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ID0509223700

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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 4223 A Amtliche Mitteilungen 4223 C Fragestunde (Drucksachen V/1353, V/1375) Fragen des Abg. Wellmann: Drohende Kündigungen in der deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4224 A Wellmann (SPD) 4224 C Raffert (SPD) 4225 A Genscher (FDP) . . . . . . . 4225 C Westphal (SPD) . . . . . .. . 4226 A Moersch (FDP) . . . . . . . 4226 B Fragen des Abg. Geiger: Familiengerechtes Kurzarbeitergeld Kattenstroth, Staatssekretär . . 4226 D Geiger (SPD) 4227 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4228 A Frage des Abg. Rehs: Opferbereite Hilfe Königsberger Frauen zugunsten jüdischer Kinder Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4228 B Rehs (SPD) 4228 C Frage des Abg. Rehs: Dokumentarische Feststellung von Fällen dieser Art Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4228 D Rehs (SPD) . . . . . . . . . 4228 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reform des Unehelichenrechts Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4229 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4229 B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Planung des Verbindungsstücks zwischen dem Ausbau der B 400 bis Rheinböllen und dem Bau über die Mosel bei Winningen 4229 C Fragen des Abg. Ramms: Stillgelegte Eisenbahnstrecken — Zahl der Kilometer — Verkehrswert des Geländes Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4229 D Ramms (FDP) . . . . . . . . . 4230 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4230 B Frage des Abg. Ramms: Defizit im Omnisbusbetrieb von Bundesbahn und Bundespost 1966 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4230 C Ramms (FDP) 4230 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4231 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Frage des Abg. Schonhofen: Schienenpersonenverkehr Randen- Sulingen (Bezirk Münster) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4231 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verpachtung der Raststätten an den Bundesautobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . • 4231 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4231 D Moersch (FDP) 4231 D Frage des Abg. Jung: Umgestaltung des Flugsicherungssystems der Bundesrepublik nach dem Beispiel der USA Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4232 B Frage des Abg. Jung: Ausbau des LV-Systems für Flugsicherungszwecke Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4232 C Frage des Abg. Flämig: Entwicklung leise laufender Hilfsmotoren Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4232 D Flämig (SPD) 4233 A Fragen des Abg. Kubitzka: Errichtung von Verkehrsbauten über und unter dem Bahnkörper, insbesondere Hoch- und Tiefgaragen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4233 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 4233 C Fragen des Abg. Fellermaier: Kritik an den Ausbildungsmethoden der Fahrschulen — Gesetzliche Regelung der Fahrlehrerausbildung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4233 D Strohmayr (SPD) 4234 B Fragen des Abg. Biechele: Verkehrsverhältnisse im Bereich der Klosterkirche Birnau (Lkr. Überlingen) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4234 B Biechele (CDU/CSU) 4234 C Fragen des Abg. Strohmayr: Mißbrauch mit Zollkennzeichen an Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4235 A Strohmayr (SPD) 4235 B Fragen der Abg. Frau Blohm: Arzt-Ruf-Zentralen — Bundeseinheitliche Telefonnummern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 4235 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Beschlagnahme bzw. Zurücksendung von mit bestimmten Briefmarken versehenen Sendungen nach Mitteldeutschland und den osteuropäischen Staaten 4236 A Frage des Abg. Dr. Klepsch: Empfang des Zweiten Fernsehprogramms im Raum Oberwesel Bornemann, Staatssekretär . . . . . 4236 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . . 4236 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . . 