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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Wilper . . . . . 4457 A Abg. Hölzl tritt in den Bundestag ein . . . 4457 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schmidt (Braunschweig) und Draeger . . 4457 C Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung . . . . . . . .. . . 4457 C Erweiterung der Tagesordnung für die 99. Sitzung 4458 A Amtliche Mitteilungen . . . . 4457 B, 4458 A Fragestunde (Drucksache V/1537) Frage des Abg. Dr. Rutschke: Angebliche Verwendung von Mitteln des Lastenausgleichs für andere Personengruppen als Kriegssachgeschädigte und Vertriebene von Hassel, Bundesminister . . . 4459 C Frage des Abg. Spitzmüller: Einheitliche Versicherungspflicht für Schulkinder Dr. Barth, Staatssekretär 4459 D Spitzmüller (FDP) . . . . 4460 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 4460 A Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung von Schulkindern in eine gesetzliche Versorgung 4460 B Frage des Abg. Rollmann: Entwurf eines Ausbildungsförderungsgesetzes Dr. Barth, Staatssekretär 4460 C Rollmann (CDU/CSU) 4460 C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 4460 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . 4461 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 4461 B Liehr (SPD) . . . . . . . . 4461 C Fragen des Abg. Dr. Emde: Beschädigung von leerstehenden Bundeswehrwohnungen in Brühl Dr. Langer, Staatssekretär .. . . . 4462 A Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 4462 B Frage des Abg. Dr. Staratzke: Subventionierung italienischer Ausfuhren von Baumwoll- und Zeltwollgarnen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4463 A Dr. Staratzke (FDP) 4463 C Frage des Abg. Schwabe: Lieferboykott maßgeblicher Markenartikelhersteller durch große Einzelhandelsunternehmen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4463 D Schwabe (SPD) 4463 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Frage des Abg. Ollesch: Rabattsystem für Tankstellenpächter Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4464 B Jung (FDP) 4464 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 4464 D Fragen des Abg. Budde: Preisbindung der zweiten Hand Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4464 D Frage des Abg. Kiep: Import minderwertiger Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 4465 C Frage des Abg. Kiep: Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen bei zum Verkauf kommenden Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 D Fragen des Abg. Zebisch: Frachthilfe für Ostbayern — Richtlinien 1967 4466 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Stand der Ratifizierung der Weltbankschiedskonvention Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4466 B Dr. Rinderspacher (SPD) 4466 C Frage des Abg. Dr. Friderichs: Irrtümliche Ankündigung des Abg. Dr. Arndt (Berlin) als Staatssekretär Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4466 D Busse (Herford) (FDP) 4467 A Fragen des Abg. Dr. Stecker: Wettbewerbsverzerrungen in der Betonsteinindustrie . . . . . . . . 4467 A Fragen des Abg. Vogt: Japanischer Wunsch nach Vergrößerung seiner Marktanteile in Deutschland — Auswirkungen auf die deutsche Tuch- und Kleiderstoffindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4467 B Vogt (CDU/CSU) 4467 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4467 D Dr. Staratzke (FDP) 4468 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 4468 B Dr. Geißler (CDU/CSU) 4469 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Prozentuale Zunahme des Verbrauchs an elektrischer Energie 1966 gegenüber 1965 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Mehrverbrauch an Kohle nach dem Zweiten Kohleverstromungsgesetz Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4470 B Dr. Kübler (SPD) 4470 D Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Zahl der Anmeldungen zum Bau von Steinkohlenkraftwerken Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 D Dr. Kübler (SPD) 4471 A Frage des Abg. Weigl: Jährlicher Bericht der Bundesregierung über die Lage der Zonenrand- bzw. Bundesausbaugebiete Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4471 A Weigl (CDU/CSU) 4471 B Ertl (FDP) 4471 D Sänger (SPD) 4472 A Frage des Abg. Weigl: Verstärkte Mittel zur Erschließung von Industriegelände in diesen Gebieten Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4472 B Aktuelle Stunde Konzentration im Zeitungsgewerbe — Wettbewerbsverzerrungen zwischen Zeitungen und Rundfunk bzw. Fernsehen Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4472 C Dr. Ernst, Staatssekretär 4473 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 4474 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4475 A, 4482 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4475 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4476 B Dr. Lohmar (SPD) 4477 A Blumenfeld (CDU/CSU) 4477 D Dorn (FDP) 4478 C Sänger (SPD) 4479 C Rock (CDU/CSU) 4480 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4481 B Dr. Schober (CDU/CSU) 4482 A Ertl (FDP) 4482 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 III Sammelübersichten 15 und 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1490, V/1516) . . 