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    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Wilper . . . . . 4457 A Abg. Hölzl tritt in den Bundestag ein . . . 4457 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schmidt (Braunschweig) und Draeger . . 4457 C Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung . . . . . . . .. . . 4457 C Erweiterung der Tagesordnung für die 99. Sitzung 4458 A Amtliche Mitteilungen . . . . 4457 B, 4458 A Fragestunde (Drucksache V/1537) Frage des Abg. Dr. Rutschke: Angebliche Verwendung von Mitteln des Lastenausgleichs für andere Personengruppen als Kriegssachgeschädigte und Vertriebene von Hassel, Bundesminister . . . 4459 C Frage des Abg. Spitzmüller: Einheitliche Versicherungspflicht für Schulkinder Dr. Barth, Staatssekretär 4459 D Spitzmüller (FDP) . . . . 4460 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 4460 A Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung von Schulkindern in eine gesetzliche Versorgung 4460 B Frage des Abg. Rollmann: Entwurf eines Ausbildungsförderungsgesetzes Dr. Barth, Staatssekretär 4460 C Rollmann (CDU/CSU) 4460 C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 4460 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . 4461 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 4461 B Liehr (SPD) . . . . . . . . 4461 C Fragen des Abg. Dr. Emde: Beschädigung von leerstehenden Bundeswehrwohnungen in Brühl Dr. Langer, Staatssekretär .. . . . 4462 A Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 4462 B Frage des Abg. Dr. Staratzke: Subventionierung italienischer Ausfuhren von Baumwoll- und Zeltwollgarnen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4463 A Dr. Staratzke (FDP) 4463 C Frage des Abg. Schwabe: Lieferboykott maßgeblicher Markenartikelhersteller durch große Einzelhandelsunternehmen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4463 D Schwabe (SPD) 4463 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Frage des Abg. Ollesch: Rabattsystem für Tankstellenpächter Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4464 B Jung (FDP) 4464 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 4464 D Fragen des Abg. Budde: Preisbindung der zweiten Hand Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4464 D Frage des Abg. Kiep: Import minderwertiger Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 4465 C Frage des Abg. Kiep: Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen bei zum Verkauf kommenden Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 D Fragen des Abg. Zebisch: Frachthilfe für Ostbayern — Richtlinien 1967 4466 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Stand der Ratifizierung der Weltbankschiedskonvention Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4466 B Dr. Rinderspacher (SPD) 4466 C Frage des Abg. Dr. Friderichs: Irrtümliche Ankündigung des Abg. Dr. Arndt (Berlin) als Staatssekretär Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4466 D Busse (Herford) (FDP) 4467 A Fragen des Abg. Dr. Stecker: Wettbewerbsverzerrungen in der Betonsteinindustrie . . . . . . . . 4467 A Fragen des Abg. Vogt: Japanischer Wunsch nach Vergrößerung seiner Marktanteile in Deutschland — Auswirkungen auf die deutsche Tuch- und Kleiderstoffindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4467 B Vogt (CDU/CSU) 4467 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4467 D Dr. Staratzke (FDP) 4468 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 4468 B Dr. Geißler (CDU/CSU) 4469 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Prozentuale Zunahme des Verbrauchs an elektrischer Energie 1966 gegenüber 1965 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Mehrverbrauch an Kohle nach dem Zweiten Kohleverstromungsgesetz Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4470 B Dr. Kübler (SPD) 4470 D Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Zahl der Anmeldungen zum Bau von Steinkohlenkraftwerken Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 D Dr. Kübler (SPD) 4471 A Frage des Abg. Weigl: Jährlicher Bericht der Bundesregierung über die Lage der Zonenrand- bzw. Bundesausbaugebiete Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4471 A Weigl (CDU/CSU) 4471 B Ertl (FDP) 4471 D Sänger (SPD) 4472 A Frage des Abg. Weigl: Verstärkte Mittel zur Erschließung von Industriegelände in diesen Gebieten Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4472 B Aktuelle Stunde Konzentration im Zeitungsgewerbe — Wettbewerbsverzerrungen zwischen Zeitungen und Rundfunk bzw. Fernsehen Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4472 C Dr. Ernst, Staatssekretär 4473 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 4474 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4475 A, 4482 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4475 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4476 B Dr. Lohmar (SPD) 4477 A Blumenfeld (CDU/CSU) 4477 D Dorn (FDP) 4478 C Sänger (SPD) 4479 C Rock (CDU/CSU) 4480 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4481 B Dr. Schober (CDU/CSU) 4482 A Ertl (FDP) 4482 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 III Sammelübersichten 15 und 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1490, V/1516) . . 4483 C Entwurf eines Vierten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Abg. Frau Jacobi [Marl], Frau Wessel, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/1440) — Erste Beratung — 4483 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/1400, zu V/1400) 4483 D Höcherl, Bundesminister 4484 A Schoettle, Vizepräsident 4497 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung . der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache V/1480) Seuffert (SPD) 4497 B Windelen (CDU/CSU) 4497 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4498 A Schoettle, Vizepräsident . . . . 4498 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/886); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1432) — Zweite und dritte Beratung — Schulhoff (CDU/CSU) 4498 B Schoettle, Vizepräsident 4498 D Mertes (FDP) 4499 B, 4503 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 4500 A Schmidhuber (CDU/CSU) . . . 4500 C Springorum (CDU/CSU) 4501 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 4503 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 4503 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacoby [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1434), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1433) — Zweite Beratung ---- Schlee (CDU/CSU) 4504 B Springorum (CDU/CSU) 4504 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zum Protokoll vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/835); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1474, zu V/1474) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten und Dritten Protokoll vom 12. Dezember 1963 und vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/1078); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1475, zu V/1475) — Zweite und dritte Beratung — 4506 B Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1476) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 D Entwurf eines Gesetzes über den Wechsel von Zuständigkeiten im Recht des Jugendschutzes und der Adoptionsvermittlung (Drucksache V/1274); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache V/1484) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 4507 B Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache V/1402); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1557), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/1556, zu V/1556) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wörner (CDU/CSU) . 4508 A, 4513 A Brese (CDU/CSU) 4509 D Dorn (FDP) . . . . . 4511 D, 4515 A Dr. Haas (FDP) 45'14 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4514 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorstän- Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 den der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1458); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/1525, zu V/1525) — Zweite und dritte Beratung — Busse (Herford) (FDP) 4515 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 4516 B Hirsch (SPD) 4517 C Dr. Friderichs (FDP) . . 4518 C, 4519 D Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 4518 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4519 A Nächste Sitzung 4521 D Anlagen 4523 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4457 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Bazille 17. 3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Berkhan ** 15. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 16. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Dröscher * 17. 3. Eisenmann 21. 4. Elbrächter 15. 3. