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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 103. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Stooß 4789 A Fragestunde (Drucksachen V/1618, V/1620) Fragen des Abg. Kühn (Hildesheim) : Einheitliche Anwendung der Ergänzungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. September 1965 . . . . . . . . . . 4790 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmünze 4790 C Frage des Abg. Klein: Errechnung des geschätzten Aufkommens der Heizölsteuer für 1967 Grund, Staatssekretär 4790 D Frage des Abg. Klein: Verwendung des Heizölsteueraufkommens 1966 Grund, Staatssekretär 4791 A Klein (CDU/CSU) 4791 C Fragen des Abg. Hauser (Bad Godesberg) : Umsatzsteuerbefreiung anerkannter politischer Bildungsstätten für Veranstaltungen Grund, Staatssekretär 4791 D Hauser (Bad Godesberg) (CDU/CSU) 4792 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Schaffung günstigerer Steuerbedingungen für Zeitungen, Verleger und Journalisten . . . . . . . . . . . 4792 C Frage des Abg. Dröscher: Auswirkungen der Branntweinsteuererhöhung auf das Gesamtaufkommen 4792 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Berichtigung von Steuerbescheiden — Erstattung von Steuern oder Abgaben Grund, Staatssekretär 4793 A Dr. Pohle (CDU/CSU) 4793 D Frage des Abg. Seibert: Verlegung des US-Munitionsdepots Büchelberg in Aschaffenburg Grund, Staatssekretär 4794 B Frage des Abg. Eisenmann: Steuerliche Mehrbelastung des deut- schen Fremdenverkehrsgewerbes . . 4794 D Frage des Abg. Ertl: Frage der Einbringung eines zweiten Eventualhaushalts Grund, Staatssekretär 4794 D Ertl (FDP) 4795 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 4795 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4795 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Frage des Abg. Klein: Bewilligung von Einfuhranträgen für Heizöl im Jahre 1966 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Notwendigkeit der Förderung des Lkr. Gerolzhofen/Unterfranken und seiner Anerkennung als Zonenrandgebiet . . 4796 C Frage des Abg. Rollmann: Vorschläge des Herrn Horst Rudloff zur Gründung von Ausbildungssparkassen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4796 D Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Möglichkeiten wirtschaftlicher Unterstützung für in Liquidationsschwierigkeiten geratene Unternehmen . . . 4797 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Kredite zur Erhaltung der Arbeitsplätze in der deutschen Presse Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4797 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4797 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 4798 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 4798 B Felder (SPD) . . . . . . . . . 4798 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Angebliche Absicht einer Reduzierung der im Rahmen des EWG-Fonds für Entwicklungsländer tätigen deutschen Ingenieurbüros Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 4799 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Einfuhrbeschränkungen für Robbenfelle Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4799 C Fragen des Abg. Burgemeister: Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit . . 4799 D Fragen des Abg. Büttner: Schutz kranker und arbeitsunfähiger Menschen vor Fehldiagnosen — Fall des Bauarbeiters Johann Gernert/Köln Katzer, Bundesminister . . . . . 4800 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 4800 B Geiger (SPD) . . . . . . . . •. 4801 A Frage des Abg. Matthöfer: Berufung der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Auswertung der Mitbestimmungserfahrungen . . 4801 A Frage des Abg. Dröscher: Schrumpfung des Bauvolumens beim Eigenheimbau der Kriegsopfer . . . 4801 A Fragen des Abg. Flämig: Auszahlung des Kurzarbeitergeldes Katzer, Bundesminister 4801 B Flämig (SPD) 4802 A Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Ausbau der Schwarzwaldhochstraße zwischen Seibelseckle und Kurhaus Ruhestein und ihrer südlichen Weiterführung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 4802 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4802 C Fragen des Abg. Biechele: Beabsichtigte Stillegung zweier Fahrgastschiffe auf dem Bodensee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4803 A Biechele (CDU/CSU) 4803 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehegesetzes (FDP) (Drucksache V/1444) — Erste Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4804 A Mertes (FDP) 4809 A Hirsch (SPD) 4809 B, 4812 D Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 4809 B, 4810 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 4809 C Busse (Herford) (FDP) 4816 D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4818 B Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Abg. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1545) — Erste Beratung — Dr. Dr. h. c. Toussaint (CDU/CSU) . 4818 C Dr. Meinecke (SPD) 4821 A Moersch (FDP) 4822 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4823 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 III zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 mit der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/1595) — Erste Beratung — . . . . . 4823 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten (Drucksache V/1600) — Erste Beratung — 4823 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/EWG (Durchführungsgesetz EWG Fette) (Drucksache V/1609) — Erste Beratung — . . . . . 4823 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/152, zu V/152, V/1143 [neu]) . . 4824 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik (Unfallverhütungsbericht 1965) (Drucksache V/1470) Dr. Schellenberg (SPD) 4824 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 23. Februar 1967 betr. Neuregelung der Beamtenbesoldung (Drucksachen V/1497, V/ 1578) 4824 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Garde-Train-Kaserne in Berlin-Tempelhof (Drucksachen V/1071, V/1576) 4824 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der bundeseigenen Standortschießanlage „Pfeifer-hölzle" bei Konstanz (Drucksachen V/956, V/1577) 4824 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsauschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für die Rechnungsjahre 1962 und 1963 (Drucksachen V/458, V/1590) Dr. Koch (SPD) 4824 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/1406, y/1513, V/1568) . . . . 4827 A Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1574) 4827 A Beratung der Sammelübersicht 17 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1512) . . . . 4827 B Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/1487) 4827 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing (Drucksache V/1597) . . . . . . . . . 4827 C Nächste Sitzung 4827 C Anlagen 4829 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4789 10 3. Sitzung Bonn, den 14. April 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Adenauer 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Frau Albertz 14. 4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14.4. Dr. Artzinger * 14. 4. Bauer (Wasserburg) 14. 4. Dr. Birrenbach 14.4. Blachstein 14. 4. Frau Brauksiepe 14. 4. Bremer 14.4. Dr. Bucher 14. 4. Dr. Burgbacher 14. 4. Corterier ** 15. 4. Deringer * 14. 4. Dichgans * 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dr. Eckhardt 14. 4. Eisenmann 21.4. Dr. Freiwald 14. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Dr. Furler * 14. 4. Geldner 14. 4. Dr. Giulini 14. 4. Graaff 14.4. Gscheidle 14. 4. Dr. h. c. Güde 14.4. Haage (München) 14. 4. Hahn (Bielefeld) * 14. 4. Hauck 14. 4. Höhne 24. 4. Hofmann (Mainz) 14. 4. Illerhaus * 14. 4. Dr. Ils 14. 4. Jaschke 18.4. Jung 14. 4. Kaffka 14. 4. Kiep 14. 4. Frau Klee 14. 4. Klinker * 14.4. Frau Korspeter 14. 4. Frau Dr. Krips 14.4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 14. 4. Lemmer 30. 4. Lenz (Brühl) 21.4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Lösche 14.4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 14.4. Mauk 14. 4. Frau Dr. Maxsein 14. 4. Memmel * 14. 4. Mengelkamp 15. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14. 4. Dr. von Merkatz 14. 4. Michels 14.4. Missbach 14.4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Müller (Remscheid) 21. 4. Ott 14. 4. Peters (Norden) 30. 6. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg" 2. 6. Prochazka 14. 4. Raffert 14. 4. Richarts * 14. 4. Riedel (Frankfurt) * 14. 4. Rösing 30. 4. Dr. Rutschke ** 15.4. Scheel 28. 4. Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 4. Schonhofen 15. 5. Schulhoff 14. 4. Dr. Serres ** 14. 4. Seuffert 14.4. Spitzmüller 14. 4. Springorum * 14. 4. Dr. Staratzke 14. 4. Dr. Starke (Franken) 14. 4. Dr. Steinmetz 14. 4. Strohmayr 14. 4. Struve 31.5. Unertl 21.4. Dr. Wahl 14.4. Dr. Wilhelmi 14.4. Wurbs 15. 4. Wuwer 21.4. Zerbe 14.4. Dr. Zimmermann 14.4. Zoglmann 14. 