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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . 4223 A Amtliche Mitteilungen 4223 C Fragestunde (Drucksachen V/1353, V/1375) Fragen des Abg. Wellmann: Drohende Kündigungen in der deutschen Luftfahrtindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . 4224 A Wellmann (SPD) 4224 C Raffert (SPD) 4225 A Genscher (FDP) . . . . . . . 4225 C Westphal (SPD) . . . . . .. . 4226 A Moersch (FDP) . . . . . . . 4226 B Fragen des Abg. Geiger: Familiengerechtes Kurzarbeitergeld Kattenstroth, Staatssekretär . . 4226 D Geiger (SPD) 4227 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4228 A Frage des Abg. Rehs: Opferbereite Hilfe Königsberger Frauen zugunsten jüdischer Kinder Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4228 B Rehs (SPD) 4228 C Frage des Abg. Rehs: Dokumentarische Feststellung von Fällen dieser Art Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4228 D Rehs (SPD) . . . . . . . . . 4228 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Reform des Unehelichenrechts Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4229 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4229 B Frage des Abg. Dr. Klepsch: Planung des Verbindungsstücks zwischen dem Ausbau der B 400 bis Rheinböllen und dem Bau über die Mosel bei Winningen 4229 C Fragen des Abg. Ramms: Stillgelegte Eisenbahnstrecken — Zahl der Kilometer — Verkehrswert des Geländes Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4229 D Ramms (FDP) . . . . . . . . . 4230 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 4230 B Frage des Abg. Ramms: Defizit im Omnisbusbetrieb von Bundesbahn und Bundespost 1966 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4230 C Ramms (FDP) 4230 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4231 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Frage des Abg. Schonhofen: Schienenpersonenverkehr Randen- Sulingen (Bezirk Münster) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4231 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verpachtung der Raststätten an den Bundesautobahnen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . • 4231 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4231 D Moersch (FDP) 4231 D Frage des Abg. Jung: Umgestaltung des Flugsicherungssystems der Bundesrepublik nach dem Beispiel der USA Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4232 B Frage des Abg. Jung: Ausbau des LV-Systems für Flugsicherungszwecke Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4232 C Frage des Abg. Flämig: Entwicklung leise laufender Hilfsmotoren Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4232 D Flämig (SPD) 4233 A Fragen des Abg. Kubitzka: Errichtung von Verkehrsbauten über und unter dem Bahnkörper, insbesondere Hoch- und Tiefgaragen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4233 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 4233 C Fragen des Abg. Fellermaier: Kritik an den Ausbildungsmethoden der Fahrschulen — Gesetzliche Regelung der Fahrlehrerausbildung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4233 D Strohmayr (SPD) 4234 B Fragen des Abg. Biechele: Verkehrsverhältnisse im Bereich der Klosterkirche Birnau (Lkr. Überlingen) Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4234 B Biechele (CDU/CSU) 4234 C Fragen des Abg. Strohmayr: Mißbrauch mit Zollkennzeichen an Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 4235 A Strohmayr (SPD) 4235 B Fragen der Abg. Frau Blohm: Arzt-Ruf-Zentralen — Bundeseinheitliche Telefonnummern Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 4235 C Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Beschlagnahme bzw. Zurücksendung von mit bestimmten Briefmarken versehenen Sendungen nach Mitteldeutschland und den osteuropäischen Staaten 4236 A Frage des Abg. Dr. Klepsch: Empfang des Zweiten Fernsehprogramms im Raum Oberwesel Bornemann, Staatssekretär . . . . . 4236 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . . 4236 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . . 4236 C Fragen des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Gebäude- und Wohnungszählung 1967/68 Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4236 D Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 4237 A Frage des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Möglichkeit eines Bundeszuschusses an Gemeinden und Gemeindeverbände zu den diesen durch die Zählung entstehenden Kosten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4237 B Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4237 C Fragen des Abg. Dr. Wörner: Mißbräuchliche Beantragung und Zahlung von Wohngeld Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4237 D Frage des Abg. Dr. Wörner: Verwaltungsaufwand bei der Wohngeldgewährung Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4238 A Fragen des Abg. Baier: Fehlbelegte Sozialwohnungen Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 4238 B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 4238 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 III Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über ,die Sechsundachtzigste und Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1325, V/1365, V/1326, V/1366) . . . . 4239 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen ,(Drucksachen V/1341, V/1379); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1380) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4239 C Frau Kurlbaum-Beyer ,(SPD) . . . 4239 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 4240 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über das vertragsmäßige und das zusätzliche Zollkontingent für Gefrierfleisch von Rindern (Drucksachen V/1285, V/1351) Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . 4240 D Sander (FDP) 4241 C Ravens (SPD) 4243 B Höcherl, Bundesminister 4244 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/932) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1350); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1349, zu V/1349) — Zweite und dritte Beratung — Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 4246 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4247 C Frau Funcke (FDP) 4249 A Windelen (CDU/CSU) 4249 C Westphal (SPD) 4252 D Entwurf eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1269) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache V/1319) — Erste Beratung — Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 4254 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 4255 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 4257 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4259 C Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 4261 C Nächste Sitzung 4261 D Anlagen 4263 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 4223 92. Sitzung Bonn, den 3. Februar 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 3. 2. Dr. Adenauer 3. 2. Adorno 3. 2. Dr. Aigner * 3. 2. Frau Albertz 28. 2. Dr. Apel * 3. 2. Arendt (Wattenscheid * 3. 2. Dr. Arndt (Berlin) 3. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 3. 2. Dr. Arnold 3. 2. Dr. Artzinger* 3. 2. Bading * 3. 2. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 3. 2. Bals 3.2. Bazille 3. 2. Behrendt * 3. 2. Blachstein 18. 2. Böhm 3. 2. Dr. Burgbacher * 3. 2. Burgemeister 4. 2. Dr. Conring 3. 2. Cramer 3, 2. Dr. Czaja 28.2. Dr. Dahlgrün 3, 2. van Delden 3.2. Deringer * 3. 2. Dichgans * 3.2. Diebäcker 3. 2. Dr. Dittrich * 3. 2. Dröscher * 3. 2. Dr. Erhard 3. 2. Eisenmann 21.4. Frau Dr. Elsner * 3. 2. Erler 28. 2. Faller * 3.2. Dr. Franz 3. 2. Frieler 4. 2. Dr. Furler * 3. 2. Gerlach * 3. 2. Gierenstein 3. 2. Dr. Giulini 3. 2. Dr. Götz 12. 2. Graaff 3. 2. Haage (München) 17. 2. Haar (Stuttgart) 3. 2. Dr. Haas 17. 2. Dr. Häfele 3. 2. Hauck 3.2. Illerhaus * 3. 2. Jacobi (Köln) 15. 2. Jürgensen 3.2. Killat 10. 2. Klinker * 3. 2. Könen (Düsseldorf) 3. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kohlberger 3. 2. Frau Korspeter 4. 3. Kriedemann * 3. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 25. 