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ID0510313500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Stooß 4789 A Fragestunde (Drucksachen V/1618, V/1620) Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Einheitliche Anwendung der Ergänzungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. September 1965 . . . . . . . . . . 4790 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmünze 4790 C Frage des Abg. Klein: Errechnung des geschätzten Aufkommens der Heizölsteuer für 1967 Grund, Staatssekretär 4790 D Frage des Abg. Klein: Verwendung des Heizölsteueraufkommens 1966 Grund, Staatssekretär 4791 A Klein (CDU/CSU) 4791 C Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) : Umsatzsteuerbefreiung anerkannter politischer Bildungsstätten für Veranstaltungen Grund, Staatssekretär 4791 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 4792 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Schaffung günstigerer Steuerbedingungen für Zeitungen, Verleger und Journalisten . . . . . . . . . . . 4792 C Frage des Abg. Dröscher: Auswirkungen der Branntweinsteuererhöhung auf das Gesamtaufkommen 4792 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berichtigung von Steuerbescheiden — Erstattung von Steuern oder Abgaben Grund, Staatssekretär 4793 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 4793 D Frage des Abg. Seibert: Verlegung des US-Munitionsdepots Büchelberg in Aschaffenburg Grund, Staatssekretär 4794 B Frage des Abg. Eisenmann: Steuerliche Mehrbelastung des deut- schen Fremdenverkehrsgewerbes . . 4794 D Frage des Abg. Ertl: Frage der Einbringung eines zweiten Eventualhaushalts Grund, Staatssekretär 4794 D Ertl (FDP) 4795 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 4795 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4795 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Frage des Abg. Klein: Bewilligung von Einfuhranträgen für Heizöl im Jahre 1966 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Notwendigkeit der Förderung des Lkr. Gerolzhofen/Unterfranken und seiner Anerkennung als Zonenrandgebiet . . 4796 C Frage des Abg. Rollmann: Vorschläge des Herrn Horst Rudloff zur Gründung von Ausbildungssparkassen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 D Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Möglichkeiten wirtschaftlicher Unterstützung für in Liquidationsschwierigkeiten geratene Unternehmen . . . 4797 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Kredite zur Erhaltung der Arbeitsplätze in der deutschen Presse Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4797 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4797 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4798 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 4798 B Felder (SPD) . . . . . . . . . 4798 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Angebliche Absicht einer Reduzierung der im Rahmen des EWG-Fonds für Entwicklungsländer tätigen deutschen Ingenieurbüros Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4799 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einfuhrbeschränkungen für Robbenfelle Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 C Fragen des Abg. Burgemeister: Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit . . 4799 D Fragen des Abg. Büttner: Schutz kranker und arbeitsunfähiger Menschen vor Fehldiagnosen — Fall des Bauarbeiters Johann Gernert/Köln Katzer, Bundesminister . . . . . 4800 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 4800 B Geiger (SPD) . . . . . . . . •. 4801 A Frage des Abg. Matthöfer: Berufung der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Auswertung der Mitbestimmungserfahrungen . . 4801 A Frage des Abg. Dröscher: Schrumpfung des Bauvolumens beim Eigenheimbau der Kriegsopfer . . . 4801 A Fragen des Abg. Flämig: Auszahlung des Kurzarbeitergeldes Katzer, Bundesminister 4801 B Flämig (SPD) 4802 A Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Ausbau der Schwarzwaldhochstraße zwischen Seibelseckle und Kurhaus Ruhestein und ihrer südlichen Weiterführung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4802 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4802 C Fragen des Abg. Biechele: Beabsichtigte Stillegung zweier Fahrgastschiffe auf dem Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4803 A Biechele (CDU/CSU) 4803 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehegesetzes (FDP) (Drucksache V/1444) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4804 A Mertes (FDP) 4809 A Hirsch (SPD) 4809 B, 4812 D Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 4809 B, 4810 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4809 C Busse (Herford) (FDP) 4816 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4818 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Abg. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1545) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 4818 C Dr. Meinecke (SPD) 4821 A Moersch (FDP) 4822 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4823 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 III zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 mit der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/1595) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache V/1600) — Erste Beratung — 4823 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609) — Erste Beratung — . . . . . 4823 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/152, zu V/152, V/1143 [neu]) . . 4824 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik (Unfallverhütungsbericht 1965) (Drucksache V/1470) Dr. Schellenberg (SPD) 4824 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 23. Februar 1967 betr. Neuregelung der Beamtenbesoldung (Drucksachen V/1497, V/ 1578) 4824 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Garde-Train-Kaserne in Berlin-Tempelhof (Drucksachen V/1071, V/1576) 4824 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeifer-hölzle" bei Konstanz (Drucksachen V/956, V/1577) 4824 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsauschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963 (Drucksachen V/458, V/1590) Dr. Koch (SPD) 4824 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1406, y/1513, V/1568) . . . . 4827 A Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1574) 4827 A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1512) . . . . 4827 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/1487) 4827 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing (Drucksache V/1597) . . . . . . . . . 4827 C Nächste Sitzung 4827 C Anlagen 4829 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4789 10 3. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Frau Albertz 14. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.4. Dr. Artzinger * 14. 4. Bauer (Wasserburg) 14. 4. Dr. Birrenbach 14.4. Blachstein 14. 4. Frau Brauksiepe 14. 4. Bremer 14.4. Dr. Bucher 14. 4. Dr. Burgbacher 14. 4. Corterier ** 15. 4. Deringer * 14. 4. Dichgans * 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dr. Eckhardt 14. 4. Eisenmann 21.4. Dr. Freiwald 14. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Dr. Furler * 14. 4. Geldner 14. 4. Dr. Giulini 14. 4. Graaff 14.4. Gscheidle 14. 4. Dr. h. c. Güde 14.4. Haage (München) 14. 4. Hahn (Bielefeld) * 14. 4. Hauck 14. 4. Höhne 24. 4. Hofmann (Mainz) 14. 4. Illerhaus * 14. 4. Dr. Ils 14. 4. Jaschke 18.4. Jung 14. 4. Kaffka 14. 4. Kiep 14. 4. Frau Klee 14. 4. Klinker * 14.4. Frau Korspeter 14. 