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Flämig ** 15. 3. Folger 16. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach * 17. 3. Haar (Stuttgart) 17. 3. Haase (Kellinghusen) 18. 3. Hahn (Bielefeld * 17. 3. Hansing 17. 3. Dr. Hellige 16. 3. Herold ** 15. 3. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Jaschke 18. 4. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31. 3. Lenders 15. 3. Leukert 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Marx 17. 3. Mauk * 17. 3. Memmel * 17. 3. Mengelkamp 20. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pöhler ** 15. 3. Rasner 15. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 17. 3. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Schmidt (Hamburg) 15. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 15. 3. Seifriz * 17. 3. Seuffert * 17. 3. Dr. Süsterhenn 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Stein (Honrath) 17. 3. Struve 31. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Unertl 17. 3. Dr. Wahl ** 15. 3. Wiefel 17. 3. Wienand ** 15. 3. Wischnewski 19. 3. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Damm 5. 4. Draeger 5. 4. Felder 5. 4. Genscher 1. 4. Höhne 4. 4. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Neemann 4. 4. Ollesch 5. 4. Petersen 5. 4. Richter 5. 4. Rommerskirchen 5. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 - Drucksachen V/886, V/1432 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 30. April 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Mai 1969 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,- DM" Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion 4524 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Anlage 3 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke, Schmidhuber, Dr. Stecker, Dr. MüllerHermann, Blumenfeld, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen V/886, V/1432 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 31. Dezember 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Januar 1970 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,— DM" Bonn, den 13. März 1967 Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke Schmidhuber Dr. Stecker Dr. Müller-Hermann Blumenfeld Wieninger Dr. Althammer Bauer (Wasserburg) Prinz von Bayern Dr. Besold Frau Blohm Dr. Brenck Dr. Eckhardt Ehnes Dr. Elbrächter Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Franz Fritz (Weltheim) Dr. Franz Frau Geisendörfer Gewandt Gierenstein Freiherr von und zu Guttenberg Hösl Dr. Hudak Dr. Jaeger Dr. Kempfler Krammig Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Leukert Memmel Niederalt Ott Dr. Pohle Prochazka Röhner Rollmann Schlager Schlee Dr. Schmid-Burgk Dr. Schulze-Vorberg Stiller Unertl Vogt Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Anlage 4 Umdruck 135 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford) und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre — Drucksachen V/1402, V/1556. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Die §§ 5 bis 7 des Bundesministergesetzes vom 17. Juni 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 407) sind entsprechend anzuwenden." 2. In § 7 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) § 15 des Bundesministergesetzes ist entsprechend anzuwenden." Bonn, den 14. März. 1967 Dorn Busse (Herford) Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie — Drucksachen V/1458, V/1525 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 wird Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. März 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Worms) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher *) Es trifft zu, daß die Kommission der EWG am 30. November 1966 auch gegen die Bundesregierung ein Verfahren nach Art. 93 Abs. 2 des EWG-Vertrages wegen angeblicher negativer Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr von nicht im Anhang II des Vertrages aufgeführten Erzeugnissen eingeleitet hat. Dem Ersuchen der Kommission um Stellungnahme ist die Bundesregierung Ende Januar 1967 nachgekommen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme eingehend dargelegt, daß die behaupteten negativen Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr ausländischer Teigwaren, insbesondere auch auf die Einfuhr von Teigwaren aus anderen Mitgliedstaaten in das Bundesgebiet, nicht zutreffen. Die Bundesregierung hat außerdem der Kommission als Ergebnis ihrer rechtlichen Prüfung mitgeteilt, daß eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag zur Beseitigung derartiger angeblicher Wettbewerbsverzerrungen mit Rücksicht auf die Übergangsregelung des Art. 23 Abs. 4 der EWG-Verordnung Nr. 19 (Getreide) nicht besteht. *) Siehe 95. Sitzung Seite 4309 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4525 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/1446, Fragen VIII/2, VIII/3 und VIII/4) : Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Ludwig-Uhland Straße in Brühl 22 ehemals von belgischen Soldaten und ihren Familien bewohnte Reiheneigenheime mit Garagen leerstehen, die Eigentum der Bundesfinanzverwaltung sind? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der durch die mangelhafte Instandhaltung der in Frage VIII/2 erwähnten Eigenheime — angeblich infolge von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Bundesverteidigungsministerium — entstanden ist? Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie offenbar selbst keinen akuten Wohnungsbedarf in Brühl hat, die in Frage VIII/2 erwähnten Häuser der Stadt Brühl oder dortigen Wohnungssuchenden abzutreten, von denen es allein in dieser Stadt noch 600 bis 700 mit Dringlichkeitsstufe 1 gibt? Der Bundesminister der Verteidigung hat mit dem belgischen Verteidigungsminister am 29. 5. 1961 vereinbart, daß die belgischen Streitkräfte in Brühl 45 bundeseigene Wohnungen zugunsten der Bundeswehr freigeben, sobald der Bund in anderen Standorten für die belgischen Streitkräfte Ersatzwohnungen fertiggestellt hat. Auf Grund dieses Abkommens haben die belgischen Streitkräfte dem Bund am 29. 11. 1966 24 Wohnungen und am 7. 1. 1967 21 Wohnungen übergeben. Vor Zuweisung an Angehörige der Bundeswehr müssen aber diese Wohnungen zunächst instand gesetzt werden. Mit der Instandsetzung wurde begonnen. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesminister der Verteidigung, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesschatzminister über die Instandsetzung der Wohnungen haben niemals bestanden. Der Bundesminister der Verteidigung hat die beteiligten Bundesressorts über die angekündigten Freigaben am 4. 11. 1966 unterrichtet. Unter Hinweis auf den dringenden Bedarf der Bundeswehr wurde der Bundesschatzminister zusätzlich gebeten, die Wohnungen baldmöglichst instand setzen zu lassen. Die in Brühl freigegebenen Wohnungen werden zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr im Standort Köln dringend benötigt. Zur Zeit sind in Köln 750 Wohnungsbewerber der Bundeswehr vorhanden. In diesem Standort kann der Wohnungsbedarf der Bundeswehr aus Mangel an geeignetem Baugelände nur unzureichend gedeckt werden. Nach Instandsetzung werden diese Wohnungen unverzüglich Bewerbern des Standorts Köln zugeteilt. Es ist nicht möglich, diese Wohnungen an Wohnungsuchende der Stadt Brühl abzugeben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/1446, Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) : Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß die Bundeswehrverwaltung einen Vertrag mit der Stadt Varel wegen einer Kläranlage in 15(fünfzehn)facher Ausfertigung abschließen mußte und der Landkreis Friesland die Unterschriften des Bürgermeister und des Stadtdirektois beglaubigen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß eine Bundeswehreinheit in Varel 10 Schachteln Reißzwecken kaufen wollte und der aufgeforderte Einzelhändler dazu ein Angebot in Höhe von 1,50 DM in vierfacher Ausfertigung einreichen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß Lieferwerke bei Bundeswehraufträgen die Abrechnungen in 24(vierundzwanzig)facher Ausführung den zuständigen Stellen vorlegen müssen? Bei dem erwähnten Vertrag handelt es sich um den Bewilligungsbescheid für eine Bundesfinanzhilfe, mit dem die Wehrbereichsverwaltung II der Stadt Varel für den Bau einer Kläranlage einen Zuschuß von 182 500, DM gewährt hat. Sie hat der Stadt hierzu 15 vorgedruckte Exemplare des Bewilligungsbescheides übersandt mit der Bitte, die Einverständniserklärung zu vollziehen. Die Wehrbereichsverwaltung II hat dargelegt, daß im Hinblick auf die vielen beteiligten Dienststellen, Dezernate und Referate 13 Exemplare des Bewilligungsbescheides benötigt werden; 2 Exemplare werden als Reserve gefertigt. Die Wehrbereichsverwaltung II hat vom Landkreis Friesland nicht die Beglaubigung der Unterschriften des Bürgermeisters und des Stadtdirektors verlangt, sondern eine Bestätigung, daß „die Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben, berechtigt sind, für die Stadt Varel rechtsverbindlich verpflichtende Erklärungen nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung abzugeben". Ich habe trotz der von mir angestellten Nachforschungen nicht feststellen können, daß sich der von Ihnen erwähnte Fall ereignet hat. Ich darf Sie Herr Abgeordneter bitten, mir die in Betracht kommende Einheit zu nennen. Gegenstände im Wert unter 20, DM können von der Truppe ohne alle Formalitäten direkt im Einzelhandel gekauft werden, so weit sie nicht — was die Regel ist — unter Bezugnahme auf Beschaffungs-Rahmenverträge abgerufen werden, die die Wehrbereichsverwaltungen abschließen. Bei Bundeswehraufträgen sind die Rechnungen in 3facher Ausfertigung vorzulegen, und zwar auf bestimmten Vordrucken, die sich im Durchschreibeverfahren ausfüllen lassen. Die 1. und 2. Ausfertigung gehen an den Auftraggeber; die 1. Ausfertigung dient der Rechnungslegung, die 2. Ausfertigung wird zu den Auftragsakten genommen. Die 3. Ausfertigung behält der Lieferant. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache V/1446, Fragen XII/7, XII/8 und XII/9) : Ist eine Umwandlung des Sanitätswesens der Bundeswehr im Rahmen des Strukturwandels nach dem Leitbild des Medical Service Corps geplant? Wie viele Sanitätsoffiziere sind z. Z. aktiv in der Truppe? Wie viele zivile Ärzte sind zur Zeit unter Vertrag, um Truppenarztfehlstellen zu füllen? 4526 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Untersuchungen über eine Neuordnung des Sanitätswesens der Bundeswehr sind seit einiger Zeit im Gange. Hierbei wird auch die Frage der Eingliederung von „Offizieren im Sanitätsdienst" zur vermehrten Entlastung der Sanitätsoffiziere von Verwaltungsaufgaben untersucht. Die Möglichkeit, eine Laufbahn ähnlich dem „Medical Service Corps" anderer Staaten zu schaffen, wird in die Überlegungen mit einbezogen. In der Truppe — einschließlich der Lazarette — sind zur Zeit 637 Ärzte als Berufs- oder Zeitoffiziere tätig. Hinzu kommen 258 Sanitätsoffiziere des Jahrgangs 1937 und späterer Jahrgänge, die nach ihrer Vollapprobation als Wehrpflichtige in die Bundeswehr eingezogen werden. In Stäben leisten 107 Sanitästoffiziere Dienst. Der Einsatz von Ärzten in Stäben wird auch in Zukunft notwendig sein, da die Tätigkeit dieser Sanitätsoffiziere zum Teil approbationsgebunden ist. Ob der Anteil von Ärzten in Stäben vermindert werden kann, wird vom Ergebnis der oben erwähnten Untersuchungen abhängen. Zur-Zeit stehen 459 zivile Ärzte unter Vertrag, die Truppenarztfehlstellen besetzen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache V/1446 Fragen XII/10, XII/11 und XII/ 12) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, die einem 24jährigen Studenten die Befreiung vom Wehrdienst nach § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Hinweis versagte, es handele sich um ein uneheliches Kind, durch eine Ausnahmeverfügung zu korrigieren, die der besonderen Tragik des Falles Rechnung trugt und außerdem Artikel 6 Abs. 5 des Grundgesetzes berücksichtigt? Teilt der Bundesverteidigungsminister die Erklärung seines Vorgängers, „die Grundsätze der Inneren Führung seien für die Bundeswehr als Befehl aufzufassen"? Bei Bejahung der Frage XII/11, welche Folgerungen ergeben sich dann für diejenigen Soldaten, die als Angehörige der NPD die Innere Führung grundsätzlich ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen? Die Frage der Befreiung des einzigen unehelichen Sohnes eines an den Folgen des Krieges oder nationalsozialistischer Verfolgung verstorbenen Vaters hat den Deutschen Bundestag bereits in der Fragestunde am 24. 11. 1966 — Frage IX/7 des Abgeordneten Dröscher — beschäftigt. Wie die Bundesregierung damals ausgeführt hat, ist die Befreiung des unehelichen Sohnes vom Wehrdienst nicht möglich, weil § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes auf ihn nicht angewendet werden kann. Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß diese Bestimmung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ungeachtet dieser Rechtslage haben die Wehrersatzbehörden aber in jedem Fall zu prüfen, ob der uneheliche Sohn eines gefallenen Vaters auf Antrag nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichgesetzes — d. h. wegen besonderer Härte des Einzelfalles — vom Wehrdienst zurückzustellen ist. In diesen Fällen sind alle in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen. Das geltende Recht enthält also bereits eine Regelung für Härtefälle. Auch in dem von Ihnen angesprochenen Falle wird der Wehrpflichtige im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse nicht zum Wehrdienst herangezogen. Der Fall ist übrigens von mir sofort nach Bekanntwerden, d. h. einige Zeit bevor Sie die Frage gestellt haben, aufgegriffen worden. Die Grundsätze der Inneren Führung sind im zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes, der die Rechte und Pflichten der Soldaten behandelt, niedergelegt. Ergänzungen finden sich in den Nachfolgegesetzen und Rechtsverordnungen, z. B. in der Wehrdisziplinarordnung, dem Wehrstrafgesetz, der Wehrbeschwerdeordnung und in dem VertrauensmännerWahlgesetz und der Rechtsverordnung über das militärische Vorgesetztenverhältnis. Diese Grundsätze sind daher für den Soldaten ebenso verbindlich wie ein Befehl. Soldaten, die diese Grundsätze ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen, sind als Vorgesetzte nicht geeignet. Im übrigen machen sie sich strafbar, wenn sie durch Tun oder Unterlassen die Grundsätze der Inneren Führung nicht befolgen oder sie verächtlich zu machen suchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/ 1446, Frage XII/16): Was hat das Bundesverteidigungsministerium veranlaßt, um • die katastrophalen sanitären Verhältnisse — zu wenig Toiletten für die Zivilbediensteten mit noch dazu unzulänglicher Wasserversorgung — in den Lagerhallen des Nachschubbataillons 310 in Diez (Lahn), Freiherr-vom-Stein-Kaserne, zu verbessern? Der von Ihnen geschilderte Notstand wird in Kürze behoben sein. Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1448, Fragen I/1 und I/2): Wie wird die Bundesregierung auf die von Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) angekündigte Aufhebung des Visumszwangs für Touristen reagieren? Trägt die Bundesregierung sich mit der Absicht, zumindest während des von der UNO proklamierten Internationalen Jahres des Tourismus eine ähnlich wie die in Frage I/1 erwähnte großzügige Regelung für Besucher aus dem Osten anzustreben, also Gegenrecht einzuräumen, wie das im Verkehr mit vielen anderen Staaten schon die Regel ist? Der Bundesregierung ist bisher offiziell nur bekanntgeworden, daß Jugoslawien für 1967, dem „Internationalen Jahr des Tourismus", für alle ausländischen Touristen den Sichtvermerkszwang aufgehoben hat. Presseverlautbarungen über eine ähnliche Maßnahme Bulgariens sind amtlich noch nicht bestätigt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4527 Deutscherseits ist angeordnet 'worden, daß jugoslawischen Staatsangehörigen für 1967 die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten von unseren Auslandsvertretungen gebührenfrei erteilt werden kann, wenn die jugoslawischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, ohne eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen. Die Bundesregierung prüft, ob sie weitere Folgerungen aus den Maßnahmen ziehen soll, die osteuropäische Staaten zur Lockerung des Visumszwangs bereits eingeführt haben und möglicherweise noch einführen werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Frage V) : Sind die Musterungen für die Bundeswehr so ausgebaut, daß daraus ein überzeugender Schluß auf den Gesundheitszustand der männlichen Jugend gezogen werden kann? Die ärztliche Musterungsuntersuchung ist eine Reihenuntersuchung, bei der die geistige und körperliche Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (Wehrpflichtgesetz § 3, 1). Die bei der Musterung erfolgte Beurteilung der Wehrdiensttauglichkeit läßt in gewissem Umfange Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand der wehrpflichtigen männlichen Jugend zu. Als Reihenuntersuchung ist die Musterungsuntersuchung nicht geeignet, besonders schwer erkenntliche Gesundheitsfehler festzustellen. Läßt die Musterungsuntersuchung solche Fehler bei einem Wehrpflichtigen vermuten, wird eine gezielte fachärztliche Untersuchung angeordnet. Die hauptamtlichen Ärzte des Wehrersatzwesens sind unabhängig von einer eventuellen Facharztanerkennung zur Gesamtbeurteilung der Wehrdiensttauglichkeit eingesetzt. Sofern im Rahmen dieser Beurteilung eine fachärztliche Abklärung auf Teilgebiete erforderlich ist, erfolgt eine Überweisung an einen frei praktizierenden Facharzt. Diese Überweisung erübrigt sich in den Fällen, in denen der Musterungsarzt Facharzt dieses betreffenden Gebietes ist. Von den 145 Medizinalbeamten des Wehrersatzwesens haben 41 eine Facharztanerkennung. Der Wehrmedizinische Beirat hat die jetzige Form der Reihenuntersuchung bei der Musterung nach eingehender Überprüfung als ausreichend beurteilt. Es wird zur Zeit versucht, die ärztlichen Untersuchungen bei der Musterung zu zentralisieren. Im Rahmen dieser Zentralisierung ist beabsichtigt, Fachärzte als hauptamtliche Ärzte zu beschäftigen und auch mit erforderlichem ärztlichem Gerät auszustatten. Erste Ansätze dazu stellt der Versuch in Hamburg dar. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Fragen VII/1 und VII/2): Hat die Bundesregierung die Absicht, auf freiwilliger Basis die Einführung eines Gesundheitspasses vorzubereiten, in dem von der Erstimpfung an laufend ärztliche Ergebnisse festgehalten und ergänzt werden, z. B. auch die Blutgruppe im Hinblick auf Unfälle, die Reaktion hinsichtlich Allergien, Unfallverletzungen, insbesondere Schädelverletzungen, Früherfassung von Stoffwechselkrankheiten, Diabetes usw.? Hat die Bundesregierung die Absicht, Maßnahmen zu treffen, um den bei den Musterungen festgestellten und im Steigen begriffenen Zivilsationskrankheiten in jungen Jahren im Sinne der Vorbeugung und Gesundheitserziehung der jungen männlichen Generation wirksam zu begegnen? Zu Frage 1: Nach dem seit dem 1. Januar 1962 geltenden Bundesseuchengesetz erhält jeder Impfling bei seiner ersten Impfung ein Impfbuch, in dem alle Impfungen, wie z. B. gegen Pocken, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Polio eingetragen werden. Außerdem ist darin ein Abschnitt für Vermerke über Seruminjektionen vorgesehen. Zusätzlich können Aufzeichnungen über Allergien oder Stoffwechselerkrankungen wie den Diabetes sowie über Blutgruppe und Blutfaktoren eingetragen werden. Dieses Dokument ist in seinen Abmessungen so gehalten, daß es in den Personalausweis eingelegt werden kann. Zu Frage 2: Im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden stellt das Bundesministerium für Gesundheitswesen den Schulen Unterrichtshilfen zur Verfügung, die der Förderung der Gesundheitspflege und der Gesundheitserziehung dienen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Haltungspflege und die Bekämpfung der Suchtgefahren gelegt. Ich habe die Absicht, die gesundheitserzieherische Tätigkeit meines Hauses nachdrücklich zu fördern. Dazu beitragen soll u. a. auch die vorgesehene Umwandlung des Deutschen Gesundheits-Museums e. V. in Köln in eine Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Wörner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich angesichts der Bedeutung dieser Materie darauf beschränken, die wesentlichsten Gesichtspunkte zusammenfassend vorzutragen, die den Innnenausschuß bei seinen Beratungen geleitet haben.
    Wir betreten mit der Einführung Parlamentarischer Staatssekretäre Neuland. Die Institution der Parlamentarischen Staatssekretäre ist in der deutschen Parlamentgeschichte ohne vegleichbaren Vorgang. Auch ausländische Vorbilder lassen sich nicht ohne weiteres auf das deutsche parlamentarische und Regierungssystem übertragen. Das bedeutet nach Auffassung des Ausschusses zweierlei. Zum ersten — das sollte man bei der Beratung dieses Gesetzes und auch bei der Abstimmung darüber nicht vergessen — tragen diese Bestimmungen zwangsläufig vorläufigen Charakter, d. h. es wird nötig sein, an Hand von Erfahrungen, die man mit dieser Institution macht, in absehbarer Zeit diese Einrichtung zu überprüfen, unter Umständen Ergänzungen oder Neufassungen vorzunehmen. Zum zweiten wäre es nicht richtig, die Bestimmungen allzu eng zu fassen. Wir müssen also versuchen, der Entwicklung freien Raum zu lassen und nur das Nötigste zu regeln.
    Der Innenausschuß legt großen Wert auf die Feststellung, daß er die Einführung Parlamentarischer Staatssekretäre als vorweggenommenes Teilstück einer Kabinettsreform betrachtet. Der Ausschuß war sich mit dem Herrn Minister des Innern darüber einig, daß eine umfassendere Kabinettsreform folgen müsse. Natürlich ist es jetzt in diesem Stadium zu früh, hier die Grundzüge dieser Reform aufzuzeigen. Allerdings verbindet ein Teil der Ausschußmitglieder mit der Einführung dieser Parlamentarischen Staatssekretäre die Hoffnung, daß sich etwa eine Entwicklung anbahnen könnte, in der der Parlamentarische Staatssekretär die Rolle des politischen Beamten übernimmt, während der beamtete Staatssekretär wiederum zum reinen Verwaltungsbeamten wird und sich mit der Spitze der Verwaltung, mit der Leitung der Verwaltung beschäftigt.
    Der Ausschuß hat sich sehr eingehend mit der von einigen wenigen Ausschußmitgliedern aufgeworfenen Frage auseinandergesetzt, ob denn die Einführung solcher Parlamentarischen Staatssekretäre überhaupt nötig sei. Der Ausschuß hat sich mit sehr großer Mehrheit zur Einführung dieser Parlamentarischen Staatssekretäre bekannt. Dabei- war die Erkenntnis ausschlaggebend, daß der Bundesminister mit einer Fülle von Aufgaben überlastet ist, daß er vielfach zeitlich und physisch überfordert ist. Er muß das Ministerium führen, ist also Behördenchef. Er hat politische Aufgaben als Kabinettsmitglied. Er hat darüber hinaus eine Fülle repräsentativer Aufgaben. Er ist Abgeordneter und hat als Abgeordneter sein Mandat wahrzunehmen. Er hat um engen Kontakt zum Parlament bemüht zu sein, muß sich um Verbindung mit der Öffentlichkeit kümmern, und schließlich nehmen die Aufgaben im internationalen Bereich von Tag zu Tag zu. Diese Überlastung des Bundesministers führt dazu, daß zum ersten zunehmend politische Aufgaben vom beamteten Staatssekretär wahrgenommen werden; sie führt zum zweiten dazu — und das müssen wir alle beklagen —, daß der wünschenswerte und nötige Kontakt zum Parlament notleidet. Darum besteht nach Auffassung der großen Mehrheit des Ausschusses die Notwendigkeit, das dringende Bedürfnis, zur Unterstützung, zur Entlastung des Ministers ihm einen Parlamentarier seines Vertrauens beizugeben.
    Was nun die Stellung und die Funktion des Parlamentarischen Staatssekretärs anlangt, so lassen sich natürlich nur einige wenige Grundzüge festlegen. Zunächst einmal bestand Einigkeit zwischen Regierung und Ausschuß darüber, daß dieser Parlamentarische Staatssekretär nicht in die Amtshierarchie eingegliedert werden soll, daß es also nicht darum gehen kann, die Zahl der beamteten Staatssekretäre einfach um einen weiteren zu erhöhen, daß im Ministerium kein neuer Instanzenzug etwa dadurch geschaffen werden soll, daß man den Parlamentarischen Staatssekretär zwischen Minister und dem beamteten Staatssekretär einschaltet. Das Schwergewicht der Tätigkeit des Parlamentarischen Staatssekretärs liegt unbestritten im politischen Bereich. Er ist der engste politische Mitarbeiter des Ministers. Er kann den Minister zwar nicht rechtlich, aber politisch vertreten und ihn damit entlasten.
    Der Ausschuß war sich durchaus bewußt, daß in dieser Institution natürlich gewisse Gefahren, das heißt Möglichkeiten einer Kollision mit dem Minister auf der einen Seite und dem beamteten Staatssekretär auf der anderen Seite liegen. Er meinte allerdings, daß diesen Gefahren dadurch begegnet werden kann, daß es dem Minister überlassen bleibt, ja bleiben muß, den Tätigkeitsbereich, den Zuständigkeitsbereich des Parlamentarischen Staatssekretärs entsprechend abzugrenzen. Die Bundesregierung hat dem Ausschuß ihre Absicht kundgetan, diesen Zuständigkeitsbereich und auch den Tätigkeitsbereich in einer Hausverfügung niederzulegen, die für alle Ministerien einheitlich gelten soll. Diese Hausverfügung sollte dem Ausschuß an sich vorliegen; sie liegt aber bis jetzt noch nicht vor. Wir nehmen an, daß die Regierung — ich komme gleich noch einmal darauf — diese Hausverfügung in den nächsten Tagen im Ausschuß bekanntgibt.
    Besonders umstritten, und zwar in der Öffentlichkeit wie im Ausschuß, war die Frage, ob und in welchem Umfange diesem Parlamentarischen Staatssekretär Weisungsrechte eingeräumt werden sollen. Einigkeit bestand zunächst einmal darüber, daß dieser Parlamentarische Staatssekretär weder ein originäres, noch ein allgemeines Weisungsrecht haben sollte. Dagegen unterschied sich die Auffassung des Ausschusses von der in der Begründung des Gesetzentwurfs niedergelegten Auffassung der Regierung, daß — nach der damaligen Fassung des § 14 a der Geschäftsordnung — dem Parlamentarischen Staatssekretär keine Weisungsrechte sollten übertragen werden können. Der Ausschuß war der Auffassung, daß es dem Minister möglich sein müsse, den Staatssekretär mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben zu beauftragen und ihm insoweit auch Weisungsrechte zu übertragen. Dabei ging der Ausschuß von der Auffassung aus, daß ohne ein solches