2. Kulawig * 3. 2. Lemmer 3. 2. Lenz (Brühl) * 3. 2. Leukert 3. 2. Dr. Löhr * 3. 2. Dr. Lohmar 3. 2. Lücker (München) * 3. 2. Majonica 3. 2. Maucher 3. 2. Mauk * 3. 2. Memmel * 3. 2. Mengelkamp 4. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 3. 2. Merten * 3. 2. Metzger * 3. 2. Dr. Miessner 28. 2. Mischnick 3. 2. Missbach 3. 2. Müller (Aachen-Land) * 3. 2. Dr. Müthling 3. 2. Ott 3. 2. Peters (Poppenbüll) 21.4. Frau Pitz-Savelsberg 15. 2. Prochazka 3. 2. Richarts * 6. 2. Rösing 3. 2. Scheel 3. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 3. 2. Schmitt (Lockweiler) 3. 2. Frau Schroeder (Detmold) 3. 2. Schulhoff 3. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 2. Dr.-Ing. Seebohm 24. 2. Seifriz * 3. 2. Dr. Serres 3. 2. Seuffert * 3. 2. Spitzmüller 3. 2. Springorum * 3. 2. Dr. Staratzke 3. 2. Dr. Stark (Nürtingen) 3. 2. Dr. Starke (Franken) 3. 2. Stein (Honrath) 3. 2. Struve 31.3. Dr. Dr. h. c. Toussaint 3. 2. Weigl 28.2. Wendelborn 3. 2. Wieninger 3. 2. Baron von Wrangel 4. 2. Wurbs 3.2. Zerbe 3. 2. Dr. Zimmermann 3. 2. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 4264 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Hübner (SPD) zu Punkt 10 der Tagesordnung. Die Absicht, mit den Entwürfen zu einem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und dem dazugehörigen Einführungsgesetz eine Aussonderung des Ordnungsunrechts aus dem Kriminalunrecht konsequent zu vollziehen, bedeutet ganz zweifellos einen entscheidenden Schritt voraus in Richtung auf ein modernes Strafrecht in einer Gesellschaft mündiger Bürger. Es ist folgerichtig, daß die Ordnungswidrigkeiten gegenüber Straftaten durch reine Tatbestandsbewertung 'abgegrenzt werden. Allerdings hat alles 'einen Preis. Über diesen Preis muß man reden. Denn wenn künftig bei Ordnungwidrigkeiten im Straßenverkehr — doch unbestritten entscheidender aktueller Anlaß für die rasche Einbringung der Gesetzentwürfe — erstens der Polizeibeamte auf der Straße, an Ort und Stelle, ein Verwarnungsgeld bis zu 20 DM einziehen soll, zweitens Polizeidienststellen Bußen bis zu 1000 DM festsetzen sollen und drittens Ermächtigung und 'damit Verpflichtung erhalten, die Fahrerlaubnis bis zu einer Dauer von drei Monaten zu entziehen, ist das nicht ohne Probleme. Gegenüber dem geltenden Recht, der gebührenpflichtigen Verwarnung, würde im ersten Fall eine Steigerung um 400 % liegen. Der Bürger, dem schon jetzt das Institut 'der gebührenpflichtigen Verwarnung, als unzulänglicher Ordnungsfaktor im Straßenverkehr, oft ein Ärgernis ist, wird nicht immer nur Geschmack an einer solchen Entkriminalisierung finden. Unterwirft er sich dennoch dem Verwarnungsgeld, so besteht die Gefahr des Appells an den Untertan, wie wir ihn nicht wünschen. Auch das durch die Polizei zu erhebende Bußgeld und der Entzug des Führerscheins durch sie wird 'die Aufgabe der Polizei sicher nicht erleichtern. Das Argument, das eine Verlagerung von der überlasteten Justiz auf die Polizei schon aus Gründen der Vereinfachung und um die Justiz für die eigentliche Verbrechensbekämpfung frei zu machen, notwendig erscheint, bedarf sorgfältiger Prüfung. Es wäre schade, wenn Streit darüber entstehen würde, wo 'die Überlastung von Verwaltung und Personal im Hinblick auf die Eindämmung der Kriminalität nachteiliger zu Buche schlägt. Richtig ist nur, daß in der Bekämpfung und der Ergreifung krimineller Täter, mehr noch in der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, die Polizei den ersten Zug zu tun hat. Was für 'die alten Nürnberger galt, stimmt auch bei der Justiz: Sie hängen keinen, sie hätten ihn denn. Auch was für Praxis gedacht ist, gereicht 'dem Polizeibeamten zum Alptraum. An Stelle 'des pflichtgemäßen Ermessens beim Beurteilen der Delikte im Straßenverkehr, die durch ein Verwarnungsgeld geahndet werden sollen, wird ein perfekter Katalog treten, der nach einem Taxsystem, ausschließlich auf den Tatbestand abgestellt, die Höhe des Verwarnungsgeldes festlegt. Das immerhin ausgleichende Bewerten der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und der besonderen Umstände entfällt vollkommen. Es scheint bei alledem dringend angeraten, die Aufgaben der Polizei auch im Ordnungswidrigkeitenrecht engstens in den Sachraum der Ermittlungstätigkeit einzugrenzen. Der Justitia sollte es grundsätzlich vorbehalten bleiben, mit verbundenen Augen zu tieferen Einsichten zu gelangen.. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 3. Februar 1967 auf 'die Mündliche Anfrage 'des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/1353, Frage XI/4) : Welche Maßnahmen gedenkt das Bundespostministerium zu ergreifen, um die Postkunden in wirksamer Weise auf die in der Fragestunde vom 25. Januar 1967 aufgezeigte Gefahr hinzuweisen, daß bei Verwendung bestimmter Briefmarken für Sendungen nach Mitteldeutschland und den osteuropäischen Staaten Beschlagnahme oder Zurücksendung droht? Die Postkunden sind bereits im Juli letzten Jahres durch Pressemitteilung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen von den Maßnahmen der polnischen Postverwaltung informiert worden. Presse und Rundfunk haben hierüber eingehend berichtet, so daß eine allgemeine Kenntnis der von Ihnen angesprochenen Gefahr vorausgesetzt werden kann. Darüber hinaus wurden die Dienststellen der Deutschen Bundespost angewiesen, die Absender bei Anfrage auf 'die Gefahr der Rücksendung oder Beschlagnahme 'derart freigemachter Sendungen hinzuweisen. Überdies hat die Deutsche Bundespost in zwei an alle Mitgliedsländer des Weltpostvereins gerichteten Rundschreiben die polnischen Proteste gegen die Herausgabe dieser Marken zurückgewiesen und den Nachweis erbracht, daß sie in keiner Weise gegen den Weltpostvertrag oder eine Kongreßempfehlung verstoßen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/1353, Fragen XIV/1 und XIV/2) : Besitzt die Bundesregierung Unterlagen darüber, wie hoch die Zahl der jährlichen Erkrankungen an Wundstarrkrampf ist, welche Behandlungskosten dadurch entstehen und in wieviel Fällen Todesfolge eintritt? Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig und möglich, eine allgemeine Schutzimpfung gegen den Wundstarrkrampf durchzuführen? Frage 1: Nach § 3 Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) ist jeder Fall einer Erkrankung und eines Todes an Wundstarrkrampf dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldungen im Rahmen der Erfassung der meldepflichtigen Krankheiten weisen durch meldetechnische Unzulänglichkeiten Lücken auf. Die Zahl der Todesfälle wird Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 4265 durch die verläßlichere Todesursachenstatistik angegeben. Es wurden gemeldet: in Erkrankungen Todesfälle 1962 123 159 1963 109 117 1964 139 149 1965 85 103 1966 93 Zahlen liegen noch nicht vor. (vorläufiges Ergebnis) Über die Kosten ,der Behandlung der Erkrankungen an Wundstarrkrampf liegen mir keine Unterlagen vor. Frage 2: Die aktive Schutzimpfung gegen Wundstarrkrampf wird bereits seit Jahrzehnten durchgeführt. So werden in einem zahlenmäßig nicht bekannten Umfang Kinder mit Mischimpfstoffen schutzgeimpft, die zugleich einen Schutz gegen Polio, Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf vermitteln. Zahlreiche Gesundheitsämter bieten der Bevölkerung Gelegenheit, sich in öffentlichen Terminen unentgeltlich gegen Wundstarrkrampf impfen zu lassen. Da die aktive Schutzimpfung einen wirksamen Schutz gegen diese gefährliche, oft tödlich verlaufende Krankheit vermittelt, ist zu wünschen, daß die Bevölkerung noch reger als bisher an solchen Impfterminen 'teilnimmt. Eine Impfpflicht sollte jedoch auf solche Infektionskrankheiten beschränkt bleiben, die die Allgemeinheit in hohem Maße gefährden. Das ist beim Wundstarrkrampf nicht der Fall, da dieser nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Die Einführung einer Impfpflicht gegen Wundstarrkrampf ist 'daher nicht beabsichtigt. Anlage 5 Schriftliche Antwort 'des Bundesministers Frau Strobel vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/1353, Fragen XIV/3, XIV/4 und XIV/5) : Wann ist mit der Herausgabe