4236 C Fragen des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Gebäude- und Wohnungszählung 1967/68 Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4236 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 4237 A Frage des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Möglichkeit eines Bundeszuschusses an Gemeinden und Gemeindeverbände zu den diesen durch die Zählung entstehenden Kosten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4237 B Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4237 C Fragen des Abg. Dr. Wörner: Mißbräuchliche Beantragung und Zahlung von Wohngeld Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4237 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Verwaltungsaufwand bei der Wohngeldgewährung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4238 A Fragen des Abg. Baier: Fehlbelegte Sozialwohnungen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4238 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 4238 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 III Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über ,die Sechsundachtzigste und Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1325, V/1365, V/1326, V/1366) . . . . 4239 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen ,(Drucksachen V/1341, V/1379); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1380) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4239 C Frau Kurlbaum-Beyer ,(SPD) . . . 4239 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 4240 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über das vertragsmäßige und das zusätzliche Zollkontingent für Gefrierfleisch von Rindern (Drucksachen V/1285, V/1351) Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 4240 D Sander (FDP) 4241 C Ravens (SPD) 4243 B Höcherl, Bundesminister 4244 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1350); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1349, zu V/1349) — Zweite und dritte Beratung — Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 4246 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4247 C Frau Funcke (FDP) 4249 A Windelen (CDU/CSU) 4249 C Westphal (SPD) 4252 D Entwurf eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1269) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1319) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4254 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 4255 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4257 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4259 C Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 4261 C Nächste Sitzung 4261 D Anlagen 4263 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 4223 92. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 3. 2. Dr. Adenauer 3. 2. Adorno 3. 2. Dr. Aigner * 3. 2. Frau Albertz 28. 2. Dr. Apel * 3. 2. Arendt (Wattenscheid * 3. 2. Dr. Arndt (Berlin) 3. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 3. 2. Dr. Arnold 3. 2. Dr. Artzinger* 3. 2. Bading * 3. 2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 3. 2. Bals 3.2. Bazille 3. 2. Behrendt * 3. 2. Blachstein 18. 2. Böhm 3. 2. Dr. Burgbacher * 3. 2. Burgemeister 4. 2. Dr. Conring 3. 2. Cramer 3, 2. Dr. Czaja 28.2. Dr. Dahlgrün 3, 2. van Delden 3.2. Deringer * 3. 2. Dichgans * 3.2. Diebäcker 3. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 3. 2. Erler 28. 2. Faller * 3.2. Dr. Franz 3. 2. Frieler 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gerlach * 3. 2. Gierenstein 3. 2. Dr. Giulini 3. 2. Dr. Götz 12. 2. Graaff 3. 2. Haage (München) 17. 2. Haar (Stuttgart) 3. 2. Dr. Haas 17. 2. Dr. Häfele 3. 2. Hauck 3.2. Illerhaus * 3. 2. Jacobi (Köln) 15. 2. Jürgensen 3.2. Killat 10. 2. Klinker * 3. 2. Könen (Düsseldorf) 3. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kohlberger 3. 2. Frau Korspeter 4. 3. Kriedemann * 3. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 3. 2. Lemmer 3. 2. Lenz (Brühl) * 3. 2. Leukert 3. 2. Dr. Löhr * 3. 2. Dr. Lohmar 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Majonica 3. 2. Maucher 3. 2. Mauk * 3. 2. Memmel * 3. 2. Mengelkamp 4. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 3. 2. Merten * 3. 2. Metzger * 3. 2. Dr. Miessner 28. 2. Mischnick 3. 2. Missbach 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 3. 2. Dr. Müthling 3. 2. Ott 3. 2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Prochazka 3. 2. Richarts * 6. 2. Rösing 3. 2. Scheel 3. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 3. 2. Schmitt (Lockweiler) 3. 2. Frau Schroeder (Detmold) 3. 2. Schulhoff 3. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz * 3. 2. Dr. Serres 3. 2. Seuffert * 3. 2. Spitzmüller 3. 2. Springorum * 3. 2. Dr. Staratzke 3. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 3. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. Stein (Honrath) 3. 2. Struve 31.3. Dr. Dr. h. c. Toussaint 3. 2. Weigl 28.2. Wendelborn 3. 2. Wieninger 3. 2. Baron von Wrangel 4. 2. Wurbs 3.2. Zerbe 3. 2. Dr. Zimmermann 3. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 4264 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Hübner (SPD) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Die Absicht, mit den Entwürfen zu einem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und dem dazugehörigen Einführungsgesetz eine Aussonderung des Ordnungsunrechts aus dem Kriminalunrecht konsequent zu vollziehen, bedeutet ganz zweifellos einen entscheidenden Schritt voraus in Richtung auf ein modernes Strafrecht in einer Gesellschaft mündiger Bürger. Es ist folgerichtig, daß die Ordnungswidrigkeiten gegenüber Straftaten durch reine Tatbestandsbewertung 'abgegrenzt werden. Allerdings hat alles 'einen Preis. Über diesen Preis muß man reden. Denn wenn künftig bei Ordnungwidrigkeiten im Straßenverkehr — doch unbestritten entscheidender aktueller Anlaß für die rasche Einbringung der Gesetzentwürfe — erstens der Polizeibeamte auf der Straße, an Ort und Stelle, ein Verwarnungsgeld bis zu 20 DM einziehen soll, zweitens Polizeidienststellen Bußen bis zu 1000 DM festsetzen sollen und drittens Ermächtigung und 'damit Verpflichtung erhalten, die Fahrerlaubnis bis zu einer Dauer von drei Monaten zu entziehen, ist das nicht ohne Probleme. Gegenüber dem geltenden Recht, der gebührenpflichtigen Verwarnung, würde im ersten Fall eine Steigerung um 400 % liegen. Der Bürger, dem schon jetzt das Institut 'der gebührenpflichtigen Verwarnung, als unzulänglicher Ordnungsfaktor im Straßenverkehr, oft ein Ärgernis ist, wird nicht immer nur Geschmack an einer solchen Entkriminalisierung finden. Unterwirft er sich dennoch dem Verwarnungsgeld, so besteht die Gefahr des Appells an den Untertan, wie wir ihn nicht wünschen. Auch das durch die Polizei zu erhebende Bußgeld und der Entzug des Führerscheins durch sie wird 'die Aufgabe der Polizei sicher nicht erleichtern. Das Argument, das eine Verlagerung von der überlasteten Justiz auf die Polizei schon aus Gründen der Vereinfachung und um die Justiz für die eigentliche Verbrechensbekämpfung frei zu machen, notwendig erscheint, bedarf sorgfältiger Prüfung. Es wäre schade, wenn Streit darüber entstehen würde, wo 'die Überlastung von Verwaltung und Personal im Hinblick auf die Eindämmung der Kriminalität nachteiliger zu Buche schlägt. Richtig ist nur, daß in der Bekämpfung und der Ergreifung krimineller Täter, mehr noch in der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die Polizei den ersten Zug zu tun hat. Was für 'die alten Nürnberger galt, stimmt auch bei der Justiz: Sie hängen keinen, sie hätten ihn denn. Auch was für Praxis gedacht ist, gereicht 'dem Polizeibeamten zum Alptraum. An Stelle 'des pflichtgemäßen Ermessens beim Beurteilen der Delikte im Straßenverkehr, die durch ein Verwarnungsgeld geahndet werden sollen, wird ein perfekter Katalog treten, der nach einem Taxsystem, ausschließlich auf den Tatbestand abgestellt, die Höhe des Verwarnungsgeldes festlegt. Das immerhin ausgleichende Bewerten der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und der besonderen Umstände entfällt vollkommen. Es scheint bei alledem dringend angeraten, die Aufgaben der Polizei auch im Ordnungswidrigkeitenrecht engstens in den Sachraum der Ermittlungstätigkeit einzugrenzen. Der Justitia sollte es grundsätzlich vorbehalten bleiben, mit verbundenen Augen zu tieferen Einsichten zu gelangen.. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 3. Februar 1967 auf 'die Mündliche Anfrage 'des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1353, Frage XI/4) : Welche Maßnahmen gedenkt das Bundespostministerium zu ergreifen, um die Postkunden in wirksamer Weise auf die in der Fragestunde vom 25. Januar 1967 aufgezeigte Gefahr hinzuweisen, daß bei Verwendung bestimmter Briefmarken für Sendungen nach Mitteldeutschland und den osteuropäischen Staaten Beschlagnahme oder Zurücksendung droht? Die Postkunden sind bereits im Juli letzten Jahres durch Pressemitteilung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen von den Maßnahmen der polnischen Postverwaltung informiert worden. Presse und Rundfunk haben hierüber eingehend berichtet, so daß eine