4. * Für die Teilnahme an Ausschuß- bzw. Fraktionssitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Entwicklung a) der einheimischen Produktion an Obst- und Gemüsekonserven (ohne Fruchtsäfte) b) der Einfuhren dieser Erzeugnisse c) der Anteil der Ländergruppen - EWG-Länder - Ostblockländer - andere Drittländer - an den Einfuhren. Zu a Entwicklung der einheimischen Produktion Es wurden hergestellt: 1964 1965 1966 (Vergleich Einheit 1963) Faßgurken 5,1 2,3 ( 6,1) in 1 000 t netto Gewürzgurken 9,8 7,5 ( 14,6) in Mio 10-l-Dosen andere Sauerkonserven 2,9 3,3 ( 2,7) in Mio 10-l-Dosen Sauerkraut 5,7 5,0 ( 6,7) in Mio 10-l-Dosen Gemüsekonserven 240,3 197,7 257,6 ( 304,3) Mio 1/1-Dosen Obstkonserven 78,3 105,1 83,7 ( 71,7) Mio 1/1-Dosen (davon Erbsenkonserven 27,7 32,0 37,7 ( 48,4) Mio 1/1-Dosen Bohnenkonserven 77,7 48,8 81,1 ( 80,7) Mio 1/1-Dosen) Zu b Entwicklung der Einfuhren Es wurden eingeführt an Faßgurken, Gurken-, Sauer- und Obst- und Gemüsekonserven 1964 1965 1966 insgesamt 153 780,5 207 299,0 222 629,7 t Gemüsezubereitungen insgesamt 211 392,9 279 136,6 229 596,6 t Obstkonserven zusammen 365 173,4 486 435,6 452 226,3 t Obst- und Gemüsezubereitungen (darunter Erbsenkonserven 23 168,8 43 057,2 44 734,3 t insgesamt Bohnenkonserven 23 469,5 35 528,2 46 946,8 t insgesamt) (Zwecks Vergleichbarkeit der einheimischen Produktion mit den Einfuhren können die Mengenangaben (in t) der Einfuhren in 1000 t gleich 1 Million 1/1-Dosen angesehen werden. Diese Umrechnung stimmt zwar nicht genau, läßt aber in etwa einen Vergleich der Größenordnungen zu.) zu c) Entwicklung der Anteile der Ländergruppen an den Einfuhren Es entfielen 1964 auf EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer Gemüsezubereitungen 76 451,9 t 19 000,6 t 58 328,0 t Obstkonserven 16 929,9 t 20 223,2 t 174 239,8 t zusammen 93 381,8 t 39 223,8 t 232 567,8 t insgesamt 365 173,4 t 1965 auf Gemüsezubereitungen 111 877,5 t 27 308,7 t 68 112,8 t Obstkonserven 28 349,3 t 26 308,7 t 224 478,6 t zusammen 140 226,8 t 53 617,4 t 292 591,4 t insgesamt ... 486 435,6 t EWG-Länder Ostblockländer andere Drittländer 1966 auf Gemüsezubereitungen 129 286,9 t 32 896,8 t 60 446,0 t Obstkonserven 34 101,5 t 20 793,7 t 174 701,4 t zusammen ... 163 388,4 t 53 690,5 t 235 147,4 t insgesamt ... 452 226,3 t Darunter 1964 Erbsenkonserven 22 619,5 t 417,3 t 132,0 t Bohnenkonserven 13 221,1 t 2 253,6 t 7 994,8 t zusammen ... 35 840,6 t 2 670,9 t 8 126,8 t insgesamt ... 46 638,3 t 1965 Erbsenkonserven 39 054,4 t 3 713,6 t 289,2 t Bohnenkonserven 22 035,2 t 1 182,2 t 12 310,8 t . zusammen ... 61 089,6 t 4 895,8 t 12 600,0 t insgesamt ... 78 585,4 t 1966 Erbsenkonserven 39 559,4 t 4 939,0 t 235,9 t Bohnenkonserven 33 576,8 t 2 163,6 t 11 206,4 t zusammen ... 73 136,2 t 7 102,6 t 11 442,3 t insgesamt ... 91 681,1 t Es betrugen demnach die Anteile an den Einfuhren der EWG-Länder Ostblockländer anderen Drittländer 1964 bei Gemüsezubereitungen 49,7 % 12,4 % 37,9 % bei Obstkonserven 8,0 % 9,6 % 82,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 25,6 5 10,7 % 63,7 % 1965 bei Gemüsezubereitungen 54,0 % 13,2 % 32,8 % bei Obstkonserven 10,2 % 9,4 % 80,4 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 28,8 % 11,0 % 60,2 % 1966 bei Gemüsezubereitungen 58,1 % 14,8 % 27,1 % bei Obstkonserven 14,8 % 9,1 % 76,1 % Obst- und Gemüsekonserven zusammen 36,1 % 11,9 % 52,0 % darunter 1964 bei Erbsenkonserven 97,6 % 1,8 % 0,6 % bei Bohnenkonserven 56,3 % 9,6 % 34,1 % 1965 bei Erbsenkonserven 90,7 % 8,6 % 0,7 % bei Bohnenkonserven 62,0 % 3,3 % 34,7 % 1966 bei Erbsenkonserven 88,4 % 11,1 % 0,5 % bei Bohnenkonserven 71,5 % 4,6 % 23,9 % 4832 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Aufgliederungen der Importe Von den Einfuhren entfielen 1964 1965 1966 bei Obst auf Lieferungen der EWG-Länder 930 672 t 1 061 693 t 1 022 622 t Ostblockländer 74 097 t 76 328 t 62 977 t anderer Drittländer 265 687 t 272 159 t 257 500 t zusammen 1 270 456 t 1 410 180 t 1 343 099 t bei Gemüse auf Lieferungen EWG-Länder 724 646 t 828 075 t 814 478 t Ostblockländer 77 275 t 98 523 t 115 762 t anderer Drittländer 123 055 t 125 993 t 127 382 t zusammen 924 976 t 1 052 591 t 1 057 622 t Aus den Ostblockländern wurden eingeführt (1966) Obst Tafeltrauben etwa 10 000 t Mostäpfel etwa 6 000 t + Tafeläpfel etwa 12 000 t Tafelbirnen etwa 3 500 t Aprikosen etwa 5 000 t Ø Pfirsiche etwa 3 000 t Kirschen etwa 5 000 t + Pflaumen (späte) etwa 4 000 t Ø anderes Steinobst etwa 200 t + Erdbeeren etwa 3 000 t Ø andere Beerenfrüchte etwa 10 000 t + Melonen etwa 1 200 t zusammen ... etwa 62 900 t Gemüse Pilze etwa 3 000 t + Tomaten etwa 19 500 t Einlegegurken etwa 5 000 t + Salatgurken etwa 1 000 t Spargel etwa 300 t Kopfsalat etwa 300 t Pflückerbsen etwa 1 000 t Ø Gr. Bohnen etwa 800 t Blumenkohl etwa 600 t Kopfkohl etwa 1200 t Ø Zwiebeln etwa 65 000 t Möhren u. a etwa 3 000 t Ø Gemüsepaprika etwa 15 000 t Ø zusammen etwa 115 700 t (Es bedeuten: „+" = fast ausschließlich der Verarbeitung zugeführt „ Ø" = teilweise der Verarbeitung zugeführt) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 4833 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schornstein vom 12. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache V/1618 Frage IV/2): Wie hoch ist der Anteil der in Einzeleigentum befindlichen Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den in Gesellschafts-, Genossenschafts- oder öffentlichem Eigentum befindlichen Wohnungen? Die im Zusammenhang mit der Volkszählung 1961 getroffenen gebäudestatistischen Feststellungen haben ergeben, daß sich am 6. 6. 1961 in der Bundesrepublik (einschl. Berlin) rd. 76 v. H. der Wohnungen im Eigentum natürlicher Personen befanden. Bei den im Eigentum juristischer Personen stehenden Wohnungen ist nur eine Aufteilung in Wohnungen von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, anderen Wohnungsunternehmen und sonstigen Unternehmen und in Wohnungen der öffentlichen Hand möglich, nicht dagegen eine Aufteilung nach der Rechtsform der juristischen Personen. Danach befanden sich 12,9 v. H. der Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, davon rd. 1/3 im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften, 6,1 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Unternehmen, 4,4 v. H. im Eigentum der öffentlichen Hand, 0,5 v. H. waren Wohnungen sonstiger Eigentümer. An der Wohnungsbauleistung der Jahre 1962 bis 1965 waren beteiligt die natürlichen Personen im Schnitt mit 58,8 v. H., die gemeinnützigen Wohnungs- unternehmen mit 27,4 v. H., die anderen Wohnungsunternehmen mit 5,7 v. H., die sonstigen Unternehmen mit 5,5 v. H., und die öffentliche Hand mit 2,6 v. H. Hierbei muß bedacht werden, daß auch von den Wohnungen, die von Wohnungsunternehmen errichtet werden, später ein beträchtlicher Teil in das Eigentum natürlicher Personen übergeht. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen beträgt dieser Anteil rd. ein Viertel der jährlichen Wohnungsbauleistung. Auch die anderen Wohnungsunternehmen errichten in großer Zahl Kaufeigenheime, die zur Veräußerung an natürliche Personen bestimmt sind. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wolf (Drucksache V/1618 Fragen VII/1, VII/2 und VII/3): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der segensreichen Tätigkeit der „Aktion Sühnezeichen" im Rahmen der Völkerverständigung Unterstützung zukommen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die sich freiwillig zum Einsatz durch die „Aktion Sùhnezeichen" bereitgefunden haben, diese Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen? Wie groß ist die Zahl der Personen, aufgegliedert nach Altersstufen, die durch die „Aktion Sühnezeichen" bisher im Ausland eingesetzt wurden? Aus Mitteln des Bundesjugendplanes wurden der Organisation „Aktion Sühnezeichen" in den letzten beiden Jahren erhebliche Zuschüsse gewährt (1965: 44 545,— DM, 1966: 48 996,— DM). Die Bundesregierung wird finanzielle Hilfen auch in Zukunft gewähren. Zur Zeit wird geprüft, ob „Aktion Sühnezeichen" durch folgende Maßnahmen zusätzlich gefördert werden kann: a) Die Tagessätze für die einzelnen Maßnahmen — nicht allein der „Aktion Sühnezeichen", sondern auch der übrigen Jugendgemeinschaftsdienste — können evtl. angemessen erhöht werden, um den besonderen Kosten, welche die Arbeit der Jugendgemeinschaftsdienste mit sich bringt, gerecht zu werden. b) Die Bundesregierung könnte organisatorische Hilfe anbieten, z. B. bei der Vermittlung von Partnern oder Arbeitsgelegenheiten im Ausland. c) Die Bundesregierung prüft, ob bei einer möglichen künftigen Ergänzung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres den Teilnehmern an Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" und ähnlicher Organisationen die Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes zugute kommen können. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die im Dienste der „Aktion Sühnezeichen" verbrachte Zeit auf den zivilen Ersatzdienst anzurechnen. Das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst rechnet nur den Wehrdienst und den Dienst im Zivilschutzkorps an. Die Anrechnung anderer Dienste oder Tätigkeiten sieht es nicht vor, weil diese dem zivilen Ersatzdienst in vielerlei Hinsicht nicht entsprechen. Der Ersatzdienst, der Wehrdienst und der Zivilschutzkorpsdienst werden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses und damit unter besonderen Bedingungen abgeleistet, die bei freier und freiwilliger Betätigung nicht vorliegen. Bisher haben rd. 1200 junge Menschen aus beiden Teilen Deutschlands an den Veranstaltungen der „Aktion Sühnezeichen" teilgenommen. Sie gehören etwa zu 95 % der Altersstufe zwischen 20 und 30 Jahren an. Es überwiegen die 20- bis 25jährigen (genauere Zahlen sind auch bei der „Aktion Sühnezeichen" nicht vorhanden). Die „Aktion Sühnezeichen" hat in folgenden Ländern gearbeitet: Niederlande, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Finnland, Jugoslawien, Griechenland, UdSSR (zweimal je 2 Freiwillige als Teilnehmer an internationalen Arbeitslagern), Israel. Schwerpunkte der Arbeit liegen in Israel und im Bundesgebiet (bei Arbeitslagern in Dachau und Bergen-Belsen). 