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    Deutscher Bundestag 95. Sitzung Bonn, den i 7. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4303 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 4303 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4303 B Fragestunde (Drucksachen V/1399, V/1405, V/1426) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Straßenbenutzungsgebühren für Transporte im Berlin-Verkehr Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4303 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4303 D Frage des Abg. Dr. Friderichs: Forderung des Bundesschatzministers betr. Versagung von Mitteln zur Erhaltung überholter Strukturen Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4304 A Dr. Friderichs (FDP) 4304 B Frage des Abg. Lemmrich: Einnahmen 1966 aus der Mineralölsteuer Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4304 B Lemmrich (CDU/CSU) 4304 C Frage des Abg. Rollmann: Mischung von Alkohol verschiedener Destillate für Branntwein Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4304 D Rollmann (CDU/CSU) 4305 A Fragen des Abg. Dr. Stammberger: Urteil des Bundesfinanzhofs betr. Ergebnisabführungsverträge zwischen Einzelkaufmann bzw. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4305 B Fragen des Abg. Strohmayr: Leibniz-Gedenkmtinze Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4305 D Strohmayr (SPD) 4306 A Frage des Abg. Dröscher: Kostenunterschiede zwischen Kraftstoffen Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 4306 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) : Vertretbarer Preis für frische Magermilch und Magermilchpulver — Preise für Sprühmagermilchpulver — Abweichung von der Ausschreibungsverpflichtung bei Ein- und Auslagerung von Magermilchpulver Höcherl, Bundesminister . . . . . 4306 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 4307 A Fragen des Abg. Sander: Kartoffelforschung Höcherl, Bundesminister . . . . 4307 C Sander (FDP) 4307 C Frage des Abg. Sander: Höhe der Mittel für die Kartoffelforschung Höcherl, Bundesminister . . . . 4308 C Sander (FDP) 4308 C Fragen des Abg. Dröscher: Erhöhung der Teigwarenverkaufspreise Höcherl, Bundesminister . . . . . 4308 D Müller (Worms) (SPD) . . . . . . 4309 A Fragen des Abg. Kohlberger: Bioelektrische Armprothese Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4309 B Kohlberger (SPD) . . . . . . . 4309 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Rentennachzahlungen Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4310 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 4310 D Fragen des Abg. Bartsch: Spätschäden und Frühalterung nach extremen Lebensverhältnissen — Koordinierung der Forschungsergebnisse und Finanzierung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4311 C Bartsch (SPD) 4311 D Schmidt (Kempten) (FDP) 4312 B Frage des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Anpassungshilfe für im nordhessischen Zonenrandgebiet frei werdende Bergleute Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 4312 D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 4313 A Fragen des Abg. Buschfort: Frage einer Versicherung der Soldaten auf Zeit für den Fall später eintretender Arbeitslosigkeit Kattenstroth, Staatssekretär . . . 4313 B Buschfort (SPD) 4313 D Frage des Abg. Schwabe: Südöstlicher Ausgang vom Bahnhofsvorplatz Bonn 4314 B Fragen der Abg. Picard und Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der Bonner Südbrücke Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4314 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 4314 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Bau der EB 42 im Amtsbereich Oberkassel Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4315 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 4315 A Josten (CDU/CSU) 4315 B Fragen des Abg. Opitz: Mittel aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer für die Gemeinden Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4315 C Opitz (FDP) 4315 D Frage des Abg. Ramms: Benutzung der Autobahnen durch Fahrschulen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4316 A Ramms (FDP) 4316 A Frage des Abg. Balkenhol: Verfahren bei der Verteilung des Mineralölsteuer-Mehraufkommens Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4316 C Frage des Abg. Balkenhol: Einflußnahme der Bundesregierung bei Vergabe von Mitteln für Einzelmaßnahmen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4316 C Balkenhol (CDU/CSU) 4316 C Frage des Abg. Balkenhol: Frage einer Vereinbarkeit der Einflußnahme der Bundesregierung mit dem Grundgesetz bei nicht pauschal den Ländern zur Verfügung gestellten Mitteln Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4316 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 III Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967) (Drucksache V/1436) — Erste Beratung — . . . Dr. Pohle (CDU/CSU) 4317 A Scheel (FDP) 4320 B Junghans (SPD) 4324 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 4326 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 4328 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Siebentes Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache V/1279) Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1429); Schriftliche Berichte des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/1420, zu V/1420) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . Dr. Dehler, Vizepräsident 4331 D, 4333 B, 4335 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4332 B, 4335 D, 4342 C Frehsee (SPD) 4333 C Benda (CDU/CSU) 4333 D Genscher (FDP) 4334 C Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 4334 D Porten (CDU/CSU) . . . . . . 4335 B Folger (SPD) 4338 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . 4339 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4342 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache V/1402) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister 4343 A Dr. Even (CDU/CSU) 4343 D Dorn (FDP) 4344 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 4345 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 70/66/ EWG hinsichtlich der Durchführung der Grunderhebung in Frankreich und Italien (Drucksachen V/1346, V/1427) 4346 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/ EWG in bezug auf Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 111/64 /EWG in bezug auf Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert (Drucksachen V/1344, V/1345, V/1428) . . . 4346 D Nächste Sitzung 4346 D Anlagen 4347 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4303 95. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 20.2. Frau Albertz 28.2. Dr. Apel 17.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 17. 2. Bading* 17. 2. Bauer (Wasserburg) 25.2. Dr. Becher (Pullach) 17. 2. Blachstein 18. 2. Brese 17. 2. Dr. Czaja 18.3. Deringer* 17. 2. Dröscher* 17. 2. Eisenmann 21.4. Erler 28. 2. Faller* 17.2. Dr. Gleissner 10. 3. Haage (München) 17.2. Dr. Haas 17. 2. von Hassel 27. 2. Hauffe 17. 2. Hörmann (Freiburg) 17. 2. Hofmann (Mainz) 10. 3. Holkenbrink 17. 2. Illerhaus 26. 2. Dr. Kempfler 17. 2. Kiep 17. 2. Klinker * 17. 2. Dr. Koch 17.2. Frau Korspeter 4. 3. Kriedemann 17. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kurlbaum 25. 2. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Lemmer 31.3. Lenz (Brühl) * 17. 2. Lenze (Attendorn) 17.2. Matthöfer 24. 2. Mauk * 17. 2. Memmel * 17. 2. Mengelkamp 1. 3. Michels 17. 2. Dr. Miessner 28.2. Müller (Aachen-Land) * 17. 2. Nellen 17. 2. Ott 17. 2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 18. 3. Pöhler 17. 2. Frau Dr. Probst 17. 2. Prochazka 17. 2. Reichmann 17. 2. Riedel (Frankfurt) 17.2. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 17. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24.2. Seifriz * 17. 2. Frau Seppi 17.2. Seuffert 17. 2. Dr. Starke (Franken) 17. 2. Struve 31.3. Dr. Freiherr von VittinghoffSchell ** 17. 2. Weigl 28.2. Dr. Wuermeling 17.2. Wurbs 17. 2. Zerbe 26. 2. b) Urlaubsanträge Leber 26. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1399, Frage XIII/1): Soll der südöstliche Ausgang am Bahnhof Bonn zum Bahnhofvorplatz trotz allgemeiner Aufhebung der Bahnsteigsperren weiterhin vorwiegend verschlossen bleiben oder kann er wenigstens mit einem Drehkreuz versehen werden, um so zahlreichen ankommenden Reisenden, die zu den Autobushaltestellen gehen müssen, den umständlichen Umweg über das Hauptgebäude zu ersparen? Ab sofort wird die Deutsche Bundesbahn die Bahnsteigsperre südlich des Bonner Empfangsgebäudes, die bislang nur während weniger Tagesstunden geöffnet war, an allen Werktagen von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr abends offen halten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/1405, Frage I): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die unterschiedlichen Belastungen für Automobile in einzelnen EWG- Ländern schneller zu vereinheitlichen, um für die deutsche Automobilindustrie gleiche Wettbewerbsverhältnisse zu den Automobilindustrien der anderen EWG-Länder herzustellen? Die unterschiedliche Belastung der Automobile im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den EWG- Ländern ist bereits Gegenstand einer von Herrn Abgeordneten Lautenschlager gestellten Anfrage gewesen, die am 23. November 1966 beantwortet worden ist und auf die ich mich beziehen darf. Es ist das Ziel dier Bundesregierung, die unterschiedliche Belastung des Warenverkehrs zwischen den EWG-Ländern so schnell wie möglich zu beseitigen. Die Bundesregierung hat deshalb bekanntlich gefordert, daß nicht nur die Zölle vorzeitig ab- 4348 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 gebaut, sondern auch auf dem umsatzsteuerlichen Gebiete gleiche Wettbewerbsverhältnisse so schnell wie möglich herbeigeführt werden. Auf dem Zollgebiete sind die ursprünglich bestehenden Unterschiede bereits weitgehend verringert worden. Sie werden am 1. Juli 1968 durch den Wegfall der Binnenzölle ganz beseitigt sein. Die ursprüngliche Forderung der Bundesregierung, die Zollgrenzen bereits am 1. Juli 1967 zu beseitigen, konnte leider nicht realisiert werden. Soweit es sich um die unterschiedliche umsatzsteuerliche Belastung in den einzelnen EWG-Ländern handelt, wird die Einführung eines gemeinsamen Nettoumsatzsteuersystems zu einer vollständigen Beseitigung der Belastungsunterschiede führen. Der Ministerrat der EWG hat am 9. 2. 1967 die grundlegenden und verbindlichen Richtlinien für die Einführung der Nettoumsatzsteuer in den Mitgliedstaaten bis spätestens 1. 1. 1970 verabschiedet. Die Bundesregierung hofft, daß die Nettoumsatzsteuer in Deutschland schon sehr viel früher, nach Möglichkeit zum 1. 1. 1968, eingeführt werden kann. Mit dieser Systemumstellung werden für .die deutsche Automobilproduktion alle aus der Umsatzbesteuerung resultierenden Wettbewerbsnachteile beseitigt sein. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kulawig (Drucksache V/1405, Frage III) : Welche Entscheidung hat die Bundesregierung in der Frage der Standortwahl für den Bau eines Protonengroßheschleunigers getroffen? Die Bundesregierung hat CERN Anfang dieser Woche das von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Gelände Drensteinfurt als deutsches Standortangebot für einen europäischen Großbeschleuniger benannt. Leider ist durch eine Meldung in dem CERN-Informationsdienst vor Abgang der Benachrichtigung bereits über diese Frage berichtet worden. Die Bundesregierung ist hierbei dem Gutachten eines Ausschusses von Fachleuten gefolgt, das zu dem Ergebnis gekommen war, daß allein das Gelände Drensteinfurt den Mindestansprüchen genügt, welche CERN für die Bodenbeschaffenheit des künftigen Standorts gestellt hat. Die Ergebnisse des Gutachtens sind mit den beteiligten Landesregierungen auf mündlichem und schriftlichem Wege erörtert worden, wobei einige zunächst entstandene Mißverständnisse beseitigt werden konnten. Ich möchte wiederholen, daß eine Entscheidung, ob dieses Großprojekt überhaupt verwirklicht werden kann, von den Mitgliedsregierungen von CERN noch nicht getroffen ist; das deutsche Geländeangebot präjudiziert auch die Frage nicht, ob die Bundesrepublik Deutschland sich an einem solchen Projekt finanziell beteiligen würde. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Vogel (Speyer) (Drucksache V/1399, Fragen XIII/ 12, XIII/ 13 und XIII/ 14) : Wird sich die Kürzung der Haushaltsmittel auch auf den Ausbau der Umgehungsstraße Speyer im Zuge der B 39 auswirken? Wann ist mit der Fertigstellung des gesamten in Frage XIII/ 12 erwähnten Projekts zu rechnen? Wann kann das Teilstück Rheinbrücke—Dudenhofener Straße in Betrieb genommen werden? Ob und in welchem Umfang sich eine Kürzung der Haushaltsmittel auf die Umgehungsstraße Speyer auswirken wird, kann z. Z. nicht gesagt werden, da sowohl der Bundeshaushalt 1967 als auch der geplante Eventualhaushalt noch nicht verabschiedet sind. Es kann daher auch ein Termin für die Fertigstellung der gesamten Umgehungsstraße im Zuge der B 9 und B 39 noch nicht genannt werden. Das südliche Teilstück von der Rheinbrücke bis zur Dudenhofener Straße im Zuge der B 39 wird voraussichtlich 1969 in Betrieb genommen werden können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Agbeordneten Ramms (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der deutschen Binnenschiffahrt? Die Reedereien und die Partikuliere der Binnenschiffahrt haben gegenwärtig mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Hauptgrund liegt darin, daß bei wachsenden Transportleistungen die Erträge aus dem reinen Schiffahrtsgeschäft unzureichend sind. Die trotz aller Rationalisierungsbemühungen und auch -erfolge notwendige Anpassung der Frachten an die gestiegenen Betriebskosten ist durch den verstärkten äußeren und inneren Wettbewerb, der auf die am 1. August 1961 in Kraft getretenen Verkehrsnovellen sowie auf die von der EWG ausgehenden Liberalisierungstendenzen zurückzuführen ist, verhindert worden. Auch die anomal hohen Wasserstände der letzten Jahre haben sich wettbewerbsverschärfend ausgewirkt. Alle diese Umstände haben dazu beigetragen, daß die Betriebsergebnisse der nur von der Binnenschifffahrt lebenden Unternehmen nicht mehr ausgeglichen sind. Diese unbefriedigende wirtschaftliche Lage hat bereits Zahlungsschwierigkeiten, Schiffsversteigerungen und Vergleichs- und Konkursverfahren zur Folge gehabt. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4349 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 16) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bericht über „Die Entwicklung des Massengutverkehrs auf den Binnenwasserstraßen in den letzten zehn Jahren" aus dem Bulletin vom 31. Januar 1967 hier in der Fragestunde um die Vergleichszahlen über die Ertragsentwicklung in der deutschen Binnenschiffahrt zu ergänzen? Die Angaben über die Entwicklung des Massengutverkehrs bei der Binnenschiffahrt beruhen auf den Ergebnissen ,der amtlichen Binnenschiffahrtsstatistik. Diese Statistik wird vom Statistischen Bundesamt auf Grund des „Gesetzes über die Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf den Binnenwasserstraßen vom 26. Juli 1957 jährlich erstellt. Im Rahmen dieser amtlichen Binnenschiffahrtsstatistik fallen jedoch keine Angaben über die Ertragsentwicklung in Iden Unternehmen dieses Verkehrszweiges an. Dieses Gesetz sieht nur ,die Erfassung des Schiffs- und Güterverkehrs vor. Die Bundesregierung ist daher nicht in der Lage, den Bericht über die Entwicklung des Massengutverkehrs auf den Binnenwasserstraßen in den letzten 10 Jahren durch vergleichende Zahlen über die Ertragsentwicklung in der deutschen Binnenschifffahrt zu ergänzen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/1399, Fragen XIII/ 17 und XIII/ 18) : Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die von der Deutschen Bundesbahn beabsichtigte ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut die an der Küste beheimatete deutsche Fischwirtschaft wirtschaftlich schwer treffen und die Versorgung der Bevölkerung im Binnenlende mit den leicht verderblichen Fischen und Fischwaren gefährden würde? Welche Haltung würde die Bundesregierung zu einem Antrag der Deutschen Bundesbahn auf ersatzlose Abschaffung der Frachtart Eilstückgut und auf Beseitigung des seit 46 Jahren bestehenden Ausnahmetarifs 15 B 1 für Fische und Fischwaren einnehmen? Herr Abgeordneter, die Bundesregierung teilt Ihre Befürchtungen nicht. Der Antrag der Bundesbahn, die Aufhebung des Eilstückgutverkehrs zu genehmigen, ist eben erst bei mir eingegangen. Ich werde ihn zunächst mit den interessierten Ressorts beraten. Auch wenn dem Antrage der Bundesbahn stattgegeben werden sollte, bleiben die Interessen der Fischwirtschaft gewahrt. Der Fischversand soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits ein Arbeitskreis gebildet, dem neben der Bundesbahn unter anderem auch Sachverständige des Bundesmarktverbandes für die Fischwirtschaft und der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven angehören. Der von Ihnen zitierte Ausnahmetarif 15 B 1 wird von der Entscheidung über das Eilstückgut nicht berührt. Die Aufhebung dieses Tarifes ist gegenwärtig nicht beantragt. Er ist auf den 31. Dezember 1967 befristet. Ob und welche Tarifmaßnahmen die Deutsche Bundesbahn nach diesem Zeitpunkt trifft, hängt von .dem Ergebnis der Bemühungen ab, den Fischversand neu zu organisieren. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 21) : Bis wann ist mit dem Bau der seit Jahren geplanten, für 1966 zum Baubeginn zugesagten, dringend erforderlichen Umgehungsstraße B 3 von Leimen über Nußloch nach Wiesloch zu rechnen? Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau ,der Ortsumgehung Nußloch—Wiesloch im Zuge der Bundesstraße 3 hat durch die Einsprüche der Gemeinde Leimen eine erhebliche Verzögerung erfahren. Die notwendig gewordenen Ergänzungsplanungen sind zwar nahezu fertiggestellt, doch ist kaum damit zu rechnen, daß das Planfeststellungsverfahren vor dem Herbst dieses Jahres zum Abschluß gebracht werden kann. Mit dem Anlaufen der eigentlichen Bauarbeiten wird daher wahrscheinlich erst im Frühjahr 1968 zu rechnen sein. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 22) : Wird der Bau der Autobahnteilstrecke Walldorf—SinsheimNeckarsulm im Rahmen des ordentlichen Haushalts bzw. des Eventualhaushalts 1967 durchgeführt? Dieses Bauvorhaben wird aus Mitteln des ordentlichen Haushalts durchgeführt. Anlage 11 Schriftliche Antwort -des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baier (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 23) : Sind die Planungsschwierigkeiten für die Umgehungsstraße B 37 Neckarelz soweit überwunden, daß mit dem Bau alsbald begonnen werden kann? Bedauerlicherweise liegt das angeforderte Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau über die Hochwasserabführung des Neckars im Bereich der Ortsumgehung Neckarelz—Diedesheim noch nicht vor. Wie mir die Auftragsverwaltung auf eine Rückfrage mitgeteilt hat, wird sich 'die Fertigstellung des Gutachtens auf Grund einiger inzwischen eingetretener 4350 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Schwierigkeiten noch bis zum Sommer dieses Jahres verzögern. Dadurch können auch die Planungsarbeiten für das Straßenbauvorhaben erst etwa im Herbst zum Abschluß gebracht werden. Mit dem Anlaufen der Arbeiten wird deshalb nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erst 1968 zu rechnen sein. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 25) : Werden die Mittel zum Ausbau der Bundesstraßen im Raume München, der aus Anlaß der Olympischen Spiele notwendig ist, allein aus der bayerischen Quote für die Bundesstraßen entnommen? Im Rahmen der langfristigen Planungen für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ist in den nächsten Jahren im Raum München eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die auch ohne die Olymschen Spiele wegen des allgemeinen Verkehrszuwachses bis 1972 hätten gebaut werden müssen. Selbstverständlich müssen die Mittel hierfür aus der dem Lande Bayern zustehenden Quote bereitgestellt werden. Daneben gibt es Maßnahmen, die zwar in absehbarer Zeit notwendig geworden wären, jedoch wegen der Olympischen Spiele zeitlich vorgezogen werden müssen. Um welche Maßnahmen es sich handelt, muß im einzelnen noch überprüft werden; ich erwarte hierzu einen Vorschlag des Landes Bayern. Die Frage der Finanzierung kann erst abschließend geklärt werden, wenn der Umfang der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen und die Höhe ihrer Kosten bekannt sind. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 26) : Welche Beträge des ordentlichen Haushaltes und der Deutschen Gesellschaft für öffentliche Arbeiten AG (Offa) wurden 1966 für den Straßenbau verausgabt? Im Rechnungsjahr 1966 wurden aus dem ordentlichen Haushalt 3279,8 Mill. DM und aus Öffakrediten 126,7 Mill. DM zusammen 3406,5 Mill. DM für die Bundesfernstraßen verausgabt. Diese Istausgabe verteilt sich auf die Bundesstraßen und Betriebsstrecken der Bundesautobahnen mit 2409,3 Mill. DM und auf den Neubau von Bundesautobahnen mit 997,2 Mill. DM. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 28) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des dritten Vierjahresplanes in der Zeit von 1967 bis 1970 den Autobahnbau Würzburg—Heilbronn von der Anschlußstelle bei Kist bis nach Weinsberg aufzunehmen? Der von der Bundesregierung verabschiedete 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen sieht den Beginn der Arbeiten an der Autobahnneubaustrecke Würzburg—Heilbronn vor. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/1399, Frage XIII/ 29) : Welche Baumaßnahmen sind 1967 und 1968 im Bereich der in Frage XIII/ 28 erwähnten Strecke vorgesehen? Wegen der angespannten Finanzlage des Bundes konnten im Rahmen des Straßenbauplanes 1967 keine Mittel für die Inangriffnahme der Arbeiten auf dieser Neubaustrecke bereitgestellt werden. Es ist aber beabsichtigt, im Jahre 1968 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Wegen seiner langen Bauzeit soll vorab mit dem Bau des Tunnels bei Hölzern (nördlich Heilbronn) begonnen werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Arbeiten entsprechend dem Stand der Entwurfsbearbeitung und dem Fortgang der Planfeststellung auf der Teilstrecke Tauberbischofsheim—Großrinderfeld einzuleiten. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/1399, Frage XIV/ 1): Sieht die Deutsche Bundespost eine Möglichkeit, durch den Verkauf frankierter Postkarten mit Landschaftsbildern auf der linken Anschriftseite der Deutschlandwerbung zu dienen, so wie es die amerikanische Postverwaltung in Zusammenarbeit mit dem US-Travel-Service tut? Die Deutsche Bundespost hat schon im April 1952 die früher recht beliebt gewesenen Bildpostkarten mit eingedruckten Postwertzeichen der Dauerreihe wieder eingeführt. Städte, Gemeinden, Ferienorte und Kurverwaltungen nutzen diese Werbemöglichkeit und dienen damit zugleich bei einer beachtlichen Jahresauflage von fast 3 Millionen Bildpostkarten der Deutschlandwerbung. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4351 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/1399, Frage XIV/2) : Treffen Pressemeldungen vom 31. Januar 1967 zu, wonach das zuständige Fernmeldeamt sich unter Hinweis auf die Fernsprechordnung geweigert habe, das Krankenhaus Dreieich des Landkreises Offenbach bevorzugt mit einem Telefonanschluß zu versehen, so daß das Krankenhaus ohne Telefonanschluß eröffnet werden müsse? Die Auskunft der Anmeldestelle des Fernmeldeamts 2 Frankfurt am Main, wonach die erforderlichen Anschlußleitungen für das Krankenhaus Dreieich voraussichtlich 1968 zur Verfügung stehen würden, beruhte auf einem Mißverständnis, das ich bedauere. Ich darf aber zugleich feststellen, daß dieses Mißverständnis von der Pressestelle der Oberpostdirektion Frankfurt am Main bereits vor den ersten Presseveröffentlichungen am 30. Januar 1967 geklärt und eindeutig der Presse, dem Rundfunk und Fernsehen erklärt wurde, daß die Post die gewünschten 13 Fernsprechanschlüsse rechtzeitig einrichten wird, wie dies grundsätzlich in solchen Fällen des öffentlichen Interesses geschieht. Presseveröffentlichungen vom 31. Januar 1967 und später, in denen trotz Richtigstellung berichtet wurde, daß das neue Krankenhaus Dreieich im Landkreis Offenbach bei seiner Eröffnung im Herbst/ Winter dieses Jahres keinen Telefonanschluß haben werde, treffen nicht zu. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/1399, Frage XIV/3): Hält die Deutsche Bundespost eine Verbesserung des Vertriebes von Beitragsmarken für die freiwillige Angestelltenversicherung dadurch für möglich, daß diese auf Bestellung geliefert und entweder durch den Briefträger kassiert oder im bargeldlosen Zahlungsverkehr abgerechnet werden? Seit Jahrzehnten werden bereits auf dem Lande die von der Landbevölkerung bei ihrem Briefträger bestellten Beitragsmarken für die freiwillige Angestelltenversicherung vom Landzusteller mitgebracht, kassiert und ausgehändigt. Dieses auf Einzelfälle im Interesse der abseits wohnenden Landbewohner eingeführte Bestellverfahren läßt sich aber nicht auf den in den Städten anfallenden Massenverkehr in Ortszustellbereichen übertragen. Hier kann der Massenverkehr nur dann schnell, sparsam und rationell bewältigt werden, wenn er möglichst einfach und nach einheitlichem Schema abgewickelt wird. Dies geschieht gleichmäßig in allen Ortszustellbereichen durch Verkauf der Beitragsmarken an den Postschaltern. Dabei ist es auch möglich, die Marken bargeldlos zu bezahlen und die Marken nach Gutschrift der Gegenwerte abzuholen. Eine weitere Verbesserung des Vertriebs von Beitragsmarken im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsabwicklung ist in diesem Falle nicht möglich und vertretbar. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/1399, Frage XIV/ 4) : Ist die Deutsche Bundespost bereit, die Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zur Zahlung der Gebühren für etwa ein Jahr im voraus durch Gewährung eines Skontos anzuregen? Die Gewährung eines Skontos bei längerfristiger Vorauszahlung der Rundfunkgebühren ist bereits mehrfach angeregt und geprüft worden. Möglicherweise würden hierdurch noch mehr Rundfunkteilnehmer als bisher zu einer Vorauszahlung der Gebühren angeregt werden können. Die Gewährung eines Gebührennachlasses ist aber nur bei einer Änderung der geltenden Gebührenvorschriften möglich. Die Skontogewährung wird daher bei den schwebenden Bund-Länder-Verhandlungen über die Neuregelung des Rundfunkgebührenwesens mit erörtert werden. Im Rahmen dieser Verhandlungen würde sich die Deutsche Bundespost nicht der Frage einer Skontogewährung verschließen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/1399, Fragen XIV/ 5 und XIV/ 6) : Welche positiven Auswirkungen verspricht sich die Bundesregierung von der Aufhebung der Selbständigkeit des Verwaltungspostamtes St. Georgen (Schwarzwald)? Beabsichtigt die Bundesregierung, das Postamt St. Georgen (Schwarzwald) nach Aufhebung seiner Selbständigkeit dem Verwaltungspostamt Triberg (Schwarzwald) zu unterstellen? Zur Frage 1: Die aus Gründen der Rationalisierung beabsichtigte Verlegung bestimmter Verwaltungsaufgaben vom Postamt St. Georgen zum Postamt Triberg im Schwarzwald dient einer wirtschaftlicheren Gestaltung der Verwaltungsdienste. Hierdurch wird eine Zusammenfassung von Verwaltungsaufgaben im Sinne der Empfehlungen der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und ides Gutachtens der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost erreicht. Weiter wirkt sich hierbei positiv die Anpassung der postalischen Verwaltungsorganisation an die durch das Postleitzahlensystem gekennzeichnete Betriebsorganisation aus. Zusammenfassend darf ich hervorheben, daß interne, ämterorganisatorische Maßnahmen nicht die Güte des Kundendienstes berühren. Auch in St. Georgen werden die idem unmittelbaren Verkehr mit den Postbenutzern dienenden Betriebsaufgaben in vollem Umfang weitergeführt, so daß sich aus der Umorganisation keine Nachteile für Bevölkerung und Wirtschaft ergeben. 