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    Deutscher Bundestag 97. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4415 A Fragestunde (Drucksachen V/1446, V/1447, V/1448, V/1461) Fragen der Abg. Ertl und Genscher: Text eines Atomsperrvertrages in „Bild am Sonntag" — Friedliche Nutzung der Kernenergie auch nach Abschluß eines Atomsperrvertrages Brandt, Bundesminister . . . . 4415 B Ertl (FDP) 4415 C Moersch (FDP) 4416 A Genscher (FDP) 4416 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4417 A Flämig (SPD) . . . . . . . . 4417 D Dr. Eppler (SPD) 4418 C Fragen des Abg. Mattick: Auswirkungen des von der Volkskammer in Ostberlin verabschiedeten Staatsbürgergesetzes Lücke, Bundesminister 4419 A Mattick (SPD) 4419 B Liehr (SPD) . . . . . . . . 4419 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 4419 D Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Vorwürfe gegen Bundesminister a. D. Lemmer in dem Buch von W. F. Flicke „Agenten funken nach Moskau" Lücke, Bundesminister . . . . 4420 A Jung (FDP) 4420 A Frage des Abg. Hübner: Verwirklichung rechtsextremer Tendenzen durch Wolfgang Ross im Bayerischen Rundfunkrat Lücke, Bundesminister . . . . . 4420 C Hübner (SPD) . . . . . . . . . 4420 D Fragen des Abg. Westphal: Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens Lücke, Bundesminister . . . . 4421 A Westphal (SPD) 4421 C Fragen des Abg. Opitz: Regelmäßige Vorlage von Berichten im Bundestag Lücke, Bundesminister . . . . . 4421 D Opitz (FDP) . . . . . . . . . 4422 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4422 C Frage der Abg. Frau Dr. DiemerNicolaus: Baden-Württembergisches Schulgesetz Brandt, Bundesminister . . . . . 4422 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4423 A Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . . 4423 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 4423 D Meister (CDU/CSU) . . . . . . 4424 A Dr. Süsterhenn (CDU/CSU) . . . . 4424 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Goethe-Institute in Frankreich Brandt, Bundesminister 4424 B Kahn-Ackermann (SPD) 4424 C Fragen des Abg. Rehs: Herausstellung der deutschen kulturellen Leistungen in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße auf der Weltausstellung in Montreal Brandt, Bundesminister 4424 D Rehs (SPD) 4425 A Frage des Abg. Geiger: Änderung des Finanzierungssystems der Rentnerkrankenversicherung Kattenstroth, Staatssekretär . 4425 C Geiger (SPD) . . . . . . . . . 4425 C Frage des Abg. Brück (Holz) : Anspruch der im französischen Bergbau beschäftigten Deutschen auf Knappschaftsausgleichsleistungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 4425 D Brück (Holz) (SPD) 4426 A Hussong (SPD) 4426 C Frage des Abg. Moersch: Errichtung eines zentralen Forschungsinstituts für Berufsbildung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4426 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1458) — Erste Beratung — 4427 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht der Wahlkreiskommission für die 5. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1174, V/1412) Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 4427 B Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967) (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/1436); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1472) — Zweite und dritte Beratung — Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4427 D Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 4428 B Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4429 C Höcherl, Bundesminister . . . . . 4432 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . . 4433 A Niederalt (CDU/CSU) . . . . . . 