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    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Stooß 4789 A Fragestunde (Drucksachen V/1618, V/1620) Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Einheitliche Anwendung der Ergänzungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. September 1965 . . . . . . . . . . 4790 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmünze 4790 C Frage des Abg. Klein: Errechnung des geschätzten Aufkommens der Heizölsteuer für 1967 Grund, Staatssekretär 4790 D Frage des Abg. Klein: Verwendung des Heizölsteueraufkommens 1966 Grund, Staatssekretär 4791 A Klein (CDU/CSU) 4791 C Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) : Umsatzsteuerbefreiung anerkannter politischer Bildungsstätten für Veranstaltungen Grund, Staatssekretär 4791 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 4792 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Schaffung günstigerer Steuerbedingungen für Zeitungen, Verleger und Journalisten . . . . . . . . . . . 4792 C Frage des Abg. Dröscher: Auswirkungen der Branntweinsteuererhöhung auf das Gesamtaufkommen 4792 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berichtigung von Steuerbescheiden — Erstattung von Steuern oder Abgaben Grund, Staatssekretär 4793 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 4793 D Frage des Abg. Seibert: Verlegung des US-Munitionsdepots Büchelberg in Aschaffenburg Grund, Staatssekretär 4794 B Frage des Abg. Eisenmann: Steuerliche Mehrbelastung des deut- schen Fremdenverkehrsgewerbes . . 4794 D Frage des Abg. Ertl: Frage der Einbringung eines zweiten Eventualhaushalts Grund, Staatssekretär 4794 D Ertl (FDP) 4795 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 4795 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4795 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Frage des Abg. Klein: Bewilligung von Einfuhranträgen für Heizöl im Jahre 1966 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Notwendigkeit der Förderung des Lkr. Gerolzhofen/Unterfranken und seiner Anerkennung als Zonenrandgebiet . . 4796 C Frage des Abg. Rollmann: Vorschläge des Herrn Horst Rudloff zur Gründung von Ausbildungssparkassen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 D Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Möglichkeiten wirtschaftlicher Unterstützung für in Liquidationsschwierigkeiten geratene Unternehmen . . . 4797 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Kredite zur Erhaltung der Arbeitsplätze in der deutschen Presse Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4797 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4797 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4798 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 4798 B Felder (SPD) . . . . . . . . . 4798 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Angebliche Absicht einer Reduzierung der im Rahmen des EWG-Fonds für Entwicklungsländer tätigen deutschen Ingenieurbüros Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4799 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einfuhrbeschränkungen für Robbenfelle Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 C Fragen des Abg. Burgemeister: Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit . . 4799 D Fragen des Abg. Büttner: Schutz kranker und arbeitsunfähiger Menschen vor Fehldiagnosen — Fall des Bauarbeiters Johann Gernert/Köln Katzer, Bundesminister . . . . . 4800 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 4800 B Geiger (SPD) . . . . . . . . •. 4801 A Frage des Abg. Matthöfer: Berufung der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Auswertung der Mitbestimmungserfahrungen . . 4801 A Frage des Abg. Dröscher: Schrumpfung des Bauvolumens beim Eigenheimbau der Kriegsopfer . . . 4801 A Fragen des Abg. Flämig: Auszahlung des Kurzarbeitergeldes Katzer, Bundesminister 4801 B Flämig (SPD) 4802 A Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Ausbau der Schwarzwaldhochstraße zwischen Seibelseckle und Kurhaus Ruhestein und ihrer südlichen Weiterführung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4802 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4802 C Fragen des Abg. Biechele: Beabsichtigte Stillegung zweier Fahrgastschiffe auf dem Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4803 A Biechele (CDU/CSU) 4803 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehegesetzes (FDP) (Drucksache V/1444) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4804 A Mertes (FDP) 4809 A Hirsch (SPD) 4809 B, 4812 D Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 4809 B, 4810 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4809 C Busse (Herford) (FDP) 4816 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4818 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Abg. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1545) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 4818 C Dr. Meinecke (SPD) 4821 A Moersch (FDP) 4822 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4823 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 III zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 mit der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/1595) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache V/1600) — Erste Beratung — 4823 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609) — Erste Beratung — . . . . . 4823 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/152, zu V/152, V/1143 [neu]) . . 