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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Wilper . . . . . 4457 A Abg. Hölzl tritt in den Bundestag ein . . . 4457 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schmidt (Braunschweig) und Draeger . . 4457 C Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung . . . . . . . .. . . 4457 C Erweiterung der Tagesordnung für die 99. Sitzung 4458 A Amtliche Mitteilungen . . . . 4457 B, 4458 A Fragestunde (Drucksache V/1537) Frage des Abg. Dr. Rutschke: Angebliche Verwendung von Mitteln des Lastenausgleichs für andere Personengruppen als Kriegssachgeschädigte und Vertriebene von Hassel, Bundesminister . . . 4459 C Frage des Abg. Spitzmüller: Einheitliche Versicherungspflicht für Schulkinder Dr. Barth, Staatssekretär 4459 D Spitzmüller (FDP) . . . . 4460 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 4460 A Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung von Schulkindern in eine gesetzliche Versorgung 4460 B Frage des Abg. Rollmann: Entwurf eines Ausbildungsförderungsgesetzes Dr. Barth, Staatssekretär 4460 C Rollmann (CDU/CSU) 4460 C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 4460 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . 4461 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 4461 B Liehr (SPD) . . . . . . . . 4461 C Fragen des Abg. Dr. Emde: Beschädigung von leerstehenden Bundeswehrwohnungen in Brühl Dr. Langer, Staatssekretär .. . . . 4462 A Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 4462 B Frage des Abg. Dr. Staratzke: Subventionierung italienischer Ausfuhren von Baumwoll- und Zeltwollgarnen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4463 A Dr. Staratzke (FDP) 4463 C Frage des Abg. Schwabe: Lieferboykott maßgeblicher Markenartikelhersteller durch große Einzelhandelsunternehmen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4463 D Schwabe (SPD) 4463 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Frage des Abg. Ollesch: Rabattsystem für Tankstellenpächter Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4464 B Jung (FDP) 4464 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 4464 D Fragen des Abg. Budde: Preisbindung der zweiten Hand Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4464 D Frage des Abg. Kiep: Import minderwertiger Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 4465 C Frage des Abg. Kiep: Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen bei zum Verkauf kommenden Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 D Fragen des Abg. Zebisch: Frachthilfe für Ostbayern — Richtlinien 1967 4466 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Stand der Ratifizierung der Weltbankschiedskonvention Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4466 B Dr. Rinderspacher (SPD) 4466 C Frage des Abg. Dr. Friderichs: Irrtümliche Ankündigung des Abg. Dr. Arndt (Berlin) als Staatssekretär Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4466 D Busse (Herford) (FDP) 4467 A Fragen des Abg. Dr. Stecker: Wettbewerbsverzerrungen in der Betonsteinindustrie . . . . . . . . 4467 A Fragen des Abg. Vogt: Japanischer Wunsch nach Vergrößerung seiner Marktanteile in Deutschland — Auswirkungen auf die deutsche Tuch- und Kleiderstoffindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4467 B Vogt (CDU/CSU) 4467 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4467 D Dr. Staratzke (FDP) 4468 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 4468 B Dr. Geißler (CDU/CSU) 4469 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Prozentuale Zunahme des Verbrauchs an elektrischer Energie 1966 gegenüber 1965 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Mehrverbrauch an Kohle nach dem Zweiten Kohleverstromungsgesetz Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4470 B Dr. Kübler (SPD) 4470 D Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Zahl der Anmeldungen zum Bau von Steinkohlenkraftwerken Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 D Dr. Kübler (SPD) 4471 A Frage des Abg. Weigl: Jährlicher Bericht der Bundesregierung über die Lage der Zonenrand- bzw. Bundesausbaugebiete Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4471 A Weigl (CDU/CSU) 4471 B Ertl (FDP) 4471 D Sänger (SPD) 4472 A Frage des Abg. Weigl: Verstärkte Mittel zur Erschließung von Industriegelände in diesen Gebieten Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4472 B Aktuelle Stunde Konzentration im Zeitungsgewerbe — Wettbewerbsverzerrungen zwischen Zeitungen und Rundfunk bzw. Fernsehen Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4472 C Dr. Ernst, Staatssekretär 4473 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 4474 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4475 A, 4482 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4475 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4476 B Dr. Lohmar (SPD) 4477 A Blumenfeld (CDU/CSU) 4477 D Dorn (FDP) 4478 C Sänger (SPD) 4479 C Rock (CDU/CSU) 4480 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4481 B Dr. Schober (CDU/CSU) 4482 A Ertl (FDP) 4482 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 III Sammelübersichten 15 und 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1490, V/1516) . . 4483 C Entwurf eines Vierten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Abg. Frau Jacobi [Marl], Frau Wessel, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/1440) — Erste Beratung — 4483 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/1400, zu V/1400) 4483 D Höcherl, Bundesminister 4484 A Schoettle, Vizepräsident 4497 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung . der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache V/1480) Seuffert (SPD) 4497 B Windelen (CDU/CSU) 4497 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4498 A Schoettle, Vizepräsident . . . . 4498 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/886); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1432) — Zweite und dritte Beratung — Schulhoff (CDU/CSU) 4498 B Schoettle, Vizepräsident 4498 D Mertes (FDP) 4499 B, 4503 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 4500 A Schmidhuber (CDU/CSU) . . . 4500 C Springorum (CDU/CSU) 4501 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 4503 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 4503 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacoby [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1434), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1433) — Zweite Beratung ---- Schlee (CDU/CSU) 4504 B Springorum (CDU/CSU) 4504 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zum Protokoll vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/835); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1474, zu V/1474) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten und Dritten Protokoll vom 12. Dezember 1963 und vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/1078); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1475, zu V/1475) — Zweite und dritte Beratung — 4506 B Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1476) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 D Entwurf eines Gesetzes über den Wechsel von Zuständigkeiten im Recht des Jugendschutzes und der Adoptionsvermittlung (Drucksache V/1274); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache V/1484) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 4507 B Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache V/1402); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1557), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/1556, zu V/1556) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wörner (CDU/CSU) . 4508 A, 4513 A Brese (CDU/CSU) 4509 D Dorn (FDP) . . . . . 4511 D, 4515 A Dr. Haas (FDP) 45'14 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4514 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorstän- Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 den der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1458); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/1525, zu V/1525) — Zweite und dritte Beratung — Busse (Herford) (FDP) 4515 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 4516 B Hirsch (SPD) 4517 C Dr. Friderichs (FDP) . . 4518 C, 4519 D Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 4518 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4519 A Nächste Sitzung 4521 D Anlagen 4523 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4457 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Bazille 17. 3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Berkhan ** 15. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 16. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Dröscher * 17. 3. Eisenmann 21. 4. Elbrächter 15. 3. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Flämig ** 15. 3. Folger 16. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach * 17. 3. Haar (Stuttgart) 17. 3. Haase (Kellinghusen) 18. 3. Hahn (Bielefeld * 17. 3. Hansing 17. 3. Dr. Hellige 16. 3. Herold ** 15. 3. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Jaschke 18. 4. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31. 3. Lenders 15. 3. Leukert 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Marx 17. 3. Mauk * 17. 3. Memmel * 17. 3. Mengelkamp 20. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pöhler ** 15. 3. Rasner 15. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 17. 3. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Schmidt (Hamburg) 15. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 15. 3. Seifriz * 17. 3. Seuffert * 17. 3. Dr. Süsterhenn 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Stein (Honrath) 17. 3. Struve 31. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Unertl 17. 3. Dr. Wahl ** 15. 3. Wiefel 17. 3. Wienand ** 15. 3. Wischnewski 19. 3. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Damm 5. 4. Draeger 5. 4. Felder 5. 4. Genscher 1. 4. Höhne 4. 4. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Neemann 4. 4. Ollesch 5. 4. Petersen 5. 4. Richter 5. 4. Rommerskirchen 5. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 - Drucksachen V/886, V/1432 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 30. April 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Mai 1969 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,- DM" Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion 4524 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Anlage 3 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke, Schmidhuber, Dr. Stecker, Dr. MüllerHermann, Blumenfeld, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen V/886, V/1432 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 31. Dezember 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Januar 1970 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,— DM" Bonn, den 13. März 1967 Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke Schmidhuber Dr. Stecker Dr. Müller-Hermann Blumenfeld Wieninger Dr. Althammer Bauer (Wasserburg) Prinz von Bayern Dr. Besold Frau Blohm Dr. Brenck Dr. Eckhardt Ehnes Dr. Elbrächter Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Franz Fritz (Weltheim) Dr. Franz Frau Geisendörfer Gewandt Gierenstein Freiherr von und zu Guttenberg Hösl Dr. Hudak Dr. Jaeger Dr. Kempfler Krammig Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Leukert Memmel Niederalt Ott Dr. Pohle Prochazka Röhner Rollmann Schlager Schlee Dr. Schmid-Burgk Dr. Schulze-Vorberg Stiller Unertl Vogt Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Anlage 4 Umdruck 135 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford) und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre — Drucksachen V/1402, V/1556. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Die §§ 5 bis 7 des Bundesministergesetzes vom 17. Juni 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 407) sind entsprechend anzuwenden." 2. In § 7 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) § 15 des Bundesministergesetzes ist entsprechend anzuwenden." Bonn, den 14. März. 1967 Dorn Busse (Herford) Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie — Drucksachen V/1458, V/1525 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 wird Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. März 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Worms) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher *) Es trifft zu, daß die Kommission der EWG am 30. November 1966 auch gegen die Bundesregierung ein Verfahren nach Art. 93 Abs. 2 des EWG-Vertrages wegen angeblicher negativer Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr von nicht im Anhang II des Vertrages aufgeführten Erzeugnissen eingeleitet hat. Dem Ersuchen der Kommission um Stellungnahme ist die Bundesregierung Ende Januar 1967 nachgekommen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme eingehend dargelegt, daß die behaupteten negativen Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr ausländischer Teigwaren, insbesondere auch auf die Einfuhr von Teigwaren aus anderen Mitgliedstaaten in das Bundesgebiet, nicht zutreffen. Die Bundesregierung hat außerdem der Kommission als Ergebnis ihrer rechtlichen Prüfung mitgeteilt, daß eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag zur Beseitigung derartiger angeblicher Wettbewerbsverzerrungen mit Rücksicht auf die Übergangsregelung des Art. 23 Abs. 4 der EWG-Verordnung Nr. 19 (Getreide) nicht besteht. *) Siehe 95. Sitzung Seite 4309 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4525 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/1446, Fragen VIII/2, VIII/3 und VIII/4) : Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Ludwig-Uhland Straße in Brühl 22 ehemals von belgischen Soldaten und ihren Familien bewohnte Reiheneigenheime mit Garagen leerstehen, die Eigentum der Bundesfinanzverwaltung sind? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der durch die mangelhafte Instandhaltung der in Frage VIII/2 erwähnten Eigenheime — angeblich infolge von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Bundesverteidigungsministerium — entstanden ist? Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie offenbar selbst keinen akuten Wohnungsbedarf in Brühl hat, die in Frage VIII/2 erwähnten Häuser der Stadt Brühl oder dortigen Wohnungssuchenden abzutreten, von denen es allein in dieser Stadt noch 600 bis 700 mit Dringlichkeitsstufe 1 gibt? Der Bundesminister der Verteidigung hat mit dem belgischen Verteidigungsminister am 29. 5. 1961 vereinbart, daß die belgischen Streitkräfte in Brühl 45 bundeseigene Wohnungen zugunsten der Bundeswehr freigeben, sobald der Bund in anderen Standorten für die belgischen Streitkräfte Ersatzwohnungen fertiggestellt hat. Auf Grund dieses Abkommens haben die belgischen Streitkräfte dem Bund am 29. 11. 1966 24 Wohnungen und am 7. 1. 1967 21 Wohnungen übergeben. Vor Zuweisung an Angehörige der Bundeswehr müssen aber diese Wohnungen zunächst instand gesetzt werden. Mit der Instandsetzung wurde begonnen. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesminister der Verteidigung, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesschatzminister über die Instandsetzung der Wohnungen haben niemals bestanden. Der Bundesminister der Verteidigung hat die beteiligten Bundesressorts über die angekündigten Freigaben am 4. 11. 1966 unterrichtet. Unter Hinweis auf den dringenden Bedarf der Bundeswehr wurde der Bundesschatzminister zusätzlich gebeten, die Wohnungen baldmöglichst instand setzen zu lassen. Die in Brühl freigegebenen Wohnungen werden zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr im Standort Köln dringend benötigt. Zur Zeit sind in Köln 750 Wohnungsbewerber der Bundeswehr vorhanden. In diesem Standort kann der Wohnungsbedarf der Bundeswehr aus Mangel an geeignetem Baugelände nur unzureichend gedeckt werden. Nach Instandsetzung werden diese Wohnungen unverzüglich Bewerbern des Standorts Köln zugeteilt. Es ist nicht möglich, diese Wohnungen an Wohnungsuchende der Stadt Brühl abzugeben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/1446, Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) : Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß die Bundeswehrverwaltung einen Vertrag mit der Stadt Varel wegen einer Kläranlage in 15(fünfzehn)facher Ausfertigung abschließen mußte und der Landkreis Friesland die Unterschriften des Bürgermeister und des Stadtdirektois beglaubigen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß eine Bundeswehreinheit in Varel 10 Schachteln Reißzwecken kaufen wollte und der aufgeforderte Einzelhändler dazu ein Angebot in Höhe von 1,50 DM in vierfacher Ausfertigung einreichen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß Lieferwerke bei Bundeswehraufträgen die Abrechnungen in 24(vierundzwanzig)facher Ausführung den zuständigen Stellen vorlegen müssen? Bei dem erwähnten Vertrag handelt es sich um den Bewilligungsbescheid für eine Bundesfinanzhilfe, mit dem die Wehrbereichsverwaltung II der Stadt Varel für den Bau einer Kläranlage einen Zuschuß von 182 500, DM gewährt hat. Sie hat der Stadt hierzu 15 vorgedruckte Exemplare des Bewilligungsbescheides übersandt mit der Bitte, die Einverständniserklärung zu vollziehen. Die Wehrbereichsverwaltung II hat dargelegt, daß im Hinblick auf die vielen beteiligten Dienststellen, Dezernate und Referate 13 Exemplare des Bewilligungsbescheides benötigt werden; 2 Exemplare werden als Reserve gefertigt. Die Wehrbereichsverwaltung II hat vom Landkreis Friesland nicht die Beglaubigung der Unterschriften des Bürgermeisters und des Stadtdirektors verlangt, sondern eine Bestätigung, daß „die Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben, berechtigt sind, für die Stadt Varel rechtsverbindlich verpflichtende Erklärungen nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung abzugeben". Ich habe trotz der von mir angestellten Nachforschungen nicht feststellen können, daß sich der von Ihnen erwähnte Fall ereignet hat. Ich darf Sie Herr Abgeordneter bitten, mir die in Betracht kommende Einheit zu nennen. Gegenstände im Wert unter 20, DM können von der Truppe ohne alle Formalitäten direkt im Einzelhandel gekauft werden, so weit sie nicht — was die Regel ist — unter Bezugnahme auf Beschaffungs-Rahmenverträge abgerufen werden, die die Wehrbereichsverwaltungen abschließen. Bei Bundeswehraufträgen sind die Rechnungen in 3facher Ausfertigung vorzulegen, und zwar auf bestimmten Vordrucken, die sich im Durchschreibeverfahren ausfüllen lassen. Die 1. und 2. Ausfertigung gehen an den Auftraggeber; die 1. Ausfertigung dient der Rechnungslegung, die 2. Ausfertigung wird zu den Auftragsakten genommen. Die 3. Ausfertigung behält der Lieferant. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache V/1446, Fragen XII/7, XII/8 und XII/9) : Ist eine Umwandlung des Sanitätswesens der Bundeswehr im Rahmen des Strukturwandels nach dem Leitbild des Medical Service Corps geplant? Wie viele Sanitätsoffiziere sind z. Z. aktiv in der Truppe? Wie viele zivile Ärzte sind zur Zeit unter Vertrag, um Truppenarztfehlstellen zu füllen? 4526 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Untersuchungen über eine Neuordnung des Sanitätswesens der Bundeswehr sind seit einiger Zeit im Gange. Hierbei wird auch die Frage der Eingliederung von „Offizieren im Sanitätsdienst" zur vermehrten Entlastung der Sanitätsoffiziere von Verwaltungsaufgaben untersucht. Die Möglichkeit, eine Laufbahn ähnlich dem „Medical Service Corps" anderer Staaten zu schaffen, wird in die Überlegungen mit einbezogen. In der Truppe — einschließlich der Lazarette — sind zur Zeit 637 Ärzte als Berufs- oder Zeitoffiziere tätig. Hinzu kommen 258 Sanitätsoffiziere des Jahrgangs 1937 und späterer Jahrgänge, die nach ihrer Vollapprobation als Wehrpflichtige in die Bundeswehr eingezogen werden. In Stäben leisten 107 Sanitästoffiziere Dienst. Der Einsatz von Ärzten in Stäben wird auch in Zukunft notwendig sein, da die Tätigkeit dieser Sanitätsoffiziere zum Teil approbationsgebunden ist. Ob der Anteil von Ärzten in Stäben vermindert werden kann, wird vom Ergebnis der oben erwähnten Untersuchungen abhängen. Zur-Zeit stehen 459 zivile Ärzte unter Vertrag, die Truppenarztfehlstellen besetzen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache V/1446 Fragen XII/10, XII/11 und XII/ 12) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, die einem 24jährigen Studenten die Befreiung vom Wehrdienst nach § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Hinweis versagte, es handele sich um ein uneheliches Kind, durch eine Ausnahmeverfügung zu korrigieren, die der besonderen Tragik des Falles Rechnung trugt und außerdem Artikel 6 Abs. 5 des Grundgesetzes berücksichtigt? Teilt der Bundesverteidigungsminister die Erklärung seines Vorgängers, „die Grundsätze der Inneren Führung seien für die Bundeswehr als Befehl aufzufassen"? Bei Bejahung der Frage XII/11, welche Folgerungen ergeben sich dann für diejenigen Soldaten, die als Angehörige der NPD die Innere Führung grundsätzlich ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen? Die Frage der Befreiung des einzigen unehelichen Sohnes eines an den Folgen des Krieges oder nationalsozialistischer Verfolgung verstorbenen Vaters hat den Deutschen Bundestag bereits in der Fragestunde am 24. 11. 1966 — Frage IX/7 des Abgeordneten Dröscher — beschäftigt. Wie die Bundesregierung damals ausgeführt hat, ist die Befreiung des unehelichen Sohnes vom Wehrdienst nicht möglich, weil § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes auf ihn nicht angewendet werden kann. Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß diese Bestimmung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ungeachtet dieser Rechtslage haben die Wehrersatzbehörden aber in jedem Fall zu prüfen, ob der uneheliche Sohn eines gefallenen Vaters auf Antrag nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichgesetzes — d. h. wegen besonderer Härte des Einzelfalles — vom Wehrdienst zurückzustellen ist. In diesen Fällen sind alle in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen. Das geltende Recht enthält also bereits eine Regelung für Härtefälle. Auch in dem von Ihnen angesprochenen Falle wird der Wehrpflichtige im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse nicht zum Wehrdienst herangezogen. Der Fall ist übrigens von mir sofort nach Bekanntwerden, d. h. einige Zeit bevor Sie die Frage gestellt haben, aufgegriffen worden. Die Grundsätze der Inneren Führung sind im zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes, der die Rechte und Pflichten der Soldaten behandelt, niedergelegt. Ergänzungen finden sich in den Nachfolgegesetzen und Rechtsverordnungen, z. B. in der Wehrdisziplinarordnung, dem Wehrstrafgesetz, der Wehrbeschwerdeordnung und in dem VertrauensmännerWahlgesetz und der Rechtsverordnung über das militärische Vorgesetztenverhältnis. Diese Grundsätze sind daher für den Soldaten ebenso verbindlich wie ein Befehl. Soldaten, die diese Grundsätze ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen, sind als Vorgesetzte nicht geeignet. Im übrigen machen sie sich strafbar, wenn sie durch Tun oder Unterlassen die Grundsätze der Inneren Führung nicht befolgen oder sie verächtlich zu machen suchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/ 1446, Frage XII/16): Was hat das Bundesverteidigungsministerium veranlaßt, um • die katastrophalen sanitären Verhältnisse — zu wenig Toiletten für die Zivilbediensteten mit noch dazu unzulänglicher Wasserversorgung — in den Lagerhallen des Nachschubbataillons 310 in Diez (Lahn), Freiherr-vom-Stein-Kaserne, zu verbessern? Der von Ihnen geschilderte Notstand wird in Kürze behoben sein. Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1448, Fragen I/1 und I/2): Wie wird die Bundesregierung auf die von Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) angekündigte Aufhebung des Visumszwangs für Touristen reagieren? Trägt die Bundesregierung sich mit der Absicht, zumindest während des von der UNO proklamierten Internationalen Jahres des Tourismus eine ähnlich wie die in Frage I/1 erwähnte großzügige Regelung für Besucher aus dem Osten anzustreben, also Gegenrecht einzuräumen, wie das im Verkehr mit vielen anderen Staaten schon die Regel ist? Der Bundesregierung ist bisher offiziell nur bekanntgeworden, daß Jugoslawien für 1967, dem „Internationalen Jahr des Tourismus", für alle ausländischen Touristen den Sichtvermerkszwang aufgehoben hat. Presseverlautbarungen über eine ähnliche Maßnahme Bulgariens sind amtlich noch nicht bestätigt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4527 Deutscherseits ist angeordnet 'worden, daß jugoslawischen Staatsangehörigen für 1967 die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten von unseren Auslandsvertretungen gebührenfrei erteilt werden kann, wenn die jugoslawischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, ohne eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen. Die Bundesregierung prüft, ob sie weitere Folgerungen aus den Maßnahmen ziehen soll, die osteuropäische Staaten zur Lockerung des Visumszwangs bereits eingeführt haben und möglicherweise noch einführen werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Frage V) : Sind die Musterungen für die Bundeswehr so ausgebaut, daß daraus ein überzeugender Schluß auf den Gesundheitszustand der männlichen Jugend gezogen werden kann? Die ärztliche Musterungsuntersuchung ist eine Reihenuntersuchung, bei der die geistige und körperliche Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (Wehrpflichtgesetz § 3, 1). Die bei der Musterung erfolgte Beurteilung der Wehrdiensttauglichkeit läßt in gewissem Umfange Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand der wehrpflichtigen männlichen Jugend zu. Als Reihenuntersuchung ist die Musterungsuntersuchung nicht geeignet, besonders schwer erkenntliche Gesundheitsfehler festzustellen. Läßt die Musterungsuntersuchung solche Fehler bei einem Wehrpflichtigen vermuten, wird eine gezielte fachärztliche Untersuchung angeordnet. Die hauptamtlichen Ärzte des Wehrersatzwesens sind unabhängig von einer eventuellen Facharztanerkennung zur Gesamtbeurteilung der Wehrdiensttauglichkeit eingesetzt. Sofern im Rahmen dieser Beurteilung eine fachärztliche Abklärung auf Teilgebiete erforderlich ist, erfolgt eine Überweisung an einen frei praktizierenden Facharzt. Diese Überweisung erübrigt sich in den Fällen, in denen der Musterungsarzt Facharzt dieses betreffenden Gebietes ist. Von den 145 Medizinalbeamten des Wehrersatzwesens haben 41 eine Facharztanerkennung. Der Wehrmedizinische Beirat hat die jetzige Form der Reihenuntersuchung bei der Musterung nach eingehender Überprüfung als ausreichend beurteilt. Es wird zur Zeit versucht, die ärztlichen Untersuchungen bei der Musterung zu zentralisieren. Im Rahmen dieser Zentralisierung ist beabsichtigt, Fachärzte als hauptamtliche Ärzte zu beschäftigen und auch mit erforderlichem ärztlichem Gerät auszustatten. Erste Ansätze dazu stellt der Versuch in Hamburg dar. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Fragen VII/1 und VII/2): Hat die Bundesregierung die Absicht, auf freiwilliger Basis die Einführung eines Gesundheitspasses vorzubereiten, in dem von der Erstimpfung an laufend ärztliche Ergebnisse festgehalten und ergänzt werden, z. B. auch die Blutgruppe im Hinblick auf Unfälle, die Reaktion hinsichtlich Allergien, Unfallverletzungen, insbesondere Schädelverletzungen, Früherfassung von Stoffwechselkrankheiten, Diabetes usw.? Hat die Bundesregierung die Absicht, Maßnahmen zu treffen, um den bei den Musterungen festgestellten und im Steigen begriffenen Zivilsationskrankheiten in jungen Jahren im Sinne der Vorbeugung und Gesundheitserziehung der jungen männlichen Generation wirksam zu begegnen? Zu Frage 1: Nach dem seit dem 1. Januar 1962 geltenden Bundesseuchengesetz erhält jeder Impfling bei seiner ersten Impfung ein Impfbuch, in dem alle Impfungen, wie z. B. gegen Pocken, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Polio eingetragen werden. Außerdem ist darin ein Abschnitt für Vermerke über Seruminjektionen vorgesehen. Zusätzlich können Aufzeichnungen über Allergien oder Stoffwechselerkrankungen wie den Diabetes sowie über Blutgruppe und Blutfaktoren eingetragen werden. Dieses Dokument ist in seinen Abmessungen so gehalten, daß es in den Personalausweis eingelegt werden kann. Zu Frage 2: Im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden stellt das Bundesministerium für Gesundheitswesen den Schulen Unterrichtshilfen zur Verfügung, die der Förderung der Gesundheitspflege und der Gesundheitserziehung dienen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Haltungspflege und die Bekämpfung der Suchtgefahren gelegt. Ich habe die Absicht, die gesundheitserzieherische Tätigkeit meines Hauses nachdrücklich zu fördern. Dazu beitragen soll u. a. auch die vorgesehene Umwandlung des Deutschen Gesundheits-Museums e. V. in Köln in eine Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin Leser einer Heimatzeitung und schätze deshalb den Wert der Heimatzeitung und der Regionalzeitung sehr. Das würde mich aber nicht veranlaßt haben, mich zu Wort zu melden, wenn nicht der Kollege Schulze-Vorberg ein sehr interessantes Wort geprägt hätte. Er sprach — und darin wurde er von dem Kollegen Martin unterstützt — von „Besatzungsföderalismus". Das ist



