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    Deutscher Bundestag 97. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4415 A Fragestunde (Drucksachen V/1446, V/1447, V/1448, V/1461) Fragen der Abg. Ertl und Genscher: Text eines Atomsperrvertrages in „Bild am Sonntag" — Friedliche Nutzung der Kernenergie auch nach Abschluß eines Atomsperrvertrages Brandt, Bundesminister . . . . 4415 B Ertl (FDP) 4415 C Moersch (FDP) 4416 A Genscher (FDP) 4416 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4417 A Flämig (SPD) . . . . . . . . 4417 D Dr. Eppler (SPD) 4418 C Fragen des Abg. Mattick: Auswirkungen des von der Volkskammer in Ostberlin verabschiedeten Staatsbürgergesetzes Lücke, Bundesminister 4419 A Mattick (SPD) 4419 B Liehr (SPD) . . . . . . . . 4419 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4419 D Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Vorwürfe gegen Bundesminister a. D. Lemmer in dem Buch von W. F. Flicke „Agenten funken nach Moskau" Lücke, Bundesminister . . . . 4420 A Jung (FDP) 4420 A Frage des Abg. Hübner: Verwirklichung rechtsextremer Tendenzen durch Wolfgang Ross im Bayerischen Rundfunkrat Lücke, Bundesminister . . . . . 4420 C Hübner (SPD) . . . . . . . . . 4420 D Fragen des Abg. Westphal: Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens Lücke, Bundesminister . . . . 4421 A Westphal (SPD) 4421 C Fragen des Abg. Opitz: Regelmäßige Vorlage von Berichten im Bundestag Lücke, Bundesminister . . . . . 4421 D Opitz (FDP) . . . . . . . . . 4422 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4422 C Frage der Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus: Baden-Württembergisches Schulgesetz Brandt, Bundesminister . . . . . 4422 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4423 A Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . . 4423 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 4423 D Meister (CDU/CSU) . . . . . . 4424 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 4424 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Goethe-Institute in Frankreich Brandt, Bundesminister 4424 B Kahn-Ackermann (SPD) 4424 C Fragen des Abg. Rehs: Herausstellung der deutschen kulturellen Leistungen in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf der Weltausstellung in Montreal Brandt, Bundesminister 4424 D Rehs (SPD) 4425 A Frage des Abg. Geiger: Änderung des Finanzierungssystems der Rentnerkrankenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . 4425 C Geiger (SPD) . . . . . . . . . 4425 C Frage des Abg. Brück (Holz) : Anspruch der im französischen Bergbau beschäftigten Deutschen auf Knappschaftsausgleichsleistungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 4425 D Brück (Holz) (SPD) 4426 A Hussong (SPD) 4426 C Frage des Abg. Moersch: Errichtung eines zentralen Forschungsinstituts für Berufsbildung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4426 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1458) — Erste Beratung — 4427 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht der Wahlkreiskommission für die 5. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1174, V/1412) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4427 B Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967) (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/1436); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1472) — Zweite und dritte Beratung — Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4427 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 4428 B Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Höcherl, Bundesminister . . . . . 4432 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 4433 A Niederalt (CDU/CSU) . . . . . . 4434 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 4436 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Zollgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1967) (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/1358); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1467), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1455, zu V/1455) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 4437 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 4438 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4440 A Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache V/1088); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/1431) — Zweite und dritte Beratung — Leukert (CDU/CSU) . . . . . . 4441 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . 4441 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 4442 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß gemäß Art. 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes über die Untersuchung des Unfalles und der damit zusammenhängenden Rettungsaktion von Oberleutnant Siegfried Arndt vom 18. Juli 1966 (Drucksache V/1438) Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4444 A Hirsch (SPD) 4446 B Ollesch (FDP) 4447 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4448 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4415 97. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 24. 2. Frau Albertz 28. 2. Arendt (Wattenscheid) * 23.2. Dr. Artzinger 24. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Behrendt * 24. 2. Bergmann * 23. 2. Berkhan ** 23. 2. Beuster 24. 2. Blöcker 11. 3. Blume 28. 2. Dr. Burgbacher * 23. 2. Corterier 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Czaja 18.3. Eisenmann 21.4. Dr. Gleissner 10.3. Haage (München) 24. 2. von Hassel 27. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Holkenbrink 23. 2. Illerhaus 26. 2. Jaschke 18. 4. Junker 23. 2. Kiep 24. 2. Frau Korspeter 4. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 23. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Leber 26. 2. Lemmer 31. 3. Lenz (Brühl) * 23. 2. Dr. Löhr * 23.2. Lücker (München) * 23. 2. Dr. Martin 24. 2. Matthöfer 24. 2. Memmel * 24. 2. Mengelkamp 1. 3. Dr. Miessner 28.2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Dr. Ritgen 24. 2. Rösing 17. 3. Frau Rudoll 24. 2. Schmidt (Würgendorf) 24.2. Dr.-Ing. Seebohm 24.2. Seifriz 24. 2. Dr. Siemer 24. 2. Dr. Starke (Franken) 23.2. Struve 31. 3. Stücklen 24. 2. * Für die Teilnahme ,an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme .an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Weigl 28.2. Wilhelm 23.2. Wilper 24. 2. Wischnewski 19. 3. Zerbe 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zu Punkt 11 der Tagesordnung. Ich habe gegen das Kreditfinanzierungsgesetz gestimmt, weil der hier beschrittene Weg eine Gesundung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht herbeiführen kann. Eine der Ursachen der „Rezessionskrise" ist, daß trotz Kreditrestriktion die Kreditschöpfung ständig ausgeweitet worden ist und trotz hoher langfristiger volkswirtschaftlicher Ersparnis die Konsolidation kurz- und mittelfristiger Investitionsfinanzierungen der Wirtschaft und der öffentlichen Hand auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Selbstbescheidung und Mäßigung, nicht aber neue Kreditschöpfung für unrentierliche Anlagen könnten allein zur Gesundung beitragen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Wischnewski vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/1446 Fragen VI/ 1, VI/ 2 und VI/ 3): Ist die Bundesregierung bereit, dem Stamm erfahrener Experten, der in Entwicklungsländern tätig ist und der die Qualifikation für dauerhafte Verwendung im Rahmen dieser Aufträge bewiesen hat, nach Rückkehr die Sicherung eines angemessenen Arbeitsplatzes zu garantieren? Ist die Bundesregierung bereit, eine langfristige Personal-Pianung für Experten der Technischen Hilfe vorzunehmen? Ist die Bundesregierung bereit, den in Frage VI/ 1 erwähnten Expertenkreis der Technischen Hilfe in seinen Rechten gleichzustellen mit den für das Auswärtige Amt im Ausland tätigen Angestellten des öffentlichen Dienstes? Im Auftrag der Bundesregierung arbeiten - abgesehen von den Freiwilligen des Deutschen Entwicklungsdienstes - zur Zeit rund 1000 Fachkräfte in den Entwicklungsländern. Davon sind ungefähr 350 in der Landwirtschaft und etwa 330 an gewerblichen Ausbildungsstätten tätig. Der Bundesregierung ist bekannt, unter welch schwierigen Bedingungen diese Männer und Frauen arbeiten. Für ihre verantwortungsvolle und entbehrungsreiche Arbeit gilt ihnen unser Dank. Schwierigkeiten bereitet es zuweilen, diesen Experten einen ihren Erfahrungen und Kenntnissen entspre- 4452 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 chenden Arbeitsplatz bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zu sichern. Bei vielen Projekten der Technischen Hilfe sind nur für eine begrenzte und verhältnismäßig kurze Zeit deutsche Fachkräfte erforderlich. Hier ist es also weder notwendig noch möglich, die Experten auf lange Zeit anzustellen. Ein Stamm ständig beschäftigter Mitarbeiter kann nur für Bereiche gebildet werden, bei denen längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, zum Beispiel bei den Gewerbeschulen und in der Agrarhilfe. Die Bundesregierung ist dazu nicht nur bereit, sondern sie bemüht sich bereits seit längerer Zeit, den Personalbedarf vorausblickend zu erkennen und die erforderlichen Schritte bereits jetzt einzuleiten. Mit geeigneten Ausbildungsmaßnahmen — auch im Ausland — werden qualifizierte Nachwuchskräfte herangebildet. Ich nenne hier nur die neue Deutsche Ingenieurschule für Tropenlandwirtschaft in Witzenhausen und das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik in Berlin. Gegen Jahresende werden die ersten Assistenzärzte zur Ausbildung im Ausland ausreisen. Abgesehen davon befinden sich bereits Geologen, Genossenschaftsberater, Forst- und Holzwirte, Bankberater und Sozialarbeiter in Auslandsausbildung. Für die ins Ausland entstandten Angestellten des Auswärtigen Dienstes gelten der Bundesangestelltentarif (BAT) in Zusammenhang mit der Sonderrichtlinie 2 d. Eine formelle Gleichstellung der Entwicklungshilfefachkräfte mit diesem Personenkreis verbietet sich wegen der verschiedenartigen Tätigkeitsmerkmale und Aufgaben, der Beschäftigungsdauer und der andersgearteten personellen Zusammensetzung. Es darf daher nicht außer acht gelassen werden, daß die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes eine dienstliche Aufgabe des Bundes wahrnehmen, während es sich bei der Entwicklungshilfe um eine personelle Hilfe handelt, die nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Gastland gewährt werden kann. Die Vergütungsordnung für die EntwicklungshilfeFachkräfte ist in Anlehnung an den Bundesangestelltentarif (BAT) aufgestellt worden und soll den besonderen Gegebenheiten in den Entwicklungsländern Rechnung tragen. Eine unmittelbare Anwendung des Bundesangestelltentarifs (BAT) ist wegen der befristeten Beschäftigungsverträge nicht möglich und würde zudem gerade bei jüngeren Fachkräften zu einer erheblichen finanziellen Schlechterstellung gegenüber der geltenden Regelung führen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V//1446 Frage VIII/1): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob der Arbeitnehmerfreibetrag gemäß § 19 Abs. 2 Einkommensteuergesetz in Höhe von 240 DM der Lohnsummensteuer unterliegt? Bei der Frage, ob der Arbeitnehmer-Freibetrag bei der Lohnsummensteuer abzugsfähig ist, handelt es sich um eine recht zweifelhafte Rechtsfrage. Die Antwort hängt in erster Linie davon ab, wie die Vorschrift des § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, nach der bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor Abzug der Werbungskosten ein Betrag von 240 DM jährlich abzuziehen ist, rechtlich zu werten ist. Hat man in § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiungsvorschrift zu sehen oder handelt es sich um eine Vorschrift mit tariflichem Charakter? Im ersteren Falle wäre der Arbeitnehmer-Freibetrag auch bei Ermittlung der Lohnsumme abzuziehen, im letzteren Falle nicht. Gerade die Frage nach dem Wesen des Arbeitnehmer-Freibetrags läßt sich aber weder aus der Stellung der Vorschrift im Gesetz noch nach ihrer Entstehungsgeschichte eindeutig beantworten. Auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, durch die u. a. den Arbeitnehmern ein Ausgleich insbesondere dafür gewährt werden soll, daß sie im Lohnabzugsverfahren ihre Steuer zeitnäher als die veranlagten Steuerpflichtigen entrichten müssen, ergibt sich kein klarer Aufschluß über das Wesen des Arbeitnehmer-Freibetrags. Eine gewisse Bedeutung verdient auch der Umstand, daß dann, wenn man den ArbeitnehmerFreibetrag zum Abzug zuläßt, sich eine Reihe von nur schwer zu lösenden Schwierigkeiten ergeben, und zwar insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer mit mehreren entweder gleichzeitig oder nacheinander bestehenden Dienstverhältnissen beschäftigt werden. Die Prüfung der Frage hat dazu geführt, daß sich die Steuerreferenten der Finanzminister der Länder überwiegend für den Nichtabzug des ArbeitnehmerFreibetrags bei der Lohnsummensteuer ausgesprochen haben und daß gegenteilige Anordnungen, wie sie z. B. in Hamburg bereits ergangen waren, wieder rückgängig gemacht worden sind. Das hat zur Folge, daß die Frage jetzt im finanzgerichtlichen Verfahren entschieden werden wird. Die Bundesregierung würde es indes begrüßen, wenn der Gesetzgeber diese Zweifelsfrage durch eine klarstellende Regelung bei nächster sich bietender Gelegenheit entscheiden würde. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 21. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V//1446 Frage IX/ 3) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Standortnachteile für die Wirtschaft im fränkischen Zonenrandgebiet, die sich mit der Errichtung der Ölraffinerien noch verstärkt haben, zu mildern? Wegen der Nachteile, die der Wirtschaft des Zonenrandgebietes aus der Teilung Deutschlands entstanden sind, führt die Bundesregierung seit nunmehr 16 Jahren das Regionale Förderungsprogramm Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4453 durch. Ein ganzes Bündel von Förderungsmaßnahmen dient der Stärkung der Wirtschaftskraft dieses Gebietsstreifens. Die Bundeshilfen reichen von steuerlichen Erleichterungen über Kredite und Zinszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft, Darlehen und Zuschüsse zum Ausbau der Infrastruktur, bis hin zu den Frachthilfen, die gerade dem bayerischen Zonenrandgebiet in besonderem Maße zugute kommen. Diese Förderungsmaßnahmen tragen zu einer Verringerung der Standortnachteile in diesem Raum bei. Darüber hinaus wird das fränkische Zonenrandgebiet durch besondere Infrastrukturmaßnahmen begünstigt. Ich erinnere nur an die nordbayerische Ferngasleitung, die Kanalisierung des Mains und den Ausbau der Bundesautobahnen im nordbayerischen Raum. Obwohl Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung primär in die Zuständigkeit der Bundesländer, in Ihrem Falle also des Freistaates Bayern, fallen, wird die Bundesregierung auch in Zukunft zusätzliche Hilfen für die Stärkung der Wirtschaftskraft in den Bundesfördergebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, gewähren. Im übrigen begrüßt die Bundesregierung die Errichtung der Ölraffinerien im Süden und Südosten der Bundesrepublik als eine Möglichkeit, Energiepreissenkungen in diesem revierfernen Gebiet zu erreichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/1446 Fragen X/1, X/2 und X/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der dänische Fischereiminister in Kopenhagen angekündigt hat, Dänemark werde die seit langem geplante Erweiterung der Fischereigrenze von drei auf zwölf Seemeilen spätestens zum 1. Juli 1967 in Kraft setzen? Welche Ergebnisse hatten die seitherigen Konsultationen zwischen der deutschen und der dänischen Regierung hinsichtlich der erweiterten Fischereigrenze? Können die Krabbenfischer an der Westküste Schleswig-Holsteins damit rechnen, daß Dänemark für die Hauptfangplätze in den Grenzgewässern vor List und Sylt längerfristige Übergangsregelungen zugestehen wird? Zu 1 Ja, diese Tatsache ist der Bundesregierung bekannt. Zu 2 Verhandlungen über die historischen Rechte deutscher Fischer innerhalb der geplanten Zwölf-Seemeilen-Fischereigrenze haben bisher nicht stattgefunden, weil der genaue Verlauf der Fischereigrenze noch nicht feststand. Die dänische Regierung hat erst vor kurzem die Basislinien bekanntgegeben, von denen aus die Breite des Küstenmeeres und der Fischereianschlußzone berechnet werden soll. Von seiten des dänischen Fischereiministeriums wurde mir jedoch zugesichert, daß Dänemark rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Fischereigrenze zu Gesprächen über die historischen deutschen Fischereirechte einladen wird. Zu 3 Die Bundesregierung wird sich in den bevorstehenden Verhandlungen um eine möglichst günstige Regelung für die deutschen Fischer bemühen. Sie hat die erforderlichen Vorbereitungen getroffen. Die Erfolgsaussichten lassen sich im Augenblick noch nicht übersehen. Auf jeden Fall können nach den Regeln der Europäischen Fischereikonvention von 1964 historische Fischereirechte innerhalb der Zone zwischen sechs und zwölf Seemeilen dauernd und zwischen drei und sechs Seemeilen für eine bilateral auszuhandelnde Übergangszeit ausgeübt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V//1446 Fragen X/4 und X/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vermutlich aus Südfrankreich eingeschleppte sogenannte Schwarzfleckkrankheit sich immer weiter ausbreitet und vor allem die Riesling-SilvanerReben bedroht? Was kann gegen die Ausbreitung der Schwarzfleckkrankheit unternommen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die sogenannte Schwarzfleckenkrankheit der Rebe, die durch den Pilz Phomopsis viticola verursacht wird, seit etwa 3 Jahren hauptsächlich an Müller-ThurgauReben sporadisch in der Pfalz und an der Mosel auftritt. Ob die Krankheit eingeschleppt worden ist, steht jedoch nicht fest. Die bisherige Ausbreitung der Krankheit gibt keinen Anlaß zu besonderer Besorgnis. Untersuchungen über Bekämpfungsverfahren werden vom Institut für Rebenkrankheiten der Biologischen Bundesanstalt und von der Landes-Lehr- und Forschungsanstalt für Wein- und Gartenbau, Neustadt/ Weinstraße, durchgeführt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, da die Krankheit schwer bekämpfbar ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V//1446 Frage X/6) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die zunehmende Mühlenöde infolge der Stillegung kleinerer und mittlerer Betriebe im nordbayerischen und hessischen Raum sich in schwierigen Lagen negativ für die Mehlversorgung der Bevölkerung auswirken könnte? Die Bundesregierung teilt die vorgebrachten Befürchtungen nicht. Die bei Inkrafttreten des Mühlen- 4454 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 gesetzes (5. Juli 1957) im Bundesgebiet vorhanden gewesene Tagesleistung von zusammen etwa 53 000 t zur Herstellung von Mehl ist zwar durch die Stillegungsaktion um etwa 10 000 t und durch weitere freiwillige Stillegungen um etwa 3000 t auf rund 40 000 t ermäßigt worden. Trotzdem besteht in der Bundesrepublik immer noch eine Überkapazität. Bei der Behandlung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes vom 23. Dezember 1966, durch das die Geltungsdauer des Mühlengesetzes bis zum 31. Dezember 1969 verlängert wurde, hat der Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages die vorhandene Überkapazität mit etwa 5000 t 12,5 % der Gesamtkapazität festgestellt (Bundestagsdrucksache V/1109). In den 4 nördlichen Regierungsbezirken Bayerns haben nur 7 Kreise und im Land Hessen nur 4 Kreise keine Mühlen. Die Bevölkerung in diesen Kreisen kann durch übergebietliche Lieferungen mit Getreidemahlerzeugnissen ohne Schwierigkeiten versorgt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fritz (Wiesbaden) (Drucksache V/1448 Fragen II/ 1 und II/ 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Inkrafttreten des § 112 der neuen Strafprozeßordnung die Zahl der Straftaten je einzelnen Täter erheblich angestiegen ist, nachdem auch die Gewohnheits- und Berufsverbrecher nach ihrer Einvernahme bis zur Aburteilung wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sie einen festen Wohnsitz nachweisen, der häufig nur in einer formellen Anmeldung bei einem Mittäter oder Freund besteht? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine beschleunigte gerichtliche Aburteilung gerade der Gewohnheits- und Berufsverbrecher herbeizuführen? Über die Auswirkungen der neuen Haftvorschriften der Strafprozeßordnung auf die Entwicklung der Kriminalität läßt sich ein abschließendes Urteil z. Zt. noch nicht fällen, da verläßliches Zahlenmaterial aus der polizeilichen Ermittlungs- und der Strafverfolgungsstatistik noch nicht zur Verfügung steht. Es muß vielmehr zunächst versucht werden, diese Auswirkungen über einen längeren Zeitraum hinweg laufend zu beobachten und zahlenmäßig zu erfassen. Zur Zeit sammeln die Landeskriminalämter einschlägiges Fall- und Zahlenmaterial. Nach einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes ist vor Mitte Mai 1968 nicht damit zu rechnen, daß ein umfassenderer Überblick über die Auswirkungen der Strafprozeßnovelle gegeben werden kann. Selbstverständlich wird auch in meinem Hause eingehend geprüft, wie die Vorschriften des Strafprozeßänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1964, insbesondere die Bestimmungen über die Untersuchungshaft, sich in der Praxis bewähren. Ich habe deshalb Ende 1966 einen Erfahrungsaustausch mit den Landesjustizverwaltungen über die Auswirkungen dieses Gesetzes und seine Anwendung durch die Strafverfolgungsbehörden in die Wege geleitet. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die geltenden Vorschriften über die Untersuchungshaft dem Haftrichter eine umfassende Prüfung der persönlichen, familiären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Beschuldigten zur Pflicht machen. Es wäre daher ein Irrtum anzunehmen, daß allein die Angabe eines festen Wohnsitzes durch den Beschuldigten zwangsläufig dazu führen müßte, eine Fluchtgefahr zu verneinen und die Anordnung der Untersuchungshaft abzulehnen. Die Fluchtgefahr kann sich trotz eines festen Wohnsitzes des Beschuldigten auch aus anderen Umständen ergeben. Bei mehrfach und erheblich vorbestraften Tätern wird vielfach die Erwartung einer hohen Strafe mitentscheidend für die Annahme der Fluchtgefahr sprechen. Dies gilt erst recht, wenn erkennbar ist, daß der Beschuldigte 'sich nur zum Schein einen festen Wohnsitz besorgt hat. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß Strafverfahren gegen Gewohnheits- und Berufsverbrecher beschleunigt durchgeführt werden sollen. Die Landesjustizverwaltungen sind — wie ich Ihnen versichern kann — derselben Meinung. Die unter Mitwirkung meines Hauses neugefaßten Richtlinien für das Strafverfahren, die seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten, enthalten deshalb in Nr. 7 entsprechende Weisungen an die Strafverfolgungsbehörden. Mir ist nicht bekannt, daß diese Weisungen in der Praxis nicht beachtet werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1448 Fragen III/ 1 und III/ 2): Hat die Bundesregierung die Absicht, die Bundesfinanzverwaltung auszuweiten? Stimmt die Bundesregierung mit der Kritik des bayerischen Ministerpräsidenten Goppel überein, der in einer Ausweitung der Bundesfinanzverwaltung eine Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland auf einen zentralistischen Staat hin sieht? Für die heute gestellten Fragen nach einer Ausweitung der Bundesfinanzverwaltung gilt das gleiche, was Herr Staatssekretär Grund in der Fragestunde am 2. Februar 1967 zur Einführung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung erklärt hat. Kurz zusammengefaßt: Die Frage wird sich im Rahmen der Finanzreform von selbst stellen, weil Änderungen in der Steuerverteilung des Artikels 106 auch eine Überprüfung der Verwaltungszuständigkeiten des Artikels 108 erforderlich machen. Die Bundesregierung hat sich neuerdings mit diesen Fragen noch nicht abschließend befaßt. Demgemäß vermag ich hierzu noch keine Erklärungen abzugeben. Im übrigen sollten m. E. auch die Ergebnisse der Beratungen über das Finanzreform-Programm in der Bund/ Länder-Arbeitsgruppe abgewartet werden. Ich möchte deshalb auch auf die von Herrn Ministerpräsident Dr. Goppel in seiner Rede vor dem Bayerischen Senat geäußerte Kritik heute hier nicht weiter eingehen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4455 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V//1448 Frage 111/3): Hat das Bayerische Hauptmünzamt mit der Weiterprägung von Leibniz-Gedenkmünzen begonnen, nachdem die Erstauflage von 1,2 Millionen Stück bereits unmittelbar nach dem Erscheinen der Münze bei den Kreditinstituten vergriffen sein soll? Wie ich bereits in der Fragestunde vom 17. Februar 1967 ausgeführt habe, ist die Gesamtauflage der Leibniz-Münze nicht begrenzt. Bisher wurde von den Landeszentralbanken erst ein Teilbetrag der bereits ausgeprägten Münzen an die Kreditinstitute in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden. Bis Mitte März werden etwa 1,5 Millionen Gedenkmünzen ausgegeben werden. Falls dieser Betrag nicht ausreichen sollte, wird das Bundesfinanzministerium weitere Münzen prägen lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache V//1448 Fragen IV/ 1 und IV/ 2) : Treffen Feststellungen des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen zu, wonach schon eine Grippewelle die Zahlungsunfähigkeit der Kassen herbeiführen könnte, obschon beträchtliche Entlastungen der Kassen dadurch eingetreten sind, daß der Krankenstand erheblich zurückgegangen ist? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ortskrankenkassen in die Lage zu versetzen, auch in Zukunft ihren Verpflichtungen nachzukommen? Zu 1 Es trifft zu, daß die Finanzlage der Kassen durch einen Rückgang des Krankenstandes eine Entlastung erfahren kann. Allerdings wird hierdurch noch nicht die Gefahr gebannt, daß bei einer Krankheitswelle größeren Umfangs ein unvorhergesehener Finanzierungsbedarf entsteht, der durch die laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden kann. Eine solche Situation könnte jedoch nicht die Zahlungsunfähigkeit der Kassen herbeiführen. Einmal sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, eine Rücklage in Höhe einer Zweimonatsausgabe anzusammeln, über die sie zur Deckung eines außergewöhnlichen Geldbedarfs verfügen können. Am 31. 12. 1965 — der Jahresabschluß 1966 liegt noch nicht vor — waren über 700 Millionen DM angesammelt, das sind 5 v. H. der durchschnittlichen Ausgaben der Jahre 1963 bis 1965. Außerdem wird jede Kasse Betriebsmittelreserven haben, über die sie bei kurzfristigem Geldbedarf verfügen kann. Diese Mittel betrugen am 31. 12. 1965 1287 Millionen DM. Es ist nicht anzunehmen, daß sich die Gesamtsumme der genannten Mittel entscheidend geändert hat. Außerdem haben die Krankenkassen unabhängig von diesen für einen außergewöhnlichen Geldbedarf zur Verfügung stehenden Mitteln ihren Finanzbedarf so zu planen, daß die voraussichtlichen Ausgaben durch die Einnahmen, insbesondere durch Beiträge gedeckt werden. Die Festsetzung der Beiträge obliegt der Selbstverwaltung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu 2 Wie sich aus der Antwort zu der ersten Frage ergibt, hat das Gesetz bereits Vorsorge getroffen, daß die Ortskrankenkassen einer Schwierigkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen, begegnen können. Abgesehen davon aber prüft die Bundesregierung zur Zeit, welche Möglichkeiten zur Besserung der allgemein schwierigen finanziellen Lage der Kassen bestehen. Eine nachhaltige Besserung wird nur durch strukturelle Maßnahmen erreicht werden können Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V//1448 Frage VI/ 1): Welche Zeitpläne hat das Bundesverkehrsministerium für die Brücken bei Weyer und Oberndorf im Zuge der B 26 Süd, deren Fertigstellung die Umgehung Schweinfurt erst verkehrswirksam machen wird? Vordringlich ist der Anschluß Schweinfurts an die Bundesautobahn Würzburg—Bad Hersfeld. Nachdem im Herbst letzen Jahres die neue Bundesstraße 26 von der Autobahn bis zur Bundesstraße 19 dem Verkehr übergeben werden konnte, soll im nächsten Jahr der Abschnitt von der Bundesstraße 19 bis zur derzeitigen Bundesstraße 26 bei Oberndorf fertiggestellt werden. Gleichermaßen wichtig ist die Erschließung des Industriegebietes südlich von Schweinfurt durch den Bau der neuen Bundesstraße 286. Im Anschluß daran erfolgt der Weiterbau der Südumgehung Schweinfurt zwischen Oberndorf und Weyer, wobei die Mainbrücke bei Oberndorf wegen der langen Bauzeit vorzeitig in Angriff genommen werden muß. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/1448 Fragen VI/ 2 und VI/ 3) : Welchen Termin für die endgültige Fertigstellung des RheinMain-Donau-Kanals (Europa-Kanal) hat die Bundesregierung ins Auge gefaßt? Ist in den Plänen zum Wasserstraßenbau weiterhin der Stichkanal nach Amberg (Oberpf) enthalten? 4456 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 Zu Frage VI/ 2 In dem Vertrag, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern über den Ausbau der Großschiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau zwischen Nürnberg und Vilshofen am 16. September 1966 in Duisburg abgeschlossen wurde, sind in § 2 für die Durchführung der Aufgabe folgende Termine festgelegt: „Der Bau der Großschiffahrtsstraße von Nürnberg bis Vilshofen ist im Jahre 1969 zu beginnen und so zu fördern, daß die Strecke von Nürnberg bis Straubing bis spätestens 1981, die Strecke Straubing bis Vilshofen bis spätestens 1989 fertiggestellt ist." Danach soll der Europa-Kanal bis 1981 fertiggestellt sein. Die Strecke Straubing—Vilshofen ist bereits schiffbar. Ihre Schiffbarkeit wird im Anschluß an die Strecke Nürnberg—Regensburg—Straubing durch Kanalisierung bis 1989 lediglich verbessert. Zu Frage VI/ 3 In den Plänen zum Wasserstraßenbau ist ein Stichkanal nach Amberg/ Oberpfalz nicht enthalten. Ein derartiger Stichkanal wäre aus technischen und finanziellen Gründen nicht vertretbar. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Baier zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Baier *) *) Siehe 92. Sitzung Seite 4238 B Die Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 gewährleisten, daß die Sozialwohnungen künftig auch in den weißen Kreisen nur an Wohnungsuchende überlassen werden, die nach ihrer Einkommenshöhe im sozialen Wohnungsbau wohnberechtigt sind. Sowohl die neugeschaffenen wie auch die durch einen Mieterwechsel frei werdenden Sozialwohnungen dürfen nur unter Vorlage der Wohnberechtigungsbescheinigung vermietet werden. Da die Vermieter die Namen der Wohnungsuchenden, an die sie die Wohnung vermietet haben, den zuständigen Stellen mitteilen müssen, ist auch eine Kontrolle dieser Belegungsvorschriften möglich. Meinem Hause ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 sich in der Praxis nicht bewährt hätten und es etwa zu unerlaubten Vermietungen an nicht wohnberechtigte Personen gekommen wäre. Die obersten Landesbehörden sind auch bemüht, durch entsprechende Kontrollmaßnahmen für eine zweckentsprechende Nutzung der Sozialwohnungen zu sorgen. Der eigentliche Fehlbelegungstatbestand, der in der Öffentlichkeit mit Recht immer wieder Anstoß erregt, tritt jedoch erst im Laufe der Zeit ein, wenn das Einkommen der Mieter über die maßgebliche Grenze hinaus gestiegen ist. Neue Fehlbelegungsfälle solcher Art können auch durch das Wohnungsbindungsgesetz nicht verhindert werden. Es muß deshalb versucht werden, das Problem der Fehlbelegung auf andere Weise zu lösen, obwohl die Prüfung der bisher gemachten Vorschläge gezeigt hat, daß rechtlich einwandfreie und verwaltungsmäßig praktikable Lösungen nur sehr schwer möglich sind. Wie ich schon in der Fragestunde erklärt habe, sollte die Angelegenheit demnächst im zuständigen Bundestagsausschuß erörtert werden.
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    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verabschieden heute das Kreditfinanzierungsgesetz das in der vorigen Woche, genau am 17. Februar, von den Koalitionsfraktionen in diesem Hohen Hause eingebracht worden ist. Hinsichtlich der Zielsetzung dieses Gesetzes befindet sich die Mehrheit einschließlich der Opposition in Übereinstimmung mit der Bundesregierung. Nachdem wir in den zurückliegenden Wochen und Monaten seit Bestehen der Großen Koalition bereits beachtliche Schritte zur Sanierung des Haushalts getan haben, verfolgen wir nunmehr mit diesem Gesetz die gleichrangige und gleichfalls dringende Aufgabe einer Belebung der Investitionstätigkeit um der Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums willen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist angebracht, einmal darauf zurückzublicken, daß in den zweieinhalb Monaten seit Bestehen dieser großen Koalition insgesamt 11,2 Milliarden DM bewegt worden sind: Finanzplanungsgesetz, Steueränderungsgesetz, Nachtragshaushalt und jetzt Eventualhaushalt. Damit, daß dieses Haus einen Vorschlag, den die Bundesregierung gemacht hat, als Initiative übernommen hat, ist der Beweis erbracht, daß auch das Parlament rasch und schnell Maßnahmen zur Konjunkturbelebung treffen kann. Ich glaube, es war eine beachtliche Leistung dieses Hauses, daß es in den letzten zwei Monaten, in dieser kurzen Zeit, mit so entscheidenden Einschnitten von 11,2 Milliarden DM fertig geworden ist. Das muß auch einmal gesagt werden, um die immer wiederkehrende Kritik am Parlament insofern zurückzuweisen, als hier ganz deutlich geworden ist, daß sich das Haus seiner Verantwortung bewußt ist und auch bereit ist, Wege zu gehen, die normalerweise nicht üblich sind, nämlich als Initiativen Vorschläge zu übernehmen, die eigentlich von der Regierung kommen müßten, um so rasch wie möglich Schwierigkeiten in der Wirtschaft entgegenwirken zu können. Das Parlament hat mit dieser Gesetzesvorlage einen Weg gewählt, der natürlich auf die Dauer nicht praktikabel ist und nur in Ausnahmefällen gewählt werden kann. Aber daß diese Ausnahme gewählt wurde, spricht für einen lebendigen, arbeitsfähigen Parlamentarismus.
    Die Investitionsmaßnahmen, zu deren Finanzierung wir jetzt die Bundesregierung ermächtigen — in einem Volumen von 2,5 Milliarden DM —, werden im Verlaufe der Beratungen ordnungsgemäß in den Haushalt des Bundes eingesetzt und sind damit der Überprüfung des Parlaments unterworfen. Auch hierbei ist das Petitum dieses Hauses sichergestellt, daß wir für diese Maßnahmen stets eine parlamentarische Kontrolle haben. Im übrigen haben wir im vorliegenden Initiativgesetzentwurf in § 3 die politische Mitwirkung bei der Festlegung des Investitionsprogrammes insoweit gesichert, als für die beabsichtigte Verteilung der Kreditmittel innerhalb der einzelnen Bereiche die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vorgeschrieben ist. Mit dieser Bestimmung geht der Koalitionsgesetzentwurf über die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene Fassung hinaus. Die parlamentarische Mitwirkung an der Handhabung dieses konjunkturpolitischen Instruments erscheint uns damit ausreichend gesichert. Auf Grund dieser eingebauten Sicherung war es nicht notwendig, den Investitionsrahmen von 2,5 Milliarden DM im vorliegenden Gesetzentwurf im Detail aufzugliedern. Wir konnten uns darauf beschränken, für die Verwendung der Kreditmittel globale Summen gesetzlich zu fixieren.
    Hinsichtlich der Verwendung — auch das wollen wir hier noch einmal nachdrücklich betonen — werden durch das Investitionsprogramm einschließlich des Sofortprogramms nur solche Investitions-