4824 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik (Unfallverhütungsbericht 1965) (Drucksache V/1470) Dr. Schellenberg (SPD) 4824 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 23. Februar 1967 betr. Neuregelung der Beamtenbesoldung (Drucksachen V/1497, V/ 1578) 4824 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Garde-Train-Kaserne in Berlin-Tempelhof (Drucksachen V/1071, V/1576) 4824 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeifer-hölzle" bei Konstanz (Drucksachen V/956, V/1577) 4824 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsauschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963 (Drucksachen V/458, V/1590) Dr. Koch (SPD) 4824 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1406, y/1513, V/1568) . . . . 4827 A Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1574) 4827 A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1512) . . . . 4827 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/1487) 4827 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing (Drucksache V/1597) . . . . . . . . . 4827 C Nächste Sitzung 4827 C Anlagen 4829 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4789 10 3. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Frau Albertz 14. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.4. Dr. Artzinger * 14. 4. Bauer (Wasserburg) 14. 4. Dr. Birrenbach 14.4. Blachstein 14. 4. Frau Brauksiepe 14. 4. Bremer 14.4. Dr. Bucher 14. 4. Dr. Burgbacher 14. 4. Corterier ** 15. 4. Deringer * 14. 4. Dichgans * 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dr. Eckhardt 14. 4. Eisenmann 21.4. Dr. Freiwald 14. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Dr. Furler * 14. 4. Geldner 14. 4. Dr. Giulini 14. 4. Graaff 14.4. Gscheidle 14. 4. Dr. h. c. Güde 14.4. Haage (München) 14. 4. Hahn (Bielefeld) * 14. 4. Hauck 14. 4. Höhne 24. 4. Hofmann (Mainz) 14. 4. Illerhaus * 14. 4. Dr. Ils 14. 4. Jaschke 18.4. Jung 14. 4. Kaffka 14. 4. Kiep 14. 4. Frau Klee 14. 4. Klinker * 14.4. Frau Korspeter 14. 4. Frau Dr. Krips 14.4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 4. Lemmer 30. 4. Lenz (Brühl) 21.4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Lösche 14.4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 14.4. Mauk 14. 4. Frau Dr. Maxsein 14. 4. Memmel * 14. 4. Mengelkamp 15. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 4. Dr. von Merkatz 14. 4. Michels 14.4. Missbach 14.4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Müller (Remscheid) 21. 4. Ott 14. 4. Peters (Norden) 30. 6. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg" 2. 6. Prochazka 14. 4. Raffert 14. 4. Richarts * 14. 4. Riedel (Frankfurt) * 14. 4. Rösing 30. 4. Dr. Rutschke ** 15.4. Scheel 28. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 4. Schonhofen 15. 5. Schulhoff 14. 4. Dr. Serres ** 14. 4. Seuffert 14.4. Spitzmüller 14. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Staratzke 14. 4. Dr. Starke (Franken) 14. 4. Dr. Steinmetz 14. 4. Strohmayr 14. 4. Struve 31.5. Unertl 21.4. Dr. Wahl 14.4. Dr. Wilhelmi 14.4. Wurbs 15. 4. Wuwer 21.4. Zerbe 14.4. Dr. Zimmermann 14.4. Zoglmann 14. 4. * Für die Teilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Entwicklung a) der einheimischen Produktion an Obst- und Gemüsekonserven (ohne Fruchtsäfte) b) der Einfuhren dieser Erzeugnisse c) der Anteil der Ländergruppen - EWG-Länder - Ostblockländer - andere Drittländer - an den Einfuhren. Zu a Entwicklung der einheimischen Produktion Es wurden hergestellt: 1964 1965 1966 (Vergleich Einheit 1963) Faßgurken 5,1 2,3 ( 6,1) in 1 000 t netto Gewürzgurken 9,8 7,5 ( 14,6) in Mio 10-l-Dosen andere Sauerkonserven 2,9 3,3 ( 2,7) in Mio 10-l-Dosen Sauerkraut 5,7 5,0 ( 6,7) in Mio 10-l-Dosen Gemüsekonserven 240,3 197,7 257,6 ( 304,3) Mio 1/1-Dosen Obstkonserven 78,3 105,1 83,7 ( 71,7) Mio 1/1-Dosen (davon Erbsenkonserven 27,7 32,0 37,7 ( 48,4) Mio 1/1-Dosen Bohnenkonserven 77,7 48,8 81,1 ( 80,7) Mio 1/1-Dosen) Zu b Entwicklung der Einfuhren Es wurden eingeführt an Faßgurken, Gurken-, Sauer- und Obst- und Gemüsekonserven 1964 1965 1966 insgesamt 153 780,5 207 299,0 222 629,7 t Gemüsezubereitungen insgesamt 211 392,9 279 136,6 229 596,6 t Obstkonserven zusammen 365 173,4 486 435,6 452 226,3 t Obst- und Gemüsezubereitungen (darunter Erbsenkonserven 23 168,8 43 057,2 44 734,3 t insgesamt Bohnenkonserven 23 469,5 35 528,2 46 946,8 t insgesamt) (Zwecks Vergleichbarkeit der einheimischen Produktion mit den Einfuhren können die Mengenangaben (in t) der Einfuhren in 1000 t gleich 1 Million 1/1-Dosen angesehen werden. Diese Umrechnung stimmt zwar nicht genau, läßt aber in etwa einen Vergleich der Größenordnungen zu.) zu c) Entwicklung der Anteile der Ländergruppen an den Einfuhren Es entfielen 1964 auf EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer Gemüsezubereitungen 76 451,9 t 19 000,6 t 58 328,0 t Obstkonserven 16 929,9 t 20 223,2 t 174 239,8 t zusammen 93 381,8 t 39 223,8 t 232 567,8 t insgesamt 365 173,4 t 1965 auf Gemüsezubereitungen 111 877,5 t 27 308,7 t 68 112,8 t Obstkonserven 28 349,3 t 26 308,7 t 224 478,6 t zusammen 140 226,8 t 53 617,4 t 292 591,4 t insgesamt ... 486 435,6 t EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer 1966 auf Gemüsezubereitungen 129 286,9 t 32 896,8 t 60 446,0 t Obstkonserven 34 101,5 t 20 793,7 t 174 701,4 t zusammen ... 163 388,4 t 53 690,5 t 235 147,4 t insgesamt ... 452 226,3 t Darunter 1964 Erbsenkonserven 22 619,5 t 417,3 t 132,0 t Bohnenkonserven 13 221,1 t 2 253,6 t 7 994,8 t zusammen ... 35 840,6 t 2 670,9 t 8 126,8 t insgesamt ... 46 638,3 t 1965 Erbsenkonserven 39 054,4 t 3 713,6 t 289,2 t Bohnenkonserven 22 035,2 t 1 182,2 t 12 310,8 t . zusammen ... 61 089,6 t 4 895,8 t 12 600,0 t insgesamt ... 78 585,4 t 1966 Erbsenkonserven 39 559,4 t 4 939,0 t 235,9 t Bohnenkonserven 33 576,8 t 2 163,6 t 11 206,4 t zusammen ... 73 136,2 t 7 102,6 t 11 442,3 t insgesamt ... 