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    Deutscher Bundestag 97. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4415 A Fragestunde (Drucksachen V/1446, V/1447, V/1448, V/1461) Fragen der Abg. Ertl und Genscher: Text eines Atomsperrvertrages in „Bild am Sonntag" — Friedliche Nutzung der Kernenergie auch nach Abschluß eines Atomsperrvertrages Brandt, Bundesminister . . . . 4415 B Ertl (FDP) 4415 C Moersch (FDP) 4416 A Genscher (FDP) 4416 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4417 A Flämig (SPD) . . . . . . . . 4417 D Dr. Eppler (SPD) 4418 C Fragen des Abg. Mattick: Auswirkungen des von der Volkskammer in Ostberlin verabschiedeten Staatsbürgergesetzes Lücke, Bundesminister 4419 A Mattick (SPD) 4419 B Liehr (SPD) . . . . . . . . 4419 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4419 D Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Vorwürfe gegen Bundesminister a. D. Lemmer in dem Buch von W. F. Flicke „Agenten funken nach Moskau" Lücke, Bundesminister . . . . 4420 A Jung (FDP) 4420 A Frage des Abg. Hübner: Verwirklichung rechtsextremer Tendenzen durch Wolfgang Ross im Bayerischen Rundfunkrat Lücke, Bundesminister . . . . . 4420 C Hübner (SPD) . . . . . . . . . 4420 D Fragen des Abg. Westphal: Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens Lücke, Bundesminister . . . . 4421 A Westphal (SPD) 4421 C Fragen des Abg. Opitz: Regelmäßige Vorlage von Berichten im Bundestag Lücke, Bundesminister . . . . . 4421 D Opitz (FDP) . . . . . . . . . 4422 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4422 C Frage der Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus: Baden-Württembergisches Schulgesetz Brandt, Bundesminister . . . . . 4422 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4423 A Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . . 4423 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 4423 D Meister (CDU/CSU) . . . . . . 4424 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 4424 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Goethe-Institute in Frankreich Brandt, Bundesminister 4424 B Kahn-Ackermann (SPD) 4424 C Fragen des Abg. Rehs: Herausstellung der deutschen kulturellen Leistungen in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf der Weltausstellung in Montreal Brandt, Bundesminister 4424 D Rehs (SPD) 4425 A Frage des Abg. Geiger: Änderung des Finanzierungssystems der Rentnerkrankenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . 4425 C Geiger (SPD) . . . . . . . . . 4425 C Frage des Abg. Brück (Holz) : Anspruch der im französischen Bergbau beschäftigten Deutschen auf Knappschaftsausgleichsleistungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 4425 D Brück (Holz) (SPD) 4426 A Hussong (SPD) 4426 C Frage des Abg. Moersch: Errichtung eines zentralen Forschungsinstituts für Berufsbildung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4426 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1458) — Erste Beratung — 4427 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht der Wahlkreiskommission für die 5. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1174, V/1412) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4427 B Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967) (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/1436); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1472) — Zweite und dritte Beratung — Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4427 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 4428 B Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Höcherl, Bundesminister . . . . . 4432 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 4433 A Niederalt (CDU/CSU) . . . . . . 4434 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 4436 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Zollgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1967) (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/1358); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1467), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1455, zu V/1455) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 4437 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 4438 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4440 A Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache V/1088); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/1431) — Zweite und dritte Beratung — Leukert (CDU/CSU) . . . . . . 4441 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . 4441 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 4442 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß gemäß Art. 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes über die Untersuchung des Unfalles und der damit zusammenhängenden Rettungsaktion von Oberleutnant Siegfried Arndt vom 18. Juli 1966 (Drucksache V/1438) Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4444 A Hirsch (SPD) 4446 B Ollesch (FDP) 4447 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4448 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4415 97. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 24. 2. Frau Albertz 28. 2. Arendt (Wattenscheid) * 23.2. Dr. Artzinger 24. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Behrendt * 24. 2. Bergmann * 23. 2. Berkhan ** 23. 2. Beuster 24. 2. Blöcker 11. 3. Blume 28. 2. Dr. Burgbacher * 23. 2. Corterier 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Czaja 18.3. Eisenmann 21.4. Dr. Gleissner 10.3. Haage (München) 24. 2. von Hassel 27. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Holkenbrink 23. 2. Illerhaus 26. 2. Jaschke 18. 4. Junker 23. 2. Kiep 24. 2. Frau Korspeter 4. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 23. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Leber 26. 2. Lemmer 31. 3. Lenz (Brühl) * 23. 2. Dr. Löhr * 23.2. Lücker (München) * 23. 2. Dr. Martin 24. 2. Matthöfer 24. 2. Memmel * 24. 2. Mengelkamp 1. 3. Dr. Miessner 28.2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Dr. Ritgen 24. 2. Rösing 17. 3. Frau Rudoll 24. 2. Schmidt (Würgendorf) 24.2. Dr.-Ing. Seebohm 24.2. Seifriz 24. 2. Dr. Siemer 24. 2. Dr. Starke (Franken) 23.2. Struve 31. 3. Stücklen 24. 2. * Für die Teilnahme ,an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme .an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Weigl 28.2. Wilhelm 23.2. Wilper 24. 2. Wischnewski 19. 3. Zerbe 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zu Punkt 11 der Tagesordnung. Ich habe gegen das Kreditfinanzierungsgesetz gestimmt, weil der hier beschrittene Weg eine Gesundung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht herbeiführen kann. Eine der Ursachen der „Rezessionskrise" ist, daß trotz Kreditrestriktion die Kreditschöpfung ständig ausgeweitet worden ist und trotz hoher langfristiger volkswirtschaftlicher Ersparnis die Konsolidation kurz- und mittelfristiger Investitionsfinanzierungen der Wirtschaft und der öffentlichen Hand auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Selbstbescheidung und Mäßigung, nicht aber neue Kreditschöpfung für unrentierliche Anlagen könnten allein zur Gesundung beitragen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Wischnewski vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/1446 Fragen VI/ 1, VI/ 2 und VI/ 3): Ist die Bundesregierung bereit, dem Stamm erfahrener Experten, der in Entwicklungsländern tätig ist und der die Qualifikation für dauerhafte Verwendung im Rahmen dieser Aufträge bewiesen hat, nach Rückkehr die Sicherung eines angemessenen Arbeitsplatzes zu garantieren? Ist die Bundesregierung bereit, eine langfristige Personal-Pianung für Experten der Technischen Hilfe vorzunehmen? Ist die Bundesregierung bereit, den in Frage VI/ 1 erwähnten Expertenkreis der Technischen Hilfe in seinen Rechten gleichzustellen mit den für das Auswärtige Amt im Ausland tätigen Angestellten des öffentlichen Dienstes? Im Auftrag der Bundesregierung arbeiten - abgesehen von den Freiwilligen des Deutschen Entwicklungsdienstes - zur Zeit rund 1000 Fachkräfte in den Entwicklungsländern. Davon sind ungefähr 350 in der Landwirtschaft und etwa 330 an gewerblichen Ausbildungsstätten tätig. Der Bundesregierung ist bekannt, unter welch schwierigen Bedingungen diese Männer und Frauen arbeiten. Für ihre verantwortungsvolle und entbehrungsreiche Arbeit gilt ihnen unser Dank. Schwierigkeiten bereitet es zuweilen, diesen Experten einen ihren Erfahrungen und Kenntnissen entspre- 4452 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 chenden Arbeitsplatz bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zu sichern. Bei vielen Projekten der Technischen Hilfe sind nur für eine begrenzte und verhältnismäßig kurze Zeit deutsche Fachkräfte erforderlich. Hier ist es also weder notwendig noch möglich, die Experten auf lange Zeit anzustellen. Ein Stamm ständig beschäftigter Mitarbeiter kann nur für Bereiche gebildet werden, bei denen längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, zum Beispiel bei den Gewerbeschulen und in der Agrarhilfe. Die Bundesregierung ist dazu nicht nur bereit, sondern sie bemüht sich bereits seit längerer Zeit, den Personalbedarf vorausblickend zu erkennen und die erforderlichen Schritte bereits jetzt einzuleiten. Mit geeigneten Ausbildungsmaßnahmen — auch im Ausland — werden qualifizierte Nachwuchskräfte herangebildet. Ich nenne hier nur die neue Deutsche Ingenieurschule für Tropenlandwirtschaft in Witzenhausen und das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik in Berlin. Gegen Jahresende werden die ersten Assistenzärzte zur Ausbildung im Ausland ausreisen. Abgesehen davon befinden sich bereits Geologen, Genossenschaftsberater, Forst- und Holzwirte, Bankberater und Sozialarbeiter in Auslandsausbildung. Für die ins Ausland entstandten Angestellten des Auswärtigen Dienstes gelten der Bundesangestelltentarif (BAT) in Zusammenhang mit der Sonderrichtlinie 2 d. Eine formelle Gleichstellung der Entwicklungshilfefachkräfte mit diesem Personenkreis verbietet sich wegen der verschiedenartigen Tätigkeitsmerkmale und Aufgaben, der Beschäftigungsdauer und der andersgearteten personellen Zusammensetzung. Es darf daher nicht außer acht gelassen werden, daß die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes eine dienstliche Aufgabe des Bundes wahrnehmen, während es sich bei der Entwicklungshilfe um eine personelle Hilfe handelt, die nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Gastland gewährt werden kann. Die Vergütungsordnung für die EntwicklungshilfeFachkräfte ist in Anlehnung an den Bundesangestelltentarif (BAT) aufgestellt worden und soll den besonderen Gegebenheiten in den Entwicklungsländern Rechnung tragen. Eine unmittelbare Anwendung des Bundesangestelltentarifs (BAT) ist wegen der befristeten Beschäftigungsverträge nicht möglich und würde zudem gerade bei jüngeren Fachkräften zu einer erheblichen finanziellen Schlechterstellung gegenüber der geltenden Regelung führen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V//1446 Frage VIII/1): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob der Arbeitnehmerfreibetrag gemäß § 19 Abs. 2 Einkommensteuergesetz in Höhe von 240 DM der Lohnsummensteuer unterliegt? Bei der Frage, ob der Arbeitnehmer-Freibetrag bei der Lohnsummensteuer abzugsfähig ist, handelt es sich um eine recht zweifelhafte