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    Deutscher Bundestag 95. Sitzung Bonn, den i 7. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4303 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 4303 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4303 B Fragestunde (Drucksachen V/1399, V/1405, V/1426) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Straßenbenutzungsgebühren für Transporte im Berlin-Verkehr Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4303 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4303 D Frage des Abg. Dr. Friderichs: Forderung des Bundesschatzministers betr. Versagung von Mitteln zur Erhaltung überholter Strukturen Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4304 A Dr. Friderichs (FDP) 4304 B Frage des Abg. Lemmrich: Einnahmen 1966 aus der Mineralölsteuer Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4304 B Lemmrich (CDU/CSU) 4304 C Frage des Abg. Rollmann: Mischung von Alkohol verschiedener Destillate für Branntwein Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4304 D Rollmann (CDU/CSU) 4305 A Fragen des Abg. Dr. Stammberger: Urteil des Bundesfinanzhofs betr. Ergebnisabführungsverträge zwischen Einzelkaufmann bzw. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4305 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmtinze Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4305 D Strohmayr (SPD) 4306 A Frage des Abg. Dröscher: Kostenunterschiede zwischen Kraftstoffen Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4306 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Vertretbarer Preis für frische Magermilch und Magermilchpulver — Preise für Sprühmagermilchpulver — Abweichung von der Ausschreibungsverpflichtung bei Ein- und Auslagerung von Magermilchpulver Höcherl, Bundesminister . . . . . 4306 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 4307 A Fragen des Abg. Sander: Kartoffelforschung Höcherl, Bundesminister . . . . 4307 C Sander (FDP) 4307 C Frage des Abg. Sander: Höhe der Mittel für die Kartoffelforschung Höcherl, Bundesminister . . . . 4308 C Sander (FDP) 4308 C Fragen des Abg. Dröscher: Erhöhung der Teigwarenverkaufspreise Höcherl, Bundesminister . . . . . 4308 D Müller (Worms) (SPD) . . . . . . 4309 A Fragen des Abg. Kohlberger: Bioelektrische Armprothese Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4309 B Kohlberger (SPD) . . . . . . . 4309 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Rentennachzahlungen Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4310 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 4310 D Fragen des Abg. Bartsch: Spätschäden und Frühalterung nach extremen Lebensverhältnissen — Koordinierung der Forschungsergebnisse und Finanzierung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4311 C Bartsch (SPD) 4311 D Schmidt (Kempten) (FDP) 4312 B Frage des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Anpassungshilfe für im nordhessischen Zonenrandgebiet frei werdende Bergleute Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4312 D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 4313 A Fragen des Abg. Buschfort: Frage einer Versicherung der Soldaten auf Zeit für den Fall später eintretender Arbeitslosigkeit Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4313 B Buschfort (SPD) 4313 D Frage des Abg. Schwabe: Südöstlicher Ausgang vom Bahnhofsvorplatz Bonn 4314 B Fragen der Abg. Picard und Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der Bonner Südbrücke Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4314 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4314 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der EB 42 im Amtsbereich Oberkassel Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4315 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 4315 A Josten (CDU/CSU) 4315 B Fragen des Abg. Opitz: Mittel aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer für die Gemeinden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4315 C Opitz (FDP) 4315 D Frage des Abg. Ramms: Benutzung der Autobahnen durch Fahrschulen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4316 A Ramms (FDP) 4316 A Frage des Abg. Balkenhol: Verfahren bei der Verteilung des Mineralölsteuer-Mehraufkommens Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4316 C Frage des Abg. Balkenhol: Einflußnahme der Bundesregierung bei Vergabe von Mitteln für Einzelmaßnahmen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4316 C Balkenhol (CDU/CSU) 4316 C Frage des Abg. Balkenhol: Frage einer Vereinbarkeit der Einflußnahme der Bundesregierung mit dem Grundgesetz bei nicht pauschal den Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4316 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 III Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967) (Drucksache V/1436) — Erste Beratung — . . . Dr. Pohle (CDU/CSU) 4317 A Scheel (FDP) 4320 B Junghans (SPD) 4324 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4326 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 4328 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Siebentes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache V/1279) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1429); Schriftliche Berichte des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/1420, zu V/1420) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . Dr. Dehler, Vizepräsident 4331 D, 4333 B, 4335 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4332 B, 4335 D, 4342 C Frehsee (SPD) 4333 C Benda (CDU/CSU) 4333 D Genscher (FDP) 4334 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 4334 D Porten (CDU/CSU) . . . . . . 4335 B Folger (SPD) 4338 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 4339 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4342 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache V/1402) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 4343 A Dr. Even (CDU/CSU) 4343 D Dorn (FDP) 4344 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4345 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung der Grunderhebung in Frankreich und Italien (Drucksachen V/1346, V/1427) 4346 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/ EWG in bezug auf Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 111/64 /EWG in bezug auf Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert (Drucksachen V/1344, V/1345, V/1428) . . . 4346 D Nächste Sitzung 4346 D Anlagen 4347 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4303 95. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 20.2. Frau Albertz 28.2. Dr. Apel 17.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 2. Bading* 17. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Dr. Becher (Pullach) 17. 2. Blachstein 18. 2. Brese 17. 2. Dr. Czaja 18.3. Deringer* 17. 2. Dröscher* 17. 2. Eisenmann 21.4. Erler 28. 2. Faller* 17.2. Dr. Gleissner 10. 3. Haage (München) 17.2. Dr. Haas 17. 2. von Hassel 27. 2. Hauffe 17. 2. Hörmann (Freiburg) 17. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Holkenbrink 17. 2. Illerhaus 26. 2. Dr. Kempfler 17. 2. Kiep 17. 2. Klinker * 17. 