4352 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 Zur Frage 2: Verwaltungsmäßig wird das Postamt St. Georgen durch die Neuordnung dem Postamt Triberg unterstellt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 17. Februar 1967 'auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/1399, Frage XIV/7) Bis wann kann der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich eingeführte Selbstwdhlfernverkehr, der es z. B. erlaubt, von Bonn aus direkt 136 Ortsnetze Frankreichs anzuwählen, auch auf das wichtige Ortsnetz Straßburg ausgedehnt werden? Der im vergangenen Jahr aufgenommene halbautomatische Fernsprechverkehr nach Straßburg, bei dem die deutschen Vermittlungskräfte der Auslandsfernämter bereits die Teilnehmer in Straßburg direkt anwählen können, erfolgte in der Absicht, nach angemessener Einlaufzeit den Selbstwählferndienst einzuführen. Nach Abschluß unserer Überprüfungen, ob technisch hierfür nun die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Deutsche Bundespost mit der französischen Verwaltung diesbezügliche Verhandlungen aufnehmen. Sie werden mit dem Ziele geführt werden, im Laufe der nächsten Monate den Selbstwählferndienst nach Straßburg einzuführen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (Drucksache V/1399, Frage XV/ 1): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die wohnungsmäßige Unterbringung von Spätaussiedlern notwendigen Baumaßnahmen zu fördern? Ein Unterschied zwischen Aussiedlern und Spätaussiedlern wird nicht gemacht. Seit 1953 bis Ende 1964 sind für den „Wohnungsbau zugunsten von Flüchtlingen und Aussiedlern" in 18 sogenannten SBZ-Programmen für rd. 1,9 Millionen berechtigte und in den Ländern eingewiesene Flüchtlinge (rd. 1,5 Millionen) und Aussiedler (rd. 0,4 Millionen) vom Bund rd. 5,8 Milliarden DM Bundeshaushaltsmittel zum Bau von rd. 475 570 Wohnungen bereitgestellt worden. Von diesen 1,9 Millionen Flüchtlingen und Aussiedlern sind nach dem Stand vom 30. September 1966 insgesamt über 1 872 000 Personen, also rd. 98 0/0, in neu errichteten oder tauschweise in vorhandenen Wohnungen wohnungsmäßig untergebracht worden. Für die wohnungsmäßige Unterbringung 'der im Rechnungsjahr 1965 berechtigten und in die Länder eingewiesenen Flüchtlinge und Aussiedler von insgesamt 47 833 Personen (23 366 Flüchtlinge, 24 221 Aussiedler und 246 Evakuierte) waren im Haushaltsplan des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1966 160 Millionen DM als Bindungsermächtigung veranschlagt. Infolge 'der schwierigen Haushaltslage konnte diese Bindungsermächtigung noch nicht freigegeben werden. Ich bin fortgesetzt darum bemüht, .den Ländern baldmöglichst einen Bewilligungsrahmen in vorgenannter Höhe für den Wohnungsbau dieses Personenkreises als Beitrag des Bundes zur Verfügung zu stellen. Zur Finanzierung der 160 Millionen DM soll die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 150 Millionen DM darlehnsweise gewähren, doch sind die Verhandlungen darüber noch nicht abgeschlossen. Im Entwurf des Haushaltsplanes des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1967 sind für dieses Programm kassenmäßig 10 Millionen DM angesetzt. Inzwischen sind im Rechnungsjahr 1966 weitere rd. 48 000 Flüchtlinge (rd. 20 000) und Aussiedler (rd. 28 000), die mit Wohnungsbaumitteln zu dotieren wären, registriert und in die Länder eingewiesen worden. Für die Förderung des Wohnungsbaues .dieser Flüchtlinge und Aussiedler ist im Entwurf des Haushaltsplanes des Bundesministeriums für Wonnungswesen und Städtebau für das Rechnungsjahr 1967 ein Bewilligungsrahmen in Höhe von 180 Millionen DM vorgesehen (20. SBZ-Programm). Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf .die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/1405, Frage II/ 1): Wann gedenkt die Bundesregierung die seit langem geplante umfassende Wohnungszählung im Bundesgebiet durchzuführen, um damit klare Grundlagen für die künftige Wohnungsbaupolitik zu gewinnen? Die finanziellen Schwierigkeiten des Bundes und der Länder, mit denen sich das Hohe Haus seit Monaten auseinanderzusetzen hat, haben bei der seit langem geplanten Wohnungszählung leider zu einer Verzögerung und, wie ich hinzufügen muß, zu einer Kürzung des Zählungsprogramms geführt. Ein auf diesem Zählungsprogramm aufbauender Entwurf des Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung ist den Bundesressorts Anfang Februar übersandt worden. Danach soll die Wohnungszählung im September 1968 stattfinden. Ich rechne damit, daß das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf Anfang März zustimmen wird. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 17. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/1405, Frage II/ 2): Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1967 4353 Wann ist mit einer Novellierung der seit 1959 geltenden Zweiten Berechnungsverordnung fur die Festsetzung der Sozialmieten zu rechnen? Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen — Zweite Berechnungsverordnung — dient in erster Linie der Berechnung der Kostenmiete im sozialen und steuerbegünstigten Wohnungsbau. Im Hinblick auf die Kosten- und Preisentwicklung muß diese Verordnung in gewissen Abständen den veränderten Verhältnissen angepaßt werden. Aus diesem Grunde ist die Verordnung bereits am 19. Dezember 1962 und am 23. Juli 1963 novelliert worden. Die seitdem erfolgten Preis- und Kostenerhöhungen machen eine erneute Änderung der Verordnung erforderlich. Demzufolge sind in meinem Ministerium grundlegende Untersuchungen über die derzeitigen Kosten der Hausverwaltung, der Instandsetzung, der Schönheitsreparaturen und über die Abschreibungssätze für besondere Anlagen und Einrichtungen durchgeführt worden. Ein Referentenentwurf der Änderungsverordnung ist im wesentlichen fertiggestellt. Er muß nach seiner völligen Fertigstellung mit den Bundesressorts und den zuständigen Ministern der Länder abgestimmt und danach dem Kabinett und dem Bundesrat zum Beschluß zugeleitet wenden. Ich werde mich bemühen, das weitere Verfahren so zu beschleunigen, daß die Änderungsverordnung spätestens in einigen Monaten in Kraft treten kann. Anlage 25 Zusätzliche schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 13. Februar 1967 zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kulawig *). In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 25 Januar d. J. hatte ich im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen ,des Herrn Kollegen Kulawig wegen der deutschen Standortangebote für einen europäischen Großbeschleuniger ausgeführt, daß der Bundestag und die Öffentlichkeit sofort unterrichtet werden würden, sobald hierüber eine endgültige Mitteilung an CERN ergeht. Ich darf Sie davon unterrichten, daß ich nunmehr das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Gelände bei Drensteinfurt als einziges deutschen Standortangebot bei CERN benennen werde. Hierbei folge ich einem Gutachten, das von einer deutschen Sachverständigengruppe unter Leitung von Professor Citron, Karlsruhe, ausgearbeitet worden ist und das Gelände Drensteinfurt nach seinen Bodenqualitäten für den Standort eines Großbeschleunigers mit dem Energiebereich von 300-GeV als geeignet befunden hat. Die Gelände, die von den Landesregierungen Bayern (Ebersberger Forst) und des Saarlandes (Neuforweiler) angeboten worden sind, erfüllen nach der Auffassung der Sachverständigen nicht die technischen Voraussetzungen, die von CERN als Mindestanforderungen aufgestellt worden sind. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Bundesregierung mit der vorsorglichen Benennung eines Standortes noch keine Entscheidung über ihre Beteiligung an dem Projekt getroffen hat. *) Siehe 87. Sitzung Seite 4006 B
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Die Mittel sollen für solche Vorhaben zur Verfügung gestellt werden, die Bundesaufgaben sind oder jedenfalls mit Bundesaufgaben in einem Sachzusammenhang stehen. In diesem Rahmen ist eine Einflußnahme des Bundes auf die Ausgaben der Vorhaben mit dem in Art. 83 GG ausgesprochenen Grundsatz der Landesexekutive vereinbar.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist die Fragestunde beendet.