allgemeine Kenntnis der von Ihnen angesprochenen Gefahr vorausgesetzt werden kann. Darüber hinaus wurden die Dienststellen der Deutschen Bundespost angewiesen, die Absender bei Anfrage auf 'die Gefahr der Rücksendung oder Beschlagnahme 'derart freigemachter Sendungen hinzuweisen. Überdies hat die Deutsche Bundespost in zwei an alle Mitgliedsländer des Weltpostvereins gerichteten Rundschreiben die polnischen Proteste gegen die Herausgabe dieser Marken zurückgewiesen und den Nachweis erbracht, daß sie in keiner Weise gegen den Weltpostvertrag oder eine Kongreßempfehlung verstoßen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1353, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Besitzt die Bundesregierung Unterlagen darüber, wie hoch die Zahl der jährlichen Erkrankungen an Wundstarrkrampf ist, welche Behandlungskosten dadurch entstehen und in wieviel Fällen Todesfolge eintritt? Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig und möglich, eine allgemeine Schutzimpfung gegen den Wundstarrkrampf durchzuführen? Frage 1: Nach § 3 Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) ist jeder Fall einer Erkrankung und eines Todes an Wundstarrkrampf dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldungen im Rahmen der Erfassung der meldepflichtigen Krankheiten weisen durch meldetechnische Unzulänglichkeiten Lücken auf. Die Zahl der Todesfälle wird Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 4265 durch die verläßlichere Todesursachenstatistik angegeben. Es wurden gemeldet: in Erkrankungen Todesfälle 1962 123 159 1963 109 117 1964 139 149 1965 85 103 1966 93 Zahlen liegen noch nicht vor. (vorläufiges Ergebnis) Über die Kosten ,der Behandlung der Erkrankungen an Wundstarrkrampf liegen mir keine Unterlagen vor. Frage 2: Die aktive Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf wird bereits seit Jahrzehnten durchgeführt. So werden in einem zahlenmäßig nicht bekannten Umfang Kinder mit Mischimpfstoffen schutzgeimpft, die zugleich einen Schutz gegen Polio, Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf vermitteln. Zahlreiche Gesundheitsämter bieten der Bevölkerung Gelegenheit, sich in öffentlichen Terminen unentgeltlich gegen Wundstarrkrampf impfen zu lassen. Da die aktive Schutzimpfung einen wirksamen Schutz gegen diese gefährliche, oft tödlich verlaufende Krankheit vermittelt, ist zu wünschen, daß die Bevölkerung noch reger als bisher an solchen Impfterminen 'teilnimmt. Eine Impfpflicht sollte jedoch auf solche Infektionskrankheiten beschränkt bleiben, die die Allgemeinheit in hohem Maße gefährden. Das ist beim Wundstarrkrampf nicht der Fall, da dieser nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Die Einführung einer Impfpflicht gegen Wundstarrkrampf ist 'daher nicht beabsichtigt. Anlage 5 Schriftliche Antwort 'des Bundesministers Frau Strobel vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/1353, Fragen XIV/3, XIV/4 und XIV/5) : Wann ist mit der Herausgabe der Neuauflage des Deutschen Arzneibuches zu rechnen? Sind die Strafbestimmungen, die im Deutschen Arzneibuch enthalten sind, der Grund für die lange Verzögerung? Bei Bejahung der Frage XIV/4, könnte das Deutsche Arzneimittelbuch nicht ohne Strafbestimmungen erscheinen? Der vorliegende Entwurf eines Deutschen Arzneibuches, 7. Ausgabe, besteht aus insgesamt rund 1200 Seiten. Er enthält in der Hauptsache Aussagen über die Eigenschaften, Herstellung, Prüfung, Wertbestimmung und Aufbewahrung von Stoffen und Zubereitungen. Das Deutsche Arzneibuch hat den Charakter eines wissenschaftlichen Werkes. Seine Darstellung läßt vielfach die Tatbestände nicht in der Weise erkennen, wie 'dies durch Art. 103 Abs. 2 GG für .Strafbestimmungen vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber hat jede Zuwiderhandlung gegen das 'Deutsche Arzneibuch als Vergehen qualifiziert und mit einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen belegt. Daran vermag der Verordnungsgeber nichts zu ändern. Ich habe mich daher zu einer Lösung entschlossen, die auch die Zustimmung des Justizministers gefunden hat. Das Arzneimittelgesetz soll so geändert werden, daß Zuwiderhandlungen gegen die Betimmungen des Deutschen Arzneibuches künftig Ordnungswidrigkeiten sind. Ferner soll der Verordnungsgeber ermächtigt werden, den Bereich der Ordnungswidigkeiten in der Verordnung zum Deutschen Arzneibuch näher zu bestimmen. Ich werde deshalb in Kürze