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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 4223 A Amtliche Mitteilungen 4223 C Fragestunde (Drucksachen V/1353, V/1375) Fragen des Abg. Wellmann: Drohende Kündigungen in der deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4224 A Wellmann (SPD) 4224 C Raffert (SPD) 4225 A Genscher (FDP) . . . . . . . 4225 C Westphal (SPD) . . . . . .. . 4226 A Moersch (FDP) . . . . . . . 4226 B Fragen des Abg. Geiger: Familiengerechtes Kurzarbeitergeld Kattenstroth, Staatssekretär . . 4226 D Geiger (SPD) 4227 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4228 A Frage des Abg. Rehs: Opferbereite Hilfe Königsberger Frauen zugunsten jüdischer Kinder Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4228 B Rehs (SPD) 4228 C Frage des Abg. Rehs: Dokumentarische Feststellung von Fällen dieser Art Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4228 D Rehs (SPD) . . . . . . . . . 4228 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reform des Unehelichenrechts Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4229 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4229 B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Planung des Verbindungsstücks zwischen dem Ausbau der B 400 bis Rheinböllen und dem Bau über die Mosel bei Winningen 4229 C Fragen des Abg. Ramms: Stillgelegte Eisenbahnstrecken — Zahl der Kilometer — Verkehrswert des Geländes Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4229 D Ramms (FDP) . . . . . . . . . 4230 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4230 B Frage des Abg. Ramms: Defizit im Omnisbusbetrieb von Bundesbahn und Bundespost 1966 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4230 C Ramms (FDP) 4230 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4231 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Frage des Abg. Schonhofen: Schienenpersonenverkehr Randen- Sulingen (Bezirk Münster) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4231 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verpachtung der Raststätten an den Bundesautobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . • 4231 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4231 D Moersch (FDP) 4231 D Frage des Abg. Jung: Umgestaltung des Flugsicherungssystems der Bundesrepublik nach dem Beispiel der USA Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4232 B Frage des Abg. Jung: Ausbau des LV-Systems für Flugsicherungszwecke Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4232 C Frage des Abg. Flämig: Entwicklung leise laufender Hilfsmotoren Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4232 D Flämig (SPD) 4233 A Fragen des Abg. Kubitzka: Errichtung von Verkehrsbauten über und unter dem Bahnkörper, insbesondere Hoch- und Tiefgaragen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4233 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 4233 C Fragen des Abg. Fellermaier: Kritik an den Ausbildungsmethoden der Fahrschulen — Gesetzliche Regelung der Fahrlehrerausbildung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4233 D Strohmayr (SPD) 4234 B Fragen des Abg. Biechele: Verkehrsverhältnisse im Bereich der Klosterkirche Birnau (Lkr. Überlingen) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4234 B Biechele (CDU/CSU) 4234 C Fragen des Abg. Strohmayr: Mißbrauch mit Zollkennzeichen an Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4235 A Strohmayr (SPD) 4235 B Fragen der Abg. Frau Blohm: Arzt-Ruf-Zentralen — Bundeseinheitliche Telefonnummern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 4235 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Beschlagnahme bzw. Zurücksendung von mit bestimmten Briefmarken versehenen Sendungen nach Mitteldeutschland und den osteuropäischen Staaten 4236 A Frage des Abg. Dr. Klepsch: Empfang des Zweiten Fernsehprogramms im Raum Oberwesel Bornemann, Staatssekretär . . . . . 4236 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . . 4236 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . . 4236 C Fragen des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Gebäude- und Wohnungszählung 1967/68 Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4236 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 4237 A Frage des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Möglichkeit eines Bundeszuschusses an Gemeinden und Gemeindeverbände zu den diesen durch die Zählung entstehenden Kosten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4237 B Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4237 C Fragen des Abg. Dr. Wörner: Mißbräuchliche Beantragung und Zahlung von Wohngeld Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4237 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Verwaltungsaufwand bei der Wohngeldgewährung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4238 A Fragen des Abg. Baier: Fehlbelegte Sozialwohnungen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4238 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 4238 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 III Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über ,die Sechsundachtzigste und Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1325, V/1365, V/1326, V/1366) . . . . 4239 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen ,(Drucksachen V/1341, V/1379); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1380) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4239 C Frau Kurlbaum-Beyer ,(SPD) . . . 4239 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 4240 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über das vertragsmäßige und das zusätzliche Zollkontingent für Gefrierfleisch von Rindern (Drucksachen V/1285, V/1351) Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 4240 D Sander (FDP) 4241 C Ravens (SPD) 4243 B Höcherl, Bundesminister 4244 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1350); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1349, zu V/1349) — Zweite und dritte Beratung — Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 4246 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4247 C Frau Funcke (FDP) 4249 A Windelen (CDU/CSU) 4249 C Westphal (SPD) 4252 D Entwurf eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1269) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1319) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4254 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 4255 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4257 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4259 C Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 4261 C Nächste Sitzung 4261 D Anlagen 4263 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 4223 92. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 3. 2. Dr. Adenauer 3. 2. Adorno 3. 2. Dr. Aigner * 3. 2. Frau Albertz 28. 2. Dr. Apel * 3. 2. Arendt (Wattenscheid * 3. 2. Dr. Arndt (Berlin) 3. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 3. 2. Dr. Arnold 3. 2. Dr. Artzinger* 3. 2. Bading * 3. 2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 3. 2. Bals 3.2. Bazille 3. 2. Behrendt * 3. 2. Blachstein 18. 2. Böhm 3. 2. Dr. Burgbacher * 3. 2. Burgemeister 4. 2. Dr. Conring 3. 2. Cramer 3, 2. Dr. Czaja 28.2. Dr. Dahlgrün 3, 2. van Delden 3.2. Deringer * 3. 2. Dichgans * 3.2. Diebäcker 3. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 3. 2. Erler 28. 2. Faller * 3.2. Dr. Franz 3. 2. Frieler 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gerlach * 3. 2. Gierenstein 3. 2. Dr. Giulini 3. 2. Dr. Götz 12. 2. Graaff 3. 2. Haage (München) 17. 2. Haar (Stuttgart) 3. 2. Dr. Haas 17. 2. Dr. Häfele 3. 2. Hauck 3.2. Illerhaus * 3. 2. Jacobi (Köln) 15. 2. Jürgensen 3.2. Killat 10. 2. Klinker * 3. 2. Könen (Düsseldorf) 3. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kohlberger 3. 2. Frau Korspeter 4. 3. Kriedemann * 3. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 3. 2. Lemmer 3. 2. Lenz (Brühl) * 3. 2. Leukert 3. 2. Dr. Löhr * 3. 2. Dr. Lohmar 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Majonica 3. 2. Maucher 3. 2. Mauk * 3. 2. Memmel * 3. 2. Mengelkamp 4. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 3. 2. Merten * 3. 2. Metzger * 3. 2. Dr. Miessner 28. 2. Mischnick 3. 2. Missbach 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 3. 2. Dr. Müthling 3. 2. Ott 3. 2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Prochazka 3. 2. Richarts * 6. 2. Rösing 3. 2. Scheel 3. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 3. 2. Schmitt (Lockweiler) 3. 2. Frau Schroeder (Detmold) 3. 2. Schulhoff 3. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz * 3. 2. Dr. Serres 3. 2. Seuffert * 3. 2. Spitzmüller 3. 2. Springorum * 3. 2. Dr. Staratzke 3. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 3. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. Stein (Honrath) 3. 2. Struve 31.3. Dr. Dr. h. c. Toussaint 3. 2. Weigl 28.2. Wendelborn 3. 2. Wieninger 3. 2. Baron von Wrangel 4. 2. Wurbs 3.2. Zerbe 3. 2. Dr. Zimmermann 3. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 4264 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Hübner (SPD) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Die Absicht, mit den Entwürfen zu einem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und dem dazugehörigen Einführungsgesetz eine Aussonderung des Ordnungsunrechts aus dem Kriminalunrecht konsequent zu vollziehen, bedeutet ganz zweifellos einen entscheidenden Schritt voraus in Richtung auf ein modernes Strafrecht in einer Gesellschaft mündiger Bürger. Es ist folgerichtig, daß die Ordnungswidrigkeiten gegenüber Straftaten durch reine Tatbestandsbewertung 'abgegrenzt werden. Allerdings hat alles 'einen Preis. Über diesen Preis muß man reden. Denn wenn künftig bei Ordnungwidrigkeiten im Straßenverkehr — doch unbestritten entscheidender aktueller Anlaß für die rasche Einbringung der Gesetzentwürfe — erstens der Polizeibeamte auf der Straße, an Ort und Stelle, ein Verwarnungsgeld bis zu 20 DM einziehen soll, zweitens Polizeidienststellen Bußen bis zu 1000 DM festsetzen sollen und drittens Ermächtigung und 'damit Verpflichtung erhalten, die Fahrerlaubnis bis zu einer Dauer von drei Monaten zu entziehen, ist das nicht ohne Probleme. Gegenüber dem geltenden Recht, der gebührenpflichtigen Verwarnung, würde im ersten Fall eine Steigerung um 400 % liegen. Der Bürger, dem schon jetzt das Institut 'der gebührenpflichtigen Verwarnung, als unzulänglicher Ordnungsfaktor im Straßenverkehr, oft ein Ärgernis ist, wird nicht immer nur Geschmack an einer solchen Entkriminalisierung finden. Unterwirft er sich dennoch dem Verwarnungsgeld, so besteht die Gefahr des Appells an den Untertan, wie wir ihn nicht wünschen. Auch das durch die Polizei zu erhebende Bußgeld und der Entzug des Führerscheins durch sie wird 'die Aufgabe der Polizei sicher nicht erleichtern. Das Argument, das eine Verlagerung von der überlasteten Justiz auf die Polizei schon aus Gründen der Vereinfachung und um die Justiz für die eigentliche Verbrechensbekämpfung frei zu machen, notwendig erscheint, bedarf sorgfältiger Prüfung. Es wäre schade, wenn Streit darüber entstehen würde, wo 'die Überlastung von Verwaltung und Personal im Hinblick auf die Eindämmung der Kriminalität nachteiliger zu Buche schlägt. Richtig ist nur, daß in der Bekämpfung und der Ergreifung krimineller Täter, mehr noch in der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die Polizei den ersten Zug zu tun hat. Was für 'die alten Nürnberger galt, stimmt auch bei der Justiz: Sie hängen keinen, sie hätten ihn denn. Auch was für Praxis gedacht ist, gereicht 'dem Polizeibeamten zum Alptraum. An Stelle 'des pflichtgemäßen Ermessens beim Beurteilen der Delikte im Straßenverkehr, die durch ein Verwarnungsgeld geahndet werden sollen, wird ein perfekter Katalog treten, der nach einem Taxsystem, ausschließlich auf den Tatbestand abgestellt, die Höhe des Verwarnungsgeldes festlegt. Das immerhin ausgleichende Bewerten der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und der besonderen Umstände entfällt vollkommen. Es scheint bei alledem dringend angeraten, die Aufgaben der Polizei auch im Ordnungswidrigkeitenrecht engstens in den Sachraum der Ermittlungstätigkeit einzugrenzen. Der Justitia sollte es grundsätzlich vorbehalten bleiben, mit verbundenen Augen zu tieferen Einsichten zu gelangen.. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 3. Februar 1967 auf 'die Mündliche Anfrage 'des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1353, Frage XI/4) : Welche Maßnahmen gedenkt das Bundespostministerium zu ergreifen, um die Postkunden in wirksamer Weise auf die in der Fragestunde vom 25. Januar 1967 aufgezeigte Gefahr hinzuweisen, daß bei Verwendung bestimmter Briefmarken für Sendungen nach Mitteldeutschland und den osteuropäischen Staaten Beschlagnahme oder Zurücksendung droht? Die Postkunden sind bereits im Juli letzten Jahres durch Pressemitteilung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen von den Maßnahmen der polnischen Postverwaltung informiert worden. Presse und Rundfunk haben hierüber eingehend berichtet, so daß eine allgemeine Kenntnis der von Ihnen angesprochenen Gefahr vorausgesetzt werden kann. Darüber