4483 C Entwurf eines Vierten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Abg. Frau Jacobi [Marl], Frau Wessel, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/1440) — Erste Beratung — 4483 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/1400, zu V/1400) 4483 D Höcherl, Bundesminister 4484 A Schoettle, Vizepräsident 4497 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung . der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache V/1480) Seuffert (SPD) 4497 B Windelen (CDU/CSU) 4497 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4498 A Schoettle, Vizepräsident . . . . 4498 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/886); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1432) — Zweite und dritte Beratung — Schulhoff (CDU/CSU) 4498 B Schoettle, Vizepräsident 4498 D Mertes (FDP) 4499 B, 4503 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 4500 A Schmidhuber (CDU/CSU) . . . 4500 C Springorum (CDU/CSU) 4501 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 4503 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 4503 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacoby [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1434), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1433) — Zweite Beratung ---- Schlee (CDU/CSU) 4504 B Springorum (CDU/CSU) 4504 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zum Protokoll vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/835); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1474, zu V/1474) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten und Dritten Protokoll vom 12. Dezember 1963 und vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/1078); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1475, zu V/1475) — Zweite und dritte Beratung — 4506 B Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1476) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 D Entwurf eines Gesetzes über den Wechsel von Zuständigkeiten im Recht des Jugendschutzes und der Adoptionsvermittlung (Drucksache V/1274); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache V/1484) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 4507 B Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache V/1402); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1557), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/1556, zu V/1556) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wörner (CDU/CSU) . 4508 A, 4513 A Brese (CDU/CSU) 4509 D Dorn (FDP) . . . . . 4511 D, 4515 A Dr. Haas (FDP) 45'14 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4514 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorstän- Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 den der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1458); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/1525, zu V/1525) — Zweite und dritte Beratung — Busse (Herford) (FDP) 4515 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 4516 B Hirsch (SPD) 4517 C Dr. Friderichs (FDP) . . 4518 C, 4519 D Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 4518 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4519 A Nächste Sitzung 4521 D Anlagen 4523 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4457 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Bazille 17. 3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Berkhan ** 15. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 16. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Dröscher * 17. 3. Eisenmann 21. 4. Elbrächter 15. 3. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Flämig ** 15. 3. Folger 16. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach * 17. 3. Haar (Stuttgart) 17. 3. Haase (Kellinghusen) 18. 3. Hahn (Bielefeld * 17. 3. Hansing 17. 3. Dr. Hellige 16. 3. Herold ** 15. 3. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Jaschke 18. 4. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31. 3. Lenders 15. 3. Leukert 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Marx 17. 3. Mauk * 17. 3. Memmel * 17. 3. Mengelkamp 20. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pöhler ** 15. 3. Rasner 15. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 17. 3. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Schmidt (Hamburg) 15. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 15. 3. Seifriz * 17. 3. Seuffert * 17. 3. Dr. Süsterhenn 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Stein (Honrath) 17. 3. Struve 31. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Unertl 17. 3. Dr. Wahl ** 15. 3. Wiefel 17. 3. Wienand ** 15. 3. Wischnewski 19. 3. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Damm 5. 4. Draeger 5. 4. Felder 5. 4. Genscher 1. 4. Höhne 4. 4. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Neemann 4. 