Rechtsfrage. Die Antwort hängt in erster Linie davon ab, wie die Vorschrift des § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, nach der bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor Abzug der Werbungskosten ein Betrag von 240 DM jährlich abzuziehen ist, rechtlich zu werten ist. Hat man in § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiungsvorschrift zu sehen oder handelt es sich um eine Vorschrift mit tariflichem Charakter? Im ersteren Falle wäre der Arbeitnehmer-Freibetrag auch bei Ermittlung der Lohnsumme abzuziehen, im letzteren Falle nicht. Gerade die Frage nach dem Wesen des Arbeitnehmer-Freibetrags läßt sich aber weder aus der Stellung der Vorschrift im Gesetz noch nach ihrer Entstehungsgeschichte eindeutig beantworten. Auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, durch die u. a. den Arbeitnehmern ein Ausgleich insbesondere dafür gewährt werden soll, daß sie im Lohnabzugsverfahren ihre Steuer zeitnäher als die veranlagten Steuerpflichtigen entrichten müssen, ergibt sich kein klarer Aufschluß über das Wesen des Arbeitnehmer-Freibetrags. Eine gewisse Bedeutung verdient auch der Umstand, daß dann, wenn man den ArbeitnehmerFreibetrag zum Abzug zuläßt, sich eine Reihe von nur schwer zu lösenden Schwierigkeiten ergeben, und zwar insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer mit mehreren entweder gleichzeitig oder nacheinander bestehenden Dienstverhältnissen beschäftigt werden. Die Prüfung der Frage hat dazu geführt, daß sich die Steuerreferenten der Finanzminister der Länder überwiegend für den Nichtabzug des ArbeitnehmerFreibetrags bei der Lohnsummensteuer ausgesprochen haben und daß gegenteilige Anordnungen, wie sie z. B. in Hamburg bereits ergangen waren, wieder rückgängig gemacht worden sind. Das hat zur Folge, daß die Frage jetzt im finanzgerichtlichen Verfahren entschieden werden wird. Die Bundesregierung würde es indes begrüßen, wenn der Gesetzgeber diese Zweifelsfrage durch eine klarstellende Regelung bei nächster sich bietender Gelegenheit entscheiden würde. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 21. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V//1446 Frage IX/ 3) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Standortnachteile für die Wirtschaft im fränkischen Zonenrandgebiet, die sich mit der Errichtung der Ölraffinerien noch verstärkt haben, zu mildern? Wegen der Nachteile, die der Wirtschaft des Zonenrandgebietes aus der Teilung Deutschlands entstanden sind, führt die Bundesregierung seit nunmehr 16 Jahren das Regionale Förderungsprogramm Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4453 durch. Ein ganzes Bündel von Förderungsmaßnahmen dient der Stärkung der Wirtschaftskraft dieses Gebietsstreifens. Die Bundeshilfen reichen von steuerlichen Erleichterungen über Kredite und Zinszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft, Darlehen und Zuschüsse zum Ausbau der Infrastruktur, bis hin zu den Frachthilfen, die gerade dem bayerischen Zonenrandgebiet in besonderem Maße zugute kommen. Diese Förderungsmaßnahmen tragen zu einer Verringerung der Standortnachteile in diesem Raum bei. Darüber hinaus wird das fränkische Zonenrandgebiet durch besondere Infrastrukturmaßnahmen begünstigt. Ich erinnere nur an die nordbayerische Ferngasleitung, die Kanalisierung des Mains und den Ausbau der Bundesautobahnen im nordbayerischen Raum. Obwohl Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung primär in die Zuständigkeit der Bundesländer, in Ihrem Falle also des Freistaates Bayern, fallen, wird die Bundesregierung auch in Zukunft zusätzliche Hilfen für die Stärkung der Wirtschaftskraft in den Bundesfördergebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, gewähren. Im übrigen begrüßt die Bundesregierung die Errichtung der Ölraffinerien im Süden und Südosten der Bundesrepublik als eine Möglichkeit, Energiepreissenkungen in diesem revierfernen Gebiet zu erreichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/1446 Fragen X/1, X/2 und X/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der dänische Fischereiminister in Kopenhagen angekündigt hat, Dänemark werde die seit langem geplante Erweiterung der Fischereigrenze von drei auf zwölf Seemeilen spätestens zum 1. Juli 1967 in Kraft setzen? Welche Ergebnisse hatten die seitherigen Konsultationen zwischen der deutschen und der dänischen Regierung hinsichtlich der erweiterten Fischereigrenze? Können die Krabbenfischer an der Westküste Schleswig-Holsteins damit rechnen, daß Dänemark für die Hauptfangplätze in den Grenzgewässern vor List und Sylt längerfristige Übergangsregelungen zugestehen wird? Zu 1 Ja, diese Tatsache ist der Bundesregierung bekannt. Zu 2 Verhandlungen über die historischen Rechte deutscher Fischer innerhalb der geplanten Zwölf-Seemeilen-Fischereigrenze haben bisher nicht stattgefunden, weil der genaue Verlauf der Fischereigrenze noch nicht feststand. Die dänische Regierung hat erst vor kurzem die Basislinien bekanntgegeben, von denen aus die Breite des Küstenmeeres und der Fischereianschlußzone berechnet werden soll. Von seiten des dänischen Fischereiministeriums wurde mir jedoch zugesichert, daß Dänemark rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Fischereigrenze zu Gesprächen über die historischen deutschen Fischereirechte einladen wird. Zu 3 Die Bundesregierung wird sich in den bevorstehenden Verhandlungen um eine möglichst günstige Regelung für die deutschen Fischer bemühen. Sie hat die erforderlichen Vorbereitungen getroffen. Die Erfolgsaussichten lassen sich im Augenblick noch nicht übersehen. Auf jeden Fall können nach den Regeln der Europäischen Fischereikonvention von 1964 