hinaus wurden die Dienststellen der Deutschen Bundespost angewiesen, die Absender bei Anfrage auf 'die Gefahr der Rücksendung oder Beschlagnahme 'derart freigemachter Sendungen hinzuweisen. Überdies hat die Deutsche Bundespost in zwei an alle Mitgliedsländer des Weltpostvereins gerichteten Rundschreiben die polnischen Proteste gegen die Herausgabe dieser Marken zurückgewiesen und den Nachweis erbracht, daß sie in keiner Weise gegen den Weltpostvertrag oder eine Kongreßempfehlung verstoßen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1353, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Besitzt die Bundesregierung Unterlagen darüber, wie hoch die Zahl der jährlichen Erkrankungen an Wundstarrkrampf ist, welche Behandlungskosten dadurch entstehen und in wieviel Fällen Todesfolge eintritt? Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig und möglich, eine allgemeine Schutzimpfung gegen den Wundstarrkrampf durchzuführen? Frage 1: Nach § 3 Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) ist jeder Fall einer Erkrankung und eines Todes an Wundstarrkrampf dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldungen im Rahmen der Erfassung der meldepflichtigen Krankheiten weisen durch meldetechnische Unzulänglichkeiten Lücken auf. Die Zahl der Todesfälle wird Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 4265 durch die verläßlichere Todesursachenstatistik angegeben. Es wurden gemeldet: in Erkrankungen Todesfälle 1962 123 159 1963 109 117 1964 139 149 1965 85 103 1966 93 Zahlen liegen noch nicht vor. (vorläufiges Ergebnis) Über die Kosten ,der Behandlung der Erkrankungen an Wundstarrkrampf liegen mir keine Unterlagen vor. Frage 2: Die aktive Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf wird bereits seit Jahrzehnten durchgeführt. So werden in einem zahlenmäßig nicht bekannten Umfang Kinder mit Mischimpfstoffen schutzgeimpft, die zugleich einen Schutz gegen Polio, Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf vermitteln. Zahlreiche Gesundheitsämter bieten der Bevölkerung Gelegenheit, sich in öffentlichen Terminen unentgeltlich gegen Wundstarrkrampf impfen zu lassen. Da die aktive Schutzimpfung einen wirksamen Schutz gegen diese gefährliche, oft tödlich verlaufende Krankheit vermittelt, ist zu wünschen, daß die Bevölkerung noch reger als bisher an solchen Impfterminen 'teilnimmt. Eine Impfpflicht sollte jedoch auf solche Infektionskrankheiten beschränkt bleiben, die die Allgemeinheit in hohem Maße gefährden. Das ist beim Wundstarrkrampf nicht der Fall, da dieser nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Die Einführung einer Impfpflicht gegen Wundstarrkrampf ist 'daher nicht beabsichtigt. Anlage 5 Schriftliche Antwort 'des Bundesministers Frau Strobel vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/1353, Fragen XIV/3, XIV/4 und XIV/5) : Wann ist mit der Herausgabe der Neuauflage des Deutschen Arzneibuches zu rechnen? Sind die Strafbestimmungen, die im Deutschen Arzneibuch enthalten sind, der Grund für die lange Verzögerung? Bei Bejahung der Frage XIV/4, könnte das Deutsche Arzneimittelbuch nicht ohne Strafbestimmungen erscheinen? Der vorliegende Entwurf eines Deutschen Arzneibuches, 7. Ausgabe, besteht aus insgesamt rund 1200 Seiten. Er enthält in der Hauptsache Aussagen über die Eigenschaften, Herstellung, Prüfung, Wertbestimmung und Aufbewahrung von Stoffen und Zubereitungen. Das Deutsche Arzneibuch hat den Charakter eines wissenschaftlichen Werkes. Seine Darstellung läßt vielfach die Tatbestände nicht in der Weise erkennen, wie 'dies durch Art. 103 Abs. 2 GG für .Strafbestimmungen vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber hat jede Zuwiderhandlung gegen das 'Deutsche Arzneibuch als Vergehen qualifiziert und mit einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen belegt. Daran vermag der Verordnungsgeber nichts zu ändern. Ich habe mich daher zu einer Lösung entschlossen, die auch die Zustimmung des Justizministers gefunden hat. Das Arzneimittelgesetz soll so geändert werden, daß Zuwiderhandlungen gegen die Betimmungen des Deutschen Arzneibuches künftig Ordnungswidrigkeiten sind. Ferner soll der Verordnungsgeber ermächtigt werden, den Bereich der Ordnungswidigkeiten in der Verordnung zum Deutschen Arzneibuch näher zu bestimmen. Ich werde deshalb in Kürze den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorlegen, in dem der § 45 