4834 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1967 Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 14. April 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1618 Frage XIV/4) : Wie hoch wird die Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer geschätzt, die ihre Altersversorgung auf Kapitalversicherungen von über 10 000 RM bei deutschen Lebensversicherungen aufgebaut hatten, und deren Vernichtung durch die Währungsreform hervorgerufen wurde, als sie schon zu alt waren, eine neue Vorsorge zu treffen — also etwa die Geburtsjahrgänge 1880 bis 1893? Das Bundesministerium der Justiz hat bereits in der Vergangenheit Untersuchungen über die Frage durchgeführt, wieviele Versicherte bei weiterer Aufwertung von Kapitallebensversicherungen voraussichtlich Ansprüche stellen könnten und welche Aufwendungen dafür erforderlich wären. Diese Untersuchungen sind jedoch nach anderen Gesichtspunkten durchgeführt worden, als sie sich jetzt aus der Fragestellung ergeben. Insbesondere waren sie nicht auf die Geburtsjahrgänge von 1880 bis 1893 und auf Versicherungssummen von mehr als 10 000 Reichsmark beschränkt. Um auch nur annähernde Werte im Sinne der Fragestellung angeben zu können, sind neue umfangreiche Untersuchungen erforderlich, in die der Bundesminister für Wirtschaft, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen und ggf. auch der Verband der Lebensversicherungsunternehmen eingeschaltet werden müssen. Sobald diese Ermittlungen zu einem Ergebnis geführt haben, werde ich Sie hierüber unterrichten und — soweit das dann möglich sein wird — Ihre Frage sachlich beantworten. Ich darf Sie bitten, mit dieser Verfahrensweise einverstanden zu sein. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 14. April 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burgemeister (Drucksache V/1618 Fragen XVIII/2 und XVIII/3) : Billigt die Bundesregierung die Begründung des Amtsgerichts Bad Harzburg für den Freispruch einiger Malergesellen von der Anklage wegen Schwarzarbeit, wie sie in einer Tageszeitung am 22. März berichtet wurde und in der es heißt: „Die Justiz wird zum Lotteriespiel, wenn nur einzelne Schwarzarbeiter bestraft werden. Die Schwarzarbeit ist inzwischen fast schon ein Gewohnheitsrecht geworden, zumal jeder weiß, daß sie heute üblich ist und auch von Zehntausenden ausgeführt wird."? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus der in Frage XVIII/2 erwähnten Begründung sich abzeichnende Entwicklung in der Rechtsprechung abzuwenden? Das in der ersten Anfrage 'erwähnte Urteil des Amtsgerichts Bad Harzburg ist mir bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Über die Berufung wird die 5. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig befinden. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß sich 'die Bundesregierung zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern kann. Allgemein möchte ich bemerken, daß die Bundesregierung Schwarzarbeit selbstverständlich grundsätzlich mißbilligt. Deshalb werden schon seit einiger Zeit die Möglichkeiten einer wirksameren Bekämpfung der Schwarzarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts erörtert. Ich selbst-habe bei einem meiner letzten Gespräche' mit dem Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks darum gebeten, hierzu geeignete Vorschläge beizusteuern. Die Unterhaltungen zu dieser Frage sind aber noch nicht abgeschlossen. Der Termin für ein neues Gespräch ist mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks bereits vereinbart.
Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe zunächst die Freude, Herrn Abgeordneten Stooß zu seinem 71. Geburtstag die herzlichsten Glück- und Segenswünsche des Hauses zum Ausdruck zu bringen.

(Beifall.)

Zu den in der Fragestunde der 101. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. April 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Baier, Drucksache V/1618 Nrn. V/20, V/21 und V/22 *) ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 11. April 1967 eingegangen:
In die internen Überprüfungen verkehrsschwacher Strecken hat die Deutsche Bundesbahn, wie sie mir mitteilt, auch die Strecke Meckesheim—Obrigheim einbezogen. Die Untersuchungen hierüber sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Erst wenn ein abschließendes Ergebnis vorliegt, wird der Vorstand der Deutschen Bundesbahn darüber entscheiden, ob ggf. für einen Teilabschnitt dieser Strecke ein Verfahren nach dem Bundesbahngesetz eingeleitet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann auch die oberste Landesverkehrsbehörde eingeschaltet, die ihrerseits wieder die zuständigen Behörden anhört.