4. Frau Dr. Krips 14.4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 4. Lemmer 30. 4. Lenz (Brühl) 21.4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Lösche 14.4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 14.4. Mauk 14. 4. Frau Dr. Maxsein 14. 4. Memmel * 14. 4. Mengelkamp 15. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 4. Dr. von Merkatz 14. 4. Michels 14.4. Missbach 14.4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Müller (Remscheid) 21. 4. Ott 14. 4. Peters (Norden) 30. 6. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg" 2. 6. Prochazka 14. 4. Raffert 14. 4. Richarts * 14. 4. Riedel (Frankfurt) * 14. 4. Rösing 30. 4. Dr. Rutschke ** 15.4. Scheel 28. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 4. Schonhofen 15. 5. Schulhoff 14. 4. Dr. Serres ** 14. 4. Seuffert 14.4. Spitzmüller 14. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Staratzke 14. 4. Dr. Starke (Franken) 14. 4. Dr. Steinmetz 14. 4. Strohmayr 14. 4. Struve 31.5. Unertl 21.4. Dr. Wahl 14.4. Dr. Wilhelmi 14.4. Wurbs 15. 4. Wuwer 21.4. Zerbe 14.4. Dr. Zimmermann 14.4. Zoglmann 14. 4. * Für die Teilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Entwicklung a) der einheimischen Produktion an Obst- und Gemüsekonserven (ohne Fruchtsäfte) b) der Einfuhren dieser Erzeugnisse c) der Anteil der Ländergruppen - EWG-Länder - Ostblockländer - andere Drittländer - an den Einfuhren. Zu a Entwicklung der einheimischen Produktion Es wurden hergestellt: 1964 1965 1966 (Vergleich Einheit 1963) Faßgurken 5,1 2,3 ( 6,1) in 1 000 t netto Gewürzgurken 9,8 7,5 ( 14,6) in Mio 10-l-Dosen andere Sauerkonserven 2,9 3,3 ( 2,7) in Mio 10-l-Dosen Sauerkraut 5,7 5,0 ( 6,7) in Mio 10-l-Dosen Gemüsekonserven 240,3 197,7 257,6 ( 304,3) Mio 1/1-Dosen Obstkonserven 78,3 105,1 83,7 ( 71,7) Mio 1/1-Dosen (davon Erbsenkonserven 27,7 32,0 37,7 ( 48,4) Mio 1/1-Dosen Bohnenkonserven 77,7 48,8 81,1 ( 80,7) Mio 1/1-Dosen) Zu b Entwicklung der Einfuhren Es wurden eingeführt an Faßgurken, Gurken-, Sauer- und Obst- und Gemüsekonserven 1964 1965 1966 insgesamt 153 780,5 207 299,0 222 629,7 t Gemüsezubereitungen insgesamt 211 392,9 279 136,6 229 596,6 t Obstkonserven zusammen 365 173,4 486 435,6 452 226,3 t Obst- und Gemüsezubereitungen (darunter Erbsenkonserven 23 168,8 43 057,2 44 734,3 t insgesamt Bohnenkonserven 23 469,5 35 528,2 46 946,8 t insgesamt) (Zwecks Vergleichbarkeit der einheimischen Produktion mit den Einfuhren können die Mengenangaben (in t) der Einfuhren in 1000 t gleich 1 Million 1/1-Dosen angesehen werden. Diese Umrechnung stimmt zwar nicht genau, läßt aber in etwa einen Vergleich der Größenordnungen zu.) zu c) Entwicklung der Anteile der Ländergruppen an den Einfuhren Es entfielen 1964 auf EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer Gemüsezubereitungen 76 451,9 t 19 000,6 t 58 328,0 t Obstkonserven 16 929,9 t 20 223,2 t 174 239,8 t zusammen 93 381,8 t 39 223,8 t 232 567,8 t insgesamt 365 173,4 t 1965 auf Gemüsezubereitungen 111 877,5 t 27 308,7 t 68 112,8 t Obstkonserven 28 349,3 t 26 308,7 t 224 478,6 t zusammen 140 226,8 t 53 617,4 t 292 591,4 t insgesamt ... 486 435,6 t EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer 1966 auf Gemüsezubereitungen 129 286,9 t 32 896,8 t 60 446,0 t Obstkonserven 34 101,5 t 20 793,7 t 174 701,4 t zusammen ... 163 388,4 t 53 690,5 t 235 147,4 t insgesamt ... 452 226,3 t Darunter 1964 Erbsenkonserven 22 619,5 t 417,3 t 132,0 t Bohnenkonserven 13 221,1 t 2 253,6 t 7 994,8 t zusammen ... 35 840,6 t 2 670,9 t 8 126,8 t insgesamt ... 46 638,3 t 1965 Erbsenkonserven 39 054,4 t 3 713,6 t 289,2 t Bohnenkonserven 22 035,2 t 1 182,2 t 12 310,8 t . zusammen ... 61 089,6 t 4 895,8 t 12 600,0 t insgesamt ... 78 585,4 t 1966 Erbsenkonserven 39 559,4 t 4 939,0 t 235,9 t Bohnenkonserven 33 576,8 t 2 163,6 t 11 206,4 t zusammen ... 73 136,2 t 7 102,6 t 11 442,3 t insgesamt ... 91 681,1 t Es betrugen demnach die Anteile an den Einfuhren der EWG-Länder Ostblockländer anderen Drittländer 1964 bei Gemüsezubereitungen 49,7 % 12,4 % 37,9 % bei Obstkonserven 8,0 % 9,6 % 82,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 25,6 5 10,7 % 63,7 % 1965 bei Gemüsezubereitungen 54,0 % 13,2 % 32,8 % bei Obstkonserven 10,2 % 9,4 % 80,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 28,8 % 11,0 % 60,2 % 1966 bei Gemüsezubereitungen 58,1 % 14,8 % 27,1 % bei Obstkonserven 14,8 % 9,1 % 76,1 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 36,1 % 11,9 % 52,0 % darunter 1964 bei Erbsenkonserven 97,6 % 1,8 % 0,6 % bei Bohnenkonserven 56,3 % 9,6 % 34,1 % 1965 bei Erbsenkonserven 90,7 % 8,6 % 0,7 % bei Bohnenkonserven 62,0 % 3,3 % 34,7 % 1966 bei Erbsenkonserven 88,4 % 11,1 % 0,5 % bei Bohnenkonserven 71,5 % 4,6 % 23,9 % 4832 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Aufgliederungen der Importe Von den Einfuhren entfielen 1964 1965 1966 bei Obst auf Lieferungen der EWG-Länder 930 672 t 1 061 693 t 1 022 622 t Ostblockländer 74 097 t 76 328 t 62 977 t anderer Drittländer 265 687 t 272 159 t 257 500 t zusammen 1 270 456 t 1 410 180 t 1 343 099 t bei Gemüse auf Lieferungen EWG-Länder 724 646 t 828 075 t 814 478 t Ostblockländer 77 275 t 98 523 t 115 762 t anderer Drittländer 123 055 t 125 993 t 127 382 t zusammen 924 976 t 1 052 591 t 1 057 622 t Aus den Ostblockländern wurden eingeführt (1966) Obst Tafeltrauben etwa 10 000 t Mostäpfel etwa 6 000 t + Tafeläpfel etwa 12 000 t Tafelbirnen etwa 3 500 t Aprikosen etwa 5 000 t Ø Pfirsiche etwa 3 000 t Kirschen etwa 5 000 t + Pflaumen (späte) etwa 4 000 t Ø anderes Steinobst etwa 200 t + Erdbeeren etwa 3 000 t Ø andere Beerenfrüchte etwa 10 000 t + Melonen etwa 1 200 t zusammen ... etwa 62 900 t Gemüse Pilze etwa 3 000 t + Tomaten etwa 19 500 t Einlegegurken etwa 5 000 t + Salatgurken etwa 1 000 t Spargel etwa 300 t Kopfsalat etwa 300 t Pflückerbsen etwa 1 000 t Ø Gr. Bohnen etwa 800 t Blumenkohl etwa 600 t Kopfkohl etwa 1200 t Ø Zwiebeln etwa 65 000 t Möhren u. a etwa 3 000 t Ø Gemüsepaprika etwa 15 000 t Ø zusammen etwa 115 700 t (Es bedeuten: „+" = fast ausschließlich der Verarbeitung zugeführt „ Ø" = teilweise der Verarbeitung zugeführt) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4833 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 12. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1618 Frage IV/2): Wie hoch ist der Anteil der in Einzeleigentum befindlichen Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den in Gesellschafts-, Genossenschafts- oder öffentlichem Eigentum befindlichen Wohnungen? Die im Zusammenhang mit der Volkszählung 1961 getroffenen gebäudestatistischen Feststellungen haben ergeben, daß sich am 6. 6. 1961 in der Bundesrepublik (einschl. Berlin) rd. 76 v. H. der Wohnungen im Eigentum natürlicher Personen befanden. Bei den im Eigentum juristischer Personen stehenden Wohnungen ist nur eine Aufteilung in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, anderen Wohnungsunternehmen und sonstigen Unternehmen und in Wohnungen der öffentlichen Hand möglich, nicht dagegen eine Aufteilung nach der Rechtsform der juristischen Personen. Danach befanden sich 12,9 v. H. der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, davon rd. 1/3 im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften, 6,1 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Unternehmen, 4,4 v. H. im Eigentum der öffentlichen Hand, 0,5 v. H. waren Wohnungen sonstiger Eigentümer. An der Wohnungsbauleistung der Jahre 1962 bis 1965 waren beteiligt die natürlichen Personen im Schnitt mit 58,8 v. H., die gemeinnützigen Wohnungs- unternehmen mit 27,4 v. H., die anderen Wohnungsunternehmen mit 5,7 v. H., die sonstigen Unternehmen mit 5,5 v. H., und die öffentliche Hand mit 2,6 v. H. Hierbei muß bedacht werden, daß auch von den Wohnungen, die von Wohnungsunternehmen errichtet werden, später ein beträchtlicher Teil in das Eigentum natürlicher Personen übergeht. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen beträgt dieser Anteil rd. ein Viertel der jährlichen Wohnungsbauleistung. Auch die anderen Wohnungsunternehmen errichten in großer Zahl Kaufeigenheime, die zur Veräußerung an natürliche Personen bestimmt sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wolf (Drucksache V/1618 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der segensreichen Tätigkeit der „Aktion Sühnezeichen" im Rahmen der Völkerverständigung Unterstützung zukommen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die sich freiwillig zum Einsatz durch die „Aktion Sùhnezeichen" bereitgefunden haben, diese Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen? Wie groß ist die Zahl der Personen, aufgegliedert nach Altersstufen, die durch die „Aktion Sühnezeichen" bisher im Ausland eingesetzt wurden? Aus Mitteln des Bundesjugendplanes wurden der Organisation „Aktion Sühnezeichen" in den letzten beiden Jahren erhebliche Zuschüsse gewährt (1965: 44 545,— DM, 1966: 48 996,— DM). Die Bundesregierung wird finanzielle Hilfen auch in Zukunft gewähren. Zur Zeit wird geprüft, ob „Aktion Sühnezeichen" durch folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden kann: a) Die Tagessätze für die einzelnen Maßnahmen — nicht allein der „Aktion Sühnezeichen", sondern auch der übrigen Jugendgemeinschaftsdienste — können evtl. angemessen erhöht werden, um den besonderen Kosten, welche die Arbeit der Jugendgemeinschaftsdienste mit sich bringt, gerecht zu werden. b) Die Bundesregierung könnte organisatorische Hilfe anbieten, z. B. bei der Vermittlung von Partnern oder Arbeitsgelegenheiten im Ausland. c) Die Bundesregierung prüft, ob bei einer möglichen künftigen Ergänzung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres den Teilnehmern an Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" und ähnlicher Organisationen die Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes zugute kommen können. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die im Dienste der „Aktion Sühnezeichen" verbrachte Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen. Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst rechnet nur den Wehrdienst und den Dienst im Zivilschutzkorps an. Die Anrechnung anderer Dienste oder Tätigkeiten sieht es nicht vor, weil diese dem zivilen Ersatzdienst in vielerlei Hinsicht nicht entsprechen. Der Ersatzdienst, der Wehrdienst und der Zivilschutzkorpsdienst werden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und damit unter besonderen Bedingungen abgeleistet, die bei freier und freiwilliger Betätigung nicht vorliegen. Bisher haben rd. 1200 junge Menschen aus beiden Teilen Deutschlands an den Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" teilgenommen. Sie gehören etwa zu 95 % der Altersstufe zwischen 20 und 30 Jahren an. Es überwiegen die 20- bis 25jährigen (genauere Zahlen sind auch bei der „Aktion Sühnezeichen" nicht vorhanden). Die „Aktion Sühnezeichen" hat in folgenden Ländern gearbeitet: Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Finnland, Jugoslawien, Griechenland, UdSSR (zweimal je 2 Freiwillige als Teilnehmer an internationalen Arbeitslagern), Israel. Schwerpunkte der Arbeit liegen in Israel und im Bundesgebiet (bei Arbeitslagern in Dachau und Bergen-Belsen). 4834 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 14. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1618 Frage XIV/4) : Wie hoch wird die Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer geschätzt, die ihre Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen aufgebaut hatten, und deren Vernichtung durch die Währungsreform hervorgerufen wurde, als sie schon zu alt waren, eine neue Vorsorge zu treffen — also etwa die Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893? Das Bundesministerium der Justiz hat bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über die Frage durchgeführt, wieviele Versicherte bei weiterer Aufwertung von Kapitallebensversicherungen voraussichtlich Ansprüche stellen könnten und welche Aufwendungen dafür erforderlich wären. Diese Untersuchungen sind jedoch nach anderen Gesichtspunkten durchgeführt worden, als sie sich jetzt aus der Fragestellung ergeben. Insbesondere waren sie nicht auf die Geburtsjahrgänge von 1880 bis 1893 und auf Versicherungssummen von mehr als 10 000 Reichsmark beschränkt. Um auch nur annähernde Werte im Sinne der Fragestellung angeben zu können, sind neue umfangreiche Untersuchungen erforderlich, in die der Bundesminister für Wirtschaft, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen und ggf. auch der Verband der Lebensversicherungsunternehmen eingeschaltet werden müssen. Sobald diese Ermittlungen zu einem Ergebnis geführt haben, werde ich Sie hierüber unterrichten und — soweit das dann möglich sein wird — Ihre Frage sachlich beantworten. Ich darf Sie bitten, mit dieser Verfahrensweise einverstanden zu sein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burgemeister (Drucksache V/1618 Fragen XVIII/2 und XVIII/3) : Billigt die Bundesregierung die Begründung des Amtsgerichts Bad Harzburg für den Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit, wie sie in einer Tageszeitung am 22. März berichtet wurde und in der es heißt: „Die Justiz wird zum Lotteriespiel, wenn nur einzelne Schwarzarbeiter bestraft werden. Die Schwarzarbeit ist inzwischen fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden, zumal jeder weiß, daß sie heute üblich ist und auch von Zehntausenden ausgeführt wird."? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus der in Frage XVIII/2 erwähnten Begründung sich abzeichnende Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwenden? Das in der ersten Anfrage 'erwähnte Urteil des Amtsgerichts Bad Harzburg ist mir bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Über die Berufung wird die 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig befinden. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß sich 'die Bundesregierung zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern kann. Allgemein möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung Schwarzarbeit selbstverständlich grundsätzlich mißbilligt. Deshalb werden schon seit einiger Zeit die Möglichkeiten einer wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Ich selbst-habe bei einem meiner letzten Gespräche' mit dem Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks darum gebeten, hierzu geeignete Vorschläge beizusteuern. Die Unterhaltungen zu dieser Frage sind aber noch nicht abgeschlossen. Der Termin für ein neues Gespräch ist mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks bereits vereinbart.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Glauben Sie nicht doch, daß Sie bei den juristisch ja nicht durchweg bis ins einzelne informierten Zuhörern eine falsche Vorstellung erwecken, wenn Sie diesen Fall mit der 30jährigen Trennung und allem, was damit zusammenhängt, so vortragen, als wäre dies ein Fall, aus dem sich Schlüsse über das geltende Recht ziehen ließen, obgleich er in der obersten Instanz noch gar nicht entschieden ist?


Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Kollegin Schwarzhaupt, ich bin sogar der Meinung, ich tue hier der richtigen Darstellung einen Dienst. Denn leider ist dieser Fall in der Presse nicht immer so publiziert worden, daß daraus hervorging, daß es sich noch nicht um eine rechtskräftige Entscheidung handelt.
Es geht aber nicht nur um diesen Fall, sondern es geht um die Frage, wie der klagende Ehegatte gegebenenfalls nachweisen soll, daß für die widersprechende Frau keine Bindung mehr an die Ehe besteht. Auch die Beweislastfrage ist schon im Jahre 1961 behandelt worden. Damals hat der ehemalige Kollege Wittrock von der SPD aus der Sicht eines Anwalts völlig richtig gesagt, es komme bei dem widersprechenden Ehegatten nur darauf an, daß er einen guten Rechtsanwalt habe. Ein guter Rechtsanwalt kennt natürlich die Rechtsprechung und wird seine Partei schon auf die Gründe hinweisen, welche von der Rechtsprechung als maßgeblich für die Feststellung anerkannt werden, daß noch eine Bindung an die Ehe besteht.
Ich darf auch noch auf etwas anderes hinweisen. Meine Damen und Herren, es ist gar nicht immer die ältere Ehefrau, die verstoßen werden soll, sondern es gibt auch die Fälle, wo .ein Mann seine Frau nicht loslassen will, die in der Zwischenzeit eine andere Lebensgemeinschaft gefunden hat, aus der unter Umständen Kinder hervorgegangen sind. Auch in solchen Fällen kommt es vor, daß der Mann — jetzt grübeln Sie einmal nach, aus welchem Motiv — widerspricht. Es gibt sogar Fälle, wo der Mann, obwohl er genau weiß, daß das nicht seine Kinder sind, sich weigert, auch nur die Ehelichkeit dieser Kinder anzufechten, wodurch die Frau und diese Kinder in eine unzumutbare Situation kommen. Übersehen Sie auch das bitte nicht! Was ich hier anführe, das sind Fälle, die sich zugetragen haben.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Da kann man nicht eingreifen, gnädige Frau!)