2. Dr. Koch 17.2. Frau Korspeter 4. 3. Kriedemann 17. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Lemmer 31.3. Lenz (Brühl) * 17. 2. Lenze (Attendorn) 17.2. Matthöfer 24. 2. Mauk * 17. 2. Memmel * 17. 2. Mengelkamp 1. 3. Michels 17. 2. Dr. Miessner 28.2. Müller (Aachen-Land) * 17. 2. Nellen 17. 2. Ott 17. 2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pöhler 17. 2. Frau Dr. Probst 17. 2. Prochazka 17. 2. Reichmann 17. 2. Riedel (Frankfurt) 17.2. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 17. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24.2. Seifriz * 17. 2. Frau Seppi 17.2. Seuffert 17. 2. Dr. Starke (Franken) 17. 2. Struve 31.3. Dr. Freiherr von VittinghoffSchell ** 17. 2. Weigl 28.2. Dr. Wuermeling 17.2. Wurbs 17. 2. Zerbe 26. 2. b) Urlaubsanträge Leber 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1399, Frage XIII/1): Soll der südöstliche Ausgang am Bahnhof Bonn zum Bahnhofvorplatz trotz allgemeiner Aufhebung der Bahnsteigsperren weiterhin vorwiegend verschlossen bleiben oder kann er wenigstens mit einem Drehkreuz versehen werden, um so zahlreichen ankommenden Reisenden, die zu den Autobushaltestellen gehen müssen, den umständlichen Umweg über das Hauptgebäude zu ersparen? Ab sofort wird die Deutsche Bundesbahn die Bahnsteigsperre südlich des Bonner Empfangsgebäudes, die bislang nur während weniger Tagesstunden geöffnet war, an allen Werktagen von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr abends offen halten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/1405, Frage I): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die unterschiedlichen Belastungen für Automobile in einzelnen EWG- Ländern schneller zu vereinheitlichen, um für die deutsche Automobilindustrie gleiche Wettbewerbsverhältnisse zu den Automobilindustrien der anderen EWG-Länder herzustellen? Die unterschiedliche Belastung der Automobile im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den EWG- Ländern ist bereits Gegenstand einer von Herrn Abgeordneten Lautenschlager gestellten Anfrage gewesen, die am 23. November 1966 beantwortet worden ist und auf die ich mich beziehen darf. Es ist das Ziel dier Bundesregierung, die unterschiedliche Belastung des Warenverkehrs zwischen den EWG-Ländern so schnell wie möglich zu beseitigen. Die Bundesregierung hat deshalb bekanntlich gefordert, daß nicht nur die Zölle vorzeitig ab- 4348 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 gebaut, sondern auch auf dem umsatzsteuerlichen Gebiete gleiche Wettbewerbsverhältnisse so schnell wie möglich herbeigeführt werden. Auf dem Zollgebiete sind die ursprünglich bestehenden Unterschiede bereits weitgehend verringert worden. Sie werden am 1. Juli 1968 durch den Wegfall der Binnenzölle ganz beseitigt sein. Die ursprüngliche Forderung der Bundesregierung, die Zollgrenzen bereits am 1. Juli 1967 zu beseitigen, konnte leider nicht realisiert werden. Soweit es sich um die unterschiedliche umsatzsteuerliche Belastung in den einzelnen EWG-Ländern handelt, wird die Einführung eines gemeinsamen Nettoumsatzsteuersystems zu einer vollständigen Beseitigung der Belastungsunterschiede führen. Der Ministerrat der EWG hat am 9. 2. 1967 die grundlegenden und verbindlichen Richtlinien für die Einführung der Nettoumsatzsteuer in den Mitgliedstaaten bis spätestens 1. 1. 1970 verabschiedet. Die Bundesregierung hofft, daß die Nettoumsatzsteuer in Deutschland schon sehr viel früher, nach Möglichkeit zum 1. 1. 1968, eingeführt werden kann. Mit dieser Systemumstellung werden für .die deutsche Automobilproduktion alle aus der Umsatzbesteuerung resultierenden Wettbewerbsnachteile beseitigt sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kulawig (Drucksache V/1405, Frage III) : Welche Entscheidung hat die Bundesregierung in der Frage der Standortwahl für den Bau eines Protonengroßheschleunigers getroffen? Die Bundesregierung hat CERN Anfang dieser Woche das von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Gelände Drensteinfurt als deutsches Standortangebot für einen europäischen Großbeschleuniger benannt. Leider ist durch eine Meldung in dem CERN-Informationsdienst vor Abgang der Benachrichtigung bereits über diese Frage berichtet worden. Die Bundesregierung ist hierbei dem Gutachten eines Ausschusses von Fachleuten gefolgt, das zu dem Ergebnis gekommen war, daß allein das Gelände Drensteinfurt den Mindestansprüchen genügt, welche CERN für die Bodenbeschaffenheit des künftigen Standorts gestellt hat. Die Ergebnisse des Gutachtens sind mit den beteiligten Landesregierungen auf mündlichem und schriftlichem Wege erörtert worden, wobei einige zunächst entstandene Mißverständnisse beseitigt werden konnten. Ich möchte wiederholen, daß eine Entscheidung, ob dieses Großprojekt überhaupt verwirklicht werden kann, von den Mitgliedsregierungen von CERN noch nicht getroffen ist; das deutsche Geländeangebot präjudiziert auch die Frage nicht, ob die Bundesrepublik Deutschland sich an einem solchen Projekt finanziell beteiligen würde. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) (Drucksache V/1399, Fragen XIII/ 12, XIII/ 13 und XIII/ 14) : Wird sich die Kürzung der Haushaltsmittel auch auf den Ausbau der Umgehungsstraße Speyer im Zuge der B 39 auswirken? Wann ist mit der Fertigstellung des gesamten in Frage XIII/ 12 erwähnten Projekts zu rechnen? Wann kann das Teilstück Rheinbrücke—Dudenhofener Straße in Betrieb genommen werden? Ob und in welchem Umfang sich eine Kürzung der Haushaltsmittel auf die Umgehungsstraße Speyer auswirken wird, kann z. Z. nicht gesagt werden, da sowohl der Bundeshaushalt 1967 als auch der geplante Eventualhaushalt noch nicht verabschiedet sind. Es kann daher auch ein Termin für die Fertigstellung der gesamten Umgehungsstraße im Zuge der B 9 und B 39 noch nicht genannt werden. Das südliche Teilstück von der Rheinbrücke bis zur Dudenhofener Straße im Zuge der B 39 wird voraussichtlich 1969 in Betrieb genommen werden können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Agbeordneten Ramms (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der deutschen Binnenschiffahrt? Die Reedereien und die Partikuliere der Binnenschiffahrt haben gegenwärtig mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Hauptgrund liegt darin, daß bei wachsenden Transportleistungen die Erträge aus dem reinen Schiffahrtsgeschäft unzureichend sind. Die trotz aller Rationalisierungsbemühungen und auch -erfolge notwendige Anpassung der Frachten an die gestiegenen Betriebskosten ist durch den verstärkten äußeren und inneren Wettbewerb, der auf die am 1. August 1961 in Kraft getretenen Verkehrsnovellen sowie auf die von der EWG ausgehenden Liberalisierungstendenzen zurückzuführen ist, verhindert worden. Auch die anomal hohen Wasserstände der letzten Jahre haben sich wettbewerbsverschärfend ausgewirkt. Alle diese Umstände haben dazu beigetragen, daß die Betriebsergebnisse der nur von der Binnenschifffahrt lebenden Unternehmen nicht mehr ausgeglichen sind. Diese unbefriedigende wirtschaftliche Lage hat bereits Zahlungsschwierigkeiten, Schiffsversteigerungen und Vergleichs- und Konkursverfahren