4434 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 4436 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, des Gesetzes über das Branntweinmonopol, des Zollgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes (Steueränderungsgesetz 1967) (CDU/ CSU, SPD) (Drucksache V/1358); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/1467), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1455, zu V/1455) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 4437 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 4438 D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4440 A Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache V/1088); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksache V/1431) — Zweite und dritte Beratung — Leukert (CDU/CSU) . . . . . . 4441 A Rehs (SPD) . . . . . . . . . 4441 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 4442 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß gemäß Art. 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes über die Untersuchung des Unfalles und der damit zusammenhängenden Rettungsaktion von Oberleutnant Siegfried Arndt vom 18. Juli 1966 (Drucksache V/1438) Damm (CDU/CSU) . . . . . . 4444 A Hirsch (SPD) 4446 B Ollesch (FDP) 4447 C Dr. Carstens, Staatssekretär . . 4448 C Dr. Mommer, Vizepräsident . . 4449 C Nächste Sitzung 4449 D Anlagen 4451 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4415 97. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 24. 2. Frau Albertz 28. 2. Arendt (Wattenscheid) * 23.2. Dr. Artzinger 24. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Behrendt * 24. 2. Bergmann * 23. 2. Berkhan ** 23. 2. Beuster 24. 2. Blöcker 11. 3. Blume 28. 2. Dr. Burgbacher * 23. 2. Corterier 23. 2. Cramer 23. 2. Dr. Czaja 18.3. Eisenmann 21.4. Dr. Gleissner 10.3. Haage (München) 24. 2. von Hassel 27. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Holkenbrink 23. 2. Illerhaus 26. 2. Jaschke 18. 4. Junker 23. 2. Kiep 24. 2. Frau Korspeter 4. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 23. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Leber 26. 2. Lemmer 31. 3. Lenz (Brühl) * 23. 2. Dr. Löhr * 23.2. Lücker (München) * 23. 2. Dr. Martin 24. 2. Matthöfer 24. 2. Memmel * 24. 2. Mengelkamp 1. 3. Dr. Miessner 28.2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Dr. Ritgen 24. 2. Rösing 17. 3. Frau Rudoll 24. 2. Schmidt (Würgendorf) 24.2. Dr.-Ing. Seebohm 24.2. Seifriz 24. 2. Dr. Siemer 24. 2. Dr. Starke (Franken) 23.2. Struve 31. 3. Stücklen 24. 2. * Für die Teilnahme ,an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme .an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 31. 3. Weigl 28.2. Wilhelm 23.2. Wilper 24. 2. Wischnewski 19. 3. Zerbe 26. 2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) zu Punkt 11 der Tagesordnung. Ich habe gegen das Kreditfinanzierungsgesetz gestimmt, weil der hier beschrittene Weg eine Gesundung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht herbeiführen kann. Eine der Ursachen der „Rezessionskrise" ist, daß trotz Kreditrestriktion die Kreditschöpfung ständig ausgeweitet worden ist und trotz hoher langfristiger volkswirtschaftlicher Ersparnis die Konsolidation kurz- und mittelfristiger Investitionsfinanzierungen der Wirtschaft und der öffentlichen Hand auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Selbstbescheidung und Mäßigung, nicht aber neue Kreditschöpfung für unrentierliche Anlagen könnten allein zur Gesundung beitragen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Wischnewski vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/1446 Fragen VI/ 1, VI/ 2 und VI/ 3): Ist die Bundesregierung bereit, dem Stamm erfahrener Experten, der in Entwicklungsländern tätig ist und der die Qualifikation für dauerhafte Verwendung im Rahmen dieser Aufträge bewiesen hat, nach Rückkehr die Sicherung eines angemessenen Arbeitsplatzes zu garantieren? Ist die Bundesregierung bereit, eine langfristige Personal-Pianung für Experten der Technischen Hilfe vorzunehmen? Ist die Bundesregierung bereit, den in Frage VI/ 1 erwähnten Expertenkreis der Technischen Hilfe in seinen Rechten gleichzustellen mit den für das Auswärtige Amt im Ausland tätigen Angestellten des öffentlichen Dienstes? Im Auftrag der Bundesregierung arbeiten - abgesehen von den Freiwilligen des Deutschen Entwicklungsdienstes - zur Zeit rund 1000 Fachkräfte in den Entwicklungsländern. Davon sind ungefähr 350 in der Landwirtschaft