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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 95. Sitzung Bonn, den i 7. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4303 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 4303 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4303 B Fragestunde (Drucksachen V/1399, V/1405, V/1426) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Straßenbenutzungsgebühren für Transporte im Berlin-Verkehr Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4303 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4303 D Frage des Abg. Dr. Friderichs: Forderung des Bundesschatzministers betr. Versagung von Mitteln zur Erhaltung überholter Strukturen Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4304 A Dr. Friderichs (FDP) 4304 B Frage des Abg. Lemmrich: Einnahmen 1966 aus der Mineralölsteuer Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4304 B Lemmrich (CDU/CSU) 4304 C Frage des Abg. Rollmann: Mischung von Alkohol verschiedener Destillate für Branntwein Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4304 D Rollmann (CDU/CSU) 4305 A Fragen des Abg. Dr. Stammberger: Urteil des Bundesfinanzhofs betr. Ergebnisabführungsverträge zwischen Einzelkaufmann bzw. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4305 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmtinze Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4305 D Strohmayr (SPD) 4306 A Frage des Abg. Dröscher: Kostenunterschiede zwischen Kraftstoffen Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4306 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Vertretbarer Preis für frische Magermilch und Magermilchpulver — Preise für Sprühmagermilchpulver — Abweichung von der Ausschreibungsverpflichtung bei Ein- und Auslagerung von Magermilchpulver Höcherl, Bundesminister . . . . . 4306 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 4307 A Fragen des Abg. Sander: Kartoffelforschung Höcherl, Bundesminister . . . . 4307 C Sander (FDP) 4307 C Frage des Abg. Sander: Höhe der Mittel für die Kartoffelforschung Höcherl, Bundesminister . . . . 4308 C Sander (FDP) 4308 C Fragen des Abg. Dröscher: Erhöhung der Teigwarenverkaufspreise Höcherl, Bundesminister . . . . . 4308 D Müller (Worms) (SPD) . . . . . . 4309 A Fragen des Abg. Kohlberger: Bioelektrische Armprothese Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4309 B Kohlberger (SPD) . . . . . . . 4309 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Rentennachzahlungen Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4310 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 4310 D Fragen des Abg. Bartsch: Spätschäden und Frühalterung nach extremen Lebensverhältnissen — Koordinierung der Forschungsergebnisse und Finanzierung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4311 C Bartsch (SPD) 4311 D Schmidt (Kempten) (FDP) 4312 B Frage des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Anpassungshilfe für im nordhessischen Zonenrandgebiet frei werdende Bergleute Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4312 D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 4313 A Fragen des Abg. Buschfort: Frage einer Versicherung der Soldaten auf Zeit für den Fall später eintretender Arbeitslosigkeit Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4313 B Buschfort (SPD) 4313 D Frage des Abg. Schwabe: Südöstlicher Ausgang vom Bahnhofsvorplatz Bonn 4314 B Fragen der Abg. Picard und Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der Bonner Südbrücke Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4314 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4314 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der EB 42 im Amtsbereich Oberkassel Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4315 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 4315 A Josten (CDU/CSU) 4315 B Fragen des Abg. Opitz: Mittel aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer für die Gemeinden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4315 C Opitz (FDP) 4315 D Frage des Abg. Ramms: Benutzung der Autobahnen durch Fahrschulen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4316 A Ramms (FDP) 4316 A Frage des Abg. Balkenhol: Verfahren bei der Verteilung des Mineralölsteuer-Mehraufkommens Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4316 C Frage des Abg. Balkenhol: Einflußnahme der Bundesregierung bei Vergabe von Mitteln für Einzelmaßnahmen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4316 C Balkenhol (CDU/CSU) 4316 C Frage des Abg. Balkenhol: Frage einer Vereinbarkeit der Einflußnahme der Bundesregierung mit dem Grundgesetz bei nicht pauschal den Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4316 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 III Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967) (Drucksache V/1436) — Erste Beratung — . . . Dr. Pohle (CDU/CSU) 4317 A Scheel (FDP) 4320 B Junghans (SPD) 4324 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4326 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 4328 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Siebentes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache V/1279) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1429); Schriftliche Berichte des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/1420, zu V/1420) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . Dr. Dehler, Vizepräsident 4331 D, 4333 B, 4335 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4332 B, 4335 D, 4342 C Frehsee (SPD) 4333 C Benda (CDU/CSU) 4333 D Genscher (FDP) 4334 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 4334 D Porten (CDU/CSU) . . . . . . 4335 B Folger (SPD) 4338 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 4339 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4342 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache V/1402) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 4343 A Dr. Even (CDU/CSU) 4343 D Dorn (FDP) 4344 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4345 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung der Grunderhebung in Frankreich und Italien (Drucksachen V/1346, V/1427) 4346 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/ EWG in bezug auf Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 111/64 /EWG in bezug auf Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert (Drucksachen V/1344, V/1345, V/1428) . . . 