnummer, ,der Vergütungssatz und der für den einzelnen Gegenstand berechnete Abzugsbetrag, 3. in den Fällen, in denen sich der für die Berechnung dies ,abziehbaren Betrages maßgebliche Wert um fünfzig vom Hundert erhöht, der Nachweis, daß die Gegenstände erworben und nicht bearbeitet oder verarbeitet worden sind, 4. bei Gegenständen, .die in den in § 4 Ziff. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der zuletzt geltenden Fassung bezeichneten Freiksten aufgeführt sind, der Nachweis, daß die Voraussetzungen des Absatzes 3 Nr. 2 nicht vorliegen, und 5. der Zeitpunkt der Entrichtung der Ausgleichssteuer, wenn der Gegenstand für das Unterrehmen eingeführt worden ist. (7) Der Unternehmer kann den .abziehbaren Betrag in der Weise berechnen, daß er für alle Gegenstände seines Vorratsvermögens anstelle der in Betracht kommenden Vergütungssätze folgende Pauschalsätze wählt: 1. Bins vom Hundert für alle 'in der Anklage. 2 bezeichneten Gegenstände; 2. .einundeinhalb vom Hundert für alle in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände; 3. zweiundeinhalb vom Hundert für alle anderen Gegenstände." Bonn, .den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 22 Umdruck 196 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 28 erhält einen neuen Absatz 8: „ (8) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, die Vorsteuersätze nach Abs. 1 und Abs. 7 für einzelne Warengruppen zu erhöhen, wenn zwischen den Ausfuhrvergütungssätzen nach § 25 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der zuletzt geltenden Fassung und der tatsächlichen Umsatzsteuervorbelastung ein besonders großer Unterschied besteht." Bonn, den 26. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 23 Umdruck 210 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfes eines Umsatzsteuergesetzes (Netto-Umsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, wie Wettbewerbsverhältnisse zwischen Künstlern und Kunsthandwerkern, soweit die unzureichende Definition der Kunstgegenstände im Zolltarif Unebenheiten hervorruft, bereinigt werden können. Bonn, den 26. April 1967 Schulhoff, Regling, Opitz und Genossen Anlage 24 Umdruck 211 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4911 eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksache V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Probleme, die sich bei der Mehrwertsteuer bei der Anwendung gesetzlicher Gebührenordnungen ergeben, rechtzeitig zu überprüfen und etwa erforderliche Gesetzentwürfe -vorzulegen. Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 25 Umdruck 220 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung von verschiedenen Gebührenordnungen vorzulegen. Darin soll festgelegt werden, daß Umsatzsteuerpflichtige, die ihren Umsatz nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuergesetz) versteuern, die gesetzlich bemessenen Gebühren um 4,16% erhöhen dürfen. Bonn, den 26. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 26 Umdruck 212 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, rechtzeitig dem Bundestag zu berichten, 1. in welchem Umfang die Einbeziehung der speziellen Verbrauchsteuern in die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer Mehrbelastungen bei Waren hervorruft, die hohen speziellen Verbrauchsteuern unterliegen und 2. ob und ggf. welche Maßnahmen bei den speziellen Verbrauchsteuern in Betracht gezogen wer- den müssen, um eine nicht vertretbare Mehrbelastung eines verbrauchsteuerbelasteten Produktes zu vermeiden. Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 27 Umdruck 213 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag ist der Ansicht, daß die Berlin-Präferenzen nach Inkrafttreten der Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der systematischen Besonderheiten dieser Steuer grundsätzlich weiterzuführen und der neuen Rechtslage anzupassen sind, und bittet die Bundesregierung, den entsprechenden Gesetzentwurf rechtzeitig vorzulegen. Bonn, den 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 28 Umdruck 214 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundesminister der Finanzen wird ersucht, auf der Grundlage der ihm im § 23 dieses Gesetzes gegebenen Ermächtigung die Möglichkeit einer angemessenen Pauschalierung der Vorsteuerabzüge für freie Journalisten und Schriftsteller mit Vorrang zu prüfen und hierüber alsbald eine Entscheidung herbeizuführen. Bonn, 26. April 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion 4912 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 Anlage 29 Umdruck 217 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schwabe, Haehser, Dr. Brenck, Stücklen, Spitzmüller, Frau Funcke und Genossen zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht 1. zu prüfen, wie weit zusätzliche Belastungen im Bereich der Gastronomie und des Tourismus durch Mehrwertsteuer eintreten und dem Bundestag darüber zu berichten, 2. den Wettbewerbschancen des gesamten Gewerbes im Vergleich mit seinen ausländischen Konkurrenten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, 3. insbesondere im Falle günstigerer Regelungen in anderen EWG-Staaten bei Anpassung oder Einführung der Mehrwertsteuer eine Novellierung des Gesetzes ins Auge zu fassen, 4. bei zukünftigen gesetzlichen und haushaltmäßigen Entscheidungen, soweit sie die genannten Wirtschaftszweige betreffen, deren steuerliche Leistungen gegenüber dem Staat in angemessener Weise zu berücksichtigen. Bonn, den 26. April 1967 Schwabe Haehser Dr. Brenck Stücklen Spitzmüller Frau Funcke und Genossen Anlage 30 Umdruck 218 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Fällen, in denen nach der Fassung des § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes 1951 in der gültigen Fassung die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Privatschulen zu Schwierigkeiten und Streitverfahren geführt hat, die strittigen Umsatzsteuerbeträge für 1966 und 1967 zu erlassen und Streitverfahren niederzuschlagen. Dabei sollte die Neufassung des § 4 Nr. 21 Mehrwertsteuergesetz den Anhaltspunkt bieten. Bonn, den 26. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 31 Umdruck 219 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von den Frakionen der CDU/ CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) — Drucksachen V/48, V/1581, V/1632 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Durchführung der Umsatzsteuerreform Rücksicht auf die Übergangsschwierigkeiten bei den Steuerpflichtigen zu nehmen. Insbesondere möge sie bei auftretenden Unklarheiten in der Auslegung großzügig Stundung oder Erlaß im Sinne der §§ 125 und 131 Abgabenordnung gewähren, bis — soweit notwendig — Abhilfe durch gesetzgeberische Maßnahmen geschaffen wird. Bonn, den 26. April 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 32 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Dr. Eckhardt (CDU/CSU), Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) und Seuffert (SPD) zu Punkt 2 der Tagesordnung. Wir halten die Erhebung von Umsatzsteuer auf Rundfunk- und Fernsehgebühren für verfassungswidrig, geben aber trotz dieses Vorbehalts dem Gesetz wegen seiner allgemeinen Bedeutung in der Schlußabstimmung unsere Zustimmung. Anlage 33 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stooß zu Punkt 2 der Tagesordnung. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in der nunmehr vorliegenden Fassung werden die bisherigen Bedenken der Land- und Forstwirtschaft gegen den ursprünglichen Entwurf weitgehend ausgeräumt sein. Dem Vorschlag des Ernährungsausschusses in seiner Grundkonzeption folgend ist für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in § 24 des Gesetzes eine Besteuerung nach Durchschnittsätzen als Regelbesteuerung festgelegt worden. Danach beträgt der Steuersatz bei Unternehmern, die Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausführen, für die Lieferungen und den Eigenverbrauch von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen 3 v. H., für die übrigen Umsätze 5 v. H. Die diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuerbe- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4913 träge sind in gleicher Höhe festgesetzt. Es handelt sich um eine Pauschalierung der Vorsteuerbeträge, nicht etwa um einen fiktiven Betrag. Ich kann also nicht der Auffassung folgen, daß hierin eine Subventionierung der Land- und Forstwirtschaft zu sehen ist. Selbst wenn die beschlossenen Sätze auf Grund von zurückliegenden Schätzungen — und nur solche stehen zur Verfügung — zur Zeit noch nicht erreicht sein sollten so geht doch der Trend in den vergangenen Jahren und besonders in der neueren Zeit ganz eindeutig dahin, daß sich die Wertschöpfungsquote bei den Land- und Forstwirten mehr und mehr verringert, da die mit Vorsteuer belasteten Betriebsmittel im Verhältnis zu den Umsätzen ständig steigen. Es ist zu befürchten, daß sich diese ungünstige Entwicklung fortsetzt, zumal die Land- und Forstwirte im Hinblick auf die Erfordernisse des Europäischen Marktes zu weiteren Investitionen gedrängt werden. Wenn also die Vorsteuerbelastung im Gegensatz zu der weithin vertretenen Auffassung im Durchschnitt zur Zeit noch nicht ganz 5 % betragen sollte, so wird dieser Satz doch in den nächsten Jahren erreicht oder sogar überschritten werden. Die vorgesehene Regelung wird darüber hinaus in all den Fällen zu einer Erhöhung des Umsatzsteueraufkommens führen, in denen die Land- und Forstwirte von ihrem Optionsrecht deswegen nicht Gebrauch machen können, weil sie die erforderlichen umfangreichen Aufzeichnungen nicht machen können, so daß sie auf Erstattungen verzichten müssen. Besondere Bedeutung hat das getroffene Pauschalverfahren auch für die Finanzverwaltung. Es bringt eine sehr beachtliche Entlastung für 1 die Finanzämter. Bei dem ermittelten Verhältnis von . Steuer- und Vorsteuerbeträgen wäre es unvertretbar gewesen, die mit der Regelanwendung des Gesetzes verbundene Verpflichtung zur Aufzeichnung der Vorumsätze, der Vorsteuern und der Umsätze zirka 1 500 000 Betrieben aufzuerlegen. Im Falle des § 24 muß davon ausgegangen werden, daß derartige Aufzeichnungen entfallen, soweit nicht zusätzliche Steuern in Höhe von 5 v. H. zu entrichten sind (§ 24 Abs. 1 Satz 3). Soweit sich diese Folgerung nicht bereits aus § 24 ergibt, wird sie in einer Rechtsverordnung gemäß § 22 Abs. 4 klargestellt werden müssen. Nach der gutachtlichen Stellungnahme des Ernährungsausschusses sollten die Land- und Forstwirte durch besondere gesetzliche Bestimmung von der förmlichen Rechnungserteilung entbunden werden. Dies wurde nicht für erforderlich gehalten, weil der Bundesminister der Finanzen im Rahmen des § 14 Abs. 4 entsprechende Erleichterungen gewähren kann. Gerade für die Land und Forstwirte sind diese Erleichterungen angezeigt, weil es in weitem Umfange üblich ist, daß an Stelle von Rechnungen der Land- und Forstwirte Abrechnungen durch ihre Abnehmer erteilt werden. Typisch hierfür sind die Abrechnungen der Molkereien, der landwirtschaftlichen Lagerhäuser für Getreide und agrarische Erzeugnisse, die Schlachtviehabrechnungen von Genossenschaften, Handel und Schlächter, die Abrechnungen für Zuchtviehverkäufe auf Absatzveranstaltun- gen und schließlich auch die Verkäufe von Obst und Gemüse auf den Obst- und Gemüse-Großmärkten. In all diesen Fällen muß also die Abrechnung des Abnehmers als Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 anerkannt werden. Nur am Rande sei bemerkt, daß die Vorschrift des § 19 (Besteuerung der Unternehmer mit einem niedrigen Gesamtumsatz bis 60 000 DM) nur für Land-und Forstwirte Anwendung findet, wenn sie gemäß des § 24 Abs. 4 optieren. Schließlich soll noch gesagt werden, daß auch in diesem Gesetz nicht alle Anliegen der Land- und Forstwirtschaft direkt oder indirekt erfüllt sind. Das gilt z. B. für den Steuersatz für verschiedene Getränke, vor allem für Wein und Fruchtsäfte. Die Geneigtheit bei vielen Abgeordneten quer durch die Fraktionen hindurch, gerade für diese Getränke den ermäßigten Steuersatz in Anwendung zu bringen, war im Ausschuß durchaus gegeben. Jedoch bei der gründlichen Erörterung der ganzen Getränkebesteuerung hat sich eben doch gezeigt, daß, mit Ausnahme der Milch, der ermäßigte Steuersatz bei jedem andern Getränk erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen müßte, ganz abgesehen von dem nicht unerheblichen Steuerausfall. In diesem Zusammenhang soll noch erwähnt werden, daß natürlich die Früchte des Wein- und Obstbaus, also Weintrauben, Maische und Obst, den ermäßigten Satz von 5% haben. So möchte ich denn abschließend doch meinen, daß dieses Gesetz den besonderen Verhältnissen der Landwirtschaft auch im Vergleich zu anderen Berufs-und Wirtschaftsgruppen Rechnung trägt. Es ist mir daher ein Bedürfnis, meinen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen für ihr Verständnis bei der Behandlung der Fragen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu danken. Auch die sachverständige Mitwirkung der Herren Vertreter des Bundesfinanzministeriums und des Landwirtschaftsministeriums darf ich an dieser Stelle hervorheben und dankbar anerkennen. Anlage 34 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Mick zu Punkt 2 der Tagesordnung. Ich habe hohen Respekt vor der Leistung des Finanzministers und des Finanzausschusses, die nunmehr das Ziel ihrer Arbeit erreicht haben. Mir ist es leider nicht möglich, diesem Gesetz meine Zustimmung zu geben. Man hat mir wohl erklärt, daß dieses Gesetz plus minus null für den Fiskus ausgehe. Niemand jedoch gab mir eine befriedigende Erklärung, daß dieses Gesetz auch für den Verbraucher, insbesondere für den Nurverbraucher, plus minus null ausgehe. Aus diesem Grunde enthalte ich mich der Stimme. 4914 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 19. April 1967 auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Rudoll zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) *) In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 30. 11. 1966 hat Herr Staatssekretär Kattenstroth zugesagt, den Deutschen Bundestag über das Ergebnis von noch durchzuführenden Besprechungen mit den beteiligten Bundesministerien und den Sozialpartnern zu unterrichten. In der Zwischenzeit habe ich mehrere Besprechungen mit Vertretern der Bundesministerien des Innern, der Justiz, für Gesundheitswesen, für das Post- und Fernmeldewesen und für Verkehr sowie mit Vertretern der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Deutschen AngestelltenGewerkschaft und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände geführt. Als Ergebnis kann ich folgendes mitteilen: Die Beteiligten waren sich. nach eingehender Erörterung des vielschichtigen Fragenkomplexes darüber einig, daß bei der Einstellung von neuen Arbeitnehmern nur solche Fragen gestellt werden sollten, die mit der für sie vorgesehenen Verwendung in Zusammenhang stünden. Fragen nach Geschlechtskrankheiten, nach Fehl- und Totgeburten, aber auch nach der letzten Regel verletzten die Intimsphäre. Sie seien daher unzulässig. Die Frage nach dem Bestehen der Schwangerschaft sei dagegen, wenn sie in angemessener Form gestellt werde, immer zulässig. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung dieser Frage, und zwar schon deswegen, weil die Arbeitnehmerin infolge der Schwangerschaft ausfalle. Gegen Einstellungsuntersuchungen bestünden grundsätzliche keine Bedenken. Der Arzt könne jedoch dem Arbeitgeber nur mitteilen, ob der untersuchte Arbeitnehmer für ,den Arbeitsplatz geeignet sei oder nicht. Von den einzelnen Untersuchungsbefunden solle der Arzt dem Arbeitgeber nur dann Kenntnis geben, wenn der Arbeitnehmer zustimme. Die Mitteilung müsse allerdings grundsätzlich auf solche Befunde beschränkt werden, deren Kenntnis für den Arbeitgeber wegen der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sei; denn nur insoweit habe .der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse daran, die Untersuchungsbefunde zu erfahren. Für die Praxis bedeutet dies, daß man dem Arzt zwei Formulare für die Untersuchung zur Verfügung stellen sollte, ein längeres für seine Akten und eine Kurzfassung für den Arbeitgeber. Zu den dem Arbeitgeber zugeleiteten Untersuchungsergebnissen sollten grundsätzlich nur die Angehörigen der Personalstelle Zugang haben. *) Siehe 76. Sitzung Seite 3529 C Schwangerschaftstests seien als Eingriff in die persönliche Freiheit unzulässig, wenn sie heimlich ohne Wissen der Frau vorgenommen würden. Der Arbeitgeber könne jedoch in Fällen, in denen die Feststellung einer Schwangerschaft wegen der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses geboten sei, die Frau auffordern, sich einem Schwangerschaftstest zu unterziehen. Zu dieser Frage vertritt allerdings der Deutsche Gewerkschaftsbund eine abweichende Auffassung. Er ist der Ansicht, das Verlangen des Arbeitgebers, die einzustellende Frau möge sich einem Schwangerschaftstest unterziehen, sei grundsätzlich unzulässig. Es seien kaum Fälle denkbar, in denen die einfache Frage nach der Schwangerschaft nicht ausreiche. Das müsse auch dann gelten, wenn bei Einstellung der Frau u. U. Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz in Frage kämen. Die Sozialpartner und die Vertreter des Bundesministeriums des Innern erklärten sich bereit, zu prüfen, in welcher Weise das in der Besprechung erzielte Ergebnis verwirklicht werden könne. Dabei soll u. a. auch die Frage erörtert werden, ob nicht über Kollektivvereinbarungen erreicht werden kann, daß die Fragebogen möglichst nur solche Fragen enthalten, deren Beantwortung für den Arbeitgeber aufgrund der von dem einzelnen Arbeitnehmer zu verrichtenden Arbeit und im Hinblick- auf seinen Arbeitsplatz sachlich geboten erscheint. Die Vertreter des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen, des Bundesministeriums für Verkehr sowie der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sagten zu, die von ihnen zur Zeit verwendeten Einstellungsfragebogen zu überprüfen. Ich hoffe, daß die durchgeführten Besprechungen und das erzielte Ergebnis dazu beitragen werden, den von den Betrieben und Verwaltungen verwendeten Einstellungsfragebogen in Zunkunft einen Inhalt zu geben, der Beanstandungen soweit wie möglich ausschließt. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Dr. Heinemann vom 17. April 1967 auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Dr. Kübler zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Geißler *) 1. Zum Problem der Belehrung des mißhandelten Kindes über sein Aussageverweigerungsrecht: Nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozeßordnung ist zur Verweigerung des Zeugnisses u. a. berechtigt, wer mit dem Beschuldigten in gerader *) Siehe 100. Sitzung Seiten 1622 D und 1623 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1967 4915 Linie verwandt ist. Solche Personen sind vor jeder Vernehmung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren (§ 52 Abs. 2 StPO), und es obliegt dann ihrer höchstpersönlichen Entscheidung, ob sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Dies gilt grundsätzlich auch für minderjährige Zeugen, soweit sie die zur Erkenntnis der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts erforderliche Reife besitzen. Fehlt jedoch dem minderjährigen Zeugen das Verständnis für das Wesen des Zeugnisverweigerungsrechts, so darf die Vernehmung nur nach Belehrung des gesetzlichen Vertreters und nach Erteilung seiner Zustimmung zur Aussage erfolgen, vorausgesetzt, daß der Zeuge überhaupt aussagebereit ist. Erklärt der minderjährige Zeuge nämlich, keine Aussage zu machen, so kann er selbst bei Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht zur Aussage gezwungen werden (BGHSt 14, 160 und 19, 85). Das Erfordernis der Zustimmung soll lediglich den unerfahrenen Zeugen davor schützen, daß er aus Mangel an Verständnis belastende Aussagen macht und sich später dadurch seelisch belastet fühlt. Sind die Eltern in einem solchen Fall als Täter verdächtig, so sind sie von der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur Aussage ausgeschlossen (BGHSt 14, 162). Es ist hier die Aufgabe des Vormundschaftsgerichts, einen geeigneten gesetzlichen Vertreter, der die höchstpersönliche Entscheidung für das Kind trifft, zu bestellen (BGHSt 12, 241). Das Strafprozeßänderungsgesetz vom 19. Dezember 1964 hat aus rechtsstaatlichen Erwägungen die Pflicht zur Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht, wie es in der Rechtslehre teilweise bereits vorher gefordert worden war (Eberhardt Schmidt, Lehrkommentar, Randnr. 15 zu § 52), auch auf polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen ausgedehnt (§ 163 a Abs. 5 StPO). Ob sich aus dieser erweiterten Belehrungspflicht in der Praxis wesentliche Schwierigkeiten bei der Sachaufklärung ergeben, erscheint mir noch zweifelhaft. Bereits nach früherem Recht durfte, wenn der nicht belehrte Zeuge vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft Aussagen machte, in der Hauptverhandlung aber nach Belehrung das Zeugnis verweigerte, weder die frühere Aussage von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verlesen noch der damalige nichtrichterliche Verhörsbeamte als Zeuge über diese frühere Aus- sage vernommen werden (§ 252 StPO; BGHSt 2, 99). Gleichwohl wird die Frage, wie sich diese und andere Vorschriften des Strafprozeßänderungsgesetzes in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden bewähren, zur Zeit im Rahmen eines von meinem Hause in die Wege geleiteten Erfahrungsaustausches mit den Landesjustizverwaltungen eingehend geprüft. 2. Zum Problem der Frühehen im Zusammenhang mit Kindesmißhandlungen: Exakte Zahlen über ,den Anteil von Frühehen unter den wegen Kindesmißhandlung Verurteilten gibt es nicht. Einen gewissen Anhaltspunkt enthält die Altersgliederung der Verurteilten, die z. B. in den Jahren 1963 und 1964 folgende war: 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 und Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre darüber 1963 6 48 73 75 16 16 1964 7 59 80 96 31 11 Ob man danach annehmen kann, daß auch das Problem der Frühehe in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, erscheint mir zweifelhaft, zumal der Hauptanteil der Täter in den Altersgruppen von 25 bis 30 und 30 bis 40 Jahren liegt, in denen der Einfluß eines frühen Eheschlusses also wohl nicht mehr so entscheidend sein dürfte. Mangelnde seelische und sittliche Reife dürfte — unabhängig von der Frage der Frühehe — bei den meisten Fällen von Kindesmißhandlungen wohl größere Bedeutung haben. Vielfach spielt hier das Problem des unerwünschten Kindes eine Rolle, mag es sich nun um (in jungen Ehen) noch nicht oder um (bei bereits vorhandener großer Kinderzahl) nicht mehr erwünschte Kinder handeln. Besonders häufig wird in der einschlägigen kriminologischen Literatur das Problem des Stiefkindes hervorgehoben, sei es, daß dieses als uneheliches Kind oder als eheliches Kind in eine Zweitehe mitgebracht wird. Hier werden psychologisch häufig die Wurzeln derartiger Taten liegen. Sehr hoch muß darüber hinaus auch der Anteil anderweit vorbestrafter Täter genannt werden; auch die häuslichen Verhältnisse sind überwiegend erschrekkend. Der weitaus größte Teil der Täter stammt also aus Familien, die auch im übrigen nicht als sozial eingeordnet bezeichnet werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist ein bedeutsames und schwieriges Werk getan, so ist die Stunde da, den Werkleuten zu danken. Wofür ist zu danken? Meine Kollegen im Finanzausschuß werden sicher mit mir darin übereinstimmen: das Entscheidende war die gute Zusammenarbeit nicht nur innerhalb der beteiligten Gruppen, sondern auch zwischen Regierungskoalition und Opposition, und zwar vor und nach der Regierungsumbildung, zwischen Ausschuß und Regierungsvertretern und zwischen allen Beteiligten und dem Büro des Ausschusses. Diese Zusammenarbeit war getragen von disziplinierter Sachlichkeit, fachlicher Legitimation und großer Zielstrebigkeit. Ich darf sagen, es war eine Freude, in dieser Atmosphäre zu arbeiten.
    Es ist schwierig für mich, Namen zu nennen. Stellvertretend für alle darf ich zunächst die Obleute der drei Fraktionen nennen: Frau Kurlbaum-Beyer für die SPD,