und etwa 330 an gewerblichen Ausbildungsstätten tätig. Der Bundesregierung ist bekannt, unter welch schwierigen Bedingungen diese Männer und Frauen arbeiten. Für ihre verantwortungsvolle und entbehrungsreiche Arbeit gilt ihnen unser Dank. Schwierigkeiten bereitet es zuweilen, diesen Experten einen ihren Erfahrungen und Kenntnissen entspre- 4452 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 chenden Arbeitsplatz bei ihrer Rückkehr nach Deutschland zu sichern. Bei vielen Projekten der Technischen Hilfe sind nur für eine begrenzte und verhältnismäßig kurze Zeit deutsche Fachkräfte erforderlich. Hier ist es also weder notwendig noch möglich, die Experten auf lange Zeit anzustellen. Ein Stamm ständig beschäftigter Mitarbeiter kann nur für Bereiche gebildet werden, bei denen längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, zum Beispiel bei den Gewerbeschulen und in der Agrarhilfe. Die Bundesregierung ist dazu nicht nur bereit, sondern sie bemüht sich bereits seit längerer Zeit, den Personalbedarf vorausblickend zu erkennen und die erforderlichen Schritte bereits jetzt einzuleiten. Mit geeigneten Ausbildungsmaßnahmen — auch im Ausland — werden qualifizierte Nachwuchskräfte herangebildet. Ich nenne hier nur die neue Deutsche Ingenieurschule für Tropenlandwirtschaft in Witzenhausen und das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik in Berlin. Gegen Jahresende werden die ersten Assistenzärzte zur Ausbildung im Ausland ausreisen. Abgesehen davon befinden sich bereits Geologen, Genossenschaftsberater, Forst- und Holzwirte, Bankberater und Sozialarbeiter in Auslandsausbildung. Für die ins Ausland entstandten Angestellten des Auswärtigen Dienstes gelten der Bundesangestelltentarif (BAT) in Zusammenhang mit der Sonderrichtlinie 2 d. Eine formelle Gleichstellung der Entwicklungshilfefachkräfte mit diesem Personenkreis verbietet sich wegen der verschiedenartigen Tätigkeitsmerkmale und Aufgaben, der Beschäftigungsdauer und der andersgearteten personellen Zusammensetzung. Es darf daher nicht außer acht gelassen werden, daß die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes eine dienstliche Aufgabe des Bundes wahrnehmen, während es sich bei der Entwicklungshilfe um eine personelle Hilfe handelt, die nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Gastland gewährt werden kann. Die Vergütungsordnung für die EntwicklungshilfeFachkräfte ist in Anlehnung an den Bundesangestelltentarif (BAT) aufgestellt worden und soll den besonderen Gegebenheiten in den Entwicklungsländern Rechnung tragen. Eine unmittelbare Anwendung des Bundesangestelltentarifs (BAT) ist wegen der befristeten Beschäftigungsverträge nicht möglich und würde zudem gerade bei jüngeren Fachkräften zu einer erheblichen finanziellen Schlechterstellung gegenüber der geltenden Regelung führen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V//1446 Frage VIII/1): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob der Arbeitnehmerfreibetrag gemäß § 19 Abs. 2 Einkommensteuergesetz in Höhe von 240 DM der Lohnsummensteuer unterliegt? Bei der Frage, ob der Arbeitnehmer-Freibetrag bei der Lohnsummensteuer abzugsfähig ist, handelt es sich um eine recht zweifelhafte Rechtsfrage. Die Antwort hängt in erster Linie davon ab, wie die Vorschrift des § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, nach der bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor Abzug der Werbungskosten ein Betrag von 240 DM jährlich abzuziehen ist, rechtlich zu werten ist. Hat man in § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiungsvorschrift zu sehen oder handelt es sich um eine Vorschrift mit tariflichem Charakter? Im ersteren Falle wäre der Arbeitnehmer-Freibetrag auch bei Ermittlung der Lohnsumme abzuziehen, im letzteren Falle nicht. Gerade die Frage nach dem Wesen des Arbeitnehmer-Freibetrags läßt sich aber weder aus der Stellung der Vorschrift im Gesetz noch nach ihrer Entstehungsgeschichte eindeutig beantworten. Auch aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz, durch die u. a. den Arbeitnehmern