    Dr. Wörner
    Weisungsrecht dieses Amt weder genügend Autorität noch genügend Wirksamkeit besitzen würde; es bestünde dann die Gefahr, daß die Institution des Parlamentarischen Staatssekretärs abgleite in eine Art Repräsentationsfigur mit Redeverpflichtungen ohne hinreichende Kompetenzen. Um das an einem Beispiel zu demonstrieren, da's im Ausschuß eine gewisse Rolle gespielt hat: Wie soll sich beispielsweise der Parlamentarische Staatssekretär als Delegationschef bei einer internationalen Verhandlung innerhalb seiner Delgation in einer unvorhergesehenen Situation durchsetzen, wenn er nicht gegenüber den Beamten dieser Delegation bestimmte Weisungsrechte hat?
    Nach längerer Diskussion hat sich dann die Regierung bereit erklärt, folgende Regelung zu treffen: Der Bundesminister bestimmt, welche Aufgaben der Parlamentarische Staatssekretär nach seiner Weisung wahrnehmen soll. Insoweit kann .er ihm Weisungsrechte übertragen. Der Minister entscheidet auch darüber, in welcher Weise die Angehörigen des 'Ministeriums den Parlamentarischen Staatssekretäre bei der Erfüllung seiner Aufgabe zu unterstützen haben. Im Vertrauen auf diese Zusage des Ministers für die Regierung hat dann der Innenausschuß darauf verzichtet, eine entsprechende Formulierung, wie das der Rechtsausschuß vorgeschlagen hatte, ins Gesetz aufzunehmen.