Ich habe noch bekanntzugeben, daß die Frage XIII/ 27 des Herrn Abgeordneten Josten und die Fragen XIII/ 24, XV/ 2 und XV/ 3 des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) zurückgezogen sind.
Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.



Vizepräsident Schoettle
Entsprechend dem heute vormittag gefaßten Beschluß auf Ergänzung der Tagesordnung rufe ich jetzt auf die
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsj ahr 1967 (Kreditfinanzierungsgesetz 1967) — Drucksache V/1436 —
Wir treten in die erste Beratung ein. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Pohle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, dem Hohen Hause den Initiativantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache V/1436 zu begründen.
    Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 13. Dezember 1966 ausgeführt:
    Die Bundesregierung wird, wenn es erforderlich ist, durch gezielte Ausgaben die Investitionstätigkeit in unserer Volkswirtschaft beleben. Für den Straßenbau, für die Modernisierung von Bundesbahn und Bundespost sowie für andere vordringliche Investitionen ist für diesen Fall im Rahmen eines Eventualhaushaltes ... ein zusätzlicher Betrag bis zu 2,5 Milliarden DM vorzusehen.
    Der Herr Bundeskanzler hat das in der Erklärung
    zum Ausgleich des Bundeshaushalts 1967 am 20. Januar 1967 weiter ausgeführt. Er hat damals gesagt:
    Wir haben gestern ein Programm beschlossen, das dem Doppelziel Stabilität und Wachstum entspricht. Um das weitere Wachstum unserer Wirtschaft sicherzustellen, haben wir die Vorlage eines Eventualhaushalts beschlossen, der sofortige erhebliche Investitionen ... vorsieht. Dieser Sonderhaushalt soll auf dem Kreditwege finanziert werden, und ich kann mitteilen, daß der Präsident der Bundesbank dieses Vorhaben voll unterstützt und dem Zentralbankrat empfehlen wird, die notwendigen kreditpolitischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Investitionsbereitschaft der Unternehmen anzuregen.
    Der Bundesfinanzminister hat im engen Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister in der gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses dieses Hohen Hauses am 25. Januar 1967 den Faden des Gesprächs weitergesponnen. Er hat damals gesagt, es werde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe Rahmen und Inhalt eines Kreditfinanzierungsgesetzes in einer Höhe bis zu 2,5 Milliarden DM festgesetzt; nach seiner Kenntnis der Dinge solle dieses Gesetz auf dem Initiativweg eingebracht werden, um die Fristen zu verkürzen; mit Mitteln bis zur Höhe von 2,5 Milliarden DM sollten verschiedene Vorhaben investiver Art und eventuell noch weitere einzelne Investitionsprojekte des Verteidigungssektors bewältigt werden. Damit diese Maßnahmen schnell wirksam würden, sei die Regierung bereit, einen Betrag von 750 Millionen DM für ein Sofortprogramm zur Verfügung zu stellen.
    In der Plenarsitzung vom 1. Februar 1967 hat der Herr Bundesfinanzminister — ebenfalls im engen Einvernehmen mit dem Herrn Bundeswirtschaftsminister — noch einmal darauf hingewiesen, daß zur Anregung der Wirtschaftstätigkeit und der privatwirtschaftlichen Investitionsneigung ein Eventualhaushalt mit einem Volumen bis zu 2,5 Milliarden DM vorgesehen sei. Durch Aufstockung des außerordentlichen Haushalts um ein Volumen in dieser Größenordnung sollten zusätzliche Investitionen in gleicher Höhe finanziert werden. Die erwartete anregende Wirkung auf die allgemeine Wirtschaftstätigkeit lasse sich aber nur dann erreichen, so sagte er damals, wenn die von der Bundesregierung vorgesehenen Schritte schnell verwirklicht würden. Die Bundesregierung habe deshalb ein Dreistufenprogramm entwickelt, um möglichst schnell durch Investitionsmaßnahmen einen weiteren Konjunkturabschwung zu bremsen und ein angemessenes Wirtschaftswachstum zu erreichen. Zunächst werde die Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von 850 Millionen DM einleiten. Zur Schaffung der gesetzlichen Voraussetzung dafür und für die Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen werde deshalb die Bundesregierung in aller Kürze den Entwurf eines Kreditfinanzierungsgesetzes vorlegen, das nach Auffassung der Regierung noch vor Verabschiedung des Bundeshaushalts 1967 in Kraft treten sollte. Deshalb erbitte die Bundesregierung auch die parlamentarische Initiative für die Behandlung dieses Kreditfinanzierungsgesetzes. Die zur Wirtschaftsbelebung ergriffenen Maßnahmen des Eventualhaushaltes würden nur dann die gewünschte Wirksamkeit erreichen, wenn jetzt ohne unnötige formelle oder prozedurale Verzögerungen die Gelder zur Verfügung gestellt würden.
    In der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung haben alle Fraktionen ihre grundsätzliche Zustimmung erteilt. Namens meiner Freunde hat Herr Kollege Leicht die Ankündigung dieses Investitionshaushalts mit dem Sofortprogramm begrüßt und hat gleich einige Fragen gestellt. Er hat damals ausgeführt, es geschehe hier etwas grundlegend Neues; die Bundesregierung versuche erstmals durch gezielte Haushaltsausgaben, kurzfristig die abklingende Konjunktur anzuregen, die Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu beleben. Er hat gleichzeitig darauf hingewiesen, daß diese Maßnahmen in einem richtigen Zusammenhang gesehen werden müßten, um den gelegentlichen Behauptungen entgegenzutreten, daß hiermit eine ungezügelte Kreditfinanzierung eingeleitet werde. Ähnliche Ausführungen sind von den Rednern aller Parteien gemacht worden, auch von dem Herrn Vertreter der Oppositionspartei, und insbesondere vom Kollegen Herrn Dr. Möller, der, wie ich gleich bemerke, bereits am 10. November 1966 in einer grundlegen-



    Dr. Pohle
    den Rede den hier zum Tragen kommenden Gedanken entwickelt hatte.
    Meine Damen und Herren, damals haben also die Sprecher aller Parteien ihre grundsätzliche Billigung zu dem vorliegenden Gesetz zum Ausdruck gebracht. Damals ist weiter darauf hingewiesen worden, daß die zusätzlichen Investitionen durch eine Aufstockung des außerordentlichen Haushalts ausgewiesen werden müßten. Man kann also nicht sagen, daß der von der Regierung vorformulierte und heute dem hohen Hause in erster Lesung vorgelegte Gesetzentwurf Parlament und Öffentlichkeit unvorbereitet trifft.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sehr richtig!)

    Er wird als Initiativentwurf der Regierungsparteien eingebracht. Dies findet seinen Grund in der Eilbedürftigkeit des Gesetzes. Soll es alsbald in den Konjunkturablauf eingreifen, bedarf es kürzester Ingangsetzung des Mechanismus dieses Gesetzes.
    Meine Damen und Herren, wenn im Parlament ein gewisses Mißbehagen spürbar wird, falls die Formulierungshilfen zu Gesetzesinitiativen so spät eintreffen, daß sie zum mindesten von dem mit der Materie nicht befaßten Abgeordneten nicht aufgenommen, geschweige denn geistig verarbeitet werden können, so ist das verständlich. Doch stellt dieses Gesetz ja nur einen Bestandteil des allgemeinen und des allgemein bekannten Regierungsprogramms auf wirtschaftlichem und finanziellem Sektor dar. Gleichwohl hoffen wir, daß künftig die Regierung ihr Programm von sich aus vorlegt und vertritt. Aber weil wir diese Regierung tragen, haben wir ihr Programm zu unserem eigenen gemacht.