    Hermsdorf
    projekte berücksichtigt, die durch schnelle Vergabe in Bereiche großer unausgenutzter Kapazitäten maximale konjunkturelle Wirksamkeit erwarten lassen. Dieser strenge Maßstab war für die Ausschuß- und Fraktionsberatungen bei uns maßgebend, um so mehr als meine Fraktion bekanntlich noch in der Stellung als Opposition die Möglichkeit und Notwendigkeit des uns jetzt vorliegenden neuen Instruments des konjunkturpolitisch ausgerichteten Eventualhaushalts aufzeigte. Ich erinnere daran, daß mein Kollege Dr. Alex Möller hier noch unter der Minderheitsregierung diese Vorstellungen von einem Eventualhaushalt vorgetragen hat und wir sie als Diskussionsbeitrag damals in die Haushaltsberatung brachten. Wir freuen uns, daß diese sozialdemokratische Grundvorstellung nunmehr in diesem Gesetzentwurf ihren Niederschlag findet.
    Ich möchte aber noch eine Bemerkung machen. Als wir den Nachtragshaushalt und die Kürzungen zu beraten hatten, waren wir uns in diesem Hause — ich hoffe, auf allen Seiten — darüber einig, daß uns bei den Kürzungen nicht Titel angeboten werden sollten, die nun im Investitionshaushalt wieder erscheinen würden. Das konnte und das kann nicht der Sinn des Nachtragshaushalts sein. Ich muß deshalb hier ein besonderes Wort an den Landwirtschaftsminister richten. Ich halte es für kein seriöses Verfahren, wenn ein Minister Kürzungen in einer Höhe von fast 400 Millionen DM anbietet und von vornherein weiß, daß diese Kürzungen falsch sind, daß sie unrealistisch sind, und daß er dann später den Versuch macht, diese vorgeschlagenen Kürzungen in den Investitionshaushalt wieder einzubringen. Dieses Verfahren ist eines Ministers unwürdig.

