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    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Stooß 4789 A Fragestunde (Drucksachen V/1618, V/1620) Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Einheitliche Anwendung der Ergänzungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. September 1965 . . . . . . . . . . 4790 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmünze 4790 C Frage des Abg. Klein: Errechnung des geschätzten Aufkommens der Heizölsteuer für 1967 Grund, Staatssekretär 4790 D Frage des Abg. Klein: Verwendung des Heizölsteueraufkommens 1966 Grund, Staatssekretär 4791 A Klein (CDU/CSU) 4791 C Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) : Umsatzsteuerbefreiung anerkannter politischer Bildungsstätten für Veranstaltungen Grund, Staatssekretär 4791 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 4792 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Schaffung günstigerer Steuerbedingungen für Zeitungen, Verleger und Journalisten . . . . . . . . . . . 4792 C Frage des Abg. Dröscher: Auswirkungen der Branntweinsteuererhöhung auf das Gesamtaufkommen 4792 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berichtigung von Steuerbescheiden — Erstattung von Steuern oder Abgaben Grund, Staatssekretär 4793 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 4793 D Frage des Abg. Seibert: Verlegung des US-Munitionsdepots Büchelberg in Aschaffenburg Grund, Staatssekretär 4794 B Frage des Abg. Eisenmann: Steuerliche Mehrbelastung des deut- schen Fremdenverkehrsgewerbes . . 4794 D Frage des Abg. Ertl: Frage der Einbringung eines zweiten Eventualhaushalts Grund, Staatssekretär 4794 D Ertl (FDP) 4795 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 4795 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4795 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Frage des Abg. Klein: Bewilligung von Einfuhranträgen für Heizöl im Jahre 1966 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Notwendigkeit der Förderung des Lkr. Gerolzhofen/Unterfranken und seiner Anerkennung als Zonenrandgebiet . . 4796 C Frage des Abg. Rollmann: Vorschläge des Herrn Horst Rudloff zur Gründung von Ausbildungssparkassen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 D Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Möglichkeiten wirtschaftlicher Unterstützung für in Liquidationsschwierigkeiten geratene Unternehmen . . . 4797 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Kredite zur Erhaltung der Arbeitsplätze in der deutschen Presse Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4797 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4797 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4798 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 4798 B Felder (SPD) . . . . . . . . . 4798 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Angebliche Absicht einer Reduzierung der im Rahmen des EWG-Fonds für Entwicklungsländer tätigen deutschen Ingenieurbüros Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4799 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einfuhrbeschränkungen für Robbenfelle Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 C Fragen des Abg. Burgemeister: Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit . . 4799 D Fragen des Abg. Büttner: Schutz kranker und arbeitsunfähiger Menschen vor Fehldiagnosen — Fall des Bauarbeiters Johann Gernert/Köln Katzer, Bundesminister . . . . . 4800 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 4800 B Geiger (SPD) . . . . . . . . •. 4801 A Frage des Abg. Matthöfer: Berufung der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Auswertung der Mitbestimmungserfahrungen . . 4801 A Frage des Abg. Dröscher: Schrumpfung des Bauvolumens beim Eigenheimbau der Kriegsopfer . . . 4801 A Fragen des Abg. Flämig: Auszahlung des Kurzarbeitergeldes Katzer, Bundesminister 4801 B Flämig (SPD) 4802 A Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Ausbau der Schwarzwaldhochstraße zwischen Seibelseckle und Kurhaus Ruhestein und ihrer südlichen Weiterführung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4802 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4802 C Fragen des Abg. Biechele: Beabsichtigte Stillegung zweier Fahrgastschiffe auf dem Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4803 A Biechele (CDU/CSU) 4803 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehegesetzes (FDP) (Drucksache V/1444) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4804 A Mertes (FDP) 4809 A Hirsch (SPD) 4809 B, 4812 D Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 4809 B, 4810 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4809 C Busse (Herford) (FDP) 4816 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4818 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Abg. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1545) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 4818 C Dr. Meinecke (SPD) 4821 A Moersch (FDP) 4822 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4823 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 III zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 mit der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/1595) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache V/1600) — Erste Beratung — 4823 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609) — Erste Beratung — . . . . . 4823 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/152, zu V/152, V/1143 [neu]) . . 4824 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik (Unfallverhütungsbericht 1965) (Drucksache V/1470) Dr. Schellenberg (SPD) 4824 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 23. Februar 1967 betr. Neuregelung der Beamtenbesoldung (Drucksachen V/1497, V/ 1578) 4824 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Garde-Train-Kaserne in Berlin-Tempelhof (Drucksachen V/1071, V/1576) 4824 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeifer-hölzle" bei Konstanz (Drucksachen V/956, V/1577) 4824 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsauschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963 (Drucksachen V/458, V/1590) Dr. Koch (SPD) 4824 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1406, y/1513, V/1568) . . . . 4827 A Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1574) 4827 A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1512) . . . . 4827 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/1487) 4827 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing (Drucksache V/1597) . . . . . . . . . 4827 C Nächste Sitzung 4827 C Anlagen 4829 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4789 10 3. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Frau Albertz 14. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.4. Dr. Artzinger * 14. 4. Bauer (Wasserburg) 14. 4. Dr. Birrenbach 14.4. Blachstein 14. 4. Frau Brauksiepe 14. 4. Bremer 14.4. Dr. Bucher 14. 4. Dr. Burgbacher 14. 4. Corterier ** 15. 4. Deringer * 14. 4. Dichgans * 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dr. Eckhardt 14. 4. Eisenmann 21.4. Dr. Freiwald 14. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Dr. Furler * 14. 4. Geldner 14. 4. Dr. Giulini 14. 4. Graaff 14.4. Gscheidle 14. 4. Dr. h. c. Güde 14.4. Haage (München) 14. 4. Hahn (Bielefeld) * 14. 4. Hauck 14. 4. Höhne 24. 4. Hofmann (Mainz) 14. 4. Illerhaus * 14. 4. Dr. Ils 14. 4. Jaschke 18.4. Jung 14. 4. Kaffka 14. 4. Kiep 14. 4. Frau Klee 14. 4. Klinker * 14.4. Frau Korspeter 14. 4. Frau Dr. Krips 14.4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 4. Lemmer 30. 4. Lenz (Brühl) 21.4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Lösche 14.4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 14.4. Mauk 14. 4. Frau Dr. Maxsein 14. 4. Memmel * 14. 4. Mengelkamp 15. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 4. Dr. von Merkatz 14. 4. Michels 14.4. Missbach 14.4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Müller (Remscheid) 21. 4. Ott 14. 4. Peters (Norden) 30. 6. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg" 2. 6. Prochazka 14. 4. Raffert 14. 4. Richarts * 14. 4. Riedel (Frankfurt) * 14. 4. Rösing 30. 4. Dr. Rutschke ** 15.4. Scheel 28. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 4. Schonhofen 15. 5. Schulhoff 14. 4. Dr. Serres ** 14. 4. Seuffert 14.4. Spitzmüller 14. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Staratzke 14. 4. Dr. Starke (Franken) 14. 4. Dr. Steinmetz 14. 4. Strohmayr 14. 4. Struve 31.5. Unertl 21.4. Dr. Wahl 14.4. Dr. Wilhelmi 14.4. Wurbs 15. 4. Wuwer 21.4. Zerbe 14.4. Dr. Zimmermann 14.4. Zoglmann 14. 