Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für die Beantwortung, Herr Abgeordneter, ist kein Zahlenmaterial vorhanden. In der Kriminalstatistik werden ab 1. Januar 1963 diejenigen Fälle erfaßt, bei denen der Täter bei der Tatbegehung ein Kraftfahrzeug benutzt hat. Es wird jedoch nicht unterschieden, ob das Kraftfahrzeug vom Täter gestohlen ist oder ihm gehört. Im Jahre 1963 ist in 30 612 Fällen, im Jahre 1966 in 49 770 Fällen vom Täter ein Kraftfahrzeug benutzt worden. Das sind 1963 1,8 % und 1966 2,6 % aller bekanntgewordenen Straftaten. Unfälle mit gestohlenen Kraftfahrzeugen werden in der Kriminalstatistik nicht erfaßt.