4346 D Nächste Sitzung 4346 D Anlagen 4347 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4303 95. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 20.2. Frau Albertz 28.2. Dr. Apel 17.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 2. Bading* 17. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Dr. Becher (Pullach) 17. 2. Blachstein 18. 2. Brese 17. 2. Dr. Czaja 18.3. Deringer* 17. 2. Dröscher* 17. 2. Eisenmann 21.4. Erler 28. 2. Faller* 17.2. Dr. Gleissner 10. 3. Haage (München) 17.2. Dr. Haas 17. 2. von Hassel 27. 2. Hauffe 17. 2. Hörmann (Freiburg) 17. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Holkenbrink 17. 2. Illerhaus 26. 2. Dr. Kempfler 17. 2. Kiep 17. 2. Klinker * 17. 2. Dr. Koch 17.2. Frau Korspeter 4. 3. Kriedemann 17. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Lemmer 31.3. Lenz (Brühl) * 17. 2. Lenze (Attendorn) 17.2. Matthöfer 24. 2. Mauk * 17. 2. Memmel * 17. 2. Mengelkamp 1. 3. Michels 17. 2. Dr. Miessner 28.2. Müller (Aachen-Land) * 17. 2. Nellen 17. 2. Ott 17. 2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pöhler 17. 2. Frau Dr. Probst 17. 2. Prochazka 17. 2. Reichmann 17. 2. Riedel (Frankfurt) 17.2. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 17. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24.2. Seifriz * 17. 2. Frau Seppi 17.2. Seuffert 17. 2. Dr. Starke (Franken) 17. 2. Struve 31.3. Dr. Freiherr von VittinghoffSchell ** 17. 2. Weigl 28.2. Dr. Wuermeling 17.2. Wurbs 17. 2. Zerbe 26. 2. b) Urlaubsanträge Leber 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1399, Frage XIII/1): Soll der südöstliche Ausgang am Bahnhof Bonn zum Bahnhofvorplatz trotz allgemeiner Aufhebung der Bahnsteigsperren weiterhin vorwiegend verschlossen bleiben oder kann er wenigstens mit einem Drehkreuz versehen werden, um so zahlreichen ankommenden Reisenden, die zu den Autobushaltestellen gehen müssen, den umständlichen Umweg über das Hauptgebäude zu ersparen? Ab sofort wird die Deutsche Bundesbahn die Bahnsteigsperre südlich des Bonner Empfangsgebäudes, die bislang nur während weniger Tagesstunden geöffnet war, an allen Werktagen von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr abends offen halten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/1405, Frage I): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die unterschiedlichen Belastungen für Automobile in einzelnen EWG- Ländern schneller zu vereinheitlichen, um für die deutsche Automobilindustrie gleiche Wettbewerbsverhältnisse zu den Automobilindustrien der anderen EWG-Länder herzustellen? Die unterschiedliche Belastung der Automobile im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den EWG- Ländern ist bereits Gegenstand einer von Herrn Abgeordneten Lautenschlager gestellten Anfrage gewesen, die am 23. November 1966 beantwortet worden ist und auf die ich mich beziehen darf. Es ist das Ziel dier Bundesregierung, die unterschiedliche Belastung des Warenverkehrs zwischen den EWG-Ländern so schnell wie möglich zu beseitigen. Die Bundesregierung hat deshalb bekanntlich gefordert, daß nicht nur die Zölle vorzeitig ab- 4348 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 gebaut, sondern auch auf dem umsatzsteuerlichen Gebiete gleiche Wettbewerbsverhältnisse so schnell wie möglich herbeigeführt werden. Auf dem Zollgebiete sind die ursprünglich bestehenden Unterschiede bereits weitgehend verringert worden. Sie werden am 1. Juli 1968 durch den Wegfall der Binnenzölle ganz beseitigt sein. Die ursprüngliche Forderung der Bundesregierung, die Zollgrenzen bereits am 1. Juli 1967 zu beseitigen, konnte leider nicht realisiert werden. Soweit es sich um die unterschiedliche umsatzsteuerliche Belastung in den einzelnen EWG-Ländern handelt, wird die Einführung eines gemeinsamen Nettoumsatzsteuersystems zu einer vollständigen Beseitigung der Belastungsunterschiede führen. Der Ministerrat der EWG hat am 9. 2. 1967 die grundlegenden und verbindlichen Richtlinien für die Einführung der Nettoumsatzsteuer in den Mitgliedstaaten bis spätestens 1. 1. 1970 verabschiedet. Die Bundesregierung hofft, daß die Nettoumsatzsteuer in Deutschland schon sehr viel früher, nach Möglichkeit zum 1. 1. 1968, eingeführt werden kann. Mit dieser Systemumstellung werden für .die deutsche Automobilproduktion alle aus der Umsatzbesteuerung resultierenden Wettbewerbsnachteile beseitigt sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kulawig (Drucksache V/1405, Frage III) : Welche Entscheidung hat die Bundesregierung in der Frage der Standortwahl für den Bau eines Protonengroßheschleunigers getroffen? Die Bundesregierung hat CERN Anfang dieser Woche das von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Gelände Drensteinfurt als deutsches Standortangebot für einen europäischen Großbeschleuniger benannt. Leider ist durch eine Meldung in dem CERN-Informationsdienst vor Abgang der Benachrichtigung bereits über diese Frage berichtet worden. Die Bundesregierung ist hierbei dem Gutachten eines Ausschusses von Fachleuten gefolgt, das zu dem Ergebnis gekommen war, daß allein das Gelände Drensteinfurt den Mindestansprüchen genügt, welche CERN für die Bodenbeschaffenheit des künftigen Standorts gestellt hat. Die Ergebnisse des Gutachtens sind mit den beteiligten Landesregierungen auf mündlichem und schriftlichem Wege erörtert worden, wobei einige zunächst entstandene Mißverständnisse beseitigt werden konnten. Ich möchte wiederholen, daß eine Entscheidung, ob dieses Großprojekt überhaupt verwirklicht werden kann, von den Mitgliedsregierungen von CERN noch nicht getroffen ist; das deutsche Geländeangebot präjudiziert auch die Frage nicht, ob die Bundesrepublik Deutschland sich an einem solchen Projekt finanziell beteiligen würde. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) (Drucksache V/1399, Fragen XIII/ 12, XIII/ 13 und XIII/ 14) : Wird sich die Kürzung der Haushaltsmittel auch auf den Ausbau der Umgehungsstraße Speyer im Zuge der B 39 auswirken? Wann ist mit der Fertigstellung des gesamten in Frage XIII/ 12 erwähnten Projekts zu rechnen? Wann kann das Teilstück Rheinbrücke—Dudenhofener Straße in Betrieb genommen werden? Ob und in welchem Umfang sich eine Kürzung der Haushaltsmittel auf die Umgehungsstraße Speyer auswirken wird, kann z. Z. nicht gesagt werden, da sowohl der Bundeshaushalt 1967 als auch der geplante Eventualhaushalt noch nicht verabschiedet sind. Es kann daher auch ein Termin für die Fertigstellung der gesamten Umgehungsstraße im Zuge der B 9 und B 39 noch nicht genannt werden. Das südliche Teilstück von der Rheinbrücke bis zur Dudenhofener Straße im Zuge der B 39 wird voraussichtlich 1969 in Betrieb genommen werden können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Agbeordneten Ramms (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der deutschen Binnenschiffahrt? Die Reedereien und die Partikuliere der Binnenschiffahrt haben gegenwärtig mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Hauptgrund liegt darin, daß bei wachsenden Transportleistungen die Erträge aus dem reinen Schiffahrtsgeschäft unzureichend sind. Die trotz aller Rationalisierungsbemühungen und auch -erfolge notwendige Anpassung der Frachten an die gestiegenen Betriebskosten ist durch den verstärkten äußeren und inneren Wettbewerb, der auf die am 1. August 1961 in Kraft getretenen Verkehrsnovellen sowie auf die von der EWG ausgehenden Liberalisierungstendenzen zurückzuführen ist, verhindert worden. Auch die anomal hohen Wasserstände der letzten Jahre haben sich wettbewerbsverschärfend ausgewirkt. Alle diese Umstände haben dazu beigetragen, daß die Betriebsergebnisse der nur von der Binnenschifffahrt lebenden Unternehmen nicht mehr ausgeglichen sind. Diese unbefriedigende wirtschaftliche Lage hat bereits Zahlungsschwierigkeiten, Schiffsversteigerungen und Vergleichs- und Konkursverfahren zur Folge gehabt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4349 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 16) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bericht über „Die Entwicklung des Massengutverkehrs auf den Binnenwasserstraßen in den letzten zehn Jahren" aus dem Bulletin vom 31. Januar 1967 hier in der Fragestunde um die Vergleichszahlen über die Ertragsentwicklung in der deutschen Binnenschiffahrt zu ergänzen? Die Angaben über die Entwicklung des Massengutverkehrs bei der Binnenschiffahrt beruhen auf den Ergebnissen ,der amtlichen Binnenschiffahrtsstatistik. Diese Statistik wird vom Statistischen Bundesamt auf Grund des „Gesetzes über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen vom 26. Juli 1957 jährlich erstellt. Im Rahmen dieser amtlichen Binnenschiffahrtsstatistik fallen jedoch keine Angaben über die Ertragsentwicklung in Iden Unternehmen dieses Verkehrszweiges an. Dieses Gesetz sieht nur ,die Erfassung des Schiffs- und Güterverkehrs vor. Die Bundesregierung ist daher nicht in der Lage, den Bericht über die Entwicklung des Massengutverkehrs auf den Binnenwasserstraßen in den letzten 10 Jahren durch vergleichende Zahlen über die Ertragsentwicklung in der deutschen Binnenschifffahrt zu ergänzen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/1399, Fragen XIII/ 17 und XIII/ 18) : Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die von der Deutschen Bundesbahn beabsichtigte ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut die an der Küste beheimatete deutsche Fischwirtschaft wirtschaftlich schwer treffen und die Versorgung der Bevölkerung im Binnenlende mit den leicht verderblichen Fischen und Fischwaren gefährden würde? Welche Haltung würde die Bundesregierung zu einem Antrag der Deutschen Bundesbahn auf ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut und auf Beseitigung des seit 46 Jahren bestehenden Ausnahmetarifs 15 B 1 für Fische und Fischwaren einnehmen? Herr Abgeordneter, die Bundesregierung teilt Ihre Befürchtungen nicht. Der Antrag der Bundesbahn, die Aufhebung des Eilstückgutverkehrs zu genehmigen, ist eben erst bei mir eingegangen. Ich werde ihn zunächst mit den interessierten Ressorts beraten. Auch wenn dem Antrage der Bundesbahn stattgegeben werden sollte, bleiben die Interessen der Fischwirtschaft gewahrt. Der Fischversand soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Arbeitskreis gebildet, dem neben der Bundesbahn unter anderem auch Sachverständige des Bundesmarktverbandes für die Fischwirtschaft und der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven angehören. Der von Ihnen zitierte Ausnahmetarif 15 B 1 wird von der Entscheidung über das Eilstückgut nicht berührt. Die Aufhebung dieses Tarifes ist gegenwärtig nicht beantragt. Er ist auf den 31. Dezember 1967 befristet. Ob und welche Tarifmaßnahmen die Deutsche Bundesbahn nach diesem Zeitpunkt trifft, hängt von .dem Ergebnis der Bemühungen ab, den Fischversand neu zu organisieren. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 21) : Bis wann ist mit dem Bau der seit Jahren geplanten, für 1966 zum Baubeginn zugesagten, dringend erforderlichen Umgehungsstraße B 3 von Leimen über Nußloch nach Wiesloch zu rechnen? Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau ,der Ortsumgehung Nußloch—Wiesloch im Zuge der Bundesstraße 3 hat durch die Einsprüche der Gemeinde Leimen eine erhebliche Verzögerung erfahren. Die notwendig gewordenen Ergänzungsplanungen sind zwar nahezu fertiggestellt, doch ist kaum damit zu rechnen, daß das Planfeststellungsverfahren vor dem Herbst dieses Jahres zum Abschluß gebracht werden kann. Mit dem Anlaufen der eigentlichen Bauarbeiten wird daher wahrscheinlich erst im Frühjahr 1968 zu rechnen sein. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 22) : Wird der Bau der Autobahnteilstrecke Walldorf—SinsheimNeckarsulm im Rahmen des ordentlichen Haushalts bzw. des Eventualhaushalts 1967 durchgeführt? Dieses Bauvorhaben wird aus Mitteln des ordentlichen Haushalts durchgeführt. Anlage 11 Schriftliche Antwort -des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 23) : Sind die Planungsschwierigkeiten für die Umgehungsstraße B 37 Neckarelz soweit überwunden, daß mit dem Bau alsbald begonnen werden kann? Bedauerlicherweise liegt das angeforderte Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau über die Hochwasserabführung des Neckars im Bereich der Ortsumgehung Neckarelz—Diedesheim noch nicht vor. Wie mir die Auftragsverwaltung auf eine Rückfrage mitgeteilt hat, wird sich 'die Fertigstellung des Gutachtens auf Grund einiger inzwischen eingetretener 4350 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Schwierigkeiten noch bis zum Sommer dieses Jahres verzögern. Dadurch können auch die Planungsarbeiten für das Straßenbauvorhaben erst