zur Folge gehabt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4349 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 16) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bericht über „Die Entwicklung des Massengutverkehrs auf den Binnenwasserstraßen in den letzten zehn Jahren" aus dem Bulletin vom 31. Januar 1967 hier in der Fragestunde um die Vergleichszahlen über die Ertragsentwicklung in der deutschen Binnenschiffahrt zu ergänzen? Die Angaben über die Entwicklung des Massengutverkehrs bei der Binnenschiffahrt beruhen auf den Ergebnissen ,der amtlichen Binnenschiffahrtsstatistik. Diese Statistik wird vom Statistischen Bundesamt auf Grund des „Gesetzes über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen vom 26. Juli 1957 jährlich erstellt. Im Rahmen dieser amtlichen Binnenschiffahrtsstatistik fallen jedoch keine Angaben über die Ertragsentwicklung in Iden Unternehmen dieses Verkehrszweiges an. Dieses Gesetz sieht nur ,die Erfassung des Schiffs- und Güterverkehrs vor. Die Bundesregierung ist daher nicht in der Lage, den Bericht über die Entwicklung des Massengutverkehrs auf den Binnenwasserstraßen in den letzten 10 Jahren durch vergleichende Zahlen über die Ertragsentwicklung in der deutschen Binnenschifffahrt zu ergänzen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/1399, Fragen XIII/ 17 und XIII/ 18) : Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die von der Deutschen Bundesbahn beabsichtigte ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut die an der Küste beheimatete deutsche Fischwirtschaft wirtschaftlich schwer treffen und die Versorgung der Bevölkerung im Binnenlende mit den leicht verderblichen Fischen und Fischwaren gefährden würde? Welche Haltung würde die Bundesregierung zu einem Antrag der Deutschen Bundesbahn auf ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut und auf Beseitigung des seit 46 Jahren bestehenden Ausnahmetarifs 15 B 1 für Fische und Fischwaren einnehmen? Herr Abgeordneter, die Bundesregierung teilt Ihre Befürchtungen nicht. Der Antrag der Bundesbahn, die Aufhebung des Eilstückgutverkehrs zu genehmigen, ist eben erst bei mir eingegangen. Ich werde ihn zunächst mit den interessierten Ressorts beraten. Auch wenn dem Antrage der Bundesbahn stattgegeben werden sollte, bleiben die Interessen der Fischwirtschaft gewahrt. Der Fischversand soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Arbeitskreis gebildet, dem neben der Bundesbahn unter anderem auch Sachverständige des Bundesmarktverbandes für die Fischwirtschaft und der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven angehören. Der von Ihnen zitierte Ausnahmetarif 15 B 1 wird von der Entscheidung über das Eilstückgut nicht berührt. Die Aufhebung dieses Tarifes ist gegenwärtig nicht beantragt. Er ist auf den 31. Dezember 1967 befristet. Ob und welche Tarifmaßnahmen die Deutsche Bundesbahn nach diesem Zeitpunkt trifft, hängt von .dem Ergebnis der Bemühungen ab, den Fischversand neu zu organisieren. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 21) : Bis wann ist mit dem Bau der seit Jahren geplanten, für 1966 zum Baubeginn zugesagten, dringend erforderlichen Umgehungsstraße B 3 von Leimen über Nußloch nach Wiesloch zu rechnen? Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau ,der Ortsumgehung Nußloch—Wiesloch im Zuge der Bundesstraße 3 hat durch die Einsprüche der Gemeinde Leimen eine erhebliche Verzögerung erfahren. Die notwendig gewordenen Ergänzungsplanungen sind zwar nahezu fertiggestellt, doch ist kaum damit zu rechnen, daß das Planfeststellungsverfahren vor dem Herbst dieses Jahres zum Abschluß gebracht werden kann. Mit dem Anlaufen der eigentlichen Bauarbeiten wird daher wahrscheinlich erst im Frühjahr 1968 zu rechnen sein. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 22) : Wird der Bau der Autobahnteilstrecke Walldorf—SinsheimNeckarsulm im Rahmen des ordentlichen Haushalts bzw. des Eventualhaushalts 1967 durchgeführt? Dieses Bauvorhaben wird aus Mitteln des ordentlichen Haushalts durchgeführt. Anlage 11 Schriftliche Antwort -des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 23) : Sind die Planungsschwierigkeiten für die Umgehungsstraße B 37 Neckarelz soweit überwunden, daß mit dem Bau alsbald begonnen werden kann? Bedauerlicherweise liegt das angeforderte Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau über die Hochwasserabführung des Neckars im Bereich der Ortsumgehung Neckarelz—Diedesheim noch nicht vor. Wie mir die Auftragsverwaltung auf eine Rückfrage mitgeteilt hat, wird sich 'die Fertigstellung des Gutachtens auf Grund einiger inzwischen eingetretener 4350 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Schwierigkeiten noch bis zum Sommer dieses Jahres verzögern. Dadurch können auch die Planungsarbeiten für das Straßenbauvorhaben erst etwa im Herbst zum Abschluß gebracht werden. Mit dem Anlaufen der Arbeiten wird deshalb nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erst 1968 zu rechnen sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 25) : Werden die Mittel zum Ausbau der Bundesstraßen im Raume München, der aus Anlaß der Olympischen Spiele notwendig ist, allein aus der bayerischen Quote für die Bundesstraßen entnommen? Im Rahmen der langfristigen Planungen für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ist in den nächsten Jahren im Raum München eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die auch ohne die Olymschen Spiele wegen des allgemeinen Verkehrszuwachses bis 1972 hätten gebaut werden müssen. Selbstverständlich müssen die Mittel hierfür aus der dem Lande Bayern zustehenden Quote bereitgestellt werden. Daneben gibt es Maßnahmen, die zwar in absehbarer Zeit notwendig geworden wären, jedoch wegen der Olympischen Spiele zeitlich vorgezogen werden müssen. Um welche Maßnahmen es sich handelt, muß im einzelnen noch überprüft werden; ich erwarte hierzu einen Vorschlag des Landes Bayern. Die Frage der Finanzierung kann erst abschließend geklärt werden, wenn der Umfang der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen und die Höhe ihrer Kosten bekannt sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 26) : Welche Beträge des ordentlichen Haushaltes und der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Offa) wurden 1966 für den Straßenbau verausgabt? Im Rechnungsjahr 1966 wurden aus dem ordentlichen Haushalt 3279,8 Mill. DM und aus Öffakrediten 126,7 Mill. DM zusammen 3406,5 Mill. DM für die Bundesfernstraßen verausgabt. Diese Istausgabe verteilt sich auf die Bundesstraßen und Betriebsstrecken der Bundesautobahnen mit 2409,3 Mill. DM und auf den Neubau von Bundesautobahnen mit 997,2 Mill. DM. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 28) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des dritten Vierjahresplanes in der Zeit von 1967 bis 1970 den Autobahnbau Würzburg—Heilbronn von der Anschlußstelle bei Kist bis nach Weinsberg aufzunehmen? Der von der Bundesregierung verabschiedete 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen sieht den Beginn der Arbeiten an der Autobahnneubaustrecke Würzburg—Heilbronn vor. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 29) : Welche Baumaßnahmen sind 1967 und 1968 im Bereich der in Frage XIII/ 28 erwähnten Strecke vorgesehen? Wegen der angespannten Finanzlage des Bundes konnten im Rahmen des Straßenbauplanes 1967 keine Mittel für die Inangriffnahme der Arbeiten auf dieser Neubaustrecke bereitgestellt werden. Es ist aber beabsichtigt, im Jahre 1968 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Wegen seiner langen Bauzeit soll vorab mit dem Bau des Tunnels bei Hölzern (nördlich Heilbronn) begonnen werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Arbeiten entsprechend dem Stand der Entwurfsbearbeitung und dem Fortgang der Planfeststellung auf der Teilstrecke Tauberbischofsheim—Großrinderfeld einzuleiten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1399, Frage XIV/ 1): Sieht die Deutsche Bundespost eine Möglichkeit, durch den Verkauf frankierter Postkarten mit Landschaftsbildern auf der linken Anschriftseite der Deutschlandwerbung zu dienen, so wie es die amerikanische Postverwaltung in Zusammenarbeit mit dem US-Travel-Service tut? Die Deutsche Bundespost hat schon im April 1952 die früher recht beliebt gewesenen Bildpostkarten mit eingedruckten Postwertzeichen der Dauerreihe wieder eingeführt. Städte, Gemeinden, Ferienorte und Kurverwaltungen nutzen diese Werbemöglichkeit und dienen damit zugleich bei einer beachtlichen Jahresauflage von fast 3 Millionen Bildpostkarten der Deutschlandwerbung. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4351 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/1399, Frage XIV/2) : Treffen Pressemeldungen vom 31. Januar 1967 zu, wonach das zuständige Fernmeldeamt sich unter Hinweis auf die Fernsprechordnung geweigert habe, das Krankenhaus Dreieich des Landkreises Offenbach bevorzugt mit einem Telefonanschluß zu versehen, so daß das Krankenhaus ohne Telefonanschluß eröffnet werden müsse? Die Auskunft der Anmeldestelle des Fernmeldeamts 2 Frankfurt am Main, wonach die erforderlichen Anschlußleitungen für das Krankenhaus Dreieich voraussichtlich 1968 zur Verfügung stehen würden, beruhte auf einem Mißverständnis, das ich bedauere. Ich darf aber zugleich feststellen, daß dieses Mißverständnis von der Pressestelle der Oberpostdirektion Frankfurt am Main bereits vor den ersten Presseveröffentlichungen am 30. Januar 1967 geklärt und eindeutig der Presse, dem Rundfunk und Fernsehen erklärt wurde, daß die Post die gewünschten 13 Fernsprechanschlüsse rechtzeitig einrichten wird, wie dies grundsätzlich in solchen Fällen des öffentlichen Interesses geschieht. Presseveröffentlichungen vom 31. Januar 1967 und später, in denen trotz Richtigstellung berichtet wurde, daß das neue Krankenhaus Dreieich im Landkreis Offenbach bei seiner Eröffnung im Herbst/ Winter dieses Jahres keinen Telefonanschluß haben werde, treffen nicht zu. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/1399, Frage XIV/3): Hält die Deutsche Bundespost eine Verbesserung des Vertriebes von Beitragsmarken für die freiwillige Angestelltenversicherung dadurch für möglich, daß diese auf Bestellung geliefert und entweder durch den Briefträger kassiert oder im bargeldlosen Zahlungsverkehr abgerechnet werden? Seit Jahrzehnten werden bereits auf dem Lande die von der Landbevölkerung bei ihrem Briefträger bestellten Beitragsmarken für die freiwillige Angestelltenversicherung vom Landzusteller mitgebracht, kassiert und ausgehändigt. Dieses auf Einzelfälle im Interesse der abseits wohnenden Landbewohner eingeführte Bestellverfahren läßt sich aber nicht auf den in den Städten anfallenden Massenverkehr in Ortszustellbereichen übertragen. Hier kann der Massenverkehr nur dann schnell, sparsam und rationell bewältigt werden, wenn er möglichst einfach und nach einheitlichem Schema abgewickelt wird. Dies geschieht gleichmäßig in allen Ortszustellbereichen durch Verkauf der Beitragsmarken an den Postschaltern. Dabei ist es auch möglich, die Marken bargeldlos zu bezahlen und die Marken nach Gutschrift der Gegenwerte abzuholen. Eine weitere Verbesserung des Vertriebs von Beitragsmarken im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsabwicklung ist in diesem Falle nicht möglich und vertretbar. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/1399, Frage XIV/ 4) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, die Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zur Zahlung der Gebühren für etwa ein Jahr im voraus durch Gewährung eines Skontos anzuregen? Die Gewährung eines Skontos bei längerfristiger Vorauszahlung der Rundfunkgebühren ist bereits mehrfach angeregt und geprüft worden. Möglicherweise würden hierdurch noch mehr Rundfunkteilnehmer als bisher zu einer Vorauszahlung der Gebühren angeregt werden können. Die Gewährung eines Gebührennachlasses ist aber nur bei einer Änderung der geltenden Gebührenvorschriften möglich. Die Skontogewährung wird daher bei den schwebenden Bund-Länder-Verhandlungen über die Neuregelung des Rundfunkgebührenwesens mit erörtert werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen würde sich die Deutsche Bundespost nicht der Frage einer Skontogewährung verschließen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/1399, Fragen XIV/ 5 und XIV/ 6) : Welche positiven Auswirkungen verspricht sich die Bundesregierung von der Aufhebung der Selbständigkeit des Verwaltungspostamtes St. Georgen (Schwarzwald)? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Postamt St. Georgen (Schwarzwald) nach Aufhebung seiner Selbständigkeit dem Verwaltungspostamt Triberg (Schwarzwald) zu unterstellen? Zur Frage 1: Die aus Gründen der Rationalisierung beabsichtigte Verlegung bestimmter Verwaltungsaufgaben vom Postamt St. Georgen zum Postamt Triberg im Schwarzwald dient einer wirtschaftlicheren Gestaltung der Verwaltungsdienste. Hierdurch wird eine Zusammenfassung von Verwaltungsaufgaben im Sinne der Empfehlungen der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und ides Gutachtens der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost erreicht. Weiter wirkt sich hierbei positiv die Anpassung der postalischen Verwaltungsorganisation an die durch das Postleitzahlensystem gekennzeichnete Betriebsorganisation aus. Zusammenfassend darf ich hervorheben, daß interne, ämterorganisatorische Maßnahmen nicht die Güte des Kundendienstes berühren. Auch in St. Georgen werden die idem unmittelbaren Verkehr mit den Postbenutzern dienenden Betriebsaufgaben in vollem Umfang weitergeführt, so daß sich aus der Umorganisation keine Nachteile für Bevölkerung und Wirtschaft ergeben. 