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Es sind zwei Fragen, Herr Abgeordneter, die Sie gestellt haben. Daß die Tätigkeit des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft nicht völlig überflüssig und zwecklos ist, schließe ich daraus, daß es immerhin in einigen Fällen dazu gekommen ist, daß die eingeführten Filmwerke beanstandet worden sind.
Zu der zweiten Frage muß ich sagen, daß das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft die Entscheidung ausschließlich kraft eines gesetzlichen Auftrags trifft. Ich hatte noch nicht die Gelegenheit, in irgendeiner Art und Weise von dem Ausschuß, den Sie erwähnen, Kenntnis zu nehmen.