Bei einer Umstellung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße wird auch geprüft, ob das jeweilige Straßennetz für eine solche Umstellung sowohl hinsichtlich des Ausbauzustandes als auch der Belastung geeignet ist. Damit wird eine ggf. erforderliche Abstimmung der Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn mit den Absichten des Straßenbaulastträgers gewährleistet.
Zu den in der Fragestunde der 102. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. April 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Meister, Drucksache V/1618 Nrn. XVII/1, XVII/2 und XVII/3, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 13. April 1967 eingegangen:
Die einheimische Konservenindustrie (einschließlich der Sauerkonserven- und Sauerkrauthersteller) nimmt jährlich etwa 5 bis 600 000 t Gemüse und ungefähr 500 000 t Obst (davon etwa 350 000 t für die Saftherstellung) zur Verarbeitung auf. Rohstoffbasis ist die einheimische Obst- und Gemüseerzeugung. Der Rohwarenbedarf wird zur Zeit nur bei wenigen Erzeugnissen durch Einfuhren ergänzt (z. B. bei Mostäpfeln, Sauerkirschen, Beerenobst, Pilzen, Gemüsepaprika, Einlegegurken und unbedeutenden Mengen anderer Gemüsearten).
Eine besondere Stellung nimmt die Herstellung von Gemüsekonserven mit den Schwerpunkten Erbsen- und Bohnenkonserven ein. Die Produktion hatte 1963 ihren bislang höchsten Stand erreicht.
*) Siehe 101. Sitzung, Seite 4674 A
Die Öffnung der deutschen Grenzen gegenüber den Partnerstaaten, Forderungen nach zusätzlichen Einfuhren in Verbindung mit Zollsenkungen, mit denen die Konjunktur gedämpft werden sollte, sowie Kapitalarmut, unterschiedliche Einstandspreise für die Rohware auf Grund schwankender Ernten, Umschlag der Fertigerzeugnisse nur einmal im Jahr, verbunden mit erheblichen Zinsbelastungen und der Übernahme unverkaufter Bestände als Überhänge in die kommende Kampagne, hatten die im wesentlichen mittelständischen Unternehmen in eine schwierige Situation gebracht.
Zu berücksichtigen ist außerdem, daß die deutschen Verarbeitungsbetriebe ihren Sitz ziemlich massiert entlang der Zonengrenze haben, ihnen ein wesentlicher Teil ihrer natürlichen Absatzgebiete durch die Teilung Deutschlands verloren gegangen ist und die Märkte praktisch während des ganzen Jahres mit frischem Obst (einschließlich Südfrüchte) und Gemüse, größtenteils über ihre Aufnahmefähigkeit hinaus, versorgt sind.
Ein Teil der Schwierigkeiten ist jedoch auch darauf zurückzuführen, daß im Zuge der Konzentration, der Automation und der Änderungen der Verkaufsgepflogenheiten die Unternehmen, abgesehen von einigen Großbetrieben, dem harten Wettbewerb kaum noch gewachsen sein dürften. Auch kleinere Konservenfabriken hatten noch vor wenigen Jahren einen bestimmten Kundenkreis. Durch die Zusammenschlüsse des Handels treten heute nur wenige Einkäufer auf, welche die Preise bestimmen und in der Regel Mengen verlangen, die von den kleineren Betrieben nicht geliefert werden können, weil sie größer sind als das ganze Produktionsprogramm dieser Betriebe.
Diese Feststellungen decken sich im wesentlichen mit dem Ergebnis einer Untersuchung über die wirtschaftliche Lage der Gemüsekonservenindustrie, die in meinem Auftrage vorgenommen wurde.
Als Folge der schwierigen Lage der Jahre 1963/64 ging die Produktion stark zurück. Eine gewisse Konsolidierung, unterstützt — so weit als möglich — durch eine behutsame Einfuhrpolitik, zeichnete sich in den Jahren 1965 und 1966 ab; die Produktion stieg wieder an und erreichte bzw. überstieg bei einigen Erzeugnissen sogar die Produktion des Jahres 1963. (Siehe Anlage 2.)

2.
a) Einheimische Produktion und Einfuhren.
Bei durchschnittlichen Ernten der Erwerbsanbauer (ohne die Erzeugung in Haus-, Klein- und Schrebergärten) werden in der Bundesrepublik jährlich
etwa 1,0 bis 1,5 Millionen t Obst und
1,1 bis 1,3 Millionen t Gemüse geerntet.
Eingeführt wurden 1964 1965 1966
frisches Obst 1 270 456 t 1 410 180 t 1 343 099 t
frisches Gemüse 924 976 t 1 052 591 t 1 057 622 t
und frische Südfrüchte 1 522 317 t 1 611 433 t 1 632 076 t
b) Anteile der Ländergruppen an den Einfuhren. Von den Einfuhren entfielen
bei Obst 5,8 % 5,4 % 4,7 %
auf die Ostblockländer
auf andere Drittländer 20,9 % 19,3 % 19,2 %;
bei Gemüse
auf die Ostblockländer 8,4 % 9,3 % 10,9 %
auf andere Drittländer 13,3 % 12,0 % 12,0 %.