historische Fischereirechte innerhalb der Zone zwischen sechs und zwölf Seemeilen dauernd und zwischen drei und sechs Seemeilen für eine bilateral auszuhandelnde Übergangszeit ausgeübt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V//1446 Fragen X/4 und X/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vermutlich aus Südfrankreich eingeschleppte sogenannte Schwarzfleckkrankheit sich immer weiter ausbreitet und vor allem die Riesling-SilvanerReben bedroht? Was kann gegen die Ausbreitung der Schwarzfleckkrankheit unternommen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die sogenannte Schwarzfleckenkrankheit der Rebe, die durch den Pilz Phomopsis viticola verursacht wird, seit etwa 3 Jahren hauptsächlich an Müller-ThurgauReben sporadisch in der Pfalz und an der Mosel auftritt. Ob die Krankheit eingeschleppt worden ist, steht jedoch nicht fest. Die bisherige Ausbreitung der Krankheit gibt keinen Anlaß zu besonderer Besorgnis. Untersuchungen über Bekämpfungsverfahren werden vom Institut für Rebenkrankheiten der Biologischen Bundesanstalt und von der Landes-Lehr- und Forschungsanstalt für Wein- und Gartenbau, Neustadt/ Weinstraße, durchgeführt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, da die Krankheit schwer bekämpfbar ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V//1446 Frage X/6) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die zunehmende Mühlenöde infolge der Stillegung kleinerer und mittlerer Betriebe im nordbayerischen und hessischen Raum sich in schwierigen Lagen negativ für die Mehlversorgung der Bevölkerung auswirken könnte? Die Bundesregierung teilt die vorgebrachten Befürchtungen nicht. Die bei Inkrafttreten des Mühlen- 4454 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 gesetzes (5. Juli 1957) im Bundesgebiet vorhanden gewesene Tagesleistung von zusammen etwa 53 000 t zur Herstellung von Mehl ist zwar durch die Stillegungsaktion um etwa 10 000 t und durch weitere freiwillige Stillegungen um etwa 3000 t auf rund 40 000 t ermäßigt worden. Trotzdem besteht in der Bundesrepublik immer noch eine Überkapazität. Bei der Behandlung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes vom 23. Dezember 1966, durch das die Geltungsdauer des Mühlengesetzes bis zum 31. Dezember 1969 verlängert wurde, hat der Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages die vorhandene Überkapazität mit etwa 5000 t 12,5 % der Gesamtkapazität festgestellt (Bundestagsdrucksache V/1109). In den 4 nördlichen Regierungsbezirken Bayerns haben nur 7 Kreise und im Land Hessen nur 4 Kreise keine Mühlen. Die Bevölkerung in diesen Kreisen kann durch übergebietliche Lieferungen mit Getreidemahlerzeugnissen ohne Schwierigkeiten versorgt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fritz (Wiesbaden) (Drucksache V/1448 Fragen II/ 1 und II/ 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Inkrafttreten des § 112 der neuen Strafprozeßordnung die Zahl der Straftaten je einzelnen Täter erheblich angestiegen ist, nachdem auch die Gewohnheits- und Berufsverbrecher nach ihrer Einvernahme bis zur Aburteilung wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sie einen festen Wohnsitz nachweisen, der häufig nur in einer formellen Anmeldung bei einem Mittäter oder Freund besteht? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine beschleunigte gerichtliche Aburteilung gerade der Gewohnheits- und Berufsverbrecher herbeizuführen? Über die Auswirkungen der neuen Haftvorschriften der Strafprozeßordnung auf die Entwicklung der Kriminalität läßt sich ein abschließendes Urteil z. Zt. noch nicht fällen, da verläßliches Zahlenmaterial aus der polizeilichen Ermittlungs- und der Strafverfolgungsstatistik noch nicht zur Verfügung steht. Es muß vielmehr zunächst versucht werden, diese Auswirkungen über einen längeren Zeitraum hinweg laufend zu beobachten und zahlenmäßig zu erfassen. Zur Zeit sammeln die Landeskriminalämter einschlägiges Fall- und Zahlenmaterial. Nach einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes ist vor Mitte Mai 1968 nicht damit zu rechnen, daß ein umfassenderer Überblick über die Auswirkungen der Strafprozeßnovelle gegeben werden kann. Selbstverständlich wird auch in meinem Hause eingehend geprüft, wie die Vorschriften des Strafprozeßänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1964, insbesondere die Bestimmungen über die Untersuchungshaft, sich in der Praxis bewähren. Ich habe deshalb Ende 1966 einen Erfahrungsaustausch mit den Landesjustizverwaltungen über die Auswirkungen dieses Gesetzes und seine Anwendung durch die Strafverfolgungsbehörden in die Wege geleitet. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die geltenden Vorschriften über die Untersuchungshaft dem Haftrichter eine umfassende Prüfung der persönlichen, familiären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Beschuldigten zur Pflicht machen. Es wäre daher ein Irrtum anzunehmen, daß allein die Angabe eines festen Wohnsitzes durch den Beschuldigten zwangsläufig dazu führen müßte, eine Fluchtgefahr zu verneinen und die Anordnung der Untersuchungshaft abzulehnen. Die Fluchtgefahr kann sich trotz eines festen Wohnsitzes des Beschuldigten auch aus anderen Umständen ergeben. Bei mehrfach und erheblich vorbestraften Tätern wird vielfach die Erwartung einer hohen Strafe mitentscheidend für die Annahme der Fluchtgefahr sprechen. Dies gilt erst recht, wenn erkennbar ist, daß der Beschuldigte 'sich nur zum Schein einen festen Wohnsitz besorgt hat. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß Strafverfahren gegen Gewohnheits- und Berufsverbrecher beschleunigt durchgeführt werden sollen. Die Landesjustizverwaltungen sind — wie ich Ihnen versichern kann — derselben Meinung. Die unter Mitwirkung meines Hauses neugefaßten Richtlinien für das Strafverfahren, die seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten, enthalten deshalb in Nr. 7 entsprechende Weisungen an die Strafverfolgungsbehörden. Mir ist nicht bekannt, daß diese Weisungen in der Praxis nicht beachtet werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1448 Fragen III/ 1 und III/ 2): Hat die Bundesregierung die Absicht, die Bundesfinanzverwaltung auszuweiten? Stimmt die Bundesregierung mit der Kritik des bayerischen Ministerpräsidenten Goppel überein, der in einer Ausweitung der Bundesfinanzverwaltung eine Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland auf einen zentralistischen Staat hin sieht? Für die heute gestellten Fragen nach einer Ausweitung der Bundesfinanzverwaltung gilt das gleiche, was Herr Staatssekretär Grund in der Fragestunde am 2. Februar 1967 zur Einführung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung erklärt hat. Kurz zusammengefaßt: Die Frage wird sich im Rahmen der Finanzreform von selbst stellen, weil Änderungen in der Steuerverteilung des Artikels 106 auch eine Überprüfung der Verwaltungszuständigkeiten des Artikels 108 erforderlich machen. Die Bundesregierung hat sich neuerdings mit diesen Fragen noch nicht abschließend befaßt. Demgemäß vermag ich hierzu noch keine Erklärungen abzugeben. Im übrigen sollten m. E. auch die Ergebnisse der Beratungen über das Finanzreform-Programm in der Bund/ Länder-Arbeitsgruppe abgewartet werden. Ich möchte deshalb auch auf die von Herrn Ministerpräsident Dr. Goppel in seiner Rede vor dem Bayerischen Senat geäußerte Kritik heute hier nicht weiter eingehen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4455 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V//1448 Frage 111/3): Hat das Bayerische Hauptmünzamt mit der Weiterprägung von Leibniz-Gedenkmünzen begonnen, nachdem die Erstauflage von 1,2 Millionen Stück bereits unmittelbar nach dem Erscheinen der Münze bei den Kreditinstituten vergriffen sein soll? Wie ich bereits in der Fragestunde vom 17. Februar 1967 ausgeführt habe, ist die Gesamtauflage der Leibniz-Münze nicht begrenzt. Bisher wurde von den Landeszentralbanken erst ein Teilbetrag der bereits ausgeprägten Münzen an die Kreditinstitute in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden. Bis Mitte März werden etwa 1,5 Millionen Gedenkmünzen ausgegeben werden. Falls dieser Betrag nicht ausreichen sollte, wird das Bundesfinanzministerium weitere Münzen prägen lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache V//1448 Fragen IV/ 1 und IV/ 2) : Treffen Feststellungen des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen zu, wonach schon eine Grippewelle die Zahlungsunfähigkeit der Kassen herbeiführen könnte, obschon beträchtliche Entlastungen der Kassen dadurch eingetreten sind, daß der Krankenstand erheblich zurückgegangen ist? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ortskrankenkassen in die Lage zu versetzen, auch in Zukunft ihren Verpflichtungen nachzukommen? Zu 1 Es trifft zu, daß die Finanzlage der Kassen durch einen Rückgang des Krankenstandes eine Entlastung erfahren kann. Allerdings wird hierdurch noch nicht die Gefahr gebannt, daß bei einer Krankheitswelle größeren Umfangs ein unvorhergesehener Finanzierungsbedarf entsteht, der durch die laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden kann. Eine solche Situation könnte jedoch nicht die Zahlungsunfähigkeit der Kassen herbeiführen. Einmal sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, eine Rücklage in Höhe einer Zweimonatsausgabe anzusammeln, über die sie zur Deckung eines außergewöhnlichen Geldbedarfs verfügen können. Am 31. 12. 1965 — der Jahresabschluß 1966 liegt noch nicht vor — waren über 700 Millionen DM angesammelt, das sind 5 v. H. der durchschnittlichen Ausgaben der Jahre 1963 bis 1965. Außerdem wird jede Kasse Betriebsmittelreserven haben, über die sie bei kurzfristigem Geldbedarf verfügen kann. Diese Mittel betrugen am 31. 12. 1965 1287 Millionen DM. Es ist nicht anzunehmen, daß sich die Gesamtsumme der genannten Mittel entscheidend geändert hat. Außerdem haben die Krankenkassen unabhängig von diesen für einen außergewöhnlichen Geldbedarf zur Verfügung stehenden Mitteln ihren Finanzbedarf so zu planen, daß die voraussichtlichen Ausgaben durch die Einnahmen, insbesondere durch Beiträge gedeckt werden. Die Festsetzung der Beiträge obliegt der Selbstverwaltung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu 2 Wie sich aus der Antwort zu der ersten Frage ergibt, hat das Gesetz bereits Vorsorge getroffen, daß die Ortskrankenkassen einer Schwierigkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen, begegnen können. Abgesehen davon aber prüft die Bundesregierung zur Zeit, welche Möglichkeiten zur Besserung der allgemein schwierigen finanziellen Lage der Kassen bestehen. Eine nachhaltige Besserung wird nur durch strukturelle Maßnahmen erreicht werden können Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V//1448 Frage VI/ 1): Welche Zeitpläne hat das Bundesverkehrsministerium für die Brücken bei Weyer und Oberndorf im Zuge der B 26 Süd, deren Fertigstellung die Umgehung Schweinfurt erst verkehrswirksam machen wird? Vordringlich ist der Anschluß Schweinfurts an die Bundesautobahn Würzburg—Bad Hersfeld. Nachdem im Herbst letzen Jahres die neue Bundesstraße 26 von der Autobahn bis zur Bundesstraße 19 dem Verkehr übergeben werden konnte, soll im nächsten Jahr der Abschnitt von der Bundesstraße 19 bis zur derzeitigen Bundesstraße 26 bei Oberndorf fertiggestellt werden. Gleichermaßen wichtig ist die Erschließung des Industriegebietes südlich von Schweinfurt durch den Bau der neuen Bundesstraße 286. Im Anschluß daran erfolgt der Weiterbau der Südumgehung Schweinfurt zwischen Oberndorf und Weyer, wobei die Mainbrücke bei Oberndorf wegen der langen Bauzeit vorzeitig in Angriff genommen werden muß. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/1448 Fragen VI/ 2 und VI/ 3) : Welchen Termin für die endgültige Fertigstellung des RheinMain-Donau-Kanals (Europa-Kanal) hat die Bundesregierung ins Auge gefaßt? Ist in den Plänen zum Wasserstraßenbau weiterhin der Stichkanal nach Amberg (Oberpf) enthalten? 4456 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 Zu Frage VI/ 2 In dem Vertrag, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern über den Ausbau der Großschiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau zwischen Nürnberg und Vilshofen am 16. September 1966 in Duisburg abgeschlossen wurde, sind in § 2 für die Durchführung der Aufgabe folgende Termine festgelegt: „Der Bau der Großschiffahrtsstraße von Nürnberg bis Vilshofen ist im Jahre 1969 zu beginnen und so zu fördern, daß die Strecke von Nürnberg bis Straubing bis spätestens 1981, die Strecke Straubing bis Vilshofen bis spätestens 1989 fertiggestellt ist." Danach soll der Europa-Kanal bis 1981 fertiggestellt sein. Die Strecke Straubing—Vilshofen ist bereits schiffbar. Ihre Schiffbarkeit wird im Anschluß an die Strecke Nürnberg—Regensburg—Straubing durch Kanalisierung bis 1989 lediglich verbessert. Zu Frage VI/ 3 In den Plänen zum Wasserstraßenbau ist ein Stichkanal nach Amberg/ Oberpfalz nicht enthalten. Ein derartiger Stichkanal wäre aus technischen und finanziellen Gründen nicht vertretbar. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Baier zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Baier *) *) Siehe 92. Sitzung Seite 4238 B Die Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 gewährleisten, daß die Sozialwohnungen künftig auch in den weißen Kreisen nur an Wohnungsuchende überlassen werden, die nach ihrer Einkommenshöhe im sozialen Wohnungsbau wohnberechtigt sind. Sowohl die neugeschaffenen wie auch die durch einen Mieterwechsel frei werdenden Sozialwohnungen dürfen nur unter Vorlage der Wohnberechtigungsbescheinigung vermietet werden. Da die Vermieter die Namen der Wohnungsuchenden, an die sie die Wohnung vermietet haben, den zuständigen Stellen mitteilen müssen, ist auch eine Kontrolle dieser Belegungsvorschriften möglich. Meinem Hause ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 sich in der Praxis nicht bewährt hätten und es etwa zu unerlaubten Vermietungen an nicht wohnberechtigte Personen gekommen wäre. Die obersten Landesbehörden sind auch bemüht, durch entsprechende Kontrollmaßnahmen für eine zweckentsprechende Nutzung der Sozialwohnungen zu sorgen. Der eigentliche Fehlbelegungstatbestand, der in der Öffentlichkeit mit Recht immer wieder Anstoß erregt, tritt jedoch erst im Laufe der Zeit ein, wenn das Einkommen der Mieter über die maßgebliche Grenze hinaus gestiegen ist. Neue Fehlbelegungsfälle solcher Art können auch durch das Wohnungsbindungsgesetz nicht verhindert werden. Es muß deshalb versucht werden, das Problem der Fehlbelegung auf andere Weise zu lösen, obwohl die Prüfung der bisher gemachten Vorschläge gezeigt hat, daß rechtlich einwandfreie und verwaltungsmäßig praktikable Lösungen nur sehr schwer möglich sind. Wie ich schon in der Fragestunde erklärt habe, sollte die Angelegenheit demnächst im zuständigen Bundestagsausschuß erörtert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die nun zur Verabschiedung anstehende 19. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz ist für die Betroffenen keine neue und keine Enthusiasmus auslösende Gesetzesleistung. Was mit ihr vorgelegt wird, ist nur die Heilung eines gesetzgeberischen Unfalls und die Wiedergutmachung eines wesentlichen Teiles dessen, was der Bundestag bei der 18. Novelle schon einmal beschlossen hatte, was dann aber an der Hürde der notwendigen Zustimmung des Bundesrates scheiterte. Es wäre den Betroffenen viel Enttäuschung sowie den beteiligten Ausschüssen, der Legislative insgesamt und auch der Exekutive viel Sorge und Arbeit erspart worden, wenn man seinerzeit die Einsichten gezeigt und die Voraussetzungen geschaffen hätte, die nunmehr in der 19. Novelle zum Tragen kommen. Ich will in diesem Augenblick auf die zur unglücklichen Vorgeschichte dieser Novelle gehörenden Umstände nicht mehr eingehen; das habe ich anläßlich der ersten Lesung am 23. November vorigen Jahres getan.
    Immerhin ist es zu begrüßen, daß der seinerzeit unter den Tisch gefallene Teil der 18. Novelle, der die Verbesserung der Hauptentschädigung betraf, mit der jetzigen Novelle wiederhergestellt wird. Herr Kollege Leukert hat die einzelnen Verbesserungen schon hervorgehoben; ich will sie nicht wiederholen. Die bisher in den mittleren und oberen Schadensbereichen noch verhältnismäßig starke Degression wird durch die jetzigen Anhebungen gemildert. Dadurch wird im ganzen gesehen ein gerechterer Ausgleich innerhalb der einzelnen Schadensgruppen erreicht. Wenn diese Verbesserungen im Einzelfall auch nicht immer überragend zu Buche schlagen, so ist das Ergebnis doch nicht unrespektabel, und das sollte man nicht schmälern. Auch für die SBZ-Flüchtlinge, deren Gleichstellung mit den Heimatvertriebenen noch im argen liegt, sind hinsichtlich der Stundung der Vermögensabgabe nicht



    Rehs
    unbeträchtliche Verbesserungen herbeigeführt worden. Herr Kollege Leukert hat auch schon auf die Verlegung des Anwesenheitsstichtages für Zonenflüchtlinge auf den 31. Dezember 1969 hingewiesen.