    (Beifall.)

    Frau Liselotte Funcke für die FDP

    (Beifall.)

    und Herrn Pohle für die CDU/CSU

    (Beifall.)

    sowie die Spitze des Ressorts, zunächst Herrn Bundesfinanzminister a. D. Dahlgrün und Herrn Bundesfinanzminister Strauß, mit ihren Beamten: Herrn Staatssekretär Grund, Herrn Ministerialdirektor Falk, Herrn Ministerialdirigent Juretzek und Herrn Ministerialrat Müller.

    (Beifall.)

    Was insbesondere diese Arbeitsgruppe des Ministeriums mit ihrem Stab geleistet hat, kann nur der zutreffend beurteilen, der ständiger Zeuge dieser Arbeit gewesen ist. Unermüdlich und mit einer Sach- und Fachkunde ohnegleichen standen die Herren immer bereit, die Vorlage zu verteidigen, neue Anregungen zu geben und aufzunehmen, abwegige Gedanken zu widerlegen, Material bereitzustellen, Hilfen zu geben und vor Fehlentscheidungen zu warnen. Die Herren verloren nicht ein einziges Mal die Geduld, vor allem nicht mit mir, und dafür bin ich ihnen besonders dankbar. Sie kehrten nicht ein einziges Mal ihre natürliche Überlegenheit heraus, wurden andererseits nicht müde, immer aufs neue zu erklären und aufzuklären. Wir danken ihnen, diesen hochspezialisierten Filigranjuristen, daß sie menschlich mit uns umgegangen sind.

    (Beifall in der Mitte. — Rufe von der SPD: Au, au!)

    In diesem Zusammenhang habe ich auch den verschiedenen Sachverständigen, die wir zuzogen, zu danken. Stellvertretend für alle Herren nenne ich Herrn Dürrwächter.

    (Beifall.)

    Praktische Erfahrung und konkrete Veranschaulichungen haben oft gute Dienste getan.
    Die Presse hat über die Verhandlungen mit Aufmerksamkeit und Sorgfalt berichtet. Dafür gebührt ihr besonderer Dank.

    (Beifall.)

    Eine große Last hatte das Büro des Ausschusses mit wenigen Kräften unter der Leitung von Frau Regierungsdirektorin Wetzel zu bewältigen.

    (Beifall.)

    Neben der Protokollarbeit und der Vorbereitung der Sitzungen und Berichte waren die Organisation und die Durchführung der umfassenden Hearings, eine Überfülle von Eingaben, Schriftwechsel und Besuchen zu bewältigen, wie sie in diesem Hohen Hause ihresgleichen suchen werden. Herzlichen Dank vor allem für das persönliche Engagement!
    Auch die Vorgeschichte dieses Entwurfs weist verdienstvolle Promotoren auf, deren Namen nicht unterschlagen werden sollen. Ich nenne stellvertretend Herrn Kurt Becker, unseren früheren Kollegen, und Herrn Luda.

    (Beifall.)

    Auch der Mitarbeit der Lobby muß gedacht werden. Wenn sie sich auch oft bis zur Erschöpfung an unsere Fersen heftete, wenn sie auch nicht müde wurde, immer wieder dasselbe vorzutragen, und zwar bis in die letzte Stunde hinein, manchmal ohne von den Grundlagen des neuen Systems überhaupt Kenntnis zu nehmen,

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    so gebührt ihr trotzdem Dank. Manche Hinweise waren förderlich und fruchtbar.
    Die Hearings, ein besonderer Ereignis in der Geschichte dieses Parlaments, boten gewichtige Beiträge zur Lösung von Einzelfragen. Sie trugen wesentlich dazu bei, ,die öffentliche Meinung für das neue Umsatzsteuersystem einzunehmen. Auch hier möchte ich mit der Erwähnung eines Namens alle ehren, die mitgewirkt haben: Herr Dr. Burghardt, der Vertreter des Bekleidungshandwerks. Er hätte Grund gehabt, meine Damen und Herren, vor allen anderen aggressiv ein Klagelied anzustimmen. Wer hätte es so schwer, meine Damen und Herren, eine hohe Wertschöpfung mit dem vollen Gegenwert plus Steuer an den Letztverbraucher zu bringen wie der Schneidermeister, der im Verhältnis zur hochautomatisierten Konfektion einen schrumpfenden Handwerkszweig vertritt! Der Vertreter begann seine Darlegungen bezeichnenderweise mit den Worten: „Meine Sorgen werden kleiner, wenn ich von Ihren Sorgen höre." Es folgte eine sachliche Darstellung der besonderen Verhältnisse seines Handwerkszweigs, und er endete mit den Worten:
    Ich sehe es völlig ein, es muß sich ausgleichen:
    die einen haben mehr, die anderen haben we-