An den Südfruchteinfuhren sind die Ostblockländer nicht beteiligt. (Siehe Anlage 2.)

c) Anteil der Drittlandware, der verarbeitet wird.
Der Verarbeitung werden zugeführt von den Einfuhren aus Ostblockländern
etwa 20-25 000 t Obst,
das sind etwa 4,5 % des Rohwarebedarfs, etwa 25 000 t Gemüse,
das sind etwa 5,0 % des Rohwarebedarfs,



Vizepräsident Frau Dr. Probst
und zwar Mostäpfel, gewisse Mengen an Aprikosen, Sauerkirschen, Pflaumen und einige tausend t Beerenobst, im wesentlichen Heidelbeeren;
Pilze (fast ausschließlich Pfifferlinge), Gemüsepaprika, Einlegegurken und gelegentlich unbedeutende Mengen an Kopfkohl, Pflückerbsen und Wurzelgemüse.
Aus anderen Drittländern werden der Verarbeitung nur unbedeutende Mengen österreichischer, jugoslawischer oder spanischer Herkunft zugeführt, die insgesamt kaum 2,0 v. H. des Rohwarenbedarfs ausmachen.
3.
Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Rohwarenbedarf an Obst und Gemüse.
Bei Obst fehlen aus einheimischer Erzeugung Sorten und Qualitäten, die für die Verarbeitung besonders geeignet sind. Das gilt sowohl für Äpfel und Birnen als auch für Pflaumen, Pfirsiche und Aprikosen. Außerdem werden den Verarbeitern in der Regel nur die Mengen angeboten, welche am Frischmarkt nicht befriedigend abzusetzen sind. Der Vertragsanbau ist noch unbedeutend.
Bei Gemüse richtet ein erheblicher Teil der Anbauer noch immer die Produktion nach den Erlösen des Vorjahres aus, während die Konservenhersteller ihr Produktionsprogramm erfüllen müssen, um am Markt zu bleiben. Zwar ist der Vertragsanbau weit verbreitet, doch werden nicht selten größere Mengen den Verarbeitern vorenthalten, wenn am Frischmarkt bessere Preise erzielt werden. Das hat maßgeblich dazu beigetragen, daß seit etwa 2 Jahren auch mit ausländischen Erzeugern, Handelsunternehmen usw. Anbau- und Lieferungsverträge abgeschlossen werden.
Außerdem haben namhafte deutsche Hersteller einen Teil ihrer Produktion bereits ins Ausland verlegt.
Trotzdem sind, insbesondere in letzter Zeit, Anzeichen dafür vorhanden, daß Anbauer und Verarbeiter sich darauf besinnen, daß beide aufeinander angewiesen sind.
Ich komme nun zu Punkt 1 der heutigen Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksachen V/1618, V/1620 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Der Staatssekretär ist anwesend.
Ich rufe die Fragen XV/1 und XV/2 des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) auf:
Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß es der Wille des Gesetzgebers war, die Ergänzung des § 13 Abs. 1 Ziffer 4 des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen vom 15. September 1965, wonach die Einkünfte aus Forstgenossenschaften und ähnlichen' Realgemeinden im Sinne des § 3 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes bei den Genossen als Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft gelten, auch schon für das Wirtschaftsjahr 1964/65 der betr. Forstgenossenschaft anzuwenden, wenn es nach dem Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes endet?
Ist die Bundesregierung bereit, mit den Länderregierungen dahin zu verhandeln, daß diese eine einheitliche Anwendung der in Frage XV/1 genannten Bestimmungen im Sinne des Gesetzgebers sicherstellen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 6. April 1967 lautet:
Zu Frage 1:
Die Vorschriften in § 3 Abs. 2 KStG in Verbindung mit § 24 Abs. 2 KStG sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 1965 anzuwenden. Da es bei der Genossenschaft für den Veranlagungszeitraum 1965 auf den Gewinn des Wirtschaftsjahres 1964/65 ankommt (§ 2 Abs. 6 EStG), teile ich Ihre Auffassung, daß der Gewinn dieses Wirtschaftsjahres bereits unmittelbar bei den Genossen zu versteuern ist. Nach § 13 Abs. 1 Ziff. 4 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 15 EStG handelt es sich dabei um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; denn das Wirtschaftsjahr 1964/65 der Genossenschaft endet zu einem Zeitpunkt, der nach dem 1. Juli 1965 liegt und damit bereits in das für die Genossen als Land- und Forstwirte maßgebliche Wirtschaftsjahr 1965/66 fällt.
Zu Frage 2:
Ich bin bereit, die Frage auf die Tagesordnung der nächsten Besprechung mit den Einkommensteuerreferenten der Länder zu setzen und meine Auffassung vorzutragen. Über das Ergebnis dieser Besprechung werde ich Sie unterrichten.