    Ertl
    eine sehr interessante Feststellung, die, wie ich annehme, sicherlich auf tiefschürfenden Überlegungen beruht. Die CDU und die CSU werden nun sicherlich bald Vorschläge machen, wie sie diesen Besatzungsföderalismus überwinden wollen, wie sie beispielsweise bei den Rundfunkanstalten zu neuen Formen kommen wollen und vielleicht auch bei den Ländern; das wäre dann ein Kapitel für den Innenminister. Ich nehme an, daß der Ministerpräsident von Bayern diese Diskussion sehr gern von der Bundesratsbank aus verfolgen wird. Das wird eine sehr wichtige Frage sein.

    (Zurufe.)

    Herr Schmitt-Vockenhausen, Sie sind ja sehr initiativfreudig; ich bin beinahe der Meinung, daß Sie ein Ersatzinnenminister sind. Sie kündigen hier Koalitonsanträge an, während die Regierung immer nur auslaufende Diskussionen über Kommissionen führt, die offensichtlich nichts gebracht haben. Nun, wir lassen uns überraschen. Herr Schmitt-Vockenhausen will also nun vom Parlament her etwas tun. Das ist eigentlich merkwürdig; lassen Sie mich das als Zuhörer aus dem Parlament ganz offen sagen. Aus dem Parlament kamen heute eine ganze Menge Anregungen. Die Bundesregierung scheint diese Anregungen nicht zu kennen oder nicht vollziehen zu wollen.

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Doch! Der Staatssekretär war sehr konkret!)

    — Warum brauchen Sie denn einen neuen Koalitionsantrag, wenn es die Regierung sowieso macht? Das verstehe ich nicht, Herr Kollege.

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Wir wollen es bald machen!)

    — Ach so, Sie meinen, wenn es die Koalition macht, dann geht es schneller bei der Regierung.

    (Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Wir drängen darauf!)

    — Ich bedanke mich sehr. Sie haben also zugegeben, daß die Regierung gedrängt werden muß. Wir hoffen, daß das geschieht.
    Zum Schluß möchte ich nur noch folgendes sagen. Ich freue mich, wenn Sie eine Lösung finden, denn die Demokratie lebt von der Vielfalt. Die Heimatpresse ist eine Möglichkeit. Es steht auch sicherlich fest, daß die Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Bevölkerung bei der Heimatpresse besser und inniger ist als bei Zentralredaktionen. Das meine ich nur als Leser der Zeitung feststellen zu dürfen, wobei ich gern höre, wenn hier die Monopolpresse erwähnt wird. Offensichtlich verfolgt man da die Taktik: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß. Man reizt zwar gern an, hat aber vielleicht nicht den Mut, hier zu klaren Ergebnissen zu kommen, weil auf der anderen Seite hinter einer gewissen Presse vielleicht sehr viel Macht steht, mit der man sich nicht anlegen will.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist die aktuelle Stunde geschlossen.
Wir fahren in der Beratung der Tagesordnung fort. Ich rufe auf die Punkte 3 und 4:
Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
— Drucksache V/1490 —
Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über die Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
— Drucksache V/1516 -
Es handelt sich um die Sammelübersichten 15 und 16 des Petitionsausschusses. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Das Haus hat über Anträge des Petitionsausschusses zu beschließen. In beiden Fällen beantragt der Ausschuß, die in den anliegenden Sammelübersichten enthaltenen Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestags zu Petitionen anzunehmen. Wer stimmt den Anträgen des Petitionsausschusses zu? Ich bitte um das Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 5:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Jacobi (Marl), Frau Wessel, Wächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Vierten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (4. RVÄndG)
— Drucksache V/1440 —
Die Vorlage soll begründet werden. Wer begründet?