    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    niger zu zahlen. Meine Angst ist, daß die Ärmsten die sind, die am meisten betroffen werden, und das wären meine Schneider. Das möchte ich nicht gern.
    Wenn ich an so manche Eingaben und Vorstellungen von Mächtigen dachte, die alle Grenzen angemessener Form bei dem, was sie vorbrachten, außer acht ließen, konnte ich mich nur bedanken für die symphatische Art der Verteidigung der Interessen der Schneider. Ich tat es mit den Worten: „Sie haben unser Herz erreicht." Der Ausschuß hat dieses Wort honoriert — für alle mit niedrigem Umsatz.
    Die differenzierte Regelung des C. 19 des Gesetzes für Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vergangenen Kalenderjahr 60 000 DM nicht überstiegen hat, ist der Versuch einer positiven Antwort, um die sich der ganze Ausschuß, besonders aber die Kollegen Frau Funcke und Herr Schulhoff, bemüht haben. Es 'ist der Versuch, starre Freigrenzen und Freibeträge zugunsten einer Gleitlösung zu vermeiden, die sich dynamisch unterschiedlicher Wertschöpfung anpaßt. Jeder soll die Chance haben, in größere Verhältnisse hineinzuwachsen, insbesondere wenn er vornehmlich an Unternehmer liefert. Niemand soll sich aber durch die Begünstigung bescheidener Verhältnisse versucht fühlen, sich um der Vergünstigung willen an den bescheidenen Rahmen zu klammern. Er soll ihn sprengen. So wollen wir auch die nicht belastende und nicht belästigende Regelung zugunsten unserer Landwirtschaft verstanden wissen. Sie befindet sich im Umbruch und Aufbruch. Aber das Optionsrecht soll ihr das Tor in die Zukunft sein. Der auf rationale Wirtschaftsführung bedachte Landwirt kann es für sich aufstoßen. Wer Steuern zahlt, wirtschaftet besser, scheint mir 'die einzig mögliche Parole für eine zukunftsträchtige Landwirtschaft zu sein.
    Meine Damen und Herren, wir sind nicht vermessen genug, zu behaupten, das Werk sei ohne Fehl. Mit der Mehrwertsteuer haben wir nicht die ideale, aber sicher die bessere Umsatzsteuer gefunden. Auch das vorliegende Gesetz hat seine Nachteile und Mängel. Einem völlig lupenreinen Mehrwertsteuersystem mit Vorsteuerabzug standen gewisse elementare sozial- und kulturpolitische Erwägungen gegenüber. Teilweise war es auch die Macht des Faktischen, die zu Zugeständnissen zwang. So wäre es z. B. wünschenswert gewesen, die Bundespost in das System einzubeziehen, um das erstrebte Ziel einer lückenlosen Nettokalkulation der Unternehmer zu verwirklichen. Angesichts der technischen und organisatorischen Schwierigkeiten jedoch ergab die Abwägung der Vorteile und Nachteile: der Preis wäre für die Allgemeinheit in jeder Hinsicht zu hoch gewesen. Im ganzen gesehen kann aber gesagt werden, daß die nicht systemgerechten Ausnahmen in einem erträglichen Rahmen gehalten werden konnten. Vielen Sonderwünschen, die an den Ausschuß in Hunderten von Eingaben herangetragen wurden, konnte nicht Rechnung getragen werden. In sehr vielen Fällen diente dies sogar dem wohlverstandenen Interesse der Antragsteller. Das gilt insbesondere für die in den ersten Jahren in Anlehnung an das geltende Umsatzsteuerrecht immer wieder erhobene Forderung nach einer Befreiung von der Mehrwertsteuer. Es hat lange gedauert, bis es sich herumgesprochen hatte, daß eine Befreiung wegen der mit dem System verbundenen Nachholwirkung in der Regel nur scheinbar ein Vorteil ist und sich im Ergebnis als ein erheblicher Nachteil für den befreiten Unternehmer auswirkt.
    Leider gibt es auch im Rahmen dieses Werkes Kompromißläsungen, die zu Berufungsfällen werden könnten. Wir sollten aber nicht müde werden in dem Bemühen, das Gleichgewicht einer schiefen Ebene vorzuziehen. Ich warne davor, weiteren Berufungsfällen nachzugeben. Der Ruf nach Gerechtigkeit ist selten so oft erhoben worden wie bei den Beratungen dieses Gesetzes. Davon waren Sie auch heute Zeuge. Wir haben uns gemüht, diesen Ruf nach Gerechtigkeit nicht zu überhören. Wir werden uns infolgedessen dem Vorwurf der Komplizierung des Gesetzes ausgesetzt sehen. Auch da ist die objektiv richtige Grenze wohl nicht immer gefunden worden.
    Der Übergang vom alten zum neuen System wird seine unvermeidlichen, oft natürlichen Schwierigkeiten mit sich bringen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht, die Schwierigkeiten vorauszusehen und ihnen mit geeigneten Mitteln zu begegnen. Mit einem höheren finanziellen Einsatz hätte vielleicht mehr erreicht werden können. Aber hier waren uns natürliche Grenzen gesetzt. Daß aber in dieser Hinsicht ausgerechnet laut Lärm von denen geschlagen wurde, die von diesem Gesetz große Vorteile haben, offenbart nur den mangelnden Sinn für das Mögliche. Es soll auch nicht verkannt werden, daß insbesondere in der Übergangszeit eine unvermeidbare zusätzliche Arbeitsbelastung auf die Unternehmer zukommt. Alles hat seinen Preis. Diese Mehrbelastung ist der Preis der Wirtschaft, den sie für die Einführung der wettbewerbsneutralen Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Hat sich das neue System einmal eingespielt, wird an der Hand der Erfahrung zu überprüfen sein, was ohne Gefahr für das Steueraufkommen noch vereinfacht werden kann. Der reibungslose Ablauf des Systemwechsels wird weitgehend von der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Finanzverwaltung abhängen. Dabei wind die Verwaltung insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen beratend zur Seite stehen müssen.
    Ich verzichte bewußt darauf, Vorteile und Nachteile des alten und neuen Umsatzsteuersystems einander gegenüberzustellen. Wer seinen Vorteil bei der alten Umsatzsteuer hatte, wird geneigt sein, bei der neuen nur die Nachteile zu sehen, und umgekehrt. Ein Gesichtspunkt, der mir für die Disposition des Unternehmers sowohl als auch für die volkswirtschaftliche Entwicklung im ganzen wesentlich zu sein scheint, verdient meines Erachtens mehr Aufmerksamkeit als bisher: die Netto-Kalkulation, die Netto-Preisbildung. Die Kumulation der alten Umsatzsteuer beruht ja nicht nur darauf, daß die Steuer sich mit jeder Wirtschaftsstufe vervielfacht; darüber hinaus geht sie auch in die Kosten jeder Stufe ein. Die nächste Stufe schlägt auch noch Umsatzsteuer auf die Umsatzsteuer. Also eine zweite, dritte, über-



