Anlage i
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Dr. Adenauer 14. 4.
Dr. Aigner * 14. 4.
Frau Albertz 14. 4.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.4.
Dr. Artzinger * 14. 4.
Bauer (Wasserburg) 14. 4.
Dr. Birrenbach 14.4.
Blachstein 14. 4.
Frau Brauksiepe 14. 4.
Bremer 14.4.
Dr. Bucher 14. 4.
Dr. Burgbacher 14. 4.
Corterier ** 15. 4.
Deringer * 14. 4.
Dichgans * 14. 4.
Dr. Dittrich * 14. 4.
Dr. Eckhardt 14. 4.
Eisenmann 21.4.
Dr. Freiwald 14. 4.
Dr. Friderichs 21. 4.
Dr. Furler * 14. 4.
Geldner 14. 4.
Dr. Giulini 14. 4.
Graaff 14.4.
Gscheidle 14. 4.
Dr. h. c. Güde 14.4.
Haage (München) 14. 4.
Hahn (Bielefeld) * 14. 4.
Hauck 14. 4.
Höhne 24. 4.
Hofmann (Mainz) 14. 4.
Illerhaus * 14. 4.
Dr. Ils 14. 4.
Jaschke 18.4.
Jung 14. 4.
Kaffka 14. 4.
Kiep 14. 4.
Frau Klee 14. 4.
Klinker * 14.4.
Frau Korspeter 14. 4.
Frau Dr. Krips 14.4.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 4.
Lemmer 30. 4.
Lenz (Brühl) 21.4.
Lenz (Trossingen) 23. 5.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Frau Lösche 14.4.
Dr. Marx (Kaiserslautern) 14.4.
Mauk 14. 4.
Frau Dr. Maxsein 14. 4.
Memmel * 14. 4.
Mengelkamp 15. 5.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 4.
Dr. von Merkatz 14. 4.
Michels 14.4.
Missbach 14.4.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4.
Müller (Aachen-Land) * 14. 4.
Müller (Remscheid) 21. 4.
Ott 14. 4.
Peters (Norden) 30. 6.
Peters (Poppenbüll) 21. 4.
Frau Pitz-Savelsberg" 2. 6.
Prochazka 14. 4.
Raffert 14. 4.
Richarts * 14. 4.
Riedel (Frankfurt) * 14. 4.
Rösing 30. 4.
Dr. Rutschke ** 15.4.
Scheel 28. 4.
Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 4.
Schonhofen 15. 5.
Schulhoff 14. 4.
Dr. Serres ** 14. 4.
Seuffert 14.4.
Spitzmüller 14. 4.
Springorum * 14. 4.
Dr. Staratzke 14. 4.
Dr. Starke (Franken) 14. 4.
Dr. Steinmetz 14. 4.
Strohmayr 14. 4.
Struve 31.5.
Unertl 21.4.
Dr. Wahl 14.4.
Dr. Wilhelmi 14.4.
Wurbs 15. 4.
Wuwer 21.4.
Zerbe 14.4.
Dr. Zimmermann 14.4.
Zoglmann 14. 4.
* Für die Teilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
Anlage 2
Entwicklung
a) der einheimischen Produktion an Obst- und Gemüsekonserven (ohne Fruchtsäfte)
b) der Einfuhren dieser Erzeugnisse
c) der Anteil der Ländergruppen
- EWG-Länder - Ostblockländer - andere Drittländer - an den Einfuhren.
Zu a
Entwicklung der einheimischen Produktion
Es wurden hergestellt:
1964 1965 1966 (Vergleich Einheit
1963)
Faßgurken 5,1 2,3 ( 6,1) in 1 000 t netto
Gewürzgurken 9,8 7,5 ( 14,6) in Mio 10-l-Dosen
andere Sauerkonserven 2,9 3,3 ( 2,7) in Mio 10-l-Dosen
Sauerkraut 5,7 5,0 ( 6,7) in Mio 10-l-Dosen
Gemüsekonserven 240,3 197,7 257,6 ( 304,3) Mio 1/1-Dosen
Obstkonserven 78,3 105,1 83,7 ( 71,7) Mio 1/1-Dosen
(davon
Erbsenkonserven 27,7 32,0 37,7 ( 48,4) Mio 1/1-Dosen
Bohnenkonserven 77,7 48,8 81,1 ( 80,7) Mio 1/1-Dosen)
Zu b
Entwicklung der Einfuhren
Es wurden eingeführt an Faßgurken, Gurken-, Sauer- und Obst- und Gemüsekonserven
1964 1965 1966
insgesamt 153 780,5 207 299,0 222 629,7 t Gemüsezubereitungen
insgesamt 211 392,9 279 136,6 229 596,6 t Obstkonserven
zusammen 365 173,4 486 435,6 452 226,3 t Obst- und Gemüsezubereitungen
(darunter
Erbsenkonserven 23 168,8 43 057,2 44 734,3 t insgesamt
Bohnenkonserven 23 469,5 35 528,2 46 946,8 t insgesamt)
(Zwecks Vergleichbarkeit der einheimischen Produktion mit den Einfuhren können die Mengenangaben (in t) der Einfuhren in 1000 t gleich 1 Million 1/1-Dosen angesehen werden. Diese Umrechnung stimmt zwar nicht genau, läßt aber in etwa einen Vergleich der Größenordnungen zu.)