(Zurufe: Frau Jacobi! — Überweisen!)

— Meine Damen und Herren, vor allem meine Herren, da es sich hier um eine Aktion von Damen des Hauses handelt, bin ich gehalten, so höflich zu sein und mindestens zu warten, bis die Kolleginnen den Antrag begründen, wenn sie hier im Saal sind. Ich tue das normalerweise nicht, sondern vor allem gegenüber den Kolleginnen.

(Beifall.)

Ich bedaure. Ich muß also jetzt doch den nächsten Punkt aufrufen. Aber das ist etwas unfair; denn der nimmt uns längere Zeit in Anspruch. Deshalb schlage ich vor, die Begründung nicht entgegenzunehmen, da es offenbar längere Zeit braucht, um die Abgeordnete herbeizurufen.
Die Vorlage soll an den Ausschuß für Sozialpolitik — federführend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. Es wird nicht widersprochen. — Dann ist die Überweisung in der vorgeschlagenen Form beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 6 a) :
Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes
— Drucksachen V/1400, zu V/1400 —
Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, dem Hohen Haus den 12. Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorzulegen. Der Grüne Bericht 1967 ist bereits am 15. Februar dieses Jahres in Ihre Fächer gekommen und Ihnen damit fristgerecht zugeleitet worden.
    Die Verzögerung der traditionellen Einbringungsrede, d. h. der im Landwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen mündlichen Erläuterungen des Berichts und der von der Bundesregierung beabsichtigten Maßnahmen ist auf die Schwierigkeiten des Haushaltsausgleichs 1967 zurückzuführen, die uns noch immer beschäftigen. Sie wissen, daß selbst die wissenschaftlichen Institute, auf deren konzentrierter Prognose die ersten Haushaltsvorlagen beruhten, ihre Voraussagen wiederholt an unerwartete Daten adaptieren mußten, — um keinen stärkeren Ausdruck zu verwenden.
    Theoretisch hätte die Aussprache über den Grünen Bericht und die Diskussion über die Schlußfolgerungen und Maßnahmen auch getrennt erfolgen können. Politisch sind aber beide Teile ein geschlossenes Ganzes, so daß sich die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Ältestenrat und mit Zustimmung des Ernährungsausschusses für die verbundene Vorlage und eine verbundene Diskussion entschieden hat.
    Die Ergebnisse des Grünen Berichts 1967 basieren auf dem Wirtschaftsjahr 1965/66. Bevor ich Ihnen eine genauere Analyse dieses Wirtschaftsjahres darlege, bitte ich, mir einen kurzen Rückblick auf die für die Landwirtschaft entscheidenden Daten und Tendenzen der zwölf zurückliegenden Jahre zu gestatten, also auf die Zeitspanne, seit der es ein Landwirtschaftsgesetz, einen Grünen Bericht und einen daraus abzuleitenden Grünen Plan sowie Bemühungen um eine forcierte Anpassung der deutschen Landwirtschaft an die Erfordernisse der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik gibt.
    Ich darf feststellen, daß der seit Bestehen des Landwirtschaftsgesetzes zurückgelegte Weg keineswegs vergeblich war. Die Lage der deutschen Landwirtschaft wurde in dieser Zeitspanne — analog gleichlaufender Entwicklung in vergleichbar struktuierten Volkswirtschaften — vor allem durch den Zwang zur Anpassung an die Bedingungen der modernen Industriegesellschaft und durch die fortschreitende Eingliederung des Agrarbereichs in den gesamtwirtschaftlichen Produktions- und Marktprozeß bestimmt. Die dabei wirksamen Kräfte lassen sich auf einige wenige Grundtendenzen zurückführen.
    Erstens. Die stürmische wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung im Gewerbe und in der Industrie und die forcierte Anwendung des technischen Fortschritts hat auch in der deutschen Landwirtschaft eine technische Revolution ausgelöst, die erhebliche soziale Umschichtungen zur Folge hatte. So haben sich seit dem Jahre 1950/51 rund 2 Millionen landwirtschaftliche Arbeitskräfte, das sind mehr als 50 % des gesamten Arbeitskräftebestandes, infolge des Einkommenssogs einer stark expandierenden gewerblichen Wirtschaft dem gewerblich-industriellen Sektor zugewandt. Zum Ersatz dieser Kräfte hat die Landwirtschaft in einer Zeit, in der weder die Landwirte noch die Landmaschinenindustrie auf diesen stürmischen Umstellungsprozeß vorbereitet sein konnten, seit dem Jahre 1950/51 rund 41 Milliarden DM für den funktionsbedingten und funktionsgerechten Neubau von Wirtschaftsgebäuden und für die Anschaffung von Maschinen investieren müssen. Der Kapitalbesatz je landwirtschaftliche Arbeitskraft belief sich im Jahre 1965/66 auf rund 72 000 DM je Arbeitskraft und übertraf damit die Kapitalausstattung je Arbeitskraft vieler Industriezweige.
    Zweitens. Im Zuge dieser Entwicklung ist die Integration der Landwirtschaft in die arbeitsteilige Volkswirtschaft weiter vorangeschritten. Landwirtschaft und Industrie sind in ihrer wechselseitigen Entwicklung immer stärker voneinander abhängig geworden. Die überragende Bedeutung einer gesicherten gewerblichen und industriellen Beschäftigungslage und einer davon abgeleiteten ausreichenden Massenkaufkraft für den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, vor allem qualitativ hochwertiger Veredlungsprodukte, ist vielen Landwirten noch aus den Erfahrungen der Weltwirtschaftskrise in schmerzlicher Erinnerung. Diese Abhängigkeit hat drastisch zugenommen. Weniger bekannt ist jedoch das Gewicht, das die Landwirtschaft als Käufer von gewerblichen Produkten und Dienstleistungen in die Waagschale unserer Volkswirtschaft zu werfen hat.
    Vom Produktionswert der Landwirtschaft in Höhe von fast 30 Milliarden DM entfällt etwa die Hälfte auf Vorleistungen anderer Wirtschaftszweige, welche die landwirtschaftlichen Betriebe in Form von Betriebsmitteln und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dazu kommen schätzungsweise rund 5 Milliarden DM gewerblich hergestellte Konsumgüter, die von den landwirtschaftlichen Haushaltungen gekauft werden. Es. liegt auf der Hand, daß dieses Kaufkraftvolumen von 20 Milliarden DM von lebenswichtiger Bedeutung nicht nur für eine Reihe von Industrien, die vorwiegend an die Landwirtschaft absetzen und liefern, sondern auch für den Wohlstand vieler Klein- und Mittelstädte ist. Solche spezifischen und regional ausgerichteten Güter- und Geldströme können durch Exporte anderwärts lozierter Industrien nicht ersetzt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Drittens. Die Nahrungsmittelproduktion hat — bei einem um die Hälfte reduzierten Kräfteeinsatz — von 34,2 Millionen t Getreideeinheiten im Jahre 1950/51 auf 51,5 Millionen t Getreideeinheiten im Wirtschaftsjahr des Berichtszeitraumes, also um rund 51 %, zugenommen. Dabei zeigt sich in der Zusammensetzung der Nahrungsmittelerzeugung zunehmend eine bemerkenswerte Verschiebung zugunsten der Produktion auf der Grundlage eingeführter Futtermittel. So ist der Anteil der Futtermitteleinfuhren an der deutschen Nahrungsmittelproduktion von nur 5 % im Jahre 1950/51 auf heute 20 % angewachsen. In absoluten Zahlen ausgedrückt



    Bundesminister Höcherl
    wurden im letzten Jahr für rund 6 Milliarden DM Futtermittel importiert.

    (Abg. Brese: Hört! Hört!)

    Die ernährungswirtschaftlichen Einfuhren sind ebenfalls stark gestiegen. Sie erreichten im Jahre 1966 mit rund 16 Milliarden DM mehr als das Dreifache des Einfuhrwerts im Jahre 1950/51 und nahmen 22 % des gesamten Einfuhrwerts der Bundesrepublik, der 73 Milliarden DM betrug, ein. Gegen alle anderslautenden Pauschalurteile wird damit für den gewerblich-industriellen Außenhandel eine bemerkenswerte, meines Erachtens unentbehrliche Austauschposition im Export eröffnet.
    Viertens. Mit der starken Abwanderung von Arbeitskräften, die durch die Expansion der Industrie und das damit verbundene große Angebot an Arbeitsplätzen mit hohen und steigenden Löhnen verursacht war, ist die landwirtschaftliche Betriebsgrößenstruktur in Bewegung geraten. In der Zeit von 1949 bis 1966 ging die Zahl der Betriebe um 516 000 — das sind 26,2 % — zurück; dies entspricht einem jährlichen Rückgang von 30 000 Betrieben. Die Abnahmen konzentrierten sich — analog dem Gefälle in der Ertragsstruktur — auf die Betriebsgrößenklassen unter 10 ha, während in den Betrieben über dieser Größenschwelle, vor allem aber in der Größenklasse von 20 bis 50 ha, beträchtliche Zunahmen zu verzeichnen waren. Dieser Prozeß wird sich nach allen Anzeichen fortsetzen und voraussichtlich durch die Anwendung der gemeinsamen EWG-Agrarpolitik und ihren verschärften Wettbewerb neue Impulse bekommen.
    Fünftens. Seit der Vorlage des ersten Grünen Berichts im Jahre 1956 ist im ganzen gesehen eine beträchtliche Verbesserung der landwirtschaftlichen Ertrags- und Einkommenssituation zu verzeichnen. Die Verkaufserlöse der Landwirtschaft sind um fast 70 % auf rund 26,3 Milliarden DM im Wirtschaftsjahr 1965/66 angestiegen. Im gleichen Zeitraum haben die laufenden Betriebsausgaben auf 19,2 Milliarden DM, also um 73 % — d. h. um 3 % mehr —, zugenommen. Der Differenzbetrag zwischen Verkaufserlösen und Betriebsausgaben, der für die Barentlohnung der familieneigenen Arbeitskräfte, zur Verzinsung des eigenen Betriebskapitals sowie für Risikorücklagen zur Verfügung steht, ist von 4,6 Milliarden DM auf 7,4 Milliarden DM, also um 61 % gestiegen. Da gleichzeitig die Zahl der Arbeitskräfte auf die Hälfte gesunken war, konnte sich das Bareinkommen pro Arbeitskraft mehr als verdoppeln.
    Sechstens. Solche aus der allgemeinen Statistik gewonnenen Gesamtrechnungen werden seit Erlaß des Landwirtschaftsgesetzes durch Buchführungsergebnisse aus rund 8000 Testbetrieben ergänzt, erweitert und besonders auf die Ermittlung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe ausgerichtet.
    Das durchschnittliche Betriebseinkommen je Vollarbeitskraft, in dem Arbeitseinkommen und Kapitalertrag zusammengefaßt werden, stieg von 1956/57 bis 1965/66 von 3772 DM auf 9114 DM an. Es gibt in der übrigen Wirtschaft nur eine einzige Einkommensgröße, die nach Höhe und Bewegung damit
    übereinstimmt; das ist der Vergleichslohn gewerblicher Arbeitskräfte. Er stieg in derselben Zeit von 4168 DM auf 9217 DM. Wenn man nun in Ausführung des Landwirtschaftsgesetzes den Anspruch erhebt, daß das landwirtschaftliche Arbeitseinkommen, allein gesehen, die Höhe des Industrielohnes erreichen soll, dann bleibt nach obiger Rechnung für den Kapitalertrag nichts übrig. Die Landwirtschaft gleicht also heute einem Gewerbe, dessen Einkommen zwar zur Deckung der Löhne ausreicht, das aber keinen Gewinn erzielt.
    Man kann aber auch rein rechnerisch das Kapital vorab befriedigen und ihm eine Verzinsung von 31/3 % zubilligen, wie es die Vergleichsrechnung des Grünen Berichts tut. Ein derart vom Betriebseinkommen abgesetzter Kapitalertrag senkt natürlich das Arbeitseinkommen unter die von den gewerblichen Arbeitskräften im Durchschnitt erzielten Vergleichslöhne. Der in der Landwirtschaft erzielte Lohn stieg zwar von 2684 DM auf 6220 DM, d. h. prozentual etwa parallel mit dem Industrielohn an, aber mit einem beträchtlichen absoluten Abstand. Bei dieser Betrachtung gleicht die Landwirtschaft einem Gewerbe, das den vollen Kapitalertrag erwirtschaftet, einem sehr bescheidenen Zinsanspruch genügen kann, aber seine Arbeitskräfte schlecht bezahlen muß. Dies ist gemeint, wenn man von Disparität spricht.
    Siebentens. Die Durchschnittszahlen können aber die mannigfaltige Wirklichkeit nicht genügend kennzeichnen. Der vorliegende Grüne Bericht hat deshalb, und zwar zum ersten Male, in seinem statistischen Teil von Seite 205 an neben den Durchschnittsergebnissen auch die Streuungen dargestellt. Es sind jeweils das beste und das schlechteste Viertel der Testbetriebe herausgehoben worden. Die Unterschiede sind erstaunlich groß. So sind z. B. Differenzen zwischen 20 000 DM und 5000 DM beim Betriebseinkommen je Arbeitskraft und von +600 bis —600 DM Reinertrag je ha sehr häufig. Alle kleinen Betriebe um 15 ha herum im besten Viertel schneiden viel besser ab als alle großen Betriebe im schlechtesten Viertel.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Betriebe mit niedrigen Einheitswerten unter 1000 DM im besten Viertel haben viel höhere Einkommen und Reinerträge als Betriebe mit Einheitswerten über 2000 DM im schlechtesten Viertel. Dasselbe gilt für gute Futterbauwirtschaften mit niedrigen Einheitswerten gegenüber Hackfruchtwirtschaften mit hohen. Hier kommt also in überzeugender Weise die Qualität der Betriebsleiter zum Ausdruck. Damit ist nun auch statistisch erhärtet — das sei ganz offen ausgesprochen —, was gute Kenner der Landwirtschaft aus eigener Anschauung schon ziemlich genau wußten. Es ist tröstlich, daß wenigstens ein Viertel der landwirtschaftlichen Betriebe für die Agrarpolitik kein Problem darstellt, da hier rentable Betriebe mit Vermögenszuwachs vorhanden sind; aber umso ernster ist die Situation der Betriebe im schlechten Viertel, die seit Jahren ihr Vermögen verbrauchen. Im mittleren Bereich zwischen diesen beiden Extremen liegt das eigentliche Feld fördernder und progressiver Agrarpolitik.