4. * Für die Teilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Entwicklung a) der einheimischen Produktion an Obst- und Gemüsekonserven (ohne Fruchtsäfte) b) der Einfuhren dieser Erzeugnisse c) der Anteil der Ländergruppen - EWG-Länder - Ostblockländer - andere Drittländer - an den Einfuhren. Zu a Entwicklung der einheimischen Produktion Es wurden hergestellt: 1964 1965 1966 (Vergleich Einheit 1963) Faßgurken 5,1 2,3 ( 6,1) in 1 000 t netto Gewürzgurken 9,8 7,5 ( 14,6) in Mio 10-l-Dosen andere Sauerkonserven 2,9 3,3 ( 2,7) in Mio 10-l-Dosen Sauerkraut 5,7 5,0 ( 6,7) in Mio 10-l-Dosen Gemüsekonserven 240,3 197,7 257,6 ( 304,3) Mio 1/1-Dosen Obstkonserven 78,3 105,1 83,7 ( 71,7) Mio 1/1-Dosen (davon Erbsenkonserven 27,7 32,0 37,7 ( 48,4) Mio 1/1-Dosen Bohnenkonserven 77,7 48,8 81,1 ( 80,7) Mio 1/1-Dosen) Zu b Entwicklung der Einfuhren Es wurden eingeführt an Faßgurken, Gurken-, Sauer- und Obst- und Gemüsekonserven 1964 1965 1966 insgesamt 153 780,5 207 299,0 222 629,7 t Gemüsezubereitungen insgesamt 211 392,9 279 136,6 229 596,6 t Obstkonserven zusammen 365 173,4 486 435,6 452 226,3 t Obst- und Gemüsezubereitungen (darunter Erbsenkonserven 23 168,8 43 057,2 44 734,3 t insgesamt Bohnenkonserven 23 469,5 35 528,2 46 946,8 t insgesamt) (Zwecks Vergleichbarkeit der einheimischen Produktion mit den Einfuhren können die Mengenangaben (in t) der Einfuhren in 1000 t gleich 1 Million 1/1-Dosen angesehen werden. Diese Umrechnung stimmt zwar nicht genau, läßt aber in etwa einen Vergleich der Größenordnungen zu.) zu c) Entwicklung der Anteile der Ländergruppen an den Einfuhren Es entfielen 1964 auf EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer Gemüsezubereitungen 76 451,9 t 19 000,6 t 58 328,0 t Obstkonserven 16 929,9 t 20 223,2 t 174 239,8 t zusammen 93 381,8 t 39 223,8 t 232 567,8 t insgesamt 365 173,4 t 1965 auf Gemüsezubereitungen 111 877,5 t 27 308,7 t 68 112,8 t Obstkonserven 28 349,3 t 26 308,7 t 224 478,6 t zusammen 140 226,8 t 53 617,4 t 292 591,4 t insgesamt ... 486 435,6 t EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer 1966 auf Gemüsezubereitungen 129 286,9 t 32 896,8 t 60 446,0 t Obstkonserven 34 101,5 t 20 793,7 t 174 701,4 t zusammen ... 163 388,4 t 53 690,5 t 235 147,4 t insgesamt ... 452 226,3 t Darunter 1964 Erbsenkonserven 22 619,5 t 417,3 t 132,0 t Bohnenkonserven 13 221,1 t 2 253,6 t 7 994,8 t zusammen ... 35 840,6 t 2 670,9 t 8 126,8 t insgesamt ... 46 638,3 t 1965 Erbsenkonserven 39 054,4 t 3 713,6 t 289,2 t Bohnenkonserven 22 035,2 t 1 182,2 t 12 310,8 t . zusammen ... 61 089,6 t 4 895,8 t 12 600,0 t insgesamt ... 78 585,4 t 1966 Erbsenkonserven 39 559,4 t 4 939,0 t 235,9 t Bohnenkonserven 33 576,8 t 2 163,6 t 11 206,4 t zusammen ... 73 136,2 t 7 102,6 t 11 442,3 t insgesamt ... 91 681,1 t Es betrugen demnach die Anteile an den Einfuhren der EWG-Länder Ostblockländer anderen Drittländer 1964 bei Gemüsezubereitungen 49,7 % 12,4 % 37,9 % bei Obstkonserven 8,0 % 9,6 % 82,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 25,6 5 10,7 % 63,7 % 1965 bei Gemüsezubereitungen 54,0 % 13,2 % 32,8 % bei Obstkonserven 10,2 % 9,4 % 80,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 28,8 % 11,0 % 60,2 % 1966 bei Gemüsezubereitungen 58,1 % 14,8 % 27,1 % bei Obstkonserven 14,8 % 9,1 % 76,1 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 36,1 % 11,9 % 52,0 % darunter 1964 bei Erbsenkonserven 97,6 % 1,8 % 0,6 % bei Bohnenkonserven 56,3 % 9,6 % 34,1 % 1965 bei Erbsenkonserven 90,7 % 8,6 % 0,7 % bei Bohnenkonserven 62,0 % 3,3 % 34,7 % 1966 bei Erbsenkonserven 88,4 % 11,1 % 0,5 % bei Bohnenkonserven 71,5 % 4,6 % 23,9 % 4832 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Aufgliederungen der Importe Von den Einfuhren entfielen 1964 1965 1966 bei Obst auf Lieferungen der EWG-Länder 930 672 t 1 061 693 t 1 022 622 t Ostblockländer 74 097 t 76 328 t 62 977 t anderer Drittländer 265 687 t 272 159 t 257 500 t zusammen 1 270 456 t 1 410 180 t 1 343 099 t bei Gemüse auf Lieferungen EWG-Länder 724 646 t 828 075 t 814 478 t Ostblockländer 77 275 t 98 523 t 115 762 t anderer Drittländer 123 055 t 125 993 t 127 382 t zusammen 924 976 t 1 052 591 t 1 057 622 t Aus den Ostblockländern wurden eingeführt (1966) Obst Tafeltrauben etwa 10 000 t Mostäpfel etwa 6 000 t + Tafeläpfel etwa 12 000 t Tafelbirnen etwa 3 500 t Aprikosen etwa 5 000 t Ø Pfirsiche etwa 3 000 t Kirschen etwa 5 000 t + Pflaumen (späte) etwa 4 000 t Ø anderes Steinobst etwa 200 t + Erdbeeren etwa 3 000 t Ø andere Beerenfrüchte etwa 10 000 t + Melonen etwa 1 200 t zusammen ... etwa 62 900 t Gemüse Pilze etwa 3 000 t + Tomaten etwa 19 500 t Einlegegurken etwa 5 000 t + Salatgurken etwa 1 000 t Spargel etwa 300 t Kopfsalat etwa 300 t Pflückerbsen etwa 1 000 t Ø Gr. Bohnen etwa 800 t Blumenkohl etwa 600 t Kopfkohl etwa 1200 t Ø Zwiebeln etwa 65 000 t Möhren u. a etwa 3 000 t Ø Gemüsepaprika etwa 15 000 t Ø zusammen etwa 115 700 t (Es bedeuten: „+" = fast ausschließlich der Verarbeitung zugeführt „ Ø" = teilweise der Verarbeitung zugeführt) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4833 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 12. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1618 Frage IV/2): Wie hoch ist der Anteil der in Einzeleigentum befindlichen Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den in Gesellschafts-, Genossenschafts- oder öffentlichem Eigentum befindlichen Wohnungen? Die im Zusammenhang mit der Volkszählung 1961 getroffenen gebäudestatistischen Feststellungen haben ergeben, daß sich am 6. 6. 1961 in der Bundesrepublik (einschl. Berlin) rd. 76 v. H. der Wohnungen im Eigentum natürlicher Personen befanden. Bei den im Eigentum juristischer Personen stehenden Wohnungen ist nur eine Aufteilung in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, anderen Wohnungsunternehmen und sonstigen Unternehmen und in Wohnungen der öffentlichen Hand möglich, nicht dagegen eine Aufteilung nach der Rechtsform der juristischen Personen. Danach befanden sich 12,9 v. H. der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, davon rd. 1/3 im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften, 6,1 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Unternehmen, 4,4 v. H. im Eigentum der öffentlichen Hand, 0,5 v. H. waren Wohnungen sonstiger Eigentümer. An der Wohnungsbauleistung der Jahre 1962 bis 1965 waren beteiligt die natürlichen Personen im Schnitt mit 58,8 v. H., die gemeinnützigen Wohnungs- unternehmen mit 27,4 v. H., die anderen Wohnungsunternehmen mit 5,7 v. H., die sonstigen Unternehmen mit 5,5 v. H., und die öffentliche Hand mit 2,6 v. H. Hierbei muß bedacht werden, daß auch von den Wohnungen, die von Wohnungsunternehmen errichtet werden, später ein beträchtlicher Teil in das Eigentum natürlicher Personen übergeht. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen beträgt dieser Anteil rd. ein Viertel der jährlichen Wohnungsbauleistung. Auch die anderen Wohnungsunternehmen errichten in großer Zahl Kaufeigenheime, die zur Veräußerung an natürliche Personen bestimmt sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wolf (Drucksache V/1618 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der segensreichen Tätigkeit der „Aktion Sühnezeichen" im Rahmen der Völkerverständigung Unterstützung zukommen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die sich freiwillig zum Einsatz durch die „Aktion Sùhnezeichen" bereitgefunden haben, diese Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen? Wie groß ist die Zahl der Personen, aufgegliedert nach Altersstufen, die durch die „Aktion Sühnezeichen" bisher im Ausland eingesetzt wurden? Aus Mitteln des Bundesjugendplanes wurden der Organisation „Aktion Sühnezeichen" in den letzten beiden Jahren erhebliche Zuschüsse gewährt (1965: 44 545,— DM, 1966: 48 996,— DM). Die Bundesregierung wird finanzielle Hilfen auch in Zukunft gewähren. Zur Zeit wird geprüft, ob „Aktion Sühnezeichen" durch folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden kann: a) Die Tagessätze für die einzelnen Maßnahmen — nicht allein der „Aktion Sühnezeichen", sondern auch der übrigen Jugendgemeinschaftsdienste — können evtl. angemessen erhöht werden, um den besonderen Kosten, welche die Arbeit der Jugendgemeinschaftsdienste mit sich bringt, gerecht zu werden. b) Die Bundesregierung könnte organisatorische Hilfe anbieten, z. B. bei der Vermittlung von Partnern oder Arbeitsgelegenheiten im Ausland. c) Die Bundesregierung prüft, ob bei einer möglichen künftigen Ergänzung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres den Teilnehmern an Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" und ähnlicher Organisationen die Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes zugute kommen können. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die im Dienste der „Aktion Sühnezeichen" verbrachte Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen. Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst rechnet nur den Wehrdienst und den Dienst im Zivilschutzkorps an. Die Anrechnung anderer Dienste oder Tätigkeiten sieht es nicht vor, weil diese dem zivilen Ersatzdienst in vielerlei Hinsicht nicht entsprechen. Der Ersatzdienst, der Wehrdienst und der Zivilschutzkorpsdienst werden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und damit unter besonderen Bedingungen abgeleistet, die bei freier und freiwilliger Betätigung nicht vorliegen. Bisher haben rd. 1200 junge Menschen aus beiden Teilen Deutschlands an den Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" teilgenommen. Sie gehören etwa zu 95 % der Altersstufe zwischen 20 und 30 Jahren an. Es überwiegen die 20- bis 25jährigen (genauere Zahlen sind auch bei der „Aktion Sühnezeichen" nicht vorhanden). Die „Aktion Sühnezeichen" hat in folgenden Ländern gearbeitet: Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Finnland, Jugoslawien, Griechenland, UdSSR (zweimal je 2 Freiwillige als Teilnehmer an internationalen Arbeitslagern), Israel. Schwerpunkte der Arbeit liegen in Israel und im Bundesgebiet (bei Arbeitslagern in Dachau und Bergen-Belsen). 