Die Frau ist doch in einer schwierigen Situation, wenn der Mann widerspricht. Der Mann braucht doch nur zu sagen: Ich fühle mich als Katholik an meine Ehe gebunden, und ich glaube, daß meine Frau wieder zurückkommt. In einem solchen Fall kann der Richter nach der augenblicklich geltenden Regelung dem Scheidungsantrag nicht stattgeben.
Ich darf auch noch auf folgenden Gesichtspunkt hinweisen. Keinesfalls ist immer ein anderer oder eine andere der Grund 'für die Trennung gewesen.



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Vielfach waren die Ehen eben einfach zerrüttet und haben die Ehegatten erst nach der Trennung, häufig erst Jahre danach, einen anderen Lebensgefährten oder eine andere Lebensgefährtin — wie es jetzt so heißt — gefunden, mit 'dem oder mit der sie zusammenleben. Es ist bestimmt nicht schön, daß etwas Derartiges existiert. Ich erinnere an den „Schwanengesang" unserer verehrten Alterspräsidentin Frau Dr. Lüders. Sie hat damals in der dritten Lesung das Wort ergriffen und in der sehr lebensnahen Art, die sie trotz ihres Alters hatte, in den Formulierungen, wie sie eben noch aus den zwanziger Jahren stammten, gesagt — lesen Sie es nach —: Was wird die Folge dieser Regelung sein, wenn die Trennung erfolgt ist? Es wird in vermehrtem Umfang Konkubinate geben, und es wird sich die Zahl der unehelichen Kinder erhöhen. Tatsächlich hat sie mit dieser Voraussage recht behalten.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Geben Sie dazu eine Statistik, gnädige Frau!)