4. Ollesch 5. 4. Petersen 5. 4. Richter 5. 4. Rommerskirchen 5. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 - Drucksachen V/886, V/1432 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 30. April 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Mai 1969 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,- DM" Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion 4524 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Anlage 3 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke, Schmidhuber, Dr. Stecker, Dr. MüllerHermann, Blumenfeld, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen V/886, V/1432 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 31. Dezember 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Januar 1970 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,— DM" Bonn, den 13. März 1967 Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke Schmidhuber Dr. Stecker Dr. Müller-Hermann Blumenfeld Wieninger Dr. Althammer Bauer (Wasserburg) Prinz von Bayern Dr. Besold Frau Blohm Dr. Brenck Dr. Eckhardt Ehnes Dr. Elbrächter Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Franz Fritz (Weltheim) Dr. Franz Frau Geisendörfer Gewandt Gierenstein Freiherr von und zu Guttenberg Hösl Dr. Hudak Dr. Jaeger Dr. Kempfler Krammig Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Leukert Memmel Niederalt Ott Dr. Pohle Prochazka Röhner Rollmann Schlager Schlee Dr. Schmid-Burgk Dr. Schulze-Vorberg Stiller Unertl Vogt Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Anlage 4 Umdruck 135 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford) und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre — Drucksachen V/1402, V/1556. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Die §§ 5 bis 7 des Bundesministergesetzes vom 17. Juni 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 407) sind entsprechend anzuwenden." 2. In § 7 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) § 15 des Bundesministergesetzes ist entsprechend anzuwenden." Bonn, den 14. März. 1967 Dorn Busse (Herford) Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie — Drucksachen V/1458, V/1525 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 wird Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. März 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Worms) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher *) Es trifft zu, daß die Kommission der EWG am 30. November 1966 auch gegen die Bundesregierung ein Verfahren nach Art. 93 Abs. 2 des EWG-Vertrages wegen angeblicher negativer Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr von nicht im Anhang II des Vertrages aufgeführten Erzeugnissen eingeleitet hat. Dem Ersuchen der Kommission um Stellungnahme ist die Bundesregierung Ende Januar 1967 nachgekommen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme eingehend dargelegt, daß die behaupteten negativen Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr ausländischer Teigwaren, insbesondere auch auf die Einfuhr von Teigwaren aus anderen Mitgliedstaaten in das Bundesgebiet, nicht zutreffen. Die Bundesregierung hat außerdem der Kommission als Ergebnis ihrer rechtlichen Prüfung mitgeteilt, daß eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag zur Beseitigung derartiger angeblicher Wettbewerbsverzerrungen mit Rücksicht auf die Übergangsregelung des Art. 23 Abs. 4 der EWG-Verordnung Nr. 19 (Getreide) nicht besteht. *) Siehe 95. Sitzung Seite 4309 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4525 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/1446, Fragen VIII/2, VIII/3 und VIII/4) : Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Ludwig-Uhland Straße in Brühl 22 ehemals von belgischen Soldaten und ihren Familien bewohnte Reiheneigenheime mit Garagen leerstehen, die Eigentum der Bundesfinanzverwaltung sind? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der durch die mangelhafte Instandhaltung der in Frage VIII/2 erwähnten Eigenheime — angeblich infolge von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Bundesverteidigungsministerium — entstanden ist? Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie offenbar selbst keinen akuten Wohnungsbedarf in Brühl hat, die in Frage VIII/2 erwähnten Häuser der Stadt Brühl oder dortigen Wohnungssuchenden abzutreten, von denen es allein in dieser Stadt noch 600 bis 700 mit Dringlichkeitsstufe 1 gibt? Der Bundesminister der Verteidigung hat mit dem belgischen Verteidigungsminister am 29. 5. 1961 vereinbart, daß die belgischen Streitkräfte in Brühl 45 bundeseigene Wohnungen zugunsten der Bundeswehr freigeben, sobald der Bund in anderen Standorten für die belgischen Streitkräfte Ersatzwohnungen fertiggestellt hat. Auf Grund dieses Abkommens haben die belgischen Streitkräfte dem Bund am 29. 11. 1966 24 Wohnungen und am 7. 1. 1967 21 Wohnungen übergeben. Vor Zuweisung an Angehörige der Bundeswehr müssen aber diese Wohnungen zunächst instand gesetzt werden. Mit der Instandsetzung wurde begonnen. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesminister der Verteidigung, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesschatzminister über die Instandsetzung der Wohnungen haben niemals bestanden. Der Bundesminister der Verteidigung hat die beteiligten Bundesressorts über die angekündigten Freigaben am 4. 11. 1966 unterrichtet. Unter Hinweis auf den dringenden Bedarf der Bundeswehr wurde der Bundesschatzminister zusätzlich gebeten, die Wohnungen baldmöglichst instand setzen zu lassen. Die in Brühl freigegebenen Wohnungen werden zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr im Standort Köln dringend benötigt. Zur Zeit sind in Köln 750 Wohnungsbewerber der Bundeswehr vorhanden. In diesem Standort kann der Wohnungsbedarf der Bundeswehr aus Mangel an geeignetem Baugelände nur unzureichend gedeckt werden. Nach Instandsetzung werden diese Wohnungen unverzüglich Bewerbern des Standorts Köln zugeteilt. Es ist nicht möglich, diese Wohnungen an Wohnungsuchende der Stadt Brühl abzugeben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/1446, Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) : Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß die Bundeswehrverwaltung einen Vertrag mit der Stadt Varel wegen einer Kläranlage in 15(fünfzehn)facher Ausfertigung abschließen mußte und der Landkreis Friesland die Unterschriften des Bürgermeister und des Stadtdirektois beglaubigen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß eine Bundeswehreinheit in Varel 10 Schachteln Reißzwecken kaufen wollte und der aufgeforderte Einzelhändler dazu ein Angebot in Höhe von 1,50 DM in vierfacher Ausfertigung einreichen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß Lieferwerke bei Bundeswehraufträgen die Abrechnungen in 24(vierundzwanzig)facher Ausführung den zuständigen Stellen vorlegen müssen? Bei dem erwähnten Vertrag handelt es sich um den Bewilligungsbescheid für eine Bundesfinanzhilfe, mit dem die Wehrbereichsverwaltung II der Stadt Varel für den Bau einer Kläranlage einen Zuschuß von 182 500, DM gewährt hat. Sie hat der Stadt hierzu 15 vorgedruckte Exemplare des Bewilligungsbescheides übersandt mit der Bitte, die Einverständniserklärung zu vollziehen. Die Wehrbereichsverwaltung II hat dargelegt, daß im Hinblick auf die vielen beteiligten Dienststellen, Dezernate und Referate 13 Exemplare des Bewilligungsbescheides benötigt werden; 2 Exemplare werden als Reserve gefertigt. Die Wehrbereichsverwaltung II hat vom Landkreis Friesland nicht die Beglaubigung der Unterschriften des Bürgermeisters und des Stadtdirektors verlangt, sondern eine Bestätigung, daß „die Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben, berechtigt sind, für die Stadt Varel rechtsverbindlich verpflichtende Erklärungen nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung abzugeben". Ich habe trotz der von mir angestellten Nachforschungen nicht feststellen können, daß sich der von Ihnen erwähnte Fall ereignet hat. Ich darf Sie Herr Abgeordneter bitten, mir die in Betracht kommende Einheit zu nennen. Gegenstände im Wert unter 20, DM können von der Truppe ohne alle Formalitäten direkt im Einzelhandel gekauft werden, so weit sie nicht — was die Regel ist — unter Bezugnahme auf Beschaffungs-Rahmenverträge abgerufen werden, die die Wehrbereichsverwaltungen abschließen. Bei Bundeswehraufträgen sind die Rechnungen in 3facher Ausfertigung vorzulegen, und zwar auf bestimmten Vordrucken, die sich im Durchschreibeverfahren ausfüllen lassen. Die 1. und 2. Ausfertigung gehen an den Auftraggeber; die 1. Ausfertigung dient der Rechnungslegung, die 2. Ausfertigung wird zu den Auftragsakten genommen. Die 3. Ausfertigung behält der Lieferant. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache V/1446, Fragen XII/7, XII/8 und XII/9) : Ist eine Umwandlung des Sanitätswesens der Bundeswehr im Rahmen des Strukturwandels nach dem Leitbild des Medical Service Corps geplant? Wie viele Sanitätsoffiziere sind z. Z. aktiv in der Truppe? Wie viele zivile Ärzte sind zur Zeit unter Vertrag, um Truppenarztfehlstellen zu füllen? 4526 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Untersuchungen über eine Neuordnung des Sanitätswesens der Bundeswehr sind seit einiger Zeit im Gange. Hierbei wird auch die Frage der Eingliederung von „Offizieren im Sanitätsdienst" zur vermehrten Entlastung der Sanitätsoffiziere von Verwaltungsaufgaben untersucht. Die Möglichkeit, eine Laufbahn ähnlich dem „Medical Service Corps" anderer Staaten zu schaffen, wird in die Überlegungen mit einbezogen. In der Truppe — einschließlich der Lazarette — sind zur Zeit 637 Ärzte als Berufs- oder Zeitoffiziere tätig. Hinzu kommen 258 Sanitätsoffiziere des Jahrgangs 1937 und späterer Jahrgänge, die nach ihrer Vollapprobation als Wehrpflichtige in die Bundeswehr eingezogen werden. In Stäben leisten 107 Sanitästoffiziere Dienst. Der Einsatz von Ärzten in Stäben wird auch in Zukunft notwendig sein, da die Tätigkeit dieser Sanitätsoffiziere zum Teil approbationsgebunden ist. Ob der Anteil von Ärzten in Stäben