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    736. sollen?Bitte,: 1
    737. Minister!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Wilper . . . . . 4457 A Abg. Hölzl tritt in den Bundestag ein . . . 4457 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schmidt (Braunschweig) und Draeger . . 4457 C Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung . . . . . . . .. . . 4457 C Erweiterung der Tagesordnung für die 99. Sitzung 4458 A Amtliche Mitteilungen . . . . 4457 B, 4458 A Fragestunde (Drucksache V/1537) Frage des Abg. Dr. Rutschke: Angebliche Verwendung von Mitteln des Lastenausgleichs für andere Personengruppen als Kriegssachgeschädigte und Vertriebene von Hassel, Bundesminister . . . 4459 C Frage des Abg. Spitzmüller: Einheitliche Versicherungspflicht für Schulkinder Dr. Barth, Staatssekretär 4459 D Spitzmüller (FDP) . . . . 4460 A Schwabe (SPD) . . . . . . . 4460 A Frage des Abg. Dröscher: Einbeziehung von Schulkindern in eine gesetzliche Versorgung 4460 B Frage des Abg. Rollmann: Entwurf eines Ausbildungsförderungsgesetzes Dr. Barth, Staatssekretär 4460 C Rollmann (CDU/CSU) 4460 C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 4460 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . 4461 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . 4461 B Liehr (SPD) . . . . . . . . 4461 C Fragen des Abg. Dr. Emde: Beschädigung von leerstehenden Bundeswehrwohnungen in Brühl Dr. Langer, Staatssekretär .. . . . 4462 A Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 4462 B Frage des Abg. Dr. Staratzke: Subventionierung italienischer Ausfuhren von Baumwoll- und Zeltwollgarnen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4463 A Dr. Staratzke (FDP) 4463 C Frage des Abg. Schwabe: Lieferboykott maßgeblicher Markenartikelhersteller durch große Einzelhandelsunternehmen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4463 D Schwabe (SPD) 4463 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Frage des Abg. Ollesch: Rabattsystem für Tankstellenpächter Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4464 B Jung (FDP) 4464 C Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . 4464 D Fragen des Abg. Budde: Preisbindung der zweiten Hand Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4464 D Frage des Abg. Kiep: Import minderwertiger Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 4465 C Frage des Abg. Kiep: Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen bei zum Verkauf kommenden Autoreifen Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4465 D Fragen des Abg. Zebisch: Frachthilfe für Ostbayern — Richtlinien 1967 4466 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Stand der Ratifizierung der Weltbankschiedskonvention Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4466 B Dr. Rinderspacher (SPD) 4466 C Frage des Abg. Dr. Friderichs: Irrtümliche Ankündigung des Abg. Dr. Arndt (Berlin) als Staatssekretär Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4466 D Busse (Herford) (FDP) 4467 A Fragen des Abg. Dr. Stecker: Wettbewerbsverzerrungen in der Betonsteinindustrie . . . . . . . . 4467 A Fragen des Abg. Vogt: Japanischer Wunsch nach Vergrößerung seiner Marktanteile in Deutschland — Auswirkungen auf die deutsche Tuch- und Kleiderstoffindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4467 B Vogt (CDU/CSU) 4467 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4467 D Dr. Staratzke (FDP) 4468 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 4468 B Dr. Geißler (CDU/CSU) 4469 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Prozentuale Zunahme des Verbrauchs an elektrischer Energie 1966 gegenüber 1965 Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Mehrverbrauch an Kohle nach dem Zweiten Kohleverstromungsgesetz Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 4470 B Dr. Kübler (SPD) 4470 D Frage der Abg. Frau Jacobi (Marl) : Zahl der Anmeldungen zum Bau von Steinkohlenkraftwerken Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4470 D Dr. Kübler (SPD) 4471 A Frage des Abg. Weigl: Jährlicher Bericht der Bundesregierung über die Lage der Zonenrand- bzw. Bundesausbaugebiete Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4471 A Weigl (CDU/CSU) 4471 B Ertl (FDP) 4471 D Sänger (SPD) 4472 A Frage des Abg. Weigl: Verstärkte Mittel zur Erschließung von Industriegelände in diesen Gebieten Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 4472 B Aktuelle Stunde Konzentration im Zeitungsgewerbe — Wettbewerbsverzerrungen zwischen Zeitungen und Rundfunk bzw. Fernsehen Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 4472 C Dr. Ernst, Staatssekretär 4473 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 4474 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 4475 A, 4482 D Dr. Martin (CDU/CSU) 4475 C Moersch (FDP) . . . . . . . 4476 B Dr. Lohmar (SPD) 4477 A Blumenfeld (CDU/CSU) 4477 D Dorn (FDP) 4478 C Sänger (SPD) 4479 C Rock (CDU/CSU) 4480 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4481 B Dr. Schober (CDU/CSU) 4482 A Ertl (FDP) 4482 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 III Sammelübersichten 15 und 16 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksachen V/1490, V/1516) . . 