4352 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Zur Frage 2: Verwaltungsmäßig wird das Postamt St. Georgen durch die Neuordnung dem Postamt Triberg unterstellt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 'auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/1399, Frage XIV/7) Bis wann kann der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich eingeführte Selbstwdhlfernverkehr, der es z. B. erlaubt, von Bonn aus direkt 136 Ortsnetze Frankreichs anzuwählen, auch auf das wichtige Ortsnetz Straßburg ausgedehnt werden? Der im vergangenen Jahr aufgenommene halbautomatische Fernsprechverkehr nach Straßburg, bei dem die deutschen Vermittlungskräfte der Auslandsfernämter bereits die Teilnehmer in Straßburg direkt anwählen können, erfolgte in der Absicht, nach angemessener Einlaufzeit den Selbstwählferndienst einzuführen. Nach Abschluß unserer Überprüfungen, ob technisch hierfür nun die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Deutsche Bundespost mit der französischen Verwaltung diesbezügliche Verhandlungen aufnehmen. Sie werden mit dem Ziele geführt werden, im Laufe der nächsten Monate den Selbstwählferndienst nach Straßburg einzuführen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (Drucksache V/1399, Frage XV/ 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die wohnungsmäßige Unterbringung von Spätaussiedlern notwendigen Baumaßnahmen zu fördern? Ein Unterschied zwischen Aussiedlern und Spätaussiedlern wird nicht gemacht. Seit 1953 bis Ende 1964 sind für den „Wohnungsbau zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern" in 18 sogenannten SBZ-Programmen für rd. 1,9 Millionen berechtigte und in den Ländern eingewiesene Flüchtlinge (rd. 1,5 Millionen) und Aussiedler (rd. 0,4 Millionen) vom Bund rd. 5,8 Milliarden DM Bundeshaushaltsmittel zum Bau von rd. 475 570 Wohnungen bereitgestellt worden. Von diesen 1,9 Millionen Flüchtlingen und Aussiedlern sind nach dem Stand vom 30. September 1966 insgesamt über 1 872 000 Personen, also rd. 98 0/0, in neu errichteten oder tauschweise in vorhandenen Wohnungen wohnungsmäßig untergebracht worden. Für die wohnungsmäßige Unterbringung 'der im Rechnungsjahr 1965 berechtigten und in die Länder eingewiesenen Flüchtlinge und Aussiedler von insgesamt 47 833 Personen (23 366 Flüchtlinge, 24 221 Aussiedler und 246 Evakuierte) waren im Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1966 160 Millionen DM als Bindungsermächtigung veranschlagt. Infolge 'der schwierigen Haushaltslage konnte diese Bindungsermächtigung noch nicht freigegeben werden. Ich bin fortgesetzt darum bemüht, .den Ländern baldmöglichst einen Bewilligungsrahmen in vorgenannter Höhe für den Wohnungsbau dieses Personenkreises als Beitrag des Bundes zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung der 160 Millionen DM soll die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 150 Millionen DM darlehnsweise gewähren, doch sind die Verhandlungen darüber noch nicht abgeschlossen. Im Entwurf des Haushaltsplanes des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1967 sind für dieses Programm kassenmäßig 10 Millionen DM angesetzt. Inzwischen sind im Rechnungsjahr 1966 weitere rd. 48 000 Flüchtlinge (rd. 20 000) und Aussiedler (rd. 28 000), die mit Wohnungsbaumitteln zu dotieren wären, registriert und in die Länder eingewiesen worden. Für die Förderung des Wohnungsbaues .dieser Flüchtlinge und Aussiedler ist im Entwurf des Haushaltsplanes des Bundesministeriums für Wonnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1967 ein Bewilligungsrahmen in Höhe von 180 Millionen DM vorgesehen (20. SBZ-Programm). Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/1405, Frage II/ 1): Wann gedenkt die Bundesregierung die seit langem geplante umfassende Wohnungszählung im Bundesgebiet durchzuführen, um damit klare Grundlagen für die künftige Wohnungsbaupolitik zu gewinnen? Die finanziellen Schwierigkeiten des Bundes und der Länder, mit denen sich das Hohe Haus seit Monaten auseinanderzusetzen hat, haben bei der seit langem geplanten Wohnungszählung leider zu einer Verzögerung und, wie ich hinzufügen muß, zu einer Kürzung des Zählungsprogramms geführt. Ein auf diesem Zählungsprogramm aufbauender Entwurf des Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung ist den Bundesressorts Anfang Februar übersandt worden. Danach soll die Wohnungszählung im September 1968 stattfinden. Ich rechne damit, daß das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf Anfang März zustimmen wird. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/1405, Frage II/ 2): Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4353 Wann ist mit einer Novellierung der seit 1959 geltenden Zweiten Berechnungsverordnung fur die Festsetzung der Sozialmieten zu rechnen? Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen — Zweite Berechnungsverordnung — dient in erster Linie der Berechnung der Kostenmiete im sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau. Im Hinblick auf die Kosten- und Preisentwicklung muß diese Verordnung in gewissen Abständen den veränderten Verhältnissen angepaßt werden. Aus diesem Grunde ist die Verordnung bereits am 19. Dezember 1962 und am 23. Juli 1963 novelliert worden. Die seitdem erfolgten Preis- und Kostenerhöhungen machen eine erneute Änderung der Verordnung erforderlich. Demzufolge sind in meinem Ministerium grundlegende Untersuchungen über die derzeitigen Kosten der Hausverwaltung, der Instandsetzung, der Schönheitsreparaturen und über die Abschreibungssätze für besondere Anlagen und Einrichtungen durchgeführt worden. Ein Referentenentwurf der Änderungsverordnung ist im wesentlichen fertiggestellt. Er muß nach seiner völligen Fertigstellung mit den Bundesressorts und den zuständigen Ministern der Länder abgestimmt und danach dem Kabinett und dem Bundesrat zum Beschluß zugeleitet wenden. Ich werde mich bemühen, das weitere Verfahren so zu beschleunigen, daß die Änderungsverordnung spätestens in einigen Monaten in Kraft treten kann. Anlage 25 Zusätzliche schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 13. Februar 1967 zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kulawig *). In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 25 Januar d. J. hatte ich im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen ,des Herrn Kollegen Kulawig wegen der deutschen Standortangebote für einen europäischen Großbeschleuniger ausgeführt, daß der Bundestag und die Öffentlichkeit sofort unterrichtet werden würden, sobald hierüber eine endgültige Mitteilung an CERN ergeht. Ich darf Sie davon unterrichten, daß ich nunmehr das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Gelände bei Drensteinfurt als einziges deutschen Standortangebot bei CERN benennen werde. Hierbei folge ich einem Gutachten, das von einer deutschen Sachverständigengruppe unter Leitung von Professor Citron, Karlsruhe, ausgearbeitet worden ist und das Gelände Drensteinfurt nach seinen Bodenqualitäten für den Standort eines Großbeschleunigers mit dem Energiebereich von 300-GeV als geeignet befunden hat. Die Gelände, die von den Landesregierungen Bayern (Ebersberger Forst) und des Saarlandes (Neuforweiler) angeboten worden sind, erfüllen nach der Auffassung der Sachverständigen nicht die technischen Voraussetzungen, die von CERN als Mindestanforderungen aufgestellt worden sind. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Bundesregierung mit der vorsorglichen Benennung eines Standortes noch keine Entscheidung über ihre Beteiligung an dem Projekt getroffen hat. *) Siehe 87. Sitzung Seite 4006 B
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Schmidt (Kempten) möchte Ihnen eine Frage stellen.