vermindert werden kann, wird vom Ergebnis der oben erwähnten Untersuchungen abhängen. Zur-Zeit stehen 459 zivile Ärzte unter Vertrag, die Truppenarztfehlstellen besetzen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache V/1446 Fragen XII/10, XII/11 und XII/ 12) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, die einem 24jährigen Studenten die Befreiung vom Wehrdienst nach § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Hinweis versagte, es handele sich um ein uneheliches Kind, durch eine Ausnahmeverfügung zu korrigieren, die der besonderen Tragik des Falles Rechnung trugt und außerdem Artikel 6 Abs. 5 des Grundgesetzes berücksichtigt? Teilt der Bundesverteidigungsminister die Erklärung seines Vorgängers, „die Grundsätze der Inneren Führung seien für die Bundeswehr als Befehl aufzufassen"? Bei Bejahung der Frage XII/11, welche Folgerungen ergeben sich dann für diejenigen Soldaten, die als Angehörige der NPD die Innere Führung grundsätzlich ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen? Die Frage der Befreiung des einzigen unehelichen Sohnes eines an den Folgen des Krieges oder nationalsozialistischer Verfolgung verstorbenen Vaters hat den Deutschen Bundestag bereits in der Fragestunde am 24. 11. 1966 — Frage IX/7 des Abgeordneten Dröscher — beschäftigt. Wie die Bundesregierung damals ausgeführt hat, ist die Befreiung des unehelichen Sohnes vom Wehrdienst nicht möglich, weil § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes auf ihn nicht angewendet werden kann. Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß diese Bestimmung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ungeachtet dieser Rechtslage haben die Wehrersatzbehörden aber in jedem Fall zu prüfen, ob der uneheliche Sohn eines gefallenen Vaters auf Antrag nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichgesetzes — d. h. wegen besonderer Härte des Einzelfalles — vom Wehrdienst zurückzustellen ist. In diesen Fällen sind alle in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen. Das geltende Recht enthält also bereits eine Regelung für Härtefälle. Auch in dem von Ihnen angesprochenen Falle wird der Wehrpflichtige im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse nicht zum Wehrdienst herangezogen. Der Fall ist übrigens von mir sofort nach Bekanntwerden, d. h. einige Zeit bevor Sie die Frage gestellt haben, aufgegriffen worden. Die Grundsätze der Inneren Führung sind im zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes, der die Rechte und Pflichten der Soldaten behandelt, niedergelegt. Ergänzungen finden sich in den Nachfolgegesetzen und Rechtsverordnungen, z. B. in der Wehrdisziplinarordnung, dem Wehrstrafgesetz, der Wehrbeschwerdeordnung und in dem VertrauensmännerWahlgesetz und der Rechtsverordnung über das militärische Vorgesetztenverhältnis. Diese Grundsätze sind daher für den Soldaten ebenso verbindlich wie ein Befehl. Soldaten, die diese Grundsätze ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen, sind als Vorgesetzte nicht geeignet. Im übrigen machen sie sich strafbar, wenn sie durch Tun oder Unterlassen die Grundsätze der Inneren Führung nicht befolgen oder sie verächtlich zu machen suchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/ 1446, Frage XII/16): Was hat das Bundesverteidigungsministerium veranlaßt, um • die katastrophalen sanitären Verhältnisse — zu wenig Toiletten für die Zivilbediensteten mit noch dazu unzulänglicher Wasserversorgung — in den Lagerhallen des Nachschubbataillons 310 in Diez (Lahn), Freiherr-vom-Stein-Kaserne, zu verbessern? Der von Ihnen geschilderte Notstand wird in Kürze behoben sein. Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1448, Fragen I/1 und I/2): Wie wird die Bundesregierung auf die von Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) angekündigte Aufhebung des Visumszwangs für Touristen reagieren? Trägt die Bundesregierung sich mit der Absicht, zumindest während des von der UNO proklamierten Internationalen Jahres des Tourismus eine ähnlich wie die in Frage I/1 erwähnte großzügige Regelung für Besucher aus dem Osten anzustreben, also Gegenrecht einzuräumen, wie das im Verkehr mit vielen anderen Staaten schon die Regel ist? Der Bundesregierung ist bisher offiziell nur bekanntgeworden, daß Jugoslawien für 1967, dem „Internationalen Jahr des Tourismus", für alle ausländischen Touristen den Sichtvermerkszwang aufgehoben hat. Presseverlautbarungen über eine ähnliche Maßnahme Bulgariens sind amtlich noch nicht bestätigt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4527 Deutscherseits ist angeordnet 'worden, daß jugoslawischen Staatsangehörigen für 1967 die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten von unseren Auslandsvertretungen gebührenfrei erteilt werden kann, wenn die jugoslawischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, ohne eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen. Die Bundesregierung prüft, ob sie weitere Folgerungen aus den Maßnahmen ziehen soll, die osteuropäische Staaten zur