- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
()
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()
Die Frage des Zeugnisverweigerungsrechtes ist, wie Sie selbst schon gesagt haben, keine Frage des Presserechts, sondern Gegenstand der Strafprozeßordnung, Herr Abgeordneter.