den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorlegen, in dem der § 45 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben und § 47 Abs. 1 entsprechend ergänzt wird. Gleichzeitig werde ich die Verordnung zum Deutschen Arzneibuch vorlegen. Ich hoffe, daß diese beiden Vorhaben innerhalb einiger Monate den parlamentarischen Weg zurücklegen werden. Es wird dann allerdings noch einige Monate dauern, bis das Deutsche Arzneibuch, 7. Ausgabe, im Buchhandel erhältlich sein wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Eisenmann (Drucksache V/1355, Fragen I/1, I/2 und I/3): Wie kommt es, daß entgegen dem Kabinettsbeschluß vom 11. Januar 1967 die in Westdeutschland stationierten privaten Güterverkehrsunternehmen immer noch nicht die zugesagte Erstattung der Straßenbenutzungsgebühren für Berlin-Fahrten ei-halten? Ist bekannt, daß auf Grund der Entscheidung der Bundesregierung immer mehr westdeutsche Güterfeinverkehrsunternehmen, vor allem aus den Zonengrenzländern, ihren Betriebssitz nach Berlin verlagern? Ist die Bundesregierung zur Sicherstellung einer geregelten Güterversorgung für die Stadt Berlin bereit, den in Westdeutschland stationierten Güterverkehrsunternehmen die vollen Straßenbenutzungsgebühren wiederzuerstatten? Eine Zusage, 'die Erstattung der Straßenbenutzungsgebühr an 'westdeutsche Unternehmer des Güterfernverkehrs wieder aufzunehmen, hat das Bundeskabinett nicht gegeben. Nach dem Kabinettsbeschluß vom 11. Januar 1967 soll eine 'Lösung angestrebt werden, die nach Ansicht der Bundesregierung den Belangen der westdeutschen und Berliner Unternehmer und der Haushaltslage des Bundes und des Landes Berlin gerecht wird. Die Betriebsbeihilfen sollen für westdeutsche Unternehmer auf 60 v. H. 'und für Berliner Unternehmer auf 70 v. H. begrenzt und künftig — unter Ausschaltung des grenzüberschreitenden Verkehrs — von Berlin gezahlt werden. Die Verhandlungen mit Berlin über diese Regelung sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Beginn der Erörterungen über die Betriebsbeihilfe eine Anzahl westdeutscher Unternehmer ihren Betriebssitz ganz oder teilweise nach Berlin verlagert hat. Es handelt sich dabei wohl meistens um eine vorsorgliche Maßnahme der Unternehmer, die gegenstandslos würde, wenn sich Berlin den Vorschlägen der Bundesregierung anschließt. 4266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Wie bereits ausgeführt, ist nicht an eine volle Erstattung der Straßenbenutzungsbegühr gedacht. Die Bundesregierung glaubt aber, daß ihr Vorschlag, dem der Berliner Senat allerdings erst noch zustimmen muß, die Güterversorgung der Stadt Berlin nicht gefährdet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 2. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/1355, Frage II) : Plant der Bundesarbeitsminister noch, eine Altersversorgung für Rechtsanwälte auf Bundesebene zu schaffen? Die Bundesregierung hat in der dritten und in der vierten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag jeweils einen Gesetzentwurf über die Alters- und Hinterbliebenensicherung der Rechtsanwälte vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat über diese Gesetzentwürfe nicht Beschluß gefaßt. Der Bundeminister für Arbeit und Sozialordnung sieht es nicht für aussichtsreich an, den Gedanken eines selbständigen Versorgungswerkes für Rechtsanwälte zur Zeit weiter zu verfolgen. Er prüft jedoch die Frage, ob die Altersversorgung der Rechtsanwälte nicht im Zusammenhang mit der Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständig Erwerbstätige geregelt werden kann. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Sozialenquete die Einführung der Versicherungspflicht für alle Erwerbstätigen vorgeschlagen hat. Die Vorschläge werden zur Zeit vielerorts diskutiert. Der Ausschuß für Sozialpolitik Ides Hohen Hauses wird sich bei der Beratung des Berichts der Sozialenquete-Kommission sicherlich ebenfalls mit dem Thema befassen. Die Bundesregierung möchte dem Ergebnis der Erörterungen nicht vorgreifen, zumal eine grundsätzliche Abstimmung in dieser Frage zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung noch nicht stattgefunden hat. Überdies wird die Öffnung der Rentenversicherung für 'Selbständige auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung überprüft werden müssen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Ravens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir haben noch das lange Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten zu beraten. Ich möchte um 10.45 Uhr nicht dazu beitragen, daß die Debatte über den jetzt zur Erörterung stehenden Punkt über eine vernünftige Zeit hinausgeht.