ein Ausgleich insbesondere dafür gewährt werden soll, daß sie im Lohnabzugsverfahren ihre Steuer zeitnäher als die veranlagten Steuerpflichtigen entrichten müssen, ergibt sich kein klarer Aufschluß über das Wesen des Arbeitnehmer-Freibetrags. Eine gewisse Bedeutung verdient auch der Umstand, daß dann, wenn man den ArbeitnehmerFreibetrag zum Abzug zuläßt, sich eine Reihe von nur schwer zu lösenden Schwierigkeiten ergeben, und zwar insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer mit mehreren entweder gleichzeitig oder nacheinander bestehenden Dienstverhältnissen beschäftigt werden. Die Prüfung der Frage hat dazu geführt, daß sich die Steuerreferenten der Finanzminister der Länder überwiegend für den Nichtabzug des ArbeitnehmerFreibetrags bei der Lohnsummensteuer ausgesprochen haben und daß gegenteilige Anordnungen, wie sie z. B. in Hamburg bereits ergangen waren, wieder rückgängig gemacht worden sind. Das hat zur Folge, daß die Frage jetzt im finanzgerichtlichen Verfahren entschieden werden wird. Die Bundesregierung würde es indes begrüßen, wenn der Gesetzgeber diese Zweifelsfrage durch eine klarstellende Regelung bei nächster sich bietender Gelegenheit entscheiden würde. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 21. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V//1446 Frage IX/ 3) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Standortnachteile für die Wirtschaft im fränkischen Zonenrandgebiet, die sich mit der Errichtung der Ölraffinerien noch verstärkt haben, zu mildern? Wegen der Nachteile, die der Wirtschaft des Zonenrandgebietes aus der Teilung Deutschlands entstanden sind, führt die Bundesregierung seit nunmehr 16 Jahren das Regionale Förderungsprogramm Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4453 durch. Ein ganzes Bündel von Förderungsmaßnahmen dient der Stärkung der Wirtschaftskraft dieses Gebietsstreifens. Die Bundeshilfen reichen von steuerlichen Erleichterungen über Kredite und Zinszuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft, Darlehen und Zuschüsse zum Ausbau der Infrastruktur, bis hin zu den Frachthilfen, die gerade dem bayerischen Zonenrandgebiet in besonderem Maße zugute kommen. Diese Förderungsmaßnahmen tragen zu einer Verringerung der Standortnachteile in diesem Raum bei. Darüber hinaus wird das fränkische Zonenrandgebiet durch besondere Infrastrukturmaßnahmen begünstigt. Ich erinnere nur an die nordbayerische Ferngasleitung, die Kanalisierung des Mains und den Ausbau der Bundesautobahnen im nordbayerischen Raum. Obwohl Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung primär in die Zuständigkeit der Bundesländer, in Ihrem Falle also des Freistaates Bayern, fallen, wird die Bundesregierung auch in Zukunft zusätzliche Hilfen für die Stärkung der Wirtschaftskraft in den Bundesfördergebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, gewähren. Im übrigen begrüßt die Bundesregierung die Errichtung der Ölraffinerien im Süden und Südosten der Bundesrepublik als eine Möglichkeit, Energiepreissenkungen in diesem revierfernen Gebiet zu erreichen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/1446 Fragen X/1, X/2 und X/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der dänische Fischereiminister in Kopenhagen angekündigt hat, Dänemark werde die seit langem geplante Erweiterung der Fischereigrenze von drei auf zwölf Seemeilen spätestens zum 1. Juli 1967 in Kraft setzen? Welche Ergebnisse hatten die seitherigen Konsultationen zwischen der deutschen und der dänischen Regierung hinsichtlich der erweiterten Fischereigrenze? Können die Krabbenfischer an der Westküste Schleswig-Holsteins damit rechnen, daß Dänemark für die Hauptfangplätze in den Grenzgewässern vor List und Sylt längerfristige Übergangsregelungen zugestehen wird? Zu 1 Ja, diese Tatsache ist der Bundesregierung bekannt. Zu 2 Verhandlungen über die historischen Rechte deutscher Fischer innerhalb der geplanten Zwölf-Seemeilen-Fischereigrenze haben bisher nicht stattgefunden, weil der genaue Verlauf der Fischereigrenze noch nicht feststand. Die