    Bundesminister Höcherl
    Achtens. Sorgen macht mir auch die zunehmende innere Disparität der Landwirtschaft. Während der durchschnittliche jährliche Zuwachs des Arbeitseinkommens von 1956/57 bis 1964/65 etwa im Schnitt 436 DM pro Arbeitskraft betrug, belief sich dieser Zuwachs im gleichen Zeitraum in den Betrieben unter 20 ha auf 355 DM für die Arbeitskraft, von 20 bis 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche auf 562 DM pro Arbeitskraft, von 50 und mehr ha landwirtschaftlicher Nutzfläche auf 801 DM pro Arbeitskraft.
    In Nordwestdeutschland war die jährliche Zunahme im Durchschnitt aller Betriebe mit 578 DM pro Arbeitskraft erheblich höher als in Süddeutschland mit 339 DM.
    Noch deutlicher wird die Differenzierung bei einem Vergleich verschiedener Betriebssysteme. So betrug die durchschnittliche jährliche Zunahme des Arbeitseinkommens in den nordwestdeutschen Hackfruchtbaubetrieben rund 600 DM pro Arbeitskraft, in den süddeutschen Futterbaubetrieben dagegen nur 279 DM. Ich muß es mir versagen, auf diese in einzelnen äußerst aufschlußreichen Unterschiede und Differenzierungen noch näher einzugehen. Der Bericht liefert hierüber eine Fülle von Material, das ich dringend Ihrer Aufmerksamkeit empfehle.
    Nun die Lage im Untersuchungsjahr. Trotz aller Vorbehalte gegenüber golbalen Zahlen muß ich mich dem Zwang der knapp bemessenen Zeit beugen und darf Ihnen jetzt die wichtigsten Erkenntnisse des Grünen Berichts 1967 kurz an Hand von Durchschnittsergebnissen verdeutlichen. Diese Durchschnittszahlen haben ihre besondere Bedeutung im Zeitvergleich; sie spiegeln die Mengen- und Preisbewegungen von einem Gebiet zum anderen und haben nicht weniger Aussagekraft als die globalen Werte, mit denen unsere Kritiker in anderen Wirtschaftsbereichen haarscharf zu argumentieren verstehen.

    (Richtig! in der Mitte.)

    Erstens. Im Berichtsjahr 1965/66, das für die gesamte Volkswirtschaft ein recht erfolgreiches Jahr mit einem realen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes von 6,3 % — auch eine Globalzahl übrigens
    — gewesen ist, an dem sich die breite Masse der Lohnempfänger mit einer Lohnerhöhung von 8,2 %
    — wiederum eine Globalzahl — beteiligen konnte, erzielten die in der Landwirtschaft tätigen Erwerbspersonen absolut und relativ ein Mindereinkommen von 5 %.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Zweitens. Das gleiche gilt für den Überschuß der Verkaufserlöse über die Betriebsausgaben im Untersuchungsjahr, der 15 % geringer ist als im Vorjahr. Der Hinweis auf die schlechte Ernte — der zweiten übrigens seit 1961/62 — bedeutet wenig Trost angesichts der Erkenntnis, daß der Aufwand gestiegen und das Risiko der Ernte in peinlicher Form offenbar geworden ist.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Als Folge dieser Mindereinnahmen hat die Verschuldung der deutschen Landwirtschaft auf 21,1 Milliarden DM zugenommen.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Das sind die registrierten Schulden. Es kann ferner unterstellt werden, daß über die Verschuldung hinaus irreparable Investitionen unterblieben sind. Einwendungen aber gegen Art und Umfang der Aufwendungen lassen sich überzeugend widerlegen, wenn auf die unverzichtbaren Generalaufwendungen, die Steigerungsrate der Kosten und auf die Tatsache verwiesen wird, daß die Aufwandszunahme zum großen Teil Futtermittel enthält, die auf Grund der schlechten Ernte nicht aus der eigenen Futterbasis eingebracht werden konnten.
    Drittens. Trotz der ungünstigen Ertragsverhältnisse im Untersuchungsjahr wurde aber noch auf fast 30 °/o der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Bundesgebietes der Vergleichslohn voll gedeckt und darüber hinaus eine Verzinsung des Betriebskapitals erzielt. Auf weiteren 45 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche war immerhin noch eine Deckung des Vergleichslohnes zwischen 80 und 100 % zu verzeichnen, und nur auf einem Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Bundesgebietes betrug die Vergleichslohndeckung weniger als 80 %. Es handelt sich hierbei — wie die Einzelanalysen des Berichts zeigen — immer wieder um die marktfernen Mittelgebirgslagen mit einer ungünstigen Agrar- und Infrastruktur. Auf diese Gebiete werden wir in Zukunft unsere agrar- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen mehr als bisher konzentrieren müssen.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)

    Ich stelle nun die Frage: Inwieweit wurden die Ziele der deutschen Agrarpolitik erfüllt, und inwieweit blieben sie unerfüllt? Ich halte es für richtig und notwendig, dem deutschen Steuerzahler nicht immer nur Forderungen und kritische Berechnungen über die Aufwendungen vorzulegen, die zugunsten der Landwirtschaft in den zurückliegenden Jahren getätigt wurden; er sollte auch einmal erfahren, was mit diesen seit dem 1. Grünen Plan eingesetzten 23,5 Milliarden DM Steuergeldern durch die zumeist in erfreulicher Übereinstimmung handelnden politischen Kräfte als Treuhänder dieser Steuergelder geleistet wurde.
    Eine derartige Bilanz erweist sich nicht nur im Vergleich der Jahre, sondern erst recht im Vergleich mit anderen Ländern als außerordentlich erfolgreich. So ist — absolut gesehen — der Leistungstand der deutschen Landwirtschaft nach der holländischen und belgischen an den dritten Platz in Europa gerückt. Dabei sind die Produktionsbedingungen in weiten Gebieten der Bundesrepublik wesentlich ungünstiger als in Holland und Belgien. In standortmäßig vergleichbaren Räumen, z. B. in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen, steht die deutsche Landwirtschaft nicht mehr hinter der holländischen oder belgischen zurück; sie hat sie in verschiedenen Sparten schon überrundet.



    Bundesminister Höcherl
    Wenn trotzdem die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes noch nicht erreicht sind, so darf dabei nicht vergessen werden, daß das Landwirtschaftsgesetz eine Reihe von agrarpolitischen Zielvorstellungen formuliert, die jedem Kenner der Situation als zeitlose Forderungen an unsere und jede vergleichbare Agrarpolitik vertraut sind. Die Eingliederung der Landwirtschaft in die dynamische, sich ständig fortentwickelnde Volkswirtschaft ist im Grunde eine permanente Aufgabe.
    In allen modernen Industriestaaten gibt es das Problem der landwirtschaftlichen Einkommensdisparität — in den USA z. B. lag sie nach den Ergebnissen der letzten Untersuchungen im Durchschnitt bei etwa 50 % — und die Tatsache, daß mehr und mehr Länder und nunmehr auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nach Maßstäben für die Erfassung und nach Maßnahmen für die Lösung dieses Problems suchen, verdeutlicht die allgemeine Gültigkeit dieses Phänomens. In der letzten Konsequenz ist die Frage des Ausgleichs jeder Disparität, die es ja nicht nur zwischen Landwirtschaft und Gewerbe, sondern innerhalb und im Vergleich aller Wirtschaftsbereiche gibt, überhaupt unlösbar. Ich nenne nur die für jeden sichtbare Einkommensdisparität in den vielen Zweigen des Handwerks und des Handels bis zu der bekannten grenzüberschreitenden Einkommensdisparität im wissenschaftlichen Bereich, die uns so viele aktuelle Sorgen des Abgangs und Weggangs von Wissenschaftlern und Forschungskräften bereitet. Das für die Agrarpolitik entscheidende Anliegen besteht meines Erachtens darin, im beruflichen und sozialen Wettbewerb eine ausreichende Anziehungskraft für den bäuerlichen Beruf zu erhalten. Das eine Lager unserer Kritiker, die an Hand der durchschnittlichen Disparitätszahlen einen Mißerfolg der agrarpolitischen Bemühungen zu konstruieren versuchen, müssen wir mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, daß nicht nur die Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft mit der durchschnittlichen Produktivitätssteigerung im gewerblichen Bereich Schritt gehalten hat, sondern daß es auch einer Reihe von Betriebsgruppen innerhalb weniger Jahre dank eigener Anstrengungen und der agrarpolitischen Hilfe gelungen ist, mit ihrem Arbeitseinkommen die gewerblichen Vergleichslöhne zu erreichen.
    Aber auch die ernährungswirtschaftliche Leistung unserer Landwirtschaft verdient hohe Anerkennung. Verglichen mit dem Jahre 1950 versorgt heute die deutsche Landwirtschaft mit der Hälfte des damaligen Arbeitskräftebestandes und einer um 500 000 geringeren Zahl von Betrieben eine um 10 Millionen Menschen größere Bevölkerung in einem relativ gleich hohen Anteil mit qualitativ höherwertigen Nahrungsmitteln. Eine landwirtschaftliche Vollarbeitskraft versorgt heute in der Bundesrepublik 24 Menschen.
    Diese Leistungen zählen um so mehr, als die deutsche Landwirtschaft im Vergleich zur Landwirtschaft der meisten anderen europäischen Länder auf eine geradezu katastrophale Ausgangssituation zurückblickt. Ich kann die vielen Hypotheken der Vergangenheit hier nicht im einzelnen abhandeln.
    Insbesondere hatte eine auf marktpolitische Autarkie ausgerichtete Agrarpolitik dazu geführt, daß nicht die Rationalität der Produktion, sondern allein die produzierten Mengen zum Wertmesser der Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft wurden und das Markt- und Absatzdenken der deutschen Landwirte verkümmern ließen. Während andere Staaten, nämlich England, Dänemark und Schweden, schon vor 100 und mehr Jahren ihre Flächen bereinigt und ihre Betriebe arrondiert hatten, laborieren wir in der Bundesrepublik noch heute in weiten Gebieten mit einer Flächen- und einer Besitzstruktur, die den Einsatz moderner Maschinen und neuer Bewirtschaftungsmethoden erheblich verteuert, wenn nicht geradezu unmöglich macht. Erst mit der Währungsreform wurden die elementarsten ökonomischen Voraussetzungen für die Mechanisierung und Rationalisierung der landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen, wenngleich diese im allgemeinen auch unter weit ungünstigeren kapitalmarktmäßigen Bedingungen investieren mußten als die deutsche Industrie.
    Trotz dieser widrigen Umstände hat die Landwirtschaft den Anruf der Zeit verstanden und in einem mächtigen Impuls ihre Produktivität und Rationalität entfaltet, die manchen gewerblichen Bereich in den Schatten stellt. Die Erfolgszahlen sprechen absolut und in der Relation eine eindeutige Sprache und geben keinen Anlaß zu billiger Mäkelei. Aus dieser Sicht müssen wir feststellen, daß das Landwirtschaftsgesetz und die Grünen Berichte ein richtiger Entschluß und eine wirksame Agrarpolitik gewesen sind. Die Agrarpolitik wurde mit den Wirtschaftsanalysen der Grünen Berichte zudem früher objektiviert als alle anderen Bereiche, die bislang keineswegs ähnlich objektive Ermittlungen zur Basis ihrer Ansprüche erhoben haben.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Die vielberufene ökonomische Denkweise und Beurteilung ist also längst wesentlicher Bestandteil moderner Landwirtschaft und Landwirtschaftspolitik geworden.
    Die Bundesregierung hat sich auch in diesem Jahr wieder bemüht, die Methoden der Ertrags- und Einkommensermittlung zu verfeinern und die Aussagefähigkeit des Berichtes weiter zu verbessern. Die Kritiker, die sich immer wieder mit der methodischen Seite des Berichtes befassen, täten gut daran, diese Verbesserung anzuerkennen.
    Ich möchte die Analyse des Grünen Berichtes 1967 auf diese Punkte beschränken und mich nun den Schlußfolgerungen zuwenden, die die Bundesregierung aus dieser Bilanz gezogen hat.
    Es liegt auf der Hand, daß wir an der Schwelle des Gemeinsamen Marktes unsere deutsche Agrarpolitik so rasch wie möglich auf die Gestalt gewinnenden Akzente der zukünftigen gemeinsamen europäischen Agrarpolitik abstellen, aber gleichzeitig eine behutsame Überleitung auf die neuen agrarpolitischen Datenkonstellationen vornehmen müssen. Dies erfordert in mancher Hinsicht eine Revision vertrauter Denkkategorieen.