Lockerung des Visumszwangs bereits eingeführt haben und möglicherweise noch einführen werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Frage V) : Sind die Musterungen für die Bundeswehr so ausgebaut, daß daraus ein überzeugender Schluß auf den Gesundheitszustand der männlichen Jugend gezogen werden kann? Die ärztliche Musterungsuntersuchung ist eine Reihenuntersuchung, bei der die geistige und körperliche Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (Wehrpflichtgesetz § 3, 1). Die bei der Musterung erfolgte Beurteilung der Wehrdiensttauglichkeit läßt in gewissem Umfange Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand der wehrpflichtigen männlichen Jugend zu. Als Reihenuntersuchung ist die Musterungsuntersuchung nicht geeignet, besonders schwer erkenntliche Gesundheitsfehler festzustellen. Läßt die Musterungsuntersuchung solche Fehler bei einem Wehrpflichtigen vermuten, wird eine gezielte fachärztliche Untersuchung angeordnet. Die hauptamtlichen Ärzte des Wehrersatzwesens sind unabhängig von einer eventuellen Facharztanerkennung zur Gesamtbeurteilung der Wehrdiensttauglichkeit eingesetzt. Sofern im Rahmen dieser Beurteilung eine fachärztliche Abklärung auf Teilgebiete erforderlich ist, erfolgt eine Überweisung an einen frei praktizierenden Facharzt. Diese Überweisung erübrigt sich in den Fällen, in denen der Musterungsarzt Facharzt dieses betreffenden Gebietes ist. Von den 145 Medizinalbeamten des Wehrersatzwesens haben 41 eine Facharztanerkennung. Der Wehrmedizinische Beirat hat die jetzige Form der Reihenuntersuchung bei der Musterung nach eingehender Überprüfung als ausreichend beurteilt. Es wird zur Zeit versucht, die ärztlichen Untersuchungen bei der Musterung zu zentralisieren. Im Rahmen dieser Zentralisierung ist beabsichtigt, Fachärzte als hauptamtliche Ärzte zu beschäftigen und auch mit erforderlichem ärztlichem Gerät auszustatten. Erste Ansätze dazu stellt der Versuch in Hamburg dar. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Fragen VII/1 und VII/2): Hat die Bundesregierung die Absicht, auf freiwilliger Basis die Einführung eines Gesundheitspasses vorzubereiten, in dem von der Erstimpfung an laufend ärztliche Ergebnisse festgehalten und ergänzt werden, z. B. auch die Blutgruppe im Hinblick auf Unfälle, die Reaktion hinsichtlich Allergien, Unfallverletzungen, insbesondere Schädelverletzungen, Früherfassung von Stoffwechselkrankheiten, Diabetes usw.? Hat die Bundesregierung die Absicht, Maßnahmen zu treffen, um den bei den Musterungen festgestellten und im Steigen begriffenen Zivilsationskrankheiten in jungen Jahren im Sinne der Vorbeugung und Gesundheitserziehung der jungen männlichen Generation wirksam zu begegnen? Zu Frage 1: Nach dem seit dem 1. Januar 1962 geltenden Bundesseuchengesetz erhält jeder Impfling bei seiner ersten Impfung ein Impfbuch, in dem alle Impfungen, wie z. B. gegen Pocken, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Polio eingetragen werden. Außerdem ist darin ein Abschnitt für Vermerke über Seruminjektionen vorgesehen. Zusätzlich können Aufzeichnungen über Allergien oder Stoffwechselerkrankungen wie den Diabetes sowie über Blutgruppe und Blutfaktoren eingetragen werden. Dieses Dokument ist in seinen Abmessungen so gehalten, daß es in den Personalausweis eingelegt werden kann. Zu Frage 2: Im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden stellt das Bundesministerium für Gesundheitswesen den Schulen Unterrichtshilfen zur Verfügung, die der Förderung der Gesundheitspflege und der Gesundheitserziehung dienen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Haltungspflege und die Bekämpfung der Suchtgefahren gelegt. Ich habe die Absicht, die gesundheitserzieherische Tätigkeit meines Hauses nachdrücklich zu fördern. Dazu beitragen soll u. a. auch die vorgesehene Umwandlung des Deutschen Gesundheits-Museums e. V. in Köln in eine Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die dritte Lesung des Gesetzes. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz als ganzem zustimmen will, möge sich vom Platz erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 ist gegen einige Stimmen und bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich stelle jetzt den Text des Entschließungsantrags zur Abstimmung, den Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann begründet hat. Der Antrag liegt gedruckt leider noch nicht vor. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe dann auf den Punkt 17 der Tagesordnung:
    Zweite Beratung des von den Abgeordneten Strauß, Jacobi (Köln), Ertl und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964
    — Drucksache V/544 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache V/1434 —Berichterstatter: Abgeordneter Windelen
    b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksache V/1433 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Koch

    (Erste Beratung 38. Sitzung)

    Die Berichterstatter wünschen das Wort nicht.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schlee.