4483 C Entwurf eines Vierten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (Abg. Frau Jacobi [Marl], Frau Wessel, Wächter u. Gen.) (Drucksache V/1440) — Erste Beratung — 4483 C Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/1400, zu V/1400) 4483 D Höcherl, Bundesminister 4484 A Schoettle, Vizepräsident 4497 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung . der Abgaben auf Mineralöl (Drucksache V/1480) Seuffert (SPD) 4497 B Windelen (CDU/CSU) 4497 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 4498 A Schoettle, Vizepräsident . . . . 4498 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Drucksache V/886); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1432) — Zweite und dritte Beratung — Schulhoff (CDU/CSU) 4498 B Schoettle, Vizepräsident 4498 D Mertes (FDP) 4499 B, 4503 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 4500 A Schmidhuber (CDU/CSU) . . . 4500 C Springorum (CDU/CSU) 4501 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 4503 B Fellermaier (SPD) . . . . . . 4503 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacoby [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1434), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1433) — Zweite Beratung ---- Schlee (CDU/CSU) 4504 B Springorum (CDU/CSU) 4504 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zum Protokoll vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 5. März 1964 über den vorläufigen Beitritt Islands zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/835); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1474, zu V/1474) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten und Dritten Protokoll vom 12. Dezember 1963 und vom 14. Dezember 1965 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/1078); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/1475, zu V/1475) — Zweite und dritte Beratung — 4506 B Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 8. Februar 1965 über die Ergänzung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens durch Einfügung eines Teils IV über Handel und Entwicklung (Drucksache V/1018); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1476) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4506 D Entwurf eines Gesetzes über den Wechsel von Zuständigkeiten im Recht des Jugendschutzes und der Adoptionsvermittlung (Drucksache V/1274); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache V/1484) — Zweite und dritte Beratung — Burger (CDU/CSU) 4507 B Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache V/1402); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1557), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/1556, zu V/1556) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wörner (CDU/CSU) . 4508 A, 4513 A Brese (CDU/CSU) 4509 D Dorn (FDP) . . . . . 4511 D, 4515 A Dr. Haas (FDP) 45'14 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4514 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorstän- Iv Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 den der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1458); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/1525, zu V/1525) — Zweite und dritte Beratung — Busse (Herford) (FDP) 4515 C Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . 4516 B Hirsch (SPD) 4517 C Dr. Friderichs (FDP) . . 4518 C, 4519 D Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 4518 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4519 A Nächste Sitzung 4521 D Anlagen 4523 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4457 98. Sitzung Bonn, den 15. März 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.30 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 3. Adams 17. 3. Dr. Aigner * 17. 3. Dr. Apel * 17. 3. Arendt (Wattenscheid) * 17. 3. Dr. Artzinger * 17. 3. Bading * 17. 3. Bazille 17. 3. Behrendt * 17. 3. Bergmann * 17. 3. Berkhan ** 15. 3. Borm 17. 3. Frau Brauksiepe 16. 3. Dr. Burgbacher * 17. 3. Deringer * 17. 3. Dichgans * 17. 3. Dr. Dittrich * 17. 3. Dröscher * 17. 3. Eisenmann 21. 4. Elbrächter 15. 3. Frau Dr. Elsner * 17. 3. Faller * 17. 3. Flämig ** 15. 3. Folger 16. 3. Dr. Furler * 17. 3. Gerlach * 17. 3. Haar (Stuttgart) 17. 3. Haase (Kellinghusen) 18. 3. Hahn (Bielefeld * 17. 3. Hansing 17. 3. Dr. Hellige 16. 3. Herold ** 15. 3. Hösl ** 17. 3. Illerhaus * 17. 3. Jaschke 18. 4. Klinker * 17. 3. Kriedemann * 17. 3. Kulawig * 17. 3. Kurlbaum 17. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 17. 3. Lemmer 31. 3. Lenders 15. 3. Leukert 17. 3. Lücker (München) * 17. 3. Marx 17. 3. Mauk * 17. 3. Memmel * 17. 3. Mengelkamp 20. 3. Merten * 17. 3. Metzger * 17. 3. Missbach 17. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3. Müller (Aachen-Land) * 17. 3. Peters (Poppenbüll) 21. 4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pöhler ** 15. 3. Rasner 15. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 17. 3. Riedel (Frankfurt) * 17. 3. Rösing 17. 3. Scheel 17. 3. Schmidt (Hamburg) 15. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 15. 3. Seifriz * 17. 3. Seuffert * 17. 3. Dr. Süsterhenn 15. 3. Dr. Starke (Franken) * 17. 3. Stein (Honrath) 17. 3. Struve 31. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Unertl 17. 3. Dr. Wahl ** 15. 3. Wiefel 17. 3. Wienand ** 15. 3. Wischnewski 19. 3. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 10. 4. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 31. 3. Bals 5. 4. Damm 5. 4. Draeger 5. 4. Felder 5. 4. Genscher 1. 4. Höhne 4. 4. Iven 5. 4. Dr. Jaeger 4. 4. Lenz (Trossingen) 23. 5. Neemann 4. 4. Ollesch 5. 4. Petersen 5. 4. Richter 5. 4. Rommerskirchen 5. 4. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Umdruck 134 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 - Drucksachen V/886, V/1432 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 30. April 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Mai 1969 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,- DM" Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion 4524 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Anlage 3 Umdruck 131 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke, Schmidhuber, Dr. Stecker, Dr. MüllerHermann, Blumenfeld, Wieninger und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen V/886, V/1432 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält § 8 Abs. 2 Buchstabe b des Mineralölsteuergesetzes 1964 folgende Fassung: „b) andere Schweröle und Reinigungsextrakte bis zum 31. Dezember 1969 zum Steuersatz von 2,50 DM vom 1. Januar 1970 bis 30. April 1971 zum Steuersatz von 2,— DM" Bonn, den 13. März 1967 Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke Schmidhuber Dr. Stecker Dr. Müller-Hermann Blumenfeld Wieninger Dr. Althammer Bauer (Wasserburg) Prinz von Bayern Dr. Besold Frau Blohm Dr. Brenck Dr. Eckhardt Ehnes Dr. Elbrächter Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Franz Fritz (Weltheim) Dr. Franz Frau Geisendörfer Gewandt Gierenstein Freiherr von und zu Guttenberg Hösl Dr. Hudak Dr. Jaeger Dr. Kempfler Krammig Krug Frau Dr. Kuchtner Lemmrich Leukert Memmel Niederalt Ott Dr. Pohle Prochazka Röhner Rollmann Schlager Schlee Dr. Schmid-Burgk Dr. Schulze-Vorberg Stiller Unertl Vogt Wagner Ziegler Dr. Zimmermann Anlage 4 Umdruck 135 Änderungsantrag der Abgeordneten Dorn, Busse (Herford) und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre — Drucksachen V/1402, V/1556. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Die §§ 5 bis 7 des Bundesministergesetzes vom 17. Juni 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 407) sind entsprechend anzuwenden." 2. In § 7 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) § 15 des Bundesministergesetzes ist entsprechend anzuwenden." Bonn, den 14. März. 1967 Dorn Busse (Herford) Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 133 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie — Drucksachen V/1458, V/1525 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 3 wird Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 15. März 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 2. März 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Müller (Worms) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dröscher *) Es trifft zu, daß die Kommission der EWG am 30. November 1966 auch gegen die Bundesregierung ein Verfahren nach Art. 93 Abs. 2 des EWG-Vertrages wegen angeblicher negativer Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr von nicht im Anhang II des Vertrages aufgeführten Erzeugnissen eingeleitet hat. Dem Ersuchen der Kommission um Stellungnahme ist die Bundesregierung Ende Januar 1967 nachgekommen. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme eingehend dargelegt, daß die behaupteten negativen Auswirkungen der deutschen Hartweizen-Subvention auf die Einfuhr ausländischer Teigwaren, insbesondere auch auf die Einfuhr von Teigwaren aus anderen Mitgliedstaaten in das Bundesgebiet, nicht zutreffen. Die Bundesregierung hat außerdem der Kommission als Ergebnis ihrer rechtlichen Prüfung mitgeteilt, daß eine Verpflichtung aus dem EWG-Vertrag zur Beseitigung derartiger angeblicher Wettbewerbsverzerrungen mit Rücksicht auf die Übergangsregelung des Art. 23 Abs. 4 der EWG-Verordnung Nr. 19 (Getreide) nicht besteht. *) Siehe 95. Sitzung Seite 4309 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4525 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/1446, Fragen VIII/2, VIII/3 und VIII/4) : Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Ludwig-Uhland Straße in Brühl 22 ehemals von belgischen Soldaten und ihren Familien bewohnte Reiheneigenheime mit Garagen leerstehen, die Eigentum der Bundesfinanzverwaltung sind? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Schaden, der durch die mangelhafte Instandhaltung der in Frage VIII/2 erwähnten Eigenheime — angeblich infolge von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Bundesverteidigungsministerium — entstanden ist? Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie offenbar selbst keinen akuten Wohnungsbedarf in Brühl hat, die in Frage VIII/2 erwähnten Häuser der Stadt Brühl oder dortigen Wohnungssuchenden abzutreten, von denen es allein in dieser Stadt noch 600 bis 700 mit Dringlichkeitsstufe 1 gibt? Der Bundesminister der Verteidigung hat mit dem belgischen Verteidigungsminister am 29. 5. 1961 vereinbart, daß die belgischen Streitkräfte in Brühl 45 bundeseigene Wohnungen zugunsten der Bundeswehr freigeben, sobald der Bund in anderen Standorten für die belgischen Streitkräfte Ersatzwohnungen fertiggestellt hat. Auf Grund dieses Abkommens haben die belgischen Streitkräfte dem Bund am 29. 11. 1966 24 Wohnungen und am 7. 