    (Beifall bei der SPD. — Unruhe bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte deshalb hinzufügen, daß meine Fraktion bei der Beratung des Einzelplans 10 diesen Einzelplan sehr genau überprüfen wird hinsichtlich seiner IstAusgaben, um die vorgeschlagene Kürzungshöhe, die uns Herr Höcherl ursprünglich angeboten hat, dann zu erreichen.
    In der vorliegenden Fassung des Gesetzentwurfes kommt in dem neuen Abs. 2 des § 2 nachdrücklich der politische Wille zum Ausdruck, daß bei der Vergabe von Aufträgen die Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen sind. Ich halte das für eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf, um dort, wo die Arbeitslosigkeit wesentlich größer ist als in den Ballungszentren, Maßnahmen für die Konjunkturbelebung ergreifen zu können.
    Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß dieser Gesetzentwurf als Ganzes gesehen werden muß. Ich möchte deshalb den § 3 Abs. 2 des Gesetzes, wo das Sofortprogramm, das ja bereits läuft, angesprochen ist, noch einmal ausdrücklich hier so interpretieren, daß es nur dieser Aufzählung des Sofortprogramms bedurft hatte, um eine Legalisierung für den Gesetzentwurf zu haben, daß aber die 2,5 Milliarden DM als ein Ganzes gesehen werden müssen und nicht sozusagen stückweise und allmählich ausgegeben werden dürfen.
    Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Fraktion sieht in diesem Entwurf eine Konzeption, die der jetzige Wirtschaftsminister einmal Aufschwung nach Maß genannt hat. Da im Augenblick die Konjunkturabschwächung noch anhält, hoften wir, daß durch Beschlüsse dieses Hauses und durch die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes dieser Aufschwung nach Maß erfolgen kann. Wir bitten um Zustimmung, und wir bitten nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs vor allen Dingen um das Vertrauen auch draußen in der Bevölkerung und in der Wirtschaft. Hier ist vom Bundestag ein Gesetz verabschiedet worden, um die Sicherheit des Arbeitsplatzes zu garantieren und um die Wirtschaft wieder zu beleben. Wir wünschen der Regierung bei diesen Maßnahmen vollen Erfolg.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Windelen.