etwa im Herbst zum Abschluß gebracht werden. Mit dem Anlaufen der Arbeiten wird deshalb nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erst 1968 zu rechnen sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 25) : Werden die Mittel zum Ausbau der Bundesstraßen im Raume München, der aus Anlaß der Olympischen Spiele notwendig ist, allein aus der bayerischen Quote für die Bundesstraßen entnommen? Im Rahmen der langfristigen Planungen für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ist in den nächsten Jahren im Raum München eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die auch ohne die Olymschen Spiele wegen des allgemeinen Verkehrszuwachses bis 1972 hätten gebaut werden müssen. Selbstverständlich müssen die Mittel hierfür aus der dem Lande Bayern zustehenden Quote bereitgestellt werden. Daneben gibt es Maßnahmen, die zwar in absehbarer Zeit notwendig geworden wären, jedoch wegen der Olympischen Spiele zeitlich vorgezogen werden müssen. Um welche Maßnahmen es sich handelt, muß im einzelnen noch überprüft werden; ich erwarte hierzu einen Vorschlag des Landes Bayern. Die Frage der Finanzierung kann erst abschließend geklärt werden, wenn der Umfang der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen und die Höhe ihrer Kosten bekannt sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 26) : Welche Beträge des ordentlichen Haushaltes und der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Offa) wurden 1966 für den Straßenbau verausgabt? Im Rechnungsjahr 1966 wurden aus dem ordentlichen Haushalt 3279,8 Mill. DM und aus Öffakrediten 126,7 Mill. DM zusammen 3406,5 Mill. DM für die Bundesfernstraßen verausgabt. Diese Istausgabe verteilt sich auf die Bundesstraßen und Betriebsstrecken der Bundesautobahnen mit 2409,3 Mill. DM und auf den Neubau von Bundesautobahnen mit 997,2 Mill. DM. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 28) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des dritten Vierjahresplanes in der Zeit von 1967 bis 1970 den Autobahnbau Würzburg—Heilbronn von der Anschlußstelle bei Kist bis nach Weinsberg aufzunehmen? Der von der Bundesregierung verabschiedete 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen sieht den Beginn der Arbeiten an der Autobahnneubaustrecke Würzburg—Heilbronn vor. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 29) : Welche Baumaßnahmen sind 1967 und 1968 im Bereich der in Frage XIII/ 28 erwähnten Strecke vorgesehen? Wegen der angespannten Finanzlage des Bundes konnten im Rahmen des Straßenbauplanes 1967 keine Mittel für die Inangriffnahme der Arbeiten auf dieser Neubaustrecke bereitgestellt werden. Es ist aber beabsichtigt, im Jahre 1968 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Wegen seiner langen Bauzeit soll vorab mit dem Bau des Tunnels bei Hölzern (nördlich Heilbronn) begonnen werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Arbeiten entsprechend dem Stand der Entwurfsbearbeitung und dem Fortgang der Planfeststellung auf der Teilstrecke Tauberbischofsheim—Großrinderfeld einzuleiten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1399, Frage XIV/ 1): Sieht die Deutsche Bundespost eine Möglichkeit, durch den Verkauf frankierter Postkarten mit Landschaftsbildern auf der linken Anschriftseite der Deutschlandwerbung zu dienen, so wie es die amerikanische Postverwaltung in Zusammenarbeit mit dem US-Travel-Service tut? Die Deutsche Bundespost hat schon im April 1952 die früher recht beliebt gewesenen Bildpostkarten mit eingedruckten Postwertzeichen der Dauerreihe wieder eingeführt. Städte, Gemeinden, Ferienorte und Kurverwaltungen nutzen diese Werbemöglichkeit und dienen damit zugleich bei einer beachtlichen Jahresauflage von fast 3 Millionen Bildpostkarten der Deutschlandwerbung. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4351 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/1399, Frage XIV/2) : Treffen Pressemeldungen vom 31. Januar 1967 zu, wonach das zuständige Fernmeldeamt sich unter Hinweis auf die Fernsprechordnung geweigert habe, das Krankenhaus Dreieich des Landkreises Offenbach bevorzugt mit einem Telefonanschluß zu versehen, so daß das Krankenhaus ohne Telefonanschluß eröffnet werden müsse? Die Auskunft der Anmeldestelle des Fernmeldeamts 2 Frankfurt am Main, wonach die erforderlichen Anschlußleitungen für das Krankenhaus Dreieich voraussichtlich 1968 zur Verfügung stehen würden, beruhte auf einem Mißverständnis, das ich bedauere. Ich darf aber zugleich feststellen, daß dieses Mißverständnis von der Pressestelle der Oberpostdirektion Frankfurt am Main bereits vor den ersten Presseveröffentlichungen am 30. Januar 1967 geklärt und eindeutig der Presse, dem Rundfunk und Fernsehen erklärt wurde, daß die Post die gewünschten 13 Fernsprechanschlüsse rechtzeitig einrichten wird, wie dies grundsätzlich in solchen Fällen des öffentlichen Interesses geschieht. Presseveröffentlichungen vom 31. Januar 1967 und später, in denen trotz Richtigstellung berichtet wurde, daß das neue Krankenhaus Dreieich im Landkreis Offenbach bei seiner Eröffnung im Herbst/ Winter dieses Jahres keinen Telefonanschluß haben werde, treffen nicht zu. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/1399, Frage XIV/3): Hält die Deutsche Bundespost eine Verbesserung des Vertriebes von Beitragsmarken für die freiwillige Angestelltenversicherung dadurch für möglich, daß diese auf Bestellung geliefert und entweder durch den Briefträger kassiert oder im bargeldlosen Zahlungsverkehr abgerechnet werden? Seit Jahrzehnten werden bereits auf dem Lande die von der Landbevölkerung bei ihrem Briefträger bestellten Beitragsmarken für die freiwillige Angestelltenversicherung vom Landzusteller mitgebracht, kassiert und ausgehändigt. Dieses auf Einzelfälle im Interesse der abseits wohnenden Landbewohner eingeführte Bestellverfahren läßt sich aber nicht auf den in den Städten anfallenden Massenverkehr in Ortszustellbereichen übertragen. Hier kann der Massenverkehr nur dann schnell, sparsam und rationell bewältigt werden, wenn er möglichst einfach und nach einheitlichem Schema abgewickelt wird. Dies geschieht gleichmäßig in allen Ortszustellbereichen durch Verkauf der Beitragsmarken an den Postschaltern. Dabei ist es auch möglich, die Marken bargeldlos zu bezahlen und die Marken nach Gutschrift der Gegenwerte abzuholen. Eine weitere Verbesserung des Vertriebs von Beitragsmarken im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsabwicklung ist in diesem Falle nicht möglich und vertretbar. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/1399, Frage XIV/ 4) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, die Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zur Zahlung der Gebühren für etwa ein Jahr im voraus durch Gewährung eines Skontos anzuregen? Die Gewährung eines Skontos bei längerfristiger Vorauszahlung der Rundfunkgebühren ist bereits mehrfach angeregt und geprüft worden. Möglicherweise würden hierdurch noch mehr Rundfunkteilnehmer als bisher zu einer Vorauszahlung der Gebühren angeregt werden können. Die Gewährung eines Gebührennachlasses ist aber nur bei einer Änderung der geltenden Gebührenvorschriften möglich. Die Skontogewährung wird daher bei den schwebenden Bund-Länder-Verhandlungen über die Neuregelung des Rundfunkgebührenwesens mit erörtert werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen würde sich die Deutsche Bundespost nicht der Frage einer Skontogewährung verschließen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/1399, Fragen XIV/ 5 und XIV/ 6) : Welche positiven Auswirkungen verspricht sich die Bundesregierung von der Aufhebung der Selbständigkeit des Verwaltungspostamtes St. Georgen (Schwarzwald)? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Postamt St. Georgen (Schwarzwald) nach Aufhebung seiner Selbständigkeit dem Verwaltungspostamt Triberg (Schwarzwald) zu unterstellen? Zur Frage 1: Die aus Gründen der Rationalisierung beabsichtigte Verlegung bestimmter Verwaltungsaufgaben vom Postamt St. Georgen zum Postamt Triberg im Schwarzwald dient einer wirtschaftlicheren Gestaltung der Verwaltungsdienste. Hierdurch wird eine Zusammenfassung von Verwaltungsaufgaben im Sinne der Empfehlungen der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und ides Gutachtens der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost erreicht. Weiter wirkt sich hierbei positiv die Anpassung der postalischen Verwaltungsorganisation an die durch das Postleitzahlensystem gekennzeichnete Betriebsorganisation aus. Zusammenfassend darf ich hervorheben, daß interne, ämterorganisatorische Maßnahmen nicht die Güte des Kundendienstes berühren. Auch in St. Georgen werden die idem unmittelbaren Verkehr mit den Postbenutzern dienenden Betriebsaufgaben in vollem Umfang weitergeführt, so daß sich aus der Umorganisation keine Nachteile für Bevölkerung und Wirtschaft ergeben. 4352 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Zur Frage 2: Verwaltungsmäßig wird das Postamt St. Georgen durch die Neuordnung dem Postamt Triberg unterstellt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 'auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/1399, Frage XIV/7) Bis wann kann der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich eingeführte Selbstwdhlfernverkehr, der es z. B. erlaubt, von Bonn aus direkt 136 Ortsnetze Frankreichs anzuwählen, auch auf das wichtige Ortsnetz Straßburg ausgedehnt werden? Der im vergangenen Jahr aufgenommene halbautomatische Fernsprechverkehr nach Straßburg, bei dem die deutschen Vermittlungskräfte der Auslandsfernämter bereits die Teilnehmer in Straßburg direkt anwählen können, erfolgte in der Absicht, nach angemessener Einlaufzeit den Selbstwählferndienst einzuführen. Nach Abschluß unserer Überprüfungen, ob technisch hierfür nun die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Deutsche Bundespost mit der französischen Verwaltung diesbezügliche Verhandlungen aufnehmen. Sie werden mit dem Ziele geführt werden, im Laufe der nächsten Monate den Selbstwählferndienst nach Straßburg einzuführen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (Drucksache V/1399, Frage XV/ 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die wohnungsmäßige Unterbringung von Spätaussiedlern notwendigen Baumaßnahmen zu fördern? Ein Unterschied zwischen Aussiedlern und Spätaussiedlern wird nicht gemacht. Seit 1953 bis Ende 1964 sind für den „Wohnungsbau zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern" in 18 sogenannten SBZ-Programmen für rd. 1,9 Millionen berechtigte und in den Ländern eingewiesene Flüchtlinge (rd. 1,5 Millionen) und Aussiedler (rd. 0,4 Millionen) vom Bund rd. 5,8 Milliarden DM Bundeshaushaltsmittel zum Bau von rd. 475 570 Wohnungen bereitgestellt worden. Von diesen 1,9 Millionen Flüchtlingen und Aussiedlern sind nach dem Stand vom 30. September 1966 insgesamt über 1 872 000 Personen, also rd. 98 0/0, in neu errichteten oder tauschweise in vorhandenen Wohnungen wohnungsmäßig untergebracht worden. Für die wohnungsmäßige Unterbringung 'der im Rechnungsjahr 1965 berechtigten und in die Länder eingewiesenen Flüchtlinge und Aussiedler von insgesamt 47 833 Personen (23 366 Flüchtlinge, 24 221 Aussiedler und 246 Evakuierte) waren im Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1966 160 Millionen DM als Bindungsermächtigung veranschlagt. Infolge 'der schwierigen Haushaltslage konnte diese Bindungsermächtigung noch nicht freigegeben werden. Ich bin fortgesetzt darum bemüht, .den Ländern baldmöglichst einen Bewilligungsrahmen in vorgenannter Höhe für den Wohnungsbau dieses Personenkreises als Beitrag des Bundes zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung der 160 Millionen DM soll die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 150 Millionen DM darlehnsweise gewähren, doch sind die Verhandlungen darüber noch nicht abgeschlossen. Im Entwurf des Haushaltsplanes des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1967 sind für dieses Programm kassenmäßig 10 Millionen DM angesetzt. Inzwischen sind im Rechnungsjahr 1966 weitere rd. 48 000 Flüchtlinge (rd. 20 000) und Aussiedler (rd. 28 000), die mit Wohnungsbaumitteln zu dotieren wären, registriert und in die Länder eingewiesen worden. Für die Förderung des Wohnungsbaues .dieser Flüchtlinge und Aussiedler ist im Entwurf des Haushaltsplanes des Bundesministeriums für Wonnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1967 ein Bewilligungsrahmen in Höhe von 180 Millionen DM vorgesehen (20. SBZ-Programm). Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/1405, Frage II/ 1): Wann gedenkt die Bundesregierung die seit langem geplante umfassende Wohnungszählung im Bundesgebiet durchzuführen, um damit klare Grundlagen für die künftige Wohnungsbaupolitik zu gewinnen? Die finanziellen Schwierigkeiten des Bundes und der Länder, mit denen sich das Hohe Haus seit Monaten auseinanderzusetzen hat, haben bei der seit langem geplanten Wohnungszählung leider zu einer Verzögerung und, wie ich hinzufügen muß, zu einer Kürzung des Zählungsprogramms geführt. Ein auf diesem Zählungsprogramm aufbauender Entwurf des Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung ist den Bundesressorts Anfang Februar übersandt worden. Danach soll die Wohnungszählung im September 1968 stattfinden. Ich rechne damit, daß das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf Anfang März zustimmen wird. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/1405, Frage II/ 2): Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4353 Wann ist mit einer Novellierung der seit 1959 geltenden Zweiten Berechnungsverordnung fur die Festsetzung der Sozialmieten zu rechnen? Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen — Zweite Berechnungsverordnung — dient in erster Linie der Berechnung der Kostenmiete im sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau. Im Hinblick auf die Kosten- und Preisentwicklung muß diese Verordnung in gewissen Abständen den veränderten Verhältnissen angepaßt werden. Aus diesem Grunde ist die Verordnung bereits am 19. Dezember 1962 und am 23. Juli 1963 novelliert worden. Die seitdem erfolgten Preis- und Kostenerhöhungen machen eine erneute Änderung der Verordnung erforderlich. Demzufolge sind in meinem Ministerium grundlegende Untersuchungen über die derzeitigen Kosten der Hausverwaltung, der Instandsetzung, der Schönheitsreparaturen und über die Abschreibungssätze für besondere Anlagen und Einrichtungen durchgeführt worden. Ein Referentenentwurf der Änderungsverordnung ist im wesentlichen fertiggestellt. Er muß nach seiner völligen Fertigstellung mit den Bundesressorts und den zuständigen Ministern der Länder abgestimmt und danach dem Kabinett und dem Bundesrat zum Beschluß zugeleitet wenden. Ich werde mich bemühen, das weitere Verfahren so zu beschleunigen, daß die Änderungsverordnung spätestens in einigen Monaten in Kraft treten kann. Anlage 25 Zusätzliche schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 13. Februar 1967 zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kulawig *). In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 25 Januar d. J. hatte ich im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen ,des Herrn Kollegen Kulawig wegen der deutschen Standortangebote für einen europäischen Großbeschleuniger ausgeführt, daß der Bundestag und die Öffentlichkeit sofort unterrichtet werden würden, sobald hierüber eine endgültige Mitteilung an CERN ergeht. Ich darf Sie davon unterrichten, daß ich nunmehr das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Gelände bei Drensteinfurt als einziges deutschen Standortangebot bei CERN benennen werde. Hierbei folge ich einem Gutachten, das von einer deutschen Sachverständigengruppe unter Leitung von Professor Citron, Karlsruhe, ausgearbeitet worden ist und das Gelände Drensteinfurt nach seinen Bodenqualitäten für den Standort eines Großbeschleunigers mit dem Energiebereich von 300-GeV als geeignet befunden hat. Die Gelände, die von den Landesregierungen Bayern (Ebersberger Forst) und des Saarlandes (Neuforweiler) angeboten worden sind, erfüllen nach der Auffassung der Sachverständigen nicht die technischen Voraussetzungen, die von CERN als Mindestanforderungen aufgestellt worden sind. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Bundesregierung mit der vorsorglichen Benennung eines Standortes noch keine Entscheidung über ihre Beteiligung an dem Projekt getroffen hat. *) Siehe 87. Sitzung Seite 4006 B
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Von den Berichtigungen ist Kenntnis genommen worden; sie werden bei der Abstimmung berücksichtigt.
    Das Wort zu einer Erklärung hat zunächst der Herr Abgeordnete Müller (Remscheid).


Rede von Adolf Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, im Namen der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Lesung der 7. Novelle zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung einige Ausführungen zu machen.
Diese 7. Novelle zum AVAVG war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in der Frage der Versicherungspflicht einiger Personengruppen Beschlüsse gefaßt hatte, die eine Änderung des Gesetzes zur Folge haben mußten. Ich möchte auf diese Bestimmungen hier nicht mehr im einzelnen eingehen, sondern nur global erklären, daß meine Fraktion diesen Änderungen zustimmt, sich aber vorbehält, anläßlich der Beratung der in Vorbereitung befindlichen umfassenden Novelle zum AVAVG die gesamte Frage der Versicherungspflicht auch hinsichtlich der jetzt beitragsfreien Arbeitnehmergruppen zu bereinigen.

Müller (Remscheid)

Wir begrüßen es, daß wir mit der Beratung dieser 7. Novelle aus einer Notsituation heraus auch eine Verbesserung der materiellen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beschließen und ein Schulungsgeld neu einführen können.
Schon in der Vergangenheit ist die Frage, ob das Arbeitslosengeld erhöht werden sollte, lebhaft diskutiert worden. In dem Antrag der CDU/CSU — Drucksache V/222 —, der im Juni des vergangenen Jahres vom Hohen Hause angenommen wurde, wurde die Bundesregierung beauftragt, eine Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vorzulegen mit dem Ziel, a) das Gesetz an den technischen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen und b) notwendige materielle Verbesserungen einzuführen.
Wir vertraten damals die Meinung, daß die Erhöhung des Arbeitslosengeldes und anderer Leistungen in einer großen Novelle geregelt werden sollte. Zu einer vorzeitigen schnellen Regelung dieses Teiles des Gesetzes bestand damals kein Anlaß, weil jeder, der in der Bundesrepublik arbeiten konnte und wollte, die Chance hatte, einen Arbeitsplatz zu finden. Wir hatten in der Bundesrepublik nicht nur 600 000 offene Stellen, sondern darüber hinaus 1,3 Millionen ausländische Arbeitnehmer, die hier ihren Arbeitsplatz gefunden hatten. Am Ende des vergangenen Jahres änderte sich diese Situation fast schlagartig. Es ist dem Herrn Bundesarbeitsminister zu danken, daß er kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres auf die Notwendigkeit einer schnellen Erhöhung des Arbeitslosengeldes hingewiesen hat.