    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    haupt nicht mehr errechenbare zusätzliche Umsatzsteuerlast wird ausgelöst. Dem macht die Mehrwertsteuer ein ' Ende. Sie erfordert nicht nur eine Eliminierung der offenen Last in den verschiedenen Wirtschaftsstufen, sondern auch der versteckten Last infolge der Brutto-Zuschläge. Denn Netto-Kalkulation heißt, die Steuer als Kostenfaktor ausschließen und in die Rolle des durchlaufenden Postens verweisen. Die Anlauffrist des Gesetzes erwartet also vom Unternehmer eine spezifische unternehmerische Leistung: das harte Preisgespräch mit seinen Lieferern und Leistern über die Netto-Bereinigung. Wer in diesem Ringen erfolgreich sein wird, hat die Chance, seinen Marktanteil zu erweitern. Er wird zu billigeren Nettopreisen anbieten können. Er wird mit Sicherheit seinen Kunden netto Mehrwertsteuer andienen können, an deren Gutschrift dieser im Verhältnis zum Finanzamt interessiert ist.
    Die Konjunkturlage, meine Damen und Herren, übt selbstverständlich einen entscheidenden Einfluß auf das Preisniveau und das Preisgefüge aus. Im Falle einer Übernachfrage besteht die Gefahr, daß die Umschichtung der Belastungen der alten Umsatzsteuer nur in einer Einbahnstraße verläuft, nämlich in Richtung auf Preiserhöhungen. Deswegen hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium schon 1960 davor gewarnt, den Systemwechsel während eines Booms vorzunehmen. Wir sind heute in der für die Mehrwertsteuer günstigen Lage, daß diese Gefahren von seiten der Konjunktur nicht drohen. Der Übergang kann zur Zeit konjunkturneutral verlaufen, und damit können die steuerlich bedingten Umschichtungen durchschlagen, so daß mit großer Wahrscheinlichkeit das Preisniveau und Preisgefüge insgesamt stabil bleiben.
    Es ist einzuräumen, daß ein falsches Verhalten vieler die Konjunktur und damit die Steuereinnahmen des Fiskus beeinträchtigen kann. Das ist das Risiko des Staates, vor dem wir in den nächsten Monaten stehen. Aber das Risiko der Unternehmer, daß Nachfrage auf leere Märkte stößt, wiegt größer. In der jetzigen Konjunkturlage wird die Nachfrage nicht lange unbefriedigt bleiben. Es stehen diejenigen bereit, die sich nicht von dieser Psychose haben anstecken lassen, und es stehen die Importe bereit, um in Angebotslücken einzudringen. Die Quittung für ein unkluges Verhalten besteht in nicht nachzuholenden Umsatzeinbußen und, was noch schwerer wiegt, in verlorenen Marktanteilen. Ich glaube daher, daß eine Baise-Spekulation nicht aufgehen wird.
    Das Preisgefüge muß um der Mehrwertsteuer willen weithin elastisch auch nach unten bleiben. Unternehmerinitiative braucht Spielraum zum Handeln. Dieser Spielraum muß eher erweitert als verengt werden, wenn der Übergang im Sinne eines klaren Nettopreisangebots sich vollziehen soll. Das liegt im Interesse der Unternehmer, die sich in der Unternehmerkette in Zukunft bei einer nur vorübergehenden Zahllast voll von der Umsatzsteuer freistellen können, und voll im Interesse der Verbraucher, die zwar die ganze Umsatzsteuer zu tragen haben, aber mit der Chance eines klar netto kalkulierten Preises unter Ausschaltung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor. Ich möchte wünschen, daß unsere Unternehmer diese große Marktchance nutzen und den Wettbewerb neu entfachen, um auch den Verbraucher an den Vorteilen des neuen Steuersystems voll teilnehmen zu lassen.
    In diesem Zusammenhang kann ich mir auch eine entsprechende Mahnung 'an die allgemeine Wirtschaftspolitik nicht versagen. 30 Milliarden DM 'Staatseinnahmen geraten mit dem Übergang in das neue System in Bewegung. Kein Wunder, meine Damen und Herren, daß ein Machtkampf ohnegleichen entbrannte um Besitzstände, um den größeren oder kleineren Anteil am Kuchen. Diesem Machtkampf ist mit der Verabschiedung des Gesetzes heute einvorläufiges Ende gesetzt. In dem nun einsetzenden Kampf um die Preise wird er neu entbrennen. Je weniger dieser Kampf durch Subventionen beeinflußt wird, je weniger künstlich Nachfrage erzeugt wird, um so mehr wird der Kampf seine natürlichen Grenzen finden in dem Rahmen des bisherigen Preisniveaus. Die Kämpfe werden dann im Preisgefüge ausgetragen werden, wo ohnehin notwendige wettbewerbsentzerrende Veränderungen eintreten müssen.
    Mit der Verabschiedung dieser Vorlage nehmen wir Abschied von der Allphasenbruttoumsatzsteuer. Diese hatte ihre Vorteile und Vorzüge. Mein verstorbener Freund, der langjährige Vorsitzende des Umsatzsteuersenats des Bundesfinanzhofs, Senatspräsident Hübschmann, wurde nicht müde, auf sie hinzuweisen. Er grämte sich zutiefst, wenn er daran dachte, sie könnte der Mehrwertsteuer geopfert werden. Aber sie war durch die Überziehung des Steuersatzes und die Fülle systemwidriger Ausnahmen schlechthin pervertiert. Die ihr aufgepfropften Fehler ließen sich nicht rückgängig machen. Das Bundesverfassungsgericht ließ in seinen Entscheidungen deutlich erkennen, daß gehandelt werden müsse.
    Wir waren jedoch längst auf dem Wege der Reform. Angestoßen von den Steuerharmonisierungsbestrebungen der EWG, befruchteten wir mit den Gesetzentwürfen der 'Regierung und des Parlaments die Richtlinienentscheidungen der europäischen Kommission und des Ministerrats. Die Entscheidungen, die in den EWG-Ländern bis 1970 und darüber hinaus zwangsläufig in Drittländern fallen müssen, werden sich auch an 'dem Werk orientieren müssen, das wir heute als Beispiel setzen. Es wird Richtung und Ziel :der Integration weithin mitprägen.
    In der Diskussion um dais Gesetz ist immer wieder von einzelnen argumentiert worden, wir sollten mit .den übrigen EWG-Partnern gemeinsam die Mehrwertsteuer in Kraft setzen. Hier wird übersehen, daß wir keine europäische Vorleistung ,erbringen, zu der wir von außen gedrängt werden. Wir haben diese Reform im Interesse der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft nach innen und außen betrieben. Aber gleichzeitig errichten wir mit der heutigen Entscheidung, die aus unserer Interessenlage heraus geboren wurde, bewußt ein Zeichen auf .dem Weg zur europäischen Einigung. Wir hof-