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    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Fraktionen der Koalition haben in einem Akt geradezu heroischer Selbstverleugnung vor weniger als einer Woche das Kreditfinanzierungsgesetz initiativ hier eingebracht, und sie stehen jetzt davor, nach weniger als einer Woche dieses Gesetz mit sehr weitreichenden Folgen in zweiter und dritter Lesung zu verabschieden. Das Parlament hat darauf verzichtet, dieses Gesetz in seinen Ausschüssen gründlich zu beraten. Das ist ihm sicher nicht leicht gefallen. Es hat sachliche und auch formale Bedenken zurückgestellt, einfach in der Erkenntnis, daß hier rasch gehandelt werden muß. Die Regierung möge das bitte recht würdigen, sie möge aber nicht in die Versuchung geraten, dieses Verfahren ohne Not zu wiederholen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD.)

    Ein solches Verfahren muß die Ausnahme bleiben. Meinen Freunden ist die Zustimmung auch deswegen schwergefallen, weil in dem von der letzten Regierung bereits vorgelegten Stabilitätsgesetz ohnehin Kreditermächtigungen — und zwar sogar in einem Umfang von 5 Milliarden DM — für konjunkturpolitische Zwecke vorgesehen waren. Das Parlament ist damals 14 Tage früher

    (Abg. Dr. Althammer: 3 Wochen!)