zu c)
Entwicklung der Anteile der Ländergruppen an den Einfuhren
Es entfielen 1964 auf
EWG-Länder Ostblockländer andere
Drittländer
Gemüsezubereitungen 76 451,9 t 19 000,6 t 58 328,0 t
Obstkonserven 16 929,9 t 20 223,2 t 174 239,8 t
zusammen 93 381,8 t 39 223,8 t 232 567,8 t
insgesamt 365 173,4 t
1965 auf
Gemüsezubereitungen 111 877,5 t 27 308,7 t 68 112,8 t
Obstkonserven 28 349,3 t 26 308,7 t 224 478,6 t
zusammen 140 226,8 t 53 617,4 t 292 591,4 t
insgesamt ... 486 435,6 t
EWG-Länder Ostblockländer andere
Drittländer
1966 auf
Gemüsezubereitungen 129 286,9 t 32 896,8 t 60 446,0 t
Obstkonserven 34 101,5 t 20 793,7 t 174 701,4 t
zusammen ... 163 388,4 t 53 690,5 t 235 147,4 t
insgesamt ... 452 226,3 t
Darunter 1964
Erbsenkonserven 22 619,5 t 417,3 t 132,0 t
Bohnenkonserven 13 221,1 t 2 253,6 t 7 994,8 t
zusammen ... 35 840,6 t 2 670,9 t 8 126,8 t
insgesamt ... 46 638,3 t
1965
Erbsenkonserven 39 054,4 t 3 713,6 t 289,2 t
Bohnenkonserven 22 035,2 t 1 182,2 t 12 310,8 t
. zusammen ... 61 089,6 t 4 895,8 t 12 600,0 t
insgesamt ... 78 585,4 t
1966
Erbsenkonserven 39 559,4 t 4 939,0 t 235,9 t
Bohnenkonserven 33 576,8 t 2 163,6 t 11 206,4 t
zusammen ... 73 136,2 t 7 102,6 t 11 442,3 t
insgesamt ... 91 681,1 t
Es betrugen demnach die Anteile an den Einfuhren der
EWG-Länder Ostblockländer anderen Drittländer
1964
bei Gemüsezubereitungen 49,7 % 12,4 % 37,9 %
bei Obstkonserven 8,0 % 9,6 % 82,4 %
Obst- und Gemüsekonserven zusammen 25,6 5 10,7 % 63,7 %
1965
bei Gemüsezubereitungen 54,0 % 13,2 % 32,8 %
bei Obstkonserven 10,2 % 9,4 % 80,4 %
Obst- und Gemüsekonserven zusammen 28,8 % 11,0 % 60,2 %
1966
bei Gemüsezubereitungen 58,1 % 14,8 % 27,1 %
bei Obstkonserven 14,8 % 9,1 % 76,1 %
Obst- und Gemüsekonserven zusammen 36,1 % 11,9 % 52,0 %
darunter
1964
bei Erbsenkonserven 97,6 % 1,8 % 0,6 %
bei Bohnenkonserven 56,3 % 9,6 % 34,1 %
1965
bei Erbsenkonserven 90,7 % 8,6 % 0,7 %
bei Bohnenkonserven 62,0 % 3,3 % 34,7 %
1966
bei Erbsenkonserven 88,4 % 11,1 % 0,5 %
bei Bohnenkonserven 71,5 % 4,6 % 23,9 %
4832 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967
Aufgliederungen der Importe Von den Einfuhren entfielen
1964 1965 1966
bei Obst auf Lieferungen der
EWG-Länder 930 672 t 1 061 693 t 1 022 622 t
Ostblockländer 74 097 t 76 328 t 62 977 t
anderer Drittländer 265 687 t 272 159 t 257 500 t
zusammen 1 270 456 t 1 410 180 t 1 343 099 t
bei Gemüse auf Lieferungen
EWG-Länder 724 646 t 828 075 t 814 478 t
Ostblockländer 77 275 t 98 523 t 115 762 t
anderer Drittländer 123 055 t 125 993 t 127 382 t
zusammen 924 976 t 1 052 591 t 1 057 622 t
Aus den Ostblockländern wurden eingeführt (1966)
Obst
Tafeltrauben etwa 10 000 t
Mostäpfel etwa 6 000 t +
Tafeläpfel etwa 12 000 t
Tafelbirnen etwa 3 500 t
Aprikosen etwa 5 000 t Ø
Pfirsiche etwa 3 000 t
Kirschen etwa 5 000 t +
Pflaumen (späte) etwa 4 000 t Ø
anderes Steinobst etwa 200 t +
Erdbeeren etwa 3 000 t Ø
andere Beerenfrüchte etwa 10 000 t +
Melonen etwa 1 200 t
zusammen ... etwa 62 900 t
Gemüse
Pilze etwa 3 000 t +
Tomaten etwa 19 500 t
Einlegegurken etwa 5 000 t +
Salatgurken etwa 1 000 t
Spargel etwa 300 t
Kopfsalat etwa 300 t
Pflückerbsen etwa 1 000 t Ø
Gr. Bohnen etwa 800 t
Blumenkohl etwa 600 t
Kopfkohl etwa 1200 t Ø