Rede von Hansheinrich Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Spitzmüller, Ihnen ist doch auch bekannt, daß am 30. November die SPD unsere Vorstellungen abgelehnt hat, über eine Anhebung des Arbeitslosengeldes zu sprechen.

(Abg. Behrendt: Auch das stimmt nicht! Protokollarisch zu beweisen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sicher! Aber, Herr Kollege Schmidt, ich glaube, wir sollten die Debatte nun nicht so hin- und hergehen lassen. Die SPD hat das Problem im April angesprochen. Die FDP hat es im November wieder aufgegriffen. Im April waren CDU und FDP anderer Meinung als die SPD, im November waren SPD und CDU anderer Meinung als die FDP. Wir wollen nicht zurückkarten; aber wir sehen auf jeden Fall, daß alle drei Parteien sich um die Frage bemüht haben.
    Meine Damen und Herren, wie kam es nun eigentlich dazu, daß geschäftsordnungsmäßig Zweifel an dem Verfahren entstehen konnten? Der Grund ist doch nur darin zu suchen, daß die Regierung Kiesinger-Brandt in der Regierungserklärung zwar manche Praktiken der Vergangenheit angeprangert hat, aber die eigene erste Nagelprobe nur in malträtierter Form überstanden hat. Sicherlich haben Sie, meine Damen und Herren, dafür Verständnis, daß wir in diesem Zusammenhang an die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 denken. Dort verkündete nämlich der Bundeskanzler, in frohem Optimismus, möchte ich meinen: „Die Aufgabe des Regierungschefs ist es, diese Ressortwünsche mit dem Gesamtprogramm in Einklang zu bringen, sie also auf das ihnen gebührende Maß zurückzuschneiden. Wie sah nun diese schöne Theorie in der Praxis aus? Vor Weihnachten verkündete der Herr Bundesarbeitsminister, daß seine Pläne eine 20%ige lineare Erhöhung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung vorsähen. Wenn Pressemeldungen stimmen, wurde der Arbeitsminister durch einen Brief des Herrn Bundeskanzlers zur Wahrung der Kabinettsdisziplin ermahnt. Offensichtlich stimmten die Pläne des Arbeitsministers mit dem uns immer noch nicht bekannten politischen Gesamtprogramm nicht überein.
    Nach der Erörterung im Kabinett schien es, als sei es dem Regierungschef gelungen, diese Ressortwünsche auf das ihnen gebührende Maß zurückzu-



    Spitzmüller
    schneiden". Verfolgt man nun die weiteren Vorgänge, so zwingt sich ein erneuter Blick in die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 auf. Dort hat nämlich der Herr Bundeskanzler festgestellt, daß den führenden Kräften des Parlaments, insbesondere den Fraktionsvorständen und -vorsitzenden, eine ähnliche Ordnungs- und Führungsaufgabe wie dem Regierungschef im Kabinett zukomme, da es parlamentarische Gremien gebe, die so zusammengesetzt seien — nun darf ich den Herrn Bundeskanzler noch einmal wörtlich zitieren —, daß die Repräsentanten von Gruppeninteressen über ihre eigenen Anliegen entscheiden. An dieser Stelle verzeichnet das Protokoll Beifall und Heiterkeit bei den Regierungsparteien.
    Meine Damen und Herren, die Opposition nimmt sich hier und heute das Recht, an einem lehrreichen Beispiel Theorie und Praxis der Politik der Großen Koalition einmal aufzuzeigen. Es ist ja nicht das erste Mal, daß sich das Kabinett Kiesinger-Brandt nicht durchzusetzen vermochte. Ich erinnere nur an das Finanzplanungsgesetz.
    Was im Zusammenhang mit der Beratung der Probleme der Arbeitslosigkeit und der notwendigen Hilfe für die Arbeitslosen den Parlamentsmitgliedern zugemutet wurde, läßt sich mit einer verantwortungsvollen Gesetzgebungsarbeit gerade noch eben vereinbaren. Unter dem Zeitdruck, der einerseits durch die Uneinigkeit von Regierung und Regierungsparteien und andererseits durch die Uneinigkeit der Regierungsparteien untereinander entstand, mußte bei einem Gesetz, das Auswirkungen in Milliardenhöhe haben kann, auf die Anhörung von Sachverständigen verzichtet werden. Es mußte das Kernproblem, wie die Arbeitslosigkeit überwunden werden könnte, zurückgestellt werden. Es mußte pauschal entschieden werden, wo differenzierte Leistungsverbesserungen möglicherweise sinnvoller wären. Es mußte auf die Vorlage ausreichenden, zuverlässigen und aufschlußreichen Materials verzichtet werden.
    Wir wollten durch eine mündliche Anfrage des Kollegen Schmidt erfahren, welche Arbeitskräfte durch die Arbeitslosigkeit besonders betroffen worden sind, welche Arbeitskräfte im Hinblick auf eine Entlassung besonders gefährdet sind, ob die strukturell und regional besonders stark auftretende Arbeitslosigkeit ihre besonderen Merkmale erkennen läßt. Leider konnten wir nur unbestimmte, tendenzielle Entwicklungen erfahren, da es der Bundesregierung selbst an den notwendigen Unterlagen fehlt, wie die schriftliche Beantwortung der Frage des Kollegen Schmidt ergibt.