Rede von Albrecht Schlee
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine verehrten Damen, meine Herren! Der Antrag auf Drucksache V/544 zielt auf eine Steuerbegünstigung für die Verwendung des Mineralöls bei der Stromerzeugung durch Dieselaggregate, die in ortsfesten Anlagen aufgestellt sind.
Der Antrag hat nicht die besondere Sympathie der Bundesregierung und der beteiligten Ausschüsse gefunden. Gestatten Sie mir deshalb einige kurze Ausführungen zur Begründung. Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf den § 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes in der gegenwärtigen Fassung lenken, wo es heißt, daß Schweröle, Reinigungsextrakte und Flüssiggase unter Steueraufsicht steuerbegünstigt zum Antrieb von Gasturbinen in ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und für andere Zwecke verwendet werden dürfen.
Sie sehen aus dem Antrag, daß hier nur eine Gleichstellung der Dieselaggregate mit den Gasturbinen erreicht werden soll. Vielleicht ist auch angebracht, zu sagen, was man unter Dieselaggregaten versteht. Man versteht darunter eine Verbindung von Dieselmotoren mit Vorrichtungen zur Stromerzeugung, die durch die Dieselmotoren in Tätigkeit gesetzt werden.
Die Antragsteller, die bekanntlich aus den drei Fraktionen des Hauses kommen, haben mit dieser Vorlage ein Anliegen vor allem der kommunalen und der . privaten mittelständischen Elektrizitätswerke aufgegriffen. Diese Unternehmungen machen geltend — und ich glaube, mit Recht —, daß sie für die Abdeckung ihres Spitzenbedarfs an Strom auf die Verwendung dieser Dieselaggregate angewiesen sind und daß sie keine bessere Möglichkeit zur Erzeugung des Spitzenbedarfs finden als durch die Dieselaggregate, wenn eben durch eine entsprechende steuerliche Schonung die Rentabilität gestützt wird; denn die Dieselaggregate zeichnen sich vor allem durch ihre sofortige Betriebsbereitschaft und durch ihren hohen Wirkungsgrad von mehr als 40 % aus.
Die angesprochene steuerliche Schonung war bis zum 31. Dezember 1963 gegeben. Mindestens seit dem Jahr 1955 gab es für den Betrieb von Maschinen, die der Stromerzeugung dienten, eine Betriebsbeihilfe. Sie glich den Unterschied zwischen dem früheren Satz von 6,30 und den späteren Sätzen von 18,05 bzw. 22,75 DM auf 100 kg Treibstoff aus und betrug demnach ursprünglich 11,75, später 16,45 DM. Die Werke weisen darauf hin, daß durch die fortlaufende Erhöhung der Belastung des Dieselkraftstoffes die steuerlichen Abgaben, die auf dem Dieselkraftstoff lasten, nunmehr 160 % .des abgabefreien Preises betragen.
Sie werden nun fragen: warum verwenden diese Unternehmungen für die Deckung ihres Spitzenbedarfs keine Gasturbinen? Es gibt Gasturbinen — ich habe mich unterrichtet — mit einer Leistung von 50, 100, 200 und mehr PS. Aber eine Gasturbine mit einer Leistung von etwa 100 PS bedarf der dreifachen bis vierfachen Menge des Treibstoffs, die ein Dieselaggregat nötig hat, um die gleiche Leistung zu erzeugen.
Während der Beratungen des Antrags ist der Hinweis gegeben worden, auf dem Prüfstand eines deutschen Werkes befinde sich eine Gasturbine mit einer Leistung von 500 PS. Ich habe den Hinweis aufgegriffen und mich erkundigt und dabei erfahren, daß die Entwicklung dieser Gasturbine wegen anderer Aufträge zurückgestellt worden ist. Ich will damit nicht die Behauptung aufstellen, daß Gasturbinen mit einer Leistungsfähigkeit von 400, 500 und mehr PS nicht zu beschaffen seien. Aber auch bei einer Leistung von 500 PS braucht eine solche



Schlee
Gasturbine noch mehr als das Doppelte des Treibstoffes wie ein gleichstarkes Dieselaggregat.