dänische Regierung hat erst vor kurzem die Basislinien bekanntgegeben, von denen aus die Breite des Küstenmeeres und der Fischereianschlußzone berechnet werden soll. Von seiten des dänischen Fischereiministeriums wurde mir jedoch zugesichert, daß Dänemark rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Fischereigrenze zu Gesprächen über die historischen deutschen Fischereirechte einladen wird. Zu 3 Die Bundesregierung wird sich in den bevorstehenden Verhandlungen um eine möglichst günstige Regelung für die deutschen Fischer bemühen. Sie hat die erforderlichen Vorbereitungen getroffen. Die Erfolgsaussichten lassen sich im Augenblick noch nicht übersehen. Auf jeden Fall können nach den Regeln der Europäischen Fischereikonvention von 1964 historische Fischereirechte innerhalb der Zone zwischen sechs und zwölf Seemeilen dauernd und zwischen drei und sechs Seemeilen für eine bilateral auszuhandelnde Übergangszeit ausgeübt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V//1446 Fragen X/4 und X/5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vermutlich aus Südfrankreich eingeschleppte sogenannte Schwarzfleckkrankheit sich immer weiter ausbreitet und vor allem die Riesling-SilvanerReben bedroht? Was kann gegen die Ausbreitung der Schwarzfleckkrankheit unternommen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die sogenannte Schwarzfleckenkrankheit der Rebe, die durch den Pilz Phomopsis viticola verursacht wird, seit etwa 3 Jahren hauptsächlich an Müller-ThurgauReben sporadisch in der Pfalz und an der Mosel auftritt. Ob die Krankheit eingeschleppt worden ist, steht jedoch nicht fest. Die bisherige Ausbreitung der Krankheit gibt keinen Anlaß zu besonderer Besorgnis. Untersuchungen über Bekämpfungsverfahren werden vom Institut für Rebenkrankheiten der Biologischen Bundesanstalt und von der Landes-Lehr- und Forschungsanstalt für Wein- und Gartenbau, Neustadt/ Weinstraße, durchgeführt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, da die Krankheit schwer bekämpfbar ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V//1446 Frage X/6) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß die zunehmende Mühlenöde infolge der Stillegung kleinerer und mittlerer Betriebe im nordbayerischen und hessischen Raum sich in schwierigen Lagen negativ für die Mehlversorgung der Bevölkerung auswirken könnte? Die Bundesregierung teilt die vorgebrachten Befürchtungen nicht. Die bei Inkrafttreten des Mühlen- 4454 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 gesetzes (5. Juli 1957) im Bundesgebiet vorhanden gewesene Tagesleistung von zusammen etwa 53 000 t zur Herstellung von Mehl ist zwar durch die Stillegungsaktion um etwa 10 000 t und durch weitere freiwillige Stillegungen um etwa 3000 t auf rund 40 000 t ermäßigt worden. Trotzdem besteht in der Bundesrepublik immer noch eine Überkapazität. Bei der Behandlung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes vom 23. Dezember 1966, durch das die Geltungsdauer des Mühlengesetzes bis zum 31. Dezember 1969 verlängert wurde, hat der Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages die vorhandene Überkapazität mit etwa 5000 t 12,5 % der Gesamtkapazität festgestellt (Bundestagsdrucksache V/1109). In den 4 nördlichen Regierungsbezirken Bayerns haben nur 7 Kreise und im Land Hessen nur 4 Kreise keine Mühlen. Die Bevölkerung in diesen Kreisen kann durch übergebietliche Lieferungen mit Getreidemahlerzeugnissen ohne Schwierigkeiten versorgt werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fritz (Wiesbaden) (Drucksache V/1448 Fragen II/ 1 und II/ 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Inkrafttreten des § 112 der neuen Strafprozeßordnung die Zahl der Straftaten je einzelnen Täter erheblich angestiegen ist, nachdem auch die Gewohnheits- und Berufsverbrecher nach ihrer Einvernahme bis zur Aburteilung wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sie einen festen Wohnsitz nachweisen, der häufig nur in einer formellen Anmeldung bei einem Mittäter oder Freund besteht? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine beschleunigte gerichtliche Aburteilung gerade der Gewohnheits- und Berufsverbrecher herbeizuführen? Über die Auswirkungen der neuen Haftvorschriften der Strafprozeßordnung auf die Entwicklung der Kriminalität läßt sich ein abschließendes Urteil z. Zt. noch nicht fällen, da verläßliches Zahlenmaterial aus der polizeilichen Ermittlungs- und der Strafverfolgungsstatistik noch nicht zur Verfügung steht. Es muß vielmehr zunächst versucht werden, diese Auswirkungen über einen längeren Zeitraum hinweg laufend zu beobachten und zahlenmäßig zu erfassen. Zur Zeit sammeln die Landeskriminalämter einschlägiges Fall- und Zahlenmaterial. Nach einer Mitteilung des Bundeskriminalamtes ist vor Mitte Mai 1968 nicht damit zu rechnen, daß ein umfassenderer Überblick über die Auswirkungen der Strafprozeßnovelle gegeben werden kann. Selbstverständlich wird auch in meinem Hause eingehend geprüft, wie die Vorschriften des Strafprozeßänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1964, insbesondere die Bestimmungen über die Untersuchungshaft, sich in der Praxis bewähren. Ich habe deshalb Ende 1966 einen Erfahrungsaustausch mit den Landesjustizverwaltungen über die Auswirkungen dieses Gesetzes und seine Anwendung durch die Strafverfolgungsbehörden in die Wege geleitet. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die geltenden Vorschriften über die Untersuchungshaft dem Haftrichter eine umfassende Prüfung der persönlichen, familiären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Beschuldigten zur Pflicht machen. Es wäre daher ein Irrtum anzunehmen, daß allein die Angabe eines festen Wohnsitzes durch den Beschuldigten zwangsläufig dazu führen müßte, eine Fluchtgefahr zu verneinen und die Anordnung der Untersuchungshaft abzulehnen. Die Fluchtgefahr kann sich trotz eines festen Wohnsitzes des Beschuldigten auch aus anderen Umständen ergeben. Bei mehrfach und erheblich vorbestraften Tätern wird vielfach die Erwartung einer hohen Strafe mitentscheidend für die Annahme der Fluchtgefahr sprechen. Dies gilt erst recht, wenn erkennbar ist, daß der Beschuldigte 'sich nur zum Schein einen festen Wohnsitz besorgt hat. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß Strafverfahren gegen Gewohnheits- und Berufsverbrecher beschleunigt durchgeführt werden sollen. Die Landesjustizverwaltungen sind — wie ich Ihnen versichern kann — derselben Meinung. Die unter Mitwirkung meines Hauses neugefaßten Richtlinien für das Strafverfahren, die seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten, enthalten deshalb in Nr. 7 entsprechende Weisungen an die Strafverfolgungsbehörden. Mir ist nicht bekannt, daß diese Weisungen in der Praxis nicht beachtet werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 22. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/1448 Fragen III/ 1 und III/ 2): Hat die Bundesregierung die Absicht, die Bundesfinanzverwaltung auszuweiten? Stimmt die Bundesregierung mit der Kritik des bayerischen Ministerpräsidenten Goppel überein, der in einer Ausweitung der Bundesfinanzverwaltung eine Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland auf einen zentralistischen Staat hin sieht? Für die heute gestellten Fragen nach einer Ausweitung der Bundesfinanzverwaltung gilt das gleiche, was Herr Staatssekretär Grund in der Fragestunde am 2. Februar 1967 zur Einführung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung erklärt hat. Kurz zusammengefaßt: Die Frage wird sich im Rahmen der Finanzreform von selbst stellen, weil Änderungen in der Steuerverteilung des Artikels 106 auch eine Überprüfung der Verwaltungszuständigkeiten des Artikels 108 erforderlich machen. Die Bundesregierung hat sich neuerdings mit diesen Fragen noch nicht abschließend befaßt. Demgemäß vermag ich hierzu noch keine Erklärungen abzugeben. Im übrigen sollten m. E. auch die Ergebnisse der Beratungen über das Finanzreform-Programm in der Bund/ Länder-Arbeitsgruppe abgewartet werden. Ich möchte deshalb auch auf die von Herrn Ministerpräsident Dr. Goppel in seiner Rede vor dem