91 681,1 t Es betrugen demnach die Anteile an den Einfuhren der EWG-Länder Ostblockländer anderen Drittländer 1964 bei Gemüsezubereitungen 49,7 % 12,4 % 37,9 % bei Obstkonserven 8,0 % 9,6 % 82,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 25,6 5 10,7 % 63,7 % 1965 bei Gemüsezubereitungen 54,0 % 13,2 % 32,8 % bei Obstkonserven 10,2 % 9,4 % 80,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 28,8 % 11,0 % 60,2 % 1966 bei Gemüsezubereitungen 58,1 % 14,8 % 27,1 % bei Obstkonserven 14,8 % 9,1 % 76,1 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 36,1 % 11,9 % 52,0 % darunter 1964 bei Erbsenkonserven 97,6 % 1,8 % 0,6 % bei Bohnenkonserven 56,3 % 9,6 % 34,1 % 1965 bei Erbsenkonserven 90,7 % 8,6 % 0,7 % bei Bohnenkonserven 62,0 % 3,3 % 34,7 % 1966 bei Erbsenkonserven 88,4 % 11,1 % 0,5 % bei Bohnenkonserven 71,5 % 4,6 % 23,9 % 4832 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Aufgliederungen der Importe Von den Einfuhren entfielen 1964 1965 1966 bei Obst auf Lieferungen der EWG-Länder 930 672 t 1 061 693 t 1 022 622 t Ostblockländer 74 097 t 76 328 t 62 977 t anderer Drittländer 265 687 t 272 159 t 257 500 t zusammen 1 270 456 t 1 410 180 t 1 343 099 t bei Gemüse auf Lieferungen EWG-Länder 724 646 t 828 075 t 814 478 t Ostblockländer 77 275 t 98 523 t 115 762 t anderer Drittländer 123 055 t 125 993 t 127 382 t zusammen 924 976 t 1 052 591 t 1 057 622 t Aus den Ostblockländern wurden eingeführt (1966) Obst Tafeltrauben etwa 10 000 t Mostäpfel etwa 6 000 t + Tafeläpfel etwa 12 000 t Tafelbirnen etwa 3 500 t Aprikosen etwa 5 000 t Ø Pfirsiche etwa 3 000 t Kirschen etwa 5 000 t + Pflaumen (späte) etwa 4 000 t Ø anderes Steinobst etwa 200 t + Erdbeeren etwa 3 000 t Ø andere Beerenfrüchte etwa 10 000 t + Melonen etwa 1 200 t zusammen ... etwa 62 900 t Gemüse Pilze etwa 3 000 t + Tomaten etwa 19 500 t Einlegegurken etwa 5 000 t + Salatgurken etwa 1 000 t Spargel etwa 300 t Kopfsalat etwa 300 t Pflückerbsen etwa 1 000 t Ø Gr. Bohnen etwa 800 t Blumenkohl etwa 600 t Kopfkohl etwa 1200 t Ø Zwiebeln etwa 65 000 t Möhren u. a etwa 3 000 t Ø Gemüsepaprika etwa 15 000 t Ø zusammen etwa 115 700 t (Es bedeuten: „+" = fast ausschließlich der Verarbeitung zugeführt „ Ø" = teilweise der Verarbeitung zugeführt) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4833 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 12. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1618 Frage IV/2): Wie hoch ist der Anteil der in Einzeleigentum befindlichen Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den in Gesellschafts-, Genossenschafts- oder öffentlichem Eigentum befindlichen Wohnungen? Die im Zusammenhang mit der Volkszählung 1961 getroffenen gebäudestatistischen Feststellungen haben ergeben, daß sich am 6. 6. 1961 in der Bundesrepublik (einschl. Berlin) rd. 76 v. H. der Wohnungen im Eigentum natürlicher Personen befanden. Bei den im Eigentum juristischer Personen stehenden Wohnungen ist nur eine Aufteilung in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, anderen Wohnungsunternehmen und sonstigen Unternehmen und in Wohnungen der öffentlichen Hand möglich, nicht dagegen eine Aufteilung nach der Rechtsform der juristischen Personen. Danach befanden sich 12,9 v. H. der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, davon rd. 1/3 im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften, 6,1 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Unternehmen, 4,4 v. H. im Eigentum der öffentlichen Hand, 0,5 v. H. waren Wohnungen sonstiger Eigentümer. An der Wohnungsbauleistung der Jahre 1962 bis 1965 waren beteiligt die natürlichen Personen im Schnitt mit 58,8 v. H., die gemeinnützigen Wohnungs- unternehmen mit 27,4 v. H., die anderen Wohnungsunternehmen mit 5,7 v. H., die sonstigen Unternehmen mit 5,5 v. H., und die öffentliche Hand mit 2,6 v. H. Hierbei muß bedacht werden, daß auch von den Wohnungen, die von Wohnungsunternehmen errichtet werden, später ein beträchtlicher Teil in das Eigentum natürlicher Personen übergeht. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen beträgt dieser Anteil rd. ein Viertel der jährlichen Wohnungsbauleistung. Auch die anderen Wohnungsunternehmen errichten in großer Zahl Kaufeigenheime, die zur Veräußerung an natürliche Personen bestimmt sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wolf (Drucksache V/1618 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der segensreichen Tätigkeit der „Aktion Sühnezeichen" im Rahmen der Völkerverständigung Unterstützung zukommen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die sich freiwillig zum Einsatz durch die „Aktion Sùhnezeichen" bereitgefunden haben, diese Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen? Wie groß ist die Zahl der Personen, aufgegliedert nach Altersstufen, die durch die „Aktion Sühnezeichen" bisher im Ausland eingesetzt wurden? Aus Mitteln des Bundesjugendplanes wurden der Organisation „Aktion Sühnezeichen" in den letzten beiden Jahren erhebliche Zuschüsse gewährt (1965: 44 545,— DM, 1966: 48 996,— DM). Die Bundesregierung wird finanzielle Hilfen auch in Zukunft gewähren. Zur Zeit wird geprüft, ob „Aktion Sühnezeichen" durch folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden kann: a) Die Tagessätze für die einzelnen Maßnahmen — nicht allein der „Aktion Sühnezeichen", sondern auch der übrigen Jugendgemeinschaftsdienste — können evtl. angemessen erhöht werden, um den besonderen Kosten, welche die Arbeit der Jugendgemeinschaftsdienste mit sich bringt, gerecht zu werden. b) Die Bundesregierung könnte organisatorische Hilfe anbieten, z. B. bei der Vermittlung von Partnern oder Arbeitsgelegenheiten im Ausland. c) Die Bundesregierung prüft, ob bei einer möglichen künftigen Ergänzung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres den Teilnehmern an Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" und ähnlicher Organisationen die Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes zugute kommen können. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die im Dienste der „Aktion Sühnezeichen" verbrachte Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen. Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst rechnet nur den Wehrdienst und den Dienst im Zivilschutzkorps an. Die Anrechnung anderer Dienste oder Tätigkeiten sieht es nicht vor, weil diese dem zivilen Ersatzdienst in vielerlei Hinsicht nicht entsprechen. Der Ersatzdienst, der Wehrdienst und der Zivilschutzkorpsdienst werden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und damit unter besonderen Bedingungen abgeleistet, die bei freier und freiwilliger Betätigung nicht vorliegen. Bisher haben rd. 1200 junge Menschen aus beiden Teilen Deutschlands an den Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" teilgenommen. Sie gehören etwa zu 95 % der Altersstufe zwischen 20 und 30 Jahren an. Es überwiegen die 20- bis 25jährigen (genauere Zahlen sind auch bei der „Aktion Sühnezeichen" nicht vorhanden). Die „Aktion Sühnezeichen" hat in folgenden Ländern gearbeitet: Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Finnland, Jugoslawien, Griechenland, UdSSR (zweimal je 2 Freiwillige als Teilnehmer an internationalen Arbeitslagern), Israel. Schwerpunkte der Arbeit liegen in Israel und im Bundesgebiet (bei Arbeitslagern in Dachau und Bergen-Belsen). 4834 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 14. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1618 Frage XIV/4) : Wie hoch wird die Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer geschätzt, die ihre Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen aufgebaut hatten, und deren Vernichtung durch die Währungsreform hervorgerufen wurde, als sie schon zu alt waren, eine neue Vorsorge zu treffen — also etwa die Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893? Das Bundesministerium der Justiz hat bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über die Frage durchgeführt, wieviele Versicherte bei weiterer Aufwertung von Kapitallebensversicherungen voraussichtlich Ansprüche stellen könnten und welche Aufwendungen dafür erforderlich wären. Diese Untersuchungen sind jedoch nach anderen Gesichtspunkten durchgeführt worden, als sie sich jetzt aus der Fragestellung ergeben. Insbesondere waren sie nicht auf die Geburtsjahrgänge von 1880 bis 1893 und auf Versicherungssummen von mehr als 10 000 Reichsmark beschränkt. Um auch nur annähernde Werte im Sinne der Fragestellung angeben zu können, sind neue umfangreiche Untersuchungen erforderlich, in die der Bundesminister für Wirtschaft, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen und ggf. auch der Verband der Lebensversicherungsunternehmen eingeschaltet werden müssen. Sobald diese Ermittlungen zu einem Ergebnis geführt haben, werde ich Sie hierüber unterrichten und — soweit das dann möglich sein wird — Ihre Frage sachlich beantworten. Ich darf Sie bitten, mit dieser Verfahrensweise einverstanden zu sein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burgemeister (Drucksache V/1618 Fragen XVIII/2 und XVIII/3) : Billigt die Bundesregierung die Begründung des Amtsgerichts Bad Harzburg für den Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit, wie sie in einer Tageszeitung am 22. März berichtet wurde und in der es heißt: „Die Justiz wird zum Lotteriespiel, wenn nur einzelne Schwarzarbeiter bestraft werden. Die Schwarzarbeit ist inzwischen fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden, zumal jeder weiß, daß sie heute üblich ist und auch von Zehntausenden ausgeführt wird."? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus der in Frage XVIII/2 erwähnten Begründung sich abzeichnende Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwenden? Das in der ersten Anfrage 'erwähnte Urteil des Amtsgerichts Bad Harzburg ist mir bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Über die Berufung wird die 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig befinden. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß sich 'die Bundesregierung zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern kann. Allgemein möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung Schwarzarbeit selbstverständlich grundsätzlich mißbilligt. Deshalb werden schon seit einiger Zeit die Möglichkeiten einer wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Ich selbst-habe bei einem meiner letzten Gespräche' mit dem Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks darum gebeten, hierzu geeignete Vorschläge beizusteuern. Die Unterhaltungen zu dieser Frage sind aber noch nicht abgeschlossen. Der Termin für ein neues Gespräch ist mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks bereits vereinbart.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Toussaint


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films ist von Kolleginnen und Kollegen aller drei Fraktionen des Bundestages unterschrieben. Wir haben uns dabei von folgenden Gedanken leiten lassen. Keine Kulturnation unserer Epoche will — und das mit Recht — auf das Massenmedium Film verzichten. Die Darstellung des eigenen Alltags, der eigenen Probleme, der Landschaft, der Kultur und der Art zu leben sind für jede Nation von großer Bedeutung. In Erkenntnis dieser Bedeutung des Films hat die Bundesregierung bereits 1962 dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die deutsche Filmwirtschaft vorgelegt. In diesem Bericht kommt die besondere Stellung des deutschen Films für Staat und Gesellschaft zum Ausdruck.
