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    3. Zusatzfrage.\n: 1
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    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Stooß 4789 A Fragestunde (Drucksachen V/1618, V/1620) Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Einheitliche Anwendung der Ergänzungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. September 1965 . . . . . . . . . . 4790 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmünze 4790 C Frage des Abg. Klein: Errechnung des geschätzten Aufkommens der Heizölsteuer für 1967 Grund, Staatssekretär 4790 D Frage des Abg. Klein: Verwendung des Heizölsteueraufkommens 1966 Grund, Staatssekretär 4791 A Klein (CDU/CSU) 4791 C Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) : Umsatzsteuerbefreiung anerkannter politischer Bildungsstätten für Veranstaltungen Grund, Staatssekretär 4791 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 4792 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Schaffung günstigerer Steuerbedingungen für Zeitungen, Verleger und Journalisten . . . . . . . . . . . 4792 C Frage des Abg. Dröscher: Auswirkungen der Branntweinsteuererhöhung auf das Gesamtaufkommen 4792 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berichtigung von Steuerbescheiden — Erstattung von Steuern oder Abgaben Grund, Staatssekretär 4793 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 4793 D Frage des Abg. Seibert: Verlegung des US-Munitionsdepots Büchelberg in Aschaffenburg Grund, Staatssekretär 4794 B Frage des Abg. Eisenmann: Steuerliche Mehrbelastung des deut- schen Fremdenverkehrsgewerbes . . 4794 D Frage des Abg. Ertl: Frage der Einbringung eines zweiten Eventualhaushalts Grund, Staatssekretär 4794 D Ertl (FDP) 4795 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 4795 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4795 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Frage des Abg. Klein: Bewilligung von Einfuhranträgen für Heizöl im Jahre 1966 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Notwendigkeit der Förderung des Lkr. Gerolzhofen/Unterfranken und seiner Anerkennung als Zonenrandgebiet . . 4796 C Frage des Abg. Rollmann: Vorschläge des Herrn Horst Rudloff zur Gründung von Ausbildungssparkassen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 D Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Möglichkeiten wirtschaftlicher Unterstützung für in Liquidationsschwierigkeiten geratene Unternehmen . . . 4797 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Kredite zur Erhaltung der Arbeitsplätze in der deutschen Presse Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4797 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4797 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4798 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 4798 B Felder (SPD) . . . . . . . . . 4798 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Angebliche Absicht einer Reduzierung der im Rahmen des EWG-Fonds für Entwicklungsländer tätigen deutschen Ingenieurbüros Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4799 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einfuhrbeschränkungen für Robbenfelle Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 C Fragen des Abg. Burgemeister: Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit . . 4799 D Fragen des Abg. Büttner: Schutz kranker und arbeitsunfähiger Menschen vor Fehldiagnosen — Fall des Bauarbeiters Johann Gernert/Köln Katzer, Bundesminister . . . . . 4800 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 4800 B Geiger (SPD) . . . . . . . . •. 4801 A Frage des Abg. Matthöfer: Berufung der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Auswertung der Mitbestimmungserfahrungen . . 4801 A Frage des Abg. Dröscher: Schrumpfung des Bauvolumens beim Eigenheimbau der Kriegsopfer . . . 4801 A Fragen des Abg. Flämig: Auszahlung des Kurzarbeitergeldes Katzer, Bundesminister 4801 B Flämig (SPD) 4802 A Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Ausbau der Schwarzwaldhochstraße zwischen Seibelseckle und Kurhaus Ruhestein und ihrer südlichen Weiterführung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4802 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4802 C Fragen des Abg. Biechele: Beabsichtigte Stillegung zweier Fahrgastschiffe auf dem Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4803 A Biechele (CDU/CSU) 4803 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehegesetzes (FDP) (Drucksache V/1444) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4804 A Mertes (FDP) 4809 A Hirsch (SPD) 4809 B, 4812 D Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 4809 B, 4810 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4809 C Busse (Herford) (FDP) 4816 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4818 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Abg. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1545) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 4818 C Dr. Meinecke (SPD) 4821 A Moersch (FDP) 4822 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4823 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 III zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 mit der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/1595) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache V/1600) — Erste Beratung — 4823 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609) — Erste Beratung — . . . . . 4823 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/152, zu V/152, V/1143 [neu]) . . 4824 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik (Unfallverhütungsbericht 1965) (Drucksache V/1470) Dr. Schellenberg (SPD) 4824 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 23. Februar 1967 betr. Neuregelung der Beamtenbesoldung (Drucksachen V/1497, V/ 1578) 4824 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Garde-Train-Kaserne in Berlin-Tempelhof (Drucksachen V/1071, V/1576) 4824 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeifer-hölzle" bei Konstanz (Drucksachen V/956, V/1577) 4824 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsauschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963 (Drucksachen V/458, V/1590) Dr. Koch (SPD) 4824 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1406, y/1513, V/1568) . . . . 4827 A Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1574) 4827 A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1512) . . . . 4827 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/1487) 4827 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing (Drucksache V/1597) . . . . . . . . . 4827 C Nächste Sitzung 4827 C Anlagen 4829 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4789 10 3. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Frau Albertz 14. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.4. Dr. Artzinger * 14. 4. Bauer (Wasserburg) 14. 4. Dr. Birrenbach 14.4. Blachstein 14. 4. Frau Brauksiepe 14. 4. Bremer 14.4. Dr. Bucher 14. 4. Dr. Burgbacher 14. 4. Corterier ** 15. 4. Deringer * 14. 4. Dichgans * 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dr. Eckhardt 14. 4. Eisenmann 21.4. Dr. Freiwald 14. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Dr. Furler * 14. 4. Geldner 14. 4. Dr. Giulini 14. 4. Graaff 14.4. Gscheidle 14. 4. Dr. h. c. Güde 14.4. Haage (München) 14. 4. Hahn (Bielefeld) * 14. 4. Hauck 14. 4. Höhne 24. 4. Hofmann (Mainz) 14. 4. Illerhaus * 14. 4. Dr. Ils 14. 4. Jaschke 18.4. Jung 14. 