Ich rufe die Fragen XV/3, XV/4 und XV/5 des Abgeordneten Strohmayr auf:
Nach welchem Verteilungsschlüssel sind die Leibniz-Gedenkmünzen auf die Landeszentralbanken verteilt worden?
Welchen Schlüssel legen die Landeszentralbanken bei der Verteilung der Leibniz-Gedenkmünzen an die Kredit- und Sparinstitute zugrunde?
Kann bereits jetzt mit einer Erhöhung der Auflage von 1,5 Millionen Stück definitiv gerechnet werden, nachdem es selbst stark interessierten Sammlern nicht möglich war, Leibniz-Gedenkmünzen zu erwerben?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 10. April 1967 lautet:
Die Lelbniz-Gedenkmünzen sind an die Hauptverwaltungen der Landeszentralbanken in Anlehnung an die Bevölkerungsanteile der Länder verteilt worden. Die Verteilung ist aus der nachstehenden Gegenüberstellung ersichtlich. Die .Angaben über die Bevölkerung sind der von der Deutschen Bundesbank nach Unterlagen des Statistischen Bundesamtes (Stand 30. 9. 1966) erstellten Tabelle „Die Wohnbevölkerung im Bundesgebiet nach Ländern" entnommen.
Land Bevölkerung % Verteilung der
Mio Personen Leibniz-
Gedenkmünzen
Berlin 2,2 3,7 4
Baden-Württemberg 8,5 14,2 14
Bayern 10,2 17,1 17
Bremen 0,8 1,3 2
Hamburg 1,9 3,2 4
Hessen 5,2 8,7 9
Niedersachsen 7,0 11,7 12
Nordrhein-Westfalen 16,8 28,1 26
Rheinland-Pfalz 3,6 6,0 6
Saarland 1,1 1,8 2
Schleswig-Holstein 2,5 4,2 4
59,8 100,0 100
Die Abgaben an die Landeszentralbanken wurden auf volle Tausend DM auf- bzw. abgerundet, da die Münzen in Beuteln zu 1000 DM geliefert wurden.
Die Landeszentralbanken — Hauptverwaltungen — haben die Münzen ebenfalls unter Zugrundelegung der Bevölkerungszahlen an ihre Zweiganstalten weitergegeben.
Die Verteilung der Gedenkmünzen durch die Zweiganstalten der Landeszentralbanken an die Kreditinstitute richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Bestimmend ist die Anzahl der Kreditinstitute im Geschäftsbezirk, ihr Geschäftsumfang und Kundenkreis, auch Vorbestellungen von Sammlern. Eine Norm für die Handhabung bei den Zweiganstalten kann aus diesen Gründen nicht aufgestellt werden.
Die Auflage ist inzwischen auf 2 Millionen Stück erhöht worden. Die Verteilung ist noch nicht abgeschlossen.
Ich rufe die Frage XV/6 des Herrn Abgeordneten Klein auf:
Wie ist das geschätzte Aufkommen der Heizölsteuer für 1967 (800 Millionen DM) errechnet worden?
Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.

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    Bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen am 12. Oktober 1966 ist das Aufkommen aus der Mineralölsteuer auf Heizöle für 1967 auf insgesamt 800 Millionen DM geschätzt worden. Dabei ist von folgenden Annahmen ausgegangen worden: 1. von einer Ist-Einnahme für 1966 in Höhe von 730 Millionen DM, 2. von einer knapp 10%igen Zunahme in 1967, bei der bereits ein geringerer Verbrauchszuwachs als 1966 unterstellt worden war, 3. von einem unveränderten Steuerrecht. Dieser Ansatz wird am 25. April dieses Jahres — wie alle Steuereinnahmen 1967 — im Arbeits-



    Staatssekretär Grund
    kreis Steuerschätzungen, also unter Mitarbeit der Länder und führender Wirtschaftsforschungsinstitute, überprüft werden. Bei dieser Überprüfung dürfte hinsichtlich des Aufkommens aus der Mineralölsteuer auf Heizöle damit zu rechnen sein, daß der Einnahmeansatz um 20 bis 30 Millionen DM erhöht werden kann, weil sich die Schätzungsgrundlagen inzwischen geändert haben. Die Ist-Einnahmen im Jahre 1966 betrugen zwar nur 715,9 Millionen DM, also rund 14 Millionen DM weniger, als im Oktober 1966 erwartet wurde. Andererseits sind wegen der zwischenzeitlich erfolgten Vorverlegung bestimmter Zahlungsfristen im Steueränderungsgesetz 1967 auch bei dieser Steuer Mehreinnahmen von 40 bis 50 Millionen DM zu erwarten. Der voraussichtliche neue Ansatz wird für 1967 rund 825 Millionen DM betragen. Das bedeutet eine Aufkommenszunahme von nahezu 110 Millionen DM gegenüber 1966, wovon ungefähr 40 v. H. auf die Steuerrechtsänderung zurückzuführen sind.