    Der Verzicht auf eine nationale Filmproduktion oder eine verkümmerte Herstellung des deutschen Films würde zu einer unerwünschten einseitigen geistigen Beeinflussung durch ausländische Filme führen. Zudem wäre eines der wesentlichen Mittel zur Sympathiewerbung im Ausland aus der Hand gegeben, ein Mittel, dessen sich die deutschen Auslandsvertretungen in ihrer Kulturarbeit bei der Meinungsbildung mit großem Erfolg bedienen. Mit einem weiteren Rückgang der deutschen Filmherstellung würde darüber hinaus mit Sicherheit dem staatlich gelenkten Film im anderen Teil Deutschlands, der als politisches Propogandainstrument des Kommunismus im Rahmen einer starken Kulturoffensive des Ostblocks zur Zeit eingesetzt wird, weiterer Auftrieb gegeben. Die Bundesregierung hat daher in ihrem Bericht die Aufrechterhaltung einer einheimsichen Filmproduktion aus politischen und kulturellen Gründen für unbedingt notwendig erklärt.
    Leider müssen wir feststellen, daß seit 1962 die Situation des deutschen Films sich weiter verschlechtert hat. Der deutsche Film verlor nämlich



    Dr. Dr. h. c. Toussaint
    in den letzten Jahren gegenüber den Produktionen anderer vergleichbarer Filmländer zunehmend an Bedeutung. Der einheimische Marktanteil des deutschen Films sank seit 1959 von 46,6 auf 25 vom Hundert. Demgegenüber ist der nationale Film in Italien durch Förderung der dortigen Regierung von 30 auf 70 % gestiegen; das heißt, der nationale Film nimmt 70 % der Vorführungen in Italien ein.
    Meine Damen und Herren! Die deutsche Filmproduktion wurde nach dem Kriege von den Besatzungsmächten beschlagnahmt. Der Neuaufbau mußte daher ohne jede Vermögenswerte vorgenommen werden. Hinzu traten der Verlust der deutschsprachigen Ostgebiete, die hohe steuerliche Belastung durch die Gemeinden sowie die Wettbewerbsverzerrungen, die dadurch entstanden, daß die anderen europäischen Staaten ihre Filmproduktionen durch gesetzliche Maßnahmen umfassend zu fördern begannen.
    Der Film ist ein Produkt eigener Art mit hohen Herstellungskosten. Ob diese Kosten wieder eingespielt werden, ist stets ungewiß. Eine große Tageszeitung schreibt erst heute morgen, daß die Herstellung eines Films für einen jungen Produzenten ein persönlich mörderisches Risiko sein könne. Trotz aller Rentabilitäts- und Konzentrationsbemühungen ist die Spielfilm- und Kulturfilmproduktion der gesamten Welt — mit Ausnahme der USA — nur mit staatlicher Unterstützung lebensfähig. Aus diesem Grunde hat die EWG-Kommission beschlossen, die derzeitigen Filmförderungssysteme in den Nachbarländern nicht abzubauen, sondern beizubehalten, um nach Einführung einer Filmhilfe in der Bundesrepublik Deutschland und damit der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Filmgebiet im Rahmen der EWG später eine Harmonisierung der Filmförderungsmaßnahmen insgesamt durchzuführen.
    Die einheitliche Aufgabe der ausländischen Filmgesetze ist es, durch gezielte, trotzdem nicht dirigistische Maßnahmen der Wirtschafts- und Kulturpolitik eine Konsolidierung der jeweiligen nationalen Filmwirtschaft zu erreichen und Anschluß an den Weltmarkt zu finden, was nur noch — das läßt sich immer klarer erkennen — durch die Herstellung großangelegter oder qualitativ bedeutsamer Filme und vor allem internationaler Co-Produktionen gelingt. Dieses Ziel ist, wie ich schon sagte, dem italienischen, aber auch dem französischen und englischen Film auf Grund der Förderungsmaßnahmen ihrer Regierungen bereits weitgehend gelungen.