4. Kaffka 14. 4. Kiep 14. 4. Frau Klee 14. 4. Klinker * 14.4. Frau Korspeter 14. 4. Frau Dr. Krips 14.4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 4. Lemmer 30. 4. Lenz (Brühl) 21.4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Lösche 14.4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 14.4. Mauk 14. 4. Frau Dr. Maxsein 14. 4. Memmel * 14. 4. Mengelkamp 15. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 4. Dr. von Merkatz 14. 4. Michels 14.4. Missbach 14.4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Müller (Remscheid) 21. 4. Ott 14. 4. Peters (Norden) 30. 6. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg" 2. 6. Prochazka 14. 4. Raffert 14. 4. Richarts * 14. 4. Riedel (Frankfurt) * 14. 4. Rösing 30. 4. Dr. Rutschke ** 15.4. Scheel 28. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 4. Schonhofen 15. 5. Schulhoff 14. 4. Dr. Serres ** 14. 4. Seuffert 14.4. Spitzmüller 14. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Staratzke 14. 4. Dr. Starke (Franken) 14. 4. Dr. Steinmetz 14. 4. Strohmayr 14. 4. Struve 31.5. Unertl 21.4. Dr. Wahl 14.4. Dr. Wilhelmi 14.4. Wurbs 15. 4. Wuwer 21.4. Zerbe 14.4. Dr. Zimmermann 14.4. Zoglmann 14. 4. * Für die Teilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Entwicklung a) der einheimischen Produktion an Obst- und Gemüsekonserven (ohne Fruchtsäfte) b) der Einfuhren dieser Erzeugnisse c) der Anteil der Ländergruppen - EWG-Länder - Ostblockländer - andere Drittländer - an den Einfuhren. Zu a Entwicklung der einheimischen Produktion Es wurden hergestellt: 1964 1965 1966 (Vergleich Einheit 1963) Faßgurken 5,1 2,3 ( 6,1) in 1 000 t netto Gewürzgurken 9,8 7,5 ( 14,6) in Mio 10-l-Dosen andere Sauerkonserven 2,9 3,3 ( 2,7) in Mio 10-l-Dosen Sauerkraut 5,7 5,0 ( 6,7) in Mio 10-l-Dosen Gemüsekonserven 240,3 197,7 257,6 ( 304,3) Mio 1/1-Dosen Obstkonserven 78,3 105,1 83,7 ( 71,7) Mio 1/1-Dosen (davon Erbsenkonserven 27,7 32,0 37,7 ( 48,4) Mio 1/1-Dosen Bohnenkonserven 77,7 48,8 81,1 ( 80,7) Mio 1/1-Dosen) Zu b Entwicklung der Einfuhren Es wurden eingeführt an Faßgurken, Gurken-, Sauer- und Obst- und Gemüsekonserven 1964 1965 1966 insgesamt 153 780,5 207 299,0 222 629,7 t Gemüsezubereitungen insgesamt 211 392,9 279 136,6 229 596,6 t Obstkonserven zusammen 365 173,4 486 435,6 452 226,3 t Obst- und Gemüsezubereitungen (darunter Erbsenkonserven 23 168,8 43 057,2 44 734,3 t insgesamt Bohnenkonserven 23 469,5 35 528,2 46 946,8 t insgesamt) (Zwecks Vergleichbarkeit der einheimischen Produktion mit den Einfuhren können die Mengenangaben (in t) der Einfuhren in 1000 t gleich 1 Million 1/1-Dosen angesehen werden. Diese Umrechnung stimmt zwar nicht genau, läßt aber in etwa einen Vergleich der Größenordnungen zu.) zu c) Entwicklung der Anteile der Ländergruppen an den Einfuhren Es entfielen 1964 auf EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer Gemüsezubereitungen 76 451,9 t 19 000,6 t 58 328,0 t Obstkonserven 16 929,9 t 20 223,2 t 174 239,8 t zusammen 93 381,8 t 39 223,8 t 232 567,8 t insgesamt 365 173,4 t 1965 auf Gemüsezubereitungen 111 877,5 t 27 308,7 t 68 112,8 t Obstkonserven 28 349,3 t 26 308,7 t 224 478,6 t zusammen 140 226,8 t 53 617,4 t 292 591,4 t insgesamt ... 486 435,6 t EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer 1966 auf Gemüsezubereitungen 129 286,9 t 32 896,8 t 60 446,0 t Obstkonserven 34 101,5 t 20 793,7 t 174 701,4 t zusammen ... 163 388,4 t 53 690,5 t 235 147,4 t insgesamt ... 452 226,3 t Darunter 1964 Erbsenkonserven 22 619,5 t 417,3 t 132,0 t Bohnenkonserven 13 221,1 t 2 253,6 t 7 994,8 t zusammen ... 35 840,6 t 2 670,9 t 8 126,8 t insgesamt ... 46 638,3 t 1965 Erbsenkonserven 39 054,4 t 3 713,6 t 289,2 t Bohnenkonserven 22 035,2 t 1 182,2 t 12 310,8 t . zusammen ... 61 089,6 t 4 895,8 t 12 600,0 t insgesamt ... 78 585,4 t 1966 Erbsenkonserven 39 559,4 t 4 939,0 t 235,9 t Bohnenkonserven 33 576,8 t 2 163,6 t 11 206,4 t zusammen ... 73 136,2 t 7 102,6 t 11 442,3 t insgesamt ... 91 681,1 t Es betrugen demnach die Anteile an den Einfuhren der EWG-Länder Ostblockländer anderen Drittländer 1964 bei Gemüsezubereitungen 49,7 % 12,4 % 37,9 % bei Obstkonserven 8,0 % 9,6 % 82,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 25,6 5 10,7 % 63,7 % 1965 bei Gemüsezubereitungen 54,0 % 13,2 % 32,8 % bei Obstkonserven 10,2 % 9,4 % 80,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 28,8 % 11,0 % 60,2 % 1966 bei Gemüsezubereitungen 58,1 % 14,8 % 27,1 % bei Obstkonserven 14,8 % 9,1 % 76,1 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 36,1 % 11,9 % 52,0 % darunter 1964 bei Erbsenkonserven 97,6 % 1,8 % 0,6 % bei Bohnenkonserven 56,3 % 9,6 % 34,1 % 1965 bei Erbsenkonserven 90,7 % 8,6 % 0,7 % bei Bohnenkonserven 62,0 % 3,3 % 34,7 % 1966 bei Erbsenkonserven 88,4 % 11,1 % 0,5 % bei Bohnenkonserven 71,5 % 4,6 % 23,9 % 4832 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Aufgliederungen der Importe Von den Einfuhren entfielen 1964 1965 1966 bei Obst auf Lieferungen der EWG-Länder 930 672 t 1 061 693 t 1 022 622 t Ostblockländer 74 097 t 76 328 t 62 977 t anderer Drittländer 265 687 t 272 159 t 257 500 t zusammen 1 270 456 t 1 410 180 t 1 343 099 t bei Gemüse auf Lieferungen EWG-Länder 724 646 t 828 075 t 814 478 t Ostblockländer 77 275 t 98 523 t 115 762 t anderer Drittländer 123 055 t 125 993 t 127 382 t zusammen 924 976 t 1 052 591 t 1 057 622 t Aus den Ostblockländern wurden eingeführt (1966) Obst Tafeltrauben etwa 10 000 t Mostäpfel etwa 6 000 t + Tafeläpfel etwa 12 000 t Tafelbirnen etwa 3 500 t Aprikosen etwa 5 000 t Ø Pfirsiche etwa 3 000 t Kirschen etwa 5 000 t + Pflaumen (späte) etwa 4 000 t Ø anderes Steinobst etwa 200 t + Erdbeeren etwa 3 000 t Ø andere Beerenfrüchte etwa 10 000 t + Melonen etwa 1 200 t zusammen ... etwa 62 900 t Gemüse Pilze etwa 3 000 t + Tomaten etwa 19 500 t Einlegegurken etwa 5 000 t + Salatgurken etwa 1 000 t Spargel etwa 300 t Kopfsalat etwa 300 t Pflückerbsen etwa 1 000 t Ø Gr. Bohnen etwa 800 t Blumenkohl etwa 600 t Kopfkohl etwa 1200 t Ø Zwiebeln etwa 65 000 t Möhren u. a etwa 3 000 t Ø Gemüsepaprika etwa 15 000 t Ø zusammen etwa 115 700 t (Es bedeuten: „+" = fast ausschließlich der Verarbeitung zugeführt „ Ø" = teilweise der Verarbeitung zugeführt) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4833 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 12. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1618 Frage IV/2): Wie hoch ist der Anteil der in Einzeleigentum befindlichen Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den in Gesellschafts-, Genossenschafts- oder öffentlichem Eigentum befindlichen Wohnungen? Die im Zusammenhang mit der Volkszählung 1961 getroffenen gebäudestatistischen Feststellungen haben ergeben, daß sich am 6. 6. 1961 in der Bundesrepublik (einschl. Berlin) rd. 76 v. H. der Wohnungen im Eigentum natürlicher Personen befanden. Bei den im Eigentum juristischer Personen stehenden Wohnungen ist nur eine Aufteilung in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, anderen Wohnungsunternehmen und sonstigen Unternehmen und in Wohnungen der öffentlichen Hand möglich, nicht dagegen eine Aufteilung nach der Rechtsform der juristischen Personen. Danach befanden sich 12,9 v. H. der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, davon rd. 1/3 im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften, 6,1 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Unternehmen, 4,4 v. H. im Eigentum der öffentlichen Hand, 0,5 v. H. waren Wohnungen sonstiger Eigentümer. An der Wohnungsbauleistung der Jahre 1962 bis 1965 waren beteiligt die natürlichen Personen im Schnitt mit 58,8 v. H., die gemeinnützigen Wohnungs- unternehmen mit 27,4 v. H., die anderen Wohnungsunternehmen mit 5,7 v. H., die sonstigen Unternehmen mit 5,5 v. H., und die öffentliche Hand mit 2,6 v. H. Hierbei muß bedacht werden, daß auch von den Wohnungen, die von Wohnungsunternehmen errichtet werden, später ein beträchtlicher Teil in das Eigentum natürlicher Personen übergeht. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen beträgt dieser Anteil rd. ein Viertel der jährlichen Wohnungsbauleistung. Auch die anderen Wohnungsunternehmen errichten in großer Zahl Kaufeigenheime, die zur Veräußerung an natürliche Personen bestimmt sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wolf (Drucksache V/1618 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der segensreichen Tätigkeit der „Aktion Sühnezeichen" im Rahmen der Völkerverständigung Unterstützung zukommen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die sich freiwillig zum Einsatz durch die „Aktion Sùhnezeichen" bereitgefunden haben, diese Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen? Wie groß ist die Zahl der Personen, aufgegliedert nach Altersstufen, die durch die „Aktion Sühnezeichen" bisher im Ausland eingesetzt wurden? Aus Mitteln des Bundesjugendplanes wurden der Organisation „Aktion Sühnezeichen" in den letzten beiden Jahren erhebliche Zuschüsse gewährt (1965: 44 545,— DM, 1966: 48 996,— DM). Die Bundesregierung wird finanzielle Hilfen auch in Zukunft gewähren. Zur Zeit wird geprüft, ob „Aktion Sühnezeichen" durch folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden kann: a) Die Tagessätze für die einzelnen Maßnahmen — nicht allein der „Aktion Sühnezeichen", sondern auch der übrigen Jugendgemeinschaftsdienste — können evtl. angemessen erhöht werden, um den besonderen Kosten, welche die Arbeit der Jugendgemeinschaftsdienste mit sich bringt, gerecht zu werden. b) Die Bundesregierung könnte organisatorische Hilfe anbieten, z. B. bei der Vermittlung von Partnern oder Arbeitsgelegenheiten im Ausland. c) Die Bundesregierung prüft, ob bei einer möglichen künftigen Ergänzung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres den Teilnehmern an Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" und ähnlicher Organisationen die Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes zugute kommen können. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die im Dienste der „Aktion Sühnezeichen" verbrachte Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen. Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst rechnet nur den Wehrdienst und den Dienst im Zivilschutzkorps an. Die Anrechnung anderer Dienste oder Tätigkeiten sieht es nicht vor, weil diese dem zivilen Ersatzdienst in vielerlei Hinsicht nicht entsprechen. Der Ersatzdienst, der Wehrdienst und der Zivilschutzkorpsdienst werden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und damit unter besonderen Bedingungen abgeleistet, die bei freier und freiwilliger Betätigung nicht vorliegen. Bisher haben rd. 1200 junge Menschen aus beiden Teilen Deutschlands an den Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" teilgenommen. Sie gehören etwa zu 95 % der Altersstufe zwischen 20 und 30 Jahren an. Es überwiegen die 20- bis 25jährigen (genauere Zahlen sind auch bei der „Aktion Sühnezeichen" nicht vorhanden). Die „Aktion Sühnezeichen" hat in folgenden Ländern gearbeitet: Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Finnland, Jugoslawien, Griechenland, UdSSR (zweimal je 2 Freiwillige als Teilnehmer an internationalen Arbeitslagern), Israel. Schwerpunkte der Arbeit liegen in Israel und im Bundesgebiet (bei Arbeitslagern in Dachau und Bergen-Belsen). 4834 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 14. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1618 Frage XIV/4) : Wie hoch wird die Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer geschätzt, die ihre Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen aufgebaut hatten, und deren Vernichtung durch die Währungsreform hervorgerufen wurde, als sie schon zu alt waren, eine neue Vorsorge zu treffen — also etwa die Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893? Das Bundesministerium der Justiz hat bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über die Frage durchgeführt, wieviele Versicherte bei weiterer Aufwertung von Kapitallebensversicherungen voraussichtlich Ansprüche stellen könnten und welche Aufwendungen dafür erforderlich wären. Diese Untersuchungen sind jedoch nach anderen Gesichtspunkten durchgeführt worden, als sie sich jetzt aus der Fragestellung ergeben. Insbesondere waren sie nicht auf die Geburtsjahrgänge von 1880 bis 1893 und auf Versicherungssummen von mehr als 10 000 Reichsmark beschränkt. Um auch nur annähernde Werte im Sinne der Fragestellung angeben zu können, sind neue umfangreiche Untersuchungen erforderlich, in die der Bundesminister für Wirtschaft, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen und ggf. auch der Verband der Lebensversicherungsunternehmen eingeschaltet werden müssen. Sobald diese Ermittlungen zu einem Ergebnis geführt haben, werde ich Sie hierüber unterrichten und — soweit das dann möglich sein wird — Ihre Frage sachlich beantworten. Ich darf Sie bitten, mit dieser Verfahrensweise einverstanden zu sein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burgemeister (Drucksache V/1618 Fragen XVIII/2 und XVIII/3) : Billigt die Bundesregierung die Begründung des Amtsgerichts Bad Harzburg für den Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit, wie sie in einer Tageszeitung am 22. März berichtet wurde und in der es heißt: „Die Justiz wird zum Lotteriespiel, wenn nur einzelne Schwarzarbeiter bestraft werden. Die Schwarzarbeit ist inzwischen fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden, zumal jeder weiß, daß sie heute üblich ist und auch von Zehntausenden ausgeführt wird."? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus der in Frage XVIII/2 erwähnten Begründung sich abzeichnende Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwenden? Das in der ersten Anfrage 'erwähnte Urteil des Amtsgerichts Bad Harzburg ist mir bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Über die Berufung wird die 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig befinden. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß sich 'die Bundesregierung zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern kann. Allgemein möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung Schwarzarbeit selbstverständlich grundsätzlich mißbilligt. Deshalb werden schon seit einiger Zeit die Möglichkeiten einer wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Ich selbst-habe bei einem meiner letzten Gespräche' mit dem Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks darum gebeten, hierzu geeignete Vorschläge beizusteuern. Die Unterhaltungen zu dieser Frage sind aber noch nicht abgeschlossen. Der Termin für ein neues Gespräch ist mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks bereits vereinbart.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Nein, mir ist der Vorgang nicht bekannt. Aber auch das kann ich feststellen lassen. Ich werde mich entsprechend informieren und Sie dann unterrichten. Ich habe von einem solchen Verbindungsnamen nichts gehört.


Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine weitere Zusatzfrage.