    Aber abgesehen davon ist natürlich mit Bedauern festzustellen, daß es nicht möglich gewesen ist, alle mit der 19. Novelle von manchen Seiten verbundenen Erwartungen und Wünsche zu erfüllen. Hinsichtlich des Zeitpunktes, von dem an die jetzt beschlossene Leistung erfolgen soll, hat der Berichterstatter darauf hingewiesen, daß durch die vorgesehene Erfüllung mit der Begründung von Spareinlagen und durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen schon eine wesentliche Erleichterung geschaffen wird. Dankenswert ist auch, daß die zuständigen Ausschüsse den Vorschlag gemacht haben, daß die Bundesregierung den Termin für die Barerfüllung bei günstiger Gestaltung der Lage des Ausgleichsfonds durch Rechtsverordnung vormerken möge. Ich hoffe sehr, daß von dieser Empfehlung Gebrauch gemacht werden kann und wird.
    Schmerzlich ist natürlich besonders, daß manche Hoffnungen auf Beseitigung der Unzulänglichkeiten und Härten bei der Altersversorgung der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge, vorwiegend der ehemals Selbständigen, die in großer Zahl während der Beratung an uns herangetragen worden sind, bei der Novelle nicht berücksichtigt werden konnten. Auch sonst ist das Problem verschiedener Stichtage noch offengeblieben. Aber die Diskussion mit den Vertretern der verschiedenen Geschädigtengruppen, von der Herr Kollege Leukert schon gesprochen hat, hatte doch im federführenden Ausschuß eine weitgehende Annäherung hinsichtlich der für die gesamte Novelle zur Verfügung stehenden Summe, des Gesamtvolumens, und des nach der Anhebung der Hauptentschädigung noch verbleibenden restlichen Spielraums ergeben. Die Ausschüsse und Ausschußmitglieder haben sich bei allem Bedauern über die dadurch gegebene sehr enge Bewegungsmöglichkeit eben nicht der Tatsache verschließen können, daß — wie es im Schriftlichen Bericht vermerkt ist — ein Betrag von 200 Millionen DM für die nach dem bevorstehenden Reparationsschädengesetz anstehenden Leistungen angesetzt bleiben muß.
    Der leider viel zu früh abberufene Kollege Wenzel Jaksch hat seinerzeit im Zusammenhang mit dem Schicksal der 18. Novelle das Bild von dem zu hoch beladenen Wagen gebraucht, der infolgedessen umgekippt war. Die Ausschußmitglieder in beiden Ausschüssen haben nach wirklich gründlicher Prüfung die Verantwortung für das Risiko einer solchen Wiederholung im Interesse der 1,4 Millionen Menschen, denen die jetzige Novelle zugute kommt, nicht für tragbar gehalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das hat nichts mit ängstlicher Enthaltsamkeit oder falscher Rücksichtnahme der Bundesregierung gegenüber zu tun. Für jeden, der die derzeitige Lage kennt und die tatsächlichen Möglichkeiten nüchtern
    einschätzt, blieb dies nur eine Frage zwar schmerzlicher, aber notwendiger Einsicht.

    (Abg. Kuntscher: Gesammelter Erfahrungen!)

    — Eben! — Meine Damen und Herren, ich habe aber bereits in der ersten Lesung der Novelle darauf hingewiesen, daß mit diesem Änderungsgesetz die Probleme des Lastenausgleichs nicht erschöpft werden. Es ist notwendig — ich möchte das wiederholen —, in der kommenden Zeit nicht nur erneut Soll und Haben hinsichtlich der finanziellen Zahlen zu prüfen, sondern auch Soll und Haben im Sinne der Präambel des Lastenausgleichsgesetzes, d. h. hinsichtlich der noch bestehenden, nicht beseitigten Ungerechtigkeiten und Unzulänglichkeiten festzustellen. Ich habe in diesem Zusammenhang von einer Schlußkonzeption — nicht von Schlußgesetz — gesprochen. Nach dem bisherigen Stand der Beweisbarkeit hinsichtlich der finanziellen Reserven und in Anbetracht der derzeitigen allgemeinen finanziellen Situation in Bund und Ländern wird nur auf dem Wege über eine solche Schlußkonzeption in diesem Fragenbereich weiterzukommen sein.
    Ich möchte daher allen Berufenen, vorab dem Herrn Bundesvertriebenenminister, erneut ans Herz legen, nun auf diese gewiß sehr schwierige, aber unerläßliche Aufgabe alle Anstrengungen zu verwenden.
    Die sozialdemokratische Fraktion wird der 19. Novelle in der vorliegenden Fassung zustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokratischen Partei habe ich die Ehre, zur Verabschiedung der 19. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz folgende Erklärung abzugeben.
    Die 19. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz enthält mehr, als manche befürchtet, aber auch wenigem als viele Betroffene auf Grund von Versprechungen erhofft haben. Sie ist im Grunde nur ein teilweiser Nachvollzug der 18. Novelle, die in ihrer ursprünglichen Fassung am Einspruch der Länder gescheitert ist. Wir bedauern, daß eine Reihe von Verbesserungen aus der gegebenen Situation heraus nicht mit in diese Novelle aufgenommen werden konnten.
    Zentrales Thema der Beratungen war, wie auch in früheren Fällen, die Finanzierung der vorgesehenen Leistungsverbesserungen, eine Finanzierung, die in diesem Falle den Haushalt nicht berührt. Das wird vielfach in der Öffentlichkeit nicht gesehen, sollte hier aber auch einmal gesagt werden, wenn von dem Milliardenvolumen solcher Änderungsgesetze gesprochen wird.