    — 3 Wochen — ich berichtige mich — aus den Ferien hierhier zurückgekehrt, um das Stabilitätsgesetz recht bald zu verabschieden. Es ist immer noch nicht verabschiedet, während wir jetzt in panischer Hast dieses Gesetz durchpeitschen müssen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Dürfen wir nun hoffen — das ist gleichermaßen ein Appell an das Haus, an die Koalition und an die Regierung —, daß das Stabilitätsgesetz, das inzwischen auch noch für Wachstum zuständig geworden ist,

    (Lachen bei der FDP)

    nun wenigstens bald fertig wird? Allerdings wird
    uns die Verabschiedung des Kreditfinanzierungs-



    Windelen
    gesetzes dadurch erleichtert, daß jetzt klargestellt ist, daß es Bestandteil des außerordentlichen Haushaltes ist. Zwar ergibt sich das ohnehin zwingend aus Art. 110 des Grundgesetzes, in dem steht, daß alle Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltsplan eingesetzt werden müssen. Aber offensichtlich war das nicht überall und nicht zu jeder Zeit klar.
    Bei der Beratung und bei der Verabschiedung dieser Maßnahmen müssen wir eines ganz deutlich sehen — Herr Kollege Hermsdorf hat schon darauf hingewiesen, und ich möchte es sehr nachdrücklich unterstreichen —: Der Zweck des vorliegenden Gesetzes ist die nachhaltige Belebung unserer Wirtschaft, sonst gar nichts. Dieses Gesetz ist nicht etwa ein Ersatzhaushalt für unerfüllt gebliebene Wünsche oder gar ein Resevefonds für die Rotstiftgeschädigten. Die Maßnahmen dürfen nur soweit eingeleitet werden, als der Arbeitsmarkt belebt wird, als die produktiven Investitionen angeregt werden, vor allem durch Verbesserung der Infrastruktur, und sie dürfen nur dort eingeleitet werden, wo ein hoher werbender und ,ein hoher Sekundäreffekt erzielt wird, der die Wirkung möglichst verstärkt und multipliziert. Dieses ganze Programm — das sollten wir uns sehr deutlich vor Augen halten — ist ja nur kurzfristig finanziert. Die Mittel, die wir hier einsetzen, müssen in zwei bis vier Jahren, also in Zeiten voraussichtlich gleich großer Haushaltsenge, zusätzlich zurückgezahlt oder aber konsolidiert werden. Der Einsatz solcher Mittel ist daher nur dort und nur in einem solchen Umfang vertretbar, wo rasch sehr kräftige Impulse und starke Rationalisierungseffekte erzielt werden, die uns eine baldige Tilgung ermöglichen. Gelingt das nicht, dann sind die Ausgaben heute nur eine zusätzliche Belastung für morgen und sollten besser unterbleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Lassen Sie mich, nachdem gerade die Kollegen aus der Landwirtschaft so eifrig und erfolgreich um Teilhabe an diesem Programm gekämpft haben, ein Beispiel aus dem ländlichen Bereich wählen: Die Mittel des Kreditfinanzierungsgesetzes dürfen nicht Unterhaltungsfutter sein für unsere Volkswirtschaft. Dafür sind sie zu teuer,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und dafür ist die Belastung für die Zukunft zu groß. Sie müssen vielmehr Kraftfutter sein für größeren Leistungszuwachs in der nächsten Zukunft,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    damit die zusätzlichen Tilgungslasten überhaupt getragen werden können. Nur dann und nur so weit sind diese Ausgaben vertretbar. Deswegen wäre bei diesem Gesetz auch jede vordergründige sozialpolitische Argumentation bedenklich, weil jede Verzettelung der Maßnahmen eine dauerhafte Konsolidierung als Voraussetzung für notwendige sozialpolitische Maßnahmen nur verzögern, wenn nicht gar verhindern würde. Wir sind ja nicht deswegen in diese scheußliche Klemme gekommen, die uns gezwungen hat, auch wichtige Sozialleistungen rigoros zu kürzen, weil wir etwa in der Vergangenheit
    zuviel Geld für Investitionen ausgegeben haben, sondern ganz im Gegenteil.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Während die konsumwirksamen Bundesausgaben kräftig gestiegen waren, gingen die Investitionsausgaben des Bundes in letzter Zeit sogar zurück. Wir werden künftig nur in dem Maße wieder Geld für sozialpolitische Maßnahmen bekommen, wie wir unsere knappen und zudem gepumpten Mittel jetzt so wirtschaftlich und effektiv wie nur möglich einsetzen. Das ist nicht Ausdruck einer unsozialen Einstellung, ganz im Gegenteil.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Ich glaube, unser Volk hat durchaus begriffen, daß wichtiger als hohe Nominaleinkünfte im Augenblick Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Stabilität auf Dauer sind, daß ein sicherer Arbeitsplatz wichtiger ist als noch so hohe Arbeitslosenunterstützung.