4834 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 14. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1618 Frage XIV/4) : Wie hoch wird die Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer geschätzt, die ihre Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen aufgebaut hatten, und deren Vernichtung durch die Währungsreform hervorgerufen wurde, als sie schon zu alt waren, eine neue Vorsorge zu treffen — also etwa die Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893? Das Bundesministerium der Justiz hat bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über die Frage durchgeführt, wieviele Versicherte bei weiterer Aufwertung von Kapitallebensversicherungen voraussichtlich Ansprüche stellen könnten und welche Aufwendungen dafür erforderlich wären. Diese Untersuchungen sind jedoch nach anderen Gesichtspunkten durchgeführt worden, als sie sich jetzt aus der Fragestellung ergeben. Insbesondere waren sie nicht auf die Geburtsjahrgänge von 1880 bis 1893 und auf Versicherungssummen von mehr als 10 000 Reichsmark beschränkt. Um auch nur annähernde Werte im Sinne der Fragestellung angeben zu können, sind neue umfangreiche Untersuchungen erforderlich, in die der Bundesminister für Wirtschaft, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen und ggf. auch der Verband der Lebensversicherungsunternehmen eingeschaltet werden müssen. Sobald diese Ermittlungen zu einem Ergebnis geführt haben, werde ich Sie hierüber unterrichten und — soweit das dann möglich sein wird — Ihre Frage sachlich beantworten. Ich darf Sie bitten, mit dieser Verfahrensweise einverstanden zu sein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burgemeister (Drucksache V/1618 Fragen XVIII/2 und XVIII/3) : Billigt die Bundesregierung die Begründung des Amtsgerichts Bad Harzburg für den Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit, wie sie in einer Tageszeitung am 22. März berichtet wurde und in der es heißt: „Die Justiz wird zum Lotteriespiel, wenn nur einzelne Schwarzarbeiter bestraft werden. Die Schwarzarbeit ist inzwischen fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden, zumal jeder weiß, daß sie heute üblich ist und auch von Zehntausenden ausgeführt wird."? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus der in Frage XVIII/2 erwähnten Begründung sich abzeichnende Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwenden? Das in der ersten Anfrage 'erwähnte Urteil des Amtsgerichts Bad Harzburg ist mir bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Über die Berufung wird die 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig befinden. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß sich 'die Bundesregierung zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern kann. Allgemein möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung Schwarzarbeit selbstverständlich grundsätzlich mißbilligt. Deshalb werden schon seit einiger Zeit die Möglichkeiten einer wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Ich selbst-habe bei einem meiner letzten Gespräche' mit dem Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks darum gebeten, hierzu geeignete Vorschläge beizusteuern. Die Unterhaltungen zu dieser Frage sind aber noch nicht abgeschlossen. Der Termin für ein neues Gespräch ist mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks bereits vereinbart.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Wortmeldungen.
    Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und an den Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung vor. — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses (6. Ausschuß) über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 23. Februar 1967
    betr. Neuregelung der Beamtenbesoldung — Drucksachen V/1497, V/1578 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Schmitt-Vokkenhausen.
    Keine Wortmeldungen.
    Wir kommen zur Beschlußfassung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/1578. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
    — Keine Enthaltungen. f Einstimmig angenommen.