    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    fen, daß mit diesem Schritt die Harmonisierung einen kräftigen Anstoß erhalten wird.
    Vor uns, meine Damen und Herren, liegt das bedeutsamste Steuerreformwerk, das bisher dieses Hohe Haus beschäftigt hat. Am Beginn der Diskussion über die Notwendigkeit einer Umsatzsteuerreform stellte einmal der bekannte Kölner Finanzwissenschaftler Professor Schmölders die Frage, ob die bei uns praktizierte Form der Demokratie überhaupt eine echte Steuerreform zuwege bringen könne. Denn eines war klar: Eine echte Reform mußte den Interessen einzelner auch gelegentlich auf die Füße treten. Seine Frage gipfelte in der Formel: Führung oder bloßes InteressenClearing? Ich glaube, meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat wiederum einmal bewiesen, daß er zu sachgerechten, großen Reformen fähig ist. Eine Unzahl von Interessen werden durch das vorliegende Gesetz berührt. Trotzdem wird der Deutsche Bundestag nun ein Gesetz verabschieden, das sich am Wohle .des Ganzen orientiert und klare und saubere Lösungen anbietet.
    Wenn Sie den Umfang der Finanzmasse, die der Neuordnung unterliegt, die Wirkung des Gesetzes .auf Wirtschaft und Gesellschaft, die Bedeutung des Vorgangs für die europäische Integration und den Rang in Betracht ziehen, den die Reform für die nun in Gang gekommene Finanzverfassungsreform einnimmt, dann, meine Damen und Herren, ist es nicht übertrieben, von einem Gesetz zu sprechen, das bestenfalls nur einmal in einem Jahrhundert ansteht. Ich möchte wünschen, meine Damen und Herren, daß es sich als so reif und so gehaltvoll erweisen möge wie ein Jahrhundertwein. Ich möchte fast à la Werner Höfer ein Prosit auf dieses neue Mehrwertsteuerrecht ausbringen in der Hoffnung, damit nicht nur unsere Winzerfreunde, sondern auch den letzten Widersacher in 'diesem Hause zu versöhnen.

    (Beifall im ganzen Hause.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Kurlbaum-Beyer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist schwer, diesen Ausführungen noch etwas Wesentliches hinzuzufügen. Aber wir sind wohl alle der Auffassung, daß mit der Einführung der Nettoumsatzsteuer eines der umfassendsten Reformwerke, die seit 1949 in diesem Hause beraten wurden, verabschiedet wird. Es ist erfreulich, welch großes Interesse die Öffentlichkeit und nicht nur die interessierten Verbände einschließlich der Verbraucherverbände an den Beratungen der zurückliegenden Jahre genommen haben. Herr Dr. Schmidt hat dankenswerterweise auf diese erfreuliche Mitarbeit bereits hingewiesen.
    Es ist ein weiter Weg, meine Herren und Damen, von der alten Warenumsatzstempelsteuer aus dem Jahre 1916 mit einem Satz von 0,1 % bis heute in das Jahr 1967. Im Jahre 1951 wurde der Satz auf 4% angehoben, und mit dieser Anhebung wurden auch die Mängel des bisherigen, jetzt noch gültigen Allphasen-Bruttoumsatzsteuergesetzes immer deutlicher. Die Steuererhebung auf jeder Stufe, wie wir sie alle kennen, hat bestimmte Mängel, und die Steuer wird immer wieder auf die Steuer erhoben; denn sie ist ja im Warenpreis enthalten. Hier sprechen wir also von der Kumulativwirkung. Die Folge davon ist — und deshalb führe ich es an —, daß ein Teil der Waren mit einem ziemlich hohen Steuersatz belastet ist.
    Entscheidend für die Reformbestrebungen war für meine Fraktion, daß das alte, jetzt noch vorhandene System einen zusätzlichen Anreiz zur vertikalen Konzentration bietet. Darauf beruht zweitens eine schädliche Wirkung für die Spezialisierung der kleinen und mittleren Unternehmen. Drittens werden mit dem jetzt noch vorhandenen System die Investitionen doppelt belastet, einmal beim Kauf der Investitionen, zum andern durch die Abschreibungen auf Investitionen, die als Kostenbestandteile wiederum in den Verkaufspreis eingehen. Viertens schließlich — darauf hat auch Herr Kollege Schmidt bereits hingewiesen — machte diese kumulative Wirkung eine exakte Be- und Entlastung im grenzüberschreitenden Verkehr nicht oder kaum möglich. Die Tatsache, daß wir heute 17 Novellen haben, beweist, wie kompliziert dieses Gesetz ist. Wenn die Wirtschaft nun oftmals stöhnt, daß neue Belastungen auf sie zukämen, so meine ich zumindest darauf hinweisen zu sollen, daß mit diesem neuen System auch gewisse Erleichterungen in der Handhabung verbunden sind. Jedenfalls wird es einfacher werden.
    Das Parlament hat auf Grund dieser von mir dargelegten Tatbestände bereits 1954 einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen beraten, der zum Inhalt hatte, eine Reform und vor allem Vorschläge für die Änderungen vorzulegen. Ich habe hier den Bericht aus dem Jahre 1954, aus der dritten Legislaturperiode. Es verlockt, einiges daraus vorzulesen. Darin wird von seiten der Finanzverwaltung noch heftig das alte System verteidigt. Die konzentrationsfördernde Wirkung wird bestritten. Ich glaube, es sitzen noch eine Anzahl Beamte hier auf der Regierungsbank, die sicherlich inzwischen ihre Meinung längst geändert haben, denn sie haben uns — das hat der Kollege Dr. Schmidt sehr ausführlich gewürdigt — bei unserer zumindest für uns wichtigen Arbeit in bedeutsamen Fragen unterstützt.
    Im Jahre 1956 hat die SPD-Fraktion in einem Antrag einen Bericht über die Möglichkeiten des Abbaus der kumulativen Wirkung verlangt. Im Juni 1962 haben wir eine Große Anfrage eingebracht, bereits im November 1962 einen vollständigen Gesetzentwurf auf der Grundlage der Mehrwertsteuer. Das Ziel war — und deshalb führe ich es an — eine einmalige statistische Erhebung auf der Grundlage eines Mehrwertsteuer- oder Nettoumsatzsteuergesetzes. Damit sollten die Auswirkungen der neuen Steuer in jedem Bereich festgestellt werden. Heute kann man sagen, daß, wäre man diesem Vorschlag der SPD-Fraktion gefolgt, viele Schwierigkeiten bei der Beratung vermieden worden wären. Vor allem hätten die Verbände und Unternehmen die Wirkung des neuen Systems selbst feststellen können. Viele Denkfehler, die uns noch bis in die jüng-