Haben Sie Statistiken?

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach]: Nein, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Behauptungen mit statistischen Angaben untermauerten!)

— Herr Kollege Hauser, ich komme noch auf die Statistik, soweit sie im Statistischen Jahrbuch enthalten ist, das in dieser Hinsicht allerdings nur kümmerlich Auskunft gibt, das mir als Mitglied der Opposition aber allein zur Verfügung steht, noch zu sprechen.
Sie bemühen sich immer wieder um eine Reform des Unehelichenrechts. Dabei müssen Sie doch auch an diese Kinder denken. Es ist für sie natürlich von großer Bedeutung, daß sie die Möglichkeit erhalten, später einmal für ehelich erklärt zu werden.
In einem Punkte, Herr Kollege Hauser, werden wir uns allerdings wahrscheinlich treffen.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Das würde mich freuen!)

Wenn die erste Ehe aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden des Mannes geschieden wird und er wieder heiratet, dann dürfen die erste Frau und die Kinder aus erster Ehe durch die zweite Eheschließung materiell nicht benachteiligt werden. In den Zuschriften, die ich bekomme, werden im wesentlichen doch drei Gründe vorgetragen.
Dabei sind auch — das nehme ich den Frauen gar nicht einmal übel — materielle Erwägungen maßgebend. Es hat mich nicht verwundert, im Zusammenhang mit der Frauenenquete lesen zu müssen — das entspricht auch meiner anwaltlichen Erfahrung —, daß 70 % der geschiedenen Frauen berufstätig sind, auch wenn sie Kinder halben. Denn heute ist die Unterhaltsregelung nicht befriedigend. D'as gilt nicht nur für die nach § 48 geschiedenen Ehen, sondern 'grundsätzlich. Meine Meinung geht dahin: wenn eine Ehe aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden des Mannes geschieden wurde und wenn der Mann wieder heiratet, dann muß 'sich die zweite Frau darüber klar sein, daß sie 'eine Ehe schließt, die — materiell gesehen — mit den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der ersten Frau und den Kindern aus der ersten Ehe belastet ist. Wenn dann das Einkommen des Mannes nicht ausreicht, zwei Familien zu unterhalten, sollte die zweite Frau noch 'hinzuverdienen, aber nicht die erste Frau; sie soll materiell nicht benachteiligt werden.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

Insofern sollte noch einmal eine sorgfältige Überprüfung sowohl 'der beamtenrechtlichen Versorgung als auch der entsprechenden Rentenversorgung einer schuldlos geschiedenen Frau erfolgen.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