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben und § 47 Abs. 1 entsprechend ergänzt wird. Gleichzeitig werde ich die Verordnung zum Deutschen Arzneibuch vorlegen. Ich hoffe, daß diese beiden Vorhaben innerhalb einiger Monate den parlamentarischen Weg zurücklegen werden. Es wird dann allerdings noch einige Monate dauern, bis das Deutsche Arzneibuch, 7. Ausgabe, im Buchhandel erhältlich sein wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Eisenmann (Drucksache V/1355, Fragen I/1, I/2 und I/3): Wie kommt es, daß entgegen dem Kabinettsbeschluß vom 11. Januar 1967 die in Westdeutschland stationierten privaten Güterverkehrsunternehmen immer noch nicht die zugesagte Erstattung der Straßenbenutzungsgebühren für Berlin-Fahrten ei-halten? Ist bekannt, daß auf Grund der Entscheidung der Bundesregierung immer mehr westdeutsche Güterfeinverkehrsunternehmen, vor allem aus den Zonengrenzländern, ihren Betriebssitz nach Berlin verlagern? Ist die Bundesregierung zur Sicherstellung einer geregelten Güterversorgung für die Stadt Berlin bereit, den in Westdeutschland stationierten Güterverkehrsunternehmen die vollen Straßenbenutzungsgebühren wiederzuerstatten? Eine Zusage, 'die Erstattung der Straßenbenutzungsgebühr an 'westdeutsche Unternehmer des Güterfernverkehrs wieder aufzunehmen, hat das Bundeskabinett nicht gegeben. Nach dem Kabinettsbeschluß vom 11. Januar 1967 soll eine 'Lösung angestrebt werden, die nach Ansicht der Bundesregierung den Belangen der westdeutschen und Berliner Unternehmer und der Haushaltslage des Bundes und des Landes Berlin gerecht wird. Die Betriebsbeihilfen sollen für westdeutsche Unternehmer auf 60 v. H. 'und für Berliner Unternehmer auf 70 v. H. begrenzt und künftig — unter Ausschaltung des grenzüberschreitenden Verkehrs — von Berlin gezahlt werden. Die Verhandlungen mit Berlin über diese Regelung sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Beginn der Erörterungen über die Betriebsbeihilfe eine Anzahl westdeutscher Unternehmer ihren Betriebssitz ganz oder teilweise nach Berlin verlagert hat. Es handelt sich dabei wohl meistens um eine vorsorgliche Maßnahme der Unternehmer, die gegenstandslos würde, wenn sich Berlin den Vorschlägen der Bundesregierung anschließt. 4266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Wie bereits ausgeführt, ist nicht an eine volle Erstattung der Straßenbenutzungsbegühr gedacht. Die Bundesregierung glaubt aber, daß ihr Vorschlag, dem der Berliner Senat allerdings erst noch zustimmen muß, die Güterversorgung der Stadt Berlin nicht gefährdet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 2. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/1355, Frage II) : Plant der Bundesarbeitsminister noch, eine Altersversorgung für Rechtsanwälte auf Bundesebene zu schaffen? Die Bundesregierung hat in der dritten und in der vierten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag jeweils einen Gesetzentwurf über die Alters- und Hinterbliebenensicherung der Rechtsanwälte vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat über diese Gesetzentwürfe nicht Beschluß gefaßt. Der Bundeminister für Arbeit und Sozialordnung sieht es nicht für aussichtsreich an, den Gedanken eines selbständigen Versorgungswerkes für Rechtsanwälte zur Zeit weiter zu verfolgen. Er prüft jedoch die Frage, ob die Altersversorgung der Rechtsanwälte nicht im Zusammenhang mit der Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständig Erwerbstätige geregelt werden kann. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Sozialenquete die Einführung der Versicherungspflicht für alle Erwerbstätigen vorgeschlagen hat. Die Vorschläge werden zur Zeit vielerorts diskutiert. Der Ausschuß für Sozialpolitik Ides Hohen Hauses wird sich bei der Beratung des Berichts der Sozialenquete-Kommission sicherlich ebenfalls mit dem Thema befassen. Die Bundesregierung möchte dem Ergebnis der Erörterungen nicht vorgreifen, zumal eine grundsätzliche Abstimmung in dieser Frage zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung noch nicht stattgefunden hat. Überdies wird die Öffnung der Rentenversicherung für 'Selbständige auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung überprüft werden müssen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Darf ich einfügen, Herr Kollege Windelen: Sie sind als Berichterstatter nicht verpflichtet, Zwischenfragen zu beantworten. Zwischenfragen sind nur für die Aussprache vorgesehen.


Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich möchte mich nicht auf einen bloßen Bericht beschränken, sondern ich möchte sehr gern zu den Ausführungen meiner verehrten Vorrednerinnen und Vorredner Stellung nehmen.
Unsere Lage in dieser Frage war deswegen ein wenig schwierig, weil, obschon — was hier immer betont wird — die Regierung völlig gleicher Meinung war wie die Antragsteller, die gleiche Regierung nicht einmal einen Leertitel, viel weniger einen Ansatz ausgebracht hatte.

(Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das ist richtig!)

Das war für uns der zwingende Grund, warum wir unter den damaligen Auspizien einfach nicht zustimmen konnten und uns deswegen auch mit der Sache nicht mehr sehr eingehend beschäftigt haben.
Man kann mit Recht anführen, daß bei der Aufstellung des Haushaltsplans 1967, die ja zu einem sehr frühen Zeitpunkt erfolgen mußte, diese Dinge noch nicht zu übersehen waren. Wir waren vor einiger Zeit, nämlich bei der Verabschiedung des Haushaltssicherungsgesetzes, in einer ähnlichen Situation wie heute. Damals hatte die Regierung als Teil der Deckungsmaßnahmen eine Halbierung der Sätze der Altölsammelsubvention vorgeschlagen. Es wurde damals von den Unterzeichnern dieses Antrags ausgeführt, daß das nicht sehr sinnvoll sei, weil diese Subvention ohnehin mit Ende des Haushalts 1966 auslaufe. Damals sind also offenbar auch die Antragsteller davon ausgegangen — oder zumindest haben sie es erklärt —, daß diese Maßnahme ohnehin auslaufe. Die Regierung kann wohl insoweit für sich in Anspruch nehmen, daß auch sie davon ausging, daß diese Maßnahme nicht weitergeführt zu werden brauchte. Allerdings mußte sich diese Situation ändern, als der Bericht der Bundesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, vorlag. Denn dieser Bericht lag zu einem Zeitpunkt vor, als schon eine ganze Reihe von Ergänzungsvorschlägen zum Haushalt gemacht waren, als also der Ergänzungshaushalt schon in seinen Umrissen klar war. Man hätte also zumindest erwarten müssen, daß die Bundesregierung, wenn sie der Meinung war, daß diese Maßnahme in dem soeben erwähnten Umfang fortgeführt werden müsse, in einen der vielen Ergänzungsvorschläge diese Position einstellte. Auch das ist nicht geschehen. Man kann also mit einigem Recht bezweifeln, ob wirklich die Bundesregierung als Ganzes hinter dieser Vorlage stand.
Noch einige Bemerkungen zur Sache selbst. Es wird hier — vom Gewicht her ist das auch zwingend — in erster Linie mit der Notwendigkeit der Reinhaltung der Gewässer argumentiert, und es ist gesagt worden, wir hätten geltend gemacht, daß das nicht in unsere Zuständigkeit falle. Das ist in der Tat so. Ich erinnere Sie an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend die Reinhaltung der Wasserstraßen. Damals haben die Länder ihre Kompetenz in dieser Frage erstritten. Sie haben es ausdrücklich erstritten, hier habe der Bund keine Zuständigkeit, hier dürfe er nicht tätig werden. Ich glaube, das ist ein sehr gewichtiges Wort, das wir nicht ohne weiteres ignorieren können, und in der Tat haben eine ganze Reihe von Ländern, u. a. auch mein engeres Vaterland Nordrhein-Westfalen, in dieser Zuständigkeit eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen, um den schädlichen Wirkungen der wilden Ablagerung von Altöl zu begegnen. Das



Windelen
heißt, diese Länder bestätigen dem Grunde nach durch diese Maßnahmen, daß sie sich für zuständig halten.