    Bundesminister Höcherl
    In knapp eineinhalb Jahren ist auf dem Agrarsektor bereits die Endphase des gemeinsamen europäischen Marktes erreicht. Im Gegensatz zu wichtigen Partnerländern muß die deutsche Landwirtschaft im Zuge der Agrarpreisharmonisierung zum Teil erhebliche Preissenkungen hinnehmen, während sich die Preise für gewerbliche Betriebsmittel und vor allem die Löhne erst im Zuge des weiteren Integrationsprozesses im freien Spiel der Kräfte auf ein nicht voraussehbares und nicht vorausrechenbares Niveau harmonisieren werden.
    Hier zeigt sich wiederum die enge wechselseitige Verflechtung des Agrarsektors mit allen wichtigen Bereichen der übrigen Wirtschaft auf dem Kostensektor, ohne deren beschleunigte Integration in eine einheitliche europäische Politik hängt die Integration auf dem Agrarsektor in der Luft, und sie ist zum Scheitern verurteilt, weil z. B. eine unterschiedliche Verkehrs-, Steuer-, Währungs- und Sozialpolitik zu objektiv nicht gerechtfertigten Produktionskostenunterschieden und damit zu unerträglichen Wettbewerbsverfälschungen in der Gemeinschaft führen müßte.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Das Experiment des gemeinsamen Agrarmarktes wird als Testfall der wirtschaftlichen und politischen Einigung Europas nur dann ein Erfolg, wenn diese Voraussetzungen erfüllt und die Integrationsrückstände in einzelnen Bereichen so rasch wie möglich abgebaut werden. Ein Scheitern dieses Experiments müßte auch schwerwiegende politische Folgen haben. Die Bundesregierung wird diesem Komplex in den Brüsseler Verhandlungen ihr besonderes Augenmerk zuwenden.
    Die Anwendung gemeinsamer Agrarmarktregeln und gemeinsamer Agrarpreise im europäischen Großraum mit 170 Millionen Menschen bricht radikal mit den in diesem Lebensraum bisher angewandten pluralistischen Agrarpolitiken. Dieser Bruch wird heute noch nicht absehbare Standortverlagerungen zur Folge haben müssen. Für die wirtschaftliche Existenz ungezählter Bauernfamilien, aber auch ländlicher Gewerbetreibender, ist es deshalb entscheidend, daß wir sie auf die erforderlich werdenden Umstellungen innerhalb ihres Berufes vorbereiten und für die aus dem landwirtschaftlichen Produktionsprozeß freiwillig ausscheidenden Kräfte und Familien im Generationswechsel neue Arbeitsplätze schaffen und vorbereiten. Hier kommen wirtschafts-, bildungs- und sozialpolitische Aufgaben größten Ausmaßes auf uns zu, für deren Lösung weder das Instrumentarium noch die der Agrarpolitik zu Gebote stehenden Mittel auch nur annähernd ausreichen.
    Im Bereich der eigentlichen Agrarpolitik haben wir ein Schwerpunktprogramm konzipiert, das sowohl auf die spezifischen Erfordernisse der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft als auch auf unsere derzeitigen konjunkturpolitischen Notwendigkeiten Rücksicht nehmen muß. Die Durchführung dieses Programms wird durch die erforderlichen Haushaltskürzungen in Einzelplan 10 um 289 Millionen DM — das sind 6,2 % — gegenüber dem vergangenen Jahr nicht gerade erleichtert. Ich habe
    es deshalb besonders begrüßt, daß das Hohe Haus am 23. Februar dieses Jahres beschlossen hat, den Agrarbereich und damit den ländlichen Raum und seine Menschen in größerem Umfang als zunächst vorgesehen an dem Investitionshaushalt 1967 partizipieren zu lassen. Ich bin davon überzeugt, daß die hier bereitgestellten 200 Millionen DM entscheidend dazu beitragen werden, die vor allem regional zutage tretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die hohe Arbeitslosenquote in den betroffenen, meist ohnehin benachteiligten Gebieten zu beseitigen.
    Generell gesehen zielt unser agrarpolitisches Schwerpunktprogramm darauf ab, solche Maßnahmen stärker in den Vordergrund zu schieben, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Produktionsvoraussetzungen und damit der Einkommenschancen der landwirtschaftlichen Bevölkerung führen. Es handelt sich hierbei in erster Linie um Maßnahmen zur Verbesserung der Agrar-, Betriebs- und Marktstruktur. Ergänzend beabsichtigen wir bei den Sozialhilfen einige neue Akzente zu setzen.
    Die Besonderheiten des Agrarbereichs bedingen es, daß das agrarpolitische Schwerpunktprogramm in erster Linie aus langfristig wirksamen Maßnahmen bestehen muß. Unsere schnellebige Gegenwart hält aber nur mißmutig die notwendige Portion Geduld bereit, die hier gefordert wird. Unserer gewählten Wirtschafts- und Rechtsordnung entsprechend müssen wir bei diesen Maßnahmen ferner in besonderer Weise auf die Entscheidungsfreiheit aller Beteiligten Rücksicht nehmen und können die beabsichtigten Maßnahmen nur auf freiwilliger Grundlage durchführen.
    Die beträchtlichen regionalen Unterschiede in den Krisenerscheinungen der deutschen Wirtschaft und die gebietsweise stark differierenden Arbeitslosenziffern zeigen aber, daß die uns gestellten regionalpolitischen Aufgaben trotz aller unbestreitbaren Erfolge noch nicht ausreichend gelöst sind. Die Eingliederung der deutschen Wirtschaft in das Marktwirtschaftsgefüge der EWG wird diese regionalpolitischen Schwächen verschärft in Erscheinung treten lassen. Bei der Regionalförderung handelt es sich immer um eine echte Gemeinschaftsaufgabe verschiedener an der wirtschaftspolitischen Gesamtentwicklung beteiligten Ressorts, die in Abstimmung und Kooperation mit den Ländern in Angriff genommen werden muß.
    Auf der Grundlage einer umsichtigen Raumplanung müssen in den Gebieten, die wir heute schon zu den Notstandsräumen zählen, durchgreifende Infrastrukturmaßnahmen und eine vorausschauende landwirtschaftliche Strukturpolitik Hand in Hand gehen, wenn soziale Erschütterungen und Verelendungen größeren Ausmaßes verhindert werden sollen und wenn wir dem Verfassungsauftrag nach Herbeiführung gleichartiger Lebensbedingungen in allen Regionen der Bundesrepublik entsprechen und nachkommen wollen.
    Im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung — mit Bundesausbaugebieten, Bundesausbauorten und Zonenrandgebiet — sollen



    Bundesminister Höcherl
    in Zukunft in schwach strukturierten ländlichen Räumen verstärkt die infrastrukturellen Voraussetzungen für die gewerbliche Durchsetzung geschaffen werden — Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung. Eine Reihe geglückter Versuche, wie z. B. das Emslandprogramm, weisen uns hier einen Weg und geben ein Modell. Diese Aufgaben werden im Bereich der Agrarpolitik ergänzt durch die 1961 aufgenommene Förderung der von Natur benachteiligten Gebiete, die mit einer Fläche von 8,6 Millionen ha rund 35 % der Wirtschaftsfläche des Bundesgebietes umfassen. Dieses Programm ist wesentlicher Bestandteil der strukturpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung; sein Haushaltsansatz, der an die Bundesländer zur Verteilung kommt, ist mit 90 Millionen DM unverändert aufrechterhalten worden.
    Die Verbesserung der Agrarstruktur im engeren Sinne ist und bleibt Schwerpunkt der Agrarpolitik. Wir sehen uns in diesem Jahre freilich naturgemäß gezwungen, stärker als bisher bestimmte Prioritäten anzuerkennen, da 1967 nur rund 794 Millionen DM gegenüber 953 Millionen DM im Vorjahre zur Verfügung stehen. Um mit den knapper verfügbaren Mitteln einen optimalen Effekt zu erzielen, sind bei folgenden einzelnen Maßnahmen Änderungen beabsichtigt.
    Bei der Flurbereinigung müssen wir das sogenannte beschleunigte Zusammenlegungsverfahren verstärkt in den Vordergrund rücken, da trotz der kombinierten Anstrengungen von Bund und Ländern heute immer noch 7,5 Millionen ha, das sind etwa 50 °/o der für die Flurbereinigung in Frage kommenden Wirtschaftsfläche des Bundesgebietes, einer Zusammenlegung bedürfen und auf 3,5 Millionen ha früher bereits bereinigter Fläche eine erneute Zusammenlegung notwendig geworden ist.
    Das klassische Flurbereinigungsverfahren soll nur noch dann durchgeführt werden, wenn eine agrarstrukturelle Fachplanung seine Einfügung in die Entwicklung des ländlichen Raumes geboten erscheinen läßt und eine Abstimmung mit den Belangen der Wasserwirtschaft, der Landschaftspflege, des Verkehrs, insbesondere aber auch der Bauleitplanung erfolgen kann. Es versteht sich von selbst, daß alle derzeit noch laufenden Verfahren zum Abschluß gebracht werden, da die Landwirtschaft sich in ihren Dispositionen darauf eingestellt hat. Gemeinden, die sich aus Zeitmangel den vorgenannten Verfahren nicht unterwerfen können, muß der freiwillige Landtausch Hilfe bringen. In Verbindung damit wird in Zukunft auch in beschränktem Umfange die Befestigung von Wirtschaftswegen und der Ausbau sonstiger Folgemaßnahmen in diesem Maßnahmebereich gefördert werden können.
    Innerhalb der Agrarstrukturverbesserung hat neben der Flurbereinigung die Position „Aussiedlung, Althofsanierung und Betriebsaufstockung" mit einem Haushaltsansatz von 384 Millionen DM, ergänzt durch eine Bindungsermächtigung von 50 Millionen DM, das größte Gewicht. Um angesichts der hohen Neubaupreise möglichst vielen Betrieben die Vorteile einer rationellen Gestaltung der Wirtschaftsgebäude zu ermöglichen, werden wir im Rahmen dieser Maßnahmengruppe in Zukunft der baulichen Verbesserung vorhandener Wirtschaftsgebäude eine klare Präferenz einräumen.
    Wir müssen ferner in Zusammenarbeit mit den Siedlungsgesellschaften bemüht bleiben, preiswerteren und billigeren Bauweisen in der Landwirtschaft noch stärker als bisher zum Durchbruch zu verhelfen, um die segensreiche Arbeit dieser Gesellschaften noch effizienter zu machen. Schließlich scheint mir auch eine Vereinheitlichung des stark zersplitterten Siedlungsrechts dringend geboten.
    Verbesserung der inneren Betriebsstruktur. Umfassende Infrastrukturmaßnahmen und eine wirksame Agrarstrukturpolitik mobilisieren in den agrarischen Notstandsräumen die bei der heutigen Betriebsstruktur meist blockierten Produktionsfaktoren Boden und Arbeit und ermöglichen eine rationellere Kombination dieser Faktoren in größeren Betriebseinheiten. Sie sind damit die logische Voraussetzung für ein in die Zukunft gerichtetes Investitionsprogramm, und damit ist ein weiterer Schwerpunkt zukünftiger agrarpolitischer Aufgaben angesprochen.
    Die Forderung der Landwirte nach industriegleichen Löhnen impliziert notwendigerweise die Anwendung industrieller Arbeitsverfahren, industrieller Organisationsformen und eines industriegleichen Kapitaleinsatzes. Die deutsche Landwirtschaft hat zwar heute bereits weithin eine Kapitalausstattung je Arbeitskraft, die höher ist als in vielen Industriezweigen. Das in der Landwirtschaft investierte Kapital ist aber naturbedingt und zum Teil aber auch infolge eines zu geringen Produktionsvolumens je Aggregat großenteils nur unzureichend ausgenutzt mit all den Kostenkonsequenzen.
    Noch bevor die gemeinsamen Agrarpreise als entscheidendes Steuerungselement der EWG in Kraft treten, hat die Bundesregierung eine Vielfalt ihrer bisherigen Einzelmaßnahmen auf eine Investitionshilfe für den Gesamtbetrieb transformiert. Die ganzheitliche Betrachtung des Betriebes und die kritische Durchleuchtung seiner sämtlichen Produktionszweige erscheint uns als wirksamster Ansatzpunkt, um unseren Landwirten für den zu erwartenden verschärften Wettbewerb in der EWG eine Hilfestellung zu geben. Durch die Aufstellung eines Betriebsentwicklungsplanes mit dem Ziel nachweisbarer Einkommensverbesserungen wird die Rationalität der Investitionen vor vornherein sichergestellt. Der Nachweis einer angemessenen Eigenbeteiligung garantiert eine nach der Leistungsfähigkeit abgestufte Auswahl der Investitionen. Von einer bestimmten Investitionsbehörde ab werden die Betriebe zur Buchführung und damit zu einer betriebswirtschaftlichen Dauerbeobachtung verpflichtet, an die sich die Erwartung knüpft, daß die Betriebe einkommensverbessernde Folgemaßnahmen aus eigener Kraft vornehmen.
    Die Haushaltsschwierigkeiten haben zwar eine Kürzung der für die Investitionshilfe vorgesehenen Ansätze erforderlich gemacht; die zügige Fortführung dieser auf lange Sicht angelegten Maßnahme konnte jedoch durch die Einbeziehung in den In-