    (Abg. Dr. Even: Sehr richtig!)

    Wir gehen aber davon aus, daß die Regierung diese vereinbarte Regelung in der Geschäftsordnung bzw. Hausverfügung niederlegt.

    (Abg. Dr. Even: Genauso war es!)

    Die Befürchtung, daß damit eine Beschneidung der Kompetenzen des Ministers oder des beamteten Staatssekretärs gegeben sein könne, ist nach Auffassung der Ausschußmehrheit nicht stichhaltig, und zwar deswegen nicht, weil es ja in der Kompetenz des Ministers liegt, im Einzelfall festzulegen, wieweit diese Weisungsrechte reichen. Das heißt, er kann sie auch jederzeit widerrufen.
    Nun darf ich noch ganz kurz zu den Vorschriften im einzelnen folgendes bemerken. Der Ausschuß hat sich für die Beibehaltung der Bezeichnung „Parlamentarischer Staatssekretär" entschieden und ist damit der Auffassung des Rechtsausschusses, der mitberatend war, nicht gefolgt.
    Es gab dann einen Antrag im Ausschuß, die Zahl dieser Parlamentarischen Staatssekretäre zu begrenzen und gleichzeitig festzulegen, in welchen Ressorts solche Parlamentarischen Staatssekretäre geschaffen werden sollten. Diesem Antrag ist der Ausschuß mit Mehrheit nicht gefolgt.
    Der Ausschuß hat dann auch die Bezeichnung „Bundesminister" durch die Formulierung „Mitglieder der Bundesregierung" ersetzt und hat damit seine Auffassung kundgetan, daß auch dem Bundeskanzler ein solcher Parlamentarischer Staatssekretär beigegeben werden kann. Das ist allerdings gegen die Stimme des Vertreters der Opposition geschehen, der dagegen rechtliche Bedenken geltend machte.
    Die Eidesleistung soll nach Auffassung des Ausschusses vor dem zuständigen Bundesminister und nicht vor dem Parlament erfolgen.
    Schließlich hat ich der Ausschuß sehr eingehend mit der Frage beschäftigt, ob diesem Parlamentarischen Staatssekretär, ähnlich dem Bundesminister, ein Berufsausübungsverbot auferlegt werden sollte. Der Ausschuß hat davon abgesehen. Allerdings ist sich der Ausschuß darüber im klaren, daß es in der Regel und in der Praxis so sein wird, daß der Betreffende keine Zeit mehr haben wird, seinen Beruf daneben auszuüben. Allein schon die zeitliche Inanspruchnahme durch dieses Amt, verbunden mit der Inanspruchnahme durch sein Mandat, das er ja beibehält, bedeutet praktisch für ihn dennoch die Berufsaufgabe.
    Nun müssen Sie sich vorstellen, daß das Risiko dieser Tätigkeit erheblich ist, da ja diese Tätigkeit praktisch jederzeit und ohne große Formalität enden kann. Das heißt, der Betreffende übernimmt ein hohes persönliches und berufliches Risiko. Im Blick auf dieses hohe persönliche und berufliche Risiko hat der Ausschuß auch eine Regelung der Entschädigung getroffen, die bei 35 % des Ministergehaltes liegt. Der Ausschuß hat darüber hinaus eine Übergangsregelung für den Fall des Ausscheidens für nötig gehalten. Anders wäre es nach Meinung des Ausschusses kaum möglich, qualifizierte Bewerber für dieses Amt zu finden. Die Bezüge des Parlamentarischen Staatssekretärs liegen damit unter Einbeziehung der Aufwandsentschädigung und der Diäten als Abgeordneter zwischen denen eines Bundesministers und denen eines beamteten Staatssekretärs. Das entspricht dem Vorschlag des Rechtsausschusses, wobei der Innenausschuß davon ausging, daß die Diäten insoweit weiter gezahlt werden, als nicht die dem Parlamentarischen Staatssekretär entstehenden Unkosten und Reisekosten durch sein Gehalt abgegolten oder sonst aus öffentlichen Mittel ersetzt werden.
    Und schließlich: Die Übergangsregelung, die wir getroffen haben, lehnt sich an die Bestimmungen des Diätengesetzes für Abgeordnete an.
    Ich darf Sie darum bitten, dem Antrag des Ausschusses entsprechend dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung. Bitte Herr Abgeordneter Brese!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Brese