Ich darf Ihnen noch eines sagen. Es war für mich manchmal sehr schwer, wenn ich als Rechtsanwältin bei einer Mandantin festgestellt habe, daß es sich um eine hoffnungslos zerrüttete Ehe handelt, und zwar nicht nur nach § 48, sondern auch aus Verschulden des Mannes. Ich habe mich dann erkundigt und habe festgestellt: wenn sie sich scheiden läßt — sie ist älter, sie hat keinen Beruf 'erlernt —, 'ist sie nur auf die Unterhaltsansprüche angewiesen. Sie hat aber zu Hause vielfach ein Martyrium. Trotzdem habe ich ihr raten müssen: „Lassen Sie sich nicht scheiden", obwohl ich wußte, daß 'die Frau damit weiter in einer Konfliktsituation steht, daß sie eine seelische Belastung auf Jahre hinaus noch trägt, die 'außerordentlich hart zu ertragen ist.
Ein anderer Grund ist: Heute fürchten manche Frauen immer noch, daß ihr gesellschaftliches Ansehen durch eine Scheidung leidet. Tatsächlich ist es auch so. Eine geschiedene Frau kann nicht ein Plakat umhängen: „Ich bin schuldlos geschieden".
In diesem Zusammenhang 'habe ich eine Frage an die Behörden: Ist es notwendig, daß in einem derartigen Umfang, wie es heute geschieht, stets nach dem Familienstand gefragt wird? Was spielt es z. B. bei einem Verkehrsunfall für eine Rolle, ob die Frau verheiratet, verwitwet oder geschieden ist? Das gleiche gilt für den Mann. Diese Frage ist heute 'in viel zu vielen Formularen enthalten. Die Frauen scheuen immer noch 'das Vorurteil.
Dann kommen 'natürlich auch noch andere Motive hinzu. Menschlich verständlich ist es, zu sagen: Ich gönne den Mann jetzt keiner anderen. — Es sind dies nicht 'immer Gefühle 'der Liebe. Es gibt Frauen, die sagen: Wenn nicht 'ich, dann auch nicht die andere und erst recht nicht, daß er noch Kinder hat. Das sind Motive, die sind nicht sehr schön, aber die sind menschlich verständlich.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Da wird aber doch der Widerspruch nicht illusorisch! Da wird 'dem Widerspruch doch stattgegeben!)

— Herr Kollege Hauser, Sie haben sich offensichtlich sehr eingehend mit der Rechtsprechung befaßt, — so wie ich es auch von Ihnen auf Grund unserer jahrelangen Zusammenarbeit im Rechtsausschuß angenommen habe. Aber dann werden Sie auch wissen, wie eng der Bundesgerichtshof die Grenzen gezogen hat bei der Frage, wann anzunehmen ist, daß —wie es seinerzeit Frau Schwarzhaupt im Rechtsaus-



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
schuß formuliert hat — ein Rechtsmißbrauch vorliegt. Das ist nur selten der Fall.
Eine andere Frage ist: Welchen sittlichen Wert hat z. B. noch eine Ehe, wenn die Ehegatten schon jahrelang getrennt leben und der Mann nach der Trennung eine andere Lebensgefährtin gefunden hat? In diesem Fall sind aus dieser neuen Verbindung zwei Kinder da. Aber in der Zwischenzeit hat auch die getrenntlebende Ehefrau ein uneheliches Kind. Trotzdem wurde die Ehe nicht geschieden, und zwar mit der Begründung: Die Ehezerrüttung war ja zuerst durch den Mann gegeben; wenn dann auch noch die Frau ein uneheliches Kind bekommt, braucht doch deswegen die Ehe nicht geschieden zu werden. Ich finde, derartige Ehen haben keinen sittlichen Wert mehr. Wir, die wir ja keine kirchenrechtlichen, sondern zivilrechtliche Entscheidungen zu treffen haben und die wir beachten müssen, daß unsere Gesetze für alle Bürger und Bürgerinnen in unserer Bundesrepublik gültig sein müssen, müssen dabei daran denken, daß natürlich die Einstellung der einzelnen auf Grund 'ihrer Glaubenszugehörigkeit zu der Bindung an die Ehe verschieden ist. Wir müssen .aber Regelungen treffen, ,die für alle gleichmäßig Gültigkeit haben können.
Jetzt komme ich zu der Statistik. Ich sagte ja schon, mir stand nur das Statistische Jahrbuch 1966 zur Verfügung. Aus der Statistik über die Ehescheidungen — die letzten Zahlen sind für das Jahr 1964 angegeben — ergibt sich, daß insgesamt 55 710 Ehen geschieden wurden, davon 2891 nach § 48 des Ehegesetzes. Wenn man das auf die gesamte Bevölkerungszahl überträgt, so bedeutet das, daß 9,5 Ehen auf 10 000 Einwohner geschieden wurden. Wenn Sie die Statistik verfolgen, können Sie feststellen: Der zuerst sehr hohe Scheidungsprozentsatz von über 16 %, der kurz nach dem Krieg da war — begreiflicherweise, ich brauche nicht an die ganze Misere der vielen manchmal vorschnellen Kriegstrauungen zu erinnern —, ist zurückgegangen. Er war sogar vor einigen Jahren noch etwas günstiger. Er lag bei etwas über 8 %. 9,5 % betrug er 1964, wobei jeder einzelne Fall wohl eine persönliche Tragik beinhaltet.
Wenn Sie überlegen, daß über 90 % unserer Ehen Bestand haben, daß sie nicht getrennt und nicht geschieden werden, zeigt das doch, daß tatsächlich in einem ganz großen Umfang das eintritt, was die Menschen sich, wenn sie heiraten, wünschen. Sie heiraten doch nicht mit dem Gedanken: Nachher lasse ich mich wieder scheiden. Sie heiraten doch, weil sie einen gemeinsamen Lebensweg gehen wollen, weil sie sich wirklich gern haben und weil sie sich einfach nicht denken können, daß ihre Ehe scheitern könnte. Und dann geschieht es doch. Im Zusammenhang mit § 48 des Ehegesetzes kranken wir auch heute noch an Ehen, die während des Krieges vorschnell geschlossen worden sind, an Ehen, die infolge der Kriegsverhältnisse jahrzehntelang getrennt sind und nicht geschieden worden sind.
Frau Dr. Lüders hatte gesagt, mit der Verschärfung des § 48 Abs. 2 im Jahre 1961 würden Zwangsehen aufrechterhalten. Auch insofern hat sie recht behalten.
Zum Abschluß möchte ich noch darauf aufmerksam machen, wie nicht geschiedene Ehen von der öffentlichen Hand bewertet werden. Auf der einen Seite wird die Scheidung abgelehnt, und auf der anderen Seite werden getrennt lebende Ehegatten einkommensteuermäßig von den Finanzämtern genauso behandelt, als wären sie geschieden. Das ist doch eine doppelte Moral, die nach meiner Auffassung nicht aufrechterhalten werden kann und nicht aufrechterhalten werden darf.