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Der Wirtschaftsausschuß ist bei seinen Überlegungen von diesen Größenverhältnissen ausgegangen. Er hat sich berichten lassen und hat gesehen, daß die Gesamtschlachtungen in diesem Land im vergangenen Jahr bei 3,6 Millionen Stück Rindvieh gelegen haben. Er hat daneben gesehen, daß wir 1958 einen Handelsvertrag mit Dänemark abgeschlossen haben. Nach diesem Handelsvertrag haben wir jährlich ein Mindestkontingent von 225 000 Stück einzuführen. Im vergangenen Jahr ist ein Absatz von dänischen Rindern in der Höhe unserer vertraglichen Verpflichtungen nicht möglich gewesen. Wir haben nur 179 000 Stück in die Bundesrepublik hineinholen können. Dort drüben werden wir jeden Tag, wenn wir mit den Dänen zu reden haben, gemahnt, unsere Vertragspflichten zu erfüllen. Wir erleben im Augenblick eine neue Offensive der Engländer, um mit in die EWG zu kommen. Wir wissen ganz genau, daß sich Dänemark bereit erklärt hat, im Falle des Beitritts Englands ebenfalls mit in die EWG hineinzukommen. In einer solchen Situation kommt es doch wohl auch darauf an — das mußten der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestags und die Fraktionen des Deutschen Bundestages sich überlegen —, daß nicht alte traditionelle Handelsströme abreißen, das Handelsklima verschlechtert wird. Wie gesagt, wir befinden uns in einem Zeitpunkt, wo diese Partner morgen unsere Partner in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sein können. Wir sollten hier wirklich die Möglichkeiten nutzen.
    Nun waren wir vor die Frage gestellt, entweder dieses zollfreie zusätzliche Kontingent von 7200 t anzunehmen und damit gleichzeitig die Möglichkeit zu haben, unsere Dänemark-Verpflichtungen zu erfüllen — die EWG ist bereit, uns zuzugestehen, daß wir dann auch Lebendeinfuhren zollvergünstigt vornehmen können oder aber auf beides zu verzichten. Der Wirtschaftsausschuß war hier der Meinung, daß man die Möglichkeit nutzen sollte, unsere Handelsverträge zu erfüllen, um unseren Partnern gegenüber ehrlich zu bleiben.
    Nun noch ein Wort zu der Preissituation. Ich habe mich, Herr Bundesernährungsminister, in den vergangenen Jahren eigentlich immer gefragt — und ich wäre froh, wenn Sie diese Anregung aufgreifen würden —, warum das Medium Fernsehen für die Verbraucheraufklärung so wenig genutzt worden ist. Ich würde mich freuen, wenn ich alle vier Wochen einmal das vertraute Gesicht des Ernährungsministers im Bildschirm sehen könnte und wenn er dort seinen Verbrauchern, seinen Hausfrauen draußen im Lande einmal erzählte, wie sich denn der Verbraucherpreis und wie sich demgegenüber der Erzeugerpreis in diesem Land verändert hat. Vielleicht würde das ein klein wenig helfen, daß unsere Hausfrauen auch einmal im Schlachterladen fragen, wo denn die 20 Pf Preisverbilligung für Rindfleisch geblieben sind. Das wäre eine Möglichkeit, mitzuhelfen, daß es hier nicht zu Riesenspannen kommt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich meine wirklich, daß das, was wir an Stagnation auf dem Rindfleischsektor bei den Hausfrauen erleben, zu einem großen Teil damit zusammenhängt, daß das Preisgefüge, daß der Preis dort nicht mehr variabel ist und so hoch gerückt ist, ,daß der Rinderbraten heute der Sonntagsbraten geworden ist und deshalb sich der Absatz nicht steigert.
    Meine Damen und Herren, wir haben uns sehr eingehend die Fragen, die mit dieser Verordnung zusammenhängen, angesehen. Wir haben im Wirtschaftsausschuß dieser Verordnung unsere Zustimmung gegeben. Wir haben darüber hinaus verlangt, daß die Bundesregierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt das Kontingent eröffnet, nicht damit mehr, sondern damit gleichmäßiger Einfuhr kommt und nicht in einem kurzen Schub von vier Wochen, wie es vom Ernährungsausschuß vorgeschlagen ist. Wir werden dieser Verordnung zustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht zum erstenmal, daß sich dieses Hohe Haus zwei sich widersprechenden Empfehlungen zweier Ausschüsse gegenübersieht und eine Entscheidung zu treffen hat. Ich darf diese Entscheidung zu erleichtern versuchen, indem ich noch einige Fakten vortrage, die bisher nicht bekanntgeworden sind.