der Neuauflage des Deutschen Arzneibuches zu rechnen? Sind die Strafbestimmungen, die im Deutschen Arzneibuch enthalten sind, der Grund für die lange Verzögerung? Bei Bejahung der Frage XIV/4, könnte das Deutsche Arzneimittelbuch nicht ohne Strafbestimmungen erscheinen? Der vorliegende Entwurf eines Deutschen Arzneibuches, 7. Ausgabe, besteht aus insgesamt rund 1200 Seiten. Er enthält in der Hauptsache Aussagen über die Eigenschaften, Herstellung, Prüfung, Wertbestimmung und Aufbewahrung von Stoffen und Zubereitungen. Das Deutsche Arzneibuch hat den Charakter eines wissenschaftlichen Werkes. Seine Darstellung läßt vielfach die Tatbestände nicht in der Weise erkennen, wie 'dies durch Art. 103 Abs. 2 GG für .Strafbestimmungen vorgeschrieben ist. Der Gesetzgeber hat jede Zuwiderhandlung gegen das 'Deutsche Arzneibuch als Vergehen qualifiziert und mit einer Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen belegt. Daran vermag der Verordnungsgeber nichts zu ändern. Ich habe mich daher zu einer Lösung entschlossen, die auch die Zustimmung des Justizministers gefunden hat. Das Arzneimittelgesetz soll so geändert werden, daß Zuwiderhandlungen gegen die Betimmungen des Deutschen Arzneibuches künftig Ordnungswidrigkeiten sind. Ferner soll der Verordnungsgeber ermächtigt werden, den Bereich der Ordnungswidigkeiten in der Verordnung zum Deutschen Arzneibuch näher zu bestimmen. Ich werde deshalb in Kürze den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorlegen, in dem der § 45 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben und § 47 Abs. 1 entsprechend ergänzt wird. Gleichzeitig werde ich die Verordnung zum Deutschen Arzneibuch vorlegen. Ich hoffe, daß diese beiden Vorhaben innerhalb einiger Monate den parlamentarischen Weg zurücklegen werden. Es wird dann allerdings noch einige Monate dauern, bis das Deutsche Arzneibuch, 7. Ausgabe, im Buchhandel erhältlich sein wird. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 3. Februar 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Eisenmann (Drucksache V/1355, Fragen I/1, I/2 und I/3): Wie kommt es, daß entgegen dem Kabinettsbeschluß vom 11. Januar 1967 die in Westdeutschland stationierten privaten Güterverkehrsunternehmen immer noch nicht die zugesagte Erstattung der Straßenbenutzungsgebühren für Berlin-Fahrten ei-halten? Ist bekannt, daß auf Grund der Entscheidung der Bundesregierung immer mehr westdeutsche Güterfeinverkehrsunternehmen, vor allem aus den Zonengrenzländern, ihren Betriebssitz nach Berlin verlagern? Ist die Bundesregierung zur Sicherstellung einer geregelten Güterversorgung für die Stadt Berlin bereit, den in Westdeutschland stationierten Güterverkehrsunternehmen die vollen Straßenbenutzungsgebühren wiederzuerstatten? Eine Zusage, 'die Erstattung der Straßenbenutzungsgebühr an 'westdeutsche Unternehmer des Güterfernverkehrs wieder aufzunehmen, hat das Bundeskabinett nicht gegeben. Nach dem Kabinettsbeschluß vom 11. Januar 1967 soll eine 'Lösung angestrebt werden, die nach Ansicht der Bundesregierung den Belangen der westdeutschen und Berliner Unternehmer und der Haushaltslage des Bundes und des Landes Berlin gerecht wird. Die Betriebsbeihilfen sollen für westdeutsche Unternehmer auf 60 v. H. 'und für Berliner Unternehmer auf 70 v. H. begrenzt und künftig — unter Ausschaltung des grenzüberschreitenden Verkehrs — von Berlin gezahlt werden. Die Verhandlungen mit Berlin über diese Regelung sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß seit Beginn der Erörterungen über die Betriebsbeihilfe eine Anzahl westdeutscher Unternehmer ihren Betriebssitz ganz oder teilweise nach Berlin verlagert hat. Es handelt sich dabei wohl meistens um eine vorsorgliche Maßnahme der Unternehmer, die gegenstandslos würde, wenn sich Berlin den Vorschlägen der Bundesregierung anschließt. 