    Es ist nicht über die unterschiedlichen Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit gesprochen worden, die regelmäßig und saisonal bedingt vorübergehend auftritt. Denken Sie nur an das Baugewerbe oder die Beschäftigten im saisonalen Fremdenverkehr. Es ist nicht ausreichend über die Probleme des Lohnsteuerjahresausgleichs und seine Auswirkungen gesprochen worden. Die Konsequenzen im Hinblick auf das Wohngeld können wir nur ahnen. Wir wissen erst seit gestern abend, welche Kosten auf den
    Bund durch die Gewährung von Zweitkindergeld zukommen, wenn die entsprechenden Einkommen unter die Einkommensgrenze absacken. Wir wissen bis zur Stunde nicht, welche Gesichtspunkte das Kabinett zu seiner ersten Entscheidung — lineare 10%ige Anhebung — veranlaßten. Waren es konjunkturpolitische Gründe, waren es fiskalische Überlegungen, waren es Sorgen um die Liquidität der Bundesanstalt in Nürnberg, war es die Angst, daß sonst der Eventualhaushalt nicht ausreichend bedient werden könnte, oder war es nur das Bedürfnis der Kabinettsmehrheit, durch Halbierung der Ressortwünsche Entschlossenheit zu demonstrieren? Sie sehen: Fragen über Fragen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren, die im Ausschuß für Arbeit getroffene Entscheidung wird zwar manche seit Wochen bestehende Erwartung von Arbeitslosen auf Leistungsverbesserungen in etwa erfüllen. Es wird aber möglicherweise auch Enttäuschungen geben. Liest man z. B. den Passus des Art. III Nr. 4, in welchem klargestellt wird, daß der heute bereits Arbeitslose seine Leistungen behält, soweit diese eine für ihn günstigere Regelung ergeben als die neue Regelung, die wir beschließen, so stellt sich doch die Frage: Ist der ganze Änderungsentwurf so wenig ausgegoren, daß man offensichtlich nicht einmal ohne eine Übergangsbesitzstandsklausel auszukommen glaubt?
    Bei den Betroffenen besteht die Erwartung, daß die Leistungen, die sie künftig erhalten, mindestens 15 % mehr als bisher betragen. Dieser Eindruck mußte nach den Mitteilungen an die Offentlichkeit entstehen. Vergleichsberechnungen zeigen jedoch ein sehr differenziertes Bild. Familien mit mehreren Kindern und bisher niedrigem Arbeitseinkommen werden zum Teil nur 9 % mehr erhalten, wenn man den vorgelegten Unterlagen des Arbeitsministeriums auf dieser Zahlentabelle folgt, während andererseits die Ledigen im Normalfalle mit 16 bis 21 % rechnen können. Es wird aber auch positive Überraschungen geben, nämlich Steigerungen von 40 bis zu 46 % gegenüber der bisherigen Regelung. Diese besonders günstigen Verbesserungen, die wir in diesem Bereich und bei dieser Kinderzahl durchaus begrüßen, treten nun aber ausgerechnet in den Einkommensbereichen ein, in denen eine graphische Darstellung des Arbeitsministeriums für den unbefangenen Betrachter für die Zukunft niedrigere Leistungen darstellt, als sie heute gelten. Diese graphische Darstellung ist formal korrekt, sie entspricht den geltenden Tabellen in Höhe von 70 Bruttoarbeitsentgeltes. Sehen wir uns aber nicht die theoretischen Werte dieser graphischen Darstellung an, sondern die tatsächlichen Zahlenwerte auf der anderen Darstellung, die wir bekommen haben, so müssen wir feststellen, daß bisher zum Teil nur 52 % des Bruttolohnes erreicht worden sind. Konkret bedeutete dies für den einzelnen Familienvater mit vier Kinder bisher, daß er bei einem früheren wöchentlichen Bruttolohn von 300 DM nicht 210 DM wöchentlich, wie theoretisch auf dieser graphischen Tabelle angezeichnet, sondern nur 131,70 DM be-

    Spitzmüller
    kam. In diesem Bereich tritt nun eine begrüßenswerte Verbesserung um 46 % ein.
    Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das alles mag sehr verwirrend klingen; aber es erscheint doch gelegentlich erforderlich, an Hand von Beispielen einmal zu zeigen, wie „einfach" in Deutschland Sozialpolitik ist und wie weit oft Theorie und Praxis auseinanderfallen.
    Die Reihe eigenartiger und unterschiedlicher Auswirkungen ließe sich an Hand zahlreicher Einzelbeispiele fortsetzen, die ich mir in Nachtarbeit ebenfalls zusammengeschrieben habe. Wir haben erst vorgestern die Zahlen, die sich nach der Einigungsformel der Koalitionsparteien ergaben, erhalten. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, übrigens auch; insofern genossen wir dieselben Vorzüge wie Sie. Es handelte sich daher bei den erwähnten Beispielen um herausgegriffene Zahlen. Aber sie machen doch deutlich genug, daß die pauschalen Verbesserungen sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluß waren. Soweit wir unterrichtet sind, ist das Problem des Lohnsteuerjahresausgleichs bei dieser pauschalen Erhöhung nicht in die Überlegungen einbezogen worden. Wenn man aus den verschiedensten Erwägungen heraus eine obere Grenze im Verhältnis zum Nettolohn glaubt fixieren zu müssen, dann reicht bei der Kompliziertheit und Differenziertheit unseres sozialen Leistungsrechts und unseres Steuerrechts dieses Änderungsbündel nicht aus, um ruhigen Gewissens behaupten zu können, daß es sich hier um eine sozial optimale und sozial gerechte Lösung schlechthin handle.
    Bei einer überschlägigen Berechnung ergibt sich, daß ein Arbeiter mit einem Wochenlohn von zuvor 300 DM brutto im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs bei neun Monaten Verdienst und dreimonatiger Arbeitslosigkeit Anspruch auf etwa folgende Erstattungsbeträge hat: rund 320 DM als Lediger, 241 DM als Verheirateter, 298 DM als Verheirateter mit einem Kind. Ist dieser Mann jedoch nur sechs Monate in Arbeit und sechs Monate arbeitslos gewesen, dann ist sein Anspruch auf Lohnsteuerjahresausgleich ein völlig anderer. Er beträgt dann 449 DM für den Ledigen, 484 DM für den Verheirateten, 598 DM für den Verheirateten mit einem Kind, 723 DM für den Verheirateten mit zwei Kindern, aber nur noch 492 DM für den Verheirateten mit drei Kindern und 378 DM für den Verheirateten mit vier Kindern. Berechnungen in unteren Einkommensbereichen ergeben, daß oft nur noch der Ledige und der kinderlos Verheiratete über den Lohnsteuerjahresausgleich eine zusätzliche Einnahme zu verzeichnen hat.
    So wichtig für den einzelnen diese zusätzliche Einnahme bei entsprechenden familiären Verpflichtungen sein mag, so zeigt sich doch in anderen Fällen, daß die neuen Leistungen einschließlich des entsprechenden Anteils des Lohnsteuerjahresausgleichs bis auf wenige Prozent an das jährliche Nettoarbeitsentgelt herankommen können, selbst dann, wenn wir einmal das Problem der Wohngeldzuschüsse völlig außer Betracht lassen.
    Es geht bei diesen Einzelbeispielen nicht darum, um ein paar Mark mehr oder weniger zu rechten, sondern darum, einmal mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, daß es an klaren Zielvorstellungen hinsichtlich der Leistungen fehlt, die Lohnersatzfunktion haben. Hier müssen klare Zielvorstellungen entwickelt werden, Vorstellungen darüber, was gesetzesmäßig notwendig ist, um die Lohnersatzfunktion richtig zu gestalten.