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Ausführungen von Herrn Dr. Wörner aufmerksam zugehört und auch die Berichte der Ausschüsse, des Innenausschusses, und des Rechtsausschusses — im Haushaltsausschuß war ich ja selbst beteiligt--, gelesen. Sie haben mich alle nicht davon überzeugt, daß wir diese neue Stellung schaffen müssen. Ich stehe auf dem Standpunkt, wir sollten dieser neuen Entwicklung Einhalt gebieten, und zwar aus verschiedenen Gründen.



    Brese
    Zum ersten wird durch die Schaffung dieser Stellen die Organisation in unseren Ministerien durcheinandergebracht. Sie haben ja eben gehört, daß noch keine Klarheit über das Weisungsrecht und die Zuständigkeit besteht. Aber ich kann Ihnen sagen, ich weiß, daß wir Deutschen zum Perfektionismus neigen. Wenn man solch ein Amt erst einmal geschaffen hat, wird es ausgebaut.
    In meiner Eigenschaft als Abgeordneter bin ich vorhin in der Fragestunde erschrocken, als ich hörte, daß schon Männer, die sich berufen fühlen, von uns aber noch nicht bestellt wurden, unterwegs sind, um ihre neue Tätigkeit auszuüben. Da muß ich Ihnen sagen: das sind mir schöne Demokraten! Ich habe in meinem Leben immer eine hohe Achtung vor der Demokratie gehabt. Als vorhin aber von qualifizierten Abgeordneten gesprochen wurde — muß ich Ihnen sagen —, hätte mich das fast auf die Palme gebracht. Es wurden Unterscheidungen gemacht: Die einen sind qualifiziert, die anderen sind nicht qualifiziert. Meine Herren, wir sind alle qualifizierte Abgeordnete, sonst wären wir nicht hier.

    (Abg. Dr. Wörner: Es gibt auch Unterschiede!)

    Deshalb lehne ich auch Zwischenträger zwischen mir und dem Ministerium und dem Minister ab. Ich möchte selbst mit den Herren verhandeln. Ich habe das bisher getan und mich nicht durch irgendwelche Beauftragte vertreten lassen; denn das dient unter keinen Umständen der Klarheit. Ich sehe in diesem Gesetz eine Abwertung unserer Stellung als Abgeordneter. Wir sind eben dann nur Abgeordnete zweiter Klasse.
    Wir hörten, daß sieben solcher Posten in Aussicht genommen wurden. Wir sind uns ja wohl alle darüber klar — Sie alle, die mit mir von Anfang an im Bundestag sind —, daß es in ganz kurzer Zeit 19 werden.
    Der Staatssekretär ist nur dazu da, die Arbeiten im Ministerium zu machen, und die Parlamentarischen Staatssekretäre sind dann die Verbindungsleute nach hier und nach außen. Es wurde hier gesagt, diese Staatssekretäre sollten auch nach außen hin wirksam werden. Dazu muß ich Ihnen sagen: das kann doch jeder Abgeordnete, ganz gleich, in welche Qualifikation er einzustufen ist. Er kann auch beauftragt werden und den Minister vertreten, auch auf Reisen in das Ausland. Dafür brauchen wir diese neue Stellung nicht zu schaffen. — Soviel also zur Ablehnung aus organisatorischen Gründen.
    Ich bin auch deswegen gegen dieses Gesetz, weil die Verwaltung dadurch noch komplizierter wird. Dabei ist doch die Vereinfachung der Verwaltung unser dauernder Wunsch gewesen. 1955 haben Sie mit Mehrheit einem Antrag von mir zugestimmt, daß jede vierte freiwerdende Stelle nicht wieder besetzt werden sollte. Schon damals also stand die Mehrheit dieses Hohen Hauses auf dem Standpunkt, daß die Verbürokratisierung so nicht weitergehen kann. Wir haben im nächsten Jahr einen Ausschuß zur Vereinfachung der Verwaltung gebildet. Erfolg: Null-
    kommanichts. Wir haben im Haushaltsausschuß, dem ich immer angehört habe, immer wieder versucht, den übertriebenen Anforderungen der Ministerien entgegenzutreten. Die Entwicklung ist leider einen anderen Weg gegangen.
    Wenn man auf der unteren Ebene — sagen wir mal, auf meiner Ebene als Bauer — die Dinge ansieht, muß man wirklich sagen: die Persönlichkeitswerte werden unten immer mehr ertötet. Wir sind nur noch Befehlsempfänger durch all die vielen Gesetze, die wir gemacht haben. Wenn wir an vielen Stellen eine Staatsverdrossenheit feststellen, so ist nicht zuletzt die Einengung der einzelnen Persönlichkeit, die Beschneidung des persönlichen Rechts die Ursache.
    Das wird fortgeführt, wenn wir die Gesetzesvorlage annehmen und nachher diese Staatssekretäre bestellen, wobei immer noch die Zahl von uns aus beschränkt werden kann. Wir haben im Haushaltsausschuß in diesem Jahr bestimmte Grundsätze aufgestellt. Wir haben den Standpunkt vertreten: Keine neuen Stellen, keine Stellenhebungen. Wir sind auch zu der sogenannten Lex Brese zurückgekommen: Jede dritte freiwerdende Stelle darf nicht wieder besetzt werden. Ich würde gern weitergehen und auch sagen: Laßt uns die Harmonisierung, die noch durchgeführt werden soll, auf ein Jahr hinausschieben, und geben wir der Regierung eine Ermächtigung, daß sie von sich aus dort Beamte hinsetzen kann, wo ein Mangel eintritt! Denn das ist heute gar nicht möglich.
    Es ist wirklich so, daß wir schon viel zuviel Staat machen. Wenn wir hier grünes Licht geben, bleibt es auch nicht bei den Staatssekretären in Bonn, sondern dann wird das eine Entwicklung auch in den einzelnen Ländern haben.
    Ich las ein Wort von Wilhelm Röpke, das ich Ihnen mit Genehmigung des Herrn Präsidenten gern vorlesen möchte. Der hat einmal den Deutschen richtig charakterisiert, und so habe auch ich ihn in meinem Leben sehr häufig kennengelernt:
    Der Deutsche neigt zur Widerstandslosigkeit gegen die Staatsgewalt, zur politischen Uninteressiertheit, rascher Abfindung mit jeweiliger politischer Lage und Unterwerfung unter die Obrigkeit.
    Ich kann das nur unterstreichen. Sorgen wir dafür, daß die Obrigkeit nicht zu mächtig wird, sondern daß auch der einzelne Mensch noch seine Meinung vertreten kann!
    Die Auswirkungen dieser Bürokratisierung in geldlicher Hinsicht sind nicht gering. Der Parlamentarische Staatssekretär soll im Jahr 63 000 DM verdienen. Er bekommt einen Referenten, einen Kraftfahrer und ein Auto. Es kommt also ein Betrag von über einer Million DM im Jahr dabei heraus, wenn es sieben sind. Ich muß Ihnen sagen, wer die Million nicht ehrt, ist auch der Milliarde nicht wert. Eine Million ist doch schon ein Betrag, mit dem zu rechnen sich lohnt. Denn wer soll das bezahlen? Das wurde hier häufig gesungen, wenn die Dampfer vorbeifuhren, Wenn Sie sich die Dinge draußen an-