Bayerischen Senat geäußerte Kritik heute hier nicht weiter eingehen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 4455 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V//1448 Frage 111/3): Hat das Bayerische Hauptmünzamt mit der Weiterprägung von Leibniz-Gedenkmünzen begonnen, nachdem die Erstauflage von 1,2 Millionen Stück bereits unmittelbar nach dem Erscheinen der Münze bei den Kreditinstituten vergriffen sein soll? Wie ich bereits in der Fragestunde vom 17. Februar 1967 ausgeführt habe, ist die Gesamtauflage der Leibniz-Münze nicht begrenzt. Bisher wurde von den Landeszentralbanken erst ein Teilbetrag der bereits ausgeprägten Münzen an die Kreditinstitute in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden. Bis Mitte März werden etwa 1,5 Millionen Gedenkmünzen ausgegeben werden. Falls dieser Betrag nicht ausreichen sollte, wird das Bundesfinanzministerium weitere Münzen prägen lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache V//1448 Fragen IV/ 1 und IV/ 2) : Treffen Feststellungen des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen zu, wonach schon eine Grippewelle die Zahlungsunfähigkeit der Kassen herbeiführen könnte, obschon beträchtliche Entlastungen der Kassen dadurch eingetreten sind, daß der Krankenstand erheblich zurückgegangen ist? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Ortskrankenkassen in die Lage zu versetzen, auch in Zukunft ihren Verpflichtungen nachzukommen? Zu 1 Es trifft zu, daß die Finanzlage der Kassen durch einen Rückgang des Krankenstandes eine Entlastung erfahren kann. Allerdings wird hierdurch noch nicht die Gefahr gebannt, daß bei einer Krankheitswelle größeren Umfangs ein unvorhergesehener Finanzierungsbedarf entsteht, der durch die laufenden Einnahmen nicht gedeckt werden kann. Eine solche Situation könnte jedoch nicht die Zahlungsunfähigkeit der Kassen herbeiführen. Einmal sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, eine Rücklage in Höhe einer Zweimonatsausgabe anzusammeln, über die sie zur Deckung eines außergewöhnlichen Geldbedarfs verfügen können. Am 31. 12. 1965 — der Jahresabschluß 1966 liegt noch nicht vor — waren über 700 Millionen DM angesammelt, das sind 5 v. H. der durchschnittlichen Ausgaben der Jahre 1963 bis 1965. Außerdem wird jede Kasse Betriebsmittelreserven haben, über die sie bei kurzfristigem Geldbedarf verfügen kann. Diese Mittel betrugen am 31. 12. 1965 1287 Millionen DM. Es ist nicht anzunehmen, daß sich die Gesamtsumme der genannten Mittel entscheidend geändert hat. Außerdem haben die Krankenkassen unabhängig von diesen für einen außergewöhnlichen Geldbedarf zur Verfügung stehenden Mitteln ihren Finanzbedarf so zu planen, daß die voraussichtlichen Ausgaben durch die Einnahmen, insbesondere durch Beiträge gedeckt werden. Die Festsetzung der Beiträge obliegt der Selbstverwaltung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu 2 Wie sich aus der Antwort zu der ersten Frage ergibt, hat das Gesetz bereits Vorsorge getroffen, daß die Ortskrankenkassen einer Schwierigkeit, ihren Verpflichtungen nachzukommen, begegnen können. Abgesehen davon aber prüft die Bundesregierung zur Zeit, welche Möglichkeiten zur Besserung der allgemein schwierigen finanziellen Lage der Kassen bestehen. Eine nachhaltige Besserung wird nur durch strukturelle Maßnahmen erreicht werden können Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V//1448 Frage VI/ 1): Welche Zeitpläne hat das Bundesverkehrsministerium für die Brücken bei Weyer und Oberndorf im Zuge der B 26 Süd, deren Fertigstellung die Umgehung Schweinfurt erst verkehrswirksam machen wird? Vordringlich ist der Anschluß Schweinfurts an die Bundesautobahn Würzburg—Bad Hersfeld. Nachdem im Herbst letzen Jahres die neue Bundesstraße 26 von der Autobahn bis zur Bundesstraße 19 dem Verkehr übergeben werden konnte, soll im nächsten Jahr der Abschnitt von der Bundesstraße 19 bis zur derzeitigen Bundesstraße 26 bei Oberndorf fertiggestellt werden. Gleichermaßen wichtig ist die Erschließung des Industriegebietes südlich von Schweinfurt durch den Bau der neuen Bundesstraße 286. Im Anschluß daran erfolgt der Weiterbau der Südumgehung Schweinfurt zwischen Oberndorf und Weyer, wobei die Mainbrücke bei Oberndorf wegen der langen Bauzeit vorzeitig in Angriff genommen werden muß. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/1448 Fragen VI/ 2 und VI/ 3) : Welchen Termin für die endgültige Fertigstellung des RheinMain-Donau-Kanals (Europa-Kanal) hat die Bundesregierung ins Auge gefaßt? Ist in den Plänen zum Wasserstraßenbau weiterhin der Stichkanal nach Amberg (Oberpf) enthalten? 4456 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1967 Zu Frage VI/ 2 In dem Vertrag, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern über den Ausbau der Großschiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau zwischen Nürnberg und Vilshofen am 16. September 1966 in Duisburg abgeschlossen wurde, sind in § 2 für die Durchführung der Aufgabe folgende Termine festgelegt: „Der Bau der Großschiffahrtsstraße von Nürnberg bis Vilshofen ist im Jahre 1969 zu beginnen und so zu fördern, daß die Strecke von Nürnberg bis Straubing bis spätestens 1981, die Strecke Straubing bis Vilshofen bis spätestens 1989 fertiggestellt ist." Danach soll der Europa-Kanal bis 1981 fertiggestellt sein. Die Strecke Straubing—Vilshofen ist bereits schiffbar. Ihre Schiffbarkeit wird im Anschluß an die Strecke Nürnberg—Regensburg—Straubing durch Kanalisierung bis 1989 lediglich verbessert. Zu Frage VI/ 3 In den Plänen zum Wasserstraßenbau ist ein Stichkanal nach Amberg/ Oberpfalz nicht enthalten. Ein derartiger Stichkanal wäre aus technischen und finanziellen Gründen nicht vertretbar. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Baier zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Baier *) *) Siehe 92. Sitzung Seite 4238 B Die Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 gewährleisten, daß die Sozialwohnungen künftig auch in den weißen Kreisen nur an Wohnungsuchende überlassen werden, die nach ihrer Einkommenshöhe im sozialen Wohnungsbau wohnberechtigt sind. Sowohl die neugeschaffenen wie auch die durch einen Mieterwechsel frei werdenden Sozialwohnungen dürfen nur unter Vorlage der Wohnberechtigungsbescheinigung vermietet werden. Da die Vermieter die Namen der Wohnungsuchenden, an die sie die Wohnung vermietet haben, den zuständigen Stellen mitteilen müssen, ist auch eine Kontrolle dieser Belegungsvorschriften möglich. Meinem Hause ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 sich in der Praxis nicht bewährt hätten und es etwa zu unerlaubten Vermietungen an nicht wohnberechtigte Personen gekommen wäre. Die obersten Landesbehörden sind auch bemüht, durch entsprechende Kontrollmaßnahmen für eine zweckentsprechende Nutzung der Sozialwohnungen zu sorgen. Der eigentliche Fehlbelegungstatbestand, der in der Öffentlichkeit mit Recht immer wieder Anstoß erregt, tritt jedoch erst im Laufe der Zeit ein, wenn das Einkommen der Mieter über die maßgebliche Grenze hinaus gestiegen ist. Neue Fehlbelegungsfälle solcher Art können auch durch das Wohnungsbindungsgesetz nicht verhindert werden. Es muß deshalb versucht werden, das Problem der Fehlbelegung auf andere Weise zu lösen, obwohl die Prüfung der bisher gemachten Vorschläge gezeigt hat, daß rechtlich einwandfreie und verwaltungsmäßig praktikable Lösungen nur sehr schwer möglich sind. Wie ich schon in der Fragestunde erklärt habe, sollte die Angelegenheit demnächst im zuständigen Bundestagsausschuß erörtert werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Süsterhenn.


Rede von Dr. Adolf Süsterhenn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Bundesaußenminister, sind Sie nicht der Überzeugung, daß ein starkes außenpolitisches Interesse der deutschen Bundesregierung daran besteht, an der völkerrechtlichen Gültigkeit des Reichskonkordats festzuhalten?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Wir haben wegen unserer Einschätzung der international-rechtlichen Zusammenhänge erhebliche Energie darauf verwendet, nicht gegen die Bestimmungen des Reichskonkordats zu verstoßen.