    Punkte 11 und 12:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen (23. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
    betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Garde-Train-Kaserne in Berlin-Tempelhof an das Land Berlin
    — Drucksachen V/1071, V/1576 —Berichterstatter: Abgeordneter Graaff
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für 'das Bundesvermögen (23. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
    betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeiferhölzle" bei Konstanz an das Land Baden-Württemberg
    — Drucksachen V/956, V/1577 —Berichterstatter: Abgeordneter Graaff
    Das Wort wird nicht gewünscht. Ich glaube, wir können darüber 'gemeinsam abstimmen. Wer den beiden Anträgen zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Punkt 13 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag 'des Bundesministers der Finanzen
    betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963
    — Drucksachen V/458, V/1590 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Peters

    (Poppenbüll)

    Abgeordneter Dr. Koch
    Der Herr Berichterstatter, Herr Dr. Koch, hat das Wort.


Rede von Dr. Gerhard Koch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Antrag des Haushaltsausschusses zur Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963 begründe ich wie folgt.

(den Haushaltsrechnungen für 1962 und 1963 ein Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit anschließt. Ferner enthält die Drucksache eine Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofs, in der die hauptsächlichen Prüfungsergebnisse zusammengefaßt sind. Den Bemerkungen ides Bundesrechnungshofs sind bis auf eine Ausnahme keine besonders gravierenden VerDr. Koch stöße gegen die Vorschriften ,der Haushaltsordnung zu entnehmen. In diesem einen Fall handelt es sich um folgendes. Die Einfuhrund Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse kann eine Vorratshaltung durchführen, um eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und um Marktschwankungen auszugleichen. In den vergangenen Jahren hat sie in Norddeutschland, zeitweise auch in Süddeutschland, Rinder erworben und das Fleisch 'dieser Tiere als Gefrierfleisch oder in Form von Konserven gelagert. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Vorräte, der meist wegen des Ablaufs der Lagerfähigkeit 'vorgenommen wurde, deckten im allgemeinen nicht die Aufwendungen. Die dadurch entstandenen Verluste sind der Einfuhrund Vorratsstelle aus Haushaltsmitteln erstattet worden. In einem weiteren Fall hat sich folgendes ereignet. Auf einigen Viehmärkten in Norddeutschland werden Rinder aufgetrieben, die die beteiligten Stellen als überfett bezeichnet haben. Für die Vorratshaltung ist das Fleisch wegen des starken Fettanteils wenig geeignet. Auf den Märkten in der Bundesrepublik besteht an diesen Tieren kaum Interesse. Von 1960 bis 1964 hat die Einfuhrund Vorratsstelle überfette Rinder dem Markt entnommen und über eine Zwischenstelle an die Stationierungsstreitkräfte, die an solchem Fleisch Interesse haben, veräußert. Die Zahl der überfetten Rinder, die an den einzelnen Markttagen aufgekauft werden sollten, legte die Einfuhrund Vorratsstelle vor Beginn der Viehmärkte fest. Der Kauf der überfetten Rinder wurde jeweils unmittelbar nach Markteröffnung und vor dem Einkauf der von der Einfuhrund Vorratstelle für die Vorratshaltung bestimmten anderen Tiere durchgeführt. Die Lebendviehpreise für die überfetten Rinder lagen über den für vollfleischige Rinder, Handelsklasse A, gezahlten Preisen. Aus der Weiterveräußerung des Fleisches erlitt die Einfuhrund Vorratsstelle in den einzelnen Jahren erhebliche Verluste. Der Preis des veräußerten Fleisches lag erheblich unter dem Einstandspreis der Einfuhrund Vorratsstelle, damit der Verkauf an die Stationierungsstreitkräfte überhaupt ermöglicht wurde. Diese Verwertungsverluste wurden als Vorratshaltungskosten auf den Bundeshaushalt übernommen. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Höhe der Preise beim Ankauf der Tiere damit begründet, daß andernfalls ein großer Teil der Erzeuger Preise erhalten hätte, die agrarpolitisch unzureichend gewesen wären. Diese Begründung ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs nicht überzeugend, da die Einfuhrund Vorratsstelle die durchschnittlichen Ankaufspreise für normal vollfleischige Rinder der Handelsklasse A festgelegt hatte. Gerade durch die Bestimmung der Ankaufspreise für die Tiere der Handelsklasse A vor Marktbeginn konnten die höheren Preise für überfette Rinder die allgemeine Preisentwicklung nicht mehr beeinflussen. Der Bundesrechnungshof hält es nicht für vertretbar, daß die Verwertungsverluste als Kosten der Vorratshaltung verbucht wurden. Wenn eine solche Sondermaßnahme durchgeführt werden soll, müssen die erforderlichen Haushaltsmittel als Subvention gesondert veranschlagt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuß schließt sich den Beanstandungen des Bundesrechnungshofs an. Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß derartige Verstöße gegen die Haushaltsordnung in Zukunft unterbleiben. Ich wende mich nun zu dem Bericht des Bundesrechnungshofs über die Prüfung von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Bund ist unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige beteiligt, insbesondere an Unternehmen der Schwerindustrie, der Energiewirtschaft, an verkehrswirtschaftlichen Unternehmen, an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen, an Kreditinstituten und an Forschungsunternehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuß mußte an Hand des Berichts des Bundesrechnungshofs zunächst feststellen, daß verschiedene Bundesministerien, die die Beteiligungen verwalten, an den Rechnungshof Prüfungsunterlagen verspätet übersandt und Prüfungsmitteilungen nur mit Verzögerung beantwortet haben. Der Rechnungsprüfungsausschuß erwartet, daß sich derartige Vorkommnisse künftig nicht wiederholen, und hat die zuständigen Bundesminister ersucht, das Erforderliche zu veranlassen. An Hand einer Vielzahl von Prüfungen des Rechnungshofs konnte der Ausschuß sodann verschiedene Mängel feststellen, die insbesondere betreffen: erstens die nicht rechtzeitige Verabschiedung von Jahresabschlüssen und die nicht fristgemäße Zuleitung von Prüfungsunterlagen an den Bundesrechnungshof, zweitens die nicht ausreichende Einflußnahme des zuständigen Bundesministers auf die Gesellschaftsorgane, insbesondere auf die Vertretung des Bundes in den Aufsichtsorganen, drittens Unzulänglichkeiten in der inneren Organisation der Gesellschaft und bei der Geschäftsführung, die unzureichende Berichterstattung an die Aufsichtsorgane sowie die nicht genügende Überwachung durch diese und nicht ausreichende interne Kontrollen, viertens Mängel im Rechnungswesen, bei Planungen und Vergaben sowie bei Vertragsgestaltungen und bei der Ausführung von Bauvorhaben, unzureichende Lagerorganisation und Materialbewirtschaftung, Mängel im Personalwesen, bei den Vergütungen und bei der Überlassung von Werkswohnungen sowie bei einzelnen geschäftlichen Maßnahmen, die zu Verlusten geführt haben, fünftens zu hohen Aufwand für Kraftfahrzeuge und Dienstreisen sowie für Repräsentation und für die Aufsichtsorgane. Der Rechnungsprüfungsausschuß erwartet, daß künftig derartige Mängel vermieden werden und daß der zuständige Bundesminister das dazu Erforderliche veranlaßt. Der Rechnungsprüfungsausschuß ist sodann an Hand der Prüfung der Bundesbeteiligungen auf die schwierige Problematik gestoßen, wie sich das Dr. Koch öffentliche Beteiligungsvermögen einer echten Kontrolle zu stellen hat. Unbeschadet der rechtlichen Seite hat die Öffentlichkeit nach Ansicht des Ausschusses eine sehr eindeutige Meinung darüber, daß der Bundesrechnungshof auf diesem Gebiet tätig werden muß. Dabei sind folgende Gesichtspunkte zu beachten. Die einschlägigen Vorschriften der Haushaltsordnung begründen nicht Prüfungsrechte kraft Gesetzes. Auch wenn der vom Bund mit der Beteiligung verfolgte Zweck die Einräumung der Prüfungsrechte erfordert, ist diese oft nicht erreichbar. Sie hängt in der Praxis von manchen Umständen ab, so davon, ob sich die Ressortbeamten bei den Verhandlungen über die Gründung von Unternehmen durchsetzen. Falls die Prüfungsrechte nicht schon bei der Gründung von Unternehmen sichergestellt werden, kann ihre Einräumung später nicht immer erreicht werden, z. B. wegen des Widerspruchs privater Gesellschafter und auch solcher Stellen der öffentlichen Hand, die keine Bundesoder Landesbehörden sind. Ähnlich ist die Lage nach dem Erwerb von Beteiligungen an schon bestehenden Unternehmen. Bei mittelbaren Beteiligungen spielt ferner eine Rolle, ob sich der Bund über die Obergesellschaften durchsetzen kann. Auch gesellschaftsrechtliche Bedenken bereiten Schwierigkeiten. Auf Grund dieser Vorgänge tritt im Haushaltsund im Rechnungsprüfungsausschuß immer mehr die Frage in den Vordergrund, ob im Interesse sachgerechter Prüfungen angestrebt werden sollte, in einer neuen Haushaltsordnung dem Rechnungshof unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich ein Prüfungsrecht einzuräumen, wie es z. B. in Osterreich sogar in der Verfassung geschehen ist. Es besteht die Hoffnung, daß diese Vorstellungen des Haushaltsausschusses bei dem Entwurf einer neuen Bundeshaushaltsordnung berücksichtigt werden. Bei der Überprüfung der Bundesbeteiligungen hat der Rechnungshof allerdings nur in einem Fall festgestellt, daß eine Interessenkollision möglich ist. Es handelt sich um die Verbindung eines Unternehmens, dessen Anteile der öffentlichen Hand gehören, mit