    Brese
    sehen, werden Sie feststellen, daß in vielen Gemeinden, Kreisen und Verbänden keinerlei Raum mehr ist für andere Ausgaben als für Personalausgaben und für den Schuldendienst. Eine erschrekkende Feststellung!
    Sehen Sie sich einmal die ganze Entwicklung an! Ich habe mir gestern vom Statistischen Bundesamt die Zahlen geben lassen. Im Jahre 1965 haben wir in Bund, Ländern, Gemeinden, bei Bahn, Post und bei den Sozialversicherungsträgern einen Aufwand an Personalausgaben von 51,6 Milliarden DM gehabt, der sich wahrscheinlich für das Jahr 1966 — die Zahl steht noch nicht genau fest — um 7,6 % auf 55,3 Milliarden DM erhöhen wird.

    (Abg. Winkelheide: Was sagt das aus?)

    — Das sagt viel aus. Ich will Ihnen das verdeutlichen und Ihnen die Entwicklung vortragen.
    Der Aufwand für die Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden hat sich wie folgt entwickelt: 1913 2,2 Milliarden Mark — das sagt aus: auf den Einwohner entfallen 33 Mark an Personalkosten —, 1925 4,3 Milliarden Mark — das waren 68 Mark je Einwohner —, 1950 6,3 Milliarden DM — das waren 120 DM je Einwohner —; und nun geht es rasend schnell weiter: 1962 24,5 Milliarden DM — das waren 429 DM pro Kopf der Bevölkerung — und 1966 37 Milliarden DM, das sind 740 DM pro Kopf der Bevölkerung. Halten Sie sich bitte einmal diese Zahlen vor Augen! Für mich sagt das sehr viel aus. Es muß endlich einmal Schluß sein mit der weiteren Aufblähung.

    (Abg. Brück [Köln] : Können Sie uns einmal eine Aufteilung geben und sagen, auf welche Sparten diese Milliarden entfallen?)

    — Nein, ich habe keine weitere Aufteilung gemacht. Ich habe nur gesagt: Bund, Länder und Gemeinden, und Sie haben gehört, was auf den Einwohner entfällt.

    (Abg. Winkelheide: Wir leben doch nicht mehr in Großvaters Zeiten!)

    — Ich kann es nicht verstehen.

    (Zuruf von der SPD: Da waren die Eier noch billiger!)

    — Kommen Sie nicht auf die Landwirtschaft! Ich dachte, Sie hätten schon einige Studien hinter sich. Solche Studien können Sie jetzt überall in der Landwirtschaft sehr leicht machen. Schon Bismarck hat zu seiner Zeit gesagt: „Ein Staat, der sich von einer Bürokratie wie der unseren nicht durch einen heilsamen Gewittersturm losreißen kann, ist und bleibt dem Untergang geweiht." Das ist ein großes Wort gewesen. Aber angesichts unserer Entwicklung könnte man es auch jetzt aussprechen. Es gibt schon europäische Länder, in denen auf einen arbeitenden Menschen ein Mensch kommt, der das Papier ordnet. Das hat hier ein Abgeordneter Ihrer Partei gesagt. Ich habe das nachgelesen. Ich habe auch den Ballen Papier, den ich am Dienstag abholen muß, wiegen lassen: das waren 18 Pfund und 200 Gramm, die ich abholen mußte — ohne Bücher.

    (Abg. Dr. Even: Da sind Sie aber lange nicht hier gewesen!)

    Da muß ich Ihnen sagen: Erlösen Sie uns von dieser Zahl von Leuten, die einen solchen Unfug in die Welt setzen! Jeder Abgeordnete braucht, wenn er nach hier kommt, eine Stunde zur groben Sortierung seiner Akten, um überhaupt erst einmal das Wichtigste herauszufinden.

    (Anhaltende Zurufe.)

    Meine Damen und Herren! Sie kennen meine Einstellung, die ich immer wieder vertrete, weil ich hier einen ganz neuralgischen Punkt in unserer Gesellschaftsordnung sehe. Ich habe es immer wieder gesagt, weil ich mehr und mehr sehe, daß die Persönlichkeitswerte des einzelnen Menschen eingeschränkt werden. Hier handelt es sich nun noch nicht um einen Gewittersturm, wenn Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich möchte Sie ausdrücklich bitten, diesen Gesetzentwurf abzulehnen und die Regierung aufzufordern, den Entwurf ad acta zu legen.

    (Beifall rechts.)