Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein. Ich meine damit, daß unter den sieben Landespressegesetzen Unterschiede und Abweichungen bestehen, z. B. darüber, was die öffentliche Aufgabe der Presse ist, was die Anforderungen an den verantwortlichen Redakteur sind und anderes mehr. Ein Bundesrahmengesetz hätte die Aufgabe, in dieser Hinsicht auf einen Ausgleich und eine Angleichung hinzuwirken.