    Bundesminister Höcherl
    vestitionshaushalt sichergestellt werden, wofür dem Hohen Hause besonderer Dank gebührt. Es bestehen begründete Aussichten, daß durch eine geeignete Umstellung auch noch zusätzlich Bindungsermächtigungen in Betracht kommen, die auch die Zukunft absichern helfen.
    Der hohe Investitionsbedarf der Landwirtschaft hat, wie ich früher schon ausführen konnte, zu einer steigenden Verwendung von Fremdkapital geführt, die sich heute auf rund 21 Milliarden DM beläuft. Dieser Verschuldung stehen auf der anderen Seite beachtliche landwirtschaftliche Vermögenswerte gegenüber. So beträgt die Verschuldung im Verhältnis zum Aktivkapital der Landwirtschaft nur etwa 20 %; sie ist aber, wie aus dem Grünen Bericht hervorgeht, auf 30 % der Betriebe, die mit mehr als 200 % des Einheitswertes verschuldet sind, besonders stark konzentriert. Angesichts der jährlichen Zinsbelastung der Landwirtschaft von rund 1,1 Milliarden DM und jährlicher Tilgungsraten in mindestens der gleichen Höhe ist und bleibt der Agrarkredit ein agrarpolitisches Problem ersten Ranges.
    Es hilft uns nicht weiter, Unterlassungen der Vergangenheit laut zu beklagen; uns bleibt vielmehr die Aufgabe gestellt, das Problem des wachsenden Kapitalbedarfs der Landwirtschaft zu akzeptablen Bedingungen zu lösen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung anerkennt dabei den weltweiten Erfahrungssatz, daß die Zinsbelastungsfähigkeit der Landwirtschaft selbst bei einem hohen Arbeitseffekt bei etwa 3,5 % ihr vertretbares Maximum erreicht. Die Schlußfolgerung aus dieser Erkenntnis ist die Revision des Ansatzes für die Zinsverbilligung, die in der Regierungsvorlage mit 10 Millionen DM auf dem zeitlichen Höhepunkt der Restriktion den Aktionen der Deutschen Bundesbank angepaßt werden mußte. Für die Zukunft halte ich ferner den in der letzten Zeit wieder häufiger diskutierten Gedanken eines revolvierenden Fonds, der insbesondere aus Kapitaldienstrückflüssen gespeist werden sollte, für durchaus erwägenswert.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der häufig geäußerte Verdacht, bei der Zinsverbilligung handle es sich um einen unzulässigen Störungsfaktor auf dem Kapitalmarkt, kann in dieser Form nicht aufrechterhalten werden, weil es für keinen Bereich der Wirtschaft heute einen von steuerlichen oder anderen Präferenzen freien Kapitalmarkt gibt. Auch das Volumen, das hier zur Debatte steht, schließt ernsthafte Gefahren für den Kapitalmarkt aus. Allein im ERP-Bereich wird z. B. ein Vielfaches von dem umgesetzt, was für die Landwirtschaft in Betracht kommt, und zwar auch nicht zu marktgerechten Konditionen.
    Zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Marktstruktur! Die deutsche Landwirtschaft wird nicht nur im Bereich der Produktion, sondern erst recht im Bereich der Erfassung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse weiterhin erhebliche Anstrengungen und Investitionen vornehmen müssen, um den Konkurrenzkampf mit ihren Partnern auf dem Gemeinsamen Markt bestehen zu können. Deutschland hat als traditionelles Agrarimportland auf diesem Gebiet gegenüber seinen Partnerländern noch viel nachzuholen.
    Allerdings besteht auch kein Anlaß zur Resignation. So konnte ich mich erst in der vergangenen Woche auf dem „Concours Agricole" in Paris davon überzeugen, daß die deutschen Produkte mit dem französischen Inlandsangebot, was Qualität, Sortierung und Geschlossenheit anbetrifft, trotz guter Leistungen, die dort geboten werden, durchaus bestehen können. Lediglich die Exporte stellen angesichts scharfer Qualitätskontrollen eine ernsthafte Konkurrenz für die deutsche Erzeugung dar.
    Daraus ergibt sich eigentlich von selbst, daß entsprechend scharfe Qualitätskontrollen und eine nach der Qualität gestaffelte Bezahlung die wirksamsten Mittel sind, um das deutsche Angebot auf den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt vorzubereiten und ihm neue und größere Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Wir hoffen, noch in diesem Jahr auch für Rindfleisch eine Preisnotierung einführen zu können.
    Es wird höchste Zeit, daß wir bei der Beurteilung der Marktchancen unserer Landwirtschaft unsere bisherige defensive Betrachtungsweise über Bord werfen und verstärkt zum Angriff auf die Märkte Europas rüsten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben große Chancen, uns bei diesem. Angriff neue Marktpositionen zu erobern und unseren bisherigen Marktanteil beträchtlich auszuweiten. Es ist ja nicht so, daß unsere strukturell in vieler Hinsicht benachteiligte Landwirtschaft diesen Kampf um die Eroberung fremder Märkte allein zu führen hätte. Sie steht gar nicht einmal in der vordersten Front dieser Auseinandersetzung. Bei dem hohen Verarbeitungsgrad unserer Nahrungsmittel ist es vielmehr die deutsche Ernährungsindustrie, die mit ihrer anerkannten Leistungsfähigkeit auf den Märkten unserer Partnerstaaten und überhaupt in der Welt das deutsche Angebot immer mehr ins Blickfeld der Konsumenten rückt. Die Gesellschaft für Agrarexport verdient hier eine ganz besondere und ausdrückliche Anerkennung. Jeder von Ihnen, der in den letzten Jahren Gelegenheit hatte, die Nahrungsmittelpreise und -qualitäten im Ausland mit unseren deutschen zu vergleichen, wird mir zugeben, daß dem deutschen Nahrungsmittelangebot auch von dieser Seite her gesehen Chancen bevorstehen, sobald in Europa alle Grenzabgaben gefallen sind.
    Für die Landwirtschaft kommt es vor allem darauf an, das inländische Agrarangebot für die deutsche Ernährungsindustrie und für den aufnehmenden Großhandel attraktiver zu machen. Wegen der im Bundesgebiet vorherrschenden klein- und mittelbäuerlichen Betriebsstruktur wird die mit der fortschreitenden Konzentration des Handels immer dringlicher werdende Zusammenfassung des Agrarangebots zu großen, standardisierten und qualitativ ausgeglichenen und regelmäßig lieferbaren Warenposten in den meisten Fällen nur durch die Bildung



    Bundesminister Höcherl
    von Erzeugergemeinschaften zu erreichen sein. Diese Bemühungen dürfen aber nicht zu wettbewerbsverzerrenden Erscheinungen zum Nachteil des privaten Landhandels führen.
    Die volle Nutzung der vorhandenen Marktchancen — und das gilt sowohl für den Erzeuger als auch für Handel und Verbraucher — setzt eine genaue Kenntnis der gegenwärtigen und zu erwartenden Marktvorgänge, also eine bessere Markttransparenz, voraus. Die Bundesregierung bemüht sich deshalb in Zusammenarbeit mit den bestehenden Einrichtungen der verschiedenen Marktpartner um eine Modernisierung der Verfahren und um eine Koordinierung, Intensivierung und Verbesserung der Aussagekraft der laufenden Markt- und Preisbeobachtung. Ich glaube, daß wir hier erst am Anfang einer großen im Endergebnis noch nicht abzusehenden Entwicklung stehen, die uns auch in der Stabilisierung sowohl der Erzeuger- als auch der Verbraucherpreise ein gutes Stück voranbringen kann.
    Gegenüber dem Vorjahr wurden im Jahre 1967 die für den Gesamtkomplex „Marktstrukturverbesserung" bereitgestellten Mittel um rund 40% von 144,5 Millionen DM auf 205,6 Millionen DM angehoben. Besonderes Gewicht kommt im Rahmen dieser Maßnahmen der Molkereistrukturverbesserung zu, weil Milch zu 28% an den landwirtschaftlichen Gesamteinnahmen beteiligt ist, die deutsche Molkereiwirtschaft infolge einer politisch bedingten einseitigen Liberalisierung der Käseeinfuhren im Jahre 1953 ihr Schwergewicht auf die Butterherstellung verlagern mußte und unter den jetzigen Aspekten der EWG-Agrarpolitik zu einer Umstellung ihrer Produktionsrichtung gezwungen wird, die Zahl der Molkereien mit geringer Verarbeitungskapazität nach wie vor zu groß ist. Die für die Molkereistrukturverbesserung vorgesehenen Mittel wurden deshalb von 50 Millionen DM auf 121,5 Millionen DM, also um 140 %, aufgestockt. Die Bundesregierung hofft, auf diese Weise im Zeitraum ihrer mittelfristigen Finanzplanung die Umstellung der deutschen Molkereiwirtschaft auf die veränderten Bedingungen des Gemeinsamen Marktes für Molkereierzeugnisse abschließen zu können.
    Beträchtliche Probleme sind ferner bei der Verbesserung der Obst- und Gemüsevermarktung zu lösen, bei der die deutschen Erzeuger mit Holland und Italien, aber auch mit Frankreich in einen harten Leistungswettbewerb treten müssen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß diese Probleme vorzugsweise mit Hilfe staatlicher Marktinterventionen gelöst werden sollten, die bei der leichten Verderblichkeit der in Frage stehenden Erzeugnisse praktisch einer vom Staat finanzierten Vernichtung von Überschüssen gleichkommen würde. Wir halten es vielmehr für sinnvoller, die uns aus Brüssel zustehenden Fondsmittel — ergänzt um die notwendigen Beträge aus dem nationalen Haushalt und einer angemessenen Eigenbeteiligung — für die Bildung oder Rationalisierung zentraler Einrichtungen der Erzeuger und des Handels zur Konzentration des Angebots .einzusetzen und die bereits zahlreich vorhandenen Selbsthilfeansätze dieser
    Art kräftig zu fördern. Es ist uns in Brüssel gelungen, die Möglichkeit einer derartigen Verwendung der von der EWG den Mitgliedsländern pauschal bereitgestellten Mittel durchzusetzen, und wir haben die Absicht, diese Möglichkeiten auszuschöpfen und den Obst- und Gemüsebau neben der Molkereiwirtschaft in den Mittelpunkt unserer Bemühungen um eine durchgreifende Verbesserung der Marktstruktur zu rücken.
    Ich glaube, daß diese Gelegenheit auch der richtige Anlaß ist, die Auffassung der Bundesregierung zum Kleinbauernproblem darzulegen. Die Wissenschaft, die Praxis und die politische Diskussion beschäftigen sich in widersprechender Weise schon seit langem sehr intensiv mit diesem Komplex. Es ist mir hier nicht gestattet, den verschiedensten Wünschen und Theorien zu folgen; eine nach Zahl und Gewicht bestimmte Wirklichkeit verpflichtet uns vielmehr, Lösungen zu finden, die im politischen Raum auch realisierbar sind.
    Das alles beherrschende Faktum ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß wir in der Bundesrepublik fast 1 Million landwirtschaftliche Kleinbetriebe — genau gesagt: 987 809 Betriebe unter 10 ha — mit rund 3,5 Millionen ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, einer Marktleistung von rund einem Drittel und einem Personalbesatz von rund 45 % des gesamten landwirtschaftlichen Arbeitskräftebestandes zu verzeichnen haben.
    Unter dem Einfluß der überaus günstigen konjunkturellen Entwicklung unserer Wirtschaft in den letzten 20 Jahren und des dadurch ausgelösten kräftigen Sogs der besseren Verdienstmöglichkeiten im gewerblichen Bereich wurde eine große Zahl landwirtschaftlicher Kleinbetriebe durch freie Entscheidung ihrer Inhaber aufgegeben. Diese Zahl belief sich im Durchschnitt der letzten 15 Jahre auf jährlich rund 30 000; dabei handelt es sich fast ausschließlich um Betriebe unter 10 ha Nutzfläche, die entweder aufgelöst oder auf eine Betriebsgröße von 10 ha und mehr aufgestockt wurden.
    Diese Entwicklung beschränkt sich keineswegs auf die Bundesrepublik. Ähnliche Verschiebungen erleben wir in allen industrialisierten Ländern; so wurden beispielsweise im Durchschnitt der letzten Jahre in Frankreich bei weitaus günstigeren Strukturvoraussetzungen jährlich 57 000 Betriebe von ihren Inhabern aufgegeben.
    Wenn ich hier von der sehr großen Bedeutung der Kleinbauern für die Siedlungs- und Eigentumsstruktur unseres Volkes wie für eine gesunde Raumordnung einmal absehen darf, so ergibt sich aus dieser Entwicklung eine ganz entscheidende und fundamentale Erkenntnis: Die Bundesrepublik wird selbst bei einer gleichlaufenden Fortsetzung dieses Umstellungsprozesses noch auf sehr lange Zeit hinaus — und zwar auf eine Frist, die sich jeder Planung und Voraussicht entzieht — Hunderttausende von landwirtschaftlichen Kleinbetrieben haben. Daran werden auch unsere Bemühungen um eine forcierte Aufstockung zu kleiner Betriebe so schnell nichts ändern können, weil weder die für die Aufstockung erforderlichen Flächen noch die zum Ankauf dieser Flächen erforderlichen Kapital-



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    mittel in ausreichendem Umfange beschafft werden können. Um diese Feststellung zu untermauern, hätte ich nicht geringe Lust, eine Kostenrechnung aufzumachen für alle diejenigen, die auch bei soziologischen Problemen nur eine ökonomische Betrachtungsweise gelten lassen. Aber ich glaube, daß die oben genannten Zahlen für sich sprechen und eine derartige Rechnung den Rahmen meiner heutigen Ausführungen sprengen würde.
    Für die Orientierung unserer Maßnahmen im kleinbäuerlichen Bereich sollten wir uns der mit großer Übereinstimmung von Wissenschaft und Praxis erzielten Nomenklatur anschließen, bei der eine Gliederung in Zuerwerbsbetriebe, Nebenerwerbsbetriebe und Kleinbetriebe ohne Marktleistung vorgenommen wird. In der Dynamik des volkswirtschaftlichen Entwicklungsprozesses wird diese Einteilung natürlich in ständiger, vor allem durch den Generationswechsel ausgelöster Anpassung überlagert, und es werden in subjektiver Beziehung zwei auseinanderstrebende Tendenzen erkennbar, nämlich die der aufstockungswilligen Betriebe auf der einen und der abstockungswilligen Betriebe auf der anderen Seite.
    In diesem dynamischen Fünfeck haben wir unsere Entscheidungen zu treffen, wenn wir der Vielfalt der ökonomischen und soziologischen Wirklichkeit gerecht werden wollen. Dabei erscheinen mir im einzelnen folgende agrarpolitische Initiativen geboten:
    Notwendig ist erstens die Fortführung sowohl der inneren Betriebsaufstockung als auch der Flächenaufstockung bei allen Betrieben, die den Durchbruch in eine volle landwirtschaftliche Existenzgrundlage anstreben. Wir werden die Flächenaufstockung in Zukunft weniger durch Landkäufe, sondern in erster Linie über die Erleichterung der Zupacht fördern müssen.
    In diesem Zusammenhang erscheint mir eine durchgreifende Modernisierung unseres Pachtrechts, vor allem die Verbesserung der Beleihbarkeit der Pacht- und Zupachtbetriebe, für die es in der Siedlungsgesetzgebung bereits beachtliche Ansätze gibt, besonders vordringlich, weil wir nur über die Pacht die erforderliche Bodenmobilität und die Geschwindigkeit der Betriebsgrößenanpassung erreichen werden, die uns die Dynamik der Entwicklung in der übrigen Wirtschaft vorschreibt. Insbesondere muß durch eine Revision des derzeit geltenden Kündigungsverfahrens und durch eine Sicherung der Investitionen, die der Pächter im Interesse einer modernen Betriebsführung gemacht hat, seine Kreditwürdigkeit verbessert und sein Risiko vermindert werden. Bei den heute verbreiteten zeitlich befristeten Pachtungen wird der Pächter oft bis zum letzten Augenblick im Ungewissen gelassen, ob der Verpächter zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist. Auch die für eine moderne Wirtschaftsweise viel zu engen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Recht des Pächters, in der Bewirtschaftung des Pachtobjektes Änderungen vorzunehmen — § 583 BGB —, bedürfen dringend einer Anpassung an die neuzeitlichen Erfordernisse. Allerdings ist mit gesetzlichen Bestimmungen behutsam vorzugehen, damit die Bereitwilligkeit der Grundeigentümer, ihr Land zu verpachten, nicht eingeschränkt und vermindert wird.

    (Sehr richtig bei der CDU/CSU.)