    Frau Kurlbaum-Beyer
    ste Zeit hinein verfolgten, wären vermieden worden.
    Die SPD-Fraktion hat auch ein eigenes Gutachten durch ein allgemein anerkanntes Institut erstellen lassen, um festzustellen, welcher Steuersatz auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs notwendig ist. Ich kann hier feststellen, daß sich der Steuersatz mit dem vom Ministerium errechneten Satz von 10 % deckte. Mit dieser Festlegung von 10 % war natürlich auch die Erhaltung des Steueraufkommens verbunden. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß damit auch den Ausnahmen enge Grenzen gesetzt waren. Für die SPD-Fraktion war es oberster Grundsatz, vor allem den Prozentsatz von 10 % zu erhalten, um damit Preiserhöhungen im Durchschnitt zu unterbinden. Daß dort, wo die bisherige Umsatzsteuerbelastung höher ist, jetzt auch Preisbereinigungen vorgenommen werden müssen — Herr Dr. Schmidt hat bereits auf die notwendige Nettokalkulation hingewiesen —, ist eine Aufgabe, der sich die Öffentlichkeit und vor allem auch die Unternehmen und Verbände widmen müssen. Ich denke z. B. an den Automobilsektor und kann darauf hinweisen, daß hier immerhin eine steuerliche Belastung von etwa 14 % vorliegt. Auf diesem Sektor müßte nach dem 1. Januar 1968 eine entsprechende Preisbereinigung eintreten. Eine ähnliche Feststellung ist weitestgehend für den Gebrauchsgütersektor zu treffen. Ich denke hier an Textilien und Schuhe. Ich erinnere mich -an ein Gespräch mit Vertretern der Schuhindustrie, die mich darauf hinwiesen, daß ihre Belastung sogar bei etwa 20 % liegen wird.
    Wir haben bereits beim letztenmal von dem Minister gehört, ,daß auf dem Lebensmittelsektor nach Einführung der Mehrwertsteuer mit Entlastungen zwischen 1 bis 2 % gerechnet wird. Jetzt gilt es also, auch das Interesse der Öffentlichkeit weiter wachzuhalten. Ich wende mich hier sowohl an die Verbraucher als auch an die Unternehmer.
    Wir waren uns klar, daß diese Umstellung nicht in einer Boom-Zeit vorgenommen werden kann — ich kann mich auch hier kurz fassen, denn Herr Dr. Schmidt hat bereits auf diesen Tatbestand hingewiesen —, um zu verhindern, daß der Markt dann praktisch jede Preisforderung möglich macht.
    Wir sind der Auffassung, daß am 1. Januar 1968 ein Zeitpunkt erreicht sein wird, wo wir von einer normalen Konjunktur sprechen können. Jedenfalls ist das ja unser aller Ziel und unsere Hoffnung.
    Ein schwieriges Problem war die Behandlung der Altvorräte. Bis in die letzten Tage — wir haben ja vorhin noch einmal eingehend darüber debattiert — hat diese Frage in den Fraktionen und auch im Kabinett eine Rolle gespielt. Der Wirtschaftsminister hat mit Recht ,darauf hingewiesen, daß mit diesem Gesetz keine zusätzlichen konjunkturpolitischen Schwierigkeiten auftreten können. Voraussetzung war aber für uns alle — das möchte ich auch für meine Fraktion noch einmal deutlich aussprechen —: keine Erhöhung des Steuersatzes. Damit waren natürlich auch der Lösung des Altvorräteproblems Grenzen gesetzt. Bei einer Entlastung von 70´%
    hoffen wir, daß die Marktwirtschaft den Übergang in das neue System bewältigen kann, und auch meine Fraktion ist, wie Herr Dr. Pohle schon ausgeführt hat, der Auffassung, daß die Marktwirtschaft mit dieser Regelung den Übergang in das neue System bewältigen kann, ohne daß eine Erhöhung des allgemeinen Preisniveaus, Absatzhemmungen oder Produktionseinschränkungen befürchtet werden müssen.
    Mein Dank gilt aber an dieser Stelle vor allen Dingen auch den Bereichen, die in der dritten Lesung Anträge, die sie für notwendig gehalten haben, nicht noch einmal gestellt haben.

    (Beifall.)

    Ich denke z. B. an unsere Wohnungsbaupolitiker. Die zweite Lesung hat deutlich gemacht, daß es hier ein echtes Problem gibt. Natürlich bezieht es sich in erster Linie auf den Bereich des öffentlich finanzierten Wohnungsbaues. Wir haben deutlich gemacht, daß unter Umständen durch Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse oder aber durch Erhöhung der Mietbeihilfen geholfen werden kann.
    Dasselbe darf ich auch für den Kreis derer sagen, die sich vor allem mit den energiepolitischen Fragen — Gas, Wärme, Elektrizität usw. — beschäftigt haben. Ich bedaure, daß die Entlastung des Wassers heute nicht angenommen worden ist; das darf ich für die Freunde, die sich in dieser Hinsicht besonders eingesetzt haben, noch einmal zum Ausdruck bringen.
    Meine Fraktion hat eingehend auch die Frage erörtert, ob der Bundesfinanzminister eine Ermächtigung erhalten soll, die Umsatzsteuer nicht nur für den grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr mit Luftfahrzeugen, sondern auch für den internationalen Eisenbahn-Personenverkehr erlassen zu können. Wir haben davon abgesehen, entsprechende Änderungsanträge einzubringen. Sollte sich jedoch zeigen, daß der Eisenbahnverkehr durch den Gebrauch der Ermächtigung zugunsten des Luftverkehrs im Wettbewerb benachteiligt wird, werden diese Fragen erneut geprüft und wird gegebenenfalls eine Neuregelung verlangt werden müssen.
    Ich möchte sagen, daß wir auch besonderen Wert darauf legen, daß der Entschließungsantrag, der uns in Umdruck 212 vorliegt, heute angenommen wird. Er hat zum Inhalt, daß die Bundesregierung ersucht wird, rechtzeitig dem Bundestag zu berichten, in welchem Umfange die Einbeziehung der speziellen Verbrauchsteuern in die Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer Mehrbelastungen bei Waren hervorruft. Unter Umständen müssen spezielle Maßnahmen bei den Verbrauchsteuern in Erwägung gezogen werden, um unvertretbare Mehrbelastungen eines Produkts zu vermeiden.
    Die Presse hat sich vor allem zwischen der zweiten und dritten Lesung bemüht, die Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Gesetzes zu unterrichten. Dabei wurde wiederholt lobend hervorgehoben, daß es gelungen sei, Ausnahmewünsche weitgehend einzuschränken, um den Steuersatz von 10% halten zu können. Zu Beginn der zweiten Lesung haben wir diesen Grundsatz aufgestellt, und damit



    Frau Kurlbaum-Beyer
    waren — ich habe es schon gesagt — Ausnahme- wünschen Grenzen gesetzt. Wir sind stolz darauf — ich glaube, wir alle zusammen —, jetzt am Schlusse der dritten Lesung feststellen zu können, daß wir diesem Grundsatz treu geblieben sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte aber auch der Presse für diese objektive Berichterstattung unseren Dank aussprechen.
    Was den Dank an die Herren des Ministeriums wie auch den Dank an das Sekretariat des Ausschusses, und hier vor allen Dingen an Frau Dr. Wetzel, anbetrifft, so kann ich mich den Worten von Herrn Dr. Schmidt nur anschließen.
    Ich möchte mich aber am Schluß bei all den Kollegen herzlich bedanken, die hier fair gekämpft haben, obwohl sie — im Interesses des Steuersatzes — ihre Anträge als verloren ansehen mußten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)