    Bei der Betrachtung von Details kommt man mehr und mehr zu der Auffassung, daß dieses Gesetz nicht mehr als eine Übergangslösung sein kann. Einmal mehr erweist es sich, wie schlecht es ist, eine Sache, deren Änderungsbedürftigkeit prinzipiell erkannt ist, erst dannn entscheidend in Angriff zu nehmen, wenn dies nicht mehr ein Problem einiger weniger, sondern ein Massenproblem geworden ist. Es sind eine Reihe von Faktoren zusammengetroffen, die bestimmte Leistungsverbesserungen gebieterisch verlangen. Hier wie anderswo besteht die große Gefahr, daß über den Auseinandersetzungen urn die quantitativen materiellen Leistungsverbesserungen die qualitativen Erwägungen zu kurz kommen.
    Meine Damen und Herren, wir tragen Ihnen diese scheinbaren Detailfragen vor, um Ihnen deutlich zu machen, daß Sie sicherlich nicht gut beraten waren, als Sie sich in dieser Woche schnell nach dem Prinzip „halbe-halbe ist ein guter Kompromiß" geeinigt haben, nur um sicherzustellen, daß die Meinungsverschiedenheiten in der Frage der Verbesserung des Arbeitslosengeldes sich im Bewußtsein der Bevölkerung nicht als erste Regierungskrise festsetzten.

    (Widerspruch und Lachen bei der SPD.)

    — Aber sicher, meine Damen und Herren! Wenn Sie das noch eine Woche fortgesetzt hätten, hätte sich das im Bewußtsein der Bevölkerung

    (Zurufe von der SPD)

    als die ersten Schwierigkeiten und großen Auseinandersetzungen in der Koalition festgesetzt.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Deshalb mußten Sie sich einigen. Und sehen Sie, Herr Kollege Schellenberg, diese Einzelberechnungen, die ich Ihnen vorgeführt habe, zeigen doch auch, daß es möglicherweise sinnvoller wäre, im Zusammenhang mit dem Jahreslohnsteuerausgleich zu einer Regelung zu kommen,

    (Abg. Behrendt: Trifft das, was Sie gesagt haben, denn nur für die Arbeitslosen zu? Sie greifen doch hier bewußt etwas heraus!)

    bei der für die ersten zwölf Wochen ein anderer Leistungssatz gilt als für die dann folgenden weiteren Wochen von Arbeitslosigkeit. Wir konnten das nicht überprüfen, aber ich glaube, daß das ein Punkt ist, den wir uns für die Novellierung, die ja folgen wird, vormerken müssen.
    Obwohl uns ausreichende Unterlagen nicht vorliegen, scheinen sich folgende Tendenzen abzuzeichnen:



    Spitzmüller
    Erstens. Eine qualifizierte Ausbildung und Fortbildung sind zumindest ein gewisser Schutz vor einer schnellen Entlassung. Daher erweist sich die Förderung einer qualifizierten Ausbildung nicht nur als ein bildungs- und gesellschaftspolitisches Problem, sondern auch als eine vorbeugende Maßnahme für eine relative Sicherung des Arbeitsplatzes oder aber — im Falle einer durch strukturelle Schwierigkeiten erfolgenden Entlassung — als Chance zu einer schnellen Vermittlung in einen anderen Arbeitsplatz.
    Zweitens. Wir kennen das Problem der älteren Angestellten. Es droht das Problem der älteren Arbeiter. Vielfach sind sie nur schwer vermittlungsfähig, nicht weil sie in der Leistung nachgelassen haben, sondern weil sie sich der schnellen Entwicklung in der Technik, in der Verwaltung und in sonstigen Bereichen nicht mehr genügend anpassen können. Wir begrüßen deshalb die Verbesserung der Eingliederungsbeihilfen. Für die Zukunft erscheint es uns jedoch noch bedeutungsvoller, daß während des Arbeitslebens ausreichende Chancen gegeben werden, das früher erworbene Wissen und Können entsprechend der allgemeinen Entwicklung fort- und weiterzubilden. Hier liegt eine der entscheidenden Aufgaben der Bundesanstalt für die Zukunft, wobei man sich bei der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen der Einrichtungen und deren Erfahrungen bedienen sollte, die heute schon in diesem Sektor Hervorragendes leisten.
    Drittens. Die Bereitschaft zur Umschulung ist noch verhältnismäßig gering. Man kann dies positiv und negativ sehen: positiv durch die Erwartung vieler Arbeitsloser, bald einen entsprechenden Arbeitsplatz wiederzufinden — sie hoffen, daß die Wirtschaftsankurbelung schnell vorangehen wird —, negativ in der nur zögernden Bereitschaft, den bisherigen Beruf aufzugeben und sich einer anderen und neuen beruflichen Aufgabe zielstrebig zuzuwenden. Wir verkennen die Schwierigkeiten hierbei für diejenigen nicht, die der jüngeren Generation nicht mehr angehören und aus einem Bereich, in dem sie jahrzehntelang tätig waren, herausgerissen worden sind. Wir begrüßen daher die Bestrebungen, durch entsprechende zusätzliche Leistungen diese Bereitschaft durch die Einführung des Schulungsgeldes zu fördern und zu stärken.
    Viertens. Der Mangel an einer schnellen Bereitstellung von Unterlagen und die unterschiedliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit erfordern Maßnahmen zu einer besseren Markttransparenz und zur Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte. Auch dies gehört zu den Aufgaben einer großen Novelle.
    Fünftens. Durch diese Novelle, die verabschiedet wird, wird insbesondere den kinderreichen Familien wesentlich geholfen. Das ist der entscheidende Kernpunkt dieser Novelle, den wir unterstreichen.

    (Zuruf von der SPD: Endlich erkennen Sie es!)

    Meine Damen und Herren, die Mängel des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens haben ihre Konsequenzen auch im sachlichen Ergebnis der Beratungen gehabt. Dies mußte — das ist eine Aufgabe der
    Opposition — eingangs hier in aller Deutlichkeit gesagt werden.
    Eine vernünftige Gesamtkonzeption ohne Feilschen um zum Teil nur optische Prozente wäre uns lieber gewesen. Nach den Erfahrungen der letzten Wochen haben wir jedoch Zweifel, ob eine umfassende Lösung in den nächsten Wochen verabschiedungsreif geworden wäre. Nach den verschiedenen Äußerungen aus den Koalitionsfraktionen — auch heute hier noch einmal vom Podium des Bundestages — haben wir die Hoffnung, daß unmittelbar nach Verabschiedung dieses Gesetzes die große Novelle zum AVAVG durch das Bundesarbeitsministerium in Verbindung mit Kabinett und Parlament vorangetrieben wird.
    In dieser Erwartung stimmen wir dem vorliegenden Gesetz unter Zurückstellung erheblicher Bedenken als Übergangslösung zu.

    (Beifall bei der FDP.)