1. 1967 21 Wohnungen übergeben. Vor Zuweisung an Angehörige der Bundeswehr müssen aber diese Wohnungen zunächst instand gesetzt werden. Mit der Instandsetzung wurde begonnen. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesminister der Verteidigung, dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesschatzminister über die Instandsetzung der Wohnungen haben niemals bestanden. Der Bundesminister der Verteidigung hat die beteiligten Bundesressorts über die angekündigten Freigaben am 4. 11. 1966 unterrichtet. Unter Hinweis auf den dringenden Bedarf der Bundeswehr wurde der Bundesschatzminister zusätzlich gebeten, die Wohnungen baldmöglichst instand setzen zu lassen. Die in Brühl freigegebenen Wohnungen werden zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr im Standort Köln dringend benötigt. Zur Zeit sind in Köln 750 Wohnungsbewerber der Bundeswehr vorhanden. In diesem Standort kann der Wohnungsbedarf der Bundeswehr aus Mangel an geeignetem Baugelände nur unzureichend gedeckt werden. Nach Instandsetzung werden diese Wohnungen unverzüglich Bewerbern des Standorts Köln zugeteilt. Es ist nicht möglich, diese Wohnungen an Wohnungsuchende der Stadt Brühl abzugeben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/1446, Fragen XII/1, XII/2 und XII/3) : Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß die Bundeswehrverwaltung einen Vertrag mit der Stadt Varel wegen einer Kläranlage in 15(fünfzehn)facher Ausfertigung abschließen mußte und der Landkreis Friesland die Unterschriften des Bürgermeister und des Stadtdirektois beglaubigen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß eine Bundeswehreinheit in Varel 10 Schachteln Reißzwecken kaufen wollte und der aufgeforderte Einzelhändler dazu ein Angebot in Höhe von 1,50 DM in vierfacher Ausfertigung einreichen mußte? Stimmt es und hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, daß Lieferwerke bei Bundeswehraufträgen die Abrechnungen in 24(vierundzwanzig)facher Ausführung den zuständigen Stellen vorlegen müssen? Bei dem erwähnten Vertrag handelt es sich um den Bewilligungsbescheid für eine Bundesfinanzhilfe, mit dem die Wehrbereichsverwaltung II der Stadt Varel für den Bau einer Kläranlage einen Zuschuß von 182 500, DM gewährt hat. Sie hat der Stadt hierzu 15 vorgedruckte Exemplare des Bewilligungsbescheides übersandt mit der Bitte, die Einverständniserklärung zu vollziehen. Die Wehrbereichsverwaltung II hat dargelegt, daß im Hinblick auf die vielen beteiligten Dienststellen, Dezernate und Referate 13 Exemplare des Bewilligungsbescheides benötigt werden; 2 Exemplare werden als Reserve gefertigt. Die Wehrbereichsverwaltung II hat vom Landkreis Friesland nicht die Beglaubigung der Unterschriften des Bürgermeisters und des Stadtdirektors verlangt, sondern eine Bestätigung, daß „die Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben, berechtigt sind, für die Stadt Varel rechtsverbindlich verpflichtende Erklärungen nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung abzugeben". Ich habe trotz der von mir angestellten Nachforschungen nicht feststellen können, daß sich der von Ihnen erwähnte Fall ereignet hat. Ich darf Sie Herr Abgeordneter bitten, mir die in Betracht kommende Einheit zu nennen. Gegenstände im Wert unter 20, DM können von der Truppe ohne alle Formalitäten direkt im Einzelhandel gekauft werden, so weit sie nicht — was die Regel ist — unter Bezugnahme auf Beschaffungs-Rahmenverträge abgerufen werden, die die Wehrbereichsverwaltungen abschließen. Bei Bundeswehraufträgen sind die Rechnungen in 3facher Ausfertigung vorzulegen, und zwar auf bestimmten Vordrucken, die sich im Durchschreibeverfahren ausfüllen lassen. Die 1. und 2. Ausfertigung gehen an den Auftraggeber; die 1. Ausfertigung dient der Rechnungslegung, die 2. Ausfertigung wird zu den Auftragsakten genommen. Die 3. Ausfertigung behält der Lieferant. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (Drucksache V/1446, Fragen XII/7, XII/8 und XII/9) : Ist eine Umwandlung des Sanitätswesens der Bundeswehr im Rahmen des Strukturwandels nach dem Leitbild des Medical Service Corps geplant? Wie viele Sanitätsoffiziere sind z. Z. aktiv in der Truppe? Wie viele zivile Ärzte sind zur Zeit unter Vertrag, um Truppenarztfehlstellen zu füllen? 4526 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 Untersuchungen über eine Neuordnung des Sanitätswesens der Bundeswehr sind seit einiger Zeit im Gange. Hierbei wird auch die Frage der Eingliederung von „Offizieren im Sanitätsdienst" zur vermehrten Entlastung der Sanitätsoffiziere von Verwaltungsaufgaben untersucht. Die Möglichkeit, eine Laufbahn ähnlich dem „Medical Service Corps" anderer Staaten zu schaffen, wird in die Überlegungen mit einbezogen. In der Truppe — einschließlich der Lazarette — sind zur Zeit 637 Ärzte als Berufs- oder Zeitoffiziere tätig. Hinzu kommen 258 Sanitätsoffiziere des Jahrgangs 1937 und späterer Jahrgänge, die nach ihrer Vollapprobation als Wehrpflichtige in die Bundeswehr eingezogen werden. In Stäben leisten 107 Sanitästoffiziere Dienst. Der Einsatz von Ärzten in Stäben wird auch in Zukunft notwendig sein, da die Tätigkeit dieser Sanitätsoffiziere zum Teil approbationsgebunden ist. Ob der Anteil von Ärzten in Stäben vermindert werden kann, wird vom Ergebnis der oben