    Sie kennen den Bericht, der zunächst darstellt, welche Vorstellungen die Kommission hatte, die sich in einem Verordnungsentwurf niedergeschlagen haben. Im Rahmen der Verhandlungen wurde diese Verordnung geändert. Wir haben den Tatbestand in den beiden Ausschüssen vorgetragen. Auch darüber hat der Herr Berichterstatter in erschöpfender Weise berichtet.
    Die letzten Verhandlungen in Brüssel am 21. und 22. Januar haben eine weitere Entwicklung dieses Fragenkomplexes gebracht. Es hat sich herausgestellt, daß auf der einen Seite der am meisten an den Gefrierfleischimporten interessierte Partnerstaat Italien ist und daß er mit all den bisher eingeräumten und für Italien vorgesehenen Kontingenten nicht



    Bundesminister Höcherl
    zufrieden ist. Andererseits ist es Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht nur völkerrechtliche Verpflichtungen gegenüber Dänemark hat, sondern auch Verpflichtungen, die sich aus einer langjährigen engen Freundschaft mit Dänemark entwickelt haben. Dabei ist es vollkommen klar, daß wir unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Im Jahre 1964 wurde durch den deutschen Außenminister und durch den dänischen Außenminister ein Vertrag unterzeichnet, der vorsieht, daß wir bis zum Jahre 1970 jährlich 225 000 Schlachtrinder Verarbeitungsware abnehmen und daß wir das Äußerste unternehmen, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden mir zustimmen, daß diese Verpflichtung bindend ist und daß wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, auch wenn dies uns manchmal schwerfällt. Niemand wird bestreiten wollen, und alle Redner haben das vorgetragen, daß gerade die deutsche Landwirtschaft in dem Augenblick, in dem ihr sehr viele Opfer zugemutet werden, zusätzlich bei der schlechten Preisentwicklung. auf dem Rindermarkt des vergangenen Jahres ihre großen Sorgen hat.
    Aber wir müssen- einen Kompromiß finden. Wir sind immer wieder in die Notwendigkeit eingespannt, Kompromisse zu finden. Das ist nun einmal in meinem Amt so, daß es dem Verbraucher und Erzeuger, dem Verarbeiter und Verteiler in einem angemessenen und gerechten Ausgleich zu dienen hat. Auch in dem großen Bereich der Politik ist dies nicht anders, wo wir außenpolitische Interessen und Interessen innenpolitischer und wirtschaftspolitischer Art auf einen gemeinsamen Nenner bringen müssen. Dasselbe, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist bei den Römischen Verträgen der Fall, in denen sich die Partner auf der einen Seite im Art. 110 verpflichten, die traditionellen Handelsströme zu wahren, auf der anderen Seite verpflichtet sind, eine Präferenz für diese Gemeinschaft zu errichten. Das ist ein eindeutiger Auftrag zu einer Kompromißlösung, und um eine solche Kompromißlösung handelt es sich bei der hier angeschnittenen Frage.
    Die Beratungen haben dann ergeben, daß keine Mehrheit für den Vorschlag zu finden war, das Datum des 31. Juli 1967 als das Enddatum zu nehmen, sondern' man hat sich wegen der Unübersichtlichkeit der Marktentwicklung auf den 30. April 1967 in etwa geeinigt; ein formeller Beschluß liegt noch nicht vor.
    Ferner waren die italienische und die belgische Delegation der Auffassung, daß über diese Kontingente hinaus eine Zollsenkung für Gefrierfleisch zur Verarbeitung auf 10 bzw. 15 % eintreten müsse. Die Kommission hat daraufhin ihre Vorschläge geändert und eine Verordnung vorgeschlagen, wonach den beteiligten Ländern nicht Kontingente eingeräumt werden, sondern die Ermächtigung erteilt wird, bis zum 30. April 1967 über solche Einfuhren zu verfügen — also keine Verpflichtung, sondern eine Ermächtigung — und darüber hinaus eine Zollermäßigung von 15 % zu gewähren. Die Verhandlungen sind nicht abgeschlossen. Sie werden ihren
    Abschluß, wie ich hoffe, in der nächsten Ratssitzung am 8. und 9. dieses Monats finden.