einer privaten Gesellschaft. Fast alle Mitglieder der Geschäftsleitung des Unternehmens des Bundes sind zugleich Gesellschafter einer privaten Gesellschaft, die sich in dem gleichen Geschäftszweig wie das Unternehmen der öffentlichen Hand betätigen. Wegen der Gefahr einer möglichen Interessenkollision hat der Rechnungsprüfungsausschuß beschlossen, folgenden Grundsatz festzulegen: Der Rechnungsprüfungsausschuß ist mit dem Bundesrechnungshof der Auffassung, daß schon 'zur Vermeidung möglicher Interessenkollisionen Mitglieder von Geschäftsleitungen der Unternehmen der öffentlichen Hand nicht zugleich Gesellschafter einer privaten Gesellschaft sein sollen. In der Denkschrift des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, auf die ich nunmehr zu sprechen komme, wird zunächst die Frage der Prüfung von Geheimtiteln angesprochen. Es gibt einzelne Titel im Haushalt, die a)







Der Rechnungsprüfungsausschuß äußert sodann noch Bedenken gegen folgendes Verfahren. Einige Bundesressorts sind dazu übergegangen, Verträge mit Dritten abzuschließen, in denen sie diese verpflichten, nach Angaben der Bundesverwaltung bauliche Anlagen zu errichten und dann wieder dem Bund mietweise zu überlassen. In den Haushaltsplänen sind diese Vorhaben keineswegs vermerkt. Wenn schon so verfahren wird, müßte nach Meinung des Ausschusses in den Haushaltsplänen darauf hingewiesen werden. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat einen Beschluß gefaßt, nach dem es für erforderlich gehalten wird, daß der Haushaltsgesetzgeber mindestens in den Erläuterungen darüber unterrichtet wird, in welchem Umfange in den Ansätzen Mieten für Gebäude enthalten sind, die erst errichtet werden sollen.
Abschließend hat der Ausschuß dann noch das Umwälzverfahren geprüft, das in der Bundeswehr bei der Beschaffung von Röntgenfilmen und bei der Lagerung von Medikamenten entwickelt ist. Da die Lagerfähigkeit sowohl der Röntgenfilme wie auch der Medikamente nur beschränkt ist, sind aus der Verwertung der umzuwälzenden sanitären Vorräte Schwierigkeiten entstanden, die teilweise zu Verlusten für die Bundeskasse geführt haben. Um das Problem grundsätzlich für die gesamte Bundesverwaltung, nicht nur für die Bundeswehr, zu klären, hat der Haushaltsausschuß auf Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses den Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung um die Prüfung der Frage ersucht, ob Medikamente und Sanitätsverbrauchsmaterial für alle Dienststellen des Bundes zentral beschafft werden können.
Damit bin ich am Schluß meiner Ausführungen angelangt. Ich stelle den Antrag — entsprechend der Drucksache V/1590 —, der Bundestag möge der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnungen für die Jahre 1962/1963 Entlastung erteilen.

(Beifall.)


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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/1590. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Im übrigen einstimmig angenommen.



    Vizepräsident Dr. Mommer
    Punkt 14 der Tagesordnung:
    Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (15. Ausschuß) über die von der Bundesregierung erlassene Zehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen V/1406, V/15.13, V/1568 — Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber
    Hier sollen wir von .der Vorlage des Ausschusses Kenntnis nehmen. Es widerspricht niemand. — Dann ist das geschehen.
    Punkt 15 der Tagesordnung:
    Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
    — Drucksache V/1574 —
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Beschlußfassung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/1574. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung:
    Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
    — Druckache V/1612 —
    Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Beschlußfassung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/1612. Wer zuzustimmen wünscht, der gebe das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags .des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
    betr. Rechnung und Vermögensrechnung des
    Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr
    1964 — Einzelplan 20 — Drucksache V/1487 —
    Keine Wortmeldungen. Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage dem Haushaltsausschuß zu überweisen. Kein Widerspruch. — Es ist so beschlossen.
    Punkt 18 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing an die Firma Gummi-Mayer KG in Landau/Pfalz
    — Drucksache V/1597 —
    Keine Wortmeldungen. Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für das Bundesvermögen. Kein Widerspruch. — Dann ist es so beschlossen.
    Damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 19. April, 14.30 Uhr, ein.
    Die Sitzung ist geschlossen.