4266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1967 Wie bereits ausgeführt, ist nicht an eine volle Erstattung der Straßenbenutzungsbegühr gedacht. Die Bundesregierung glaubt aber, daß ihr Vorschlag, dem der Berliner Senat allerdings erst noch zustimmen muß, die Güterversorgung der Stadt Berlin nicht gefährdet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 2. Februar 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/1355, Frage II) : Plant der Bundesarbeitsminister noch, eine Altersversorgung für Rechtsanwälte auf Bundesebene zu schaffen? Die Bundesregierung hat in der dritten und in der vierten Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag jeweils einen Gesetzentwurf über die Alters- und Hinterbliebenensicherung der Rechtsanwälte vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat über diese Gesetzentwürfe nicht Beschluß gefaßt. Der Bundeminister für Arbeit und Sozialordnung sieht es nicht für aussichtsreich an, den Gedanken eines selbständigen Versorgungswerkes für Rechtsanwälte zur Zeit weiter zu verfolgen. Er prüft jedoch die Frage, ob die Altersversorgung der Rechtsanwälte nicht im Zusammenhang mit der Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für selbständig Erwerbstätige geregelt werden kann. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Sozialenquete die Einführung der Versicherungspflicht für alle Erwerbstätigen vorgeschlagen hat. Die Vorschläge werden zur Zeit vielerorts diskutiert. Der Ausschuß für Sozialpolitik Ides Hohen Hauses wird sich bei der Beratung des Berichts der Sozialenquete-Kommission sicherlich ebenfalls mit dem Thema befassen. Die Bundesregierung möchte dem Ergebnis der Erörterungen nicht vorgreifen, zumal eine grundsätzliche Abstimmung in dieser Frage zwischen den Koalitionspartnern der Bundesregierung noch nicht stattgefunden hat. Überdies wird die Öffnung der Rentenversicherung für 'Selbständige auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung überprüft werden müssen.
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    Herr Abgeordneter, ich habe nicht von Vergleichsmöglichkeiten im Ertrag gesprochen, sondern von Vergleichsmöglichkeiten in der Betriebsführung, wie sie dann in den verlangten Preisen zum Ausdruck kommen. Der Gesellschaft für Nebenbetriebe ist es leichter möglich, festzustellen, ob eine Beschwerde über den Preis der Speisen und Getränke angemessen ist, wenn sie selbst Erfahrungen hat, wie hoch die Gestehungskosten sind.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zu der Frage X/5 des Abgeordneten Jung:
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, inwieweit das Flugsicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beispiel der US-Flugsicherung — auch hinsichtlich der Kompetenzen — umgestaltet werden kann?
Bitte, Herr Staatssekretär!

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    Für die Durchführung der Flugsicherung in der Bundesrepublik ist im unteren Luftraum bis zu einer Höhe von 8000 m die Bundesanstalt für Flugsicherung und im oberen Luftraum über 8000 m die Organisation Eurocontrol zuständig. Grundlage für diese Zuständigkeit sind das Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 und das Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherheit der Luftfahrt (Eurocontrol) vom 14. Dezember 1962.
    Die Bundesregierung hat mit dem Bericht über den Stand der zivilen Flugsicherung, Bundestagsdrucksache V/493, den Bundestag über die langfristige Planung der Flugsicherung, wie sie vom Bundeskabinett am 30. Juni 1965 beschlossen worden ist, unterrichtet. Diese Planung sieht vor, daß sich die Bundeswehr in Zukunft im wesentlichen auf die Flugplatz- und örtliche Anflugkontrolle auf Fliegerhorsten beschränkt. Damit wird in Zukunft die deutsche Flugsicherung der US-Flugsicherung nahezu angeglichen sein.
    Im oberen Luftraum ist eine vollständige Integration der Flugsicherung auf Grund des Übereinkommens Eurocontrol nicht möglich. Die Organisation Eurocontrol ist nur für die Flugsicherung des allgemeinen Luftverkehrs zuständig. Für die Kontrolle des operativen Luftverkehrs sind militärische Radarkontrollzentralen verantwortlich, die mit den Flugsicherungszentralen der Organisation Eurocontrol allerdings eng zusammenarbeiten.