    Das gilt ganz besonders für Pachtparzellen. Die Bereitwilligkeit zu einer langfristigen Verpachtung von Parzellen könnte zweifellos am besten durch eine langfristige Raumnutzungsplanung gefördert werden, die spekulative Flächendispositionen auf ein Minimum reduziert.
    Die Inhaber von Abstockungsbetrieben, also Landwirte, die bewußt und freiwillig in einem außerlandwirtschaftlichen Zuerwerb oder Hauptberuf ihre nichtausgefüllte Arbeitskraft verwerten wollen, bedürfen in erster Linie einer Beratung, die ihr besonderes Augenmerk auf die Freistellung der Arbeitskraft für die gewerbliche Tätigkeit, also auf eine Entlastung von der Landarbeit und auf eine kostensparende Extensivierung des Arbeitsablaufs im landwirtschaftlichen Betrieb richtet. Beachtliche Möglichkeiten dürften hier in der überbetrieblichen Zusammenarbeit und in den verschiedensten Formen moderner Gemeinschaftseinrichtungen liegen. Die landwirtschaftliche Fakultät der Universität Gießen erarbeitet zur Zeit im Auftrag der Bundesregierung eine Expertise, die die neuesten Erkenntnisse auf diesem Gebiet erschließen und analysieren soll. Die Richtlinien für 1968 sollen daraus bereits Konsequenzen ziehen. Diese spezifische Form der Beratung ist bei uns aus vielen Gründen ein völliges Novum. Ihre Realisierung erscheint jedoch außerordentlich vordringlich, wenn wir die Landbevölkerung unserer Kleinbauerngebiete an den vorteilhaften Möglichkeiten der volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung teilhaben lassen und an den Lebensstandard der Industriebevölkerung heranführen wollen.
    Die Bundesregierung beabsichtigt, im Einvernehmen mit den Ländern Modellberatungen für Kleinbetriebe zu initiieren. Es wäre angesichts der Besonderheit der Situation darüber hinaus wünschenswert, wenn sich auch einige Hochschulinstitute verstärkt den Fragen einer spezifischen Kleinbetriebslehre und Kleinbauernberatung in dem oben genannten Sinne von der wissenschaftlichen Seite her annähmen. Die Einrichtung eines Lehrstuhls z. B. für landwirtschaftliche Betriebslehre der Kleinbetriebe wäre ein guter Ansatz. Die Intensivierung der Kleinbauernberatung in diesem illusionslosen Sinne, gekoppelt mit einer sinnvollen und auf die Zukunft ausgerichteten Berufsberatung, Berufsschulung und gegebenenfalls Berufsumschulung der ländlichen Jugend, ist meines Erachtens die sachgebotene soziologische und, wenn Sie wollen, auch soziale Lösung dieses Problems.
    Die Landwirtschaft ist in ihrer modernen Ausprägung zur angewandten Wissenschaft geworden. Die moderne Agrarliteratur ist ohne fundierte chemische, biologische, physikalische, volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Vorbildung nicht mehr lesbar und verständlich. Mathematische Modelle werden zu Orientierungslinien erhoben, und Optimumskalkulationen mittels neuzeitlicher Datenverarbeitungsanlagen gelangen — genauso wie



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    im industriellen Bereich — in zunehmendem Maße zum Einsatz, um den äußerst vielschichtigen Problemen der Betriebsorganisation und des Betriebsablaufs in der Landwirtschaft gerecht zu werden. Die allgemeine Bildung und Fachausbildung für den werdenden Landwirt, die Fortbildung der aktiven Betriebsleiter und die laufende Vermittlung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in verständlicher Form sind daher heute zu einem der wichtigsten Standortfaktoren geworden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der heutige Zustand kann trotz respektabler Bemühungen der Fakultäten, Institute, Fachschulen, Berater und Industrien, der Lehrbücher, des landwirtschaftlichen Verlagswesens, der Presse, des AID und der DLG in ihrer segensreichen und verdienstvollen Arbeit nicht befriedigen. Die Bundesregierung wird deshalb in strenger Achtung vor der Zuständigkeit der Länder alles daran setzen, hier auf eine Besserung zu drängen. Sie denkt dabei im einzelnen an folgende Maßnahmen:
    Sie denkt erstens an den Abschluß von Verwaltungsabkommen mit den Ländern über eine einheitliche Ausbildungsordnung vom Berufsschulwesen über die Lehre, vor allem die Fremdlehre, bis zur Gestaltung der Diplomausbildung der akademischen Landwirte und des akademischen Nachwuchses.
    Vom Jahre 1970 ab sollten alle jungen Vollerwerbslandwirte, die einen Betrieb neu übernehmen, von jeder öffentlichen Hilfestellung ausgeschlossen werden, falls sie nicht wenigstens eine abgeschlossene praktische Berufsausbildung und den erfolgreichen Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule nachweisen können. Dabei werden wir natürlich durch eine Härteklausel besonderen Ausnahmefällen Rechnung tragen müssen.
    Aber nicht nur die landwirtschaftliche Praxis, auch unsere Agrarpolitik bedarf heute mehr denn je laufender Kontakte und einer ständigen Abstimmung mit den neuesten Erkenntnissen der Gesellschafts-
    und Agrarwissenschaften. Wir haben deshalb eine Neuorganisation unserer Forschungsanstalten im Geschäftsbereich des Ernährungsministeriums eingeleitet, um unter Wahrung der Freiheit der Forschung die beratende Funktion dieser Anstalten noch effizienter als bisher zu gestalten.
    Durch eine bessere Koordinierung und Abstimmung mit den Arbeiten der Hochschulinstitute sollen ferner die beiderseitigen Erkenntnisse und Erfahrungen noch stärker als bisher für die agrarpolitische Tagesarbeit nutzbar gemacht und Überschneidungen und Doppelarbeit verhindert werden. Das Ausmaß des Nachholbedarfs auf dem Gebiet der Ausbildung unserer zukünftigen landwirtschaftlichen Betriebsleiter wird durch nichts deutlicher offenbar als durch die Tatsache, daß zur Zeit regional verschieden, jedoch im Bundesdurchschnitt nur 37 % der Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben über 10 ha den Besuch einer Landwirtschaftsschule nachweisen können. Im Gegensatz dazu haben sämtliche Leiter der Gartenbaubetriebe eine gründliche Fachausbildung durchlaufen. Die wesentlich günstigeren
    Ertrags- und Einkommensverhältnisse der im Grünen Bericht untersuchten Gartenbautestbetriebe dürften nicht zuletzt diesem besseren Ausbildungsgrad der Inhaber von Gartenbaubetrieben zu verdanken sein.
    Eine Steigerung des ländlichen Bildungsniveaus läßt sich natürlich nicht von heute auf morgen erreichen. Um trotzdem zügige Fortschritte zu erzielen, bedarf es daher gleichzeitig einer Schwerpunktverlagerung der Wirtschaftsberatung für die jetzt tätigen Betriebsleiter von Fragen der Produktionstechnik auf solche der Unternehmensführung und Betriebsökonomik. Moderne Beratungsverfahren müssen dabei verstärkt herangezogen werden. So hat die Bundesregierung in diesem Jahr bereits versuchsweise in Zusammenarbeit mit einem Bundesland Optimumskalkulationen mittels neuzeitlicher Datenverarbeitungsanlagen in einer Reihe von Betrieben durchführen lassen. Die ersten Ergebnisse dieser Versuche geben berechtigten Anlaß zu der Hoffnung, daß sich auf diese Weise eine beachtliche Rationalisierung der Wirtschaftsberatung erreichen, die Zahl der durch laufende Beratung betreuten Betriebe stark vermehren und die entscheidenden Vorteile einer regelmäßigen Betriebsanalyse einem breiten Kreis landwirtschaftlicher Betriebe zugängig machen läßt.
    Die moderne Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik ist ferner durch eine zunehmende Anstrengung und verstärkte Solidarität auf sozialpolitischem Gebiet gekennzeichnet. Dies gilt auch für den landwirtschaftlichen Bereich, in dem sich die Aufwendungen des Bundes zur Verbesserung der sozialen Lage 1967 auf insgesamt 745 Millionen DM belaufen.
    Die Sozialpolitik im Agrarbereich steht dabei vor ganz besonders schwierigen Problemen, weil angesichts der raschen Schrumpfung der Beschäftigtenzahl wie auch in anderen strukturkranken Bereichen das zahlenmäßige Verhältnis der Beitragszahler zu den Empfangsberechtigten von Jahr zu Jahr ungünstiger wird.
    So werden für die landwirtschaftliche Altershilfe 1967 535 Millionen DM zur gesetzlich vorgeschriebenen Defizitdeckung benötigt, obwohl die Beiträge ab 1. Januar 1967 um monatlich 4 DM auf 20 DM angehoben werden mußten. Der Anteil des Bundeszuschusses an dien Gesamtaufwendungen wird 1967 73 % betragen; 1960 lag er noch bei 38 %.
    Angesichts dieser Entwicklung ist eine Reform der landwirtschaftlichen Altershilfe dringend notwendig geworden; ihr Ziel muß es sein, die. Finanzierungsgrundlagen der landwirtschaftlichen Alterkassen zu stabilisieren.
    Wir prüfen zur Zeit ferner die Möglichkeiten, die Altershilfe noch stärker als bisher zu einem wirksamen Hebel der Agrarstrukturverbesserung zu machen. So ist daran gedacht, den abstockungswilligen Inhabern von Kleinbetrieben, deren Einnahmen aus Verkauf oder aus Verpachtung des Betriebes zu gering sind, um das gesetzliche Altersgeld ausreichend zu ergänzen, und die infolgedessen oft gezwungen sind, die Bewirtschaftung ihrer zu



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    kleinen Betriebe aufrechtzuerhalten, ein zusätzliches Altersgeld zu gewähren.
    Ähnliche Probleme wie bei der Altershilfe ergeben sich auch bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften als den Trägerorganisationen wird 1967 ein Bundeszuschuß von 210 Millionen DM zur Verfügung gestellt, .der dazu dient, einen Teil der Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmer aufzufangen und damit ihre Betriebskosten zu senken. Dieser Bundeszuschuß konnte mit Rücksicht auf die Finanzsituation des Bundes nur unter großen Schwierigkeiten auf Kosten anderer bedeutsamer Positionen bereitgestellt werden.
    Infolge der Besonderheiten des Beitragsbemessungsverfahrens der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften kommen die aufgewandten Mittel übrigens bislang nicht ausschließlich der Landwirtschaft zugute, sondern zum Teil auch Personen, die landwirtschaftliche Grundstücke zwar besitzen, aber nicht bewirtschaften. Hier ist eine Überprüfung des Vergabeverfahrens ins Auge gefaßt mit der Zielsetzung, die Mittel ausschließlich für landwirtschaftliche Unternehmer einzusetzen. Ferner wird erwogen, die untere Grenze der Existenzgrundlage im Sinne des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte auch bei der Vergabe der Bundesmittel an die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften anzuwenden.
    Im Spannungsfeld zwischen den auf lange Sicht angelegten Struktur-, Bildungs- und Sozialmaßnahmen und den Anforderungen der unmittelbaren Gegenwart kann auf eine Reihe von kurzfristigen Maßnahmen nicht verzichtet werden. Es handelt sich hierbei insbesondere um Regelungen, die durch die Anwendung der gemeinsamen EWG-Agrarmarktordnungen direkt oder indirekt impliziert werden.
    Ich darf mich zunächst der Übergangsregelung zur Überbrückung des Preisbruchs bei Getreide zuwenden. Mit der Anwendung des 'gemeinsamen Getreidepreises ab 1. Juli 1967, eines Preises, der ständiger Revision nach, Kostengesichtspunkten unterliegt, würden die Produzenten, Verarbeiter und Lagerhalter der bisherigen Niedrigpreisländer der Gemeinschaft ökonomisch ungerechtfertigte Vorteile zu Lasten des deutschen Marktes für sich verbuchen können, falls nicht entsprechende Regelungen zur Überbrückung des Preisbruchs getroffen worden wären. Diese Regelungen konnten auf einer Sitzung des EWG-Ministerrates am 20. und 21. Februar dieses Jahres gegen den anfänglich massiven Widerstand der EWG-Kommission und der meisten Partnerländer durchgesetzt werden. Sie sehen 'im einzelnen die Aufrechterhaltung der vollen bisherigen Abschöpfung bei Getreideerzeugnissen und Eiern für die Dauer von einem Monat, bei Geflügel für die Dauer von sechs Wochen und bei Schweinen für die Dauer von drei Monaten über den 1. Juli 1967 hinaus vor.
    Ich darf mich dann der Dieselkraftstoffverbilligung zuwenden. Im Gegensatz zu anderen EWG-Ländern, in denen die Landwirtschaft ihren Dieseltreibstoff unmittelbar lastenfrei bezieht, muß die deutsche Landwirtschaft ihr Dieselöl zunächst zu Tankstellenpreisen einkaufen; sie erhält erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres rückwirkend einen Verbilligungsbetrag erstattet. Vom 1. November 1967 an wird eine andere Regelung Platz greifen. Es konnte gerade vor wenigen Stunden im Kabinett eine Einigung über eine solche Lösung erzielt werden.
    Zur Frage des Trinkmilchpreises darf ich folgendes vortragen. Der in der Bundesrepublik aus staatlichen Mitteln gezahlte Qualitätszuschlag zum Milchauszahlungspreis — zur Zeit sind das 4,7 Pf pro Liter, davon 3 Pf vom Bund und 1,7 Pf von den Ländern — muß auf Grund der EWG-Milchmarktregelung ab 1. April 1968 wegfallen. Von diesem Zeitpunkt an muß der in Brüssel beschlossene Richtpreis für Milch in Höhe von 41,2 Pf pro Kilogramm frei Molkerei ausschließlich aus dem Markt erwirtschaftet werden. Infolgedessen müssen die Preise für Trinkmilch und Milcherzeugnisse entsprechend angehoben werden. Bei Milcherzeugnissen wird ein höherer Markterlös durch Anhebung der Schwellenpreise an der gemeinsamen Außengrenze der EWG erreicht. Bei Trinkmilch hingegen ist der Ausgleich nur durch eine Anhebung des Verbraucherpreises um 5 Pf je kg bis zum 1. April 1968 zu erzielen. Diese Preiserhöhung soll mit Rücksicht auf die Reaktion 'der Nachfrage, mit Rücksicht auf den Verbraucher in zwei Stufen erfolgen. Die Verhandlungen darüber sind noch nicht abgeschlossen. Aber zur Beruhigung der Verbraucher darf ich in diesem Zusammenhang erwähnen, daß die Verbraucherbelastung bei einer Anhebung um 2 Pf im Jahr 1,90 DM ausmacht.
    Nun zur Anhebung des Rinderorientierungspreises. Um den unzureichenden Erlösen auf den Rindermärkten eine Besserung zu verschaffen, wird im kommenden Wirtschaftsjahr der deutsche Orientierungspreis auf 259 DM pro 100 kg angehoben. Er liegt damit in der oberen Hälfte der vom Ministerrat für die EWG festgelegten Orientierungspreisschere, dürfte jedoch gleichwohl auch den handelspolitischen Verpflichtungen der Bundesrepublik nicht im Wege stehen. Es darf nicht übersehen werden, daß damit die von der Agrarwissenschaft als wünschenswert bezeichnete Relation zwischen Milch- und Rindfleischpreis noch keineswegs erreicht ist.
    Ich komme zur Forstwirtschaft. Ein über Jahre sich erstreckender Verfall der Holzpreise hat zur Zeit einen Tiefpunkt erreicht, der von der deutschen Forstwirtschaft aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden kann. Heute sind rund 400 000 Betriebe an diese einst klassische Reserve gebunden. Die rund 7 Millionen Festmeter Windbruch der letzten Wochen haben die Situation zur Krise verschärft. Zur Milderung dieser Krise sind eine Reihe von Maßnahmen vordringlich: Maßnahmen auf dem Sektor der Strukturverbesserung, Billigkeitsmaßnahmen im Steuersektor einschließlich der Stundung der Vermögensabgabe und vor allem die freiwillige Beschränkung auf Lieferungen aus Drittländern, die auf eine gewisse Zeit angestrebt werden muß. Heute konnte eine Einigung im Kabinett über solche Bestrebungen erzielt werden. Diese Maßnahmen müssen unbedingt getroffen werden, damit sich der Markt beruhigt.