    Meine Damen und Herren! Aufgabe einer gesetzlichen Filmförderung in der Bundesrepublik sollte es deshalb sein:
    a) die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage — ich wiederhole: auf breiter Gundlage! — zu steigern und insbesondere den guten Unterhaltungsfilm zu fördern, wobei die vom Deutschen Bundestag dem Bundesminister des Innern jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für Qualitätsauszeichnungen im Bereich ides Films — Deutscher Filmpreis, Spielfilmprämien, Kulturfilmprämien, Kuratorium „Junger Deutscher Film" — eine sinnvolle Ergänzung bilden sollen;
    b) Internationale Gemeinschaftsproduktionen unter maßgeblicher Beteiligung deutscher Filmhersteller zu unterstützen und die Harmonisierung der Maßnahmen innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiete des Films im Sinne gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen anzustreben.;

    (ich komme Der geeignete Weg, diese Aufgaben zu erfüllen, scheint uns die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in der Bundesrepublik zu sein, weil nur durch eine solche Institution, die der Filmwirtschaft bisher fehlte, die für sie dringend erforderlichen Funktionen wahrgenommen werden können. Die zu treffenden Maßnahmen müssen sich aus verfassungsrechtlichen Gründen primär an wirtschaftsund nicht an kulturpolitischen Kriterien orientieren. Weder darf in die kulturpolitische Zuständigkeit der Länder eingegriffen werden, noch dürfen das Zensurverbot des Art. 5 'des Grundgesetzes oder sonstige verfassungsrechtlich geschützte freiheitlich-kulturpolitische Aspekte verletzt werden. Der Entwurf geht von dem Gedanken .aus, daß nur auf gesunder wirtschaftlicher Basis die Herstellung anspruchsvoller Filme und guter Unterhaltungsfilme erreicht werden kann, ja, daß dadurch unsere Produzenten zur Herstellung solcher Filme ermutigt werden. Zur Regelung ihrer Schwierigkeiten bedarf die !deutsche Filmwirtschaft unverkennbar eines breit angelegten Gesetzes, das insbesondere auch ordnungspolitische Maßstäbe setzt und damit eine sinnvolle Neuordnung einleitet. Die Förderung muß sich außerdem ohne Schwierigkeiten in das seit Jahren geltende Förderungssystem der übrigen europäischen Länder einfügen lassen. Im einzelnen sieht das Gesetz vor, daß eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Filmförderungsanstalt" gegründet wird. Sie soll aus den Organen Verwaltungsrat und Aufsichtsrat bestehen, die ihrerseits mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Vertretern der Regierung, der Kirchen, der Gewerkschaft und der Filmwirtschaft wie des Fernsehens besetzt sind. Die Organe führen 'die von mir genannten, im Gesetz näher umrissenen Aufgaben folgendermaßen durch: a)


    (d) 'für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung der geförderten Filme im In- und Ausland zu sorgen.

    4820 •

    Dr. Dr. h. c. Toussaint
    b) Deutschen Theaterbesitzern werden zur technischen Erneuerung ihrer Filmtheater Förderungsmittel gewährt.
    c) Einrichtungen der Filmwirtschaft werden zu Zwecken ,der Werbung für den deutschen Film im In- und Ausland Förderungsmittel gewährt.
    d) Die Anstalt erwirbt die Fernsehlizenzrechte aller nach diesem Gesetz geförderten Spielfilme zum möglichen Verkauf an die deutschen Rundfunk- und Fernsehanstalten unter Berücksichtigung und sinnvolle Koordinierung der Interessen der deutschen Filmwirtschaft und der Fernsehanstalten. Das ist besonders wichtig. Es ist ja so, daß wir Filme, die wir heute im Filmtheater sehen, nach Jahren im Fernsehen zu sehen bekommen. Wenn wir den deutschen Film insgesamt fördern, erreichen wir, daß unsere Fernsehanstalten nicht wie bisher gezwungen sind, in großem Ausmaße im Ausland Filme für ihre Sendungen zu erwerben.

    (Abg. Moersch: Dann kriegen wir unseren eigenen Kitsch!)

    — Wenn wir mit unseren filmischen Leistungen in Deutschland zufrieden wären, Herr Kollege Moersch, würde ich mich sicherlich nicht für dieses Gesetz einsetzen.
    e) Im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung der Förderungshilfen stellt die Anstalt sicher, daß bei der Finanzierung, der Herstellung, dem Verleih, dem Einsatz und dem Vertrieb der geförderten Filme die Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung beachtet werden.
    f) Bei der Durchführung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt der Einrichtungen der Filmwirtschaft bedienen.
    g) Dem Kultur- und Dokumentarfilm sowie dem Kinder- und Jugendfilm und damit auch dem Nachwuchs im Bereich des Filmschaffens läßt die Anstalt eine besondere Förderung zuteil werden.
    Einzelheiten der Durchführung des Gesetzes werden durch Richtlinien und Satzungen geregelt, die der Genehmigung des Bundeswirtschaftsministers unterliegen.
    Filme, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sind förderungsunwürdig und erhalten keine Beihilfe. Diese Regelung — darauf möchte ich hinweisen — entspricht den Rundfunkgesetzen und sinngemäß den Richtlinien der freiwilligen Selbstkontrolle.