(Abg. Köppler: Das ist doch keine Bewertungsfrage, sondern eine Frage der faktischen Verhältnisse!)

— Herr Kollege Köppler, wenn es auf der einen Seite Bundesgesetze gibt, die eine Scheidung nicht zulassen, und auf der anderen Seite die Finanzämter die Betreffenden einkommensteuermäßig wie Geschiedene behandeln, weil dann nämlich mehr Steuern gezahlt werden müssen, ist das doch eine Strafsteuer für getrennt Lebende.

(Beifall bei der FDP. — Zuruf von der CDU/CSU.)

Ich habe immer die Auffassung vertreten — es hat damit nicht unmittelbar etwas zu tun —,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wollte ich gerade fragen!)

daß auch unsere gesamten Steuergesetze so gestaltet werden müssen, daß sie mit unserem bürgerlichen Recht in Übereinstimmung stehen.
Zum Schluß darf ich das, was ich am Anfang gesagt habe, noch einmal zusammenfassen. Wir Freien Demokraten stehen zu der Ehe als einer echten Lebensgemeinschaft. Wir glauben aber nicht, daß man hoffnungslos zerrüttete Ehen durch Paragraphen wiederherstellen kann. Wir sind vielmehr der Meinung, daß — dies steht in unserem Gesetzentwurf, der insofern der Rechtslage bis 1961 und der damaligen Rechtsprechung entspricht, mit der die CDU seinerzeit zufrieden war — bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe und des gesamten Verhaltens beider Ehegatten die Aufrechterhaltung der Ehe immer sittlich gerechtfertigt sein muß. Wo dies nicht der Fall ist, muß die Möglichkeit einer Ehescheidung gegeben werden.
Meine persönliche Erfahrung als Rechtsanwältin geht dahin, daß vielfach nach der Scheidung von Ehen, die in zu jungem Alter geschlossen wurden und auseinanderbrachen, beide, Mann und Frau, eine neue Ehe eingingen, die sich als vorbildlich erwies und für die Ehegatten und auch für die Kinder glücklich wurde. Die Vielfalt des Lebens verbietet es, zu generalisieren, zu verdammen und eben auch einseitig zu urteilen. Der Richter hat in derartigen Fällen eine hohe Aufgabe. Er muß unter Beachtung des Art. 6 des Grundgesetzes, der von uns allen angenommen worden ist, eindeutige Fehlehen, Ehen, die keine Ehen mehr sind und die keinen sittlichen Wert mehr haben, erkennen und dabei berücksichtigen, was beide Teile zur Lebensgestaltung, zu dieser Ehegemeinschaft beigetragen haben. Er muß den Widerspruch nach unserem Vorschlag auch dann für beachtlich erklären, wenn sich ergibt, daß der andere Ehegatte, mag vielleicht auch



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
schon eine langjährige Trennung bestehen, doch so viel zu der Ehe beigetragen hat, daß es ihm nicht zugemutet werden kann, jetzt in seinem vorgerückten Alter noch geschieden leben zu müssen.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Mertes hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Bitte!