Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, es trifft zu, daß die französische Militärregierung durch Schreiben vom 9. Januar 1967 an den Regierenden Bürgermeister von Berlin angekündigt hat, daß sie sich der Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils des Kammergerichts Berlin vom 29. November 1966 widersetzen werde. Sie verweist in dem Schreiben auf ihre Rechte nach Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 7 der Alliierten Kommandantur vom 17. März 1950, von denen sie aber keinen Gebrauch machen möchte, ohne daß die zuständigen Stellen des Senats Zeit gehabt hätten, die Frage zu prüfen oder eine andere praktische Lösung zu finden.
Unter Berufung auf Art. 6 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den Drei Mächten, der die französische Regierung verpflichtet, die Bundesrepublik hinsichtlich der Ausübung ihrer Rechte in Berlin zu konsultieren, hat das Auswärtige Amt Konsultationsgespräche mit der französischen Botschaft aufgenommen, die noch andauern.