    Das Gesetz ist frei von Vorzensur und Dirigismus. Der Kreis der Begünstigten wie auch der Förderungsumfang sind im Gesetz klar umrissen. Hier bei wurden insbesondere bei der Definition „deutscher Film" die erste EWG-Richtlinie auf dem Gebiet des Filmwesens vom 15. Oktober 1963 sowie die anderen Rechtsvorschriften der EWG berücksichtigt. Berücksichtigt im Gesetzentwurf sind auch die Empfehlungen — das möchte ich insbesondere den Kollegen aus der Wirtschaft sagen —, die der Wirtschaftsausschuß in der 4. Legislaturperiode am 12. März 1964 ausgesprochen hat.
    Zur Förderung des Films gehören auch Maßnahmen zur technischen Erneuerung unserer Filmtheater. Die Konkurrenz des Fernsehens und die ständig steigende Anzahl großformatiger Filme verlangen die Modernisierung des heutigen Filmtheaters. Der Filmtheaterbesucher erwartet zu Recht eine technisch einwandfreie Wiedergabe der Filme. Da die kleineren Theater aus dem Filmförderungsfonds prozentual mehr erhalten als die großen, wird auch mittelstandspolitischen Anliegen Rechnung getragen.
    Ein Interessenausgleich zwischen Filmwirtschaft und Fernsehen war bisher nicht möglich. Als Haupthindernis hat sich hier immer wieder gezeigt, daß die Filmwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland keine adäquate Repräsentanz auf gleicher Ebene wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatte. Diese Lücke muß geschlossen werden. Das ist die Aufgabe dieser Anstalt, an der auch die Repräsentanten der Fernsehanstalten mitwirken sollen — sie haben ihre Mitwirkung auch. zugesagt —, wodurch andererseits, wie ich hoffen möchte, zugleich die Möglichkeit und der Anspruch eröffnet wenden, ,daß auch die Filmförderungsanstalt in absebarer Zeit einige Delegierte in die Organe der Rundfunkanstalten entsenden kann. Eine Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen ist ebenso schwierig wie notwendig. Ein Ausgleich zwischen den von der Sache her widerstreitenden Interessen ist nur durch eine verständnisvolle Koordinierung der beiderseitigen Aufgabenstellung möglich. Hierzu gehört insbesondere eine Verständigung über die Auswertung von Spielfilmen im Fernsehen.
    Ich komme zum Schluß. Die Finanzierung der einzelnen Förderungsmaßnahmen basiert auf einer Abgabe von 10 Pf pro Eintrittskarte. Es ist Ihnen vielleicht bekannt, daß im letzten Jahr 290 Millionen Eintrittskarten für die Filmtheater ausgegeben worden 'sind; das ist immerhin noch eine beachtliche Zahl von Filmbesuchern, die allerdings gegenüber Italien relativ zurückgegangen ist. In Italien ist die Filmbesucherzahl doppelt so hoch wie bei uns. Bezogen auf den Durchschnittseintrittspreis beträgt diese Abgabe weniger als 4 %. In anderen EWG-Ländern beträgt sie Ms zu 15 %. Das Gesetz entspricht auch in dieser Hinsicht den Rechtsvorschriften der EWG, der OECD und des GATT.
    Auf diese Weise werden jährlich zwischen 25 bis 28 Millionen DM an Förderungsmitteln aufkommen. Ich lege Wert auf die Feststellung, daß durch diese Maßnahme unser Bundeshaushalt nicht belastet wird. Wir tun damit für den deutschen Film weniger als unsere Nachbarn, was uns von der Presse immer wieder zum Vorwurf gemacht wird. Doch muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß der Haushaltsausschuß dem Bundesinnenministerium jährlich 4 Millionen DM zur Förderung des rein künstlerischen Films wie des Filmnachwuchses zur Verfügung stellt. Diese Maßnahmen des Bundesinnenministeriums bilden eine notwendige und sinnvolle Ergänzung der Ziele des Filmförderungsgesetzes.



    Dr. Dr. h. c. Toussaint
    Ich lege auch Wert auf die Feststellung, daß es hier primär um die Förderung des deutschen Films geht und daß die Mittel, die der Filmwirtschaft zur Verfügung gestellt werden, nur diesem Ziel zu dienen haben. Wir glauben, daß mit 'diesem Gesetz eine neue Periode in der Entwicklung des deutschen Films eingeleitet werden kann.
    Ich bitte, die Gesetzesvorlage dem Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — federführend — und dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zur Mitberatung zu überweisen. Eine Überweisung zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß, die vom Ältestenrat vorgesehen war, ist nicht erforderlich, Ida, wie bereits erwähnt, durch dieses Gesetz keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden. Bei seiner Überlastung dürfte der Haushaltsausschuß nicht böse sein, wenn ihm diese Materie nicht zugeleitet wird.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Meinecke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Meinecke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, meinen Beitrag auf das Format eines „Kurzfilms" zusammenschnurren zu lassen:
    Ich darf für meine sozialdemokratischen Freunde erklären, daß wir uns zu der Miteinbringung und Mitunterzeichnung des vorliegenden Gesetzentwurfs aus dem Wunsch heraus entschlossen haben, die lang anhaltende Diskussion im vorparlamentarischen Raum zu beenden und damit endlich zu einer konkreten Diskussion im Ausschuß und später dann im Parlament zu kommen.