Zwiebeln etwa 65 000 t
Möhren u. a etwa 3 000 t Ø
Gemüsepaprika etwa 15 000 t Ø
zusammen etwa 115 700 t
(Es bedeuten: „+" = fast ausschließlich der Verarbeitung zugeführt „ Ø" = teilweise der Verarbeitung zugeführt)
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4833
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 12. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1618 Frage IV/2):
Wie hoch ist der Anteil der in Einzeleigentum befindlichen Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den in Gesellschafts-, Genossenschafts- oder öffentlichem Eigentum befindlichen Wohnungen?
Die im Zusammenhang mit der Volkszählung 1961 getroffenen gebäudestatistischen Feststellungen haben ergeben, daß sich am 6. 6. 1961 in der Bundesrepublik (einschl. Berlin) rd. 76 v. H. der Wohnungen im Eigentum natürlicher Personen befanden. Bei den im Eigentum juristischer Personen stehenden Wohnungen ist nur eine Aufteilung in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, anderen Wohnungsunternehmen und sonstigen Unternehmen und in Wohnungen der öffentlichen Hand möglich, nicht dagegen eine Aufteilung nach der Rechtsform der juristischen Personen.
Danach befanden sich
12,9 v. H. der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, davon rd. 1/3 im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften,
6,1 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Unternehmen,
4,4 v. H. im Eigentum der öffentlichen Hand,
0,5 v. H. waren Wohnungen sonstiger Eigentümer.
An der Wohnungsbauleistung der Jahre 1962 bis 1965 waren beteiligt
die natürlichen Personen im Schnitt mit 58,8 v. H.,
die gemeinnützigen Wohnungs-
unternehmen mit 27,4 v. H.,
die anderen Wohnungsunternehmen mit 5,7 v. H.,
die sonstigen Unternehmen mit 5,5 v. H.,
und die öffentliche Hand mit 2,6 v. H.
Hierbei muß bedacht werden, daß auch von den Wohnungen, die von Wohnungsunternehmen errichtet werden, später ein beträchtlicher Teil in das Eigentum natürlicher Personen übergeht. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen beträgt dieser Anteil rd. ein Viertel der jährlichen Wohnungsbauleistung. Auch die anderen Wohnungsunternehmen errichten in großer Zahl Kaufeigenheime, die zur Veräußerung an natürliche Personen bestimmt sind.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. April 1967 auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wolf
(Drucksache V/1618 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der segensreichen Tätigkeit der „Aktion Sühnezeichen" im Rahmen der Völkerverständigung Unterstützung zukommen zu lassen?
Ist die Bundesregierung bereit, den anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die sich freiwillig zum Einsatz durch die „Aktion Sùhnezeichen" bereitgefunden haben, diese Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen?
Wie groß ist die Zahl der Personen, aufgegliedert nach Altersstufen, die durch die „Aktion Sühnezeichen" bisher im Ausland eingesetzt wurden?
Aus Mitteln des Bundesjugendplanes wurden der Organisation „Aktion Sühnezeichen" in den letzten beiden Jahren erhebliche Zuschüsse gewährt (1965: 44 545,— DM, 1966: 48 996,— DM). Die Bundesregierung wird finanzielle Hilfen auch in Zukunft gewähren.
