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Der Bundesregierung, Herr Abgeordneter, sind durch die Deutsche Botschaft in Ottawa und durch die Kanadische Botschaft in Bonn Erklärungen der kanadischen Regierung zugegangen, aus denen sich folgendes ergibt. Erstens: bei der gewerblichen Seehundjagd auf kanadischem Staatsgebiet sind grausame Tötungsmethoden verboten und unter Strafe gestellt worden; zweitens: Pressemeldungen über systematische Enthäutung von lebenden Seehunden haben sich als unwahr herausgestellt; drittens: es ist nachgewiesen worden, daß ein über die Seehundjagd in Kanada gedrehter Film, den auch das Deutsche Fernsehen zeigte, absichtlich gestellte Szenen mit brutalen Fangmethoden enthält.