Herr Dr. Schmidt hat dann auf das Gutachten des Justizministeriums in dieser Frage hingewiesen. Das Justizministerium sagt: In der Frage der Reinhaltung haben wir keine Kompetenz; aber wenn wir aus wirtschaftspolitischen Gründen tätig werden wollen, dann ist das nicht verboten. Natürlich wird man für den Wunsch, Geld auszugeben, immer eine Rechtsgrundlage finden.
Aber wenden wir uns nun der wirtschaftspolitischen Betrachtung zu. Ich bin der Meinung, wirtschaftspolitisch handelt es sich hier um eine Erhaltungssubvention in unvertretbarster Form. Es geht hier — wenn ich wirtschaftspolitisch argumentiere — um zwanzig Betriebe, die also eine Subvention von 26 Millionen DM oder jetzt 22 Millionen DM bekommen sollen, durchschnittlich also 1,3 Millionen DM bzw. jetzt 1,1 Millionen DM pro Betrieb oder, auf die Beschäftigtenzahl umgerechnet —1000 Beschäftigte —, 26 000 DM bzw. 22 000 DM pro Beschäftigten und pro anno aus der Bundeskasse bekommen sollen oder bisher bekommen haben. Ich glaube also, aus dieser Sicht kann man die Vorlage wirtschaftspolitisch kaum vertreten.
Es ist darauf hingewiesen worden, daß diese Maßnahme zum Ziel hatte, zu einer einheitlichen Regelung innerhalb der EWG zu kommen. Das war das Ziel der Übergangsmaßnahme vor zwei Jahren. Dieses Ziel ist also unverändert geblieben, und auch innerhalb der EWG zeigt sich noch nichts, was zu der Annahme berechtigen würde, daß sich die bisher völlig abweichenden Standpunkte und Maßnahmen zu irgendeinem vernünftigen Zeitpunkt je annähern würden. Italien zahlt etwa das Doppelte, Frankreich etwa das gleiche, die Beneluxländer zahlen gar nichts. Wie es auf dieser Basis in absehbarer Zeit zu einer einheitlichen Regelung kommen soll, ist mir nicht recht klar. Von dieser Überlegung ausgehend, sagte der Haushaltsausschuß: Auch wir wollen nur eine Übergangslösung, wir wollen und müssen das Problem lösen, es wird aber mit Sicherheit nicht gelöst, wenn wir auf dieser Basis weiterarbeiten.
Aber noch ein anderer wesentlicher Gesichtspunkt hat den Haushaltsausschuß zu seinem Votum veranlaßt, ein Gesichtspunkt, der normalerweise bei uns keine so große Rolle spielt, nämlich der der Rechtssystematik. Wir gehen im allgemeinen bei uns vom Veranlassungsprinzip aus, das heißt, wir halten den Veranlasser an, für die Schäden oder Folgen aufzukommen, die er veranlaßt. Wir verpflichten jeden Staatsbürger, den Müll, den er produziert, auf seine Kosten abfahren zu lassen; jeden, auch den ärmsten, veranlassen wir, sich dafür einen Eimer anzuschaffen und jeden Monat die Müllabfuhrgebühr zu bezahlen. Wir zwingen — aus guten Gründen — jeden einzelnen unserer Bürger, seine Abwässer auf seine Kosten zu beseitigen. Es ist heute in der Regel so, daß die Beseitigung und Klärung der Abwässer teurer ist als der Bezug des Frischwassers.
Hier, beim Altöl aber, haben wir einen Bereich nicht des privaten Lebens, sondern der gewerblichen Wirtschaft, der gewerbliche Leistungen erbringt und der für sich bisher in Anspruch nehmen konnte, daß seine gewerblichen Abfälle auf Kosten der Steuerzahler beseitigt wurden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter Schmidt!