    Die einzelnen Formulierungen des Textes wie die Bedingungen der Förderungswürdigkeit und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates sind für uns keine fixierten Bedingungen. Wir sind offen gegenüber den bereits vielfältig geäußerten Anregungen, aber auch gegenüber den zahlreichen Kritiken. So könnte es durchaus zu Änderungen, Umformulierungen und damit zur Verbesserung des ganzen Gesetzes kommen.
    In diesem Zusammenhang wird das öffentliche Anhörverfahren eine große Bedeutung gewinnen, welches bereits im Mai stattfinden wird, wenn Sie heute der Überweisung zustimmen. Es soll ein breiter, qualifizierter Kreis der unmittelbar Beteiligten gehört werden!
    Mein Vorredner hat bereits in seiner Begründung auf die umfassenden Förderungsmaßnahmen anderer europäischer Länder hingewiesen: Italien wendet jährlich über 80 Millionen DM zur Filmförderung auf, Frankreich über 65 Millionen DM und Großbritannien etwa 47 Millionen DM, wobei noch zusätzlich eine Million DM jährlich für die spezielle Förderung der Kinder- und Jugendfilme aufgebracht wird, — ich glaube, eine sehr bedeutsame Maßnahme. Spanien ersetzt etwa 40 % der Herstellungskosten von großen Spielfilmen.
    Meine Damen und Herren, Sie haben hier vor zwei Tagen eine halbe Stunde lang über Wettbewerbsverzerrungen auf dem Gebiet der Bergbahnen diskutiert. Wenn es eine echte Wettbewerbsverzerrung im europäischen Raum gibt, dann in der Filmwirtschaft, und wir wären völlig berechtigt, das zu monieren. Das soll für uns nicht unbedingt ein Vorbild für unsere Förderungsmaßnahmen sein. Aber Länder, die selbst über keine nennenswerte Spielfilmproduktion verfügen, haben in den letzten Jahren gesetzliche Filmhilfen beschlossen, gesetzliche Hilfen und Förderung des Films: die Schweiz, die Niederlande und Belgien.
    Die gesellschaftspolitische Bedeutung des Films für die Bevölkerung und die großen Möglichkeiten des Films für die nationale Repräsentanz im Ausland scheinen also in allen Nationen unbestritten zu sein. Auch .wir sollten nicht darauf verzichten, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es im anderen Teil Deutschlands der DEFA ermöglicht wird, mit einem jährlichen Aufwand von etwa 40 Millionen Ostmark ein bedeutsames und — das muß man zugeben — gutes Produktionsprogramm durchzuführen. Wir sollten uns die Möglichkeit nicht entgehen lassen, unseren Filmschaffenden die gleichen Chancen der künstlerischen Darstellung unseres Lebens gegenüber dem Ausland zu geben, die die DEFA seit vielen Jahren wahrnimmt.
    Am Rande ist zu erwähnen, daß die Filmförderungsmittel im Haushalt des Bundesinnenministeriums in bedenklicher Weise seit Jahren nicht ausgeschöpft werden. Da diese Förderungsmittel aber als „flankierende Hilfsmaßnahmen" unserer heutigen Bemühungen zu verstehen sind, wird es nicht zu vermeiden sein, daß die Bewertungskriterien auch im Rahmen dieser Beratungen erneut zur Diskussion gestellt werden.
    Nun noch einige spezielle Wünsche meiner Freunde, die ich kurz erwähnen darf.
    Erstens. Bei der Zusammensetzung der Organe der Anstalt sollte der „Film" die Majorität erhalten. So erscheint uns eine Zuwahl von Vertretern der Filmakademien und vielleicht von Filmjournalisten in den Verwaltungsrat nicht ausgeschlossen.
    Zweitens. Das Gesetz darf auf gar keinen Fall zu zensurähnlichen Beurteilungen der Filme führen. Entscheidungen der Filmförderungsanstalt sollten von qualifizierten Mehrheiten getroffen werden.
    Drittens. Die Bemühungen insbesondere junger Filmproduzenten und des „jungen deutschen Films" — als künstlerischer Begriff aufgefaßt — sollten über die jetzige Stiftung hinaus gesichert werden. Auch der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat in der nächsten Woche eine Gelegenheit, ohne zusätzlichen Kostenaufwand hier etwas für eine Ulmer Akademie zu tun.

    (Abg. Moersch: Sehr gut!)

    Das sei am Rande erwähnt.
    Viertens last not least: Meine Fraktion wünscht, daß der Sitz der Anstalt in Berlin ist.



    Dr. Meinecke
    Sie kennen unsere Auffassungen über die Freiheit und Unabhängigkeit von Kunst und Kultur. Dieses Gesetz soll kein staatlicher Eingriff sein, sondern eine gesetzlich verankerte „Hilfe zur Selbsthilfe", wie es mein Freund Dr. Lohmar ausgedrückt hat. Oder, wenn Sie so wollen: das Gesetz soll die Möglichkeit schaffen, dem deutschen Film ein wohl „angepaßtes Mieder auf Zeit" zu verschreiben, damit er nach zurückgewonnener Stabilität furchtlos und damit auch schöpferisch in die Zukunft schauen kann. Die Voraussetzungen hierzu sind gerade zur Zeit optimal, da zweifellos bereits jetzt 'der deutsche Film aus eigener .Kraft eine positive Entwicklung genommen hat.
    Wir bitten, der Überweisung zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)