    Das Gesetz bezweckt, durch Zurverfügungstellung von Mitteln zusätzliche Investitionen des Bundes mit einem Volumen von 2,5 Milliarden DM durchzuführen, den gegenwärtigen Konjunkturabschwung aufzufangen und auf eine Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit hinzuwirken. Um eine schnelle Wirkung im Investitionsgüterbereich zu erzielen, ist ein Sofortprogramm über 850 Millionen DM aufgestellt worden. Es kann ohne weitere gesetzliche Maßnahmen durch Einschaltung der Sondervermögen des Bundes und mit Hilfe von Kreditinstituten sofort verwirklicht werden. In das Sofortprogramm sind nur vergabereife Vorhaben aufgenommen worden, die bereits im Laufe der nächsten Zeit zu Vertragsabschlüssen führen werden.
    Für unsere Meinungsbildung war wesentlich, daß die Finanzierung des Sofortprogramms durch die Zusage der Deutschen Bundesbank gesichert ist, mittelfristige Papiere des Bundes zusätzlich am Markt unterzubringen, wie wir hören, durch dreibis vierjährige Kassenobligationen, 7 1/2%ige Schatzanweisungen. Die Durchführung des ordentlichen Haushalts 1967 wird daher durch das Sofortprogramm nicht in Frage gestellt.
    Natürlich bedeutet dies eine Verschuldung im außerordentlichen Haushalt und die Notwendigkeit der Tilgung aus Haushaltsmitteln in drei bis vier Jahren. Deshalb muß die Endfinanzierung all dieser Maßnahmen durch Übernahme in das mittelfristige
    Gesamtprogramm zur Füllung der auf uns zukommenden Deckungslücken eingefügt werden.
    Auch die im Gesetz weiter vorgesehenen Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1,65 Milliarden DM — 2,5 Milliarden DM minus Sofortprogramm von 850 Millionen DM ergibt 1,65 Milliarden DM — sollen auf Grund der gegenwärtigen konjunkturellen Lage alsbald durchgeführt werden. Dieses Ziel kann durch die selbstverständliche spätere Übernahme der Maßnahmen in den außerordentlichen Bundeshaushalt 1967 zeitlich nicht mehr erreicht werden, da das Haushaltsgesetz 1967 erst Ende Mai oder gar erst Anfang Juni 1967 in Kraft treten dürfte. Um schon zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt eine Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Herauslegung von Krediten nach Art. 115 des Grundgesetzes zu schaffen, mußten deshalb die Koalitionsfraktionen das Kreditfinanzierungsgesetz 1967 — es gilt nur für dieses eine Rechnungsjahr — einbringen. Denn nur bei kürzestem Durchlauf durch die gesetzgebenden Körperschaften kann das von der Bundesregierung für erforderlich gehaltene Investitionsprogramm bis zu Beginn der namentlich für die Bauindustrie günstigen Witterung voll anlaufen. Die öffentliche — nicht primär die private — Nachfrage soll auf dem für die weitere wirtschaftliche Entwicklung bedeutsamen Sektor der Investitionsgüter durch die im Kreditwege beschafften Mittel gestärkt werden. Natürlich wird damit mittelbar auch die private Investitionstätigkeit angeregt.
    Die globale Verteilung dieser Mittel ist in § 2 des Entwurfs vorgesehen. Sie bedeutet kein Patentrezept, kein starres System. Über Einzelheiten der Verteilung soll und muß im Rahmen der Ausschußberatung gesprochen werden. Hier wird eine Prüfung der Einzelpositionen erfolgen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Wenn auch im Gesetz — und das ist vernünftig — keine weitere Aufschlüsselung im einzelnen vorgenommen worden ist, so wird doch im Ausschuß Auskunft über die Absichten der Regierung zu erteilen, wird die Frage der Finanzierungsbedingungen zu erörtern und wird die Brücke zum Haushaltsrecht und zur Haushaltsgebarung zu schlagen sein. Die Bundesregierung wird darzulegen haben, wohin im einzelnen die 850 Millionen DM des Sofortprogramms gehen; dabei ist anzuerkennen, daß auch der Investitionsbereich der Landwirtschaft bedacht werden soll. Die Bundesregierung muß aber auch dartun, wie sie sich die Verwendung der weiteren 1,6 Milliarden DM denkt.
    Wir legen Wert darauf, daß eine stufenweise Prüfung der erforderlichen Einzelmaßnahmen erfolgt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Der zuständige Ausschuß wird dabei besonders darauf zu achten haben, daß die Mittel insbesondere auch in Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosenziffer fließen, in Regionen, deren Erwerbszweige besonders unter dem Rückgang der Beschäftigung leiden. Auch wird darauf Bedacht zu nehmen sein, daß die Förderungsmaßnahmen nicht Bereiche berühren, die jahrelang unter Übernach-



    Dr. Pohle
    frage gelitten haben. Der Rationalisierungs- und Umstrukturierungsprozeß darf nicht durch Anreize zugunsten der Wachstumsbereiche gefährdet werden, die unwirtschaftliche Kapazitäten und Strukturen nach sich ziehen. Eine möglichst große Absicherung gegen Fehlinvestitionen ist ein weiterer wichtiger Punkt für die Handhabung des Gesetzes.
    Ich verhehle nicht, daß manche meiner politischen Freunde erhebliche grundsätzliche Bedenken gegen das Gesetz hegen. Manche von ihnen glauben, ernsthafte Argumente dafür ins Feld führen zu müssen, daß ein solcher Haushalt, gespeist aus mittelfristigen Geldtiteln, zu einer Gefährdung des Geldwertes führen und damit den Bemühungen von Regierung und Parlament um die Konsolidierung der Verhältnisse entgegenstehen und entgegenwirken könnte. Wir würden nicht verantwortungsbewußt handeln, wenn wir diese Argumente hier unterdrücken und nicht auf sie hinweisen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Die Argumentation geht dahin, daß die deutsche Wirtschaft zur Zeit noch an einem Ungleichgewicht einmal zwischen kurz- und langfristiger Verschuldung und zum anderen zwischen Fremdmitteln und Eigenkapital leide und daß zunächst dieses Ungleichgewicht beseitigt werden müsse. Zu einer solchen Stabilisierungspolitik stehe in Widerspruch, daß nunmehr die kurz- und mittelfristige öffentliche Verschuldung ausgedehnt würde, noch dazu, wenn Deckungslücken außergewöhnlichen Ausmaßes in den nächsten Jahren auf uns zukämen; sie würden durch die kurz- und mittelfristigen Kredite vergrößert. Betrachte man die gegenwärtige Konjunkturphase als Konsolidierungsprozeß, so werde dieser Prozeß durch neue Geldschöpfung mit der Gefahr inflationärer Folgen unterbrochen. Der Konsolidierungsprozeß sei aber notwendig, weil die volkswirtschaftliche Ersparnisbildung hinter dem Verbrauch und hinter der Kreditschöpfung zurückgeblieben sei.