Der Ausfall, der durch diesen Entwurf entstehen würde, wird von der Bundesregierung mit 7 Millionen DM veranschlagt. Die Bundesregierung hat dafür in den früheren Betriebsbeihilfen ein sehr genaues Maß. Sie rechnet nicht damit, daß sich der Ausfall erhöhen würde, wenn der Antrag zum Gesetz erhoben würde. Denn sie ist offensichtlich selbst der Meinung, daß unter der gegebenen steuerlichen Belastung eine weitere Ausdehnung der Stromerzeugung durch Dieselaggregate nicht in Betracht kommt.
Nach dem Durchschnitt des Jahres 1963 entfiel auf die einzelne Maschine eine Beihilfe von 800 DM. Die Bundesregierung erklärt dazu, die Steuerbegünstigung nach diesem Antrag betrage das Doppelte, also 1600 DM. Das, was ich hier gesagt habe, können Sie im Schriftlichen Bericht des Herrn Kollegen Dr. Koch nachlesen. Dort wird die Meinung vertreten, daß eine Steuerbegünstigung von jährlich durchschnittlich 1600 DM keine Bedeutung für die Rentabilität der Dieselaggregate habe. Ich meine, das Gegenteil ist richtig: eine solche Begünstigung in Höhe von 1600 DM je Maschine stellt für die mittleren, kleineren und kommunalen Stromerzeuger schon eine fühlbare Verbesserung der Rentabilität beim Einsatzes von Dieselaggregaten dar.
Der Haupteinwand gegen den Entwurf besteht darin, daß man hierin einen Präzedenzfall für einen Verstoß gegen den Grundsatz des Gesetzes für die Mineralölbesteuerung sieht. Man macht geltend, daß nach dem Grundsatz des Mineralölsteuergesetzes die Verwendung von Mineralöl als Treibstoff oder Schmierstoff schlechthin der Besteuerung unterworfen sei und unterworfen bleiben müsse.
Für die Gasturbine besteht in § 8 des Mineralölsteuergesetzes eine allgemeine Ausnahme. Ich will Sie hier nicht mit technischen Ausführungen belasten, sondern nur darauf hinweisen, daß bei der Gasturbine die Verwendung des Treibstoffes in zweifacher Art möglich ist. Es gibt einen Vorgang, der ein reines Verheizen darstellt. Dieser Vorgang fällt als solcher nicht unter die Mineralölbesteuerung, weil das Mineralöl hier nicht als Treibstoff und nicht als Schmierstoff, sondern als Heizöl verwendet wird. Es gibt aber auch eine zweite Konstruktion der Gasturbine, bei der das Mineralöl als eine Art Treibstoff verwendet wird. Um hier die Entwicklung der Gasturbinen nicht aufzuhalten, hat man im Jahre 1957 oder 1959, glaube ich, für die Gasturbine allgemein eine Ausnahme eingeführt. Man soll den Präzedenzfall nicht unterbewerten und man soll ihn nicht überbewerten. Ich meine, durch die Zweckbestimmung der Stromerzeugung, durch die Beschränkung auf ortsfeste Anlagen und schließlich durch die Gleichstellung mit der an sich steuerbegünstigten Gasturbine ist sichergestellt, daß die Steuerbegünstigung für das Dieselaggregat, wie dieser Entwurf sie erreichen will, keinen Prezedenzfall für weitere Forderungen nach Steuerbegünstigung schafft.
Ein letzter Einwand schließt sich an das an, was wir eben bei Punkt 16 der Tagesordnung gehört
haben. Es wird geltend gemacht, daß wir ein Gesetz zur Verstromung der Kohle beschlossen haben und daß daher die Begünstigung der Dieselaggregate diesem Gesetz zur Verstromung der Kohle entgegenarbeiten würde. Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, daß der Einsatz von Dieselaggregaten bei kleinen und mittleren kommunalen und privaten Stromerzeugern nur zur Deckung des Spitzenbedarfs in Betracht kommt, daß aber die Grundlast, der Grundbedarf an Strom in unserer Wirtschaft eben nur durch große Anlagen gedeckt werden kann.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß der Antrag, den ich mir kurz zu begründen erlaubt habe, von Antragstellern aller drei Fraktionen unterzeichnet ist, und ich bitte Sie, ihm Ihre Zustimmung zu erteilen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Springorum.