Der Dank gilt gleichermaßen der gesamten Bundesregierung dafür, daß sie sich zur schnellen Lösung dieser Frage entschlossen hat. Es geht um eine gesellschaftspolitisch notwendige und sozialpolitisch wünschenswerte Maßnahme. Gesellschaftspolitisch notwendig und sozialpolitisch wünschenswert — auf beide Faktoren möchte ich mit Nachdruck hinweisen —, denn der Arbeitnehmer, der durch Arbeitslosigkeit unverschuldet in Not gerät — und hier liegt meine Betonung auf „unverschuldet in Not gerät" —, spürt diese Situation doppelt. Er spürt sie einmal durch eine empfindliche Verringerung seines Einkommens und damit durch eine erhebliche Beeinträchtigung seines bisherigen Lebensstandards. Er spürt sie aber auch rein psychologisch, weil die Tatsache, daß er nicht arbeiten kann, ihn außerordentlich stark belastet.
Es hat in den vergangenen Tagen und Wochen viele Stimmen, aber auch böswillige Schlagzeilen in den Zeitungen gegeben, die uns glauben machen wollten, daß man mit einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes dem Arbeitslosen die Arbeitslosigkeit verschönern wollte und darüber hinaus den Anreiz nehmen würde, sich wieder um neue Arbeit zu bemühen. Beides muß mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Wer so spricht, kann doch in Wirklichkeit nur meinen, daß schuld an der Arbeitslosigkeit der Arbeitslose sei. Ich möchte hier der Meinung Ausdruck geben, daß die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmer — das hat die Vergangenheit eindeutig bewiesen — eine gute Arbeitsmoral
hat und daß die Arbeitnehmer die Arbeit dem unwürdigen Anstehen an der Stempelstelle vorziehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

Ich möchte all diesen Leuten, die großzügig sagen, die Arbeitslosigkeit sei zwar bitter, aber so doll wäre das ja nun auch wieder nicht, einmal empfehlen, sich mit den alten Arbeitnehmern zu unterhalten, die die Last der Arbeitslosigkeit, nicht nur die materielle, sondern vor allem auch die psychologische Last der Arbeitslosigkeit, in den Jahren um 1930 kennengelernt haben. Es ist sicher auch empfehlenswert, sich einmal in die Brennpunkte der Arbeitslosigkeit zu begeben und sich unerkannt in die Schlange der Arbeitslosen einzureihen. Dann wird man vielleicht auch erkennen, wie bitter die Arbeitslosigkeit wirklich ist.
Wir vertreten nachdrücklich die Auffassung, daß die Beseitigung der Arbeitslosigkeit, das Vermitteln auf einen neuen Arbeitsplatz die beste Arbeitslosenversicherung ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aus diesem Grunde haben wir größten Wert darauf gelegt, daß die Arbeitsverwaltung in die Lage versetzt wird, Teilnehmern an beruflichen Bildungsmaßnahmen ein Unterhaltsgeld zu gewähren, das 20% über dem Arbeitslosengeld liegt.
In der gleichen Richtung liegen auch die in dieser Novelle vorgesehenen Verbesserungen der Eingliederungsbeihilfe für schwer zu vermittelnde, insbesondere ältere Arbeitslose. Die älteren Arbeitslosen, zu denen heute schon die Fünfundvierzigjährigen gezählt werden, sind, wie es eine Zeitung kürzlich schrieb, zur „Kummerecke des Arbeitsmarktes" geworden. Gerade in den von Strukturkrisen betroffenen Gebieten kann man das häufig feststellen. Diese Arbeitnehmer wieder zu vermitteln, ist unser besonderes Anliegen. Aus diesem Grunde sollen die Arbeitgeber, die schwer zu vermittelnde Arbeitsuchende zu tariflichem oder ortsüblichem Arbeitsentgelt einstellen, eine Beihilfe zu diesem Lohn in Höhe von 60 v. H. bis zu einer Dauer von zwei Jahren erhalten können. Wir hoffen, daß diese Maßnahme mit dazu beiträgt, das schwere menschliche Problem der Arbeitslosigkeit der älteren Menschen zu lösen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat bei den Beratungen zur Verbesserung der materiellen Leistungen der Bundesanstalt einen besonderen Schwerpunkt in der Verbesserung der Lage der Familien gesehen. Das zeigt sich nicht nur in der vorgeschlagenen Erhöhung des Familienzuschlages von 9 auf 12 DM wöchentlich, sondern auch darin, daß in Zukunft etwa gezahltes Kindergeld auf die Familienzuschläge nicht angerechnet wird.
Mit der Erhöhung der Familienzuschläge und der Nichtanrechnung des Kindergeldes auf die Familienzuschläge wollen wir unter anderem erreichen, daß der Arbeitslose nicht gezwungen wird, seine in Berufsausbildung befindlichen Kinder aus einem solchen Ausbildungsverhältnis herauszunehmen oder



Müller (Remscheid)

sie gar nicht erst in ein Ausbildungsverhältnis zu geben, was ja bei der Not der betroffenen Familien menschlich verständlich wäre. Auch die von der Arbeitslosigkeit betroffenen Familien sollen die Möglichkeit haben, ihren Kindern die bestmögliche Ausbildung angedeihen zu lassen, um auf diesem Wege eine künftige Arbeitslosigkeit mit zu verhindern.
Ehe ich zu dem gefundenen Kompromiß zurückkomme, möchte ich noch einen weiteren Punkt, der mir besonders wichtig erscheint, behandeln. Die schleppende Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung bei den Arbeitsämtern ist nicht so sehr eine Frage der Organisation oder der personellen Besetzung. Sie ist vielmehr darauf zurückzuführen, daß das jetzige Recht ein zu umständliches Verfahren, vor allem für die Berechnung der Familienzuschläge, vorschreibt. Es kam uns darauf an, dieses Verfahren zu vereinfachen und damit den Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Auszahlung wesentlich zu verkürzen. Daher sollen die Berechnungsstufen verringert werden, und in Zukunft soll für die Erlangung der Familienzuschläge die Vorlage der Lohnsteuerkarte bei der Arbeitsverwaltung ausreichen. Wir sind uns darüber klar, daß ein solches Verfahren nicht ausschließt, daß hier und da Härten auftreten, die wir aber im Interesse der schnellen Abwicklung in Kauf nehmen müssen.