    Es wird zu überlegen sein, ob entsprechend dieser Grundhaltung z. B. in der Präambel Hinweise gegeben werden können, die auch die Bedeutung der Zielsetzung der Geldwertstabilität hervorheben. Andererseits läßt sich nicht in Abrede stellen, daß die Arbeitslosigkeit gestiegen ist, daß viele Gastarbeiter nach Hause zurückgekehrt sind, daß verschiedene Sektoren eine außergewöhnliche Stagnation aufweisen, daß die Wachstumsraten nicht nur zurückgegangen, sondern teilweise ins Gegenteil umgeschlagen sind und daß nach den neuesten Nachrichten die Kurzarbeit in vielen Betrieben erhebliche Ausmaße angenommen hat. Daß das Umsatzsteueraufkommen im Januar 1967 gegenüber Januar 1966 um 4 % gesunken ist, mag auch mit der Steigerung des Exports zusammenhängen, aber es ist doch ein alamierendes Zeichen für den auf das Wachstum seiner Einnahmen angewiesenen Fiskus.
    So ist es verständlich, daß eine Regierung in einer Periode schwindenden Wachstums, in einer Periode des hinter den Vorausschätzungen zurückbleibenden oder gar rückläufigen Steueraufkommens, in einer Periode stagnierender Entwicklung verschiedener
    Sektoren — Stahl, Stahlbau, Bauindustrie und manche andere — den Anfängen zu wehren sucht. Wir leihen ihr dabei unsere Hilfe und machen die von ihr gegebene Begründung zu der unseren.
    Die Einreichung dieses Investitionshaushalts wird uns erleichtert durch die positive Stellungnahme der Deutschen Bundesbank, jedenfalls zum Sofortprogramm, auch in ihrem letzten Monatsbericht, der Bundesbank, zu der als Hüter und Wahrer des Wertes der Deutschen Mark wir auf Grund ihres bisherigen Verhaltens durchaus Vertrauen haben. Dabei darf ich am Rande bemerken, daß selbstverständlich. Voraussetzung für die Realisierung des Gesetzes ist, daß der Geldmarkt die Beschaffung der Mittel auf dem gedachten Wege ermöglicht. Auch die Bundesbank hat aber auf die nicht zu überhörenden Zeichen des Konjunkturverlaufs reagiert. Die gestrige Diskontsenkung auf 4%, von der mir gestern abend noch der Herr Bundeswirtschaftsminister Mitteilung gemacht hat, und die weitere Minderung der Mindestreserven um 10 % sind sicherlich Indizien dafür. Zudem kann der Investitionshaushalt, jedenfalls soweit er das Sofortprogramm übersteigt, jederzeit gebremst werden, wenn die wirtschaftliche Lage es erfordert.
    Der jetzt beschrittene Weg ist nicht außergewöhnlich. Auch das Stabilitätsgesetz sieht eine Ermächtigung für Kreditaufnahmen des Bundes bis zu 5 Milliarden DM vor. Freilich wünschen wir, wenn nicht zugleich, so doch in schneller Folge, auch die Verabschiedung dieses Stabilitätsgesetzes, das zur Beratung noch immer ansteht.
    Gegenüber dem Regierungsvorschlag, der Regierungs-Vorformulierung, haben die Regierungsparteien zwei Änderungen in das Gesetz eingefügt.
    Die erste betrifft die Einschaltung des Haushaltsausschusses in § 3. Dort heißt es:
    Die Festlegung des Investitionsprogramms bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
    Darin kommt der Wunsch des Parlaments zum Ausdruck, in irgendeiner Form in die Verteilung der Kreditmittel eingeschaltet zu werden. Der sachkundige Ausschuß bietet zugleich ,die Gewähr dafür, daß ohne Verzögerung gearbeitet werden kann.
    Die zweite Änderung betrifft die Wiederaufnahme der gestrichenen Worte in § 2 im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsbau, der Worte „insbesondere für die Flüchtlinge". In der Regierungskoalition sind wir uns einig darüber, daß dieser Passus gestrichen werden kann, wenn sich ergibt, daß im ordentlichen Haushalt 1967 ein ausreichender Kreditbedarf für den Flüchtlingswohnungsbau — es ist die Rede von 130 Millionen DM gewesen — zur Verfügung gestellt werden kann.
    Namens der Regierungsparteien bitte ich, die Vorlage dem Haushaltsausschuß zur Beratung zu überweisen. Sicher, meine Damen und Herren, dieses Gesetz hat vitale Bedeutung für viele Ausschüsse dieses Hohen Hauses. Die Vertreter des Ausschusses für Wirtschaftspolitik und Mittelstandsfragen machen ebenso 'gewichtige Gründe für ihre Zuständigkeit geltend wie die Vertreter des Finanzausschusses.



    Dr. Pohle
    Aber sie sind nicht die einzigen; ,denn eine große Zahl weiterer Ausschüsse könnte mit dem gleichen Recht auf die Notwendigkeit ihrer Mitarbeit verweisen. Über allem aber, meine Damen und Herren, steht ,das Zeitmoment. Wenn wir dieses Instrument zum Tragen bringen wollen, muß schnell gehandelt werden. Das ist nach Lage der Dinge nur möglich, wenn das Gesetz heute in acht Tagen verabschiedet wird und bis dahin im Haushaltsausschuß durchläuft. Andernfalls würde eine Verzögerung von einigen Wochen eintreten, die meines Erachtens nicht zu verantworten wäre. Der Haushaltsausschuß ist zudem schon aus grundgesetzlichen Gründen zuständig; denn da der Investitionshaushalt in den außerordentlichen Haushalt eingehen wird, ergibt sich die Zuständigkeit dieses Ausschusses schon aus Art. 110 des Grundgesetzes. Wir schlagen deshalb vor, das Gesetz dem Haushaltsausschuß zur Beratung zu überweisen.
    Meine Damen und Herren, die Wirtschaft, insbesondere ,der Markt, ist psychologischen Einflüssen viel mehr zugänglich, als man gemeinhin von diesem Apparat harten ökonomischen Denkens annimmt. Vom Vertrauen des Konsumenten in die künftige Entwicklung und in die Erhaltung seines Arbeitsplatzes, vom Vertrauen ides Investors in die Rentabilität seiner Investitionen hängt nun einmal die weitere Entwicklung der Wirtschaft ab. Dieses Vertrauen wird insbesondere geweckt und gefördert durch die allgemeine Überzeugung, in einem Staate zu leben, dessen Regierung und Parlament es fertigbringen, geordnete Verhältnisse zu erhalten. Wir wissen, daß auch das Kreditfinanzierungsgesetz nur eine weitere Etappe auf diesem Wege ist und daß der schwerste Teil der Aufgabe, wie auch von der Regierungsseite wiederholt betont worden ist, noch vor uns steht, insbesondere was den Ausgleich des Haushalts 1967 und den Ausgleich der künftigen Haushalte anbelangt. Aber allein die Tatsache, daß der einzelne Staatsbürger und daß darüber hinaus die Geschäftsleute und auch die Beobachter des Auslandes sehen und erkennen, daß eine Regierung handelt, sät jenes Vertrauen, das zur Aufrechterhaltung unserer wirtschaftlichen Stärke notwendig ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)