(Holz Trifft es zu, daß die Generaldirektion VIII in Brüssel bemüht ist, die Zahl der im Rahmen des EWG-Fonds für Entwicklungsländer tätigen deutschen Ingenieurbüros zu reduzieren? Bitte, Herr Staatssekretär! Der Bundesregierung ist beStaatssekretär Dr. Schöllhorn kannt, daß im Zuge organisatorischer Maßnahmen der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds, die Ende 1964 getroffen worden sind, in interessierten deutschen Kreisen Befürchtungen laut geworden sind, wie sie auch in der Fragestellung zum Ausdruck kommen. Die betreffenden Maßnahmen zielen im wesentlichen darauf ab, die Projektplanung der in den assoziierten überseeischen Staaten und Gebieten zu finanzierenden Vorhaben institutionell und personell von der Aufgabe der Projektkontrolle zu trennen und die Kontrolle einzelnen Experten zu übertragen, die einen Dienstvertrag mit der Fondsverwaltung abschließen und dieser unmittelbar verantwortlich sind. Zur Vermeidung von Interessenkollissionen ist gegen eine solche Aufgabentrennung nichts einzuwenden. Die Bundesregierung hat jedoch Anhaltspunkte dafür, daß dadurch die Tätigkeit der selbständigen im Auftrag des Europäischen Entwicklungsfonds arbeitenden deutschen Ingenieurbüros und Consultingfirmen beeinträchtigt worden ist. Solche Firmen sind zum Teil nach wie vor auch mit Kontrollfunktionen betraut. Der EWG-Kommission ist im übrigen bekannt, daß die Bundesregierung die Entwicklung der deutschen Beteiligung an den Auftragsvergaben des Fonds, nicht zuletzt im Bereich der intellektuellen Leistungen, mit größter Aufmerksamkeit verfolgt. Eine Zusatzfrage, Herr Dorn. Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung irgendwelche Unterlagen darüber, in welchem Umfang deutsche Ingenieur -und Consulting-firmen im Vergleich zu entsprechenden Firmen aus anderen EWG-Staaten beteiligt sind? Ja, ich kann Ihnen diese Zahlen für die übrigen EWG-Länder vorlesen, und zwar getrennt nach Büros und Experten. Für die Ingenieurbüros liegt die Beteiligung Deutschlands — angegeben ist hier der Auftragswert — nach dem Stande vom 1. Januar 1967 bei 14,5 Millionen Rechnungseinheiten, also Dollars. Damit liegt sie an der Spitze der EWG-Länder. Es folgen Frankreich mit 13,7 Millionen, Italien mit 10,8 Millionen, Belgien mit 7,5 Millionen, die Niederlande mit G Millionen, Luxemburg mit 0,15 Millionen und die überseeischen Gebiete und assoziierten Staaten mit 13, 8 Millionen Rechnungseinheiten. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, bestätigen Sie mir damit, daß die Pressemeldungen, in denen eine Benachteiligung der deutschen Ingenieure immer wieder hervorgehoben wird, in der Sache nicht zutreffen? Es sind uns im einzelnen keine solchen Klagen laut geworden; aber ich kann mir natürlich vorstellen, daß da und dort einem Wunsch oder einem Antrag aus Gründen, die in den Bestimmungen und den rechtlichen Vorschriften liegen, nicht stattgegeben werden konnte. Aber die Entwicklung und auch die Einbeziehung der beteiligten deutschen Experten bestätigt eigentlich nicht, daß eine Benachteiligung deutscher Firmen in diesem Bereich vorliegt. Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen aus Drucksache V/1620: Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der von der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt/Main e. V., Gegr. 1858, eingereichten Unterlagen erneut die Frage von Einfuhrbeschränkungen für Robbenfelle zu prüfen? Bitte, Herr Staatssekretär! Die von der Zoologischen Gesellschaft eingereichten umfänglichen Unterlagen werden zur Zeit noch eingehend geprüft. Die Deutsche Botschaft in Ottawa ist zu einer ausführlichen Berichterstattung über die Jagdund Kontrollmethoden während der Fangsaison 1967, die erst vor wenigen Tagen zu Ende gegangen ist, aufgefordert worden. Die Bundesregierung wird, wenn Sie, Herr Abgeordneter, damit einverstanden sind — Ihre Anfrage nach Abschluß der Untersuchungen unverzüglich schriftlich beantworten. Ich bin damit einverstanden. Keine Zusatzfragen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Ministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Der Herr Bundesminister ist anwesend. Frage XVIII/1 des Abgeordneten Dr. Geißler ist vom Fragesteller zurückgezogen. Frage XVIII/2 des Herrn Abgeordneten Burgemeister: Billigt die Bundesregierung die Begründung des Amtsgerichts Bad Harzburg für den Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit, wie sie in einer Tageszeitung am 22. März berichtet wurde und in der es heißt: „Die Justiz wird zum Lotteriespiel, wenn nur einzelne Schwarzarbeiter bestraft werden. Die Schwarzarbeit ist inzwischen fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden, zumal jeder 'weiß, daß sie heute üblich ist und auch von Zehntausenden ausgeführt wird."? Ist der Abgeordnete Burgemeister im Raum? — Das ist nicht der Fall. Wird die Frage von jemandem übernommen? — Auch nicht der Fall. Dann werden die Fragen XVIII/2 und XVIII/3 des Herrn Abgeordneten Burgemeister schriftlich beantwortet. Die Frage XVIII/3 lautet: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus der in Frage XVIII/2 erwähnten Begründung sich abzeichnende Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwenden? Frage XVIII/4 des .Herrn Abgeordneten Büttner: Ist der Bundesregierung bekannt, daß lt. Pressemeldung der 60jährige kinderreiche, herzkranke Bauarbeiter Johann Gernert aus Köln von einem Vertrauensarzt der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz in Düsseldorf am 1. März 1967 gesund und arbeitsfähig geschrieben worden und am 2. März 1967 bei der Arbeit infolge des Herzschadens tot zusammengebrochen ist? Frau Präsidentin, ich bitte die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Büttner wegen des inneren Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen. Ist der Fragesteller einverstanden? — Es besteht Einverständnis. Ich rufe auch die Fragen XVIII/5 und XVIII/6 des Abgeordneten Büttner auf: Ohne generalisieren zu wollen, weil ich eine viel zu hohe Achtung vor dem verantwortungsbewußten Arzt habe, frage ich die Bundesregierung, was sie im Einvernehmen mit Ärzten, Krankenund Rentenversicherungsträgern zu tun gedenkt, kranke und arbeitsunfähige Menschen vor Fehldiagnosen mit tödlichem Ausgang und diskriminierenden Beurteilungen zu schützen? Sind der Regierung ähnliche Fälle wie der in Frage XVIII/4 erwähnte bekannt? Bitte, Herr Minister. Die von Ihnen zitierte Pressemeldung, Herr Kollege, habe ich mir vorlegen lassen. Zu den darin behandelten Problemen ist grundsätzlich auf folgendes hinzuweisen: Die Regelung des vertrauensärztlichen Dienstes wird als Gemeinschaftsaufgabe von den Landesversicherungsanstalten wahrgenommen. Diese unterstehen als landesunmittelbare Versicherungsträger der Aufsicht der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder. Eine Prüfung des in dem von Ihnen zitierten. Presseartikel dargestellten Falles kann also nur von dem für die Aufsicht zuständigen Arbeitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden. Unabhängig von dem konkreten Fall möchte ich feststellen, daß die Bundesregierung im Zusammenwirken mit allen anderen beteiligten Stellen darum bemüht ist, kranken und arbeitsunfähigen Menschen — auch im Rahmen der vertrauensärztlichen Betreuung — ein Höchstmaß an Schutz zuteil werden zu lassen. Allerdings dürfte es — darin werden Sie sicherlich mit mir übereinstimmen — nicht möglich sein, Fehldiagnosen generell auszuschließen. Der Bundesregierung sind ähnliche Fälle wie der in Ihrer Anfrage zitierte von den Arbeitsministern und Senatoren für Arbeit der Länder nicht mitgeteilt worden und auch auf anderem Wege in letzter Zeit nicht bekanntgeworden. Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Büttner. Herr Bundesminister, darf ich — weil Sie auf die Kompetenz der Länder hingewiesen haben — darauf aufmerksam machen, daß es durchaus Sozialversicherungsträger gibt, die unter die Bundeskompetenz fallen — Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Ruhrknappschaft, die in mehreren Ländern ihre Mitglieder zu betreuen hat —, und würden Sie es nicht aus diesem Grunde für möglich und deshalb auch für richtig halten, dieses Problem mit den Ministerkollegen in den einzelnen Ländern einmal gemeinsam zu besprechen? Herr Kollege, ich teile Ihre Auffassung voll und ganz, und gerade dieser Fall gibt mir Veranlassung, diese Frage auf der nächsten Konferenz der Arbeitsund Sozialminister mit zur Erörterung zu stellen. Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Büttner. Herr Minister, ich will nicht — das ist aus meiner Frage deutlich geworden — generalisieren, weil ich eine zu hohe Meinung von dem verantwortungsbewußten Arzt habe. Aber sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß gerade solche Fälle, wie sie sich nicht nur in Köln, sondern ähnlich auch andernorts ereignet haben — ich könnte es Ihnen an sehr vielen Beispielen aus meiner Sprechstundenpraxis erläutern —, dazu geeignet sind, das Ansehen des gesamten vertrauensärztlichen Dienstes in Mißkredit zu bringen, und daß es deswegen unbedingt erforderlich ist, daß Maßnahmen überlegt werden, um solche Fälle auszuschließen? Herr Kollege Büttner, ich muß allerdings darauf hinweisen, daß ich mich natürlich in diesem konkreten Falle mit dem zuständigen Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen in Verbindung gesetzt habe und daß ich von dem Vorstand der betroffenen Landesversicherungsanstalt, der den Fall, auf den Sie abgezielt haben, ganz eingehend untersucht hat, den Hinweis bekommen habe, daß man nach eingehender Untersuchung keinen Anhaltspunkt für ein Verschulden des Vertrauensarztes im vorliegenden Fall ermitteln konnte. Sie haben selbst dankenswerterweise vor jeder Generalisierung gewarnt. Ich würde unbeschadet der Tatsache, daß ich gern bereit bin, den gesamten Fragenkomplex mit den Landesarbeitsministern zu erörtern, ebenfalls davor warnen, aus Einzelfällen Schlußfolgerungen zu ziehen, die nicht berechtigt sind. Eine dritte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Büttner. Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, ob der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz veranlaßt hat, im Interesse des Ansehens der verantwortungsbewußten Vertrauensärzte eine sehr deutliche Presseverlautbarung des Inhalts herauszugeben, daß sich der Berichterstatter dieser Zeitung nicht genügend informiert hat und daß seine Berichterstattung tendenziös gewesen ist? Herr Kollege Büttner, ich weiß nicht, ob das geschehen ist; aber ich habe auf Grund Ihrer Anfrage Veranlassung genommen, die Landesversicherungsanstalt darum sehr nachdrücklich zu bitten. Herr Abgeordneter Geiger zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, haben Sie eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß vermieden wird, daß sich die unterschiedlichen Beurteilungen der verschiedenen vertrauensärztlichen Dienste — je nach der Art ides Sozialversicherungsträgers — nicht zum Nachteil der Beteiligten auswirken? Soweit das in meinen Möglichkeiten steht, will ich es 'gern versuchen, Herr Kollege. Ich rufe die Frage XVIII/7 des Abgeordneten Matthöfer auf: Wann wird die Bundesregierung die in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 angekündigte Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Auswertung der Mitbestimmungserfahrungen berufen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Katzer vom 12. April 1967 lautet: Die Bildung, die Zusammensetzung und der Arbeitsauftrag der in der Regierungserklärung vom 13. 12. 1966 vorgesehenen Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung als Grundlage weiterer Überlegungen auf diesem Gebiete bedarf gründlicher Vorbereitungen, insbesondere auch einer weitgehenden Abstimmung mit allen beteiligten Stellen. Ich bin bemüht, diese vorbereitenden Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien so zu beschleunigen, daß die Kommission ihre Arbeiten möglichst bald aufnehmen kann. Ich rufe dann die Frage XVIII/8 des Abgeordneten Dröscher auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die außerordentliche Verringerung der für die Kapitalabfindung nach dem Bundesversorgungsgesetz bereitgestellten Mittel zu einer Schrumpfung des Bauvolumens beim Eigenheimbau der Kriegsopfer führen muß, die, gerade angesichts der Benachteiligung der Kriegsversehrten gegenüber anderen Bauherren, die in der Lage sind, fehlendes Eigenkapital durch Selbsthilfearbeiten zu ersetzen, mit einem Ausmaß von etwa 4/5 weniger als im Vorjahr doch sehr bedenklich stimmen muß? Der Fragesteller hat sich auch hier mit ,schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. 'Die Antwort des Bundesministers katzer vom 13. April 1967 lautet: Im Entwurf des Ergänzungshaushalts für das Rechnungsjahr 1967 sind wegen der schwierigen Haushaltslage die Mittel für echte Kapitalabfindungen nach dem Bundesversorgungsgesetz gekürzt worden. Dadurch sollte aber die Kapitalisierung von Grundrenten nach der Vorstellung der Bundesregierung nicht eingeschränkt werden. Um die Kapitalisierung von Grundrenten im gleichen Umfang wie bisher zu gewährleisten, sollte nach dem Entwurf des Ergänzungsgesetzes zum Finanzplanungsgesetz neben der Gewährung von Kapitalabfindungen die Möglichkeit geschaffen werden, anstelle von Kapitalabfindungen unter Vermittlung des Bundes Darlehen aufzunehmen, für die der Bund Zinsvergütungen gewähren würde. Der Berechtigte würde hierdurch im Ergebnis finanziell keine Nachteile haben. Über den Entwurf des Ergänzungsgesetzes zum Finanzplanungsgesetz ist im Deutschen Bundestag noch nicht entschieden worden. Inzwischen 'hat der Bund den Ländern für besonders gelagerte Notfälle 20 Mio DM zur Gewährung von Kapitalabfindungen zur Verfügung gestellt. Wegen der Freigabe weiterer Mittel sind notwendige Schritte eingeleitet worden. Dann rufe ich die Frage XVIII/9 des Abgeordneten Flämig auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in verschiedenen Städten der Bundesrepublik weder technisch noch personell in der Lage sind, das den Arbeitskräften in vorübergehend kurzarbeitenden Betrieben zustehende Kurzarbeitergeld in angemessener Frist an die antragstellenden Betriebe auszuzahlen, so daß die Betriebe gezwungen sind, aus eigenen Mitteln Vorschüsse in erheblichem Umfang bereitzustellen, um zu verhindern, daß ihre Betriebsangehörigen in eine schwierige finanzielle Situation kommen? Bitte, Herr Bundesminister! Frau Präsidentin, ich bitte, die drei Fragen des Abgeordneten Flämig wegen des Sachzusammenhanges zusammen beantworten zu ,dürfen. Es besteht Einverständnis. Dann rufe ich auch die Fragen XVIII/10 und XVIII/11 des Abgeordneten Flämig auf : Ist der in Frage XVIII/9 erwähnte Mißstand eine Folge falsch verstandener Rationalisierung, indem Dienststellen und Kassen zusammengelegt und Personalabgänge nicht ersetzt wurden, ohne dem anderen Erfordernis, nämlich dem Aufbau einer durch Mechanisierung voll leistungsfähigen Arbeitsverwaltung gerecht zu werden? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu veranlassen, das Kurzarbeitergeld ebenso fristgerecht und in der gesetzlichen Höhe auszuzahlen wie das Arbeitslosengeld? Die Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg hat mir berichtet, daß ihr solche Mißstände nicht bekannt sind. Die Landesarbeitsämter hätten auf Rückfrage ebenfalls bestätigt, daß keine Beschwerden über verspätete Auszahlungen vorliegen. Nur in zwei Fällen sei eine gewisse Verzögerung bei der Auszahlung von Kurzarbeitergeld eingetreten, weil es plötzlich zu einer sehr großen Anzahl von Anträgen zur gleichen Zeit gekommen sei. Diese Schwierigkeiten seien jetzt ausgeräumt. Allgemein möchte ich zu dem in Ihren Fragen, Herr Abgeordneter, angeschnittenen Problemkreis auf folgendes hinweisen. Nach § 188 Abs. 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind die Betriebe verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitsamtes das 'Kurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Das bedeutet, daß die Betriebe .auf Verlangen des Arbeitsamtes — und das ist die Regel das Kurzarbeitergeld nicht nur selbst berechnen, sondern es auch .aus .eigenen Mitteln an die Kurzarbeiter auszahlen. Erst danach werden ihnen ihre Auslagen von den Arbeitsämtern erstattet. Treten Verzögerungen bei der Berechnung oder Auszahlung des Kurzarbeitergeldes ein, so wird dies also in 'der Regel nicht auf technische Mängel oder personelle Schwierigkeiten in den Arbeitsämtern zurückzuführen sein. Sollte ein Betrieb nicht in der Lage sein, das Kurzarbeitergeld unverzüglich auszuzahlen, weil er sich in einer schwierigen finanziellen Situation befindet, so kann er, um das Kurzarbeitergeld unverzüglich auszahlen zu können, einen Vorschuß beim Arbeitsamt beantragen. Sollte sich die Erstattung der vom Betrieb verauslagten Beträge durch das Arbeitsamt verzögern, so kann der Betrieb beim Arbeitsamt Abschlagszahlungen beantragen, die in einer Höhe bis zu 80 v. H. und unter Vorbehalt bis zu 100 v. H. des Kurzarbeitergeldes gewährt werden. Solche Vorschußund Abschlagszahlungen können von den Arbeitsämtern ohne jede zeitliche Verzögerung ausgeführt werden. Damit soll erreicht werden, daß einerseits die Kurzarbeiter die ihnen zustehenden Leistungen rechtzeitig erhalten und andererseits Betriebe, deren Liquidität begrenzt ist, durch Vorabzahlungen der Arbeitsämter entlastet werden. Bundesminister Katzer Die Tatsache, Herr Kollege, daß zunächst die Betriebe das Kurzarbeitergeld auszahlen, ist hiernach eine Folge der gesetzlichen Vorschriften und hängt also nicht mit einer ungenügenden personellen Besetzung der Arbeitsämter zusammen. Besondere Maßnahmen der Bundesregierung für eine fristgerechte Auszahlung des Kurzarbeitergeldes dürften deshalb nicht erforderlich sein. Erste Zusatzfrage. Herr Minister, sind Sie bereit, den Vorstand und den Verwaltungsrat der Bundesanstalt darauf hinzuweisen, daß — um zwei Beispiele zu nennen — in Iserlohn ein kleiner Betrieb von Januar bis März dieses Jahres über 70 000 DM Vorschüsse bezahlt hat, während die Arbeitsverwaltung nur 31 000 DM zurückzahlen konnte mit der Begründung, sie sei personell nicht in der Lage, in dieser Zeit die genauen Berechnungen vorzunehmen, und daß in anderen Arbeitsamtsbezirken, wie mir gestern ein Kollege bestätigt hat, sogar Rückstände bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld eingetreten sind, so daß die betroffenen Familien darauf angewiesen waren, kurzfristig Fürsorgemittel in Anspruch zu nehmen? Herr Kollege, diese Fälle sind mir nicht bekannt. Ich darf Sie sehr herzlich darum bitten, mir sowohl den Fall Iserlohn als auch den anderen Fall, den Sie angezogen haben, zuzuleiten. Ich werde unverzüglich veranlassen, daß diese Fälle der Bundesanstalt in Nürnberg zur Stellungnahme zugeleitet werden. Von dem Ergebnis meiner Bemühungen werde ich Ihnen Kenntnis geben. Die Fragen XVIII/12 und XVIII/13 des Abgeordneten Schmidt Ich rufe nun die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern aus der Drucksache V/1620 auf. Die Fragen Ill und I/2 des Abgeordneten Sänger sind vom Fragesteller zurückgezogen worden. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr aus der Drucksache V/1620. Ich rufe die Frage V/I des Abgeordneten Dr. Hauser Bis wann erfolgt der restliche, lediglich noch 2 km betragende Ausbau der überaus stark beanspruchten Höhenstraße im nördlichen Schwarzwald, der Bundesstraße 500, zwischen Seibelseckle und Kurhaus Ruhestein? Frau Präsidentin, die Fragen des Herrn Kollegen Dr. Hauser beziehen sich beide auf den Ausbau der Schwarzwaldhochstraße beim Kurhaus Ruhestein. Daher wäre ich dankbar, wenn ich die Fragen wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantworten könnte, wenn der Herr Kollege einverstanden ist. Einverstanden. Frage V/2 des Abgeordneten Dr. Hauser Erscheint es nicht gerechtfertigt, diese unter Frage V/1 genannte Strecke in diesem Jahr zunächst fertigzustellen, ehe eine völlig neue Straßendecke auf der ausgebauten 10 km langen Fortsetzung der Höhenstraße südlich Kurhaus Ruhestein im vollkommenen Zwischenausbau mit einem Kostenaufwand von 3 Millionen DM aufgetragen wird, wie sich aus der Ausschreibung des zuständigen Straßenbauamtes zu ergeben scheint, obwohl bei dem guten Zustand dieser Fortsetzung der Höhenstraße dort zweifellos die Ausbesserung nur einiger weniger durch Frost verursachter schadhafter Stellen mti viel geringerem Kostenaufwand völlig hinreichen dürfte? Herr Kollege, der Ausbau der als „Schwarzwaldhochstraße" bezeichneten Bundesstraße 500 zwischen dem Seibelseckle und dem Kurhaus Ruhestein ist für die Jahre 1968 und 1969 vorgesehen. Im Jahre 1967 werden die Ausbauarbeiten auf dem Streckenabschnitt Mummelsee—Dürrbaden abgeschlossen. Auf der von Ihnen angesprochenen Teilstrecke südlich des Kurhauses Ruhestein sind in der Vergangenheit immer wieder umfangreiche Deckenschäden eingetreten. Eine Deckenerneuerung ist daher noch in diesem Jahre unerläßlich, da sonst mit einer völligen Zerstörung der Fahrbahndecke gerechnet werden müßte. Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser. Herr Staatssekretär, wie überwacht die Bundesregierung — ich meine das ganz allgemein — die Zuteilung der Mittel, damit diese wirklich am zweckmäßigsten eingesetzt werden? Dabei möchte ich leise hinzufügen, daß ich hinsichtlich der Ihnen zuteil gewordenen Informationen über die Notwendigkeit der weiteren Instandsetzung der Strecke ab Kurhaus Ruhestein ein ungläubiger Thomas bleibe. Herr Kollege, die Bundesregierung ist bei der Bewertung solcher Fragen natürlich auf die Zusammenarbeit mit den Auftragsverwaltungen der Länder angewiesen. Ich möchte darauf hinweisen, daß das hier in Rede stehende Straßenstück in den Jahren 1936 bis 1938 gebaut worden ist, daß es also von der Straßenbautechnik her nicht den Erfordernissen des heutigen Verkehrs entspricht. Die Frostschäden, die auf diesem Straßenstück aufgetreten sind, müssen baldigst ausgebessert werden, da, wie ich vorher bemerkte, sonst nach Auffasssung der beteiligten Landesstraßenbauverwaltung mit einer völligen Zerstörung der Fahrbahndecke gerechnet werden müßte. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, teilen Sie nicht auch die Auffassung, daß die Leistung einer Straße so groß ist wie die ihrer schwächsten Stelle und gerade deshalb der von mir Dr. Hauser angesprochene Ausbau nötiger ist als die Instandsetzung der anderen Strecke? Herr Kollege, selbstverständlich ist die Leistungsfähigkeit eines Straßenstücks immer nur so stark wie die der schwächsten Stelle, die für den Verkehr dienstbar gemacht werden kann. Aber ich möchte darauf hinweisen, daß die Bewertung dieser Frage, die Sie eben gestellt haben, natürlich auch in engem Zusammenhang mit den finanziellen Möglichkeiten der Bundesregierung gesehen werden muß, die davon abhängen, was für Mittel das Hohe Haus im Haushalt 1967 einsetzt. Ich bin gern bereit, die von Ihnen angedeutete Frage noch einmal von der zuständigen Dienststelle der Landesstraßenbauverwaltung überprüfen zu lassen. Frage V/3 des Herrn Abgeordneten Biechele: Treffen die Mitteilungen der Jahrestagung 1967 des Internationalen Bodenseeverkehrsvereins zu, daß die Deutsche Bundesbahn zwei Fahrgastschiffe für die Saison 1967 stillegen und einmotten will, während die Schweiz ein neues Fahrgastschiff zum Saisonbeginn in Betrieb nimmt? Frau Präsidentin, ich bitte, auch die beiden Fragen des Herrn Kollegen Biechele wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen, wenn der Herr Kollege Biechele damit einverstanden ist. Der Präsident ist ebenfalls einverstanden. Ich rufe also auch die Frage V/4 ,des Herrn Abgeordneten Biechele auf: Sind nach der Überzeugung der Bundesregierung die Bedenken des Internationalen Bodenseeverkehrsvereins zutreffend, daß die in Frage V/3 erwähnten Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn die Anstrengungen vor allem auf deutscher Seite, die Anziehungskraft des Bodenseegebiets für den Fremdenverkehr zu steigern, beeinträchtigen müssen? Herr Kollege, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat meinem Hause zu Ihrer Anfrage mitgeteilt, daß sie zwei Fahrgastschiffe der Bodenseeflotte stillegen wird, um das beträchtliche Defizit in diesem Betriebszweig zu verringern. Diese Maßnahme wird aber keine Minderung des Leistungsangebots zur Folge haben, da der Ausnutzungsgrad der in Betrieb bleibenden 23 Schiffe durch organisatorische Maßnahmen verbessert werden soll. Es ist deshalb nicht zu befürchten, daß die Bemühungen um die Steigerung der Anziehungskraft des Bodenseegebietes als Fremdenverkehrsgebiet beeinträchtigt werden. Bei dem neuen Fahrgastschiff, das von der Schweiz in Dienst gestellt werden soll, handelt es sich nicht um eine 'Bestandsvermehrung, sondern um den Ersatz eines älteren Schiffes. Eine Zusatzfrage. Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, 'daß die Stelle des Leiters der Badenseeschiffsbetriebe — sie untersteht .der Bundesbahndirektion in Karlsruhe — in den Nachkriegsjahren sechsbis siebenmal umbesetzt wurde, sicher mit der Folge, daß der jeweilige Leiter kaum die Möglichkeit hatte, sich in das schwierige Aufgabengebiet der deutschen Bodenseeschiffahrt einzuarbeiten? Herr Kollege, ich glaube nicht, daß Ihre Frage im engen Sachzusammenhang mit dem von mir angesprochenen Fragenkomplex steht. Ich darf darauf hinweisen, 'daß in dem „Treuarbeit"-Gutachten für die Deutsche Bundesbahn auch die Frage der Bodenseeschiffahrt angesprochen worden ist, und zwar in der Weise, daß das „Treuarbeit"-Gutachten auf das erhebliche Defizit 'dieses Betriebszweigs hinweist. Zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ich teile nicht Ihre Auffassung, daß meine Zusatzfrage mit diesen beiden Fragen wenig oder nichts zu tun habe. Deswegen darf ich diese Frage durch folgende Zusatzfrage noch etwas verdeutlichen. Sind Sie bereit, Herr Staatssekretär, sich dafür einzusetzen, daß endlich eine Kontinuität in der Leitung der deutschen Bodenseeschiffahrt gewährleistet wird, die die nach der Meinung der sachkundigen Persönlichkeiten und Vereinigungen des Fremdenverkehrs am Bodensee, auch des Internationalen Bodenseeverkehrsvereins, die Voraussetzung dafür ist, daß das Defizit, von dem Sie vorhin gesprochen haben, abgebaut werden kann und dem Fremdenverkehr am Bodensee neue Impulse gegeben werden können? Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Meinung, .daß ,auf keinen Fall durch organisatorische Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn die Attraktivität des Fremdenverkehrsgebiets Bodensee beeinträchtigt werden 'darf. Ich bin gern bereit, die von Ihnen angesprochene personelle Frage an den Vorstand ider Deutschen Bundesbahn heranzutragen. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde angelangt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen seines Ressorts. Wir kommen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ehegesetzes — Drucksache V/1444 — Der Herr Bundesminister der Justiz ist unterwegs, wie ich gehört habe. Vizepräsident Frau Dr. Probst Das Wort zur Begründung hat Frau Dr. Diemer-Nicolaus. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich haben wir heute die Fortsetzung einer Debatte, die kurz vor Beendigung der 3. Legislaturperiode, nämlich in der 164. Sitzung des 3. Bundestages im Juni 1961, geführt worden ist. Manche von denen, die damals dabei waren, sind auch heute in unseren Reihen. Allerdings sind einige der Redner, die damals in der sehr lebhaften und eingehenden Debatte zu diesen Problemen der Ehescheidung Stellung genommen haben, nicht mehr bei uns. Den Kolleginnen und Kollegen, die damals die Debatte nicht miterlebt haben, möchte ich raten, das Protokoll der 164. Sitzung einmal durchzusehen. Ich möchte heute nicht all das wiederholen, was damals angeführt worden ist. Wie war denn die Entstehungsgeschichte des § 48 Abs. 2 Ehegesetz? Im Zusammenhang mit unserem Antrag, der in der Presse und bei der Bevölkerung ein überraschend großes Echo gefunden hat, kam in einer Zuschrift an eine Zeitung wieder die Auffassung zum Ausdruck, es handle sich bei diesem Zerrüttungsparagraphen um eine nationalsozialistische Regelung. Insofern war es sehr schön, daß damals in jener sehr temperamentvollen Auseinandersetzung der 3. Legislaturperiode allgemein ganz klar herausgestellt wude, daß das nicht zutrifft. Die Auffassung der Freien Demokraten gründet sich vielmehr historisch — und da zeigt sich eben, daß der Liberalismus eine grundlegende Basis hat, die durch die Jahrzehnte zu verfolgen ist — auf folgendes. Es war der seinerzeit im Reichstag und auch als Wissenschaftler hoch angesehene Professor Kahl, und es war unsere sehr verehrte frühere Alterspräsidentin Frau Dr. Lüders, die schon im Jahre 1927 darauf hingewiesen haben, daß es, während das seinerzeitige Eherecht eine Ehescheidung nur bei nachweislichem Verschulden eines Ehegatten vorsah, doch schicksalsbedingte Fälle gibt, wo die Ehe einfach zerrüttet ist und wo ebenfalls eine Ehescheidung möglich sein muß. Das wurde in der 3. Legislaturperiode auch ohne weiteres akzeptiert. Ich sehe gerade, Frau Kollegin Schwarzhaupt ist wieder da. Wir waren ja damals Kontrahenten, sowohl im Rechtsausschuß wie auch im Plenum. Die Quintessenz dessen, was damals von Ihnen, Frau Kollegin Schwarzhaupt, von Professor Böhm, von Professor Wahl und eigentlich von allen Sprechern der CDU, die sich für die Änderung des bis dahin geltenden Eherechts einsetzten, gesagt wurde, war folgendes: Was wir — die CDU — wollen, ist keine Änderung der Rechtsprechung, sondern es soll nur das, was Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist, gesetzlich mehr zum Ausdruck kommen. Von der überwiegenden Zahl der Sprecher der CDU wurde damals mit Entschiedenheit in Abrede gestellt, daß damit eine Erschwerung der Ehescheidung eintreten würde. Von unserer Seite und von seiten der SPD, die damals gemeinsam mit uns in der Opposition war, wurden Bedenken gegen die vorgeschlagene Änderung geäußert. Wir sprachen die Befürchtung aus, daß es auf Grund dieser Änderung doch zu einer Erschwerung kommen würde. Tatsächlich hat die Rechtsprechung auch gezeigt, daß eine solche Erschwerung eingetreten ist. Wenn es nun so ist, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, daß an der bis 1961 bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Sie als sehr befriedigend bezeichnet haben, nichts geändert zu werden brauchte, dann müßte es Ihnen ja heute leicht fallen, unserem Antrag, die alte Fassung wiederherzustellen, zuzustimmen. Natürlich hoffe ich noch mehr auf die Unterstützung seitens der Sozialdemokratischen Partei, auch wenn sie heute Koalitionspartner der CDU ist. Seien wir doch einmal ganz ehrlich: Hier handelt es sich doch nicht um parteipolitische, sondern um rechtliche Fragen, und es handelt sich natürlich auch darum, wie man die Ehe sittlich bewertet. Hier muß ich gleich vor einem Mißverständnis zu unserem Antrag warnen. Ich bekam zahlreiche Zuschriften, aus denen hervorging, daß manche den Eindruck erhalten haben, mit unserem Änderungsantrag bekäme der Mann einen Freibrief und könnte sich, wenn er wollte, einfach von der Ehe lösen, und die Ehe müßte auch nach zwanzigoder dreißigjährigem Bestehen — wenn der Mann eine Jüngere gefunden hat, die ihm mehr zusagt, und er drei Jahre getrennt von seiner Ehepartnerin gelebt hat — geschieden werden. Eine solche Auffassung steht im Gegensatz zu der Rechtsprechung bis 1961 und damit zu unserem Antrag. Daß sich diese Auffassung bilden konnte, liegt vielleicht daran, daß manche. Pressepublikationen doch sehr gern mit Schlagzeilen arbeiten und weniger bereit sind, auch einen Gesetzestext zu bringen. Der damals von der SPD und FDP verteidigte Gesetzestext, den wir wiederherstellen wollen, lautet folgendermaßen: Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so kann der andere der Scheidung widersprechen. Der Widerspruch ist nicht zu beachten, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe und des gesamten Verhaltens beider Ehegatten sittlich nicht gerechtfertigt ist. Dabei spielt natürlich die Frage eine eminent wichtige Rolle, wie die Ehe überhaupt verlaufen ist, wie lange sie besteht, ob Kinder daraus hervorgegangen sind, was der Mann oder die Frau zur Gestaltung der Ehe beigetragen haben, was die Frau — in vielen Fällen ist es so — tatsächlich für diese Ehe geopfert hat, wieweit die Ehegatten gemeinsam eine Existenz aufgebaut haben, und ob das jetzt nach Jahrzehnten einfach vernichtet werden kann.' So einfach liegen die Dinge nicht, sondern es wird auf den sittlichen Wert der Ehe abgehoben. Wir Freien Demokraten teilen die Auffassung — wenn auch zivilrechtlich gesehen die Ehe ein Vertrag ist —, daß die Ehe nicht wie ein sonstiger Vertrag, z. B. ein Handelsvertrag, behandelt werden kann, Frau Dr. Diemer-Nicolaus daß es nachher nicht einfach möglich ist, sich aus einmal eingegangenen Bindungen wieder herauszulösen. Wir sind der Meinung, daß dann schon schwerwiegende Gründe vorliegen müssen. Damit komme ich zu einem anderen Einwand, der jetzt im Zusammenhang mit der Diskussion über unseren Antrag erhoben wurde. Es wurde gesagt, man könne es bei Gericht erleben, daß zehn Ehen innerhalb von fünf Minuten geschieden werden. Wahrscheinlich hat der Betreffende nur gehört, wie der Tenor der Ehescheidungsurteile verlesen wurde. Das kann natürlich sehr schnell gehen. Man sieht aber nicht das, was vorausgegangen ist. Ich bin lange genug Rechtsanwältin und hatte, bevor der Bundestag soviel Zeit in Anspruch nahm, eine große Praxis. Als Frau wurde ich natürlich gerade in familienrechtlichen Fragen von Frauen und Männern mit ihrer Vertretung beauftragt. Wenn man also Erfahrungen bei Gericht hat, weiß man, daß vielfach einverständliche Ehescheidungen erfolgen. Das „einverständlich" bedeutet nicht, daß diese Ehen ohne Grund geschieden werden, sondern es bedeutet, daß sich sowohl die Anwälte als auch die Richter vorher davon überzeugt haben, daß die Voraussetzung, die natürlich auch für unseren Antrag gilt, daß es sich nämlich um eine hoffnungslos zerrüttete Ehe handelt, erfüllt ist. Damit auch ein Wort an die Frauen, die glauben, ihre Ehe sei nicht hoffnungslos zerrüttet und der Mann werde doch wieder zurückkehren. Wenn das Gericht feststellt, daß gerade auf Grund des sehr langen Bestehens. einer Ehe damit zu rechnen ist, daß es sich vielleicht nur um eine "vorübergehende Neigung des Mannes zu einer anderen Frau handelt, die Bindung aber noch vorhanden ist und der Mann bei einer Ablehnung der Klage wieder zurückkommt, dann ist die Ehe überhaupt nicht hoffnungslos zerrüttet, und es entfällt die Voraussetzung nach § 48 Abs. 1. Zu berücksichtigen ist natürlich vielfach das Interesse nicht nur der Ehegatten, sondern vor allen Dingen auch der Kinder, die aus einer restlos gescheiterten Ehe hervorgegangen sind. Dann ist es besser, eine Ehe, wie man sagt, einverständlich zu scheiden, d. h. daß man nicht die ganze schmutzige Wäsche vor Gericht wäscht, sondern sich in dem Vorbringen der Ehescheidungsgründe — das sind Fälle, die zum Tatbestand des Ehebruchs nach § 42 oder zum Tatbestand des ehewidrigen Verhaltens nach § 43 zählen — auf das unbedingt Notwendige beschränkt. Dieses Ehescheidungsurteil muß ja immer wieder vorgelegt werden, und manche Ehegatten möchten nicht, daß die Kinder später die ganze Ehegeschichte erfahren. Es liegt im Interesse der Kinder, daß die Fragen des Sorgerechts und der Unterhaltszahlung zufriedenstellend geregelt werden. So ist es also auch nicht, daß man eine Ehe einfach scheiden könnte, wenn man den einverständlichen Willen hat. Bei den Fällen des § 48 handelt es sich darum, daß keine Verschuldensgründe vorgetragen werden, sondern zunächst einmal gesagt wird: Wenn eine Ehe völlig zerrüttet ist — das ist das Zerrüttungsprinzip in Abs. 1, das auch nach 1945 anerkannt und auf Grund sorgfältiger Beratung mit angesehenen deutschen Professoren aufrechterhalten wurde —, kann sie, auch ohne daß ein spezieller Schuldvorwurf ausgesprochen wird, geschieden werden. Aber dazu kommt etwas anderes. Man hat auf Grund sehr eingehender Überlegungen einem schuldlosen oder minderschuldigen Ehegatten die Möglichkeit gegeben, gegen eine derartige Klage Widerspruch zu erheben. Diese Auffassung wurde auch von uns Freien Demokraten stets geteilt. Etwas darf allerdings nicht sein, wie in der Diskussion im Jahre 1961 sehr wohl zum Ausdruck kam: Das Widerspruchsrecht darf nicht so ausgestaltet werden, daß damit Abs. 1 gegebenenfalls vollkommen illusorisch wird. Der Widerspruch durfte nicht so ausgestaltet werden, Frau Kollegin Schwarzhaupt, daß das eintreten konnte, was wir damals befürchtet hatten, von dem Sie aber glaubten, es würde nicht eintreten, daß nämlich jetzt die rein subjektive Auffassung des Widersprechenden genügt, die Scheidung einer hoffnungslos zerrütteten Ehe auszuschließen, auch wenn die Ehegatten nicht nur 3, sondern schon 10, 17, 20 Jahre getrennt leben. Die Rechtsprechung ist nach 1961 weitergegangen. Sie mußte sich nach der Änderung des § 48 Abs. 2 der von der absoluten Mehrheit der CDU/CSU erreichten Fassung anpassen. Jetzt braucht eine Frau vor Gericht nur zu sagen: Für mich ist die Ehe als ein Sakrament 'unlöslich, und ich fühle mich 'deshalb an sie gebunden. Auch wenn die Ehe hoffnungslos zerrüttet ist, ist es dann nicht mehr möglich, sie zu scheiden, auch wenn bei einer objektiven Würdigung der Richter feststellen muß: Das ist eine Ehe, die, objektiv betrachtet, in sich keinen sittlichen Wert mehr hat, das ist eine Ehe, die nur noch auf dem Papier steht. Das auslösende Moment für unseren Antrag war folgender Fall. Ich habe natürlich die Rechtsprechung sehr aufmerksam verfolgt. (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Anscheinend doch nicht ganz, gnädige Frau!)

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