Zur Zeit wird geprüft, ob „Aktion Sühnezeichen" durch folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden kann:
a) Die Tagessätze für die einzelnen Maßnahmen — nicht allein der „Aktion Sühnezeichen", sondern auch der übrigen Jugendgemeinschaftsdienste — können evtl. angemessen erhöht werden, um den besonderen Kosten, welche die Arbeit der Jugendgemeinschaftsdienste mit sich bringt, gerecht zu werden.
b) Die Bundesregierung könnte organisatorische Hilfe anbieten, z. B. bei der Vermittlung von Partnern oder Arbeitsgelegenheiten im Ausland.
c) Die Bundesregierung prüft, ob bei einer möglichen künftigen Ergänzung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres den Teilnehmern an Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" und ähnlicher Organisationen die Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes zugute kommen können.
Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die im Dienste der „Aktion Sühnezeichen" verbrachte Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen. Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst rechnet nur den Wehrdienst und den Dienst im Zivilschutzkorps an. Die Anrechnung anderer Dienste oder Tätigkeiten sieht es nicht vor, weil diese dem zivilen Ersatzdienst in vielerlei Hinsicht nicht entsprechen. Der Ersatzdienst, der Wehrdienst und der Zivilschutzkorpsdienst werden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und damit unter besonderen Bedingungen abgeleistet, die bei freier und freiwilliger Betätigung nicht vorliegen.
Bisher haben rd. 1200 junge Menschen aus beiden Teilen Deutschlands an den Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" teilgenommen. Sie gehören etwa zu 95 % der Altersstufe zwischen 20 und 30 Jahren an. Es überwiegen die 20- bis 25jährigen (genauere Zahlen sind auch bei der „Aktion Sühnezeichen" nicht vorhanden).
Die „Aktion Sühnezeichen" hat in folgenden Ländern gearbeitet: Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Finnland, Jugoslawien, Griechenland, UdSSR (zweimal je 2 Freiwillige als Teilnehmer an internationalen Arbeitslagern), Israel.
Schwerpunkte der Arbeit liegen in Israel und im Bundesgebiet (bei Arbeitslagern in Dachau und Bergen-Belsen).
4834 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom
14. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1618 Frage XIV/4) :
Wie hoch wird die Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer geschätzt, die ihre Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen aufgebaut hatten, und deren Vernichtung durch die Währungsreform hervorgerufen wurde, als sie schon zu alt waren, eine neue Vorsorge zu treffen — also etwa die Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893?
Das Bundesministerium der Justiz hat bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über die Frage durchgeführt, wieviele Versicherte bei weiterer Aufwertung von Kapitallebensversicherungen voraussichtlich Ansprüche stellen könnten und welche Aufwendungen dafür erforderlich wären. Diese Untersuchungen sind jedoch nach anderen Gesichtspunkten durchgeführt worden, als sie sich jetzt aus der Fragestellung ergeben. Insbesondere waren sie nicht auf die Geburtsjahrgänge von 1880 bis 1893 und auf Versicherungssummen von mehr als 10 000 Reichsmark beschränkt. Um auch nur annähernde Werte im Sinne der Fragestellung angeben zu können, sind neue umfangreiche Untersuchungen erforderlich, in die der Bundesminister für Wirtschaft, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen und ggf. auch der Verband der Lebensversicherungsunternehmen eingeschaltet werden müssen.
Sobald diese Ermittlungen zu einem Ergebnis geführt haben, werde ich Sie hierüber unterrichten und — soweit das dann möglich sein wird — Ihre Frage sachlich beantworten. Ich darf Sie bitten, mit dieser Verfahrensweise einverstanden zu sein.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Katzer vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burgemeister (Drucksache V/1618 Fragen XVIII/2 und XVIII/3) :
Billigt die Bundesregierung die Begründung des Amtsgerichts Bad Harzburg für den Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit, wie sie in einer Tageszeitung am 22. März berichtet wurde und in der es heißt: „Die Justiz wird zum Lotteriespiel, wenn nur einzelne Schwarzarbeiter bestraft werden. Die Schwarzarbeit ist inzwischen fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden, zumal jeder weiß, daß sie heute üblich ist und auch von Zehntausenden ausgeführt wird."?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus der in Frage XVIII/2 erwähnten Begründung sich abzeichnende Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwenden?
Das in der ersten Anfrage 'erwähnte Urteil des Amtsgerichts Bad Harzburg ist mir bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Über die Berufung wird die 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig befinden. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß sich 'die Bundesregierung zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern kann.
Allgemein möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung Schwarzarbeit selbstverständlich grundsätzlich mißbilligt. Deshalb werden schon seit einiger Zeit die Möglichkeiten einer wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Ich selbst-habe bei einem meiner letzten Gespräche' mit dem Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks darum gebeten, hierzu geeignete Vorschläge beizusteuern. Die Unterhaltungen zu dieser Frage sind aber noch nicht abgeschlossen. Der Termin für ein neues Gespräch ist mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks bereits vereinbart.