    Bundesminister Höcherl
    Nun zu den Folgerungen für die zukünftige Haushaltsgestaltung. Das soeben skizzierte agrarpolitische Aktionsprogramm, das im wesentlichen auf die durchgreifende Sanierung der allgemeinen Agrarstruktur, der Betriebs- und der Marktstruktur abgestellt ist und darüber hinaus die Verbesserung der Ausbildung und der sozialen Lage der Landbevölkerung zum Ziele hat, ist ein Teil der mittelfristigen Finanzplanung für die Agrarpolitik der Bundesregierung. Art und Umfang dieser Planung werden entscheidend von diesen Aufgaben .her bestimmt.
    Die mehrjährige Finanzplanung — und erst recht die von der Bundesregierung angestrebte langfristige Finanzplanung — machen es unmöglich, wie bisher Mittel für einzelne Zweckbestimmungen als Grünen Plan im Zusammenhang mit dem Grünen Bericht sinnvoll für das jeweilige Rechnungsjahr einzuplanen. Es muß deshalb angestrebt werden, die Erkenntnisse aus allen Grünen Berichten in ihrer erkennbaren Generaltendenz im Rahmen der mittel- und langfristigen Finanzplanung auszuwerten und unter Wegfall der Aufteilung auf einen Grünen Plan bei der langfristigen Finanzplanung im Gesamtagrarhaushalt des Einzelplans zu berücksichtigen.
    Ähnliche Überlegungen gelten auch für die nach dem EWG-Anpassungsgesetz bereitzustellende Anpassungshilfe. So sehr diese Hilfe während der Übergangszeit in den Gemeinsamen Markt erforderlich und gerechtfertigt ist, kann ich doch einige kritische Bemerkungen nicht unterdrücken. Das Anpassungsgesetz bietet nur eine wenig konkrete und sehr allgemein gehaltene Auswahl von Tatbeständen und Zielsetzungen, die auch durch den Bezug auf einen nicht definierten Haushaltsplafond nicht an Deutlichkeit gewinnen. Die im Anpassungsgesetz verankerte Befristung macht vollends jede Orientierung unmöglich.
    Die Bundesregierung will deshalb die Struktur des Einzelplans 10 in eine neue funktionelle Ordnung bringen. Von dem Zwang befreit, die verfügbaren Haushaltsmittel in „Grüner Plan", „Anpassungshilfe" und „Normalhaushalt" einzuteilen, wird es ihr wesentlich leichter sein, die agrarpolitischen Forderungen mit den finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Ich strebe deshalb an, im Rahmen der mehrjährigen und auch der langfristigen Finanzplanung Schwerpunkte zu bilden und die verfügbaren Mittel nach Prioritäten in Blöcken — etwa Agrarstruktur, Betriebsstruktur, Marktstruktur, Soziale Sicherung usw. — zusammenzufassen. Ich habe, diesem Gedanken folgend, bereits im Haushalt 1966 und noch verstärkt im Haushalt 1967 und in der mittelfristigen Finanzplanung eine entsprechende „Flurbereinigung" der Maßnahmen eingeleitet, die sich hier nicht in diese Ordnung fügen. Diese Überlegungen können erst weiter konkretisiert werden, wenn in Brüssel Klarheit über die künftige Beihilfenpolitik in der EWG herrscht. Ein wesentliches Moment dieser Haushaltsneuregelung wird ferner die bevorstehende Finanzreform sein, von der wir eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern erwarten. Auch hierauf ist in allen unseren
    Planungen bereits vorausblickende gebührende Rücksicht genommen.
    In diesem Zusammenhang ein Wort zur EWG-Agrarfinanzierung und ihre Auswirkungen . auf den Bundeshaushalt, namentlich auf den Einzelplan 10. Der Bundeshaushalt muß nämlich in zunehmendem Maße für Ausgaben in Vorlage treten, für die der EWG-Agrarfonds Rückvergütungen zu leisten hat. So sind im berichtigten Entwurf des Einzelplans 10 für 1967 Marktordnungsausgaben in Höhe von rund 960 Millionen DM, also um 475 Millionen DM mehr als 1966, veranschlagt. Auf diese Ausgaben hat zwar die Abteilung Garantie des Agrarfonds Rückvergütungen zu leisten; die Zahlung dieser Rückvergütungen ist aber wegen der sehr schleppenden Abrechnung durch die EWG-Kommission erst in etwa 3 bis bis 31/2 Jahren zu erwarten. Die Rückvergütungen fließen dann als Einnahmen nicht dem Einzelplan 10 zu, sondern dem Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung, weil aus diesem Einzelplan auch die Beiträge der Bundesrepublik an den EWG-Agrarfonds geleistet werden. Bei dieser Betrachtungsweise darf nicht außer acht gelassen werden, daß für die Bundesrepublik Deutschland die Beiträge an den EWG-Agrarfonds stets höher sind als die Rückflüsse, so daß im Bundeshaushalt per Saldo eine Einnahme aus Brüssel gar nicht erscheint.
    Die steigenden Ausgaben auf Grund der EWG-Marktordnungen, die bei der jetzigen Verfahrensweise ab 1971 etwa 1,6 bis 2 Milliarden jährlich betragen werden, können keineswegs ausschließlich der Landwirtschaft angelastet werden;

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    es handelt sich hierbei zum großen Teil um Leistungen, die — von politischen Erwägungen bestimmt — erforderlich geworden sind, um die vordem praktizierten mengenmäßigen Einfuhrregelungen durch liberalisierte Einfuhren abzulösen, den zollfreien Warenverkehr in der EWG zu einem früheren Zeitpunkt als im EWG-Vertrag vorgesehen, herbeizuführen und eine weltweite Erleichterung des Handels im Rahmen der Kennedy-Runde zu ermöglichen. Sie kommen damit also nicht nur und auch gar nicht einmal vorrangig der Landwirtschaft zugute.

    (Leider sehr richtig! in der Mitte.)

    Wegen dieser unvermeidlichen Erhöhung der Ausgaben für die EWG-Marktordnung und angesichts des aus Haushaltsgründen reduzierten Volumens des Einzelplans 10 mußten im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1967 die Ausgaben für den Grünen Plan und die anderen allgemeinen Bewilligungen im Kap. 10 02 entsprechend gekürzt werden. Wenn diese Handhabung in den kommenden Jahren beibehalten wird, besteht die Gefahr, daß sich die agrarpolitisch unbefriedigende und wirtschaftlich bedenkliche Schrumpfung der Bundesausgaben für Agrarstrukturmaßnahmen wegen der automatischen Erhöhung

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    von EWG-Marktordnungsausgaben fortsetzen wird. Auf diese Weise würden nicht zuletzt die im Interesse der Gesamtwirtschaft übernommenen großen Belastungen der EWG-Agrarfinanzierung allein der deutschen Landwirtschaft angelastet werden, wäh-



    Bundesminister Höcherl
    rend andere Wirtschaftszweige uneingeschränkt in den Genuß der sich aus dem Gemeinsamen Markt ergebenden Vorteile gelangen.

    (Beifall.)

    Um die mit dem derzeitigen Verfahren verbundenen Nachteile, insbesondere die zeitlichen Verzögerungen der Auszahlung der Brüsseler Fondsmittel um 3 bis 31/2 Jahre zu eliminieren, hat die Bundesregierung in Brüssel eine Umstellung des derzeitigen Rückvergütungssystems auf ein Veranschlagungssystem gefordert. Bei Anwendung des Veranschlagungssystems würden die Marktordnungskosten, für die der EWG-Agrarfonds erstattungspflichtig ist, unter Verifizierung des nationalen Agrarhaushalts im Haushalt der EWG zu veranschlagen und von der EWG sofort nach der Entstehung der Erstattungsansprüche unmittelbar an die nationalen Marktordnungsstellen bzw. an den Exporthandel auszuzahlen sein. In den nationalen Haushaltsplänen wären dann nur noch solche Marktordnungsausgaben einzusetzen, die zwar nach EWG-Recht zulässig sind, für die aber der EWG-Agrarfonds Erstattungen nicht gewährt. Hierdurch könnte eine spürbare Entlastung des nationalen Agrarhaushaltes der Bundesrepublik erreicht werden, und die Notwendigkeit einer Vorfinanzierung würde entfallen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluß meiner Ausführungen noch einige Aspekte hervorheben, bei denen ich ganz besonderen Wert darauf lege, nicht mißverstanden zu werden.
    An der Schwelle des Gemeinsamen Europäischen ,) Marktes stehen wir vor der Aufgabe, den „sozialgeometrischen Ort" neu zu bestimmen, den die Agrarpolitik einnehmen muß. Ich darf hierzu ausdrücklich feststellen, daß es auch unter den neuen Gegebenheiten der Römischen Verträge unser vornehmstes Ziel bleiben muß, der Landwirtschaft zunehmend den Anschluß an die Entwicklung der Einkommen und des Lebensstandards im gewerblichen Bereich zu ermöglichen.
    Bei der Verfolgung dieses Zieles dürfen wir aber nicht die Maxime aus dem Auge verlieren, daß die Erweiterung des gesamten Bruttosozialproduktes gleichzeitig neben der Rationalisierung von Produktion und Absatz innerhalb der Landwirtschaft die entscheidenden Fakten für die landwirtschaftliche Einkommensentwicklung sind und bleiben. Nur aus diesen beiden Quellen kann eine nachhaltige Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen erreicht werden. Hinter den hier vorhandenen Reserven treten alle Möglichkeiten einer Umverteilung der Einkommen durch den Staat entscheidend zurück.
    Vor allem darf uns die Tendenz nach einer Einkommensegalisierung über alle Berufsschranken hinweg nicht in Versuchung führen, die überragende volkswirtschaftliche Funktion der Einkommensdifferenzierung im dynamischen Produktionsprozeß verkennen zu wollen.
    Was liegt diesen Disparitäten, die sich in allen Berufen und allen Wirtschaftszweigen finden, zugrunde? Sie sind einerseits die Folge einer unterschiedlichen Anwendung — sicher auch einer unterschiedlichen Anwendbarkeit — des technischen Fortschritts im Produktionsprozeß und andererseits die Wurzel der Unzufriedenheit im menschlichen Zusammenleben; aber nicht nur einer neiderfüllten negativen, sondern auch einer produktiven Unzufriedenheit, die unsere Energien und Fähigkeiten mobilisiert und die uns veranlaßt, Anstrengungen zu unternehmen, entweder im eigenen Beruf oder Betrieb oder in einem anderen Bereich, die gegenüber dem Nachbarn empfundene Disqualifizierung auszugleichen. Aus dem Unterschied der Einkommen entspringen also letzlich die Kräfte, die den entscheidenden Motor unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts darstellen. Jede übertriebene Nivellierung der Einkommen durch eine hypertrophe staatliche Umverteilungspolitik läuft mithin auf eine Drosselung dieses Motors hinaus.
    Die Natur, die Geschichte und unsere eigenen Erfahrungen liefern uns immer wieder den Beweis, daß der Mensch zur vollen Entfaltung seiner Kräfte, seiner Energien und seiner Persönlichkeit der Widerstände bedarf. So sagt der englische Historiker Toynbee, daß der zivilisatorische und kulturelle Fortschritt einer Gesellschaft entscheidend bestimmt wird von ihren Reaktionen auf eine Herausforderung; challenge and response, so lautet diese Formel. Boden und Klima geben nur die Grundlage im Spiel des Lebens ab. Sie begründen nur die Möglichkeiten der volkswirtschaftlichen Entwicklung. Die tatsächliche Ausnutzung dieser Möglichkeiten wird durch Zahl und Leistung der Menschen bestimmt. Alle großen Kultur- und Staatsschöpfungen sind nach dem Urteil dieses englischen Historikers letztlich die Ergebnisse von Überwindungen schwieriger Umwelten. So lagen und liegen die Zentren großer Kulturen nie in Regionen, die unseren Vorstellungen vom goldenen Zeitalter entsprechen. Sie liegen vielmehr in geographischen Breiten, in denen Klima und Umwelt harte Ansprüche an die geistige Fähigkeiten der Menschen stellen, widrige Umstände kraft ihres Intellekts und mit Hilfe der Technik zu überwinden. Damit wird die zentrale Bedeutung unserer ländlichen Bildungsaufgaben offenbar.
    Es ist die vornehmste Verpflichtung eines auf die Freiheit seiner Bürger bedachten Staates, ihnen das geistige Rüstzeug nicht nur zur Bewältigung der Gegenwart, sondern auch der Zukunft zu offerieren. Ich stimme auch hier Professor Niehaus zu, wenn er sagt, daß nichts die geistige Energie ersetzen kann, keine Subvention und keine Organisation. Wenn die deutsche Landwirtschaft unter dem raschen Wandel der ökonomischen Datenkonstellation in der modernen Gesellschaftsordnung keiner Disparitätshysterie verfällt, sondern mutig und nüchtern den Durchbruch zu neuen Betriebs- und Organisationsformen wagt, so ist mir um ihre Zukunft nicht bange.
    Meine Damen und Herren, überall in der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Bauernhöfen, die urkundlich seit 1000 und mehr Jahren bestehen. Die meisten unserer Höfe sind seit Jahrhunderten im Eigentum der gleichen Familie oder des gleichen Familienverbandes. Wo gibt es Beispiele in der übrigen Wirtschaft, die sich hiermit vergleichen könnten? Dort ist man bereits auf ein 25jähriges



    Bundesminister Höcherl
    Jubiläum stolz. Ein 50- oder 100jähriges Bestehen zählt bereits zu dem Seltenheiten. Unsere Agrargesellschaft hat also schon viele Krisen, viele Regimes und viele Fatalitäten des Lebens überwunden, und sie ist dabei in ihrer Substanz nicht schwächer geworden. Sie wird auch an der EWG nicht scheitern, sondern, davon bin ich überzeugt, die großen Entwicklungsmöglichkeiten des Gemeinsamen Marktes mit 170 Millionen kaufkräftiger Verbraucher zu nutzen wissen. Die deutsche Landwirtschaft wird die Bundesregierung stets an ihrer Seite sehen, wenn es darum geht, ihr bei der Wahrnehmung dieser Chancen zu helfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)