    Im Grunde handelt es sich wie auch in der Vergangenheit um das alte Problem der Beurteilung der inneren Reserven des Fonds während der restlichen Laufzeit. Heute bestehen zwar nicht mehr die krassen Unterschiede wie vor Jahren; es sind aber —



    Schmidt (Kempten)

    und das haben wir, glaube ich, auch bei den Ausschußberatungen immer wieder feststellen dürfen —bei den Schätzungen doch noch Differenzen beachtlichen Umfanges vorhanden. Neben der Bewertung der Reserven des Fonds sind es die Kostenschätzungen der jeweiligen Änderungsgesetze, die meist sehr unterschiedlich ausfallen. So hat sich auch bei dieser 19. Novelle gezeigt, daß häufig Verbesserungen bei der Hauptentschädigung gegenüber der Regierungsvorlage, gegenüber den ursprünglichen Schätzungen einen niedrigeren Betrag aufwiesen.
    Die Erhöhung der Grundbeträge der Hauptentschädigung ist das Kernstück dieser 19. Novelle. Sie ist der Versuch — und wir begrüßen diesen Versuch, aber es ist nur ein Versuch, noch kein Ende —, zu einer etwas gerechteren Entschädigung im Verhältnis zum erlittenen Schaden zu kommen. Allerdings sind die jetzt vorgesehenen Erhöhungen nicht mehr ganz das, was zunächst einmal in der 18. Novelle vorgesehen war.
    Ein Wort zur Auszahlung dieser Erhöhungsbeträge. Es sind gerade ältere Mitbürger, aus deren Zuschriften deutlich zu spüren ist, daß sie befürchten, die Auszahlung der Leistungsverbesserungen gar nicht mehr zu erleben. In diesem Schreiben sind dann meist mehrere Gründe mit der Bitte enthalten, doch dafür zu sorgen, daß sie das Geld bald erhalten können. Wir begrüßen es daher, daß durch den neuen Abs. 5 des § 252 in der vorgeschlagenen Fassung die Möglichkeit geschaffen wird, die Ansprüche schon vor dem 1. Januar 1972 über den Weg einer Rechtsverordnung zu erfüllen, wenn Mittel hierzu zur Verfügung stehen. Wir bitten die Bundesregierung sehr, insbesondere im Hinblick auf diese älteren Mitbürger, dafür zu sorgen, daß sie nach rund 22 Jahren seit der Vertreibung nunmehr möglichst bald in den Genuß der zusätzlichen Leistungen kommen. Vor allem sollte auch um der Sache willen mit einer Verordnung nicht bis zur nächsten Bundestagswahl gewartet werden, um diese Leistungen nicht in den Geruch von Wahlgeschenken zu bringen.
    Neben der Erhöhung der Grundbeträge der Hauptentschädigung ist die Ergänzung des § 55 a besonders hervorzuheben. Durch die nunmehrige Stundungsmöglichkeit der Vermögensabgabe wird zumindest ein Schritt, wenn auch ein kleiner Schritt, zur Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen getan.
    Diese 19. Novelle ist zwar im Vergleich zu einigen Vorgängerinnen kein Glanzstück, weder ihrem Inhalt nach noch im Hinblick auf die unmittelbaren Erfüllungsmöglichkeiten der vorgesehenen Leistungsverbesserungen. Wir sind jedoch mit den Sprechern der anderen Fraktionen der Auffassung, daß es richtig ist, jetzt das gesetzlich zu regeln, was bei allen Parteien unbestritten war.
    In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, kann jedoch nicht auf ein Wort zur Regierungserklärung verzichtet werden. Die Aussagen zur Kriegsfolgenpolitik waren zwiespältig und interpretationsbedürftig, so daß sie bei den Betroffenen gerade wegen ihrer Auslegungsmöglichkeiten zum Teil schwere Befürchtungen hervorgerufen haben.
    Es ist auch bei den Beratungen dieses Gesetzes nicht ersatzweise deutlich geworden, welchen Ort, welchen Rang und welche Stellung die Kriegsfolgengesetzgebung innerhalb eines Gesamtprogramms der Bundesregierung in der nächsten Zeit haben soll oder haben könnte. Neue, gar positive Aspekte haben sich seit Bildung der neuen Bundesregierung bisher jedenfalls nicht gezeigt. Auch seit der Regierungserklärung ist nichts Neues, was als positiv hätte interpretiert werden können, zu hören gewesen.
    So bleibt diese Novelle auch nur ein weiterer Mosaikstein im Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung. Aber bis zur vollen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung der Heimatvertriebenen sowie bis zur echten und oftmals versprochenen Gleichstellung der Flüchtlinge untereinander und mit den Heimatvertriebenen wird noch manche weiße Fläche auszufüllen sein. Wir Freien Demokraten glauben, daß gerade in diesem Bereich der Gesetzgebung von Abschlußgesetzen — wie es die Regierungserklärung andeutete — überhaupt keine Rede sein kann, wenn man nicht ganze Bevölkerungsgruppen mit unerfüllten Entschädigungsansprüchen einfach auf der Stecke lassen will.
    Vieles war ursprünglich einmal für die 19. Novelle vorgesehen. Manches davon wird hoffentlich in der bald zu erwartenden 20. Novelle verwirklicht werden. Ich denke hier besonders an die notwendigen Angleichungen der Rentenleistungen aus dem Lastenausgleich und im Flüchtlingsbereich, die parallel zu den Anhebungen in anderen Bereichen erfolgen müssen. Wir haben die Hoffnung, daß bis zur 20. Novelle — die, wenn die Zusage, die einmal gegeben wurde, eingehalten wird, im Sommer dieses Jahres in unseren Händen sein wird — Vorstellungen der Bundesregierung über die künftige Entwicklung der Leistungen in der Kriegsfolgengesetzgebung, insbesondere der Sozialleistungen in dem Bereich, die der Lebenssicherung dienen, in etwa vorhanden sind.
    Wir stimmen dieser 19. Novelle in der Erkenntnis zu, daß nunmehr wenigstens teilweise das nachgeholt ist, was in der 18. Novelle bereits einmal vorgesehen war.

    (Beifall bei der FDP.)