erwähnten Untersuchungen abhängen. Zur-Zeit stehen 459 zivile Ärzte unter Vertrag, die Truppenarztfehlstellen besetzen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache V/1446 Fragen XII/10, XII/11 und XII/ 12) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach, die einem 24jährigen Studenten die Befreiung vom Wehrdienst nach § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes mit dem Hinweis versagte, es handele sich um ein uneheliches Kind, durch eine Ausnahmeverfügung zu korrigieren, die der besonderen Tragik des Falles Rechnung trugt und außerdem Artikel 6 Abs. 5 des Grundgesetzes berücksichtigt? Teilt der Bundesverteidigungsminister die Erklärung seines Vorgängers, „die Grundsätze der Inneren Führung seien für die Bundeswehr als Befehl aufzufassen"? Bei Bejahung der Frage XII/11, welche Folgerungen ergeben sich dann für diejenigen Soldaten, die als Angehörige der NPD die Innere Führung grundsätzlich ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen? Die Frage der Befreiung des einzigen unehelichen Sohnes eines an den Folgen des Krieges oder nationalsozialistischer Verfolgung verstorbenen Vaters hat den Deutschen Bundestag bereits in der Fragestunde am 24. 11. 1966 — Frage IX/7 des Abgeordneten Dröscher — beschäftigt. Wie die Bundesregierung damals ausgeführt hat, ist die Befreiung des unehelichen Sohnes vom Wehrdienst nicht möglich, weil § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes auf ihn nicht angewendet werden kann. Die Rechtsprechung hat anerkannt, daß diese Bestimmung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ungeachtet dieser Rechtslage haben die Wehrersatzbehörden aber in jedem Fall zu prüfen, ob der uneheliche Sohn eines gefallenen Vaters auf Antrag nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichgesetzes — d. h. wegen besonderer Härte des Einzelfalles — vom Wehrdienst zurückzustellen ist. In diesen Fällen sind alle in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen. Das geltende Recht enthält also bereits eine Regelung für Härtefälle. Auch in dem von Ihnen angesprochenen Falle wird der Wehrpflichtige im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse nicht zum Wehrdienst herangezogen. Der Fall ist übrigens von mir sofort nach Bekanntwerden, d. h. einige Zeit bevor Sie die Frage gestellt haben, aufgegriffen worden. Die Grundsätze der Inneren Führung sind im zweiten Abschnitt des Soldatengesetzes, der die Rechte und Pflichten der Soldaten behandelt, niedergelegt. Ergänzungen finden sich in den Nachfolgegesetzen und Rechtsverordnungen, z. B. in der Wehrdisziplinarordnung, dem Wehrstrafgesetz, der Wehrbeschwerdeordnung und in dem VertrauensmännerWahlgesetz und der Rechtsverordnung über das militärische Vorgesetztenverhältnis. Diese Grundsätze sind daher für den Soldaten ebenso verbindlich wie ein Befehl. Soldaten, die diese Grundsätze ablehnen oder gar verächtlich zu machen suchen, sind als Vorgesetzte nicht geeignet. Im übrigen machen sie sich strafbar, wenn sie durch Tun oder Unterlassen die Grundsätze der Inneren Führung nicht befolgen oder sie verächtlich zu machen suchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/ 1446, Frage XII/16): Was hat das Bundesverteidigungsministerium veranlaßt, um • die katastrophalen sanitären Verhältnisse — zu wenig Toiletten für die Zivilbediensteten mit noch dazu unzulänglicher Wasserversorgung — in den Lagerhallen des Nachschubbataillons 310 in Diez (Lahn), Freiherr-vom-Stein-Kaserne, zu verbessern? Der von Ihnen geschilderte Notstand wird in Kürze behoben sein. Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Schütz vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1448, Fragen I/1 und I/2): Wie wird die Bundesregierung auf die von Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) angekündigte Aufhebung des Visumszwangs für Touristen reagieren? Trägt die Bundesregierung sich mit der Absicht, zumindest während des von der UNO proklamierten Internationalen Jahres des Tourismus eine ähnlich wie die in Frage I/1 erwähnte großzügige Regelung für Besucher aus dem Osten anzustreben, also Gegenrecht einzuräumen, wie das im Verkehr mit vielen anderen Staaten schon die Regel ist? Der Bundesregierung ist bisher offiziell nur bekanntgeworden, daß Jugoslawien für 1967, dem „Internationalen Jahr des Tourismus", für alle ausländischen Touristen den Sichtvermerkszwang aufgehoben hat. Presseverlautbarungen über eine ähnliche Maßnahme Bulgariens sind amtlich noch nicht bestätigt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1967 4527 Deutscherseits ist angeordnet 'worden, daß jugoslawischen Staatsangehörigen für 1967 die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten von unseren Auslandsvertretungen gebührenfrei erteilt werden kann, wenn die jugoslawischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einreisen, ohne eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen. Die Bundesregierung prüft, ob sie weitere Folgerungen aus den Maßnahmen ziehen soll, die osteuropäische Staaten zur Lockerung des Visumszwangs bereits eingeführt haben und möglicherweise noch einführen werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 28. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Frage V) : Sind die Musterungen für die Bundeswehr so ausgebaut, daß daraus ein überzeugender Schluß auf den Gesundheitszustand der männlichen Jugend gezogen werden kann? Die ärztliche Musterungsuntersuchung ist eine Reihenuntersuchung, bei der die geistige und körperliche Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst festgestellt wird (Wehrpflichtgesetz § 3, 1). Die bei der Musterung erfolgte Beurteilung der Wehrdiensttauglichkeit läßt in gewissem Umfange Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand der wehrpflichtigen männlichen Jugend zu. Als Reihenuntersuchung ist die Musterungsuntersuchung nicht geeignet, besonders schwer erkenntliche Gesundheitsfehler festzustellen. Läßt die Musterungsuntersuchung solche Fehler bei einem Wehrpflichtigen vermuten, wird eine gezielte fachärztliche Untersuchung angeordnet. Die hauptamtlichen Ärzte des Wehrersatzwesens sind unabhängig von einer eventuellen Facharztanerkennung zur Gesamtbeurteilung der Wehrdiensttauglichkeit eingesetzt. Sofern im Rahmen dieser Beurteilung eine fachärztliche Abklärung auf Teilgebiete erforderlich ist, erfolgt eine Überweisung an einen frei praktizierenden Facharzt. Diese Überweisung erübrigt sich in den Fällen, in denen der Musterungsarzt Facharzt dieses betreffenden Gebietes ist. Von den 145 Medizinalbeamten des Wehrersatzwesens haben 41 eine Facharztanerkennung. Der Wehrmedizinische Beirat hat die jetzige Form der Reihenuntersuchung bei der Musterung nach eingehender Überprüfung als ausreichend beurteilt. Es wird zur Zeit versucht, die ärztlichen Untersuchungen bei der Musterung zu zentralisieren. Im Rahmen dieser Zentralisierung ist beabsichtigt, Fachärzte als hauptamtliche Ärzte zu beschäftigen und auch mit erforderlichem ärztlichem Gerät auszustatten. Erste Ansätze dazu stellt der Versuch in Hamburg dar. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 24. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/1448, Fragen VII/1 und VII/2): Hat die Bundesregierung die Absicht, auf freiwilliger Basis die Einführung eines Gesundheitspasses vorzubereiten, in dem von der Erstimpfung an laufend ärztliche Ergebnisse festgehalten und ergänzt werden, z. B. auch die Blutgruppe im Hinblick auf Unfälle, die Reaktion hinsichtlich Allergien, Unfallverletzungen, insbesondere Schädelverletzungen, Früherfassung von Stoffwechselkrankheiten, Diabetes usw.? Hat die Bundesregierung die Absicht, Maßnahmen zu treffen, um den bei den Musterungen festgestellten und im Steigen begriffenen Zivilsationskrankheiten in jungen Jahren im Sinne der Vorbeugung und Gesundheitserziehung der jungen männlichen Generation wirksam zu begegnen? Zu Frage 1: Nach dem seit dem 1. Januar 1962 geltenden Bundesseuchengesetz erhält jeder Impfling bei seiner ersten Impfung ein Impfbuch, in dem alle Impfungen, wie z. B. gegen Pocken, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Polio eingetragen werden. Außerdem ist darin ein Abschnitt für Vermerke über Seruminjektionen vorgesehen. Zusätzlich können Aufzeichnungen über Allergien oder Stoffwechselerkrankungen wie den Diabetes sowie über Blutgruppe und Blutfaktoren eingetragen werden. Dieses Dokument ist in seinen Abmessungen so gehalten, daß es in den Personalausweis eingelegt werden kann. Zu Frage 2: Im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden stellt das Bundesministerium für Gesundheitswesen den Schulen Unterrichtshilfen zur Verfügung, die der Förderung der Gesundheitspflege und der Gesundheitserziehung dienen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Haltungspflege und die Bekämpfung der Suchtgefahren gelegt. Ich habe die Absicht, die gesundheitserzieherische Tätigkeit meines Hauses nachdrücklich zu fördern. Dazu beitragen soll u. a. auch die vorgesehene Umwandlung des Deutschen Gesundheits-Museums e. V. in Köln in eine Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag beklagt den Heimgang eines Mitgliedes.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Am 3. März ist nach kurzer Krankheit unser Kollege Heinrich Wilper gestorben. Er wurde am 12. Oktober 1908 in Verne im detmoldschen Sauerland geboren. Dort war sein Lebenskreis. Er hat als junger Mann den väterlichen Hof übernommen, hat sich in allen öffentlichen Angelegenheiten betätigt und bewährt, war ein erfolgreicher Landwirt, war lange Jahre Mitglied der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, hat an dem Vereinsleben seiner Gemeinde teilgenommen und ist dort aufgestiegen zu dem Amt des Diözesanbundesmeisters im Zentralverband der Deutschen historischen Schützenbruderschaften.
Nach dem zweiten Weltkrieg, in dem er Soldat gewesen ist, hat er die Verpflichtung empfunden, sich politisch zu betätigen. Er hat die ChristlichDemokratische Union in seiner Heimat mitbegründet, hat das Amt des Kreisvorsitzenden im Landkreis Büren übernommen, war dort zunächst stellvertretender Landrat, dann von 1954 bis zu seinem Tode Landrat des Kreises Büren. Er war Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen und ist dann — es war beinahe ein selbstverständlicher Aufstieg — Mitglied des Deutschen Bundestages geworden, wo er sich als Mitglied des Verkehrsausschusses betätigt hat.
Wir betrauern den Verlust, den der Deutsche Bundestag erlitten hat. Ich spreche der Familie und der Fraktion der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union die Teilnahme des Hauses aus.
Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Ich habe noch einige amtliche Mitteilungen zu machen.
Als Nachfolger für den durch Verzicht ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Schäfer ist am 20. Februar
1967 der Abgeordnete Hölzle in den Bundestag eingetreten. Herr Abgeordneter Hölzle, ich begrüße Sie
und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

(Beifall.)

Verschiedene Kollegen haben runde Geburtstage gefeiert. Herr Abgeordneter Schmidt (Braunschweig) hat am 27. Februar das 60. Lebensjahr vollendet, Herr Abgeordneter Draeger am 4. März ebenfalls das 60. Lebensjahr. Beiden Herren gelten die besten Wünsche des Hauses.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
1. Vorlage des Präsidenten der Versammlung der Westeuropäischen Union
Betr.: Empfehlungen der Versammlung der Westeuropäischen Union während der Sitzungsperiode vom 12. bis 15. Dezember 1966
— Drucksache V/1457 —
Empfehlungen 141, 145
zuständig: Ausschuß für Verteidigung
Empfehlungen 143, 144
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Empfehlung 146
zuständig: Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik
2. Vorlage des Bundesministers der Finanzen
Betr.: Formulare für die Erklärung zur Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermögens auf den 1. Januar 1964
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 8. Dezember 1966 — Drucksache V/1488 —zuständig: Ausschuß für Finanzen
3. Vorlage des Bundesministers des Innern Betr.: Neuregelung der Beamtenbesoldung
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 21. April 1966 —Drucksache V/1497 —
zuständig: Ausschuß für Inneres
4. Vorlage des Bundesministers für Verkehr
Betr.: Erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 1. Juli 1965
— Drucksache V/1498 —
zuständig: Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen (federführend), Ausschuß für Verkehr
5. Vorlage des Bundesministers für Familie und Jugend Betr.: Individuelle Ausbildungsförderung
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 24. November 1966 — Drucksache V/1505 —zuständig: Ausschuß für Familien- und Jugendfragen (federführend), Ausschuß für Wissenschaft,' Kulturpolitik und Publizistik
Erhebt sich gegen die beabsichtigten Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.

Vizepräsident Dr. Dehler
Die morgige Tagesordnung soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung ergänzt werden um den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz) - Drucksache V/1544 -. Die Drucksache liegt Ihnen vor oder wird auf jeden Fall sehr bald im Laufe der Sitzung vorgelegt. Ich nehme an, daß das Haus mit der Ergänzung der Tagesordnung einverstanden ist. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Des weiteren soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung der Entwurf eines Bundeswasserstraßengesetzes - Punkt 18 der Tagesordnung - zusammen mit dem Änderungsantrag Umdruck 132 an den Verkehrsausschuß - federführend - und an den Rechtsausschuß - mitberatend - zurückverwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. März 1967 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken
Gesetz zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts im Land Berlin
Gesetz zur Vorbereitung der Volkszählung 1970
Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Siebentes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Siebentes Änderungsgesetz zum AVAVG)

Gesetz über das am 22. Januar 1965 in Straßburg unterzeichnete Protokoll zu dem Europäischen Abkommen vom 22. Juni 1960 zum Schutz von Fernsehsendungen
Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 21. Februar 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Französische Truppen in Deutschland - Drucksache V/1332 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1489 verteilt.
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat am 22. Februar 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern), Dr. Martin, Freiherr von und zu Guttenberg, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Geißler, Majonica, Dr. Vogel (Speyer), Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Czaja, Dr. Müller-Hermann, Josten und Genossen betr. Deutsche Chinaforschung - Drucksache V/1196 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1495 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 28. Februar 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Beschäftigten in Banken und anderen öffentlichen Geldinstituten und Kassen vor Raubüberfällen - Drucksache V/1404 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1504 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 28. Februar 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Zement-Syndikate - Drucksache V/1329 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1512 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 7. März 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Althammer, Leicht, Windelen und Genossen betr. Haushaltsreform - Drucksache V/1439 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1519 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 6. März 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Schlager, Schlee, Röhner, Dr. Steinmetz, Dr. Reinhard, Dr. Brenck und Genossen betr. Einbeziehung des Zonenrand- und Grenzgebietes in die EWG-Gemeinschaftsprogramme zur Verbesserung der Agrarstruktur aus Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)

- Drucksache V/1479 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1528 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 2. März 1967. die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fortbildung im öffentlichen Dienst - Besuch von Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien. Antwort der Bundesregierung vom 12. Januar 1967
- Drucksache V/1293 - Drucksache V/1414 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1535 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 10. März 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr.
Neuorientierung der Sozialpolitik - Drucksache V/1396 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1536 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 7. März 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Picard, Dr. Preiß, Dr. Wörner, Dr. Erhard und Genossen betr. Förderung der Vollblutzucht - Drucksache V/1360 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/1540 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat am 7. März 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bauer (Würzburg), Dr. Wahl, Dr. Hellige und Genossen betr. Empfehlung 453 der Beratenden Versammlung des Europarates - Drucksache V/300 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1493 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 14. März 1967 die Kleine Anfrage der Abg. Josten, Gibbert, Franzen und Genossen betr. Flurbereinigung in Waldorf, Amt Niederbreisig - Drucksache V/1486 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1546 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 1. März 1967 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 25. Januar 1967 eine Kurzfassung des Berichts der Bundesregierung über die Situation der Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft übersandt, die in die Fächer der Abgeordneten verteilt ist.