Doch nun zurück zum Kompromiß. Noch einmal: wir sind der Bundesregierung sehr dankbar, daß sie die Anregung des Bundesarbeitsministers in bezug auf eine schnelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes aufgegriffen hat. Wenn auch zunächst zwischen der Bundesregierung und der Koalition unterschiedliche Meinungen über die künftige Höhe des Arbeitslosengeldes bestanden, so darf ich doch heute für meine Fraktion erklären, daß wir diesen nunmehr gefundenen Kompromiß mit der Erhöhung des Arbeitslosengeldes um 15 % vollinhaltlich bejahen. Meine Damen und Herren, es ist ein Kompromiß, der auch die volle Unterstützung des erkrankten Ministers Katzer hat, der mich zu dieser Erklärung ausdrücklich ermächtigte.
Unsere Zustimmung gilt in gleicher Weise für die Erhöhung der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes und der Stilllegungsvergütung.
Ein Kompromiß hat es nun einmal an sich, daß man sich im Interesse der Sache gegenseitig ein Stück entgegengeht. Das ist hier in beiderseitiger Verständigungsbereitschaft geschehen, die uns vollauf berechtigt, zu erklären, daß es kein fauler, sondern ein guter Kompromiß ist, zu erklären, daß die Bundesregierung und die Koalition keine orientalischen Teppichhändler sind, wie sich ein Leitartikler auszudrücken beliebte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Hier wurden die Verantwortung zur Sache und die Sorge um den Menschen deutlich, eine Sorge, die man auch dann nicht vergessen darf, wenn die Wogen der wirtschaftlichen Konjunktur nicht mehr so hoch schlagen.
Was ist denn Tatsache? War die Erhöhung wirklich notwendig? Oder stimmt es, daß der Anreiz zur Arbeitsaufnahme genommen wird? Nun, einige wenige nüchterne Zahlen sollen überzeugen, wenn Worte dazu nicht ausreichen. Ein Lediger mit einem Bruttowochenlohn von 150 DM, dessen Nettoentgelt 115 DM beträgt, erhält nach bisherigem Recht ein Arbeitslosengeld von 61,80 DM wöchentlich, nach dieser Erhöhung ein solches von 72 DM; er hat also wöchentlich 43 DM weniger auf der Hand. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern mit einem Bruttowochenlohn von 250 DM, dessen Nettoentgelt 203,31 DM beträgt, erhält einschließlich Familienzuschläge nach geltendem Recht 122,10 DM Wochenunterstützung, nach der Erhöhung 150,60 DM; er muß also auch künftig auf 52,71 DM wöchentliches Einkommen verzichten; das sind monatlich rund 228 DM.
Hier möchte ich anknüpfen und darauf hinweisen, daß die Erhöhung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit eine sozialpolitische und eine volkswirtschaftliche Seite hat, eine sozialpolitische in der Lohnersatzfunktion des Arbeitslosengeldes mit ihrer großen Bedeutung für die Lebensmöglichkeit der Familie, eine volkswirtschaftliche Seite, weil das dem Arbeitslosen fehlende Einkommen ja vornehmlich in der Konsumgüterindustrie fehlt und dadurch weitere Arbeitslosigkeit zur Folge haben kann.
Es ist in diesem Zusammenhang darüber gestritten worden, ob es richtig sei, durch die Erhöhung des Arbeitslosengeldes die Rücklage der Bundesanstalt stärker anzugreifen. Ich verkenne nicht, daß die Rücklage der Bundesanstalt eine hohe wirtschaftliche, vor allem investive Bedeutung hat. Dieser Aufgabe hat sich die Selbstverwaltung und Verwaltung in Nürnberg nicht entzogen; aber das Gesetz schreibt eindeutig vor, welche Aufgabe die Rücklage der Arbeitslosenversicherung zu erfüllen hat. Sie soll in Zeiten guter Beschäftigungslage angesammelt werden, damit in Zeiten einer Arbeitslosigkeit darauf zurückgegriffen werden kann.
Meine Damen und Herren, es scheint mir sogar notwendig zu sein, von Zeit zu Zeit auf den Beitragscharakter auch dieser Rücklage hinzuweisen.
Die Arbeitsmarktsituation der vergangenen Jahre war so gut, daß wir den gesetzlichen Beitrag von 2 v. H. nicht ausschöpften, sondern 1,3 v. H. erhoben und trotzdem 8,3 Milliarden DM Rücklage ansammeln konnten.
Ich will Sie hier nicht mit Zahlen füttern, sondern der Überzeugung Ausdruck geben, daß die Rücklage in der Arbeitslosenversicherung die Belastungen der kommenden Jahre verkraften kann, und, was noch viel wichtiger ist, wir hoffen zuversichtlich, daß die wirtschafts- und haushaltspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung Erfolg haben werden und die Zahl der Arbeitslosen wieder abnimmt. Das mag regional und branchenmäßig verschieden sein; aber in der Gesamttendenz wird, wie Herr Präsident Sabel glaubhaft erklärt hat, die Arbeitslosenkurve mit dem Frühjahr abflachen. Trotzdem bleibt uns die Aufgabe — gestatten Sie mir den Blick auf die vor uns liegende Zeit —, durch geeignete Maßnahmen nicht nur zur konjunkturel-



Müller (Remscheid)

len Belebung, sondern auch zur Strukturverbesserung wirtschaftlich gefährdeter Gebiete beizutragen. Das wird auch in der Anpassung des AVAVG an die wirtschaftliche Entwicklung und den technischen Fortschritt ermöglicht.
Wir haben daher an die Bundesregierung die dringende Bitte, die Arbeiten an der großen Novelle zu beschleunigen, damit die Skala der Möglichkeiten zur Verhinderung oder Beseitigung der Arbeitslosigkeit breiter und vielfältiger wird.
Lassen Sie mich zum Schluß in meiner Eigenschaft als Ausschußvorsitzender ein Wort des Dankes an die Damen und Herren der Abteilung II des Arbeitsministeriums sagen, die zum Teil in zusätzlicher Nachtarbeit die Voraussetzungen dafür schufen, daß wir heute beraten können und das Gesetz zum 1. April in Kraft treten kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der FDP.)

Die Fraktion der CDU/CSU gibt diesem Gesetz ihre Zustimmung nach dem bekannten Grundsatz: wer schnell hilft, hilft doppelt.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Folger.