    Nun einige Bemerkungen noch zu dem, was sich aus der Diskussion ergeben hat. Es ist zweifellos richtig, daß der Preis der Produkte das entscheidende Einkommenselement für die Landwirtschaft darstellt. Herr Kollege Sander, wir wissen, mit welcher Leidenschaft Sie dies vertreten. Wem das Herz voll ist, dem geht der Mund über. Es ist aber nicht richtig, hier so zu argumentieren, wie Sie das in dem einen oder anderen Fall getan haben.
    Ich darf vielleicht die Zahlen über die Verkaufserlöse der Landwirtschaft für tierische Erzeugnisse aus den letzten drei Jahren hier vortragen. Das waren im Jahre 1963/64 18 Milliarden DM, das waren in 1964/65 19,5 Milliarden DM, und das waren 1965/66 20,5 Milliarden DM. Diese Zahlen, die Sie in dem bereits in Druck befindlichen Grünen Bericht wiederfinden werden, beinhalten einen langsamen und bescheidenen Anstieg, der sich zwar mit den Lohnkosten und mit anderen Kosten nicht zu messen vermag, der aber immerhin zum Ausdruck bringt, daß sich das Hohe Haus und alle beteiligten politischen Kräfte bemühen, der Landwirtschaft das Maß an Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen, zu dem wir unter Abwägung aller Interessen in der Lage sind. Ich könnte das auch auf anderen Gebieten sagen. Die Dinge sind nicht einfach, sie sind schwierig, sie müssen in einem harten, täglich sich erneuernden Kompromiß vollzogen werden. Aber ich glaube nicht, Herr Kollege Sander, daß man so weit gehen kann, wie Sie das vorhin vorgetragen haben.
    Nun eine weitere, ganz kurze und abschließende Bemerkung zu Ihrem Vorschlag, Herr Kollege Ravens. Sie haben vorgeschlagen, wir sollten vor der breiten Öffentlichkeit, vor dem Fernsehen die unterschiedliche Entwicklung der Erzeugerpreise und der Verbraucherpreise darlegen. Das geschieht in einem großen Umfang sowohl in der Presse in einer laufenden Regelmäßigkeit; aber auch vor dem Fernsehen haben wir eine Verbraucheruhr eingerichtet, die diese unterschiedliche Entwicklung zeigt.
    Es wäre falsch, nun einfach solche Gegensätze in den Raum zu stellen, ohne ihre innere Kausalität zu erörtern.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt bei der Verarbeitung noch andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Kostenlage ist beim Verarbeiter anders. Man darf nicht glauben, man könnte den einen Maßstab auf den anderen übertragen; das ist so ohne weiteres nicht der Fall. Ich glaube, diese Diskussion muß ebenfalls objektiviert und entgiftet werden. Sie wissen, was gerade im Rahmen der derzeitigen großen Sorgen der Begriff Kosteninflation bedeutet. Die Kostenfaktoren haben sich eben etwas stärker entwickelt, als andere Elemente sich entwickeln konnten. Dies nur als ein kleiner Hinweis auf ein Thema, das jetzt nicht in dem vielleicht notwendigen großen Umfang zur Debatte steht.
    Ich darf Sie bitten, darauf zu vertrauen, daß wir einen vernünftigen Kompromiß schließen werden,



    Bundesminister Höcherl
    einen Kompromiß, der auch in der Dänen-Frage keine entscheidenden Gefahren für den deutschen Produzenten bringt, andererseits aber dem guten Willen und unseren Verpflichtungen gerecht wird.
    Wir haben vorgeschlagen und verlangt, daß in den Zeiträumen, in denen eine hundertprozentige Abschöpfung für Rindfleisch wegen des Unterschreitens des Interventionspreises notwendig wird, nämlich aus der EWG-Automatik heraus, die Abschöpfung gegenüber Dänemark nicht auf 100, sondern auf 50 % festgelegt wird. Das ist ebenfalls ein Kompromiß in Richtung auf völkerrechtliche Verpflichtungen auf der einen und in Richtung auf die Interessen unserer Produzenten auf der anderen Seite.
    Schließlich muß man in der dänischen Frage noch einen Punkt berücksichtigen. Ich glaube, daß es wenige Länder in dem großen Kreis der uns befreundeten Staaten gibt, die mit einer solchen Entschiedenheit nicht nur hier in Europa, sondern auch draußen bei ihren Besuchen im Ostbereich für die deutsche Frage in einer Art und Weise eingetreten sind, die höchste Achtung und Anerkennung verdient.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)