Der amtierende Präsident hat am 3. März 1967 unter Bezug auf sein Schreiben vom 14. Februar 1967 die Stellungnahme des Bundesrates zu der Zehnten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache V/1513 - dem Auschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen.
Der Präsident hat am 10. und 14. März 1967 die nachstehenden, von der Bundesregierung als dringlich bezeichneten Verordnungen dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen:
Einhundertste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zweite Erhöhung des Zollkontingents für gesalzenen Seelachs) - Drucksache V/1526 -
Einhundertunderste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Edelpelzfelle; Zollsätze gegenüber Algerien) - Drucksache V/1539 -
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates zur Änderung der Anhänge der Verordnung Nr. 111/64/EWG in bezug auf die Waren der Tarifnummer 17.02 A
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung, außer Lebensversicherung
- Drucksache V/1411 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 10. Mai 1967
Verordnung des Rates über die Koordinierung und Vereinheitlichung der von den einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber dritten Ländern angewandten Einfuhrregelungen für Obst und Gemüse
- Drucksache V/1482 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Verordnung des Rates über die teilweise Aussetzung des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr von Färsen und Kühen bestimmter Höhenrassen
- Drucksache V/1483 -
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Entschließung des Rats über die Einzelheiten für die Verteilung des über den Höchstbetrag zum EAGFL hinausgehenden Betrags in den Zeiträumen 1963/64 und 1964/65
Verordnung betreffend die Druchführung von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 25 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik für den Zeitraum 1963/64
- Drucksache V/1496 -
überwiesen an den Haushaltsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der San-José-Schildlaus - Drucksache V/1506 -
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 10. Mai 1967
Verordnung des Rates betreffend die landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen
- Drucksache V/1507 -



Vizepräsident Dr. Dehler
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 10. Mai 1967
Verordnung des Rates über Maßnahmen auf dem Gebiet der Orientierungspreise für Rindfleisch für das Wirtschaftsjahr 1967/68 sowie den
Entwurf einer Entschließung zu den Interventionspreisen für ausgewachsene Rinder für das Wirtschaftsjahr 1967/68
— Drucksache V/1508 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Richtlinie des Rates über die erste, während der dritten Stufe durchzuführende Senkung der Zollsätze zwischen den Mitgliedstaaten für bestimmte, in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse
— Drucksache V/1509 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Verordnung des Rates über die Festsetzung der Höhe der
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter — Drucksache V/1510 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Verordnung des Rates über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im zweiten Vierteljahr 1967
— Drucksache V/1511 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Verordnung des Rates über die Errichtung einer Gemeinsamen Marktorganisation für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
— Drucksache V/1514 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 10. Mai 1967
Verordnung des Rates über die Festsetzung von Qualitätsnormen für Bulben, Blumenzwiebeln und Knollen
Verordnung des Rates über die Festsetzung von Qualitätsnormen für frische Schnittblumen und frisches Blattwerk
— Drucksache V/1515 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 10. Mai 1967
Verordnung des Rates zur Abänderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betreffend die von dem Großherzogtum Luxemburg gewährte Beihilfe auf dem Rindfleischsektor
— Drucksache V/1523 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Verordnung des Rates über die zeitliche Verschiebung der Anwendung der durch die Verordnung Nr. 160/66/EWG des Rates vom 27. Oktober 1966 eingeführten Handelsregelung und über die Aufhebung von Artikel 2 der Verordnung Nr. 167/64/EWG des Rates vom 30. Oktober 1964
— Drucksache V/1524 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Verordnung zur Änderung der Bezüge der Atomanlagenbediensteten in den Niederlanden
— Drucksache V/1522 —
überwiesen an den Ausschuß für Inneres mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 17. März 1967
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1967 — gewerbliche Waren —I. Tell) — Drucksache V/1503 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 7. Juni 1967
Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Flugzeugausrüstungsmaterial usw.)

— Drucksache V/1500 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung
Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Verschnittrotwein — 1967) — Drucksache V/1501 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung
Achtundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen
Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Aluminiumoxyd) — Drucksache V/1502 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung
Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
- Drucksache V/1456 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 10. Mai 1967
Wir kommen dann zur
Fragestunde
— Drucksachen V/1537, V/1538 —
Zunächst die Fragen auf Drucksache V/1537. Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf:
Sind Pressemitteilungen zutreffend, wonach Mittel des Lastenausgleichs zur Teilfinanzierung von Leistungen zugunsten anderer Personengruppen als Kriegssachgeschädigte und Vertriebene verwendet werden sollen?
Bitte, Herr Minister!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerüchte, nach denen die Mittel des Lastenausgleichsfonds zur ganzen oder zur. teilweisen Finanzierung einer Leistungsregelung für Vermögensschäden im unfreien Teil Deutschlands oder für Reparationsschäden verwendet werden sollen, treffen nicht zu. Auch der Härtefonds, der bekanntlich seit Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes gewisse Leistungen an anerkannte Zonenflüchtlinge gewährt, soll keine Ausweitung erfahren.