    (Erneuter Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Der Herr Wirtschaftsminister hat sich sehr energisch und auch wirksam zuletzt im Haushaltsausschuß noch einmal für die rasche Verabschiedung dieses Gesetzes eingesetzt. Ich weiß nicht, was ich bei ihm mehr bewundern soll, seinen Einfallsreichtum oder seine sprachschöpferische Produktivität. Als neuen Begriff hat er in der ersten Lesung den der „sozialen Symmetrie" geliefert. Ich bin leider nicht so abstrakt begabt. Ich möchte es deswegen ein wenig gegenständlicher ausdrücken und bei einem Bild aus der Landwirtschaft bleiben.
    Wenn ich den Begriff der sozialen Symmetrie richtig verstanden habe, dann geht es offenbar darum, Herr Minister, die Kuh, die man melken will, erst einmal zu kräftigen. Man muß die Kuh erst einmal wieder auf Leistung bringen und die Kuh füttern und nicht erst den Melker,

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien)

    damit aus den steigenden Milcherträgen die kreditierten Kraftfutterkosten nebst Zinsen auch wieder bezahlt werden können

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    und dann noch etwas übrigbleibt für den Bauern, für seine Familie, für den Melker, für den Anstrich des Kuhstalls vielleicht und, wenn es ganz gut geht, auch für den Milch- und Butterkunden in Form von sinkenden Preisen.

    (Erneuter Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Unsere Bauern werden zugeben, daß das ein sehr anspruchsvolles Vorhaben ist.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das kann man wohl sagen!)

    Aber deswegen sollten wir wenigstens für diese Zeit darauf verzichten, auf der Kuh zu reiten,

    (Heiterkeit — Abg. Haase [Kassel] : Wir kennen doch die Melker!)




    Windelen
    sie vor eine Kutsche zu spannen oder sie anderweitig zu erschrecken oder zu beunruhigen

    (Heiterkeit und Beifall — Abg. Haase [Kassel] : Ausgezeichnet! — weitere Zurufe)

    — ja, natürlich, lassen Sie uns also auf Pferden reiten —, weil nämlich das alles die Kuh an ihrer wichtigsten Aufgabe hindern würde, mehr Milch zu geben.

    (Zuruf: Nachkommen zu produzieren!)

    — Nun, das ist eng miteinander verknüpft, wenn ich da richtig informiert bin. — Wir sollten die Kuh aber auch nicht überfüttern; denn sie soll kein Fett ansetzen, sondern sie soll Milch geben.

    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Zurufe.)

    — Nein, sie soll kein Fett ansetzen, sie soll Milch geben.
    Deswegen sollten wir dieses Programm nur so lange und nur so weit fortführen, wie es notwendig ist, um die erforderliche Belebung der Wirtschaft zu erzielen. Die Bundesbank hat das in ihrem letzten Bericht so ausgedrückt:
    Die Bundesbank hat sich im Hinblick auf die konjunkturelle Lage bereit erklärt, die Unterbringung der Kreditmarktpapiere, die zur Finanzierung des Eventualhaushalts nötig sein werden, nach Maßgabe der konjunkturellen Bedürfnisse und der währungspolitischen Möglichkeiten zu unterstützen.
    An anderer Stelle des gleichen Berichts heißt es:
    Dies kann teilweise dadurch geschehen, daß die Art und der zeitliche Ablauf der Finanzierung von Haushaltsdefiziten und insbesondere des Eventualhaushalts ständig der sich entwikkelnden Lage angepaßt werden, etwa indem nach Beginn der Wiederbelebung der Konjunktur zunehmend von kürzerfristigen Finanzierungsmethoden auf eine mittel- und schließlich längerfristige Kapitalmarktfinanzierung übergegangen wird. Vor allem sollte der Eventual-haushalt nur dann in der vollen vorgesehenen Höhe von 2,5 Milliarden DM durchgeführt werden, wenn sich zeigt, daß das Sofortprogramm in Höhe von 850 Millionen DM zusammen mit den sonstigen . . . expansiven Faktoren nicht ausreicht.
    Nun, das ist nicht nur die Meinung der Bundesbank, das ist auch unsere Meinung.
    Lassen Sie mich noch wenige Worte zu den Änderungen sagen, die der Haushaltsausschuß an der ursprünglichen Vorlage vorgenommen hat und die er Ihnen nun zur Annahme empfiehlt.
    Der Herr Berichterstatter hat in seinem hier mündlich gegebenen Bericht bereits die Schwerpunkte bezeichnet. Der neue Abs. 2 in § 2 will noch einmal das Ziel der Arbeitsmarktbelebung ausdrücklich unterstreichen. Die Kollegen aus den strukturschwachen Gebieten mit teilweise erschreckender Arbeitslosigkeit, an der Spitze der Kollege Niederalt, haben sich für diese Formulierung besonders nachdrücklich eingesetzt. Wir sind sehr froh, daß diese Bestimmung Eingang gefunden hat.
    Der neue § 2 a betont ausdrücklich, daß alle Maßnahmen dieses Gesetzes in den außerordentlichen Haushalt zu übernehmen sind und damit den Bestimmungen des Haushaltsrechts unterliegen.
    Die materiellen Änderungen, die der Haushaltsausschuß zur Annahme vorschlägt, bewegen sich in einem sehr, sehr bescheidenen Rahmen. Weniger als 3 '°/o wurden bewegt gegenüber den Vorstellungen der Regierung. Sie enthalten im wesentlichen eine Verstärkung der Mittel für investive Maßnahmen bei der Landwirtschaft, und zwar um 62 Millionen auf 200 Millionen DM. Der Haushaltsausschuß hat sehr deutlich gesagt, daß diese Mittel nicht der Zweckbestimmung dieses Gesetzes zuwider verwendet werden dürfen, sondern natürlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung eingesetzt werden müssen und daß dafür nötigenfalls die Richtlinien geändert werden müssen. Wir glauben, daß das nicht sehr schwierig ist. Der aufgestaute Bedarf bei Baumaßnahmen, bei der Beschaffung von Landmaschinen ist so groß, daß meines Erachtens ein sehr rascher und sehr wirksamer Einsatz auch dieser Mittel möglich ist.
    Insoweit möchte ich auch die etwas harte Kritik, die hier gegen den Landwirtschaftsminister erhoben worden ist, auf das vertretbare Maß zurückführen.

    (Beifall in der Mitte. — Abg. Hermsdorf: Sie sind ja in Wirklichkeit meiner Meinung!)

    Die Kürzungen im Einzelplan 10 bedeuten eine schwere Einbuße gerade in konjunkturell besonders benachteiligten Regionen und im Bereich der sehr hart bedrängten Landmaschinenindustrie.